Die obere Bahnhofstraße mit festlicher Weihnachtsbeleuchtung, im Volksmund etwas despektierlich "Leuchtende Unterhosen" genannt.
Die obere Bahnhofstraße mit festlicher Weihnachtsbeleuchtung, im Volksmund etwas despektierlich "Leuchtende Unterhosen" genannt.

Die obere Bahnhofstraße mit festlicher Weihnachtsbeleuchtung, im Volksmund etwas despektierlich „Leuchtende Unterhosen“ genannt.

Bahnhofstraße und Kornmarkt

Was für Berlin der Ku‘damm und für Düsseldorf die Königsallee, das ist für Witten die Bahnhofstraße. Sie wirkt zwar nicht so mondän, stellt aber doch die Hauptschlagader der Wittener Innenstadt dar und verbindet sozusagen „Ober- und Unterstadt“, den Kornmarkt mit dem Hauptbahnhof im unteren Auslauf.

Mit dem Rathausplatz, dem Berliner Platz und den einmündenden Straßenbereichen bietet sich den Bürgern ein großflächiger zusammenhängender Fußgänger- und Einkaufsbereich. Die Besucher der Stadt wird eine für Fußgängerzonen außergewöhnliche Besonderheit überraschen: Hier fährt die Straßenbahn.

Die Wittener Stadtgalerie

Die Wittener Stadtgalerie

1999 erfuhr die Bahnhofstraße eine umfassende Neugestaltung. Die Kernfrage, ob die Straßenbahn weiterhin ihren Weg durch die Fußgängerzone nehmen sollte, wurde vom Stadtrat einstimmig befürwortet, auch unter Beteiligung und Zustimmung der Bevölkerung. Die Straßenbahn und ihre Haltestellen, Oberleitungsmasten und Straßenbeleuchtung wurden bewusst als Gestaltungsmittel ins Straßenbild einbezogen. Im Zuge der weiteren Neugestaltung der Innenstadt wurden 2008 die ehemalige Hauptpost und das City-Center abgerissen und an deren Stelle im Jahr 2009 das Einkaufszentrum Stadtgalerie errichtet.

Auch am Kornmarkt sind Veränderungen vorgesehen.

Der "abgeschobene" Sackträgerbrunnen, hier in frühlingsversprechender Umgebung

Der „abgeschobene“ Sackträgerbrunnen, hier in frühlingsversprechender Umgebung

Dieser geschichtsträchtige Platz soll ein neues Gesicht erhalten und einer anderen Nutzung zugeführt werden. Ein erster Schritt ist mit der Verlegung des Busbahnhofs zum Hauptbahnhof vollzogen, das zukünftige Konzept ist allerdings noch nicht abschließend entschieden.

Der Wittener Kornmarkt war im 17. und 18. Jahrhundert ein bedeutender Handelsplatz für Korn und Getreide für die gesamte Region. Hier stand ursprünglich der Sackträgerbrunnen. Er zeigt die Darstellung eines unter der Last eines schweren Sacks gebeugten Mannes und erinnert an die Gilde der Wittener Sackträger. Das Unterteil des heutigen Brunnens ist nicht mehr im Original erhalten, während die Skulptur des Sackträgers noch die Originalfigur zeigt. Nach dem Krieg erfolgte die Umgestaltung des Kornmarkts und der Brunnen wurde demontiert. Die Standorte wechselten, bis er schließlich 1990 seinen Platz an der Heilenstraße fand. Dort ist er noch heute zu bewundern.

Bundesfinanzhof gewährte einem Erben trotz langer Erbauseinandersetzung die begehrte Steuerbefreiung.

Die von den Eltern ererbte Immobilie soll nach dem Willen des Gesetzgebers nicht von der Erbschaftssteuer aufgefressen werden, denn die Kinder wollen die Wohnung oder das Haus ja häufig selbst zu Wohnzwecken nutzen. Aus diesem Grund ist unter bestimmten Bedingungen eine steuerfreie Übernahme des Objekts möglich. Allerdings sollten die Betroffenen innerhalb angemessener Zeit nach dem Erbfall die Absicht fassen, das zu tun. Und sie sollten diese Absicht durch den Einzug auch tatsächlich umsetzen. Das kann aber im Ausnahmefall auch mal länger als üblich dauern.

Der Fall
Ein Immobilieneigentümer verstarb und hinterließ einen Sohn und eine Tochter. Zum Erbe gehörte ein Zweifamilienhaus, das der Sohn im Zuge einer Erbauseinandersetzung schließlich als Alleineigentum erhielt. Doch die Verhandlungen zwischen den Erben hatten sich über ein Jahr hingezogen, ehe die endgültige Einigung der Kinder schließlich vorlag. Es war um Verschiebungen der Erbanteile gegangen. Dann aber konnte der Sohn endlich einziehen. Der Fiskus hielt diese lange Frist für problematisch, denn der übliche Zeitrahmen sei eher ein halbes Jahr.

Das Urteil
Eine Wartezeit von einem Jahr, in diesem Falle verbunden mit längeren Erbauseinandersetzungen, sei durchaus noch eine angemessene Bezugsfrist, entschied der Bundesfinanzhof. Allerdings müssten die Ursachen gegenüber dem Fiskus schlüssig dargelegt werden. Nur dann könne man im steuerrechtlichen Sinne von einer „unverzüglichen“ Selbstnutzung einer Immobilie durch einen Erben ausgehen. Gleichzeitig akzeptierte es der Bundesfinanzhof in seinem Urteil, dass im Rahmen der Erbauseinandersetzung die Schwester dem Bruder ihre ursprünglich ererbte Eigentumshälfte übertragen hatte. Er kam dadurch in den Genuss der vollen und nicht nur der halben Steuerfreiheit, wie es das Finanzamt ursprünglich angenommen hatte (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen II R 39/13).

Quelle: Infodienst Recht und der LBS

Berufsbildungsmesse „Was geht?“: Die Gewinner des Schülerduells nahmen ihre Preise entgegen.

Unsere Ausbildunsleiterin Manuela Briele überreicht einer glücklichen Gewinnerinn ihren Preis.

Am 13.11.15 war es soweit: Bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Bochum haben am die Gewinnerinnen und Gewinner des Schülerduells von der Berufsbildungsmesse „Was geht?“ ihre Preise entgegen genommen.
Schecks für die Klassenkasse, i-Pads und Tablet,  VfL-Freikarten, Reisegutschein u.v.m. sorgten für viel Freude bei Schülern, Eltern Lehrer und Sponsoren.

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Die Berufsbildungsmesse „Was geht?“ richtet  sich an Schülerinnen und Schüler der achten Jahrgangsstufe, die sich dort über Ausbildungsmöglichkeiten informieren können. Während der Berufsbildungsmesse konnten junge Besucher an einem Wettbewerb teilnehmen und viele Sach- und Geldpriese gewinnen.

Selbstverständlich war auch die Sparkasse Witten als einer der größten Ausbildungsbetriebe der Ennepe-Ruhr-Region bei dieser Messe wieder vertreten.

Vom 19.11. bis zum 23.12.15 heißt es für die jungen Kunden der Sparkasse Witten: Auf die Kufen, fertig, los! Denn in dieser Zeit verwandelt sich die Eisbahn am Rathausplatz zu einer märchenhaften Winterwonderworld!

Winterzauber pur – bei eiskalten Vergünstigungen können alle KNAX- und S-Club-Mitglieder gegen Vorlage ihres Ausweises so richtig abfahren. Also ab in Eisvergnügen.

Die Preisvergünstigungen für unsere S-Club und KNAX-Klub-Mitglieder:                

Tageskarte    
Mitglieder von S-Club und KNAX-Klub: nur 2,00 Euro
ansonsten
Kinder/Jugendliche: 3,00 Euro
Erwachsene: 3,50  Euro

10er-Karte    
Mitglieder von S-Club und KNAX-Klub: nur 20,00 Euro
ansonsten
Kinder/Jugendliche: 25,00 Euro
Erwachsene: 30,00 Euro

Saisonkarte 2015         
Mitglieder von S-Club und KNAX-Klub: nur 40,00 Euro
ansonsten
Kinder/Jugendliche: 50,00 Euro
Erwachsene: 55,00 Euro

Schlittschuhverleih: 3,00 Euro

Die ABBA-Gala ist ausverkauft. 10 x 2 Karten verlosen wir ab dem 24.11.2015 auf unserer Facebook-Seite.

Sparen, Gewinnen, Gutes tun – das ist das Motto von über 5.000 Wittenern, die meist sogar per Dauerauftrag jeden Monat an der gemeinnützigen Sparlotterie der westfälisch-lippischen Sparkassen teilnehmen. Im Dezember werden die Gewinnzahlen im Saalbau Witten ermittelt. Am Freitag, den 11.12.2015, können Sie die Ziehung ab 19:30 Uhr live verfolgen. Im Lostopf sind Geldpreise bis zu 100.000 Euro. Dazu kommen noch drei Autos mit Top-Ausstattung  sowie 30 Apple MacBooks und 280 Saturn Einkaufsgutscheine. Bei unserer Sparlotterie gewinnt übrigens jedes zehnte Los!

Im Anschluss an die Ziehung erwartet Sie ein Tribut an ein echtes Stück Musikgeschichte.
„Dancing Queen“, „Waterloo“, „The Winner takes it all“ und viele weitere Welthits – nur wenige Bands in der Geschichte der Popmusik konnten mit ihrem musikalisches Werk gleich mehrere Generationen begeistern, wie die vier legendären Schweden, deren Vornamen mit den folgenden Buchstaben beginnen: ABBA!

Die Sparkasse und die Show-Band ABBAcover laden zu einer atemberaubenden Konzert-Show ein, die die Band ABBA als das zeigt, was sie wirklich war: als eine fantastische Liveband. Es wird wohl ein Abend voller wunderschöner Erinnerungen an damals mit vielen tollen originalgetreuen Kostümen und einer Band, die sich des großartigen musikalischen Werkes der Band ABBA mehr als würdig erweist und den Mythos noch einmal erlebbar macht.

Die Eintrittskarten für diese Sparlotterie-Gala sind ab sofort an allen 14 Standorten der Sparkasse Witten zu einem stark subventionierten Preis von 13 Euro erhältlich. Übrigens: Jedes Ticket ist auch eine Losnummer für die zusätzliche Überraschungsverlosung während der Gala.

Dort können Sie auch noch bis zum 9. Dezember Lose für die Dezember-Auslosung im Saalbau erwerben. Ein Los kostet 6 Euro. Davon spart man zunächst einmal 4,80 Euro auf ein eigenes Konto. Von den restlichen 1,20 Euro Lotterieanteil werden dann aber nicht nur Preise ausgelobt: 0,30 Euro fließen direkt wieder zurück nach Witten und kommen gemeinützigen Projekten hier vor Ort zugute. Diese dreifache Kombination von Sparen, Gewinnen und Gutes tun macht seit über 60 Jahren das Erfolgskonzept der Sparlotterie der Sparkassen aus.

 

Flugreisende können bei fly.de ab sofort mit dem Online-Bezahlverfahren giropay ihr Ticket lösen – schnell und sicher per Online-Überweisung. Auch Reiselustige aus dem Nachbarland Österreich profitieren, denn gleichzeitig geht für dortige Kunden auch die Zahlungsmöglichkeit via eps Online-Überweisung an den Start.

Die Suche nach dem besten Flug zum günstigsten Preis ist immer wieder eine Herausforderung. Die preisgekrönte Flugsuchmaschine fly.de unterstützt kostenbewusste Fluggäste nicht nur mit einem besonders transparenten Preisvergleich, sondern auch bei der Suche nach einer geeigneten Unterkunft in der Destination. „Der Markt für Flug-Portale ist hart umkämpft“, so Joerg Schwitalla, Geschäftsführer giropay. „Eine einfache und sichere Zahlungsabwicklung ist ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal. Da Kunden mit giropay direkt von der Buchungsseite zum sicheren Online-Banking der eigenen Bank oder Sparkasse gelangen, werden keine sensiblen Daten nach außen getragen.“

Das Portal fly.de bietet seinen Kunden jedoch noch mehr als die reine Flug- und Hotelbuchung: Weiterführende Informationen zum Reiseziel, den schönsten Sehenswürdigkeiten und speziellen Bestimmungen zu Impfungen oder Einreise sind höchstens einen Mausklick entfernt. „Mit dem Angebot, deutschen Kunden mit giropay und den österreichischen mit eps Online-Überweisung die Bezahlung zu ermöglichen, unterstreichen wir unsere Service-Orientiertheit“, erklärt Ralf Sasse, Head of www.fly.de. „Damit bieten wir eine größere Wahlfreiheit, und das völlig ohne zusätzliche Kosten für unsere Kunden.“

Über giropay und giropay-ID

giropay ist ein Online-Bezahlverfahren, das von über 1.500 Banken und Sparkassen angeboten wird und von über 35 Millionen Online-Banking-Kunden genutzt werden kann. Basierend auf dem Online-Banking mit PIN und TAN ermöglicht es die einfache, schnelle und sichere Bezahlung per Online-Überweisung. Kunden benötigen für die Zahlung mit giropay lediglich ein zum Online-Banking freigeschaltetes Girokonto bei einer teilnehmenden Bank oder Sparkasse. Der Händler erhält unmittelbar nach erfolgreicher Zahlung eine Zahlungsgarantie der Bank und kann somit Waren oder Dienstleistungen sofort und ohne Risiko zur Verfügung stellen. Auf Zwei-Länder-Ebene haben giropay und der österreichische Anbieter STUZZA Ges.m.b.H., Betreiberin der eps Online-Überweisung, die Interoperabilität der beiden Bezahlsysteme umgesetzt, sodass Online-Shops über eine Schnittstelle beide Verfahren nutzen können.

Mit giropay-ID ist es Online-Händlern möglich, die Volljährigkeit ihrer Kunden zweifelsfrei festzustellen und ihnen so den Zugang zu einem altersentsprechenden Angebot zu ermöglichen.

Sowohl bei giropay wie auch bei giropay-ID kommuniziert der Kunde ausschließlich mit seiner Bank: Online-Überweisung und Altersverifikation werden in der sicheren Online-Banking-Umgebung des jeweiligen Kreditinstituts durchgeführt. Damit ist garantiert, dass sensible Daten (PIN/TAN) nur zwischen Kunde und Bank ausgetauscht werden. Kein Dritter hat Einblick in persönliche Konto- und Umsatzinformationen.

flyde

Über fly.de

Das Flugbuchungsportal ist seit April 2005 online und kombiniert seit November 2006 Billig-, Charter- und Linienflüge mit der Flugsuche „Best Mixx“. Die Flugsuchmaschine erlaubt es, in einem einzigen Schritt die Preise aller Fluggesellschaften aus verschiedenen Quellen gleichzeitig abzufragen und zu vergleichen. Der Kunde bekommt mit einem Klick die für ihn preiswerteste Variante präsentiert. Auch Hin- und Rückflüge mit verschiedenen Airlines sowie Jugend- und Studententarife sind möglich. 2012 wurde fly.de als bestes Flugportal von zehn Anbietern ausgezeichnet.

Quelle: giropay

Nun ziehen die ersten Herbststürme über das Land. Oftmals hinterlassen sie große Schäden. Auch wenn Sturm und Regen unabwendbare Naturereignisse sind, können vor allem Hauseigentümer Einiges tun, um Schäden am Haus oder durch herunterfallende Hausteile zu vermeiden oder zumindest zu minimieren.

Manch ein Hausbesitzer unterschätzt die Gefahren, die vom eigenen Haus und Grund ausgehen oder aber dem eigenen Haus durch einen Sturm drohen. Neben herunterfallenden Dachziegeln können auch Schornsteine, Fallrohre oder Äste aus dem Garten herumgeschleudert werden. Besonders gefährdet sind Gebäude, die sich noch in der Bauphase befinden. Nicht ausreichend gesicherte Kräne und Gerüste können umstürzen und Personen verletzen oder angrenzende Gebäude beschädigen. Hausbesitzer haben eine gesetzliche Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen also dafür sorgen, dass sich ihr Haus immer in einem sichereren Zustand befindet. Wird diese Pflicht vernachlässigt und ein Passant wird z. B. durch einen herabfallenden Dachziegel verletzt, können hohe Schadenersatzforderungen auf den Hausbesitzer zukommen. Da ist es angeraten, bauliche Mängel umgehend von einem Fachmann beheben zu lassen.  Auch die Bäume im Garten sollten regelmäßig überprüft werden. Vor allem Fäulnisbefall oder ausladende Äste stellen ein erhöhtes Risiko dar. Hilfreich ist natürlich auch der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung zur Absicherung von Sturmschäden am eigenen Haus sowie einer Privat-Haftpflicht- bzw. Grundstücks- und Gebäude-Haftpflichtversicherung gegen von eigenem Grund und Haus ausgehenden Gefahren zum Schutz Dritter.

Gebäude in exponierter Lage, also auf Anhöhen, Bergkuppen oder freier Fläche, sind besonders gefährdet. Veröffentlicht der Wetterdienst eine Sturmwarnung, ist es ratsam, alle Fenster, Türen und Fensterläden zu schließen sowie etwaige Markisen aufrollen. Darüber hinaus sollten Gartenmöbel gesichert und unter Bäumen geparkte Fahrzeuge weggefahren werden.

Sobald Windstärke 8 gemessen wird – das entspricht rund 63 km/h –, handelt es sich um einen Sturm im Sinne von Versicherungsbedingungen. Dann hat man bei ausreichender Versicherung Anspruch auf Schadenersatz. Allein für die Gewitterfront „Ela“, die Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen im Jahr 2014 mit Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 142 km/h heimsuchte, zahlten die deutschen Versicherer rund 650 Millionen Euro an die Betroffenen. Noch schlimmer wütete der Orkan „Kyrill“ im Jahr 2007. Mit Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 225 km/h verursachte er einen Schaden von mehr als 2 Milliarden Euro. Eine gute Versicherung kann also nicht schaden.

Textquelle: ÖRAG Rechtsschutz

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Redaktionelle Beiträge im Haushaltskalender 2016

Internet, Smartphones, Apps, soziale Netzwerke – Kinder und Jugendliche nutzen die digitale Welt ganz selbstverständlich. Was Eltern beachten müssen, damit ihr Nachwuchs das Smartphone kompetent einsetzt, verrät der Beitrag „Kinder an die Tasten“.

Ob Prepaidtarif oder Mobilfunkvertrag: die Leistungen und Preise der Handytarife verändern sich stetig. Durch Kündigung oder Tarifwechsel können Sie i. d. R. erheblich sparen. Was Sie beim Wechsel beachten sollten, zeigt der Artikel „Klug kommunizieren“.

Lesen Sie im Beitrag „Die passende Kontobiografie“, welches Kontomodell zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passt. Zusätzlich gibt’s hilfreiche Tipps rund ums Girokonto.

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Gericht lehnte Mietminderung wegen leichter Parkettverfärbung ab.

Wenn der vertragsgemäße Gebrauch einer Mietwohnung nicht mehr in vollem Umfang möglich ist, dann besteht prinzipiell die Möglichkeit der Mietminderung. Allerdings erwarten Gerichte dabei schon einen gewissen Mindestgrad der Beeinträchtigung. Das ist  bei einer Kondenswasserbildung und daraus resultierender leichter Verfärbung eines Parkettbodens nicht der Fall.

Der Fall
Ein Ehepaar bemerkte, dass unterhalb der Balkontüren seiner Wohnung Feuchtigkeit eindrang und sich diese am Rande des Parketts sammelte. Die Folge dieser winzigen Wasserpfützen waren dunkle Verfärbungen des Bodens. Den Mietern missfiel das. Sie bemängelten die optische Beeinträchtigung und minderten ihre monatlichen Zahlungen um fünf Prozent. Das entsprach im konkreten Fall einem Betrag von rund 55 Euro. Der Eigentümer wehrte sich dagegen. Seine Argumentation: Sollte es überhaupt zu Schäden gekommen sein, dann vielleicht deswegen, weil die Mieter zu wenig heizten oder sonst nicht aufmerksam genug waren.

Das Urteil
Rein optische Beeinträchtigungen von so geringem Ausmaß rechtfertigten keine Mietminderung, entschied das zuständige Amtsgericht. Die Gebrauchsfähigkeit der Wohnung sei – selbst wenn man den Sachvortrag der Mieter als wahr zu Grunde lege – nur unerheblich beeinträchtigt. Die ebenfalls im Verfahren geäußerte Vermutung, dass sich Schimmel unter den Flecken befinde, reiche nicht für Forderungen aus. Dafür benötige man schon genauere Anhaltspunkte (Amtsgericht München, Aktenzeichen 474 C 2793/12).

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Ist steuerrechtlich ein eigener Hausstand im Haus der Eltern möglich?

Die sog. „doppelte Haushaltsführung“ ist bei Berufstätigen sehr begehrt. Auf diesem Wege sind Reisekosten, Verpflegungsmehraufwand und Ausgaben für die Zweitwohnung am Beschäftigungsort steuerlich absetzbar. Auch jemand, der den Erstwohnsitz bei seinen Eltern hat, kann dafür unter Umständen in Frage kommen. So ist ein höchstrichterliches Urteil  zu interpretieren.

Der Fall
Ein Mann unterhielt an seinem früheren Studien- und jetzigen Beschäftigungsort eine Wohnung, war aber gleichzeitig mit Erstwohnsitz im Elternhaus gemeldet. Deswegen vertrat er die Meinung, er könne in seiner Steuererklärung die doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen. Das zuständige Finanzamt lehnte das mit der Begründung ab, es handle sich bei dem Elternhaus nicht um einen vollwertigen Erstwohnsitz. Der Steuerpflichtige benutzte dort gemeinsam mit Mutter und Schwester Küche-, Ess- und Wohnzimmer.

Das Urteil
Der Bundesfinanzhof wies auf die Tatsache hin, dass ein Erstwohnsitz am Heimatort tatsächlich der Mittelpunkt der Lebensführung sein müsse. Im konkreten Fall stehe fest, dass der Kläger wesentliche Räume wie Schlaf-, Bade- und Arbeitszimmer für sich alleine benutzte. Das vormalige Elternhaus habe sich nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme zu einem Mehrgenerationenhaus gewandelt, innerhalb dessen sehr wohl ein eigener Hausstand unterhalten werden könne. Grundsätzlich sei eine solche Einschätzung allerdings immer nur unter Berücksichtigung der individuellen Wohnsituation möglich (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 10/12).

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Gewinnen Sie Ihren Weihnachtseinkauf zurück.

Zahlen Sie bis zum 31. Dezember alle Einkäufe mit einer Karte Ihrer Sparkasse – SparkassenCard oder Sparkassen-Kreditkarte. Mit etwas Glück zählen Sie zu den Gewinnern.

Auf der Suche nach den Weihnachtsgeschenken sind Ihre SparkassenCard und Sparkassen-Kreditkarte treue Wegbegleiter. Denn mit Ihren Sparkassen-Karten können Sie – unabhängig vom Bargeldbestand Ihres Geldbeutels – alle Weihnachtseinkäufe erledigen.

Ab sofort macht der Weihnachtseinkauf noch mehr Spaß. Bezahlen Sie vom 1. November bis zum
31. Dezember 2015 einfach mit den Karten Ihrer Sparkasse. Mit etwas Glück gewinnen Sie Ihren Einkaufswert bis zu maximal 500 Euro zurück.

So einfach funktioniert´s:

  • Bezahlen Sie im Zeitraum bis zum 31. Dezember 2015 besonders häufig mit Ihrer SparkassenCard oder Sparkassen-Kreditkarte.
  • Sammeln Sie die Belege und reichen Sie diese online unter s-einkauf-sparen.de ein.
  • Einsendeschluss für Ihre Belege ist der 15. Januar 2016.
  • Unter allen Teilnehmern werden zehnmal maximal 500 Euro verlost.
  • Jede Einsendung zählt als ein Los. Pro Einsendung können Sie mehrere Belege einreichen.

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