Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung finanzieren möchten, brauchen Sie Eigenkapital. Das können Sie durch Bausparen langfristig aufbauen. Bausparen unterscheidet sich vom klassischen Sparen. Denn Sie haben Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen. Wichtig zu wissen: Bausparen ist zweckgebunden. Für den Kauf, Bau oder Umbau einer Immobilie.

 

1. Bausparsumme festlegen

Die Bausparsumme ist das Geld, das Ihnen eine Bausparkasse – zum Beispiel die LBS – nach Ablauf einer vereinbarten Sparfrist als Eigenkapital für Ihr Vorhaben zur Verfügung stellt. Sie brauchen beispielsweise 30.000 Euro? Dann wird dieser Betrag in einem Bausparvertrag als Bausparsumme festgelegt.

2. Guthaben ansparen

Jetzt heißt es, fleißig sparen. Sie zahlen monatlich eine feste Rate auf Ihr Bausparkonto ein. Die Höhe der Rate wird im Bausparvertrag festgehalten. Sie bestimmen, in welchem Zeitraum Sie Ihr Guthaben aufbauen. Abhängig vom vereinbarten Tarif sparen Sie nun 30, 40 oder 50 Prozent der Bausparsumme an. Auch die Zinsen für die eingezahlten Sparraten fließen auf Ihr Bausparkonto. Und – wenn Sie das möchten – Ihre vermögenswirksamen Leistungen. Angenommen, Ihre Bausparsumme beträgt 30.000 Euro und Ihr Sparziel liegt bei 40 Prozent dieser Summe. Dann sparen Sie inklusive der Zinsen 12.000 Euro an. Ist dieses Ziel erreicht, wird Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif.

3. Bausparsumme erhalten

Zuteilungsreif heißt: Sie können über das angesparte Geld verfügen (im Beispiel: 12.000 Euro) und dazu noch ein zinsgünstiges Bauspardarlehen für den verbleibenden Rest zur gewünschten Bausparsumme bekommen (im Beispiel: noch einmal 18.000 Euro). Ihre Bausparkasse gibt Ihnen also die komplette Bausparsumme (im Beispiel: 30.000 Euro).

4. Eigenheim finanzieren oder modernisieren

Die ausgezahlte Bausparsumme können Sie für die Finanzierung Ihrer Traumimmobilie oder für eine Modernisierung nutzen – ganz nach Bedarf. Das Praktische: Mit Bausparen sind Sie schneller am Ziel als beim klassischen Sparen, weil Sie zum angesparten Geld noch das Bauspardarlehen erhalten. Dieses können Sie übrigens mit Sondertilgungen früher abzahlen.

Eine gute Baufinanzierung ist ein sicheres, tragfähiges Fundament – das braucht Ihr Eigenheim nämlich nicht nur aus Beton. Sprechen wir darüber!

Übrigens:
Bausparen ist auch bei Jugendlichen angesagt! Mit dem „YoungBrandAward 2017“ ist die LBS-Gruppe von mehr als 27.000 Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland zur beliebtesten Bausparkasse gewählt worden. Die 13 bis 29 Jahre alten Teilnehmer kürten die LBS zur besten Marke in der Kategorie „Beliebteste Bausparkasse“. Die öffentlich-rechtlichen Landesbausparkassen befinden sich damit in bester Gesellschaft von bedeutenden Weltmarken wie Samsung (beliebtestes Smartphone), Coca Cola (beliebtester Softdrink) oder Haribo (beliebteste Süßigkeit). Die Sparkassen holten sich den Siegertitel im Bereich Banken. Zur Abstimmung standen in dem bundesweiten Online-Voting fast 170 Marken in 28 Kategorien.

 

Quelle: Sparkassen-Finanzportal

Mit diesen Tipps sparen Sie bares Geld

Die Heizkosten gehören zu den größten Ausgaben des Alltags. Höchste Zeit, dass Sie Ihren Energieverbrauch optimieren.

Fenster abdichten

Richtig heizen

Kennen Sie das: Sie sitzen im beheizten Zimmer, aber Ihnen ist trotzdem kalt? Mit einer Kerze können Sie testen, ob Zugluft das Problem ist. Stellen Sie am besten ein Teelicht aufs Fensterbrett und beobachten Sie. Wenn die Kerze flackert, ist Ihr Fenster nicht optimal abgedichtet. Mit Dichtungsband aus dem Baumarkt können Sie das Problem selbst beheben.

Stoßlüften

Richtig heizen

Im Winter möchten viele die Fenster am liebsten nicht öffnen, damit keine kalte Luft reinkommt. Aber regelmäßiges Lüften ist wichtig, um Schimmelbildung zu vermeiden. Experten empfehlen das so genannte Stoßlüften. Dabei öffnen Sie die Fenster für fünf Minuten komplett. So kommt viel mehr Frischluft ins Zimmer als wenn Sie die Fenster nur kippen. Außerdem kühlen Ihre Wände nicht so stark aus wie bei der langen Kipplüftung. Damit verringern Sie das Schimmelrisiko weiter.

Dach und Wände dämmen

Richtig heizen

Ihre Energiekosten hängen in großem Maße davon ab, wie gut Ihr Haus oder Ihre Wohnung gedämmt ist. Denn eine moderne Dämmung sorgt dafür, dass die warme Luft in Ihren vier Wänden bleibt. Bei Neubauten können Sie sicher sein, dass sie die Mindeststandards der Energieeffizienz erfüllen, die der Gesetzgeber in der Energieeinsparverordnung (EnEV) festlegt. Wer schon vor Februar 2002 in seinem Einfamilienhaus gewohnt hat, ist nicht zur energetischen Sanierung verpflichtet. Dennoch bietet sich das Sanieren an, um Ihre Heizkosten zu reduzieren. Dafür können Sie Fördermittel beantragen.

Heizkörper entlüften

Richtig heizen

Mieter haben keinen Einfluss auf die Dämmung ihres Hauses oder ihrer Wohnung. Sie können aber die Leistungsfähigkeit ihrer Heizungen optimieren, indem sie sie entlüften. Dazu brauchen sie eine Schüssel und einen Entlüftungsschlüssel. Das Gefäß halten sie unter die Heizung und öffnen dann mit dem Entlüftungsschlüssel das Entlüftungsventil. Nun sollte ein leises Zischen zu hören sein. Wasser und Luft entweichen. Anschließend drehen sie das Entlüftungsventil wieder zu.

Wärmestau verhindern

Um die Heizleistung weiter zu steigern sollte die Wärme ungehindert in den Raum ziehen. Stellen Sie deshalb keine großen Möbel direkt vor die Heizkörper. Auch lange Gardinen und Vorhänge können verhindern, dass sich die warme Luft optimal im Raum verteilt.

Durchgängig heizen

Richtig heizen

Schalten Sie Ihre Heizung im Winter nie ganz aus. Wenn Sie gar nicht heizen, beispielsweise während Sie bei der Arbeit sind, kühlt die Wohnung stark aus. Dann brauchen Sie abends sehr viel Energie, um die gewünschte Raumtemperatur wieder zu erreichen. Stellen Sie die Heizung besser tagsüber auf 2 oder 3 und erhöhen Sie die Wärmezufuhr nach Feierabend nur ein wenig.

Modernisieren Sie Ihre Heizung

Mit modernen Heizungsanlagen und Heizkörpern können Sie Ihre Energiekosten um bis zu 40 Prozent senken. Neben Öl und Gas gibt es mittlerweile auch für Privathaushalte Alternativen, die auf regenerative Energien setzen. Welche Heizung für Ihre Zwecke die richtige ist, erfahren Sie in unserem Artikel zu den verschiedenen Heizsystemen.

Heizkosten sparen mit Pflanzen

Richtig heizen

Pflanzen tragen zu einem besseren Raumklima bei – und helfen sogar dabei, die Heizkosten zu senken. Denn Pflanzen geben 98 Prozent des Wassers, das sie aufnehmen, wieder an die Luft ab. So steigern sie die Luftfeuchtigkeit in einem Raum. Und Räume mit einer hohen Luftfeuchtigkeit empfinden Menschen als wärmer. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) empfiehlt Grünlilien, Zyperngras und Papyrus.

Heiznebenkosten sparen

Mit etwa 115 Euro pro Haushalt und Jahr spielen neben den Brennstoff- auch die Heiznebenkosten eine wichtige Rolle. Dazu zählen die Gebühren für Messdienstleister, Wartungskosten und die Ausgaben für den Betriebsstrom der Heizungsanlage.

Würde man immer das wirtschaftlichste Angebot für Dienstleistungen und Betriebsstrom auswählen, ließen sich jährlich ungefähr 40 Euro sparen. Denn oftmals sind die Wartungskosten unnötig hoch, da keine separaten Wartungsverträge abgeschlossen, sondern die Firmen beauftragt werden, die die Heizungsanlage eingebaut haben. Hier lohnt ein Anbietervergleich.

Ähnlich ist es mit Messdienstleistern, die einmal im Jahr die Heizungen ablesen. Ihre Preise unterscheiden sich häufig. Daher: Nicht automatisch auf denselben Dienstleister setzen, sondern ab und an Preis und Leistung überprüfen. Das ist nicht nur im Interesse der Eigentümer, sondern auch der Mieter, da die Heiznebenkosten direkt an sie weitergereicht werden. Sie können sich aber dagegen wehren, denn das Wirtschaftlichkeitsgebot im Bürgerlichen Gesetzbuch verbietet Vermietern und Hausverwaltungen, unnötig hohe Kosten weiterzugeben.

Schon in der Oktober-Auslosung der Sparlotterie der Sparkassen in Westfalen-Lippe gab es zu den Geldpreisen und den monatlich ausgelobten VW „Beetle“ als Sonderpreise zusätzlich noch 30 VW „Up“ zu gewinnen!   Und eine Wittenerin hatte Glück! Jetzt wurde der flotte Flitzer an die Sparkasse Witten ausgeliefert und konnte der glücklichen Besitzerin übergeben werden.

Sparkassendirektor Ulrich Heinemann (auf dem Bild rechts) gratulierte der Wittenerin Silke Kreuger mit einem Blumenstrauß zu ihrem bestausgestatteten Fahrzeug. Benny Oltersdorf, ihr Berater an der Geschäftsstelle Siegfriedstraße, hatte für seine Kundin sogar noch ein Navigationsgerät zur Komplettierung parat. Silke Kreuger freut sich sehr über den neuen Stadtflitzer – ihr alter PKW sei schon 13 Jahre alt.

In der Novemberauslosung meinte es das Glück mit den Wittenern ebenfalls wieder gut. Knapp 25.000 € Gewinnsumme flossen nach Witten. Die Gewinnlisten mit allen Gewinnzahlen liegen in allen Standorten der Sparkasse Witten aus – und können unter www.sparkasse-witten.de abgerufen werden.

Bauliche Gegebenheit des Bades kann notfalls dazu zwingen

Es dürfte kein Zweifel daran bestehen, in welcher Position die meisten Menschen am liebsten duschen wollen: im Stehen. Nur im Falle von Krankheit oder Gebrechlichkeit wird in der Regel eine sitzende Haltung eingenommen. Doch manchmal kann es auch der bauliche Zustand eines Badezimmers sein, der keine andere Möglichkeit übrig lässt. Im konkreten Fall war ein Altbau-Bad halbhoch gefliest und es befand sich darin nur eine Badewanne. Der Raum hatte kein Fenster, die nicht gefliesten Wände waren tapeziert. Trotzdem duschten Mieter im Stehen (sie hatten eine entsprechende Halterung angebracht) und sorgten so dafür, dass wegen des Spritzwassers Schimmel entstand. Sie mussten für die Beseitigung des Schimmels aufkommen. Auf Grund des baulichen Zustands des Bades hätte ihnen klar sein müssen: Ein Duschen im Stehen ist hier nicht möglich.

(Landgericht Köln, Aktenzeichen 1 S 32/15)

 

Quelle: Infodienst Recht+Steuern der LBS

Sozialgericht lehnte angesichts eines vorhandenen Eigenheims Zuschüsse ab

Wer Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beansprucht, der muss es sich gefallen lassen, dass die Behörden sein Vermögen genau unter die Lupe nehmen. Wenn jemand Eigentümer eines 205 Quadratmeter großen Wohnhauses ist, dann kann das Amt die gewährten Leistungen lediglich als Darlehen an den Betroffenen und nicht als Zuschuss ausgeben.  (Sozialgericht Detmold, Aktenzeichen S 18 AS 924/14)

Der Fall: Eine Mutter bewohnte mit ihrer Tochter gemeinsam ein Haus, das sich in ihrem Eigentum befand. Als die Mutter wegen Hilfsbedürftigkeit Sozialleistungen in Anspruch nehmen wollte, stellte sich die Frage, ob man bei einem Haus dieser Größe noch von einem geschützten Schonvermögen sprechen könne bzw. ob nicht verlangt werden könne, dass sie diese Immobilie verwerte, um so selbst für ihren Unterhalt aufkommen zu können.

Das Urteil: Das zuständige Sozialgericht wies darauf hin, dass nach laufender Rechtsprechung des Bundessozialgerichts selbst bei einem Vier-Personen-Haushalt nur eine Wohnfläche von 130 Quadratmetern als angemessen betrachtet werde. Bei weniger als vier Personen reduziere sich diese Fläche. Die beiden Frauen lebten mithin auf viel zu großem Raum, um noch von einem Schonvermögen sprechen zu können. Ein Verkauf des Hauses sei möglich und der Eigentümerin zumutbar. Nachdem das nicht sofort zu realisieren sei, erhalte die Betroffene übergangsweise die Sozialleistungen lediglich als Darlehen – nicht jedoch als Zuschuss.

In der Loggia einer Mietwohnung kann das verboten werden

Manch ein Naturliebhaber mag es bedauern, dass er in seiner Mietwohnung nicht über einen Garten verfügt. Der Versuch, stattdessen die vorhandene Loggia zu einem grünen Paradies umzufunktionieren, ist jedoch nicht immer rechtens. So wurde es einem Mieter auferlegt, ein allzu stark gewachsenes Bergahorn wieder zu entfernen. (Landgericht München I, Aktenzeichen 31 S 12371/16)

Der Fall: Ein Mann wohnte im dritten Stock eines Mietshauses in einer Zwei-Zimmer-Wohnung. Auf seiner Loggia pflanzte er in einem Holzkasten einen jungen Bergahorn. Er gedieh prächtig und nach einiger Zeit ragte die Krone über das Hausdach hinaus. Zwar war der Baum mit drei Ketten und speziellen Spiralen als Rückdämpfern gesichert, doch die Eigentümerin klagte trotzdem auf Beseitigung des Baumes. Der Fall ging durch zwei Gerichtsinstanzen.

Das Urteil: Sowohl Amts- als auch Landgericht bestätigten, dass der Ahorn entfernt werden müsse. Der Baum stehe gar nicht mehr sicher, weil ein Holzkasten, in dem er ursprünglich gepflanzt worden war, inzwischen verrottet sei. Man müsse ein Umstürzen befürchten. Außerdem stelle der Bergahorn in seinen Ausmaßen eine bauliche Veränderung dar und entspreche nicht der üblichen Nutzung einer Loggia. Da half es dem Mieter auch nichts, dass er auf den grundgesetzlich festgeschriebenen Schutz der Natur als Staatsziel hinwies.

 

Quelle: Infodienst Recht+Steuern der LBS

Finanzgericht entschied zu Gunsten einer Medizinstudentin

Ein Studium kann für einen jungen Menschen enorme Kosten verursachen, unter anderem deswegen, weil man dafür von zuhause ausziehen und am Studienort eine eigene Wohnung suchen muss. Manchmal übernehmen die Eltern einige der Zahlungen. Das kann teilweise durchaus von dem Studierenden steuerlich geltend gemacht werden. (Niedersächsisches Finanzgericht, Aktenzeichen 1 K 169/15)

Der Fall: Eine junge Frau begann in Frankfurt ein Medizinstudium. Sie selbst wäre gar nicht in der Lage gewesen, eigenständig für die damit verbundenen finanziellen Belastungen aufzukommen. Also halfen die Eltern aus. Unter anderem, indem sie die Wohnung stellvertretend für die Tochter anmieteten und für die Maklerkosten bei der Vermittlung der Mietwohnung aufkamen (1.100 Euro). Die Tochter machte die Maklerprovision als vorweggenommene Werbungskosten geltend. Der Fiskus erkannte das nicht an.

Das Urteil: Die Finanzrichter sahen hingegen kein Problem darin, diese Werbungskosten zu akzeptieren. Die Anmietung einer Wohnung sei nötig gewesen zur Aufnahme eines Studiums und die Inanspruchnahme eines Maklers sei ein üblicher Weg, um ein geeignetes Objekt zu finden. Dass die Eltern die Summe bezahlt hätten, stelle einen abgekürzten Vertragsweg dar und spiele für die Absetzbarkeit keine Rolle.

 

Quelle: Infodienst Recht+Steuern der LBS

… sind bei einer gekauften Wohnung kein Sachmangel

Niemand würde sich freuen, wenn er gerade erst eine gebrauchte Immobilie erworben hat und beim Bezug des Objekts überraschend auf Insekten stößt. Doch in einem gewissen Umfang müssen solche Tiere als unerwünschte Mitbewohner in Kauf genommen werden. So urteilen zumindest die Zivilgerichte, wenn es zum Streit kommt.  (Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen 22 U 64/16)

Der Fall: Eine Frau erwarb zum Preis von 117.000 Euro eine Eigentumswohnung. Wenige Wochen nach der Übergabe stellte sie nach eigenen Angaben erstmals fest, dass das Objekt von Silberfischchen befallen sei. Diese hätten sich dann im Laufe der Zeit immer mehr ausgebreitet und seien trotz intensiver Bekämpfung nicht vollständig zu vertreiben gewesen. Der frühere Eigentümer habe den Befall mit Insekten verschwiegen. Wegen dieses Sachmangels forderte die Käuferin eine Rückabwicklung des Vertrages.

Das Urteil: Das Vorhandensein von Insekten – oder wie hier konkret: von Silberfischchen – begründet nicht automatisch einen Sachmangel. Erst dann, wenn die ganze Beschaffenheit des Objekts davon betroffen sei bzw. sich darin nicht mehr wohnen lasse, könne man davon sprechen. In einer gebrauchten Wohnung müsse der Käufer durchaus damit rechnen, dass solche Tiere auftreten. Bei einem 19 Jahre alten Objekt sei ein nicht allzu auffälliger Befall im Bereich des Möglichen.

 

Quelle: Infodienst Recht+Steuern der LBS

So wild wird es nicht – es sei denn, man ist ein Fan von Mobiltelefonen und Videostreaming. Oder kauft gern und günstig ein. Dann könnte das Neue die Leere im Portemonnaie sein. Neuigkeiten gibt es auch zur Pflege und zum Klima.

 

Das Ende des Home-Buttons
Seit Ende Oktober konnte man es vorbestellen, vom 3. November an kann man das iPhone X in Deutschland kaufen. Falls man eins bekommt – und es sich leisten kann oder will. Schließlich startet das Jubiläums-iPhone (das laut Apple-Chefdesigner Jonathan Ive keines sein soll) bei rund 1.150 Euro. Analysten streiten darüber, ob Apple damit einen neuen Umsatz- oder Absatzrekord aufstellen wird, Fans über den Wegfall des für Apples Mobiltelefone charakteristischen Home-Buttons auf der Vorderseite. Spannend die Frage: Lässt sich die integrierte Gesichtserkennung auch für andere Apps nutzen – beispielsweise fürs Banking?

 

Schwarzer Freitag für Shopping-Muffel
Schnäppchenjäger haben den letzten Freitag im November längst dick rot angestrichen – und wenn nicht, dann wird’s höchste Zeit. Am 24. November starten viele Unternehmen in Deutschland und weltweit das Weihnachtsgeschäft mit Rabattangeboten. Die Namensrechte am Black Friday hat sich übrigens eine Firma aus Hongkong gesichert – und 2016 dutzende Händler in Deutschland abgemahnt. Aufpassen sollten auch die Shopper: Nicht jeder tolle Rabatt muss auch ein gutes Angebot sein. Preisvergleich lohnt auch hier. Kostenlose Trivia am Rande: Der Black Friday hat nichts mit dem Schwarzen Freitag zu tun, dem Börsencrash von 1929. Der heißt nämlich in den USA Black Thursday – als er an einem Donnerstag in den USA begann, war bei uns schon Freitag.

 

Mehr Geld fürs Streaming
Serienjunkies müssen jetzt ganz stark sein: Netflix ist teurer geworden. Der Video-Anbieter hat die Preise für sein Standard- und Premiumangebot erhöht. Betroffen sind sowohl Neu- als auch Bestandskunden. Erfreulich: Der Einsteiger-Tarif ändert sich nicht. Weltweit streamen mehr als 100 Millionen Menschen über Netflix. In Deutschland hat sich die Nutzung von Video-Streamingdiensten 2017 im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt, so die „Onlinestudie 2017“ von ARD und ZDF.

 

Mehr Geld für Pflege
Gute Nachrichten für alle, die in der ambulanten und stationären Pflege arbeiten: Der Mindestlohn in dieser Branche steigt. Vom 1. November bis Ende des Jahres gibt es 10,20 Euro / 9,50 Euro (West/Ost), ab Januar 10,55 Euro/10,05 Euro. Bis 2020 sind weitere Erhöhungen geplant. Für Beschäftigte in Privathaushalten gilt allerdings ein Mindestlohn von 8,84 Euro.

 

Zahlungen in Echtzeit
In Echtzeit zahlen? Mit Bargeld kein Problem. Von November an soll das aber auch bargeldlos möglich sein. Das verspricht die Europäische Zentralbank. Seit der Einführung von SEPA sind Zahlungen oft am gleichen Tag, mindestens aber bis Ende des Folgetages möglich. Jetzt soll das Geld den Empfänger in Sekunden erreichen.

 

Streiten fürs Klima in Bonn
Am 6. November beginnt in Bonn die Weltklimakonferenz 2017. Elf Tage lang wird es unter der Präsidentschaft der Fidschi-Inseln um Initiativen und Projekte zu Klimaschutz und Klimawandel gehen. Einer der Konferenzorte ist die Rheinaue, ein Naherholungsgebiet. Dort wird für die CPO 23, die 23. Conference of the Parties, COP, wie die Konferenz offiziell heißt, eine temporäre Zeltstadt aufgebaut – in einem potenziellen Hochwasser-Gebiet. Doch Bonn baut vor, hat extra für die Konferenz ein mobiles Hochwasserschutzsystem angeschafft – auf das sich nach der Konferenz die örtliche Feuerwehr freuen kann.

 

 

Quelle: Sparkassen-Finanzportal

Aktuell ist in den Medien zu lesen: Forscher habe eine Schwachstelle im WPA2-Protokoll gefunden, das zur Verschlüsselung von Daten im W-LAN genutzt wird. Diese Schwachstelle ist bislang so genannter Proof of Concept – reale Angriffe auf dieser Basis sind bislang nicht bekannt. Der Angreifer muss sich dazu in Reichweite des lokalen W-LAN befinden und kann – mit beträchtlichem Aufwand – einzelne Verbindungen zwischen Router und Endgeräten entschlüsseln.

Das Online-Banking der Sparkassen ist auch in W-LANs sicher, die von der o.g. Lücke betroffen sind. Das Banking wird immer über eine gesicherte Datenverbindung im Browser bzw. der S-App oder einer anderen Banking-App abgewickelt. Diese Verschlüsselungen finden immer zusätzlich zur ggf. vorhandenen Verschlüsselung eines WLAN-Routers statt. D.h. selbst wenn ein Dritter den Datenverkehr im W-LAN mitlesen könnte, würde er nur einen verschlüsselten Datenstrom sehen. Dies gilt sogar bereits für das reine Surfen – ohne Anmeldung – auf den Internetseiten der Sparkassen, da diese standardmäßig im Browser den gesamten Datenverkehr mit https basierend auf TLS (Trusted Layer Security) verschlüsseln.

Nicht am falschen Platz sparen

Die Zinsen für Kredite sind derzeit sehr günstig. So günstig, dass Autohändler mit Zinssätzen von 1,9 Prozent oder noch weniger werben können. Auch wenn der Kredit bei einem Autohändler günstiger erscheint – er ist es nicht unbedingt.

Null-Prozent-Finanzierung – oder Sparkasse?

Wenn mit einer Null-Prozent-Finanzierung geworben wird, dann ist der Kredit oft an ein bestimmtes Automodell gebunden. Das ist entweder ein Ladenhüter oder man steht kurz vor einem Modellwechsel. Aber ist es Ihr Wunschauto?

Eine weitere Einschränkung werden Sie in vielen Fällen erleben, wenn Sie über den Kaufpreis des Autos verhandeln wollen. Meist ist der Listenpreis nicht der Preis, zu dem der Händler verkaufen muss. Über den tatsächlichen Verkaufspreis lässt sich oft noch verhandeln.

Das wird schwieriger, wenn Sie den Autokredit des Herstellers oder Händlers in Anspruch nehmen wollen. Barzahlungsrabatt? So nicht mehr möglich. Bei einem Barkauf können Sie verhandeln. Ein Preisnachlass vom Autohaus kann die gesamte Finanzierung über eine Bank billiger machen als über den Hersteller.

Deswegen: Handeln Sie beim Autokauf immer erst den Kaufpreis aus und sprechen Sie dann über die Finanzierung.

So zahlt sich sogar ein größerer Kredit aus

Für den Autokauf haben Sie ein bestimmtes Budget veranschlagt. Ein Teil davon stammt aus Ersparnissen oder dem Verkauf des bisherigen Fahrzeugs. Die Differenz zum Kaufpreis des Neuen wird finanziert. Die von Ihnen erwartete Rate können Sie bequem schultern.

Haben Sie schon einmal überlegt, ob es sinnvoll wäre, ein besseres Modell zu kaufen? Das ist ein guter Gedanke, den Sie weiterverfolgen sollten. Denn ein moderneres Auto bietet nicht nur technisch mehr. Es wird wahrscheinlich auch deutlich weniger Sprit verbrauchen.

Dafür rentiert sich auch die Aufnahme einer höheren Kreditsumme. Das zahlt sich schnell für Sie aus. Überprüfen Sie es mit unserem Spritkostenrechner. Ob Sie eine höhere Kreditrate ansetzen oder eine längere Laufzeit: Mit den ersparten Spritkosten machen Sie bis zum Ende der Kreditlaufzeit schon einen Gewinn. Und danach bleibt Ihnen der Vorteil dauerhaft erhalten.

Kaufen oder leasen?

Der große Unterschied: Beim Leasing zahlen Sie niedrigere Raten als bei der Finanzierung, dafür gehört Ihnen das Fahrzeug nicht. Sie zahlen zwar monatliche Raten für die Nutzung. Dennoch sind Sie oft für Reparaturen und die Wartung des Wagens zuständig.

Am Ende der Laufzeit des Leasing-Vertrags geben Sie das Auto wieder ab. Das Fahrzeug müssen Sie ohne Mängel zurückgeben. Darüber, was ein Mangel ist, gibt es dann auch schon mal Streit.

 

Quelle: Sparkassen-Finanzportal

Am 01.10.2017, wurde auf der Fußballanlage des Sport-Vereins Bommern 05 e. V., Am Goltenbusch, das fairste Wittener Junioren-Fußballteam der abgelaufenen Saison 2016/17 mit dem FairPlay-Pokal der Sparkasse Witten geehrt.

René  Bemba, Leiter der Sparkassengeschäftsstelle in Bommern, beglückwünschte das A-Junioren-Team des SV Bommern 05 e.V. zu diesem Erfolg – und überreichte den Sparkassen-FairPlay-Pokal 2016/17 sowie den Trikotsatz, den die Sparkasse Witten jährlich im Zusammenhang mit dem FairPlay-Pokal an das Gewinnerteam ausgibt.

René Bemba lobte die vorbildlich-faire Spielweise der Bommeraner A-Junioren – und erinnerte daran, dass FairPlay nicht nur böse, schmerzhafte Fouls ächtet: Auch taktische Fouls, mangelnder Respekt oder anderes unsportliches Verhalten haben im Sport – aber auch im geschäftlichen oder gesellschaftlichen Miteinander – nichts zu suchen und keinerlei Daseinsberechtigung.

Der Fußballkreis Bochum war bei dieser Ehrung durch den Vorsitzenden des Kreisjugendausschusses René Schrader, vertreten, der dem FairPlay-Siegerteam ebenfalls herzliche Glückwünsche des Fußballkreises Bochum überbrachte.

Die A-Junioren des SV Bommern e.V. hatten die vergangene Saison mit lediglich drei Negativpunkt innerhalb der FairPlay-Wertung absolviert. Dass FairPlay und sportlicher Erfolg sich nicht gegenseitig ausschließen, konnten die Bommeraner A-Junioren auch gleich noch klarstellen: Schließlich belegte das Team am Ende der abgelaufenen Saison den 6. Tabellenplatz der Kreisliga B. Da die A-Junioren des SV-Bommern bereits auch im letzten Jahr den FairPlay-Pokal der Sparkasse Witten gewonnen haben (Saison 2015/2016: Keine FairPlay-Negativpunkte, 4. Tabellenplatz am Saisonende) , macht eindrucksvoll deutlich das die „Gentlemen vom Goltenbusch“ den sportlich-fairen Wettbewerb längst verinnerlicht haben.

Die Sparkasse Witten fördert seit Jahren den FairPlay-Gedanken: Beispielhaft deutlich wird dies – wie hier – durch die FairPlay-Pokale für Junioren und Senioren im Wittener Fußball, durch gezielte Förderung der Jugendarbeit in den Wittener Sportvereinen – sowie durch ein breit gefächertes soziales Engagement der Sparkasse vor Ort.