Eine volkswirtschaftliche Prognose der DekaBank – für März 2021

Vor einem Jahr übernahm die Corona-Pandemie das Ruder an den Finanzmärkten. Das Virus breitete sich in Rekordgeschwindigkeit aus, die Weltwirtschaft wurde nahezu zeitgleich branchen- und länderübergreifend heruntergefahren, und die Regierungen starteten innerhalb kürzester Zeit staatliche Stützungsprogramme mit enormem Umfang. Auch die Notenbanken warfen alles in die Waagschale, was notwendig war, um die Belastungen der Corona-Rezession abzumildern und den Boden für einen baldigen Aufschwung zu bereiten. Dies alles beendete rasch den freien Fall an den Börsen und wirkte derart erwartungsstabilisierend, dass die Aktienkurse ab Mitte März emporschnellten und die zuvor deutlich gestiegenen Zinsaufschläge bei bonitätsschwächeren Anleihen zügig wieder zurückgingen. Schon mitten in der tiefen Rezession herrschte an den Märkten eine klare Perspektive auf Besserung, was einerseits verwunderlich und andererseits durchaus hellsichtig war.

Weltwirtschaft hat sich erholt
Ein Jahr danach schreiten nun der konjunkturelle Aufholprozess und die Impfkampagnen trotz weiterhin hoher Infektionszahlen voran. So weisen Befragungsindikatoren wie das ifo Geschäftsklima und die Einkaufsmanagerindizes auf eine prächtige Verfassung der Industrieunternehmen hin. Grundsätzlich hat die Weltwirtschaft sich in den vergangenen Monaten erwartungsgemäß erholt, in einigen Ländern wie den USA und in China sogar mit überraschend starker Dynamik. Dies klingt gut, hat aber einen Haken. An diesem knabbern derzeit die Finanzmärkte. Denn nach der erfolgreichen Stabilisierungspolitik der Regierungen und Notenbanken liegt nun Neuland vor uns: Wie geht es – angesichts der in der Nullzinswelt deutlich gestiegenen globalen Verschuldung – mit der Geld- und der Finanzpolitik weiter? Kann nachgelegt werden, falls die Konjunktur sich noch einmal eintrübt? Oder kommt es zu einer Überstimulierung mit ausufernden Inflationsprozessen? Die Bandbreite der künftigen Entwicklungen erscheint zurzeit aus Marktsicht sehr groß. Insofern betreten die Finanzmarktteilnehmer das Nachkrisen-Neuland mit unsicheren Schritten.

Inflationsraten sind für Aktienmärkte verkraftbar
Die spürbarste Veränderung der vergangenen Wochen waren die höheren Renditen für US-Staatsanleihen und Bundesanleihen im längeren Laufzeitenbereich. Dies ist freilich eher dem Auspreisen eines Deflationsszenarios geschuldet als der Überzeugung einer anstehenden Inflationsdämmerung. Die Inflationserwartungen selber sind noch gut verankert, gestiegen ist die Unsicherheit. Das wird die Notenbanken nicht daran hindern, noch für einige Zeit ihre Anleihekaufprogramme fortzusetzen und ihre niedrigen Leitzinsen beizubehalten. Die in diesem Jahr wegen Sondereffekten deutlich höheren Inflationsraten sind eher eine kommunikative Herausforderung für die Geldpolitiker. Da hinter den Renditeanstiegen ein starker Wachstumsausblick für die Weltwirtschaft steht, sind sie für die Aktienmärkte verkraftbar.
Quelle: DekaBank; Frankfurt am Main
Hinweis: Die komplette Ausgabe der volkswirtschaftlichen Progonse der DekaBank für März 2021 finden Sie HIER

Für ein Beratungsgespräch stehen Ihnen die Kundenberaterinnen und Kundenberater der Sparkasse Witten – nach vorheriger Terminvereinbarung – von montags bis freitags von jeweils 09.00 bis 18.00 Uhr zur Verfügung.
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Auf den Erfolg angestoßen wurde aufgrund Corona per Webkonferenz

Bereits im Januar legte der Ausbildungsjahrgang 2018/2021 der Sparkasse Witten mit der mündlichen Prüfung den letzten Teil der Ausbildungs-Abschlussprüfung ab. Ihre Abschlusszeugnisse erhielten die sieben jetzt ausgebildeten Bankkaufleute auch aufgrund der Corona-Kontaktbeschränkungen auf dem Postweg von der zuständigen Industrie- und Handelskammer im mittleren Ruhrgebiet zu Bochum.
Der Sparkassenvorstand gratulierte zum erfolgreichen Abschluss im Rahmen einer digitalen Feierstunde: mit Abstand und ohne Händeschütteln – aber mit uneingeschränkter Freude und Herzlichkeit.

Im Vorfeld der Gratulations-Webkonferenz war den Ausbildungsabsolventen jeweils ein Überraschungspaket mit Luftschlangen, Sekt-Piccolo, Orangensaft und Knabbereien zugesandt worden.

Erfolgreich abgeschlossen haben ihre Ausbildung zur/zum Bankkauffrau/Bankkaufmann:

  • Jacqueline de Boer
  • Luka Dräseke
  • Samet Er
  • Ardahan Hasanoglu
  • Nils Jaeckel
  • Fabian Schalk und
  • Sarah Lenzen.

Für die Sparkasse Witten sind die in den Abschlusszeugnissen dokumentierten Noten – einmal „befriedigend“, fünfmal „gut“ und gar einmal die Traumnote „sehr gut“ – eine erneute Bestätigung des bewährt-umfassenden Ausbildungskonzepts.
Die praktische Ausbildung erfolgt in weiten Teilen in den Sparkassenfilialen sowie dem Kundenberatungscenter und den Fachabteilungen der Sparkassenhauptstelle. Der theoretische Teil besteht aus regelmäßigen internen Seminaren und Workshops sowie mehrtägigen Kommunikations- und Beratungstrainings. Im Rahmen der dualen Berufsausbildung nehmen die „Azubis“ der Sparkasse am Berufsschulunterricht an der Wittener Kollegschule teil.

Auch weiterhin bildet Wittens größtes Kreditinstitut im Ausbildungsberuf „Bankkaufmann/-frau“ sowie „Kaufmann/frau für Versicherungen und Finanzen“ aus – und nimmt für den diesjährigen Ausbildungsstart am 01.08.2021 noch Bewerbungen für den Ausbildungsplatz „Kaufmann/frau für Versicherungen und Finanzen“ entgegen.

Rolf Wagner, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten, dazu:
„Die jungen Menschen, die wir ausbilden und auf ihrem Weg begleiten, werden zwar intensiv von uns gefördert, jedoch auch ernsthaft gefordert.“

Andrea Psarski, Marktvorstand – und einst selbst Auszubildende – der Sparkasse Witten, ergänzt:
„Unsere Auszubildenden müssen im Rahmen ihrer umfassenden Ausbildung einiges an Engagement und Selbstdisziplin aufbringen – sowie viel Theoretisches und Praktisches erlernen. Schließlich sind es unsere Kunden, die im Mittelpunkt unserer täglichen Arbeit stehen – und diese erwarten Freundlichkeit und Service sowie maßgeschneiderte, kompetente und bedarfsorientierte Beratung.“

Hausbesitzer wollten Vorsorge gegen Marderbefall steuerlich geltend machen

Wenn ein Hausbesitzer nach einem Marderbefall sein Dachgeschoss „einbruchssicher“ machen will, dann darf er dabei nicht auf die Unterstützung des Fiskus hoffen. Es handelt sich schließlich nicht um eine außergewöhnliche Belastung im Sinne des Steuerrechts. (Finanzgericht Hamburg, Aktenzeichen 3 K 28/19)

Das Urteil im Detail
Der Fall: Eine Familie kämpfte jahrelang gegen Marder, die sich im Dach ihres Hauses eingenistet hatten. Immer wieder gab es Zwischenerfolge, doch die Tiere kehrten stets zurück. Da entschloss sich die Familie zum ultimativen Gegenangriff: eine umfassende Dachsanierung zum Preis von 45.000 Euro, die den Mardern jeden Zugang versperrte. Weil damit ihrer Meinung nach eine konkrete Gesundheitsgefährdung für die Bewohner des Hauses beseitigt wurde, machten die Eigentümer die Investitionen steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend.

Das Urteil: Die Finanzrichter stimmten dem Antrag der mardergeplagten Familie aus mehreren Gründen nicht zu. Die Betroffenen hätten schon deutlich früher Präventivmaßnahmen ergreifen und damit den späteren schlimmen Befall vermeiden können. Dann wären auch derartig hohe Ausgaben nicht nötig gewesen. Außerdem fehle ein konkreter Nachweis dafür, dass im Streitjahr eine größere Gesundheitsgefährdung bestanden habe.
Quelle: LBS-Infodienst Recht und Steuern

Übrigens: Wenn Sie Ihre Wohnsituation ändern – und in „eigene vier Wände“ umziehen – oder eine Immobilie veräußern – möchten, lohnt sich in jedem Fall ein Gespräch mit unseren Immobilienexperten.
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Mieterin hatte zwei gute Argumente auf ihrer Seite

Mieter dürfen im Regelfall nicht einfach Katzennetze an den Balkonen ihrer Wohnungen anbringen. Zumindest dann nicht, wenn zu dem Zweck mit einer Verankerung im Mauerwerk in die Bausubstanz eingegriffen wird. Doch unter bestimmten Umständen muss der Eigentümer solch ein Netz hinnehmen. (Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Aktenzeichen 18 C 336/19)

Das Urteil im Detail
Der Fall: Eine Tierhalterin wollte ihrer Katze den Aufenthalt im Freien – auf dem Balkon – ermöglichen und gleichzeitig verhindern, dass sie auf die Straße gelangen kann. Aus dem Grund brachte sie ein Netz an, das ein Davonlaufen des Tieres verhinderte. Die Eigentümerin der Wohnung bestand auf einer Entfernung des Einbaus. Doch die Mieterin konnte zwei gewichtige Gründe anführen, die für sie sprachen. Erstens: Sie habe mit ihrer Netzkonstruktion nicht in die Bausubstanz eingegriffen. Zweitens: In derselben Wohnanlage gebe es bereits an elf Balkonen Netze, die seit einiger Zeit geduldet würden.

Das Urteil: Das Amtsgericht ging von einem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache aus, da weder eine bauliche noch eine optische Veränderung vorliege. Die Eigentümerin habe durch ihr Verhalten (kein Widerspruch gegen die anderen Netze) gezeigt, dass diese Technik für sie zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehöre.
Quelle: LBS-Infodienst Recht und Steuern

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Bauarbeiten erfordern kurzzeitige Schließungen der Filiale in Herbede und deren Selbstbedienungsbereich

Witten, 03.03.2021:
Die Sparkasse Witten setzt auch im neuen Jahr die Modernisierung ihrer personalbesetzten Standorte fort. Als nächstes wird die Geschäftsstelle in Herbede, Meesmannstraße 47, modernisiert und umgestaltet.

Rolf Wagner, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten: „Auch weiterhin bekennen wir uns zu unserem nach wie vor engmaschigen Geschäftsstellennetz. Daher investieren wir konsequent in unsere Standorte und Filialen um diese zukunftsfit zu machen. So wird nun auch die Filiale in Herbede neu gestaltet: Unsere Kunden werden künftig direkt von Ihren Beraterinnen und Beratern am modernen Dialogpunkt begrüßt. Servicewünsche werden gleich hier erledigt; für Beratungsgespräche ziehen sich Kunde und Berater an diskrete Beratungsplätze zurück. Darüber hinaus werden die Räume mit einem zeitgemäß-frischen Farbkonzept sowie teilweise neuer Möblierung versehen – und mit Informationsdisplays bestückt, die z. B. Börsenkurse, Finanztipps und Nachrichten oder auch das Wittener Wetter präsentieren.“

Angesichts des Umfangs der anstehenden Arbeiten ist es erforderlich, die Geschäftsstelle Herbede in der Zeit von Freitag, 12., bis einschließlich Montag, 22. März 2021, zu schließen.
Und: Von Montag, 15., bis Donnerstag, 18. März, ist übrigens auch der ansonsten rund-um-die Uhr-geöffnete Selbstbedienungsbereich von den Umbaumaßnahmen betroffen. Daher stehen dann die Selbstbedienungsgeräte in Herbede NICHT zur Verfügung.

Andrea Psarski, Marktvorstand der Sparkasse Witten: „Auch vor dem Hintergrund der noch immer anhaltenden Corona-Pandemie macht unser neues Konzept Sinn. Unsere Kunden können inzwischen an allen Geldautomaten der Sparkasse Witten – und somit auch außerhalb unserer Servicezeiten – selbst Bargeldabhebungen in gewünschter Stückelung vornehmen; und zwar bis zu 2.000 Euro. Darüber hinaus sind die Selbstbedienungsbereiche bereits an allen zehn Standorten mit jeweils mindestens einem Geldautomaten mit Einzahlfunktion ausgestattet: So sind Bargeldeinzahlungen frühmorgens, abends oder sogar am Wochenende möglich – und unsere Kundschaft noch unabhängiger von Öffnungszeiten.
Gemeinsam mit dem Team unserer Geschäftsstelle Herbede bitte ich auf diesem Weg um Verständnis für die anstehende umbaubedingte temporäre Schließung. Anschließend können wir uns mit unseren Kunden auf eine weitere modernisierte, zukunftsfitte Filiale freuen. Für die individuelle, qualifizierte Beratung ihrer Kunden stehen unsere Beraterinnen und Berater an allen zehn Standorten montags bis freitags von jeweils 09.00 bis 18.00 Uhr zur Verfügung – außerhalb der Servicezeiten mit vorausgehender Terminvereinbarung, die ganz bequem telefonisch oder auch online verbindlich vorgenommen werden kann. Und: Dass wir Kunden, die besondere Hilfe oder Unterstützung benötigen, wie etwa bei der Nutzung von SB-Geräten, auch weiterhin im Sinne von ,bedienter Selbstbedienung‘ persönlich zur Seite stehen, ist nach wie vor selbstverständlich. Dabei kommen wir auf Wunsch auch zu unseren Kunden nach Hause, an den Arbeitsplatz – und überall dorthin, wo wir für eine persönliche Beratung in allen Fragen zu Finanzen, Vorsorge und Immobilien gebraucht werden.“

Nach der Umgestaltung der Filiale Herbede, die am Dienstag, 23. März im neuen Gewand wieder öffnen wird, stehen im laufenden Jahr noch die Umgestaltung/Modernisierung der Geschäftsstelle in Annen, Annenstraße 172, sowie des Kundencenters der Sparkassenhauptstelle, Ruhrstraße 45, an. Sobald dazu detaillierte Termine feststehen, werden wir darüber informieren.

Sie möchten einen Termin mit Ihrem Berater vereinbaren?
Kein Problem! Der Zeitkorridor für zuvor terminierte Beratungsgespräche lautet an allen unserer zehn Standorte: montags bis freitags von jeweils 09.00 bis 18.00 Uhr.
Zur telefonischen Terminvereinbarung wählen Sie (0 23 02) 174-0.
Unser freundliches Team Kunden-Service-Center freut sich montags bis freitags sogar von 08.00 bis 18.00 Uhr auf Ihren Anruf – und wird gern einen Beratungstermin mit Ihrem/Ihrer persönlichen Berater/in fixieren.
Online-Terminvereinbarung:
Eine Terminvereinbarung können Sie – sogar rund um die Uhr – selbstverständlich auch online vornehmen.
Klichen Sie einfach HIER.

Versicherung für die Kosten von Operationen bei Hund und Katze

Christian Büscher

Die beliebtesten Haustiere in Deutschland sind Katzen (14,8 Millionen in 23 Prozent der Haushalte) und Hunde (9,4 Millionen in 19 Prozent der Haushalte).
Das Haustier spielt im Leben vieler Menschen eine enorm wichtige Rolle und die Halter kümmern sich liebevoll um den vierbeinigen Freund. Doch was ist, wenn es dem Tier einmal schlecht geht? Denn: Eine Krankheit oder ein Unfall kann auch jedes Tier ereilen.
Dazu führten wir ein Interview mit Christian Büscher, Versicherungsexperte der Sparkasse Witten.

Herr Büscher, wie häufig kommt es vor, dass zum Beispiel ein Hund vom Tierarzt operiert werden muss?
Über 40 Prozent aller Hunde müssen mindestens einmal in ihrem Leben operiert werden. Die Kosten für eine Behandlung beim Tierarzt oder in der Tierklinik können dabei leicht die Grenze der finanziellen Belastbarkeit sprengen.

Wie kann man sich als Halter eines Haustiers gegen die Kosten einer solchen OP schützen?
Keinem Tierhalter soll die Entscheidung zugemutet werden, aus finanziellen Gründen auf wichtige Operationen verzichten zu müssen und dadurch im schlimmsten Fall das Leben des geliebten Haustieres aufs Spiel zu setzen. Genau hierfür gibt es eine gute Lösung: Die Tier-OP-Versicherung der HanseMerkur.

Welche Leistungen umfasst die Tier-OP-Versicherung?
Mit der Tier-OP-Versicherung der HanseMerkur werden die Kosten veterinär-medizinisch notwendiger Operationen (auch unter Teilnarkose) erstattet. Die Versicherung wird in drei Leistungsvarianten angeboten – Smart, Easy und Best. Es werden Behandlungskosten bis zum dreifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte erstattet bzw. bis zum vierfachen (bei tierärztlichem Notdienst) in der Variante Best. In den Varianten Easy und Best kann auf eine Selbstbehalte verzichtet und der Baustein „Zahnextraktion und Wurzelbehandlung“ zusätzlich eingeschlossen werden.

Können alle Hunde-, bzw. Katzenrassen versichert werden?
Ohne Ausnahme kann jede Rasse über die Tier-OP-Versicherung der HanseMerkur versichert werden.

Gibt es ein Mindest- bzw. Höchstaufnahmealter? Gibt es ein Endalter?
Ein Mindestaufnahmealter gibt es nicht, das heißt Hunde oder Katzen können bereits direkt nach der Geburt versichert werden. Das Höchstaufnahmealter liegt für Hunde bei 8 Jahren, für Katzen bei 10 Jahren. Diese Grenze gilt jedoch nur für einen Neuabschluss. Ist das Haustier bei der HanseMerkur erst einmal versichert, kann es bis zum Lebensende auch abgesichert bleiben. Somit gibt es kein Endalter – und auch keine altersbedingte Kündigung oder Beitragsanpassung.

Mein Tipp:
Sie sind Hunde- oder Katzenhalter – und Ihnen ist die Gesundheit Ihres Haustiers wichtig?
Dann können Sie sich mit der der Tier-OP-Versicherung der HanseMerkur gegen die finanziellen Folgen von Operationen oder rassespezifischen Erkrankungen versichern. Sichern Sie sich einen konstanten, niedrigen Beitrag, indem Sie Ihr Haustier bereits möglichst jung absichern!

Weitere Informationen und sogar die Möglichkeit zum Online-Abschluss finden Sie hier:

10 Urteile zu grundlegenden Fragen des deutschen Baurechts

Wie muss sich ein Neubau in eine bereits bestehende Wohngegend einfügen?
Kann man ohne weiteres zwei getrennte Eigentumswohnungen zu einer vereinigen?
Und: Ab der Haltung wie vieler Tauben wird es für die Nachbarn unzumutbar?
All das sind Fragen, die Experten des Baurechts klären müssen.
Nachfolgend haben wir einige Urteile deutscher Gerichte für Sie zusammengefasst.

Die Urteile im Detail:

  • Ein in der Nähe stehender Container, in den Altglas eingeworfen werden kann, wertet eine gehobene Eigentumswohnung nicht automatisch ab. So urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen I-21 U 46/19). Im konkreten Fall hatten sich Erwerber gegen einen Bauträger gewandt, der ihnen die geplante Aufstellung eines Containers verschwiegen hatte. Die Richter(innen) waren der Meinung, es handle sich hier um keinen Sachmangel. Die Existenz einer Wertstoffsammelstelle sei als sozialadäquat hinzunehmen.
  • Um bauen zu können, müssen gelegentlich zuvor Bäume gefällt werden. Dabei haben der Bauherr und die von ihm beauftragten Firmen etliche Regeln zu beachten. Selbst bei einem grundsätzlich genehmigten Vorhaben, hier war es um drei Lindenbäume gegangen, gibt es noch gewisse Schranken. So verurteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen 11 S 26.13) einen öffentlichen Bauherrn dazu, Rücksicht auf die Vegetationsperiode zu nehmen bzw. den Naturschutzverband in die Überlegungen einzubeziehen.
  • Es dürfte sich um einen der schönsten Ausblicke Deutschlands handeln, wenn man von einer Immobilie aus das Schloss Neuschwanstein sehen kann. Doch baurechtlich ist dieser Ausblick nicht unbedingt geschützt, wie das Verwaltungsgericht Augsburg (Aktenzeichen 4 S 09.1084) entschied. Nachbarn hatten einen Baustopp für ein Gebäude beantragt, das ihnen diese Sicht teilweise zu rauben drohte. Das Gericht stoppte die Arbeiten nicht und wies darauf hin, dass die Nachbarn durchaus noch über einen reizvollen Ausblick verfügten, zum Beispiel auf See und Alpen.
  • Bei der Bewertung, ob ein Neubau in eine Gegend passt oder nicht, kommt es auf den Gesamteindruck an. Vor allem sollte sich die Baulichkeit in ihren Dimensionen an die Umgebung anpassen, befand das Verwaltungsgericht Mainz (Aktenzeichen 3 K 1142/18). Im konkreten Fall hatte die Aufsichtsbehörde ein Projekt abgelehnt, weil es in Firsthöhe und Fläche nicht zur restlichen Bebauung passe. Das Gericht sah es ebenso und wollte auch keine Ausnahme genehmigen.
  • Die Wärmedämmung von Fassaden ist vom Gesetzgeber aus umwelt- und energiepolitischen Gründen ausdrücklich erwünscht. Trotzdem rechtfertigt es das Anbringen solcher Dämmplatten nicht, sich über baurechtliche Vorschriften hinwegzusetzen. Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen V ZR 196/16) urteilte, dass die Nachbarn keine Duldungspflicht hätten, wenn bei einem Neubau die angebrachte Wärmedämmung die Grundstücksgrenzen überschreite. Es sei nämlich in der Hand der Planer gelegen, dies zu verhindern.
  • Der Milieuschutz kann es gebieten, die Zusammenlegung zweier Eigentumswohnungen zu einer zu untersagen.
    In der deutschen Hauptstadt wollte eine Eigentümerin zwei Wohnungen mit Wohnflächen von 53 und 35 Quadratmetern miteinander verbinden. Das Verwaltungsgericht Berlin (Aktenzeichen 19 K 125.15) sah hierdurch die Gefahr gegeben, dass sozial schwache Mieter verdrängt würden und ließ die Zusammenlegung nicht zu. Für das Gebiet hatte eine Erhaltungsverordnung bestanden und deswegen ein besonderer Milieuschutz.
  • Wer in einem reinen Wohngebiet 100 Brieftauben halten will, der hat es nach Meinung der Rechtsprechung deutlich übertrieben. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße (3 K 322/15) untersagte einem Taubenfreund aus bauplanungsrechtlichen Gründen, einen Taubenschlag zu errichten und darin derart viele Tiere bei sich aufzunehmen. Mit der für eine Wohngegend typischen Freizeitbetätigung habe das nichts mehr zu tun.
  • Eine Gaststätte kann in einem allgemeinen Wohngebiet ein wichtiger Bestandteil der Versorgung sein. Das Bundesverwaltungsgericht (Aktenzeichen 4 C 5.18) stellte dies angesichts von Beschwerden mancher Anwohner fest. Der Umbau einer bestehenden Schank- und Speisewirtschaft wurde mit dieser Begründung genehmigt. In einem dicht besiedelten Gebiet könne es nötig sein, solch einen Betrieb zuzulassen.
  • Auch eine Tanzschule zählt nicht zu den Einrichtungen, die von vorneherein nicht in ein Wohngebiet passen. Im Kerngebiet einer Stadt sei sie nicht als „störender Gewerbebetrieb“ zu bezeichnen, entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Aktenzeichen 1 LA 162/18). Eine Tanzschule sei schließlich dadurch gekennzeichnet, dass einer überschaubaren Personengruppe Unterricht erteilt werde. Der Geräuschpegel einer Diskothek werde dabei nicht über lange Zeit erreicht.
  • Manchmal ist die Umwandlung einer Gewerbeimmobilie durchaus überraschend. So sollte aus einer Papeterie ein Bestattungsunternehmen werden, was einige Nachbarn irritierte. Das Verwaltungsgericht Trier (Aktenzeichen 5 K 9244/17) sah hierin keine unzulässige baurechtliche Veränderung. Es liege die Mischung einer Vielzahl von Gewerbe- und Handwerksbetrieben sowie Geschäften vor, in die sich ein Bestattungsunternehmen durchaus einfüge.

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

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Sparkassenhauptstelle bis auf Weiteres von 12.00 bis 14.00 Uhr für bedienten Service geschlossen

Die ab dem 27. Januar 2021 geltende Corona-Schutzverordnung sieht für Kunden und Mitarbeiter/innen von Sparkassen in Räumen, die von Kunden aufgesucht werden, das Tragen einer medizinischen Maske vor.
Damit sind die – oftmals selbstgenähten – „Alltagsmasken“ für Kunden und Mitarbeiter der Sparkasse Witten nicht mehr zulässig. Dies bedeutet für eine Vielzahl der Sparkassenmitarbeiter, einen hohen Anteil der täglichen Arbeitszeit durch eine medizinische Maske atmen zu müssen, was sich einigermaßen anstrengend und belastend darstellt.

Vor diesem Hintergrund – und um auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kundencenters der Hauptstelle eine mittägliche „Atempause“ zu verschaffen – ist ab Mittwoch, 27.01.2021, auch die Sparkassenhauptstelle an der Ruhrstraße (Ruhrstraße 45) in der Zeit von 12.00 bis 14.00 Uhr für den nicht zuvor terminierten Kundenverkehr geschlossen.

Rolf Wagner, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten, betont:
„Für mich und meine Vorstandskollegin Andrea Psarski sind Sicherheit und Gesundheit unserer Kunden und Mitarbeiter eine der derzeit wichtigsten Aufgaben. Wir werden daher auch weiterhin alles Erforderliche und Mögliche unternehmen, um diese zu schützen. Daher gönnen wir nun auch unseren Mitarbeitern im Kundencenter der Hauptstelle eine mittägliche Atempause – und zwar im wahrsten Sinne des Wortes.“

Sie möchten einen Beratungstermin vereinbaren? Sehr gern, hier geht’s zur TERMINVEREINBARUNG

Happy Birthday zum 25.!

Am 19. Januar wird der MDAX, der kleine Bruder des Deutschen Aktienindex Dax 25 Jahre alt.
Wie hat sich die „zweite Börsenliga“ entwickelt?

Ein Interview mit Joachim Schallmayer, Leiter Kapitalmärkte und Strategie bei der DekaBank, Frankfurt.

Der MDAX hat sich hervorragend geschlagen.
Mehr als 1.000 Prozent Wertentwicklung seit der Auflage des Index spricht für sich. Er legt damit doppelt so stark zu wie der „große Bruder“ DAX und kann sich auch international sehen lassen. Auch in 2020 hat der MDAX mehrere Rekorde verzeichnet, die Schwelle von 30.000 Punkten überwunden und knapp zehn Prozent zugelegt. Beim Dax waren es „nur“ 3,5 Prozent. Natürlich ist die angegebene Wertentwicklung kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

Wertentwicklung DAX / MDAX pro Kalenderjahr in %

Was zeichnet die 60 im MDAX vertretenen Unternehmen aus?
Es fällt vor allem eines auf: Die Unternehmen haben es geschafft, über den gesamten Zeitraum ihre Gewinne stetig und überdurchschnittlich zu steigern. Das zeigt sich in anderen Indizes so nicht. Die Unternehmen selbst sind also für die glänzende Entwicklung des MDAX verantwortlich.

Welche Branchen stechen besonders hervor?
Die starken Zuwächse lassen sich nicht auf einzelne Branchen und einzelne Unternehmen herunterbrechen. Die gute Entwicklung verteilt sich gleichmäßig. Eine Ausnahme ist aber die Aktie von Airbus mit ihrer hohen Gewichtung im MDAX. Sie ist in diesem Index lediglich aufgrund der bisherigen Regelung des Börsenumsatzes gelistet, da dieser in Frankfurt nicht ausreichend hoch ist.

Welchen Einfluss hat die Corona-Pandemie auf die Entwicklung des MDAX?
Wie auch bei anderen Unternehmen sind die Gewinne im ersten Halbjahr 2020 wegen des Stillstands in der Wirtschaft sehr stark eingebrochen. Auch auf den MDAX wirkt die Pandemie wie eine Naturkatastrophe. Fundamental sind die Unternehmen aber gesund. Wir sehen deshalb schon seit Monaten eine starke Aufholbewegung und erwarten, dass sie sich fortsetzt.

Was sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten Faktoren für einen weiteren Erfolg der gelisteten Unternehmen?
Die Unternehmen sind extrem innovativ. Ein Beispiel ist die Elektromobilität. Nach Startschwierigkeiten sind Hersteller und Zulieferer jetzt vorne mit dabei. Das gilt auch für das Megathema Nachhaltigkeit. Die Innovationskraft zeigt sich gerade auch bei den mittelgroßen Unternehmen.

Wie können Anleger in den MDAX investieren?
Eine interessante Möglichkeit sind Fonds. Dies war in der Vergangenheit der vorteilhaftere Weg, weil durch die Anlage in sehr viele Aktien das Risiko breit gestreut wird. Bei Einzelinvestments kann es schließlich auch mal deutlicher nach unten gehen.

Wagen Sie eine Prognose für den MDAX?
Wird es in diesem Jahr weitere Rekorde geben?
Wo steht der MDAX Ende 2021 und wo in fünf Jahren?
Zum Ende dieses Jahres erwarten wir, dass der MDAX bei 33.000 Punkten steht. Er wird also weitere Rekordmarken erreichen. In fünf Jahren, also per Ende 2026, rechnen wir mit knapp 45.000 Punkten.

Eine zusätzliche, umfangreiche Publikation die die Volkswirte der DekaBank anlässlich des MDAX-Jubiläums herausgegeben haben, finden Sie HIER.

Quelle: DekaBank – das Interview führte Rolf Obertreis, Wirtschaftskorrespondent aus Frankfurt am Main.

Sparkasse Witten startet Baumpflanzaktion

Je mehr Privatkunden auf das elektronische Postfach samt digitalem Kontoauszug umsteigen, desto mehr Baumsetzlinge werden vor Ort in Witten gepflanzt

Nachhaltigkeit und Umweltschutz werden zwar derzeit in der öffentlichen Wahrnehmung durch das aktuelle Thema „Corona-Pandemie“ überlagert, doch haben sie insbesondere auch vor dem Hintergrund des Klimawandels nichts an Bedeutung und Dringlichkeit verloren. Eher das Gegenteil ist der Fall.

Daher nehmen wir bereits seit Jahren das Thema Nachhaltigkeit ernst und engagieren uns:
So wurde die Beleuchtung in den Kundenräumen und Büros an bereits fast allen Sparkassenstandorten in Witten auf energiesparende LED-Technik umgerüstet – und auch sonst der Energiebedarf durch zahlreiche Einzelmaßnahmen nachhaltig reduziert. Auf dem Dach der Filiale an der Siegfriedstraße wird gar durch eine Photovoltaikanlage emissionsfreier Strom produziert. Und der restliche Strombedarf der Sparkasse wird durch Ökostrom, der ausschließlich aus erneuerbaren Energien produziert – und von den Wittener Stadtwerken geliefert wird, gedeckt. Darüber hinaus unterhält die Sparkasse in ihrem Fuhrpark derzeit gleich sieben Elektro-, bzw. Hybridfahrzeuge, die fast ausschließlich strombetrieben in Witten unterwegs sind.

Sparkassenkunden sind ebenfalls in Sachen Nachhaltigkeit gefragt
Doch auch die vielen Sparkassenkunden können ebenfalls zusätzliche Verantwortung in Sachen Nachhaltigkeit übernehmen – und die ressourcenschonenden Angebote der Sparkasse nutzen. Und genau hier setzt die diesjährige Baumpflanzaktion der Sparkasse Witten an:
Je mehr Privatkunden der Sparkasse Witten bis Ende September auf das das bequeme und trotzdem sichere Elektronische Postfach (E-Postfach) umsteigen – und so beispielsweise auch den digitalen Konto-, Depot-, bzw. Darlehensauszug sowie die papierlose Kreditkartenabrechnung nutzen, desto mehr Baumsetzlinge wird die Sparkasse in enger Kooperation mit dem Wittener Stadtförster vor Ort pflanzen.

Stadtförster Klaus Peter dazu: „Der insbesondere im Wald beobachtbare Klimawandel sowie auch der Borkenkäfer haben den Wittener Waldflächen in letzter Zeit erheblich zugesetzt. Daher sind an einigen Waldstandorten nun dringend Neupflanzungen erforderlich. Dabei setzen wir auf eine gesunde Mischung aus klimastabilen Baumarten, wie zum Beispiel Traubeneiche, Rotbuche, Hainbuche oder auch Esskastanie. Ich freue mich über die Kooperation mit der Sparkasse – und hoffe, dass wir im kommenden Herbst möglichst viele dringend notwendige Baumsetzlinge in Witten pflanzen können.“

Rolf Wagner

Rolf Wagner, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten:
„Unsere digitalen Angebote werden auch vor dem aktuellen Hintergrund der Corona-Pandemie zunehmend stark von unseren Kunden nachgefragt, lassen sich doch durch Online-Banking und die Sparkassen-App viele Finanzangelegenheiten ganz bequem, ruckzuck – und ohne persönliche Kontakte – erledigen.
Als Nebeneffekt erübrigen sich so gleichzeitig auch viele, oftmals unnötige Wege – oder gar Autofahrten – zur Sparkasse. Und durch den bequemen digitalen Kontoauszug im persönlichen E-Postfach der Sparkasse kann jede Menge Papier eingespart werden, welches – nach einigen Jahren – sogar wieder aufwendig entsorgt werden müsste.
Und ich kann aus eigener Erfahrung berichten: So aktuell, lückenlos und übersichtlich archiviert, wie im E-Postfach, waren auch meine papiergebundenen privaten Kontoauszüge und Depotabrechnungen früher nicht. Da kommt der traditionelle Papier-Kontoauszug eben einfach nicht mehr mit. Daher wünsche ich mir, dass möglichst viele unserer Kunden schon bald auf das bequeme E-Postfach samt der digitalen Konto-, Depot- und Kreditkartenabrechnungen und –Mitteilungen umsteigen – und so mithelfen, unnötige Fahrten und Papier zu vermeiden.
Um eine zusätzliche Motivation zu diesem Umstieg zu geben, gilt:
Je mehr unserer Privatkunden bis Ende September zum bequem-nachhaltigen E-Postfach gewechselt haben, desto mehr Baumsetzlinge werden wir in Kooperation mit Stadtförster Klaus Peter noch in diesem Jahr in Witten pflanzen.

Jetzt engagieren und mitmachen! Weil’s um mehr als Geld geht!
Also jetzt MITMACHEN, auf den bequem-papierlosen Konto- (auch für Darlehenskonten möglich), bzw. Depotauszug – sowie digitale Wertpapier- oder auch Kreditkartenabrechnung umsteigen – und sich so gleichzeitig für Nachhaltigkeit und den Wittener Wald engagieren.

Noch Fragen?
Gern steht Ihnen auch Ihr/e persönliche/r Kundenberater/in oder auch unser Team Kunden-Service-Center (montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr) unter Telefon (0 23 02) 174-0 zur Verfügung.

Laut Finanzgericht keine außergewöhnliche Belastung

Wer wegen Baumängeln am selbst genutzten Eigenheim einen Rechtsstreit führt, der kann die Kosten dafür nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
(Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Aktenzeichen 3 K 2036/19)

Das Urteil im Detail

Der Fall: Eheleute hatten ein Bauunternehmen damit beauftragt, ein Zweifamilienhaus mit Unterkellerung zu errichten. Doch nach ihrer Meinung lagen gravierende Planungs- und Ausführungsfehler vor und sie entschieden sich, gerichtlich gegen die Firma vorzugehen. Dabei entstanden Kosten in Höhe von fast 14.000 Euro, die das Ehepaar steuerlich geltend machen wollte.

Das Urteil: Hier liege keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des Steuerrechts vor, beschieden die Finanzrichter. Zwar sei es um das künftige Eigenheim der Familie gegangen, doch für die Betroffenen habe zu keiner Zeit die Gefahr bestanden, die Existenzgrundlage zu verlieren oder lebensnotwendige Bedürfnisse nicht mehr befriedigen zu können. Es handle sich zwar um einen Vorgang von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung für die Steuerzahler, doch trotzdem müsse man das Ganze noch im Bereich der normalen Lebensführung einordnen.

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Übrigens: Wenn Sie Ihre Wohnsituation ändern – und in „eigene vier Wände“ umziehen – oder eine Immobilie veräußern – möchten, lohnt sich in jedem Fall ein Gespräch mit unseren Immobilienexperten.
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Kellerraum hatte gleichzeitig zwei Besitzer

Eigentlich sollte man meinen, dass es gar nicht möglich ist, einen zu einer Wohnung gehörenden Kellerraum zweimal zu vermieten. Denn die Doppel-Nutzer müssten das ja schnell bemerken und dagegen protestieren. Doch wenn es tatsächlich zu einer solchen Situation kommt, dann kann eine Mietminderung geltend gemacht werden.
(Amtsgericht Brühl, Aktenzeichen 23 C 182/18)

Das Urteil im Detail

Der Fall: Ein Mieter, der über mehrere Monate hinweg seinen Keller nicht mehr betreten hatte, stellte bei einem Besuch fest, dass das Schloss ausgetauscht worden war und sein Inventar nicht mehr zu finden war. Er klagte gegen den Eigentümer auf Auskunft darüber, wann denn dieser Raum zum zweiten Mal vermietet worden sei. Das wollte er wissen, um seine eventuellen Ansprüche auf Mietminderung beziffern zu können. Die Vermieterin sah sich dazu in Folge eines Verwalterwechsels nicht in der Lage.

Das Urteil: Das zuständige Amtsgericht machte klar, dass hier selbstverständlich ein Recht auf Auskunft und in der Folge ein Anspruch auf Mietminderung geboten seien. Der Eigentümer müsse zusehen, wie er diese Informationen beschaffe. Jedenfalls müsse sich ein Mieter darauf verlassen können, dass der zu seiner Wohnung gehörende Keller auch bei längerer Nichtbenutzung nicht anderweitig vergeben werde.

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Übrigens: Wenn Sie Ihre Wohnsituation ändern – und in „eigene vier Wände“ umziehen – oder eine Immobilie veräußern – möchten, lohnt sich in jedem Fall ein Gespräch mit unseren Immobilienexpertern.
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