Die Sommerferien stehen vor der Tür und es machen sich wieder Millionen Menschen mit dem Auto auf den Weg zu ihrem Urlaubsziel. Ob Italien, Spanien oder Kroatien – unser Partner ÖRAG hat hier zehn wichtige Tipps, die jeder Autofahrer vor Reiseantritt berücksichtigen sollte.

Tipp 1: Vor Reiseantritt sollten Sie das Auto einem gründlichen Funktionscheck unterziehen. Funktionieren Licht und Blinker und ist genügend Flüssigkeit im Kühler und in der Scheibenwaschanlage? Den Ölstand sollten Sie dabei ebenso kontrollieren wie die Scheibenwischer.

Tipp 2: Beachten Sie das Tempolimit in anderen europäischen Ländern. Sie sollten sich bereits im Voraus mit der Höchstgeschwindigkeit und den Verkehrsregeln in Ihrem Reiseland vertraut machen. Das Tempolimit auf den europäischen Straßen variiert von Land zu Land und Überschreitungen können unter Umständen sehr teuer werden.

Tipp 3: Achtung! Ein voll beladenes Auto reagiert anders. Während die Beschleunigung wesentlich langsamer wird, wird der Bremsweg erheblich länger. Sie sollten sich also bewusst sein, dass Ihr Auto durch das Gepäck anders reagiert. Dies gilt vor allem auf Brücken und beim Überholen.

Tipp 4: Ausgeruht fahren! Vor einer langen Autofahrt sollte der Fahrer ausgeruht sein. Fahren Sie daher nicht gleich nach einem anstrengenden (Arbeits-)Tag los.

Tipp 5: Bei langen Fahrten sollten Sie auch auf das richtige Sitzen achten. Bei der falschen Einstellung der Sitzposition können Rückenprobleme entstehen. Damit verbunden kann es später zu Konzentrationsschwierigkeiten kommen. Wichtig ist daher, dass Sie vor Fahrtbeginn unbedingt die Sitzausrichtung und die Position der Nackenstütze prüfen und während der Fahrt regelmäßige Pausen einlegen, bei denen Sie leichte Gymnastikübungen machen.

Tipp 6: Seit 01.07.2014 besteht auch in Deutschland eine allgemeine Warnwestenpflicht. In jedem Fahrzeug muss unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen eine Warnweste vorhanden sein. Ähnlich sieht es in unseren Nachbarländern aus. So muss zum Beispiel in Frankreich seit 2008 mindestens eine reflektierende Weste mitgeführt werden. Legt man bei einer Panne keine Weste an, kann ein Bußgeld von über 90 Euro verhängt werden. Auch in Italien, Österreich, Belgien und Spanien ist die Weste Pflicht.

Tipp 7: Lange Fahrten mit kleinen Kindern können für Erwachsene sehr nervenaufreibend und anstrengend werden. Damit den Kids nicht langweilig wird, sollten Sie sich vor Reiseantritt ein gutes Unterhaltungsprogramm überlegen. Spiele wie „Schiffe versenken“ oder „Vier gewinnt“ sind gute Mittel gegen Langeweile. Außerdem können Musik und Filme dem Nachwuchs lange Autofahrten verkürzen. Zwischenstopps alle zwei bis drei Stunden tun nicht nur den jungen Mitfahrern gut.

Tipp 8: Es ist ratsam, die Spritpreise in Europa vor Urlaubsantritt zu vergleichen. So können Sie je nach Route Ihre Reisekasse etwas entlasten. Zum Vergleich: Ein Liter Super kostet in Österreich zurzeit ca. 1,25 Euro, während er in Italien ca. 1,69 Euro kostet (Stand: Juni 2015).

Tipp 9: Aber nicht nur am Sprit selbst können Sie sparen. Auch wenn Sie den Reifendruck vor der Fahrt in den Urlaub erhöhen, können Sie sparen. Bei einem Druck von mehr als 0,2 bar über der Empfehlung des Herstellers lassen sich bis zu 2 % Kraftstoff sparen.

Tipp 10: Kontrollieren Sie, was Sie neben Warnwesten und Erste-Hilfe-Kasten noch im Auto mitführen müssen. Urlauber, die mit dem eigenen Auto unterwegs sind, sollten sich also vor Fahrtantritt über die im jeweiligen Reiseland geltenden Vorschriften informieren.

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Wellness in Wohnung und Garten: Was deutsche Gerichte alles erlauben und was nicht.

Schwimmbecken, Whirlpool,  Sauna – so manch einer will das nicht mehr nur im Urlaub genießen, sondern jeden Tag bei sich zu Hause. In einer kleinen Mietwohnung wird das naturgemäß schwierig. Für so manchen privaten Luxus benötigt man schon eine Immobilie mit Gartengrundstück. Eine frei stehende Wanne ist allerdings schon in etwas größeren Bädern einzubauen.

Wir präsentieren Ihnen sieben Urteile deutscher Gerichte, in denen es um dieses Thema geht – bis hin zu der Grundsatzfrage, was eigentlich unter einem „modernen“ Bad zu verstehen ist.

„Grilldusche“ ist mietmindernd
Wenn beim Duschen die Wassertemperaturen erheblich schwanken, dann kann von Wellness keine Rede mehr sein. Das musste ein Wohnungsmieter erfahren. Aus der Maximaltemperatur von 47 bis 48 Grad konnten auch schon mal überraschend 60 bis 61 Grad werden, wenn gleichzeitig ein Nachbar den Wasserhahn aufdrehte. Das sei „ein erheblicher Mangel“, stellte das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg fest. Dass ihn der Eigentümer auf die ebenfalls vorhandene Badewanne verwies, in der man heißes und kaltes Wasser besser mischen könne, wurde nicht als Argument anerkannt. Die Miete durfte um 13 Prozent gemindert werden (Aktenzeichen 204 C 349/02).

Mieterhöhung wegen Designerwanne
Wenn ein Eigentümer in seine vermietete Wohnung eine frei stehende Designerbadewanne einbauen lässt, dann mag das zwar einen guten optischen Eindruck machen und vielleicht auch ein originelles Badevergnügen ermöglichen, aber eine Wohnwerterhöhung in rechtlichem Sinne entsteht dadurch nicht. Deswegen ist nach Ansicht des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg eine Mieterhöhung mit dieser Begründung nicht möglich. Es komme grundsätzlich darauf an, ob eine Badewanne vorhanden ist – nicht darauf, ob es sich um ein besonders ausgefallenes Modell handelt (Aktenzeichen 107 C 277/12).

20 Jahre ist kein Alter
Was macht überhaupt ein modernes, zeitgemäßes Bad aus? Bei dieser Frage wird wohl jeder etwas andere Vorstellungen haben. Doch eine allzu üppige Ausstattung erwarten die Gerichte nicht. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten kam zu dem Ergebnis, auch ein 20 Jahre altes Bad könne „modern“ sein, wenn Einbaubadewanne oder Einbaudusche, Stand-WC, Bodenfliesen und mindestens türhoch verflieste Wände vorhanden seien und das alles neuzeitlichem Standard entspreche (Aktenzeichen 4 C 347/10).

Whirlpool auf der Terrasse bringt Ärger
Ein Wohnungseigentümer leistete sich etwas, was man sonst nur aus Spa- und Hotelanlagen kennt: einen Whirlpool mit 1.200 Litern Wasser, in dem sich bis zu fünf Personen aufhalten konnten. Das Gerät stellte er auf seiner Terrasse auf. Doch dann beschwerten sich die darunter wohnenden Nachbarn über die Vibrationen. Auch eine Dämmmatte half nicht, diese Störung vollständig zu beseitigen. Das Amtsgericht Reutlingen entschied, der Whirlpool müsse abgeschaltet bleiben. Das Wohl der Miteigentümer sei wichtiger als das Interesse des Poolbesitzers (Aktenzeichen 9 C 1190/12).

Sauna auf Abstand
Es ist für viele Grundstücksbesitzer durchaus reizvoll, im eigenen Garten über eine Sauna zu verfügen. Doch wer so etwas plant, der sollte aufpassen, dass er den erforderlichen Grenzabstand zum Nachbarn nicht unterschreitet. Diesen Fehler beging ein Immobilieneigentümer in Rheinland-Pfalz, der eine Sauna mit Holzofen 2,50 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt errichtete. Die Nachbarn beschwerten sich. Das Verwaltungsgericht Neustadt entschied, es müssten mindestens drei Meter sein. Wegen der Rauchbelästigung sei hier auch keine Ausnahmegenehmigung möglich (Aktenzeichen 4 K 788/08).

Schwimmen im Gemeinschaftgarten
Wer im Sommer mal schnell ein kleines Plastikschwimmbecken aufbläst und darin planscht, der bekommt in der Regel keine Probleme. Wer jedoch ein 90 Zentimeter hohes mobiles Becken mit einem Durchmesser von 3,50 Metern aufstellt, der sollte in einer Eigentümergemeinschaft lieber vorher die Nachbarn fragen. Ein Badefreund hatte das nicht getan und musste sich prompt vor dem Kammergericht Berlin dafür rechtfertigen. Die Juristen gaben einem Miteigentümer Recht, der anführte, dieses Becken auf dem Sondereigentum im Garten zerstöre den optischen Gesamteindruck des Anwesens (Aktenzeichen 24 W 5/07).

Privat ist privat!
Manchmal sind sich Eigentümer einer Wohnanlage darin einig, dass sie sich ein gemeinsames Schwimmbad leisten wollen. Ein solches „Privatbad“ umfasste Schwimmbecken, Solarium, Sauna und Dusche. Eines Tages wandte sich das Gesundheitsamt an die Betreiber und forderte künftig eine monatliche Untersuchung des Wassers durch ein Fachlabor. Doch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen korrigierte das. Wenn eine solche Einrichtung ausschließlich privat betrieben werde, dann seien solch strenge Kontrollen nicht erforderlich (Aktenzeichen 13 A 2489/06).

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

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20150612_KalenderraetselGewinner_MaiMit unserem  Kalender 2015 ist ein monatliches Gewinnspiel verbunden: In jedem der zwölf Monate gibt es einen 5-Gramm-Goldbarren zu gewinnen. Nachdem nun der Wonnemonat vorüber ist, haben wir den Gewinner des Mai-Rätsels ermittelt.

Die gesuchte Jahreszahl hatte Jörg Gerstkamp auf dem Grundstein der evangelischen Kirche in Stockum – dem nördlichsten der Wittener Stadtteile – absolut richtig recherchiert. Auf der Rückseite des Kirchengebäudes ist der Grundstein mit der gesuchten Information eingemauert: Die gesuchte Jahreszahl lautet „1901“ und bezeichnet das Jahr der Grundsteinlegung der evangelischen Kirche in Stockum, die seinerzeit übrigens noch zum „Kirchspiel Lütgendortmund“ zählte.

Jörg Gerstkamp (rechts) ist der Gewinner des Mai-Rätsels im Sparkassenkalender 2015. Vor dem Grundstein auf der rückwärtigen Seite der evangelischen Kirche in Stockum gratulierte Adrian Broll, Leiter der benachbarten Sparkassengeschäftsstelle in Stockum – und überreichte den 5-Gramm-Goldbarren.

Insgesamt gingen 441 richtige Lösungen bei uns für die Mai-Rätselfrage ein.

Die „Wittener Schnitzeljagd“ des Monats Juni führt übrigens ins Wittener Muttental. Fotos und Informationen rund um das Muttental, das auch weit über Witten hinaus als „Wiege des Ruhrbergbaus“ bekannt ist, sind in allen der knapp 20.000 von uns ausgegebenen Kalender zu finden. Das gilt selbstverständlich auch für die Rätselfrage samt Teilnahmekarte für den Monat Juni. Und: Ein Ausflug auf dem Bergbauwanderweg im Muttental lohnt sich ohnehin. Aber im Juni geht es dort eben nicht nur um das „schwarze Gold“ – sondern ein echter Goldbarren wartet wieder auf seinen Gewinner.

Online mitmachen können Sie direkt hier

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4. Wittener Nacht der Ausbildung

4. Wittener Nacht der Ausbildung

Am 19.06.15 heißt es wieder: Kickstart für die Karriere!

Über 27 Unternehmen, 36 Ausbildungsberufe und 500 Ausbildungsplätze. Mit der „4. Wittener Nacht der Ausbildung“ in Witten die Ausbildungsoffensive 2016 durch.

Wir sind als einer der größten Ausbildungsbetriebe in dieser Region natürlich auch wieder mit dabei!

In der Zeit von 17 – 22 Uhr präsentieren sich 19. Juni auf dem Gelände der Deutschen Edelstahlwerke KarriereWERKSTATT, Herbeder Straße 39, Wittener Ausbildungsunternehmen interessierten Jugendlichen, deren Eltern sowie Lehrern und zeigen, was sie in Sachen Ausbildung alles zu bieten haben.

http://www.wittener-nacht.de

Was ist das eigentlich, Cloud Computing?

Was ist das eigentlich, Cloud Computing?

Um diese Frage zu beantworten, erst einmal die Beantwortung der Frage „Was ist das eigentlich, Cloud Computing?“

Beim Cloud Computing speichern Sie Ihre Daten bei Internetanbietern auf deren Rechner (Servern). Was kann man ohne große Bedenken dort „lagern“ und was besser nicht?

Vorteil:
Ihre Daten sind immer und überall online abrufbar, egal ob Sie mit Ihrem Computer, Smartphone oder Tablet darauf zugreifen wollen. Sie können jede Datei online speichern, zum Beispiel Urlaubsfotos oder den Organisationsplan für die nächste große Familienfeier. Ihre Dateien können Sie auch Freunden, Verwandten und Kollegen zur Verfügung stellen und mit ihnen chatten oder zeitgleich an Texten, Tabellen und Präsentationen arbeiten. Dafür verbrauchen Sie keinerlei Speicherplatz auf Ihrem Computer, da alle Dateien in der Cloud liegen.

Nachteil:
Sie geraten in die Abhängigkeit des Cloud-Computing-Anbieters. Sollte der einmal Probleme mit seinen Servern haben, ist es möglich, dass Sie Ihre Dateien nicht abrufen können. Im schlimmsten Fall wäre sogar ein Verlust aller Dateien denkbar. Deshalb gilt: Urlaubsfotos können Sie bedenkenlos online in der Cloud ablegen, sensible Unterlagen wie insbesondere Ihre Bankdaten sollten Sie aber lieber lokal speichern.

Empfehlung:
Zu unserem Online-Banking können Sie  – ebenfalls kostenfrei – ein elektronisches Postfach nutzen. Hier können Sie Ihre Kontoauszüge dauerhaft und vor allem sicher speichern.

Quelle: antworten.sparkasse.de

Sie laden gemeinsam für den 7. Juni 2015 in das Wittener Wullenstadion ein (v. l. n. r.): Dagmar Möllers, KreisSportBund Ennepe Ruhr, Reinhold Hundt, 48-facher Absolvent des Sportabzeichens, Jutta Hundt, Leiterin einer Senioren-Trainingsgruppe, Olaf Michel, Abteilungsdirektor Privatkunden, Versicherungen und Bausparen, Sparkasse Witten, Rainer Vogt, Sportabzeichen-Obmann, StadtSportVerband Witten, Ines Großer, StadtSportVerband Witten, Tanja Lücking, Geschäftsführerin StadtSportVerband Witten

Pures Gold wartet beim Sportabzeichenwettbewerb 2015 auf die Absolventen beim 4. Wittener Tag des Sportabzeichens!

Wir unterstützen die lokalen Aktivitäten am Sonntag, den 7. Juni 2015 rund um das Deutsche Sportabzeichen. Für das Gewinnspiel, das unter allen Teilnehmern an diesem jetzt 4. Wittener Tag des Sportabzeichens im Wittener Wullenstadion durchgeführt wird, haben wir diese Preise zur Verfügung gestellt:
– einen 5-Gramm-Goldbarren im Wert von derzeit rund 200,- Euro und
– zwei Ticket-Gutscheine für Konzerttickets bzw. Eintrittskarten im Wert von jeweils 150,- Euro, einzulösen im TicketCenter des Wittener Stadtmarketings.

Sie laden gemeinsam für den 7. Juni 2015 in das Wittener Wullenstadion ein (v. l. n. r.): Dagmar Möllers, KreisSportBund Ennepe Ruhr, Reinhold Hundt, 48-facher Absolvent des Sportabzeichens, Jutta Hundt, Leiterin einer Senioren-Trainingsgruppe, Olaf Michel, Abteilungsdirektor Privatkunden, Versicherungen und Bausparen, Sparkasse Witten, Rainer Vogt, Sportabzeichen-Obmann, StadtSportVerband Witten, Ines Großer, StadtSportVerband Witten, Tanja Lücking, Geschäftsführerin StadtSportVerband Witten

Olaf Michel, unser Abteilungsdirektor Privatkunden, Versicherungen und Bausparen, überreichte jetzt bei einem gemeinsamen Pressetermin von StadtSportVerband Witten und KreisSportBund Ennepe Ruhr die Gewinnspielpreise: „Wir tragen sehr gern dazu bei, noch mehr Wittener – und zwar ganz gleich, welchen Alters – aktiv für das Sportabzeichen und regelmäßige sportliche Betätigung zu begeistern. Der 4. Wittener Tag des Sportabzeichens am kommenden Sonntag ist eine wunderbare Gelegenheit, sich mal wieder sportlich zu betätigen: Wie bei der Olympiade wartet dann pures Gold auf die Teilnehmer, denen ich allen viel Erfolg und ebenso viel Spaß wünsche.“

Zusätzlich hat die Sparkassen-Finanzgruppe – als größter nichtstaatlicher Sportförderer Deutschlands – auch in diesem Jahr wieder einen bundesweiten Sportabzeichen-Wettbewerb ausgelobt: Mit Preisen im Gesamtwert von 100.000,- Euro. Mehr dazu unter www.sportabzeichen-wettbewerb.de.

Sie laden gemeinsam für den 7. Juni 2015 in das Wittener Wullenstadion ein (v. l. n. r.): Dagmar Möllers, KreisSportBund Ennepe Ruhr, Reinhold Hundt, 48-facher Absolvent des Sportabzeichens, Jutta Hundt, Leiterin einer Senioren-Trainingsgruppe, Olaf Michel, Abteilungsdirektor Privatkunden, Versicherungen und Bausparen, Sparkasse Witten, Rainer Vogt, Sportabzeichen-Obmann, StadtSportVerband Witten, Ines Großer, StadtSportVerband Witten, Tanja Lücking, Geschäftsführerin StadtSportVerband Witten

Das haben wir auch in diesem Jahr wieder sehr, sehr gerne unterstützt. #Sportabzeichenwettbewerb

Posted by Sparkasse Witten on Montag, 8. Juni 2015

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Lange Abwesenheit: Untervermietung erlaubt?

Lange Abwesenheit: Untervermietung erlaubt?

Die Frage war zu klären, ob einem Mieter bei längerer Abwesenheit eine Untervermietung erlaubt werden muss.

Der Mieter einer Dreizimmerwohnung musste aus beruflichen Gründen für mehrere Jahre ins Ausland (in das kanadische Ottawa) wechseln. Weil er aber wieder zurückkehren wollte, dachte er sich folgende Lösung aus: Er beantragte beim Eigentümer, zwei Zimmer untervermieten zu dürfen, während er das dritte Zimmer weiterhin für sich und sein Mobiliar beanspruchte. Doch er war damit nicht erfolgreich, der Eigentümer musste erst auf gerichtlichem Wege gezwungen werden, der Untervermietung zuzustimmen. Nun stellte sich die Frage, ob die bis dahin entgangenen Einnahmen aus einer möglichen Untervermietung auf dem Wege des Schadenersatzes geltend gemacht werden konnten. Das war nun hier der Fall.

Dem Mieter wurden fast 7.500 Euro zugesprochen, denn er habe in dieser Konstellation ein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung gehabt. Wichtig sei gewesen, dass er seinen eigenen Gewahrsam an der Wohnung (in Gestalt des einen Zimmers) nicht aufgegeben habe (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 349/13).

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Bis zum BGH wegen fehlendem Schlüssel

Bis zum BGH wegen fehlendem Schlüssel

Eigentümer und Mieter kämpften bis vor den BGH um Schadenersatz

Zu den ärgerlichsten Ereignissen am Ende eines Mietverhältnisses gehört es, wenn der Mieter nicht alle ihm überreichten Schlüssel zurückgeben kann. Das führt zu erheblichen Sicherheitsproblemen, wenn es sich um kombinierte Haus- und Wohnungsschlüssel handelt. Blöd nur, wenn die Schließanlage anschließend aber gar nicht ausgetauscht wurde. Dann sieht es natürlich schlecht für Schadenersatzansprüche aus.

Der Fall
Das Mietverhältnis währte nur kurz, ehe es einvernehmlich wieder aufgelöst wurde. Doch in einem Punkt gab es erhebliche Probleme: Statt der ihm ursprünglich übergebenen zwei Schlüssel konnte der Mieter nur noch einen vorweisen. Die Hausverwaltung rechnete vor, dass der Austausch der Schließanlage etwa 1.400 Euro kosten würde – und forderte den Betrag als Vorschuss vom Eigentümer ein. Der bezahlte nicht, die Anlage wurde nicht ausgetauscht. Trotzdem begehrte der Eigentümer vom Mieter einen Betrag in dieser Höhe.

Das Urteil
Grundsätzlich kann ein nicht zurückgegebener Schlüssel zu einer Schadenersatzpflicht des Mieters führen, stellten die Richter des BGH fest. Denn es entstehe ein hohes Sicherheitsrisiko, wenn nicht bekannt sei, wer eventuell in den Besitz des Schlüssels gelangt sei. Deswegen sei die Anschaffung einer neuen Schließanlage in solchen Fällen durchaus in Betracht zu ziehen. Wenn allerdings die alte Anlage bestehen bleibe, dann sei kein konkreter Vermögensschaden entstanden und damit auch kein Schadenersatz nötig (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 205/13).

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Ein Bauherr muss triftige Gründe für Kündigung einer Firma benennen

Ein Bauherr muss triftige Gründe für Kündigung einer Firma benennen

Ein Bauherr muss triftige Gründe für Kündigung einer Firma benennen

Ein Bauherr muss schon triftige Gründe benennen können, wenn er aus einem bestehenden Vertrag mit einer von ihm beauftragten Baufirma aussteigen will. Negative Erfahrungsberichte anderer Bauherrn reichen da nicht aus.

Der Fall
Es ging um die Errichtung eines Fertighauses. Die Stimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entwickelte sich aber nach Vertragsabschluss denkbar schlecht, denn die Beteiligten stritten über eine ganze Reihe von Sachfragen. Schließlich kündigte der Bauherr der Firma fristlos. Das Unternehmen forderte im Gegenzug mehr als 100.000 Euro, weil die genannten Gründe eine Kündigung nicht rechtfertigten. Unter anderem hatte sich der Auftraggeber darauf berufen, dass schlechte Erfahrungsberichte anderer Bauherren sein Vertrauen erschüttert hätten.

Das Urteil
Die Argumentation mit den negativen Berichten der anderen genügtem einem Zivilsenat des Oberlandesgerichts nicht als Begründung aus. Die Juristen stellten fest: „Diese Berichte mögen das Vertrauen der Beklagten erschüttert haben, sie können den Beklagten als Auftraggebern aber jedenfalls solange kein Recht zur fristlosen Kündigung geben, als nicht deutlich wird, dass die angebotene Werkleistung einen strukturellen, nicht behebbaren Mangel hat.“ (OLG Hamburg, Aktenzeichen 11 U 150/11)

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

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Das Bethaus der Bergleute im Muttental

Das Bethaus der Bergleute im Muttental

Bergbauwanderweg im Muttental

Neben dem Kemnader See und dem Hohenstein ist das Muttental das wohl bekannteste Naherholungsgebiet Wittens mit überregionaler Bedeutung.

Das ausgedehnte Muttental gilt als die Keimzelle des Ruhrbergbaus. Namensgebend ist der Muttenbach, der „In der Mutte“ in Durchholz entspringt und sich zunächst durch eine sanft hügelige Wiesenlandschaft schlängelt. Das Tal wird enger, der Bach speist die Forellenzuchtteiche Am Masling und trifft nach ca. zwei Dritteln seiner Fließlänge am Rauendahl im bewaldeten Muttental ein. Der Sage nach entzündete in Urzeiten ein Schweinehirt ein wärmendes Feuer, welches die ganze Nacht hindurch brannte und nicht ausgehen wollte.

Was war geschehen?

Flöz im Steinbruch Dünkelberg

Im Muttental liegen Kohleflöze, die nahe an der Oberfläche verlaufen.  Dies kann man eindrucksvoll im Steinbruch Dünkelberg bestaunen. Besagter Schweinehirt soll sein Feuer an einer solchen Stelle entzündet haben.

So könnte es gewesen sein: Die an der Oberfläche befindlichen, gut zugänglichen Kohlevorkommen wurden von den Bauern in Mulden, den sogenannten „Pingen“, ausgegraben. Bereits im frühen 16. Jahrhundert wird der Kohleabbau urkundlich erwähnt, vermutlich reicht er jedoch sehr viel weiter zurück.

Mitte des 18. Jahrhunderts begann man, die Kohle bergmännisch in größerem Stil abzubauen. Es wurden zunächst waagerechte Stollen in den Berg getrieben. Später, mit dem Einsatz von Dampfmaschinen, konnten im Tiefbauverfahren senkrechte Schächte gegraben und tiefer gelegene Vorkommen erschlossen werden.

Im Laufe der Jahrhunderte hat sich ein reger Bergbau entwickelt. Etliche Kleinstzechen, aber auch wilde, unkontrollierte Grabungen wurden vorgenommen. Aufgrund der Gefahr von Tagesbrüchen warnen Hinweisschilder davor, die Wege zu verlassen: Bis zum heutigen Tag tun sich unvermittelt Löcher im Untergrund auf und Hohlräume fallen ein. Es erfolgte ein systematischer Abbau und es entstanden bedeutend größere Zechen wie die Zechen Nachtigall und Theresia, Kleinzeche Herberholz sowie diverse Förderstellen. Der Kohleabbau verlor um die Jahrhundertwende (1900) schließlich wieder an Bedeutung.

Berghauser Straße

Die Zeugnisse dieser Industrieepoche sind allerdings erhalten geblieben und im Bergbauwanderweg mit 33 Stationen und ausführlichen Detailinformationen dokumentiert. Besondere Höhepunkte sind der Steinbruch Dünkelberg, in dem ein Flöz zu erkennen ist, die ehemalige Zeche Nachtigall, Zeche Theresia, das Bethaus und die Kleinzeche Herberholz. Ebenfalls liegen die Ruine Hardenstein und Schloss Steinhausen auf der Route. Zugänglich ist die Region über umliegende Parkplätze zum Beispiel am Schloss Steinhausen und vom Parkplatz Rauendahl am oberen Muttenbach.

Der Bergbauwanderweg hat eine Länge von etwa 9 km und nimmt rund zwei bis zweieinhalb Stunden in Anspruch. Mögliche Ausgangspunkte gibt es reichlich. Es befinden sich Parkplätze an der Zeche Nachtigall, Zeche Theresia, auf Steinhausen, im Rauendahl und an weiteren Standorten.

Weitere Informationen finden Sie unter  stadtmarketing-witten.de

Obere Reihe von links nach rechts: Felix Böttcher, Jonathan Gabryschak, Felix Hasenberg, Patrick Lorenzen, Justin Gärtner, Maurice Abstins, Marvin Hartmann, Cosimo-Antonio Cariglino. Untere Reihe von links nach rechts: Pia Ruhkamp, Julia-Maria Pajak, Jamie-Lee Wellner, Medina Pekmez, Nesrin Sariman.

Obere Reihe von links nach rechts: Felix Böttcher, Jonathan Gabryschak, Felix Hasenberg, Patrick Lorenzen, Justin Gärtner, Maurice Abstins, Marvin Hartmann, Cosimo-Antonio Cariglino. Untere Reihe von links nach rechts: Pia Ruhkamp, Julia-Maria Pajak, Jamie-Lee Wellner, Medina Pekmez, Nesrin Sariman.

Der Dienstag nach Pfingsten war für diese jungen Leute ein besonderer Tag. Zum ersten Mal sind unsere neuen Azubis, die im September bei uns ihre Ausbildung beginnen, zusammengetroffen.

Unsere Ausbildungsleiterin Manuela Briele und Auszubildende im 2. Ausbildungsjahr nahmen die Neuen in Empfang. Bei Kaffee und Kuchen kamen die Gespräche gut in Gang.

Obere Reihe von links nach rechts: Felix Böttcher, Jonathan Gabryschak, Felix Hasenberg, Patrick Lorenzen, Justin Gärtner, Maurice Abstins, Marvin Hartmann, Cosimo-Antonio Cariglino.
Untere Reihe von links nach rechts: Pia Ruhkamp, Julia-Maria Pajak, Jamie-Lee Wellner, Medina Pekmez, Nesrin Sariman.

Informiert wurde über verschiedenste Dinge, die für unsere neuen Kolleginnen und Kollegen wichtig sind: Das eigene Girokonto, vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers Sparkasse, Einsatzorte, Berufsschule etc. Auch von Bedeutung: Was zieht man Sparkassenfrau bzw. -mann denn so an. Die Herren haben es da etwas leichter bei der Entscheidung. Bei ihnen sind dunkler Anzug, weißes Hemd und dezente Krawatte angesagt. Dezent gilt auch für die Damen, sowohl in Sachen Kleidung wie auch beim Make-Up.

Und hier noch der Hinweis auf die Wittener Nacht der Ausbildung am 19.06.2015:

Termin vormerken!
Die 4. Wittener Nacht der Ausbildung auf dem Gelände der Deutschen Edelstahlwerke Karrierewerkstatt Witten: http://www.wittener-nacht.de Wir sind mit dabei.

Auf dem Gelände der Deutschen Edelstahlwerke KarriereWERKSTATT warten über 21 Wittener Unternehmen, die für das Jahr 2016 rund 500 betriebliche und schulische Ausbildungsplätze vergeben und zeigen wollen, was sie in Sachen Karrierestart alles zu bieten haben.

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(v.l.) Mit den Drittklässlern der Herbeder Grundschule freut sich auch die Schulleiterin Sabine Bender über das interessant gestaltete Westfalen-Rätselbuch. Anja Dietrich überreichte die Rätselbücher an die Grundschüler.

(v.l.) Mit den Drittklässlern der Herbeder Grundschule freut sich auch die Schulleiterin Sabine Bender über das interessant gestaltete Westfalen-Rätselbuch. Anja Dietrich überreichte die Rätselbücher an die Grundschüler.

Grundschüler erkunden Westfalen-Lippe: Wir haben Westfalen-Rätselbücher an Drittklässler ausgegeben.

Mit dem im Mai 2015 in dritter Auflage erschienene Westfalen-Rätselbuch „Wir entdecken Westfalen. Mein lustiges Rätselbuch“ erleben Grundschulkinder mittels Aufgaben, Rätseln und Bildern ihre Heimatregion Westfalen-Lippe. Unter anderem fahren sie gemeinsam mit Rudi Radl auf dem Fahrrad die Burgen und Schlösser des Münsterlandes ab, reisen zum belletristischen „Besuch in Bielefeld“, schippern auf Segelbooten durch das „westfälische Meer“, rodeln den Kahlen Asten mathematisch hinunter oder enträtseln das Wahrzeichen des Kohlebergbaus – den Förderturm – per Zahlenfaden. Und selbstverständlich erhalten sie auch einen Überblick über Westfalen-Lippe mit seinen zahlreichen Orten.

Im Bild v.l.: Mit den Drittklässlern der Herbeder Grundschule freut sich auch die Schulleiterin Sabine Bender über das interessant gestaltete Westfalen-Rätselbuch. Anja Dietrich überreichte die Rätselbücher an die Grundschüler.

Mit der Aktion wollen die Westfalen-Initiative, der Coppenrath Verlag und die Sparkassen die Identifikation der Kinder und ihrer Eltern mit der Region stärken. Die Verteilung des Sonderdrucks, der nicht im Handel erhältlich ist, erfolgt durch die Sparkassen und die Schulträger an alle 90.000 Drittklässler in Westfalen-Lippe.

Die Rätselbücher für die Wittener Schüler, werden in den nächsten Tagen über das Schulamt der Stadt Witten an die Grundschulen verteilt. In der Herbeder Grundschule erhielten die Drittklässler bereits am 22.05.2015 ihre Westfalen-Rätselbücher von unserer Mitabrieterin Anja Dietrich. Mit den Grundschülern der dritten Jahrgangsstufe freut sich auch Sabine Bender, Schulleiterin der Herbeder Grundschule, sehr über diese Aktion. Abgestimmt auf den Lehrplan der dritten Klassen – im dritten Schuljahr steht das Thema Nordrhein-Westfalen an – stellt das Rätselbuch eine ideale Ergänzung der Unterrichtsmaterialien dar.

Die Schulklassen können nach Lösung eines Kreuzworträtsels außerdem an einem regionalen Gewinnspiel teilnehmen und attraktive Preise für die gesamte Schulklasse gewinnen: Ausflüge zur Ausstellung „200 Jahre Westfalen. Jetzt!“ in Dortmund oder zur Phänomenta in Lüdenscheid, Geld für die Klassenkasse oder Bücher.

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