Sieben Tipps für ein trockenes Zuhause 

Der Klimawandel zeigt immer deutlicher seine Schattenseiten: Die Gefahren von Starkregen, Sturm und schwerem Schneefall nehmen auch in unseren Regionen drastisch zu. 
Wie Sie Ihre Immobilie besser vor Schäden durch Schmelzwasser und Starkregen schützen können, hat Grischa Klawe, Immobilienexperte und Leiter des Immobiliencenters der Sparkasse Witten, in sieben Punkten zusammengefasst:

Grischa Alexander Klawe

„Immobilienbesitzer können hier oft mehr tun als sie auf den ersten Blick vielleicht vermuten.
Häuslebauer sollten Unwetter bei ihren Planungen am besten gleich mit berücksichtigen.“

  • Menschen, die neu bauen, sollten schon bei der Auswahl des Bauplatzes daran denken, Hanglagen oder deutliche Vertiefungen im Gelände zu meiden. Die Gestaltung des Geländes sollte so vorgenommen werden, dass möglichst wenig Wasser nahe an das Gebäude herkommen kann. Feste Barrieren, Mauern oder Wälle können zusätzlichen Schutz bieten. Bauherren können das Haus von vornherein höher setzen.
  • Keller- und Außenwände müssen vor allem im Sockelbereich wasserdicht abgeschirmt sein. Tieferliegende Fenster und Türen sollten druckwasserdicht sein. Bei den Zu- und Ableitungen für Strom, Gas und Telefon sowie Sanitär und Heizung ist auf solides Abdichten durch den Installateur zu achten.
  • Jeder Immobilienbesitzer sollte ausreichend Fläche zum Versickern des Wassers vorhalten. Sogenannte Retentionsmulden senken das Risiko einer Überschwemmung ebenso wie wasserdurchlässige Befestigungen von Auffahrten und Wegen.
  • Unterirdische Speicher und Sammelbehälter können überschüssiges Wasser gezielt aufnehmen und entweder zeitverzögert an das Erdreich abgeben oder für eine spätere Nutzung speichern. 
  • Wasser, das sich in Abwasserleitungen von Waschmaschinen, Toiletten, Duschen oder aus Kellerabläufen zurückstaut, kann erhebliche Schäden im gesamten Gebäude verursachen. Mit dem Einbau von Klappen in den Rohrleitungen können sich Immobilienbesitzer effektiv vor dieser Gefahr schützen.
  • Bei starken Niederschlägen wie Regen oder Schmelzwasser nach Schneefällen zeigen sich Hauseingänge, Kellertreppen und Lichtschächte häufig als besonders anfällig für das Eindringen von Wasser. Hier helfen vorgelagerte Stufen oder Schwellen, leichte Aufkantungen oder barrierearme Bodenschwellen.
  • Für Sturmschäden kommt, je nach Schaden, die Wohngebäude- oder die Hausratversicherung auf. Bei Schäden durch Starkregen ist darüber hinaus eine Elementarschutz-Zusatzversicherung notwendig – entweder als Baustein in der Wohngebäude- oder in der Hausratversicherung.

Schützen Sie jetzt Ihre Immobilie gegen Schmelzwasser und Starkregen!
Wenn Sie dazu auch ein Beratungsgespräch mit Ihrem Berater bei der Sparkasse Witten, z. B. rund um den Versicherungsschutz oder ein Darlehen zur Realisierung von baulichen Rückstausicherungseinbauten führen möchten: JETZT GLEICH TERMIN VEREINBAREN!

Sparkasse modernisiert Filialen und Hauptstelle: An inzwischen fünf Standorten sind die Arbeiten bereits abgeschlossen – Bommern folgt noch in diesem Jahr.

Wie bereits im Frühjahr angekündigt, modernisiert die Sparkasse Witten nacheinander ihre personalbesetzten Standorte. Und: An den Standorten …

  • Crengeldanz, Hörder Str. 4,
  • Rüdinghausen, Kreisstr. 99a,
  • Siegfriedstraße, Siegfriedstr. 1
  • Stockum, Hörder Straße 327 – sowie
  • Heven, Friedrich-List-Str. 58

konnten die Renovierungs-, bzw. Umbauarbeiten inzwischen abgeschlossen werden. Und das Ergebnis kann sich sehen lassen, wie uns auch Kunden bestätigen.
Unsere Beraterinnen und Berater begrüßen ihre Kunden nun in neu gestalteten Empfangsbereichen: Servicewünsche werden gleich hier erledigt; für Beratungsgespräche ziehen sich Kunde und Berater an diskrete Beratungsplätze zurück, die dem Wunsch der Sparkassenkunden nach ungestört-konzentrierter Beratung entgegenkommen.
Insgesamt konnte mit einem zeitgemäß-frischen Farbkonzept und teilweise neuer Möblierung eine jeweils entspannte Lounge-Atmosphäre in den bereits umgestalteten Sparkassenstandorten umgesetzt werden.

Rolf Jagusch (links) freut sich mit seinem Team auf Ihren Besuch in der neugestalteten Sparkassenfiliale in Heven

Und auch in technischer Hinsicht wurde und wird auch weiterhin in das Filialnetz investiert:

  • Inzwischen ist – an übrigens allen zehn personalbesetzten Stellen der Sparkasse – während der Servicezeiten wieder die personalbetreute Ein- und Auszahlung von Banknoten möglich.
  • Zusätzlich steht – ebenfalls an inzwischen allen personalbesetzten Standorten – mindestens ein Geldautomat mit Einzahlfunktion zur Verfügung: Somit können die Sparkassenkunden an 365 Tagen rund um die Uhr – und somit auch außerhalb von Servicezeiten – Banknoten am Automaten einzahlen: Einfach im Gerätemenü entsprechend den Wunsch „Bargeldeinzahlung“ auswählen – und die Banknoten (keine Münzen!) in den Eingabeschacht einlegen – und zwar bitte ohne Büroklammern, Heftklammern, Umschläge oder Banderolen. Anschließend verbucht das Gerät die Einzahlung – und gibt eine entsprechende Einzahlungsquittung aus.
    Die Kunden der Sparkasse Witten können an diesen Geräten übrigens auch individuell die gewünschte Geldschein-Stückelung bei der Bargeldabhebung vorgeben – oder auch Banknoten in eine andere Stückelung tauschen.
  • Obendrein wurden an den bereits neugestalteten Standorten Informations-Displays installiert:
    Hier werden aktuelle Informationen, wie z. B. Börsenkurse, Finanztipps sowie Immobilienangebote der Sparkasse oder auch das Wittener Wetter präsentiert.

Service- und Selbstbedienungsangebot ausgeweitet

Andrea Psarski,
Marktvorstand der Sparkasse Witten

Andrea Psarski, Marktvorstand der Sparkasse Witten:
„Auch vor dem Hintergrund der nach wie vor anhaltenden Corona-Pandemie macht unser Konzept Sinn. Unsere Kunden können an den Geldautomaten der Sparkasse Witten – und somit auch außerhalb unserer Servicezeiten – selbst Bargeldabhebungen in gewünschter Stückelung und bis zu 2.000 Euro vornehmen. Während der Servicezeiten können – personenbedient – selbstverständlich in allen Standorten auch darüber hinausgehende Betrage abgehoben, bzw. ausgezahlt werden.
Darüber hinaus steht – wie bereits ausgeführt – in den Selbstbedienungsbereichen aller zehn Standorte jeweils mindestens ein Geldautomat mit Einzahlfunktion zur Verfügung: So sind Bargeldeinzahlungen frühmorgens, abends oder sogar am Wochenende möglich.
Damit ist unsere Kundschaft nun noch unabhängiger von Öffnungszeiten – und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben mehr Zeit für die individuelle, qualifizierte Beratung ihrer Kunden – und derer, dies es werden möchten.
Kunden, die besondere Hilfe oder Unterstützung benötigen, wie etwa bei der Nutzung von SB-Geräten, stehen wir selbstverständlich wie bisher im Sinne von ,bedienter Selbstbedienung‘ persönlich zur Seite.
Ansonsten empfiehlt es sich weiterhin – insbesondere auch vor dem Hintergrund ‚Corona‘ –Bargeldauszahlungen direkt an den über 23.800 Geldautomaten der Sparkassen-Finanzgruppe vorzunehmen: kontaktlos – und zwar auch außerhalb unser Servicezeiten.“

Zeitlicher Rahmen für persönliche Beratung ausgeweitet

Rolf Wagner,
Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten

Rolf Wagner, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten:
„Mit den bereits im März eingeführten Service- und Beratungszeiten stehen unsere Beraterinnen und Berater an allen zehn Standorten von montags bis freitags von jeweils 09.00 bis 18.00 Uhr zur Verfügung – außerhalb der Servicezeiten mit vorausgehender Terminvereinbarung.
So haben unsere Beraterinnen und Berater den notwendigen zeitlichen Raum für ungestört-konzentrierte, individuelle Beratung. Denn das ist es, was unsere Kunden von uns erwarten und erwarten dürfen. Dabei schafft die Vereinbarung eines Beratungstermins Planungssicherheit bei Kunde und Berater gleichermaßen – und ist darüber hinaus ganz einfach und bequem:
Telefonisch steht unser Kunden-Service-Center von montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr auch für die Vereinbarung von Beratungsterminen mit dem persönlichen Berater zur Verfügung. Und ganz neu: Unsere Kunden können auch online – im geschützten Online-Banking-Bereich – selbst ruckzuck einen verbindlichen Gesprächstermin mit Ihrer Kundenberaterin, bzw. ihrem Kundenberater vereinbaren.
Um es auf den Punkt zu bringen: Ausdrücklich auch nachmittags stehen unsere Berater an allen Standorten für die Beratung unserer Kunden zur Verfügung. Es ist mir besonders wichtig, dass dies deutlich wird. Und auf Wunsch kommen wir auch zu unseren Kunden nach Hause, an ihren Arbeitsplatz – und überall dorthin, wo wir für eine persönliche Beratung in allen Fragen zu Finanzen, Vorsorge und Immobilien gebraucht werden“.

Umgestaltung der Standorte wird fortgesetzt
Im laufenden Jahr 2020 wird noch die Geschäftsstellen in Bommern, Bodenborn 45, modernisiert und umgestaltet. Angesichts des Umfangs der anstehenden Arbeiten ist es – auch unter Beachtung coronabedingter Auflagen – erforderlich, die Filiale für wenige Tage komplett zu schließen. Und zwar vom Montag, 09., bis Freitag, 13. November 2020. Wichtig: Auch während der umbaubedingten temporären Schließung steht das Selbstbedienungscenter der Geschäftsstelle in Bommern zur Verfügung. Und auch die Beraterinnen und Berater werden während der jeweils einwöchigen Umbauphase telefonisch oder per E-Mail erreichbar sein.

Ausblick auf weitere Modernisierungsmaßnahmen in 2021
Im nächsten Jahr werden schließlich noch die Geschäftsstelle Annen, die Geschäftsstelle Herbede sowie das Kundenberatungs-Center der Sparkassenhauptstelle modernisiert – und umgebaut. Wir werden entsprechend berichten.
Aufgrund des erst in 2008 erfolgten Umzugs in den Neubau „Im Hammertal 73“ bestehen für die Geschäftsstelle Hammertal derzeit keine Umbau- oder Modernisierungspläne.

Blick in der Sparkassengeschäftsstelle Heven,
Friedrich-List-Str. 58

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An vier Standorten sind die Renovierungsmaßnahmen bereits abgeschlossen

Nachdem die Änderungen der Service- und Beratungszeiten inzwischen umgesetzt sind, modernisiert die Sparkasse Witten nun nacheinander alle zehn personalbesetzten Standorte.
Und wenn am kommenden Montag – wie üblich um 9.00 Uhr – die Sparkassenhauptstelle und die neun Filialen in allen Wittener Stadtteilen öffnen, sind die Renovierungs-, bzw. Umbaumaßnahmen an den Geschäftsstellen Stockum (Hörder Straße 327), Rüdinghausen (Kreisstr. 99a), Siegfriedstraße (Siegfriedstr. 1) und Crengeldanz (Hörder Str. 4) bereits abgeschlossen.

Rolf Wagner,
Vorstandsvorsitzender der
Sparkasse Witten

Rolf Wagner, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten: „Nachdem wir uns in Sachen Service- und Beratungszeiten an den Bedarf unserer Kunden nach noch mehr Zeit für individuelle, maßgeschneiderte Beratung ausgerichtet haben, gehen wir nun den nächsten Schritt: Der Reihe nach werden wir unsere insgesamt zehn personalbesetzten Standorte in allen Wittener Stadtteilen modernisieren und zukunftsfit machen. Das ist übrigens ein klares Bekenntnis zu unserem nach wie vor engmaschigen Geschäftsstellennetz mit mehr Standorten, als alle anderen Kreditinstitute in Witten gemeinsam aufbieten.“

Im Wesentlichen umfassen die anstehenden Modernisierungen folgende Punkte:

  • Gestaltung von neuen Empfangsbereichen innerhalb der Filialen: An diesen Dialogpunkten werden unsere Beraterinnen und Berater künftig ihre Kunden begrüßen. Servicewünsche werden gleich hier erledigt. Für Beratungsgespräche ziehen sich Kunde und Berater an diskrete Beratungsplätze zurück.
  • Einbau von Informations-Displays: Hier werden aktuelle Informationen, wie z. B. Börsenkurse, Finanztipps und Nachrichten oder auch das Wittener Wetter präsentiert.
  • Neu- und Umgestaltung der Filialen mit einem zeitgemäß-frischen Farbkonzept und teilweise neuer Möblierung.
Andrea Psarski,
Marktvorstand der
Sparkasse Witten

Andrea Psarski, Marktvorstand der Sparkasse Witten: „Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Situation macht unser neues Konzept Sinn. Schon jetzt können unsere Kunden an den Geldautomaten der Sparkasse Witten – und somit außerhalb unserer Servicezeiten – auch selbst Bargeldabhebungen in gewünschter Stückelung vornehmen. Und zwar bis zu 2.000 Euro. Darüber hinaus werden wir die Selbstbedienungsbereiche an allen zehn Standorten nach und nach mit jeweils mindestens einem Geldautomaten mit Einzahlfunktion ausstatten: So sind Bargeldeinzahlungen frühmorgens, abends oder sogar am Wochenende möglich. Und: An diesen Geldautomaten mit Einzahlfunktion können sogar Banknoten in andere Stückelungen gewechselt werden. Damit ist unsere Kundschaft künftig noch unabhängiger von Öffnungszeiten – und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben mehr Zeit für die individuelle, qualifizierte Beratung ihrer Kunden – und derer, dies es werden möchten.
Kunden, die besondere Hilfe oder Unterstützung benötigen, wie etwa bei der Nutzung von SB-Geräten, stehen wir selbstverständlich im Sinne von ,bedienter Selbstbedienung‘ persönlich zur Seite.
Ansonsten empfiehlt es sich – gerade angesichts der aktuellen Corona-Pandemie – Bargeldauszahlungen direkt an den über 23.800 Geldautomaten der Sparkassen-Finanzgruppe vorzunehmen: auch außerhalb unser Servicezeiten. Gemeinsam mit unseren Geschäftsstellenteams bitte ich auf diesem Weg um Verständnis für einzelne umbaubedingte Einschränkungen oder Unannehmlichkeiten, die jeweils nur wenige Tage dauern. Anschließend können wir uns mit unseren Kunden auf modernisierte, zukunftsfitte Standorte freuen.“

Was auf dem Balkon und der Terrasse erlaubt ist und was nicht

Im Sommer drängen die Menschen ins Freie. Selbst wenn es wegen der Corona-Pandemie gewisse Einschränkungen gibt, wird das auch heuer der Fall sein. Umso größere Bedeutung dürften Balkon und Dachterrasse erlangen, weil sich dort in der Regel nur die Angehörigen eines Hausstandes aufhalten und unter ihnen die „soziale Distanz“ nicht eingehalten werden muss. Wir haben Urteile zusammengefasst, die sich mit der Thematik Balkon, Dachterrasse und Freisitz auseinandersetzen.

Urteile im Detail

Die Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft sahen sich durch eine Kamera-Attrappe, die unterhalb eines Balkons angebracht war, in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Eines der Mitglieder hatte dieses nicht funktionstüchtige Gerät an seinem Sondereigentum angebracht. Das Landgericht Frankfurt verneinte aber einen Anspruch auf Beseitigung dieser Attrappe. Die übrigen Eigentümer würden schließlich dadurch nicht beeinträchtigt (Aktenzeichen 2-13 S 24/13).

Quelle: LBS Infodienst Recht & Steuern

… … oder wie es bei Bankkaufleuten heißt: Monatsultimo. Was das ist? Damit ist der Tag gemeint, an dem Azubi Tarek, Oma Gerda, die Angestellte Lara, Onkel Paul, Unternehmerin Christiane, Ladeninhaber Massimo und viele weitere unserer Kunden zu uns in die Sparkasse kommen, um Geld an den Sebstbedienungsgeräten abzuheben, einzuzahlen oder auch mal wieder ihre Kontoauszüge zu holen.  

Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Situation lautet unsere Bitte an Sie und Euch:  

🚫 In diesen Tagen möglichst nicht! 🚫  

Na klar, freuen wir uns normalerweise über jeden Besuch, über die Nutzung unserer SB-Geräte und die Gespräche mit Ihnen und Euch: unseren Kunden.  

☝️ Aber wir möchten auch über den anstehenden Monatswechsel unsere Kunden und unsere Mitarbeiter gleichsam vor einer unnötigen Infektion mit dem Coronavirus schützen. 😷🤧🤒  

Daher beachten Sie bitte derzeit folgende Regeln bei einem Besuch in der Sparkasse:   ✅ Bitte möglichst 2 Meter Abstand halten   ✅ Seien Sie bitte geduldig – auch wenn es derzeit mal etwas länger dauert   ✅ Nutzen Sie möglichst unsere kontaktlosen Zahlungsmöglichkeiten   ✅ Nutzen Sie möglichst die Randzeiten zum Besuch unserer Selbstbedienungscenter   ✅ Und ganz wichtig: Bitte vorher überlegen, ob der Besuch tatsächlich nötig ist – und nicht noch warten kann. Der beste Schutz vor Corona ist übrigens auch weiterhin: Zu Hause bleiben – und möglichst viele Dinge von zu Hause aus erledigen. Mit Online-Banking bzw. unserer App „Sparkasse“ kann beispielsweise der Zahlungsverkehr ganz einfach von zu Hause abgewickelt werden.  

☝️ Bitte beachten Sie die aktuelle NRW-Verordnung bezüglich der erforderlichen Mund-Nasen-Bedeckung. Auch bei uns gilt daher die „Maskenpflicht!“ ☝️ Bleiben Sie weiterhin gesund!

Immer wieder gibt es Prozesse wegen der Höhe der Mietpreise

Ganz Deutschland diskutiert derzeit intensiv darüber, wie Wohnungen in Großstädten für Mieter bezahlbar bleiben und trotzdem die grundgesetzlich garantierten Eigentumsrechte der Vermieter gewahrt werden können. Manche Vorstöße wie der Mietendeckel in Berlin gehen sehr weit und werden deswegen wohl bald vom Verfassungsgericht überprüft. Andere – wie die Mietpreisbremse – existieren schon längere Zeit.

Urteile im Detail
Wie bereits erwähnt, spielen angesichts der politischen Entscheidungen die Gerichte eine immer größere Rolle. Sie müssen klären, ob bestimmte Gesetze Bestand haben oder nicht – und wie sie konkret angewendet werden können. Verwaltungsgerichte sind im Regelfall nicht der zuständige Gerichtszweig, wenn es um die Rechtmäßigkeit der sogenannten Mietpreisbegrenzungsverordnung geht. Das stellte das Verwaltungsbericht Berlin (Aktenzeichen 4 K 103.16) klar, als die Miteigentümerin einer gar nicht vermieteten Wohnung vorsorglich die Ungültigkeit des Gesetzes prüfen lassen wollte. Um Rechtsschutz sei in diesem Zusammenhang vorrangig vor den Zivilgerichten nachzusuchen.

Wenn ein angehender Mieter mit seiner Beschwerde über eine überhöhte Miete wartet, bis er den Vertrag unterzeichnet hat, dann stellt das keine arglistige Täuschung dar.
Eine Frau in München hatte sich so verhalten. Sie sollte 1.300 Euro für eine Drei-Zimmer-Dachgeschosswohnung bezahlen, 200 Euro mehr als die Vormieter. Die gesetzlich zulässige Grenze wären aber 1.001 Euro gewesen. Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 422 C 6013/16) stellte fest, dass die Frau nicht verpflichtet gewesen sei, schon vorher auf die Gesetzwidrigkeit der geforderten Miete gemäß der Mietpreisbremse hinzuweisen.

Ein Bundesland, das bei seinen Verordnungen zur Mietpreisbremse rechtliche Fehler beging, die zu verspäteter Geltung der Verordnung führten, muss gegenüber Mieterinnen und Mietern nicht für die deswegen entgangenen Ansprüche haften. Wenn der Gesetzgeber Rechtsvorschriften erlasse, dann nehme er Amtspflichten gegenüber der Allgemeinheit wahr, aber nicht gegenüber Einzelpersonen. So entschied es das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen 2-04 O 307/18) auf die Klage von Betroffenen hin.

Manchmal wird mangels Existenz eines Mietspiegels in einer Gemeinde auf den Mietspiegel einer Nachbargemeinde zurückgegriffen, um die Angemessenheit der Miete einschätzen zu können. Das kann allen Beteiligten das Erstellen eines teuren individuellen Sachverständigengutachtens ersparen. Doch die Gerichte stellen sehr hohe Anforderungen, was die Vergleichbarkeit von zwei unterschiedlichen Städten betrifft. Dazu zählen die Zahl der Einwohner, die Eigenschaft als „Oberzentrum“ und die Erreichbarkeit infrastruktureller Angebote. Insbesondere bei einer „stark divergierenden Einwohnerzahl“ ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen VIII ZR 255/18) keine Vergleichbarkeit mehr gegeben.

Mieter haben einen Anspruch darauf, vom Eigentümer schriftliche Belege über die Höhe der Vormiete zu erhalten. Das entschied das Landgericht Berlin (65 S 55/19) am Beispiel eines konkreten Falles. Es reiche nicht nur aus, die bloße Summe zu übermitteln, sondern auf Antrag des Mieters müsse auch das entsprechende Dokument wie Verträge und Erhöhungsverlangen in kopierter Form übermittelt werden – selbstverständlich nach Schwärzung personenbezogener Daten. Hier waren 1.300 Euro im Monat verlangt worden, obwohl nur ein Anspruch auf 806 Euro bestand.

Die Mietpreisbremse verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das hat auf die Beschwerde einer Berliner Vermieterin hin das Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen 1 BvL 1/18, 1 BvR 1595/18, 1 BvL 4/18) entschieden. Die Betroffene war zuvor zu Rückzahlungen an ihre Mieter verurteilt worden und hatte sich damit nicht abfinden wollen. Die höchsten Richter stellten jedoch fest: „Es liegt im öffentlichen Interesse, der Verdrängung weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen aus stark nachgefragten Stadtteilen entgegenzuwirken“.

Wird eine Wohnung nach einer umfassenden Sanierung erstmals wieder vermietet, dann gilt die Mietpreisbremse nicht. So hat das Amtsgericht Berlin-Neukölln (Aktenzeichen 18 C 188/18) entschieden. Ausschlaggebend war in dem Zivilprozess die Frage gewesen, was denn unter einer umfassenden Modernisierung zu verstehen sei. Das Gericht ging in der Urteilsbegründung ausführlich darauf ein. Die einprägsame Faustformel lautet: wenn mehr als ein Drittel der fiktiven Neubaukosten investiert wurden. Auch das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 65 S 25/18) befasste sich am Beispiel eines konkreten Falles mit diesem Problem und legte Wert darauf, dass man nicht nur das quantitative Element betrachten dürfe. Die Wohnung müsse in mehreren wesentlichen Bereichen verbessert worden sein und letztlich dem Gesamteindruck nach mit einem Neubau gleichzustellen sein.

Gelegentlich kommt es vor, dass gleichzeitig mit dem Mietvertrag ein Nachtrag über Modernisierung nebst Mieterhöhung vereinbart wird. Doch solch eine juristische Konstruktion rechtfertigt keine Überschreitung der nach der Mietpreisbremse zulässigen Zahlungen. Das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 66 S 45/18) akzeptierte in diesem Zusammenhang auch die Argumentation des Eigentümers nicht, es habe sich schließlich um eine freie Vereinbarung gehandelt.

Quelle: LBS, Infodienst Recht und Steuern

Sie möchten Ihre Wohnsituation verändern? Ein Gespräch mit den Immobilienexperten Ihrer Sparkasse Witten lohnt sich in jedem Fall!
Einfach jetzt gleich Termin vereinbaren.

Sicher steht der Führerschein bei den meisten Jugendlichen ganz weit oben auf der Wunschliste, denn er garantiert Mobilität, Unabhängig und auch ein Stück Freiheit. Allerdings hat diese Freiheit auch ihren Preis: Für die Fahrstunden, die Anmeldung zur Prüfung und die Prüfung selbst kommt ein ordentliches Sümmchen zusammen. Deshalb sollte man schon früh das „Sparnavi“ auf das Ziel Führerschein einstellen, um sicher dort anzukommen.

Führerscheinsparen führt mit

  • attraktiven Zinsen,
  • einem Startguthaben,
  • flexibler Laufzeit,
  • und selbst bestimmbaren monatlichen Beiträgen und Sonderzahlungen zum gewünschten Erfolg.

Das heißt, man kann selber entscheiden, wie lange man auf den Führerschein sparen möchte. Ab 25 Euro können monatlich regelmäßig auf das Führerscheinsparkonto eingezahlt werden. Über die gesamte Laufzeit werden die eingezahlten Beträge mit einem Sonderzins verzinst.

Übrigens: Jede Fahrschule kann selbst bestimmen, was sie für die gesetzlich vorgeschriebenen Posten abrechnet. Also: Vergleichen lohnt sich. Aber bitte nicht nur die Kosten! Wichtig ist natürlich auch die Qualität der Fahrschulausbildung. Hier lohnt es sich, im Bekanntenkreis nachzufragen.

Damit die Kosten einen nicht überholen, lohnt es sich hier mit Weitsicht zu sparen. Denn: Zu den Fahrschulkosten kommen noch Vorabkosten für Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs (mit einem FührerscheinSparen-Gutschein der Sparkasse Witten ist dieser beim Roten Kreuz kostenfrei!!!), Passfoto und Gebühren bei Behörden für die Prüfung sowie den Eintrag ins Verkehrsregister. So kann ganz schnell eine Summe zwischen 1500 und 2000 Euro zusammenkommen.

Also: Mit FührerscheinSparen ist man schon auf der richtigen Spur. Übrigens: Die Sparkasse übernimmt die Kosten für den notwendigen Lehrgang „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“  und legt nach der Führerscheinprüfung noch einen Erste-Hilfe-Kasten für das erste eigene Auto obendrauf. Nun, damit lässt sich sicherlich gut durchstarten, oder?!

Weitere Infos zum FührerscheinSparen gibt´s in jeder Sparkassengeschäftsstelle in allen Wittener Stadtteilen.

Mit staatlichem Zuschuss ins Eigenheim

Der Einzug ins eigene Haus oder in die eigene Wohnung – ein Wunschtraum für viele Familien. Noch nie war die Nachfrage nach Immobilien so groß wie im Moment. Die Folge sind steigende Preise, die es für viele schwer machen, diesen Wunsch zu verwirklichen.

Um Abhilfe zu schaffen, hat die Bundesregierung das Baukindergeld auf den Weg gebracht. Seit Herbst 2018 können Familien und Alleinerziehende die Förderung fürs Eigenheim oder Wohneigentum beantragen.

Wer bekommt das Baukindergeld?

Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss für Familien und Alleinerziehende, der nicht zurückgezahlt werden muss. Grundvoraussetzung für den Erhalt ist, dass Sie Wohneigentum kaufen oder bauen. Die Unterschrift des Kaufvertrags muss zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 datiert sein. Falls Sie bauen, müssen Sie in diesem Zeitraum die Baugenehmigung erhalten haben. Einen Antrag können Sie noch bis Ende 2023 stellen. Entscheidend ist dann, dass Sie ihn drei Monate nach Einzug in Ihre Immobilie einreichen.

Beim Verdienst gibt es eine Obergrenze: Die Förderungen erhalten nur Familien, deren Haushaltseinkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Diese liegt bei einer Familie mit einem Kind bei 90.000 Euro. Für jedes weitere Kind steigt die Grenze um jeweils 15.000 Euro.

Den Zuschuss gibt es nur, wenn die betreffende Immobilie aktuell Ihre einzige ist. Wer schon eine Immobilie besitzt, bekommt keine Förderung.Wie hoch ist die Förderung?

Das Baukindergeld beträgt 1.200 Euro pro Kind und Jahr. Es wird über insgesamt zehn Jahre nach dem Kauf oder Bau der Immobilie ausgezahlt. Sie bekommen den Zuschuss einmal jährlich überwiesen.

So können Sie über den gesamten Förderzeitraum 12.000 Euro für jedes Kind erhalten. Bei zwei Kindern bekommen Sie 24.000 Euro, bei drei 36.000 Euro und so weiter.
 

Anzahl Kindermaximales Jahreseinkommen
(75.000 Euro + 15.000 Euro pro Kind)
Baukindergeld pro JahrBaukindergeld in 10 Jahren
190.000 Euro1.200 Euro12.000 Euro
2105.000 Euro2.400 Euro24.000 Euro
3120.000 Euro3.600 Euro36.000 Euro
4135.000 Euro4.800 Euro48.000 Euro
5150.000 Euro 6.000 Euro60.000 Euro

Gibt es noch weitere Voraussetzungen für den Zuschuss?

Die Art und Größe der Immobilie spielt bei der Vergabe der Förderung keine Rolle. Ebenso wenig, ob Sie das Haus oder die Wohnung neu bauen oder eine bestehende kaufen. Allerdings darf der Kauf- oder Baupreis nicht niedriger sein als die Fördersumme.

Entscheidend ist, dass Sie selbst in der Immobilie wohnen und diese nicht verkaufen oder vermieten. Sie müssen während der gesamten zehn Jahre die eigenen vier Wände selbst nutzen.

Dass mindestens ein Kind beim Baukindergeld eine Grundvoraussetzung ist, versteht sich von selbst. Damit das Kind beim Antrag miteinbezogen werden kann, muss es schon auf der Welt sein. Schwangere sollten bei der Antragstellung deshalb warten, bis der Nachwuchs da ist. Kinder, die nach der Antragstellung geboren werden, werden beim Baukindergeld nicht berücksichtigt. Außerdem müssen die Kinder bei Antragstellung unter 18 Jahre alt sein und in Ihrem Haushalt leben.

Wo beantrage ich das Baukindergeld?

Den Antrag für das Baukindergeld stellen Sie über das Zuschussportal der KfW. Im Moment können Sie die Förderung nur online beantragen.

Welche Unterlagen brauche ich dafür?

Für einen erfolgreichen Antrag bei der KfW sollten Sie einige Unterlagen parat haben, damit Sie die wichtigen Informationen zur Immobilie und zu den Kindern belegen können.

  • Kauf- oder Bauunterlagen: Sie müssen nachweisen, dass Sie das Eigenheim erworben beziehungsweise gebaut haben. Das geht zum Beispiel über den Eintrag im Grundbuch.
  • Meldebescheinigung: Sie zeigen mit der Bestätigung des Einwohnermeldeamtes, dass Sie Ihren Erstwohnsitz in der Immobilie haben und diese selbst nutzen.
  • Einkommensteuernachweise: Sie benötigen die Nachweise der Kalenderjahre, die zwei beziehungsweise drei Jahre vor der Antragstellung liegen. Wenn Sie 2018 den Antrag stellen, brauchen Sie die Einkommensteuernachweise der Jahre 2016 und 2015.
  • Kindergeldbescheide: So weisen Sie nach, welche Kinder bei Ihnen wohnen.

Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Einzug in die Immobilie bei der KfW vorliegen. Danach haben Sie noch drei Monate Zeit, die erforderlichen Unterlagen im Zuschussportal hochzuladen. Momentan hat die KfW allerdings noch technische Probleme. Voraussichtlich soll das Hochladen der Dokumente ab März 2019 möglich sein. Die Anträge selbst können aber bereits abgegeben werden.

Sonderfall Bayern

Eine zusätzliche Finanzspritze gibt es für Familien und Alleinerziehende im Freistaat Bayern. Zusätzlich zur Förderung des Bundes bekommen sie noch 300 Euro pro Monat – insgesamt macht das 1.500 Euro pro Kind und Jahr. Das sogenannte Baukindergeld Plus wird ebenfalls über zehn Jahre gezahlt.

Obendrein gibt es vom Land noch eine Eigenheimzulage. Diesen Zuschuss bekommen Immobilienbauer und -käufer einmalig, er beträgt 10.000 Euro.

Quelle: Sparkasse.de

Objektbeschreibung

Dieses stilvolle und hochwertig ausgestattete Wohnhaus wurde ursprünglich 1908 auf einem rund 1.285 m² großem Grundstück errichtet. Im Jahr 1995 fand eine umfangreiche Modernisierung des Objektes statt. Vier der fünf Wohnungen sind derzeit vermietet. Die Eigentümerwohnung im Gartengeschoss und Erdgeschoss bietet Ihnen eine hervorragende Aufteilung und eine tolle, große Terrasse mit Blick in den liebevoll angelegten Garten. Die Immobilie liegt in einer angenehm ruhigen Wohnstraße. Kurze Wege zu sämtlichen Einrichtungen des täglichen Bedarfs, sowie die gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz unterstreichen die Vorteile dieser tollen Lage.

Preis:

995.000,00 €

Wohnfläche:

430 qm

Nutzfläche:

Teilkeller

Garage/Stellplatz:

1 Garage neben dem Haus, 1 Stellplatz vor dem Haus

Heizung:

Ölzentralheizung, Bj. 2001

Energiebedarfskennwert:

126,8 kWh/(m²*a) Effizienzklasse E

Dach:

Satteldach

Fenster:

Kunststofffenster mit Isolierverglasung aus 1995

Grundstück/Ausstattung:Dsogar

03D

gepflegter und weitläufiger Garten
fantastischer Weitblick
großzügige Terrasse
Erdgeschosswohnung mit großem Balkon

Lage:

Top Wohnlage
Einrichtungen zur Deckung des täglichen Bedarfs, wie
Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Schulen und Kindergärten
befinden sich im Ortskern von Stiepel
der Kemnader Stausee ist schnell erreichbar

Bezug:

Wohnung im Gartengeschoss: nach Absprache
alle übrigen Wohnungen sind derzeit vermietet

Mehr Informationen

.
4,5-Zimmer- Eigentumswohnung mit Terrasse und Garage

Aktualisierung: Das Objekt wurde inzwischen verkauft!

Objektbeschreibung

In beliebter Wohnlage vom Trienendorf befindet sich diese moderne Souterrainwohnung. Die Wohnung ist über eine separate Zuwegung erreichbar und verfügt über einen eigenen Eingang. Es steht Ihnen eine Wohnfläche von ca. 154 m² und eine ca. 29 m² große Terrasse auf der Sie entspannt Ihre Freizeit genießen können, zur Verfügung.

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Das Objekt liegt in einer ruhigen Sackgasse. Einrichtungen zur Deckung Ihres täglichen Bedarfs sind in wenigen Minuten in den Ortskernen von Wetter-Wengern und Witten-Bommern erreicht.

Aufteilung

Diele, Wohn-/Esszimmer, Küche, Schlafzimmer, Ankleide, 2 Kinderzimmer, Spieldiele, Vollbad, Duschbad, Vorratsraum, Terrasse

Terrasse: ca. 29,08 m²

Nutzfläche: gemeinschaftlicher Wasch- und Trockenraum

Garage: 1

Heizung: Gaszentralheizung

Energiebedarfskennwert: 63,8 kWh/(m²*a) Energieeff.-Kl. B

Fenster: Kunststofffenster mit Isolierverglasung

Ausstattung

Einbauküche mit Elektrogeräten
Vollbad mit Wanne und Dusche
Duschbad
Wohnung komplett gefliest
weiße Holztüren mit Holzzargen

Lage

PLZ 58300
Ort Wetter-Wengern
Anzahl Etagen 1
ruhige, grüner und bevorzugte Wohnlage
Ortskerne von Bommern und Wengern schnell erreichbar
Naherholungsgebiete im direkten Umfeld

Objektnummer

SIP-ID 45250035-339347
Externe-ID 0-1412
Lage

Preise

Kaufpreis 249.000 €
Kaufpreis pro m² 1.617,93 €
Käuferprovision 3,57 % (inkl. MwSt.)

Flächen

Wohnfläche 153,9 m²
Gesamtfläche 153,9 m²
Anzahl Zimmer 4,5
Stellplatz Garage ja

Zustand

Baujahr 2005

Energieausweis

Energieausweistyp Bedarfsausweis
Endenergiebedarf 63,8 kWh/(m²*a)
Primärenergieträger Erdgas
Effizienzklasse B
Baujahr lt. Energieausweis 1976
Gebäudeart Wohngebäude
Wesentlicher Energieträger Gas

Sonstiges

Verfügbar ab Juni 2018

2,5-Zimmer-Eigentumswohnung mit Balkon und Tiefgaragenstellplatz in ruhiger und grüner Lage

Aktualisierung! Das Objekt ist nicht mehr im Bestand!

Objektbeschreibung

Diese gut geschnitten ca. 70 m² große Erdgeschosswohnung liegt in toller, grüner Lage inmitten des Ardeytals.

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Neben einem großzügigem Wohnraum mit direktem Zugang zum Balkon verfügt die Wohnung über ein Badezimmer mit Fenster und einem PKW-Stellplatz in der Tiefgarage.

Ein Naherholungsgebiet, gute ÖPNV- und Autobahnanbindungen sind nur wenige Vorzüge dieser tollen Lage. Überzeugen Sie sich selbst von diesem interessanten Angebot in einer attraktiven Lage.

Aufteilung: Diele/Flur, Abstellraum, Badezimmer, Schlafzimmer, Essplatz, Küche, Wohnzimmer, Balkon

Ausstattung

Aufzug bis in die Tiefgarage
Kellerraum
gemeinschaftlicher Wasch- und Trockenraum
1 Tiefgaragenstellplatz
Gaszentralheizung
Kunststofffenster mit Isolierverglasung
Tageslichtbad mit Dusche und Wanne
Parkett im Wohnzimmer, Fliesen in den übrigen Räumen und Teppich im Schlafzimmer

Energieverbrauchskennwert: 121,00 kWh/(m²a)

Lage

PLZ 58453
Ort Witten-Annen/Ardeytal
Anzahl Etagen 1
ruhige und grüne Wohnlage
alle Einrichtungen zur Deckung des täglichen Bedarfs befinden sich im Ortskern von Annen
gute regionale und überregionale Autobahnanbindung

Objektnummer

SIP-ID 45250035-332371
Externe-ID 0-1410

Preise

Kaufpreis 89.000 €
Kaufpreis pro m² 1.262,41 €
Käuferprovision 3,57 % (inkl. MwSt.)

Flächen

Wohnfläche 70,5 m²
Gesamtfläche 70,5 m²
Anzahl Zimmer 2,5
Stellplatz Freiplatz 1

Zustand

Baujahr 1980

Energieausweis

Energieausweistyp Verbrauchsausweis
Energieverbrauchkennwert 121 kWh/(m²*a)
Primärenergieträger Erdgas
Gebäudeart Wohngebäude
Wesentlicher Energieträger Gas

Sonstiges

Verfügbar ab bezugsfrei

Gepflegte Doppelhaushälfte mit Einliegerwohnung und Garage in guter Wohnlage

Aktualisierung: Die Immobilie wurde inzwischen verkauft!

Objektbeschreibung

Diese in 1972 errichtete Doppelhaushälfte befindet sich in einer ruhigen und familienfreundlichen Wohnsiedlung. Das vollunterkellerte Eigenheim bietet Ihnen im Erdgeschoss rund 103 m² Wohnfläche. Eine Einliegerwohnung im Gartengeschoss verfügt über eine Terrasse und ist über einen separaten Eingang zu erreichen.

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Das Haus liegt in naher Umgebung des Kemander Stausees. Sie und Ihre Familie profitieren von kurzen Fußwegen zu Straßenbahn- und Bushaltestellen, sowie zu Kindergärten und Schulen.

Aufteilung Untergeschoss Einliegerwohnung: Diele, Badezimmer, Küche, Essplatz, Schlafzimmer, Wohnzimmer, Terrasse

Aufteilung Untergeschoss Nutzfläche: Flur, Kelleraum, Heizungsraum, Flur, Waschküche, Kellerraum

Aufteilung Erdgeschoss: Windfang, Gäste-WC, Diele, Essbereich, Küche, Wohnzimmer mit Zugang zum Balkon, Flur, Schlafzimmer, Badezimmer, Kinderzimmer

Aufteilung Dachgeschoss: Kinderzimmer

Ausstattung

Gaszentralheizung Fa. Viessmann Bj. 1996
Holz- und Kunststofffenster mit Isolierverglasung
Pultdach mit Betondachsteineindeckung, in 1990 erneuert, Dachrinnen und Fallrohre aus Kupfer
1 Garage neben dem Haus
Gäste-WC im EG
Tageslichtbad mit Wanne und Dusche im EG
Einliegerwohnung mit separatem Eingang
Badezimmer mit Wanne im Gartengeschoss

Lage

ruhige und beliebte Wohnlage
alle Einrichtungen zur Deckung des täglichen Bedarfs sind im Ortskern von Witten-Heven vorzufinden
Schulen und Kindergärten in Witten-Heven
Bus- und Straßenbahnhaltestelle gut erreichbar
PLZ 58455
Ort Witten-Heven
Anzahl Etagen 1

Objektnummer

SIP-ID 45250035-332373
Externe-ID 0-1394

Preise

Kaufpreis 269.000 €
Kaufpreis pro m² 1.612,71 €
Käuferprovision 3,57 % (inkl. MwSt.)

Flächen

Wohnfläche 166,8 m²
Gesamtfläche 166,8 m²
Grundstücksfläche 467 m²
Anzahl Zimmer 8,5

Zustand

Baujahr 1972

Energieausweis

Energieausweistyp Bedarfsausweis
Endenergiebedarf 152,6 kWh/(m²*a)
Primärenergieträger Erdgas
Effizienzklasse E
Gebäudeart Wohngebäude
Wesentlicher Energieträger Gas

Sonstiges

Verfügbar ab nach Absprache