Witwer im Wohnstift ließ sich sein Essen liefern

Die Gerichte haben schon an zahlreichen Beispielen durchdekliniert, was denn nun eigentlich als „haushaltsnahe Dienstleistung“ zu verstehen ist und was nicht.
Der Reiz daran ist für viele Betroffene, dass sie für solche Dienstleistungen Steuerermäßigungen geltend machen können. Die Fachgerichtsbarkeit entschied, dass auch das Zubereiten und Servieren von Essen in einem Wohnstift darunter fällt. (Finanzgericht Baden-Württemberg, Aktenzeichen 3 K 3887/11)

Das Urteil im Detail:
Der Fall: Ein Witwer lebte in einem Wohnstift, wo er mit Essen versorgt wurde. Dass das Kochen dieses Essens ebenso wie das Servieren grundsätzlich als haushaltsnahe Dienstleistung zu betrachten ist, war unumstritten. Es ging vor Gericht um die Frage, ob das Zubereiten der Mahlzeit in der stiftseigenen Küche dem „Haushalt“ des Mannes im eigentlichen Sinne zuzuordnen sei.

Das Urteil: Es handle sich – trotz der Gemeinschaftsküche und dem Servieren des Essens im Speisesaal – um eine Dienstleistung im Haushalt des Klägers, beschloss das Finanzgericht. Dass er selbst die Küche gar nicht betreten dürfe, ändere nichts daran. Dieses Argument war vom Fiskus als Gegenargument vorgebracht worden. Doch dies habe ausschließlich hygienische Gründe, merkten die Richter an. Die Küche sei Teil der Wohnanlage und damit auch Teil des Haushalts des Witwers.

Quelle: LBS-Infodienst Recht & Steuern

Übrigens: Wenn Sie Ihre Wohnsituation ändern – und in „eigene vier Wände“ umziehen möchten, lohnt sich in jedem Fall ein Gespräch mit unseren Immobilienexpertern. Am besten jetzt gleich einen Termin vereinbaren!

„Sparkassen-classics“, die traditionelle Konzertreihe der Sparkasse mit hiesigen sinfonischen Laienorchestern, setzt in 2020 coronabedingt aus

Witten, 29.09.2020
Wittener Klassik-Kenner wissen: Die sinfonische Konzertreihe „S-classics“ der Sparkasse Witten hat sich über viele Jahre fest in der Wittener Kulturszene etabliert: Alle zwei Jahre lädt die Sparkasse Witten jeweils eines der sinfonischen Orchester aus Witten zu einem Konzert auf großer Bühne ein, erledigt die komplette Organisation sowie den Kartenvorverkauf – und übernimmt darüber hinaus alle Kosten, wie zum Beispiel die Miete des Städtischen Saalbaus. Im Anschluss geht die komplette Einnahme aus dem Verkauf der Konzertkarten als Spende an das Orchester.

Vor dem aktuellen Hintergrund der Corona-Pandemie hat die Sparkasse Witten in enger Abstimmung mit dem Sinfonischen Orchester der Volkshochschule Witten|Wetter|Herdecke entschieden, im laufenden Jahr 2020 auf die Ausrichtung des Konzerts innerhalb der Reihe S-classics zu verzichten.

Rolf Wagner

Rolf Wagner, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten: „Diese Entscheidung ist uns ausdrücklich nicht leicht gefallen, aber wir möchten keinesfalls als Sparkasse oder Konzertveranstalter die Gesundheit unserer Kunden, der Konzertbesucher oder auch der konzertierenden Musiker gefährden. Und auch wenn jede zweite Reihe auf den Rängen des Theatersaal im Saalbau frei bliebe, wäre die Infektionsgefahr innerhalb des Publikums – und im Übrigen auch für die Musiker auf der Bühne untereinander – nicht ausgeschlossen: Als Kreditinstitut steht daher für uns auch in dieser Beziehung das Thema Sicherheit an erster Stelle.“

Und auch angesichts der Entscheidung, das bereits geplante Konzert nun nicht zur Aufführung zu bringen, bleibt die Sparkasse Witten der lokalen Förderung von Kunst und Kultur treu. So überreichte Rolf Wagner bei der Orchesterprobe am 28.09.2020, im Otto-Schott-Saal von Haus Witten, eine Spende in Höhe von 2.000 Euro an das Sinfonische Orchester der Volkshochschule Witten|Wetter|Herdecke.

Karl Eppinger

Karl Eppinger, Orchestersprecher der VHS-Sinfoniker: „Sehr gern hätten wir im kommenden November im Rahmen von S-classics im großen Theatersaal des Saalbaus konzertiert, haben uns aber gemeinsam mit der Sparkasse dazu entschieden, Musiker und Publikum nicht den gegebenen Corona-Risiken auszusetzen. Im Namen des gesamten Orchesters bedanke ich mich sehr herzlich auch für die aktuelle finanzielle Förderung. Schon jetzt freuen wir uns auf 2022, wenn wir gemeinsam mit der Sparkasse Witten S-classics auf die Saalbaubühne – und zu Gehör bringen.“

S-classics 2018:
Das Sinfonische Orchester der Volkshochschule Witten|Wetter|Herdecke – am 24.11.2018 auf der Saalbaubühne.
Am Pult: Der Dirigent der VHS-Sinfoniker, Tobias van de Locht

Sparkasse Witten stärkt gemeinsam mit dem Fußballkreis Bochum den FairPlay-Gedanken:
Die A-Junioren von DJK TuS Ruhrtal Witten wurden als fairstes Wittener Juniorenteam ausgezeichnet

Wittem, 27.09.2020
Auf der Fußballanlage des DJK TuS Ruhrtal Witten e. V., wurde das das fairste Wittener Junioren-Fußballteam der abgelaufenen Saison 2019/20 mit dem FairPlay-Pokal der Sparkasse Witten geehrt.

Richard Steinforth, Marktbereichsleiter Privatkunden der Sparkasse Witten, beglückwünschte das A-Junioren-Team von DJK TuS Ruhrtal zu diesem Erfolg – und überreichte den Sparkassen-FairPlay-Pokal 2019/20 sowie den Trikotsatz, den die Sparkasse Witten jährlich im Zusammenhang mit dem FairPlay-Pokal an das Gewinnerteam ausgibt.
Richard Steinforth lobte die vorbildlich-faire Spielweise Ruhrtaler A-Junioren – und erinnerte daran, dass Foulspiel, mangelnder Respekt oder anderes unsportliches Verhalten nicht nur im Sport – sondern auch im geschäftlichen oder gesellschaftlichen Miteinander – keinerlei Daseinsberechtigung haben.

Der Fußballkreis Bochum war bei dieser Ehrung vertreten durch Kurt Eckloff, Vorsitzender des Kreisjugendausschusses, soowie seinen Stellvertreter Matthias Wolf, die dem FairPlay-Siegerteam ebenfalls herzliche Glückwünsche des Fußballkreises Bochum überbrachten.

Die Ruhrtaler A-Junioren hatten die FairPlay-Wertung der vergangene Saison übrigens mit nur zwei Negativpunkten absolviert. Dass FairPlay und sportlicher Erfolg sich nicht gegenseitig ausschließen, stellen die Gentlemen aus dem Ruhrtal zusätzlich unter Beweis: Schließlich spielt das Team in der Kreisliga B – in der zweihöchsten Liga auf Kreisebene und zwar als aktueller Tabellenführer.
Übrigens: Die im Anschluss an die FairPlay-Ehrung angepfiffene Begegnung (Kreisliga B) zwischen den A-Junioren des DJK Tus Ruhrtal Witten und  JSG Kornharpen/Union Bergen endete mit einem eindrucksvollen 10 : 1-Sieg für die Gentlemen aus dem Ruhrtal, die bei dieser Partie erstmals die neuen Trikots trugen.

Die Sparkasse Witten fördert seit Jahren den FairPlay-Gedanken: Beispielhaft deutlich wird dies – wie hier – durch die FairPlay-Pokale für Junioren und Senioren im Wittener Fußball, durch gezielte Förderung der Jugendarbeit in den Wittener Sportvereinen – sowie durch ein breit gefächertes soziales Engagement der Sparkasse vor Ort.

So sehen FairPlay-Sieger aus:
Das A-Junioren-Team des DJK TuS Ruhrtal e. V., als Gewinner des FairPlay-Pokals „Junioren 2019/20“ der Sparkasse Witten.

  • Richard Steinforth (ganz rechts), Marktbereichsleiter Privatkunden bei der Sparkasse Witten, überreicht den FairPlay-Wanderpokal an Melih Üstündag (4. von rechts), den Spielführer der Ruhrtaler A-Junioren.
  • Kurt Eckloff (ganz links, rote Trainingsjacke) Vorsitzender des Kreisjugendausschusses des Kreises Bochum im Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen, lobte die faire Spielweise der Aufsteiger und gratulierte ebenfalls zum Gewinn des FairPlay-Pokals.
  • Matthias Wolf, (8. von links, rote Trainingsjacke) stellv. Vorsitzender des Vereinsjugendausschusses, überreicht den FairPlay-Pokal an Oliver Wycislo (stehend links, neben dem knienden Torhüter im gelben Trikot), Mannschaftskapitän der letzten Saison, der sein Team zum Gewinn des FairPlay-Pokal geführt hatte.
  • Auch Heiner Klundt (2. von rechts) Trainer der A-Junioren des DJK TuS Ruhrtal Witten e. V., freut sich über die Auszeichnung des Teams mit dem FairPlay-Pokal.

Schon 1,1 Mrd. Euro Förderung für private Häuslebauer aus NRW

Frauke Warmer

Bau- und kaufwilligen Familien räumt die Bundesregierung wegen Corona nun etwas mehr Zeit ein, sich ihre Chance auf 12.000 Euro Baukindergeld pro Kind zu sichern.
Die Antragsfrist gilt jetzt nicht mehr bis Ende dieses Jahres, sondern bis Ende März. „Das bedeutet, wer bis zum 31. März 2021 einen Kaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung erhält, kann noch bis Ende 2023 einen Antrag auf Baukindergeld bei der Förderbank KfW stellen“, erklärt Frauke Warmer, Immobilien-Expertin der Sparkasse Witten.
Wichtig ist dabei, dass der Antrag innerhalb der ersten sechs Monate nach Einzug gestellt wird.

Zwei Jahre nach Einführung des Baukindergeldes waren nach Angaben des Bundesinnenministeriums bis Ende August dieses Jahres mehr als 260.000 Anträge mit einem Volumen von rund 5,5 Mrd. Euro bei der KfW eingegangen. Das entspricht durchschnittlich 1,8 geförderten Kindern pro Antrag. Wenige Monate vor Ende der Antragsfrist war damit knapp die Hälfte des Fördertopfes in Höhe von insgesamt 9,9 Mrd. Euro ausgeschöpft.
Mit 51.680 geförderten Wohneinheiten stammte bis Ende Juni dieses Jahres mehr als jeder fünfte Antrag aus Nordrhein-Westfalen. Die KfW schüttete dabei knapp 1,1 Mrd. Euro an die Häuslebauer zwischen Rhein und Weser aus. Dahinter folgten Baden-Württemberg mit rund 714 Mio. Euro, Bayern mit ca. 709 Mio. Euro und Niedersachsen mit gut 620 Mio. Euro. In Bremen wurden in den gut zwei Jahren, in denen es die Leistung gibt, 41 Mio. Euro Baukindergeld vergeben.

Wer hat Anspruch auf das Baukindergeld?

Als natürliche Person haben Sie Anspruch auf das Baukindergeld, wenn Sie:

  • (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden sind und selbst kindergeldberechtigt sind oder mit der kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt leben und
  • in Ihrem Haushalt mindestens ein Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Für das Kind muss im Haushalt zudem eine Kindergeldberechtigung vorliegen.
  • Ihr jährliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen darf 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind, nicht überschreiten. Das Kind muss die oben genannten Bedingungen erfüllen.

Was wird gefördert?
Gefördert wird der erstmalige Erwerb oder Bau von Wohneigentum für die eigene Familie, wenn dies zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages oder der Erteilung der Baugenehmigung ihre einzige Wohnimmobilie in Deutschland ist. So möchte der Staat den Mietwohnungsmarkt entlasten und vor allem Familien in die eigenen vier Wände bringen. Ob Neubau, Bestandsbau, Wohnung oder Haus ist dabei ganz egal. Positiv ist auch: Die große Koalition hat sich darauf geeinigt, keine Begrenzung für Quadratmeter einzuführen. Damit ist die Wohnfläche Ihres Eigenheims für die Förderung nicht relevant.

Wie viel Baukindergeld gibt es?

Für jedes Kind unter 18 Jahren gibt es einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren. So können Sie insgesamt 12.000 Euro für jedes Kind erhalten, wenn Sie Ihr Eigenheim ununterbrochen 10 Jahre lang selbst für Wohnzwecke nutzen. Für Kinder, die nach Antragseingang geboren oder in den Haushalt aufgenommen werden, können Sie kein Baukindergeld beantragen.

Fristen und Daten

Ihr Kaufvertrag muss zwischen dem 01.01.2018 und 31.03.2021 unterzeichnet worden sein. Für Neubauten gilt: Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie die Baugenehmigung erhalten haben. Da das Baukindergeld ausschließlich für selbstgenutztes Wohneigentum gewährt wird, ist der Einzug in Ihr Eigenheim für den Förderzeitraum entscheidend. Bis zu 6 Monate nach Einzug können Sie den Antrag auf die staatliche Förderung stellen. Bei Erwerb einer bereits bewohnten Mietwohnung muss der Antrag spätestens 6 Monate nach Unterzeichnung des Kaufvertrags erfolgen.

Unser Tipp:
Schon jetzt mit Ihrem Berater der Sparkasse Witten einen Beratungstermin vereinbaren – und prüfen, ob – und in welcher Höhe ein Förderanspruch für Sie und Ihre Familie besteht. Mit Hilfe des Baukindergelds lässt sich jetzt noch schneller der Traum von den eigenen vier Wänden realisieren. Jetzt informieren, damit die Wohnträume der gesamten Familie schon bald wahr werden können.

Info- und Foto-Quelle: LBS-West

Auszeichnung des Portugiesischen Sportvereins e.V. als fairstes Wittener Fußball-Seniorenteam

Auf der Fußballanlage an der Husemannstraße wurde das fairste Wittener Senioren-Fußballteam der abgelaufenen Saison 2019/20 mit dem FairPlay-Pokal der Sparkasse Witten geehrt.
Rolf Jagusch, Marktbereichsleiter Privatkunden der Sparkasse Witten, beglückwünschte die Erste Mannschaft des Portugiesischen Sportvereins Witten e.V. zu diesem Erfolg – und überreichte den Sparkassen-FairPlay-Pokal sowie den Trikotsatz, den die Sparkasse Witten jährlich im Zusammenhang mit dem FairPlay-Pokal an das Gewinnerteam ausgibt. Das Senioren-Team des Portugiesischen SV hatte die vergangene Saison mit den wenigsten Strafpunkten innerhalb der Wittener FairPlay-Wertung absolviert: Ein eindrucksvoller Beweis dafür, dass FairPlay und sportlicher Erfolg sich nicht ausschließen.

Die Sparkasse Witten fördert seit Jahren den FairPlay-Gedanken wie hier – durch die FairPlay-Pokale für Senioren und Junioren im Wittener Fußball, durch gezielte Förderung der Jugendarbeit in den Wittener Sportvereinen – sowie durch ein breit gefächertes soziales Engagement der Sparkasse vor Ort. Der Fußballkreis Bochum war bei dieser Ehrung durch den Kreisvorsitzenden Klaus-Dieter Leiendecker, der ebenfalls herzliche Glückwünsche überbrachte.

Auf unserem Foto:

  • die Erste Mannschaft des Portugiesischen Sportvereins Witten e.V., als
    Gewinner des FairPlay-Pokals „Senioren 2019/20“ der Sparkasse Witten,
  • (mit schwarz/weißem Polohemd) Klaus-Dieter Leiendecker,
    Vorsitzender des Kreises Bochum im Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen,
  • (rechts daneben, kniend, mit roter Trainingsjacke) Marcelino Caieiro,
    Trainer des Seniorenteams des Portugiesischen SV,
  • (rechts außen – mit Pokal) Rolf Jagusch, Marktbereichsleiter Privatkunden der Sparkasse Witten,
  • (links daneben – mit Pokal) Vivaldo Gomes,
    Mannschaftskapitän der Senioren-Mannschaft des Portugiesischen Sportvereins Witten e.V.

An vier Standorten sind die Arbeiten bereits abgeschlossen –
Heven und Bommern folgen noch in diesem Jahr.

Wie bereits im Februar angekündigt, modernisiert die Sparkasse Witten nacheinander ihre personalbesetzten Standorte. Und: An den Geschäftsstellen …

  • Crengeldanz, Hörder Str. 4,
  • Rüdinghausen, Kreisstr. 99a,
  • Siegfriedstraße, Siegfriedstr. 1 – und
  • Stockum, Hörder Straße 327,

konnten die Renovierungs-, bzw. Umbauarbeiten inzwischen abgeschlossen werden. Und das Ergebnis kann sich sehen lassen, wie uns auch Kunden bestätigen.
Unsere Beraterinnen und Berater begrüßen ihre Kunden nun in neu gestalteten Empfangsbereichen: Servicewünsche werden gleich hier erledigt; für Beratungsgespräche ziehen sich Kunde und Berater an diskrete Beratungsplätze zurück, die dem Wunsch der Sparkassenkunden nach ungestört-konzentrierter Beratung entgegenkommen.
Insgesamt konnte mit einem zeitgemäß-frischen Farbkonzept und teilweise neuer Möblierung eine jeweils entspannte Lounge-Atmosphäre in den bereits umgestalteten Sparkassenstandorten umgesetzt werden.

Torben Domaser (rechts) freut sich mit seinem Team auf Ihren Besuch in der neugestalteten Sparkassenfiliale in Stockum

Und auch in technischer Hinsicht wurde und wird auch weiterhin in das Filialnetz investiert:

  • Inzwischen ist – an übrigens allen zehn personalbesetzten Stellen der Sparkasse – während der Servicezeiten wieder die personalbetreute Ein- und Auszahlung von Banknoten möglich.
  • Zusätzlich steht – ebenfalls an inzwischen allen personalbesetzten Standorten – mindestens ein Geldautomat mit Einzahlfunktion zur Verfügung: Somit können die Sparkassenkunden an 365 Tagen rund um die Uhr – und somit auch außerhalb von Servicezeiten – Banknoten am Automaten einzahlen: Einfach im Gerätemenü entsprechend den Wunsch „Bargeldeinzahlung“ auswählen – und die Banknoten (keine Münzen!) in den Eingabeschacht einlegen – und zwar bitte ohne Büroklammern, Heftklammern, Umschläge oder Banderolen. Anschließend verbucht das Gerät die Einzahlung – und gibt eine entsprechende Einzahlungsquittung aus.
    Die Kunden der Sparkasse Witten können an diesen Geräten übrigens auch individuell die gewünschte Geldschein-Stückelung bei der Bargeldabhebung vorgeben – oder auch Banknoten in eine andere Stückelung tauschen.
  • Obendrein wurden an den bereits neugestalteten Standorten Informations-Displays installiert:
    Hier werden aktuelle Informationen, wie z. B. Börsenkurse, Finanztipps sowie Immobilienangebote der Sparkasse oder auch das Wittener Wetter präsentiert.

Service- und Selbstbedienungsangebot ausgeweitet

Andrea Psarski,
Marktvorstand der Sparkasse Witten

Andrea Psarski, Marktvorstand der Sparkasse Witten:
„Auch vor dem Hintergrund der nach wie vor anhaltenden Corona-Pandemie macht unser Konzept Sinn. Unsere Kunden können an den Geldautomaten der Sparkasse Witten – und somit auch außerhalb unserer Servicezeiten – selbst Bargeldabhebungen in gewünschter Stückelung und bis zu 2.000 Euro vornehmen. Während der Servicezeiten können – personenbedient – selbstverständlich in allen Standorten auch darüber hinausgehende Betrage abgehoben, bzw. ausgezahlt werden.
Darüber hinaus steht – wie bereits ausgeführt – in den Selbstbedienungsbereichen aller zehn Standorte jeweils mindestens ein Geldautomat mit Einzahlfunktion zur Verfügung: So sind Bargeldeinzahlungen frühmorgens, abends oder sogar am Wochenende möglich. Damit ist unsere Kundschaft nun noch unabhängiger von Öffnungszeiten – und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben mehr Zeit für die individuelle, qualifizierte Beratung ihrer Kunden – und derer, dies es werden möchten.
Kunden, die besondere Hilfe oder Unterstützung benötigen, wie etwa bei der Nutzung von SB-Geräten, stehen wir selbstverständlich wie bisher im Sinne von ,bedienter Selbstbedienung‘ persönlich zur Seite.

Ansonsten empfiehlt es sich weiterhin – insbesondere auch vor dem Hintergrund ‚Corona‘ –Bargeldauszahlungen direkt an den über 23.800 Geldautomaten der Sparkassen-Finanzgruppe vorzunehmen: kontaktlos – und zwar auch außerhalb unser Servicezeiten.“

Zeitlicher Rahmen für persönliche Beratung ausgeweitet

Rolf Wagner,
Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten

Rolf Wagner, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten:
„Mit den bereits im März eingeführten Service- und Beratungszeiten stehen unsere Beraterinnen und Berater an allen zehn Standorten von montags bis freitags von jeweils 09.00 bis 18.00 Uhr zur Verfügung – außerhalb der Servicezeiten mit vorausgehender Terminvereinbarung.
So haben unsere Beraterinnen und Berater den notwendigen zeitlichen Raum für ungestört-konzentrierte, individuelle Beratung. Denn das ist es, was unsere Kunden von uns erwarten und erwarten dürfen. Dabei schafft die Vereinbarung eines Beratungstermins Planungssicherheit bei Kunde und Berater gleichermaßen – und ist darüber hinaus ganz einfach und bequem:
Telefonisch steht unser Kunden-Service-Center von montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr auch für die Vereinbarung von Beratungsterminen mit dem persönlichen Berater zur Verfügung. Schon sehr bald können unsere Kunden übrigens auch online – im geschützten Online-Banking-Bereich – selbst ruckzuck einen verbindlichen Gesprächstermin mit Ihrer Kundenberaterin, bzw. ihrem Kundenberater vereinbaren. An diesem neuen Serviceangebot werden derzeit noch die letzten technischen Einstellungen vorgenommen, damit es schnellstmöglich ausgerollt werden kann.
Um es auf den Punkt zu bringen: Ausdrücklich auch nachmittags stehen unsere Berater an allen Standorten für die Beratung unserer Kunden zur Verfügung. Es ist mir besonders wichtig, dass dies deutlich wird. Und auf Wunsch kommen wir auch zu unseren Kunden nach Hause, an ihren Arbeitsplatz – und überall dorthin, wo wir für eine persönliche Beratung in allen Fragen zu Finanzen, Vorsorge und Immobilien gebraucht werden“.


Umgestaltung der Standorte wird fortgesetzt
In laufenden Jahr 2020 werden noch die Geschäftsstellen in Heven und Bommern modernisiert und umgestaltet. Angesichts des Umfangs der anstehenden Arbeiten ist es – auch unter Beachtung coronabedingter Auflagen – erforderlich, die Filialen für jeweils wenige Tage komplett zu schließen:

  • Geschäftsstelle Heven, Friedrich-List-Straße 58:
    Montag, 21., bis Freitag, 25. September 2020
  • Geschäftsstelle Bommern, Bodenborn 45:
    Montag, 09., bis Freitag, 13. November 2020

An beiden Filialen stehen die Selbstbedienungscenter auch während der umbaubedingten temporären Schließung zur Verfügung. Und auch die Beraterinnen und Berater werden während der jeweils einwöchigen Umbauphase telefonisch oder per E-Mail erreichbar sein.

Ausblick auf weitere Modernisierungsmaßnahmen in 2021
Im nächsten Jahr werden schließlich noch Geschäftsstelle Annen, die Geschäftsstelle Herbede sowie das Kundenberatungs-Center der Sparkassenhauptstelle modernisiert – und umgebaut. Wir werden entsprechend berichten.
Aufgrund des erst in 2008 erfolgten Umzugs in den Neubau „Im Hammertal 73“ bestehen für die Geschäftsstelle Hammertal derzeit keine Umbau- oder Modernisierungspläne.

Checkliste gibt wertvolle Tipps, wie Sie Ihre Wohnung kindersicher machen

Sobald der Nachwuchs auf den Beinen unterwegs ist, werden im eigenen Heim so einige Gefahrenquellen deutlich. Um Schlimmeres zu verhüten, sollten Eltern sich auf die Höhe der Kleinkinder begeben und alles mit deren Entdeckeraugen überprüfen, empfiehlt das LBS-Kinderbarometer.
Leuchtender Backofen, Kabelschlangengewirr hinter der Stereoanlage, Zimmerpflanzendschungel – wer seine Wohnung mit der Checkliste systematisch überprüft, kann viele Unfälle vermeiden.

Am einfachsten ist es, sich Raum für Raum in Ruhe vorzunehmen. „Unerfahrene Eltern können dabei von Freunden profitieren, deren Kinder bereits etwas größer sind“, sagt Dr. Christian Schröder, Sprecher des LBS-Kinderbarometers.
Dabei ist die Küche einer der abenteuerlichsten Räume für die Kleinen. Blinkende Geräte, brodelnde Töpfe und die zahlreichen Schubladen und Schränke, in denen sich spannende Sachen verstecken, ziehen die Kleinen magisch an. Aber auch das Badezimmer hat mit seinen harten Fliesenkanten und heißem Wasser sein eigenes Unfallpotenzial. Zudem kann es dort schnell sehr rutschig werden.

Darüber hinaus gibt es Gefahrenstellen, die sich in jedem Raum finden. „Steckdosen und Fenster brauchen unbedingt eine Kindersicherung“, so Schröder. Gefährliche Gegenstände oder auch Süßigkeiten hoch oben zu lagern, fordert die Kleinen mit zunehmendem Alter zu sportlichen Höchstleistungen heraus. Treppen in Haus und Garten brauchen eine Absturzsicherung.
All das ersetzt natürlich nicht die aufmerksame und durchgehende Aufsicht. Laufställe können helfen, um Kleinkinder für kurze Zeit alleine im Nebenraum zu lassen. Außerdem muss Ordnung herrschen. Herumliegende Gegenstände wie Scheren, Streichhölzer oder Kleingeld können schnell zur Gefahr werden. Aber, keine Panik! Mit guter Vorbereitung und regelmäßiger Kontrolle ist das eigene Heim im Handumdrehen kindersicher.

Quelle: LBS-Kinderbarometer der LBS West

PS: Wenn Sie Ihre Wohnung „kindersicher“ machen – und beispielsweise eine neue Küche anschaffen wollen, ist der Sparkassen-Privatkredit eine gute Idee. Hier ganz bequem Ihre monatliche Rate berechnen!

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Mit dem Sparkasse Witten 2,00 % Herbst-Express-Zertifikat Pro der DekaBank haben Anleger die Chance auf eine jährliche attraktive Zinszahlung über die kommenden vier Jahre und somit eine echte Anlagealternative im Zinstief.
Wie das funktioniert, das erklärt Sebastian Glörfeld, Wertpapierexperte der Sparkasse Witten.

Sebastian Glörfeld

Herr Glörfeld, was ist das Besondere am Herbst-Express-Zertifikat Pro der DekaBank?
Mit dem Sparkasse Witten 2,00 % Herbst-Express-Zertifikat Pro der DekaBank können Anleger unabhängig von den Entwicklungen der Kapitalmärkte attraktive Zinszahlungen erzielen. Ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal gegenüber Aktien.

Warum stehen Express-Zertifikate Pro bei Anlegern so hoch im Kurs?

Im Gegensatz zu einem direkten Investment in Aktien können Anleger mit Express-Zertifikaten schon bei seitwärts tendierenden oder nur leicht steigenden Kursen des zugrunde liegenden Basiswerts, hier der EURO STOXX® Select Dividend 30-Kursindex, attraktive Renditen erzielen.
Selbst bei moderaten Kursverlusten sind noch positive Erträge möglich. Unser aktuelles Herbst-Express-Zertifikat-Pro der DekaBank ist mit einer festen Laufzeit von vier Jahren und einer jährlichen Zinszahlung von 2 Prozent ausgestattet. Bei einem positiven Verlauf des Basiswerts kann das Zertifikat sogar vorzeitig zum Nennbetrag zurückgezahlt werden. Durch diese Möglichkeit der vorzeitigen Tilgung bietet sich jedes Jahr die Chance zur Wiederanlage. So können sich Anleger bei günstigen Märkten immer wieder neu ausrichten.

Welche Risiken beinhalten denn solche Zertifikate?
Express-Zertifikate-Pro sind Inhaberschuldverschreibungen. Bei einer solchen Geldanlage sollten Anleger daher immer ein besonderes Augenmerk auf die Bonität des Emittenten legen. Denn kommt es bei diesem zur Zahlungsunfähigkeit können Anlegern Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Die DekaBank als Emittentin verfügt über erstklassige Ratings.* Darüber hinaus sind am Laufzeitende Verluste möglich, sofern der Basiswert unter einer definierten Kursschwelle notiert. Zudem gilt es zu beachten, dass während der Laufzeit verschiedene Faktoren – wie die Kursentwicklung oder Schwankungsintensität des Basiswerts sowie die allgemeine Zinsentwicklung – den Wert der Zertifikate nachteilig beeinflussen können.

Zusätzliche Informationen gibt es HIER!

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*Die Ratings der DekaBank und aktuelle Ratingberichte finden Sie unter www.deka.de/deka-gruppe/investor-relations/ratings. Emittentenrating S & P: A+, negativer Ausblick; Emittentenrating Moody’s: Aa2, stabiler Ausblick.
Stand: 21.04.2020
Vor einer Anlageentscheidung in Zertifikate wird potentiellen Anlegern empfohlen den Wertpapierprospekt zu lesen, um die potentiellen Risiken und Chancen der Anlageentscheidung vollends zu verstehen. Die Billigung des Prospekts durch die zuständige Behörde ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Der Wertpapierprospekt und eventuelle Nachträge können unter https://www.deka.de/deka-gruppe/wertpapierprospekte unter dem Reiter „EPIHS-I-20“, die Endgültigen Bedingungen unter https://mmscache.deka.de/DE000DK0XWQ4_FT.pdf heruntergeladen werden. Sämtliche Wertpapierinformationen sowie das aktuelle Basisinformationsblatt sind ebenfalls bei Ihrer Sparkasse oder der DekaBank Deutsche Girozentrale (www.deka.de), 60625 Frankfurt kostenlos erhältlich.
Sie sind im Begriff ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann. Sollten Kurse / Preise genannt sein, sind diese freibleibend und dienen nicht als Indikation handelbarer Kurse / Preise.

Verkaufsbeschränkung: Auf besondere Verkaufsbeschränkungen und Vertriebsvorschriften in den verschiedenen Rechtsordnungen wird hingewiesen. Insbesondere dürfen die hierin beschriebenen Finanzinstrumente weder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika noch an bzw. zugunsten von U.S.-Personen zum Kauf oder Verkauf angeboten werden.
Der EURO STOXX® Select Dividend 30 Index und die im Indexnamen verwendeten Marken sind geistiges Eigentum der STOXX Limited, Zürich, Schweiz und / oder ihrer Lizenzgeber. Die auf dem Index basierende Schuldverschreibung ist in keiner Weise von STOXX und / oder ihren Lizenzgebern gefördert, herausgegeben, verkauft oder beworben und weder STOXX noch ihre Lizenzgeber tragen diesbezüglich irgendwelche Haftung.

Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung
sucht die drei strahlendsten Kulturprojekte

Nachdem in 2019 der Bereich Bildung im Mittelpunkt stand, konzentriert die Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung (WSuBS) im Jahr 2020 ihren Förderschwerpunkt auf das wichtige und besonders aktuelle Thema Kultur:

„Für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist die Corona-Pandemie Bewährungsprobe, aber gleichzeitig auch Chance: Corona hat überkommen geglaubte Grenzen neu gezogen, Ungleichheiten vertieft und uns unsere gesellschaftliche Verwundbarkeit aufgezeigt.
Doch als das öffentliche Leben während des Lockdowns weitgehend zum Stillstand kam, haben Kulturschaffende – und zwar gewollt, aber auch unbeabsichtigt – neue originelle Formate entstehen lassen: digital, partizipativ, von zu Haus – oder einfach auf der Straße“
, so Sparkassendirektor Rolf Wagner, Vorstand der Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung.

Daher unterstützt die WSuBS die drei förderungswürdigsten Wittener Kulturprojekte mit jeweils 5.000 Euro.
Zweifellos kommen die staatlichen, bzw. öffentlichen Institutionen und Kulturbetriebe, wie etwa Theater, Museen, Bibliotheken etc. ihrem Auftrag nach – und sorgen für ein umfangreiches Kulturangebot. Doch sind es immer wieder auch Projekte, Initiativen und vielfältige nicht-staatliche Institutionen, die wertvolle ergänzende, hochrelevante sowie prägende Kulturangebote entwickeln und präsentieren – und so das breitgefächerte Kulturspektrum erst vervollständigen.
Vor diesem Hintergrund rufen Vorstand und Kuratorium der WSuBS die Träger, Macher und Akteure von Wittener Kulturprojekten auf, sich ab sofort für eine Förderung ihrer Initiative/Aktion durch die WSuBS zu bewerben, und zwar schriftlich auf dem Postweg (Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung, c/o Sparkasse Witten, Ruhrstraße 45, 58452 Witten) oder per E-Mail an:   info@sparkassen-und-buergerstiftung.de

Die Bewerbungen sollen das Projekt, bzw. die Initiative oder Maßnahme umfassend darstellen – und auch Art und Weise des Nutzens für die Wittener Bevölkerung herausstellen. Kurzum:
Die Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung möchte in 2020 Projekte durch finanzielle Förderung unterstützen, die…

  • Wittener Bürger in den Mittelpunkt der Maßnahme/des Projekts stellen.
  • Kulturangebote und -projekte in Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten voranbringen oder begleiten.
  • neue oder bislang ungewohnte Wege für Kultur eröffnen.
  • generationsübergreifend ansprechen und interessieren.
  • verschiedene Kunst-, bzw. Kulturformen neu mit einander verbinden –
    und so zu kulturellem Mehrwert führen.
  • Freiräume für Kreativität und Ideen bieten – und/oder
  • Begeisterung für die vielfältigen Ausprägungen von Kultur leben und somit weitergeben.

Bewerben können sich Gruppen, Vereine, Fördervereine sowie auch die Träger von Kultur-, Erziehungs- oder Bildungseinrichtungen selbst. Einzelpersonen, Wirtschaftsunternehmen sowie andere Stiftungen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Einsendeschluss für die Bewerbungen ist der 31. Oktober 2020.
Danach wird das Stiftungskuratorium die drei Preisträger auswählen – und noch im laufenden Jahr 2020 mit jeweils 5.000 Euro öffentlich prämieren.

Stellten am 01.09.2020 – im derzeit gebotenen Corona-Abstand – den neuen Förderschwerpunktfür 2020 gemeinsam vor (v. l. n. r.):

  • Andrea Psarski, Vorstand der Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung
  • Rolf Wagner, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung
  • Bürgermeisterin Sonja Leidemann, Vorsitzende des Vorstands der Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung

Im nächsten Jahr – also in 2021 – wird sich die WSuBS dann wieder einem anderen wichtigen Förderschwerpunkt widmen. Darüber werden Stiftungskuratorium und –vorstand zu gegebener Zeit berichten.
Doch in 2020 werden zunächst die drei strahlendsten Wittener Kulturprojekte
und -initiativen gesucht – und mit jeweils 5.000 Euro gefördert.

Also: Jetzt bewerben, denn:
Kultur braucht einen wachen Geist – zum Beispiel Ihren!

Bei der Untervermietung von Immobilien sind gewisse Regeln einzuhalten

Es gibt verschiedene Gründe, warum sich jemand dazu entscheiden kann, ein von ihm angemietetes Objekt unterzuvermieten. Bei manchen dürfte das Geld eine Rolle spielen, das der Untermieter zu den monatlichen Zahlungen beitragen kann. Anderen sind vielleicht Haus bzw. Wohnung zu groß für die alleinige Nutzung oder sie sehnen sich nach Gesellschaft.
In jedem Falle gilt: Der Eigentümer hat dabei ein Wort mitzureden und muss wenigstens darüber informiert werden. Manchmal hat er sogar einen Anspruch auf Extra-Zahlungen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat nachfolgend einige Urteile deutscher Gerichte zusammengefasst, die sich mit den Rechten und Pflichten der Untervermieter auseinandersetzen.

Die Urteile im Detail

Der Eigentümer einer Wohnung kann die Untervermietung nicht mit dem Argument unterbinden, die Mieterin solle sich doch eine andere, preiswertere Immobilie suchen. Eine Frau hatte sich nach dem Auszug ihrer Söhne dazu entschlossen, einen Untermieter bei sich aufzunehmen, woraufhin der Eigentümer ihr den Umzug nahelegte. Das Amtsgericht und das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 65 S 202/17) gestatteten der Frau jedoch unter Einhaltung gewisser Voraussetzungen (Information des Vermieters, grundlegende Angaben zur aufgenommenen Person) die Untervermietung.Es ist ein ausreichendes Argument für eine Untervermietung, wenn eine Mieterin sich damit zum Beispiel nach dem Auszug eines Mitbewohners eine finanzielle Entlastung verschaffen will. Dazu ist es nicht notwendig, dass die Betroffene zwingend auf diese Einnahmen angewiesen ist. Das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 63 S 277/16) entschied, die Ablehnung der Untervermietung durch den Eigentümer mit der Begründung, die Mieterin habe es gar nicht nötig gehabt, sei nicht angemessen gewesen.

Muss es der Vermieter eigentlich auch hinnehmen, wenn eine komplette (Ein-Zimmer)-Wohnung untervermietet werden soll? Eine Berlinerin beabsichtigte das, weil sie selbst für längere Zeit auf einem Kreuzfahrtschiff arbeiten wollte und ihre Wohnung in dieser Zeit nicht benötigte. Sie hätte mit der beabsichtigten Untervermietung einen Gewinn von mehr als 50 Prozent gemacht. Der Eigentümer forderte einen Anteil davon. Als ihm der verweigert wurde, verweigerte er die Untervermietung. Das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 64 T 65/19) gab ihm darin Recht.

Wenn ein Mieter seine Wohnung dauerhaft und endgültig verlassen und diese nahen Familienangehörigen (dem Sohn und dessen Familie) überlassen hat, dann liegt ein Fall von genehmigungspflichtiger Untervermietung vor. Als der Vermieter, der nicht gefragt worden war, von dieser Angelegenheit erfuhr, kündigte er das Mietverhältnis ordentlich. Das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 65 S 16/18) zeigte Verständnis für diese Reaktion. Der ursprüngliche Mieter habe schuldhaft und nicht unerheblich gegen seine Pflichten verstoßen, indem er die Wohnung ohne Erlaubnis weitergegeben habe.

Ein Vermieter darf seine Erlaubnis zur Untervermietung nicht davon abhängig machen, dass der Mieter eine umfassende Dokumentation seiner Einkommensverhältnisse vorlegt. So hatte ein Eigentümer die aktuellen und vollständigen Leistungsbescheide des Jobcenters gefordert, ehe er seine Zustimmung erteilen wollte. Dem Landgericht Berlin (Aktenzeichen 66 S 275/17) ging das zu weit. Es sei ausreichend, so hieß es im Urteil, wenn der Hauptmieter über den Anlass und die betreffende Person informiere. Hier ging es um die Untervermietung eines Zimmers in einer Drei-Zimmer-Wohnung.

Selbst wenn durch eine Untervermietung die Gesamtzahl der Bewohner einer Wohnung steigt, rechtfertigt das noch nicht automatisch einen Mietzuschlag. Das musste eine Eigentümerin erfahren, die sich auf eine bereits im Mietvertrag erwähnte Erhöhung um 26 Euro pro Monat berief. Das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 64 S 104/18) sprach davon, es gebe keine Hinweise auf eine unzumutbare und übermäßige Belastung der Vermieterin durch die Aufnahme einer weiteren Person. Eine nennenswerte Gewinnerzielungsabsicht des Hauptmieters liege offenkundig nicht vor.

Eine einmal erteilte Erlaubnis zur Untervermietung kann aus wichtigen Gründen widerrufen werden. In einem Streitfall in der deutschen Hauptstadt ging es darum, dass die eigentlichen Mieter seit 17 Jahren ihren Lebensmittelpunkt nicht mehr in der gemieteten Wohnung hatten und auch kein Wille zur Rückkehr in diese Immobilie bestand. Angesichts der fortgesetzten Untervermietung legte der Eigentümer schließlich Widerspruch ein. Tatsächlich sei ihm diese Lösung nicht mehr zuzumuten, stellte das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 65 S 285/16) fest. Die Erlaubnis konnte dementsprechend widerrufen werden.

Unabhängig von den genauen Bestimmungen des Mietrechts ist es unbedingt nötig, dass der Untermieter/die Untermieterin den polizeilichen Meldepflichten nachkommt. Der Eigentümer einer Wohnung hatte seine Erlaubnis genau davon abhängig gemacht. Er forderte einen Nachweis für die Registrierung beim Einwohnermeldeamt. Doch nichts geschah, woraufhin das Amtsgericht Tempelhof (Aktenzeichen 7 C 161/15) entschied, der Eigentümer müsse die Untervermietung nicht dulden.

Unter bestimmten Umständen kann der Vermieter für die Untervermietererlaubnis einen Mietzuschlag von fünf bis 30 Euro und Monat verlangen. Das gilt vor allem dann, wenn sich der Betriebsaufwand oder die Gefahren und Risiken für den Eigentümer erhöhen. Wird die Wohnung von mehr Personen genutzt, als das ursprünglich vereinbart gewesen war, könnte das ein Hinweis auf einen solchen Mehraufwand sein. Ein Anteil von 20 Prozent des Untermietzinses sei allerdings nicht angemessen, befand das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 66 S 29/18), stattdessen komme der pauschale Zuschlag in Frage.

Ist eine Wohnung an mehrere Menschen vermietet, dann kann nicht einer von ihnen im Alleingang beim Eigentümer ein Untermietverhältnis beantragen. Die Mieter müssen das laut Landgericht Berlin (Aktenzeichen 65 S 172/16) gemeinschaftlich entscheiden. Selbst wenn einige von ihnen die Wohnung aktuell gar nicht mehr nutzen, ist es dennoch notwendig, sie an der Entscheidung zu beteiligen.

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Grundstückseigentümer musste Gerichtsentscheidung abwarten

Es gibt immer wieder die Situation, dass ein öffentlich genutzter Weg über ein Privatgrundstück führt. Häufig sind die Eigentümer nicht damit einverstanden und prozessieren vor Gericht dagegen. Das ist ihr gutes Recht. Aber eines sollten sie besser nicht tun: den Weg eigenmächtig sperren, ohne dass ein entsprechendes Urteil ergangen wäre.

Im konkreten Fall hatte sich der Eigentümer sogar über einen Vergleich mit der Kommune hinweggesetzt, in dem man sich auf ein Abwarten bis zum Urteil geeinigt hatte. Stattdessen wurden auf dem Weg Zaunpfähle errichtet und vereinzelt sogar Stacheldraht angebracht, so dass der Durchlass teilweise nur noch weniger als zwei Meter breit war. Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS sprach sich die Justiz gegen dieses Vorgehen aus. Es gebe „keine hinreichenden Anhaltspunkte“ dafür, dass es für den Grundstückseigentümer unzumutbar sei, die Entscheidung über die Zukunft des Weges abzuwarten. (Verwaltungsgericht Braunschweig, Aktenzeichen 6 B 116/09)
Quelle: LBS, Beratungsdienst Recht und Steuern.

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Eine Gaststätte musste erheblich um ihre Geschäfte bangen

Wenn eine Landstraße, die zu einem Ausflugslokal führt, gesperrt wird, dann kann das einen Mangel darstellen und zu einer Minderung der Miete berechtigen. Die Erreichbarkeit sei Grundlage der Attraktivität einer derartigen Wirtschaft, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (Aktenzeichen 2 U 152/16).

Das Urteil im Detail
Der Fall: Der Pächter eines Ausflugslokals sah seine Geschäfte in höchster Gefahr, als die Behörden eine Teilsperrung der an der Immobilie vorbeiführenden Landstraße ankündigten und diese dann auch tatsächlich umsetzten. Der Gastwirt vertrat die Meinung, von ihm könne auf Grund dieser Gegebenheiten nicht der vertraglich vereinbarte Mietzins verlangt werden. Der Eigentümer verwies darauf, dass die Straßenbaumaßnahmen nicht in sein Risiko, sondern in das des Mieters fielen.

Das Urteil: Mit der Sperrung einer Zufahrt zu der Gaststätte liege eine erhebliche Beeinträchtigung ihrer vertraglich vereinbarten Nutzbarkeit vor, entschieden die Richter. Hierfür habe der Vermieter einzustehen. Im Wortlaut hieß es: „Bei der Teilsperrung der Straße handelt es sich um einen objektbezogenen Umstand, der dem Risikobereich der Beklagten als Vermieterin unterfällt, nicht um einen auf den Betrieb der Gaststätte selbst bezogenen Umstand, für welchen die Kläger als Mieter und Betreiber der Gaststätte einzustehen hätten.“ Deswegen durfte die Miete um ein Drittel gemindert werden.
Quelle: LBS, Infodienst Recht und Steuern

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