ABBA-Mania grassierte bei der Sparlotterie-Gala im Wittener Saalbau:
„The Sound of Sweden“ begeisterte die Besucher – und neben vielen weiteren Gewinnen wechselte ein nagelneuer VW-Polo den Besitzer.

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V. l. n. r.: Ulrich Heinemann, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten, Rechtsanwalt Arnim Haase, der die Ziehung beaufsichtigte, „Glücksfee“ Janette Tschasche, Auszubildende der Sparkasse Witten, die das Ziehungsgerät bediente und Klaus Paals, Sparkassenverband Westfalen-Lippe, Münster.

Vor komplett ausverkauftem Haus fand die Dezember-Auslosung der Sparlotterie der westfälisch-lippischen Sparkassen am Freitag, dem 11.12.2015, im Wittener Saalbau statt. Auf genau 4.663 Wittener entfielen dabei Geld-Gewinne im Wert von rund 20.000 Euro – und ein Technik-Einkaufsgutschein im Gegenwert von 100,- Euro.

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Besonderes Glück an diesem Abend hatte Heike Michel, als im Rahmen einer Überraschungs-Zusatz-Verlosung unter den anwesenden Gästen ein funkelnagelneuer „VW-Polo Comfortline 1,2 TSI“ verlost wurde, der bereits vor dem Saalbau abfahrbereit auf die neue Besitzerin wartete. Hier nimmt sie ihren neuen Flitzer von Sparkassendirektor Ulrich Heinemann (2. v. l.) entgegen. Janette Tschasche, „Glücksfee des Abends“ und Klaus Paals von Sparkassenverband Westfalen-Lippe zählten zu den ersten Gratulanten.

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Im Anschluss an die Ziehung der Gewinnzahlen hatte die Sparkasse zu einer Zeitreise in die 70-er Jahre eingeladen: Die Showband „The Sound of Sweden“ präsentierte in typischen ABBA-Kostümen die Hits und Evergreens der vier inzwischen legendären Schweden. Innerhalb kürzester Zeit hatten die zwei Sängerinnen und die fünf Musiker das begeisterte Publikum erobert – und das ABBA-Mania-Virus breitete sich unaufhaltsam im Saal aus. Die eindeutigen Symptome: Es wurde ausgiebig mitgeklatscht, mitgesungen, geschunkelt – und mit den Armen gewedelt. So ging, begleitet von jubelndem Applaus – und nach insgesamt drei Zugaben – ein unvergesslicher Abend zu Ende. Und viele der Besucher hatten noch auf dem Heimweg die wunderbaren ABBA-Melodien im Ohr. Schließlich hat keine Band in der Geschichte der Popmusik der Welt ein derartig fantastisches musikalisches Werk geschenkt wie die vier Schweden, deren Vornamen mit den magischen vier Buchstaben beginnen: ABBA!

Die Gewinnlisten mit allen Gewinnzahlen liegen ab sofort in allen Standorten der Sparkasse Witten aus – und können unter www.sparkasse-witten.de abgerufen werden. Den Kunden der Sparkasse, die Ihr Glück per Dauerauftrag „abonniert“ haben, wird der Gewinn selbstverständlich und bequem auf ihrem Girokonto gutgeschrieben; die Gewinnkontrolle erfolgt automatisch. Daueraufträge zur Teilnahme an der Sparlotterie der Sparkassen können an allen Geschäftsstellen der Sparkasse in Witten eingerichtet werden: Ein Los kostet 6 Euro, wobei 1,20 Euro eingesetzt und 4,80 Euro gespart werden. Als Hauptgewinn winken übrigens in jedem Monat „satte“ 100.000,- Euro.

Frostige Verhältnisse: Wenn sich Gerichte mit der Verkehrssicherungspflicht im Winter befassen müssen

Im Winter sind Haus- und Grundbesitzer normalerweise weit mehr als im Sommer gefordert, denn dann müssen sie ihre öffentlich zugänglichen Wege von Schnee und Eis frei halten. Das fällt unter die Verkehrssicherungspflicht und kann manchmal erheblichen Aufwand bedeuten. Besonders dann natürlich, wenn über Wochen hinweg Temperaturen unter dem Nullpunkt herrschen.

Hier einmal 10 exemplarische Urteile dazu … falls es doch noch mal richtig Winter werden sollte.

Nasses Laub ist gleich Schnee und Eis
Nicht nur Schnee und Eis können für Rutschgefahr sorgen, manchmal tut das auch eine dichte Decke herabgefallener Blätter. Wenn diese nass werden, dann entsteht ein schmieriger Belag. Immobilienbesitzer müssen darauf ein Auge haben. Das Oberlandesgericht Schleswig wies allerdings darauf hin, dass – ähnlich wie bei Eisregen oder Schneefall – von einem Verkehrssicherungspflichtigen nicht verlangt werden kann, ständig darauf zu achten. Es müsse auch eine Reaktionszeit gewährt werden, ehe der Betroffene einschreite. Auch könne Laub nicht komplett entfernt werden (Aktenzeichen 11 U 16/13).

Um Schaufelsbreite oder doch mehr?
Manche Gehwege sind sehr breit. Ein Verkehrssicherungspflichtiger muss allerdings in solchen Fällen nicht den kompletten Bürgersteig räumen. Das wäre zu viel verlangt und außerdem für ein sicheres Benutzen des Weges durch Passanten gar nicht erforderlich. Das Landgericht Coburg kam in einem Streitfall zu dem Ergebnis, dass nur so viel geräumt werden müsse, dass zwei Personen ohne Schwierigkeiten aneinander vorbei gehen können. Damit seien die Anforderungen im Winterdienst erfüllt (Aktenzeichen 41 O 675/13).

Sturmfrei
Im Herbst und Winter sorgen gelegentlich Stürme für große Gefahr. Sie decken ganze Dächer ab, wenn sie stark genug sind. In einem zivilrechtlichen Streitfall hatte ein Sturm für einen Astbruch an einem ansonsten gesunden Baum gesorgt. Doch für einen daraus entstehenden Schaden, so der Bundesgerichtshof, könne der Grundstückseigentümer nicht verantwortlich gemacht werden. Das liege nicht im Bereich seiner Einflussmöglichkeiten (Aktenzeichen III ZR 352/13).

Wo gehobelt wird …
Ein Laie mag denken, dass es beim Streuen egal sei, welches Material zum Einsatz kommt – Hauptsache, es macht den Eindruck, dass dadurch die Rutschgefahr verhindert wird. Doch Gerichte sehen das nicht so. Wer zum Beispiel Hobelspäne statt des eigentlich dafür vorgesehenen Streuguts verwendet, der muss bei einem Unfall mindestens mithaften, wenn nicht die ganze Haftung übernehmen. Im konkreten Fall war eine Passantin gestürzt und hatte sich den Oberarm gebrochen. Das Oberlandesgericht Hamm bewertete das Streugut als ungeeignet. Im Urteil hieß es: „Hobelspäne entfalten keine nennenswerte abstumpfende Wirkung.“ Wegen eines zusätzlichen Mitverschuldens der Passantin, die besser hätte aufpassen müssen, hafteten der Verkehrssicherungspflichtige und die Verunglückte jeweils zur Hälfte (Aktenzeichen 6 U 92/12).

Streuzeit
Wenn sich der Winter allmählich verabschiedet, dann liegt gelegentlich noch Streugut auf den Wegen. Auf diesem Splitt kann dann wiederum ein Passant oder ein Radfahrer ausrutschen. Wenn allerdings Anfang April noch Streugut auf dem Weg liegt, dann kann der Grundstückseigentümer nach Überzeugung des Landgerichts Dessau-Roßlau nicht automatisch für einen Unfallschaden haftbar gemacht werden. Denn bis Ende März kann es noch gelegentlich zu Überfrierungen kommen, die dann das Streugut wiederum erforderlich machen (Aktenzeichen 1 S 32/12).

Augen auf auf allen Wegen I
Der Winterdienst darf für Immobilienbesitzer nicht zum „Winterterror“ ausarten. So ist es Passanten durchaus zuzumuten, angesichts kritischer Wetterverhältnisse selbst auf die Wege zu achten, die sie begehen. Streulücken seien nämlich auch bei genauer Vorsorge nicht immer zu vermeiden, stellte der Bundesgerichtshof fest. Es komme darauf an, dass der Verkehrssicherungspflichtige seine Aufgabe im Wesentlichen erfülle (Aktenzeichen III ZR 326/12).

Augen auf auf allen Wegen II
Besonders gefährlich sind Schneeflächen, die erkennbar (noch) nicht „behandelt“ wurden. In manchen Witterungssituationen können Wege von einem Moment auf den anderen sehr rutschig sein, ohne dass der Verkehrssicherungspflichtige eine Chance hätte, sofort dagegen vorzugehen. Deswegen legte das Oberlandesgericht Naumburg  in einem Urteil ausdrücklich Wert auf die Aufmerksamkeit der Passanten. Bei unklaren Verhältnissen müssten sie sich ganz sorgfältig voran tasten oder notfalls Umwege gehen, sonst liege ein Mitverschulden von ihrer Seite vor (Aktenzeichen 5 U 44/11) .

Einer für alle, alle für einen
Auch beim Schneeräumen muss ein wenig auf Gleichbehandlung geachtet werden. Es ist nicht vertretbar, wenn per Hausordnung nur einige Bewohner eines Mehrfamilienhauses dafür herangezogen werden sollen. Das Amtsgericht Köln erteilte deswegen dem Plan eine Absage, dass nur drei im Erdgeschoss wohnende Parteien und nicht die 21 übrigen Parteien zu Schneeschippe und Besen greifen sollten (Aktenzeichen 221 C 170/11).

Nicht jeder ist zum Schneeschippen geeignet
Eine Eigentümergemeinschaft beauftragte einen 82-jährigen Mann damit, das Schneeräumen zu übernehmen. Er konnte das offensichtlich nicht in erforderlichem Umfang leisten, jedenfalls ereignete sich ein Unfall mit Personenschaden. Das Oberlandesgericht Oldenburg kam im Zivilprozess zu der Entscheidung, dass die Eigentümergemeinschaft haften müsse. Sie hätte sich angesichts des hohen Alters des Betroffenen ausdrücklich vergewissern müssen, ob der Mann auch wirklich in der Lage sei, seine Pflichten zu erfüllen (Aktenzeichen 1 U 77/13).

Kleine Klarheit
Mehrere Mieter einer Wohnanlage hatten den Winterdienst nach entsprechender Beauftragung durch den Eigentümer untereinander aufgeteilt. Allerdings waren die Regeln nicht so klar, dass jeder genau gewusst hätte, wann er an der Reihe war. Einer der Mieter stürzte daraufhin auf ungeräumtem Grund und forderte Schadenersatz von seinen Mitmietern. Das Oberlandesgericht Naumburg entschied, in solch einer Konstellation sei untereinander keine Haftung zu ermitteln. Dazu waren die Vereinbarungen zu ungenau gewesen. Der Verunglückte musste sich also an seine eigene Krankenversicherung halten (Aktenzeichen 2 U 77/13).

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Nutzerfreundlichkeit und lokale Händler gefragt
Star Finanz veröffentlicht Ergebnisse zur Online-Shopping Umfrage 2015

Zwar setzt die Mehrheit der deutschen Online-Shopper auf globale Anbieter wie Amazon oder eBay. Ein Großteil der Konsumenten würde jedoch gerne auch auf Angebote lokaler Händler zurückgreifen. Mit 71 Prozent gab ein Großteil der Umfrageteilnehmer an, sie würden lieber bei einem bekannten Händler vor Ort einkaufen, sollte dieser über ein entsprechendes Online-Angebot verfügen.

Der Einzelhandel in Deutschland befindet sich in einer Phase der Veränderungen. E-Commerce gewinnt sukzessive Marktanteile hinzu und mobile Geräte wie Smartphones oder Tablets verändern zunehmend das Kundenverhalten – in den Verkaufsfilialen und darüber hinaus. Vor diesem Hintergrund führte das Hamburger Unternehmen Star Finanz im Oktober dieses Jahres eine Umfrage zum Thema Online-Shopping durch. Rund 13.000 Menschen nahmen daran teil. „Der Großteil der Befragten wünscht sich eine höhere Nutzerfreundlichkeit beim Einkauf im Netz sowie eine bessere Kommunikation der Sicherheitsstandards bezogen auf die persönlichen Daten und ist durchaus offen für alternative Bezahlverfahren“, erklärt Bernd Wittkamp, Geschäftsführer der Star Finanz.

Mobiles Shopping erfreut sich in Deutschland zunehmender Beliebtheit. Laut einer aktuellen Studie des Centre for Retail Research wird hierzulande der Einkauf über das Smartphone in diesem Jahr um 108 Prozent zulegen. Welches hohe Potenzial sich in diesem Segment verbirgt, machen auch die Ergebnisse der jüngsten Umfrage durch Star Finanz deutlich. So gaben 59 Prozent der Befragten an, noch nie über ein Smartphone oder Tablet mobil eingekauft zu haben. Und auch bei den anderen 41 Prozent gibt es auf Seiten der Online-Händler durchaus Verbesserungspotenzial. „Mit 51 Prozent hat über die Hälfte der Umfrageteilnehmer in der Vergangenheit häufig bzw. hin und wieder einen Bestellvorgang aufgrund mangelnder Nutzerfreundlichkeit abgebrochen. Lediglich 10 Prozent haben dies noch nie getan“, berichtet Wittkamp.

Lokale Händler stärken

Schnell und bequem Preise vergleichen, unabhängig von Öffnungszeiten einkaufen und dabei zumeist von einer größeren Auswahl profitieren – für die Befragten sind das die wichtigsten Gründe, um online einzukaufen. „Die Mehrheit setzt dabei auf globale Anbieter wie Amazon oder eBay. Ein Großteil der Konsumenten würde jedoch gerne auch auf Angebote lokaler Händler zurückgreifen“, so Wittkamp. Mit 71 Prozent gab ein Großteil der Umfrageteilnehmer an, dass sie lieber bei einem bekannten Händler vor Ort einkaufen würden, sollte dieser über ein entsprechendes Online-Angebot verfügen.

Konsumenten offen für alternative Bezahlverfahren

In punkto Bezahlung haben sich die Vorlieben der deutschen Online-Shopper in den vergangenen Jahren kaum verändert. Auch bei den Befragten sind PayPal, der Kauf auf Rechnung sowie die Kreditkarte mit insgesamt 89 Prozent die drei beliebtesten Zahlungsmöglichkeiten. Dennoch besteht Potenzial für alternative Bezahlverfahren wie bspw. über das Smartphone. „Von den rund 13.000 Umfrageteilnehmern kann sich mit 51 Prozent etwa die Hälfte die Nutzung zumindest vorstellen, 45 Prozent lehnen dies aktuell ab“, führt Wittkamp aus.
Beim Angebot solcher Dienste vertrauen die Konsumenten mit 87 Prozent in erster Linie einem Finanzinstitut.
Gerade einmal zwei Prozent sprechen in diesem Zusammenhang IT-Unternehmen wie Google oder Apple ihr Vertrauen aus.

Online-Shops können durch Gütesiegel und bessere Transparenz punkten

Vertrauen spielt beim Online-Shopping eine bedeutende Rolle. Für 86 Prozent der Umfrageteilnehmer sind Gütesiegel wie bspw. „Trusted Shops“ für die Kaufentscheidung mitentscheidend. Lediglich 14 Prozent erachten derlei Zertifizierungen für weniger bzw. überhaupt nicht wichtig. „Neben dem Vertrauen ist Konsumenten ebenfalls eine hohe Transparenz seitens der Online-Händler wichtig – insbesondere in Bezug auf Sicherheitsstandards und den Schutz der persönlichen Nutzerdaten sowie bei der Bezahlung“, erklärt Wittkamp. Auch hier ist Platz für Verbesserungen. So wünschen sich 78 Prozent der Befragten bspw. durch entsprechende Hinweise hierzu eine bessere Kommunikation beim Erstbesuch eines Online-Shops. Auch im Zuge des Bestellvorgangs hätten Online-Einkäufer gerne mehr Informationen insbesondere zum aktuellen Status der Bestellung bzw. Tracking-Möglichkeiten wie dem Echtzeit-Standort des Pakets. Das generell hohe Informationsbedürfnis seitens der Konsumenten spiegelt sich letztendlich auch in folgendem Punkt wider: „Mit 40 Prozent gab fast die Hälfte der Umfrageteilnehmer an, sich in den letzten sechs Monaten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Online-Shops durchgelesen zu haben“, so Wittkamp abschließend.

Über Star Finanz:
Star Finanz, ein Unternehmen der Finanz Informatik – zentrales Rechenzentrum der Sparkassen-Finanzgruppe – , ist führender Anbieter von multibankenfähigen Online- und Mobile-Banking-Lösungen in Deutschland. Seit mehr als fünfzehn Jahren prägt das Unternehmen mit Sitz in Hamburg und Hannover mit seinen derzeit über 150 Mitarbeitern das Online-Banking entscheidend mit.
Privatkunden, Mittelständlern und großen Unternehmen bietet die Star Finanz eine umfassende Palette an innovativen Finanzprodukten, darunter die Produktlinien StarMoney, StarMoney Plus und StarMoney Business sowie die Electronic-Banking-Software SFirm. Mit der Online-Banking-Software StarMoney ist Star Finanz als einziger Anbieter deutschlandweit auf 7 Plattformen nativ vertreten. Zum Leistungsspektrum gehört ebenso PFM – ein Portal für das persönliche Finanzmanagement mit Anbindung an die Internet-Filiale der Sparkassen oder den Online-Auftritt von Banken als Ergänzung des digitalen Angebots der Institute, als auch die Unterschriftenmappe, eine App zur mobilen Zahlungsfreigabe für Geschäftsleute mittels EBICS.
Darüber hinaus realisiert Star Finanz erfolgreich individuelle Software-Lösungen, mit denen Unternehmen – vor allem Finanzinstitute – neue Maßstäbe setzen und bei den eigenen Kunden nachhaltig ihren Erfolg steigern. Zwei Beispiele: Die Apps Sparkasse und Sparkasse+ für die Sparkassenfinanz-Gruppe, die zu den führenden Mobile-Banking-Anwendungen für iOS, Android und Windows Phone zählen oder das pushTAN-Verfahren, das den Empfang und die Verwendung von TANs auf ein- und demselben Endgerät ermöglicht und aktuell von zwei führenden deutschen Geldinstituten eingesetzt wird. Die mobilen Finanzapplikationen der Star Finanz wurden inzwischen mehr als elf Millionen Mal in den unterschiedlichen App-Stores heruntergeladen.
Star Finanz ist sowohl Gesellschafter der giropay GmbH als auch technischer Betreiber des gleichnamigen Online-Bezahlverfahrens und treibt die Weiterentwicklung im E-Commerce mit an.

Quelle von Text und Bild: Star Finanz

Neue Häuser müssen ab 2016 noch sparsamer sein: Die verschärfte Energieeinsparverordnung (EnEV) erhöht Anforderungen an Energiestandard für Neubauten.

Wer ab 2016 baut, muss sein neues Haus wärmer „anziehen“. Für Dämmung und Energieverbrauch gelten ab dem 01.01.2016 neue Mindestanforderungen. Das regelt eine Verschärfung der EnEV. Für Neubauten steigen die Energiestandards künftig um 25 Prozent, die Dämmung soll um 20 Prozent verbessert werden. Die Landesbausparkasse (LBS) rät künftigen Bauherren, diese neuen Anforderungen bei der Planung zu berücksichtigen, da sie sich auch auf die Förderprogramme und somit auf die Finanzierung auswirken.

Wer sein Haus nicht ausreichend dämmt, belastet nicht nur seine eigene Geldbörse, sondern vor allem auch die Umwelt. Um die gesteckten Klimaziele zu erreichen, hat die Bundesregierung in der EnEV Energiestandards festgelegt. Diese Anforderungen an Wärmedämmung und Anlagentechnik sind für alle beheizten oder klimatisierten Gebäude verbindlich. Mit dem Jahreswechsel gelten für Neubauten verschärfte Bedingungen. Ein Haus muss dann 25 Prozent weniger Primärenergie pro Jahr verbrauchen als ein Haus, das nach der Verordnung von 2015 gebaut worden ist. Der Primärenergiebedarf bezieht sich dabei auf Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung.

Die neue EnEV gilt für alle Neubauten, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige ab dem 1. Januar 2016 eingereicht wird. Falls keine Baugenehmigung oder -anzeige erforderlich ist, ist der Baubeginn ab dem 1. Januar 2016 maßgeblich.

Wärmeverlust eines Gebäudes soll um weitere 20 Prozent sinken

Zudem steigen die Anforderungen an die Dämmung. Der Wärmeverlust eines Gebäudes an die Umgebung soll über eine dickere Dämmung noch einmal um 20 Prozent gesenkt werden.

Durch die EnEV werden Bauherren bereits seit 2009 dazu verpflichtet, erneuerbare Energien zu nutzen. Dabei sollten sie sich aber nicht mit den Mindeststandards begnügen. Laut LBS droht sonst die Gefahr, dass die neue Immobilie bereits kurz nach der Fertigstellung bautechnisch überholt ist. Wer jetzt schon nach zukünftigen Effizienzstandards baut, ist auf der sicheren Seite.

Außerdem sollten Bauherren den Zeitpunkt ihrer Antragstellung bzw. Bauanzeige genau im Blick haben, da sich die neue EnEV auch auf staatliche Förderprogramme auswirkt. So gilt zum Beispiel für KfW-Programme: Je geringer der Energieverbrauch des Neubaus, desto höher fällt die Förderung durch die KfW aus – sowohl in Form eines Tilgungszuschusses, als auch durch einen besonders niedrigen Zins.

Da künftig höhere Standards gelten, ändert die KfW ihr Förderangebot: Voraussichtlich schon ab April 2006 wird die Förderung für den Standard Effizienzhaus 70 eingestellt.

Bergahorn, Rotbuche, Sommerlinde & Co.  – unser Wandkalender für 2016

„2016 – Bäume in Witten“ lautet das Thema des neuen Sparkassen-Kalenders für das Jahr 2016, der auch diesmal wieder traditionell ab dem Nikolaustag in allen unseren Filialen in Witten kostenlos erhältlich ist.

Damit geben wir nun schon zum 39. Mal in Folge einen Bildkalender mit lokalem Bezug heraus.

Selbstverständlich soll auch dieser Kalender als Wandschmuck und Planungsinstrument dienen. Darüber hinaus möchte er dazu beitragen, den Blick für unsere heimische Landschaft und Natur zu schärfen. Dazu rückt diesmal der Baumbestand der Ruhrstadt in den Fokus.

Dementsprechend ist auf jedem der zwölf Kalender-Monatsblätter ein Wittener Landschaftsmotiv dargestellt, welches nebenbei eine heimische Baumart zeigt, die auf der Kalenderblattrückseite detailliert vorgestellt wird.

Die Fotos wurden vom Wittener Diplom-Fotodesigner Stefan Ziese auf seinen fotografischen Streifzügen durch Witten mit der Kamera festgehalten. Komplettiert wird der Wandkalender durch fachkundige Erläuterungen, Hinweise und Tipps der Wittener Diplom-Geografin und Vorsitzenden der Naturschutzgruppe Witten „NaWit“, Birgit Ehses.

Wussten Sie zum Beispiel, dass das Wort „Buchstabe“ sich von „Stäben aus Buchenholz“ ableitet, in die zur Zeit der Germanen geheime Zeichen eingeritzt wurden? Dass sich schmerzstillende Pappelsalbe (Unguentum populeum) ganz einfach auch selbst herstellen lässt?

Oder, dass sich aus den jungen Blättern des Bergahorns – ein echtes Prachtexemplar steht übrigens im Stockumer Tiefendorf – ohne das Wasser zu kochen, ein „Bergahorn-Sonnentee“ zubereiten lässt?

Dies und noch viel mehr erfahren Sie beim Durchblättern unseres Wandkalenders für das Jahr 2016.

Zusätzlich beinhaltet der Kalender im hinteren Teil noch weitere Bögen, aus denen sich ganz leicht ein Quartettspiel „Wittener Bäume-Quartett“ mit 48 Karten ausschneiden lässt: zum gemeinsamen Spielen und Rätseln zu Hause – oder auch zum Mitnehmen für den nächsten Waldspaziergang.

Der Kalender „2016 – Bäume in Witten“ ist übrigens komplett FSC-zertifiziert und wurde ressourcenschonend produziert. Gedruckt wurde auf Papier aus verantwortungsvoller Waldwirtschaft.

Mit „2016 – Bäume in Witten“ möchten wir dazu beitragen, dass die Wittenerinnen und Wittener ihre schöne Heimatstadt mitsamt Rotbuche, Bergahorn & Co. sozusagen neu für sich entdecken.

Denn eines gilt auch für 2016: Witten hat viel zu bieten!

Mit giropay auch in der Weihnachtszeit sicher verkaufen und einkaufen.

Zwei aktuelle Untersuchungen belegen Vorteile.

Durchschnittlich 274 Euro will jeder Bundesbürger 2015 für die Weihnachtsgeschenke ausgeben. Ein bedeutender Anteil davon wird im Onlinehandel umgesetzt. Während das Shoppen im Internet für viele deutlich bequemer ist als eine Einkaufstour durch volle Innenstädte, birgt es jedoch ein höheres Betrugsrisiko – für Käufer und wie Händler gleichermaßen. Zum Schutz vor Betrug leistet eine sichere Bezahlmethode wie giropay einen wesentlichen Beitrag. Das zeigen zwei aktuelle Untersuchungen.

giropay schützt Händler wirksam vor Zahlungsausfällen

Nach einer aktuellen Umfrage von ibi research zu Betrug und Betrugsprävention im Online-Handel geben 84 Prozent der befragten Händler an, bereits Opfer eines Betrugs oder Betrugsversuchs geworden zu sein. Händler bleiben auf offenen Rechnungen sitzen, obwohl sie die Ware versandt haben. Daher betreiben 76 Prozent auch Maßnahmen zur Betrugsprävention. Unternehmen, die noch keine Betrugsfälle verzeichnet haben, führen dies primär auf die Auswahl der angebotenen Zahlungsmethoden zurück. So wird giropay von 90 Prozent der Händler als sichere bis sehr sichere Bezahlmethode beurteilt.

„giropay schützt den Händler wirksam vor Zahlungsausfällen. Er muss nicht in Vorleistung gehen und hat aufgrund der mit giropay verbundenen Zahlungsgarantie Null Zahlungsausfallrisiko“, so Joerg Schwitalla, Geschäftsführer giropay.

Aber nicht nur Händler, sondern auch Verbraucher sind beim Einkauf im Internet Gefahren ausgesetzt. Gerade der Datenklau im Internet nimmt stetig zu. Umso wichtiger ist es, dass sich Verbraucher auf ein Bezahlverfahren verlassen können, dass maximale Sicherheit und Datenschutz bietet. Indem die Bezahlung bei giropay in der sicheren und vertrauten Online-Banking-Umgebung der eigenen Bank oder Sparkasse stattfindet, erhält kein Dritter Kenntnis oder Zugriff auf die persönlichen Daten des Verbrauchers.

Euro am Sonntag attestiert giropay Bestnoten bei Kundenservice und Konditionen

Gemeinsam mit dem Deutschen Kundeninstitut (DKI) hat die Euro am Sonntag-Redaktion die sieben gängigsten Online-Bezahlsysteme verglichen und kommt zum Ergebnis: giropay belegt Platz 1 beim Thema Konditionen. Es fallen weder Gebühren beim Bezahlen an, noch sind die Transaktionen auf bestimmte Einkaufswerte nach unten oder oben begrenzt. Aber auch beim Kundenservice belegt giropay den ersten Platz. Hierbei wurde bewertet, welchen Service die Anbieter der Online-Bezahlsysteme per Telefon, E-Mail und im sozialen Netzwerk Facebook bieten. Ebenso wurden die Internetauftritte der Anbieter hinsichtlich ihres Informationsgehalts bewertet.

„Mit giropay bieten Händler ihren Kunden nicht nur ein kundenfreundliches und günstiges Bezahlverfahren an, sondern vor allem eines, das als Angebot der eigenen Bank oder Sparkasse für maximale Sicherheit und Datenschutz nach deutschem Bankenstandard steht“, ergänzt Joerg Schwitalla.

Lösung und Gewinnerin des Oktoberrätsels unseres Sparkassenkalenders sind ermittelt.

Unsere Mitarbeiterin Zeynep Kilic, Leiterin des Bereiches Mobile Finanzberatung,  gratulierte Jutta Schuster mit einem weihnachtlichen Blumenstrauß zur richtigen Lösung und übergab den Monats-Gewinn, einen 5-Gramm-Goldbarren.

Jetzt noch schnell das Dezember-Rätsel lösen, um den letzten Goldbarren zu gewinnen!

„Wittener Schnitzeljagd II“ ist der Titel des Sparkassen-Kalenders 2015, der ein monatliches Gewinnspiel enthält. Wer eines der 12 Rätsel löst, kann monatlich einen 5-Gramm-Goldbarren gewinnen. Die Lösungen stehen immer in direktem Zusammenhang mit dem Monatsmotiv. Intention des Sparkassen-Kalenderrätsel ist es, Menschen für viele schöne Plätze und interessante Details in Witten zu interessieren und zu einem Besuch zu animieren.

Jutta Schuster aus Witten ging mit detektivischem Geschick zur Sache – und mit Hilfe des Internets, gesteht sie freimütig . Das Oktober-Bildmotiv des Sparkassenkalenders zeigt den Museumszug am Bahnübergang Herbede unterhalb der Omega-Brücke. Im informativen Text auf der Rückseite des Kalenderblatts zur Ruhrtalbahn wird gefragt, unter welchem Namen Herbede erstmals urkundlich erwähnt wurde.

Die Lösung findet der Spaziergänger auf einer Bronzetafel am Haus Schellenberg im Ruhrtal. Dort steht geschrieben, dass Herbede im Jahre 851 erstmals als „Villa Herrebeddiu“ in den Geschichtsbücher erwähnt wurde. Jutta Schuster fand diese Lösung im Internet, aber machte gleichzeitig mit ihrem Mann eine kleine Wanderung, um vor Ort diese Angaben zu überprüfen.

Jutta Schuster war richtig stolz, denn der Goldbarren ist der erste richtige Gewinn der  67-Jährigen Wittenerin. Sie findet die Idee mit den Kalender-Rätseln fabelhaft. „Das ist ein Stück Heimatkunde für daheim oder auf Schusters Rappen“, betont sie mit einem Lächeln. „Wenn man die Orte besucht, ist es gar nicht so schwer, die richtige Lösung zu finden und zu überprüfen. Man stolpert förmlich darüber.“ Bereits im Januar hatte Jutta Schuster alle Rätsel-Fragen beantwortet. Auf Exkursion ist sie dann mit ihrem Gatten an schönen Sommertagen gegangen. „Das hat immer wieder richtig Spaß gemacht“, lacht sie verschmitzt. „Der Goldbarren kommt jetzt erst einmal in das Schmuckkästchen. Als goldene Reserve“.

450 Teilnehmer hatten uns die im Kalender enthaltene Teilnahme-Postkarte eingereicht oder online die richtige Lösung übermittelt. Eine letzte Gewinnchance hat man aber noch im Dezember: Bei den Weihnachtseinkäufen oder dem Besuch des Weihnachtsmarktes in der Innenstadt sollte man einen Abstecher zum Sackträgerbrunnen in der Heilenstraße machen. Dort findet man die Lösung auf die Rätselfrage, bis zu welchem Jahr sich der Sackträgerbrunnen noch am alten Kornmarkt befand.

Eigentlich hätten die Hauseigentümer kaum etwas davon spüren dürfen, dass in der unmittelbaren Nähe ihres Grundstücks auf öffentlichem Gelände Tiefbauarbeiten vorgenommen wurden (Verlegen von Versorgungsleitungen). Die Vorgänge betrafen sie nämlich nicht unmittelbar.

Doch es kam anders:  Aus Versehen bohrte das Bauunternehmen ihren Hausanschlusskanal an, was einen Rückstau des fäkalienhaltigen Abwassers im Keller des Hauses zur Folge hatte.

Anschließend kam es zu einem Rechtsstreit über die Beseitigung der Schäden. Die zuständige Zivilkammer wies im Urteil auf die große Verantwortung von Tiefbauunternehmen hin, wenn sie auf öffentlichen Straßen und Wegen Bohrungen bzw. Grabungen vornähmen. Sie müssten sich „besonders sorgfältig und gewissenhaft über die Lage von Versorgungsleitungen (…) vergewissern“. Hier sei das offenkundig nicht geschehen, weswegen die Firma haften müsse (Landgericht Hanau, Aktenzeichen 9 O 751/14).

Quelle: Infodienst Recht und der LBS

Die obere Bahnhofstraße mit festlicher Weihnachtsbeleuchtung, im Volksmund etwas despektierlich "Leuchtende Unterhosen" genannt.
Die obere Bahnhofstraße mit festlicher Weihnachtsbeleuchtung, im Volksmund etwas despektierlich "Leuchtende Unterhosen" genannt.

Die obere Bahnhofstraße mit festlicher Weihnachtsbeleuchtung, im Volksmund etwas despektierlich „Leuchtende Unterhosen“ genannt.

Bahnhofstraße und Kornmarkt

Was für Berlin der Ku‘damm und für Düsseldorf die Königsallee, das ist für Witten die Bahnhofstraße. Sie wirkt zwar nicht so mondän, stellt aber doch die Hauptschlagader der Wittener Innenstadt dar und verbindet sozusagen „Ober- und Unterstadt“, den Kornmarkt mit dem Hauptbahnhof im unteren Auslauf.

Mit dem Rathausplatz, dem Berliner Platz und den einmündenden Straßenbereichen bietet sich den Bürgern ein großflächiger zusammenhängender Fußgänger- und Einkaufsbereich. Die Besucher der Stadt wird eine für Fußgängerzonen außergewöhnliche Besonderheit überraschen: Hier fährt die Straßenbahn.

Die Wittener Stadtgalerie

Die Wittener Stadtgalerie

1999 erfuhr die Bahnhofstraße eine umfassende Neugestaltung. Die Kernfrage, ob die Straßenbahn weiterhin ihren Weg durch die Fußgängerzone nehmen sollte, wurde vom Stadtrat einstimmig befürwortet, auch unter Beteiligung und Zustimmung der Bevölkerung. Die Straßenbahn und ihre Haltestellen, Oberleitungsmasten und Straßenbeleuchtung wurden bewusst als Gestaltungsmittel ins Straßenbild einbezogen. Im Zuge der weiteren Neugestaltung der Innenstadt wurden 2008 die ehemalige Hauptpost und das City-Center abgerissen und an deren Stelle im Jahr 2009 das Einkaufszentrum Stadtgalerie errichtet.

Auch am Kornmarkt sind Veränderungen vorgesehen.

Der "abgeschobene" Sackträgerbrunnen, hier in frühlingsversprechender Umgebung

Der „abgeschobene“ Sackträgerbrunnen, hier in frühlingsversprechender Umgebung

Dieser geschichtsträchtige Platz soll ein neues Gesicht erhalten und einer anderen Nutzung zugeführt werden. Ein erster Schritt ist mit der Verlegung des Busbahnhofs zum Hauptbahnhof vollzogen, das zukünftige Konzept ist allerdings noch nicht abschließend entschieden.

Der Wittener Kornmarkt war im 17. und 18. Jahrhundert ein bedeutender Handelsplatz für Korn und Getreide für die gesamte Region. Hier stand ursprünglich der Sackträgerbrunnen. Er zeigt die Darstellung eines unter der Last eines schweren Sacks gebeugten Mannes und erinnert an die Gilde der Wittener Sackträger. Das Unterteil des heutigen Brunnens ist nicht mehr im Original erhalten, während die Skulptur des Sackträgers noch die Originalfigur zeigt. Nach dem Krieg erfolgte die Umgestaltung des Kornmarkts und der Brunnen wurde demontiert. Die Standorte wechselten, bis er schließlich 1990 seinen Platz an der Heilenstraße fand. Dort ist er noch heute zu bewundern.

Bundesfinanzhof gewährte einem Erben trotz langer Erbauseinandersetzung die begehrte Steuerbefreiung.

Die von den Eltern ererbte Immobilie soll nach dem Willen des Gesetzgebers nicht von der Erbschaftssteuer aufgefressen werden, denn die Kinder wollen die Wohnung oder das Haus ja häufig selbst zu Wohnzwecken nutzen. Aus diesem Grund ist unter bestimmten Bedingungen eine steuerfreie Übernahme des Objekts möglich. Allerdings sollten die Betroffenen innerhalb angemessener Zeit nach dem Erbfall die Absicht fassen, das zu tun. Und sie sollten diese Absicht durch den Einzug auch tatsächlich umsetzen. Das kann aber im Ausnahmefall auch mal länger als üblich dauern.

Der Fall
Ein Immobilieneigentümer verstarb und hinterließ einen Sohn und eine Tochter. Zum Erbe gehörte ein Zweifamilienhaus, das der Sohn im Zuge einer Erbauseinandersetzung schließlich als Alleineigentum erhielt. Doch die Verhandlungen zwischen den Erben hatten sich über ein Jahr hingezogen, ehe die endgültige Einigung der Kinder schließlich vorlag. Es war um Verschiebungen der Erbanteile gegangen. Dann aber konnte der Sohn endlich einziehen. Der Fiskus hielt diese lange Frist für problematisch, denn der übliche Zeitrahmen sei eher ein halbes Jahr.

Das Urteil
Eine Wartezeit von einem Jahr, in diesem Falle verbunden mit längeren Erbauseinandersetzungen, sei durchaus noch eine angemessene Bezugsfrist, entschied der Bundesfinanzhof. Allerdings müssten die Ursachen gegenüber dem Fiskus schlüssig dargelegt werden. Nur dann könne man im steuerrechtlichen Sinne von einer „unverzüglichen“ Selbstnutzung einer Immobilie durch einen Erben ausgehen. Gleichzeitig akzeptierte es der Bundesfinanzhof in seinem Urteil, dass im Rahmen der Erbauseinandersetzung die Schwester dem Bruder ihre ursprünglich ererbte Eigentumshälfte übertragen hatte. Er kam dadurch in den Genuss der vollen und nicht nur der halben Steuerfreiheit, wie es das Finanzamt ursprünglich angenommen hatte (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen II R 39/13).

Quelle: Infodienst Recht und der LBS

Berufsbildungsmesse „Was geht?“: Die Gewinner des Schülerduells nahmen ihre Preise entgegen.

Unsere Ausbildunsleiterin Manuela Briele überreicht einer glücklichen Gewinnerinn ihren Preis.

Am 13.11.15 war es soweit: Bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Bochum haben am die Gewinnerinnen und Gewinner des Schülerduells von der Berufsbildungsmesse „Was geht?“ ihre Preise entgegen genommen.
Schecks für die Klassenkasse, i-Pads und Tablet,  VfL-Freikarten, Reisegutschein u.v.m. sorgten für viel Freude bei Schülern, Eltern Lehrer und Sponsoren.

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Die Berufsbildungsmesse „Was geht?“ richtet  sich an Schülerinnen und Schüler der achten Jahrgangsstufe, die sich dort über Ausbildungsmöglichkeiten informieren können. Während der Berufsbildungsmesse konnten junge Besucher an einem Wettbewerb teilnehmen und viele Sach- und Geldpriese gewinnen.

Selbstverständlich war auch die Sparkasse Witten als einer der größten Ausbildungsbetriebe der Ennepe-Ruhr-Region bei dieser Messe wieder vertreten.

Vom 19.11. bis zum 23.12.15 heißt es für die jungen Kunden der Sparkasse Witten: Auf die Kufen, fertig, los! Denn in dieser Zeit verwandelt sich die Eisbahn am Rathausplatz zu einer märchenhaften Winterwonderworld!

Winterzauber pur – bei eiskalten Vergünstigungen können alle KNAX- und S-Club-Mitglieder gegen Vorlage ihres Ausweises so richtig abfahren. Also ab in Eisvergnügen.

Die Preisvergünstigungen für unsere S-Club und KNAX-Klub-Mitglieder:                

Tageskarte    
Mitglieder von S-Club und KNAX-Klub: nur 2,00 Euro
ansonsten
Kinder/Jugendliche: 3,00 Euro
Erwachsene: 3,50  Euro

10er-Karte    
Mitglieder von S-Club und KNAX-Klub: nur 20,00 Euro
ansonsten
Kinder/Jugendliche: 25,00 Euro
Erwachsene: 30,00 Euro

Saisonkarte 2015         
Mitglieder von S-Club und KNAX-Klub: nur 40,00 Euro
ansonsten
Kinder/Jugendliche: 50,00 Euro
Erwachsene: 55,00 Euro

Schlittschuhverleih: 3,00 Euro