Auch wer regelmäßig seine Zähne putzt, Zahnseide benutzt und seine Vorsorgetermine in der Praxis konsequent wahrnimmt, kann im Regelfall trotzdem meist nicht verhindern, dass irgendwann beim Zahnarzt der Bohrer oder anderes „schweres Gerät“ zum Einsatz kommt.

Plötzlich steht dann doch die Entscheidung an, welche Versorgung (z. B. Krone, Inlay) für den beschädigten Zahn die richtige ist. Je nach Fall kann das dann sehr teuer werden. Wenn Sie zum Beispiel ein Implantat benötigen, ergeben sich schnell Eigenanteile von einigen tausend Euro. Das muß nicht sein. Eine Zahnzusatzversicherung kann Sie absichern und Ihnen die Wahl der Behandlung oder des Zahnersatzes lassen.

Unser Tipp: Beschäftigen Sie sich nicht erst mit einer Zahnzusatzversicherung, wenn es zu spät ist. Denn die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen decken lediglich einen Bruchteil der entstehenden Kosten ab. So kommen schnell mal mehrere Hundert oder auch ein paar Tausend Euro auf Sie als Patienten zu. Mit einer Zahnzusatzversicherung lassen sich diese Kosten bis auf 0 Euro reduzieren.

In Kooperation mit der HanseMerkur bieten wir Ihnen bis zum 30. Juni 2017 einen besonderen Aktionsvorteil an. Bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung entfällt die branchenübliche Wartezeit von acht Monaten. Das bedeutet: Es besteht ein sofortiger Leistungsanspruch ab Versicherungsbeginn.

Wer mehr wissen möchte, schaut einfach in der Sparkassengeschäftsstelle vorbei oder informiert sich online unter www.sparkasse-witten.de.

Interessant: In Zusammenarbeit mit der HanseMerkur wurde eine Broschüre entwickelt, um Ihnen die verschiedensten Möglichkeiten der Zahnbehandlung und des Zahnersatzes, sowie deren Vor- und Nachteile zu erläutern. Laden Sie hierzu einfach das PDF hier herunter. Mit Ihrem Zahnarzt müssen nämlich SIE entscheiden, was gemacht werden soll.

 

Sie müssen nicht gleich zigtausend Euro ausgeben, wenn Sie neue Maschinen anschaffen: Mit Leasing bleiben Sie flüssig und flexibel und haben immer die aktuellsten Geräte.

Leasing ist eine besonders liquiditäts- und kapitalschonende Art, in die Geschäftsausstattung zu investieren. Vor allem teure Maschinen und Anlagen können Sie durch Leasing effektiv finanzieren. So funktioniert es: Sie suchen sich das gewünschte Leasingobjekt aus und legen die Ausstattung fest. Der Leasinggeber kauft das Objekt dann für Sie, den Leasingnehmer. Sie zahlen dem Leasinggeber während einer festgelegten Laufzeit üblicherweise ein monatliches Nutzungsentgelt. Im Gegenzug können Sie das Leasingobjekt in vollem Umfang und exklusiv nutzen. Zum Vertragsende haben Sie verschiedene Möglichkeiten: Sie entscheiden, ob Sie das Objekt weiter leasen, kaufen oder an den Leasinggeber zurückreichen, um in eine neue Maschinentechnologie zu investieren.

Wann ist Leasing sinnvoll?

Sie wollen Ihren Fuhrpark aufstocken? Sie betreiben ein produzierendes Gewerbe und brauchen eine ganz bestimmte Maschine? Oder Sie benötigen neben passenden Räumen auch mehrere Computer und eine Produktionsanlage? Kein Problem: Leasing ist sowohl für große und kapitalintensivere Anschaffungen geeignet als auch für kleinere und kurzfristige, beispielsweise im Handel und Handwerk. Ein großer Vorteil des Leasings ist grundsätzlich, dass die Leasingraten aus laufenden Einnahmen finanziert werden können. Das schont Ihre Liquidität und entlastet Ihre Bilanz. Auch etablierte Unternehmen, die sich auf Wachstumskurs befinden oder einfach nur modernisieren wollen, profitieren von den Vorteilen.

Diese Vorteile bietet Leasing:

• Sie schonen Ihr Eigenkapital und Ihre Liquidität, da Sie Raten bezahlen. Dadurch haben Sie mehr finanziellen Spielraum für andere Investitionen.
• Sie können den Leasingvertrag individuell und flexibel an Ihre Situation anpassen – das erleichtert Ihre finanzielle Planung. So entscheiden Sie beispielsweise über die Laufzeit Ihres Leasingvertrags und die Höhe der Raten.
• Leasing gibt Ihnen die Möglichkeit, immer auf dem neuesten Stand der Technik zu sein.
• Leasing erscheint nicht in Ihrer Bilanz, ist also eine bilanzneutrale Investition. Sie verbuchen lediglich die Leasingraten als Betriebsausgaben und können sie steuerlich geltend machen.
• Sie wählen Ihr Wunschobjekt unabhängig vom Hersteller und legen die Ausstattung fest.

Nachfrage nach Maschinenleasing steigt

Daniel Stephan, Firmenkundenbetreuer der Sparkasse Witten

„Moderne und zuverlässige Maschinen sind ein entscheidender Erfolgsfaktor für Unternehmen“, sagt Daniel Stephan, Firmenkundenbetreuer  der Sparkasse Witten und Leasingspezialist mit dem direkten Draht zur Deutschen Leasing.
Sie sind in der Regel aber auch mit hohen Investitionskosten verbunden. Beim Leasing verteilen sich die Investitionskosten als Leasingraten über die gesamte Nutzungsdauer.
„Deshalb bietet Maschinenleasing finanziellen Spielraum, ohne die eigene Liquidität einzuschränken“, sagt Daniel Stephan. „Maschinen zu leasen ist nicht nur bei Neuanschaffungen sinnvoll. Wenn Sie Ihre bestehenden Maschinen bereits zu einem früheren Zeitpunkt gekauft haben, können Sie diese durch „Sale-and-lease-back“ an die Leasinggesellschaft verkaufen und über einen Leasingvertrag weiter in Ihrem Betrieb nutzen. So wird Kapital für andere Investitionen frei. Unabhängig davon kann sich Leasing für Sie auch lohnen, wenn Sie zusätzlich junge gebrauchte Maschinen oder Vorführobjekte erwerben möchten. Bedenken sollten Sie jedoch, dass gebrauchte Anlagen naturgemäß eine geringere Lebenserwartung als fabrikneue Exemplare besitzen.“

Darauf sollten Sie beim Leasingvertrag achten

„Günstige Raten sollten nicht das alleinige Entscheidungskriterium für die Finanzierung und Vertragsgestaltung eines Leasingobjektes sein“, rät Frank Speckmann, Geschäftsführer der Deutschen Leasing für Sparkassen und Mittelstand. „Zunächst kommt es darauf an, ob sich die Leasinggesellschaft überhaupt in Ihrer Branche auskennt. Wir haben Know how und sind bestens aufgestellt. Im Vertrag selbst sollte auch klar geregelt sein, ob Zusatzleistungen wie Wartung und Reparaturen bereits in der Leasingrate enthalten sind. Gleiches gilt für Versicherungen. Und welche Vorstellungen haben Sie für das Ende des Leasingvertrages? Nicht zuletzt ist dies maßgeblich bei der Auswahl der richtigen Leasingvertragsart.“

Frank Speckmann, Geschäftsführer der Deutschen Leasing für Sparkassen und Mittelstand

Deutsche Leasing: verlässlicher Verbundpartner der Sparkassen-Finanzgruppe

Ob Maschinen für Handel oder Handwerk, komplexe Produktionsanlagen oder die komplette Werkseinrichtung: Die Deutsche Leasing bietet als Partner des deutschen Mittelstands gemeinsam mit den Sparkassen zahlreiche Leasingmodelle und weitere Investitionslösungen an. Als Objekt- und Branchenexperte kennt die Deutsche Leasing die Wertverläufe und Verwertungsmöglichkeiten der unterschiedlichen Maschinen und Anlagen und kann diese bei der Angebotsgestaltung gezielt berücksichtigen.
Die Finanzierungslösungen sind somit sehr individuell und flexibel gestaltbar. So können Sie Raten und Laufzeit jederzeit an die aktuelle Unternehmenssituation anpassen und behalten Ihren finanziellen Spielraum.
Neben der eigentlichen Finanzierungslösung unterstützt die Deutsche Leasing auch mit einer Vielzahl von Services wie Versicherungen und Wartungsleistungen oder bei der Vermarktung von Maschinen am Ende der Laufzeit. Zudem kooperiert das Unternehmen mit öffentlichen Förderkreditinstituten wie der KfW, der Landwirtschaftlichen Rentenbank und regionalen Förderbanken. Damit erhalten Sie einen Zugang zu attraktiven Fördermöglichkeiten, bei Bedarf in Kombination mit Leasing, Mietkauf oder Kredit.
Möchten Sie ein oder mehrere Objekte leasen? Gemeinsam mit der Sparkasse Witten berät Sie die Deutsche Leasing gerne.

 

In Witten ist etwas Einmaliges in Europa entstanden mit sicherlich großer Leuchtturmwirkung. Professor Dieter Falk (Foto mitte) ist Dozent an der Evangelischen Pop-Akademie, die seit Oktober in den ehemaligen Räumen der Stadtbibliothek gegenüber der Sparkasse an der Ruhrstraße den europaweit noch einmaligen Studiengang „Kirchenmusik popular“ als anerkannt sehr umfassende Allround-Ausbildung anbietet.

„Kirchenmusiker sind die am breitesten ausgebildeten Musiker“, meint Falk, „denn sie müssen neben den musikalischen Fähigkeiten in gleichem Maße Menschen begeistern können. Wer schon einmal einen Gospel-Gottesdienst erlebt hat, weiß: Musik muß anstecken!“ Die Studenten – im Erstsemester sind es neun, die die schwere Aufnahmeprüfung geschafft haben – erhalten Instrumentalunterricht, werden in Musiktheorie und Gesang geschult und lernen, wie man Musikprojekte plant und mit Chören und Bands arbeitet. Angedacht ist, dass die Zahl der Studenten einmal auf 60 steigt.

Das Konzept sieht die Evangelische Pop-Akademie aber auch als neues und offenes Musikforum und Veranstaltungsort. „Das wird allen Wittenern zugute kommen – deshalb hat die Sparkasse neben einem sparkassenroten Klavier auch die Anschaffung eines Konzertflügels ermöglicht“, meint Ulrich Heinemann (am Flügel rechts), Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten. Dozent, Pianist, Komponist und Produzent Dieter Falk freut sich schon auf die offizielle Eröffnungsparty mit geladenen Gästen am 04.05.2017 und den begleitenden Tag der offenen Tür am 07.05.2017 mit Schnupper-Workshops, Instrumentalparcours und natürlich viel Musik.

Martin Bartelworth (am Flügel links), Vorstand der Creativen Kirche und Geschäftsführer des Instituts für Fortbildung der Pop-Akademie: „Die durch die Spende in Höhe von 25.000 Euro mögliche Anschaffung von Klavier und Konzertflügel, letzterer wird seinen Platz im großen Akademie-Saal haben, werden unsere Möglichkeiten deutlich verbessert. Wir sind der Sparkasse sehr, sehr dankbar!“

 

Ein toller Flitzer und 50.000€ fanden ihre Gewinner in Witten

Sparen, Gewinnen, Gutes tun – ist das Motto von über 5.000 Wittenern, die per Dauerauftrag jeden Monat an der gemeinnützigen Sparlotterie der westfälisch-lippischen Sparkassen teilnehmen. Es winken Geldpreise bis zu 100.000 Euro und Sachpreise, wie zum Beispiel bestausgestattete Autos. Bei der Teilnahme an der Februar-Auslosung war die Gewinnchance noch einmal erhöht: Neben den Geldgewinnen und den monatlichen VW Golf Variant wurden im Rahmen einer Sonderauslosung zusätzlich 30 VW Polo und 30 VW Touran ausgespielt. Und tatsächlich: Fortuna meinte es gut mit den Wittener Sparern.

Ulrich Heinemann (links), Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten, und Rolf Jagusch (mitte), Leiter der Sparkassen-Geschäftsstelle Heven, konnten mit einem Blumenstrauß einem Wittener Ehepaar zum nagelneuen Auto gratulieren: Die Eheleute Ruth und Gerhard Bartczak aus Heven sind überzeugte Dauerauftrags-Sparer bei der Sparlotterie der Sparkassen und haben jetzt einen VW Polo mit 90PS-BlueMotion-Motor und beeindruckender Ausstattung gewonnen! Eigentlich konnte das Fahrzeug schon am 15. März in der Autostadt Wolfsburg im Rahmen eines tollen Übergabe-Events mit Gala-Dinner und Hotelaufenthalt selbst in Empfang genommen werden. Für die Eheleute Bartczak war die Anlieferung des Fahrzeugs hier nach Witten aber die einfachere Lösung. So konnte dann auch Wilfried Kogelheide (rechts) vom gleichnamigen Autohaus ebenfalls gratulieren.

Ganz aktuell hat Fortuna noch einmal nachgelegt: In der April-Auslosung ging ein satter 50.000,00€-Geldgewinn an eine Kundin unserer Geschäftsstelle Stockum, die aber nicht namentlich genannt werden möchte. Auf Witten entfielen 4476 Gewinne und eine Gewinnsumme von rund 67.000,00€. So kann es gerne im Mai weitergehen. Wer mitmachen möchte: Hier gibt es Infos und die Möglichkeit, einen Dauerauftrag einzurichten.

Ein Los der Sparlotterie kostet 6,- Euro, von denen zunächst einmal 4,80 Euro dem eigenen Sparkonto gutgeschrieben werden. Von dem verbleibenden geringen Lotterieeinsatz von 1,20 Euro werden dann noch 30 Cent an gemeinnützige Institutionen vor Ort hier in Witten ausgeschüttet. Für die Eheleute Bartczak und unsere 50.000,00-Euro-Gewinnerin hieß es also: Sparen, Gutes tun … und gewinnen.

 

 

Fiskus beteiligte sich nicht an einer Zwischenlagerung

Von Arbeitnehmern wird viel Flexibilität erwartet. Sie sollen in Zeiten der Globalisierung notfalls auch bereit sein, ihren Einsatzort zu wechseln und möglicherweise vorübergehend ins Ausland zu gehen. Doch nicht immer hilft ihnen dabei der Fiskus. Die Kosten für die Zwischenlagerung von Möbeln können nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht ohne weiteres steuerlich geltend gemacht werden. (Finanzgericht München, Aktenzeichen 8 K 461/10)

Der Fall: Ein Ehepaar verließ Deutschland für zwei Jahre, um in Großbritannien zu arbeiten. Weil die vorhandenen Elektrogeräte dort nicht nutzbar waren, wurden diese und zudem einiges Mobiliar, das am neuen Wohnort nicht gebraucht wurde, gegen Gebühr zwischengelagert. Insgesamt fielen rund 1.300 Euro dafür an. Diese Summe wollten die „Auswanderer“ in ihrer Steuererklärung geltend machen, denn schließlich habe das ja unmittelbar mit ihrem beruflich bedingten Umzug und der späteren Rückkehr in die Heimat zu tun.

Das Urteil: Die zuständigen Finanzrichter wollten aber die Lagerungskosten weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung anerkennen. Sie stellten in ihrem schriftlichen Urteil fest: „Dass die Geräte zeitweise nicht am Hauptwohnsitz England genutzt werden konnten oder den Klägern ein Transport nach England zu aufwendig war, beruht auf einer fehlgeschlagenen Konsumentscheidung bzw. den selbstbestimmten privaten Entscheidungen, einerseits den Wohnsitz und den Arbeitsort zu verlagern und im Übrigen die Möbel nicht zu veräußern oder mitzunehmen. Es lag kein unabwendbares Ereignis zu Grunde (…).“

 

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Wasserschäden haben es häufig in sich. Wenn aus Leitungen, Spülbecken oder Waschmaschinen Hunderte oder gar Tausende von Litern austreten, dann ist der Sachschaden enorm. Der Bewohner einer Mietwohnung kann allerdings nur haftbar gemacht werden, wenn er den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. (Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen I-24 U 164/15)

Der Fall: Ein an der Wand montierter Boiler in einer Mietwohnung war defekt. Möglicherweise lag es an einem Zulaufventil, das nicht vollständig zugedreht war. Jedenfalls traten größere Mengen Wasser aus, ehe der Fehler bemerkt wurde. Der Schaden betrug etwa 10.000 Euro. Die Versicherung des Wohnungseigentümers forderte das Geld von dem Mieter, weil dessen Fehlverhalten ursächlich gewesen sei. Der weigerte sich, es kam zu einem Zivilverfahren durch zwei Instanzen.

Das Urteil: Die Richter entschieden nach der Beweisaufnahme, dass hier allenfalls eine leichte Fahrlässigkeit des Beklagten anzunehmen sei. Dafür müsse er jedoch nicht haften. Eine weitergehende grobe Fahrlässigkeit, bei der die Übernahme des Schadens tatsächlich in Frage gekommen wäre, hatte die Versicherung dem Mieter nicht nachweisen können.

Unser Tipp: Die Haftpflichtversicherung ist eine der unbedingt notwendigen Versicherungen, die jeder haben sollte! Damit ist man auf der sicheren Seite.

 

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Einer ging weg…

…und schon war die Eigentümerversammlung beschlussunfähig.

Es ist gesetzlich genau festgelegt, wie viele Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft (bzw. Anteile) anwesend sein müssen, damit Beschlüsse gefasst werden können. In der Regel wird das zu Beginn der Sitzung festgestellt und bleibt bis zu deren Ende so. Doch im konkreten Fall verließ ein Mitglied die laufende Versammlung und stellte auf diese Weise, ohne dass es aufgefallen wäre, eine Beschlussunfähigkeit her. Die Versammlung wurde fortgesetzt, unter anderem entschied man in einer schon länger währenden Angelegenheit der Tiefgaragensanierung. Der Betroffene focht die Beschlüsse später an. Juristisch konnte man ihn nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS wegen des Verlassens der Versammlung nicht zur Rechenschaft ziehen. Dieses Verhalten sei nicht rechtsmissbräuchlich, denn es gebe weder eine Verpflichtung für einen Eigentümer, überhaupt zu erscheinen, noch eine Verpflichtung, die ganze Zeit dort abzusitzen.

(Landgericht Nürnberg-Fürth, Aktenzeichen 14 S 6933/15 WEG)

 

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Je mehr Kontobewegungen ein Unternehmen hat, desto mehr Zeit nimmt die Führung in Anspruch. Um die volle Kontrolle zu behalten und effektiv arbeiten zu können, empfiehlt sich der Einsatz einer ausgereiften Software für den Zahlungsverkehr. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Vorzüge einer solchen Lösung – mit  „SFirm“ bieten wir Ihnen passende Banking-Software.

Das waren noch Zeiten, als Finanzbuchhalter Tag für Tag mit armdicken Überweisungsstapeln zur Bank marschierten. Doch nicht nur dank des allgegenwärtigen Internets können Transaktionen heute in Sekundenschnelle abgewickelt werden. Große Erleichterung im Zahlungsverkehr kommt vor allem durch leistungsstarke Software, die speziell auf die Bedürfnisse von Firmenkunden zugeschnitten ist. Termintreue und Sicherheit stehen dabei für kleinere und mittlere Unternehmen ganz oben auf der Agenda. Nicht nur Rechnungen, sondern auch Löhne und Gehälter müssen pünktlich überwiesen werden, ebenso die Sozialabgaben für die Arbeitnehmer. Sand im Getriebe der internen Arbeitsabläufe muss unter allen Umständen vermieden werden.

Software muss intuitiv nutzbar sein

Zudem verwaltet eine Firma heute oft nicht mehr nur ein Konto. Je nach Größe können es auch mal Hunderte sein. Für einen reibungslosen Ablauf des Zahlungsverkehrs braucht es dann ein leistungsfähiges Softwaresystem, das den Benutzern sämtliche erforderlichen Handgriffe abnimmt und sich ganz smart den speziellen Bedürfnissen anpasst. Das spart am Ende des Tages nicht nur Zeit und Kosten, sondern auch die Nerven der Firmenlenker. Ganz wichtig: Die Anwendung muss intuitiv nutzbar sein. Denn welcher Buchhalter will sich ständig mit Handbüchern auseinandersetzen oder in Dauerschleife mit dem Softwaresupport in Dauerschleife telefonieren? Einfache Handhabung wird heute einfach vorausgesetzt – schließlich ist fast jeder auch zu Hause mit einem PC, Tablet oder Smartphone ausgestattet und will sich ohne große Wartezeiten oder Verständnisprobleme in der Welt der Programme und Webseiten bewegen. So gibt es beim Computerprogramm „SFirm“ von Star Finanz beispielsweise einen Kundenbeirat, der die Software weiterzuentwickeln hilft.

Dr. Christian Kastner

„Wir verbessern die Software auch dank des Feedbacks von Endkunden“, erläutert Dr. Christian Kastner, Geschäftsführer von Star Finanz, Hamburg. „Die Rückmeldung der Menschen, die das Produkt täglich einsetzen, ist unschätzbar wertvoll. Da wir mindestens ein Update pro Quartal anbieten, schauen wir auch ganz genau auf die Trends und Entwicklungen im Markt – etwa hinsichtlich der Angebote bei Fintechs oder wenn Microsoft seine Office- oder Betriebssystempalette verändert. Schließlich sind die Anwender meist in der Micro-soft-Welt zu Hause.“

Ideal: Einfache Integration von Prozessen

Was muss eine professionelle Zahlungssoftware also leisten können? Sie sollte sich in jedem Falle den Bedürfnissen ihrer Anwender präzise anpassen, Module und Funktionen individuell bis ins kleinste Detail einstellen lassen. Idealerweise lässt sich die Software ganz einfach in vor- und nachgelagerte Systeme eines Unternehmens integrieren, indem sie über frei konfigurierbare Schnittstellen verfügt. So kann die hauseigene IT-Abteilung sie problemlos mit anderen Anwendungen verknüpfen.
Hier trennt sich bei Softwarelösungen übrigens oft schon die Spreu vom Weizen. Etwa, wenn im Arbeitsalltag Fremddateien auf Gültigkeit zu prüfen, mit IBANs und BICs auszustatten oder in SEPA-Zahlungen umzuwandeln sind. Wenn es darum geht, Daten von anderen Banken automatisch abzuholen. Oder wenn es gilt, Transaktionen mit dem Ausland abzuwickeln und sich durch Firmentöchter im Ausland steuerlich relevante Anforderungen ergeben.

Als professionelles Softwaresystem bietet SFirm Kunden eine Vielzahl hilfreicher Funktionen und nimmt in vielen Bereichen eine Vorreiterrolle ein. Dazu zählt auch die Möglichkeit, bei Bankgeschäften im EBICS-Standard die Freigabe von Aufträgen über die „Verteilte Elektronische Unterschrift“ (VEU) mobil vorzunehmen – dank der App Unterschriftenmappe für iOS und Android. Und natürlich muss es banken-übergreifend einsetzbar sein. Grundsätzlich sollte aber immer auch eine einfache Migration inklusive Datenübernahme aus Vorgängerprogrammen einem Anwender den Umstieg erleichtern.
Die Software kann besondere Hilfestellungen im Arbeitsalltag leisten, indem nahezu alle Arbeitsvorgänge abgebildet werden – und somit elektronisch ablaufen. Die Software wird sozusagen zum „Gedächtnis“ des Unternehmens: Dank individueller Aufbewahrungszeiträume für relevante Konten lassen sich zudem weitreichende Auswertungs- und Recherchemöglichkeiten über Jahre hinweg schaffen.

Keine Chance für Datendiebe

Ein Produkt wie SFirm bildet somit das komplette Finanzmanagement in einer Lösung ab und übertrifft mit seinem Funktionsumfang die Möglichkeiten klassischer Webportale deutlich: Alle bekannten und aktuellen Sicherheits- und Übertragungsverfahren wie EBICS oder HBCI werden unterstützt. Für den Kunden entstehen maximale Sicherheit dank erweiterter Datenbankverschlüsselung und Schutz vor Trojanern und Spyware – versehen mit der TÜV-Zertifizierung „Geprüfte Software“.
Denn Datenschutz ist wichtig. Seit geraumer Zeit werden wir fast täglich mit Datenkriminalität im World Wide Web konfrontiert. Kunden stellen sich zurecht die Frage nach bestmöglichem Schutz. Hier bietet eine sichere Software entscheidende Vorteile gegenüber einer web-basierten Portallösung: „Der klassische Mittelständler möchte einfach seine Daten bei sich haben und die Sicherheit selbst gewährleisten“, sagt Star Finanz-Experte Kastner.

Ihre Ansprechpartner der Sparkasse Witten für SFirm

Andreas Klinkenberg, Tel. (02302) 174-5904

Jan Pleschke, Tel. (02302) 174-5903

 

Immobilienbesitzer spielen eine wichtige Rolle, die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen. Bereits heute müssen Bauherren hohe energetische Anforderungen einhalten. Wer für die Zukunft gerüstet sein will, sollte sich aber an den Standards von morgen orientieren.

Mit ihrer Klimastrategie will die Bundesregierung die Emissionen von Treibhausgasen in Deutschland erheblich senken. Ein großer Schritt ist bereits getan: Bis 2014 konnte Deutschland seine Treibhausgas-Emissionen um knapp 28 Prozent gegenüber 1990 verringern. Bis zum Jahr 2020 sollen es 40 Prozent sein, bis 2050 sogar 80 bis 90 Prozent. Damit wäre der Gebäudebestand nahezu klimaneutral.

Um dieses Ziel zu erreichen, muss sich die Bundesregierung anstrengen. Erst 2016 hat sie den Höchstwert für den jährlichen Primärenergiebedarf eines Neubaus um 25 Prozent gesenkt. Denn der Wohnungs- und Eigenheimsektor trägt einen Großteil zum Erreichen der Klimaschutzziele bei: Rund ein Drittel der CO2-Emissionen in Deutschland entfallen laut Umweltbundesamt auf Gebäude. Zudem ist der Gebäudesektor verantwortlich für etwa 40 Prozent des Energieverbrauchs. Immobilienbesitzer können durch energieeffiziente Maßnahmen also nicht nur das Klima, sondern auch den eigenen Geldbeutel schonen.

Schon jetzt ist energiesparendes Bauen in Deutschland längst Standard. Wer neu baut, muss sich an die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV) halten. Diese legt die energetischen Mindestanforderungen des Gebäudes fest, vor allem hinsichtlich der Wärmedämmung sowie der Heizungs- und Klimatechnik. Zudem sind Bauherren durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) seit 2009 verpflichtet, den Wärmeenergiebedarf des Eigenheims anteilig mit erneuerbaren Energien wie Solarthermie
oder Biomasse zu decken.

Die gesetzlichen Standards werden immer höher angesetzt. Bereits ab dem Jahr 2021 sollen die europaweiten Neubaustandards weiter angehoben werden. Passivhäuser benötigen kaum Energie zum Heizen (rund15 kWh/m2 pro Jahr). Die Gebäude der Zukunft gehen sogar noch weiter: Nullenergiehäuser produzieren genauso viel Energie, wie sie verbrauchen. Plusenergiehäuserkönnen sogar energiegewinnend sein.

 

 

Quelle: Infodienst Bauen und Finanzieren der LBS

Unter bestimmten Bedingungen ist das zulässig:

Die Zweitwohnungssteuer ist bei den Bürgern nicht besonders beliebt. Wer will schon gerne dafür, dass er an einem anderen Ort eine weitere Immobilie unterhält, auch noch steuerlich zur Kasse gebeten werden? Doch nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS kann es unter bestimmten Umständen sogar den Besitzer eines „Mobilheim“ treffen. (Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Aktenzeichen 2 A 186/15; 2 A 179/14)

Der Fall: Eine Gemeinde forderte vom Besitzer eines beweglichen Heims (Holz-/Presspappekonstruktion auf gummibereiften Rädern) die Zweitwohnungssteuer. Der Betroffene hatte sein Gefährt als Dauergast auf einem Campingplatz abgestellt. Die Wohnfläche betrug knapp 27 Quadratmeter. Es gab eine Kochnische, einen Wohnbereich, einen Flur, einen Schlafplatz und eine Waschgelegenheit. Das Objekt verfügte allerdings über keine Heizung und war nicht winterfest. Die Verwaltung betrachtete das Mobilheim als „sonstiges bebautes Grundstück – Gebäude auf fremdem Grund und Boden“ und veranschlagte jährlich 202,20 Euro an Steuern.

Das Urteil: Es handle sich tatsächlich um eine Zweitwohnung, entschieden die zuständigen Verwaltungsjuristen. Das Objekt werde zu Zwecken der persönlichen Lebensführung genutzt bzw. dafür vorgehalten. Die Ausstattung unterscheide sich nicht wesentlich von derjenigen einfacher Ferienhäuser. Die theoretische Beweglichkeit des Objekts – wegen der Räder – sei unerheblich, denn das „Mobilheim“ bleibe stets am selben Ort.

 

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Jeder zweite Arbeitnehmer in Deutschland muss sich bis zum 31.05. wieder durch die Steuererklärung quälen. Bausparern stellt sich oft die Frage: Ist der Bausparvertrag bei der Steuererklärung von Bedeutung? Hier die wichtigsten Fakten.

Einzahlungen auf Bausparverträge sind dann steuerlich absetzbar, wenn es sich um einen so genannten Riester-Bausparvertrag handelt und der Bausparer unmittelbar Riester-förderberechtigt ist. Ein Riester-Bausparvertrag – auch Wohn-Riester-Vertrag genannt – dient dem Erwerb von Wohneigentum, welches wiederum eine Form der Altersvorsorge darstellt.  Entsprechend können die Spar- und Tilgungsbeiträge auch in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben vermerkt werden. Dafür wird das Steuerformular Anlage AV (Altersvorsorge) benötigt.

Der Sonderausgabenabzug  ist bis zu einer Obergrenze von 2.100 Euro im Jahr möglich. Dabei werden neben den eigenen Einzahlungen auch die zustehenden Riester-Zulagen berücksichtigt. Das Finanzamt prüft dann im Rahmen einer Günstigerprüfung, welche Förderung im individuellen Fall höher ist: die Zulagen oder die Steuer-Vergünstigung aufgrund des Sonderausgabenabzugs. Ist die Steuerersparnis höher als die zustehenden Zulagen, ergibt sich ein zusätzlicher Steuervorteil.

Zahlt der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen und werden diese auf einem Bausparvertrag angelegt, so kann im Rahmen der Steuererklärung zudem die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragt werden. Dafür benötigt der Bausparer die Anlage VL, die ihm von der Bausparkasse zur Verfügung gestellt wird und der Steuererklärung beizufügen ist. Fehlt sie, gibt es die entsprechende staatliche Förderung nicht.
Allerdings dürfen für die Arbeitnehmer-Sparzulage bestimmte Höchstbeträge beim zu versteuernden Einkommen nicht überschritten werden. Bei einer Anlage der vermögens-wirksamen Leistungen auf einem Bausparvertrag sind dies 17.900 Euro für Ledige bzw. 35.800 Euro für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner.

 

Im Arbeitsleben gelten andere Regeln als im Freundeskreis oder zu Hause. Auch wenn jede Branche ihre eigenen „Codes“ hat, so gibt es gewisse Benimmregeln, die immer gefragt sind. Wir informieren Sie mit einem schnellen Business-Knigge für Berufseinsteiger.

Wenn Sie als Mediengestalterin in einer Werbeagentur arbeiten, können Sie im Sommer im Tanktop kommen – als Finanzberaterin geht das nicht. Als Fensterbauer wird Ihnen Ihr Chef vielleicht das „Du“ anbieten. Ist Ihre Arbeitsstelle dagegen eine große Klinik, so erwarten die Chefärzte, dass Sie diese korrekt mit „Herr/Frau Professor“ ansprechen. Als Neuling im Berufsleben müssen Sie lernen, wie Ihre Branche „tickt“, was geht und was nicht. Aber aufgepasst: Es gibt allgemeine Business-Benimmregeln, die Sie kennen und anwenden sollten – egal ob Sie im Rathaus oder in einer Medienfirma arbeiten:

Kleidung: Dresscode beachten

Ein gepflegtes Erscheinungsbild gilt als Zeichen des Respekts gegenüber der Situation und den Menschen, mit denen Sie arbeiten. Orientierung für das richtige Outfit gibt stets der Stil des Unternehmens vor, in dem Sie arbeiten. Allgemein ausgedrückt: Je kreativer die Branche, desto weiter dürfen Sie sich vom klassischen Dresscode entfernen. Je höher Sie in der Hierarchie stehen, desto strenger ist die Kleiderordnung. Natürlich sollten Sie bei Kleidern auf diese Punkte achten: Stets gepflegte, gebügelte und nicht abgetragene Outfits wählen – das gilt auch für Schuhe und Accessoires. Sichtbare Tattoos und Piercings kommen nicht gut, ebenso zu viel Schmuck, Fußkettchen oder überlange Fingernägel bei den Mädels.

Sommerzeit – Flipflop-Zeit?

Dresscode-Tipps für die heiße Jahreszeit:

  • keine Flipflops
  • keine nackten Füsse
  • keine kurzen Hosen oder Ultra-Minis
  • Erfrischungstücher oder Cooler mitnehmen
  • Ersatzkleidung einpacken

Smartphones & Social Networks

Mitten im Gespräch aufs Mobiltelefon schauen, ständiger SMS-Eingang, Privatanrufe bei der Arbeit. Worüber sich viele ärgern, hat sogar einen Namen: „Phubbing“ – ein Kunstwort, zusammengesetzt aus „phone“ (Telefon) und „snubbing“ (vor den Kopf stoßen). Sollte Ihr Chef die Nutzung von privaten Telefonen nicht ausdrücklich erlauben, gilt: Benutzen Sie Ihr Handy nur in den Pausen und dort, wo Sie niemanden bei der Arbeit stören. Was ist mit Facebook oder Twitter? Wenn Sie soziale Netzwerke nicht berufsbedingt nutzen (dürfen): Posten und zwitschern Sie ausschließlich nach der Arbeit und nur von privaten Geräten. Ein heißes Eisen sind Posts, die Sie über Kollegen oder Ihren Arbeitgeber absetzen. Egal ob sachliche Kritik, lästern oder Blödsinn texten – dies kann Sie Ihren Job kosten und ist komplett zu vermeiden. Im Arbeitsverhältnis haben Sie zudem eine Loyalitätspflicht Ihrem Arbeitgeber gegenüber. Und wenn Sie sogenannte „ehrverletzende Äußerungen“ online stellen – etwa einen Kollegen als „faule Sau“ oder „unfähige Speckrolle“ bezeichnen –, so hat dies unter Umständen sogar strafrechtliche Folgen.

Umgang mit Kollegen

Während Sie es sich privat leisten können, als „cooler Typ“ zu gelten, ist ein unhöfliches Auftreten im Job tabu. Hier wird selbstverständlich erwartet, dass Sie alle freundlich grüßen oder an der Bürotür Ihrer Kollegin anklopfen, ehe Sie den Raum betreten. Bei Meetings oder Kundenterminen erfolgt eine Begrüßung mit Handschlag. Der Händedruck sollte fest, aber nicht zu fest sein. Halten Sie dabei einen offenen Blick und ein Lächeln bereit. „Du, Sarah“ oder besser „Frau Müller“? Grundsätzlich gilt, dass zunächst gesiezt wird und der ältere Gesprächspartner das „Du“ anbietet. Im Kollegenkreis entscheidet eher das Alter und die Hierarchie, wer das „Du“ anbieten darf. Niemals sollten Sie ungefragt duzen. Beim ersten Kontakt ist das „Sie“ immer die bessere Wahl!

E-Mails: nicht schludern!

Die schnelle elektronische Post ist im Geschäftsleben eine Botschaft und ein Imageträger – so wie der klassische Firmenbrief. Deshalb gilt auch hier das Einmaleins der Korrespondenz: Klare Sätze formulieren, auf Rechtschreibung und Grammatik achten, Abkürzungen vermeiden und lieber die E-Mail noch mal in Ruhe checken, bevor sie auf die Reise geht. Grund: Unüberlegte verbale Schnellschüsse können eine Geschäftsbeziehung verderben oder Kollegen verwirren. Wer eher emotional reagiert, sollte besser zum Hörer greifen und ein Problem am Telefon bereden. Und: Eine E-Mail sollte wie jeder Brief eine Anrede und eine Grußformel haben – und eine eindeutige Betreffzeile.

Fazit

Die Kunst, im Job korrekt aufzutreten und zu wissen, was geht, ist ein Lernprozess. Jede Branche, jedes Land hat eigene Regeln. Deshalb: Bleiben Sie immer offen, sprechen Sie sich mit Kollegen ab, arbeiten Sie an Ihrem Stil! Und wenn Sie mal nicht weiterkommen: Es gibt umfangreiche Literatur zum Thema sowie Kurse von Knigge-Beratern, zum Beispiel das Buch „Business-Knigge – die 100 wichtigsten Benimmregeln“ von Christina Tabernig und Anke Quittschau (8,95 €, Haufe Verlag).

 

 

Quelle: S-Pool – das Mehrwert-Portal für unsere Kunden