UPDATE

Was ist neu in SmartBusinessPlan? Was in Vorbereitung?

Es gibt eine neue Funktion bei SmartBusinessPlan. Unter „Kompakt-Check“ können Gründer ihren Plan inhaltlich von einem Unternehmensberater prüfen lassen oder selbst wichtige Kennzahlen zur Kreditwürdigkeit auswerten.

An Hand von Eigenkapitalquote, Finanzierungsbedarf oder Rentabilität wird grob quantitativ abgeschätzt, ob eine Kreditfinanzierung mutmaßlich erreichbar ist. SmartBusinessPlan hat den Kennzahlen-Check in enger Zusammenarbeit mit Kreditinstituten entwickelt. Damit kann Gründern geholfen werden, mögliche Vorurteile gegenüber Banken und ihren Finanzierungsangeboten abzubauen, und einen Beitrag leisten, die Kommunikation zwischen Kreditgeber und Antragsteller produktiver zu machen.

Feedback zum neuen KPI-Check ist unserem Partner natürlich willkommen – z.B. unter

partner@smartbusinessplan.de.

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Prämierte Businessplan-Software, ermöglicht durch Sparkasse Witten

Prämierte Businessplan-Software, ermöglicht durch Sparkasse Witten

 

Eine Vielzahl geplanter Unternehmensgründungen scheitert an der Finanzierung.

Vielen Gründern fehlt oft das kaufmännische Know-How. Banken und andere Kreditgeber winken meist schon nach dem ersten Durchsehen der oftmals sehr unzureichenden Unterlagen ab.
Gründerinnen und Gründer brauchen also Hilfe, wollen sie ihre Ideen in die Tat umsetzen.

Die Sparkassen sind auf der Suche nach einer Web-Anwendung, die aussagekräftige Businesspläne erstellen kann, auf „SmartBusinessPlan“ aufmerksam geworden.

„SmartBusinessPlan“ ist eine deutsche Web-App, mit der ein finanzierungsreifer Businessplan erstellt werden kann, inklusive aller Kalkulationen.
Das Besondere: Die Bankenanforderung der Liquiditäts- und Rentabilitätsplanung für drei Jahre wird auf Basis der eingegebenen Zahlen automatisch ausgefüllt.

So können Gründer nun einen kompletten, druckfertigen Businessplan inklusive Finanzteil erstellen. Auf Benutzerfreundlichkeit hin optimierte  „Assistenten“ und Businessplan-Beispiele realer Unternehmen unterstützen dabei.

Kooperation ermöglicht einen kostenfreien Test

Gutschein für 30-Tage-Vollversion:
Ein solcher Gutschein für eine unverbindliche und kostenfreie 30-Tage-Vollversion kann über unsere Internetseite angefordert werden: https://www.sparkasse-witten.de/smartbusinessplan

So kann man den SmartBusinessPlan einfach testen und geht dabei keinerlei Verpflichtungen ein. Der Zugang endet automatisch, es ist keine Kündigung notwendig.

SmartBusinessPlan läuft in jedem gängigen Webbrowser, der nicht älter als 2 bis 3 Jahre ist. Konkret: ab den Versionen Firefox 17, Chrome 21, Internet Explorer 10 und Safari 5.

Die Vorteile noch einmal auf einen Blick:

  • Vollversion für 30 Tage per Gutschein der Sparkasse
  • Einfach registrieren und sofort 7 Tage kostenfrei und unverbindlich testen
  • Intuitive Bedienung und benutzerfreundliche Assistenten für die Finanzplanung
  • Reale Beispiele aus verschiedenen Branchen zur Inspiration
  • Mit SmartBusinessPlan den kompletten und druckfertigen Businessplan online erstellen
  • Hohe Datensicherheit

Eigentlich müsste es ja eine Binsenwahrheit sein, dass für die Miete nur für die tatsächliche Größe einer Wohnung oder eines Hauses zählt. Aber oftmals scheint es doch komplizierter zu sein.

 

Es kommt wohl häufig vor, dass die im Mietvertrag genannte Größenangabe für eine Wohnung falsch ist. Häufig werden zu viele Quadratmeter genannt, manchmal auch zu wenige. Nun wurde höchstrichterlich entschieden, wie mit einer solch irrtümlichen Zahl im Falle einer späteren Mieterhöhung umzugehen ist. Und da ist nun Schluss mit der Toleranzgrenze.

 

Der Fall
Im Vertrag für eine Mietwohnung war lediglich von einer Wohnfläche von 156,95 Quadratmetern die Rede, obwohl die tatsächliche Größe des Objekts 210,43 Quadratmeter betrug. Diese Differenz spielte zunächst keine Rolle, keine der Parteien thematisierte sie. Im Zuge einer späteren Mieterhöhung beschloss der Eigentümer jedoch, bei der Berechnung des Mietzinses erstmals die wahre Größe zu Grunde zu legen. Ob und in welchem Umfang er das durfte, darüber wurde in mehreren Gerichtsinstanzen gestritten.

 

Das Urteil
Die BGH-Richter stellten in ihrer Entscheidung fest, dass sich der Vermieter im Falle einer Mieterhöhung an der tatsächlichen Größe der Wohnung orientieren dürfe. Allerdings müsse er trotzdem die gesetzlich vorgesehene Kappungsgrenze einhalten, könne also den Preis nicht unbegrenzt nach oben treiben. In diesem Urteil verabschiedeten sich die Juristen auch von der bis dahin praktizierten Toleranzgrenze, die eine Abweichung der Wohnungsgröße von zehn Prozent vorsah. Darauf legte der Senat Wert, auch wenn es den konkreten Fall nicht betraf (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 266/14).

 

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Das Kinderzimmer – es gehört nicht wie Küche, Schlafzimmer und Wohnbereich zwingend zu jeder Wohnung, ist aber in Familien einer der wichtigsten Räume.

 

Es hat dabei meistens eine wechselvolle Geschichte: Erst für Babys und Kleinkinder, dann Jugendliche und junge Erwachsene, ehe es dann irgendwann zum Hobbyraum für die Eltern wird.

 

Gelegentlich müssen sich auch Zivilgerichte mit dem Kinderzimmer auseinandersetzen, sei es nun aus steuerlicher, aus baurechtlicher oder aus mietrechtlicher Sicht. Wir haben Ihnen mal 10 Urteile unterschiedlicher Gerichtszweige zu diesem Themenkreis zusammengestellt.

 

„Kinderparken“ nicht statthaft
Raum für Kinder, so nötig er auch sein sollte, darf aus baurechtlichen Gründen nicht überall geschaffen werden. Ein Hausbesitzer plante einen Einbau von zwei Kinderzimmern über einer grenznahen Doppelgarage. Die Räume wären mit dem Hauptgebäude verbunden gewesen. Doch das Verwaltungsgericht München vereitelte dieses Vorhaben. Das „Garagenprivileg“, das solche Ausbauten unter Umständen ermögliche, gelte nur für Räume, die der Garage funktionell zugeordnet seien, nicht aber für Wohnräume (Aktenzeichen 8 K 13.922).

 

Das „High Heel“-Problem
Nicht nur Kinder, wenn auch diese ganz besonders, können durch Geräusche aus der darüber liegenden Wohnung gestört werden. So ist es unter Umständen ziemlich laut, wenn Frauen mit hochhackigen Schuhen auf Parkett- oder Laminatböden herumlaufen. Das Landgericht Hamburg untersagte dies einer Mieterin. Es sei im Sinne eines gedeihlichen nachbarlichen Zusammenlebens „zumutbar, derartige Schuhe an der Wohnungseingangstür auszuziehen“ (Aktenzeichen 316 S 14/09).

 

Laminat oder Teppichboden, das war hier die Frage
Befindet sich in einer Mietwohnung – unter anderem im Kinderzimmer – ein Teppichboden und muss dieser wegen starker Abnutzung ausgetauscht werden, so darf die Vermieterin unter Umständen auch gegen den Willen der Mieter statt dessen einen Laminatboden verlegen lassen. So entschied das Amtsgericht Stuttgart in einem konkreten Fall. Auch ein Laminatbelag ermögliche „einen Gebrauch der Wohnung in gewohntem Umfang“. Die Veränderung der Mietsache sei nicht „wesentlich“ im Sinne des Gesetzes (Aktenzeichen 34 C 3588/14).

 

Die Sterne von der Wand holen? Nicht nötig!
Kinder wollen ein anderes Umfeld als Erwachsene haben. Deswegen werden Kinderzimmerwände oft etwas bunter und fantasiereicher gestaltet – zum Beispiel mit einer Sternchentapete. Dafür hatten sich Mieter in Frankfurt entschieden. Nach ihrem Auszug forderte der Eigentümer die Entfernung dieser Tapete. Das Landgericht Frankfurt war nicht dieser Meinung. Das Kinderzimmer sei in einer üblichen Art dekoriert und entspreche dem durchschnittlichen Geschmack. Die Sternchentapete müsse nicht entfernt werden (Aktenzeichen 2-11 S 125/06).

 

Rückbau nicht inklusive
Kinder brauchen, je älter sie werden, umso mehr Platz. Deswegen durchbrachen Mieter mit Zustimmung des Eigentümers die Decke vom Kinderzimmer zum Dachboden, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Als es um den Auszug ging, stritten sich allerdings beide Parteien vor dem Landgericht Kleve darum, wer für den Rückbau verantwortlich sei. Der verschlang immerhin nach Ansicht eines Sachverständigen deutlich über 5.000 Euro. Die zuständige Zivilkammer entschied, das müsse der ehemalige Mieter begleichen, denn die Zustimmung zum Durchbruch habe noch nicht bedeutet, dass der Eigentümer auch für den Rückbau aufkommen müsse (Aktenzeichen 6 S 149/12).

 

Erstwohnsitz Kinderzimmer, Zweitwohnung „steuerfrei“?
In einem Grundsatzurteil befasste sich das Bundesverwaltungsgericht mit den sogenannten „Kinderzimmerfällen“. Es ging um Studenten, die bei ihren Eltern wohnen, aber am Studienort eine Zweitwohnung unterhalten. Prinzipiell, so die Richter, könne von diesen Studierenden eine Zweitwohnungssteuer verlangt werden. Das Bundesrecht verbiete dies nicht von vorneherein. Vielmehr komme es auf die Rechts- und Verordnungslage in den jeweils betroffenen Bundesländern und Städten an (Aktenzeichen 9 C 13.07).

 

„Heimathafen“ Kinderzimmer
Wenn ein älteres „Kind“ noch zu Hause wohnt, aber an einer weiter entfernten Universität studiert, dann können die Ausgaben für die Unterkunft am Studienort und für die Fahrten dorthin unter Umständen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Allerdings ist es nach Ansicht des Bundesfinanzhofs entscheidend, dass der „Heimathafen“ bei den Eltern tatsächlich der Lebensmittelpunkt bleibt und regelmäßig aufgesucht wird. Letztlich kommt es nach Überzeugung des BFH auf eine „Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls“ an  (Aktenzeichen VI R 78/10).

 

Eigenbedarf „Kinderzimmer-Wohnung“?
Mit dem Kinderzimmer ist es eines Tages nicht mehr getan. So war es bei einem 22-jährigen jungen Mann, der studieren und mit seinem Freund zusammenziehen wollte. Wegen des beengten Platzes im Kinderzimmer gab es immer wieder Streit. Die Eltern kündigten ihren Mietern einer 125 Quadratmeter großen Wohnung, um Platz für den Sohn und dessen Lebensgefährten zu schaffen. Die Betroffenen akzeptierten die Kündigung nicht. Der Bundesgerichtshof stellte fest, es gebe keine Richtwerte dafür, ab welcher Wohnungsgröße man von einem weit überhöhten Wohnbedarf sprechen müsse und die Eigenbedarfskündigung nicht gelten lassen könne. Den Eigentümern müsse hier ein Spielraum gelassen werden (Aktenzeichen VIII ZR 166/14).

 

Wohnung ist keine „Betriebsstelle“
Und wie sieht es aus, wenn jemand in seiner Wohnung gleich bis zu fünf fremden Kindern Platz bietet , weil er diese tagsüber gegen Bezahlung von 7 bis 19 Uhr betreut? Über diesen Fall einer Tagesmutter musste der Bundesgerichtshof entscheiden. Sie erteilten der Tagesmutter eine Abfuhr. Zweckbestimmung von Räumen als Wohnung sei es, der Lebensmittelpunkt zu sein. Selbstverständlich auch mit eigenen Kindern oder deren Freunden, die sich zeitweise hier aufhielten. Eine Pflege- und Betreuungsstelle für Kinder von Dritten zähle aber nicht dazu (Aktenzeichen V ZR 204/11).

 

Wenn Kugelkäfer auf der Schimmelwand krabbeln
Schimmelpilz macht ein Kinderzimmer quasi unbewohnbar, denn wer wollte seinen Nachwuchs schon weiter dort wohnen und schlafen lassen. Wenn zusätzlich auch noch eine große Zahl von Kugelkäfern in derselben Wohnung auftaucht, dann ist eine erhebliche Mietminderung möglich. Das Amtsgericht Trier kam nach der Beweiswürdigung zu dem Ergebnis, dass das Leben in der Wohnung wegen der doppelten Belästigung äußerst unangenehm geworden sei und hielt eine 50prozentige Mietminderung für angemessen (Aktenzeichen 8 C 53/08).

Eine ganz wichtige Frage für die Käufer von Wohneigentum ist es, wann genau die Gewährleistungsfrist nach der Übernahme des Objekts beginnt und wann sie endet. Die Antwort darauf entscheidet, wie lange der Bauträger für eventuelle Mängel haften muss. Eine aktuelle höchstrichterliche Entscheidung kommt  nun Immobilienkäufern und Eigentümergemeinschaften zu Gute und deutet den Sachverhalt eher großzügig.

Der Fall
Ein Bauträger hatte eine Wohnanlage errichten lassen, um anschließend die entstandenen Eigentumswohnungen zu verkaufen. Das zog sich über einen längeren Zeitraum hin. Einige Erwerber waren um Jahre später dran als die anderen. So stellte sich schließlich die Frage, wann eigentlich die Gewährleistungsansprüche der einzelnen Käufer für Mängel am Gemeinschaftseigentum abliefen.
Der Bauträger verwies auf die Abnahme durch den Sachverständigen, die bereits vor mehr als fünf Jahren erfolgt sei. Deswegen sei die Gewährleistung abgelaufen. Einige Käufer argumentierten anders. Sie hätten ihre Objekte per notariellem Kaufvertag erst später erworben, weswegen in ihrem Falle die Gewährleistungsfrist noch laufe.

Das Urteil
Tatsächlich gab der Bundesgerichtshof den Erwerbern Recht. Auf die vorausgegangene ursprüngliche Abnahme des Gemeinschaftseigentums komme es bei dem einzelnen Eigentümer und seinen individuellen Ansprüchen nicht an. Der Bauträger musste also haften. Der BGH störte sich auch nicht daran, dass die Wohnungseigentümerschaft per Mehrheitsbeschluss die Ansprüche der einzelnen Erwerber auf Mängelbeseitigung an sich gezogen hatte (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VII ZR 156/13).

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Unsere neuen Azubis 2016 haben sich am 07.08.2016 im Movie-Park getroffen, um sich ein wenig zu beschnuppern und besser kennenzulernen.

Die Eintrittskarten gab es „teambildend“ von uns. Die Tickets wurden beim traditionellen ersten Kennenlerntag im Mai ausgehändigt. Acht von neun unserer Neuen waren dabei und haben, wenn man sich das Bild so anschaut, wirklich Spaß gehabt.

Lennard Kutta (der vordere junge Mann), dann von links nach rechts: Lorena Zagler, Michelle Gert, Alina Hanke und Joana Hesper,und in der hinteren Reihe: Lara Tröster, Nick Schöffler und Majken Neele Köpenick.

Moderne Eigentumswohnung mit Aufzug und zum Süden ausgerichteter Dachterrasse Witten-City

Objektbeschreibung

Diese helle, gut aufgeteilte 3,5-Zimmer-Eigentumswohnung mit ca. 78 m² Wohnfläche befindet sich im 1. Obergeschoss eines gepflegten und modernen Mehrfamilienhauses. Die zum Innenhof gerichtete, großzügige Dachterrasse lädt Sie zu gemütlichen Abenden ein.

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Sie wohnen hier in einer kleinen Seitenstraße der Wittener Innenstadt und können die vielfältigen Läden und Lokale bequem fußläufig erreichen.

Aufteilung

Diele, Kinderzimmer, Schlafzimmer, Badezimmer, Küche, Wohn-/Esszimmer, Dachterrasse

Ausstattung

– Gaszentralheizung
– Kunststofffenster mit Isolierverglasung mit Rollläden
– Fliesen in Küche, Diele und Badezimmer
– Parkett in Wohnzimmer, Schlaf- und Arbeitszimmer
– Aufzug direkt vor der Wohnungstür vorhanden

Energieverbrauchskennwert

123,5 kWh/(m²a) Energieeff.-Kl. D

Lage

– zentrale Lage von Witten
– vielfältige und nahegelegene Einkaufsmöglichkeiten
– gute regionale und überregionale Verkehrsanbindung, alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind fußläufig zu erreichen

Bezug

bezugsfrei

Objektnummer

SIP-ID45250035-149941

Lage

PLZ 58452
Ort Witten-City
Anzahl Etagen 1

Preise

Kaufpreis 139.000 €
Kaufpreis pro m² 1.791,24 €
Käuferprovision 3,57 % (inkl. MwSt.)

Flächen

Wohnfläche 77,6 m²
Gesamtfläche 77,6 m²
Anzahl Zimmer 3,5

Zustand

Baujahr1995

Energieausweis

Energieausweistyp Verbrauchsausweis
Energieverbrauchkennwert 123,5 kWh/(m²*a)
Effizienzklasse D
Baujahr lt. Energieausweis 1995
Gebäudeart Wohngebäude
Wesentlicher Energieträger Gas

Gemütliche 2,5-Zimmer-Eigentumswohnung mit Balkon in zentraler Lage zum Stadtkern Witten-City

Objektbeschreibung

Diese ca. 61 m² große Eigentumswohnung befindet sich im 1. OG eines zentral zur Wittener Innenstadt gelegenen 6-Familienhauses.

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Der überdachte Balkon bietet Ihnen an sonnigen Tagen einen Platz zum Entspannen.

Bus- und Bahnhaltestellen, sowie Einkaufsmöglichkeiten, befinden sich im direkten Umfeld der Wohnung. Die Innenstadt von Witten lässt sich schnell erreichen und bietet Ihnen mit zahlreichen Läden und Lokalen alles, um Ihren persönlichen Bedarf zu decken.

Aufteilung

Diele, Küche, Schlafzimmer, Badezimmer, Wohn-/Esszimmer, Balkon

Ausstattung

– Gaszentralheizung Firma Buderus
– Warmwasser über Durchlauferhitzer
– Kunststofffenster mit Isolierverglasung aus 1998
– renovierungsbedürftig
– Bad mit Wanne und WC

Energieverbrauchskennwert

151,20 kWh/(m²a)

Lage

– zentrumsnah gelegen
– die Wittener Innenstadt mit zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und Cafés ist fußläufig schnell erreicht
– gute Verkehrsanbindung mit Bus und Bahn gegeben

Bezug

bezugsfrei

Objektnummer

SIP-ID 45250035-147853

Lage

PLZ 58452
Ort Witten-City
Anzahl Etagen 1

Preise

Kaufpreis 59.000 €
Kaufpreis pro m² 960,91 €
Käuferprovision 3,57 % (inkl. MwSt.)

Flächen

Wohnfläche 61,4 m²
Gesamtfläche 61,4 m²
Anzahl Zimmer 2,5

Zustand

Baujahr 1964

Energieausweis

Energieausweistyp Verbrauchsausweis
Energieverbrauchkennwert 151,2 kWh/(m²*a)
Baujahr lt. Energieausweis 1964
Gebäudeart Wohngebäude
Wesentlicher Energieträger Gas

 

Vom Grundsatz her ist Vater Staat ja bereit, beim Erwerb einer Immobilie und anschließend geplanter Vermietung einen guten Teil der entstehenden Ausgaben als Werbungskosten anzuerkennen. Aber man sollte nicht seinen Langmut herausfordern. Die Absicht, Einkünfte zu erzielen, muss irgendwann erkennbar sein. Kommt es dann Jahr um Jahr nicht zu entscheidenden Fortschritten, dann kann der Fiskus die Anerkennung verweigern.

Der Fall
Ein Investor hatte ein sanierungsbedürftiges Mehrfamilienhaus mit elf Wohnungen erworben. Allmählich zogen die Mieter aus, damit eine Renovierung möglich wurde. Doch nach dem völligen Leerstand verstrichen etliche Jahre, ohne dass mit der entkernten Immobilie etwasauch nur ansatzweise etwas vorangegangen wäre. Für die Jahre drei bis acht nach dem Leerstand wollte der Eigentümer dann tatsächlich Werbungskostenüberschüsse geltend machen. Das lehnte das zuständige Finanzamt mit Hinweis auf die überlange Sanierungsdauer ab.

Das Urteil
Der Bundesfinanzhof stimmte der Einschätzung des Finanzamtes zu. Werbungskosten könnten nur so lange in Anspruch genommen werden, so lange man erkennen könne, dass der Steuerpflichtige den ursprünglichen Entschluss zur Erzielung von Einkünften nicht aufgegeben habe. Genau dieser Verdacht müsse allerdings hier entstehen. Selbst unter Maßgabe eines großen Beurteilungs- und Entscheidungsspielraumes könne man hier keine Fortschritte sehen. Die nötigen Bemühungen um eine sachgemäße Sanierung und die anschließende Vermietung fehlten (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 46/13).

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Witten ist eine grüne Stadt: Überall gibt es Parks, Grünanlagen, Alleen, Gärten und Plätze – mit vielen unterschiedlichen Bäumen. Die lohnt es sich näher zu betrachten.

Die Diplom-Geografin und Vorsitzende der Naturschutzgruppe Witten „NaWit“ Birgit Ehses hat unterschiedliche Bäume unserer Heimatstadt mit großer Sachkenntnis beschrieben.

Die Porträts der Bäume und der vielen kleinen Details wie Blätter und Früchte steuerte der Wittener Diplom-Fotodesigner Stefan Ziese bei – und lädt damit auch optisch zum Staunen ein. Herzlichen Dank dafür an Birgit Ehses und Stefan Ziese.

Heute geht es um die Eibe – ein sehr mystischer Baum.

Schon gewusst?

Der Gletschermann „Ötzi“, der rund 5300 Jahre im ewigen Eis eingeschlossen lag, trug bei seiner Entdeckung Bogen und Speer aus Eibenholz bei sich.

Den Kelten war die Eibe heilig, den Germanen galt sie als Sinnbild der Ewigkeit. Keltische Druiden fertigten Zauberstäbe aus dem Holz der Eibe, das Holz galt aber auch als Schutz­mittel gegen Hexen, Geister und Dämonen. Trug jemand einen eibenen Talisman auf der bloßen Haut, dann vermochte keine finstere Macht ihm mehr etwas anzutun.

In einem Kräuterbuch des 16. Jahrhunderts wird die Eibe als „verbotener Baum“ beschrieben. Damals waren die Menschen fest davon überzeugt, dass man bei längerem Aufenthalt im Schatten einer Eibe sterben könnte.

Kal2016_08_August_Blatt

Zu den ältesten Bäumen in Witten zählen die Eiben am Schloss Steinhausen. Mit einem Alter von über 150 Jahren gehören sie zu den 16 Baumnaturdenkmälern unserer Stadt. Da Eiben weit über 1000 Jahre alt werden können, sind die Bäume auf Steinhausen im Verhältnis noch relativ jung. Frühestens nach 200 Jahren erreichen die sehr langsam wachsenden immergrünen Nadelgehölze ihre maximale Höhe von 18 Metern.

Hinsichtlich ihrer Langlebigkeit hätten die „Steinhausener“ Eiben auch schon im 13. Jahrhundert hier wachsen können, als die Herren von Witten an diesem Ort eine mittelalterliche Höhenburg errichten ließen. Tatsächlich wurden die Bäume aber erst viele Jahre später, etwa Mitte des 19. Jahrhunderts, im Schlossgarten gepflanzt. Dem voraus gingen Zerstörung und Wiederaufbau der Burganlage im 15./16. Jahrhundert sowie die Errichtung des klassizistischen Herrenhauses im Jahr 1810 unter Levin von Elverfeldt. Weitere Umbaumaßnahmen fanden Ende des 19. Jahrhunderts durch den Unternehmer Friedrich Wilhelm Dünkelberg statt. Über eine Heirat kam Schloss Steinhausen schließlich an die Familie Oberste-Frielinghaus, die auch heute noch Eigentümer der Anlage ist.

In den historischen Gebäuden befinden sich nun ein Restaurant, Künstlerateliers und eine Mountainbikeschule. Im kleinen Schlossgarten, der öffentlich zugänglich ist, kann man – im Schatten der alten Eiben – eine Dauerausstellung von Shona-Skulpturen aus dem südafrikanischen Simbabwe besichtigen, aber auch im Biergarten verweilen, Hochzeiten feiern oder an Kulturveranstaltungen teilnehmen.

Während die Eibe früher in ganz Europa sehr verbreitet war, findet man sie heute in den Wäldern nur noch selten. Nach der Eiszeit und unter dem Einfluss der konkurrenzstarken Buche wurde sie bis auf wenige Standorte zurückgedrängt. Hinzu kam eine massive Abholzung der Eibenwälder im Mittelalter, da die Bäume ein sehr hartes und elastisches Holz lieferten, das vor allem für den Bau von Bogen und Armbrüsten verwendet wurde. Auch die spätere Nutzung des Eibenholzes für Drechsler- und Schnitzarbeiten sowie als Bauholz für den Wasserbau und für Eisenbahnschwellen führte zum Rückgang der Wildvorkommen. Heute wird die Eibe in der Roten Liste geführt und steht unter Naturschutz.

Auf Friedhöfen, in Parks und in Gärten werden Eiben häufig angepflanzt, da sie immergrün und äußerst schattenverträglich sind. Durch ihr starkes Ausschlagsvermögen lassen sich die Pflanzen gut zurückschneiden und werden auch wegen ihres dichten Wuchses gerne als Sichtschutzhecke verwendet. Die Gehölzart ist sehr variabel und wächst je nach Standortbedingungen als Baum oder Strauch.

Kal2016_08_August_Frucht

Eiben tragen als einzige heimische Nadelbäume keine Zapfen. Da die Bäume zweihäusig sind, findet man die von einem roten fleischigen Samenmantel (Arillus) umschlossenen Samen nur auf den weiblichen Exemplaren. Mit Ausnahme des Fruchtfleischs sind alle Teile der Pflanze sehr giftig, besonders die Nadeln und Triebe. Sie enthalten unter anderem das Alkaloid Taxin, das in entsprechend hoher Konzentration für Menschen und Haustiere tödlich ist. Vor allem bei Rindern und Pferden kommt es immer wieder zu Vergiftungen, daher sollten Eiben nicht an Weiden gepflanzt werden.

Kal2016_08_August_Blüte

Die Verbreitung der Samen erfolgt überwiegend durch Vögel, vor allem durch Amseln und Drosseln. Sie können die Eibenfrüchte ohne Gefahr fressen, da sie die giftigen schwarzen Samen unverdaut wieder ausscheiden.

Man macht sich ja manchmal gar nicht klar, wie schnell man in Situationen kommen kann, die das gewohnte Leben mitunter drastisch verändern.

 

Als Arbeitnehmer sind Sie in den ersten sechs Wochen einer Krankheit durch die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers abgesichert.  Ab der siebten Woche kann es dann eng werden. Denn danach zahlt Ihre Krankenkasse, wenn Sie gestzlich versichert sind, noch nur ein Krankengeld, das spürbar unter dem gewohnten Nettoeinkommen liegt.

 

Wenn Sie also zum Beispiel durch einen Sportunfall, zum Beispiel beim Skifahren, für einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig sind, kostet Sie dann nicht nur Nerven, sondern auch bares Geld.

 

Sie müssen mit mehr als 20 Prozent weniger Geld rechnen. Da können schnell ein paar hundert Euro zusammenkommen – und das bei gleich bleibenden Lebenshaltungskosten und finanziellen Verpflichtungen.

Rechenbeispiel

Mit diesem Minus müssen Sie rechnen, wenn Sie nicht selbst vorgesorgt haben: 

Nettoeinkommen ca. 1.300,00 Euro
Krankengeld ab der 7. Woche ca. 1.170,00 Euro
Sozialversicherungsbeiträge (12,025 %)* –       ca. 140,69 Euro
Tatsächliches Krankengeld ca. 1.029,31 Euro
Ihre monatliche Lücke ca. 270,69 Euro

*Gesetzlich Versicherter mit einem Kind, Stand Januar 2016

 

Stellt sich die Frage, ob Sie dieses Risiko eingehen wollen.

Sie erhalten ein tägliches Krankentagegeld, in der Höhe natürlich abhängig vom zugrundeliegenden Einkommen. Dieses Krankentagegeld wird nicht durch Sozialabgaben geschmälert, ist also netto. Berufskrankheiten und Berufsunfälle sind im Versicherungsschutz eingeschlossen.

 

Was kostet Sie die Absicherung dieses Risikos?

Anhand Ihres Nettoeinkommens sehen Sie  in der Tabelle das empfohlene Tagegeld, aus dem sich Ihr monatlicher Beitrag ableitet. Gerechnet ist das Angebot „VerdienstausfallPLUS (KTS) “ unseres Partners HanseMerkur.
 

Monatsbeiträge VerdienstausfallPLUS (KTS) in Euro
Monatliches

Nettogehalt bis

Monatliche

Einkommenslücke

bis ca.

Empfohlenes

Tagegeld

15–44

Jahre

45–54

Jahre

Ab 55

Jahre

ca. 650,00 150,00 5,00 3,50 6,60 9,10
ca. 1.300,00 300,00 10,00 7,00 13,20 18,20
ca. 1.950,00 450,00 15,00 10,50 19,80 27,30
ca. 2.600,00 600,00 20,00 14,00 26,40 36,40

Bitte beachten Sie, dass ein Abschluss nur bis 50 Jahre möglich ist. Mit dem Erreichen des 45. bzw. 55. Lebensjahres ist der Beitrag für die dann gültige Beitragsgruppe zu zahlen.

 

Wir haben noch ein besonderes Angebot für Sie:

Bei einem Abschluss bis 30. September 2016 erhalten Sie eine „Geld-zurück-Garantie“. Sie können die Versicherung bis zu 100 Tage nach Erhalt der Unterlagen ohne Angabe von Gründen einfach widerrufen und erhalten alle eingezahlten Beiträge zurück.

 

Sie haben Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung?

Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin in Ihrer Sparkassenfiliale vor Ort in Witten, telefonisch unter 02302 174-4900 oder direkt hier:

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Ab dem 3. August 2016 bieten wir Ihnen den cyberJack go plus in unserem SparkassenShop an. Der ultraflache Secoder zum Preis von 83,30 Euro passt in jede Tasche und kann sowohl am heimischen PC als auch unterwegs mit dem Notebook für HBCI-Banking genutzt werden.

Innovativ und mobil durch den integrierten USB-Speicher

Um auch von unterwegs sicheres HBCI-Banking nutzen zu können, benötigen Sie die Software StarMoney Plus, die dazu auf dem USB-Speicher des Chipkartenlesers installiert wird.

Gutscheinaktion für StarMoney Plus

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Bestellen Sie in der Zeit vom 3. bis 31. August 2016 einen cyberJack go plus, erhalten Sie einen Gutschein mit 5,00 Euro Preisnachlass beim Kauf einer StarMoney Plus Vollversion. Einzulösen ist der Gutschein direkt im SparkassenShop.
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Anwendungsgebiete:

• Electronic-Banking (FinTS / HBCI)
• fortgeschrittene elektronische Signatur
• e-Business
• e-Vergabe
• e-Ticketing und Altersverifikation im Internet
• Ladefunktion der GeldKarte im Internet
• Bezahlfunktion mit der GeldKarte im Internet

Technische Daten:

• Farbe: schwarz
• Schnittstelle: USB
• Stromversorgung: USB
• Maße: 87 x 68 x 10 mm (H x B x T)
• Gewicht: 50 g
• alphanumerisches Display mit 4 x 20 Zeichen
• Plug & Play: keine Installation erforderlich
• Taktile Rückmeldung durch Vibration
• OLED-Display für authentische Anzeige
• Speicherplatz für interne Anwendungen (4 GB)

Systemanforderungen:

Betriebssystem:
• Windows 2000, XP, Vista, 7, 8, 8.1, 10, Server 2003 – 2008 R2, Windows CE nach hardwarespezifischer Integration
• Linux, Mac ab OS X (Treiberdownload von der Internetseite des Herstellers)
Hardware:
• IBM®- oder PC-kompatibel
• USB-Anschluss
• Mind. 50 MB freier Festplattenspeicher
• Rechner CPU ab 300 MHz
Zertifizierungen und Richtlinien:
• CE-konform
• WEEE-konform
• RoHS-konform
• EMVCo L1 konform
• Microsoft WHQL
• Secoder-Zulassung der Deutschen Kreditwirtschaft (DK)

Applikationsschnittstellen:

• USB 2.0
• CT-API
• PC/SC 2.0 (Kommandos teilweise durch SecoderSpezifikation eingeschränkt)
• ISO 7816

Lieferumfang:

• cyberJack® go plus mit Touch-Tastatur zur sicheren PIN-Eingabe
• Reiner SCT Gerätemanager und Gerätetreiber
• Bedienungsanleitung auf CD
• USB-Kabel (0,4 m)
• Standfuß klappbar

Gewährleistung:

2 Jahre ab Kaufdatum

 

Am 8. Oktober 2016 feiert der Movie Park wieder das schaurige Halloween Horror Fest, jetzt exklusiv mit der neuen Attraktion walking dead breakout.

Bestellen Sie Ihre vergünstigten Download-Tickets direkt über den Webshop des Movie Park:

www.moviepark.de

Und so funktioniert es:

Auf der Startseite befindet sich ein Widget, in dem die Ticket-Anzahl ausgewählt werden kann.

Wählen Sie das Datum des Sparkassen-Tags, den 8.Oktober 2016, aus und geben Sie den Actionscode SPARKASSENTAG ein.

Die Tickets können bis zum Veranstaltungstag online gekauft werden. Der Preis beträgt 20,50 Euro inkl. MwSt. (Normalpreis für Erwachsene 39,00 Euro). Eine Rückgabe der Tickets ist nicht möglich.

Die Tickets gelten nur für einen Eintritt am 8. Oktober 2016 .

Bildquelle: Movie Park Germany