Zivilrechtliche Auseinandersetzung um Gewährleistungsausschluss

Beim Verkauf von Grundstücken oder Bestandsimmobilien wird in der Regel die Gewährleistung ausgeschlossen. Das bedeutet, dass der Verkäufer nicht für vorhandene Mängel haftet – außer, er hat diese gekannt und dem Erwerber arglistig verschwiegen. Dann kann er schadenersatzpflichtig werden. Doch wo genau liegen die Grenzen des arglistigen Verschweigens? Das musste ein Zivilsenat entscheiden. (Oberlandesgericht Brandenburg, Aktenzeichen 5 U 5/14)

Der Fall: Ein Grundstückskäufer bemerkte nach Vertragsabschluss, dass sich im Garten seines neuen Anwesens ein unerwarteter und höchst unerwünschter „Gegenstand“ befand: ein Bunker, der noch aus dem Zweiten Weltkrieg stammte. Dieser Bunker erhöhte die Kosten für die Nutzung des Grundstücks erheblich, denn er musste erst aufwändig entfernt werden. Der Erwerber machte geltend, ihm sei das Vorhandensein des unterirdischen Schutzraumes verschwiegen worden. Stattdessen sei nur von einem Kartoffelkeller die Rede gewesen, der leicht zu beseitigen sei. Deswegen forderte er gut 20.000 Euro Schadenersatz.

Das Urteil: Die Forderung des Käufers wurde letztendlich nicht erfüllt. Der Sachverhalt habe sich hier nicht mehr genau aufklären lassen, stellte das Gericht fest. Und das gehe zu Lasten desjenigen, der das Grundstück erworben habe. Die Brandenburger Richter urteilten, dass in solchen Fällen vom Käufer grundsätzlich sämtliche Voraussetzungen des Schadenersatzanspruches nachgewiesen werden müssten. Ganz besonders betreffe das die Kenntnis des Verkäufers von dem Mangel.

 

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Hausverkäufer hatten ihr Objekt zwei Jahre jünger gemacht

Bei Menschen kann es extrem unhöflich sein, nach dem Alter zu fragen. Wenn der Betreffende es nicht verraten will, dann ist das seine Angelegenheit. Bei Häusern und Wohnungen gilt das nicht – zumindest dann nicht, wenn sie veräußert werden. In dieser Situation muss der Verkäufer dem Käufer das genaue Alter nennen. Tut er das nicht, droht die Rückabwicklung des Vertrages. Im konkreten Fall lagen nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS zwischen der Angabe im Notarvertrag und dem wahren Alter des Hauses zwei Jahre. Es war schon 1995 erstmals bezogen worden und nicht erst 1997, wie es in dem Vertrag hieß. Nach Ansicht der zuständigen Richter stellte diese falsche Angabe des Verkäufers eine Pflichtverletzung dar und beeinträchtigte die Kaufsache erheblich. Der Vertrag musste rückabgewickelt werden. (Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen 22 U 82/16)

 

 

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Selbstständiger konnte in Firmenräumen nicht richtig arbeiten

Normalerweise gilt die Regel: Wer in seinem Unternehmen über einen Arbeitsplatz verfügt, der darf nicht auch noch zusätzlich ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen. Doch in bestimmten Konstellationen kann das trotzdem möglich sein – zum Beispiel dann, wenn in der Firma nur ein Schreibtisch in einem stark frequentierten Raum zur Verfügung steht. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen III R 9/16)

Der Fall: Ein selbstständig tätiger Logopäde hatte in seinen Betriebsräumen einen Schreibtisch zur Verfügung. Doch in besagtem Raum hielten sich auch seine Angestellten auf und gingen ihren eigenen Arbeiten nach. Das dort praktizierte offene Praxiskonzept sorgte für ein ständiges Kommen und Gehen. Das sei ungeeignet für seine Verwaltungsarbeiten, befand der Logopäde. Deswegen müsse er zu Hause arbeiten. Der Fiskus sah dafür keine Notwendigkeit und verweigerte die Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers.

Das Urteil: Man müsse eine Gesamtwürdigung des Einzelfalles vornehmen, um zu einer Entscheidung zu kommen, befand der Bundesfinanzhof. Dabei sei die Beschaffenheit des Arbeitsplatzes in der Firma zu bedenken (Ausstattung, Größe) und auch die Art und Weise, wie der Betroffene ihn nutzen könne. Im konkreten Verfahren müsse man nach Abwägung aller Faktoren zugestehen, dass die zusätzliche Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers für Verwaltungsarbeiten angemessen sei.

 

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Eigentümer und Mieter stritten um angemessene Schimmelbekämpfung

Der Eigentümer einer Wohnung darf von seinen Mietern erwarten, dass sie alles Zumutbare unternehmen, um das Entstehen von Schimmel in der Immobilie zu verhindern. Dazu zählt zum Beispiel das regelmäßige Lüften. Nicht zumutbar ist es hingegen, wenn ein Mieter in der Nacht seine Schlafzimmertüre geöffnet lassen soll, um einen dauerhaften Luftdurchzug zu ermöglichen. (Landgericht Bochum, Aktenzeichen I-11 S 33/16)

Der Fall: In einer Mietwohnung hatte sich Schimmel gebildet, dessen Beseitigung in aller Regel aufwändig und teuer ist. Eigentümer und Mieter stritten sich darum, wer denn für den Schaden verantwortlich sei. Der Eigentümer verwies darauf, er habe ein Merkblatt zum richtigen Heizen und Lüften verteilt. Der Mieter führte an, er habe sich korrekt verhalten, die Raumtemperatur bei 20 bis 22 Grad Celsius gehalten und mehrfach am Tag stoßgelüftet. Ein Gutachter stellte fest, dass die nachts geschlossene Schafzimmertüre verantwortlich für das Entstehen der Feuchtigkeit gewesen sei. Nun musste die Justiz entscheiden, ob man vom Mieter hätte verlangen dürfen, dass er bei offener Türe schläft.

Das Urteil: Die Richter des Landgerichts Bochum verneinten das. Es sei kein übliches, von einem durchschnittlichen Mieter zu erwartendes Verhalten, aus Lüftungsgründen nachts die Schlafzimmertüre nicht zu schließen. Deswegen müsse der Eigentümer für die Beseitigung des Schimmels aufkommen und könne die Kosten nicht an den Mieter weiterreichen.

 

 

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Erwerber durfte Alt-Eigentümer nicht in der Wohnung lassen

Für den schlimmsten Fall der Unverträglichkeit hat das Wohnungseigentumsgesetz vorgesorgt. In Paragraf 18 ist festgelegt, dass Mitgliedern das Eigentum entzogen werden kann, wenn sie die ihnen obliegenden Verpflichtungen in schwerwiegender Form verletzen. Ist das der Fall und wurde das Objekt verkauft, dann darf der Erwerber die Alt-Eigentümer allerdings auch nicht weiter dort wohnen lassen. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 221/15)

Der Fall: Ein Ehepaar war wegen Beleidigungen, Bedrohungen und einer Körperverletzung gegenüber einem anderen Eigentümer zum Verkauf seiner Wohnung verurteilt worden. Im anschließenden Zwangsversteigerungsverfahren erwarb eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts das Objekt und erlaubte den Alt-Eigentümern, weiterhin dort zu wohnen. Das war natürlich nicht im Sinne der Miteigentümer gewesen, die ausdrücklich einen Auszug der Betreffenden gewollt hatten.

Das Urteil: Über zwei Gerichtsinstanzen hinweg erhielt die Eigentümergemeinschaft mit ihren Beschwerden Recht. Es sei den Nachbarn nicht zuzumuten, dass sie weiter mit dem Ehepaar unter einem Dach wohnen – sei es nun als Eigentümer oder als bloße Nutzer der Wohnung. Die renitenten Alt-Eigentümer mussten deswegen ausziehen.

 

 

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Sie zahlen gerne bargeldlos? Dann bewahrt Sie ein neues Gesetz bald vor einem Ärgernis. Vor allem bei Online-Einkäufen verlangen Händler gern eine Extragebühr. Das Problem wird jetzt gelöst – und es gibt weitere gute Nachrichten.

Zahlen fürs Zahlen? Das klingt im ersten Moment wie ein verunglückter Werbeslogan, den sich Marketingstrategen ausgedacht haben. Es ist aber eine reale Sache und ein Ärgernis für viele, die gerne bargeldlos bezahlen. Wer beispielsweise mit Kreditkarte zahlt, muss oft noch Extra-Gebühren entrichten. Und zwar allein deswegen, weil er sich die Karte als Zahlungsmittel ausgesucht hat. Geld ausgegeben wird dann also zwei Mal: Für das Produkt und für den Zahlungsweg.
Bisher wird diese Gebühr vor allem im Online-Geschäft von Unternehmen eingefordert – um eigene Kosten zu decken, die ihnen je nach Karte entstehen, so die Begründung. Bei Buchungen von Flügen, Bahntickets oder Hotels empfinden Menschen diese Extrazahlung jedoch als lästig und unfair. Schnell kann diese Summe auf zehn Euro und mehr ansteigen.

Diese Zahlungswege sind vom Gesetz betroffen

Die gute Nachricht: Diese Extra-Gebühr werden wir in vielen Fällen bald endgültig los sein. Von 2018 an soll ein entsprechendes Gesetz dazu gelten. Der Bundestag beschloss Anfang Juni, eine entsprechende EU-Vorgabe umzusetzen.
Demnach dürfen dann keine Aufschläge mehr für die gängigsten bargeldlosen Zahlungswege verlangt werden. Dazu gehören in Deutschland weit verbreitete Kreditkarten, wie zum Beispiel Master- und Visacard. Auch viele Zahlungen per Girokarte sowie Überweisungen und Lastschriften sind von dieser Regel betroffen.

Bargeldloses Zahlen wird sicherer

Es gibt weitere gute Nachrichten: Auch beim Thema Sicherheit bessert der neue Gesetzesentwurf nach. Die sogenannte Kundenauthentifizierung wird sicherer. Vorgeschrieben ist zukünftig, dass Sie bei der Zahlung nach mindestens zwei Sicherheitselementen gefragt werden. Das können beispielsweise Ihr Passwort, Informationen zu Ihrer Kreditkarte, eine TAN, aber auch ein persönliches Erkennungsmerkmal – also etwa Ihr Fingerabdruck – sein.
Auch das Erstattungsrecht wird verbindlicher. Für Sie wird es unkomplizierter, eine Lastschrift zurückzubuchen. Das wird weiterhin ohne Nennung von Gründen gehen – in Zukunft auch in ganz Europa. Wenn Sie Zahlungen nicht autorisiert haben, haften Sie künftig übrigens nur noch für einen Betrag von bis zu 50 Euro. Zuvor waren es 150 Euro.

Es gab Widerstände gegen das Gesetz

Im Englischen trägt die Praxis mit dem Extra-Entgelt den Namen „Surcharging“. Das klingt schon etwas weniger sperrig als „Zusatzgebühr“. Schwierig waren die Diskussionen darüber natürlich trotzdem immer, egal unter welchem Begriff sie geführt wurden. Laut Medienberichten hatten sich mehrere Unternehmen gegen das Gesetz gewehrt. Sie argumentierten, dass je nach Karte auch immer unterschiedliche Kosten für sie entstehen würden. Und diese Kosten müssten gedeckt werden.
Für Sie als Kunden kann das jedoch unübersichtlich werden, argumentieren Verbraucherschützer. Denn wenn jedes Unternehmen selbst festlegt, wie hoch die Gebühren für unterschiedliche Zahlungswege sind, bedeutet das: Möchten Sie den Anbieter mit den geringsten Gebühren finden, müssten Sie jeden einzelnen abklappern und dann vergleichen. Die Position der Verbraucherschützer lautet deshalb: Das ist schlicht unmöglich.
Der Standpunkt der Verbraucherschützer hat sich am Ende durchgesetzt – gute Nachrichten für die Kunden.

 

 

Quelle: Sparkassen-Finanzportal

Mieterin durfte Gehhilfe neben der Haustür abstellen

Inzwischen haben wir uns längst daran gewöhnt, dass viele ältere Menschen mit einem Rollator unterwegs sind. Nur auf diese Weise können sie oft noch mobil sein. Doch was geschieht mit dieser Gehhilfe, wenn sie gerade nicht gebraucht wird? Genau darum drehte sich ein Prozess vor dem Amtsgericht. Ein Hauseigentümer wollte es seiner Mieterin nämlich verbieten, dass sie ihren Rollator rechts neben der Haustür abstellte. Das versperre den Weg zum Keller. Stattdessen bot er an, das Gerät in einem weiter entfernten Schuppen unterzubringen oder es in jedem Einzelfalle in die Wohnung tragen zu lassen. Mit beidem war die Mieterin nicht einverstanden. Das zuständige Gericht sah es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ebenso. Zwar scheide der Platz rechts neben der Haustür tatsächlich wegen des Kellerzugangs aus. Aber links neben der Tür dürfe der Rollator künftig abgestellt werden.

(Amtsgericht Recklinghausen, Aktenzeichen 56 C 98/13)

 

 

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Zahnersatz kostet viel Geld, aber mit der richtigen Zahnzusatzversicherung ist das kein Problem. Wer sich sofort absichern möchte, kann den Tarif DentPLUS T noch bis zum 30. Juni 2017 bei der Sparkasse Witten ohne Wartezeit abschließen. Kunden können also direkt ab Versicherungsbeginn Leistungen in Anspruch nehmen.

Gemeinsam mit der HanseMerkur bietet die Sparkasse Witten den idealen Tarif für Preis-Leistungs-bewusste Kunden. Mit dem Angebot DentPLUS T erhalten Kunden zusammen mit den Anteilen der gesetzlichen Krankenversicherung bis zu 100 Prozent ihrer Zahnersatzkosten zurück, wenn sie sich beim Zahnarzt für die medizinisch ausreichende Regelversorgung entscheiden. Bevorzugt der Patient höherwertige Materialien, die außerhalb der Regelversorgung liegen, übernimmt die Versicherung insgesamt bis zu 90 Prozent der Kosten. Für diesen leistungsstarken Tarif zahlt zum Beispiel eine 40-jährige Person nur 24,38 Euro im Monat.

Seit vielen Jahren kooperiert die Sparkasse Witten mit der HanseMerkur. Die HanseMerkur ist ein Spezialist für beitragsstabile und qualitätsgeprüfte Zusatzversicherungen. Über innovative Krankenvollversicherungs-Tarife hat sie sich erfolgreich im Markt positioniert, bietet als Personenversicherer aber auch einen Rundum-Schutz an. Stiftung Warentest zeichnet die Tarife regelmäßig aus (zuletzt etwa „sehr gut (1,1)“ für die Zahnzusatzversicherung EZ+EZT+EZP, Ausgabe 11/2016) und bescheinigt der HanseMerkur damit eine hohe Qualität. Die Sparkasse Witten ist überzeugt, dass sich ihre Kunden mit diesen Produkten in Zukunft noch individueller absichern können.

Sie wünschen eine Beratung? Kommen Sie einfach in einer unserer Filialen vorbei oder rufen Sie unter 02302 174-5950 an, wir vereinbaren dann einen Termin mit Ihnen. Besuchen Sie uns auch im Internet unter www.sparkasse-witten.de.

 

… von 14.00 bis 18.00 Uhr, im Wittener Wullenstadion , Westfalenstr. 75 !

Das Sportabzeichen ist quasi ein kostenloser Fitnesstest für Jedermann. Sport macht nicht nur fit, er macht auch Spaß! Und das gilt insbesondere für gemeinsame sportliche Aktivitäten mit anderen. Gerade deshalb sind wir Sparkassen lokal und sogar bundesweit offizieller Sponsor des Deutschen Sportabzeichens.

Allen, die wissen und checken möchten, wie es um ihre körperliche Fitness bestellt ist, bietet der StadtSportVerband Witten am Sonntag, dem 11. Juni, die Möglichkeit, sich den Herausforderungen des Deutschen Sportabzeichens zu stellen. Teilnehmen kann jeder ab sechs Jahren. Und: Die Mitgliedschaft in einem Verein ist nicht erforderlich. Kleine und große Leute sind dazu aufgerufen, sich sportlich zu betätigen, sich der Herausforderung des Deutschen Sportabzeichens zu stellen sowie ihre persönliche Fitness zu überprüfen und zu trainieren.

Die vier Leistungsgruppen bestehen aus motorischen Grundlagen wie Ausdauer, Schnell- und Sprungkraft, Schnelligkeit sowie Koordination. Diese Vielseitigkeit ist nach wie vor der Leitgedanke des Sportabzeichens, der sich bis zum heutigen Tage erhalten hat. Aus jeder dieser vier Anforderungsgruppen muss eine Übung erfolgreich absolviert werden. Darüber hinaus muss die Schwimmfertigkeit bei Kindern und Jugendlichen einmalig nachgewiesen werden; bei den Erwachsenen ist dieser Nachweis fünf Jahre lang gültig.

Beim gemütlichen Beisammensein und Fachsimpeln mit leckerem Gegrillten sowie Kaffee und Kuchen können sich die Teilnehmer und Besucher am 11. Juni nach getaner sportlicher Betätigung austauschen.

Das Deutsche Sportabzeichen hat eine starke Aufwertung als Förderer der Gesundheit der Deutschen erhalten. Daher haben viele Krankenkassen begonnen, den „Fitnessorden des deutschen Sports“ in ihre neuen Bonusprogramme aufzunehmen. Eine entsprechende Nachfrage bei der eigenen Krankenkasse kann sich also zusätzlich lohnen.

Auf nationaler Ebene wird das Deutsche Sportabzeichen von der Sparkassen-Finanzgruppe, als größtem nichtstaatlichen Sportförderer Deutschlands – unterstützt. Auf lokaler Ebene setzt sich das Engagement durch die Sparkasse Witten fort. Jürgen Meyer, Abteilungsleiter Vermögensmanagement bei der Sparkasse Witten: „Wir tragen gern dazu bei, noch mehr Wittener – und zwar ganz gleich, welchen Alters – für das Sportabzeichen und regelmäßige sportliche Betätigung zu begeistern. Der Wittener Tag des Sportabzeichens am kommenden Sonntag ist eine wunderbare Gelegenheit, sich mal wieder sportlich zu betätigen. Als kleinen Anreiz dafür stellen wir ein knallrotes Sparschwein mit 100,- Euro zur Verfügung. Ich wünsche allen Teilnehmern viel Erfolg – und ebenso viel Spaß beim 6. Wittener Tag des Sportabzeichens“, so Jürgen Meyer, der mit einem Lächeln anmerkt, dass er Ausdauer, Schnelligkeit und gute Koordination auch oft in die Waagschale wirft, wenn er seine Kunden betreut.

Alle Teilnehmer, die am Wittener Tag des Sportabzeichens mindestens zwei Aufgaben erfüllt haben, nehmen schließlich an einer Verlosung des StadtSportVerbands teil, bei der attraktive  Preise zu gewinnen sind: Der bereits erwähne Hauptpreis der Sparkasse: ein knallrotes Sparschwein mit 100,- Euro. Zusätzlich werden zwei Gutscheine für jeweils zwei Personen für eine Fahrt auf der MS Schwalbe einschließlich Sonntagsbrunch – sowie zehn Ferienspielpässe für Kinder verlost.

Also rein in die Sportschuhe und am 11. Juni aktiv mitmachen – es lohnt sich!

Übrigens:
Bereits seit Anfang Mai kann auf folgenden Sportanlagen für das Sportabzeichen trainiert werden:

  • Sportplatz Herbede:
    am jeweils letzten Montag im Monat von 17.00 bis 18.30 Uhr
  • Sportplatz Heven:
    dienstags von 18.00 bis 20.00 Uhr
  • Sportplatz Rüdinghausen:
    mittwochs von 18.00 bis 20.00 Uhr
  • Sportplatz Stockum:
    am jeweils letzten Mittwoch im Monat von 18.00 bis 20.00 Uhr
  • Sportplatz Wullenstadion:
    freitags von 18.00 bis 20.00 Uhr

 

Und:
Passend zur Sportabzeichen-Saison ist bereits im April 2017 die zehnte Auflage des Sportabzeichen-Wettbewerbs der Sparkassen-Finanzgruppe gestartet.
Für die sportlichsten Leistungen oder die einfallsreichsten Beiträge werden Preise im Gesamtwert von 100.000 Euro ausgelobt. Anmelden können sich bis zum 31. Dezember 2017 Schulen, Sportvereine, Einzelpersonen oder Institutionen. Die Schulen und Vereine, die die meisten Sportabzeichen im Verhältnis zur Anzahl ihrer Mitglieder ablegen, landen ganz vorn. Mit Foto- oder Videobeiträgen, die besondere Engagements dokumentieren, sind zudem Sonderpreise zu gewinnen.

Die Preise im Gesamtwert von 100.000 Euro sollen Vereinen und Schulen die Möglichkeit geben, lang gehegte Wünsche zu verwirklichen; etwa neue Sportgeräte anzuschaffen oder außergewöhnliche Sportveranstaltungen mit ihren Mitgliedern beziehungsweise Schülern zu organisieren. Anmeldungen unter www.sportabzeichen-wettbewerb.de

 

Der Ruder-Club Witten Achter belegt zum Saisonstart in Frankfurt am Main im neuen Flaggschiff den 2. Platz und freut sich über den bisher besten Saisonstart. Da die Sparkasse Witten durch einen Sponsorbeitrag mit die Anschaffung dieses Renn-Achters ermöglicht hat, erlauben wir uns hier einen kleinen Bericht über den ersten Erfolg der Wittener in der Ruder-Bundesliga.

Am 27. Mai lud die Ruderbundesliga die dreißig schnellsten Achter Deutschlands zum Saisonauftakt 2017 nach Frankfurt am Main. Vor der imposanten Skyline der Bankenmetropole war bei sommerlichen Temperaturen jenseits der dreißig Grad und blauem Himmel alles bereitet für einen stimmungsvollen Start in die neue Ruderbundesliga-Saison.

Diese hervorragende Bedingungen nutzte der Ruder-Club Witten-Achter gleich zu Beginn des Tages, als es im Zeitfahren darum ging, sich eine gute Ausgangsposition für den weiteren Tag zu verschaffen. Mit einem dynamischen Start setzte sich die Mannschaft um Marcel van Delden zügig von seinem Gegner aus Duisburg/Düsseldorf ab und gewann den Zeitlauf souverän mit einer guten Bootslänge Vorsprung. In der Gesamtabrechnung stand danach der zweite Platz, hauchdünn hinter dem favorisierten Boot aus Minden, welches die 350 Meter lange Strecke eine Zehntelsekunde schneller absolvierte.

Mit diesem Schwung ging es in die folgenden Rennen im Viertel- & Achtelfinale, in denen die Ruderfreunde aus Lübeck, respektive Bad Waldsee besiegt werden konnten. So kam es im Halbfinale zum Duell mit dem physisch starken Team aus Bernburg. Schon im Laufe der letzten Saison gab es einige spannende Rennen gegen diesen Gegner, weswegen in Ligakreisen schon von einem Klassiker gesprochen wird. Doch auch die Ruderer aus dem Salzland konnten an diesem Tage nicht gegen die Sprintstärke der Wittener gegenhalten. Somit qualifizierte sich der Ruder-Club Witten-Achter erstmals für das große Finale um den Tagessieg.

Die Wittener Crew ging dann auch mit großer Vorfreude ins Finale. Lautstark angetrieben von Steuerfrau Lorena Moll, verlangten die Wittener ihrem Gegner aus Minden alles ab. Lag das Boot aus Witten zur Rennhälfte sogar leicht in Führung, schob das Boot aus Minden mit ihrem Schlussspurt auf den letzten Metern noch ihren Bugball in Front und gewannen das Rennen knapp vor dem Ruder-Club Witten-Achter. Trotz des knapp verpassten Sieges freut sich der Achter aus Witten ausgiebig über den Gewinn der Silbermedaille in Frankfurt. So strahlte nicht nur die Sonne über der Skyline von Frankfurt, sondern auch die gesamte Wittener Crew samt ihrer gewonnen Medaille bei der abschließenden Siegerehrung.

Die Sparkasse Witten freut sich sehr über diesen Anfangserfolg – vielleicht haben wir ja sogar einen ganz, ganz kleinen Anteil daran. Wir wünschen der Crew standesgemäß weiterhin „Riemen und Dollenbruch!“

 

Egal wo, wie oder wann: Die Sparkassen-App ist in jeder Situation für Sie da. Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche im Leben – und erledigen Sie Ihre Bankgeschäfte ganz einfach nebenbei.

Mit der Sparkassen-App erledigen Sie Ihre Bankgeschäfte schnell und unkompliziert überall, wo Sie möchten. Was die App so alles kann? Schauen Sie mal:

Bequem von der Couch: Daueraufträge einrichten

Manchmal gibt es nichts Schöneres, als gemütlich die Füße hochzulegen. Doch gerade wenn unsere Gedanken zur Ruhe kommen, fallen uns häufig die To-dos ein, die wir bis dahin vergessen hatten. Die gute Nachricht: Wenn es dabei um das Einrichten eines Dauerauftrags geht, müssen Sie die bequeme Couch dafür jetzt nicht mehr verlassen. S-App auf und los geht’s!

Am Frühstückstisch: Rechnungen abfotografieren – mit der Fotoüberweisung

Es soll doch lieber eine Überweisung sein? Kein Problem, das ist mit der Sparkassen-App sogar noch einfacher. Fotografieren Sie einfach Rechnungen oder Überweisungsträger ab. Alle für die Zahlung relevanten Daten – also etwa Empfänger, IBAN und Betrag – werden ausgelesen und in die App übertragen. Nachdem Sie alles überprüft haben, schließen Sie die Überweisung ab, indem Sie eine pushTan eingeben. Einfacher als mit der Fotoüberweisung geht es nicht.

Geht sogar einhändig: Kontostand und Kreditkartenumsätze anzeigen

Egal, ob es gerade ruhig oder hektisch zugeht. Oder ob Sie gerade eine oder beide Hände zur Verfügung haben. Mit Ihrem Smartphone ist auch Ihr Konto nicht weit. Mit der Sparkassen-App sehen Sie jederzeit Ihren Kontostand ein und können sich Ihre Kreditkartenumsätze anzeigen lassen. So sind Sie immer auf dem Laufenden, was Ihre Finanzen angeht.

Up to date für den Einkaufsbummel: So hilfreich ist der Kontowecker

Für den perfekten Durchblick eignet sich auch der Kontowecker. Dieser benachrichtigt Sie rund um die Uhr zeitnah über Kontobewegungen. Sie entscheiden: Möchten Sie einmal täglich wissen, was Ihr Kontostand macht? Dann richten Sie sich den Kontostandswecker ein. Der Gehaltswecker informiert Sie, wenn Ihr Lohn auf dem Konto eingeht. Der Limitwecker meldet sich immer dann, wenn ein festgelegter Kontostand über- oder unterschritten wird. Praktisch oder?

Nach dem gemeinsamen Restaurantbesuch: Mit Kwitt Rechnungen teilen

Ein gemütlicher Abend mit Freunden beim Lieblingsitaliener ist etwas Tolles. Wir erzählen, lachen, schwelgen in Erinnerungen und schmieden Pläne. Und selbst das Teilen der Rechnung ist jetzt ganz einfach. Mit Kwitt senden Sie einfach und schnell Geld von Handy zu Handy. Das geht natürlich auch, wenn Sie sich Geld bei einem Bekannten leihen oder gemeinsam für ein Geschenk sammeln.

In einer misslichen Situation: Karte sperren

Auf einmal ist es passiert! Ihre Sparkassen-Card ist weg. Sie können Ihre Kreditkarte nicht finden. Das erste, was in dieser Situation zu tun ist: Melden Sie sich unter der Sperrhotline 116116 und lassen Sie Ihre Karte sperren – die Nummer ist rund um die
Uhr erreichbar. Noch einfacher geht das mit der Sparkassen-App: Mit ein paar Klicks ist alles erledigt. So sind Sie sofort auf der sicheren Seite.

 

Die Sparkassen-Apps machen den Alltag einfacher. Wer sie schon hat, schätzt Ihre Möglichkeiten. Mit Deutschlands meistgenutzter Banking-App können Sie unterwegs Ihren Kontostand checken, einen Dauerauftrag auslösen oder die nächste Sparkassen-Filiale finden. Ganz bequem per Handy. Jetzt bieten die Sparkassen-Apps zwei neue praktische Funktionen: die Fotoüberweisung und Kwitt.

Fotoüberweisung: Rechnungen einfach abfotografieren

IBAN, Empfänger, Verwendungszweck, Kundennummer: Das Eintippen von Rechnungsdaten beim Online- oder Mobile-Banking ist mühsam. Mit der Fotoüberweisung geht das nun schneller und ganz bequem. Fotografieren Sie Rechnung, Überweisungsformular oder Mahnung einfach mit dem Smartphone ab. Die App erkennt alle Daten, die für eine Zahlung relevant sind und überträgt sie ins Überweisungsformular. Fertig. Zahlendreher oder Tipp-Fehler sind ausgeschlossen.

Kwitt: Geld von Handy zu Handy senden

Dank Kwitt können Sie mit Ihrem Smartphone jetzt sicher, schnell und einfach Geld von Handy zu Handy überweisen. Dazu brauchen Sie nur die Handynummer des Empfängers. Sie wählen ihn aus Ihrer Kontaktliste aus und überweisen ihm den gewünschten Betrag. Bei kleineren Summen bis zu 30 Euro sogar ohne TAN. Ist der Empfänger nicht bei Kwitt angemeldet, bekommt er eine Nachricht mit einem Link auf eine Webseite, auf der er seine IBAN für die Transaktion angeben kann.

Kwitt im Einsatz

Beispiel 1 – Einfach teilen
Großes Pizzaessen mit Freunden beim Italiener. Einer zahlt die Rechnung – die anderen überweisen ihren Anteil per Kwitt.
Beispiel 2 – Einfach erinnern
Sie haben einem Freund Geld geborgt? Mit Kwitt schicken Sie ihm eine Nachricht und fordern die Schulden charmant zurück.
Beispiel 3 – Einfach weiterkommen
Sie relaxen irgendwo auf der Welt und brauchen dringend Geld? Mit Kwitt einfach Hilfe von daheim anfordern.
Bitte beachten: Diese Funktion wird noch nicht von allen Sparkassen unterstützt.

Mehr Infos zu Kwitt

Häufig gestellte Fragen zu Kwitt

Fotoüberweisung und Kwitt nutzen

Beide Funktionen finden Sie in der Sparkassen-App – direkt im Menü. Registrieren Sie sich am besten gleich, um alle Vorteile zu nutzen. Die Sparkassen-App gibt es in zwei Versionen: Beide bieten die Fotoüberweisung und Kwitt an.

App Sparkasse – die kostenlose Version der Sparkassen-App:
Zum iTunes-Store
Zum Google Play Store

App Sparkasse+ – die kostenpflichtige Premiumversion der Sparkassen-App:
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Sprechen Sie uns einfach an – gerne auch per Telefon: (02302)174-5950.