Junge Menschen fragen immer wieder: „Hallo, wie läuft das so mit der Rente?“. Bei der Frage „Ich und Altersvorsorge?“ geben sich leider zu viele gleich die Antwort hinterher: „Darum kümmere ich mich bald, irgendwann, eines Tages, bei Gelegenheit …“.

Viele schieben das Thema Altersvorsorge auf die lange Bank. Klug ist das jedoch nicht. Du brauchst noch ein bisschen Basis-Wissen? Herzlich willkommen! Wir bringen ein wenig Licht ins Dunkel. In unserem Teil 3 geht’s um Möglichkeiten und Formen der privaten Altersvorsorge.

Betriebliche Altersvorsorge

Hast du schon einmal von den drei Säulen der Altersvorsorge gehört? Zwei davon hast du in diesem Artikel bereits kennen gelernt. Die Basis bildet die klassische gesetzliche Rente. Die dritte ist all das, was du privat zusätzlich machst, also zum Beispiel durch Riester-Verträge oder Wertpapiere. Dazwischen liegt die zweite Säule – die betriebliche Altersvorsorge (bAv).
Anspruch darauf hast du, wenn du Angestellter, Arbeiter, Azubi, GmbH-Geschäftsführer oder Vorstand einer Aktiengesellschaft bist. Bei dieser Vorsorge verzichtest du auf einen kleinen Teil des Lohns. Der wird in eine Pensionskasse eingezahlt, von der du später dann monatlich eine zusätzliche Rente bekommst. Dein Vorteil: Das, was du in die betriebliche Altersvorsorge einzahlst, wird direkt von deinem Bruttogehalt abgezogen – steuerfrei. Schon heute gibt es Unternehmen, die Mitarbeiter unterstützen und ihnen einen Beitrag zur Betriebsrente dazu zahlen. Ab dem 01.01.2018 sind Unternehmen dazu verpflichtet das zu tun – zumindest wenn ein Arbeitnehmer eine Betriebsrente möchte. Damit sich Unternehmen das leisten können, fördert sie der Staat zukünftig.

Arbeitnehmersparzulage und Vermögenswirksame Leistungen

Wenn du möchtest, dass sich der Staat an deiner Altersvorsorge beteiligt, dann ist die Arbeitnehmersparzulage eine Möglichkeit. Das geht, wenn du Azubi oder Arbeitnehmer bist. Wichtig ist, dass du die richtige Anlageform wählst und bestimmte Grenzen beim Einkommen nicht überschreitest. In vielen Fällen beteiligt sich auch dein Arbeitgeber. Er zahlt dir bis zu 40 Euro monatlich – das nennt man Vermögenswirksame Leistungen.

Riester-Rente

Bei der Riester-Rente unterstützt dich der Staat, Geld fürs Alter zu sammeln. Voraussetzung: Du bist Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung. So funktioniert‘s: Du zahlst jeden Monat einen bestimmten Betrag in deinen Riester-Sparplan ein. Um die volle Zulage zu bekommen, muss das aufs Jahr gerechnet vier Prozent deines im Vorjahr erzielten Einkommens sein. Dann gibt es 154 Euro vom Staat. Ab 2018 sogar 175 Euro. Für jedes Kind kommen noch einmal 185 beziehungsweise 300 Euro oben drauf.
Schließt du deinen Vertrag ab, bevor du 25 bist, bekommst du zusätzlich einmalig 200 Euro. Vor allem Kleinverdiener mit Kindern können beim Riestern enorme Renditen erzielen. Das Riestern ist jedoch auch ein umstrittenes Modell. Für viele lohnt es sich nicht. Außerdem verlangen viele Vermittler und Versicherer hohe Provisionen und Gebühren. Hier also Vorsicht! Lass‘ dir von deinem Sparkassen-Berater die Bedingungen für verschiedene Riester-Varianten auflisten. Das macht dir deutlich, wie viel du aus eigener Tasche zahlen musst, welche Zuschüsse vom Staat kommen, welche Steuervorteile du bekommst und natürlich auch, wie viel Rente du später pro Monat erhalten wirst.

Lebensversicherung

Es gibt zwei Arten von Versicherungen mit Ziel Altersvorsorge: Bei der Kapital-Lebensversicherung erhältst du nach Ende der Laufzeit eine einmalige Auszahlung der Versicherungssumme. Du findest eine monatliche Auszahlung besser? Dann ist die Renten-Lebensversicherung für dich geeignet. Mit Renteneintritt bekommst du dann jeden Monat einen fixen Betrag auf deine gesetzliche Rente oben drauf.
Derzeit sind diese Sparformen allerdings nicht so beliebt. Das Zinsniveau im Euroraum ist gerade sehr niedrig, deshalb werfen sie nur eine sehr geringe Rendite ab.

Immobilie oder Wertpapiere

Natürlich gibt es noch viele andere Formen der Altersvorsorge. Wenn du älter bist und dein Gehalt sicherer, kannst Du zum Beispiel eine eigene Immobilie kaufen und sie als Sicherheit fürs Alter nutzen. Oder du investierst in Aktien oder Fonds. Gerade in Zeiten niedriger Zinsen, kommst du beim Thema Altersvorsorge an Wertpapieren nicht mehr vorbei.

 

Das waren jetzt doch recht viele Informationen? Sicher haben Sie aber erkannt, dass Altersvorsorge kein „Hexenwerk“ ist und man sie nicht wegschieben sollte. Wir beraten Sie gerne, und zwar verständlich. Sprechen wir miteinander!

 

 

lautet der Titel des neuen Sparkassen-Kalenders für das Jahr 2018, der seit Nikolaus an den Standorten der Sparkasse in allen Wittener Stadtteilen kostenlos erhältlich ist. Meist ist er schnell vergriffen ist, denn viele Wittener lieben den Sparkassen-Wandkalender. Selbstverständlich soll auch diese mittlerweile 41. Ausgabe als Wandschmuck und Planungsinstrument dienen. „Darüber hinaus möchten wir dazu beitragen, den Blick für die natürlichen Seiten unserer Heimat zu schärfen – und haben diesmal die Natur der Ruhrstadt in den Fokus des Kalenders gerückt,“ erläutert Andrea Psarski, die ab Januar 2018 dem Vorstand der Sparkasse Witten angehört.

Auf jedem der zwölf Kalender-Monatsblätter wird ein Wittener Landschaftsmotiv präsentiert. Die jeweils darin aufgefasste natürlich-interessante „Facette“ des Wittener Lebensraums wird auf der Kalenderblattrückseite detailliert beleuchtet. Die Fotos hat der Wittener Diplom-Fotodesigner Stefan Ziese auf seinen fotografischen Streifzügen durch Witten mit der Kamera festgehalten. Komplettiert wurde der Wandkalender durch fachkundige Erläuterungen, Hinweise und Tipps der Wittener Diplom-Geografin und Vorsitzenden der Naturschutzgruppe Witten „NaWit“, Birgit Ehses.

Wussten Sie zum Beispiel, dass im Erdzeitalter des Karbons das heutige Wittener Stadtgebiet von einem tropischen Meer bedeckt war – und daher auch heute noch Abdrücke von Muscheln im Ruhrtal zu finden sind? Dass man mit dem getrockneten und bearbeiteten Inneren von heimischen Baumpilzen bis in das 19. Jahrhundert hinein Feuer entfacht oder blutstillende Wundauflagen hergestellt hat? Oder, dass die niedliche und vor allem absolut harmlose Wasserfledermaus mit ihrer Ultraschall-Echoortung während der Dämmerung gern und häufig am Wittener Hammerteich auf die Jagd nach Insekten geht – und sich danach kopfüber hängend ausschläft? Und das nicht etwa im Fernsehen, im Zoo oder gar im ungarischen Transsylvanien – sondern hier bei uns in Witten, sozusagen ganz natürlich gleich ums Eck?

Dies und noch viel mehr erfahren Sie beim Durchblättern und Lesen des neuen Sparkassen-Wandkalenders. Produziert wurde „2018 – Witten. Natürlich.“ übrigens weitgehend natur- und ressourcenschonend. Der Kalender ist FSC-zertifiziert; gedruckt wurde auf Papier aus verantwortungsvoller Waldwirtschaft.

Wir wünschen Ihnen schon jetzt viel Freude an dem neuen Sparkassen-Wandkalender. Denn eines gilt auch für 2018:
Witten ist wunderbar bunt und hat viel zu bieten – natürlich!

 

Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung finanzieren möchten, brauchen Sie Eigenkapital. Das können Sie durch Bausparen langfristig aufbauen. Bausparen unterscheidet sich vom klassischen Sparen. Denn Sie haben Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen. Wichtig zu wissen: Bausparen ist zweckgebunden. Für den Kauf, Bau oder Umbau einer Immobilie.

 

1. Bausparsumme festlegen

Die Bausparsumme ist das Geld, das Ihnen eine Bausparkasse – zum Beispiel die LBS – nach Ablauf einer vereinbarten Sparfrist als Eigenkapital für Ihr Vorhaben zur Verfügung stellt. Sie brauchen beispielsweise 30.000 Euro? Dann wird dieser Betrag in einem Bausparvertrag als Bausparsumme festgelegt.

2. Guthaben ansparen

Jetzt heißt es, fleißig sparen. Sie zahlen monatlich eine feste Rate auf Ihr Bausparkonto ein. Die Höhe der Rate wird im Bausparvertrag festgehalten. Sie bestimmen, in welchem Zeitraum Sie Ihr Guthaben aufbauen. Abhängig vom vereinbarten Tarif sparen Sie nun 30, 40 oder 50 Prozent der Bausparsumme an. Auch die Zinsen für die eingezahlten Sparraten fließen auf Ihr Bausparkonto. Und – wenn Sie das möchten – Ihre vermögenswirksamen Leistungen. Angenommen, Ihre Bausparsumme beträgt 30.000 Euro und Ihr Sparziel liegt bei 40 Prozent dieser Summe. Dann sparen Sie inklusive der Zinsen 12.000 Euro an. Ist dieses Ziel erreicht, wird Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif.

3. Bausparsumme erhalten

Zuteilungsreif heißt: Sie können über das angesparte Geld verfügen (im Beispiel: 12.000 Euro) und dazu noch ein zinsgünstiges Bauspardarlehen für den verbleibenden Rest zur gewünschten Bausparsumme bekommen (im Beispiel: noch einmal 18.000 Euro). Ihre Bausparkasse gibt Ihnen also die komplette Bausparsumme (im Beispiel: 30.000 Euro).

4. Eigenheim finanzieren oder modernisieren

Die ausgezahlte Bausparsumme können Sie für die Finanzierung Ihrer Traumimmobilie oder für eine Modernisierung nutzen – ganz nach Bedarf. Das Praktische: Mit Bausparen sind Sie schneller am Ziel als beim klassischen Sparen, weil Sie zum angesparten Geld noch das Bauspardarlehen erhalten. Dieses können Sie übrigens mit Sondertilgungen früher abzahlen.

Eine gute Baufinanzierung ist ein sicheres, tragfähiges Fundament – das braucht Ihr Eigenheim nämlich nicht nur aus Beton. Sprechen wir darüber!

Übrigens:
Bausparen ist auch bei Jugendlichen angesagt! Mit dem „YoungBrandAward 2017“ ist die LBS-Gruppe von mehr als 27.000 Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland zur beliebtesten Bausparkasse gewählt worden. Die 13 bis 29 Jahre alten Teilnehmer kürten die LBS zur besten Marke in der Kategorie „Beliebteste Bausparkasse“. Die öffentlich-rechtlichen Landesbausparkassen befinden sich damit in bester Gesellschaft von bedeutenden Weltmarken wie Samsung (beliebtestes Smartphone), Coca Cola (beliebtester Softdrink) oder Haribo (beliebteste Süßigkeit). Die Sparkassen holten sich den Siegertitel im Bereich Banken. Zur Abstimmung standen in dem bundesweiten Online-Voting fast 170 Marken in 28 Kategorien.

 

Quelle: Sparkassen-Finanzportal

Mit diesen Tipps sparen Sie bares Geld

Die Heizkosten gehören zu den größten Ausgaben des Alltags. Höchste Zeit, dass Sie Ihren Energieverbrauch optimieren.

Fenster abdichten

Richtig heizen

Kennen Sie das: Sie sitzen im beheizten Zimmer, aber Ihnen ist trotzdem kalt? Mit einer Kerze können Sie testen, ob Zugluft das Problem ist. Stellen Sie am besten ein Teelicht aufs Fensterbrett und beobachten Sie. Wenn die Kerze flackert, ist Ihr Fenster nicht optimal abgedichtet. Mit Dichtungsband aus dem Baumarkt können Sie das Problem selbst beheben.

Stoßlüften

Richtig heizen

Im Winter möchten viele die Fenster am liebsten nicht öffnen, damit keine kalte Luft reinkommt. Aber regelmäßiges Lüften ist wichtig, um Schimmelbildung zu vermeiden. Experten empfehlen das so genannte Stoßlüften. Dabei öffnen Sie die Fenster für fünf Minuten komplett. So kommt viel mehr Frischluft ins Zimmer als wenn Sie die Fenster nur kippen. Außerdem kühlen Ihre Wände nicht so stark aus wie bei der langen Kipplüftung. Damit verringern Sie das Schimmelrisiko weiter.

Dach und Wände dämmen

Richtig heizen

Ihre Energiekosten hängen in großem Maße davon ab, wie gut Ihr Haus oder Ihre Wohnung gedämmt ist. Denn eine moderne Dämmung sorgt dafür, dass die warme Luft in Ihren vier Wänden bleibt. Bei Neubauten können Sie sicher sein, dass sie die Mindeststandards der Energieeffizienz erfüllen, die der Gesetzgeber in der Energieeinsparverordnung (EnEV) festlegt. Wer schon vor Februar 2002 in seinem Einfamilienhaus gewohnt hat, ist nicht zur energetischen Sanierung verpflichtet. Dennoch bietet sich das Sanieren an, um Ihre Heizkosten zu reduzieren. Dafür können Sie Fördermittel beantragen.

Heizkörper entlüften

Richtig heizen

Mieter haben keinen Einfluss auf die Dämmung ihres Hauses oder ihrer Wohnung. Sie können aber die Leistungsfähigkeit ihrer Heizungen optimieren, indem sie sie entlüften. Dazu brauchen sie eine Schüssel und einen Entlüftungsschlüssel. Das Gefäß halten sie unter die Heizung und öffnen dann mit dem Entlüftungsschlüssel das Entlüftungsventil. Nun sollte ein leises Zischen zu hören sein. Wasser und Luft entweichen. Anschließend drehen sie das Entlüftungsventil wieder zu.

Wärmestau verhindern

Um die Heizleistung weiter zu steigern sollte die Wärme ungehindert in den Raum ziehen. Stellen Sie deshalb keine großen Möbel direkt vor die Heizkörper. Auch lange Gardinen und Vorhänge können verhindern, dass sich die warme Luft optimal im Raum verteilt.

Durchgängig heizen

Richtig heizen

Schalten Sie Ihre Heizung im Winter nie ganz aus. Wenn Sie gar nicht heizen, beispielsweise während Sie bei der Arbeit sind, kühlt die Wohnung stark aus. Dann brauchen Sie abends sehr viel Energie, um die gewünschte Raumtemperatur wieder zu erreichen. Stellen Sie die Heizung besser tagsüber auf 2 oder 3 und erhöhen Sie die Wärmezufuhr nach Feierabend nur ein wenig.

Modernisieren Sie Ihre Heizung

Mit modernen Heizungsanlagen und Heizkörpern können Sie Ihre Energiekosten um bis zu 40 Prozent senken. Neben Öl und Gas gibt es mittlerweile auch für Privathaushalte Alternativen, die auf regenerative Energien setzen. Welche Heizung für Ihre Zwecke die richtige ist, erfahren Sie in unserem Artikel zu den verschiedenen Heizsystemen.

Heizkosten sparen mit Pflanzen

Richtig heizen

Pflanzen tragen zu einem besseren Raumklima bei – und helfen sogar dabei, die Heizkosten zu senken. Denn Pflanzen geben 98 Prozent des Wassers, das sie aufnehmen, wieder an die Luft ab. So steigern sie die Luftfeuchtigkeit in einem Raum. Und Räume mit einer hohen Luftfeuchtigkeit empfinden Menschen als wärmer. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) empfiehlt Grünlilien, Zyperngras und Papyrus.

Heiznebenkosten sparen

Mit etwa 115 Euro pro Haushalt und Jahr spielen neben den Brennstoff- auch die Heiznebenkosten eine wichtige Rolle. Dazu zählen die Gebühren für Messdienstleister, Wartungskosten und die Ausgaben für den Betriebsstrom der Heizungsanlage.

Würde man immer das wirtschaftlichste Angebot für Dienstleistungen und Betriebsstrom auswählen, ließen sich jährlich ungefähr 40 Euro sparen. Denn oftmals sind die Wartungskosten unnötig hoch, da keine separaten Wartungsverträge abgeschlossen, sondern die Firmen beauftragt werden, die die Heizungsanlage eingebaut haben. Hier lohnt ein Anbietervergleich.

Ähnlich ist es mit Messdienstleistern, die einmal im Jahr die Heizungen ablesen. Ihre Preise unterscheiden sich häufig. Daher: Nicht automatisch auf denselben Dienstleister setzen, sondern ab und an Preis und Leistung überprüfen. Das ist nicht nur im Interesse der Eigentümer, sondern auch der Mieter, da die Heiznebenkosten direkt an sie weitergereicht werden. Sie können sich aber dagegen wehren, denn das Wirtschaftlichkeitsgebot im Bürgerlichen Gesetzbuch verbietet Vermietern und Hausverwaltungen, unnötig hohe Kosten weiterzugeben.

Schon in der Oktober-Auslosung der Sparlotterie der Sparkassen in Westfalen-Lippe gab es zu den Geldpreisen und den monatlich ausgelobten VW „Beetle“ als Sonderpreise zusätzlich noch 30 VW „Up“ zu gewinnen!   Und eine Wittenerin hatte Glück! Jetzt wurde der flotte Flitzer an die Sparkasse Witten ausgeliefert und konnte der glücklichen Besitzerin übergeben werden.

Sparkassendirektor Ulrich Heinemann (auf dem Bild rechts) gratulierte der Wittenerin Silke Kreuger mit einem Blumenstrauß zu ihrem bestausgestatteten Fahrzeug. Benny Oltersdorf, ihr Berater an der Geschäftsstelle Siegfriedstraße, hatte für seine Kundin sogar noch ein Navigationsgerät zur Komplettierung parat. Silke Kreuger freut sich sehr über den neuen Stadtflitzer – ihr alter PKW sei schon 13 Jahre alt.

In der Novemberauslosung meinte es das Glück mit den Wittenern ebenfalls wieder gut. Knapp 25.000 € Gewinnsumme flossen nach Witten. Die Gewinnlisten mit allen Gewinnzahlen liegen in allen Standorten der Sparkasse Witten aus – und können unter www.sparkasse-witten.de abgerufen werden.

Bauliche Gegebenheit des Bades kann notfalls dazu zwingen

Es dürfte kein Zweifel daran bestehen, in welcher Position die meisten Menschen am liebsten duschen wollen: im Stehen. Nur im Falle von Krankheit oder Gebrechlichkeit wird in der Regel eine sitzende Haltung eingenommen. Doch manchmal kann es auch der bauliche Zustand eines Badezimmers sein, der keine andere Möglichkeit übrig lässt. Im konkreten Fall war ein Altbau-Bad halbhoch gefliest und es befand sich darin nur eine Badewanne. Der Raum hatte kein Fenster, die nicht gefliesten Wände waren tapeziert. Trotzdem duschten Mieter im Stehen (sie hatten eine entsprechende Halterung angebracht) und sorgten so dafür, dass wegen des Spritzwassers Schimmel entstand. Sie mussten für die Beseitigung des Schimmels aufkommen. Auf Grund des baulichen Zustands des Bades hätte ihnen klar sein müssen: Ein Duschen im Stehen ist hier nicht möglich.

(Landgericht Köln, Aktenzeichen 1 S 32/15)

 

Quelle: Infodienst Recht+Steuern der LBS

Sozialgericht lehnte angesichts eines vorhandenen Eigenheims Zuschüsse ab

Wer Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beansprucht, der muss es sich gefallen lassen, dass die Behörden sein Vermögen genau unter die Lupe nehmen. Wenn jemand Eigentümer eines 205 Quadratmeter großen Wohnhauses ist, dann kann das Amt die gewährten Leistungen lediglich als Darlehen an den Betroffenen und nicht als Zuschuss ausgeben.  (Sozialgericht Detmold, Aktenzeichen S 18 AS 924/14)

Der Fall: Eine Mutter bewohnte mit ihrer Tochter gemeinsam ein Haus, das sich in ihrem Eigentum befand. Als die Mutter wegen Hilfsbedürftigkeit Sozialleistungen in Anspruch nehmen wollte, stellte sich die Frage, ob man bei einem Haus dieser Größe noch von einem geschützten Schonvermögen sprechen könne bzw. ob nicht verlangt werden könne, dass sie diese Immobilie verwerte, um so selbst für ihren Unterhalt aufkommen zu können.

Das Urteil: Das zuständige Sozialgericht wies darauf hin, dass nach laufender Rechtsprechung des Bundessozialgerichts selbst bei einem Vier-Personen-Haushalt nur eine Wohnfläche von 130 Quadratmetern als angemessen betrachtet werde. Bei weniger als vier Personen reduziere sich diese Fläche. Die beiden Frauen lebten mithin auf viel zu großem Raum, um noch von einem Schonvermögen sprechen zu können. Ein Verkauf des Hauses sei möglich und der Eigentümerin zumutbar. Nachdem das nicht sofort zu realisieren sei, erhalte die Betroffene übergangsweise die Sozialleistungen lediglich als Darlehen – nicht jedoch als Zuschuss.

In der Loggia einer Mietwohnung kann das verboten werden

Manch ein Naturliebhaber mag es bedauern, dass er in seiner Mietwohnung nicht über einen Garten verfügt. Der Versuch, stattdessen die vorhandene Loggia zu einem grünen Paradies umzufunktionieren, ist jedoch nicht immer rechtens. So wurde es einem Mieter auferlegt, ein allzu stark gewachsenes Bergahorn wieder zu entfernen. (Landgericht München I, Aktenzeichen 31 S 12371/16)

Der Fall: Ein Mann wohnte im dritten Stock eines Mietshauses in einer Zwei-Zimmer-Wohnung. Auf seiner Loggia pflanzte er in einem Holzkasten einen jungen Bergahorn. Er gedieh prächtig und nach einiger Zeit ragte die Krone über das Hausdach hinaus. Zwar war der Baum mit drei Ketten und speziellen Spiralen als Rückdämpfern gesichert, doch die Eigentümerin klagte trotzdem auf Beseitigung des Baumes. Der Fall ging durch zwei Gerichtsinstanzen.

Das Urteil: Sowohl Amts- als auch Landgericht bestätigten, dass der Ahorn entfernt werden müsse. Der Baum stehe gar nicht mehr sicher, weil ein Holzkasten, in dem er ursprünglich gepflanzt worden war, inzwischen verrottet sei. Man müsse ein Umstürzen befürchten. Außerdem stelle der Bergahorn in seinen Ausmaßen eine bauliche Veränderung dar und entspreche nicht der üblichen Nutzung einer Loggia. Da half es dem Mieter auch nichts, dass er auf den grundgesetzlich festgeschriebenen Schutz der Natur als Staatsziel hinwies.

 

Quelle: Infodienst Recht+Steuern der LBS

Finanzgericht entschied zu Gunsten einer Medizinstudentin

Ein Studium kann für einen jungen Menschen enorme Kosten verursachen, unter anderem deswegen, weil man dafür von zuhause ausziehen und am Studienort eine eigene Wohnung suchen muss. Manchmal übernehmen die Eltern einige der Zahlungen. Das kann teilweise durchaus von dem Studierenden steuerlich geltend gemacht werden. (Niedersächsisches Finanzgericht, Aktenzeichen 1 K 169/15)

Der Fall: Eine junge Frau begann in Frankfurt ein Medizinstudium. Sie selbst wäre gar nicht in der Lage gewesen, eigenständig für die damit verbundenen finanziellen Belastungen aufzukommen. Also halfen die Eltern aus. Unter anderem, indem sie die Wohnung stellvertretend für die Tochter anmieteten und für die Maklerkosten bei der Vermittlung der Mietwohnung aufkamen (1.100 Euro). Die Tochter machte die Maklerprovision als vorweggenommene Werbungskosten geltend. Der Fiskus erkannte das nicht an.

Das Urteil: Die Finanzrichter sahen hingegen kein Problem darin, diese Werbungskosten zu akzeptieren. Die Anmietung einer Wohnung sei nötig gewesen zur Aufnahme eines Studiums und die Inanspruchnahme eines Maklers sei ein üblicher Weg, um ein geeignetes Objekt zu finden. Dass die Eltern die Summe bezahlt hätten, stelle einen abgekürzten Vertragsweg dar und spiele für die Absetzbarkeit keine Rolle.

 

Quelle: Infodienst Recht+Steuern der LBS

… sind bei einer gekauften Wohnung kein Sachmangel

Niemand würde sich freuen, wenn er gerade erst eine gebrauchte Immobilie erworben hat und beim Bezug des Objekts überraschend auf Insekten stößt. Doch in einem gewissen Umfang müssen solche Tiere als unerwünschte Mitbewohner in Kauf genommen werden. So urteilen zumindest die Zivilgerichte, wenn es zum Streit kommt.  (Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen 22 U 64/16)

Der Fall: Eine Frau erwarb zum Preis von 117.000 Euro eine Eigentumswohnung. Wenige Wochen nach der Übergabe stellte sie nach eigenen Angaben erstmals fest, dass das Objekt von Silberfischchen befallen sei. Diese hätten sich dann im Laufe der Zeit immer mehr ausgebreitet und seien trotz intensiver Bekämpfung nicht vollständig zu vertreiben gewesen. Der frühere Eigentümer habe den Befall mit Insekten verschwiegen. Wegen dieses Sachmangels forderte die Käuferin eine Rückabwicklung des Vertrages.

Das Urteil: Das Vorhandensein von Insekten – oder wie hier konkret: von Silberfischchen – begründet nicht automatisch einen Sachmangel. Erst dann, wenn die ganze Beschaffenheit des Objekts davon betroffen sei bzw. sich darin nicht mehr wohnen lasse, könne man davon sprechen. In einer gebrauchten Wohnung müsse der Käufer durchaus damit rechnen, dass solche Tiere auftreten. Bei einem 19 Jahre alten Objekt sei ein nicht allzu auffälliger Befall im Bereich des Möglichen.

 

Quelle: Infodienst Recht+Steuern der LBS

So wild wird es nicht – es sei denn, man ist ein Fan von Mobiltelefonen und Videostreaming. Oder kauft gern und günstig ein. Dann könnte das Neue die Leere im Portemonnaie sein. Neuigkeiten gibt es auch zur Pflege und zum Klima.

 

Das Ende des Home-Buttons
Seit Ende Oktober konnte man es vorbestellen, vom 3. November an kann man das iPhone X in Deutschland kaufen. Falls man eins bekommt – und es sich leisten kann oder will. Schließlich startet das Jubiläums-iPhone (das laut Apple-Chefdesigner Jonathan Ive keines sein soll) bei rund 1.150 Euro. Analysten streiten darüber, ob Apple damit einen neuen Umsatz- oder Absatzrekord aufstellen wird, Fans über den Wegfall des für Apples Mobiltelefone charakteristischen Home-Buttons auf der Vorderseite. Spannend die Frage: Lässt sich die integrierte Gesichtserkennung auch für andere Apps nutzen – beispielsweise fürs Banking?

 

Schwarzer Freitag für Shopping-Muffel
Schnäppchenjäger haben den letzten Freitag im November längst dick rot angestrichen – und wenn nicht, dann wird’s höchste Zeit. Am 24. November starten viele Unternehmen in Deutschland und weltweit das Weihnachtsgeschäft mit Rabattangeboten. Die Namensrechte am Black Friday hat sich übrigens eine Firma aus Hongkong gesichert – und 2016 dutzende Händler in Deutschland abgemahnt. Aufpassen sollten auch die Shopper: Nicht jeder tolle Rabatt muss auch ein gutes Angebot sein. Preisvergleich lohnt auch hier. Kostenlose Trivia am Rande: Der Black Friday hat nichts mit dem Schwarzen Freitag zu tun, dem Börsencrash von 1929. Der heißt nämlich in den USA Black Thursday – als er an einem Donnerstag in den USA begann, war bei uns schon Freitag.

 

Mehr Geld fürs Streaming
Serienjunkies müssen jetzt ganz stark sein: Netflix ist teurer geworden. Der Video-Anbieter hat die Preise für sein Standard- und Premiumangebot erhöht. Betroffen sind sowohl Neu- als auch Bestandskunden. Erfreulich: Der Einsteiger-Tarif ändert sich nicht. Weltweit streamen mehr als 100 Millionen Menschen über Netflix. In Deutschland hat sich die Nutzung von Video-Streamingdiensten 2017 im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt, so die „Onlinestudie 2017“ von ARD und ZDF.

 

Mehr Geld für Pflege
Gute Nachrichten für alle, die in der ambulanten und stationären Pflege arbeiten: Der Mindestlohn in dieser Branche steigt. Vom 1. November bis Ende des Jahres gibt es 10,20 Euro / 9,50 Euro (West/Ost), ab Januar 10,55 Euro/10,05 Euro. Bis 2020 sind weitere Erhöhungen geplant. Für Beschäftigte in Privathaushalten gilt allerdings ein Mindestlohn von 8,84 Euro.

 

Zahlungen in Echtzeit
In Echtzeit zahlen? Mit Bargeld kein Problem. Von November an soll das aber auch bargeldlos möglich sein. Das verspricht die Europäische Zentralbank. Seit der Einführung von SEPA sind Zahlungen oft am gleichen Tag, mindestens aber bis Ende des Folgetages möglich. Jetzt soll das Geld den Empfänger in Sekunden erreichen.

 

Streiten fürs Klima in Bonn
Am 6. November beginnt in Bonn die Weltklimakonferenz 2017. Elf Tage lang wird es unter der Präsidentschaft der Fidschi-Inseln um Initiativen und Projekte zu Klimaschutz und Klimawandel gehen. Einer der Konferenzorte ist die Rheinaue, ein Naherholungsgebiet. Dort wird für die CPO 23, die 23. Conference of the Parties, COP, wie die Konferenz offiziell heißt, eine temporäre Zeltstadt aufgebaut – in einem potenziellen Hochwasser-Gebiet. Doch Bonn baut vor, hat extra für die Konferenz ein mobiles Hochwasserschutzsystem angeschafft – auf das sich nach der Konferenz die örtliche Feuerwehr freuen kann.

 

 

Quelle: Sparkassen-Finanzportal

Aktuell ist in den Medien zu lesen: Forscher habe eine Schwachstelle im WPA2-Protokoll gefunden, das zur Verschlüsselung von Daten im W-LAN genutzt wird. Diese Schwachstelle ist bislang so genannter Proof of Concept – reale Angriffe auf dieser Basis sind bislang nicht bekannt. Der Angreifer muss sich dazu in Reichweite des lokalen W-LAN befinden und kann – mit beträchtlichem Aufwand – einzelne Verbindungen zwischen Router und Endgeräten entschlüsseln.

Das Online-Banking der Sparkassen ist auch in W-LANs sicher, die von der o.g. Lücke betroffen sind. Das Banking wird immer über eine gesicherte Datenverbindung im Browser bzw. der S-App oder einer anderen Banking-App abgewickelt. Diese Verschlüsselungen finden immer zusätzlich zur ggf. vorhandenen Verschlüsselung eines WLAN-Routers statt. D.h. selbst wenn ein Dritter den Datenverkehr im W-LAN mitlesen könnte, würde er nur einen verschlüsselten Datenstrom sehen. Dies gilt sogar bereits für das reine Surfen – ohne Anmeldung – auf den Internetseiten der Sparkassen, da diese standardmäßig im Browser den gesamten Datenverkehr mit https basierend auf TLS (Trusted Layer Security) verschlüsseln.