Wie man mit dem Minijob an den eigenen vier Wänden arbeiten kann

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Gesetzesänderung verbessert Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge

Durch Gesetzesänderung verbesserte Möglichkeiten zur privaten Altersvorge

Mit den gesetzlichen Rentenansprüchen aus einem Minijob lassen sich im Alter wahrlich keine großen Sprünge machen. Aber durch die Einführung der „Rentenversicherungspflicht für geringfügig Beschäftigte“ hat man jetzt Anspruch auf Riester-Förderung. Damit lässt sich die private Altersvorsorge deutlich leichter aufstocken.

5 Euro im Monat
Dazu müssen in der Regel nur 5 Euro im Monat auf einen Riester-Bausparvertrag eingezahlt werden. Mit den eigenen Sparleistungen erwirbt man den Anspruch auf die Riester-Zulagen.

Ein Beispiel
Für einen Riester-Berechtigten mit zwei Kindern, die ab 2008 geboren wurden, gibt es pro Jahr 754 Euro staatliche Wohneigentums-Förderung. Die Riester-Zulagen setzen sich aus der Grundzulage von 154 Euro für Mutter oder Vater und die beiden Kinderzulagen von jeweils 300 Euro zusammen.
Für alle Kinder, die vor 2008 geboren wurden, zahlt der Staat 185 Euro Riester-Zulage. So kann ein Minijobber in diesem Fall in zehn Jahren mit nur 600 Euro eigener Sparleistung 8140 Euro Eigenkapital plus Zinsen als einen zusätzlichen Finanzierungsbaustein für eine eigene Wohnung sparen. Hinzu kommt der Anspruch auf das zinsgünstige und auch in der Tilgungsphase Riester-geförderte Bauspardarlehen.

Von Wohn-Riester-Vorteilen profitieren
Von der Neuregelung können alle Minijobber profitieren, die ihr Beschäftigungsverhältnis seit dem 1. Januar 2013 aufgenommen haben. Sie sind automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig und damit unmittelbar „riester-berechtigt“.

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Für die rund sieben Millionen (Bestands-)Minijobber bleibt es bei der bisherigen Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung. Sie haben aber nach wie vor die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern und so auch „riester-berechtigt“ zu sein. Alte Minijobber, die ihren Verdienst ab dem 1. Januar 2013 über die bisherige Grenze von 400 Euro ausweiten, werden automatisch versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch sie können damit von allen Wohn-Riester-Vorteilen profitieren.

Um sich die vollen Riester-Zulagen zu sichern, müssen „riester-berechtigte“ Minijobber eine eigene Sparleistung in Höhe von vier Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens abzüglich der Zulagen leisten. Mindestens ist jedoch ein Betrag in Höhe von 60 Euro im Jahr zu leisten.

Textquelle und Bildmaterial: http://www.lbs.de