Wenn der Mieter zum „Schließer“ wird

Der Mieter als "Schließer"
Der Mieter als "Schließer"

Der Mieter als „Schließer“

In vielen Wohnanlagen wird streng darauf geachtet, dass nachts die Eingangstüren geschlossen sind. So sollen Diebe und andere unangemeldete Gäste abgehalten werden.

Der Fall
Ein Eigentümer in Köln hatte den „Schließdienst“ per Hausordnung den Erdgeschossbewohnern zugewiesen. Sie müssten im Winter spätestens um 21 Uhr und im Sommer spätestens um 22 Uhr absperren.

Das Urteil
Das Amtsgericht Köln hatte daran nichts zu beanstanden. Es handle sich weder um eine überraschende noch um eine willkürliche Klausel. Eine solche Regelung sei „durchaus üblich“ und benachteilige die Erdgeschossbewohner nicht in unangemessener Weise.
(Aktenzeichen 211 C 55/12)

Textquelle: LBS
Bildquelle: LBS