Mit einer eindrucksvollen Aktion setzte die Sparkasse Witten heute ein deutliches Zeichen für Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkasse Witten unterstützten freiwillig den Bau eines Insektenhotels für Honigbienen auf dem Gelände der Sparkasse. Die Veranstaltung wurde in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsbauunternehmen GaLa-Bau Paul Fischer organisiert und auf den fachlich versierten Rat von Birgit Ehses von der Naturschutzgruppe Witten (@nawit) zurückgegriffen.

Das Thema Nachhaltigkeit spielte bei der Aktion eine maßgebliche Rolle. Das Engagement der Sparkasse für die Umwelt und für kommende Generationen spiegelt sich sowohl in der Durchführung als auch in der Wahl der Partner wider. Unter der Devise „Nachhaltig leben – für eine bessere Zukunft“ wurde das Wildbienenhotel sowie die entsprechende Wildblumenwiese geplant und errichtet.

Unterstützung erhielt die Sparkasse Witten von erfahrenen Imkern des Imkervereins Witten-Wetter, die die Bienenkästen aufbauen und betreuen werden. Durch die enge Zusammenarbeit und den Austausch von fachlichem Wissen wird gewährleistet, dass das Insektenhotel den Bienen optimale Bedingungen bietet.

„Wir sind stolz darauf, als Sparkasse Witten nicht nur für unsere Region da zu sein, sondern auch einen Beitrag zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz zu leisten. Insekten, insbesondere Honigbienen, spielen eine essentielle Rolle in unserem Ökosystem und sind stark gefährdet. Mit dem Insektenhotel möchten wir einen kleinen, aber wichtigen Schritt zur Bewahrung der Biodiversität tun“, erklärte Andrea Psarski, Vorständin der Sparkasse Witten.

Die Aktion auf dem Gelände der Sparkasse Witten bietet nicht nur den Bienen neuen Lebensraum, sondern ist auch ein Bildungsprojekt für Interessierte.

Die Sparkasse Witten setzt sich aktiv für den Schutz der Natur ein und arbeitet gemeinsam mit Partnern daran, nachhaltige Projekte in der Region zu fördern. Durch solche Aktionen sollen Bewusstsein und Verantwortung für Umwelt und Nachhaltigkeit in der Bevölkerung gestärkt werden.

Die Sparkasse Witten demonstriert damit erneut, dass sie nicht nur eine bedeutende Institution für die lokale Wirtschaft, sondern auch ein verantwortungsbewusster Akteur im Bereich Umweltschutz und Nachhaltigkeit ist.

Übrigens: Weitere Aktionen der Sparkasse Witten gibt´s in unserem 👉Digital Report👈https://urx1.com/v5fyM

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Das aktuelle Marktumfeld ist von vielen Unwägbarkeiten gekennzeichnet: hohe Inflation, steigende Zinsen, volatile Aktienmärkte, eine schwächelnde Konjunktur sowie weiterhin bestehende politische Spannungen. Das stellt Anleger vor große Herausforderungen. In diesem Marktumfeld spielen aber gerade Express-Zertifikate ihre Stärken aus und stellen somit ein interessantes Anlageprodukt dar. Mit unserem Sparkasse Witten 3,10% Herbst-Express-Zertifikat Pro 11/2028 der DekaBank bezogen auf den EURO STOXX Select Dividend 30 können Sie aktuell ein solches Express-Zertifikat zeichnen.

Justin Gärtner

Justin Gärtner, Wertpapierexperte der Sparkasse Witten, erklärt Ihnen, wie das Zertifikat funktioniert.
Herr Gärtner, was ist vor dem Hintergrund des aktuellen Marktumfelds das Besondere an Express-Zertifikaten Pro der DekaBank?

Im aktuellen Marktumfeld stellen gerade Express-Zertifikate Pro eine gute Anlagemöglichkeit dar, weil sie über die gesamte Laufzeit hinweg eine feste Zinszahlung bieten sowie selbst bei seitwärts tendierenden oder sogar leicht fallenden Aktienmärkten am Laufzeitende das investierte Geld zurückgezahlt werden kann. Denn mit Hilfe einer als Risikopuffer fungierenden Kursschwelle, der sogenannten Barriere, können Anleger auch bei fallenden Märkten ihr Verlustrisiko begrenzen. Das ist ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal gegenüber der direkten Anlage in Aktien.

Wie sieht das beim Sparkasse Witten 3,10% Herbst-Express-Zertifikat Pro 11/2028 der DekaBank bezogen auf den EURO STOXX Select Dividend 30 konkret aus?

Unser Sparkasse Witten 3,10% Herbst-Express-Zertifikat Pro 11/2028 der DekaBank bezogen auf den EURO STOXX Select Dividend 30 ist mit einer festen Laufzeit von 6 Jahren und einer jährlichen Zinszahlung von 3,10 Prozent ausgestattet. Bei einem positiven Verlauf des Basiswerts kann das Zertifikat vorzeitig zum Nennbetrag, der bei 100 Euro liegt, zurückgezahlt werden – daher kommt die Bezeichnung „Express“. Durch diese Möglichkeit der vorzeitigen Tilgung bietet sich jedes Jahr die Chance zur Wiederanlage. So können sich Anleger bei günstigen Märkten immer wieder neu ausrichten. Wird das Zertifikat nicht vorzeitig zurückgezahlt, kann der Basiswert, der EURO STOXX Select Dividend 30, am Laufzeitende bis zu 40 Prozent gegenüber dem Startwert an Wert verlieren und der Anleger erhält dennoch sein eingezahltes Geld zurück.

Welche Risiken müssen Anleger beachten?

Express-Zertifikate Pro sind Inhaberschuldverschreibungen. Bei einer solchen Geldanlage sollten Anleger daher immer ein besonderes Augenmerk auf die Bonität der Emittentin legen. Denn kommt es bei diesem zur Zahlungsunfähigkeit, können Anleger Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Außerdem nehmen Anleger bei einem Express-Zertifikat nicht an einer steigenden Entwicklung des Basiswerts teil, da maximal der Nennbetrag zurückgezahlt wird.

Auf einen Blick: 
Unser Angebot:Sparkasse Witten 3,10% Herbst-Express-Zertifikat Pro 11/2028 der DekaBank bezogen auf den EURO STOXX Select Dividend 30
ISIN / WKN:DE000DK07H09 / DK07H0
Zeichnungsfrist:17.10.2022 bis 11.11.2022, vorbehaltlich einer Verlängerung oder Verkürzung

Und wenn ich jetzt mehr über das Sparkasse Witten 3,10% Herbst-Express-Zertifikat Pro 11/2028 der DekaBank bezogen auf den EURO STOXX Select Dividend 30 wissen möchte?

Informationen gibt es z.B. auf unserer Website. Am besten ist es aber, sich bei uns in der Sparkasse beraten zu lassen, ob das Zertifikat zur persönlichen Anlagestrategie passt. Jetzt Beratungstermin vereinbaren!

Die hierin enthaltenen Informationen stellen keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf des Finanzinstruments dar und können eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Diese Werbeinformation enthält nicht alle relevanten Informationen zu diesem Finanzinstrument. Vor einer Anlageentscheidung in Zertifikate wird potenziellen Anlegern empfohlen, den Wertpapierprospekt zu lesen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Anlageentscheidung vollends zu verstehen. Die Billigung des Prospekts durch die zuständige Behörde ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Der Wertpapierprospekt und eventuelle Nachträge können unter https://www.deka.de/deka-gruppe/wertpapierprospekte unter dem Reiter „EPIHS-I-21“, die Endgültigen Bedingungen unter https://mmscache.deka.de/DE000DK07H09_FT.pdf heruntergeladen werden. Sämtliche Wertpapierinformationen sowie das aktuelle Basisinformationsblatt sind ebenfalls bei Ihrer Sparkasse oder der DekaBank Deutsche Girozentrale (www.deka.de), 60625 Frankfurt kostenlos erhältlich. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann. Sollten Kurse / Preise genannt sein, sind diese freibleibend und dienen nicht als Indikation handelbarer Kurse / Preise.

Verkaufsbeschränkung: Auf besondere Verkaufsbeschränkungen und Vertriebsvorschriften in den verschiedenen Rechtsordnungen wird hingewiesen. Insbesondere dürfen die hierin beschriebenen Finanzinstrumente weder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika noch an bzw. zugunsten von U.S.-Personen zum Kauf oder Verkauf angeboten werden.

Der EURO STOXX® Select Dividend 30-Kursindex ist das geistige Eigentum (inklusive registrierte Marken) der STOXX AG. Für die auf dem Index basierende Schuldverschreibung übernehmen STOXX AG und ihre Lizenzgeber keine Gewährleistung und schließen jegliche Haftung aus.

Am 18.06.2022 starte die die neue Saison der Ruder-Bundesliga – auf der Regattastrecke in Kassel.
Der neu formierte Witten/Bochum-Achter (ehemals Ruder-Club Witten Achter) war dabei!
Im Boot saßen (vom Bug zum Heck): Lukas Tewes, Oliver Krüger, Caspar Stott, Jonas Eichholz, Arne Irmai, Lukas Geller, Benjamin Daumann, Lukas Föbinger und Julia Eichholz.

Hier der Rennbericht des Ruderclubs Witten:
Der erste Renntag der Ruder-Bundesliga der Saison 2022 am 18.06. in Kassel wurde bereits mit Spannung erwartet. Der Männer-Achter des RC Witten greift nun schon in der 12. Saison aktiv ins Renngeschehen ein. In diesem Jahr wird der Achter mit Ruderern aus Bochum verstärkt, sodass in diesem Jahr mit den offiziellen Namen „Witten/Bochum Achter“ an den Start gegangen wird. Bei sommerlichen Temperaturen von bis zu 35° Celsius wurde der Renntag in Kassel eine wahre Hitzeschlacht. Nach der Vorbereitung der letzten Wochen auf den heimischen Gewässern startete der Witten/Bochum Achter hoch motiviert ins Zeitfahren. Hier zählt erfahrungsgemäß jede Zehntel Sekunde, sodass man hoch konzentriert an die Startpontons eingeschwommen ist. Nach einem soliden Rennen konnte die vierzehnte Zeit von insgesamt achtzehn startenden Achtern verbucht werden. Für das Achtelfinale gegen den starken Achter aus Osnabrück hatte man sich dementsprechend viel vorgenommen. In einem beherzten Rennen blieb der Achter aus Bochum und Witten lange am Gegner dran, die Osnabrücker konnten das Rennen erst auf den letzten Schlägen für sich entscheiden. So traf man im Viertelfinale auf den Achter aus Bremen, der aufgrund der Vorleistungen schwer einzuschätzen war. Der Witten/Bochum Achter hatte sich viel vorgenommen und lange schien der Rennplan voll aufzugehen. Im Ziel fehlten unglückliche zwei Zehntelsekunden zum Sieg. So fand sich der Achter aus Witten und Bochum nach drei starken, jedoch unglücklichen Rennen, im Halbfinale um die Plätze 15-18 wieder. Im Halbfinale bekam es der Witten/Bochum Achter mit dem langjährigen Liga-Champion der letzten Jahre, dem Team-Black aus Minden zu tun. Obwohl die Mindener stark eingeschätzt wurden, warf der Achter von der Ruhr alles in eine Waagschale. Es war ein Rennen auf Augenhöhe, leider erneut mit einem unglücklichen Ausgang für die Wittener & Bochumer. Für das Finale um die Plätze 17 und 18 mobilisierte der Witten/Bochum Achter unter dem Kommando von Steuerfrau Julia Eichholz noch einmal die letzten Reserven und konnte unter den Anfeuerungsrufen des Publikums ein einem technisch und taktisch starken Rennen endlich den wohl verdienten Sieg einfahren. In der Endabrechnung konnte somit ein 17. Platz verbucht werden. Für die nächsten Wochen haben sich die Ruderer von der Ruhr viel vorgenommen und sind fest entschlossen, dass sich bereits zur nächsten Station in Berlin-Tegel am 16. Juli das Training auszahlt. Als Ruderer gingen in Kassel an den Start: Lukas Föbinger, Benjamin Daumann, Lukas Geller, Arne Irmai, Jonas Eichholz, Caspar Stott, Oliver Krüger, Lukas Tewes und Linus Schermuly. Tatkräftig unterstützt wurde die Mannschaft wie so oft von Coach Henning Sandmann, der zu jeder Zeit den Überblick hatte und über den Renntag die richtigen Impulse setzen konnte.

Mit unserem Sparkassenkalender „2021 – Natürliche Schätze am Wegesrand“ laden wir Sie ein – Monat für Monat – die oft unbeachteten und dennoch so wertvollen natürlichen Schätze am Wegesrand neu zu entdecken. Schauen Sie doch einfach mal rein.

Dezember: Schlehdorn/Schwarzdorn (Prunus spinosa)

Als eine der ersten heimischen Wildstraucharten zeigt die Schlehe schon im zeitigen Frühjahr ihre
weiße Blütenpracht. Die vielen kleinen sternförmigen Blüten entfalten sich an kahlen Zweigen
noch vor dem Laubaustrieb. Charakteristisch ist ihr leichter Mandelduft.

Sie bieten mit ihrem Pollen und Nektar zahlreichen Insektenarten schon früh im Jahr reichlich
Nahrung, werden dafür aber auch von ihnen bestäubt. So besuchen etwa 20 verschiedene
Wildbienenarten die Schlehenblüten.

Aus den Blüten entwickeln sich im Herbst kugelige schwarz-blau bereifte Steinfrüchte mit einem Durchmesser von etwa 1 bis 1,5 cm. Der darin enthaltene leicht runzelige Steinkern löst sich nur schwer vom grünen Fruchtfleisch. Schlehen sind roh sehr sauer und herb und werden erst nach den ersten Frösten schmackhafter. Sie reifen ab September und verbleiben den Winter über am Strauch. Rund 20 Vogelarten und andere Tiere ernähren sich von den Früchten. Mit der Ausscheidung der Samen übernehmen sie die Ausbreitung der Pflanzenart. Aber auch durch Wurzelsprosse kommt es zu einer intensiven Vermehrung von Schlehen.

Wegen ihres weitreichenden Wurzelwerks, ihrer Ausbreitungsfreude und Windbeständigkeit eignen sich die dornigen Gehölze besonders zur Befestigung von Hängen und Böschungen.

Bevorzugt werden sonnige Standorte an Weg- und Waldrändern und felsigen Hängen oder in Gebüschen auf eher kalkhaltigen, oft auch steinigen Böden.

Der zwischen drei und sechs Meter hohe Strauch kann bis zu 40 Jahre alt werden. Ältere Gehölze
weisen eine sehr dunkle schwärzliche Rinde auf, weshalb die Schlehe auch „Schwarzdorn“
genannt wird.

Lange, spitze Dornen und undurchdringliches Geäst machen den Strauch zu einem wertvollen Vogelschutzgehölz und Brutplatz. In früherer Zeit wurden Viehweiden und Höfe oftmals mit Schlehen umpflanzt, da den dornenreichen Sträuchern eine starke Schutzwirkung gegen Hexen zugeschrieben wurde.

Aus dem harten Schlehenholz wurden Spazierstöcke hergestellt, aus dem sparrigen Geäst Gradierwerke errichtet und mit den Dornen Wurstdärme verschlossen. Aus der Rinde lässt sich ein roter Farbstoff gewinnen, mit dem sich Wolle und Leinen färben lassen. Zur Herstellung von schwarzer Tinte wurde die Rinde durch wiederholtes Einweichen und Aufkochen mit Wasser ausgelaugt.

Die Vitamin-C-haltigen Früchte der Schlehe lassen sich hervorragend zu Marmelade, Gelee oder köstlichem Likör verarbeiten. Schlehen-Saft und -Marmelade können auch als Mittel gegen Appetitlosigkeit und als Abführmittel eingesetzt werden. Da die Samen der Schlehenfrüchte Blausäureglykoside enthalten, sollte sie bei der Verarbeitung des Fruchtfleischs schonend behandelt werden.

Die Blüten, Rinde und Früchte wirken adstringierend (zusammenziehend), harntreibend, schwach abführend, fiebersenkend, magenstärkend und entzündungshemmend.

Ein Blütenaufguss hilft besonders bei Kindern gegen Durchfallerkrankungen und wird darüber hinaus bei Blasen- und Nierenproblemen sowie Magenbeschwerden eingesetzt. Schlehenelixier gilt als geeignetes Stärkungsmittel nach Infektionskrankheiten.

Nach dem Volksglauben galt früher ein gehäuftes Auftreten von Schlehen als Indiz für einen besonders strengen Winter.

Steckbrief
Familie: Rosengewächse (Rosaceae)
Verbreitung: Mitteleuropa, Vorderasien bis zum Kaukasus, Nordafrika
Standort: Pioniergehölz, sonnig und warm, anpassungsfähig
Wuchshöhe: bis zu 5 Meter
Blüte: fünf weiße Blütenblätter, Blüten erscheinen vor dem Blattaustrieb
Blütezeit: März bis April
Blätter: wechselständig, eiförmig, Blattrand gesägt
Frucht: schwarze rundliche Steinfrucht
Fruchtreife: September bis November
Wurzel: Flachwurzler

Schlehen-Likör
■ 200 g Schlehen
■ 150 g weißer Kandis
■ eine aufgeschlitzte Vanilleschote
■ 0,7 l Korn
Alle Zutaten in eine große Flasche geben,
verschließen und mindestens 2 Monate ruhen
lassen. Hin und wieder schütteln. Filtern und
in Flaschen füllen.
Quelle: Tubes, Gisela; Nutzbare Wildpflanzen – gesund und schmackhaft

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Mit dem Sparkasse Witten 2,25 % Frühlings-Express-Zertifikat Pro der DekaBank können Anleger eine attraktive jährliche Zinszahlung über die kommenden vier Jahre erzielen.

Somit stellt dieses Zertifikat eine echte Anlagealternative im Zinstief dar. Wie das funktioniert erklärt Sebastian Glörfeld, Wertpapierexperte der Sparkasse Witten.

Herr Glörfeld, was ist das Besondere am Frühlings-Express-Zertifikat Pro der DekaBank?

Mit dem Sparkasse Witten 2,25 % Frühlings-Express-Zertifikat Pro der DekaBank können Anleger unabhängig von den Entwicklungen der Kapitalmärkte attraktive Zinszahlungen erzielen. Ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal gegenüber Aktien.

Warum stehen Express-Zertifikate Pro bei Anlegern so hoch im Kurs?

Im Gegensatz zu einem direkten Investment in Aktien können Anleger mit Express-Zertifikaten schon bei seitwärts tendierenden oder nur leicht steigenden Kursen des zugrunde liegenden Basiswerts, hier der EURO STOXX® Select Dividend 30-Kursindex, attraktive Renditen erzielen. Selbst bei moderaten Kursverlusten sind noch positive Erträge möglich. Unser aktuelles Frühlings-Express-Zertifikat Pro der DekaBank ist mit einer festen Laufzeit von vier Jahren und einer jährlichen Zinszahlung von 2,25 Prozent ausgestattet. Bei einem positiven Verlauf des Basiswerts kann das Zertifikat sogar vorzeitig zum Nennbetrag zurückgezahlt werden. Durch diese Möglichkeit der vorzeitigen Tilgung bietet sich jedes Jahr die Chance zur Wiederanlage. So können sich Anleger bei günstigen Märkten immer wieder neu ausrichten.

Welche Risiken beinhalten denn solche Zertifikate?

Express-Zertifikate Pro sind Inhaberschuldverschreibungen. Bei einer solchen Geldanlage sollten Anleger daher immer ein besonderes Augenmerk auf die Bonität des Emittenten legen. Denn kommt es bei diesem zur Zahlungsunfähigkeit können Anleger Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Die DekaBank als Emittentin verfügt über erstklassige Ratings.*
Darüber hinaus sind am Laufzeitende Verluste möglich, sofern der Basiswert unter einer definierten Kursschwelle notiert. Zudem gilt es zu beachten, dass während der Laufzeit verschiedene Faktoren – wie die Kursentwicklung oder Schwankungsintensität des Basiswerts sowie die allgemeine Zinsentwicklung – den Wert der Zertifikate nachteilig beeinflussen können.

Interessiert? Dann holen Sie doch jetzt den Frühling in Ihr Depot!
Weitere Informationen finden Sie HIER!

+++

*Die Ratings der DekaBank und aktuelle Ratingberichte finden Sie unter www.deka.de/deka-gruppe/investor-relations/ratings.
Vor einer Anlageentscheidung in Zertifikate wird potentiellen Anlegern empfohlen den Wertpapierprospekt zu lesen, um die potentiellen Risiken und Chancen der Anlageentscheidung vollends zu verstehen. Die Billigung des Prospekts durch die zuständige Behörde ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Der Wertpapierprospekt und eventuelle Nachträge können unter https://www.deka.de/deka-gruppe/wertpapierprospekte unter dem Reiter „EPIHS-I-20“, die Endgültigen Bedingungen unter https://mmscache.deka.de/DE000DK0ZPS9_FT.pdf heruntergeladen werden. Sämtliche Wertpapierinformationen sowie das aktuelle Basisinformationsblatt sind ebenfalls bei Ihrer Sparkasse oder der DekaBank Deutsche Girozentrale (www.deka.de), 60625 Frankfurt kostenlos erhältlich. Sie sind im Begriff ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann. Sollten Kurse / Preise genannt sein, sind diese freibleibend und dienen nicht als Indikation handelbarer Kurse / Preise.

Verkaufsbeschränkung: Auf besondere Verkaufsbeschränkungen und Vertriebsvorschriften in den verschiedenen Rechtsordnungen wird hingewiesen. Insbesondere dürfen die hierin beschriebenen Finanzinstrumente weder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika noch an bzw. zugunsten von U.S.-Personen zum Kauf oder Verkauf angeboten werden.

Der EURO STOXX® Select Dividend 30 Index und die im Indexnamen verwendeten Marken sind geistiges Eigentum der STOXX Limited, Zürich, Schweiz und / oder ihrer Lizenzgeber. Die auf dem Index basierende Schuldverschreibung ist in keiner Weise von STOXX und / oder ihren Lizenzgebern gefördert, herausgegeben, verkauft oder beworben und weder STOXX noch ihre Lizenzgeber tragen diesbezüglich irgendwelche Haftung.

Sieben Tipps für ein trockenes Zuhause 

Der Klimawandel zeigt immer deutlicher seine Schattenseiten: Die Gefahren von Starkregen, Sturm und schwerem Schneefall nehmen auch in unseren Regionen drastisch zu. 
Wie Sie Ihre Immobilie besser vor Schäden durch Schmelzwasser und Starkregen schützen können, hat Grischa Klawe, Immobilienexperte und Leiter des Immobiliencenters der Sparkasse Witten, in sieben Punkten zusammengefasst:

Grischa Alexander Klawe

„Immobilienbesitzer können hier oft mehr tun als sie auf den ersten Blick vielleicht vermuten.
Häuslebauer sollten Unwetter bei ihren Planungen am besten gleich mit berücksichtigen.“

  • Menschen, die neu bauen, sollten schon bei der Auswahl des Bauplatzes daran denken, Hanglagen oder deutliche Vertiefungen im Gelände zu meiden. Die Gestaltung des Geländes sollte so vorgenommen werden, dass möglichst wenig Wasser nahe an das Gebäude herkommen kann. Feste Barrieren, Mauern oder Wälle können zusätzlichen Schutz bieten. Bauherren können das Haus von vornherein höher setzen.
  • Keller- und Außenwände müssen vor allem im Sockelbereich wasserdicht abgeschirmt sein. Tieferliegende Fenster und Türen sollten druckwasserdicht sein. Bei den Zu- und Ableitungen für Strom, Gas und Telefon sowie Sanitär und Heizung ist auf solides Abdichten durch den Installateur zu achten.
  • Jeder Immobilienbesitzer sollte ausreichend Fläche zum Versickern des Wassers vorhalten. Sogenannte Retentionsmulden senken das Risiko einer Überschwemmung ebenso wie wasserdurchlässige Befestigungen von Auffahrten und Wegen.
  • Unterirdische Speicher und Sammelbehälter können überschüssiges Wasser gezielt aufnehmen und entweder zeitverzögert an das Erdreich abgeben oder für eine spätere Nutzung speichern. 
  • Wasser, das sich in Abwasserleitungen von Waschmaschinen, Toiletten, Duschen oder aus Kellerabläufen zurückstaut, kann erhebliche Schäden im gesamten Gebäude verursachen. Mit dem Einbau von Klappen in den Rohrleitungen können sich Immobilienbesitzer effektiv vor dieser Gefahr schützen.
  • Bei starken Niederschlägen wie Regen oder Schmelzwasser nach Schneefällen zeigen sich Hauseingänge, Kellertreppen und Lichtschächte häufig als besonders anfällig für das Eindringen von Wasser. Hier helfen vorgelagerte Stufen oder Schwellen, leichte Aufkantungen oder barrierearme Bodenschwellen.
  • Für Sturmschäden kommt, je nach Schaden, die Wohngebäude- oder die Hausratversicherung auf. Bei Schäden durch Starkregen ist darüber hinaus eine Elementarschutz-Zusatzversicherung notwendig – entweder als Baustein in der Wohngebäude- oder in der Hausratversicherung.

Schützen Sie jetzt Ihre Immobilie gegen Schmelzwasser und Starkregen!
Wenn Sie dazu auch ein Beratungsgespräch mit Ihrem Berater bei der Sparkasse Witten, z. B. rund um den Versicherungsschutz oder ein Darlehen zur Realisierung von baulichen Rückstausicherungseinbauten führen möchten: JETZT GLEICH TERMIN VEREINBAREN!

Sparkasse modernisiert Filialen und Hauptstelle: An inzwischen fünf Standorten sind die Arbeiten bereits abgeschlossen – Bommern folgt noch in diesem Jahr.

Wie bereits im Frühjahr angekündigt, modernisiert die Sparkasse Witten nacheinander ihre personalbesetzten Standorte. Und: An den Standorten …

  • Crengeldanz, Hörder Str. 4,
  • Rüdinghausen, Kreisstr. 99a,
  • Siegfriedstraße, Siegfriedstr. 1
  • Stockum, Hörder Straße 327 – sowie
  • Heven, Friedrich-List-Str. 58

konnten die Renovierungs-, bzw. Umbauarbeiten inzwischen abgeschlossen werden. Und das Ergebnis kann sich sehen lassen, wie uns auch Kunden bestätigen.
Unsere Beraterinnen und Berater begrüßen ihre Kunden nun in neu gestalteten Empfangsbereichen: Servicewünsche werden gleich hier erledigt; für Beratungsgespräche ziehen sich Kunde und Berater an diskrete Beratungsplätze zurück, die dem Wunsch der Sparkassenkunden nach ungestört-konzentrierter Beratung entgegenkommen.
Insgesamt konnte mit einem zeitgemäß-frischen Farbkonzept und teilweise neuer Möblierung eine jeweils entspannte Lounge-Atmosphäre in den bereits umgestalteten Sparkassenstandorten umgesetzt werden.

Rolf Jagusch (links) freut sich mit seinem Team auf Ihren Besuch in der neugestalteten Sparkassenfiliale in Heven

Und auch in technischer Hinsicht wurde und wird auch weiterhin in das Filialnetz investiert:

  • Inzwischen ist – an übrigens allen zehn personalbesetzten Stellen der Sparkasse – während der Servicezeiten wieder die personalbetreute Ein- und Auszahlung von Banknoten möglich.
  • Zusätzlich steht – ebenfalls an inzwischen allen personalbesetzten Standorten – mindestens ein Geldautomat mit Einzahlfunktion zur Verfügung: Somit können die Sparkassenkunden an 365 Tagen rund um die Uhr – und somit auch außerhalb von Servicezeiten – Banknoten am Automaten einzahlen: Einfach im Gerätemenü entsprechend den Wunsch „Bargeldeinzahlung“ auswählen – und die Banknoten (keine Münzen!) in den Eingabeschacht einlegen – und zwar bitte ohne Büroklammern, Heftklammern, Umschläge oder Banderolen. Anschließend verbucht das Gerät die Einzahlung – und gibt eine entsprechende Einzahlungsquittung aus.
    Die Kunden der Sparkasse Witten können an diesen Geräten übrigens auch individuell die gewünschte Geldschein-Stückelung bei der Bargeldabhebung vorgeben – oder auch Banknoten in eine andere Stückelung tauschen.
  • Obendrein wurden an den bereits neugestalteten Standorten Informations-Displays installiert:
    Hier werden aktuelle Informationen, wie z. B. Börsenkurse, Finanztipps sowie Immobilienangebote der Sparkasse oder auch das Wittener Wetter präsentiert.

Service- und Selbstbedienungsangebot ausgeweitet

Andrea Psarski,
Marktvorstand der Sparkasse Witten

Andrea Psarski, Marktvorstand der Sparkasse Witten:
„Auch vor dem Hintergrund der nach wie vor anhaltenden Corona-Pandemie macht unser Konzept Sinn. Unsere Kunden können an den Geldautomaten der Sparkasse Witten – und somit auch außerhalb unserer Servicezeiten – selbst Bargeldabhebungen in gewünschter Stückelung und bis zu 2.000 Euro vornehmen. Während der Servicezeiten können – personenbedient – selbstverständlich in allen Standorten auch darüber hinausgehende Betrage abgehoben, bzw. ausgezahlt werden.
Darüber hinaus steht – wie bereits ausgeführt – in den Selbstbedienungsbereichen aller zehn Standorte jeweils mindestens ein Geldautomat mit Einzahlfunktion zur Verfügung: So sind Bargeldeinzahlungen frühmorgens, abends oder sogar am Wochenende möglich.
Damit ist unsere Kundschaft nun noch unabhängiger von Öffnungszeiten – und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben mehr Zeit für die individuelle, qualifizierte Beratung ihrer Kunden – und derer, dies es werden möchten.
Kunden, die besondere Hilfe oder Unterstützung benötigen, wie etwa bei der Nutzung von SB-Geräten, stehen wir selbstverständlich wie bisher im Sinne von ,bedienter Selbstbedienung‘ persönlich zur Seite.
Ansonsten empfiehlt es sich weiterhin – insbesondere auch vor dem Hintergrund ‚Corona‘ –Bargeldauszahlungen direkt an den über 23.800 Geldautomaten der Sparkassen-Finanzgruppe vorzunehmen: kontaktlos – und zwar auch außerhalb unser Servicezeiten.“

Zeitlicher Rahmen für persönliche Beratung ausgeweitet

Rolf Wagner,
Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten

Rolf Wagner, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten:
„Mit den bereits im März eingeführten Service- und Beratungszeiten stehen unsere Beraterinnen und Berater an allen zehn Standorten von montags bis freitags von jeweils 09.00 bis 18.00 Uhr zur Verfügung – außerhalb der Servicezeiten mit vorausgehender Terminvereinbarung.
So haben unsere Beraterinnen und Berater den notwendigen zeitlichen Raum für ungestört-konzentrierte, individuelle Beratung. Denn das ist es, was unsere Kunden von uns erwarten und erwarten dürfen. Dabei schafft die Vereinbarung eines Beratungstermins Planungssicherheit bei Kunde und Berater gleichermaßen – und ist darüber hinaus ganz einfach und bequem:
Telefonisch steht unser Kunden-Service-Center von montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr auch für die Vereinbarung von Beratungsterminen mit dem persönlichen Berater zur Verfügung. Und ganz neu: Unsere Kunden können auch online – im geschützten Online-Banking-Bereich – selbst ruckzuck einen verbindlichen Gesprächstermin mit Ihrer Kundenberaterin, bzw. ihrem Kundenberater vereinbaren.
Um es auf den Punkt zu bringen: Ausdrücklich auch nachmittags stehen unsere Berater an allen Standorten für die Beratung unserer Kunden zur Verfügung. Es ist mir besonders wichtig, dass dies deutlich wird. Und auf Wunsch kommen wir auch zu unseren Kunden nach Hause, an ihren Arbeitsplatz – und überall dorthin, wo wir für eine persönliche Beratung in allen Fragen zu Finanzen, Vorsorge und Immobilien gebraucht werden“.

Umgestaltung der Standorte wird fortgesetzt
Im laufenden Jahr 2020 wird noch die Geschäftsstellen in Bommern, Bodenborn 45, modernisiert und umgestaltet. Angesichts des Umfangs der anstehenden Arbeiten ist es – auch unter Beachtung coronabedingter Auflagen – erforderlich, die Filiale für wenige Tage komplett zu schließen. Und zwar vom Montag, 09., bis Freitag, 13. November 2020. Wichtig: Auch während der umbaubedingten temporären Schließung steht das Selbstbedienungscenter der Geschäftsstelle in Bommern zur Verfügung. Und auch die Beraterinnen und Berater werden während der jeweils einwöchigen Umbauphase telefonisch oder per E-Mail erreichbar sein.

Ausblick auf weitere Modernisierungsmaßnahmen in 2021
Im nächsten Jahr werden schließlich noch die Geschäftsstelle Annen, die Geschäftsstelle Herbede sowie das Kundenberatungs-Center der Sparkassenhauptstelle modernisiert – und umgebaut. Wir werden entsprechend berichten.
Aufgrund des erst in 2008 erfolgten Umzugs in den Neubau „Im Hammertal 73“ bestehen für die Geschäftsstelle Hammertal derzeit keine Umbau- oder Modernisierungspläne.

Blick in der Sparkassengeschäftsstelle Heven,
Friedrich-List-Str. 58

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An vier Standorten sind die Renovierungsmaßnahmen bereits abgeschlossen

Nachdem die Änderungen der Service- und Beratungszeiten inzwischen umgesetzt sind, modernisiert die Sparkasse Witten nun nacheinander alle zehn personalbesetzten Standorte.
Und wenn am kommenden Montag – wie üblich um 9.00 Uhr – die Sparkassenhauptstelle und die neun Filialen in allen Wittener Stadtteilen öffnen, sind die Renovierungs-, bzw. Umbaumaßnahmen an den Geschäftsstellen Stockum (Hörder Straße 327), Rüdinghausen (Kreisstr. 99a), Siegfriedstraße (Siegfriedstr. 1) und Crengeldanz (Hörder Str. 4) bereits abgeschlossen.

Rolf Wagner,
Vorstandsvorsitzender der
Sparkasse Witten

Rolf Wagner, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten: „Nachdem wir uns in Sachen Service- und Beratungszeiten an den Bedarf unserer Kunden nach noch mehr Zeit für individuelle, maßgeschneiderte Beratung ausgerichtet haben, gehen wir nun den nächsten Schritt: Der Reihe nach werden wir unsere insgesamt zehn personalbesetzten Standorte in allen Wittener Stadtteilen modernisieren und zukunftsfit machen. Das ist übrigens ein klares Bekenntnis zu unserem nach wie vor engmaschigen Geschäftsstellennetz mit mehr Standorten, als alle anderen Kreditinstitute in Witten gemeinsam aufbieten.“

Im Wesentlichen umfassen die anstehenden Modernisierungen folgende Punkte:

  • Gestaltung von neuen Empfangsbereichen innerhalb der Filialen: An diesen Dialogpunkten werden unsere Beraterinnen und Berater künftig ihre Kunden begrüßen. Servicewünsche werden gleich hier erledigt. Für Beratungsgespräche ziehen sich Kunde und Berater an diskrete Beratungsplätze zurück.
  • Einbau von Informations-Displays: Hier werden aktuelle Informationen, wie z. B. Börsenkurse, Finanztipps und Nachrichten oder auch das Wittener Wetter präsentiert.
  • Neu- und Umgestaltung der Filialen mit einem zeitgemäß-frischen Farbkonzept und teilweise neuer Möblierung.
Andrea Psarski,
Marktvorstand der
Sparkasse Witten

Andrea Psarski, Marktvorstand der Sparkasse Witten: „Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Situation macht unser neues Konzept Sinn. Schon jetzt können unsere Kunden an den Geldautomaten der Sparkasse Witten – und somit außerhalb unserer Servicezeiten – auch selbst Bargeldabhebungen in gewünschter Stückelung vornehmen. Und zwar bis zu 2.000 Euro. Darüber hinaus werden wir die Selbstbedienungsbereiche an allen zehn Standorten nach und nach mit jeweils mindestens einem Geldautomaten mit Einzahlfunktion ausstatten: So sind Bargeldeinzahlungen frühmorgens, abends oder sogar am Wochenende möglich. Und: An diesen Geldautomaten mit Einzahlfunktion können sogar Banknoten in andere Stückelungen gewechselt werden. Damit ist unsere Kundschaft künftig noch unabhängiger von Öffnungszeiten – und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben mehr Zeit für die individuelle, qualifizierte Beratung ihrer Kunden – und derer, dies es werden möchten.
Kunden, die besondere Hilfe oder Unterstützung benötigen, wie etwa bei der Nutzung von SB-Geräten, stehen wir selbstverständlich im Sinne von ,bedienter Selbstbedienung‘ persönlich zur Seite.
Ansonsten empfiehlt es sich – gerade angesichts der aktuellen Corona-Pandemie – Bargeldauszahlungen direkt an den über 23.800 Geldautomaten der Sparkassen-Finanzgruppe vorzunehmen: auch außerhalb unser Servicezeiten. Gemeinsam mit unseren Geschäftsstellenteams bitte ich auf diesem Weg um Verständnis für einzelne umbaubedingte Einschränkungen oder Unannehmlichkeiten, die jeweils nur wenige Tage dauern. Anschließend können wir uns mit unseren Kunden auf modernisierte, zukunftsfitte Standorte freuen.“

Was auf dem Balkon und der Terrasse erlaubt ist und was nicht

Im Sommer drängen die Menschen ins Freie. Selbst wenn es wegen der Corona-Pandemie gewisse Einschränkungen gibt, wird das auch heuer der Fall sein. Umso größere Bedeutung dürften Balkon und Dachterrasse erlangen, weil sich dort in der Regel nur die Angehörigen eines Hausstandes aufhalten und unter ihnen die „soziale Distanz“ nicht eingehalten werden muss. Wir haben Urteile zusammengefasst, die sich mit der Thematik Balkon, Dachterrasse und Freisitz auseinandersetzen.

Urteile im Detail

Die Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft sahen sich durch eine Kamera-Attrappe, die unterhalb eines Balkons angebracht war, in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Eines der Mitglieder hatte dieses nicht funktionstüchtige Gerät an seinem Sondereigentum angebracht. Das Landgericht Frankfurt verneinte aber einen Anspruch auf Beseitigung dieser Attrappe. Die übrigen Eigentümer würden schließlich dadurch nicht beeinträchtigt (Aktenzeichen 2-13 S 24/13).

Quelle: LBS Infodienst Recht & Steuern

… … oder wie es bei Bankkaufleuten heißt: Monatsultimo. Was das ist? Damit ist der Tag gemeint, an dem Azubi Tarek, Oma Gerda, die Angestellte Lara, Onkel Paul, Unternehmerin Christiane, Ladeninhaber Massimo und viele weitere unserer Kunden zu uns in die Sparkasse kommen, um Geld an den Sebstbedienungsgeräten abzuheben, einzuzahlen oder auch mal wieder ihre Kontoauszüge zu holen.  

Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Situation lautet unsere Bitte an Sie und Euch:  

🚫 In diesen Tagen möglichst nicht! 🚫  

Na klar, freuen wir uns normalerweise über jeden Besuch, über die Nutzung unserer SB-Geräte und die Gespräche mit Ihnen und Euch: unseren Kunden.  

☝️ Aber wir möchten auch über den anstehenden Monatswechsel unsere Kunden und unsere Mitarbeiter gleichsam vor einer unnötigen Infektion mit dem Coronavirus schützen. 😷🤧🤒  

Daher beachten Sie bitte derzeit folgende Regeln bei einem Besuch in der Sparkasse:   ✅ Bitte möglichst 2 Meter Abstand halten   ✅ Seien Sie bitte geduldig – auch wenn es derzeit mal etwas länger dauert   ✅ Nutzen Sie möglichst unsere kontaktlosen Zahlungsmöglichkeiten   ✅ Nutzen Sie möglichst die Randzeiten zum Besuch unserer Selbstbedienungscenter   ✅ Und ganz wichtig: Bitte vorher überlegen, ob der Besuch tatsächlich nötig ist – und nicht noch warten kann. Der beste Schutz vor Corona ist übrigens auch weiterhin: Zu Hause bleiben – und möglichst viele Dinge von zu Hause aus erledigen. Mit Online-Banking bzw. unserer App „Sparkasse“ kann beispielsweise der Zahlungsverkehr ganz einfach von zu Hause abgewickelt werden.  

☝️ Bitte beachten Sie die aktuelle NRW-Verordnung bezüglich der erforderlichen Mund-Nasen-Bedeckung. Auch bei uns gilt daher die „Maskenpflicht!“ ☝️ Bleiben Sie weiterhin gesund!

Immer wieder gibt es Prozesse wegen der Höhe der Mietpreise

Ganz Deutschland diskutiert derzeit intensiv darüber, wie Wohnungen in Großstädten für Mieter bezahlbar bleiben und trotzdem die grundgesetzlich garantierten Eigentumsrechte der Vermieter gewahrt werden können. Manche Vorstöße wie der Mietendeckel in Berlin gehen sehr weit und werden deswegen wohl bald vom Verfassungsgericht überprüft. Andere – wie die Mietpreisbremse – existieren schon längere Zeit.

Urteile im Detail
Wie bereits erwähnt, spielen angesichts der politischen Entscheidungen die Gerichte eine immer größere Rolle. Sie müssen klären, ob bestimmte Gesetze Bestand haben oder nicht – und wie sie konkret angewendet werden können. Verwaltungsgerichte sind im Regelfall nicht der zuständige Gerichtszweig, wenn es um die Rechtmäßigkeit der sogenannten Mietpreisbegrenzungsverordnung geht. Das stellte das Verwaltungsbericht Berlin (Aktenzeichen 4 K 103.16) klar, als die Miteigentümerin einer gar nicht vermieteten Wohnung vorsorglich die Ungültigkeit des Gesetzes prüfen lassen wollte. Um Rechtsschutz sei in diesem Zusammenhang vorrangig vor den Zivilgerichten nachzusuchen.

Wenn ein angehender Mieter mit seiner Beschwerde über eine überhöhte Miete wartet, bis er den Vertrag unterzeichnet hat, dann stellt das keine arglistige Täuschung dar.
Eine Frau in München hatte sich so verhalten. Sie sollte 1.300 Euro für eine Drei-Zimmer-Dachgeschosswohnung bezahlen, 200 Euro mehr als die Vormieter. Die gesetzlich zulässige Grenze wären aber 1.001 Euro gewesen. Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 422 C 6013/16) stellte fest, dass die Frau nicht verpflichtet gewesen sei, schon vorher auf die Gesetzwidrigkeit der geforderten Miete gemäß der Mietpreisbremse hinzuweisen.

Ein Bundesland, das bei seinen Verordnungen zur Mietpreisbremse rechtliche Fehler beging, die zu verspäteter Geltung der Verordnung führten, muss gegenüber Mieterinnen und Mietern nicht für die deswegen entgangenen Ansprüche haften. Wenn der Gesetzgeber Rechtsvorschriften erlasse, dann nehme er Amtspflichten gegenüber der Allgemeinheit wahr, aber nicht gegenüber Einzelpersonen. So entschied es das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen 2-04 O 307/18) auf die Klage von Betroffenen hin.

Manchmal wird mangels Existenz eines Mietspiegels in einer Gemeinde auf den Mietspiegel einer Nachbargemeinde zurückgegriffen, um die Angemessenheit der Miete einschätzen zu können. Das kann allen Beteiligten das Erstellen eines teuren individuellen Sachverständigengutachtens ersparen. Doch die Gerichte stellen sehr hohe Anforderungen, was die Vergleichbarkeit von zwei unterschiedlichen Städten betrifft. Dazu zählen die Zahl der Einwohner, die Eigenschaft als „Oberzentrum“ und die Erreichbarkeit infrastruktureller Angebote. Insbesondere bei einer „stark divergierenden Einwohnerzahl“ ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen VIII ZR 255/18) keine Vergleichbarkeit mehr gegeben.

Mieter haben einen Anspruch darauf, vom Eigentümer schriftliche Belege über die Höhe der Vormiete zu erhalten. Das entschied das Landgericht Berlin (65 S 55/19) am Beispiel eines konkreten Falles. Es reiche nicht nur aus, die bloße Summe zu übermitteln, sondern auf Antrag des Mieters müsse auch das entsprechende Dokument wie Verträge und Erhöhungsverlangen in kopierter Form übermittelt werden – selbstverständlich nach Schwärzung personenbezogener Daten. Hier waren 1.300 Euro im Monat verlangt worden, obwohl nur ein Anspruch auf 806 Euro bestand.

Die Mietpreisbremse verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das hat auf die Beschwerde einer Berliner Vermieterin hin das Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen 1 BvL 1/18, 1 BvR 1595/18, 1 BvL 4/18) entschieden. Die Betroffene war zuvor zu Rückzahlungen an ihre Mieter verurteilt worden und hatte sich damit nicht abfinden wollen. Die höchsten Richter stellten jedoch fest: „Es liegt im öffentlichen Interesse, der Verdrängung weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen aus stark nachgefragten Stadtteilen entgegenzuwirken“.

Wird eine Wohnung nach einer umfassenden Sanierung erstmals wieder vermietet, dann gilt die Mietpreisbremse nicht. So hat das Amtsgericht Berlin-Neukölln (Aktenzeichen 18 C 188/18) entschieden. Ausschlaggebend war in dem Zivilprozess die Frage gewesen, was denn unter einer umfassenden Modernisierung zu verstehen sei. Das Gericht ging in der Urteilsbegründung ausführlich darauf ein. Die einprägsame Faustformel lautet: wenn mehr als ein Drittel der fiktiven Neubaukosten investiert wurden. Auch das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 65 S 25/18) befasste sich am Beispiel eines konkreten Falles mit diesem Problem und legte Wert darauf, dass man nicht nur das quantitative Element betrachten dürfe. Die Wohnung müsse in mehreren wesentlichen Bereichen verbessert worden sein und letztlich dem Gesamteindruck nach mit einem Neubau gleichzustellen sein.

Gelegentlich kommt es vor, dass gleichzeitig mit dem Mietvertrag ein Nachtrag über Modernisierung nebst Mieterhöhung vereinbart wird. Doch solch eine juristische Konstruktion rechtfertigt keine Überschreitung der nach der Mietpreisbremse zulässigen Zahlungen. Das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 66 S 45/18) akzeptierte in diesem Zusammenhang auch die Argumentation des Eigentümers nicht, es habe sich schließlich um eine freie Vereinbarung gehandelt.

Quelle: LBS, Infodienst Recht und Steuern

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