Auszeichnung des Portugiesischen Sportvereins e.V. als fairstes Wittener Fußball-Seniorenteam

Auf der Fußballanlage an der Husemannstraße wurde das fairste Wittener Senioren-Fußballteam der abgelaufenen Saison 2019/20 mit dem FairPlay-Pokal der Sparkasse Witten geehrt.
Rolf Jagusch, Marktbereichsleiter Privatkunden der Sparkasse Witten, beglückwünschte die Erste Mannschaft des Portugiesischen Sportvereins Witten e.V. zu diesem Erfolg – und überreichte den Sparkassen-FairPlay-Pokal sowie den Trikotsatz, den die Sparkasse Witten jährlich im Zusammenhang mit dem FairPlay-Pokal an das Gewinnerteam ausgibt. Das Senioren-Team des Portugiesischen SV hatte die vergangene Saison mit den wenigsten Strafpunkten innerhalb der Wittener FairPlay-Wertung absolviert: Ein eindrucksvoller Beweis dafür, dass FairPlay und sportlicher Erfolg sich nicht ausschließen.

Die Sparkasse Witten fördert seit Jahren den FairPlay-Gedanken wie hier – durch die FairPlay-Pokale für Senioren und Junioren im Wittener Fußball, durch gezielte Förderung der Jugendarbeit in den Wittener Sportvereinen – sowie durch ein breit gefächertes soziales Engagement der Sparkasse vor Ort. Der Fußballkreis Bochum war bei dieser Ehrung durch den Kreisvorsitzenden Klaus-Dieter Leiendecker, der ebenfalls herzliche Glückwünsche überbrachte.

Auf unserem Foto:

  • die Erste Mannschaft des Portugiesischen Sportvereins Witten e.V., als
    Gewinner des FairPlay-Pokals „Senioren 2019/20“ der Sparkasse Witten,
  • (mit schwarz/weißem Polohemd) Klaus-Dieter Leiendecker,
    Vorsitzender des Kreises Bochum im Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen,
  • (rechts daneben, kniend, mit roter Trainingsjacke) Marcelino Caieiro,
    Trainer des Seniorenteams des Portugiesischen SV,
  • (rechts außen – mit Pokal) Rolf Jagusch, Marktbereichsleiter Privatkunden der Sparkasse Witten,
  • (links daneben – mit Pokal) Vivaldo Gomes,
    Mannschaftskapitän der Senioren-Mannschaft des Portugiesischen Sportvereins Witten e.V.

An vier Standorten sind die Arbeiten bereits abgeschlossen –
Heven und Bommern folgen noch in diesem Jahr.

Wie bereits im Februar angekündigt, modernisiert die Sparkasse Witten nacheinander ihre personalbesetzten Standorte. Und: An den Geschäftsstellen …

  • Crengeldanz, Hörder Str. 4,
  • Rüdinghausen, Kreisstr. 99a,
  • Siegfriedstraße, Siegfriedstr. 1 – und
  • Stockum, Hörder Straße 327,

konnten die Renovierungs-, bzw. Umbauarbeiten inzwischen abgeschlossen werden. Und das Ergebnis kann sich sehen lassen, wie uns auch Kunden bestätigen.
Unsere Beraterinnen und Berater begrüßen ihre Kunden nun in neu gestalteten Empfangsbereichen: Servicewünsche werden gleich hier erledigt; für Beratungsgespräche ziehen sich Kunde und Berater an diskrete Beratungsplätze zurück, die dem Wunsch der Sparkassenkunden nach ungestört-konzentrierter Beratung entgegenkommen.
Insgesamt konnte mit einem zeitgemäß-frischen Farbkonzept und teilweise neuer Möblierung eine jeweils entspannte Lounge-Atmosphäre in den bereits umgestalteten Sparkassenstandorten umgesetzt werden.

Torben Domaser (rechts) freut sich mit seinem Team auf Ihren Besuch in der neugestalteten Sparkassenfiliale in Stockum

Und auch in technischer Hinsicht wurde und wird auch weiterhin in das Filialnetz investiert:

  • Inzwischen ist – an übrigens allen zehn personalbesetzten Stellen der Sparkasse – während der Servicezeiten wieder die personalbetreute Ein- und Auszahlung von Banknoten möglich.
  • Zusätzlich steht – ebenfalls an inzwischen allen personalbesetzten Standorten – mindestens ein Geldautomat mit Einzahlfunktion zur Verfügung: Somit können die Sparkassenkunden an 365 Tagen rund um die Uhr – und somit auch außerhalb von Servicezeiten – Banknoten am Automaten einzahlen: Einfach im Gerätemenü entsprechend den Wunsch „Bargeldeinzahlung“ auswählen – und die Banknoten (keine Münzen!) in den Eingabeschacht einlegen – und zwar bitte ohne Büroklammern, Heftklammern, Umschläge oder Banderolen. Anschließend verbucht das Gerät die Einzahlung – und gibt eine entsprechende Einzahlungsquittung aus.
    Die Kunden der Sparkasse Witten können an diesen Geräten übrigens auch individuell die gewünschte Geldschein-Stückelung bei der Bargeldabhebung vorgeben – oder auch Banknoten in eine andere Stückelung tauschen.
  • Obendrein wurden an den bereits neugestalteten Standorten Informations-Displays installiert:
    Hier werden aktuelle Informationen, wie z. B. Börsenkurse, Finanztipps sowie Immobilienangebote der Sparkasse oder auch das Wittener Wetter präsentiert.

Service- und Selbstbedienungsangebot ausgeweitet

Andrea Psarski,
Marktvorstand der Sparkasse Witten

Andrea Psarski, Marktvorstand der Sparkasse Witten:
„Auch vor dem Hintergrund der nach wie vor anhaltenden Corona-Pandemie macht unser Konzept Sinn. Unsere Kunden können an den Geldautomaten der Sparkasse Witten – und somit auch außerhalb unserer Servicezeiten – selbst Bargeldabhebungen in gewünschter Stückelung und bis zu 2.000 Euro vornehmen. Während der Servicezeiten können – personenbedient – selbstverständlich in allen Standorten auch darüber hinausgehende Betrage abgehoben, bzw. ausgezahlt werden.
Darüber hinaus steht – wie bereits ausgeführt – in den Selbstbedienungsbereichen aller zehn Standorte jeweils mindestens ein Geldautomat mit Einzahlfunktion zur Verfügung: So sind Bargeldeinzahlungen frühmorgens, abends oder sogar am Wochenende möglich. Damit ist unsere Kundschaft nun noch unabhängiger von Öffnungszeiten – und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben mehr Zeit für die individuelle, qualifizierte Beratung ihrer Kunden – und derer, dies es werden möchten.
Kunden, die besondere Hilfe oder Unterstützung benötigen, wie etwa bei der Nutzung von SB-Geräten, stehen wir selbstverständlich wie bisher im Sinne von ,bedienter Selbstbedienung‘ persönlich zur Seite.

Ansonsten empfiehlt es sich weiterhin – insbesondere auch vor dem Hintergrund ‚Corona‘ –Bargeldauszahlungen direkt an den über 23.800 Geldautomaten der Sparkassen-Finanzgruppe vorzunehmen: kontaktlos – und zwar auch außerhalb unser Servicezeiten.“

Zeitlicher Rahmen für persönliche Beratung ausgeweitet

Rolf Wagner,
Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten

Rolf Wagner, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten:
„Mit den bereits im März eingeführten Service- und Beratungszeiten stehen unsere Beraterinnen und Berater an allen zehn Standorten von montags bis freitags von jeweils 09.00 bis 18.00 Uhr zur Verfügung – außerhalb der Servicezeiten mit vorausgehender Terminvereinbarung.
So haben unsere Beraterinnen und Berater den notwendigen zeitlichen Raum für ungestört-konzentrierte, individuelle Beratung. Denn das ist es, was unsere Kunden von uns erwarten und erwarten dürfen. Dabei schafft die Vereinbarung eines Beratungstermins Planungssicherheit bei Kunde und Berater gleichermaßen – und ist darüber hinaus ganz einfach und bequem:
Telefonisch steht unser Kunden-Service-Center von montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr auch für die Vereinbarung von Beratungsterminen mit dem persönlichen Berater zur Verfügung. Schon sehr bald können unsere Kunden übrigens auch online – im geschützten Online-Banking-Bereich – selbst ruckzuck einen verbindlichen Gesprächstermin mit Ihrer Kundenberaterin, bzw. ihrem Kundenberater vereinbaren. An diesem neuen Serviceangebot werden derzeit noch die letzten technischen Einstellungen vorgenommen, damit es schnellstmöglich ausgerollt werden kann.
Um es auf den Punkt zu bringen: Ausdrücklich auch nachmittags stehen unsere Berater an allen Standorten für die Beratung unserer Kunden zur Verfügung. Es ist mir besonders wichtig, dass dies deutlich wird. Und auf Wunsch kommen wir auch zu unseren Kunden nach Hause, an ihren Arbeitsplatz – und überall dorthin, wo wir für eine persönliche Beratung in allen Fragen zu Finanzen, Vorsorge und Immobilien gebraucht werden“.


Umgestaltung der Standorte wird fortgesetzt
In laufenden Jahr 2020 werden noch die Geschäftsstellen in Heven und Bommern modernisiert und umgestaltet. Angesichts des Umfangs der anstehenden Arbeiten ist es – auch unter Beachtung coronabedingter Auflagen – erforderlich, die Filialen für jeweils wenige Tage komplett zu schließen:

  • Geschäftsstelle Heven, Friedrich-List-Straße 58:
    Montag, 21., bis Freitag, 25. September 2020
  • Geschäftsstelle Bommern, Bodenborn 45:
    Montag, 09., bis Freitag, 13. November 2020

An beiden Filialen stehen die Selbstbedienungscenter auch während der umbaubedingten temporären Schließung zur Verfügung. Und auch die Beraterinnen und Berater werden während der jeweils einwöchigen Umbauphase telefonisch oder per E-Mail erreichbar sein.

Ausblick auf weitere Modernisierungsmaßnahmen in 2021
Im nächsten Jahr werden schließlich noch Geschäftsstelle Annen, die Geschäftsstelle Herbede sowie das Kundenberatungs-Center der Sparkassenhauptstelle modernisiert – und umgebaut. Wir werden entsprechend berichten.
Aufgrund des erst in 2008 erfolgten Umzugs in den Neubau „Im Hammertal 73“ bestehen für die Geschäftsstelle Hammertal derzeit keine Umbau- oder Modernisierungspläne.

Checkliste gibt wertvolle Tipps, wie Sie Ihre Wohnung kindersicher machen

Sobald der Nachwuchs auf den Beinen unterwegs ist, werden im eigenen Heim so einige Gefahrenquellen deutlich. Um Schlimmeres zu verhüten, sollten Eltern sich auf die Höhe der Kleinkinder begeben und alles mit deren Entdeckeraugen überprüfen, empfiehlt das LBS-Kinderbarometer.
Leuchtender Backofen, Kabelschlangengewirr hinter der Stereoanlage, Zimmerpflanzendschungel – wer seine Wohnung mit der Checkliste systematisch überprüft, kann viele Unfälle vermeiden.

Am einfachsten ist es, sich Raum für Raum in Ruhe vorzunehmen. „Unerfahrene Eltern können dabei von Freunden profitieren, deren Kinder bereits etwas größer sind“, sagt Dr. Christian Schröder, Sprecher des LBS-Kinderbarometers.
Dabei ist die Küche einer der abenteuerlichsten Räume für die Kleinen. Blinkende Geräte, brodelnde Töpfe und die zahlreichen Schubladen und Schränke, in denen sich spannende Sachen verstecken, ziehen die Kleinen magisch an. Aber auch das Badezimmer hat mit seinen harten Fliesenkanten und heißem Wasser sein eigenes Unfallpotenzial. Zudem kann es dort schnell sehr rutschig werden.

Darüber hinaus gibt es Gefahrenstellen, die sich in jedem Raum finden. „Steckdosen und Fenster brauchen unbedingt eine Kindersicherung“, so Schröder. Gefährliche Gegenstände oder auch Süßigkeiten hoch oben zu lagern, fordert die Kleinen mit zunehmendem Alter zu sportlichen Höchstleistungen heraus. Treppen in Haus und Garten brauchen eine Absturzsicherung.
All das ersetzt natürlich nicht die aufmerksame und durchgehende Aufsicht. Laufställe können helfen, um Kleinkinder für kurze Zeit alleine im Nebenraum zu lassen. Außerdem muss Ordnung herrschen. Herumliegende Gegenstände wie Scheren, Streichhölzer oder Kleingeld können schnell zur Gefahr werden. Aber, keine Panik! Mit guter Vorbereitung und regelmäßiger Kontrolle ist das eigene Heim im Handumdrehen kindersicher.

Quelle: LBS-Kinderbarometer der LBS West

PS: Wenn Sie Ihre Wohnung „kindersicher“ machen – und beispielsweise eine neue Küche anschaffen wollen, ist der Sparkassen-Privatkredit eine gute Idee. Hier ganz bequem Ihre monatliche Rate berechnen!

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Mit dem Sparkasse Witten 2,00 % Herbst-Express-Zertifikat Pro der DekaBank haben Anleger die Chance auf eine jährliche attraktive Zinszahlung über die kommenden vier Jahre und somit eine echte Anlagealternative im Zinstief.
Wie das funktioniert, das erklärt Sebastian Glörfeld, Wertpapierexperte der Sparkasse Witten.

Sebastian Glörfeld

Herr Glörfeld, was ist das Besondere am Herbst-Express-Zertifikat Pro der DekaBank?
Mit dem Sparkasse Witten 2,00 % Herbst-Express-Zertifikat Pro der DekaBank können Anleger unabhängig von den Entwicklungen der Kapitalmärkte attraktive Zinszahlungen erzielen. Ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal gegenüber Aktien.

Warum stehen Express-Zertifikate Pro bei Anlegern so hoch im Kurs?

Im Gegensatz zu einem direkten Investment in Aktien können Anleger mit Express-Zertifikaten schon bei seitwärts tendierenden oder nur leicht steigenden Kursen des zugrunde liegenden Basiswerts, hier der EURO STOXX® Select Dividend 30-Kursindex, attraktive Renditen erzielen.
Selbst bei moderaten Kursverlusten sind noch positive Erträge möglich. Unser aktuelles Herbst-Express-Zertifikat-Pro der DekaBank ist mit einer festen Laufzeit von vier Jahren und einer jährlichen Zinszahlung von 2 Prozent ausgestattet. Bei einem positiven Verlauf des Basiswerts kann das Zertifikat sogar vorzeitig zum Nennbetrag zurückgezahlt werden. Durch diese Möglichkeit der vorzeitigen Tilgung bietet sich jedes Jahr die Chance zur Wiederanlage. So können sich Anleger bei günstigen Märkten immer wieder neu ausrichten.

Welche Risiken beinhalten denn solche Zertifikate?
Express-Zertifikate-Pro sind Inhaberschuldverschreibungen. Bei einer solchen Geldanlage sollten Anleger daher immer ein besonderes Augenmerk auf die Bonität des Emittenten legen. Denn kommt es bei diesem zur Zahlungsunfähigkeit können Anlegern Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Die DekaBank als Emittentin verfügt über erstklassige Ratings.* Darüber hinaus sind am Laufzeitende Verluste möglich, sofern der Basiswert unter einer definierten Kursschwelle notiert. Zudem gilt es zu beachten, dass während der Laufzeit verschiedene Faktoren – wie die Kursentwicklung oder Schwankungsintensität des Basiswerts sowie die allgemeine Zinsentwicklung – den Wert der Zertifikate nachteilig beeinflussen können.

Zusätzliche Informationen gibt es HIER!

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*Die Ratings der DekaBank und aktuelle Ratingberichte finden Sie unter www.deka.de/deka-gruppe/investor-relations/ratings. Emittentenrating S & P: A+, negativer Ausblick; Emittentenrating Moody’s: Aa2, stabiler Ausblick.
Stand: 21.04.2020
Vor einer Anlageentscheidung in Zertifikate wird potentiellen Anlegern empfohlen den Wertpapierprospekt zu lesen, um die potentiellen Risiken und Chancen der Anlageentscheidung vollends zu verstehen. Die Billigung des Prospekts durch die zuständige Behörde ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Der Wertpapierprospekt und eventuelle Nachträge können unter https://www.deka.de/deka-gruppe/wertpapierprospekte unter dem Reiter „EPIHS-I-20“, die Endgültigen Bedingungen unter https://mmscache.deka.de/DE000DK0XWQ4_FT.pdf heruntergeladen werden. Sämtliche Wertpapierinformationen sowie das aktuelle Basisinformationsblatt sind ebenfalls bei Ihrer Sparkasse oder der DekaBank Deutsche Girozentrale (www.deka.de), 60625 Frankfurt kostenlos erhältlich.
Sie sind im Begriff ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann. Sollten Kurse / Preise genannt sein, sind diese freibleibend und dienen nicht als Indikation handelbarer Kurse / Preise.

Verkaufsbeschränkung: Auf besondere Verkaufsbeschränkungen und Vertriebsvorschriften in den verschiedenen Rechtsordnungen wird hingewiesen. Insbesondere dürfen die hierin beschriebenen Finanzinstrumente weder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika noch an bzw. zugunsten von U.S.-Personen zum Kauf oder Verkauf angeboten werden.
Der EURO STOXX® Select Dividend 30 Index und die im Indexnamen verwendeten Marken sind geistiges Eigentum der STOXX Limited, Zürich, Schweiz und / oder ihrer Lizenzgeber. Die auf dem Index basierende Schuldverschreibung ist in keiner Weise von STOXX und / oder ihren Lizenzgebern gefördert, herausgegeben, verkauft oder beworben und weder STOXX noch ihre Lizenzgeber tragen diesbezüglich irgendwelche Haftung.

Bei der Untervermietung von Immobilien sind gewisse Regeln einzuhalten

Es gibt verschiedene Gründe, warum sich jemand dazu entscheiden kann, ein von ihm angemietetes Objekt unterzuvermieten. Bei manchen dürfte das Geld eine Rolle spielen, das der Untermieter zu den monatlichen Zahlungen beitragen kann. Anderen sind vielleicht Haus bzw. Wohnung zu groß für die alleinige Nutzung oder sie sehnen sich nach Gesellschaft.
In jedem Falle gilt: Der Eigentümer hat dabei ein Wort mitzureden und muss wenigstens darüber informiert werden. Manchmal hat er sogar einen Anspruch auf Extra-Zahlungen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat nachfolgend einige Urteile deutscher Gerichte zusammengefasst, die sich mit den Rechten und Pflichten der Untervermieter auseinandersetzen.

Die Urteile im Detail

Der Eigentümer einer Wohnung kann die Untervermietung nicht mit dem Argument unterbinden, die Mieterin solle sich doch eine andere, preiswertere Immobilie suchen. Eine Frau hatte sich nach dem Auszug ihrer Söhne dazu entschlossen, einen Untermieter bei sich aufzunehmen, woraufhin der Eigentümer ihr den Umzug nahelegte. Das Amtsgericht und das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 65 S 202/17) gestatteten der Frau jedoch unter Einhaltung gewisser Voraussetzungen (Information des Vermieters, grundlegende Angaben zur aufgenommenen Person) die Untervermietung.Es ist ein ausreichendes Argument für eine Untervermietung, wenn eine Mieterin sich damit zum Beispiel nach dem Auszug eines Mitbewohners eine finanzielle Entlastung verschaffen will. Dazu ist es nicht notwendig, dass die Betroffene zwingend auf diese Einnahmen angewiesen ist. Das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 63 S 277/16) entschied, die Ablehnung der Untervermietung durch den Eigentümer mit der Begründung, die Mieterin habe es gar nicht nötig gehabt, sei nicht angemessen gewesen.

Muss es der Vermieter eigentlich auch hinnehmen, wenn eine komplette (Ein-Zimmer)-Wohnung untervermietet werden soll? Eine Berlinerin beabsichtigte das, weil sie selbst für längere Zeit auf einem Kreuzfahrtschiff arbeiten wollte und ihre Wohnung in dieser Zeit nicht benötigte. Sie hätte mit der beabsichtigten Untervermietung einen Gewinn von mehr als 50 Prozent gemacht. Der Eigentümer forderte einen Anteil davon. Als ihm der verweigert wurde, verweigerte er die Untervermietung. Das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 64 T 65/19) gab ihm darin Recht.

Wenn ein Mieter seine Wohnung dauerhaft und endgültig verlassen und diese nahen Familienangehörigen (dem Sohn und dessen Familie) überlassen hat, dann liegt ein Fall von genehmigungspflichtiger Untervermietung vor. Als der Vermieter, der nicht gefragt worden war, von dieser Angelegenheit erfuhr, kündigte er das Mietverhältnis ordentlich. Das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 65 S 16/18) zeigte Verständnis für diese Reaktion. Der ursprüngliche Mieter habe schuldhaft und nicht unerheblich gegen seine Pflichten verstoßen, indem er die Wohnung ohne Erlaubnis weitergegeben habe.

Ein Vermieter darf seine Erlaubnis zur Untervermietung nicht davon abhängig machen, dass der Mieter eine umfassende Dokumentation seiner Einkommensverhältnisse vorlegt. So hatte ein Eigentümer die aktuellen und vollständigen Leistungsbescheide des Jobcenters gefordert, ehe er seine Zustimmung erteilen wollte. Dem Landgericht Berlin (Aktenzeichen 66 S 275/17) ging das zu weit. Es sei ausreichend, so hieß es im Urteil, wenn der Hauptmieter über den Anlass und die betreffende Person informiere. Hier ging es um die Untervermietung eines Zimmers in einer Drei-Zimmer-Wohnung.

Selbst wenn durch eine Untervermietung die Gesamtzahl der Bewohner einer Wohnung steigt, rechtfertigt das noch nicht automatisch einen Mietzuschlag. Das musste eine Eigentümerin erfahren, die sich auf eine bereits im Mietvertrag erwähnte Erhöhung um 26 Euro pro Monat berief. Das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 64 S 104/18) sprach davon, es gebe keine Hinweise auf eine unzumutbare und übermäßige Belastung der Vermieterin durch die Aufnahme einer weiteren Person. Eine nennenswerte Gewinnerzielungsabsicht des Hauptmieters liege offenkundig nicht vor.

Eine einmal erteilte Erlaubnis zur Untervermietung kann aus wichtigen Gründen widerrufen werden. In einem Streitfall in der deutschen Hauptstadt ging es darum, dass die eigentlichen Mieter seit 17 Jahren ihren Lebensmittelpunkt nicht mehr in der gemieteten Wohnung hatten und auch kein Wille zur Rückkehr in diese Immobilie bestand. Angesichts der fortgesetzten Untervermietung legte der Eigentümer schließlich Widerspruch ein. Tatsächlich sei ihm diese Lösung nicht mehr zuzumuten, stellte das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 65 S 285/16) fest. Die Erlaubnis konnte dementsprechend widerrufen werden.

Unabhängig von den genauen Bestimmungen des Mietrechts ist es unbedingt nötig, dass der Untermieter/die Untermieterin den polizeilichen Meldepflichten nachkommt. Der Eigentümer einer Wohnung hatte seine Erlaubnis genau davon abhängig gemacht. Er forderte einen Nachweis für die Registrierung beim Einwohnermeldeamt. Doch nichts geschah, woraufhin das Amtsgericht Tempelhof (Aktenzeichen 7 C 161/15) entschied, der Eigentümer müsse die Untervermietung nicht dulden.

Unter bestimmten Umständen kann der Vermieter für die Untervermietererlaubnis einen Mietzuschlag von fünf bis 30 Euro und Monat verlangen. Das gilt vor allem dann, wenn sich der Betriebsaufwand oder die Gefahren und Risiken für den Eigentümer erhöhen. Wird die Wohnung von mehr Personen genutzt, als das ursprünglich vereinbart gewesen war, könnte das ein Hinweis auf einen solchen Mehraufwand sein. Ein Anteil von 20 Prozent des Untermietzinses sei allerdings nicht angemessen, befand das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 66 S 29/18), stattdessen komme der pauschale Zuschlag in Frage.

Ist eine Wohnung an mehrere Menschen vermietet, dann kann nicht einer von ihnen im Alleingang beim Eigentümer ein Untermietverhältnis beantragen. Die Mieter müssen das laut Landgericht Berlin (Aktenzeichen 65 S 172/16) gemeinschaftlich entscheiden. Selbst wenn einige von ihnen die Wohnung aktuell gar nicht mehr nutzen, ist es dennoch notwendig, sie an der Entscheidung zu beteiligen.

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Grundstückseigentümer musste Gerichtsentscheidung abwarten

Es gibt immer wieder die Situation, dass ein öffentlich genutzter Weg über ein Privatgrundstück führt. Häufig sind die Eigentümer nicht damit einverstanden und prozessieren vor Gericht dagegen. Das ist ihr gutes Recht. Aber eines sollten sie besser nicht tun: den Weg eigenmächtig sperren, ohne dass ein entsprechendes Urteil ergangen wäre.

Im konkreten Fall hatte sich der Eigentümer sogar über einen Vergleich mit der Kommune hinweggesetzt, in dem man sich auf ein Abwarten bis zum Urteil geeinigt hatte. Stattdessen wurden auf dem Weg Zaunpfähle errichtet und vereinzelt sogar Stacheldraht angebracht, so dass der Durchlass teilweise nur noch weniger als zwei Meter breit war. Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS sprach sich die Justiz gegen dieses Vorgehen aus. Es gebe „keine hinreichenden Anhaltspunkte“ dafür, dass es für den Grundstückseigentümer unzumutbar sei, die Entscheidung über die Zukunft des Weges abzuwarten. (Verwaltungsgericht Braunschweig, Aktenzeichen 6 B 116/09)
Quelle: LBS, Beratungsdienst Recht und Steuern.

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Eine Gaststätte musste erheblich um ihre Geschäfte bangen

Wenn eine Landstraße, die zu einem Ausflugslokal führt, gesperrt wird, dann kann das einen Mangel darstellen und zu einer Minderung der Miete berechtigen. Die Erreichbarkeit sei Grundlage der Attraktivität einer derartigen Wirtschaft, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (Aktenzeichen 2 U 152/16).

Das Urteil im Detail
Der Fall: Der Pächter eines Ausflugslokals sah seine Geschäfte in höchster Gefahr, als die Behörden eine Teilsperrung der an der Immobilie vorbeiführenden Landstraße ankündigten und diese dann auch tatsächlich umsetzten. Der Gastwirt vertrat die Meinung, von ihm könne auf Grund dieser Gegebenheiten nicht der vertraglich vereinbarte Mietzins verlangt werden. Der Eigentümer verwies darauf, dass die Straßenbaumaßnahmen nicht in sein Risiko, sondern in das des Mieters fielen.

Das Urteil: Mit der Sperrung einer Zufahrt zu der Gaststätte liege eine erhebliche Beeinträchtigung ihrer vertraglich vereinbarten Nutzbarkeit vor, entschieden die Richter. Hierfür habe der Vermieter einzustehen. Im Wortlaut hieß es: „Bei der Teilsperrung der Straße handelt es sich um einen objektbezogenen Umstand, der dem Risikobereich der Beklagten als Vermieterin unterfällt, nicht um einen auf den Betrieb der Gaststätte selbst bezogenen Umstand, für welchen die Kläger als Mieter und Betreiber der Gaststätte einzustehen hätten.“ Deswegen durfte die Miete um ein Drittel gemindert werden.
Quelle: LBS, Infodienst Recht und Steuern

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Los geht’s mit zunächst vier Standorten –
Bauarbeiten erfordern teilweise kurzfristige Schließungen

Nachdem die Änderungen der Service- und Beratungszeiten inzwischen umgesetzt sind, modernisiert die Sparkasse Witten nun nacheinander alle zehn personalbesetzten Standorte.

Andrea Psarski, Marktvorstand der Sparkasse Witten: „Die neuen Service- und Beratungszeiten werden von unseren Kunden gut angenommen. So bieten wir nun für zuvor terminierte Beratungsgespräche einen zeitlichen Rahmen von montags bis freitags jeweils 9.00 bis 18.00 Uhr – das sind 45 Stunden pro Woche.“

Rolf Wagner, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten: „Nachdem wir uns in Sachen Service- und Beratungszeiten an den Bedarf unserer Kunden nach noch mehr Zeit für individuelle, maßgeschneiderte Beratung ausgerichtet haben, gehen wir nun den nächsten Schritt: Der Reihe nach werden wir unsere insgesamt zehn personalbesetzten Standorte in allen Wittener Stadtteilen modernisieren und zukunftsfit machen. Das ist übrigens ein klares Bekenntnis zu unserem nach wie vor engmaschigen Geschäftsstellennetz mit mehr Standorten, als alle anderen Kreditinstitute in Witten gemeinsam aufbieten.“

Im Wesentlichen umfassen die anstehenden Modernisierungen folgende Punkte:

  • Gestaltung von neuen Empfangsbereichen innerhalb der Filialen: An diesen Dialogpunkten werden unsere Beraterinnen und Berater künftig ihre Kunden begrüßen. Servicewünsche werden gleich hier erledigt. Für Beratungsgespräche ziehen sich Kunde und Berater an diskrete Beratungsplätze zurück.
  • Einbau von Informations-Displays: Hier werden aktuelle Informationen, wie z. B. Börsenkurse, Finanztipps und Nachrichten oder auch das Wittener Wetter präsentiert.
  • Neu- und Umgestaltung der Filialen mit einem zeitgemäß-frischen Farbkonzept und teilweise neuer Möblierung.

Angesichts des Umfangs der anstehenden Arbeiten ist es erforderlich, einzelne Filialen samt deren Selbstbedienungscenter für jeweils wenige Tage komplett zu schließen: und zwar aufgrund coronabedingter Auflagen sowie weiterer Sicherheitsaspekte. Für drei Standorte der Sparkasse stehen diese umbaubedingten Schließungszeiten bereits fest:

  • Geschäftsstelle Rüdinghausen, Kreisstr. 99a:
    Montag, 15., bis Mittwoch, 17. Juni 2020
  • Geschäftsstelle Siegfriedstraße, Siegfriedstr. 1:
    Donnerstag, 18., bis Montag, 22. Juni 2020
  • Geschäftsstelle Crengeldanz, Hörder Str. 4:
    Montag, 29. Juni, bis Freitag, 03. Juli 2020

Die Renovierungs- und Umbaumaßnahmen an der Geschäftsstelle Stockum, Hörder Straße 327, erfordern keine temporäre Schließung.
Durch den Austausch von Technik kommt es darüber hinaus noch zu folgenden zwei, kurzzeitigen Serviceeinschränkungen:

  • An der Geschäftsstelle Herbede, Meesmannstraße 47, können die Mieter von Tresorschließfächern am Mittwoch, 17.06.2020, nicht auf ihre Wertfächer zugreifen.
  • Am Selbstbedienungs-Standort Pferdebachstraße 11 steht der Geldautomat am Dienstag, 23. sowie am Mittwoch, 24.06.2020, nicht zur Verfügung.

Andrea Psarski, Marktvorstand der Sparkasse Witten: „Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Situation macht unser neues Konzept Sinn. Demnächst können unsere Kunden an den Geldautomaten der Sparkasse Witten – und somit außerhalb unserer Servicezeiten – auch selbst Bargeldabhebungen in gewünschter Stückelung vornehmen. Und zwar bis zu 2.000 Euro. Darüber hinaus werden wir die Selbstbedienungsbereiche an allen zehn Standorten nach und nach mit jeweils mindestens einem Geldautomaten mit Einzahlfunktion ausstatten: So sind Bargeldeinzahlungen frühmorgens, abends oder sogar am Wochenende möglich. Damit ist unsere Kundschaft künftig noch unabhängiger von Öffnungszeiten – und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben mehr Zeit für die individuelle, qualifizierte Beratung ihrer Kunden – und derer, dies es werden möchten.
Kunden, die besondere Hilfe oder Unterstützung benötigen, wie etwa bei der Nutzung von SB-Geräten, stehen wir selbstverständlich im Sinne von ,bedienter Selbstbedienung‘ persönlich zur Seite.
Ansonsten empfiehlt es sich – gerade angesichts der aktuellen Corona-Pandemie – Bargeldauszahlungen direkt an den über 23.800 Geldautomaten der Sparkassen-Finanzgruppe vorzunehmen: auch außerhalb unser Servicezeiten. Gemeinsam mit unseren Geschäftsstellenteams bitte ich auf diesem Weg um Verständnis für einzelne umbaubedingte Schließungen, die jeweils nur wenige Tage dauern. Anschließend können wir uns mit unseren Kunden auf modernisierte, zukunftsfitte Standorte freuen.“

Ein Auszubildender der Sparkasse Witten berichtet

Die Sparkasse Witten ist für mehr als die Hälfte der Wittener Bevölkerung Ansprechpartner Nummer Eins, wenn’s um Geld, Finanzen, Vorsorge, Versicherungen und Immobilien geht.
Doch die Sparkasse Witten ist auch einer der größten Arbeitgeber im Dienstleistungsbereich vor Ort. Beinahe selbstverständlich, dass daher die Sparkasse unter anderem auch im Ausbildungsberuf „Bankkaufmann / –frau“ seit vielen Jahren qualifiziert und erfolgreich ausbildet.
Aber: Wie stellt sich eine Berufsausbildung bei Wittens größtem Finanzdienstleister der Sparkasse Witten dar?
Und vor allem: Welche Perspektiven bietet eine solche Ausbildung – und wie fühlt sich das aus Sicht eines Auszubilden an?
Darüber kann wohl am besten jemand berichten, der derzeit selbst die Ausbildung zum Bankkaufmann durchläuft.
Nils Jaeckel, Auszubildender zum Bankkaufmann, berichtet nachfolgend zu diesen Aspekten.

Ausbildung bei der Sparkasse Witten – meine Chance
„Zunächst möchte ich mich kurz vorstellen: Nils Jaeckel, Auszubildender zum Bankkaufmann im dritten Ausbildungsjahr. Mein bisheriger Werdegang unterscheidet sich allerdings von denen der meisten anderen ,Azubis‘ der Sparkasse: Aufgewachsen in Düsseldorf, habe ich dort mit 21 Jahren meine erste Ausbildung als Mechaniker beendet. Danach schulte ich um – und arbeitete anschließend sechs Jahre lang als Fitness- und Personaltrainer bevor in mir der Wunsch nach einer anderen beruflichen Perspektive reifte.
Der Liebe wegen verschlug es mich nach Hagen – und vor dem bereits geschilderten Hintergrund wollte ich nun verbunden mit dem Ortswechsel auch meine beruflichen Weichen neu stellen.

Voraussetzung für die neue Tätigkeit war allerdings, dass ich die bereits erworbenen Erfahrungen und Fähigkeiten sinnvoll einbringen und weiter entwickeln kann. Dies und der Wunsch, auch künftig neue Herausforderungen – allein oder auch im Team – zu bewältigen, war schließlich der Grund für meine Bewerbung um einen Ausbildungsplatz bei der Sparkasse Witten. Nach einem ausführlichen Bewerbungsgespräch erhielt ich bereits am Folgetag einen Anruf der Ausbildungsleiterin: Die Sparkasse Witten würde gern meine Bewerbung annehmen – schon bald würde die Ausbildung zum Bankkaufmann beginnen.
Nur einen 14-tägigen Sizilien-Urlaub später ging es frisch erholt an die neuen Herausforderungen: Kennenlernen meines Lehrjahres, was übrigens inzwischen zu neuen Freundschaften geführt hat, Einführung in den Ausbildungsplan und dessen weiteren Verlauf – und vieles mehr.

Inzwischen bin ich bereits im dritten Ausbildungsjahr – und habe bereits meine Abschlussprüfungen als nächstes klares Ziel vor Augen. Und die zwei Jahre seit meinem Ausbildungsstart sind – aufgrund der vielfältigen Aufgaben und Erfahrungen in den verschiedensten Fachabteilungen – wie im Flug vergangen. Dabei kann ich versichern, dass es bisher an noch keinem Tag dazu gekommen ist, dass ich meine Entscheidung „Berufsausbildung bei der Sparkasse Witten“ bereut hätte. Das hatte ich selbst so nicht erwartet.

Die Ausbildungsleitung unterstützt meine Azubi-Kollegen/innen und mich – und zwar seit dem ersten Tag: Gute Leistungen werden nicht einfach nur zur Kenntnis genommen, sondern auch immer mit Wertschätzung honoriert. So bekam ich bereits die Möglichkeit zur Teilnahme an Seminaren in der Sparkassen-Akademie in Dortmund mit Schwerpunkten im Bereich „Digitaler Auftritt“ und sogar an einer Vorstandsveranstaltung, die ich zusammen mit Frau Psarski als Mitglied unseres Vorstandes, zur Erarbeitung neuer Konzepte im Kreditbanking besuchen und aktiv mitgestalten durfte. Meine Ausbildung ist deutlich abwechslungsreicher als ich es erwartet hatte. Aber klar ist auch: Wir werden zwar nach Kräften gefördert, aber auch in vielerlei Hinsicht gefordert. Da wird einem schon so Einiges an Selbstdisziplin abverlangt. Klar, denn unsere Kunden erwarten von ihren Beraterinnen und Beratern umfassend professionelles Fachwissen und Know-how.

Mein Tipp:
Unbedingt über das Berufsbild ,Bankkaufmann / -frau‘ informieren – und bei der eigenen Berufswahl in Betracht ziehen. Für mich selbst kann ich sagen, dass ich als angehender Bankkaufmann die richtige Aufgabe für mich gefunden habe.“ Schon jetzt freue ich mich auf die weitere Zukunft und die folgenden beruflichen Perspektiven in meiner Sparkasse“.

Die Sparkasse Witten – als einer der größten Wittener Arbeitgeber im Dienstleistungsbereich – verfügt noch über freie Ausbildungsplätze für den Beruf des/der Bankkaufmanns/-frau zum 01.08.2020.
Erste Infos dazu gibt’s gleich HIER.
Manuela Briele, Ausbildungsleiterin der Sparkasse Witten, freut sich auf Ihre Bewerbung – und steht selbstverständlich auch für Fragen zur Verfügung: Telefon: (02302) 174-1302, E-Mail senden

Nils Jaeckel (links) und Manuela Briele, Ausbildungsleiterin der Sparkasse Witten (rechts)

Erbe ließ sich zu lange Zeit mit dem Bezug des Familienheims

Unter bestimmten Bedingungen ist es für enge Angehörige eines Verstorbenen möglich, die geerbte Immobilie steuerbefreit zu erwerben. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass die Erben wegen hoher Steuerbelastung das Familienheim aufgeben müssen. Doch wer so etwas plant, der sollte sich nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht allzu viel Zeit damit lassen.

Das Urteil im Detail
Der Fall: Der Eigentümer einer Doppelhaushälfte erbte von seinem Vater die benachbarte Doppelhaushälfte, welche dieser bis zu seinem Tode bewohnt hatte. Der Sohn plante nun, beide Immobilien so umzubauen, dass er sie als eine Einheit nutzen konnte. Das zog sich allerdings hin – unter anderem deswegen, weil er manche Arbeiten in Eigenleistung erbrachte. Nach drei Jahren war er damit fertig. Das zuständige Finanzamt erkannte die Erbschaftssteuerbefreiung jedoch nicht mehr an. Es könne nicht mehr davon die Rede sein, dass die Immobilie unverzüglich selbst genutzt worden sei.

Das Urteil: Die Finanzrichter schlossen sich der Rechtsmeinung des Fiskus an. Ein angemessener Zeitraum zur Selbstnutzung liege bei bis zu sechs Monaten. Es gebe nur eine Ausnahme – nämlich dann, wenn die Verzögerung dem Erben nicht anzulasten sei. Hier aber habe er es selbst zu verantworten, dass die nötigen Arbeiten nicht besser vorangetrieben worden seien. (Finanzgericht Münster, Aktenzeichen 3 K 3184/17)

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Vermieterin durfte bei Austausch keinen anderen Bodenbelag wählen

Wenn der abgenutzte Bodenbelag in einer Mietwohnung ausgetauscht werden soll, dann kann sich der Eigentümer nicht ohne weiteres für ein anderes als das bisher verwendete Material entscheiden. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS muss er Rücksprache mit den Mietern halten.

Das Urteil im Detail

Der Fall: Der Teppichboden einer vermieteten Wohnung – in Flur, Schlaf-, Wohn- und Kinderzimmer – war bereits über 17 Jahre alt und nicht mehr besonders ansehnlich. Er musste allmählich ersetzt werden. Darüber waren sich beide Parteien einig. Allerdings gab es Meinungsunterschiede in der Frage, wie denn der neue Bodenbelag beschaffen sein sollte. Der Eigentümer hätte einen Laminatboden bevorzugt, die Mieterin bestand erneut auf einem Teppichboden. Weil sich die Beteiligten nicht einigen konnten, mussten sich zwei Gerichtsinstanzen damit befassen.

Das Urteil: Eine Kammer des Landgerichts Stuttgart (Aktenzeichen 13 S 154/14) schlug sich auf die Seite der Mieterin. Bei der Beseitigung von Mängeln sei der Vermieter verpflichtet, möglichst den ursprünglichen Zustand der Mietsache wiederherzustellen. Der Wechsel von Teppich zu Laminat stelle „eine wesentliche Abweichung vom bisherigen Zustand“ dar, hieß es in der Urteilsbegründung. Das subjektive Wohngefühl verändere sich dadurch, weswegen die Mieterin ein berechtigtes Interesse an dieser Frage habe und in die Entscheidung einbezogen werden müsse.

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Sparkasse unterstützt Wittener Tafel mit Sachspende

Morgens ein Frühstück und eine weitere Mahlzeit am Tag sind – auch trotz Corona – für die meisten von uns selbstverständlich. Aber es gibt nicht wenige Menschen, die teilweise auch trotz Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohn- oder Elterngeld auf die Tafeln angewiesen sind.

Doch genau hier, bei den Tafeln vor Ort, hat die Corona-Pandemie durch die angeordneten Schutz- und Abstandsregelungen dazu geführt, dass das „normale“ Leistungsangebot eingeschränkt werden musste.

Ulrich Wolf, Vorsitzender der Wittener Tafel e. V. (Foto: Mitte): „Bis Mitte März konnten wir unseren Gästen – zusätzlich zum Angebot unseres Tafel-Lädchens – werktäglich Frühstück und Mittagessen servieren. Seitdem mussten wir auch aufgrund der Abstands- und Hygieneregeln das Angebot eines warmen Mittagessens komplett einstellen. Das Frühstück gibt es seitdem wenigstens noch in der ,to-go-Variante‘, also zum Mitnehmen. Denn leider können wir aufgrund der aktuellen Corona-Auflagen auch das Frühstück nicht mehr in unseren Räumen servieren. Als derzeit uneingeschränktes Angebot steht allerdings noch unser Tafel-Lädchen zur Verfügung, in dem wir gespendete Lebensmittel zu symbolischen Minipreisen ausgeben.“

Rolf Wagner, Vorsitzender der Sparkasse Witten (Foto: links) : „Innerhalb des Sparkassenvorstands war uns schnell klar, dass die Sparkasse hier helfen und unterstützen muss. Schließlich wird am Beispiel der Tafel eindrucksvoll deutlich, dass selbst ehrenamtliches Engagement aufgrund der aktuellen Abstandsregeln nicht mehr wie gekannt ausgeführt werden kann – und an bisher nicht gekannte Grenzen stößt. So sind die bedürftigen Gäste der Tafel gleich mehrfach durch die Auswirkungen betroffen, die Corona mit sich bringt: Für viele gibt es derzeit schlicht kein regelmäßiges Mittagessen.“

Andrea Psarski, Marktvorstand der Sparkasse Witten (Foto: rechts): „Nachdem wir uns mit dem Vorstandsteam der Wittener Tafel abgestimmt haben, wie wir Corona-spezifisch wirkungsvoll helfen können, überreichen wir heute sehr gern 1.000 Stück Mund-Nasenschutz, 1.000 lebensmittelechte Nitril-Einweghandschule sowie jeweils 20 Liter Hand- und Flächendesinfektionsmittel an das Tafel-Team. So können wir zielführend beim Helfen helfen.“

Ulrich Wolf: „Ich bedanke mich sehr herzlich für diese Sachspende der Sparkasse. Schließlich haben nicht alle unserer Gäste einen Mund-Nasenschutz verfügbar: Doch jetzt können wir unsere Besucher damit im Bedarfsfall vor Betreten unserer Räume ausstatten und zusätzlich am Eingang einen Desinfektionsmittelspender aufstellen. Dringend notwendig war auch der jetzt zur Verfügung gestellte Nachschub an Flächendesinfektionsmittel und lebensmittelechten Einweghandschuhen, die unsere Mitarbeiter und Helfer bei der Zubereitung und Ausgabe der Lebensmittel tragen. Danke Sparkasse Witten!“