Starkregen-Experte Prof. Helmut Grüning und
Carsten Gallwas, Versicherungs- und Vorsorgespezialist der Sparkasse Witten,
im Interview

Monate nach der Flut, die unter anderem das Ahrtal getroffen hat, sind die Zustände in der Region noch immer verheerend. Forscher warnen, dass solch ein „Jahrhunderthochwasser“ kein einmaliges Ereignis ist, sondern durch den Klimawandel häufiger passieren wird.
Wie jeder sein Gebäude vor solchen Naturereignissen besser schützen kann, erklärt Prof. Dr. Helmut Grüning, Professor für Wasserversorgung und Entwässerungstechnik an der Fachhochschule Münster.

Prof. Dr. Helmut Grüning

Prof. Dr. Grüning, wie kommt es überhaupt zu Überflutungssituationen?
Man unterscheidet grundsätzlich zwischen einem Hochwasser und urbanen Sturzfluten. Im Falle eines Hochwassers schwellen Gewässer durch länger andauernde Niederschläge an. Diese Gewässer fließen dann Richtung urbaner Räume, wo sie mit hoher Geschwindigkeit ankommen und im Extremfall Gebäude und Infrastruktur unterspülen und wegreißen. 
Bei lokalen Starkregenereignissen dagegen sind städtische Räume durch relativ kurze und intensive Niederschläge auf befestigten Flächen betroffen. Dadurch entstehen Oberflächenabflüsse, die immer zum tiefsten Punkt fließen und somit Keller oder Tiefgaragen fluten.

Gibt es eine Möglichkeit herauszufinden, ob mein Gebäude potenziell überflutungsgefährdet ist?
Dafür gibt es sogenannte Hochwasser- und Starkregengefahrenkarten, die im Internet abgerufen werden können. Dort wird erkenntlich, an welchen Stellen potenziell überflutungsgefährdete Gebäude stehen, die über lokale Schutzmaßnahmen geschützt werden sollten. Hochwassergefahrenkarten werden von den Behörden für das jeweilige Flusssystem erstellt und ebenfalls im Internet veröffentlicht. Dort können Sie genau sehen, ob Ihr Gebäude durch über die Ufer tretende Gewässer bedroht ist. Starkregengefahrenkarten wiederum werden von den Kommunen erstellt und zeigen, an welchen Stellen das Wasser bei Starkregen im urbanen Raum hinfließt.
 
Was können die Gemeinden zum Schutz ihrer Siedlungen tun?
Grundsätzlich benötigen wir Flächen, auf denen sich das Gewässer ausbreiten kann. Waldgebiete können viel Wasser speichern. Auch Hochwasserrückhaltebecken können Wasser temporär speichern. Einen absoluten Schutz gibt es aber leider nicht.
 
Im urbanen Raum sollte der Prozess schon vor der Bauphase beginnen. Muldenlagen sind potenziell
immer überflutungsgefährdet; diese sieht man mit dem bloßen Auge aber oft nicht. Unter Berücksichtigung topographischer Informationssysteme sollte es immer eine Abstimmung mit den jeweiligen Tiefbauämtern geben, die relativ gut einschätzen können, wo sich gefährdete Bereiche befinden. Grundsätzlich sollte eine Gefährdungsbeurteilung bei jedem Neubaugebiet vorgenommen werden, um entweder entsprechende bauliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen, oder ganz einfach auch Gebiete freizulassen.
 
Im urbanen Raum müssen wir dafür sorgen, dass Niederschlagswasser versickern und verdunsten kann. Dazu zählen Versickerungsanlagen oder Gründächer. Neben dem vielen Wasser sind auch Hitzeperioden in den Städten ein zunehmendes Problem. Hier hilft urbanes Grün durch Beschattung und Verdunstung.
 
Und was kann ich als Gebäudeeigentümer selbst tun?
Eine Möglichkeit, wie man sich vor Rückstau aus der Kanalisation in das Gebäude schützen muss, sind Rückstauverschlüsse oder Abwasserhebeanlagen. Sollte sich Wasser in der Kanalisation Richtung Gebäude stauen, drückt das Wasser gegen diese Rückstauklappen und verschließt diese sicher. So kann kein Wasser in Kellerräume eindringen. Solche Rückstausicherungen sind für alle Gebäude mit Rohrleitungen unterhalb der Straßenoberfläche verpflichtend und ich empfehle auch jedem sich zu informieren, ob das Gebäude durch solch eine Rückstausicherung abgesichert ist.
 
Ein zweiter Punkt befasst sich mit dem Schutz gegen Wasser, das über die Oberfläche in das Gebäude eindringt. Wasser dringt durch Kellertüren, Kellerfenster, im schlimmsten Fall sogar durch die Wohnungstür. Sie können Ihr Gebäude beispielsweise durch eine Gartenmauer schützen, oder um die Kellerfenster kleine Mäuerchen ziehen, sodass das Risiko einer Überflutung durch Öffnungen im Gebäude reduziert werden kann. Zudem können Sie druckdichte Kellerfenster und -türen installieren lassen. Sie können auch Kellerlichtschächte, die Sie nicht unbedingt brauchen, verschließen lassen; im einfachsten Fall können diese zugemauert werden. In überflutungsgefährdeten Regionen sollten Sie von ausgebauten Kellergeschossen und das Aufbewahren von Wertgegenständen im Keller generell absehen.
 
Wie muss ich mich verhalten, wenn bereits Wasser eingedrungen ist?
In Überflutungssituationen auf keinen Fall in den Keller gehen! Es besteht die Gefahr, dass Sie einen Stromschlag bekommen, weil die Stromverteilung häufig unten im Keller angeordnet ist. Weiterhin kann sich ein Kellerraum sehr schnell mit Wasser füllen. Schon wenn Ihnen das Wasser nur bis zum Knie steht, bekommen Sie die Kellertür nicht mehr auf! Der Wasserdruck ist dann bereit so hoch, dass die Tür blockiert. Hier passiert es immer wieder, dass Menschen ertrinken.
 
Wenn durch eine Überflutung Wasser in Ihr Gebäude gelangt ist, sollten Sie sich grundsätzlich auch vor Keimen schützen. Durch Rückstau in der Kanalisation oder durch Oberflächenabflüsse kann das Wasser durchaus belastet sein. Schützen Sie sich in jedem Fall durch das Tragen von Gummistiefeln, Gummihandschuhen und auch einer Mund-Nase-Bedeckung.

Carsten Gallwas

Herr Gallwas, als Versicherungs- und Vorsorgespezialist der Sparkasse Witten, haben Sie und Ihr Team ebenfalls zunehmend mit Starkregenereignissen bei Ihren Kunden zu tun.
Doch: Wie kann ich als Immobilieneigentümer mein Gebäude gegen Schäden durch Hochwasser versichern?

Eine Universalversicherung gegen Naturkatastrophen gibt es nicht. Grundsätzlich empfehle ich den Einschluss einer Elementarschadenversicherung in die Gebäude- und Hausratversicherung.
Diese hilft in vielen Fällen, wenn es zu einer Überflutungs- oder einer Hochwassersituation gekommen ist.
Mein Tipp: Jetzt einen Beratungstermin mit Ihrem Berater/Ihrer Beraterin vereinbaren – und Ihre Immobilien mit einer Elementarschadenversicherung schützen. Und auch, wenn Sie schon eine entsprechende Versicherung haben, lohnt sich ein Beratungsgespräch: In diesen Fällen sollte der Leistungsumfang auch von bereits bestehenden Verträgen im Sinne von „Was ist eigentlich tatsächlich versichert – und zwar bis zu welcher Höchstgrenze und bei welchem Eigenanteil?“ geprüft werden.
Also: Jetzt gleich hier einen Termin vereinbaren!

Witten, 27.10.2021
Sparen, Gewinnen, Gutes tun – das ist das Motto von über 4.500 Wittenern, die monatlich per Dauerauftrag an der gemeinnützigen Sparlotterie der westfälisch-lippischen Sparkassen teilnehmen.
Dabei winken jeden Monat Geldpreise von bis zu 50.000 Euro oder sogar das monatliche Extragehalt in Form von fünf Jahre lang monatlich 1.500 Euro – sowie wertvolle Sachpreise, wie zum Beispiel topausgestattete Neufahrzeuge.

Bei der Oktober-Sonderauslosung meinte Fortuna es besonders gut mit den Wittener Lotterieteilnehmern: So entfielen Geldpreise im Gesamtwert von 19.642,50 Euro auf Wittener Sparerinnen und Sparer – und zusätzlich, unter der Losnummer 11.202.968, eines von zwölf individuell konfigurierbaren Wohnmobilien im Wert von jeweils 100.000 Euro.

Marlies Buhrmester, war zunächst sprachlos, als ihr Rolf Jagusch, Leiter der Sparkassenfiliale in Heven, Mitte Oktober die freudige Nachricht über den Volltreffer in der Sparlotterie überbrachte. „Ich konnte es zunächst gar nicht fassen – und habe erst später zurückgerufen“, so die glückliche Gewinnerin.
Doch alles hatte seine Richtigkeit. Jetzt wurden Marlies Buhrmester, die von ihrem Ehemann begleitet wurde, die Unterlagen übergeben, mit denen bei einem Reisemobil-Fachhändler in Münster das neue Wohnmobil individuell ausgewählt und zusammengestellt werden kann – und zwar im Wert von bis zu 100.000 Euro.
Da Marlies und Klaus-Peter Buhrmester auch bisher schon unvergessene Camping-Erfahrungen sammeln konnte, war die Freude auf demnächst anstehende Touren mit dem eigenen Traum-Reisemobil besonders groß.

Rolf Wagner, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten, und Rolf Jagusch, Marktbereichsleiter Privatkunden/Leiter der Filiale in Heven, gratulierten herzlich und wünschten allzeit gute und vor allem unfallfreie, erholsame Fahrt.

Glückwünsche zum Traum-Reisemobil – vor der Sparkasse in Heven (von links nach rechts):
Rolf Jagusch, Marktbereichsleiter Privatkunden/Leiter der Sparkassenfiliale in Witten-Heven
Marlies Buhrmester, Gewinnerin des Wohnmobils im Wert von bis zu 100.000,- Euro
Klaus-Peter Buhrmester, Ehemann der Sparlotterie-Gewinnerin
Rolf Wagner, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten

Ein Los der Sparlotterie kostet 6,- Euro, von denen sofort 4,80 Euro dem eigenen Sparkonto gutgeschrieben werden. Von dem verbleibenden Lotterieeinsatz von 1,20 Euro werden dann noch 30 Cent an gemeinnützige Institutionen vor Ort durch die Sparkasse ausgeschüttet. Für Marlies Buhrmester hieß es also: Sparen, Gutes tun … und Gewinnen.

Lose zur Sparlotterie können übrigens ganz bequem per Dauerauftrag bezogen werden. Die Gewinnbenachrichtigung und -gutschrift erfolgt dann automatisch. Der „Dauerauftrag zum Glück“ – wie ihn übrigens auch Marlies Buhrmester unterhält – kann an den Sparkassenstandorten in allen Wittener Stadtteilen – oder auch ruckzuck per Online-Banking eingerichtet werden.

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Null Zinsen, ein befürchteter Anstieg der Inflation – welche Möglichkeiten gibt es für Anleger aktuell, um Renditechancen nutzen? Das Sparkasse Witten 2,00 % Herbst-Express-Zertifikat Pro der DekaBank bietet jährliche Zinszahlungen und hat eine maximale Laufzeit bis November 2026. Sebastian Glörfeld, Wertpapierexperte der Sparkasse Witten, erklärt, wie das Zertifikat funktioniert.

Sebastian Glörfeld

Herr Glörfeld, die Zinsen sind seit Jahren niedrig. Was sind die Gründe?
Es sind sicherlich viele unterschiedliche Faktoren, die dazu geführt haben, dass die Zinsen schon lange so niedrig sind und es vermutlich auch noch geraume Zeit bleiben werden. Zu den Ursachen gehören unter anderem die immer noch spürbaren Folgen der tiefen Finanzkrise 2008/2009, das global hohe Sparen bei gleichzeitig eher schwacher Investitionstätigkeit und nicht zuletzt auch die für ungewöhnlich lange Zeit extrem lockere Geldpolitik der Zentralbanken, allen voran der US-Notenbank Fed und der Europäischen Zentralbank (EZB). Angesichts der derzeit deutlich steigenden Inflationsraten flackert an den Märkten ab und zu die Erwartung auf, dass die Zinsen bald wieder deutlich steigen könnten. Doch von Monat zu Monat wird klarer, dass die aktuell hohen Inflationsraten eine Folge der Corona-Pandemie und damit ein temporäres Phänomen sind. Anfang 2022 dürfte die Inflation hierzulande wieder unter 2 % fallen.

Was ist vor diesem Hintergrund das Besondere an Express-Zertifikaten Pro der DekaBank?
Da bis auf Weiteres keine nennenswerten Zinssteigerungen zu erwarten sind, und um zudem einem möglichen Kaufkraftverlust entgegenzuwirken, müssen Anleger neue Möglichkeiten in Betracht ziehen, um höhere Renditen zu erzielen. Zum Beispiel Aktien. Doch vielen Anlegern ist das Risiko einer direkten Aktienanlage zu hoch. Hier können Express-Zertifikate eine interessante Alternative darstellen. Mit dem Sparkasse Witten 2,00 % Herbst-Express-Zertifikat Pro der DekaBank können Anleger unabhängig von den Entwicklungen der Kapitalmärkte attraktive Zinszahlungen erzielen. Das ist ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal gegenüber der direkten Anlage in Aktien.

Wie sieht das beim Sparkasse Witten 2,00 % Herbst-Express-Zertifikat Pro der DekaBank konkret aus?
Im Gegensatz zu einem direkten Investment in Aktien können Anleger mit Express-Zertifikaten schon bei seitwärts tendierenden oder nur leicht steigenden Kursen des zugrunde liegenden Basiswerts, hier der EURO STOXX® Select Dividend 30-Kursindex, attraktive Renditen erzielen. Selbst bei moderaten Kursverlusten sind noch positive Erträge möglich. Unser aktuelles Sparkasse Witten 2,00 % Herbst-Express-Zertifikat Pro der DekaBank ist mit einer festen Laufzeit von 5 Jahren und einer jährlichen Zinszahlung von 2,00 Prozent ausgestattet. Bei einem positiven Verlauf des Basiswerts kann das Zertifikat zudem vorzeitig zum Nennbetrag zurückgezahlt werden – daher kommt die Bezeichnung „Express“. Durch diese Möglichkeit der vorzeitigen Tilgung bietet sich jedes Jahr die Chance zur Wiederanlage. So können sich Anleger bei günstigen Märkten immer wieder neu ausrichten.

Welche Risiken müssen Anleger beachten?
Express-Zertifikate Pro sind Inhaberschuldverschreibungen. Bei einer solchen Geldanlage sollten Anleger daher immer ein besonderes Augenmerk auf die Bonität der Emittentin legen. Denn kommt es bei diesem zur Zahlungsunfähigkeit, können Anleger Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Die DekaBank als Emittentin verfügt über erstklassige Ratings.*

Darüber hinaus sind am Laufzeitende Verluste möglich, sofern der Basiswert unter einer definierten Kursschwelle notiert. Zudem gilt es zu beachten, dass während der Laufzeit verschiedene Faktoren – wie die Kursentwicklung oder Schwankungsintensität des Basiswerts sowie die allgemeine Zinsentwicklung – den Wert der Zertifikate nachteilig beeinflussen können.

Auf einen Blick: 
Unser Angebot:Sparkasse Witten 2,00 % Herbst-Express-Zertifikat Pro der DekaBank
ISIN / WKN:DE000DK03BM5 / DK03BM
Zeichnungsfrist:04.10.2021 bis 05.11.2021, vorbehaltlich einer Verlängerung oder Verkürzung

Und wenn ich jetzt mehr über das Herbst-Express-Zertifikat Pro der DekaBank wissen möchte?
Informationen gibt es z.B. auf unserer Website. Am besten ist es aber, sich bei uns in der Sparkasse beraten zu lassen, ob das Zertifikat zur persönlichen Anlagestrategie passt.

Interessiert? Dann holen Sie doch jetzt knackige Aussichten in Ihr Depot!
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*Die Ratings der DekaBank und aktuelle Ratingberichte finden Sie unter www.deka.de/deka-gruppe/investor-relations/ratings.

Vor einer Anlageentscheidung in Zertifikate wird potentiellen Anlegern empfohlen den Wertpapierprospekt zu lesen, um die potentiellen Risiken und Chancen der Anlageentscheidung vollends zu verstehen. Die Billigung des Prospekts durch die zuständige Behörde ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Der Wertpapierprospekt und eventuelle Nachträge können unter https://www.deka.de/deka-gruppe/wertpapierprospekte unter dem Reiter „EPIHS-II-21“, die Endgültigen Bedingungen unter https://mmscache.deka.de/DE000DK03BM5_FT.pdf heruntergeladen werden. Sämtliche Wertpapierinformationen sowie das aktuelle Basisinformationsblatt sind ebenfalls bei Ihrer Sparkasse oder der DekaBank Deutsche Girozentrale (www.deka.de), 60625 Frankfurt kostenlos erhältlich. Sie sind im Begriff ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann. Sollten Kurse / Preise genannt sein, sind diese freibleibend und dienen nicht als Indikation handelbarer Kurse / Preise.

Verkaufsbeschränkung: Auf besondere Verkaufsbeschränkungen und Vertriebsvorschriften in den verschiedenen Rechtsordnungen wird hingewiesen. Insbesondere dürfen die hierin beschriebenen Finanzinstrumente weder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika noch an bzw. zugunsten von U.S.-Personen zum Kauf oder Verkauf angeboten werden.

Der EURO STOXX® Select Dividend 30 Index und die im Indexnamen verwendeten Marken sind geistiges Eigentum der STOXX Limited, Zürich, Schweiz und / oder ihrer Lizenzgeber. Die auf dem Index basierende Schuldverschreibung ist in keiner Weise von STOXX und / oder ihren Lizenzgebern gefördert, herausgegeben, verkauft oder beworben und weder STOXX noch ihre Lizenzgeber tragen diesbezüglich irgendwelche Haftung.

Zinslose Soforthilfe zur Instandsetzungen der Unwetterschäden

Witten, den 20.07.2021
Aufgrund der schweren Unwetter der letzten Tage sind – auch in Witten – zahlreiche Sachschäden an Gebäuden entstanden, die Eigentümer und Bewohner unerwartet hart getroffen haben. Vor diesem Hintergrund stellt die Sparkasse Witten ab sofort für vom Hochwasser geschädigte Wittener Eigenheimbesitzer ein zinsloses Sonderkreditprogramm bereit:
Die Darlehen stehen zur Finanzierung der Instandsetzung von unwetterbedingten Schäden sowie hochwasserbedingten Aufräumarbeiten an selbstgenutzten Wohnimmobilien zur Verfügung. Der Mindestdarlehensbetrag beträgt 10.000 Euro, die maximale Laufzeit 10 Jahre; der Zinssatz lautet – und zwar nominal und effektiv – 0,00 % p. a..
Wittener Eigenheimbesitzer, die an dieser Soforthilfe interessiert sind, können unter der Telefon-Hotline (0 23 02) 174-5501 ab sofort Kontakt zu den Immobilienexperten der Sparkasse Witten aufnehmen.

Selbstverständlich steht die Sparkasse auch ihren gewerblichen Kunden mit schneller, unbürokratischer Hilfe und Unterstützung zur Verfügung. Erste Ansprechpartner für Unternehmer, Freiberufler und Vermieter sind die jeweils bekannten Kunden- bzw. Firmenkundenbetreuer.

Nach wie vor beherrscht das Coronavirus die privaten Gespräche, die Medien, die Unternehmen und die Kapitalmärkte. Doch die Impfkampagnen schreiten voran. Bislang sind weltweit über 3,2 Milliarden Impfungen verabreicht worden. Mithin stehen Lockerungen von den Corona-Beschränkungen auf der politischen Agenda. So klar es ist, dass das Coronavirus nicht komplett verschwinden wird, wir also weiter mit ihm leben müssen, so klar ist auch, dass das private Leben und die wirtschaftliche Aktivität sich wieder normalisieren dürfen und können.

Der Corona-Erholungspfad ist vorgezeichnet: Die Notenbanken, so auch die Europäische Zentralbank (EZB), unterstützen die Konjunktur noch für geraume Zeit mit günstigen Finanzierungsbedingungen. Seitens der Finanzpolitik schließen sich an die Unterstützungsmaßnahmen und Konjunkturprogramme nun umfangreiche Investitionspläne an, die mit dem angestrebten Strukturwandel hin mehr Digitalisierung und Nachhaltigkeit verbunden sind.

Einschränkungen wie im Winter 2020/2021 werden sich nicht wiederholen
Der Corona-Erholungspfad verläuft freilich nicht geradlinig wie mit dem Lineal gezogen. Insbesondere in der soeben begonnenen zweiten Jahreshälfte 2021 wird es ruckelig: Die Delta-Variante des Coronavirus ist nochmals ansteckender und kann sich daher auch dank der aktuellen Lockerungen schneller verbreiten als uns allen lieb ist. Dies dürfte zeitnah wieder den Tourismus belasten und die generellen Aussichten auf das kühlere Halbjahr auf der Nordhalbkugel trüben, wenngleich solch massive Einschränkungen wie im letzten Winter unwahrscheinlich sind. Nicht minder gravierend wirken sich die Lieferengpässe bei Vorprodukten in den Unternehmen aus. Das Hochfahren von Volkswirtschaften ist ein hochkomplexer Vorgang. Wenn Container für den Welthandel an den falschen Stellen stehen, wenn die Produktion von Halbleitern sich mehr auf Konsumelektronik als bisher auf Automobile konzentriert, wenn die aufgestaute Nachfrage nach Rohstoffen deren Preise erheblich hat steigen lassen, dann ruckelt es in der konjunkturellen Erholung.

Nervosität an den Aktienmärkten nimmt vorübergehend zu
Dieses Ruckeln bedeutet eine höhere Volatilität an den Finanzmärkten, von der die Volkswirte der DekaBank für die kommenden Monate ausgehen. In besonderem Maße stehen dabei die Notenbanken im Fokus, denn sowohl die amerikanische Zentralbank Fed als auch die EZB sehen die aktuellen starken Preisanstiege als Resultat von Einmal- und Sondereffekten an, die schlussendlich nur vorübergehend auf die Inflationsraten wirken. Die Volkswirte der DekaBank bleiben daher bei ihrer Prognose, dass die Fed 2023 und die EZB 2026 erstmals die Leitzinsen erhöhen und zuvor nur allmählich aus den Anleiheankaufprogrammen aussteigen werden. Der monetäre Rahmen für die wirtschaftliche Erholung in den kommenden Jahren steht also. Insofern wird sich die von uns erwartete Volatilität nur in einer kurzfristigen Korrektur an den Aktienmärkten – im gut unterstützten langfristigen Aufwärtstrend – niederschlagen und uns mitnichten aus der Ruhe bringen.

Die Langfassung dieser volkswirtschaftlichen Prognose der DekaBank finden Sie HIER
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Quelle: DekaBank, Makro Research
Wichtige Hinweise: Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen und Analysen basieren auf Quellen, die das Makro Research der DekaBank als verlässlich erachtet. Das Makro Research der DekaBank leistet jedoch keine Gewähr für deren Aktualität, Genauigkeit oder Vollständigkeit und haftet nicht für irgendwelchen Schaden oder Verlust, der aus der Verwendung dieses Dokuments entsteht. Sämtliche Informationen und Meinungen können sich jederzeit ohne Vorankündigung ändern. Die enthaltenen Meinungsaussagen geben die aktuelle Einschätzung des Makro Research der DekaBank zum Zeitpunkt der Erstellung wieder. Die Einschätzung kann sich jederzeit ohne Ankündigung ändern.

Ergänzung der Sparkasse Witten:
Selbstverständlich stehen unsere Beraterinnen und Berater gern – auch vor diesem aktuellen Hintergrund – für Beratungsgespräche zur Verfügung. Einfach TERMIN VEREINBAREN!

Bei Trennung und Scheidung geht es oft auch um Immobilien

Wenn sich Paare trennen, dann hat das vielerlei Konsequenzen, zum Beispiel Unterhalts- und Sorgerechtsfragen. Aber auch die gemeinsam bewohnte Immobilie ist häufig Gegenstand der Auseinandersetzungen. Denn aus einem Haushalt werden plötzlich zwei, ein Beteiligter muss sich eine neue Wohnung suchen und auch das bestehende Mietverhältnis kann betroffen sein. Wir stellen einige Urteile deutscher Gerichte zu diesem Themenkreis vor.

Die Urteile im Detail:

  • Geldgeschenke der Eltern sind im Zusammenhang mit der Immobilienfinanzierung durchaus üblich. In einem Fall hatten Schwiegereltern einem Ehepaar einen Geldbetrag geschenkt, damit das Darlehen für einen Hauskauf abgelöst werden könne. Doch dann wurde die Ehe geschieden. Das Oberlandesgericht Bremen (Aktenzeichen 4 UF 52/15) urteilte, in solch einer Situation könne ein Anspruch auf Rückzahlung des hälftigen an das Ehepaar geschenkten Geldbetrages gegenüber dem Schwiegerkind entstehen. Denn die Grundlage für die ehebezogenen Geldzahlungen sei weggefallen.
  • Eine bevorstehende Scheidung kann Auslöser für eine Eigenbedarfskündigung sein. Wenn beide Partner eine räumliche Trennung anstreben, ist es möglich, eine bislang vermietete Immobilie zu beanspruchen. Das Landgericht Heidelberg (Aktenzeichen 5 S 42/12) stellte klar, dass dazu die häusliche Gemeinschaft nicht schon aufgelöst oder die Scheidung eingereicht sein muss. Es genügt die ernsthafte räumliche Trennungsabsicht.
  • Überlässt ein Ehegatte nach einer Trennung die gemeinsam gemietete Wohnung dem anderen Partner zur alleinigen Nutzung, dann entstehen daraus gewisse Ansprüche. Der Betroffene kann nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm (Aktenzeichen 12 UF 170/15) verlangen, dass bereits in der Trennungsphase und nicht erst nach erfolgter Scheidung eine gemeinsame Erklärung an den Vermieter formuliert wird. In dieser wird ein Ausscheiden des Ausgezogenen aus dem Mietverhältnis bei der Scheidung festgelegt.
  • Manche Paare sind in der Lage, auf eine Zweitwohnung zurückgreifen zu können, wenn sie eine räumliche Trennung anstreben. Zwei Partner praktizierten das innerhalb einer Stadt. Die Ehefrau blieb im Einfamilienhaus, der Ehemann wechselte in eine kleinere Wohnung, die er allerdings nicht als Hauptwohnsitz anmeldete. Die Kommune zog daraufhin den Mann für die Zweitwohnungssteuer heran. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Aktenzeichen 14 A 2608/05) hatte daran nichts zu beanstanden.
  • Im Zuge einer Scheidung kann jeder der Betroffenen einen Anspruch auf Zuweisung der Ehewohnung zur alleinigen Nutzung stellen. So tat es eine Frau, die seit 16 Monaten rechtskräftig geschieden war. Sie lebte immer noch mit ihrem Ex-Ehemann im gemeinsamen Haus – er im ersten Stock, sie im Erdgeschoss. Das Oberlandesgericht Bamberg (Aktenzeichen 2 UF 154/16) lehnte diesen Antrag ab. Die Begründung: Solch ein Anspruch könne lediglich innerhalb eines Jahres nach der Scheidung geltend gemacht werden.
  • Im Rahmen eines Ehescheidungsverfahrens kommt es immer wieder vor, dass von Fachleuten ein Wertgutachten für eine Immobilie erstellt wird. Ein Ehemann veranlasste das, es entstanden Kosten in Höhe von knapp 1.900 Euro. In seiner Einkommensteuererklärung machte er dies als außergewöhnliche Belastung geltend. Doch mit dieser Auffassung konnte er sich vor dem Finanzgericht Hessen (Aktenzeichen 13 K 985/13) nicht durchsetzen. Es fehle hier an der Zwangsläufigkeit der Ausgabe, denn das Gutachten sei nicht verpflichtend gewesen, sondern nur als sinnvoll betrachtet worden.
  • Wer hat eigentlich nach der Trennung eines Paares und dem Auszug des einen Partners aus der gemeinsamen Wohnung bis zur Kündigung die Mietkosten zu bezahlen? Das Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen 10 UF 16/18) stellte folgende Berechnung auf: Der in der Wohnung verbliebene Ehemann, der monatlich 800 Euro bezahlte, hätte als Single auch in einer Wohnung für 600 Euro leben können. Deswegen entstanden ihm Mehrkosten in Höhe von monatlich 200 Euro, an denen sich die Ex-Partnerin zur Hälfte beteiligen musste.
  • Eine andere Frage betrifft die Mietkaution. Im konkreten Fall hatte ein Partner als Alleinmieter diese Summe beglichen. Als er auszog und der Ehefrau die Wohnung überließ, forderte er die Mietkaution von ihr. Nach Überzeugung des Kammergerichts Berlin (Aktenzeichen 19 UF 39/17) musste er damit allerdings warten. Er könne den Betrag erst zum Ende des Mietverhältnisses beanspruchen oder – falls die Ehefrau dauerhaft in der Wohnung bliebe – im Zuge seiner Zustimmung zur Überlassung des Mietverhältnisses eine entsprechende Vereinbarung treffen.

Quelle: LBS Infodienst Recht und Steuern

Übrigens: Wenn Sie Ihre Wohnsituation ändern – und in „eigene vier Wände“ umziehen – oder eine Immobilie veräußern – möchten, lohnt sich in jedem Fall ein Gespräch mit unseren Immobilienexperten.
Am besten jetzt gleich einen Termin vereinbaren!

Für Sparkassenkunden: 10 Prozent Vorzugsrabatt beim Ticketkauf

Bedingt durch Corona haben monatelang keine oder nur einzelne kulturelle Aktivitäten und Veranstaltungen in Witten stattgefunden. Doch damit ist jetzt Schluss, denn der Wittener Kultursommer 2021 ist mit zahlreichen Konzerten, Lesungen sowie Comedy und Theater gestartet. Das Festivalgelände befindet sich auf dem großen Parkplatz zwischen Saalbau und Haus Witten – dort wurde ein großes Festivalzelt aufgebaut das 160 Zuschauern Platz bietet: Überdacht und somit regengeschützt und trotzdem Open-Air können die Besucher endlich wieder Künstler und Musiker live auf der Bühne genießen. Na klar: Auch die Sparkasse Witten ist bei diesem lang ersehnten Restart der Wittener Kulturaktivitäten als Kulturpartner und Förderer mit an Bord.

Vorzugsrabatt beim Ticketkauf für Sparkassenkunden
Kunden der Sparkasse Witten, die sich beim Erwerb von Eintrittskarten für Kultursommer-Veranstaltungen im großen Festivalzelt (Parkdeck zwischen Saalbau und Haus Witten) an der Saalbau- oder Abendkasse durch Vorlage ihrer roten Sparkassencard oder Mastercard Gold als solche legitimieren, erhalten die gewünschten Eintrittskarten mit einem Vorzugsrabatt von 10 Prozent.
Wie das funktioniert?
Tickets im Vorverkauf erhalten Sie über die Saalbaukasse, welche montags bis freitags jeweils von 10.00 bis 13.00 Uhr unter Telefon (02302) 581-2441 erreichbar ist.
An den Abendkassen können die Eintrittskarten – soweit die Veranstaltung nicht ausverkauft ist – ab eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn erworden werden. Bitte zeigen Sie beim Kartenkauf immer Ihre Sparkassencard oder Mastercard Gold vor.
So macht der Wittener Kultursommer 2021 noch mehr Spaß!

Alle Informationen zum Programm und Kartenkauf hat das Wittener Kulturforum auf www. kultursommerwitten.de übersichtlich zusammengestellt. Also einfach mal reinschauen, die Veranstaltung/en auswählen, auf die sich sich schon so lange gefreut haben – und den Vorzugsrabatt beim Ticketkauf an der Saalbaukasse, bzw. Abendkasse nutzen,

Wir wünschen Ihnen viel Spaß, gute Unterhaltung und endlich wieder das langersehnte Live-Feeling…
… beim Wittener Kultursommer 2021!

Sparlotterie der Sparkassen: Gewinner aus Rüdinghausen freut sich bei strahlendem Sonnenschein über fabrikneues T-Roc Cabriolet


Witten, 17.06.2021
Sparen, Gewinnen, Gutes tun – so lautet das Motto von über 4.500 Wittenern, die monatlich per Dauerauftrag an der gemeinnützigen Sparlotterie der westfälisch-lippischen Sparkassen teilnehmen.
Dabei winken jeden Monat Geldpreise von bis zu 50.000 Euro oder auch das monatliche Extragehalt in Form von fünf Jahre lang monatlich 1.500 Euro – sowie wertvolle Sachpreise, wie zum Beispiel topausgestattete Neufahrzeuge.

Bei der Mai-Auslosung meinte Fortuna es besonders gut mit den Wittener Lotterieteilnehmern:
So entfielen Geldpreise im Gesamtwert von 16.775 Euro auf Wittener Sparerinnen und Sparer – und zusätzlich, unter der Losnummer 11.169.771, ein nagelneues VW T-Roc 1.0 TSI Cabriolet mit Topausstattung.

Gewinner:
Jochen Urbach

Jochen Urbach, war zunächst sprachlos, als ihm Bernd Feuersenger Mitte Mai die freudige Nachricht über den Volltreffer in der Sparlotterie überbrachte – und hat, „um auf Nummer sicher zu gehen“, zunächst einmal seine Sparlotterie-Losnummern überprüft.
Aber alles hatte seine Richtigkeit. Jetzt konnte der glückliche Gewinner das neue Cabriolet vor der Wittener Sparkassenhauptstelle in Empfang nehmen – na klar: bei entsprechend strahlendem Sonnenschein.

Rolf Wagner

Rolf Wagner, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten, überreichte die Zündschlüssel und wünschte gemeinsam mit Bernd Feuersenger, dem Kundenbetreuer des Gewinners und Leiter der Geschäftsstelle in Rüdinghausen, allzeit gute und vor allem unfallfreie Fahrt.
Jochen Urbach (61), konnte sein Glück kaum fassen: „Unser bisheriges Auto hat schon einige Jahre auf dem Buckel – und der VW T-Roc war tatsächlich schon bei uns in der engeren Auswahl für den nächsten Neuwagenkauf. Daher war ich zunächst sprachlos, als Bernd Feuersenger mich anrief und die frohe Botschaft überbrachte.“

Ein Los der Sparlotterie kostet 6,- Euro, von denen sofort 4,80 Euro dem eigenen Sparkonto gutgeschrieben werden. Von dem verbleibenden Lotterieeinsatz von 1,20 Euro werden dann noch 30 Cent an gemeinnützige Institutionen vor Ort durch die Sparkasse ausgeschüttet. Für Jochen Urbach hieß es also: Sparen, Gutes tun … und Gewinnen.

Lose zur Sparlotterie können übrigens ganz bequem per Dauerauftrag bezogen werden. Die Gewinnbenachrichtigung und -gutschrift erfolgt dann automatisch. Der „Dauerauftrag zum Glück“ kann an den Sparkassenstandorten in allen Wittener Stadtteilen – oder auch ruckzuck ONLINE eingerichtet werden.

Fahrzeugübergabe vor der Sparkasse – bei strahlenden Cabrio-Sonnenschein (von links nach rechts):

  • Rolf Wagner, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten, überreicht die Zündschlüssel und gratuliert zum neuen Cabriolet
  • Dorothea Urbach, Ehefrau des Sparlotterie-Sparers
  • Jochen Urbach, Gewinner des VW T-Roc Cabrios
  • Bernd Feuersenger, Kundenbetreuer des Gewinners/Leiter der Sparkassenfiliale in Witten-Rüdinghausen, schließt sich den Glückwünschen an – und wünscht allzeit gute, sichere Fahrt

Typische Nutzer von „s-weltweit“, der kostenlosen App Ihrer Sparkasse, sind Unternehmen und Unternehmer, die international tätig sind. Ihnen bietet die clevere App aktuelle News, Termine und Informationen zu rund 150 Ländern, stets aktuelle Devisenkurse – und vieles mehr.

Doch auch für private Auslandsreisen von Nicht-Unternehmern bietet die App wertvolle Informationen und Vorteile:

  • Intercultural Guide – Tipps zu Umgangsformen in Ihrem Urlaubsland mit „Dos & Don’ts“
  • Informationen zu ausländischen Währungen und Reisezahlungsmitteln
  • Devisenrechner für alle gängigen Währungen
  • Kontaktdaten der deutschen Vertretungen in Ihrem Reiseland
  • usw.
Sabrina Greffrath, Auslandsexpertin der Sparkasse Witten, empfiehlt „s-weltweit“ auch für private Urlaubsreisen

Fazit: Für weltweit aktive Unternehmen erdacht, konzipiert und zur Verfügung gestellt, ist „s-weltweit“, die kostenlose App für das Auslandsgeschäft, auch für die private Urlaubsreise wertvoll – und interessant.
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Was Sie in diesem Jahr beachten sollten, um trotz Corona-Pandemie sicher und entspannt reisen zu können

Kaum lockt die Sonne, schmieden viele Reiselustige bereits Urlaubspläne. Kein Wunder, denn die zunehmenden Impfungen gegen das Coronavirus stärken die Hoffnung auf ein Stück Normalität.
Der Wunsch: Einfach mal wieder entspannen, sich zurücklehnen und die Seele baumeln lassen. Damit das besonders gut gelingt, sollten Sie allerdings vor der Abreise Ihre Versicherungen prüfen.
Denn: Gerade in Pandemie-Zeiten ist es wichtig, sich gegen mögliche Risiken abzusichern.  

Das sollten Sie beachten:

  • Machen Sie sich schon vor der Reisebuchung Gedanken darüber, welche Risiken es gibt und wie Sie sich dagegen absichern wollen.
  • Schließen Sie eine Reiserücktrittsversicherung, Auslandskrankenversicherung und Haftpflichtversicherung ab.
  • Ihr Zuhause schützen Sie in Ihrer Abwesenheit am besten mit einer Hausratversicherung.
  • Sind Sie mit dem Mietwagen im europäischen Ausland unterwegs, ergänzen Sie Ihre Kfz-Versicherung um eine sogenannte Mallorca-Police.
  • Das beste Zahlungsmittel im Urlaub ist die Kreditkarte oder Girokarte. Sie sind damit immer zahlungsfähig und können sie bei Verlust sperren lassen.
    Übrigens: Bei der Mastercard Gold (Kreditkarte) der Sparkasse Witten ist ein exklusives Reiseversicherungspaket für die ganze Familie bereits enthalten.
    Mit Ihrer Mastercard Gold sind Sie und Ihre Familie unabhängig von der Karten­nutzung weltweit abgesichert durch:
    • Reise­rücktritts- und Reise­abbruch­versicherung,
    • Auslands­reise-Kranken­versicherung (60 Tage, ohne Alters­beschränkung),
    • Kfz-Schutz­brief im europäischen Ausland für Pannen, Unfälle oder Bergung
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Tipp: Machen Sie vorab eine kurze Bestandsaufnahme. Prüfen Sie vor Ihrer Reise, welche Versicherungen bereits vorhanden sind und welche Risiken abgedeckt sind. Oftmals haben Sie schon den Schutz, den Sie brauchen. Ergänzen Sie Ihren Versicherungsschutz, wenn etwas fehlen sollte.

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Finanzgericht sprach sich für steuerliche Absetzbarkeit aus

Treppenlifte können betagten und körperlich eingeschränkten Menschen im Alltag eine große Hilfe sein. Doch nicht immer kann man die Ausgaben dafür als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Die Rechtsprechung legt Wert darauf, dass der Einbau medizinisch indiziert sein muss. (Finanzgericht Münster, 3 K 1097/14)

Das Urteil im Detail

Der Fall: Eheleute ließen sich in ihr selbst genutztes Einfamilienhaus einen Treppenlift einbauen. Die Kosten dafür betrugen rund 19.000 Euro. Der Betrag wurde anschließend in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht. Der 90-jährige Hausbesitzer wies auf seine weitgehende Einschränkung der Gehfähigkeit hin. Er sei auf Hilfsmittel wie Rollator und Rollstuhl angewiesen, Treppensteigen sei ihm gänzlich unmöglich. Zur Bestätigung dieses Sachverhalts legte er Atteste des Hausarztes und eines Internisten vor. Das Finanzamt betrachtete diese Schreiben als nicht ausreichend, da weder eine amts- noch eine vertrauensärztliche Begutachtung vorliege. Das anschließende finanzgerichtliche Verfahren zog sich über längere Zeit hin und wurde nach dem Tode des Hausbesitzers von dessen Angehörigen weiterbetrieben.

Das Urteil: Die Einbaukosten seien steuerlich zu berücksichtigen, entschied das Finanzgericht Münster. Der Senat habe nach dem Inhalt der sachverständigen Begutachtung von der im Verfahren dargelegten ärztlichen Behandlung sowie nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme die „Überzeugung gewonnen, dass der Einbau des Treppenlifts zur Linderung der Krankheiten des Vaters des Klägers angezeigt und damit medizinisch indiziert war“.
Quelle: LBS-Infodienst Recht und Steuern.

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Mieter hatte allerhand Gerümpel in und vor einem Haus gelagert

Wenn ein Mieter eine größere Menge Gerümpel ansammelt, dann reicht das alleine noch nicht zwingend für eine fristlose Kündigung. Erst beim Vorliegen einer erheblichen Belästigung der Nachbarn oder bei einer konkreten Gefährdungslage ist das möglich. (Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 39 C 114/20)

Das Urteil im Detail

Der Fall: Der Mieter eines Hauses hatte früher einen Handel mit Trödel betrieben. Überreste davon bewahrte er in Kartons auf dem Dachboden und im Keller auf. Auch auf der Treppe und vor dem Eingangsbereich fanden sich diverse Gegenstände. Der Eigentümer sprach dem Mieter unter anderem deswegen die Kündigung aus. Der Zugang zum Haus sei durch die Ansammlung von Gerümpel erschwert. Insgesamt liege ein vertragswidriger Gebrauch des Objekts vor, schließlich sehe der Vertrag eine Nutzung zu Wohnzwecken vor.

Das Urteil: Das Amtsgericht sah keinen Anlass für eine Kündigung. Es liege kein rechtfertigender Grund dafür vor. Es stehe „den Beklagten frei, im Rahmen des Mietverhältnisses das angemietete Mietobjekt zu nutzen und hierbei auch Gegenstände und Kartons im Mietobjekt abzustellen“, hieß es in der schriftlichen Urteilsbegründung. Anders sei es nur, wenn eine substanzielle Schädigung der Substanz der Immobilie vorliege oder eine Gefahrensituation entstehe.
Quelle: LBS-Infodienst Recht und Steuern

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