Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe

Sparkassen sind nicht vorrangig darauf ausgerichtet, höchstmögliche Gewinne zu erwirtschaften. Daher vermeiden Sparkassen übermäßige Risiken. Dennoch kann niemals völlig ausgeschlossen werden, dass ein Institut in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt deshalb über ein institutsbezogenes Sicherungssystem. Dieses ist seit dem 3. Juli 2015 als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkannt. Das System besteht aus 13 Sicherungseinrichtungen: den Sparkassenstützungsfonds der regionalen Sparkassen- und Giroverbände, dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen und der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen.

Seit der Gründung des Sicherungssystems in den 1970er-Jahren ist hat noch kein Sparkassenkunde Einlagen oder Zinsen verloren.

Freiwillige Institutssicherung und gesetzliche Einlagensicherung
Am 3. Juli 2015 ist in Deutschland das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) in Kraft getreten. Das Gesetz setzt die entsprechende EU-Richtlinie um. Die Sparkassen-Finanzgruppe hat ihr bewährtes Sicherungssystem an diesen gesetzlichen Vorgaben neu ausgerichtet. Und sie hat es als Einlagensicherungssystem nach dem EinSiG anerkennen lassen.

1.    Freiwillige Institutssicherung
Das wichtigste Ziel des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Einlagensicherungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden umfassend geschützt werden. Hierzu zählen im Wesentlichen:
Spareinlagen,
Sparkassenbriefe,
Termineinlagen,
Sichteinlagen und
Inhaberschuldverschreibungen.

2.    Gesetzliche Einlagensicherung
Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach dem EinSiG amtlich anerkannt. Sollte die Institutssicherung ausnahmsweise nicht greifen, hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen bis zu 100.000 Euro. Dafür maßgeblich ist das EinSiG.

Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.dsgv.de/sicherungssystem

 

UPDATE

Nach Limitwecker , Umsatzwecker, Kontostandswecker und Dispowecker komplettieren nun  Orderwecker und Fälligkeitenwecker unser Angebot.

Der Orderwecker informiert, sobald eine Ausführung, Teilausführung, Orderstreichung oder -löschung zu einer offenen Wertpapierorders des ausgewählten Depots erfolgt ist.

Über den Fälligkeitenwecker erfolgt die Information, wenn Wertpapiere im ausgewählten Depot in naher Zukunft fällig werden.

Hier können Sie Ihre Kontowecker stellen: 
https://www.sparkasse-witten.de/kontowecker

Der Kontowecker bietet Ihnen die Möglichkeit, sich per SMS über Vorgänge auf einem zuvor benannten, bei uns geführten Privatgirokonto informieren zu lassen. Speziell für Kunden, die eine Sparkassen-App nutzen, kann die Benachrichtigung auch mittels einer so genannten Push-Nachricht über die App erfolgen. Der Wecker kann direkt im Online-Banking „gestellt“ werden.

Es gibt ihn als Kontostandswecker, Umsatzwecker und Limitwecker. Die einzelnen Wecker sind auch kombinierbar.

  • Der Limitwecker bietet die Möglichkeit, sich über Unter- bzw. Überschreitungen eines gewählten Kontostandes informieren zu lassen.
  • Der Umsatzwecker informiert über Umsätze anhand vorgegebener Kriterien.
  • Der Kontostandswecker teilt Änderungen des Kontostands mit.
  • Der kostenfreie Dispowecker „läutet“, sobald man seinen Dispositionskredit in Anspruch genommen hat.

Der Kontowecker ist ein optionales Zusatzangebot, dass direkt im Online-Banking beauftragt werden kann. Für die Inhaber unserer Privatgirokonten Komfort-Konto und Komfort-Konto für junge Leute ist der Service kostenfrei. Bei allen anderen Kontovarianten fallen pro versandter Nachricht (SMS oder Push-Nachricht) 0,08 Euro an.


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Sparkassen-Finanzgruppe setzt auch künftig auf bewährte Institutssicherung
Pressemitteilung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) vom 02.07.2015

Die Kunden der deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen können auch nach Inkrafttreten des Einlagensicherungsgesetzes am 3. Juli auf eine umfassende Sicherung  vertrauen. „Auch künftig wollen wir durch unsere bewährte Institutssicherung einen Einlagensicherungsfall gerade vermeiden und dadurch die Geschäftsverbindungen zu den Kunden umfassend absichern“, sagte der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Georg Fahrenschon.

Am 03. Juli tritt das Einlagensicherungsgesetz in Kraft und setzt die europäische Einlagensicherungsrichtlinie in nationales Recht um. Die Sparkassen-Finanzgruppe erfüllt mit ihrem bestehenden Institutssicherungssystem die entsprechenden Voraussetzungen und ist damit Teil der neuen europäischen Einlagensicherungsarchitektur.

Die Institutssicherung sichert innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe Transparenz über die bestehenden Risiken. Durch ein frühzeitiges Eingreifen und ggf. Unterstützungen durch andere Institute der Gruppe können dauerhafte Schwierigkeiten eines Instituts und damit ein Einlagensicherungsfall gerade verhindert werden. „Sicherungssysteme, die potenzielle Probleme frühzeitig erkennen, sind für alle Beteiligten kostengünstiger und leistungsfähiger. Es ist deshalb ein großer Erfolg, dass unser präventives System in Zukunft Teil der europäischen Einlagensicherungsarchitektur ist“, so Fahrenschon.

Unabhängig von der Institutssicherung genießen alle Kunden von Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen den europäisch vorgegebenen Mindestschutz für Einlagen in Höhe von 100.000 Euro pro Anleger und Institut. Auch alle anderen Anforderungen des Einlagensicherungsgesetzes werden durch das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe erfüllt.

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) ist der Dachverband der Sparkassen-Finanzgruppe. Dazu gehören 414 Sparkassen, sieben LandesbankenKonzerne, die DekaBank, neun Landesbausparkassen, elf Erstversicherergruppen der Sparkassen und zahlreiche weitere Finanzdienstleistungsunternehmen.

Für weitere Informationen:
Deutscher Sparkassen- und Giroverband, Charlottenstraße 47, 10117 Berlin Telefon: 030/20 22 55 115; Telefax: 030/20 22 55 119, E-Mail: presse@dsgv.de www.dsgv.de

Taugen geschmolzene Hagelkörner noch als Verursacher für einen Versicherungsschaden?

Ein Immobilienbesitzer war über seine Hausratversicherung auch gegen Sturm- und Hagelschäden versichert. An der Gültigkeit dieser Police gabe es keinerlei Zweifel. Anders war es aber dann bei der Frage, ob der geltend gemachte Versicherungsfall überhaupt als Hagelschaden zu betrachten sei.

Es ging dabei um folgendes Ereignis: Bei einem massiven Hagelschauer gelangten die eisigen Hagelkörner in einen Kellerraum. Dort schmolzen sie und zerstörten die hier gelagerten Haushaltsgegenstände. Die Versicherung weigerte sich daraufhin, den Schaden zu ersetzen. Mit direkter Hageleinwirkung habe das nichts mehr zu tun.

Die Rechtsprechung schloss sich dieser Argumentation an. Im Urteil hieß es „Schmelzwasser und Hagel sind nicht identisch, ein Nässeschaden durch Ersteres ist kein unmittelbarer Hagelschaden“ (Oberlandesgericht Saarbrücken, Aktenzeichen 5 W 43/13).

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Der Ruhrviadukt stellt eine technische Spezialität und Meisterleistung der Ingenieurbaukunst dar
Der Ruhrviadukt stellt eine technische Spezialität und Meisterleistung der Ingenieurbaukunst dar

Der Ruhrviadukt stellt eine technische Spezialität und Meisterleistung der Ingenieurbaukunst dar

Der Ruhrviadukt

Es war seinerzeit sicherlich ein ganz besonderes Erlebnis, mit der Eisenbahn über den Ruhrviadukt in Witten einzufahren. Der Viadukt schmiegt sich in einer lang gestreckten sanften Kurve an den Ruhrhang und bot dem Reisenden von Süden kommend einen großartigen Blick in das sich öffnende Ruhrtal mit seinen bewaldeten Hängen des  Hohensteins.

Wer würde das nicht gerne auch heute einmal erleben? Aber leider ist das nicht mehr möglich, denn es fahren keine Personenzüge mehr über den Viadukt. Die Brücke hat lediglich 45 Jahre Personenverkehr in ihrer mehr als 100-jährigen Geschichte erlebt, bis der Betrieb 1979 wieder eingestellt wurde.

Machen Sie mit bei unserem Gewinnspiel, in dem Sie in diesem Jahr jeden Monat einen Goldbarren gewinnen können.

Auch wenn einem dieser Anblick als Eisenbahnfahrer nicht mehr vergönnt ist, so kann man doch die nicht weniger spektakulären Weitsichten in umgekehrter Richtung auf den Viadukt und seine Umgebung genießen: Vor allem vom Steilhang des Hohensteins sind herrliche Ausblicke gegeben.

Wittener Ruhrviadukt

Wittener Ruhrviadukt

Das Bauvorhaben war seinerzeit bei der Bevölkerung eher umstritten und wurde als störend und landschaftsverschandelnd abgelehnt. Heute ist es geschätztes Wahrzeichen Wittens und fügt sich harmonisch ins Landschaftsbild ein. Das Bauwerk ist eindrucksvoller Zeuge der wachsenden Industrialisierung der Jahrhundertwende. Die aufstrebende Stahl- und Kohleindustrie machte leistungsfähige Transportverbindungen mit den Produktions- und Verarbeitungsstätten dringend notwendig. Die Eisenbahn erfuhr einen Aufschwung und das Schienennetz wurde ausgebaut.

Gegen anfängliche Widerstände stimmte der Preußische Landtag dem  Ausbau einer Bahnverbindung zunächst zwischen Witten und Schwelm zu. Die Arbeiten dauerten von 1913 bis 1916. Die Fertigstellung der gesamten Bahnlinie verzögerte sich kriegsbedingt bis nach 1923/24. Der erste Teilabschnitt Witten – Wengern wurde 1926 freigegeben und der Viadukt zunächst nur für den Güterverkehr genutzt. Der Personenverkehr zwischen Witten und Schwelm konnte schließlich am 14. Mai 1934 eröffnet werden, wurde allerdings bereits 1979 wieder eingestellt. Seitdem fahren bis heute nur noch Güterzüge über den Viadukt zwischen Witten und Hagen.

Knotenpunkt der Fachwerkkonstruktion

Knotenpunkt der Fachwerkkonstruktion

Das monumentale Bauwerk stellt eine technische Spezialität und Meisterleistung der Ingenieurbaukunst dar. Ins Auge fällt vor allem die unterschiedliche Bauweise. Der überwiegende Teil ist als Betonbogenbrücke ausgeführt. Die Verkleidung des Viadukts besteht aus Naturstein, während der wittenseitige Rest als sichtbare Fachwerkkonstruktion vermutlich wegen des speziellen Bodenuntergrunds am Mühlgraben ausgeführt ist.

Weitere historische Brückenbauten aus der Zeit der Jahrhundertwende sind flussaufwärts in Herdecke und in Wengern im Elbschebachtal zu bestaunen. In dem sich hier anschließenden ausgedehnten Gebiet kommen besonders Wanderfreunde auf ihre Kosten.

Einfach mal den Hahn zugedreht.

Wenn aus den Leitungen kein Wasser mehr fließt, dann ist ein Wohnen nur noch eingeschränkt möglich. Denn man braucht Wasser ja nicht nur zur Körperpflege, sondern auch für den Betrieb der Toiletten und für das Kochen. Deswegen muss ein Versorger sehr gründlich überlegen, ob diese harte Maßnahme vertretbar ist.

Der Fall

Ein Wasserversorger wollte die Belieferung eines Kunden einstellen. Die Begründung dafür waren Gebührenrückstände. Dem Betroffenen schien das eine übermäßig harte und unangemessene Maßnahme zu sein. Er wies darauf hin, welche elementare Bedeutung die Wasserzufuhr für das tägliche Leben habe und versuchte, vor Gericht eine einstweilige Anordnung zu erwirken, wonach das unterbleiben sollte.

Das Urteil

Die Verwaltungsrichter stellten zunächst fest, dass selbst bei einer eindeutig vorhandenen Rechtsgrundlage das Stoppen der Wasserlieferung eine Ermessensfrage bleibe. Im konkreten Falle scheide dieser Schritt aber schon alleine deswegen aus, weil die zu Grunde liegende Forderung auf anderen Gebührenrückständen als der Frischwasserzufuhr beruhe. Solch eine Vermischung komme nicht in Frage, die Forderung müsste sich schon auf die Wasserversorgung selbst beziehen (Verwaltungsgericht Freiburg, Aktenzeichen 4 K 1748/14).

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

So kann der Sommer weitergehen: Die Sparlotterie der Sparkassen beschert unseren Sparern einen flotten Flitzer, ein Kult-Smartphone sowie 4.560 weitere Gewinne.

Im Rahmen Juni-Auslosung innerhalb der Sparlotterie sind folgende Gewinne auf die Kunden unseres Hauses entfallen:

•           ein Volkswagen „up! street“,

•           ein Apple „iPhone 6, 64 GB“ – sowie

•           4.560 Geldgewinne im Gesamtwert von zusätzlichen 22.035 Euro.

Sparkassendirektor Ulrich Heinemann überreichte heute das Kult-Smartphone und die Fahrzeugpapiere des VW-up! an die jeweils neuen Eigentümer. Den neuen Volkswagen „up! street“ nimmt ein Wittener Ehepaar demnächst – im Rahmen eines zweitägigen Luxus-Events inklusive Bahn-Anreise, Galadinner und Übernachtung im Ritz-Carlton Hotel – in der Autostadt Wolfsburg in Empfang.

Die Gewinnlisten mit allen Gewinnzahlen liegen ab sofort in allen Standorten der Sparkasse Witten aus – und können unter www.sparkasse-witten.de/sparlotterie abgerufen werden:

Den Kunden der Sparkasse, die Ihr Glück – wie übrigens auch die Gewinner des iPhones und des Autos – per Dauerauftrag „abonniert“ haben, wird der Gewinn selbstverständlich und bequem auf ihrem Girokonto gutgeschrieben; die Gewinnkontrolle erfolgt automatisch.

Daueraufträge zur Teilnahme an der Sparlotterie der Sparkassen können online und an allen unseren Filialen eingerichtet werden: Ein Los kostet 6 Euro, wobei 1,20 Euro eingesetzt und 4,80 Euro gespart werden. Als Hauptgewinn winken übrigens in jedem Monat „satte“ 100.000,- Euro.

Banking-Apps machen es möglich: Egal wann, egal wo – mit dem Smartphone können Sie Ihre Finanzgeschäfte einfach, bequem und sicher erledigen. So haben Sie Ihre Finanzen immer im Blick. Denn mithilfe der Apps kann man den aktuellen Kontostand und alle Umsätze genauso einsehen wie Geld überweisen – genau wie am Rechner zu Hause.

Unsere Banking-Apps – bestens bewertet von der Stiftung Warentest!

App „Sparkasse“ (kostenlos)
Mit der kostenfreien App behalten Sie Ihre Sparkassen-Konten stets im Blick. Sie können immer und überall bequem Ihre aktuellen Kontostände einsehen, Überweisungen abschicken und Geldeingänge prüfen. Oder Sie lassen sich von der App zum nächsten Geldautomaten lotsen. Weitere Funktionen sind z. B. „Klicksparen“, „Kontowecker“, „GiroCode“ u. v. m.!

App „Sparkasse+“ (0,99 EUR)
Die App mit dem Plus an Möglichkeiten bietet Ihnen alle Funktionen der App „Sparkasse“. Darüber hinaus haben Sie auch Ihre Konten bei anderen Sparkassen und Banken im Zugriff.

Sparkassen-Apps Testsieger!
Die Stiftung Warentest hat 38 Banking-Apps getestet. Darunter auch die beiden Finanz-Apps „Sparkasse“ und „Sparkasse+“ jeweils in der Android und iOS-Version. Sieben von 38 Apps wurden im Test mit „gut“ bewertet, darunter die vier Apps der Sparkassen-Finanzgruppe. Die App „Sparkasse“ für Android konnte sogar als Testsieger überzeugen.

App herunterladen

Verfügbar für iPhone/iPad, Android und Windows Phone

Erfolgreicher KNAX-Tennis-Cup in der 5. Auflage

Am 12. Juni 2015 trafen sich viele Zweitklässler von acht Wittener Grundschulen zum 5. KNAX-Tennis-Cup, dem Schulsport-Tenniswettbewerb, auf der Tennisanlage des Tennisclub Hohenstein. Rund sechs Wochen tourte der Verein in Kooperation mit uns durch die Wittener Grundschulen und weckte in den Schülerinnen und Schülern das Interesse am Tennissport. Am vergangenen Freitagvormittag fand der abschließende Finaltag bei Sonnenschein und angenehmen 26 Grad auf dem Tennisplatz statt.

Schülerteams verschiedener Wittener Grundschulen freuten sich über ihre Pokale beim KNAX-Cup Finaltag.

Wie in den vergangenen Jahren kämpften und spielten auch in diesem Jahr wieder Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Wittener Grundschulen um die begehrten Sparkassen-Pokale. Die Dorfschule und die Herbeder Grundschule, die bereits im Vorjahr einen Titel errungen hatten, waren auch wieder dabei. Am Ende eines spannenden Vormittags hatte nach zehn Wettkämpfen die Hüllbergschule in diesem Jahr souverän die Nase vorn und konnte einen riesigen Siegerpokal mit nach Hause nehmen. Die weiteren „Treppchenplätze“ belegten die Borbach- und die Hellwegschule. Letztendlich hatten an diesem Vormittag alle Teams viel Spaß, dieser stand neben dem sportlichen Ehrgeiz im Vordergrund.

Wir bieten mit dem KNAX-Klub regelmäßig Aktionen für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren an. Die Mitgliedschaft ist kostenlos und kann in jeder unserer Filialen erworben werden: In Begleitung eines Erziehungsberechtigten melden sich die Kids unverbindlich an und bringen am besten gleich ein Passfoto für den KNAX-Klub-Ausweis mit!

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Die Sommerferien stehen vor der Tür und es machen sich wieder Millionen Menschen mit dem Auto auf den Weg zu ihrem Urlaubsziel. Ob Italien, Spanien oder Kroatien – unser Partner ÖRAG hat hier zehn wichtige Tipps, die jeder Autofahrer vor Reiseantritt berücksichtigen sollte.

Tipp 1: Vor Reiseantritt sollten Sie das Auto einem gründlichen Funktionscheck unterziehen. Funktionieren Licht und Blinker und ist genügend Flüssigkeit im Kühler und in der Scheibenwaschanlage? Den Ölstand sollten Sie dabei ebenso kontrollieren wie die Scheibenwischer.

Tipp 2: Beachten Sie das Tempolimit in anderen europäischen Ländern. Sie sollten sich bereits im Voraus mit der Höchstgeschwindigkeit und den Verkehrsregeln in Ihrem Reiseland vertraut machen. Das Tempolimit auf den europäischen Straßen variiert von Land zu Land und Überschreitungen können unter Umständen sehr teuer werden.

Tipp 3: Achtung! Ein voll beladenes Auto reagiert anders. Während die Beschleunigung wesentlich langsamer wird, wird der Bremsweg erheblich länger. Sie sollten sich also bewusst sein, dass Ihr Auto durch das Gepäck anders reagiert. Dies gilt vor allem auf Brücken und beim Überholen.

Tipp 4: Ausgeruht fahren! Vor einer langen Autofahrt sollte der Fahrer ausgeruht sein. Fahren Sie daher nicht gleich nach einem anstrengenden (Arbeits-)Tag los.

Tipp 5: Bei langen Fahrten sollten Sie auch auf das richtige Sitzen achten. Bei der falschen Einstellung der Sitzposition können Rückenprobleme entstehen. Damit verbunden kann es später zu Konzentrationsschwierigkeiten kommen. Wichtig ist daher, dass Sie vor Fahrtbeginn unbedingt die Sitzausrichtung und die Position der Nackenstütze prüfen und während der Fahrt regelmäßige Pausen einlegen, bei denen Sie leichte Gymnastikübungen machen.

Tipp 6: Seit 01.07.2014 besteht auch in Deutschland eine allgemeine Warnwestenpflicht. In jedem Fahrzeug muss unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen eine Warnweste vorhanden sein. Ähnlich sieht es in unseren Nachbarländern aus. So muss zum Beispiel in Frankreich seit 2008 mindestens eine reflektierende Weste mitgeführt werden. Legt man bei einer Panne keine Weste an, kann ein Bußgeld von über 90 Euro verhängt werden. Auch in Italien, Österreich, Belgien und Spanien ist die Weste Pflicht.

Tipp 7: Lange Fahrten mit kleinen Kindern können für Erwachsene sehr nervenaufreibend und anstrengend werden. Damit den Kids nicht langweilig wird, sollten Sie sich vor Reiseantritt ein gutes Unterhaltungsprogramm überlegen. Spiele wie „Schiffe versenken“ oder „Vier gewinnt“ sind gute Mittel gegen Langeweile. Außerdem können Musik und Filme dem Nachwuchs lange Autofahrten verkürzen. Zwischenstopps alle zwei bis drei Stunden tun nicht nur den jungen Mitfahrern gut.

Tipp 8: Es ist ratsam, die Spritpreise in Europa vor Urlaubsantritt zu vergleichen. So können Sie je nach Route Ihre Reisekasse etwas entlasten. Zum Vergleich: Ein Liter Super kostet in Österreich zurzeit ca. 1,25 Euro, während er in Italien ca. 1,69 Euro kostet (Stand: Juni 2015).

Tipp 9: Aber nicht nur am Sprit selbst können Sie sparen. Auch wenn Sie den Reifendruck vor der Fahrt in den Urlaub erhöhen, können Sie sparen. Bei einem Druck von mehr als 0,2 bar über der Empfehlung des Herstellers lassen sich bis zu 2 % Kraftstoff sparen.

Tipp 10: Kontrollieren Sie, was Sie neben Warnwesten und Erste-Hilfe-Kasten noch im Auto mitführen müssen. Urlauber, die mit dem eigenen Auto unterwegs sind, sollten sich also vor Fahrtantritt über die im jeweiligen Reiseland geltenden Vorschriften informieren.

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Wellness in Wohnung und Garten: Was deutsche Gerichte alles erlauben und was nicht.

Schwimmbecken, Whirlpool,  Sauna – so manch einer will das nicht mehr nur im Urlaub genießen, sondern jeden Tag bei sich zu Hause. In einer kleinen Mietwohnung wird das naturgemäß schwierig. Für so manchen privaten Luxus benötigt man schon eine Immobilie mit Gartengrundstück. Eine frei stehende Wanne ist allerdings schon in etwas größeren Bädern einzubauen.

Wir präsentieren Ihnen sieben Urteile deutscher Gerichte, in denen es um dieses Thema geht – bis hin zu der Grundsatzfrage, was eigentlich unter einem „modernen“ Bad zu verstehen ist.

„Grilldusche“ ist mietmindernd
Wenn beim Duschen die Wassertemperaturen erheblich schwanken, dann kann von Wellness keine Rede mehr sein. Das musste ein Wohnungsmieter erfahren. Aus der Maximaltemperatur von 47 bis 48 Grad konnten auch schon mal überraschend 60 bis 61 Grad werden, wenn gleichzeitig ein Nachbar den Wasserhahn aufdrehte. Das sei „ein erheblicher Mangel“, stellte das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg fest. Dass ihn der Eigentümer auf die ebenfalls vorhandene Badewanne verwies, in der man heißes und kaltes Wasser besser mischen könne, wurde nicht als Argument anerkannt. Die Miete durfte um 13 Prozent gemindert werden (Aktenzeichen 204 C 349/02).

Mieterhöhung wegen Designerwanne
Wenn ein Eigentümer in seine vermietete Wohnung eine frei stehende Designerbadewanne einbauen lässt, dann mag das zwar einen guten optischen Eindruck machen und vielleicht auch ein originelles Badevergnügen ermöglichen, aber eine Wohnwerterhöhung in rechtlichem Sinne entsteht dadurch nicht. Deswegen ist nach Ansicht des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg eine Mieterhöhung mit dieser Begründung nicht möglich. Es komme grundsätzlich darauf an, ob eine Badewanne vorhanden ist – nicht darauf, ob es sich um ein besonders ausgefallenes Modell handelt (Aktenzeichen 107 C 277/12).

20 Jahre ist kein Alter
Was macht überhaupt ein modernes, zeitgemäßes Bad aus? Bei dieser Frage wird wohl jeder etwas andere Vorstellungen haben. Doch eine allzu üppige Ausstattung erwarten die Gerichte nicht. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten kam zu dem Ergebnis, auch ein 20 Jahre altes Bad könne „modern“ sein, wenn Einbaubadewanne oder Einbaudusche, Stand-WC, Bodenfliesen und mindestens türhoch verflieste Wände vorhanden seien und das alles neuzeitlichem Standard entspreche (Aktenzeichen 4 C 347/10).

Whirlpool auf der Terrasse bringt Ärger
Ein Wohnungseigentümer leistete sich etwas, was man sonst nur aus Spa- und Hotelanlagen kennt: einen Whirlpool mit 1.200 Litern Wasser, in dem sich bis zu fünf Personen aufhalten konnten. Das Gerät stellte er auf seiner Terrasse auf. Doch dann beschwerten sich die darunter wohnenden Nachbarn über die Vibrationen. Auch eine Dämmmatte half nicht, diese Störung vollständig zu beseitigen. Das Amtsgericht Reutlingen entschied, der Whirlpool müsse abgeschaltet bleiben. Das Wohl der Miteigentümer sei wichtiger als das Interesse des Poolbesitzers (Aktenzeichen 9 C 1190/12).

Sauna auf Abstand
Es ist für viele Grundstücksbesitzer durchaus reizvoll, im eigenen Garten über eine Sauna zu verfügen. Doch wer so etwas plant, der sollte aufpassen, dass er den erforderlichen Grenzabstand zum Nachbarn nicht unterschreitet. Diesen Fehler beging ein Immobilieneigentümer in Rheinland-Pfalz, der eine Sauna mit Holzofen 2,50 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt errichtete. Die Nachbarn beschwerten sich. Das Verwaltungsgericht Neustadt entschied, es müssten mindestens drei Meter sein. Wegen der Rauchbelästigung sei hier auch keine Ausnahmegenehmigung möglich (Aktenzeichen 4 K 788/08).

Schwimmen im Gemeinschaftgarten
Wer im Sommer mal schnell ein kleines Plastikschwimmbecken aufbläst und darin planscht, der bekommt in der Regel keine Probleme. Wer jedoch ein 90 Zentimeter hohes mobiles Becken mit einem Durchmesser von 3,50 Metern aufstellt, der sollte in einer Eigentümergemeinschaft lieber vorher die Nachbarn fragen. Ein Badefreund hatte das nicht getan und musste sich prompt vor dem Kammergericht Berlin dafür rechtfertigen. Die Juristen gaben einem Miteigentümer Recht, der anführte, dieses Becken auf dem Sondereigentum im Garten zerstöre den optischen Gesamteindruck des Anwesens (Aktenzeichen 24 W 5/07).

Privat ist privat!
Manchmal sind sich Eigentümer einer Wohnanlage darin einig, dass sie sich ein gemeinsames Schwimmbad leisten wollen. Ein solches „Privatbad“ umfasste Schwimmbecken, Solarium, Sauna und Dusche. Eines Tages wandte sich das Gesundheitsamt an die Betreiber und forderte künftig eine monatliche Untersuchung des Wassers durch ein Fachlabor. Doch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen korrigierte das. Wenn eine solche Einrichtung ausschließlich privat betrieben werde, dann seien solch strenge Kontrollen nicht erforderlich (Aktenzeichen 13 A 2489/06).

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

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20150612_KalenderraetselGewinner_MaiMit unserem  Kalender 2015 ist ein monatliches Gewinnspiel verbunden: In jedem der zwölf Monate gibt es einen 5-Gramm-Goldbarren zu gewinnen. Nachdem nun der Wonnemonat vorüber ist, haben wir den Gewinner des Mai-Rätsels ermittelt.

Die gesuchte Jahreszahl hatte Jörg Gerstkamp auf dem Grundstein der evangelischen Kirche in Stockum – dem nördlichsten der Wittener Stadtteile – absolut richtig recherchiert. Auf der Rückseite des Kirchengebäudes ist der Grundstein mit der gesuchten Information eingemauert: Die gesuchte Jahreszahl lautet „1901“ und bezeichnet das Jahr der Grundsteinlegung der evangelischen Kirche in Stockum, die seinerzeit übrigens noch zum „Kirchspiel Lütgendortmund“ zählte.

Jörg Gerstkamp (rechts) ist der Gewinner des Mai-Rätsels im Sparkassenkalender 2015. Vor dem Grundstein auf der rückwärtigen Seite der evangelischen Kirche in Stockum gratulierte Adrian Broll, Leiter der benachbarten Sparkassengeschäftsstelle in Stockum – und überreichte den 5-Gramm-Goldbarren.

Insgesamt gingen 441 richtige Lösungen bei uns für die Mai-Rätselfrage ein.

Die „Wittener Schnitzeljagd“ des Monats Juni führt übrigens ins Wittener Muttental. Fotos und Informationen rund um das Muttental, das auch weit über Witten hinaus als „Wiege des Ruhrbergbaus“ bekannt ist, sind in allen der knapp 20.000 von uns ausgegebenen Kalender zu finden. Das gilt selbstverständlich auch für die Rätselfrage samt Teilnahmekarte für den Monat Juni. Und: Ein Ausflug auf dem Bergbauwanderweg im Muttental lohnt sich ohnehin. Aber im Juni geht es dort eben nicht nur um das „schwarze Gold“ – sondern ein echter Goldbarren wartet wieder auf seinen Gewinner.

Online mitmachen können Sie direkt hier

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