Beklagter hatte 100-jährige Linden des Nachbarn zurückstutzen lassen

Wenn allzu üppig wuchernde Grünpflanzen an der Grenze des einen Grundstücks eine erhebliche Belästigung für das Nachbargrundstück darstellen, dann muss der Eigentümer Abhilfe schaffen. Tut er das nachhaltig nicht, kann sogar der Nachbar eine Beschneidung in die Wege leiten. Besonders vorsichtig sollte er aber immer dann sein, wenn es sich um ausgesprochen alte Bäume handelt. (Oberlandesgericht Brandenburg, Aktenzeichen 5 U 109/16)

Das Urteil im Detail

Der Fall: Sieben Linden im Alter von etwa 100 Jahren standen an der Grenze zweier Grundstücke. Sie ragten teilweise mehrere Meter zum Nachbarn hinüber, warfen Laub ab und sorgten zudem für eine Anhäufung von Vogelkot auf der Terrasse des Nach-barn. Trotz mehrerer Aufforderungen zur Beschneidung kam der Eigentümer der Bäume diesen nicht nach, so dass der Nachbar selbst die Initiative ergriff und eine Firma damit beauftragte. Doch anschließend gab es Ärger vor Gericht. Weil die Linden schwer geschädigt worden seien, forderte der Eigentümer Schadenersatz.

Das Urteil: Die Justiz zielte in ihrer Entscheidung vornehmlich auf das Alter der Bäume ab. Es sei hier nicht entscheidend, ob der Nach-bar das Recht gehabt habe, selbst einzugreifen. Wie der Sachverständige im Prozess ausgeführt habe, sollten „generell bei älteren Bäumen starke Kronenschnitte vermieden“ werden, höchstens „mäßig“ und „in kürzeren Abständen“ seien solche Eingriffe vertretbar. Das Gericht warf dem Nachbarn fahrlässiges Verhalten vor. Er hätte sich angesichts „der Kürzung eines erkennbar alten, über mehrere Jahrzehnte gewachsenen fremden Baumbestandes“ besser über die Risiken erkundigen müssen. Der Schaden, den ein Gutachter festgestellt hatte, betrug knapp 7.000 Euro.

 

Quelle: Infodienst Recht+Steuern der LBS

Jede zehnte Frau in Deutschland sagt laut aktuellem Vermögensbarometer, sie sei finanziell nicht dazu in der Lage, ihre Zukunft abzusichern. Dabei ist der Aufbau einer privaten Altersvorsorge keineswegs nur für Menschen machbar, die große Beträge aufbringen können. Mit guter Planung können Sie auch bei einem schmalen Budget Geld für Ihre Rente zur Seite legen. Mit diesen sieben Schritten sind Sie auf dem besten Weg in Ihre finanzielle Unabhängigkeit.

1. Übernehmen Sie Verantwortung für Ihre Vorsorge
Oft erscheinen die Bedürfnisse von heute drängender als die, die die ferne Zukunft bringt. Ob alleinerziehende Mutter oder Geringverdienerin: Wer jeden Euro mehrmals umdrehen muss, denkt nicht zuerst an das Leben im Ruhestand. Doch die gesetzliche Rente wird bei vielen Frauen nicht ausreichen, um im Alter davon zu leben. Vor allem Alleinstehende sind von Altersarmut bedroht.
Aber auch Frauen in einer Beziehung sollten sich nicht darauf verlassen, dass ihr Partner später für ihren Lebensunterhalt aufkommt. Dragica Mischler, Vorständin bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen erläutert die harten Fakten: „Nach derzeitigem Stand wird das Rentenniveau der gesetzlichen
Rentenversicherung im Jahr 2030 bei 44 Prozent liegen. Dies bedeutet, dass mehr als die Hälfte des vorherigen Einkommens im Alter fehlt.“
Wer privat vorsorgt, ist auf der sicheren Seite – egal welche Wendung das Leben nimmt.

2. Wie möchten Sie im Alter leben?
Überlegen Sie ganz konkret, was Sie sich im Alter leisten möchten. Wollen Sie viel unternehmen, auch mal ins Restaurant gehen oder endlich Tanzunterricht nehmen? Das Geld aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird dafür vermutlich nicht reichen. Wenn Sie sich Ihren Ruhestand vor Ihrem inneren Auge ausmalen, wissen Sie, wofür sich das Sparen lohnt.
Die meisten Menschen benötigen im Alter zwar etwas weniger Geld als vorher, das allerdings über einen längeren Zeitraum, als sie annehmen. Rentenexperten bezeichnen das übrigens als Langlebigkeitsrisiko. „Statistisch gesehen ist dieses Risiko bei Frauen höher“, erklärt Mischler. „Und es nimmt in Anbetracht der immer länger werdenden Lebenserwartung weiterhin zu.“

3. Heben Sie Ihre Sparpotenziale
Wenn Sie Geld zurücklegen möchten, sollten Sie wissen, welche Summe Sie monatlich aufbringen können. Nur wer höhere Einnahmen als Ausgaben hat, kann etwas sparen. Das kostenfreie Haushaltsbuch vom Beratungsdienst Geld und Haushalt hilft Ihnen dabei, einen Überblick über Ihre finanzielle Situation zu gewinnen.
Möchten Sie wissen, wo Sie eventuell sparen können, helfen Ihnen die sogenannten Referenzbudgets. Hier können Sie Ihre Ausgaben mit anderen Haushalten in ähnlicher Situation vergleichen und dadurch Ihre eigenen Ausgaben kritisch überprüfen. So findet sich die eine oder andere neue Möglichkeit zum Sparen, die Ihnen vorher nicht bewusst war.
Ziel sollte es sein, zehn Prozent Ihres Bruttoeinkommens für die Altersvorsorge zur Seite zu legen.
Es gilt aber: Kleine Summen sind besser als nichts. Korina Dörr, Leiterin des Beratungsdienstes Geld und Haushalt, sagt: „Auch kleine Beträge helfen, wenn man möglichst früh beginnt und staatliche Förderungen mitnimmt. Selbst bei minimalen Zinsen summieren sich die Sparbeträge mit der Zeit.“
Dragica Mischler ergänzt: „Das Geheimnis liegt im Zinseszinseffekt, das heißt, die jährlichen Erträge werden wieder angelegt und man profitiert dann von einer höheren Wertentwicklung. Je länger der Zeitraum ist, in dem Geld zurückgelegt wird, desto höher fallen die Erträge aus.“

4. Lassen Sie Staat und Arbeitgeber mitsparen
Der Staat und viele Unternehmen fördern die betriebliche und private Vorsorge. Nutzen Sie die Unterstützung und nehmen Sie alle Zulagen mit!
„Von der Riester-Rente profitieren vor allem Frauen mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Mütter“, sagt Mischler.
„Der Vorteil: Die staatlichen Zulagen lassen das Vermögen zusätzlich zu den Erträgen wachsen.“
Die Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr – Voraussetzung ist, dass jährlich vier Prozent des Bruttoeinkommens in einen riesterfähigen Sparvertrag eingezahlt werden. Hinzu kommen 185 Euro für jedes bis Ende 2007 geborene Kind und 300 Euro für jedes ab 2008 geborene Kind.
„Wer wenig oder gar nichts verdient, kann schon ab einem Beitrag von 60 Euro pro Jahr die volle staatliche Förderung erhalten“, erklärt Dragica Mischler. Verheiratete Frauen, die nicht in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis sind, können über ihren Ehepartner „mitriestern“ und die volle Zulage einstreichen. Auch dafür werden nur 60 Euro pro Jahr fällig.
Für Frauen in einem beständigen Arbeitsverhältnis interessant: Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Das heißt, dass Sie von Ihrem Chef verlangen können, dass Teile Ihres Gehalts in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden. Ein wichtiger Vorteil für Sie: Die Beiträge sind bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei, bis zu vier Prozent frei von Sozialabgaben. 2018 bleibt also ein monatlicher Sparbetrag von bis zu 520 Euro steuerfrei, auf 260 Euro müssen außerdem keine Sozialabgaben entrichtet werden.
Manche Unternehmen geben heute schon etwas zur Betriebsrente dazu. Für Verträge ab 2019 müssen dann alle Firmen mindestens 15 Prozent der Entgeltumwandlung als Zuschuss zahlen. Ab 2022 gilt das sogar für alle bestehenden Verträge.
Rund 94 Prozent aller Arbeitnehmer haben zudem Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, kurz VL genannt. Dabei zahlt der Arbeitgeber bis zu 40 Euro extra als monatlichen Sparbetrag direkt auf eine bestimmte Geldanlage. Auch dieses Geld können Sie in Ihre Altersvorsorge stecken.
Wer innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen bleibt, streicht außerdem noch staatliche Zulagen ein: die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie.
Eine Übersicht über alle Varianten der geförderten Altersvorsorge finden Sie im Ratgeber „Sparen für später“ des Beratungsdienstes Geld und Haushalt.

5. Kombinieren Sie flexible Sparformen
Stecken Sie nie all Ihr Geld in eine Anlage. Setzen Sie stattdessen lieber auf einen Mix verschiedener Sparformen. Da Sie über einen sehr langen Zeitraum Geld zurücklegen, sollten diese Vorsorgeformen zudem möglichst flexibel sein. Sicher verändern sich Ihr Einkommen und Ihre Lebenssituation im Laufe der Jahre mehrmals und die Verträge sollten sich dann so modifizieren lassen, dass sie zur neuen Situation passen.
Bei einem Riester-Vertrag zum Beispiel können Sie im Notfall die Raten auf ein Minimum von 60 Euro im Jahr herunterfahren. Das angesparte Vermögen ist außerdem „Hartz-IV-sicher“.

6. Richten Sie einen Dauerauftrag ein
Abzuwarten, ob am Monatsende genug Geld für die Altersvorsorge übrigbleibt, ist keine erfolgversprechende Strategie. Schließen Sie lieber einen flexiblen Rentenvertrag mit monatlicher Zahlung ab oder richten Sie einen Dauerauftrag ein, über den direkt nach Gehaltseingang eine fixe Summe in Ihre Sparanlage fließt. Das Motto dabei: Aus den Augen, aus dem Sinn! So kommen Sie gar nicht erst in Versuchung, das Geld noch anderweitig auszugeben, und Sie werden schnell Erfolgserlebnisse spüren, weil das finanzielle Polster für Ihren Ruhestand Stück für Stück wächst.
Noch eine Automatisierung, die sinnvoll ist: Beantragen Sie über Ihren Riester-Anbieter eine Dauerzulage. Das erspart Ihnen, jedes Jahr aufs Neue einen Förderantrag auszufüllen.

7. Wechseln Sie nicht zu oft die Strategie
Jede Kündigung und jeder Neuvertrag kosten Geld. Das frisst die Rendite wieder auf. Nehmen Sie sich Zeit für Ihre persönliche Strategie und bleiben Sie bei der Stange. Unsere erfahrenen Finanzberaterinnen und -berater unterstützen Sie gern dabei, die für Ihre Lebenssituation und Ihr Budget am besten passende Altersvorsorge-Strategie zu entwickeln. Dieser Service ist kostenlos, damit alle Sparer unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten eine qualifizierte Beratung in Anspruch nehmen können.

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Kein Geld fürs Restaurant, für Zoobesuche mit den Enkeln oder eine neue Brille. Manchmal reicht das Geld am Monatsende nicht einmal für den Einkauf im Discounter. In Deutschland gelten knapp 18 Prozent der Rentner als arm oder armutsgefährdet.

Als armutsgefährdet werden all die Menschen in einem Land eingestuft, denen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens aller Haushalte zur Verfügung stehen. Diese Definition gilt EU-weit.
2016 lag der Schwellenwert für das Armutsrisiko in Deutschland bei rund 1.064 Euro. Wer als Alleinstehender mit weniger Geld im Monat auskommen muss, ist statistisch gesehen armutsgefährdet. Für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren lag der Schwellenwert bei 2.234 Euro. Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen: Frauen über 65 sind mit einem Anteil von 20 Prozent stärker armutsgefährdet als gleichaltrige Männer (15 Prozent). Die Ursache: Sie erhalten im Schnitt nur halb so viel Geld aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Manche Rentnerin heizt nur noch ein Zimmer
Altersforscherin Irene Götz von der Ludwig-Maximilians-Universität München hat gemeinsam mit anderen Wissenschaftlerinnen ältere Frauen mit knappen Einkünften befragt. In einem Gastbeitrag für „Die Zeit“ schreibt sie: „Unsere Gesprächspartnerinnen konnten ihre Existenz oft nur durch rigorose Sparmaßnahmen sichern: Manche heizten nur noch ein Zimmer in ihrer Wohnung, […] suchten den ganzen Tag nach billigen Lebensmitteln, kochten Kohlrabiblätter aus, die im Supermarkt weggeworfen wurden, oder ließen ihre Zahnschmerzen nicht mehr behandeln.“

Viele der befragten Frauen stammten aus gutbürgerlichen Milieus; ihr sozialer Abstieg habe mit der Scheidung und den gestiegenen Kosten im Single-Haushalt begonnen. Der Grund: Nach der Trennung sei es den Frauen, die sich um Haus und Kinder gekümmert hatten, nicht gelungen, einen Job zu finden, der das Alter absichert.
„Es ist deshalb wichtig, darüber aufzuklären, welche Folgen Teilzeitarbeit und die traditionelle Rollenverteilung haben können“, schlussfolgert Götz.

Bei Paaren: Jede vierte Frau ist finanziell abhängig
Das Thema ist auch bei jüngeren Paaren aktuell. Wie das Statistische Bundesamt in einer Broschüre zum Thema „Ältere Menschen in Deutschland“ schreibt, wandeln sich traditionelle Rollenmuster hierzulande nur langsam: „Auch von den Frauen in Paargemeinschaften jüngerer Generationen lebte 2014 rund ein Viertel überwiegend von den Einkünften Angehöriger. Der Wert unterschied sich damit kaum vom Anteil der älteren Frauen in Paargemeinschaften.“ Bei den Paaren über 65 leben ebenfalls 25 Prozent der Frauen überwiegend von den Einkünften der Angehörigen.

Zunehmende Altersarmut bei alleinstehenden Frauen
Fällt diese Unterstützung zum Beispiel durch Scheidung weg, ist das Armutsrisiko groß. Jede fünfte alleinlebende Frau über 65 muss mit weniger als 900 Euro monatlich auskommen.
Für eine Studie der Bertelsmann Stiftung haben das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung und das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in die Zukunft geschaut: Bis zum Jahr 2036 wird der Anteil der jeweils 67-jährigen alleinstehenden Frauen, deren Einkommen nicht fürs Leben reicht, stark steigen. Im Untersuchungsjahr 2016 waren 16,2 Prozent von staatlichen Leistungen abhängig, 2036 werden es der Prognose zufolge bereits 27,8 Prozent sein.

Wie lässt sich Altersarmut verhindern?
Am besten vor Altersarmut schützen können sich Frauen, indem sie ihre Absicherung möglichst früh in die eigenen Hände nehmen. „Frauen sollten nicht darauf hoffen, dass es schon irgendwie reichen wird“, warnt Deka-Volkswirtin Dr. Gabriele Widmann in unserem Interview. „Sie sollten bei der Altersvorsorge einen gesunden Egoismus entwickeln und regelmäßig für sich selbst Geld anlegen, damit sie finanziell unabhängiger werden. Auf die Unterstützung ihrer Kinder möchten sie im Alter ja auch nicht angewiesen sein.“

Korina Dörr, Leiterin des Beratungsdienstes Geld und Haushalt und Expertin für die private Finanzplanung, rät zu regelmäßigem Sparen: „Man sollte den Sparanteil für die Altersvorsorge möglichst früh und dauerhaft in sein Budget einplanen. So schiebt man diese wichtige Absicherung nicht ständig auf und auch anfangs kleine Beträge können sich bis zum Rentenbeginn zu einer stattlichen Summe entwickeln.“

Grundsicherung: Viele Bedürftige scheuen den Antrag
Sie sind schon in Rente und das Geld reicht nicht aus? Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, bei einem Monatseinkommen von weniger als 838 Euro einen Anspruch auf „Grundsicherung im Alter“ prüfen zu lassen. Mit dieser Leistung unterstützt der Staat diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Dem Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung zufolge lag der durchschnittliche Bedarf 2015 bei 785 Euro. Die Höhe der bewilligten Unterstützung variiert, weil das Existenzminimum für jeden Antragsteller individuell berechnet wird und dabei zum Beispiel auch der Wohnort eine Rolle spielt.

Ende 2017 erhielten rund 544.000 Rentnerinnen und Rentner mit Kleinstrente die Grundsicherung. Dabei ist die Zahl der Bedürftigen noch viel höher. Gerade ältere Menschen scheuen sich jedoch davor, Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen – aus Scham oder aus Sorge, ihre Kinder könnten zur Kasse gebeten werden. Doch diese Sorge ist unberechtigt: Die Grundsicherung wird unabhängig vom Einkommen der Kinder gewährt – es sei denn, die Kinder verdienen mehr als 100.000 Euro im Jahr.

Unser Tipp:
Vereinbaren Sie – und das gilt nicht nur für Frauen – einen Termin bei Ihrer Sparkasse und gehen Sie das Thema Altersvorsorge an.

 

 

Benzinpreise sind wieder ein Ärgernis, wer hätte das gedacht, nach den Schnäppchenpreisen der vergangenen Jahre. Öl war wieder teurer geworden, weil weltweit mehr Rohöl nachgefragt wurde. Dann kamen neue US-Sanktionen gegen den Produzenten Iran dazu. In Süddeutschland wird der Preis zusätzlich dadurch nach oben verzerrt, dass der Transport per Schiff auf Flüssen mit niedrigem Pegelstand erschwert wird. Doch es gibt Hoffnung, dass das weihnachtliche Geschenkebudget nicht gänzlich an der Tankstelle abgegeben werden muss: der Ölpreis ist an den Weltmärkten zuletzt wieder deutlich gesunken. Das sollte zumindest für eine Verschnaufpause sorgen.


(Dr. Ulrich Kater, Chefvolkswirt der Deka)

Männer bekommen hierzulande im Schnitt eine doppelt so hohe Rente wie Frauen.
Heute sind jedoch viel mehr Frauen berufstätig als früher.
Wird sich die Lücke, der sogenannte Renten Gap, damit in Zukunft automatisch schließen?

Dr. Gabriele Widmann, Volkswirtin bei der DekaBank:
Nein, der Renten Gap wird noch lange bestehen. Auch wenn das klassische Hausfrauen-Modell seltener geworden ist: Viele Frauen setzen einige Jahre im Berufsleben aus, wenn sie Kinder bekommen, und kehren danach nur in Teilzeit zurück. Damit haben sie geringere Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung als die Männer und Frauen, die durchgängig in Vollzeit arbeiten. Außerdem bekommen Frauen im Durchschnitt immer noch weniger Gehalt als Männer, nicht zuletzt, weil sie oft die schlechter bezahlten Berufe beispielsweise im sozialen Bereich wählen. Auch deshalb fällt ihre Rente später niedriger aus. Das machen sich die wenigsten Frauen bewusst.

Was raten Sie Frauen?
Frauen sollten nicht darauf hoffen, dass es schon irgendwie reichen wird. Sie sollten auch nicht darauf vertrauen, dass sie über ihren Partner später ausreichend finanziell abgesichert sein werden. Ich rate Frauen – wie übrigens auch Männern – ihre Altersvorsorge in die eigenen Hände zu nehmen und sich privat abzusichern.

Studien zufolge sorgt nur jede dritte Frau selbstständig vor. Was hält die übrigen Frauen ab?
Frauen denken nicht gern ans Altwerden und kümmern sich deshalb zu wenig um ihre finanzielle Situation im Alter. Bei Informationsveranstaltungen speziell für Frauen höre ich oft den Vorwand, dass die von mir für langfristige Vorsorge bevorzugten Wertpapieranlagen zurzeit doch so unsicher seien und dass das Vorsorgesparen sowieso nichts bringen würde. Auf meine Frage nach Alternativen haben sie aber auch keine Antwort.
Hinzu kommt, dass viele Frauen dazu neigen, zuerst für alle anderen zu sorgen, bevor sie an sich selbst denken. Da haben zum Beispiel die Ausbildung der Kinder oder größere Anschaffungen für die Familie Priorität. Frauen sollten bei der Altersvorsorge einen gesunden Egoismus entwickeln, der sie finanziell unabhängiger macht. Auf die Unterstützung ihrer Kinder möchten sie im Alter ja auch nicht angewiesen sein.

Sollten Frauen ihr Geld anders anlegen als Männer?
Die Regeln für eine erfolgreiche Geldanlage gelten selbstverständlich für Frauen und Männer gleichermaßen. Aber es ist kein Geheimnis, dass das Finanzthema Männer tendenziell stärker begeistert. Die Deka und die Sparkassen versuchen deshalb, bei Frauen das Interesse für die Themen Finanzen und private Vorsorge zu wecken. Sie sollen später nicht bereuen, dass sie zu wenig vorgesorgt haben. Auch in der persönlichen Beratung machen wir deutlich, wie wichtig finanzielle Unabhängigkeit im Alter für Frauen ist.

Worauf sollten Frauen bei der Geldanlage achten?
Eine vernünftige Geldanlage ist gar nicht so kompliziert, wenn man drei Dinge beherzigt:

1. Nie alles auf eine Karte setzen, sondern das angelegte Geld auf mehrere Anlagearten verteilen. Zum Beispiel mit breit aufgestellten Investmentfonds, die auch in unterschiedliche Anlagearten wie Aktien, festverzinsliche Wertpapiere und Immobilien investieren.

2. Bei der Wahl der Geldanlagen auf die zu erwartende Rendite achten: Natürlich unterliegen Wertpapiere und damit auch Investmentfonds kapitalmarktbedingten Wertschwankungen, die sich negativ auf die Anlage auswirken können. Wer aber zurzeit Inflation und Steuern ausgleichen will, sollte rund drei Prozent Rendite im Jahr erwirtschaften. Für solch eine Rendite muss man ein bisschen mehr Risiko wagen, was aber bei einem längeren Anlagehorizont gut verkraftbar ist.

3. Wer möglichst früh mit der Vorsorge beginnt, profitiert am stärksten vom Zinseszinseffekt. Je früher man startet, desto weniger muss man im Monat beiseitelegen, um eine auskömmliche Summe für das Alter anzusparen. Mit regelmäßigem Geldanlegen spart man sich auch die ewige Überlegung, wann wohl der beste Zeitpunkt ist, um zu investieren. Den erwischt man nämlich ohnehin nur in den seltensten Fällen.

Gute Beraterinnen und Berater achten auf diese Dinge. Vereinbaren Sie daher am besten gleich einen Termin bei Ihrer Sparkasse und gehen Sie das Thema Altersvorsorge an.

 

Projekt „JuleA“ (Jung lehrt Alt) – ein tolles Angebot für die „Generation 55plus“

Neu für Witten, neu für die Holzkamp-Gesamtschule ist die Einführung des ehrenamtlich initiierten und geleiteten Projekts JuleA (Jung lehrt Alt). Schulleiter Michael Günzel (Foto: rechts) und Lehrer Dirk Zdebel (Foto links) stehen mit ihren Schülerlehrer/innen der 9. und 10. Klassen in den Startlöchern, um bei Interessierten der Generation 55 plus Wissenslücken in den Bereichen Smartphone/Tablet, PC/ Laptop oder Urlaubs-/ Situations-Englisch zu schließen.  SchülerLehrer lehren SeniorSchüler! Die Sparkasse ist begeistert von der Idee dieses generationsübergreifenden Projekts und unterstützt es finanziell sehr gerne – Arno Klinger, stv. Vorstandsmitglied (Foto: 2. von rechts), übergab einen Scheck für anfallende Lehrmittel.

Es wird mit den eigenen mobilen Geräten (Smartphone, Tablet und Laptop) gearbeitet. Die Wissensvermittlung geschieht in einem praxiserprobten 1:1 Unterrichtsformat. D.h. jeder SeniorSchüler hat für die Kursdauer von acht Schulstunden „seinen“ SchülerLehrer an der Seite. Die Lehreinstiegsebene, das Lerntempo und das Lernziel legen die Lernpaare untereinander fest. Im Fach Englisch wird mit einem speziell auf diese Unterrichtsform ausgerichteten Lehrbuch gearbeitet. Und das ohne Vokabelpauken!

 

 

 

 

 

JuleA hat seine Wurzeln in Arnsberg. Es gibt es nunmehr schon 11 Jahre an 13 Standorten, davon sieben im Hochsauerlandkreis, im Kreis Soest, im Kreis Lippstadt, Recklinghausen und nun in Witten. Insgesamt gab es bisher schon über 4.600 begeisterte Teilnehmer. JuleA wurde bereits mehrfach ausgezeichnet. Die SchülerLehrer erhalten zum Kursabschluss einen positiven Teilnahmevermerk im Schulzeugnis und erhalten den NRW-Landesnachweis (Ehrenamtszertifikat). Beide Unterlagen sollen bei einer evtl. anstehenden Ausbildungsplatzsuche unterstützend wirken.

Die Kurse können kostenlos durchgeführt werden, weil die Sparkasse Witten alle anfallenden Lehrmittelkosten (keine Fahrkosten) übernimmt. Am 30. Oktober 2018 um 13.40 Uhr begann mit der Kennenlernstunde der Lernpaare und der sich anschließenden ersten Kursstunde der Kursblock. Ansprechpartner für das Projekt ist Herr Zdebel an der HGE.

Kontakt:
Herr Zdebel, mobil: 01735695353,
E-Mail: zb@hge-witten.de
Sekretariat-HGE: 02302/9561112 Frau Stegat,
E-Mail: Stegat@hge-witten.de

Auf unserem Titelfoto (von links nach rechts):
Dirk Zdebel (Lehrer und Projektleiter „JuleA“) , Wolfgang Rochna (begleitet JuleA an nunmehr 13 Standorten, „Erfinder von JuleA“) , Arno Klinger (stv. Vorstandsmitglied der Sparkasse) und Michael Günzel (Schulleiter der HGE)

Erdaushub am Nachbargrundstück war verantwortlich

Es dürfte wohl neben Brand und Überschwemmung zu den schlimmsten Vorstellungen von Immobilieneigentümern gehören, dass ihr Haus plötzlich einstürzt. Bei einem Objekt im Rheinland war das der Fall. Die Ursache dafür war schnell ermittelt: eine Baustelle auf dem Nachbaranwesen mit erheblichem Erdaushub. Im Zivilprozess stellte sich heraus, dass der mit den Aushubarbeiten betraute Bauunternehmer gegen die anerkannten Regeln der Technik verstoßen habe. Ein solches Verhalten spricht in den Augen der Justiz bereits von sich aus für die Vermutung, dass eventuell auftretende Schäden darauf zurückzuführen sind. Wenn ein Unternehmen an solchen Aushubarbeiten teilnehme, dann müsse es nicht nur vor Beginn, sondern auch während der Arbeiten prüfen und sicherstellen, dass dem Nachbargebäude kein Schaden drohe. Im konkreten Fall war es um einen Streitwert in Höhe von rund 200.000 Euro gegangen.
(Oberlandesgericht Köln, Aktenzeichen 16 U 6/17)

 

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Das nennen wir Kundentreue!

Unsere Kundin Ingrid Rüßmann sandte uns dieses Foto, quasi als Beweis für eine lange gemeinsame Zeit:
„Diesen Bleistift habe ich vor 50 Jahren von Herrn Riedel in der Filiale Heven bekommen, weil ich brav meine Spardose am Schalter abgab am Weltspartag. Den Stift habe ich immer noch…. Heute spare ich mit meiner Enkelin!“

Wir haben uns sehr über die Zusendung gefreut. Dem Foto nach zu urteilen hat der Bleistift seinen Job gut gemacht! Und wir als Sparkasse ja vielleicht auch.

In keinem anderen EU-Staat ist die Lücke zwischen den Renten von Frauen und Männern größer als in Deutschland.
Woran liegt das? Wir werfen einen Blick auf Estland und Dänemark, die Führenden im Ranking.

Gleich hohe Renten für Männer und Frauen? Davon sind wir in Deutschland besonders weit entfernt. Im EU-Vergleich landen wir gemeinsam mit Luxemburg auf dem letzten Platz. Frauen bekommen hier durchschnittlich 45 Prozent weniger Rente als Männer. Nirgendwo sonst ist diese Lücke – der sogenannte Renten Gap – größer. Das geht aus einer Studie des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE) hervor.

Den mit fünf Prozent kleinsten Renten Gap hat Estland. Dänemark liegt mit acht Prozent auf Platz zwei. Auch wenn die Lücke dort viel kleiner ist als in Deutschland: Auch estnische und dänische Frauen erhalten also geringere Renten als ihre Landsmänner. Rentengleichheit herrscht in Europa nirgendwo.

Im europaweiten Durchschnitt beträgt der Renten Gap übrigens 38 Prozent. Das bedeutet auch, dass EU-Bürgerinnen grundsätzlich stärker von Altersarmut bedroht sind als EU-Bürger.

 

Mit unserem Fotowettbewerb „Zeig dem roten Sparschwein die Welt“ auf Facebook haben wir viele „Schweine-Fans“ gefunden, die unseren kleinen roten Reisebegleiter mit auf Reisen genommen haben. Als Beweis gab es 29 einfallsreiche und unterhaltsame Fotos. Mal ging es weit in die Welt, zum Beispiel bis nach Sansibar oder sogar Neuseeland, mal wurde das Schwein ganz in der Nähe in Szene gesetzt. Mal durfte es einen Ferienflieger steuern, mal ging es auf Tauchstation. Verwandte aus Porzellan durfte das Schweinchen besuchen (in Delft) oder andere Tierchen treffen. Wie auch immer: Wir und ganz sicher auch alle anderen Sparschwein-Fans fanden die Fotos jedenfalls „saustark“!

Helfen Sie uns doch mit, das schönste/beliebteste Foto zu finden! Die Fotografin bzw. der Fotograf erhält dann ein mit 200 € prall gefülltes Sparschwein (wie konnte das auch anders sein)! Also: Stimmen Sie mit ab!
Hier finden Sie alle Fotos zur Abstimmung. Einfach ein „Like“ bei Ihren Favoriten-Bildern posten. Vielen Dank!

 

Es kommt inzwischen nicht selten vor, dass möblierte Wohnungen oder Häuser vermietet werden. Das bringt unter Umständen für beide Seiten Vorteile: Der Vermieter kann das bereits vorhandene Mobiliar im Hause belassen, der Mieter muss sich nicht nach einer neuen Ausstattung umsehen. Doch nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ist aus steuerlichen Gründen eine gewisse Vorsicht nötig.
(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 14/17)

Der Fall: Eltern hatten an ihren Sohn eine teilmöblierte Wohnung vermietet. Unter anderem befanden sich darin eine neue Einbauküche, eine Waschmaschine und ein Trockner. In ihrer Steuererklärung machten sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung geltend. Sie unterließen es, für die mitvermieteten Geräte die ortsübliche Vergleichsmiete gesondert zu erhöhen, berücksichtigten die überlassenen Gegenstände jedoch nach dem Punktesystem des Mietspiegels. Das Finanzamt erkannte die Werbungskostenüberschüsse nicht in voller Höhe an, weil es von einer verbilligten Vermietung der Wohnung ausging.

Das Urteil: Die höchsten deutschen Finanzrichter legten dar, dass sie von Vermietern im Regelfall tatsächlich die Angabe eines Möblierungszuschlages erwarten. Schließlich müsse man in solch einer Lage von einem gesteigerten Nutzwert des Objekts ausgehen. Zur Ermittlung der ortsüblichen Miete ist der örtliche Mietspiegel heranzuziehen. Sieht der Mietspiegel z. B. für eine überlassene Einbauküche einen prozentualen Zuschlag oder eine Erhöhung des Ausstattungsfaktors über ein Punktesystem vor, ist diese Erhöhung als marktüblich anzusehen. Lasse sich jedoch dem Mietspiegel dazu nichts entnehmen und gebe es auch am örtlichen Mietmarkt keine Erkenntnisse über einen realisierbaren Möblierungszuschlag, dann dürfe man sich auf die ortsübliche Miete ohne Zuschlag beschränken.

 

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS