Vorkaufsrecht achten, sonst kann es den Eigentümer teuer zu stehen kommen
Vorkaufsrecht achten, sonst kann es den Eigentümer teuer zu stehen kommen

Vorkaufsrecht achten, sonst kann es den Eigentümer teuer zu stehen kommen

Vorkaufsrecht achten, sonst kann es den Eigentümer teuer zu stehen kommen

Wenn für eine Mietwohnung ein Vorkaufsrecht besteht, dann sollte der Eigentümer nicht einfach darüber hinweg gehen. Sonst droht ihm, dass er im Nachhinein gegenüber dem benachteiligten Mieter Schadenersatz leisten muss.

Der Fall
Eine Mieterin hätte nach eigenen Angaben großes Interesse daran gehabt, ihre Wohnung vom Eigentümer zu erwerben. Ein entsprechendes Vorkaufsrecht bestand auch tatsächlich. Doch statt die Mieterin frühzeitig über die von ihm beabsichtigte Veräußerung der Immobilie zu informieren, schloss er einen Vertrag mit einem anderen Interessenten. Dieser wiederum bot nach dem Abschluss des Geschäfts seinerseits der Mieterin den Kauf der Wohnung an, was diese auch annahm. Allerdings zahlte sie dabei – im Vergleich zum vorherigen Verkauf – erheblich drauf. Der Unterschied betrug etwa 80.000 Euro. Diesen Betrag forderte sie als Schadenersatz vom ursprünglichen Eigentümer.

Das Urteil
Der Bundesgerichtshof sprach der Betroffenen grundsätzlich eine Geldentschädigung zu. Sie sei beim (ersten) Verkauf der Wohnung trotz eines bestehenden Vorkaufsrechts übergangen worden und habe deswegen einen Anspruch gegenüber dem Eigentümer. Über die exakte Summe entschied der BGH nicht, zu diesem Zweck wurde das Verfahren noch einmal an das zuständige Landgericht zurücküberwiesen (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 51/14).

Quelle: LBS – Infodienst Recht und Steuern

Urteil über die Steuern bei privaten Stromerzeugern
Urteil über die Steuern bei privaten Stromerzeugern

Urteil über die Steuern für privates Stromerzeugen

Bundesfinanzhof urteilte über die Steuern bei privaten Stromerzeugern

Wer auf eigenem Grund und Boden Energie produziert, der liegt voll im Trend. Denn so macht man sich unabhängiger von den öffentlichen Netzen und kann bei Überschüssen sogar Strom einspeisen. Eine höchstrichterliche Entscheidung kommt nun den Selbsterzeugern entgegen.

Der Fall
Ein privater Stromerzeuger betrieb im Keller seines Einfamilienhauses ein Blockheizkraftwerk und gab von der selbst produzierten Energie immer wieder gegen Entgelt an das Netz ab. Insofern war er umsatzsteuerrechtlich als Unternehmer zu betrachten, denn er machte die Mehrwertsteuer für die Anschaffungskosten des Heizkraftwerkes geltend. Er belieferte gleichzeitig aber in Form des Eigenbedarfs (Entnahme von Strom und Wärme) auch sich selbst. Deswegen stellte sich die Frage, auf welcher Basis die Umsatzsteuer für den Eigenbedarf zu berechnen sei.

Das Urteil
Der BFH als oberste zuständige Gerichtsinstanz entschied, dass nicht die relativ hohen Selbstkosten für die Berechnung der Umsatzsteuer ausschlaggebend sein sollen, sondern ein fiktiver, den Marktverhältnissen angepasster Einkaufspreis. Das gelte zumindest dann, wenn man in der Lage sei, diesen Einkaufspreis auch tatsächlich zu ermitteln (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen XI R 3/10).

Quelle: LBS – Infodienst Recht und Steuern

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Cornelia Rüsing (rechts) ist die Gewinnerin des April-Rätsels im Sparkassenkalender 2015. Vor dem Eingang zur „Gartenstadt Crengeldanz“ an der unteren Schottstraße gratulierte Stefanie Matuschek, Leiterin der benachbarten Sparkassengeschäftsstelle, mit einem Blumenstrauß und übergab einen 5-Gramm-Goldbarren.
Cornelia Rüsing (rechts) ist die Gewinnerin des April-Rätsels im Sparkassenkalender 2015. Vor dem Eingang zur „Gartenstadt Crengeldanz“ an der unteren Schottstraße gratulierte Stefanie Matuschek, Leiterin der benachbarten Sparkassengeschäftsstelle, mit einem Blumenstrauß und übergab einen 5-Gramm-Goldbarren.

Cornelia Rüsing (rechts) ist die Gewinnerin des April-Rätsels im Sparkassenkalender 2015. Vor dem Eingang zur „Gartenstadt Crengeldanz“ an der unteren Schottstraße gratulierte Stefanie Matuschek, Leiterin der benachbarten Sparkassengeschäftsstelle, mit einem Blumenstrauß und übergab einen 5-Gramm-Goldbarren.

Cornelia Rüsing  kennt sich in Witten bestens aus und gewinnt pures Gold.

„Wittener Schnitzeljagd II“ lautet der Titel unseres Kalenders 2015. Mit dem Kalender ist ein monatliches Gewinnspiel verbunden: In jedem der zwölf Monate gibt es einen 5-Gramm-Goldbarren zu gewinnen. Nachdem nun auch der vierte Monat des Jahres vorüber ist, haben wir den Gewinner des April-Rätsels ermittelt. Insgesamt gingen 559 richtige Lösungen per Karte und online ein.

Auch Cornelia Rüsing hatte richtig recherchiert, dass die „Gartenstadt Crengeldanz GmbH“ von der Westfälischen Straßenbahn und der Stadt Witten im Jahr 1913 gegründet wurde. Eine Informationstafel an der unteren Schottstraße lieferte die Lösung. Die vielen Wittenern relativ unbekannte Siedlung abseits des pulsierenden Straßenverkehrs ist als ehemalige Werkssiedlung für Straßenbahner entstanden. Die 38  vollverschieferten Fachwerkhäuser im bergischen Stil bilden einen dorfartigen Charakter –  ein kleiner Dorfplatz fehlt nicht. Große Gärten sorgen für viel Wohnwert. Die Siedlung steht seit 1989 unter Naturschutz.

Die „Wittener Schnitzeljagd“ des Monats Mai führt übrigens nach Stockum.  Fotos und Informationen aus dem nördlichsten Ortsteil Wittens und die konkrete Preisfrage samt Teilnahmekarte findet man in den rund 20.000 von uns ausgegebenen Wandkalendern und natürlich auch online: Goldbarren gewinnen.

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Der Gerdeshof in Witten-Stockum
Der Gerdeshof in Witten-Stockum

Der Gerdeshof in Witten-Stockum

Die „Insel“ Stockum

Betrachtet man die Stadtkarte von Witten, so fällt im Norden des Stadtgebiets sofort die „Insellage“ Stockums ins Auge. Die Karte zeigt deutlich den noch bis heute erhaltenen ländlichen Charakter der Region. Begrenzt wird Stockum im Westen vom Bochumer Ortsteil Langendreer und im Norden und Osten von mehreren Dortmunder Nachbargemeinden.

Der Ort kann auf eine lange und sehr bewegte Geschichte zurückblicken. 1993 feierte Stockum sein 1111-jähriges Jubiläum, denn eine erste nachweisbare Besiedlung durch Bauern reicht zurück bis ins 9. Jahrhundert. In den Abgabelisten des Klosters Werden sind vier Stockumer Höfe im Jahr 882 erstmals urkundlich genannt. Ausgrabungen belegen allerdings, dass sich hier bereits sehr viel früher Menschen ansiedelten. Die ausgedehnten Ländereien der Stockumer Mark standen für die gemeinsame Nutzung durch die Bauern zur Verfügung und so entwickelte sich eine ausgeprägte Landwirtschaft mit weitläufigen Hofanlagen.

Blick vom Steinberg auf Stockum

Blick vom Steinberg auf Stockum

Es ging allerdings nicht immer friedlich zu. Im Bereich des Hofs Schulte-Niermann befand sich ein nicht mehr existierender Rittersitz „Zur Heyde“. Differenzen mit den Lehnsherren führten zu Fehden und mehrfachen gänzlichen Verwüstungen des Ortes im 14. und 15. Jahrhundert. Im 16. Jahrhundert wurde die Bevölkerung mit dem wechselnden Lehnsherrn protestantisch und gehörte bis zum Jahr 1906 zum Kirchspiel Lütgendortmund.

Erst 1906 wurde Stockum selbstständige evangelische Gemeinde. Auch die folgenden Jahrhunderte waren nicht immer friedlich bis hin zu den Bombenangriffen 1945 im Zweiten Weltkrieg.

Noch heute zeugen imposante Hofanlagen von der langen Tradition der Bauernschaft. Insbesondere der Gerdeshof ist von herausragender Bedeutung. Hier stand das ehemalige Amtshaus von Langendreer, welches auch für Stockum zuständig war. Bis zum Jahr 1929 gehörte Stockum nämlich zum Amt Langendreer. Erst durch eine Gemeindereform ging Stockum zu Witten über.

Am Katteloh

Am Katteloh

Stockum lernt man am besten zu Fuß oder per Rad kennen. Vom Steinberg, der höchsten Erhebung, sind bei gutem Wetter herrliche Fernsichten bis ins Münsterland möglich. Unbedingt zu empfehlen ist eine Wanderung durch die landschaftlich besonders reizvolle Dürener Schweiz. An der Dünnebecke befand sich eine wasserkraftbetriebene Kornmühle, der die Mühlenstraße ihren Namen verdankt. Von hier erschließt sich der Ort Stockum in seiner ganzen ländlichen Schönheit mit Feldern und Höfen sowie einem beeindruckenden Ortspanorama.

Im Frühjahr bietet der Dorney mit seinem Massenvorkommen an Buschwindröschen und Bärlauch ein besonderes Erlebnis nicht nur für Naturliebhaber.

Bargeldnutzung ist rückläufig
Bargeldnutzung ist rückläufig

Bargeldnutzung ist rückläufig

In acht von 10 deutschen Geldbörsen stecken mindestens zwei Bezahlkarten, zumeist die Karte zum Girokonto und eine Kreditkarte. Knapp 40 Prozent der Bundesbürger tragen im Schnitt 50 Euro Bargeld mit sich rum.

Der Trend zum elektronischen Geld wächst stetig. Über die Hälfte der Deutschen kann sich sogar eine Welt ganz ohne Bargeld vorstellen.

Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag der Euro Kartensysteme. Danach zahlen 66 Prozent aller Befragten mehrmals in der Woche mit ihrer Girocard (umgangssprachlich immer noch EC-Karte genannt). Wer die Karte nutzt, findet sie zumeist sehr praktisch (71 Prozent).

53 Prozent tragen ungern Bargeld mit sich. Einig sind sich nahezu alle Befragten, wenn es um die Sicherheit geht: Fast 90 Prozent vertrauen der Karte, die sie von Ihrer Bank oder Sparkasse erhalten haben.

60 Prozent aller Bürger/innen zahlen schon jetzt mehr als die Hälfte ihrer Ausgaben im Geschäft mit Karte. Sieben von 10 Befragten zahlen heute wesentlich häufiger mit Karte als noch vor 10 Jahren.

Streit um Treppenhausreinigung und andere nette Dinge des Lebens
Streit um Treppenhausreinigung und andere nette Dinge des Lebens

Streit um Treppenhausreinigung und andere nette Dinge des Lebens

Streit um Treppenhausreinigung und andere nette Dinge des Lebens: Gerichtsfälle rund um die Reinigung einer Immobilie.

Uns Deutschen wird ja nachgesagt, dass wir Sauberkeit und Reinlichkeit allzu wichtig nehmen. Das sieht naturgemäß der eine so, die andere so.

Eines ist allerdings eine Tatsache: Immer wieder gibt es vor unseren Gerichten Prozesse dazu. Mal wird darum gestritten, welche Pflegestandards überhaupt erwartet werden dürfen. Mal geht es darum, wer für die Kosten aufkommen muss. Mal geht ein Bürger gegen die seiner Meinung nach zu oberflächliche Straßenreinigung der Kommune vor. Wir stellen Ihnen hier mal acht Urteile dazu vor.

Plan muss umgesetzt werden
Ein Klassiker ist der Streit zwischen Eigentümern und Mietern um die ordnungsgemäße Ausführung der Treppenhausreinigung. Häufig wird per Hausordnung ein fester Turnus unter den Parteien vereinbart. Kommt ein Mieter diesen Pflichten nicht nach, dann ist der Eigentümer nach Einschätzung des Amtsgerichts Bremen berechtigt, eine Fachfirma zu beauftragen und die Kosten entsprechend umzulegen. Es liege im Interesse aller Mieter, dass die Arbeiten auch tatsächlich fristgemäß erledigt würden (Aktenzeichen 9 C 346/12).

Aber nicht jeder Plan ist korrekt: Untragbare Reinigungspflicht
Die Parteien eines Mietvertrages dürfen bezüglich der Reinigungspflichten diverse Verpflichtungen eingehen, ohne dass dies jemanden etwas angehen würde. Allerdings kann der Eigentümer vom Mieter nichts Unmögliches verlangen. So hatte der Vermieter in einem „Haus- und Hofreinigungsplan“ seine Mieter verpflichtet, einmal im Jahr den Dachboden zu kehren und die Dachfenster zu putzen. Dabei durften die Mieter diesen Speicher gar nicht nutzen. Das ging dem Amtsgericht Köln dann doch zu weit. Im Urteil hieß es: „Der Mieter muss nicht damit rechnen, dass er zur Reinigung von Hausteilen herangezogen wird, die er weder ausschließlich noch zusammen mit den übrigen Mietern nutzen kann“ (Aktenzeichen 205 C 144/08).

Wenn Bundesrichter sich um Steckdosen kümmern müssen
Der Eigentümer einer Immobilie muss es seinen Mietern ermöglichen, dass diese ihre Räumlichkeiten auf moderne Weise reinigen können. So hat der Mieter im Regelfall Anspruch auf eine Elektrizitätsversorgung, die gleichzeitig den ordnungsgemäßen Betrieb eines größeren Haushaltsgeräts und eines Staubsaugers erlaubt. Im konkreten Fall war es während der Staubsaugernutzung immer wieder zu Stromunterbrechungen gekommen, was der Bundesgerichtshof  als unzumutbar betrachtete. Im Mietvertrag sei diese Besonderheit nicht erwähnt worden (Aktenzeichen VIII ZR 343/08).

Handwerkerbeaufsichtigung
Manchmal sind erhebliche Reinigungs- und Reparaturarbeiten fällig, um eine Wohnung wieder gebrauchsfähig zu machen. So war es auch nach einem Wasserschaden. Es mussten Möbel ausgelagert und Trocknungsmaschinen aufgestellt werden. Immer wieder benötigten Handwerker einen Zugang zur Wohnung. Dem Mieter ist nach Überzeugung des Landgerichts Berlin nicht zuzumuten, dass dies in seiner Abwesenheit geschieht. Er durfte deswegen seinen Verdienstausfall während der „Beaufsichtigung“ der Handwerker geltend machen (Aktenzeichen 67 S 177/05).

Dachrinnenkontrolle
Eine gewisse Schwachstelle sind die Dachrinnen einer Immobilie, besonders nach heftigen Stürmen und wenn das Laub von den Bäumen fällt. Sie können verstopfen und überlaufen. Trotzdem gibt es für Vermieter keine Verpflichtung, die Dachrinnen regelmäßig verdachtsunabhängig zu kontrollieren bzw. zu reinigen. Erst angesichts besonderer Umstände (Bäume in unmittelbarer Nähe) können nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf solche Pflegemaßnahmen nötig sein (Aktenzeichen I-24 U 256/11).

Unzumutbare Geruchsbelästigung
Wenn ein Mieter seine Wohnung so stark verschmutzt, dass dies zu erheblichen Geruchsbelästigungen für die Nachbarn führt, dann kann ihm die fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Der Eigentümer darf, so das Amtsgericht Münster , ein Mindestmaß an Sauberkeit erwarten, um den Hausfrieden erhalten zu können. Hier hatten sich die anderen Mieter über einen unerträglichen Geruch beschwert, der aus der Wohnung drang. Sie hatten sogar ihre eigenen Eingangstüren unten abgedeckt, um dem Gestank zu entkommen (Aktenzeichen 3 C 4334/10).

Und zum Schluss noch zwei Fragen:

Wer muss Graffiti-Beseitigung bezahlen?
In Großstädten werden Immobilien regelmäßig durch Schmierereien an Hauswänden in Mitleidenschaft gezogen. Der Eigentümer ist dann gezwungen, diese Graffiti von Fachleuten beseitigen zu lassen. Doch wer muss das bezahlen? Er selbst oder seine Mieter? Das Amtsgericht Berlin-Mitte befasste sich mit dieser Frage und entschied: Ist die Substanz der Wand nachhaltig betroffen (Sachbeschädigung), dann muss der Eigentümer aufkommen. Sind die Graffiti mittels einfacher Reinigung zu entfernen, handelt es sich um umlagefähige Kosten. Hier war quartalsweise eine Firma damit beschäftigt, um die immer wieder neuen Schmierereien zu entfernen. Die Mieter mussten zahlen (Aktenzeichen 11 C 35/07).

Gebührenminderung rechtens?
Wenn einem Anwohner die kommunale Straßenreinigung zu schlampig ist, dann darf er deswegen noch nicht ohne weiteres seine Gebührenzahlungen mindern. Insbesondere dann nicht, wenn parkende Autos eine komplette Säuberung der Straße verhindert haben und die Arbeiten zumindest im Großen und Ganzen korrekt erledigt wurden. Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen entschied, dass erst bei länger dauernden und/oder besonders nachhaltigen Reinigungsdefiziten an solche Kürzungen zu denken sei (Aktenzeichen 9 LA 205/08).

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

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Bundesbank-Studie prognostiziert bargeldlose Zukunft
Bundesbank-Studie prognostiziert bargeldlose Zukunft

Bundesbank-Studie prognostiziert bargeldlose Zukunft

Bundesbank-Studie prognostiziert bargeldlose Zukunft

Es gibt einen eindeutigen Trend hin zu einer bargeldlosen Gesellschaft. Diese Veränderung, die viele Kunden auch in ihrem eigenen Bezahlverhalten wahrnehmen, belegt die Bundesbank durch eine kürzlich veröffentlichte Studie.*

Zwar dominiert das Bargeld noch immer den Einkaufsalltag der Deutschen, doch die Nutzung elektronischer Zahlungsmittel steigt weiter an. Vor allem die girocard (im Sprachgebrauch immer noch gern EC-Karte genannt) erfreut sich großer Akzeptanz. Zusätzlich bieten die meisten Karten neben der Bezahlung direkt vom Konto weitere weitere  Annehmlichkeiten, die aber wie die Funktion „Geldkarte“ eher ein bescheidenes Dasein fristen. Der Chip auf der Karte kann mit Geld aufgeladen werden. So kann man eine praktische „Kleingeldbörse“ nutzen, zum Beispiel für  den Parkautomaten.

Die Karten der Sparkassen bieten mit der Funktion „girogo“ dazu noch einen weiteren Vorteil: Kleine Beträge bis 20,00 Euro können schnell und bequem sogar kontaktlos bezahlt werden. Einfach die Karte vor das Terminal halten und die 3,70 Euro beim Bäcker oder 5,00 Euro in der Apotheke sind bezahlt.

17 Prozent der Befragten gaben in der Umfrage an, wo immer möglich elektronische Bezahlverfahren zu nutzen – ein Zuwachs von mehr als 40 Prozent im Vergleich zur Vorgängerstudie aus dem Jahr 2011. Entsprechend geht die Bundesbank davon aus, dass sich die bargeldlosen Zahlungsmittel künftig in Deutschland durchsetzen werden.

Vor allem die girocard hat an Bedeutung gewonnen. Für fast 30 Prozent der Bezahlumsätze, dokumentierten die Befragten 2014 die Nutzung der girocard. Am häufigsten griffen 25- bis 34-Jährige beim Bezahlen zu ihrer Bank- oder Sparkassenkarte und beglichen mehr als 38 Prozent ihrer Umsätze mit der girocard. Insbesondere bei Beträgen zwischen 50 und 100 Euro wurde die Bank- bzw. Sparkassenkarte von allen Studienteilnehmern häufig genutzt: Mehr als 43 Prozent der Transaktionen in diesem Betragssegment zahlten die Kunden mit der girocard.

Moderne Bezahlverfahren gewinnen indes an Bekanntheit. So gaben 21 Prozent der Befragten an, kontaktlose Bezahlverfahren mit Karte, wie zum Beispiel „girogo“, zu kennen.

Mehr zu girogo erfahren Sie hier: www.girogo.de

* Bevölkerungsrepräsentative Studie, durchgeführt 2014 vom Marktforschungsinstitut MARPLAN. Insgesamt wurden 2.036 computergestützte Interviews sowie 2.019 Zahlungstagebücher ausgewertet.

Firmen legen großen Wert auf nachhaltiges Wirtschaften und Datensicherheit

Firmen legen großen Wert auf nachhaltiges Wirtschaften und Datensicherheit

Eine Umfrage des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) aus März 2015 unter 502 mittelständischen  Unternehmen zeigt: Die Firmen legen großen Wert auf nachhaltiges Wirtschaften und Datensicherheit. Ergebnisse zum Download am Schluss des Beitrages.

Nachhaltiges wirtschaftliches Handeln ist für den deutschen Mittelstand von wachsender Bedeutung und in vielen Unternehmensbereichen fest verankert. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen repräsentativen Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut forsa im Auftrag des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) anlässlich des 15. Sparkassen-Forums Deutscher Mittelstand durchgeführt hat.

Gesellschaftliche Verantwortung
Für nahezu alle der befragten Unternehmen gehören ein möglichst umweltfreundliches und ressourcenschonendes Wirtschaften (99 Prozent) sowie eine langfristige Entwicklung des Unternehmens (93 Prozent) zum nachhaltigen Wirtschaften. 85 Prozent der Unternehmen meinen auch, dass die Übernahme von gesellschaftlicher Verantwortung eng mit Nachhaltigkeit verbunden sei.

Nachhaltigkeit
Das Thema Ressourcen ist für den Mittelstand einer der wichtigsten Aspekte nachhaltigen Wirtschaftens. So haben 78 Prozent der befragten Unternehmen in den letzten Jahren Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten umgesetzt. Weitere 7 Prozent planen derzeit die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen. 52 Prozent der befragten Unternehmen haben in den letzten Jahren ihre Anstrengungen verstärkt, umweltfreundliche Materialien einzusetzen. Insgesamt begrüßen 55 Prozent der Befragten verpflichtende Energieüberprüfungen von Unternehmen, beispielsweise in Form von Energieaudits. Lediglich etwa ein Drittel der Befragten findet solche Audits nicht sinnvoll.

Neben dem Umweltschutz nimmt auch das gesellschaftliche Engagement eine besondere Position in den Nachhaltigkeitsaktivitäten des Mittelstandes ein: Vier von fünf befragten Unternehmen (80 Prozent) fördern regelmäßig gesellschaftliche Projekte, unter anderem in Form von Spenden, Sponsoring oder Stiftungen.

Digitalisierung und Datensicherheit
Auch die Digitalisierung bildet für die Befragten mittlerweile ein wesentliches Element nachhaltigen Wirtschaftens. Für 88 Prozent der Befragten ist hierbei die Datensicherheit derzeit wichtig oder sehr wichtig. Nur wenige Unternehmen (2 Prozent) sehen Datensicherheit als eher unwichtig an. Hinsichtlich der Auslagerung von Daten an externe Dienstleister in die sogenannte „Cloud“ zeigen sich die befragten mittelständischen Unternehmen jedoch skeptisch. Während 25 Prozent der Befragten sagen, eine solche Auslagerung komme für sie infrage oder werde bereits genutzt, kommt eine Datenauslagerung für drei Viertel der mittelständischen Unternehmen bislang nicht infrage.

Die repräsentative Umfrage im Auftrag des DSGV wurde von forsa durchgeführt. Dabei wurden im März 2015 insgesamt über 500 mittelständische Unternehmen mit 10 bis 500 Beschäftigten in ganz Deutschland telefonisch befragt.

Ergebnisse zum Download

Gartenstadt Crengeldanz
Gartenstadt Crengeldanz

Gartenstadt Crengeldanz

Gartenstadt Crengeldanz

Was mag Crengeldanz wohl bedeuten? Einer Theorie zufolge führt der Name Crengeldanz auf „Kringeltanz – im Kreis tanzen“ und damit auf einen Versammlungs- und Festplatz im frühen Mittelalter zurück. Verbindliche Angaben sind allerdings nicht überliefert, Ursprung und das genaue Alter sind unbekannt.

Nachzuweisen sind hingegen Vorgängerbauten des heutigen Hauses Crengeldanz. Aus einem bescheidenen Gut entwickelte sich das noch heute in einem großzügigen Park befindliche Gebäude zu einem barocken Herrenhaus aus dem Jahr 1706. 1825 erstanden die Gebrüder Gustav und Theodor Müllensiefen das Anwesen und gründeten eine bedeutende Glasfabrik. Die nach wie vor bestehende Produktionsstätte gehört heute zur Pilkington Deutschland AG.

Der zentrale Dorfplatz

Der zentrale Dorfplatz

Vor der wirtschaftlichen Entwicklung der Region waren die Straßenverhältnisse verheerend. Wegen der schlechten Fernverbindungen konnte sich der Handel mit anderen Städten und Regionen nur schleppend entwickeln. Der Kohleabbau und die stetig wachsende Industrialisierung erforderten verlässliche Transportwege. So entwickelte sich Ende des 18. Jahrhunderts der Crengeldanz zu einem bedeutenden Verkehrsknotenpunkt.

1899 wurde die Straßenbahnlinie Bommern – Langendreer gegründet und ein Straßenbahnbetriebshof angelegt. Für die Mitarbeiter der Straßenbahngesellschaft entstand die Werkssiedlung „Gartenstadt Crengeldanz“. Planung und Ausführung erfolgten durch das Stadtbauamt Witten unter der Bauleitung des Architekten Banz.

Das Modellkonzept der Gartenstadt entstand um etwa 1900 in England. Es bezeichnet eine planmäßig angelegte Wohnsiedlung mit Grüngürtel und Gartenanlagen für die Selbstversorgung sowie sozialen ud öffentlichen Einrichtungen.

Bergischer Haustyp mit Garten

Bergischer Haustyp mit Garten

Die 38 Wohnhäuser sind in bergischer Bauweise als Fachwerkbauten errichtet. Schiefer bestimmt das Bild der Anlage. Typisch sind die weißen Tür- und Fensterlaibungen wie auch die grünen Blendläden des bergischen Hauses. Der dorfartige Charakter mit einem zentralen Dorfplatz hat sich bis heute erhalten. Zu Jedem Haus gehörten ein Gartengrundstück zur Selbstversorgung mit Gemüse und Kartoffeln sowie Ställe für die Kleinviehhaltung.

Die Siedlung steht seit 1989 unter Denkmalschutz und gehört zur Route Industriekultur. Es gibt eine spezielle Themenroute, die sich den Arbeitersiedlungen des Ruhrgebiets widmet.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter route-industriekultur.de

Stecker gezogen: Keine LED-Werbetafel im Wohngebiet
Stecker gezogen: Keine LED-Werbetafel im Wohngebiet

Stecker gezogen: Keine LED-Werbetafel im Wohngebiet

Schon die großformatige Werbung an sich, die gelegentlich an Häuserwänden angebracht wird, stört viele Anwohner. Umso heftiger sind die Proteste, wenn es sich nicht nur um ein Plakat handelt, sondern um eine LED-Leuchtwand, die auch nachts für Aufsehen sorgt. Genau das hatte allerdings eine Werbefirma vor. Sie wollte eine bestehende Plakatwand mit einer LED-Schriftleiste umrüsten.

Das zuständige Bauamt stellte sich dem entgegen und verweigerte die Genehmigung. Die Bewohner des benachbarten, weniger als sechs Meter entfernten Gebäudes würden durch das Flackern des Lichts zu stark belästigt. Das gehe klar über das hinaus, was ein Nachbar selbst innerhalb einer traditionell eher unruhigen städtischen Umgebung hinnehmen müsse. Einen Bezug zur Wohnnutzung sah das Gericht nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht mehr gegeben. Man müsse hier von einem wesensfremden Gestaltungselement sprechen (VG Stuttgart, Aktenzeichen 13 K 308/14)

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Recht auf Auftragserfüllung
Recht auf Auftragserfüllung

Recht auf Auftragserfüllung

Eine Handwerksfirma muss bei Arbeiten den Mindeststandard der allgemein anerkannten Regeln der Technik einhalten und schuldet es dem Auftraggeber auch, dass der vertraglich vereinbarte Erfolg im sinne einer ordnungsgemäßen Auftragserfüllung eintritt. Darauf dürfen sich Immobilieneigentümer verlassen.

Der Fall
In den Keller einer Immobilie drang Wasser ein. Das wollte der Eigentümer unterbinden, weil es nicht nur höchst unangenehm ist, sondern langfristig auch zu Gebäudeschäden führen kann. Er beauftragte ein Unternehmen mit einer Schadenanalyse und gab diesem dann den Zuschlag für die Arbeiten im Wert von knapp 4.000 Euro. Doch von einer erfolgreichen Sanierung konnte man nicht sprechen, denn es drang später erneut Wasser in den Keller ein. Der Handwerker wollte von einer Haftung nichts wissen. Eine absolute Erfolgsgarantie sei eben mit dieser Methode nicht verbunden.

Das Urteil
Das OLG Brandenburg zeigte wenig Verständnis für die Argumente der Firma. Der Vertrag habe eine dauerhafte Trockenlegung des Kellers beinhaltet – und das sei damit auch der entscheidende Maßstab. Wenn der Handwerker von vornherein Zweifel am Erfolg der angewendeten Methode habe, dann müsse er das bei Vertragsabschluss dem Kunden unmissverständlich kundtun. Nur so könne er einer Haftung entgehen. Das war aber hier nicht der Fall gewesen (OLG Brandenburg, Aktenzeichen 12 U 133/13).

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

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Treppenlift: Bundesfinanzhof zeigte sich im Falle eines Behinderten großzügig
Treppenlift: Bundesfinanzhof zeigte sich im Falle eines Behinderten großzügig

Treppenlift: Bundesfinanzhof zeigte sich im Falle eines Behinderten großzügig

Ein Treppenlift ist häufig die letzte Möglichkeit, einem Behinderten innerhalb seines eigenen Hauses noch eine gewisse Mobilität zu erlauben. Immer wieder wird jedoch vor  Gerichten darum gestritten, unter welchen Voraussetzungen der Einbau steuerlich als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden kann. Die höchste Instanz zeigte sich nun großzügig.

Der Fall
Ein Hausbesitzer war in seiner Bewegungsfähigkeit stark eingeschränkt. Er benötigte selbst für kurze Strecken einen Rollstuhl oder Rollator. Um von einem Stockwerk seiner Immobilie in das andere gelangen zu können, ließ er für rund 18.000 Euro einen Treppenlift einbauen. Der Betrag wurde in der nächsten Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht. Doch das Finanzamt weigerte sich, weil nicht schon im Vorfeld ein (amts-)ärztliches Gutachten zur Notwendigkeit des Einbaus erstellt worden sei.

Das Urteil
So streng wollten die Richter des Bundesfinanzhofes die Angelegenheit nicht sehen. Ob ein Treppenlift notwendig gewesen sei oder nicht, dazu nahmen sie keine Stellung. Das müsse nach Abwägung der medizinischen Argumente die zuständige Instanz entscheiden. Aber die Sache bereits am starken Formalismus des vorherigen Gutachtens scheitern zu lassen, das gehe zu weit (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 61/12).

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS
Bild: Presse tk-encasa.de