Was ist StationärPLUS T?

Hinter diesem etwas kryptischen Begriff steckt eine sehr sinnvolle Sache für Eltern. Unser Partner, die HanseMerkur Versicherung, bietet darunter eine Krankenhauszusatzversicherung für Kinder an.

Bis zum 31.12.2016 bietet sich dabei ein besonderer Vorteil beim Abschluss der Versicherung: Es müssen nur drei Gesundheitsfragen beantwortet werden.

Schon vor und natürlich bei der Geburt ist das Wichtigste die Gesundheit des Kindes. Tritt dann später mal der Krankheitsfall ein, wäre es doch wirklich gut, wenn das ganze Drumherum so hilfreich wie möglich ist. Denn die kleinen Patienten wissen oftmals gar nicht, wie ihnen geschieht, wenn sie krank werden. Das gilt erst recht, wenn sie ins Krankenhaus müssen.

Leider decken die gesetzlichen Krankenkassen im Krankenhaus nur die Grundkosten ab. Ist eine bessere Behandlung oder ein ruhigeres Zimmer gewünscht, muss meistens tief in die eigene Tasche gegriffen werden. Mit der besagten Krankenzusatzversicherung StationärPLUS T wird der gesetzliche Krankenversicherungsschutz ergänzt und das Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus.

Das umfasst eine bessere Unterbringung im Krankenhaus in einem Ein- oder Zweibettzimmer. So kann der kleine Patient in ruhiger und privater Atmosphäre gesund werden kann. Alle Mehrkosten für Sonderverpflegung sowie für eine Zimmerausstattung mit Bad, WC und Telefonanschluss werden erstattet. Bei einem Verzicht auf eine bessere Unterbringung wird ein Krankenhaustagegeld von 35 Euro pro Tag gezahlt.

Mit der freien Arztwahl haben die Eltern die Wahl und können sich für eine privatärztliche Behandlung ihres Kindes durch den Chefarzt oder Spezialisten ihres Vertrauens entscheiden. Im Krankheitsfall werden die Kosten für Operationen, Visiten und weitere Zusatzbehandlungen übernommen. Wird auf die privatärztliche Behandlung verzichtet, gibt es  alternativ ein zusätzliches Krankenhaustagegeld von 25 Euro pro Tag.

Die Eltern haben die freie Wahl des Krankenhauses. Die damit eventuell verbundenen Mehrkosten für Verpflegung und Unterbringung werden erstattet.

Und noch ganz wichtig in vielen Fällen: Die Aufenthaltskosten für einen Elternteil werden übernommen. So ist die Krankheit für den jungen Patienten sicher viel besser zu ertragen.

 

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