Mit der kostenlosen Infobroschüre zum Thema elektronische Rechnungsabwicklung erhalten interessierte Unternehmen eine Kompaktübersicht zu den damit verbundenen organisatorischen, technischen und rechtlichen Aspekten.

Täglich werden tausende Rechnungen per Post quer durch Deutschland verschickt. Für Rechnungssteller können durch diese Form der Kommunikation hohe Kosten entstehen, z. B. für Portogebühren oder Geschäftspapier. Auch für Rechnungsempfänger kann die Verarbeitung von papierhaften Rechnungen einige Herausforderungen mit sich bringen. Beispielsweise führen Verzögerungen im Rahmen der Bearbeitung dazu, dass Skonti nicht mehr in Anspruch genommen werden können. Abhilfe für diese und andere Probleme kann der Versand bzw. der Empfang elektronischer Rechnungen leisten. Um vor allem kleinen und mittleren Unternehmen einen einfachen Einstieg in die elektronische Rechnungsabwicklung zu ermöglichen, bietet die aktuelle Infobroschüre des eBusiness-Lotsen Ostbayern eine kompakte und übersichtliche Hilfestellung zu diesem Thema.

Die Infobroschüre sowie weitere Informationsmaterialien zum Thema „Elektronische Rechnungsabwicklung“ können über das Portal www.elektronische-rechnungsabwicklung.de kostenlos heruntergeladen werden.

Aktuell beschäftigen sich viele Unternehmen mit der Übertragung elektronischer Rechnungen zwischen Lieferanten und Kunden. Sie wollen die zum Teil erheblichen Einsparpotentiale und Vorteile dieses Verfahrens für sich nutzen. Erfahrungsgemäß schrecken jedoch gerade kleinere und mittlere Unternehmen davor zurück, Ein- und Ausgangsrechnungen in digitaler Form zu bearbeiten. Ein möglicher Grund hierfür besteht in der Annahme, dass eine derartige Umstellung zu kompliziert und mit hohen Anschaffungs- bzw. Anpassungskosten verbunden sei.

ibi research an der Universität Regensburg, Träger des eBusiness-Lotsen Ostbayern, hat es sich deshalb mit der kostenlosen Informationsreihe „Elektronische Rechnungsabwicklung“ zur Aufgabe gemacht, anbieterneutrale und praxisnahe Hilfestellungen zu entwickeln, die vor allem den Mittelstand bei der Einführung elektronischer Rechnungsprozesse unterstützen sollen.

Unternehmen schätzen ihr Wissen zu den rechtlichen Anforderungen, aber auch zur passenden Vorgehensweise, dabei sehr unterschiedlich ein. Einige Unternehmen sind sehr versiert, andere – gerade kleinere und mittelgroße Unternehmen sowie Handwerker – zeigen dagegen Informationsbedarf. Das ist ein Ergebnis der aktuellen Unternehmensbefragung „Elektronische Rechnungsabwicklung – Fakten aus der Unternehmenspraxis“ des eBusinessLotsen Ostbayern.

Mit der aktuellen Informationsbroschüre haben Interessenten nun die Möglichkeit, sich schnell in die Thematik der elektronischen Rechnungsabwicklung einzulesen. Die Publikation vermittelt dem Leser in knapper praxistauglicher Form die wichtigsten Aspekte in Bezug auf rechtliche, technische und organisatorische Anforderungen. In diesem Zusammenhang wird auch ein möglicher Prozess für die Verarbeitung elektronischer Ein- und Ausgangsrechnungen in einem kleinen Unternehmen skizziert. Zudem wird dargestellt, welche gesetzlichen Voraussetzungen im Zuge der elektronischen Archivierung von digitalen Rechnungen erfüllt werden müssen.

Gemeinsam mit dem Musikförderprojekt „create music“ machen wir uns – wie alle Sparkasse in Westfalen-Lippe – stark für die Jugendkultur in der Region: Um zu zeigen, dass in Westfalen richtig was los ist und es nicht nur Bauernhöfe und Kühe gibt, hat „create music“ die Kampagne „Westfalen knipst das Licht an“ ins Leben gerufen. Hier können die Menschen aus Westfalen-Lippe im Rahmen eines Fotowettbewerbs zeigen, was Westfalen wirklich drauf hat. Sei es ein Foto mit den Freunden und einem Feierabendbier, eine abgefahrene Party oder ein tolles Konzert – am besten noch dieses Wochenende das Handy zücken, ein Bild machen, dabei sein und vielleicht am 24.10. in der Jovel Music Hall Münster den ersten Preis mit nach Hause nehmen!

Und so geht’s:

1. Foto hochladen
Laden Sie ein Foto von einem Event oder Highlight in Ihrer Region unter www.westfalen-knipst-das-licht-an.de in eines der vier Alben hoch: #Freundschaft #Humor #Action #Ungeschminkte Wahrheit

2. Foto bekanntmachen
Machen Sie Ihr Foto bekannt, indem Sie es über die Buttons unter Ihrem Bild bei Facebook, Twitter, Google+ oder WhatsApp teilen und Ihre Freunde animieren, dafür zu stimmen. Über den geteilten Link können Ihre Freunde auf der Uploadplattform für das Foto abstimmen. Je mehr Werbung Sie also für Ihr Foto machst, desto höher die Chance am Ende einen der begehrten Preise abzuräumen.

3. Gewinnen
Die Bilder mit den meisten Stimmen aus jeder Kategorie nehmen an dem Gewinner-Voting auf der create & connect 2015 am 24.10.2015 in Münster teil. Hier haben Sie und Ihre Freunde die Möglichkeit Ihr Bild zum Gewinnerbild zu machen. Also kommen Sie am 24. Oktober in der Jovel Music Hall in Münster vorbei und stimmen Sie dort über die besten Fotos aus jeder Kategorie ab.

Mit etwas Glück gewinnen Sie einen der Preise im Gesamtwert von 1.000 Euro.

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Freiheit auf Balkon und im Gemeinschaftsgarten: Auch hier müssen Gerichte oftmals ein Wörtchen mitreden. Es gilt: Wenn die Belange anderer betroffen sind, dann müssen die eigenen Interessen zurücktreten.

Sommer – für viele Menschen bedeutet das, möglichst viel Zeit im Freien zu verbringen. Es hat ja irgendwie auch etwas mit Freiheit zu tun.  Man will im Garten, auf dem Balkon und auf der Terrasse all das tun, worauf in der kalten Jahreszeit verzichten werden muss. Doch was dem einen die Freiheit, ist dem anderen oftmals Belästigung. Da wird dann so heftig gestritten, dass sogar Gerichte bemüht werden.

Wir haben Ihnen hier eine Reihe von Urteilen deutscher Gerichte zusammengestellt, in denen es um das Thema Garten und Balkon geht. Es zeigt sich dabei, dass die Richter durchaus flexibel denken. Mal räumen sie den Entfaltungswünschen der Gartenfreunde den Vorrang ein, mal betonen sie den Schutz der Nachbarn.

Stein des Anstoßes

Ein steinerner Findling auf einer Rasenfläche kann vielerlei Funktionen haben. Er kann als Zierde gedacht sein, er kann aber auch das unerwünschte Parken von Autos verhindern. Letzteres hatten die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinn. Sie beschlossen mehrheitlich, aber gegen den Willen eines Eigentümers, zwei bis drei stattliche Findlinge aufstellen zu lassen. Das durften sie allerdings nach Überzeugung des Gerichts gar nicht. Denn solch eine Aktion geht weit über eine bloße gärtnerische Gestaltung hinaus. Sie stellt eine bauliche Veränderung dar und bedarf einer einstimmigen Beschlussfassung (Amtsgericht Oberhausen, Aktenzeichen 34 C 94/12).

Mauerbau

Der Gestaltungsdrang bei den Eigentümern von Sondernutzungsflächen reicht manchmal sehr weit. So errichtete ein Betroffener eine massive Steinmauer in dem Teil des Gartens, für den er zuständig war. Das gefiel den Miteigentümern ganz und gar nicht. Sie vertraten die Meinung, sie hätten zumindest vorher um eine Zustimmung gebeten werden müssen. Das sah auch das Gericht so. Hier handle es sich – sogar auf einer Sondernutzungsfläche – um eine erhebliche Veränderung des Erscheinungsbildes einer gesamten Immobilie. Von üblicher Gartengestaltung könne man nicht mehr sprechen (Landgericht Frankfurt/Main, Aktenzeichen 2-13 S 82/12).

Falsche Lorbeeren

Die Erdgeschossbewohner (und damit meistens auch Sondernutzungsberechtigte für bestimmte Gartenteile) können aber auch nicht für alles verantwortlich gemacht werden. So forderte ein im ersten Obergeschoss wohnender Eigentümer, der Eigentümer im Erdgeschoss müsse eine störende Kirschlorbeerhecke entfernen. Doch der weigerte sich. Er habe diese Hecke weder gepflanzt noch sonst irgendetwas mit ihr zu tun. Das Gericht konnte auch nicht recht erkennen, auf welcher Rechtsgrundlage nun ausgerechnet der Beklagte dazu gezwungen werden könnte, den Lorbeer zu entfernen. Es handle sich hier offensichtlich um Gemeinschaftseigentum, für das dann auch die Gemeinschaft zuständig sei (Landgericht Hamburg, Aktenzeichen 318 S 130/12).

Schwarzbau

Die Errichtung von Gartenhäusern und Freisitzen ist in vielen Situationen durchaus erlaubt. Doch stößt auch hier der Expansionsdrang mancher Eigentümer/Mieter auf Grenzen. Ein größeres Gartenhaus von mehr als 30 Kubikmetern Rauminhalt ist nach Überzeugung des Gerichts zu viel des Guten. Es hätte zuvor auf ordnungsgemäßen Wegen beantragt werden müssen. Weil das nicht geschehen war, entschieden die Richter auf einen Abriss. Die Anlage sei so, wie sie sich jetzt darstelle, ohnehin kaum genehmigungsfähig (Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, Aktenzeichen 6 K 3801/11).

Pavillon und Katzennest

Nicht ganz so einfach ist es, wenn ein Mieter in den Sommermonaten plötzlich einen Pavillon auf seiner Terrasse aufstellt. Das bewegt sich nach Ansicht der Justiz nicht mehr im Rahmen des Üblichen. Die Auswirkungen auf das Erscheinungsbild der Immobilie seien erheblich, so das Gericht. Deswegen hätte der Mieter vorher fragen müssen. Das sei ähnlich wie bei einem weithin sichtbaren Katzennest, das den optischen Eindruck eines Anwesens verändere (Amtsgericht Spandau, Aktenzeichen 6 C 281/12).

Freiheit auf Balkonien

Zu den vergleichsweise harmlosen Sommerhobbys von Mietern gehört es, auf dem Balkon Blumen zu pflanzen. Besonders bieten sich dazu spezielle Blumenkästen an, die an der Außenseite der Brüstungen angebracht (eingehängt) werden. Ein Wohnungseigentümer wollte das nicht dulden. Er bestand auf einer Entfernung, da diese Blumenkästen ein Sicherheitsrisiko für Passanten darstellten. Das Gericht wollte sich dieser Meinung nicht anschließen. Die Einrichtung mache einen stabilen Eindruck. Außerdem zeige die Lebenserfahrung, dass in Berlin nicht ständig Menschen und Sachen wegen herabfallender Balkonkästen gefährdet würden (Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen 235 C 169/11).

Aber wie sieht es mit einer Lichterkette aus, die – von außen gut sichtbar – an einem Balkon angebracht wird? Überschreitet ein Mieter dadurch die Grenzen des Zulässigen und trägt er dazu bei, dass eine Immobilie als Ganzes plötzlich auf Außenstehende unseriös wirkt? Das Gericht bestritt das. Es sei inzwischen nicht nur zur Weihnachtszeit eine weit verbreitete Sitte, solche Lichter am Balkon anzubringen. Die Kette durfte trotz des Widerspruchs des Eigentümers bleiben (Amtsgericht Eschweiler, Aktenzeichen 26 C 43/14).

Vogelfrei? Nicht so einfach!

Vögel können große Schäden anrichten, wenn sie die geplante Obsternte einfach so wegfressen. Besonders schlimm ist das bei landwirtschaftlichen Betrieben, weswegen sich die Verantwortlichen immer neue Maßnahmen zum Verscheuchen der Tiere mit akustischen und pyrotechnischen Anlagen einfallen lassen. Doch es ist zumindest dann Vorsicht geboten, wenn in der Nachbarschaft ein Wohngebiet liegt. In diesem Falle müssen sich die Landwirte nach Überzeugung des Gerichts zurückhalten. Größere Lärmeinwirkungen sind den Anwohnern nicht zumutbar, die Geräuschentwicklung muss eingedämmt werden (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Aktenzeichen 10 S 1663/11).

Quelle: – Infodienst Recht und Steuern der LBS

Welche Waren und Wertgegenstände darf man aus dem Urlaub eigentlich mitbringen, welche Urlaubssouvenirs sind verboten?

Wer kennt das nicht: Nach einer erlebnisreichen Reise fällt es schwer, einfach so wieder in den Alltag zurückzufinden. Deshalb nimmt so mancher Urlauber dann ein kleines Andenken an diese schöne Zeit mit.  Oftmals wird jedoch nicht daran gedacht, dass beim Zoll einige Probleme auftreten können. Wer also gerne Souvenirs aus seinem Urlaub mitbringt, tut gut daran, sich vor dem Urlaub mit den Zollvorschriften vertraut zu machen.

Dies gilt nicht nur für Souvenirs, Waren und Gebrauchsgegenstände, sondern auch für Bargeld sowie gleichgestellte Zahlungsmittel wie zum Beispiel Wertpapiere und Schmuck.

Bitte auch daran denken, dass es einige Unterschiede zwischen EU und Nicht-EU Ländern gibt!

Alle Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Zollverwaltung.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich die Smartphone-App „Zoll und Reisen“ herunterzuladen, um Beschränkungen und Einfuhrverbote für bestimmte Waren zu überprüfen.

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UPDATE

Selten hat ein Kalender von uns solange so viele Nachfragen verursacht wie „Gute Aussichten – Witten 2012“. Da uns immer wieder Nachfragen geschickt werden, wo sich denn die roten Bänke, die wir seinerzeit in der schönen Wittener Natur aufgestellt haben, hier nun die Standorte. Wir haben auch die Geo-Koordinaten der Freiluftsofas für Sie. Ein Fan der „besser-als jede-Bank-Sofas“, der auch als Geocaching-Akteur unterwegs ist, hat uns vor einiger Zeit einmal die Geo-Koordinaten der zwölf Standorte übermittelt. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Wandern und Finden.

Die Standorte

01) etwa Frielinghauser Straße

02) etwa Wartenbergweg

03) Heven, etwa „Kleff“

04) Herbede, Kirchstraße, Blick auf die Kirche

05) Kamperbach

06.) etwa Rauendahlstraße

07) Blick vom Hohenstein, nordöstlich vom Bergerdenkmal

08.) Annen, noröstlich der Tennisanlage Schwarz-Weiss Annen

09) Vorholz, Wilbergstraße

10) Kämpen

11) Bommern, etwa Wacholderstraße

12) oberhalb des Hammerteichs

Die Geo-Koordinaten

01) Frielinghauser Str. N 51° 25.546 E 7° 19.432

02) Wartenbergweg N 51° 25.278 E 7° 21.479

03) Kleff N 51° 25.942 E 7° 18.173

04) Kirchstr. N 51° 25.153 E 7° 16.849

05) Kamperbach N 51° 24.651 E 7° 17.430

06) Rauendahlstr. N 51° 24.705 E 7° 18.608

07) Hohenstein N 51° 25.589 E 7° 20.988

08) NO Tennis SWAnnen N 51° 27.320 E 7° 22.216

09) Kämpen, Wilbergstr. N 51° 24.637 E 7° 16.647

10) Vormholz, Wilbergstr. N 51° 24.893 E 7° 16.835

11) Wacholderstr. N 51° 25.031 E 7° 19.938

12) Hammerteich N 51° 25.715 E 7° 20.696

UPDATE ENDE

„Gute Aussichten – Witten 2012“ lautet der Titel des neuen Sparkassen-Kalenders für das Jahr 2012, der auch in diesem Jahr wieder traditionell ab dem Nikolaustag an allen 17 Geschäftsstellen der Sparkasse in Witten kostenlos erhältlich ist. Damit gibt die Sparkasse nun schon zum 35. Mal in Folge einen Bildkalender mit lokalem Bezug heraus.  Diesmal hat der Wittener Fotokünstler Dipl.-Ing. Stanislaus Kandula auf seinen „Streifzügen“ durch Witten interessante Standorte mit „guten Aussichten“ aufgespürt – und die sich jeweils bietenden Ausblicke und Perspektiven mit seiner Kamera fotografisch festgehalten.

Damit die Wittener diese guten Aussichten nicht nur innerhalb des Kalenders – sondern ganz entspannt auch live, in der Natur – genießen können, hat die Sparkasse Witten in unmittelbarer Nähe der zwölf Fotostandorte jeweils ein bequemes rotes Freiluft-Sofa aufgestellt. Drei weitere Exemplare dieser Freiluft-Sofas gibt es zusätzlich im Rahmen eines Gewinnspiels zu gewinnen. Dabei sind die Wittener aufgefordert, die zwölf Fotostandorte zu besuchen, auf dem jeweils bereitstehenden Freiluft-Sofa bequem Platz zu nehmen, sich den dort angebrachten Gewinnspiel-Code zu notieren – und ganz entspannt die guten Aussichten zu genießen.  Im Kalender sind Teilnahmekarten zum Gewinnspiel enthalten: Einfach ausfüllen – und in einer der 17 Standorte der Sparkasse in Witten abgeben oder per Post zusenden.

Innerhalb des Kalenders erhält der Betrachter noch viele interessante, ungewöhnliche oder auch kurios anmutende Informationen aus der Ruhrstadt. Hätten Sie beispielsweise gewusst, das der Wittener Straßenname „Kohlensiepen“ nicht auf Bergbau oder Kohle zurückzuführen ist sondern auf einen „kahlen Siepen“ – und damit auf ein baumloses Bachtal? Oder, dass es in dem Gebiet, in dem heute die Straße „Im Wullen“ verläuft, vor langer Zeit einen nahezu undurchdringlich dichten Wald gegeben haben muss? Beim Durchblättern des Kalenders wird der Betrachter sozusagen immer wieder auf die vielen guten Aussichten in und auf Witten aufmerksam gemacht – und animiert, diese in vollen Zügen zu genießen. Eines ist sicher: Es gibt viel zu entdecken und zu bestaunen in Witten. Eine Anleitung und Anregung dazu soll der 35. Wandkalender der Sparkasse Witten sein, der ab Dienstag, 6. Dezember, an allen 17 Standorten der Sparkasse Witten kostenlos ausgegeben wird.

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Alle Infos des Auswärtigen Amts für Ihre sichere Auslandsreise in einer App. Für  Android Smartphones und Tablets sowie für iPhone und iPad.

Das Auswärtige Amt stellt in seiner App „Sicher reisen“ wichtige Informationen rund um Ihr Reiseland zusammen, wie beispielsweise Sicherheits- und Einreisehinweise. Sie finden hier Tipps für Ihre Reisevorbereitung, für Notfälle sowie die Adressen der deutschen Vertretungen im Ausland und der Vertretungen Ihres Reiselandes in Deutschland.

Auf Ihr Reiseland zugeschnittene Reise- und Sicherheitshinweise:
Die App bietet Ihnen zu jedem Land  ausführliche, fortlaufend aktualisierte Reise- und Sicherheitshinweise. Dazu kommt ein kurzer Überblick mit den wichtigsten geographischen, politischen und wirtschaftlichen Daten des Landes.

Ortungs- und Nachrichtenfunktion:
Ebenfalls mit an Bord: eine Ortungsfunktion („Wo bin ich?“) und ein „Ich bin OK“-Button, mit dem Sie Freunden oder Verwandten eben mal kurz ein Lebenszeichen senden können.

Roamingkosten vermeiden:
Weite Bereiche der App „Sicher reisen“ können Sie offline nutzen. Das spart im Ausland unter Umständen hohe Datengebühren.

Zu den Reise- und Sicherheitshinweise wird allerdings empfohlen, diese online zu konsultieren. Nur so können Sie sichergehen, den letzten Stand zu haben. Daran „erinnert“ Sie die App aber von selbst.

Die App kann kostenfrei heruntergeladen werden:

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Eine unwahre Selbstauskunft kann nachträglich zur Kündigung führen.

Wer eine Wohnung mieten möchte, muss häufig ein Selbstauskunftsformular ausfüllen. Dabei sollte man tunlichst bei der Wahrheit bleiben, denn Lügen können sich später bitter rächen. Der Vermieter darf in gravierenden Fällen sogar die fristlose Kündigung aussprechen.

Der Fall
Ein Wohnungseigentümer bestand vor Vertragsabschluss auf der Abgabe einer so genannten „Vorvermieterbescheinigung“. In diesem Formular ging es um die Dauer des vorherigen Mietverhältnisses, aber auch darum, ob diese Miete regelmäßig bezahlt worden sei. Der Interessent gab an, er sei über einige Jahre hinweg seinen vertraglichen Pflichten stets nachgekommen. Das stimmte nicht, wie sich längere Zeit nach Abschluss des aktuellen Mietvertrages herausstellte. Der Eigentümer kündigte daraufhin fristlos. Es handle sich hier um eine erhebliche Vertragsverletzung, die eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar mache.

Das Urteil
Eine gefälschte Vorvermieterbescheinigung reiche als Kündigungsgrund aus, entschieden die Richter des Bundesgerichtshofs. Fragen nach Person und Anschrift des Vorvermieters sowie nach Dauer und Erfüllung des Vertragsverhältnisses seien „grundsätzlich geeignet, sich über die Bonität und Zuverlässigkeit des potentiellen Mieters ein gewisses Bild zu machen“. Die Fragen beträfen nicht den persönlichen oder intimen Lebensbereich und seien deswegen zulässig. Selbstverständlich müssten sie auch korrekt beantwortet werden (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 107/13).

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Haftpflicht verweigerte Leistung wegen übermäßiger Tierhaltung.

Das dicke Ende kam erst nach dem Auszug, als die Mieterin die Wohnung längst verlassen hatte. Der Eigentümer stellte fest, dass seine Immobilie durch Katzenurin erheblich geschädigt worden sei. Er forderte über 15.000 Euro Schadenersatz.

In dieser Situation erinnerte sich die Katzenbesitzerin an ihre private Haftpflichtversicherung und bat um Unterstützung in dieser Angelegenheit. Doch die Assekuranz weigerte sich, etwas zu bezahlen. Die Begründung: Die Versicherte habe insgesamt vier Katzen gehalten. Man müsse deswegen von einer „übermäßigen Beanspruchung der Mietsache“ sprechen, die durch den Vertrag nicht abgedeckt sei.

Der zuständige Zivilsenat des Oberlandesgerichts, der in diesem Fall urteilen musste, schloss sich dieser Rechtsmeinung an. Eine Beanspruchung der Mietsache sei übermäßig, wenn sie über das für einen Raum vereinbarte oder übliche Maß hinaus gehe und deswegen ein erhöhter Verschleiß eintrete. Genau aus diesem Grund müsse die Versicherung hier nicht eintreten (Oberlandesgericht Hamm, 20 U 106/14).

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Trödelmarkt auf dem Wittener Rathausplatz
Trödelmarkt auf dem Wittener Rathausplatz

Trödelmarkt auf dem Wittener Rathausplatz

Das Wittener Rathaus

Seit der Verleihung von Stadtrechten im Mittelalter entwickelten sich die Rathäuser zu den bedeutendsten profanen Repräsentationsbauten einer Stadt. Die architektonische Gestaltung sind Zeugnis der Bedeutung und des Ansehens einer Gemeinde. Viele architektonisch bedeutsame Rathausbauten, insbesondere aus der Zeit der Gotik und Renaissance, sind erhalten und werden noch heute als solche genutzt.

Die Geschichte des Wittener Rathauses geht nicht so weit zurück. Sie begann im Jahr 1862: Ein Privathaus in der Nähe des Marktplatzes wurde von der Stadt angekauft und erhielt seine Funktion als erstes Rathaus. Mit dem wirtschaftlichen Aufschwung stieg der Verwaltungsaufwand und die Stadt beschloss den Neubau eines repräsentativen Rathauses im Jahr 1910. Auf einen Architektenwettbewerb, der 1912 ausgeschrieben wurde, ging eine Vielzahl von Vorschlägen ein. Der Berliner Architekt Heinrich Jennen, der allerdings den zweiten Preis des Wettbewerbs gewann, erhielt den Auftrag zur Ausführung. Der Baubeginn 1914 musste kriegsbedingt unterbrochen werden – und wurde schließlich 1921 fortgesetzt. 1923 begann der schrittweise Bezug des Gebäudes. Bei einem schweren Bombenangriff ging 1944 der Nordflügel in Trümmer. In den 50er-Jahren erfolgte der Wiederauf- und Ausbau, dem sich in den folgenden Jahren weitere Um- und Anbauten anschlossen.

Der Platz am Wittener Rathaus, davor die querverlaufende Bahnhofstraße

Der Platz am Wittener Rathaus, davor die querverlaufende Bahnhofstraße

Das heutige Rathausgebäude ist eine imposante Erscheinung und im Baustil des Historismus errichtet mit Stilelementen verschiedener Epochen. Das Äußere wird bestimmt durch den mächtigen quadratischen Turm und das schlossähnliche mit Säulen versehene Hauptgebäude.

Wenn Sie vor dem Haupteingang stehen, fällt ein roter Briefkasten ins Auge. Ja, ein roter, kein gelber, also genau so, wie man das von Briefkästen aus Großbritannien kennt. Ein Informationsschild verrät die Herkunft und weist auf die Wittener Partnerstädte Barking und Dagenham (Großraum London) in England hin. Die Stadt Witten pflegt insgesamt acht Städtepartnerschaften und freundschaftliche Beziehungen.

Blick vom Kornmarkt

Blick vom Kornmarkt

Der besagte rote Briefkasten ist ein Geschenk der Partnerstädte aus Großbritannien anlässlich eines Besuchs der Stadt Witten. Der erste Kontakt entstand bereits nach dem Krieg 1946, als deutsche Kriegsgefangene das Weihnachtsfest bei Familien in Dagenham verbringen durften und sich daraus eine bis heute andauernde Partnerschaft in vielen Bereichen der zwischenmenschlichen Beziehungen entwickelte.

Seit 1975 pflegt die Stadt Witten und mit ihr viele Bürgerinnen und Bürger partnerschaftliche Beziehungen zu
den Städten Beauvais in Frankreich (1975), Barking and Dagenham in Großbritannien (1979), Mallnitz in Österreich (1979), Lew Hascharon in Israel (1979), Bitterfeld-Wolfen in Deutschland (1990), Kursk in Russland (1991), Tczew in Polen (1998) und San Carlos in Nicaragua (1990).

Näheres über die Städtepartnerschaften ist auf den Seiten der Stabsstelle für Integration, internationale Beziehungen und Städtepartnerschaften ersichtlich (www.witten.de).

Städteinformationen finden Sie unter partnerschaftsverein-witten.de

Der erste Reisescheck in heutiger Form mit Gegenzeichnung wurde übrigens von American Express entwickelt und 1891 patentiert. Aber seine beste Zeit hat er hinter sich. Weltweit gibt es  immer weniger Akzeptanzstellen zur Bezahlung per Traveller Cheques. Damit wird die Einlösung im Ausland zunehmend schwieriger. So wird die Ausgabe von Reiseschecks auch in Deutschland bis zum Ende des Jahres 2015 vollkommen eingestellt werden.

Das Aus für für den Traveller Cheques hat seinen Grund im Siegeszug der kleinen Plastikkärtchen namens Kreditkarte. Die erste wirklich universelle Karte war die des Diners Club, der im Februar 1950 in Form eines Clubs gegründet wurde.

Mehr zur Geschichte des Reiseschecks

Mehr zur Geschichte der Kreditkarte

Die Akzeptanz von Kreditkarten hat weltweit immer weiter zugenommen. Die Mitnahme ist daher gerade bei Reisen außerhalb Europas sehr zu empfehlen.

Sie können unter vielen Varianten von Kreditkarten wählen. Das fängt an mit der sogenannten Basiskarte und endet bei Premium-Karten, die jede Menge Zusatzleistungen bieten.

Unsere Sparkassen-Kreditkarte Basis kombiniert das Prinzip einer vorausbezahlten Karte mit der Bezahlfunktion einer Kreditkarte. Die Karte ist nicht mit einem Kreditrahmen verbunden, sondern Sie bestimmen durch Ihre Einzahlungen stets selbst den Verfügungsrahmen.

Mit der MasterCard Standard-Karte können Sie im In- und Ausland bequem bargeldlos bezahlen. Es gibt weltweit flächendeckend Händler, die Ihre MasterCard zur Zahlung akzeptieren. Wenn Sie Online-Banking nutzen, haben Sie jederzeit Einblick in die Umsätze, auch in Sparkassen-App natürlich. Die Belastung erfolgt gebündelt einmal im Monat. Und im Ausland verfügen Sie über einen 24-Stunden-Notfallservice, wenn Ihnen das gute Stück z.B. abhanden gekommen sein sollte.

Unsere Gold-Karte ist was für Reiselustige: Als „Reisekarte“ bietet die MasterCard Gold mit dem integrierten Versicherungspaket für die gesamte Familie diese Leistungen: eine Reiserücktritts-/Reiseabbruchkostenversicherung, eine Auslandsreise-Krankenversicherung sowie einen Kfz-Schutzbrief für das europäische Ausland.

Mehr dazu sowie die Online-Bestellung finden Sie direkt unter

https://www.sparkasse-witten.de/kreditkarten

Viele Deutsche kaufen aus Sicherheitsbedenken nicht im Internet ein. Sie wollen keine sensiblen Kontodaten im Netz eingeben.

Neue Zahlungsart bei der  PAYONE  – einem Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe – macht Barzahlung beim Online-Einkauf möglich.

Mit der Erweiterung seines Payment-Portfolios durch die Kooperation mit Barzahlen.de bietet PAYONE seinen Händler-Kunden jetzt eine neue und schnell wachsende Zahlungsart, durch die ein zusätzliches, sehr sicherheitsbewusstes Käufersegment erschlossen wird. Und auch Käufer, die nicht über Ec- oder Kreditkarten verfügen, können nun so auch online einkaufen.

Betrieben von der Cash Payment Solutions GmbH, verbindet Barzahlen.de Online-Shopping mit dem Einkauf im stationären Handel. Käufer können ihre online bestellte Ware per Barcode anonym an den Kassen einer großen Anzahl von Einzelhandelspartnern wie Drogerien oder Supermärkten bezahlen. Der Online-Shop erhält eine sofortige Zahlungsbestätigung und versendet die Bestellung unverzüglich an den Käufer. Mit Barzahlen.de können Konsumenten somit einfach und sicher im Netz shoppen – ohne das Erfordernis einer Kreditkarte, einer Teilnahme am Online-Banking oder einer Eingabe sensibler Bezahldaten.

Das mit 6.000 Filialen flächendeckende Partnernetzwerk von Barzahlen.de umfasst bereits die Drogeriemarktketten dm und Budni, die PENNY-Märkte und real,- SB Warenhäuser, Telekom Shops, mobilcom-debitel-Filialen sowie die Standorte der Kioske Ludwig, Eckert und Barbarino. Ab 2016 erweitern die rund 3.000 REWE-Märkte in Deutschland das Netzwerk auf über 9.000 Filialen. Barzahlen.de ist bereits bei über 550 Unternehmen und 7.500 Online Shops erfolgreich im Einsatz, unter anderen bei dem führenden Marktplatz Rakuten.de und beim Elektronik-Händler Expert Technomarkt, bei den Traditionsmarken Schiesser und Reisenthel sowie den Gaming-Anbietern Goodgame Studios und Upjers.

„Barzahlen.de nimmt die hohe Beliebtheit von Bargeld in Deutschland auf und verbindet den Einkauf im Internet mit der gewohnten Zahlung an der Kasse im stationären Einzelhandel. Unsere Kunden erschließen mit der Erweiterung ihres Portfolios um Barzahlen.de neue Käufergruppen, ohne Zahlungsausfallrisiken einzugehen“, kommentiert Carl Frederic Zitscher, Geschäftsführer von PAYONE. Barzahlen-Geschäftsführer Florian Swoboda bekräftigt: „Wir freuen uns, mit PAYONE einen starken Partner gewonnen zu haben. Gemeinsam bieten wir unseren Kunden eine ergänzende Zahlungsart, mit der sie ganz neue Käufer gewinnen können.“

Über Barzahlen.de

Barzahlen.de ist Zahlungsanbieter für Bargeldzahlungen mit Sitz in Berlin. Mittels Barzahlen.de können Online-Einkäufe und Rechnungen mit Bargeld im stationären Einzelhandel bezahlt werden. Der Kunde erhält zur Bezahlung einen Barcode, mithilfe dessen er seine Rechnung in einer der rund 6.000 Filialen eines Einzelhandelspartners bequem begleichen kann. Zu den Einzelhandelspartnern von Barzahlen.de gehören deutschlandweit vertretene stationäre Partner, wie die dm-drogerie-, PENNY- & real,-Supermärkte, Telekom Shops, sowie Filialen von Budni, mobilcom-debitel, Ludwig, Eckert und Barbarino. Kunden müssen bei der Verwendung von Barzahlen.de keine sensiblen Finanzdaten angeben und können vollkommen sicher ohne Betrugsrisiko bezahlen. Zahlreiche Unternehmen wie Goodgame Studios, Expert Technomarkt, Rakuten.de oder die Stadtwerke Düsseldorf setzen Barzahlen erfolgreich bei der Optimierung Ihrer Zahlungsabwicklung ein.

Über PAYONE

PAYONE ist ein Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe und als Zahlungsinstitut zugelassen. Das Unternehmen zählt über 3.000 E-Commerce-Unternehmen aus verschiedenen Branchen und Ländern zu seinen Kunden, darunter eine Vielzahl namhafter Unternehmen wie Immonet, Globetrotter Ausrüstung, HD PLUS, Fujitsu, Zalando, Hawesko, Sony Music und Hallhuber. PAYONE beschäftigt rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Tatort Einzelhandel: EC-Karten werden häufig in Geschäften geklaut

Laut Statistiken der EURO Kartensysteme werden girocards – im Sprachgebrauch immer noch EC-Karten genannt – am häufigsten in Kaufhäusern und Geschäften gestohlen. Oftmals kommt es bereits kurz nach der Tat zu unberechtigten Abbuchungen mit den gestohlenen Karten an Geldautomaten. Das bedeutet, dass die Täter auch die Geheimzahl kannten. Deshalb ist es absolut wichtig, dass Sie die PIN niemals gemeinsam mit der Karte aufbewahren sollten. Übrigens auch nicht als getarnte Telefonnummer. Die Diebe kennen alle Tricks. Speichern Sie Ihre PIN im Gedächtnis!

Mit der Möglichkeit, eine Wunsch-PIN zu bestimmen, haben Sie es jetzt ein wenig leichter mit dem „im Kopf behalten“.

Bei Kartendiebstahl sofort die Sperrrufnummern 116 116* oder 01802 / 021 021** wählen und die girocard sperren lassen. Die Notrufzentralen sind rund um die Uhr erreichbar. Unter www.kartensicherheit.de gibt es einen praktischen SOS-Infopass mit allen wichtigen Sperrnummern als kostenlosen Download. Am besten ausdrucken und getrennt von den Zahlungskarten aufbewahren.

* kostenfrei aus dem dt. Festnetz und aus dem Mobilfunknetz innerhalb Deutschlands
** 14 ct./min. (inkl. USt.) aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkhöchstpreis 42 ct./min. (inkl. USt.), abweichende Gebühren aus dem Ausland