Bei akutem Befall eines Objekts muss der Immobilienverkäufer informieren

Der Verkäufer einer Immobilie hat den Erwerber über Sachmängel des Objekts zu informieren – insbesondere über solche, die der Käufer von sich aus gar nicht erkennen kann. Der akute Befall eines Hauses durch Marder gehört zu dieser Art von Sachmängeln. Das muss beim Verkauf erwähnt werden, nicht hingegen ein schon länger zurückliegender „Besuch“ von Mardern. (Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen 22 U 104/16)

Der Fall: Ein Käufer erstand für 110.000 Euro eine Wohnung in einem Fünffamilienhaus am Rande der Stadt Hagen. Sieben Jahre vor Vertragsabschluss hatten Marder – hundeartige Raubtiere – das Objekt befallen, so dass die Gemeinschaft Schutzmaßnahmen in Auftrag geben musste. Ein Jahr vor Vertragsabschluss war erneut ein Marder aufgetreten – dieses Mal allerdings nur in einer bestimmten Wohnung und nicht in der ganzen Anlage. Der Käufer hatte von beiden Fällen nichts erfahren und forderte deswegen 20.000 Euro, um seinen Anteil an ausstehenden Arbeiten zum Marderschutz bezahlen zu können.

Das Urteil: Der Zivilsenat des OLG Hamm befand, dass ein aktueller Marderbefall tatsächlich einen Sachmangel darstelle und Schadenersatzforderungen begründen könne. Hier aber liege der gravierende Fall bereits lange zurück und beim späteren Fall sei den Verkäufern nicht nachzuweisen, dass sie überhaupt davon gewusst hätten. Deswegen gingen die Erwerber leer aus.

 

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

War die Eigenbedarfskündigung nur vorgeschoben, um später verkaufen zu können?

Der Gesetzgeber bringt Verständnis dafür auf, dass ein Wohnungs- oder Hauseigentümer einer Immobilie in bestimmten Situationen plötzlich selbst nutzen oder seine nahen Verwandten dort unterbringen will. Deswegen gibt es das Instrument der Eigenbedarfskündigung. Stellt sich allerdings später heraus, dass diese Kündigung nur vorgeschoben war, kann es für den Verkäufer teuer werden. Die höchste deutsche Revisionsinstanz hegte nach der Einquartierung eines Neffen genau diesen Verdacht.

(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 214/15)

Der Fall: Der Eigentümer eines Hauses einigte sich mit seinen Mietern auf einen Räumungsvergleich. Die Begründung: Er wolle einen Neffen in dieser Immobilie unterbringen. Nicht einmal ein Jahr später wurde das Haus allerdings verkauft. Der alte Mieter vertrat im Zivilprozess die Meinung, dieser Verwandte habe gar nicht wirklich dort wohnen wollen. Er sei nur eine Art „Platzhalter“ gewesen, um das Objekt problemlos veräußern zu können.

Das Urteil: „Wenn ein Vermieter seit längerem Verkaufsabsichten hegt“, so der Bundesgerichtshof im Leitsatz des Urteils, und kurzfristig einen Verwandten einquartiere, dann liege der Verdacht eines vorgeschobenen Eigenbedarfs nahe. In diesem Falle könne es dem Eigentümer hauptsächlich darum gegangen sein, den Neffen später „ohne Schwierigkeiten zum Auszug bewegen zu können“.

 

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Beschaffenheit des Testaments sollte ernsthaften Testierwillen erkennen lassen

Eine ältere Dame war verstorben und hatte hauptsächlich einen Nachlass in Gestalt einer Immobilie hinterlassen. Die möglichen Erben verwiesen auf zwei Testamente, denen zu Folge sie begünstigt gewesen wären. Es handelte sich um einen etwa acht mal zehn Zentimeter großen Zettel, der von Hand mit der Schere ausgeschnitten worden war, und um ein mehrfach gefaltetes Blatt, dessen Beschaffenheit dem von Butterbrotpapier entsprach. Der erste der beiden Zettel war mit „Tesemt“ statt mit „Testament“ überschrieben. Ein Gericht befand, das alles lasse nicht unbedingt „einen ernstlichen Testierwillen“ erkennen. Auch der Auffindeort, eine Schatulle mit leeren, gebrauchten Briefumschlägen, bestärke diese These. Hier seien Zweifel angebracht, ob die Dokumente wirklich als letzter Wille gedacht waren und deswegen liege kein gültiges Testament vor.

(Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen 10 W 153/15)

 

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Wachsende Nachfrage führt zu kräftigen Preissteigerungen – Noch gibt es preiswerte Gegenden

BERLIN – Immer mehr Deutsche zieht es im Urlaub an die heimischen Küsten. Viele spielen mit dem Gedanken, ein eigenes Feriendomizil oder einen Zweitwohnsitz an ihrem Lieblingsort zu erwerben. Die wachsende Nachfrage hat jedoch zu kräftigen Preissteigerungen an den deutschen Nord- und Ostseeküsten geführt. Eine aktuelle Marktanalyse von LBS Research zeigt, wo die höchsten Preise verlangt werden und wo es noch Alternativen gibt.

Für die Untersuchung wurden aktuelle Inserate ausgewertet, in denen Ferienhäuser und -wohnungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten entlang der deutschen Küsten (ohne Hamburg und Bremen) angeboten werden. Dabei handelt es sich überwiegend um Bestandsimmobilien, aber auch neue Objekte wurden berücksichtigt. Das Ergebnis der Analyse: Die teuerste Küstenregion bildet der Landkreis Nordfriesland mit einem mittleren Preis von 3.400 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, gefolgt von der kreisfreien Stadt Lübeck mit 2.900 Euro und dem Landkreis Vorpommern-Rügen mit 2.600 Euro pro Quadratmeter Ferienimmobilie.

Obwohl für die Ermittlung typischer Kaufpreise Ausreißer nach oben und unten bereits „abgeschnitten“ wurden, sind die Bandbreiten bei den Preisen teilweise extrem. So sticht Nordfriesland nicht nur mit den höchsten „Standardpreisen“ hervor, sondern auch mit den höchsten Spitzenpreisen: die teuersten 25 Prozent aller angebotenen Ferienobjekte sind mit mindestens 6.900 Euro/qm inseriert. Auf Platz zwei der Spitzenpreise folgt die kreisfreie Stadt Lübeck mit 4.200 Euro/qm, gefolgt von der kreisfreien Stadt Rostock und dem Landkreis Vorpommern-Rügen, wo ebenfalls Spitzenpreise von über 3.500 Euro/qm verlangt werden (siehe Grafik 1).

Immer mehr Deutsche zieht es im Urlaub an die heimischen Küsten. Viele spielen mit dem Gedanken, eine Ferienimmobilie zu erwerben. Eine aktuelle Marktanalyse von LBS Research in Zusammenarbeit mit empirica zeigt, wo die höchsten Preise verlangt werden und wo es noch Alternativen gibt.

An besonders beliebten Standorten liegen die Preise mitunter deutlich über den für den jeweiligen Landkreis errechneten typischen Bandbreiten. Die teuersten Küstenstandorte finden sich auf den Nord- und Ostfriesischen Inseln. Spitzenreiter ist die Insel Sylt mit der Gemeinde Wenningstedt/Braderup. Hier werden als Standardpreis für Ferienimmobilien 8.300 Euro/qm Wohnfläche „aufgerufen“. „Ein Viertel aller angebotenen Objekte in Wenningstedt/ Braderup war zuletzt sogar nicht unter 11.100 Euro/qm bzw. nicht unter zwei Millionen Euro pro Ferienobjekt zu bekommen. Neben Sylt zählen auch Juist mit einem mittleren Preis von 8.200 Euro/qm, Norderney mit 7.100 Euro/qm, Langeoog mit 6.400 Euro/qm und Wyk auf Föhr mit 6.100 Euro/qm zu den besonders hochpreisigen Inseln. (siehe Grafik 2).

Immer mehr Deutsche zieht es im Urlaub an die heimischen Küsten. Viele spielen mit dem Gedanken, eine Ferienimmobilie zu erwerben. Eine aktuelle Marktanalyse von LBS Research in Zusammenarbeit mit empirica zeigt, wo die höchsten Preise verlangt werden und wo es noch Alternativen gibt.

Als ebenfalls sehr beliebt, aber noch deutlich günstiger machen die Immobilienforscher die Ostseeküste aus. Hier können Inselliebhaber bei der Suche nach einer günstigeren Alternative für ihr Feriendomizil auch an der mecklenburgischen Ostseeküste fündig werden. So böten Rügen und Usedom trotz ihrer großen Popularität immer noch ein wesentlich gemäßigteres Preisniveau als die Nordseeinseln. Auf Rügen liegen die Standardpreise in den bei Touristen beliebten Gemeinden zwischen 3.500 und 4.300 Euro/qm. Selbst im gefragten Heringsdorf auf Usedom wird die Grenze von 4.000 Euro/qm nicht überschritten. Noch günstiger werde es auf dem Festland an der mecklenburgischen Ostseeküste, wo für attraktive Standorte wie das Seebad Kühlungsborn die mittleren Quadratmeterpreise bei rund 3.900 Euro oder auf der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst die Standardpreise um die 3.200 Euro/qm liegen.

In 70 Prozent aller ausgewerteten Küstenregionen liegen die Spitzenpreise zwischen 2.000 und 4.000 Euro/qm. Die niedrigsten Spitzenpreise werden in Wilhelmshaven verlangt. Hier beginnen die teuersten 25 Prozent aller inserierten Ferienobjekte bereits bei 1.300 Euro/qm. Der Standardpreis liegt bei 975 Euro. Wilhelmshaven ist damit die einzige Region mit einem Standardpreis von unter 1.000 Euro/qm.

In den untersuchten Küstenregionen sind die Standardpreise für inserierte Ferienobjekte in den letzten drei Jahren im Durchschnitt um jeweils 5 Prozent pro Jahr gestiegen. Spitzenreiter ist auch hier wiederum der Landkreis Nordfriesland. Hier betrug die jährliche Preissteigerungsrate im Schnitt 30 Prozent. LBS Research führt das vor allem auf die Beliebtheit der Nordseeinseln zurück. Da hier die Neubaumöglichkeiten naturgemäß begrenzt seien, werde das Angebot an Feriendomizilen zunehmend schmaler und vor allem in direkter Meeresnähe entsprechend teurer. Auf dem zweiten Platz rangiert der niedersächsische Landkreis Wesermarsch mit einer durchschnittlichen Preissteigerung von 15 Prozent pro Jahr in den letzten drei Jahren. Ein jährliches Plus von 10 Prozent und mehr wurden zudem in den Landkreisen Stade und Plön beobachtet.

Unser Fazit: Steigende Immobilienpreise sind kein Phänomen wirtschaftsstarker Metropolregionen, sondern sind auch und besonders bei Ferienimmobilien zu registrieren. Für Kaufinteressenten heißt das: Noch mehr als bisher müssen sie auf die Kriterien Lage, Ausstattung, Infrastruktur und Vermietbarkeit achten.

 Wer den Bewerbungsprozess erfolgreich gemeistert hat, kann sich über seinen neuen Job freuen. Doch auch danach gilt es, sich zu beweisen. Die ersten Tage sind entscheidend – der erste Eindruck zählt. Nutzen Sie den Zeitraum und begreifen Sie ihn als riesige Chance!

 

1: Üben Sie sich in Zurückhaltung und bleiben Sie dabei offen für Neues. Schauen Sie sich alles an, lernen Sie Ihr Umfeld kennen, hören Sie sehr gut zu und machen Sie sich Notizen.

2: Äußern Sie vorschnell nichts, was Sie eventuell hinterher bereuen könnten. Vermeiden Sie vor allem zu kritische oder besserwisserische Bemerkungen in der Anfangsphase.

3: Achten Sie auf Ihre Körperhaltung. Hände in den Hosentaschen, auf dem Stuhl herumliegen, zu lockere Haltung: alles No-Gos, mit denen Sie nicht wirklich engagiert und motiviert wirken.

4: Hören Sie zu und bleiben Sie in der Rolle des Beobachters. Informelle Regeln, Flurfunk, Gespräche in der Etagenküche: Hier sollten Sie gut hinhören, ohne gleich Kommentare abzugeben.

5: Bieten Sie nicht von sich aus das Du an – gerade als Neueinsteiger sollten Sie erst einmal abwarten, ob Ihnen das Du angeboten wird.

6: Egal, wer Ihnen begegnet, grüßen Sie ihn oder sie freundlich. Dazu reicht ein einfaches „Guten Morgen“ oder Ähnliches.

7: Lesen Sie sich vor dem ersten Tag noch einmal in Ruhe Ihren Arbeitsvertrag durch.

8: Achten Sie auf einen festen Händedruck. Man kann es nicht oft genug betonen: Niemand lässt sich von einem feuchten, laschen Händedruck beeindrucken. Sorgen Sie deshalb für trockene Hände und greifen Sie beherzt zu – auch wenn das bei Aufregung manchmal gar nicht so einfach ist. Und: Schauen Sie Ihr Gegenüber an, wenn Sie jemanden begrüßen.

9: Vermeiden Sie lange Diskussionen. Nehmen Sie Abläufe erst einmal so an und überlegen Sie sich Verbesserungsvorschläge in der ersten Zeit sehr gut. Zu starkes Vorpreschen könnte Ihnen negativ ausgelegt werden und meist gibt es gute Gründe, weshalb Abläufe so sind, wie sie sind.

10: Gute Tischmanieren und Höflichkeit kommen nie aus der Mode. Falls Sie diesbezüglich unsicher sind: www.knigge.de bietet eine gute Informationsquelle.

11: Haben Sie etwas nicht verstanden oder sind Sie sich nicht ganz sicher? Fragen Sie lieber einmal mehr, bevor Sie Stunden damit verbringen, unnötige Arbeit zu tun.

12: Machen Sie Notizen (am besten nicht auf einzelne Zettel, sondern z. B. in einem A4-Heft). Auch wenn es in dem Moment nicht nötig scheint – machen Sie sich so viele Notizen wie möglich. Denn am Anfang werden so viele Fakten, Anweisungen und Abläufe auf Sie einprasseln, dass Sie sich unmöglich alles merken können!

13: Halten Sie guten Kontakt zum/zur Sekretär/-in oder zum/zur Teamassistenten/-in. Sie oder er ist eine gute Quelle für Informationen, wenn es um Abläufe, die Beschaffung von Material oder um interne Fragen geht, beispielsweise ob eine Einstandsfeier gut ankommt und welcher Rahmen dabei üblich ist.

14: Halten Sie sich aus Klatsch und Tratsch, Lästereien oder Ähnlichem heraus.

15: Erzählen Sie ruhig etwas von sich – natürlich erst einmal nette Begebenheiten, Urlaubserinnerungen, eher Unverfängliches und nicht zu langatmig.

16: Es klingt vielleicht banal: Planen Sie morgens genug Zeit ein, um entspannt bei Ihrer Arbeitsstelle einzutreffen. Vielleicht müssen Sie sich an die neuen Zeiten erst noch gewöhnen. Ohne Hetze fällt es leichter.

17: Passen Sie sich an. Integrieren Sie sich ins Team, indem Sie weder over- noch underdressed sind.

18: Kommen Sie nicht sehr viel früher als Ihre Kollegen und bleiben Sie nicht sehr viel länger, um nicht vorschnell als Streber abgestempelt zu werden.

19: Holen Sie aktiv Feedback ein. Klären Sie mit Ihrem Vorgesetzten nach zwei bis drei Wochen, ob Ihre bisherige Arbeitsweise mit seinen Vorstellungen übereinstimmt. So können Sie Ihren Kurs, wenn nötig, rechtzeitig korrigieren und sich vor unangenehmen Überraschungen schützen.

20: Gestehen Sie auch Unsicherheiten ein. Niemand erwartet von einem Einsteiger, dass er alles weiß. In der Anfangsphase ist es durchaus legitim, Antworten auf Fragen, beispielsweise von Kunden, nachzureichen und sich erst mal schlauzumachen. Jeder hat einmal neu angefangen und wird Verständnis zeigen. Wichtig ist natürlich, dass Sie Ihr Versprechen dann auch wirklich halten und alles Gewünschte zügig nachreichen.

Tipps zu Finanzen und Versicherungen gibt’s bei uns!

Die meisten Berufsanfänger haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL). Erkundigen Sie sich im Personalbüro danach. Wir beraten Sie gern, wie Sie hier kein Geld verschenkenk.paals und haben auch weitere Tipps rund um Finanzen und Versicherungen für Berufseinsteiger.

 

Quelle: S-Pool, das Mehrwertportal für unsere Kunden zwischen 18 und 30 Jahren

 

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit kann bis zu sechs Monate dauern. Sie ist in Ihrem Arbeitsvertrag definiert. Während der Probezeit gelten in der Regel kürzere Kündigungsfristen. Doch Vorsicht: Selbst wenn Sie beispielsweise nur drei Monate Probezeit haben, kann der Arbeitgeber bis zum Ende des sechsten Monats ohne Nennung von Gründen das Arbeitsverhältnis kündigen. Denn erst ab dem siebten Monat des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses gilt das Kündigungsschutzgesetz. Also warten Sie in jedem Fall bis zum Ende des ersten halben Jahres, wenn Sie die Sektkorken knallen lassen wollen, um die Weiterbeschäftigung zu feiern.

Was ist in der Anfangsphase besonders wichtig?

Arbeitgeber achten bei einem neuen Mitarbeiter besonders darauf, ob er sich aktiv einbringt und ins Team integriert. Zeigen Sie Interesse, stellen Sie Fragen, bieten Sie auch Hilfe an, wenn Sie sehen, dass ein Kollege sehr viel zu tun hat. Wenn Sie Engagement zeigen und auf Kollegen zugehen, werden Sie auch selbst Unterstützung bekommen, wenn Sie Hilfe brauchen. Halten Sie sich in der Anfangsphase mit Kritik zurück. Notieren Sie sich lieber Ihre Ideen für einen späteren Zeitpunkt, wenn Sie die Zusammenhänge verstanden haben. Oftmals erledigen sich dann Fragen von allein und es wird auch klar, warum bestimmte Abläufe genau so sind.

Was soll ich am ersten Arbeitstag anziehen?

Vielleicht haben Sie bei Ihrem Vorstellungsgespräch ja einen Eindruck bekommen, wie sich die Kollegen kleiden, z. B. bei einem Rundgang durch die Abteilung. Passen Sie sich an. In jedem Fall sollten Sie gepflegt und ordentlich erscheinen.

Darf ich während der Probezeit Urlaub nehmen?

Die Probezeit ist dazu da, dass beide Seiten Gelegenheit haben, sich im Arbeitsalltag kennenzulernen. Daher sollte diese Zeit auch intensiv genutzt werden. Unter diesem Gesichtspunkt ist es Unternehmen nicht so recht, wenn ein neuer Mitarbeiter während des ersten halben Jahres Urlaub nimmt. Teilweise wird dies im Arbeitsvertrag auch ausdrücklich ausgeschlossen.“

Mein neuer Job gefällt mir überhaupt nicht und ich habe bereits ein anderes Angebot. Wie schnell kann ich kündigen?

Entscheidend ist, welche Kündigungsfrist für Sie gilt. Während der Probezeit beträgt diese in der Regel 14 Tage, danach ist die gesetzliche Kündigungsfrist vier Wochen. Maßgeblich ist jedoch, welche Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag stehen. Sie sollten also im Vorfeld sehr genau prüfen, welchen Termin Sie einem potenziellen neuen Arbeitgeber zusagen können. In der Regel wird Ihr bisheriger Arbeitgeber kein Interesse daran haben, Sie so lange wie rechtlich möglich noch im Unternehmen zu halten. Häufig wird dann ein sogenannter Aufhebungsvertrag geschlossen. Noch ein Tipp: Versuchen Sie, das Arbeitsverhältnis im Guten zu beenden, denn man sieht sich im Leben oft zweimal.

 

Quelle: S-Pool, das Mehrwertportal unserer Kunden im Alter von 18-30 Jahren

Die Flüge sind gebucht, die Koffer gepackt – aber wie soll die Reisekasse aussehen? Wie viel Bargeld braucht man im Urlaub? Reicht die EC-Karte oder muss es eine Kreditkarte sein? Und wann tauscht man Geld am besten? Wir listen Ihnen die Vor- und Nachteile beliebter Reisezahlungsmittel auf und geben praktische Tipps für den Reisealltag.

 

Reisezahlungsmittel: Bargeld in fremder Währung

+ Flexibel im Restaurant, Taxi und Co. bezahlen

+ Keine Abhängigkeit von Händlertechnik oder Geldautomaten

+ Außer dem Kaufpreis keine weiteren Gebühren

– Bei Diebstahl: Totalverlust

– Gefahr, gefälschte Banknoten zu bekommen


Tipp zwischendurch:
Gerade für kleine Beträge, beispielsweise im Café, lohnen sich Barzahlungen. Beim bargeldlosen Bezahlen können Gebühren entstehen, die eventuell nicht im Verhältnis zum gezahlten Preis der Ware stehen.

Reisezahlungsmittel: Sparkassen-Card

+ Bequem in 105 Ländern an mehr als 6 Millionen Händlerkassen bargeldlos zahlen

+ Weltweit können Sie an rund 700.000 Geldautomaten Geld abheben

+ Bei Diebstahl: kein Geldverlust nach sofortiger Sperrung

+ Abheben von fremder Währung am Urlaubsort an Geldautomaten meist günstiger, als Bargeld zu tauschen.

– Gebühren fürs Geldabheben im europäischen Ausland können von Sparkasse zu Sparkasse variieren

– Geldautomaten nicht in allen Ländern flächendeckend verfügbar


Tipp zwischendurch:
Wenige größere Summen abheben, statt vieler kleiner. Das Bargeld dann auf die Reisenden verteilen und einen Teil zum Beispiel im Hotel deponieren.

 

Reisezahlungsmittel: Kreditkarte

+ Weltweit Bargeld am Automaten abheben

+ Größere Summen wie zum Beispiel einen Mietwagen bequem bezahlen

+ Möglichkeit auf Vergünstigung, CashBack oder Bonuspunkte bei Bezahlung mit Kreditkarte

– Gebühren für Geldabhebungen im europäischen Ausland können von Sparkasse zu Sparkasse variieren

– Schlechte Kontrolle durch monatliche Abrechnung – Gefahr mehr Geld auszugeben, als vorhanden ist

– Geldautomaten nicht in allen Ländern flächendeckend verfügbar


Tipp zwischendurch:
Wenn es um Gebühren geht, achten Sie immer auf die Aushänge am Automaten. Das Geldabheben mit Kreditkarte kann teurer sein, als mit der Sparkassen-Card.

 

Reisezahlungsmittel: Mobile Payment

+ Bezahlen mit Smartphone und Tablet bietet enorme Flexibilität

+ Bezahlen von Flug- und Bahntickets bereits etabliert

– Immer mehr Händlern oder Dienstleistern ermöglichen mobiles Bezahlen

– Mobile Payment ist jedoch nur in wenigen Ländern in den Alltag integriert

– Verlust des Handys macht „zahlungsunfähig“


Tipp zwischendurch:
Das bequeme Zahlen mit dem Smartphone erfordert Sicherheitsmaßnahmen. Sperren Sie Ihr Handy immer mit einer PIN, damit Fremde es nicht bedienen können.

 

 

Quelle: Sparkassen-Finanzportal

Deutschland ist das Land des Bargelds. In vielen anderen Ländern ist es bereits Standard, auch kleinere Beträge mit Giro-, Kreditkarte oder mobil zu zahlen. Doch die Deutschen – auch die Wittener – hängen an ihren Scheinen und Münzen. Und wo gibt es ihr geliebtes Bargeld? Klar, in der Sparkassen-Filiale um die Ecke. Und wenn die zu weit weg oder geschlossen ist: am Geldautomaten. So steht beispielsweise dem spontanen Restaurant- oder Theaterbesuch nichts mehr im Wege. Und: Sogar im Urlaub ist die sichere Bargeldversorgung rund um die Uhr gesichert.

Allein die Sparkassen stellen in Deutschland rund 25.700 Geldautomaten bereit, die von Sparkassenkunden kostenlos genutzt werden können. In Witten gibt es jetzt sogar einen „Neuen“ im Wittener Hauptbahnhof, am Zugang zu den Gleisen rechts. Auch wenn dem Bahnhof ja im Innenbereich erst noch eine optische Aufwertung bevorsteht und alles noch etwas trist aussieht: An einem der wichtigen „Tore“ Wittens ist jetzt ein Geldautomat vorhanden, der von Reisenden und vor allem Berufspendlern schon sofort genutzt werden kann und auch schon intensiv genutzt wird.

In Witten sind jetzt an 21 Sparkassen-Geldautomatenstandorten Geräte aufgestellt. Nicht nur an der Sparkassenhauptstelle und an den 10 Geschäftsstellen findet man einen oder gleich mehrere Automaten. Weitere Standorte sind:

– Ardeystraße / Ecke Annenstraße
– Einrichtungshaus Ostermann, Fredi-Ostermann-Straße
– Fachmarkt- und Freizeitzentrum, Dortmunder Str. 19
– Galeria Kaufhof, Bahnhofstr. 5
– Stadtgalerie Witten, Hammerstr. 9-11
– Marien-Hospital, Marienplatz 2
– Ev. Krankenhaus, Pferdebachstr. 27
– Private Universität Witten/Herdecke, Alfred-Herrhausen-Str. 50
– real,- SB-Warenhaus, Annenstr. 125
und jetzt neu
– Hauptbahnhof Witten, Berger Str. 35

Das Betreiben eines Geldautomaten ist in erster Linie Kundenservice und mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Die Automaten sind schneller und sicherer geworden – und sie können mehr als damals. Je nach Ausstattung kostet ein neuer Automat zehn- bis dreißigtausend Euro – ohne Füllung natürlich. Damit Sie zuverlässig mit Geld versorgt werden, braucht es aber noch mehr als den Automaten selber. Zum Beispiel muss er mit Bargeld befüllt werden und das ist kostenintensiv. Eine Software im Automaten weiß, wie viele Scheine noch vorrätig sind. Sie errechnet die optimale Menge für die nächste Befüllung und auch den nächsten Befüllzeitpunkt. Es gibt Bankautomaten, die pro Woche oder Tag mehrere Male befüllt werden müssen – man denke da besonders an die konsumfreudige Weihnachtszeit. Die gewünschte Summe wird daraufhin bei der Bundesbank bestellt und dort gezählt. Anschließend fährt ein Unternehmen für Werttransporte das Bargeld in ein CashCenter. Von dort aus bringen es Geldtransporter zu den Geldautomaten. Die Mitarbeiter tauschen entweder die leeren Geldkassetten gegen volle aus oder befüllen die leeren Kassetten neu. Damit das Geld nie ausgeht, sind die Mitarbeiter der Bundesbank und der Transportunternehmen von früh bis spät im Einsatz – natürlich immer mindestens zu zweit. Automaten werden teilweise auch wieder entleert. Nämlich immer dann, wenn man dort auch Geld einzahlen kann und zu viel Geld im Automaten lagert.

Die Sparkassen stellen Ihren Kunden so viele Geldautomaten zur Verfügung, wie sonst kein anderes Finanzinstitut in Deutschland. Kostenlos! Und das, obwohl sie das nicht müssten – Vorgaben gibt es vom Gesetzgeber nämlich keine. Kunden von Fremdbanken, die selbst einen eigenen Aufwand zum Vorhalten von Geldautomaten scheuen oder nur eine Onlinebank mit eingeschränktem Service sind, werden mit einer Abhebegebühr an den Kosten beteiligt.

 

Der Duft des Sommers liegt in der Luft: Es riecht nach Eis, Sonnencreme und Bratwürstchen. Endlich Juli! Was der Monat noch so mit sich bringt? Einen Pott voll an Gesetzesänderungen. Hier leicht und verständlich erklärt (und am Ende noch etwas für Jon-Schnee-Fans):

1.    Hinzuverdienst bei der gesetzlichen Rente
Eins vorab: Auch künftig gilt, dass Sie als Rentner ab dem 65. Lebensjahr ohne Kürzungen hinzuverdienen dürfen. Erleichterungen gibt es ab dem 1. Juli für alle, die schon vorher in Rente gehen. Ab dann wird es einfacher, die eigene
Rente aufzustocken. Bislang  hatte der Hinzuverdienst zu deutlichen Rentenkürzungen geführt. Damit ist nun Schluss! Als Frührentner dürfen Sie im Jahr Ihre Rente pauschal um 6.300 Euro aufbessern. Sie liegen über diesen Wert? Dann werden 40 Prozent mit Ihrer Rente verrechnet.  Mehr zur Flexi-Rente finden Sie hier.

2.    Ausweispflicht bei SIM-Karten
Um  eine neue SIM-Karte zu kaufen, brauchen Sie künftig Ihren Ausweis. Ab Anfang Juli tritt diese Gesetzesänderung in Kraft. Die Neuerung soll die anonyme Kommunikation erschweren und so Terroranschläge wie die in Paris, London und Berlin, verhindern. Attentäter kommunizierten  über Prepaid-Karten, die sie sich auf Vorrat in größeren Mengen gekauft haben.

Falls Sie demnächst eine neue SIM-Karten brauchen, sollten Sie also mehr Zeit mitbringen. Die Daten Ihres Personalausweises werden vom Händler aufgenommen und gespeichert. Das ist notwendig, um die neue SIM-Karte beim Mobilfunkanbieter zu aktivieren. Ob auch Supermärkte oder Tankstellen die Identitätsprüfung vor Ort durchführen, ist unwahrscheinlich. Stellen Sie sich hier auf eine Registrierung nach dem Kauf via Post-Ident oder Video-Ident ein.

3.    Krankenkassen übernehmen  Video-Sprechstunden
Was wäre, wenn Sie Ihrem Arzt per Video-Chat Ihr Leid klagen könnten? Ab 1. Juli übernimmt Ihre Krankenkasse die digitale Sprechstunde bei Ihrem Arzt. Nein, kein Scherz. Das gibt es! Gerade für ältere Menschen ist das ideal, um sich lange Wege zu sparen. Auch für diejenigen, die auf dem Land leben, ist das praktisch. Hier klagen die Menschen immer wieder über Lücken bei der medizinischen Versorgung – es gibt einfach nicht genug Ärzte vor Ort. Das soll nun mit einer Video-Sprechstunde abgefangen werden. Ob Ihr Arzt die Sprechstunde über Video-Chat anbietet, erfragen Sie beim nächsten Arzt-Besuch.

4.    Neues Unterhaltsvorschussgesetz
Ziehen Sie Ihr Kind alleine auf? Und ein Elternteil kommt nicht für den Unterhalt Ihres Kindes auf? Falls ja, dürfte Sie diese Nachricht freuen: Ab Anfang Juli springt der Staat länger für den Unterhaltsvorschuss ein.
Bisher zahlte dieser maximal über einen Zeitraum von 72 Monaten. Ab dem 12. Geburtstag des Kindes gab es gar nichts mehr. Ab jetzt überweist Ihnen der Staat bis zum 6. Geburtstag 150 Euro, bis zum 12. Geburtstag 201 Euro und bis zum 18. Geburtstag 268 Euro.
Was sich nicht geändert hat: Die Summe fordert der Staat dann vom Unterhaltspflichtigen zurück. Stellen Sie den Antrag möglichst bald an das Jugendamt, denn die Bearbeitungszeit wird einige Wochen oder Monate in Anspruch nehmen.

5.    Neue Pfändungsfreigrenzen
Erfreuliche Nachrichten für Schuldner: Die Pfändungsfreigrenzen werden ab 1. Juli erhöht.
Diese Freigrenzen definieren den Betrag, der Ihnen finanziell zusteht, um weiterhin Miete, Essen und Strom zu bezahlen. Sollten Sie darüber liegen, kann Ihr Gläubiger sich auf das Pfändungsrecht berufen. Das sieht vor, dass der darüber liegende Betrag zwischen Gläubiger und Schuldner geteilt wird.

Ab jetzt stehen Schuldnern allerdings höhere Toleranzgrenzen zu:  Bei Alleinstehenden ohne unterhaltsberechtigte Personen gilt ein Freibetrag von 1.133,80 Euro. Besteht Unterhaltspflicht erhöht sich der Freibetrag um 426,71 Euro und bei jeder weiteren unterhaltspflichtigen Person um 237,73 Euro.
Ausnahmen gibt es, wenn der unpfändbare Betrag vom Gericht oder einem öffentlichen Gläubiger (Finanzamt, Zollamt) bestimmt wurde. Hier hat die Gesetzesänderung keine Wirkung.

6.    PIN-Eingabe bei der Kreditkarte wird jetzt Pflicht
Die PIN-Eingabe bei Zahlung mit Ihrer Kreditkarte wird nun Pflicht. Das gilt für jede neue Kreditkarte ab dem 1. Juli.
Durch die Eingabe kann Ihre Kreditkarte nicht von Dritten benutzt werden und wird so vor Missbrauch geschützt. Was tun, wenn Sie Ihren PIN vergessen haben? Lesen Sie hier mehr dazu!

7.    Für alle GoT-Fans: Staffel 7 läuft ab Juli
Alle Fans der Serie Game of Thrones dürfen sich nun freuen. Denn am 17. Juli geht’s endlich in die siebte Runde. Schluss mit Sommer, denn der Winter ist da. Zumindest in Westeros. Zwar gibt es in dieser Staffel nur sieben Folgen,  diese sind aber durchschnittlich 60 Minuten lang. Im Staffelfinale gibt’s dann noch einmal 81 Minuten geballte Stark-Power.

 

 

Quelle: Sparkassen-Finanzportal

Mit diesen 7 Tipps können Sie beim Buchen sparen

Fernweh? Auch wenn wir noch  im Hochsommer schwitzen? Wer nicht in der Hauptferienzeit Urlaub nehmen muß, plant für den Herbst. Dann heißt es wieder: Urlaub nehmen, Koffer packen, und nichts wie weg! Wenn da nur nicht die teuren Flüge wären … Doch teuer muss nicht sein. So kommen  Sie an günstige Flugtickets im Internet. 776 Euro für einen Hin- und Rückflug nach New York, 690 Euro nach Bangkok,  311 Euro nach Palma de Mallorca? Geht das nicht günstiger? Und ob! Mit den folgenden Tipps können Sie bei Flügen im Schnitt bis zu 30 Prozent sparen.

Tipp 1: Nutzen Sie nicht nur Flugsuchmaschinen

Erste Anlaufstelle für die meisten Urlaubsplaner: Flugsuchmaschinen und Buchungsportale. Kein Wunder: Der Nutzer bekommt hier sehr viele Flüge von verschiedenen Airlines aufgelistet und kann bequem Preise vergleichen. Doch nicht immer wartet hier das günstigste Angebot.

Unsere Empfehlung: Wenn Sie in der Flugsuchmaschine eine interessante Verbindung gefunden haben, prüfen Sie anschließend die Webseite der Airline. Häufig findet man hier den besten Preis.

Schauen Sie sich auch Facebook und Co. um. Viele Fluglinien machen dort auf besondere Schnäppchen oder Gewinnspiele aufmerksam. Sie können auch Newsletter der Airlines abonnieren und so tolle Angebote entdecken.

Tipp 2: Buchen Sie möglichst früh, setzen Sie nicht auf Last-Minute

Wann ist die beste Zeit zum Buchen? Generell kann man sagen, dass sich frühes Buchen lohnt. Wirkliche Last-Minute-Preiskracher gibt es selten. Nur bei schlecht ausgelasteten Flügen sinken die Preise manchmal kurz vor dem Abflugdatum. Wenn Sie jedoch spontan sind, Ihnen das Reiseziel egal ist oder Sie zur Not auf die Reise verzichten können, kann sich das Risiko bezahlt machen.

Ansonsten gilt: Flüge innerhalb von Europa sollten Sie etwa acht Wochen vor Reiseantritt buchen, Fernflüge etwa 19 Wochen vorher.

Übrigens: Mehrere Reiseportale empfehlen, möglichst im Winter und an einem Sonntag zu buchen, weil dann die Preise oft niedriger sind.

Tipp 3: Seien Sie so flexibel wie möglich

Dienstag, Mittwoch oder doch etwa Freitag? Was ist der günstigste Wochentag zum Fliegen? Hier scheiden sich die Geister. Fest steht jedoch: Ein Flug der gleichen Airline kann nur einen Tag früher oder später mehr als hundert Euro teurer sein. Viele Portale bieten deshalb eine flexible Flugsuche an. Damit können Sie sich beispielsweise bequem Ticketpreise für einen ganzen Monat anzeigen oder sich günstige Daten empfehlen lassen.

In der Regel sind unbequeme Uhrzeiten – ganz früh am Morgen oder spät am Abend – weniger gefragt, und die Flüge werden dadurch preiswerter.

Tipp 4: Fliegen Sie nicht zur Hauptreisezeit

In den Sommerferien, an Feiertagen, verlängerten Wochenenden oder zu Großveranstaltungen möchten viele Leute verreisen – die Preise steigen. Informieren Sie sich auch, ob in Ihrem Zielland gerade Hauptsaison oder Ferienzeit ist. In Europa sind meist Januar, Februar und November günstig zum Verreisen.

Es gibt auch Tage, an denen fast niemand in den Urlaub fliegen möchte und die Preise daher niedriger sind. Das gilt zum Beispiel für Silvester oder einen Freitag, den 13.

Tipp 5: Ziehen Sie einen Ausweich-Flughafen in Betracht

Sie wohnen in Berlin und möchten auch von da aus fliegen? Vielleicht ist ein Flug ab Leipzig aber deutlich billiger, weil dort noch keine Ferien sind. Ein alternativer Flughafen lohnt sich besonders dann, wenn für die Fahrt dorthin keine oder kaum Zusatzkosten entstehen.

Sehen Sie sich deshalb nach Rail-and-Fly-Angeboten um. Hier gibt es zusätzlich zum Flug- ein kostenloses Zugticket.

Tipp 6: Nutzen Sie Zwischenstopps und Gabelflüge

Direktflüge kosten in der Regel mehr als Flüge mit Zwischenstopps. Mehrere Stunden am Flughafen totschlagen – darauf hat niemand Lust. Anders sieht es aus, wenn man am Zwischenstopp ein oder mehrere Tage verbringen und die Gegend erkunden kann. Eine Buchung – mehrere Ziele: Solche Stopover-Flüge gibt es teilweise ohne Aufpreis, insbesondere für Langstrecken im asiatischen Raum.

Auch interessant, wenn Sie Ihren Urlaub nicht an nur einen Ort verbringen möchten: Gabelflüge. Sie landen in Las Vegas, aber nach Hause geht’s von San Francisco.  Gabelflüge sind an sich nicht günstiger als „normale“ Flüge, man spart sich bei Rundreisen aber den Inlandsflug oder die Zugfahrt.

Eine schlechte Nachricht für spontane Reisende mit viel Zeit: Fast immer lohnt es sich, den Hin- und Rückflug im Vorfeld zusammen zu buchen. One-Way-Tickets sind meist deutlich teurer.

Tipp 7: Löschen Sie vor der Buchung Ihren Cache

Sie verfolgen schon länger einen Flugpreis online? Dann sollten sie unbedingt vor dem Buchen Ihren Cache löschen oder einen anderen PC oder Browser verwenden. Viele Portale verwenden eine intelligente Preisstrategie. Wenn Sie immer wieder die gleiche Webseite aufrufen und den Betrag abfragen, signalisieren Sie ein großes Kaufinteresse – der Preis klettert in die Höhe.

Auf den Geschmack gekommen? Dann viel Erfolg bei der Jagd nach billigen Flügen. Wie wär’s mit Kuala Lumpur? Oder Timbuktu? Oder Buxtehude – halt nein, da reicht auch die Bahn.

 

 

Quelle: Sparkassen-Finanzportal

Rundum geschützt vor Gefahren im Urlaub

Guten Gewissens die Seele baumeln  lassen und die schönste Zeit des Jahres genießen: Mit etwas Aufmerksamkeit und einigen Vorkehrungen kann Ihr Urlaub ganz entspannt ablaufen.

1) Impfungen vornehmen

Je nach Reiseland sind unterschiedliche Impfungen ratsam. Achtung: Nicht nur bei exotischen Zielen sind Impfungen wichtig. Krankheiten wie Hepatitis A oder Tuberkulose, die hierzulande selten sind, kommen in Ländern wie Brasilien oder Russland häufiger vor.

Genaue Informationen, in welchen Regionen welche Krankheiten häufig auftreten und daher ein Impfschutz nötig ist, können Ihnen die Tropeninstitute geben. Eine Liste der Tropeninstitute finden Sie hier.

2) Reisekrankenversicherung

Eine Auslandskrankenversicherung ist nicht teuer, im Notfall aber wichtig. Wenn Ihnen auf Reisen etwas zustößt, übernimmt sie Behandlungskosten und gegebenenfalls einen Rücktransport nach Deutschland. Ansonsten können für Krankenhausrechnungen und Transporte schnell Zehntausend Euro zusammenkommen.
Hier sehen Sie, was wir alles zum Thema Reise/Urlaub/Versicherung für Sie tun können:

3) Vorsicht rund ums Bargeld

Tragen Sie nie all Ihr Bargeld an einem Ort, sondern teilen Sie es besser auf – ein Teil ist dann beispielsweise im Geldbeutel, ein Teil im Brustbeutel und ein Teil im Hotel. Abheben sollten Sie Geld nur an Automaten, die sich in Banken befinden. Bei anderen ist die Gefahr größer, dass sie manipuliert sind. Wenn Sie Geld wechseln möchten, sollten Sie das nur bei seriösen Anbietern tun.

4) Wichtige Dokumente im Hotelsafe lassen

Ihren Pass oder eine Kopie Ihres Passes, größere Mengen Bargeld, Ihre Kreditkarte – diese Dinge sind am besten im Hotelsafe aufgehoben. Beim Buchen Ihres Hotels sollten Sie daher prüfen, ob es diese Möglichkeit anbietet.

5) Gesten richtig kennen

Wer in Deutschland mit dem Handrücken zum Kellner Mittel- und Zeigefinger zeigt, bestellt zwei Getränke. Wer das in einigen englischsprachigen Ländern tut, muss sich auf Ärger einstellen: Diese Geste ähnelt in der Bedeutung dem, was hierzulande der „Stinkefinger“ ist. Deshalb: Informieren Sie sich in Ihrem Reiseführer, bei welchen vermeintlich harmlosen Gesten Vorsicht geboten ist.

6) Vorsicht vor Roaming

Die Europäische Union hat den sehr hohen Roaming-Preisen vor Kurzem ein Ende gesetzt. In anderen Ländern können durchs Telefonieren oder durch mobiles Internet aber weiterhin hohe Kosten entstehen. Informieren Sie sich am besten vor der Reise bei Ihrem Mobilfunkanbieter, wie hoch genau die Gebühren sind. Gerade die Internetnutzung mit Handy, Tablet oder Laptop ohne WLAN kann schnell zur Kostenfalle werden.

7) Menschenansammlungen meiden

In Ländern, in denen die politische Situation aufgeheizt ist, sollten Sie in der Nähe von Menschenansammlungen und Demonstrationen vorsichtig sein. Die Lage kann dort schnell eskalieren und auch Ihnen etwas passieren. Wo Sie besonders vorsichtig sein sollten, erfahren Sie in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes.

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Quelle: Sparkassen-Finanzportal

Die Deutschen gönnen sich gern mal eine Auszeit: 77 Prozent sind im vergangenen Jahr mindestens fünf Tage verreist. Und die Reiselust ist ungebrochen: 69 Prozent haben für dieses Jahr Reisepläne. Nur 12 Prozent wollen definitiv zu Hause bleiben.

Zeitmangel dürfte dafür allerdings nicht der Hauptgrund sein: Im Schnitt haben Deutsche 30 Tage Urlaub im Jahr. Hinzu kommen elf bundesweite gesetzliche Feiertage. Damit ist Deutschland gemeinsam mit Frankreich europäischer Spitzenreiter.

Wahrscheinlich ist deshalb auch die durchschnittliche Reisedauer mit 12,9 Tagen vergleichsweise hoch. Dabei gilt: Je weiter das Reiseziel entfernt ist, desto länger bleiben die Deutschen. Singles gönnen sich die längsten Verschnaufpausen – schließlich hat man ja keine familiären Verpflichtungen.

Das machen die Deutschen im Urlaub

Die beliebtesten Urlaubsarten sind nach wie vor der Strand-, der Erholungs- und der Familienurlaub. Stark im Kommen: Städtereisen. Nicht ganz so gefragt sind Skiurlaube, Wanderreisen, Kulturtrips oder Wellnesstouren.

Auch Campen ist nicht ganz so beliebt. Die Deutschen bevorzugen Hotels oder Ferienhäuser.

Hier reisen die Deutschen am liebsten hin

55 Prozent der Urlauber erholten sich 2016 im europäischen Ausland, 11 Prozent gönnten sich eine Fernreise. Doch immerhin 34 Prozent verbrachten ihren Urlaub  im Inland – am liebsten an dessen nordöstlichem Rand. Denn das beliebteste Ziel innerhalb Deutschlands ist – der Ostsee sei Dank – Mecklenburg-Vorpommern. Es folgen Bayern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen.

Das beliebteste Auslandziel ist und bleibt – Überraschung –  Spanien. Malle lässt grüßen! Auch Italien, Österreich, die Türkei und Kroatien liegen hoch im Kurs. Bei Fernreisen zieht es die Deutschen nach Nordamerika, Südostasien und in die Karibik.

Diese Länder meiden die Deutsche zurzeit

Die politische Lage hat als Kriterium bei der Wahl des Reiseziels deutlich an Relevanz gewonnen. 38 Prozent der Deutschen fühlen sich durch Terroranschläge in ihrer aktuellen Urlaubsplanung beeinflusst. Viele machen sich Sorgen, möchten am Reiseziel besonders vorsichtig sein oder islamische Länder meiden. Die Türkei beispielsweise verzeichnete im vergangenen Jahr einen Rückgang bei den Urlaubreisen um 23 Prozent. Auch nach Nordafrika (- 29 Prozent) und Frankreich (-15 Prozent) zog es weniger Urlauber. Auf der Gewinnerseite stand dagegen der europäische Mittelmeer-Raum.

So viel Geld geben die Deutschen für ihren Urlaub aus

Bei Reisen wird nicht geknausert: Die Ausgaben für den Urlaub steigen von Jahr zu Jahr. 2016 gab der Deutsche im Schnitt 1.166 Euro aus. Bei durchschnittlich 12,9 Urlaubstagen macht das 90 Euro am Tag. Darin sind jedoch nicht nur Flug- und Hotelkosten, sondern auch das Schokoeis am Strand oder der Kolosseum-Kühlschrankmagnet als Mitbringsel für Oma enthalten.

Mit zunehmendem Alter steigen auch die Ausgaben für den Urlaub, man gönnt sich etwas mehr. Je weiter weg, desto teurer? Das gilt nicht immer. In Italien gaben Urlauber  für Pasta & Co. im Jahr 2016 durchschnittlich 100 Euro pro Tag aus. In der Türkei waren es trotz Flugkosten nur 23 Euro – ja, ja die All-inklusive-Urlauber.

Sie sind noch immer unentschlossen? Egal ob Balkonien oder Luxusurlaub in Brasilien: Wir wünschen Ihnen eine tolle Zeit!

 

 

Quellen: Sparkassen-Finanzportal, FUR Reiseanalyse, Tourismusanalyse der Stiftung für Zukunftsfragen