Ein kräftiger Händedruck in Japan?
Direkte Kritik in Indien?
Oder Small Talk mit einer Frau in Saudi-Arabien?
Alles No-Gos! Unser Business-Knigge zeigt Ihnen, wie Sie kulturelle Unterschiede im Geschäftsleben meistern.

China

Die stark wachsenden Geschäftsbeziehungen mit Europa haben zu Annäherungen im Umgang mit ausländischen Partnern geführt. So ist der Handschlag zur Begrüßung heute üblich, nur sollte er nicht zu kräftig ausfallen, und auch der Blick in die Augen des Gegenübers dauert besser nicht zu lang. Visitenkarten nehmen Sie am besten mit beiden Händen entgegen. Die Höflichkeit gebietet es, in Verhandlungen keinesfalls ein „Nein“ auszusprechen, sondern höchstens anzudeuten, dass eine Angelegenheit kompliziert werden könnte.

Japan

In Japan herrschen strengere Regeln und festere Rituale als in Europa. Wenn Sie interkulturelle Kompetenzen beweisen möchten, gehört eine Verbeugung oder wenigstens ein deutliches Kopfneigen zur Begrüßung dazu. Ebenso wichtig ist große Sorgfalt beim Austausch der Visitenkarten. Pünktlichkeit ist ein Muss; erwartet wird meist ein um wenige Minuten zu frühes Erscheinen. Fremde Personen direkt anzusprechen, ist verpönt. Üblicherweise stellen rangniedere Mitarbeiter Vorgesetzte vor. Wichtig: Verzichten Sie auf stark duftende Parfums und Deodorants. Japaner fühlen sich dadurch oft belästigt.

Indien

Durch die britische Kolonialherrschaft sind die Unterschiede im Geschäftsleben in Indien geringer als in anderen asiatischen Nationen. Doch ist Indien auf dem Feld des menschlichen Miteinanders oft ein Land der Gegensätze. So ist vielen Indern ein sehr gedehnter Zeitbegriff zu eigen und Pünktlichkeit deshalb oft reine Glückssache. Mitarbeitern etwa von europäischen Unternehmen sei dennoch zur Pünktlichkeit geraten. Wichtig: Kritik wird in der Regel in ein Lob verpackt, alles andere brüskiert das Gegenüber. Reichen Sie stets nur die rechte Hand und fassen Sie alles Wichtige nur mit der rechten an. Die linke Hand gilt als unrein – Berührungen damit erzeugen Widerwillen bis Ekel.

Saudi-Arabien

Höflichkeit und Respekt sind hier das A und O im geschäftlichen Umgang – und ein Sinn für Hierarchien. Zu den wichtigsten Verhaltensweisen in Saudi-Arabien zählt, bei einem Treffen als Ersten den Gastgeber oder Einladenden und als Zweiten den Ältesten im Raum zu begrüßen. Ein Händedruck bleibt sacht – vom ausgiebigen Händeschütteln ist dringend abzuraten. Ebenso von nachlässiger Kleidung, gilt sie doch als Zeichen mangelnder Bildung. Arabische Frauen werden unter keinen Umständen berührt; ein kurzes Kopfnicken zur Begrüßung liegt im erlaubten Rahmen. Umgekehrt ist es auf privater Ebene ein Zeichen großen Respekts, wenn arabische Männer anwesende Frauen nicht in ein Gespräch einbeziehen. Bei Geschäftstreffen werden Frauen allerdings als Gesprächspartnerinnen auf Augenhöhe angesehen.

Russland

In Russland wird Wert auf Statussymbole gelegt. Zu Geschäftstreffen sollten Sie daher Markenkleidung und Accessoires tragen. Wertvolle Uhren und Schmuck sowie nicht zu sparsam aufgetragenes Make-up bei Frauen sind ausdrücklich erlaubt. Ganz generell sollten Sie Sparsamkeit oder gar Geiz nicht zur Schau stellen. Das gilt bei Geschäftsessen ebenso wie für Gastgeschenke und sogar im Falle des Verkehrsmittels, das sie nutzen. Erfolgreiche Geschäftsleute fahren nicht U-Bahn. Die meisten Russen sind Mensch gewordene Gastfreundschaft. Einladungen abzulehnen gilt als extrem unhöflich. Achten Sie jedoch auf Ihre Körpersprache: Der Daumen nach oben bedeutet in Russland nicht, dass Sie eine Einladung annehmen – die Geste gilt dort als rüde Beschimpfung.

Israel

Aus historischen Gründen empfiehlt sich für deutsche Reisende ein hohes Maß an Sensibilität. Diskussionen über den Holocaust, den Zweiten Weltkrieg und den Palästinenser-Konflikt können schnell zu interkulturellen Problemen führen. Aber wenn Sie diese Themen meiden, erleben Sie auch in geschäftlichen Verhandlungen ein lockeres Gesprächsklima. Business-Kleidung ist zumindest zu Beginn einer Geschäftsbeziehung ein Muss. Kommt es zu einer längeren Zusammenarbeit oder Partnerschaft, dürfen Anzug und Krawatte auch mal im Schrank bleiben.

Südafrika

Südafrika bietet großes Potenzial für Investitionen – wenn man einigen Fettnäpfchen aus dem Weg geht. So sollten Geschäftsreisende Kritik an Südafrika und den Umständen dort vermeiden – selbst wenn der einheimische Geschäftspartner über die Zustände in seinem Land schimpfen sollte. Denn dieser könnte es als sehr unhöflich empfinden, wenn ihm bei seiner Tirade jemand ins Wort fällt. In Südafrika wartet man, bis jemand ausgesprochen hat. Auch im Business-Meeting benötigen Sie Geduld. Der deutsche direkte Kommunikationsstil kann als undiplomatisch und aggressiv aufgefasst werden.

USA

In der Regel werden Gäste und Geschäftspartner sehr freundlich empfangen. Amerikaner schätzen Small Talk. Sehr schnell kann die Stimmung allerdings umschlagen, wenn Besucher Kritik an der Politik der USA oder gar an amerikanischen Institutionen äußern. Das dürfen nur Amerikaner. Empfindlich bis pikiert reagieren sie auf Kraftausdrücke. Interkulturelle Unterschiede gibt es auch beim Party Talk: Anders als in Deutschland sind Vermögen und Einkommen durchaus ein Thema, ebenso familiäre Hintergründe.

Polen

Wer sich gegenüber Polen in die Nesseln setzen will, bezeichnet sie entweder als Osteuropäer oder macht einen Witz über den Papst. Auf dem besten Weg, eine aufkeimende Geschäftsbeziehung zu beenden, ist auch, wer angebotene Speisen und Einladungen zum Essen ablehnt. Wer diese Fettnäpfchen vermeidet, kann jedoch auf eine dauerhafte und erfolgreiche Partnerschaft hoffen. Und mit kleinen Geschenken lassen sich Freundschaften pflegen. Doch Vorsicht: Blumen stets in gerader Anzahl verschenken, ungerade Zahlen bringen Unglück.

Südkorea

Wie in anderen asiatischen Ländern auch, ist es für ausländische Geschäftsleute schwierig, tiefer in die jeweiligen Business-Kreise einzudringen. Ein Weg, sich zumindest den Respekt seiner koreanischen Partner zu sichern, ist das Bemühen, sich ein paar Grundlagen ihrer Sprache anzueignen sowie den wesentlichen Gepflogenheiten der Höflichkeit Rechnung zu tragen. Eine vertrauensvolle Geschäftsbeziehung wiegt dann auch schwerer als die Buchstaben in einem Vertrag. Die dürfen im Zweifelsfall an neue Gegebenheiten angepasst werden, wenn es zu beiderseitigem Nutzen ist.

Türkei

Vertrauen ist die Basis für jedes Geschäft. Das baut man zum Beispiel bei ausgiebigen Geschäftsessen auf, bei denen nicht nur über Vertragsabschlüsse verhandelt wird. Aber Vorsicht: Meiden Sie politische und religiöse Themen. Die Körpersprache ist in der Türkei meist ausgeprägter als in Deutschland. Als Ritterschlag gilt es, wenn der türkische Geschäftsmann seine ausländischen Partner mit Wangenküssen begrüßt. Wichtig: Einladungen immer annehmen. Alles andere wird als Affront gewertet.

Brasilien

Brasilianer sind herzlich und überschwänglich – ziemlich viele jedenfalls. Deshalb kommt es bei Begegnungen unter und mit Brasilianern häufiger zu Berührungen und Körperkontakt, als es der Mitteleuropäer gewohnt ist. Dennoch: Umarmungen zurückzuweisen oder bei Tisch wegzurücken, wird als extrem unhöflich betrachtet. Apropos „Bei Tisch“: Keine Freunde macht sich, wer Zahnstocher benutzt und sich während des Essens die Nase schnäuzt.

Mexiko

Business ist Business und hat bei privaten Treffen nichts zu suchen. Sprechen Sie also beim gemeinsamen Restaurantbesuch nie über das Geschäftliche, es sein denn, Ihr Gegenüber lenkt das Gespräch dorthin. Ebenfalls wichtig: Mexikaner stellen beim Essen gerne eine Flasche Whiskey dazu. Sich zu betrinken gilt jedoch als Tabu. Am besten lassen Sie sich nur ein kleines Glas einschenken und zögern das Austrinken lange hinaus.

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Auf die Frage, welche wichtigen Tage sie im Laufe ihres Lebens erlebt haben, werden die meisten Menschen natürlich als erstes familiäre und berufliche Momente nennen – die Heirat, die Geburt des Kindes, den Studienabschluss, die Beförderung. Unmittelbar danach aber folgt für viele sofort etwas anderes: der Kauf der eigenen Immobilie. Denn schließlich ist auch das eine Lebensentscheidung. In aller Regel führt dieser Weg über den Notar.

Hier sind gesammelte neun Urteile deutscher Gerichte, die allesamt mit Notaren zu tun haben. Mal geht es um Fristen, mal um Hinweispflichten und dann wieder um so spezielle Angelegenheiten wie ein dingliches Vorkaufsrecht.

  • Zu den Aufklärungspflichten eines Notars gehört es, gegebenenfalls auf die erforderliche Zahlung von Schenkungssteuer hinzuweisen. Bei der Beurkundung eines Grundstücksübertragungsvertrages müsse er das unaufgefordert tun, heißt es in einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (Aktenzeichen 6 U 58/09). Der Hintergrund: Ein Mann wollte ein Grundstück hälftig an Sohn und Schwiegertochter verschenken, wobei bei letzterer das Verwandtschaftsverhältnis fehlte und deswegen etwa 2.250 Euro Schenkungssteuer fällig wurde. Der Notar hatte den Hinweis vergessen und musste Schadenersatz leisten.
  • Wer ein solch großes Geschäft wie einen Immobilienkauf tätigt, der sollte ge-nügend Zeit haben, sich mit der Materie vertraut zu machen. Deswegen muss der Notar vor dem Termin eine Zwei-Wochen-Regelfrist einhalten. Das schreibt das Beurkundungsgesetz vor. Hält sich der Notar nicht daran, dann trifft ihn nach höchstrichterlicher Überzeugung (Bundesgerichtshof, Akten-zeichen III ZR 292/14) die Darlegungs- und Beweislast, dass der Käufer sich nach Ablauf der Regelfrist genauso entschieden hätte.
  • So lange die Parteien nicht zur Beurkundung beim Notar waren, ist ein Vertrag eine höchst unsichere Sache. Einem Käufer war es widerfahren, dass der Verkäufer erst einen Tag vor Abschluss ankündigte, nun doch nicht verkaufen zu wollen. Zu dem Zeitpunkt war allerdings bereits die Finanzierung des Darlehens geklärt und es entstanden Rückabwicklungskosten in Höhe von 9.000 Euro. Diese forderte der versetzte Käufer nun vor dem Oberlandesgericht Saarbrücken (Aktenzeichen 4 U 435/12) vom Verkäufer. Doch der Senat entschied, dass das Recht zum Rücktritt vom Verkäufer bis zuletzt wahrgenommen werden konnte, ohne Schadenersatz leisten zu müssen.
  • Dem Notar stehen für seine Arbeit gesetzlich genau geregelte Gebühren zu. Fertigt er eine Urkunde, dann muss der Auftraggeber auch dafür bezahlen. Das Kammergericht Berlin (Aktenzeichen 9 W 133/05) musste sich mit der Frage befassen, wann denn eigentlich eine Urkunde als fertig entworfen zu betrachten ist. Die Antwort: Eine entsprechende Gebühr entsteht bereits dann, „wenn der Notar den Entwurf der Urkunde vollständig auf Tonbandkassette diktiert hat“.
  • Wer den Notar aufsucht, der kann sich zumindest einer Tatsache gewiss sein: Sein Ansprechpartner wird nicht älter als 70 Jahre sein, denn mit Erreichen dieses Altersgrenze sieht die Bundesnotarordnung ein Ausscheiden vor. Ein Betroffener hatte dagegen geklagt und von einer Altersdiskriminierung gesprochen. Doch das Oberlandesgericht Frankfurt (Aktenzeichen 2 Not 8/10) sah darin kein Problem. Diese Beschränkung diene dazu, die Altersstruktur des Berufs aufrecht zu erhalten und auch nachrückenden Generationen eine Chance zu geben.
  • Wie ist es eigentlich zu bewerten, wenn bestimmte Angaben im Zusammenhang mit der Beschaffenheit einer Immobilie zwar in einem Exposé auf der Internetseite des Maklers auftauchen, aber nicht im notariellen Kaufvertrag? Hier war es um die Wohnfläche eines Hauses gegangen, die statt 200 Quadratmetern in Wahrheit nur 172 Quadratmeter betrug. Der Erwerber forderte vom Kaufpreis (550.000 Euro) deswegen 66.000 Euro zurück. Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen V ZR 78/14) entsprach dem nicht. Es zähle letztlich das, was im Vertrag stehe. Anders liege der Fall nur, wenn dem Verkäufer nachzuweisen sei, dass er selbst von der Flächenabweichung gewusst und damit getäuscht habe.
  • Wenn der Notar ein Nachlassverzeichnis erstellt, dann muss er die Angaben der Erben einer kritischen Plausibilitätskontrolle unterziehen und dieses Vorgehen entsprechend dokumentieren. Dazu zählt nach Überzeugung des Oberlandesgerichts Bamberg (Aktenzeichen 4 W 42/16) auch eine stichpunktartige Überprüfung der Belege. Dabei kann dem Notar nach Meinung des Zivilsenats durchaus ein zeitintensiver, sehr umfangreicher Prüfungsaufwand zugemutet werden.
  • Wenn ein Notar über Erbangelegenheiten berät, gehört es zwingend dazu, dass er über die Kosten einer solchen Beurkundung informiert und außerdem darauf hinweist, dass man ein Testament auch selbst handschriftlich verfassen kann. Tut er das nicht, dann verliert er nach Ansicht des Oberlandesgerichts Naumburg (Aktenzeichen 2 Wx 37/10) seinen Anspruch auf die Gebühr. Der Verbraucher, der in der Regel ja nicht besonders rechtskundig ist, könnte sich durch ein solches Verhalten des Notars überrumpelt fühlen.
  • Die Bestellung eines dinglichen Vorkaufsrechts musste lange Zeit der Rechtsprechung zu Folge notariell beurkundet werden. Doch davon hat der Bundesgerichtshof mit einem neueren Urteil (Aktenzeichen V ZR 73/15) Abstand genommen. Anders als das Verpflichtungsgeschäft bedürfe das dingliche Vorkaufsrecht nicht der notariellen Form, entschieden die Juristen.

 

Gehen Sie aber davon aus, dass Ihr Immobilienkauf oder -verkauf reibungslos vonstattengeht – wir arbeiten eng und partnerschaftlich mit den Wittener Notaren zusammen – und davon profitieren Sie! Wir können generell viel für Sie tun, wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder kaufen wollen, denn wir kennen Anbieter und Interessenten – beide sind unsere Kunden!

 

Quelle: LBS-Infodienst Recht und Steuern

Wenn ein Mietverhältnis zu Ende geht, dann ist das manchmal auch nicht angenehmer als eine auseinanderbrechende Ehe. Die Parteien beschimpfen sich, vergreifen sich erheblich im Ton. So schrieb etwa ein Ex-Vermieter seinem Ex-Mieter Kurznachrichten auf das Handy, in denen er die Begriffe „Schweinebacke“, „asozialer Abschaum“ und „Lusche allerersten Grades“ verwendete.

Der Betroffene forderte auf gerichtlichem Wege ein Schmerzensgeld. Doch von der höchsten zuständigen Gerichtsinstanz (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VI ZR 496/15) wurde ihm das  verweigert.

Die Begründung: Erstens handle es sich um keine besonders schwerwiegenden Ehrverletzungen, zweitens hätten sie als SMS keine besondere Breitenwirkung entfaltet, drittens sei auch der Zeitraum sehr kurz gewesen. Es bleibe dem Beleidigten überlassen, eventuell Unterlassungsansprüche durchzusetzen, um künftig nicht mehr belästigt zu werden.

Wir meinen: Lieber im Frieden auseinandergehen!

 

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS, Foto: Pixabay

Sie machen in diesem Jahr Ihren Abschluss oder haben bereits einen Job und möchten sich neu orientieren? Attraktive Jobs sind hart umkämpft. Gut, wenn Sie sich schon jetzt das nötige Rüstzeug zulegen. Mit unseren Bewerbungstipps starten Sie bestens vorbereitet in die Bewerbungsphase.

Die Suche nach einem passenden Job wirkt, besonders am Anfang, wie das Forschen nach einer Nadel im Heuhaufen. Schnell stellt sich die Frage: Wo lohnt sich das Suchen besonders? Und welche Strategien können Sie anwenden, wenn Sie partout keine ausgeschriebene freie Stelle finden, die zu Ihnen passt? Zahlreiche freie Jobs, gerade die von großen Unternehmen, finden Sie auf den gängigen Bewerbungsplattformen. Gleichzeitig lohnen sich aber auch folgende Strategien: Versuchen Sie es mit einer Initiativbewerbung direkt beim Unternehmen, schauen Sie regelmäßig auf der Firmeninternetseite nach vakanten Stellen und knüpfen Sie auf Bewerbungs- und Jobmessen und durch Praktika erste Kontakte. Auf Seite 22 finden Sie eine Auswahl bundesweiter Jobmessen. Kleinere, branchenspezifische Jobplattformen und soziale Netzwerke wie XING, LinkedIn und Facebook führen ebenfalls häufig zum Ziel. Kontakte im privaten Umfeld wissen vielleicht, welches Unternehmen aktuell jemanden sucht oder bald suchen wird.

Eine interessante Bewerbung schreiben

Haben Sie eine passende Stelle gefunden, gilt es in den allermeisten Fällen nun, Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen einzureichen. Als Bewerberin oder Bewerber betreiben Sie dabei Marketing in eigener Sache. Bedenken Sie, dass sich Personaler im Schnitt nur dreißig Sekunden für die erste grobe Sichtung einer Bewerbung nehmen. Dabei entscheidet sich schon: Auf welchen Stapel kommt der Bewerber? Ist er eine Runde weiter oder erhält er gleich eine Absage? Der Vorab-Check vieler Personalabteilungen beinhaltet in der Regel folgende Punkte:

  • Optisch ansprechende Aufbereitung (Umfang der Bewerbung, Foto, Qualität der Ausdrucke und Kopien bzw. Scans bei einer digitalen Bewerbung mit PDF-Dokument),
  • Fehlerlosigkeit im Anschreiben und im Lebenslauf,
  • Vollständigkeit der Zeugnisse und Zertifikate

(Quelle: „Das große Handbuch Bewerbung“, Duden-Verlag)

Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Unterlagen

Die Zusammenstellung der Unterlagen kann gut und gerne einige Tage in Anspruch nehmen, besonders wenn Sie dies zum ersten Mal machen. Wenn Sie Ihre Bewerbung per Post verschicken, achten Sie beim Material auf gute Qualität des Papiers und der Mappe und auf eine einfache Handhabung.

Lebenslauf

Ihr Lebenslauf ist für die Bewerbung mindestens genauso wichtig wie das Anschreiben. Er wird manchmal noch vor dem Anschreiben gelesen und sollte deshalb übersichtlich aufbereitet sein. Der Lebenslauf enthält persönliche Daten, ein Bewerbungsfoto (falls Sie es nicht auf dem Deckblatt platzieren), die wichtigsten Stationen Ihres Lebens und die thematischen Kenntnisse, die für den Job dann auch wichtig sind (im Wesentlichen Computer- und Sprachkenntnisse und weitere Zusatzqualifikationen). Vergessen Sie Datum und Unterschrift nicht – auch bei digitalen Unterlagen.

Achten Sie auf ein gutes Bewerbungsfoto

Lassen Sie Bewerbungsfotos immer von einem Profi machen – er oder sie weiß in der Regel sehr gut, worauf es ankommt. Achtung: Bei internationalen Bewerbungen ist ein Foto nicht immer üblich. Informieren Sie sich im Vorfeld darüber, was gebräuchlich ist.

Tipps für schwierige Situationen

Den perfekten Bewerber gibt es nicht. Sie stehen also nicht allein da mit mittelprächtigen Schulnoten, schlechten Arbeitszeugnissen, Lücken im Lebenslauf oder ähnlichem. Das wissen auch Personalentscheider. Verstecken Sie Ihre Mängel nicht im Lebenslauf – die allermeisten Personaler erkennen diese so oder so. Natürlich betonen Sie diese auch nicht extra. Überlegen Sie sich schon früh mögliche Antworten auf kritische Stellen in Ihrem Lebenslauf. Erklärungsbedürftiges in Ihrem Lebenslauf können – und sollen – Sie (kurz) erklären. Nicht alle früheren Arbeitgeber sind vielleicht bekannt und nicht alle Stellenbezeichnungen selbsterklärend. Dokumentieren Sie jeden Monat im Lebenslauf. Die meisten Lücken lassen sich recht einfach erklären und so beugt man auch vor, dass der Personaler Schlimmeres vermutet.

Interview

Wir haben Bewerbungscoach Doris Brenner (www.karriereabc.de) zwei wichtige Fragen gestellt:

Was sind die häufigsten Fehler in Bewerbungen?
Viele Bewerber wollen den einfachen Weg gehen und verschicken mit „copy and paste“ Standardbewerbungen, ohne diese an die Anforderungen der jeweiligen Stelle anzupassen. Diese Bewerbungen erleiden leider oft das Schicksal, dass sie auf keine Stelle wirklich passen und nichtssagend klingen. So erzeugen sie am Ende viel Absagefrust bei den Bewerbern.

Soll ich mich bewerben, auch wenn ich nicht alle Kriterien in der Anzeige erfülle?
Natürlich wünschen sich Arbeitgeber den idealen Bewerber. Doch dieser ist häufig nicht zu finden. Daher macht es Sinn, sich auch auf Stellen zu bewerben, bei denen nicht alle Kriterien bedient werden können. Wichtig ist, dass Sie das Gefühl haben, die beschriebene Stelle nach einer gewissen Einarbeitungszeit ausfüllen zu können. Argumentieren Sie mit den Fähigkeiten und Qualifikationen, die Sie aus dem Stellenprofil abdecken können und nicht damit, was Ihnen fehlt. Bisweilen kann auch ein Vorabtelefonat, bei dem Sie sich als interessanten Kandidaten präsentieren, die Chancen erhöhen.

Jobmessen 2017

Sie sind auf der Suche nach dem perfekten Job? Alle wichtigen Jobmessen im landesweiten Überblick mit praktischem Kalender finden Sie beispielsweise hier.

Wichtig: Bei einigen Veranstaltern und Unternehmen müssen Sie sich vorher anmelden oder bewerben.

Schon gewusst?

Die Sparkassen-Finanzgruppe ist der größte gewerbliche Arbeitgeber und Ausbilder Deutschlands: Als unser Mitarbeiter haben Sie über 360.000 Kollegen, einen sicheren Job in Ihrer Region mit spannenden Herausforderungen und sehr gute Aufstiegschancen. Im Schüler- und im Graduate-Barometer liegt die Finanzgruppe im oberen Drittel der Top-100-Arbeitgeber und auch bei den Finanzdienstleistern. Eine Top-Platzierung belegen die Sparkassen auch in der Focus-Studie „Deutschlands beste Arbeitgeber“, in der Mitarbeiter ihre Unternehmen bewerten konnten: Im Branchenvergleich Banken mit 32 weiteren Wettbewerbern kamen die Sparkassen auf Platz 1 als bester Arbeitgeber. Weitere Infos und eine große Stellen- und Ausbildungsplatzbörse finden Sie unter www.karriere.sparkasse.de.

 

 

Quelle: S-Pool – das Mehrwert-Portal für unsere Kunden

Mit dem Start in den Beruf beginnt ein ganz neues Leben – auch finanziell. Wir verraten Ihnen Ihnen, was Sie in Sachen Versicherungen als Berufsstarter wissen und zum Teil sofort regeln sollten.

Privat-Haftpflichtversicherung

Unbedingt nötig: Jeder haftet mit seinem Vermögen, wenn er anderen einen Schaden zufügt. Das kann unter Umständen das ganze Leben lang sein. Mit einer Privat-Haftpflichtversicherung können Sie sich zu geringen Monats- oder Jahresbeträgen absichern und so vor bösen Überraschungen schützen. Studenten und Azubis können in der Regel in der Familienversicherung ihrer Eltern versichert bleiben. Mit dem ersten eigenen Job endet diese Möglichkeit und sie müssen sich selbst versichern.

Berufsunfähigkeit

Ein Muss für alle Berufstätigen: Etwa 20 Prozent der Arbeitnehmer werden irgendwann in ihrem Arbeitsleben berufsunfähig. Auch viele jüngere Menschen werden beispielsweise durch Unfälle oder Krankheiten von einer Berufsunfähigkeit getroffen. Die staatliche Absicherung bei einer Berufsunfähigkeit ist äußerst mager. Ihren gewohnten Lebensstandard sichern Sie mit zusätzlicher privater Vorsorge. Junge und gesunde Menschen zahlen gleich vom Start weg – über die gesamte Versicherungsdauer – geringere Beiträge und kommen einfacher durch die Gesundheitsprüfung. Schon allein deshalb lohnt sich ein Abschluss mit Beginn des ersten festen Jobs bzw. der Ausbildung.

Hausratversicherung

Für alle, die wertvolle Dinge zuhause haben: Sollten zum Beispiel Wertgegenstände in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus bei einem Einbruch geklaut oder durch einen Wasserschaden beschädigt werden, ersetzt eine Hausratversicherung den entstandenen Schaden. Solange Sie zuhause wohnen, bleiben Sie dabei in aller Regel über Ihre Eltern versichert, wenn diese eine solche Versicherung haben.

Auslandsreise- Krankenversicherung

Unverzichtbar für Globetrotter und Fernreisende: Innerhalb Europas (EU) sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen (Staaten des europäischen Wirtschaftsraums) und der Schweiz ersetzt Ihnen Ihre deutsche, gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für den Arztbesuch oder Klinikaufenthalt. Dies wird durch zwischen- und überstaatliche Regelungen gewährleistet. Sobald es darüber hinausgeht, etwa wenn Sie aus medizinischen Gründen zurück an Ihren Heimatort geflogen werden, müssen Sie dies selbst bezahlen. Außerhalb der oben genannten Länder, zum Beispiel auf Fernreisen nach Asien oder in die USA, müssen Sie alle Leistungen selbst berappen. Hier lohnt sich privater Schutz ganz besonders.

Unfallversicherung

Besonders sinnvoll für Sportler: Wenn Sie einen privaten Unfall haben und bleibende Schäden davontragen, zahlt die Versicherung eine Einmalsumme oder alternativ eine Unfallrente, die sich nach der Art und dem Umfang der Beeinträchtigung bemisst. Die Versicherung greift beim Sport, im Haushalt, im Straßenverkehr und auf Reisen – und das rund um die Uhr und weltweit. Mit der Versicherungssumme können Sie einen Neustart zahlen: sei es durch den Umbau Ihrer Wohnung, oder eine kosmetische Operation.

Private Krankenzusatzversicherung

Für alle, denen die Leistungen der gesetzlichen Versicherung zu wenig bieten: Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung müssen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein“. Umfassend abgesichert sind Sie mit einer privaten Zusatzversicherung. Deren Leistungsversprechen gilt ein Leben lang. Im Gegensatz zur gesetzlichen haben Sie bei der privaten Absicherung die Wahl zwischen verschiedenen Tarifen. Somit können Sie sich einen Tarif mit den Leistungsmerkmalen aussuchen, die am besten zu Ihren Bedürfnissen passen. Eingeschlossen sind beispielsweise Zahnersatz, Leistungen eines Heilpraktikers oder eine neue Brille, ein Zweibettzimmer im Krankenhaus oder die stationäre Chefarztbehandlung.

Rechtschutzversicherung

Für den Fall der Fälle: Sie haben beim Abschluss der Rechtschutzversicherung unterschiedliche Bausteine zur Wahl, zum Beispiel Verkehr, Beruf oder Haus/Wohnung für die eigenen vier Wände. Die Versicherung überprüft auf Wunsch im Vorfeld, ob Ihr Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat, trägt die Kosten für den Anwalt, das Gericht, Sachverständige und Vorschüsse und übernimmt die Prozesskosten bei einer Niederlage vor Gericht – auch die Ihres Gegners. Fragen Sie am besten Ihre Sparkasse nach den genauen Bedingungen und möglichen Bausteinen.

 

Wir beraten Sie gern. Ihren Ansprechpartner auch in Versicherungsfragen haben Sie in einem unserer 11 Standorte in Witten – der von unserer Fachabteilung Bausparen und Versicherungen unterstützt wird.

 

 

Quelle: S-Pool – das Mehrwert-Portal für unsere Kunden

Für unsere Universitätsstadt Witten gibt es keine genauen Zahlen, aber bundesweit leben mehr als vier Millionen Menschen in einer Wohngemeinschaft, kurz WG. Gemeinsam kochen, gemütlich zusammensitzen, sich das Putzen und den Abwasch teilen … klingt easy – die Realität sieht in WGs manchmal anders aus. Konfliktpotenziale bergen vor allem die Punkte Finanzen, Sauberkeit und Lärm. Der neue Mitbewohner kauft nie ein, bedient sich aber großzügig am Gemeinschaftskühlschrank? Auf dem hellen Sofa prangt ein dunkler Fleck, aber niemand will’s gewesen sein? Wer die Finanzen in der WG gut organisiert, hat zumindest in einem wichtigen Punkt schon für Entspannung gesorgt.

Gemeinsame Haushaltskasse?

Welche Posten in einer WG auf alle umgelegt werden, hängt stark von der Form des Zusammenlebens ab: Wohnen alle WG-Mitglieder ständig in der WG, auch am Wochenende und in den Semesterferien? Wird viel gemeinsam gekocht? Braucht jemand spezielle Lebensmittel, die teurer sind, zum Beispiel bei Allergien? Wer sich schnell benachteiligt fühlt, sollte nur feste Ausgaben wie Strom-, Telefonund andere Nebenkosten auf alle aufteilen. Wie so oft steckt die Tücke im Detail: Wer vorher abklärt, ob aus der gemeinsamen Haushaltskasse auch die wöchentliche Ration Bioapfelsaft oder die hübsche Zimmerpflanze gezahlt werden darf, ist erst mal auf der sicheren Seite.

Gemeinschaftskonto oder Vollmacht

Für WGs, die eher familiär zusammenleben, bietet es sich an, eine Haushaltskasse einzurichten, z. B. auf einem gemeinsamen Konto bei Ihrer Sparkasse, auf das jeder Bewohner jeden Monat einen festen Betrag einzahlt. Davon werden dann die gemeinsamen Ausgaben bestritten. Mit der SparkassenCard zum Konto kann dann beispielsweise auch der Einkauf im Supermarkt bezahlt werden. Tipp: Klären Sie, ob Sie einen Dispositionskredit für Ihr gemeinsames Konto haben möchten. Und: besser nicht zu viel Geld auf dem Konto liegen lassen. Das gemeinsame Konto sollte wirklich nur zur Lebensführung genutzt werden und beruht auf einem Vertrauensverhältnis. Wer kein gemeinsames Konto einrichten möchte, kann alternativ mit einer Kontovollmacht seinem neuen Mitbewohner Zugriff auf ein Konto gewähren, über das die gemeinsamen Ausgaben laufen. Der Vorteil: Die Vollmacht kann wieder zurückgezogen werden. Im Gegensatz zum Gemeinschaftskonto hat der Mitbewohner auch keine so weitreichenden Befugnisse – er kann z. B. das Konto oder Kredite nicht kündigen oder umschreiben lassen. In vielen WGs wird alles erst einmal getrennt eingekauft (z. B. Putzmittel, WC-Papier) und dann der Gemeinschaft zur Verfügung gestellt, in der Hoffnung, dass jeder ungefähr gleich viel zum WG-Bedarf beisteuert und auch verbraucht. Auch in diesen Fällen kann ein gemeinsames Konto Sinn machen: Hiervon können die Miete an den Vermieter und die fixen Nebenkosten überwiesen oder die Anschaffung einer neuen Waschmaschine bestritten werden.

Versicherungen für WGs

Auch die passenden Versicherungen in einer WG sind wichtig, damit ein kleines Malheur kein großes finanzielles Nachspiel hat.

Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Studenten und alle anderen, die nicht mehr zu Hause wohnen! Denn ein Missgeschick kann einfach überall passieren, z. B. wenn Sie das Tablet Ihres Mitbewohners ausleihen und es aus Versehen kaputtgeht. Ohne eine private Haftpflichtversicherung haften Sie unbegrenzt mit Ihrem eigenen Vermögen. Bei einem Tablet ist dies sicherlich noch kein großes Problem, aber sobald Sie z. B. einer dritten Person gesundheitlichen Schaden zufügen, kann der Anspruch schnell in Millionenhöhe steigen. Die Haftpflichtversicherung ist ein „must have“!

Hausratversicherung
Als Hausrat bezeichnet man Einrichtungs-, Gebrauchs-, Verbrauchs- und Wertgegenstände. Kommen diese zu Schaden, ersetzt die Versicherung den Neu- bzw. Wiederbeschaffungswert. WGs sollten sich hier bei der Wahl der richtigen Versicherung unbedingt individuell von uns beraten lassen.

Apps für WGs

Wer es genau wissen und möglichen Auseinandersetzungen vorbeugen möchte, für den sind Apps praktisch, mit denen alle Ausgaben pro Bewohner festgehalten werden. Klar ist, dass man dafür etwas Zeit einplanen muss. Dafür hat man jedoch alle Kosten genau im Blick und erkennt Sparpotenziale. Dann reicht das Geld vielleicht sogar noch aus, um hin und wieder eine Reinigungskraft zu engagieren. Bei Geld und Haushalt, Beratungsdienst der Sparkassen-Finanzgruppe, können Sie sich unter www.geldundhaushalt.de ein kostenloses Haushaltsbuch bestellen. Natürlich geht’s auch digital: Egal ob am PC oder per Smartphone, Ihre Ausgaben können Sie im kostenlosen Web-Budgetplaner ganz flexibel erfassen und auswerten. Besonders praktisch ist die kostenlose App „Finanzchecker“, ebenfalls von Geld und Haushalt, die auch unterwegs immer dabei ist. Um die Ausgaben für die WG zu erfassen, legen Sie am besten eine eigene Ausgabenkategorie an. So behalten Sie ganz einfach den Überblick. Den Finanzchecker gibt es für Android-Smartphones sowie iPhone, iPad und iPod touch in den entsprechenden App Stores. Nach dem Download ist die App auch offline nutzbar – die Daten werden ausschließlich auf dem Smartphone gespeichert und können mit einer PIN zusätzlich gesichert werden. Speziell auf WGs zugeschnitten ist die kostenlose App „FlatMate“, entwickelt von Studenten der TU Dortmund und der Uni Witten/Herdecke. Sie ist eine digitale WG-Kasse, die für alle gemeinsam getätigten Ausgaben einen guten Überblick bietet, und unter mate-apps.com erhältlich. Besonderes Plus: Eine Shoppingliste – so sieht jeder, was demnächst eingekauft werden sollte, damit man z. B. am Montagmorgen nicht ohne Kaffee zur Uni muss. Ebenfalls nützlich ist die App „You Pay – Wer zahlt“. Sie analysiert, wer wie viel für die Gemeinschaft ausgegeben hat, und nennt den Nächsten, der zahlen muss, damit für Ausgleich gesorgt ist. Die App ist gratis und im Apple Store und bei Google Play erhältlich, für die Synchronisation von Smartphones werden jedoch knapp drei Euro fällig.

Gut zu wissen

Zu allen wichtigen Finanz- und Versicherungsfragen in Ihrer WG beraten wir Sie gerne. Wir halten für Sie auch den „Budgetkompass für junge Haushalte“ des Sparkassen-Beratungsdienstes „Geld und Haushalt“ bereit. Wir senden ihn gerne für Sie an einen unserer elf Standorte in Witten – geben Sie uns eine kurze Nachricht.

 

Quelle: S-Pool – das Mehrwert-Portal für unsere Kunden

Mathe, Deutsch, Erdkunde … Darüber lernen Kinder in der Schule eine Menge. Aber wie sieht es mit der Vermittlung von Finanzwissen aus? Schlecht, das bestätigen Studien immer wieder. Ein erster Schritt auf dem Weg zum verantwortungsbewussten Umgang mit Geld: Taschengeld. Und das bereits früh.

 

Ab dann sollte Ihr Kind Taschengeld bekommen
Spätestens, wenn Ihr Kind in die Schule kommt, sollte es wöchentlich einen eigenen kleinen Betrag bekommen. Je älter es wird, desto mehr Geld sollten Sie ihm anvertrauen. Zum monatlichen Auszahlen des Taschengelds sollten Sie erst übergehen, wenn Ihr Kind sich an den Umgang mit Geld gewöhnt hat.

So viel Taschengeld ist angebracht
Ein Richtig und Falsch gibt es nicht. Wichtig ist, dass Sie das Taschengeld an Ihre eigene finanzielle Lage anpassen. Genauso entscheidend ist, wo Sie wohnen. So ist zum Beispiel in München eine Kugel Eis im Durchschnitt teurer als in Berlin – Ihr Kind braucht dort mehr Geld. Als Vergleichswert eignen sich auch die Freunde und Mitschüler Ihres Kindes.

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SiebenTipps für Eltern
1. Ihr Kind soll den verantwortungsbewussten Umgang mit Geld erlernen. Dafür gehen Sie mit gutem Vorbild voran. Zahlen Sie das Taschengeld also regelmäßig und pünktlich.
2. Ihr Kind darf mit seinem Taschengeld machen, was es möchte. Das sagt sogar das Bürgerliche Gesetzbuch.
3. Ihr Kind möchte einen Nachschub oder einen Vorschuss? Dieser Bitte sollten Sie nicht nachgehen. Umgang mit Geld bedeutet auch: Mit dem haushalten, was man hat. Ist das Geld weg, ist es weg.
4. Wo kommt Geld eigentlich her? Wie kann man aus dem, was man hat noch mehr machen? Sprechen Sie mit Ihrem Kind auch über Möglichkeiten sein Taschengeld aufzubessern. Vielleicht gibt es die Option, Zeitung auszutragen oder Nachhilfe zu geben.
5. Genauso sollten Sie mit Ihrem Kind über die Vorteile von Sparen sprechen.
6. Das Taschengeld sollte nicht als Erziehungsmaßnahme herhalten. Egal, ob Ihr Kind schlechte Noten mit nach Hause bringt oder unartig war: Kürzen Sie nicht das Taschengeld. Genauso andersherum: Benimmt sich Ihr Kind besonders gut, sollte es dafür nicht mehr Taschengeld erhalten. Das Taschengeld ist schließlich nicht die Belohnung dafür, dass Ihr Kind „funktioniert“. Ihr Kind soll im Umgang damit etwas lernen.
7. Ab einem Alter von 12 empfiehlt sich für Ihr Kind ein eigenes Konto, auf das Sie das Taschengeld überweisen können.

Mehr zum Thema Taschengeld und zu diesen Empfehlungen gibt es auf der Internetseite von Geld und Haushalt. Dort können Sie auch den kostenfreien Flyer „Fahrplan Taschengeld für Eltern und Kinder“ bestellen.

 

Quelle: Sparkassen-Finanzportal

Vor einem Investment in Aktien und andere Wertpapiere schrecken viele Sparer zurück: Zu kompliziert erscheinen ihnen die Bewegungen an den Kapitalmärkten, zu groß wirkt das Risiko, sein Erspartes durch Fehler zu verlieren. Dabei müssen nur wenige Regeln befolgt werden. Mit der richtigen Strategie kann jeder an den Chancen der Kapitalmärkte teilhaben.

Anlagetyp identifizieren

Fragen Sie sich: Wie viel Risiko möchte ich eingehen? Wer selbst bei geringen Kursausschlägen nach unten schlecht schläft, sollte tatsächlich Abstand von Aktien nehmen.

Anlageziel und -zeitraum festlegen

Möchten Sie sich in zehn Jahren vom angesparten Kapital eine Traumreise gönnen? Oder sparen Sie, um im Alter Ihre Rente aufzustocken? Vom Verwendungszweck und auch vom Zeitraum hängt vieles ab. Je länger Sie investiert bleiben wollen, desto besser können Sie vorübergehende Kursverluste „aussitzen“. Gerade junge Leute profitieren von dieser Tatsache. Wer sein Geld zu einem fixen, recht nahen Zeitpunkt benötigt, sollte weniger Risiken eingehen. Überlegen Sie, mit wie viel zwischenzeitlichem Verlust Sie maximal leben können, und wählen Sie Ihre Anlageklasse danach aus.

Breit streuen

Wer sich auf eine einzige Aktie, ein Land oder eine Branche spezialisiert, riskiert hohe Verluste, wenn es eben diesem Anlageziel nicht gut geht. Das Zauberwort heißt Diversifikation: Verteilen Sie Ihre Kapitalanlage möglichst auf mehrere Anlageklassen und Wertpapiere. Experten sagen dazu auch „nicht alle Eier in einen Korb werfen“. Sie meinen damit, dass sich Verluste mit Gewinnen ausgleichen können, wenn man die Anlagen streut. Mit Aktien und anderen Wertpapieren geht dies besonders einfach, indem Sie in Fonds investieren. Diese beinhalten von vornherein ein ganzes Bündel an Wertpapieren, wodurch das Risiko besonders hoher Verluste sinken kann. Bei der Deka, der Fondsgesellschaft der Sparkassen, können Sie unter einer Vielzahl an Investmentfonds aus verschiedenen Anlageklassen wählen: Rentenfonds investieren in erster Linie in festverzinsliche Wertpapiere wie beispielsweise Staats- oder Unternehmensanleihen. Aktienfonds kaufen Anteile an börsennotierten Unternehmen, weltweit oder mit Schwerpunkten nach Branchen oder Ländern. Immobilienfonds investieren vor allem in gewerblich genutzte Gebäude und Grundstücke.

Einmal oder regelmäßig sparen?

Neben der Einmalanlage eines Betrags können Sie mit Investmentfonds auch regelmäßig sparen: Entsprechende Fondssparpläne gibt es schon ab 25 Euro monatlich. Oder Sie entscheiden sich dafür, die vermögenswirksamen Leistungen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten, in Investmentfonds anzulegen. Fragen Sie Ihre Sparkasse, wie Sie mit Wertpapieren, Fonds und Aktien langfristig anlegen und sparen können.

Kurz erklärt

ANLEIHEN/FESTVERZINSLICHE WERTPAPIERE/RENTEN
„Anleihen“ ist ein Sammelbegriff für verschiedene Wertpapiere, die alle nach einem ähnlichen Prinzip funktionieren. Der Staat oder z. B. auch große Unternehmen wollen mit Anleihen langfristig Kredite aufnehmen.

BLUECHIPS
Kennzeichnung für umsatzstarke Aktien großer Unternehmen, auf deren Kursentwicklung führende Indizes beruhen. Sie zeichnen sich durch ein hohes Handelsvolumen und ein höheres Engagement institutioneller Investoren aus.

DEPOTKONTO
Das Depotkonto funktioniert ganz ähnlich wie Ihr Girokonto bei der Sparkasse. Dort können Sie Ihre Käufe und Verkäufe einsehen.

FONDS
„Fonds“ stammt aus dem Französischen und bedeutet „Vermögen“. Ein Fonds ist eine Sammlung aus verschiedenen Anlagewerten, die von einem Fondsmanager nach dem Grundsatz der gleichmäßigen Risikoverteilung (z. B. Aktien, Immobilien, Waren) zusammengestellt werden.

ZERTIFIKATE
Zertifikate gehören zu den Derivaten. Der Begriff kommt aus dem Lateinischen, und zwar von derivare = ‚ableiten‘. Ihr Wert basiert meist auf Aktien oder Anleihen; Zertifikate sind aber keine eigenständigen Anlageinstrumente. Bei etwa einer Million verschiedener Zertifikate finden sowohl risikofreudige als auch sicherheitsbewusste Anleger das Passende.

Kuriose Begriffe aus der Börsenwelt

DEAD-CAT-BOUNCE
Abgeleitet von der englischen Redensart: „Even a dead cat will bounce if it is dropped from high enough!“ (auf Deutsch: „Selbst eine tote Katze wird hochspringen, wenn sie aus ausreichend großer Höhe fallen gelassen wird!“). Hier bricht nach einem kurzen Aufstieg der Kurs weiter ein.

ANLEIHE-STRIPPING
Auch am Börsenmarkt wird gestrippt – in den USA sogar bereits seit 1985, hierzulande seit 1997. Und sogar für einen guten Zweck. Auch bei der Börse geht es um das Entkleiden bzw. das Auftrennen von Anleihen in kleinere Segmente. So können auch kleinere Mengen gekauft  werden.

SALAMICRASH
Ein Salamicrash ist ein Börsencrash auf Raten – in Anlehnung an den Begriff „Salamitaktik“. Also ein langsamer, lang anhaltender Abschwung an den Märkten.

 

Quelle: S-Pool – das Mehrwert-Portal für unsere Kunden

Abenteuer Ehe – was Sie wissen sollten. Wo Sie als Paar bei Finanzen, Versicherungen und Steuern jetzt profitieren. Praktische Tipps für clevere junge Menschen.

Sie haben gerade geheiratet? Oder werden mit ihrem Traumpartner in Kürze das große Fest begehen? Gratulation! Doch denken Sie daran: Für verheiratete Paare ändert sich einiges – Steuerklasse, Girokonto, gegenseitige Absicherung und Versicherungsstatus. Zudem profitieren Sie jetzt von besonderen staatlichen Förderungen, zum Beispiel für Ihre Altersvorsorge. Alle Basic-Infos hier:

Wichtig – Versicherungen

Ob Sach-, Haftpflicht- oder Krankenversicherungen: Verheiratete Paare können hier Policen zusammenlegen. Oft sind die Partnertarife dann sogar günstiger. Deshalb unser Tipp: Lassen Sie Ihre Privat-Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Unfallversicherung und weitere  Assekuranzverträge von uns prüfen. Es kann auch sein, dass einzelne Policen jetzt ein Upgrade benötigen, um ein Unterversicherung zu vermeiden.

Gesetzlich Krankenversicherte sollten über private Kranken- und Pflegezusatzversicherungen nachdenken: Diese bieten etwa bei Schwangerschaft oder Zahnproblemen mehr Komfort und bessere Leistung bei Ärzten.

Für Alleinverdiener ein absolutes Muss: Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie sichert die Existenz der Familie, wenn Sie nicht mehr in ihrem Job bleiben können.

Wir erarbeiten gerne mit Ihnen, welche Versicherungen individuell für Sie als Paar und Familie notwendig sind und welche nicht.

Sparanlage & Absicherung

Mit einer Kapitallebensversicherung und/oder einer Risikolebensversicherung sichern Sie im Todesfall Ihre Familie ab. Die Kapitalvariante ist zudem eine Altersvorsorge, weil Sie die eingezahlten Beträge plus erwirtschaftete Überschüsse im Alter ausgezahlt bekommen.

Wohlstand sichern

Je früher Sie anfangen, gemeinsam Geld zu sparen, desto früher können Sie von diesem Vermögen auch profitieren, höhere Zinsen und staatliche Förderung mitnehmen. Welche Sparform die beste für Sie ist, hängt von Ihren Plänen und finanziellen Möglichkeiten (z. B. Gehalt) ab. Dies sollten Sie mit uns besprechen.

Beliebt sind derzeit Riester-Sparverträge. Diese Altersvorsorge wird vom Staat wie folgt unterstützt: Verheiratete Ehepaar erhalten pro Jahr 308 Euro, für jedes Kind gibt es zusätzlich 300 Euro. Wer unter 25 Jahre ist, erhält einmalig 200 Euro im ersten Jahr der Beitragszahlung. Doch damit nicht genug: Ihre jährlichen Riester-Sparleistungen können Sie in der Steuererklärung geltend machen – jährlich mit maximal 2100 Euro.

Privatkredit – Wünsche erfüllen

Als junges Paar hat man Wünsche – und wenn es nur eine traumhafte Honeymoon-Reise in die USA oder ein neues, spritsparendes Auto ist. Wenn Ihnen Geld dafür fehlt, können Sie schnell und unkompliziert einen Sparkassen-Privatkredit beantragen. Höhe und Rückzahlung werden ganz auf Ihre finanzielle Situation zugeschnitten.

Ein Girokonto, zwei Nutzer

Über ein sogenanntes „Oder-Konto“ können Sie und Ihr Partner jeder alleine über das Guthaben verfügen und Geldgeschäfte tätigen. Jeder Kontoinhaber erhält seine eigene Sparkassen-Card und einen Zugang für Onlinebanking. Mit der Karte heben Sie an einem unserer 20 Geldautomaten in Witten oder rund 25. 000 Sparkassen-Geldautomaten bundesweit bequem Geld ab  oder nutzen am Kontoauszugsdrucker verschiedene Angebote. Zudem ist sie ein Zahlungsmittel in Läden, Kinos oder an Tankstellen. Sinnvoll für Ehepaare sind auch Kreditkarten, die weltweit an über 20 Millionen Akzeptanzstellen eingesetzt werden können. Bei Reisen ideal: Hotelzimmer und Mietwagen buchen sowie Bargeld vor Ort abheben. Abgerechnet wird einmal monatlich mit einem Sammelbeleg.

Sparkassen Umzugs-Service

Nutzen Sie den kostenlosen Umzugs-Service der Sparkasse. Von Ihrer alten Sparkasse oder einem anderen Kreditinstitut erhält Ihre neue Sparkasse alle relevanten Daten wie Daueraufträge, Lastschriften oder Sparpläne. Diese werden komplett auf Ihre neue Bankverbindung umgestellt. Als Nutzer des Umzugsservice erhalten Sie zudem wichtige Tipps und Dokumente für den Umzug.

Unbedingt checken

Steuerklassen – Durch Heirat ändert sich Ihre Lohnsteuerklasse. Verdient der besser bezahlte Partner etwa 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens oder mehr, ist der Mix III/V  empfehlenswert. Dann greift das Ehegatten-Splitting: Dabei wird das Einkommen zu gleichen Teilen auf beide verteilt. Der Mehrverdiener rutscht dadurch weniger in die Steuerprogression, also in die überproportional steigende steuerliche Belastung für höhere Einkommen.

Freistellungsauftrag – Frischverheiratete müssen nicht bis zur Steuererklärung warten, um eventuell zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurückzuerhalten. Ihre Sparkasse erstattet diese sofort, wenn Sie einen neuen Freistellungsauftrag erteilen. Was heißt Abgeltungssteuer? Seit 2009 werden alle Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden oder Kursgewinne pauschal mit 25 Prozent versteuert, dazu kommen Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Für Eheleute sind Kapitalerträge bis 1.602 Euro im Jahr steuerfrei. Als Single waren es bei jedem 801 Euro.

Ehevertrag – Im Falle einer Scheidung tritt eine sogenannte „Zugewinngemeinschaft“ ein. Dabei wird das während der Ehe erworbene Vermögen ausgeglichen. Ein notariell beglaubigter Ehevertrag hilft Ärger zu vermeiden, weil Sie hier festlegen können, was wer im Falle einer Scheidung erhält oder auch nicht. Sinnvolle Vereinbarungen sind auch Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung bei schwerer Krankheit.

Gut. Ihr Ansprechpartner bleibt.

Wir bleiben natürlich auch nach Ihrem gemeinsamen Start ins Eheglück ihr Ansprechpartner in allen Lebensphasen.

 

 

 

Quelle: S-Pool – das Mehrwert-Portal für unsere Kunden

Rund 2,7 Millionen Menschen sind in Deutschland derzeit pflegebedürftig. Tendenz stark steigend. Aber nur 1/3 aller Pflegebedürftigen sind in Pflegeinstitutionen untergebracht. Die meisten Menschen werden also zu Hause von Angehörigen oder ambulanten Pflegediensten versorgt. Dies hat den Gesetzgeber dazu veranlasst, eine neue Grundlage für die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen zum 1.1.2017 zu verabschieden.

Was hat sich nun genau in der gesetzlichen Pflegeversicherung seit dem 1.1.2017 geändert?

Die auffälligste Änderung ist die Umstellung von 3 Pflegestufen auf  5 Pflegegrade. Eine weitere wichtige Änderung ist die deutlich höhere Gewichtung von Demenzerkrankungen. Mit dem neuen Begutachtungsverfahren sollen individuelle Pflegebedürfnisse besser berücksichtigt werden. Der Fokus liegt auf dem Erhalt der Selbstständigkeit der zu pflegenden Person. Dazu werden seine Fähigkeiten in 6 Bereichen bewertet.

Die aktuellen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sehen Sie hier:

Pflege ist und bleibt teuer. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt die Kosten nicht.

Denken Sie auch, dass es Sie nicht treffen und in einem Pflegefall die gesetzliche Pflegeversicherung schon ausreichen wird? Leider gibt es immer noch viele „Pflege-Irrtümer“. Denn die Realität sieht ganz anders aus. Fast 75% der Frauen, die jetzt 30 Jahre alt sind, werden vermutlich ein Pflegefall werden. Die durchschnittlichen Kosten für ein Pflegeheim liegen bei 3.600 Euro pro Monat.  Selbst wenn die gesetzliche Pflegeversicherung die Maximalleistung von 2.005 Euro zahlt, bleiben immer noch fast 1.600 Euro Eigenbeteiligung! Und bei einer durchschnittlichen Pflegedauer von über 8 Jahren müssen sie durchschnittlich über 157.000 Euro finanzieren oder Ihre Familie muss meist Vorleistungen des Sozialamts erstatten. Bei diesen realistischen Aussichten ist eine frühzeitige Absicherung mit einer privaten Pflegeversicherung absolut notwendig. Und die ist gar nicht so teuer. Um z. B. eine Versorgungslücke von 1.600 Euro im Monat zu schließen, zahlt ein 40-Jähriger abzgl. der 5,– Euro staatliche Förderung nur 29,00 Euro monatlich.

 

 

 

Grund zum Feiern haben dreizehn  frischgebackene „Banker“ bei der Sparkasse Witten. Erfolgreich abgeschlossen haben ihre Ausbildung zum Bankkaufmann/zur Bankkauffrau Fabienne Abé, Cedric Böhmer, Lars Brehmer, Milena Dobic, Max Domogalla, Angelina Gierlichs, Tim Leiskau, Maximilian Prünte, Kevin Scholz, Daniel Szczypek, Melanie Bibiko, Kathrin Detaille und Markus Kaiser (die letzten drei sind nicht auf dem Foto).

Die quasi Ex-Azubis erhielten ihre Zeugnisse von Ulrich Heinemann, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten (auf dem Foto links, neben Ausbildungsleiterin Manuele Briele) und Vorstandsmitglied Olaf Michel (auf dem Foto ganz rechts), die sich ganz besonders mit den jungen Leuten über das sehr gute Gesamtergebnis der Gruppe freuen – mit „gut“ als „schlechtester“ Note!

Für die ehemaligen Auszubildenden der Sparkasse Witten haben sich die zweieinhalb  Jahre Ausbildung gelohnt, denn die Leistungen in der Abschlussprüfung mit den Noten 4 x „sehr gut“ und 9 x „gut“ waren herausragend! Das Ausbildungskonzept der Sparkasse ist wohl stimmig: In den Geschäftsstellen und Fachabteilungen erlernen die jungen Menschen alle praktischen Fertigkeiten und Fähigkeiten. Dieses Wissen wird dann durch den Besuch der Kollegschule in Witten, betriebsinterne Schulungen, Seminare, Exkursionen (z.B. zum Verbundpartner LBS) und fachspezifischen Kurse erweitert. Kommt dann noch Freude am Beruf und der Wille dazu, Kunden kompetent zu helfen, dann passt es.

 

Vielleicht haben Sie ihn ja schon als Beilage in der Wittener WAZ  oder in Witten aktuell angeschaut, unseren „Report 2016“?
Hier finden Sie ihn auch als PDF-Dokument. Aber langsam, worum geht’s?

Dieser noch druckfrische „Report 2016“ enthält zum einen Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung der Sparkasse im abgelaufenen Geschäftsjahr. Er belegt aber auch anschaulich in einem Zeitstrahl, wie sehr die Sparkasse Witten in unserer Ruhrstadt verwurzelt ist und was sie alles bewegt und anschiebt. Beeindruckend ist die namentliche Aufzählung der zahlreichen Institutionen und Vereine, die in 2016 durch die Sparkasse Witten gefördert wurden – mit insgesamt rund 450.000 Euro!

Zugegeben – wir Mitarbeiter sind da schon etwas stolz. Denn, mal ganz ehrlich: Kennen Sie eine andere Bank, die sich so wie die Sparkasse für Witten einsetzt? Lesen Sie von anderen Banken, dass sie so wie wir Dinge in Witten anstoßen oder Projekte ermöglichen, die sonst vielleicht dem Rotstift zum Opfer fallen würden? Nein oder nur sehr, sehr selten? Eben!

Natürlich müssen auch wir, also die Sparkasse Witten, gerade heute sparen und haushalten – aber wir bleiben verlässlicher Ansprechpartner in Witten, der im Rahmen seiner Möglichkeiten gerne hilft. Das verbindet uns mit unseren Kunden und letztlich profitieren wir doch alle von einem interessanten und aktiven Witten. Wir Mitarbeiter wohnen und leben ja schließlich auch hier.

So – das musste mal „ganz privat“ raus!