Die Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung unterstützt die Neukonzeptionierung der Kinder- und Jugendbibliothek und überreicht eine Spende in Höhe von 5.000 Euro.

Bei der Übergabe der Spende waren mit vor Ort Prof. Dr. Walter Gehlen, Mitglied des Kuratoriums der Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung, Christin Wolf, Bibliotheksleiterin, Arno Klinger, Sekretär der Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung, Laura Schmidt, Kinder und Jugendparlament Witten (KiJuPa), Alexander Diehl, Kinder und Jugendparlament Witten (KiJuPa), Gerd Kinski, Kinder- und Jugendbeauftragter der Stadt Witten.

Das Kuratorium der Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung ist auf das Projekt des Wittener Kulturforums, im derzeit entstehenden Neubau an der Husemannstraße eine spezielle Bibliothek für Kinder und nun neu auch für Jugendliche einzurichten, aufmerksam geworden – und unterstützt dieses Konzept.

Christine Wolf, Bibliotheksleiterin und Initiatorin dieser Idee dazu:
„Durch den Neubau des Bibliothekgebäudes eröffnet sich die wunderbare Chance, auch und gerade für Kinder und Jugendliche ein altersgerechtes Angebot zu schaffen. Allerdings ist das nicht allein mit neuen Räumen und neuer Einrichtung getan: Dieser Neustart muss auch durch die Anschaffung neuer, altersgerechter Medien (Romane, Sachbücher, aber auch Mangas, Comics, Science-Fiction und Fantasy) sowie hochwertige Konsolenspiele (Stichwort: Gaming) begleitet werden. Schließlich muss das Angebot einer Bibliothek auch mit ihrem modernen Erscheinungsbild mithalten können. Und das gilt ganz besonders für das Angebot einer Kinder- und Jugendbibliothek: Gerade in diesem Segment entwickeln sich Zeitgeist und Medien rasant schnell – und was gestern noch angesagt-cool war, ist oft morgen schon überholt, uncool oder gar gänzlich ‚abgemeldet‘.
Ich freue mich, dass wir – sozusagen als Vertreter der Zielgruppe – die Mitglieder des Wittener Kinder- und Jugendparlaments (KiJuPa) gewinnen konnten. Mit ihrer Hilfe und ‚Innensicht‘ konnten wir wertvolle Hinweise, Wünsche und Tipps von jungen Menschen in unser Projekt integrieren. Und genau darum geht’s schließlich: Nämlich, junge Menschen künftig für einen Besuch in ‚Ihrer‘ Bibliothek zu begeistern. Für sie wird in der Bibliothek Raum für Kommunikation und zum gemeinsamen Lernen geboten. In dem aber auch weiterhin das gedruckte Buch seinen Stellenwert neben altersgerechten digitalen Angeboten behaupten wird. Unseren Auftrag der kulturellen Bildung mit den konkreten Wünschen der Wittener Kinder und Jugendlichen zu verknüpfen ist unser großes Anliegen!
Selbstverständlich sind wir froh und stolz, dass der Neubau und die Einrichtung des Gebäudes massiv mit Landesmitteln gefördert werden. Was allerdings die Neuanschaffung von altersgerechten Medien angeht, dafür fehlen uns derzeit die ausreichenden finanziellen Mittel.
Ich freue mich daher ganz besonders, dass die Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung auf unser Projekt – und unsere Kooperation mit dem KiJuPa – aufmerksam geworden ist und uns mit dieser Förderung die Umsetzung der gemeinsam erarbeiteten Konzepte ermöglichen wird.“

Die Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung, die im Jahr 2003 von der Sparkasse Witten gegründet – und seitdem mit 1,4 Millionen Euro Stiftungskapital ausgestattet wurde, fördert und unterstützt verschiedenste Projekte und Initiativen in Witten, die auf vielfältige weise dazu beitragen, die Lebensqualität in der Ruhrstadt zu steigern.

Prof. Dr. Walter Gehlen, Mitglied des Stiftungskuratoriums:
„Für uns wurde schnell deutlich, dass das Projekt ‚Aktuelle, adressatengerechte Medien für die Ausstattung einer Jugendbibliothek‘ die logische Fortsetzung des Bibliotheksneubaus ist – oder besser: sein muss.
Die Neustrukturierung des Wittener Bibliotheksystems und die Aufteilung des Angebots für spezielle Zielgruppen macht aus unserer Sicht nur Sinn, wenn die zur Verfügung stehenden Medien bezüglich Aktualität und Attraktivität auch mit dem Bibliotheksgebäude mithalten können. Und das gilt insbesondere für ein an Kinder und Jugendliche adressiertes Angebot. Schließlich wusste schon Cicero: ‚Einem Haus eine Bibliothek hinzuzufügen heißt, dem Haus eine Seele zu geben‘. Daher freue ich mich umso mehr, dass wir – als Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung – mit dazu beitragen können, der neuen Jugendbibliothek eine neue inhaltliche und vor allem adressatengerechte ‚Seele‘ zu verpassen.
Denn nicht nur durch neue Buchangebote, sondern insbesondere auch durch vielfältige neue digitale Medien soll die Attraktivität unserer neugebauten Bibliothek trotz der bekannten finanziellen Engpässe weiter gesteigert werden.
Aus meiner Sicht ist die Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung genau für solche Fälle gegründet worden: für Situationen, in denen sich alle einig sind, dass dringend auch finanziell geholfen werden muss.“
Sie möchten sich persönlich engagieren? Und zwar ganz konkret – und mit finanzieller Nachhaltigkeit, wie dies nur durch eine Stiftung dargestellt kann?

Wenn Sie das Projekt „Aktuelle, adressatengerechte Medien für die Ausstattung der Wittener Jugendbibliothek“ finanziell unterstützen möchten, spenden Sie bitte unter dem Verwendungszweck/Stichwort „Jugend-Bibliothek“ auf das

Konto DE94452500350000660001 der Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung,

die Ihnen – bei zusätzlicher Angabe der Absenderadresse im Verwendungszweck – als gemeinnützig anerkannte Stiftung selbstverständlich auch eine steuerlich abzugsfähige Zuwendungsbescheinigung zuschickt.

Wenn Sie der Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung einen größeren Betrag zuwenden – und dies gegebenenfalls in Form einer so genannten Zustiftung tun möchten, hilft das von Ihnen eingebrachte Kapital nicht nur nachhaltig – sondern zeitlich unbegrenzt und auf Dauer: über Jahre und Jahrzehnte. Schließlich erhöhen Sie mit Ihrer Zustiftung das Stiftungskapital, welches tatsächlich unbefristet wirkt.

Und: Sie können einen konkreten Verwendungszweck für Ihre Zustiftung festlegen, welchen das Stiftungskuratorium ebenfalls zeitlich unbefristet beachtet – und in Ihrem Sinne ausfüllen wird.

Bitte nehmen Sie bei Interesse oder weiterem Informationsbedarf Kontakt auf zur Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung,
c/o Sparkasse Witten, Ruhrstraße 45, 58552 Witten, Arno Klinger, Telefon (02302) 1741101.

Kostenloser Action & Fun-Workshop: Entdecke die WAZ-Medienwelt!

Kaum sind die neuen Nachrichten geschrieben, müssen sie auch schon gedruckt werden. Denn sonst gibt es natürlich keine aktuelle Tageszeitung. Eines ist  der Job bei einer Zeitung bestimmt nicht: langweilig.

Mache dir selbst ein Bild von diesem spannenden Medienberuf und melde dich jetzt in deinem S-Club Büro unter 0 23 02 | 1 74 14 06 oder per Mail (s-club@sparkasse-witten.de) an.

Wir besuchen am 09.09.2015 exklusiv mit 20 S-Clubbern das WAZ-Druckhaus in Essen, Schederhofstr. 55 – 57,
Beginn 18.00 Uhr bis 20.30 Uhr, Treffpunkt: Vorplatz/Bahnhof Witten

Hier bei der WAZ ist einfach alles eine Nummer größer. 360.000 Zeitungen jagen pro Stunde durch die 340 Tonnen schweren Druckmaschinen. Drucken, Schneiden, Falzen: Von der Druckplatte über die Papierrolle bis hin zum fertigen Endprodukt mit Beilagen und Prospekten.

Und nach soviel Infos, Druckerschwärze und Papier heißt es dann im Anschluss: Pizza für alle!

Mit ihrem Wissen um das „schwarze Gold“ des Wittener Muttentals gewinnt Bärbel Herrmann den Juni-Goldbarren in unserem Kalendergewinnspiel.

Bei der Gewinnübergabe vor dem Schachtgebäude der Zeche Hermann (Schacht Margarethe) wurde die Gewinnerin durch Ehemann Martin und vor allem durch Enkelin Lena (3 Jahre) vertreten.

Christian Kurz (links), stellvertretender Leiter der benachbarten Sparkassengeschäftsstelle Bommern, überreichte den Goldbarren aus fünf Gramm Feingold – und einen farbenfrohen Sommerstrauß für die terminlich verhinderte Gold-Gewinnerin. Für Lena gab’s übrigens ein lustiges, knallrotes Sparschwein. Schließlich hatte sie „Oma Bärbel“ bei der Beantwortung der Gewinnspielfrage geholfen –  und die Teilnahmekarte in den Briefkasten eingeworfen. Wenn das mal kein glückliches Händchen war.

„Wittener Schnitzeljagd II“ lautet der Titel des aktuellen Sparkassen-Wandkalenders. Darin enthalten ist ein monatliches Gewinnspiel: In jedem der zwölf Monate gibt es einen 5-Gramm-Goldbarren zu gewinnen. Und nachdem nun der Juni vorüber ist – und wir mittlerweile nicht nur kalendarisch im Hochsommer angekommen sind – hat die Sparkasse den Gewinner des Juni-Rätsels ermittelt.

Bärbel Herrmann hatte sich auf den Spuren des „schwarzen Goldes“ ins Wittener Muttental begeben – und dort die gesuchte Jahreszahl auf der Infotafel am Schacht Margarethe absolut richtig recherchiert: Im Jahr 2009 wurde das Schachtgebäude der Zeche Hermann anhand der Originalpläne restauriert. Seitdem bereichert diese beeindruckende Rekonstruktion den Wittener Bergbauwanderweg, der an über 30 Stationen ausführliche und anschauliche Detailinformationen bereithält. Ein Besuch im Wittener Muttental, der vielzitierten und absolut sehenswerten „Wiege des Ruhrbergbaus“, lohnt sich also in jedem Fall. Und das sah nicht nur Bärbel Herrmann so: Insgesamt gingen bei der Sparkasse knapp 500 richtige Lösungen für die Juni-Rätselfrage ein.

Sie möchten ebenfalls pures Gold gewinnen?

Hier geht es online zum aktuellen Juli-Rätsel.

Na los! Die „Wittener Schnitzeljagd“ des Monats Juli führt Sie zu einem der größten Bauwerke Wittens: dem Ruhrviadukt, der die Ruhr in einer langgestreckten Kurve majestätisch überspannt. Infos und Wissenswertes zu dieser ganz besonderen Eisenbahnbrücke sind in allen der rund 20.000 von uns ausgegebenen Kalender zu finden. Das gilt selbstverständlich auch für die neue Rätselfrage samt Teilnahmekarte für den Monat Juli. Und: Ein Ausflug in das Wittener Ruhrtal lohnt gerade im Sommer allemal – zudem wartet auch auf den Gewinner des Juli-Rätsels ein echter Goldbarren aus fünf Gramm 24-karätigem Feingold.

 

Kein Event verpassen und bis zu 20 Prozent sparen

Genießen Sie den Sommer: Mit Ihrer Sparkassen-Kreditkarte erhalten Sie auf ausgewählte Veranstaltungen wie Konzerte oder Sportevents bis zu 20 Prozent Rabatt bei Ticketmaster. Bequem mit Ihrer Sparkassen-Kreditkarte zahlen und diese exklusive Rabatte sichern.

Das Angebot bis zum 31. Oktober.

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Der neue Immobilien-Preisspiegel für 880 Städte – Kurzanalysen zu Teilmärkten und Einflussfaktoren

Wie hoch sind die Baulandpreise in Berlin, Bottrop oder Blaustein? Was kosten gebrauchte Einfamilienhäuser im Vergleich zu neuen? Bleibt der Wohnungsmarkt weiter angespannt oder beruhigen sich bald Mieten und Preise? Orientierung bei diesen und vielen weiteren Fragen bietet die Publikation „Markt für Wohnimmobilien 2015“, die jetzt von den Landesbausparkassen (LBS) herausgegeben wurde.

Die Broschüre erlaubt einen schnellen Zugriff auf die wichtigsten Zahlen zum Wohnungsmarkt. Sie enthält neben kurzen Analysen der Teilmärkte für Eigenheime, Eigentumswohnungen und Bauland auch aktuelle Daten zur Bautätigkeit, zum Wohnungs- und Vermögensbestand sowie zur Wohneigentumsbildung. Grafisch aufbereitet und mit kurzen Erläuterungstexten versehen sind außerdem die relevanten gesamtwirtschaftlichen Einflussgrößen, etwa die Entwicklung von Einkommen und Sparquote sowie Baupreisen und Mieten.

Am Heftende befindet sich der LBS-Immobilien-Preisspiegel für rund 880 Städte, darunter 80 Großstädte. Die Faltblätter geben einen Überblick über die Marktlage im Neubau und Bestand, wobei jeweils Preisspannen und der am häufigsten anzutreffende Kaufpreis angegeben sind. Basis sowohl für den Preisspiegel als auch für die Einschätzungen zur weiteren Entwicklung ist auch 2015 die traditionelle Frühjahrsumfrage der Landesbausparkassen unter 600 Immobilienvermittlern von LBS und Sparkassen.

Das Nachschlagewerk (Titel: „Markt für Wohnimmobilien 2015 – Daten, Fakten, Trends“) kann kostenlos bestellt werden bei:

LBS-Versandservice
Stichwort: „Immobilienmarkt 2015“
Werner-von-Siemens-Straße 13
53340 Meckenheim

Bestellungen sind unter Angabe des Stichworts „Immobilienmarkt 2015“ auch per Fax oder E-Mail möglich:
Fax: 02225/8893-595
E-Mail: lbs@druckcenter.de
Die Bezugsadresse im Internet, wo die Broschüre auch als „eMagazine“ zur Verfügung steht, lautet:
www.lbs.de/publikationen

Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe

Sparkassen sind nicht vorrangig darauf ausgerichtet, höchstmögliche Gewinne zu erwirtschaften. Daher vermeiden Sparkassen übermäßige Risiken. Dennoch kann niemals völlig ausgeschlossen werden, dass ein Institut in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt deshalb über ein institutsbezogenes Sicherungssystem. Dieses ist seit dem 3. Juli 2015 als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkannt. Das System besteht aus 13 Sicherungseinrichtungen: den Sparkassenstützungsfonds der regionalen Sparkassen- und Giroverbände, dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen und der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen.

Seit der Gründung des Sicherungssystems in den 1970er-Jahren ist hat noch kein Sparkassenkunde Einlagen oder Zinsen verloren.

Freiwillige Institutssicherung und gesetzliche Einlagensicherung
Am 3. Juli 2015 ist in Deutschland das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) in Kraft getreten. Das Gesetz setzt die entsprechende EU-Richtlinie um. Die Sparkassen-Finanzgruppe hat ihr bewährtes Sicherungssystem an diesen gesetzlichen Vorgaben neu ausgerichtet. Und sie hat es als Einlagensicherungssystem nach dem EinSiG anerkennen lassen.

1.    Freiwillige Institutssicherung
Das wichtigste Ziel des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Einlagensicherungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden umfassend geschützt werden. Hierzu zählen im Wesentlichen:
Spareinlagen,
Sparkassenbriefe,
Termineinlagen,
Sichteinlagen und
Inhaberschuldverschreibungen.

2.    Gesetzliche Einlagensicherung
Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach dem EinSiG amtlich anerkannt. Sollte die Institutssicherung ausnahmsweise nicht greifen, hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen bis zu 100.000 Euro. Dafür maßgeblich ist das EinSiG.

Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.dsgv.de/sicherungssystem

 

UPDATE

Nach Limitwecker , Umsatzwecker, Kontostandswecker und Dispowecker komplettieren nun  Orderwecker und Fälligkeitenwecker unser Angebot.

Der Orderwecker informiert, sobald eine Ausführung, Teilausführung, Orderstreichung oder -löschung zu einer offenen Wertpapierorders des ausgewählten Depots erfolgt ist.

Über den Fälligkeitenwecker erfolgt die Information, wenn Wertpapiere im ausgewählten Depot in naher Zukunft fällig werden.

Hier können Sie Ihre Kontowecker stellen: 
https://www.sparkasse-witten.de/kontowecker

Der Kontowecker bietet Ihnen die Möglichkeit, sich per SMS über Vorgänge auf einem zuvor benannten, bei uns geführten Privatgirokonto informieren zu lassen. Speziell für Kunden, die eine Sparkassen-App nutzen, kann die Benachrichtigung auch mittels einer so genannten Push-Nachricht über die App erfolgen. Der Wecker kann direkt im Online-Banking „gestellt“ werden.

Es gibt ihn als Kontostandswecker, Umsatzwecker und Limitwecker. Die einzelnen Wecker sind auch kombinierbar.

  • Der Limitwecker bietet die Möglichkeit, sich über Unter- bzw. Überschreitungen eines gewählten Kontostandes informieren zu lassen.
  • Der Umsatzwecker informiert über Umsätze anhand vorgegebener Kriterien.
  • Der Kontostandswecker teilt Änderungen des Kontostands mit.
  • Der kostenfreie Dispowecker „läutet“, sobald man seinen Dispositionskredit in Anspruch genommen hat.

Der Kontowecker ist ein optionales Zusatzangebot, dass direkt im Online-Banking beauftragt werden kann. Für die Inhaber unserer Privatgirokonten Komfort-Konto und Komfort-Konto für junge Leute ist der Service kostenfrei. Bei allen anderen Kontovarianten fallen pro versandter Nachricht (SMS oder Push-Nachricht) 0,08 Euro an.


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Sparkassen-Finanzgruppe setzt auch künftig auf bewährte Institutssicherung
Pressemitteilung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) vom 02.07.2015

Die Kunden der deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen können auch nach Inkrafttreten des Einlagensicherungsgesetzes am 3. Juli auf eine umfassende Sicherung  vertrauen. „Auch künftig wollen wir durch unsere bewährte Institutssicherung einen Einlagensicherungsfall gerade vermeiden und dadurch die Geschäftsverbindungen zu den Kunden umfassend absichern“, sagte der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Georg Fahrenschon.

Am 03. Juli tritt das Einlagensicherungsgesetz in Kraft und setzt die europäische Einlagensicherungsrichtlinie in nationales Recht um. Die Sparkassen-Finanzgruppe erfüllt mit ihrem bestehenden Institutssicherungssystem die entsprechenden Voraussetzungen und ist damit Teil der neuen europäischen Einlagensicherungsarchitektur.

Die Institutssicherung sichert innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe Transparenz über die bestehenden Risiken. Durch ein frühzeitiges Eingreifen und ggf. Unterstützungen durch andere Institute der Gruppe können dauerhafte Schwierigkeiten eines Instituts und damit ein Einlagensicherungsfall gerade verhindert werden. „Sicherungssysteme, die potenzielle Probleme frühzeitig erkennen, sind für alle Beteiligten kostengünstiger und leistungsfähiger. Es ist deshalb ein großer Erfolg, dass unser präventives System in Zukunft Teil der europäischen Einlagensicherungsarchitektur ist“, so Fahrenschon.

Unabhängig von der Institutssicherung genießen alle Kunden von Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen den europäisch vorgegebenen Mindestschutz für Einlagen in Höhe von 100.000 Euro pro Anleger und Institut. Auch alle anderen Anforderungen des Einlagensicherungsgesetzes werden durch das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe erfüllt.

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) ist der Dachverband der Sparkassen-Finanzgruppe. Dazu gehören 414 Sparkassen, sieben LandesbankenKonzerne, die DekaBank, neun Landesbausparkassen, elf Erstversicherergruppen der Sparkassen und zahlreiche weitere Finanzdienstleistungsunternehmen.

Für weitere Informationen:
Deutscher Sparkassen- und Giroverband, Charlottenstraße 47, 10117 Berlin Telefon: 030/20 22 55 115; Telefax: 030/20 22 55 119, E-Mail: presse@dsgv.de www.dsgv.de

Taugen geschmolzene Hagelkörner noch als Verursacher für einen Versicherungsschaden?

Ein Immobilienbesitzer war über seine Hausratversicherung auch gegen Sturm- und Hagelschäden versichert. An der Gültigkeit dieser Police gabe es keinerlei Zweifel. Anders war es aber dann bei der Frage, ob der geltend gemachte Versicherungsfall überhaupt als Hagelschaden zu betrachten sei.

Es ging dabei um folgendes Ereignis: Bei einem massiven Hagelschauer gelangten die eisigen Hagelkörner in einen Kellerraum. Dort schmolzen sie und zerstörten die hier gelagerten Haushaltsgegenstände. Die Versicherung weigerte sich daraufhin, den Schaden zu ersetzen. Mit direkter Hageleinwirkung habe das nichts mehr zu tun.

Die Rechtsprechung schloss sich dieser Argumentation an. Im Urteil hieß es „Schmelzwasser und Hagel sind nicht identisch, ein Nässeschaden durch Ersteres ist kein unmittelbarer Hagelschaden“ (Oberlandesgericht Saarbrücken, Aktenzeichen 5 W 43/13).

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Der Ruhrviadukt stellt eine technische Spezialität und Meisterleistung der Ingenieurbaukunst dar
Der Ruhrviadukt stellt eine technische Spezialität und Meisterleistung der Ingenieurbaukunst dar

Der Ruhrviadukt stellt eine technische Spezialität und Meisterleistung der Ingenieurbaukunst dar

Der Ruhrviadukt

Es war seinerzeit sicherlich ein ganz besonderes Erlebnis, mit der Eisenbahn über den Ruhrviadukt in Witten einzufahren. Der Viadukt schmiegt sich in einer lang gestreckten sanften Kurve an den Ruhrhang und bot dem Reisenden von Süden kommend einen großartigen Blick in das sich öffnende Ruhrtal mit seinen bewaldeten Hängen des  Hohensteins.

Wer würde das nicht gerne auch heute einmal erleben? Aber leider ist das nicht mehr möglich, denn es fahren keine Personenzüge mehr über den Viadukt. Die Brücke hat lediglich 45 Jahre Personenverkehr in ihrer mehr als 100-jährigen Geschichte erlebt, bis der Betrieb 1979 wieder eingestellt wurde.

Machen Sie mit bei unserem Gewinnspiel, in dem Sie in diesem Jahr jeden Monat einen Goldbarren gewinnen können.

Auch wenn einem dieser Anblick als Eisenbahnfahrer nicht mehr vergönnt ist, so kann man doch die nicht weniger spektakulären Weitsichten in umgekehrter Richtung auf den Viadukt und seine Umgebung genießen: Vor allem vom Steilhang des Hohensteins sind herrliche Ausblicke gegeben.

Wittener Ruhrviadukt

Wittener Ruhrviadukt

Das Bauvorhaben war seinerzeit bei der Bevölkerung eher umstritten und wurde als störend und landschaftsverschandelnd abgelehnt. Heute ist es geschätztes Wahrzeichen Wittens und fügt sich harmonisch ins Landschaftsbild ein. Das Bauwerk ist eindrucksvoller Zeuge der wachsenden Industrialisierung der Jahrhundertwende. Die aufstrebende Stahl- und Kohleindustrie machte leistungsfähige Transportverbindungen mit den Produktions- und Verarbeitungsstätten dringend notwendig. Die Eisenbahn erfuhr einen Aufschwung und das Schienennetz wurde ausgebaut.

Gegen anfängliche Widerstände stimmte der Preußische Landtag dem  Ausbau einer Bahnverbindung zunächst zwischen Witten und Schwelm zu. Die Arbeiten dauerten von 1913 bis 1916. Die Fertigstellung der gesamten Bahnlinie verzögerte sich kriegsbedingt bis nach 1923/24. Der erste Teilabschnitt Witten – Wengern wurde 1926 freigegeben und der Viadukt zunächst nur für den Güterverkehr genutzt. Der Personenverkehr zwischen Witten und Schwelm konnte schließlich am 14. Mai 1934 eröffnet werden, wurde allerdings bereits 1979 wieder eingestellt. Seitdem fahren bis heute nur noch Güterzüge über den Viadukt zwischen Witten und Hagen.

Knotenpunkt der Fachwerkkonstruktion

Knotenpunkt der Fachwerkkonstruktion

Das monumentale Bauwerk stellt eine technische Spezialität und Meisterleistung der Ingenieurbaukunst dar. Ins Auge fällt vor allem die unterschiedliche Bauweise. Der überwiegende Teil ist als Betonbogenbrücke ausgeführt. Die Verkleidung des Viadukts besteht aus Naturstein, während der wittenseitige Rest als sichtbare Fachwerkkonstruktion vermutlich wegen des speziellen Bodenuntergrunds am Mühlgraben ausgeführt ist.

Weitere historische Brückenbauten aus der Zeit der Jahrhundertwende sind flussaufwärts in Herdecke und in Wengern im Elbschebachtal zu bestaunen. In dem sich hier anschließenden ausgedehnten Gebiet kommen besonders Wanderfreunde auf ihre Kosten.

Einfach mal den Hahn zugedreht.

Wenn aus den Leitungen kein Wasser mehr fließt, dann ist ein Wohnen nur noch eingeschränkt möglich. Denn man braucht Wasser ja nicht nur zur Körperpflege, sondern auch für den Betrieb der Toiletten und für das Kochen. Deswegen muss ein Versorger sehr gründlich überlegen, ob diese harte Maßnahme vertretbar ist.

Der Fall

Ein Wasserversorger wollte die Belieferung eines Kunden einstellen. Die Begründung dafür waren Gebührenrückstände. Dem Betroffenen schien das eine übermäßig harte und unangemessene Maßnahme zu sein. Er wies darauf hin, welche elementare Bedeutung die Wasserzufuhr für das tägliche Leben habe und versuchte, vor Gericht eine einstweilige Anordnung zu erwirken, wonach das unterbleiben sollte.

Das Urteil

Die Verwaltungsrichter stellten zunächst fest, dass selbst bei einer eindeutig vorhandenen Rechtsgrundlage das Stoppen der Wasserlieferung eine Ermessensfrage bleibe. Im konkreten Falle scheide dieser Schritt aber schon alleine deswegen aus, weil die zu Grunde liegende Forderung auf anderen Gebührenrückständen als der Frischwasserzufuhr beruhe. Solch eine Vermischung komme nicht in Frage, die Forderung müsste sich schon auf die Wasserversorgung selbst beziehen (Verwaltungsgericht Freiburg, Aktenzeichen 4 K 1748/14).

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

So kann der Sommer weitergehen: Die Sparlotterie der Sparkassen beschert unseren Sparern einen flotten Flitzer, ein Kult-Smartphone sowie 4.560 weitere Gewinne.

Im Rahmen Juni-Auslosung innerhalb der Sparlotterie sind folgende Gewinne auf die Kunden unseres Hauses entfallen:

•           ein Volkswagen „up! street“,

•           ein Apple „iPhone 6, 64 GB“ – sowie

•           4.560 Geldgewinne im Gesamtwert von zusätzlichen 22.035 Euro.

Sparkassendirektor Ulrich Heinemann überreichte heute das Kult-Smartphone und die Fahrzeugpapiere des VW-up! an die jeweils neuen Eigentümer. Den neuen Volkswagen „up! street“ nimmt ein Wittener Ehepaar demnächst – im Rahmen eines zweitägigen Luxus-Events inklusive Bahn-Anreise, Galadinner und Übernachtung im Ritz-Carlton Hotel – in der Autostadt Wolfsburg in Empfang.

Die Gewinnlisten mit allen Gewinnzahlen liegen ab sofort in allen Standorten der Sparkasse Witten aus – und können unter www.sparkasse-witten.de/sparlotterie abgerufen werden:

Den Kunden der Sparkasse, die Ihr Glück – wie übrigens auch die Gewinner des iPhones und des Autos – per Dauerauftrag „abonniert“ haben, wird der Gewinn selbstverständlich und bequem auf ihrem Girokonto gutgeschrieben; die Gewinnkontrolle erfolgt automatisch.

Daueraufträge zur Teilnahme an der Sparlotterie der Sparkassen können online und an allen unseren Filialen eingerichtet werden: Ein Los kostet 6 Euro, wobei 1,20 Euro eingesetzt und 4,80 Euro gespart werden. Als Hauptgewinn winken übrigens in jedem Monat „satte“ 100.000,- Euro.