"Modernes Wohnen in einer ruhigen Wohnsiedlung" - Gemütliche Doppelhaushälfte mit Garage und Photovoltaikanlage in Witten-Bommern Witten-Bommern, Doppelhaushälfte

Objektbeschreibung

Diese moderne Doppelhaushälfte in der Rechtsform einer Eigentumswohnung wurde im Jahre 2008 fertig gestellt. Aufgrund der gepflegten und hochwertigen Ausstattung können Sie hier ohne großen Renovierungsaufwand einziehen.

Im Erdgeschoss finden Sie den hellen Wohnbereich und die gemütliche Küche mit Essplatz. Zusätzlich bietet Ihr neues Eigenheim ein Schlafzimmer mit großzügigem Badezimmer im Gartengeschoss. Ein weiteres Schlafzimmer, ein zusätzliches Arbeitszimmer und ein eigenes Duschbad sind im Dachgeschoss vorhanden.

Hier wohnen Sie in einer angenehm ruhigen Lage mit Naherholungsgebieten und zahlreichen Wanderwegen in der Umgebung.

Aufteilung

 

Gartengeschoss: Schlafzimmer, Flur, Badezimmer, Terrasse
Erdgeschoss: Wohnzimmer, Diele, Küche mit Essbereich
Dachgeschoss: Kindezimmer, Flur, Arbeitszimmer, Badezimmer, Abstellraum

Ausstattung

 

– ca. 198,00 anteiliges Grundstück, zzgl. 1/10 Anteil an der privaten Zuwegung
– Spitzboden
– Gaszentralheizung mit Warmwasserspeicher
– Kunststofffenster mit Isolierverglasung und elektrischen Rollläden
– Satteldach
– 1Garage mit elektrischem Schwenktor
– Photovoltaikanlage mit 4 KW aus 2011
– großzügiges Vollbad mit zusätzlicher Fußbodenheizung, Waschmaschinenanschluss und Fenster im Gartengeschoss
– Duschbad mit Fenster im Dachgeschoss
– Oberböden: Fliesen und Parkett
– Holztüren mit Holzzargen
– Schlafzimmer mit Zugang zur großen Terrasse
– bodentiefe Fenster im Schlaf- und Wohnzimmer

Lage

– ruhige Privatstraße in Witten-Bommern
– Naherholungsgebiete und Wanderwege in der Umgebung
– den Ortskern von Witten-Bommern mit zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten erreichen Sie nach wenigen Minuten mit dem Auto
– Bushaltestelle im direkten Umfeld

Bezug

nach Absprache

 

Objektnummer

SIP-ID 45250035-118139
Externe-ID 0-1308

Lage

PLZ 58452
Ort Witten-Bommern
Anzahl Etagen 2

Preise

Kaufpreis 249.000 €
Kaufpreis pro m² 2.389,64 €
Käuferprovision 3,57 % (inkl. MwSt)
Stellplatz Garage 1

Flächen

Wohnfläche ca. 104 m²
Gesamtfläche ca. 104 m²
Grundstücksfläche ca. 198 m²
Anzahl Zimmer 5

Zustand

Baujahr 2008

Energieausweis

Energieausweistyp Verbrauchsausweis
Energieverbrauchkennwert 91,9 kWh/(m²*a)
Effizienzklasse C
Baujahr lt. Energieausweis 2008
Wesentlicher Energieträger Gas

Ruhig gelegenes Zweifamilienhaus mit Einliegerwohnung und großem Grundstück Witten-Rüdinghausen, Einfamilienhaus

Objektbeschreibung

Hier wohnen Sie auf einem ca. 996 m² großen Grundstück und profitieren von der ruhigen Wohnlage am Ende einer kleinen Sackgasse im Ortskern von Rüdinghausen.

Ihr neues Eigenheim ist mit einer Wohnfläche von ca. 249 m² großzügig aufgeteilt und bietet auf jeder der drei Ebenen ausreichend Wohnraum. Die Einliegerwohnung verfügt neben dem Zugang aus dem Treppenhaus über einen eigenen Eingang. Drei Garagen mit zusätzlichen Parkmöglichkeiten davor, gewähren ausreichend Platz für Ihre Fahrzeuge und zusätzlichen Stauraum.

Aufteilung

 

Aufteilung Gartengeschoss: Diele, Badezimmer, Essbereich, Küche, Schlafzimmer, Wohnzimmer, Terrasse

Aufteilung Erdgeschoss: Diele, Kinderzimmer, Badezimmer, Schlafzimmer, Küche, Wohn-/Esszimmer, Balkon

Aufteilung Dachgeschoss: Diele, Kinderzimmer, Badezimmer, Schlafzimmer, Küche, Wohn-/Esszimmer

Ausstattung

– 3 Garagen
– Gasheizungen Firma Junkers
– Kunststofffenster mit Isolierverglasung aus 2003 im Dachgeschoss und 2008 im Gartengeschoss
– Alufenster mit Isolierverglasung aus 1994 im Erdgeschoss
– Giebel mit Wärmedämmung
– Wohnung im Gartengeschoss mit separatem Eingang
– Bad mit Fenster, Wanne und WC im Garten- und Erdgeschoss
– Bad mit Fenster, Dusche und WC im Dachgeschoss
– Fliesen, Laminat, Parkett und Teppich
– Balkon mit Treppe in den Garten

Energiebedarfskennwert

 

190,1 kWh/(m² * a) – Energieeff.-Kl. F

Lage

– ruhige Seitenstraße im Ortskern von Witten-Rüdinghausen
– gute Bus- und Bahnanbindung
– schnelle Autobahnanbindung eine Grundschule und Kindergärten im Umfeld
– Grundschule und Kindergärten im Umfeld

Bezug

 

nach Absprache

 

Objektnummer

SIP-ID 45250035-123273
Externe-ID 0-1307

Lage

PLZ 58454
Ort Witten-Rüdinghausen
Anzahl Etagen 1

Preise

Kaufpreis 339.000 €
Kaufpreis pro m² 1.362,87 €
Käuferprovision 3,57 % (inkl. MwSt)
Stellplatz Garage 3

Flächen

Wohnfläche ca. 249 m²
Gesamtfläche ca. 249 m²
Grundstücksfläche ca. 996 m²
Anzahl Zimmer 11
Zustand
Baujahr 1957

Energieausweis

Energieausweistyp Bedarfsausweis
Endenergiebedarf 190,1 kWh/(m²*a)
Effizienzklasse F
Baujahr lt. Energieausweis 1957
Gebäudeart Wohngebäude
Wesentlicher Energieträger

"Großzügig aufgeteilt und flexibel nutzbar" Freistehendes Wohn- und Geschäftshaus Witten-Stockum, Wohn-/Geschäftshaus

Objektbeschreibung

In dieser Immobilie steht dem neuen Eigentümer nicht nur der eigene Wohnbereich zur Verfügung, der Sie mit einer Wohnfläche von ca. 203 m² und seiner großzügigen, offenen und hellen Raumgestaltung überzeugen wird.

Der aktuell als Wohnung genutzte Gewerbeteil mit separatem Eingang bietet eine Nutzfläche von ca. 115 m². Die beiden derzeit getrennt genutzten Bereiche, lassen sich leicht wieder hausintern miteinander verbinden.

Der große Hof dient als Zufahrt zur Doppelgarage und zur zusätzlichen Werkstatt mit Rolltor und bietet ausreichend Platz für weitere Lager- und Parkmöglichkeit.

Aufteilung

 

Aufteilung Hauptwohnung Erdgeschoss: Diele, Gäste-WC, Küche, Essbereich, Wohnbereich, Balkon, Terrasse

Aufteilung Hauptwohnung Dachgeschoss: Flur, Badezimmer, Kinderzimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer mit Duschbad, Balkon

Aufteilung Gewerbeteil derzeit als Wohnung Erdgeschoss: Diele, Küche, Badezimmer, Essbereich

Aufteilung Gewerbeteil derzeit als Wohnung Untergeschoss: Flur, Kinderzimmer, Badezimmer, Wohnzimmer

Ausstattung

– ca. 39,50 m² Werkstatt mit Umkleide und Duschbad
– ca. 43,50 m² Teilkeller
– ca. 33,00 m² Doppelgarage mit Zugang zur Hauptwohnung
– ca. 34,00 m² Terrasse auf der Doppelgarage
– Balkone: ca. 16,00 m² im Erdgeschoss, ca. 11,60 m² im Dachgeschoss
– Gaszentralheizung (Fa. Vaillant Bj. 2005) mit separatem Warmwasserspeicher
– Holzfenster mit Isolierverglasung
– aktuell modernisierte Bäder
– großer Kamin im Wohnbereich der Hauptwohnung
– Zuwegung zum Haus und separate Terrasse mit großen Bruchsteinplatten
– Gartenhütte
– große Hoffläche

Energieverbrauchskennwert: 148 kWh/(m²*a), Energieeffizienzklasse E

Lage

– am Rande des Ortskern von Stockum
– Bushaltestelle in fußläufiger Entfernung
– Einkaufsmöglichkeiten im direkten Umfeld
– gute Autobahnanbindung

Bezug

– Gewerbe / derzeit als Wohnung genutzt ab Oktober 2016
– Hauptwohnung nach Absprache

Objektnummer

SIP-ID 45250035-123275

Lage

PLZ 58454
Ort Witten-Stockum
Anzahl Etagen 1

Preise

Kaufpreis 379.000 €
Kaufpreis pro m² 1.871,60 €
Käuferprovision 3,57 % (inkl. MwSt)
Stellplatz Garage 2

Flächen

Wohnfläche ca. 203 m²
Nutzfläche ca. 115 m²
Gesamtfläche ca. 318 m²
Grundstücksfläche ca. 1471 m²
Anzahl Zimmer 6

Zustand

Baujahr 1982
Energieausweis
Energieausweistyp Bedarfsausweis
Mit Warmwasser ja
Endenergiebedarf 148 kWh/(m²*a)
Effizienzklasse E
Baujahr lt. Energieausweis1982
Gebäudeart Wohngebäude

Sonstiges

Verfügbar ab nach Absprache

 

Es ist mal wieder soweit: Bei der Sparlotterie der Sparkassen gibt es eine Sonderauslosung. Neben den zahlreichen Geldgewinnen von bis zu 100.000 ist „sehr viel Auto“ im Lostopf.

VW cross up!

Diesmal fährt für die Gewinner der VW cross up! mit toller Sonderausstattung vor. Der ist zwar der kleinste von VW, doch der Cityflitzer macht seinem Namen alle Ehre.  Lassen Sie sich von seinen tollen Sonderausstattungen überraschen.

Übergabe-Event in der „Autostadt“

Bei einem Übergabe-Event in der „Autostadt“ mit Übernachtung im 5-Sterne-Hotel nimmt jeder up-Gewinner seinen Neuwagen persönlich in Empfang.

Sichern Sie sich Ihre Gewinnchance*

* Gewinnchancen: 2,50 Euro = 1:10, 100.000 Euro = 1:2,4 Millionen, Monatlicher Pkw = 1:800.000, VW cross up! = 1:100.000. Das Verlustrisiko beträgt 1,20 Euro pro Los.

Wenn Sie bis zum 10. Juni 2016 mindestens ein Los der Sparlotterie besitzen, nehmen Sie automatisch an der Sonder-Auslosung teil.

Sollten Sie aktuell noch keine Sparlotterie-Lose besitzen, dann wenden Sie sich einfach an Ihren Berater in der Sparkasse. Oder kaufen Sie – jetzt auch online – die von Ihnen gewünschte Anzahl von Losen der Sparlotterie der Sparkassen.

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Spielsuchtgefährdung.

Die Teilnahme ist Personen unter 18 Jahren gesetzlich verboten. Glücksspiel kann süchtig machen. Informationen erhalten Sie in Ihrer Sparkasse oder unter der kostenlosen Hotline der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Telefon: 0800 1372700.

Das Baustellenschild „Betreten verboten. Eltern haften für ihre Kinder“ kennen Sie ja bestimmt. Aber ganz so einfach wie das Schild suggeriert ist das nicht. Denn wann Eltern nun tatsächlich für ihre Kinder haften, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Unser Partner, die ÖRAG Rechtsschutz, hat dazu einmal die rechtlichen Grundlagen zusammengefasst.

Kinder sollen toben, spielen und die Welt entdecken können. Doch nicht immer bleibt das Toben und Spielen ohne Folgen. Denn bis die Kleinen groß sind, kann einiges kaputtgehen. Wer kommt zum Beispiel für Schäden auf, die ein Fünfjähriger bei seinen ersten Fahrversuchen mit dem Fahrrad am Auto des Nachbarn verursacht?

Eltern haften gegenüber Dritten nur dann für ihre Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diesbezüglich festgelegt, dass sich das Maß der gebotenen Aufsicht nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes in der konkreten Situation richtet. Kurz gesagt, es hängt vom Einzelfall ab.

Dabei hilft auch die gesetzliche Regelung in § 828 BGB. Bis zum siebten Geburtstag haften Kinder nämlich grundsätzlich nicht für entstandene Schäden (im Straßenverkehr bis zum zehnten Geburtstag). Die Eltern haften nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ist dies nicht der Fall, bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen.

Aber wann haben Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt? Das richtet sich danach, was Eltern nach vernünftigen Anforderungen tun müssen, um eine Schädigung Dritter zu verhindern. Was nicht bedeutet, dass die Kinder aus diesem Grund auf Schritt und Tritt beaufsichtigt werden müssen. Dies wäre nämlich mit der persönliche Entwicklung und einer Erziehung zur Selbstständigkeit nicht vereinbar. Als Grundsatz kann also herangezogen werden, dass junge und unvernünftige Kinder mehr Beaufsichtigung benötigen als Kinder, die die notwendige Einsicht besitzen. Mit ihr sinkt auch die Anforderung an die elterliche Aufsichtspflicht.

Immer wichtiger wird auch die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern mit Computer und Smartphone inklusive Internetzugang. Illegale Tauschbörsen versprechen kostenlose Filme und kostenlose Musik, bleiben aber eben illegal. Nicht wenige Eltern haben in den vergangenen Jahren Post von Abmahnanwälten bekommen, die Schadenersatz forderten. Im Prinzip reicht es allerdings schon aus, das Kind hinreichend über die Regeln zur Internetbenutzung belehrt zu haben. Da dies vor Gericht nicht leicht zu beweisen ist, sollte man einige Regeln zum „Surf-Verhalten“ schriftlich festhalten. Ein konkretes Überwachen des Kindes wird erst dann nötig, wenn Eltern konkrete Anhaltspunkte für eine illegale Nutzung des Internets haben.

Gegen die finanziellen Folgen einer etwaigen Aufsichtspflichtverletzung können und sollten sich Eltern mit einer privaten Haftpflichtversicherung schützen. Diese umfasst im Idealfall auch fahrlässige und grobfahrlässige Aufsichtspflichtverletzungen.

Informationen zur privaten Haftpflichtversicherung finden Sie hier.

Im konkreten Fall des fünfjährigen Kindes, das bei seinen ersten Fahrversuchen das Auto des Nachbarn zerkratzte, reichte es aus, dass die Mutter den Jungen bei seinen Fahrversuchen beobachtete. Sie hatte ihrem Sohn vorher eine Unterweisung gegeben und mit ihm das Fahrradfahren geübt.

Die Deutschen werden zunehmend älter und wohnen häufiger allein. So ist die Anzahl der Einpersonen-Haushalte bei den über 70-Jährigen nun überproportional hoch. Mit knapp einem Drittel macht diese Altersgruppe inzwischen den weitaus größten Anteil der Single-Haushalte aus.

Nach einer Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IDW) steigt mit der wachsenden Zahl der Single-Haushalte aber auch die durchschnittliche Wohnfläche, die der Mensch nutzt. Hatte ein Bundesbürger 1991 durchschnittlich 36 m² für sich zur Verfügung, sind es heute etwa 46. Bis zum Jahr 2030 werden es laut IDW im Durchschnitt voraussichtlich 54 m² sein.

Wieviel Platz zum Wohnen jemand hat, hängt natürlich wesentlich von der persönlichen Lebenssituation und dem Alter ab. Ganz oben in der Statistik stehen auch hier die älteren Menschen: Im Durchschnitt beträgt die Pro-Kopf-Wohnfläche eines über 80-Jährigen heute fast 64 Quadratmeter, während sich ein 19- bis 24-Jähriger mit gut der Hälfte begnügen muss. Der Grund: Mit zunehmendem Alter steigen Einkommen und Wohlstand und so können sich die Menschen auch mehr Wohnraum leisten. Häufig gründen sie eine Familie und benötigen deshalb mehr Platz. Sind die erwachsenen Kinder dann später aus dem Haus oder ist der Ehepartner womöglich bereits verstorben, möchten die meisten Menschen – gerade im Alter – am liebsten in ihrer gewohnten Umgebung bleiben. Aus der Wohnung oder dem Haus auszuziehen, kommt für viele nicht in Frage.

Warum auch? „Wer in der eigenen Immobilie lebt, kann sein Zuhause an seine individuellen Bedürfnisse anpassen und beispielsweise altersgerecht gestalten. Barrierefreie Wohnungen zur Miete sind hingegen rar gesät“, sagt Albrecht Luz von der LBS. Wer bereits beim Bau seiner Immobilie vorausschauend plant, profitiert davon nicht nur im Alter. „Auch für junge Familien mit Kindern sind breite Flure praktisch und eine bodengleiche Dusche finden viele schick.“

Quelle von Text und Bild: LBS

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Wichtig für geschäftliche Kontoauszüge:

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Objektbeschreibung

Das aktuell als Zweifamilienhaus genutzte Objekt wurde 1967 fertiggestellt und befindet sich in einem gepflegten Zustand.

Die ca. 140 m² Wohnfläche verteilen sich auf die zwei Vollgeschosse im Erd- und Obergeschoss, zusätzlich stehen Ihnen der Keller und das ausgebaute Dachgeschoss zur Verfügung.

Das Haus wurde auf einem ca. 456 m² großen Grundstück in einer ruhigen und familienfreundlichen Wohnsiedlung erbaut. Das Erholungsgebiet Kemnader Stausee mit seinen Rad- und Wanderwegen entlang der Ruhrwiesen, sowie das Freizeitbad Heveney befinden sich in näherer Umgebung.

Ausstattung

  • Gasetagenheizungen
  • Holz- und Kunststofffenster mit Isolierverglasung
  • Satteldach
  • 1 Garage auf einem separaten Grundstück
  • Badezimmer mit Wanne und Fenster im Erd- und Obergeschoss
  • Kellertreppe in den Garten
  • Holztüren mit Holzzargen
  • WC mit Fenster im Dachgeschoss
  • Gäste-Zimmer im Dachgeschoss

Energiebedarfskennwert

282,1 kWh/(m²*a)

Lage

  • Einrichtungen zur Deckung des täglichen Bedarfs sind im Ortskern von Heven und der Wittener Innenstadt vorzufinden
  • Naherholungsgebiete schnell zu erreichen
  • gute Anbindung an das regionale und überregionale Verkehrsnetz

Bezug

bezugsfrei

Objektnummer

SIP-ID 45250035-117189
Externe-ID 0-1296

Lage

PLZ 58455
Ort Witten-Heven
Anzahl Etagen 2

Preise

Kaufpreis 249.000 €
Kaufpreis pro m² 1.775,40 €
Käuferprovision 3,57 % (inkl. MwSt)
Stellplatz Garage 1

Flächen

Wohnfläche ca. 140 m²
Gesamtfläche ca. 140 m²
Grundstücksfläche ca. 456 m²
Anzahl Zimmer 8

Zustand

Baujahr 1967
Energieausweis
Energieausweistyp Bedarfsausweis
Endenergiebedarf 282,1 kWh/(m²*a)
Baujahr lt. Energieausweis 1967
Gebäudeart Wohngebäude
Wesentlicher Energieträger Gas

Sonstiges

Verfügbar abbezugsfrei

Objektbeschreibung

Dieses gemütliche Ein-/Zweifamilienhaus bietet Ihnen mit ca. 131m² Wohnfläche, einem Vollkeller und einem ca. 797m² großen Grundstück genügend Platz für Ihre Familie.

Genießen Sie Ihre Freizeit in dem schönen und gepflegten Garten. Ihre nach Süden ausgerichtete Terrasse lädt Sie zum Entspannen ein. Profitieren Sie von der angenehm ruhigen Wohnlage und der guten regionalen und überregionalen Verkehrsanbindung sowie von der schnellen Erreichbarkeit des Ortsteils Bommern und der Wittener Innenstadt.

Kaufpreis

249.000 €
Käuferprovision 3,57 % (inkl. MwSt)
Grundstücksfläche ca. 797 m²
Baujahr 1939
Wohnfläche ca. 131 m²
Anzahl Zimmer 5

Aufteilung Erdgeschoss

Diele/Flur, Badezimmer, Schlafzimmer, Küche, Terrasse

Aufteilung Obergeschoss

Diele/Flur, Badezimmer, Schlafzimmer, Küche

Ausstattung

  • Ölzentralheizung aus 1995
  • Kunststofffenster mit Isolierverglasung
  • Satteldach
  • 1 Doppelgarage neben dem Haus
  • Badezimmer mit Wanne und Fenster im Erd- und Obergeschoss
  • Kellertreppe in den Garten
  • Holztüren mit Holzzargen
  • Ausbaumöglichkeit im Spitzboden

Energiebedarfskennwert

386,08 kWh/(m²*a) Energieeff.-Kl. H

Lage

  • Einrichtungen zur Deckung des täglichen Bedarfs sind im Ortskern von Bommern schnell erreicht
  • Naherholungsgebiete in der Nähe
  • gute Anbindung an das regionale und überregionale Verkehrsnetz

Objektnummer

SIP-ID 45250035-118141

Externe-ID 0-1295

Preise

Kaufpreis 249.000 €
Kaufpreis pro m² 1.897,87 €
Käuferprovision 3,57 % (inkl. MwSt)

Flächen

Wohnfläche ca. 131 m²
Gesamtfläche ca. 131 m²
Grundstücksfläche ca. 797 m²
Anzahl Zimmer 5

Zustand

Baujahr 1939

Energieausweis

Energieausweistyp Bedarfsausweis
Endenergiebedarf 386,08 kWh/(m²*a)
Effizienzklasse H
Baujahr lt. Energieausweis 1939
Gebäudeart Wohngebäude
Wesentlicher Energieträger Öl

Sonstiges

Verfügbar abbezugsfrei

Hinter der Eingangstüre seiner Wohnung hat der Mieter weitgehende Gestaltungsfreiheit – das ist unbestritten.  Vor seiner Türe muss er hingegen Rücksicht auf die Mitbewohner nehmen. Manchmal aber gibt auch Grenzfälle. So musste ein Gericht über ein außen an der Wohnungstüre angebrachtes Schild entscheiden.

Der Fall

Die Aufschrift hieß schlicht „Willkommen“ und darunter war ein kleiner Blumenkranz angebracht. Mit dieser Dekoration wollte ein Mieter seine Gäste begrüßen. Die Vermieterin fühlte sich dadurch gar nicht angesprochen. Sie befürchtete, dass sich Mitbewohner gestört fühlen könnten oder vielleicht selbst auf die Idee kämen, die Außenseite ihrer Wohnungstüre zu schmücken. Aus diesem Grund forderte sie eine Beseitigung des Schildes.

Das Urteil

Das zuständige Gericht erkannte zwar durchaus an, dass der Mieter hier bei strenger Auslegung seinen Einflussbereich überschritten habe. Das Treppenhaus erlaube aber seit jeher eine gewisse Art der Nutzung, zum Beispiel Klingelschilder und Fußmatten. Diese seien heute immer öfter mit Motiven oder Sprüchen bzw. allen Namen der Bewohner versehen. Der Unterschied zwischen solchen gestatteten Accessoires und dem Willkommensschild falle nicht besonders ins Gewicht. Außerdem handle es sich, inhaltlich betrachtet, nicht um eine strittige Meinungsäußerung. Deswegen dürfe das Objekt bleiben (Landgericht Hamburg, Aktenzeichen 333 S 11/15).

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Wenn jemand zu seiner Sicherheit im Rahmen des betreuten Wohnens ein Notrufsystem abonniert, dann unterstützt ihn das Finanzamt dabei. Es handelt sich hier um ein höchstrichterliches Urteil zur Thematik haushaltsnaher Dienstleistungen.

Der Fall

Ein fast 95-Jähriger bewohnte eine Drei-Zimmer-Wohnung innerhalb einer Seniorenresidenz. Darin konnte er weitgehend selbstverantwortlich leben, wollte aber aus Gründen seiner eigenen Sicherheit die Möglichkeit haben, im Notfall um Hilfe zu rufen. Deswegen schloss er einen Vertrag über ein 24-Stunden-Rufsystem ab, was etwa 1.400 Euro im Jahr kostete. Diesen Betrag machte er in seiner Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung geltend. Der Fiskus war damit nicht einverstanden.

Das Urteil

Der Bundesfinanzhof hatte keine Zweifel daran, dass diese steuerliche Vergünstigung hier angemessen sei. Ein Haushalt im Sinne der Vorschriften könne auch innerhalb eines Wohnstifts geführt werden. Und die Rufbereitschaft erfülle typischerweise eine Aufgabe, die sonst – innerhalb eines Haushalts – von Familienangehörigen oder sonstigen Nahestehenden erledigt werde. Diese Leistung sei mit anderen anerkannten haushaltsnahen Dienstleistungen wie Einkaufen, Garten- und Wäschepflege zu vergleichen (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 18/14).

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

 

In diesem Zusammenhang interessant: Die Pflegerentenversicherung.

Informationen dazu hier.

Witten ist wirklich eine grüne Stadt: Überall gibt es Parks, Grünanlagen, Alleen, Gärten und Plätze – mit vielen unterschiedlichen Bäumen. Die lohnt es sich näher zu betrachten.

Die Diplom-Geografin und Vorsitzende der Naturschutzgruppe Witten „NaWit“ Birgit Ehses hat unterschiedliche Bäume unserer Heimatstadt mit großer Sachkenntnis beschrieben.

Die Porträts der Bäume und der vielen kleinen Details wie Blätter und Früchte steuerte der Wittener Diplom-Fotodesigner Stefan Ziese bei – und lädt damit auch optisch zum Staunen ein. Herzlichen Dank dafür an Birgit Ehses und Stefan Ziese.

Die Sommerlinde

Schon gewusst?

Die Bastfasern der Rinde wurden im Mittelalter als Textilfaser verwendet. Bereits in der Steinzeit klopften die Menschen Lindenfasern weich und flochten daraus ihre Kleider. Auch die Germanen sollen noch Mäntel aus Baumbast getragen haben.

Kal2016_05_Mai_Blatt

Die häufigste Straßenbaumart in Witten ist die Linde. Mehr als 2500 Exemplare säumen hier die städtischen Verkehrswege. Als Alleebaum finden wir sie beispielsweise an der Wittener Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Ardeystraße und Westfalenstraße. Lindenbäume begegnen uns aber auch an vielen anderen Orten im Stadtgebiet: in Parkanlagen, auf Friedhöfen, an Denkmälern oder auf Kirchplätzen (zum Beispiel Platz der Gedächtniskirche, Humboldtplatz, Johanniskirche).

Schon früher bildeten Linden den Dorfmittelpunkt (Dorflinde), waren Orte für Gerichtsverhandlungen (Gerichtslinde) oder Treffpunkt dörflicher Tanzfeste (Tanzlinde). Als heilige Bäume wurden sie neben Feldkapellen und Bildstöcke gepflanzt. Vor manchen Klöstern und Kirchen findet man noch heute sogenannte Apostellinden. Dabei handelt es sich um ehemals gekappte Bäume, die man fortan so schnitt, dass sie zwölf starke Äste ausbildeten, welche nach den Aposteln benannt wurden.

Auch die zehn Sommerlinden vor den Mauern der Evangelischen Kirche in Rüdinghausen an der Wemerstraße wurden gestutzt, vermutlich jedoch nicht als Apostelbäume, sondern zur Begrenzung des Höhen- und Breitenwachstums. Linden können bis zu 40 Meter hoch werden und entwickeln eine breite dichte Krone. Außerdem können sie ein biblisches Alter von bis zu 1000 Jahren erreichen. Die zehn „Kirchlinden“ wurden allerdings erst nach Errichtung des Gotteshauses im Jahr 1864 gepflanzt und sind noch verhältnismäßig jung.

Kal2016_05_Mai_Blüte

Auf dem angrenzenden Friedhof finden wir noch mehrere größere und kräftigere Sommerlinden. Zur Blütezeit Ende Juni erfüllen sie mit ihrem intensiven Blütenduft die kirchliche Ruhestätte. Ganz ruhig bleibt es hier aber nicht, wenn unzählige Bienen und Hummeln das große Nektarangebot der Sommerlinden nutzen und ein Summen und Brummen unter den Bäumen zu hören ist.

Linden stellen die letzten großen Nektarquellen im Pflanzenjahr dar. Da das Nahrungsangebot für die Insekten schon Ende Juli ziemlich knapp wird und auch die spät blühenden Linden den Nahrungsmangel nicht ausgleichen können, sollte das rigorose Abmähen von nektarreichen Wildpflanzen auf Wiesen und in Gärten im Juli und August eingeschränkt werden.

Der gesunde Lindenblütenhonig, mit dem uns die Honigbienen belohnen, zeichnet sich durch ein leicht herbes Aroma aus. Ein Tee aus getrockneten Lindenblüten sorgt bei Grippe, Erkältung und Magenverstimmungen für „Linderung“. Er wirkt schweißtreibend und fiebersenkend und fördert Schlaf wie auch innere Ruhe.

Kal2016_05_Mai_Frucht

Aus den gelben Blütendolden der Linde entwickeln sich bis zum Herbst kleine runde Früchte. Sie besitzen ein kleines Flugblatt, mit dessen Hilfe sie vom Wind leicht verbreitet werden können.

Ihren natürlichen Standort findet die Sommerlinde in luftfeuchten Berg- und Schluchtwäldern. Sie besitzt ein weitverzweigtes Wurzelsystem mit kräftiger Pfahlwurzel und bevorzugt nährstoffreiche Böden in sonnigen, wintermilden Lagen. Neben der Sommerlinde ist bei uns in Mitteleuropa auch die Winterlinde (Tilia cordata) heimisch. Lindenholz ist leicht zu bearbeiten und daher bei Schnitzern und Drechselwerkstätten sehr begehrt. Es findet im Möbelbau und bei der Herstellung von Musikinstrumenten Verwendung.

 

Kal2016_05_Mai_Lindenblütenlimonade

Lindenblütenlimonade
(für 1,5  l Flüssigkeit)

  • 2 Handvoll frisch aufgeblühte Lindenblüten
  • 1 l Wasser
  • 2 Zitronen, Saft
  • 1 EL Rohrohrzucker
  • 0,5 l Apfelsaft

Die Lindenblüten in das Wasser geben und kurz aufkochen. Den Topf vom Herd nehmen und die Lindenblüten über Nacht zugedeckt ziehen lassen. Den Auszug am nächsten Tag durch ein feines Sieb oder ein Tuch abgießen. Mit dem Saft der Zitronen und dem Rohrohrzucker abschmecken. Im Verhältnis von 2:1 mit Apfelsaft vermischen.
(aus: „Köstliches von Waldbäumen“ von Dr. Markus Strauß)