Das können unsere beliebten Banking-Apps: Kontostände einsehen, Geld mit der Fotoüberweisung* jetzt noch bequemer schicken oder Rechnungen teilen mit Kwitt* – unsere Apps Sparkasse und Sparkasse+ machen Ihnen das Leben leichter. Hier erfahren Sie mehr über Deutschlands beliebteste Banking-Apps!

Wie richte ich ein Konto in der Sparkassen-App ein?

Wählen Sie im Hauptmenü den Reiter „Einstellungen“ und anschließend „Konten / Zugangsdaten verwalten“. Über das Plus in der linken oberen Ecke können Sie auswählen, welche Kontoart Sie hinzufügen möchten. Halten Sie Ihren Anmeldenamen und Ihre PIN bereit, um sich einzuloggen. Geben Sie beides ein und klicken Sie auf „Weiter“. Es wird empfohlen, die PIN nicht für kommende Sitzungen zu speichern. Bitte geben Sie diese bei jeder Anmeldung manuell ein.
Ist das Konto ist eingerichtet, können Sie die Einstellungen zu TAN-Verfahren und TAN-Medien verwalten.

Wie richte ich das Passwort in der Sparkassen-App ein?

Während der Einrichtung der Sparkassen-App werden Sie dazu aufgefordert, ein Passwort zu vergeben. Dieses sollte mindestens acht Zeichen lang sein.
Unser Tipp: Machen Sie Ihr Passwort besonders sicher und verwenden Sie folgende Bestandteile:
 Eine Zahl
 Ein Sonderzeichen
 Groß- und Kleinschreibung
Eine farbliche Anzeige schätzt ein, wie komplex und sicher Ihr Passwort ist. Wiederholen Sie das eben festgelegte Passwort und klicken Sie anschließend auf „Fertig“.
Bei Verlust des Passwortes gibt es keine Möglichkeit, die Daten wiederherzustellen. Im Fall der Fälle müssen die App deinstallieren und neu einrichten.

Die Sparkasse Witten auswählen

Die Sparkassenauswahl finden Sie in den Einstellungen der App. Um die Sparkasse Witten auszuwählen, geben Sie entweder die Bankleitzahl 45250035 oder den Namen Sparkasse Witten ein und bestätigen mit „Weiter“.

Alle Konten in einer App

Für diejenigen, die gleich mehrere Konten bei der Sparkasse Witten haben, ist die S-App besonders praktisch. Sie können beliebig viele Konten in der App hinterlegen und sie bequem damit verwalten.
Öffnen Sie die App und rufen Sie den Bereich „Finanzstatus“ auf. Unten links finden Sie die Möglichkeit, Ihre Konten zu bearbeiten. Es erscheint zunächst eine Übersicht aller Konten. Oben rechts können Sie über das Plus-Symbol ganz einfach ein neues Konto hinzufügen. Das ist auch mit Konten vieler anderer Banken – so etwa der Genossenschaftsbanken, der Commerzbank und der Deutschen Bank – problemlos machbar. Nie wieder App-Wirrwarr oder zu wenig Speicherplatz!

Wie funktioniert eine Überweisung?

Um eine Überweisung mit der S-App zu tätigen, wählen Sie im Menü den Reiter „Banking“ und anschließend „Überweisung“. Füllen Sie dann die Felder mit den Daten des Empfängers aus: Name, IBAN, Betrag und Verwendungszweck. Klicken Sie anschließend auf den Button „Senden“.

Fotoüberweisung: So geht’s noch leichter

Um die Fotoüberweisung nutzen zu können, stimmen Sie bitte im ersten Schritt der Datenschutzerklärung zu. Das ist notwendig, da alle Fotos, die Sie von Dokumenten machen, an einen Dienstleister übertragen werden müssen. Die Datenschutzerklärung finden Sie unter „Einstellungen“. Als nächstes erteilen Sie die Erlaubnis dafür, dass die App auf Ihre Kamera zugreifen darf. Nur so können Sie in der App Fotos machen und sie an Ihre Transaktionen anhängen.
Um die Fotoüberweisung zu nutzen, legen Sie das zu fotografierende Dokument flach auf den Tisch und halten Sie Ihr Smartphone parallel dazu. Fotografieren Sie so, dass das Dokument vollständig in den angedeuteten Rahmen passt.

Überweisungsvorlage erstellen

In der Rubrik „Banking“ finden Sie den Menüpunkt „Vorlagen verwalten“. Hier gelangen Sie in die Vorlagenliste, in der Sie eine oder mehrere Vorlagen erzeugen können. Geben Sie einfach den Namen, die IBAN und den BIC des Empfängers ein und bestätigen Sie mit dem Button „Vorlage speichern“.

 

 

Überall und zu jeder Zeit Überweisungen ausführen, Kontostände abrufen und mehr: Banking mit dem Smartphone ist bequem. Mobile-Banking ist nicht nur praktisch. Wenn Sie eine App nutzen, verhindern Sie, dass Sie durch eine falsche Internetadresse oder Tippfehler auf gefährliche Phishing-Seiten gelangen. Doch auch für das Mobile-Banking gibt es spezielle Sicherheitshinweise. Mit unseren Tipps sind Sie beim Mobile-Banking genauso sicher unterwegs wie beim Online-Banking am PC oder am Automaten.

1. Machen Sie Ihr Smartphone oder Tablet sicher.

Aktivieren Sie dazu die Sperrfunktion Ihres Geräts per Fingerabdruck oder Code. Sofern nicht vorhanden: Installieren Sie eine App, die Ihr Gerät im Falle eines Verlusts schützt und mit der Sie es ggf. orten können

2. Nutzen Sie eine hochwertige Banking-App.

Experten empfehlen, die Banking-App seiner Sparkasse oder Bank zu nutzen. Die Sparkassen-App können Sie beispielsweise für alle Sparkassen-Konten, in der Sparkasse+ Version sogar für Konten bei fast allen Banken und Sparkassen verwenden. Achten Sie zusätzlich darauf, dass Sie immer die aktuelle Version Ihrer App einsetzen.

3. Achten Sie auf ein sicheres TAN-Verfahren.

Auch beim Mobile-Banking müssen Sie für Überweisungen und andere Kontoaktionen eine TAN eingeben. Die Sparkassen bieten für Mobile-Banking beispielsweise das pushTAN-Verfahren an. Hier erzeugen Sie eine TAN in einer separaten App, die Sie mit einem weiteren Passwort schützen müssen.
Alternativ bieten sich TAN-Generatoren auch für das Mobile-Banking an. Diese kleinen Geräte erzeugen in Verbindung mit Ihrer girocard TANs, wenn Sie an den Bildschirm Ihres Smartphones gehalten werden.

4. Kein Mobile-Banking aus öffentlichen Hotspots.

Ungesicherte WLAN-Verbindungen in Cafés und Co. sind beim Mobile-Banking tabu. Hier können Betrüger Ihre Daten ganz einfach ausspionieren und manipulieren.

5. Bewahren Sie Daten sicher auf.

Speichern Sie Passwörter, PINs und TANs nicht auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Auch nicht als Foto oder Eintrag im Adressbuch. Sonst sind Ihre Daten im Falle eines Diebstahls leichte Beute. Zusätzlich können diese Daten dort leicht von Hackern ausgelesen werden, selbst wenn diese nicht im Besitz Ihres Smartphones sind.

6. Handeln Sie bei Verlust Ihres Geräts sofort.

Verlieren Sie keine Zeit, wenn Sie merken, dass Ihr Smartphone oder Tablet verloren oder gestohlen ist. Sperren Sie Ihr Gerät und melden Sie den Diebstahl der Polizei.

7. Löschen Sie Ihre Daten, wenn Sie Ihr Smartphone oder Tablet verkaufen.

Es reicht nicht aus, Ihr Gerät einfach auf die Werkseinstellungen zurückzusetzen. Die Funktion entfernt Ihre Daten oft nur oberflächlich, sie sind weiterhin im Speicher verfügbar. Löschen Sie daher komplett Ihre Daten. Die Löschung können Sie je nach Gerät in der Regel in den Einstellungen vornehmen.

8. Prüfen Sie Ihre Konten.

Das gilt unabhängig davon, ob Sie mit dem Smartphone, vom Computer oder in der Filiale Ihre Bankgeschäfte tätigen. Prüfen Sie regelmäßig Ihre Kontobewegungen. Sie können eine bestimmte Zahlung nicht zuordnen? Informieren Sie auch bei kleinen Beträgen sofort Ihr Kreditinstitut.

9. Vorsicht bei Jailbreak und Co.

Wenn Sie tiefgehende Veränderungen am Betriebssystem Ihres Geräts vornehmen, die nicht vom Hersteller vorgesehen sind, spricht man entweder von sogenanntem Rooting (Android) oder Jailbreaking (Apple). Herausgeber von Apps können in diesem Fall keine volle Sicherheit garantieren. Daher ist Mobile-Banking auf solchen Geräten nicht empfehlenswert. Auch kann es zu Funktionsstörungen bei Apps kommen.

 

Immer mehr Menschen erledigen ihre Bankgeschäfte per Smartphone bequem von zu Hause oder unterwegs. Gleichzeitig gibt es wiederholt Meldungen über Hacker und Sicherheitslücken. Ist Mobile-Banking gefährlich? Wir gehen gängigen Gerüchten auf den Grund.

1. Banking mit dem Smartphone ist unsicher.

Stimmt nicht. Jedenfalls nicht, wenn Sie eine hochwertige Banking-App auf dem neuesten Stand in Verbindung mit einem aktuellen Betriebssystem und einer sicheren Internetverbindung nutzen. Die in Meldungen beschriebenen Sicherheitslücken und Hackerangriffe sind oft nur unter speziellen Voraussetzungen möglich. Und nicht jede Banking-App ist gleich sicher. App-Betreiber müssen ständig neue Betrugsmechanismen erkennen und ihre Programme anpassen.
Informieren Sie sich genau über den Anbieter, wenn Sie eine Banking-App herunterladen. Prüfen Sie außerdem, ob unabhängige Bewertungen von renommierten Portalen vorliegen.

2. Mobile-Banking ist nur was für Experten und Technik-Liebhaber.

Stimmt nicht. Die Betreiber von Banking-Apps haben ein großes Interesse daran, dass viele Menschen ihre Lösungen nutzen. Dementsprechend sind viele Banking-Apps mittlerweile sehr nutzerfreundlich und einfach bedienbar.
Als Nutzer der Sparkassen-App profitieren Sie außerdem davon, dass Sie sich bei Fragen zur App direkt an Ihre Sparkasse vor Ort wenden können. Die Mitarbeiter helfen gern bei der Einrichtung der App oder speziellen Fragestellungen persönlich weiter.

3. Mobile-Banking bringt mir nichts.

Stimmt nicht. Eine Umfrage zeigt: Mobile-Banking spart nicht nur den Weg zur Filiale. Es bietet weitaus mehr Vorteile.
Rund 43 Prozent der Befragten gaben an, insgesamt mehr Kontrolle über die eigenen Finanzen zu haben. 23 Prozent übersehen keine Zahlungen mehr, 20 Prozent zahlen ihre Rechnungen öfter pünktlich, 11 Prozent sparen mehr und 9,3 Prozent überziehen ihr Konto seltener. Denn Smartphone-Apps bieten Funktionen, die Bankgeschäfte im Alltag erheblich erleichtern.
Mit der Sparkassen-App können Sie zum Beispiel ganz einfach Rechnungen abfotografieren und sofort überweisen. Der Kontowecker informiert Sie über verschiedene Ereignisse – ganz nach Ihren persönlichen Vorgaben. Und mit Kwitt überweisen Sie Freunden ganz leicht Geld mit dem Handy.

4. Wenn mein Handy geklaut wird oder ich es verliere, sind meine Daten gehackt.

Kann leider stimmen. Die Möglichkeit, dass Kriminelle Ihre Daten ausspionieren, besteht immer. Gehen Sie daher auf Nummer sicher. Erstes Gebot: Das Smartphone sollte per Code oder Fingerabdruck-Sensor vor unbefugtem Zugriff gesichert sein. Installieren Sie auf Ihrem Smartphone ein Programm, das Ihre Daten im Falle eines Verlustes schützt. Sperren Sie ein verlorenes Gerät sofort und melden Sie den Verlust der Polizei. Hersteller wie Apple bieten beispielsweise an, Geräte, die in der Cloud angemeldet sind, von der Ferne aus zu orten, sperren zu lassen oder sogar die Daten zu löschen.
In der Regel funktionieren Banking-Apps nur über Passwörter oder den Fingerabdruck-Sensor und TANs, die vor jeder Transaktion eingegeben werden müssen. Prüfen Sie trotzdem genau Ihre Kontobewegungen nach dem Verlust eines Smartphones und setzen Sie sich bei Unstimmigkeiten schnellstmöglich mit Ihrem Kreditinstitut in Verbindung.

5. Jeder kann beim Mobile-Banking meine Daten ausspionieren.

Ist abhängig von der App, die Sie nutzen. Im Falle der Sparkassen-App ist es so: Die App erhält Zugriff auf Ihre Kamera, um mittels Fotoüberweisung Rechnungen einzulesen. Außerdem greift die App auf Ihre Kontakte zu, damit Sie mit Kwitt einfach und schnell Rechnungen teilen und Geld an Freunde versenden können. Ihre Daten bleiben aber bei Ihrer Sparkasse. Sie werden auch nicht zu Werbezwecken weitergegeben.
Bei anderen Apps kann das anders sein.

6. Mobile-Banking soll Sparkassen-Filialen ablösen.

Stimmt nicht. Die Sparkassen sind das Kreditinstitut mit den meisten Filialen in Deutschland. Das wird auch so bleiben. Allerdings ändert sich das Nutzerverhalten der Menschen im Laufe der Zeit. Darauf müssen die Sparkassen reagieren. Grundsätzlich entscheiden aber die Kunden, ob sie ihre Bankgeschäfte lieber in der Filiale, am Automaten, am Computer oder mit dem Smartphone erledigen. An diesem Verhalten orientierten sich die Sparkassen.

7. Bankgeschäfte übers öffentliche WLAN sind gefährlich.

Stimmt. Bei öffentlichen Hotspots wie in Cafés zum Beispiel ist Vorsicht angesagt. Hier können Daten einfach manipuliert und ausspioniert werden. Experten empfehlen daher, Bankgeschäfte nur über nicht öffentlich zugängliche WLAN-Verbindungen zu machen.

8. Mein Kreditinstitut haftet für Schäden durch Betrüger.

Stimmt meistens. Bankkunden sind aber verpflichtet, ihre Zugangsdaten sorgfältig aufzubewahren. Wenn Sie grob fahrlässig handeln, kann es also sein, dass Ihr Kreditinstitut nicht für entstandene Schäden aufkommt.

 

Was ist das eigentlich: Westfalen-Lippe?
Wie heißen seine Städte und Flüsse?
Welche Sehenswürdigkeiten, Denkmäler und Besonderheiten gibt’s hier zu sehen?

Diese und viele andere Fragen beantwortet das neu aufgelegte Westfalen-Rätselbuch. Spielerisch gestaltet, machen Rätsel und Aufgaben Lust darauf, Westfalen-Lippe zu entdecken.

Alle Drittklässler der Wittener Grundschulen erhalten in diesen Tagen von der Sparkasse Witten den Sonderdruck „Wir entdecken Westfalen. Mein lustiges Rätselbuch 2017“. Die ersten Exemplare gingen an die Harkortschule in Stockum.

„Dieses Buch bringt den Kindern auf spielerisch-spannende Weise näher, was unsere Heimatregion ausmacht. Und diese Idee unterstützen wir als Geldinstitut, das sich der Region besonders verbunden und verpflichtet fühlt, sehr gerne“, erläutert Dominic Weiß, Leiter der Sparkassengeschäftsstelle in Witten-Stockum, der als Grundschüler übrigens selbst die Stockumer Harkortschule besucht hat, das Engagement.

Möglich machen diese Aktion die Sparkassen in Westfalen-Lippe, die Westfalen-Initiative und der Coppenrath-Verlag. 2011, 2013 und 2015 haben sie bereits über 250.000 Schüler mit dem Rätselbuch begeistert. Mittlerweile liegt das Buch in der vierten Auflage vor. Mit Hilfe der Sparkassen, der Schulämter und der Schulträger werden die Hefte an alle 90.000 Drittklässler in den drei Regierungsbezirken ausgegeben. Ziel der Aktion ist es, die Identifikation mit der Heimatregion zu stärken.
Auf 28 Seiten erforschen die Kinder die sagenhafte Atta-Höhle in der Nähe von Attendorn. Sie fahren gemeinsam mit Rudi Radl entlang der 100-Schlösser-Route durch das Münsterland, erforschen ein Römerlager in Haltern, besuchen das Deutsche Fußballmuseum in Dortmund und erfahren mehr über das Wisentgehege in Wittgenstein. Und selbstverständlich erhalten sie auch einen Überblick über die Orte und Städte in Westfalen-Lippe. Ein Preisausschreiben rundet die Aktion ab:
Schulklassen können nach Lösung eines Kreuzworträtsels an einem Gewinnspiel teilnehmen und Preise für die gesamte Schulklasse gewinnen: einen Klassenausflug ins Deutsche Fußballmuseum in Dortmund, einen Klassenausflug ins Heinz-Nixdorf-Museums-Forum in Paderborn, Geld für die Klassenkasse oder Bücher.

Ulrike Gilsebach, Rektorin der Stockumer Harkortschule: „Abgestimmt auf den Lehrplan der dritten Klasse stellt das Rätselbuch eine ideale Ergänzung der Unterrichtsmaterialien dar. Schließlich steht im dritten Schuljahr das Thema ‚Nordrhein-Westfalen‘ als Unterrichtsthema an. Von daher freue ich mich über die Aktion der Sparkassen – und werde gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der Harkortschule das Rätselbuch gern im Unterricht einsetzen.“

 


Ulrike Gilsebach, Rektorin der Stockumer Harkortschule, und Dominic Weiß, Leiter der Sparkassengeschäftsstelle in Witten-Stockum, stellen die neue Ausgabe des Sonderdrucks „Wir entdecken Westfalen. Mein lustiges Rätselbuch 2017“ vor.

 

Sie haben 20 Euro auf der Straße gefunden? Glückwunsch! Oder doch nicht? Werfen Sie besser einen Blick in das deutsche Fundrecht. Denn: Nicht alles, was Sie finden, dürfen Sie einfach so behalten. Wir verraten Ihnen, wie die Rechtslage aussieht. 

Das dürfen Sie behalten
Bleiben wir bei unserem Beispiel. Sie haben 20 Euro oder gar eine Geldbörse auf der Straße gefunden. Dürfen Sie Ihren Fund behalten und davon Ihre beste Freundin zum Eis oder Essen einladen? Geht es nach dem Fundrecht, lautet die Antwort: nein. Denn sobald Sie das Geld eines anderen finden, besteht ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen Ihnen und dem eigentlichen Besitzer. Zumindest, wenn Ihr Fund einen Wert von zehn Euro übersteigt. Das gilt auch dann, wenn Sie einen Gegenstand finden, der mehr als zehn Euro wert ist – also eine Brille oder ein Smartphone.
Merke: Beträge unter zehn Euro dürfen Sie behalten. Genauso Gegenstände, die weniger als zehn Euro wert sind.

Der Finderlohn
Den 20-Euro-Schein, den Sie gefunden haben, sollten Sie wie auch die Geldbörse zum Fundbüro bringen. Meldet sich der Besitzer, haben Sie einen Anspruch auf fünf Prozent Finderlohn. Fünf Prozent erhalten Sie immer dann, wenn der Fund weniger als 500 Euro wert ist.  Ab allem darüber sind es drei Prozent. Taucht der Besitzer des Geldes über sechs Monate nicht beim Fundbüro auf, dürfen Sie sich freuen: Der gesamte Betrag oder das gefundene Smartphone wandert in Ihre Tasche. Doch beim Finderlohn gibt es auch Einschränkungen. Entdecken Sie in den Räumen einer Behörde oder in öffentlichen Verkehrsmitteln einen herrenlosen Gegenstand oder Geld, steht Ihnen nur der halbe Finderlohn zu – und das auch nur, wenn der Wert über 50 Euro liegt.

 

Apropos Thema Verlieren/Finden:

 

 

Schlüsselbunde stehen ja leider auch manchmal auf der Verlustliste. In einer Geldbörse entdeckt der ehrliche Finder vielleicht ja noch eine Adresse. Ein verlorener Schlüssel inklusive Adresse wäre aber ein Super-Gau. Für unsere Kunden haben wir deshalb eine tolle kostenlose Service-Leistung: Zur Kontoeröffnung gibt es von uns eine Schlüsselfund-Marke für den Schlüsselbund. Die Registriernummer verknüpfen wir mit dem Konto. Geht der Schlüssel verloren, sendet der Finder ihn an die Sparkasse Witten und wir können den Besitzer sofort informieren.

 

 

Quelle: Sparkassen-Finanzportal

Sie stehen an der Kasse und wollen gerade Ihren Einkauf bezahlen. Doch Moment, wo ist denn Ihr Portemonnaie? Ihr Herz klopft laut. Doch kein Grund zur Panik Wir verraten Ihnen, was jetzt zu tun ist.

Jeder verliert ab und an etwas. Doch immer wenn wichtige Dokumente und Geld im Spiel sind, ist es besonders ärgerlich.


Was tun, wenn das Portemonnaie weg ist?

Zuallererst: Bewahren Sie Ruhe. Überlegen Sie, wo Sie Ihren Geldbeutel vergessen haben könnten. Im Café oder bei einem Freund? Wenn Sie gerade aus dem Büro kommen, fragen Sie dort nach, ob Ihre Geldbörse noch dort ist. Ist das nicht der Fall, gehen Sie Ihren Laufweg gewissenhaft zurück. Mit etwas Glück finden Sie das Portemonnaie dort wieder. Falls nicht, müssen Sie umgehend handeln.

Lassen Sie sofort alle Ihre Bankkarten sperren. Das geht ganz einfach über die allgemeine Sperrnummer 116 116. Den Sperrnotruf erreichen Sie 24 Stunden am Tag.

Danach sollten Sie zur nächstgelegenen Polizeistelle gehen und melden, dass Sie Ihre Geldbörse verloren haben. Neue Ausweisdokumente zu beantragen, ist später einfacher, wenn Sie zuvor eine Verlust- oder Diebstahlanzeige gemacht haben. Der nächste wichtige Schritt: Lassen Sie auch Ihren Personalausweis und andere Karten (zum Beispiel Kunden- und Mitgliedskarten) sperren.

Zu guter Letzt: Rufen Sie beim örtlichen Fundbüro an. Eventuell hat ein ehrlicher Finder Ihr Portemonnaie abgegeben. Übrigens: Sollte ein Finder sich bei Ihnen melden, besteht die Pflicht auf einen Finderlohn.


Und wenn Ihr Portemonnaie nicht wieder auftaucht?

Falls Sie eine Kartenschutzversicherung haben, sind Sie abgesichert! Wenn nicht, müssen Sie sich alle Dokumente und Karten auf eigene Kosten neu zulegen. Dokumente, zum Beispiel Führerschein oder Personalausweis, sollten Sie gleich beantragen, sodass Sie sich bei einer Kontrolle ausweisen können. Einen neuen Personalausweis erhalten Sie im Bürgeramt. Er kostet rund 29 Euro, wenn Sie bereits über 24 Jahre alt sind. Sind Sie jünger, fallen 23 Euro an. Zusätzlich können Sie mit 4 bis 20 Euro für ein biometrisches Passbild rechnen. Einen neuen Führerschein bekommen Sie bei der Führerschein- und Zulassungsstelle. Das Dokument kostet bei Verlust 60 Euro. Wurde Ihnen der Führerschein gestohlen, liegen die Kosten bei 30 bis 40 Euro. Ihre Krankenkassenkarte erhalten Sie meistens kostenlos bei Ihrer Krankenkasse. Die Sparkassen-Card beantragen Sie bei uns. Schnell telefonisch hilft Ihnen unser Kunden-Service-Center, Tel. 174-5950.
Ach ja: Wenn Ihnen etwas gewaltsam entwendet wurde, greift Ihre Hausratversicherung.


Die wichtigsten To-dos im Überblick

1. Gehen Sie Ihre letzten Laufwege zurück
2. Lassen Sie Ihre Bankkarten sperren: Sperrhotline 116 116
3. Informieren Sie die Polizei über den Verlust
4. Rufen Sie im Fundbüro an
5. Lassen Sie weitere Karten sperren (Personalausweis, Mitgliedskarten)
6. Beantragen Sie vorläufige sowie neue Dokumente

 

 

 

Quelle: Sparkassen-Finanzportal GmbH

Hauserwerber durfte Schönheitsreparaturen nicht sofort absetzen

Ein Immobilienerwerber, der sein Objekt vermieten will, kann viele Ausgaben steuerlich geltend machen. Häufig ist er daran interessiert, das in vollem Umfang sofort in Gestalt von Werbungskosten tun zu können. Ein höchstrichterliches Urteil schränkt  diese Möglichkeit allerdings stark ein. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 25/14 und IX R 22/15)

Der Fall: Ein Immobilienkäufer hatte einige Objekte erworben und diese in zeitlicher Nähe zur Anschaffung umgestaltet und renoviert. Dazu zählte eine Reihe von Schönheitsreparaturen wie etwa das Tapezieren, das Streichen von Wänden, Böden, Heizkörpern und Türen. Die Ausgaben dafür benannte er als Werbungskosten und wollte sie unverzüglich geltend machen. Das Finanzamt verweigerte sich dieser gewünschten steuerlichen Lösung.

Das Urteil: Der Bundesfinanzhof schloss sich der Entscheidung des Fiskus an. Es handle sich hier, auch bei den Schönheitsreparaturen, um sogenannte anschaffungsnahe Herstellungskosten, die nur im Wege der Abnutzung steuerlich geltend gemacht werden können – und zwar verteilt auf die Nutzungsdauer des Gebäudes. Gerade das war nicht im Sinne des Erwerbers gewesen.

 

 

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Sparen, Gewinnen und Gutes tun – diese dreifache Kombination macht seit über 60 Jahren das Erfolgskonzept der Sparlotterie der Sparkassen aus. Mit einem Einsatz von 6,00 Euro im Monat (oder eines Mehrfachen davon) investieren Sie sowohl in Ihre eigene Geldanlage (der eigene Sparanteil ist 4,80 Euro) als auch in gemeinnützige Projekte in Witten.

Neben der „üblichen“ Gewinnchance auf Geldpreise von bis zu 100.000 Euro sowie auf eines von drei Autos haben Sie in der Juni-Auslosung am 13. Juni 2017 zusätzlich die Chance, einen von 30 VW up! zu gewinnen, die dann auch noch im Rahmen eines tollen Events in der Autostadt Wolfsburg ihrem Besitzer übergeben werden – ein unvergeßliches Erlebnis inklusive Gala-Dinner, Hotelübernachtung und weiteren Überraschungen. Sind Sie dabei?

Sie haben noch keine Lose der Sparlotterie? Das lässt sich im Handumdrehen ändern. Schauen Sie bei uns vorbei oder bestellen Sie hier Lose online! An der Juni-Auslosung nehmen alle Lose teil, die bis zum 08. Juni 2017 gekauft werden.

 

 

Hinweis: Die Teilnahme ist Personen unter 18 Jahren gesetzlich verboten. Glücksspiel kann süchtig machen. Informationen erhalten Sie in Ihrer Sparkasse oder unter der kostenlosen Hotline der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): 0800 1372700. Gewinnchancen: 2,50 € = 1 : 10, 100.000 € = 1 : 2,3 Mio., monatlicher Pkw = 1 : 800.000. Zusatzgewinn VW up! = 1 : 100.000. Das Verlustrisiko beträgt 1,20 € pro Los. Ihre Chance, Gutes zu tun, beträgt 100%!

E-Commerce ist längst ein Milliardengeschäft. Ein erfolgreicher Online-Shop muss seinen Kunden einen sicheren Bezahlvorgang ermöglichen. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Methoden und Verschlüsselungen vor.

Großes Vertrauen in die Online-Überweisung

Bei der Online-Überweisung sendet der Händler dem Kunden nach der Bestellung eine Rechnung zu. Nicht per Post, sondern digital, per E-Mail. Diese muss dieselben Bedingungen erfüllen wie eine Papierrechnung. Zusätzlich kann der Händler seinem Kunden direkt nach der Bestellung eine Seite in seinem Browser anzeigen und die Zahlungsbedingungen erläutern. Unter dem Aspekt des Datenschutzes gehört die Online-Überweisung zu den sichersten Varianten. Denn der Nutzer muss keine personenbezogenen Daten auf für ihn fremden Portalen hinterlassen, sondern kann alles auf der Webseite seiner Bank regeln. Das Vertrauen in eine Bank ist bei den meisten Kunden sehr groß, so dass die Hürde, einen Kauf zu tätigen, niedrig ist. Bei der Online-Überweisung tragen Sie als Händler keine Verantwortung für die Datensicherheit.

Lastschriftverfahren: der Klassiker

Das Lastschriftverfahren ist bei vielen Nutzern sehr beliebt. Sein größter Vorteil: Es ist bequem. Kunden müssen nur ihre Kontoverbindung angeben und können sich dann zurücklehnen. Sollten sie mit der Abbuchung nicht einverstanden sein, können sie innerhalb von acht Wochen und ohne Angabe von Gründen widersprechen. Das schafft Vertrauen. Zudem ist das Lastschriftverfahren durch die Umstellung auf SEPA sicherer geworden: Um eine Abbuchung auszulösen, muss der Zahlungsempfänger über ein SEPA-Mandat des Kunden verfügen. Trotzdem sehen es immer noch viele Verbraucher kritisch, ihre Kontodaten im Internet anzugeben. Als Händler müssen Sie sicherstellen, dass die personenbezogenen Daten nicht in falsche Hände geraten.

Kreditkarten bieten Händlern und Kunden Sicherheit

Ähnlich einfach wie das Lastschriftverfahren ist es, per Kreditkarte zu bezahlen. Mit wenigen Klicks hat der Kunde alle nötigen Angaben hinterlegt – und die Sicherheitsstandards sind höher, als viele denken: Kreditkarten verwenden das 3-D-Secure-Verfahren. Der Käufer gibt zunächst seine Kreditkartennummer ein. Dann verbindet sich die Karte mit dem Server ihres Herausgebers – beispielsweise der Sparkasse Witten – und der Kunde muss seine Identität durch die Eingabe eines Codes bestätigen. Erst dann wird die Kreditkartenzahlung ausgeführt. Für den Händler bedeutet das, dass er unter bestimmten Bedingungen eine Zahlungsgarantie erhält. Die Sparkasse haftet dann für Schäden, wenn Karten missbräuchlich eingesetzt werden. Ohne 3-D-Secure-Verfahren ist der Händler selbst in der Pflicht. Auf der anderen Seite genießt der Kunde mit der MasterCard Gold der Sparkasse Witten sogar Käuferschutz!

paydirekt – Online-Bezahlverfahren made in Germany

Noch einfacher und schneller geht es mit paydirekt, dem neuen Bezahlverfahren der Sparkassen-Finanzgruppe, der genossenschaftlichen Finanzgruppe und den privaten Banken. Die Kunden bezahlen mit Benutzername und Passwort direkt von ihrem Girokonto aus. Ganz ohne die Weitergabe von Daten an Dritte. Alles unterliegt dem deutschen Datenschutz, alles wird auf deutschen Servern abgewickelt.
Auch für Sie als Händler bietet paydirekt entscheidende Vorteile:
• Zahlungsgarantie: Der Betrag wird am Girokonto des Käufers geprüft und genehmigt.
• Reichweite: Kunden mit rund 50 Millionen online-fähigen Girokonten können paydirekt nutzen.
• Konversionsrate: Das Zahlen mit dem Verfahren der eigenen Hausbank gibt Ihren Kunden ein sicheres Gefühl und verhindert Kaufabbrüche. Zudem müssen sie keine TAN mehr eingeben, was die Konversionsrate erhöht.
• Einfache Integration: Ihnen stehen komfortable Zusatzmodule (Plug-ins) für die gängigen Shop-Systeme zur Verfügung. Für individuelle Systeme gibt es eine ausführliche Dokumentation der Schnittstellen sowie die Möglichkeit, Experten zurate zu ziehen.
• Einfache Altersverifikation: Da sich der Kunde mit seinem Girokonto anmeldet, ist es einfach, sein Alter zu überprüfen.
Seit dem Marktstart von paydirekt im April 2016 vertrauen bereits über 600 Händler auf den Zahlungsdienst. Dazu gehören zum Beispiel Media Markt, Saturn, dm-drogerie markt, Deichmann, Doc Morris, Alternate, aber auch zahlreiche regionale Händler. Händler, die paydirekt in Ihren Online-Shop einbinden möchten: Wir oder Ihr Payment-Service-Provider unterstützen Sie gerne bei der kaufmännischen und technischen Anbindung.

Verschlüsselung eines Online-Shops

Wer online einkauft, will nicht nur einen sicheren Bezahlvorgang, sondern auch, dass seine Daten geschützt sind. Dazu benötigt der Online-Shop eine Verschlüsselung. Das gängigste Verfahren, um den Datenschutz im Online-Payment zu gewährleisten, ist die Transport-Layer-Security-Verschlüsselung (TLS). TLS ist der Nachfolger des weitaus bekannteren Secure-Socket-Layer-Protokolls (SSL).
Aber wie bekommt der Händler die TLS-Verschlüsselung für seinen Web-Shop? Es gibt auf die Erstellung und Anbindung von TLS-Zertifikaten spezialisierte Firmen, über die die Zertifikate erworben werden können. Allerdings kommen immer wieder Updates für das Sicherheitszertifikat heraus. Für die Aktualisierung des Protokolls benötigt der Shop ebenfalls die Unterstützung der IT-Dienstleister. Deshalb ist es nicht mit dem einmaligen Kauf getan, sondern Online-Händler zahlen in der Regel monatliche oder jährliche Gebühren. Die Anbindung des TLS-Zertifikats ist im E-Commerce unerlässlich, um personenbezogene Daten bei der Übertragung vor unerlaubtem Zugriff zu schützen. Es hilft den Shops, Ihre Identität glaubwürdig zu bescheinigen und steigert das Vertrauen der Käufer. Zusammen mit einem zuverlässigen Bezahlsystem sind die E-Shops und Ihre Kunden so auf der sicheren Seite.

 

Am 2. Mai hatte die Sparkasse Witten wieder einmal Handwerksunternehmer zu einer weiteren Ausgabe der Veranstaltungsreihe „Treffpunkt Handwerk“ eingeladen. Das Thema des Abends lautete diesmal „Digitalisierung im Handwerk – Zwischen Tradition und neuer Technologie“.

Begriffe wie „Industrie 4.0“ oder „Digitalisierung“ sind schließlich in aller Munde. Doch der vielzitierte digitale Wandel betrifft längst nicht mehr nur Industrieunternehmen: Auch viele kleine und mittlere Handwerksbetriebe setzen auf digitale Lösungen, um ihre administrativen Prozesse zu vereinfachen, die Produktionsverfahren zu verbessern oder sich gar über innovative Geschäftsmodelle neue Kundengruppen zu erschließen. Die Verwendung digitaler Lösungen ist dabei so vielfältig wie das Handwerk selbst: vom Dachdecker der Gebäudedächer und Wärmedämmung mittels Drohne überprüft, über den Zahntechniker der einen 3D-Drucker nutzt, um Zahnmodelle zu fertigen, bis hin zum Malerbetrieb mit digitaler Dokumentenverwaltung.
Die Vortragsreferenten des Abends nahmen die interessierten Handwerksunternehmer, die der Einladung der Sparkasse Witten gefolgt waren, mit auf eine Reise in den digitalen Handwerksalltag: Anhand praktischer Bespiele wurden Schlaglichter sowohl auf veränderte Arbeitskulturen und verändertes Kundenverhalten als auch auf innovative Lösungen im Handwerk geworfen.

Im Anschluss an den Vortrag mit vielen konkreten Beispielen nutzten die Gäste die Gelegenheit zum Networking und Gedankenaustausch.

Foto: Die Vortragsreferenten des Abends zeigten den Wittener Handwerksunternehmern eine Vielzahl von Aspekten, Chancen und konkreten Beispielen rund um das Thema „Digitalisierung im Handwerk – Zwischen Tradition und neuer Technologie“ auf (von links nach rechts):

  • Nils Kathagen, IT-Systemhaus Ruhrgebiet
  • Ralf Weiler, bluesolution Software GmbH
  • Olaf Michel, Mitglied des Vorstands der Sparkasse Witten
  • Dr. Daniel Weber, Weber & Strotmann Business Consultants
  • Dr. Wolf Strotmann, Weber & Strotmann Business Consultants
  • Anja Sommerfeld, ruhr:HUB GmbH

 

Ruder-Club Witten tauft das neue Vereins-Flaggschiff

Beeindruckende 17,4 Meter Länge misst das neue Paradeboot des Ruder-Clubs Witten, das dank modernster Bauart und Materialien nur schlanke 100 kg auf die Waage bringt.
Pünktlich zum traditionellen Anrudern des Wittener Traditionsvereins wurde am 1. Mai der neue Rennachter auf den Namen „Peter Wilhelm“ getauft – und unmittelbar anschließend seiner Bestimmung übergeben.

Die Sparkasse Witten hatte die Anschaffung des Bootes, welches übrigens in der Empacher Werft in Eberbach auf Kiel gelegt wurde, finanziell unterstützt.

Ulrich Heinemann, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten: „Ich freue mich, dass dem Ruder-Club Witten rechtzeitig zum Saisonbeginn im Jahr des 125-jährigen Vereinsjubiläums dieses neue High-Tech-Rennboot zur Verfügung steht. Die Sparkasse Witten hat dies gern unterstützt, schließlich leistet der RCW seit vielen Jahren eine herausragende Jugendarbeit im Wittener Sport. Dem Team des RCW-Bundesliga-Achters wünsche ich „Riemen- und Dollenbruch“ für die kommende Saison und auch für die folgenden Jahre viel Erfolg und immer gute Platzierungen in den Rennen.“

Wer übrigens den neuen Rennachter des Ruder-Clubs Witten einmal in Aktion und in voller Fahrt erleben möchte, der hat dazu an den nachfolgend aufgeführten Renntagen der Ruderbundesliga die Gelegenheit dazu:

  • Mai 2017 – in Frankfurt am Main
  • Juni 2017 – in Hamburg
  • Juli 2017 – in Münster
  • August 2017 – in Leipzig
  • September 2017 – in Berlin

 

Foto, von links nach rechts:

  • Andreas Schumski, Geschäftsführer der Stadtwerke Witten GmbH
  • Ulrich Heinemann, Vorsitzender des Vorstands der Sparkasse Witten
  • Maik Swienty, 1. Vorsitzender des Ruder-Clubs Witten e. V.
  • das Team des RCW-Rennachters mit Steuerfrau Lorena Moll

 

 

Die Seminararbeit muss zum Prof, das Auto zum TÜV, Ihre Wohnung versinkt im Chaos und ein bisschen Freizeit wäre auch nicht schlecht? Damit das alles in Zukunft besser wird, gibt es jetzt Zeitmanagement-Strategien extra für jeden Typ.

Hätte der Tag 25 Stunden: Die meisten von uns würden dies begrüßen. Denn irgendwo fehlt irgendwie immer eine Stunde, in der man all die wichtigen Dinge erledigen könnte, die an einem 24-Stunden-Tag liegen bleiben. Mit ein paar Tricks und Kniffen, einer anderen Denk- und Herangehensweise können Sie aber auch aus einem stinknormalen 24-Stunden-Tag das Optimale herausholen. Zeitmanagement-Guru Cordula Nussbaum (14-fache Buchautorin, Nummer-1-Titel bei Amazon, Handelsblatt-Bestseller) hat für jeden Typ die passende Strategie entwickelt.

 

RECHTE GEHIRNHÄLFTE, LINKE GEHIRNHÄLFTE

41 % der Erwachsenen sind rechtshemisphärisch („kreative Chaoten“)
34 % sind „ausgewogen“
25 % sind links-hemisphärisch („logische Ordner“)

Eher logischer Ordner? Das ist doch super!

Logische Ordner können viel Nutzen aus dem klassischen Zeitmanagement ziehen. To-do-Listen, längerfristige Planungen und akribisches Notieren sind ihr Ding. Problematisch wird es, wenn logische Ordner in ihrem Umfeld (z. B. Kommilitonen, Arbeitskollegen …) auf kreative Chaoten treffen, mit deren Arbeitsweise sie sich schwertun.

Tolle Ideen und hochgradig kreativ? Herzlichen Glückwunsch!

Sie sind eindeutig mehr ein kreativer Chaot? Keine Angst, damit sind Sie kein hoffnungsloser Fall – im Gegenteil. Die erste gute Nachricht ist: Sie brauchen nur andere – oder abgeänderte – Strategien als die, die im klassischen Zeitmanagement angewandt werden. Die zweite gute Nachricht: Kreativität ist gefragt wie nie. Fast jeder zweite Berufstätige in Deutschland und in der Schweiz arbeitet in einem kreativen Beruf. Das ist erst seit wenigen Jahren so. Sie sind also, genau genommen, ein echter Trendsetter und haben viel Potenzial.

Fünf schnelle Tipps für kreativchaotische Querdenker

1. Erledigen Sie Tätigkeiten, die kürzer als vier Minuten dauern, sofort wenn Sie daran denken.

2. Suchen Sie sich für längerfristige Ziele einen „T.i.d.A.-Partner“ (einen Tritt-in-den-A…-Partner), der Ihren Ideen wohlwollend gegenübersteht und Ihre Erlaubnis erhält, immer wieder nachzuhaken. Ihnen bei Bedarf also den berühmten Tritt in den Allerwertesten gibt.

3. Verbringen Sie weniger Zeit mit Suchen! Statistisch vergeudet jeder innerhalb von 80 Jahren 1216 Tage damit. Misten Sie aus, aber planen Sie in kleinen Schritten. Große Ziele wirken auf kreative Chaoten demotivierend.

4. Delegieren Sie Aufgaben an andere, sofern möglich (Hemden bügeln, putzen…), und schaffen Sie sich Freiräume.

5. Kreative Chaoten finden viele Dinge spannend und sind sehr hilfsbereit. Lernen Sie, wie man ein „Nein“ charmant verpackt: Bedenkzeit erbitten, vertrösten, Grundsatzerklärungen („Ich verleihe grundsätzlich kein Geld“), Alternativen aufzeigen … hier gibt es zahlreiche Möglichkeiten.

 

 

Quelle: S-Pool – das Mehrwert-Portal für unsere Kunden