Mit giropay auch in der Weihnachtszeit sicher verkaufen und einkaufen.

Zwei aktuelle Untersuchungen belegen Vorteile.

Durchschnittlich 274 Euro will jeder Bundesbürger 2015 für die Weihnachtsgeschenke ausgeben. Ein bedeutender Anteil davon wird im Onlinehandel umgesetzt. Während das Shoppen im Internet für viele deutlich bequemer ist als eine Einkaufstour durch volle Innenstädte, birgt es jedoch ein höheres Betrugsrisiko – für Käufer und wie Händler gleichermaßen. Zum Schutz vor Betrug leistet eine sichere Bezahlmethode wie giropay einen wesentlichen Beitrag. Das zeigen zwei aktuelle Untersuchungen.

giropay schützt Händler wirksam vor Zahlungsausfällen

Nach einer aktuellen Umfrage von ibi research zu Betrug und Betrugsprävention im Online-Handel geben 84 Prozent der befragten Händler an, bereits Opfer eines Betrugs oder Betrugsversuchs geworden zu sein. Händler bleiben auf offenen Rechnungen sitzen, obwohl sie die Ware versandt haben. Daher betreiben 76 Prozent auch Maßnahmen zur Betrugsprävention. Unternehmen, die noch keine Betrugsfälle verzeichnet haben, führen dies primär auf die Auswahl der angebotenen Zahlungsmethoden zurück. So wird giropay von 90 Prozent der Händler als sichere bis sehr sichere Bezahlmethode beurteilt.

„giropay schützt den Händler wirksam vor Zahlungsausfällen. Er muss nicht in Vorleistung gehen und hat aufgrund der mit giropay verbundenen Zahlungsgarantie Null Zahlungsausfallrisiko“, so Joerg Schwitalla, Geschäftsführer giropay.

Aber nicht nur Händler, sondern auch Verbraucher sind beim Einkauf im Internet Gefahren ausgesetzt. Gerade der Datenklau im Internet nimmt stetig zu. Umso wichtiger ist es, dass sich Verbraucher auf ein Bezahlverfahren verlassen können, dass maximale Sicherheit und Datenschutz bietet. Indem die Bezahlung bei giropay in der sicheren und vertrauten Online-Banking-Umgebung der eigenen Bank oder Sparkasse stattfindet, erhält kein Dritter Kenntnis oder Zugriff auf die persönlichen Daten des Verbrauchers.

Euro am Sonntag attestiert giropay Bestnoten bei Kundenservice und Konditionen

Gemeinsam mit dem Deutschen Kundeninstitut (DKI) hat die Euro am Sonntag-Redaktion die sieben gängigsten Online-Bezahlsysteme verglichen und kommt zum Ergebnis: giropay belegt Platz 1 beim Thema Konditionen. Es fallen weder Gebühren beim Bezahlen an, noch sind die Transaktionen auf bestimmte Einkaufswerte nach unten oder oben begrenzt. Aber auch beim Kundenservice belegt giropay den ersten Platz. Hierbei wurde bewertet, welchen Service die Anbieter der Online-Bezahlsysteme per Telefon, E-Mail und im sozialen Netzwerk Facebook bieten. Ebenso wurden die Internetauftritte der Anbieter hinsichtlich ihres Informationsgehalts bewertet.

„Mit giropay bieten Händler ihren Kunden nicht nur ein kundenfreundliches und günstiges Bezahlverfahren an, sondern vor allem eines, das als Angebot der eigenen Bank oder Sparkasse für maximale Sicherheit und Datenschutz nach deutschem Bankenstandard steht“, ergänzt Joerg Schwitalla.

Lösung und Gewinnerin des Oktoberrätsels unseres Sparkassenkalenders sind ermittelt.

Unsere Mitarbeiterin Zeynep Kilic, Leiterin des Bereiches Mobile Finanzberatung,  gratulierte Jutta Schuster mit einem weihnachtlichen Blumenstrauß zur richtigen Lösung und übergab den Monats-Gewinn, einen 5-Gramm-Goldbarren.

Jetzt noch schnell das Dezember-Rätsel lösen, um den letzten Goldbarren zu gewinnen!

„Wittener Schnitzeljagd II“ ist der Titel des Sparkassen-Kalenders 2015, der ein monatliches Gewinnspiel enthält. Wer eines der 12 Rätsel löst, kann monatlich einen 5-Gramm-Goldbarren gewinnen. Die Lösungen stehen immer in direktem Zusammenhang mit dem Monatsmotiv. Intention des Sparkassen-Kalenderrätsel ist es, Menschen für viele schöne Plätze und interessante Details in Witten zu interessieren und zu einem Besuch zu animieren.

Jutta Schuster aus Witten ging mit detektivischem Geschick zur Sache – und mit Hilfe des Internets, gesteht sie freimütig . Das Oktober-Bildmotiv des Sparkassenkalenders zeigt den Museumszug am Bahnübergang Herbede unterhalb der Omega-Brücke. Im informativen Text auf der Rückseite des Kalenderblatts zur Ruhrtalbahn wird gefragt, unter welchem Namen Herbede erstmals urkundlich erwähnt wurde.

Die Lösung findet der Spaziergänger auf einer Bronzetafel am Haus Schellenberg im Ruhrtal. Dort steht geschrieben, dass Herbede im Jahre 851 erstmals als „Villa Herrebeddiu“ in den Geschichtsbücher erwähnt wurde. Jutta Schuster fand diese Lösung im Internet, aber machte gleichzeitig mit ihrem Mann eine kleine Wanderung, um vor Ort diese Angaben zu überprüfen.

Jutta Schuster war richtig stolz, denn der Goldbarren ist der erste richtige Gewinn der  67-Jährigen Wittenerin. Sie findet die Idee mit den Kalender-Rätseln fabelhaft. „Das ist ein Stück Heimatkunde für daheim oder auf Schusters Rappen“, betont sie mit einem Lächeln. „Wenn man die Orte besucht, ist es gar nicht so schwer, die richtige Lösung zu finden und zu überprüfen. Man stolpert förmlich darüber.“ Bereits im Januar hatte Jutta Schuster alle Rätsel-Fragen beantwortet. Auf Exkursion ist sie dann mit ihrem Gatten an schönen Sommertagen gegangen. „Das hat immer wieder richtig Spaß gemacht“, lacht sie verschmitzt. „Der Goldbarren kommt jetzt erst einmal in das Schmuckkästchen. Als goldene Reserve“.

450 Teilnehmer hatten uns die im Kalender enthaltene Teilnahme-Postkarte eingereicht oder online die richtige Lösung übermittelt. Eine letzte Gewinnchance hat man aber noch im Dezember: Bei den Weihnachtseinkäufen oder dem Besuch des Weihnachtsmarktes in der Innenstadt sollte man einen Abstecher zum Sackträgerbrunnen in der Heilenstraße machen. Dort findet man die Lösung auf die Rätselfrage, bis zu welchem Jahr sich der Sackträgerbrunnen noch am alten Kornmarkt befand.

Eigentlich hätten die Hauseigentümer kaum etwas davon spüren dürfen, dass in der unmittelbaren Nähe ihres Grundstücks auf öffentlichem Gelände Tiefbauarbeiten vorgenommen wurden (Verlegen von Versorgungsleitungen). Die Vorgänge betrafen sie nämlich nicht unmittelbar.

Doch es kam anders:  Aus Versehen bohrte das Bauunternehmen ihren Hausanschlusskanal an, was einen Rückstau des fäkalienhaltigen Abwassers im Keller des Hauses zur Folge hatte.

Anschließend kam es zu einem Rechtsstreit über die Beseitigung der Schäden. Die zuständige Zivilkammer wies im Urteil auf die große Verantwortung von Tiefbauunternehmen hin, wenn sie auf öffentlichen Straßen und Wegen Bohrungen bzw. Grabungen vornähmen. Sie müssten sich „besonders sorgfältig und gewissenhaft über die Lage von Versorgungsleitungen (…) vergewissern“. Hier sei das offenkundig nicht geschehen, weswegen die Firma haften müsse (Landgericht Hanau, Aktenzeichen 9 O 751/14).

Quelle: Infodienst Recht und der LBS

Die obere Bahnhofstraße mit festlicher Weihnachtsbeleuchtung, im Volksmund etwas despektierlich "Leuchtende Unterhosen" genannt.
Die obere Bahnhofstraße mit festlicher Weihnachtsbeleuchtung, im Volksmund etwas despektierlich "Leuchtende Unterhosen" genannt.

Die obere Bahnhofstraße mit festlicher Weihnachtsbeleuchtung, im Volksmund etwas despektierlich „Leuchtende Unterhosen“ genannt.

Bahnhofstraße und Kornmarkt

Was für Berlin der Ku‘damm und für Düsseldorf die Königsallee, das ist für Witten die Bahnhofstraße. Sie wirkt zwar nicht so mondän, stellt aber doch die Hauptschlagader der Wittener Innenstadt dar und verbindet sozusagen „Ober- und Unterstadt“, den Kornmarkt mit dem Hauptbahnhof im unteren Auslauf.

Mit dem Rathausplatz, dem Berliner Platz und den einmündenden Straßenbereichen bietet sich den Bürgern ein großflächiger zusammenhängender Fußgänger- und Einkaufsbereich. Die Besucher der Stadt wird eine für Fußgängerzonen außergewöhnliche Besonderheit überraschen: Hier fährt die Straßenbahn.

Die Wittener Stadtgalerie

Die Wittener Stadtgalerie

1999 erfuhr die Bahnhofstraße eine umfassende Neugestaltung. Die Kernfrage, ob die Straßenbahn weiterhin ihren Weg durch die Fußgängerzone nehmen sollte, wurde vom Stadtrat einstimmig befürwortet, auch unter Beteiligung und Zustimmung der Bevölkerung. Die Straßenbahn und ihre Haltestellen, Oberleitungsmasten und Straßenbeleuchtung wurden bewusst als Gestaltungsmittel ins Straßenbild einbezogen. Im Zuge der weiteren Neugestaltung der Innenstadt wurden 2008 die ehemalige Hauptpost und das City-Center abgerissen und an deren Stelle im Jahr 2009 das Einkaufszentrum Stadtgalerie errichtet.

Auch am Kornmarkt sind Veränderungen vorgesehen.

Der "abgeschobene" Sackträgerbrunnen, hier in frühlingsversprechender Umgebung

Der „abgeschobene“ Sackträgerbrunnen, hier in frühlingsversprechender Umgebung

Dieser geschichtsträchtige Platz soll ein neues Gesicht erhalten und einer anderen Nutzung zugeführt werden. Ein erster Schritt ist mit der Verlegung des Busbahnhofs zum Hauptbahnhof vollzogen, das zukünftige Konzept ist allerdings noch nicht abschließend entschieden.

Der Wittener Kornmarkt war im 17. und 18. Jahrhundert ein bedeutender Handelsplatz für Korn und Getreide für die gesamte Region. Hier stand ursprünglich der Sackträgerbrunnen. Er zeigt die Darstellung eines unter der Last eines schweren Sacks gebeugten Mannes und erinnert an die Gilde der Wittener Sackträger. Das Unterteil des heutigen Brunnens ist nicht mehr im Original erhalten, während die Skulptur des Sackträgers noch die Originalfigur zeigt. Nach dem Krieg erfolgte die Umgestaltung des Kornmarkts und der Brunnen wurde demontiert. Die Standorte wechselten, bis er schließlich 1990 seinen Platz an der Heilenstraße fand. Dort ist er noch heute zu bewundern.

Bundesfinanzhof gewährte einem Erben trotz langer Erbauseinandersetzung die begehrte Steuerbefreiung.

Die von den Eltern ererbte Immobilie soll nach dem Willen des Gesetzgebers nicht von der Erbschaftssteuer aufgefressen werden, denn die Kinder wollen die Wohnung oder das Haus ja häufig selbst zu Wohnzwecken nutzen. Aus diesem Grund ist unter bestimmten Bedingungen eine steuerfreie Übernahme des Objekts möglich. Allerdings sollten die Betroffenen innerhalb angemessener Zeit nach dem Erbfall die Absicht fassen, das zu tun. Und sie sollten diese Absicht durch den Einzug auch tatsächlich umsetzen. Das kann aber im Ausnahmefall auch mal länger als üblich dauern.

Der Fall
Ein Immobilieneigentümer verstarb und hinterließ einen Sohn und eine Tochter. Zum Erbe gehörte ein Zweifamilienhaus, das der Sohn im Zuge einer Erbauseinandersetzung schließlich als Alleineigentum erhielt. Doch die Verhandlungen zwischen den Erben hatten sich über ein Jahr hingezogen, ehe die endgültige Einigung der Kinder schließlich vorlag. Es war um Verschiebungen der Erbanteile gegangen. Dann aber konnte der Sohn endlich einziehen. Der Fiskus hielt diese lange Frist für problematisch, denn der übliche Zeitrahmen sei eher ein halbes Jahr.

Das Urteil
Eine Wartezeit von einem Jahr, in diesem Falle verbunden mit längeren Erbauseinandersetzungen, sei durchaus noch eine angemessene Bezugsfrist, entschied der Bundesfinanzhof. Allerdings müssten die Ursachen gegenüber dem Fiskus schlüssig dargelegt werden. Nur dann könne man im steuerrechtlichen Sinne von einer „unverzüglichen“ Selbstnutzung einer Immobilie durch einen Erben ausgehen. Gleichzeitig akzeptierte es der Bundesfinanzhof in seinem Urteil, dass im Rahmen der Erbauseinandersetzung die Schwester dem Bruder ihre ursprünglich ererbte Eigentumshälfte übertragen hatte. Er kam dadurch in den Genuss der vollen und nicht nur der halben Steuerfreiheit, wie es das Finanzamt ursprünglich angenommen hatte (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen II R 39/13).

Quelle: Infodienst Recht und der LBS

Berufsbildungsmesse „Was geht?“: Die Gewinner des Schülerduells nahmen ihre Preise entgegen.

Unsere Ausbildunsleiterin Manuela Briele überreicht einer glücklichen Gewinnerinn ihren Preis.

Am 13.11.15 war es soweit: Bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Bochum haben am die Gewinnerinnen und Gewinner des Schülerduells von der Berufsbildungsmesse „Was geht?“ ihre Preise entgegen genommen.
Schecks für die Klassenkasse, i-Pads und Tablet,  VfL-Freikarten, Reisegutschein u.v.m. sorgten für viel Freude bei Schülern, Eltern Lehrer und Sponsoren.

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Die Berufsbildungsmesse „Was geht?“ richtet  sich an Schülerinnen und Schüler der achten Jahrgangsstufe, die sich dort über Ausbildungsmöglichkeiten informieren können. Während der Berufsbildungsmesse konnten junge Besucher an einem Wettbewerb teilnehmen und viele Sach- und Geldpriese gewinnen.

Selbstverständlich war auch die Sparkasse Witten als einer der größten Ausbildungsbetriebe der Ennepe-Ruhr-Region bei dieser Messe wieder vertreten.

Vom 19.11. bis zum 23.12.15 heißt es für die jungen Kunden der Sparkasse Witten: Auf die Kufen, fertig, los! Denn in dieser Zeit verwandelt sich die Eisbahn am Rathausplatz zu einer märchenhaften Winterwonderworld!

Winterzauber pur – bei eiskalten Vergünstigungen können alle KNAX- und S-Club-Mitglieder gegen Vorlage ihres Ausweises so richtig abfahren. Also ab in Eisvergnügen.

Die Preisvergünstigungen für unsere S-Club und KNAX-Klub-Mitglieder:                

Tageskarte    
Mitglieder von S-Club und KNAX-Klub: nur 2,00 Euro
ansonsten
Kinder/Jugendliche: 3,00 Euro
Erwachsene: 3,50  Euro

10er-Karte    
Mitglieder von S-Club und KNAX-Klub: nur 20,00 Euro
ansonsten
Kinder/Jugendliche: 25,00 Euro
Erwachsene: 30,00 Euro

Saisonkarte 2015         
Mitglieder von S-Club und KNAX-Klub: nur 40,00 Euro
ansonsten
Kinder/Jugendliche: 50,00 Euro
Erwachsene: 55,00 Euro

Schlittschuhverleih: 3,00 Euro

Die ABBA-Gala ist ausverkauft. 10 x 2 Karten verlosen wir ab dem 24.11.2015 auf unserer Facebook-Seite.

Sparen, Gewinnen, Gutes tun – das ist das Motto von über 5.000 Wittenern, die meist sogar per Dauerauftrag jeden Monat an der gemeinnützigen Sparlotterie der westfälisch-lippischen Sparkassen teilnehmen. Im Dezember werden die Gewinnzahlen im Saalbau Witten ermittelt. Am Freitag, den 11.12.2015, können Sie die Ziehung ab 19:30 Uhr live verfolgen. Im Lostopf sind Geldpreise bis zu 100.000 Euro. Dazu kommen noch drei Autos mit Top-Ausstattung  sowie 30 Apple MacBooks und 280 Saturn Einkaufsgutscheine. Bei unserer Sparlotterie gewinnt übrigens jedes zehnte Los!

Im Anschluss an die Ziehung erwartet Sie ein Tribut an ein echtes Stück Musikgeschichte.
„Dancing Queen“, „Waterloo“, „The Winner takes it all“ und viele weitere Welthits – nur wenige Bands in der Geschichte der Popmusik konnten mit ihrem musikalisches Werk gleich mehrere Generationen begeistern, wie die vier legendären Schweden, deren Vornamen mit den folgenden Buchstaben beginnen: ABBA!

Die Sparkasse und die Show-Band ABBAcover laden zu einer atemberaubenden Konzert-Show ein, die die Band ABBA als das zeigt, was sie wirklich war: als eine fantastische Liveband. Es wird wohl ein Abend voller wunderschöner Erinnerungen an damals mit vielen tollen originalgetreuen Kostümen und einer Band, die sich des großartigen musikalischen Werkes der Band ABBA mehr als würdig erweist und den Mythos noch einmal erlebbar macht.

Die Eintrittskarten für diese Sparlotterie-Gala sind ab sofort an allen 14 Standorten der Sparkasse Witten zu einem stark subventionierten Preis von 13 Euro erhältlich. Übrigens: Jedes Ticket ist auch eine Losnummer für die zusätzliche Überraschungsverlosung während der Gala.

Dort können Sie auch noch bis zum 9. Dezember Lose für die Dezember-Auslosung im Saalbau erwerben. Ein Los kostet 6 Euro. Davon spart man zunächst einmal 4,80 Euro auf ein eigenes Konto. Von den restlichen 1,20 Euro Lotterieanteil werden dann aber nicht nur Preise ausgelobt: 0,30 Euro fließen direkt wieder zurück nach Witten und kommen gemeinützigen Projekten hier vor Ort zugute. Diese dreifache Kombination von Sparen, Gewinnen und Gutes tun macht seit über 60 Jahren das Erfolgskonzept der Sparlotterie der Sparkassen aus.

 

Flugreisende können bei fly.de ab sofort mit dem Online-Bezahlverfahren giropay ihr Ticket lösen – schnell und sicher per Online-Überweisung. Auch Reiselustige aus dem Nachbarland Österreich profitieren, denn gleichzeitig geht für dortige Kunden auch die Zahlungsmöglichkeit via eps Online-Überweisung an den Start.

Die Suche nach dem besten Flug zum günstigsten Preis ist immer wieder eine Herausforderung. Die preisgekrönte Flugsuchmaschine fly.de unterstützt kostenbewusste Fluggäste nicht nur mit einem besonders transparenten Preisvergleich, sondern auch bei der Suche nach einer geeigneten Unterkunft in der Destination. „Der Markt für Flug-Portale ist hart umkämpft“, so Joerg Schwitalla, Geschäftsführer giropay. „Eine einfache und sichere Zahlungsabwicklung ist ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal. Da Kunden mit giropay direkt von der Buchungsseite zum sicheren Online-Banking der eigenen Bank oder Sparkasse gelangen, werden keine sensiblen Daten nach außen getragen.“

Das Portal fly.de bietet seinen Kunden jedoch noch mehr als die reine Flug- und Hotelbuchung: Weiterführende Informationen zum Reiseziel, den schönsten Sehenswürdigkeiten und speziellen Bestimmungen zu Impfungen oder Einreise sind höchstens einen Mausklick entfernt. „Mit dem Angebot, deutschen Kunden mit giropay und den österreichischen mit eps Online-Überweisung die Bezahlung zu ermöglichen, unterstreichen wir unsere Service-Orientiertheit“, erklärt Ralf Sasse, Head of www.fly.de. „Damit bieten wir eine größere Wahlfreiheit, und das völlig ohne zusätzliche Kosten für unsere Kunden.“

Über giropay und giropay-ID

giropay ist ein Online-Bezahlverfahren, das von über 1.500 Banken und Sparkassen angeboten wird und von über 35 Millionen Online-Banking-Kunden genutzt werden kann. Basierend auf dem Online-Banking mit PIN und TAN ermöglicht es die einfache, schnelle und sichere Bezahlung per Online-Überweisung. Kunden benötigen für die Zahlung mit giropay lediglich ein zum Online-Banking freigeschaltetes Girokonto bei einer teilnehmenden Bank oder Sparkasse. Der Händler erhält unmittelbar nach erfolgreicher Zahlung eine Zahlungsgarantie der Bank und kann somit Waren oder Dienstleistungen sofort und ohne Risiko zur Verfügung stellen. Auf Zwei-Länder-Ebene haben giropay und der österreichische Anbieter STUZZA Ges.m.b.H., Betreiberin der eps Online-Überweisung, die Interoperabilität der beiden Bezahlsysteme umgesetzt, sodass Online-Shops über eine Schnittstelle beide Verfahren nutzen können.

Mit giropay-ID ist es Online-Händlern möglich, die Volljährigkeit ihrer Kunden zweifelsfrei festzustellen und ihnen so den Zugang zu einem altersentsprechenden Angebot zu ermöglichen.

Sowohl bei giropay wie auch bei giropay-ID kommuniziert der Kunde ausschließlich mit seiner Bank: Online-Überweisung und Altersverifikation werden in der sicheren Online-Banking-Umgebung des jeweiligen Kreditinstituts durchgeführt. Damit ist garantiert, dass sensible Daten (PIN/TAN) nur zwischen Kunde und Bank ausgetauscht werden. Kein Dritter hat Einblick in persönliche Konto- und Umsatzinformationen.

flyde

Über fly.de

Das Flugbuchungsportal ist seit April 2005 online und kombiniert seit November 2006 Billig-, Charter- und Linienflüge mit der Flugsuche „Best Mixx“. Die Flugsuchmaschine erlaubt es, in einem einzigen Schritt die Preise aller Fluggesellschaften aus verschiedenen Quellen gleichzeitig abzufragen und zu vergleichen. Der Kunde bekommt mit einem Klick die für ihn preiswerteste Variante präsentiert. Auch Hin- und Rückflüge mit verschiedenen Airlines sowie Jugend- und Studententarife sind möglich. 2012 wurde fly.de als bestes Flugportal von zehn Anbietern ausgezeichnet.

Quelle: giropay

Nun ziehen die ersten Herbststürme über das Land. Oftmals hinterlassen sie große Schäden. Auch wenn Sturm und Regen unabwendbare Naturereignisse sind, können vor allem Hauseigentümer Einiges tun, um Schäden am Haus oder durch herunterfallende Hausteile zu vermeiden oder zumindest zu minimieren.

Manch ein Hausbesitzer unterschätzt die Gefahren, die vom eigenen Haus und Grund ausgehen oder aber dem eigenen Haus durch einen Sturm drohen. Neben herunterfallenden Dachziegeln können auch Schornsteine, Fallrohre oder Äste aus dem Garten herumgeschleudert werden. Besonders gefährdet sind Gebäude, die sich noch in der Bauphase befinden. Nicht ausreichend gesicherte Kräne und Gerüste können umstürzen und Personen verletzen oder angrenzende Gebäude beschädigen. Hausbesitzer haben eine gesetzliche Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen also dafür sorgen, dass sich ihr Haus immer in einem sichereren Zustand befindet. Wird diese Pflicht vernachlässigt und ein Passant wird z. B. durch einen herabfallenden Dachziegel verletzt, können hohe Schadenersatzforderungen auf den Hausbesitzer zukommen. Da ist es angeraten, bauliche Mängel umgehend von einem Fachmann beheben zu lassen.  Auch die Bäume im Garten sollten regelmäßig überprüft werden. Vor allem Fäulnisbefall oder ausladende Äste stellen ein erhöhtes Risiko dar. Hilfreich ist natürlich auch der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung zur Absicherung von Sturmschäden am eigenen Haus sowie einer Privat-Haftpflicht- bzw. Grundstücks- und Gebäude-Haftpflichtversicherung gegen von eigenem Grund und Haus ausgehenden Gefahren zum Schutz Dritter.

Gebäude in exponierter Lage, also auf Anhöhen, Bergkuppen oder freier Fläche, sind besonders gefährdet. Veröffentlicht der Wetterdienst eine Sturmwarnung, ist es ratsam, alle Fenster, Türen und Fensterläden zu schließen sowie etwaige Markisen aufrollen. Darüber hinaus sollten Gartenmöbel gesichert und unter Bäumen geparkte Fahrzeuge weggefahren werden.

Sobald Windstärke 8 gemessen wird – das entspricht rund 63 km/h –, handelt es sich um einen Sturm im Sinne von Versicherungsbedingungen. Dann hat man bei ausreichender Versicherung Anspruch auf Schadenersatz. Allein für die Gewitterfront „Ela“, die Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen im Jahr 2014 mit Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 142 km/h heimsuchte, zahlten die deutschen Versicherer rund 650 Millionen Euro an die Betroffenen. Noch schlimmer wütete der Orkan „Kyrill“ im Jahr 2007. Mit Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 225 km/h verursachte er einen Schaden von mehr als 2 Milliarden Euro. Eine gute Versicherung kann also nicht schaden.

Textquelle: ÖRAG Rechtsschutz

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Gericht lehnte Mietminderung wegen leichter Parkettverfärbung ab.

Wenn der vertragsgemäße Gebrauch einer Mietwohnung nicht mehr in vollem Umfang möglich ist, dann besteht prinzipiell die Möglichkeit der Mietminderung. Allerdings erwarten Gerichte dabei schon einen gewissen Mindestgrad der Beeinträchtigung. Das ist  bei einer Kondenswasserbildung und daraus resultierender leichter Verfärbung eines Parkettbodens nicht der Fall.

Der Fall
Ein Ehepaar bemerkte, dass unterhalb der Balkontüren seiner Wohnung Feuchtigkeit eindrang und sich diese am Rande des Parketts sammelte. Die Folge dieser winzigen Wasserpfützen waren dunkle Verfärbungen des Bodens. Den Mietern missfiel das. Sie bemängelten die optische Beeinträchtigung und minderten ihre monatlichen Zahlungen um fünf Prozent. Das entsprach im konkreten Fall einem Betrag von rund 55 Euro. Der Eigentümer wehrte sich dagegen. Seine Argumentation: Sollte es überhaupt zu Schäden gekommen sein, dann vielleicht deswegen, weil die Mieter zu wenig heizten oder sonst nicht aufmerksam genug waren.

Das Urteil
Rein optische Beeinträchtigungen von so geringem Ausmaß rechtfertigten keine Mietminderung, entschied das zuständige Amtsgericht. Die Gebrauchsfähigkeit der Wohnung sei – selbst wenn man den Sachvortrag der Mieter als wahr zu Grunde lege – nur unerheblich beeinträchtigt. Die ebenfalls im Verfahren geäußerte Vermutung, dass sich Schimmel unter den Flecken befinde, reiche nicht für Forderungen aus. Dafür benötige man schon genauere Anhaltspunkte (Amtsgericht München, Aktenzeichen 474 C 2793/12).

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS