Stecker gezogen: Keine LED-Werbetafel im Wohngebiet
Stecker gezogen: Keine LED-Werbetafel im Wohngebiet

Stecker gezogen: Keine LED-Werbetafel im Wohngebiet

Schon die großformatige Werbung an sich, die gelegentlich an Häuserwänden angebracht wird, stört viele Anwohner. Umso heftiger sind die Proteste, wenn es sich nicht nur um ein Plakat handelt, sondern um eine LED-Leuchtwand, die auch nachts für Aufsehen sorgt. Genau das hatte allerdings eine Werbefirma vor. Sie wollte eine bestehende Plakatwand mit einer LED-Schriftleiste umrüsten.

Das zuständige Bauamt stellte sich dem entgegen und verweigerte die Genehmigung. Die Bewohner des benachbarten, weniger als sechs Meter entfernten Gebäudes würden durch das Flackern des Lichts zu stark belästigt. Das gehe klar über das hinaus, was ein Nachbar selbst innerhalb einer traditionell eher unruhigen städtischen Umgebung hinnehmen müsse. Einen Bezug zur Wohnnutzung sah das Gericht nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht mehr gegeben. Man müsse hier von einem wesensfremden Gestaltungselement sprechen (VG Stuttgart, Aktenzeichen 13 K 308/14)

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Recht auf Auftragserfüllung
Recht auf Auftragserfüllung

Recht auf Auftragserfüllung

Eine Handwerksfirma muss bei Arbeiten den Mindeststandard der allgemein anerkannten Regeln der Technik einhalten und schuldet es dem Auftraggeber auch, dass der vertraglich vereinbarte Erfolg im sinne einer ordnungsgemäßen Auftragserfüllung eintritt. Darauf dürfen sich Immobilieneigentümer verlassen.

Der Fall
In den Keller einer Immobilie drang Wasser ein. Das wollte der Eigentümer unterbinden, weil es nicht nur höchst unangenehm ist, sondern langfristig auch zu Gebäudeschäden führen kann. Er beauftragte ein Unternehmen mit einer Schadenanalyse und gab diesem dann den Zuschlag für die Arbeiten im Wert von knapp 4.000 Euro. Doch von einer erfolgreichen Sanierung konnte man nicht sprechen, denn es drang später erneut Wasser in den Keller ein. Der Handwerker wollte von einer Haftung nichts wissen. Eine absolute Erfolgsgarantie sei eben mit dieser Methode nicht verbunden.

Das Urteil
Das OLG Brandenburg zeigte wenig Verständnis für die Argumente der Firma. Der Vertrag habe eine dauerhafte Trockenlegung des Kellers beinhaltet – und das sei damit auch der entscheidende Maßstab. Wenn der Handwerker von vornherein Zweifel am Erfolg der angewendeten Methode habe, dann müsse er das bei Vertragsabschluss dem Kunden unmissverständlich kundtun. Nur so könne er einer Haftung entgehen. Das war aber hier nicht der Fall gewesen (OLG Brandenburg, Aktenzeichen 12 U 133/13).

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

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Treppenlift: Bundesfinanzhof zeigte sich im Falle eines Behinderten großzügig
Treppenlift: Bundesfinanzhof zeigte sich im Falle eines Behinderten großzügig

Treppenlift: Bundesfinanzhof zeigte sich im Falle eines Behinderten großzügig

Ein Treppenlift ist häufig die letzte Möglichkeit, einem Behinderten innerhalb seines eigenen Hauses noch eine gewisse Mobilität zu erlauben. Immer wieder wird jedoch vor  Gerichten darum gestritten, unter welchen Voraussetzungen der Einbau steuerlich als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden kann. Die höchste Instanz zeigte sich nun großzügig.

Der Fall
Ein Hausbesitzer war in seiner Bewegungsfähigkeit stark eingeschränkt. Er benötigte selbst für kurze Strecken einen Rollstuhl oder Rollator. Um von einem Stockwerk seiner Immobilie in das andere gelangen zu können, ließ er für rund 18.000 Euro einen Treppenlift einbauen. Der Betrag wurde in der nächsten Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht. Doch das Finanzamt weigerte sich, weil nicht schon im Vorfeld ein (amts-)ärztliches Gutachten zur Notwendigkeit des Einbaus erstellt worden sei.

Das Urteil
So streng wollten die Richter des Bundesfinanzhofes die Angelegenheit nicht sehen. Ob ein Treppenlift notwendig gewesen sei oder nicht, dazu nahmen sie keine Stellung. Das müsse nach Abwägung der medizinischen Argumente die zuständige Instanz entscheiden. Aber die Sache bereits am starken Formalismus des vorherigen Gutachtens scheitern zu lassen, das gehe zu weit (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 61/12).

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS
Bild: Presse tk-encasa.de

Was man bei einer energetischen Modernisierung beachten sollte, fasst die Broschüre „Das LBS-Energie-Sparsystem“ verständlich und übersichtlich zusammen.
Was man bei einer energetischen Modernisierung beachten sollte, fasst die Broschüre „Das LBS-Energie-Sparsystem“ verständlich und übersichtlich zusammen.

Was man bei einer energetischen Modernisierung beachten sollte, fasst die Broschüre „Das LBS-Energie-Sparsystem“ verständlich und übersichtlich zusammen.

Immobilien: Energetische Modernisierung – 11 Bausteine statt 1.000 Tipps

Die Energiekosten senken beim Wohnen will wohl jeder – es sei denn, er wohnt bereits in einem Passivhaus. Häufig genug scheitern die guten Vorsätze aber an der Informationsflut. Wer sein Haus energetisch auf Vordermann bringen will, steht vor der Herausforderung, sich nicht durch 1000 Tipps in den einzelnen Gewerken zu verzetteln. Das neue „LBS-Energie-Sparsystem“ liefert deshalb in elf Bausteinen alle notwendigen Basisinformationen, die Hausbesitzer bei einer energetischen Modernisierung beachten sollten.

Jeder Hauseigentümer, der über einen Umbau nachdenkt, stellt sich die Frage: „Was kostet mich eine energetische Modernisierung und was bringt sie mir?“ Auch dazu liefert die Broschüre einen ersten Überblick. Allerdings hat jede Kosten-Nutzen-Rechnung als große Unbekannte die Entwicklung des Energiepreises. Zwischen 2003 und 2013 verteuerte sich Heizöl um 117 Prozent, Erdgas um 56 Prozent. Projiziert man diese Entwicklung nach vorn, amortisieren sich viele Energiesparmaßnahmen bereits nach 10 bis 15 Jahren.

In einem nicht modernisierten Altbau „fressen“ Raumheizung und Warmwasserbereitung etwa zwei Drittel der Energiekosten, der Rest geht auf das Konto des Haushaltsstroms. Energetisches Modernisieren ist deshalb immer auch eine gute Gelegenheit, den Stromverbrauch zu reduzieren. Dafür spricht, dass Strom immer teurer wird und wohl in jedem Haushalt ältere, wenig effiziente Elektrogeräte in Betrieb sind.

Kosten-Nutzen-Rechnung ist nicht alles

Neben der reinen Ersparnis an Heizenergie und Strom bieten energetische Modernisierungen viele weitere Vorteile, die sich nicht auf Heller und Pfennig gegen die Kosten der Baumaßnahme aufrechnen lassen. So entfallen durch die Umbauten für viele Jahre Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten. Das Raumklima in einem wärmegedämmten Haus ist besser und erhöht damit die Wohnqualität. Darüber hinaus erzielt ein Energiesparhaus bei einem möglichen Verkauf einen höheren Preis als ein vergleichbar ausgestattetes unsaniertes Objekt.

Die Broschüre „LBS-Energie-Sparsystem“ kann kostenlos bestellt werden unter lbswest-presse.de/energie.

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Baugeld ist derzeit so günstig wie nie. Ist Bausparen da eigentlich noch notwendig?
Baugeld ist derzeit so günstig wie nie. Ist Bausparen da eigentlich noch notwendig?

Baugeld ist derzeit so günstig wie nie. Ist Bausparen da eigentlich noch notwendig?

Baugeld ist derzeit so günstig wie nie. Ist Bausparen da eigentlich noch notwendig? Zwei Gründe sind maßgebend. Zum einen sichert man sich mit einem Bausparvertrag niedrige Zinsen auf Dauer. Zum anderen sorgen staatliche Wohn-Riester-Zulagen für mehr Eigenkapital und eine schnellere Tilgung.

Informationen zu Wohn-Riester

„Nie war Bausparen so attraktiv wie heute“, schrieb selbst die kritische Zeitschrift „Finanztest“ Ende 2014 über die Kombination mit Wohn-Riester. Der Grund: Wohn-Riester-Zulagen und zusätzliche Steuervorteile führen zu mehr Eigenkapital als bei einem ungeförderten Vertrag. Deshalb reicht später dann ein niedrigerer Kredit, der schneller getilgt ist und so eben Zinsen spart.

Selbst langjährige Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum können ja neuerdings von Wohn-Riester profitieren: Eingebunden in die bestehende Eigenheimfinanzierung hilft die Förderung, schneller zu entschulden. Das spart nicht nur Finanzierungskosten, sondern sorgt auch für mehr finanziellen Spielraum im Alter. Außerdem wird seit letztem Jahr der barrierearme Umbau der eigenen vier Wände unterstützt. Denn mietfreies Wohnen ist eine äußerst wirksame private Altersvorsorge. Laut Infratest sehen das 84 Prozent der Deutschen genau so.

Das Kinder-Musical „Simsala-Grimm“ begeisterte über 600 Kinder im Saalbau Witten. Für einige KNAX-Klub-Mitglieder der Sparkasse ging es auf die Bühne, um die Schauspieler zu treffen. Übrigens: Das Foto kann gerne im KNAX-Klub der Sparkasse Witten, bei Anja Dietrich unter der Telefonnummer 02302/174-1405 bestellt werden.
Das Kinder-Musical „Simsala-Grimm“ begeisterte über 600 Kinder im Saalbau Witten. Für einige KNAX-Klub-Mitglieder der Sparkasse ging es auf die Bühne, um die Schauspieler zu treffen. Übrigens: Das Foto kann gerne im KNAX-Klub der Sparkasse Witten, bei Anja Dietrich unter der Telefonnummer 02302/174-1405 bestellt werden.

Das Kinder-Musical „Simsala-Grimm“ begeisterte über 600 Kinder im Saalbau Witten. Für einige KNAX-Klub-Mitglieder der Sparkasse ging es auf die Bühne, um die Schauspieler zu treffen.

Yoyo und Doc Croc retten gemeinsam mit den KNAXianern der Sparkasse Witten die zauberhafte Märchenwelt Simsala

Und wieder stand am Donnerstag, dem 19.03.2015, im Wittener Saalbau die Märchenwelt auf dem Kopf.  Im zauberhaften Märchen-Musical „SimsalaGrimm-Die Rückkehr der Märchenretter“ reisten die beiden Märchenhelden und Freunde Yoyo und Doc Croc durch das Märchenland Simsala, um den Prinzen bei seiner Suche nach der großen Liebe zu helfen.

Tatkräftige Unterstützung erhielten die Helden auf ihrer spannenden Reise von den KNAX-Klub-Mitgliedern der Sparkasse Witten, die zum lustigen Mitmach-Musical eingeladen wurden. Denn viele Gefahren, mit denen die bösen Märchenhexen den Prinzen von seinem Weg abbringen wollten, konnten schließlich mithilfe der Kinder im Saal gemeistert werden.

Als der Prinz am Ende sein Dornröschen gefunden hatte und glücklich in die Arme schloss, tobte das Publikum und belohnte die Schauspieler mit heftigem Applaus.

Mehrmals im Jahr lädt die Sparkasse Witten ihre sechs- bis zwölfjährigen KNAX-Klub-Mitglieder zu solchen Events ein. Die Mitgliedschaft ist selbstverständlich kostenlos und kann an jedem der Sparkassenstandorte in Witten erworben werden.

Übrigens: Das Foto kann gerne im KNAX-Klub der Sparkasse Witten, bei Anja Dietrich unter der Telefonnummer 02302/174-1405 bestellt werden.

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Hauskauf: Auch gebrauchte Immobilien haben ihren Charme - und Sie entgehen dem unvermeidlichen Stress in der Bauphase.
Hauskauf: Auch gebrauchte Immobilien haben ihren Charme - und Sie entgehen dem unvermeidlichen Stress in der Bauphase.

Hauskauf: Auch gebrauchte Immobilien haben ihren Charme – und Sie entgehen dem unvermeidlichen Stress in der Bauphase.

Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden muss nicht zwingend mit einem Neubau verbunden sein. Auch gebrauchte Immobilien haben ihren Charme – und Sie entgehen dem unvermeidlichen Stress in der Bauphase.

Wer auf eine gebrauchte Immobilie setzt, der kann auch – unter Umständen – Geld sparen. Grund dafür sind die steigenden Preise für Grundstück und Neubau insbesondere in den Ballungsräumen. Natürlich muss das in Betracht kommende Objekt gründlich geprüft werden. Vor allem auf die Bausubstanz ist zu achten. Und natürlich muss auch hier die Finanzierung gründlich geplant und kalkuliert werden.

Zu Beginn muss geklärt werden, was genau Sie brauchen – auch für die Zukunft. Das Haus soll schließlich Ihren Grundvoraussetzungen (Zimmeranzahl, Fläche) entsprechen. Natürlich spielt auch die Lage der Immobilie eine wichtige Rolle. Schließlich sind Einkaufsmöglichkeiten, eine gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr oder auch die Erreichbarkeit von Schulen und Kindergärten wichtig. Für die Suche nach einer geeigneten Immobilie sollten daher mindestens sechs Monate eingeplant werden.

Unsere aktuellen Angebote finden Sie hier.

Passen diese Kriterien zu einem Haus, so sollte man es sich von außen und innen sowie vom Keller bis zum Dach genauestens anschauen. Dabei müssen zunächst die Eckdaten wie Größe, Aufteilung und Ausstattung geprüft werden. Entspricht das Objekt Ihren Anforderungen, muss die Immobilie nun genauer und möglichst gemeinsam mit einem Fachmann überprüft werden. Wann wurde das Gebäude renoviert, liegt ein Energieausweis vor und wie dicht sind Fenster und Türen? Vorsicht ist bei aufwändig gestalteten Wand- und Bodenverkleidungen geboten. Hier könnte sich Schimmel verbergen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Baujahr des Gebäudes. Jede Bauepoche hat ihre eigenen Schwachstellen. So wurden Häuser aus den 1940er-Jahren auf Sand bzw. Schutt gebaut, während in den 1970er-Jahren häufig Asbest verbaut wurde. Zudem sind bei älteren Gebäuden fast immer die Wärmedämmung und der Schallschutz problematisch. Alle Mängel müssen in die Finanzierung als Modernisierungskosten einfließen und kalkuliert werden.

Sobald Sie sich mit dem Voreigentümer einig sind, müssen Sie einen notariellen Kaufvertrag aufsetzen lassen. Statt der gängigen Floskel „gekauft wie gesehen“ sollten Sie alle Mängel sowie die konkreten Größenangaben in den Vertrag übernehmen. Die Übergabe der Immobilie findet später an einem von beiden Parteien vereinbarten Termin statt. Dann muss auch, wenn nichts anderes vereinbart wurde, die Zahlung erfolgen.

Quelle: ÖRAG
Bild: LBS

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Tim Garstzka, Leiter der Sparkassengeschäftsstelle Annen, gratuliert Ramona Streubel, Gewinnerin des Goldbarrens des Februar-Rätsels
Tim Garstzka, Leiter der Sparkassengeschäftsstelle Annen, gratuliert Ramona Streubel, Gewinnerin des Goldbarrens des Februar-Rätsels

Tim Garstzka, Leiter der Sparkassengeschäftsstelle Annen, gratuliert Ramona Streubel, Gewinnerin des Goldbarrens des Februar-Rätsels

Spaziergang bringt pures Gold: Februar-Rätsel des Sparkassen-Kalenders gelöst.

„Wittener Schnitzeljagd II“ lautet der Titel des Sparkassen-Kalenders 2015, der  ein Gewinnspiel enthält. Löst man eines der 12 Rätsel, die immer mit den Monatsmotiven des Kalenders zu tun haben, kann man jedes Mal einen 5-Gramm-Goldbarren gewinnen.

Bei Ramona  Streubel hat das Hauptziel des Sparkassen-Kalenders, nämlich Menschen für viele schöne Plätze und Details in Witten zu interessieren, gegriffen: Sie machte sich im Februar aus Annen zu einem Spaziergang ins Muttental zur Burg Hardenstein auf. In der Nähe der Burganlage war die Lösungs-Zahl zu finden, die neben einem Hindenburgportrait in die nahe Felswand eingemeißelt ist. Die kleine Wanderung hat sich gelohnt: Tim Garstzka, Leiter der Sparkassengeschäftsstelle Annen, konnte seiner Kundin jetzt das gewonnene Gold und einen Blumenstrauß überreichen.

795 Teilnehmer hatten im Februar der Sparkasse Witten die im Kalender enthaltene Teilnahme-Postkarte eingereicht oder online die richtige Lösung übermittelt. Viele Wittener sind sicher schon zum März-Motiv – dem Buchholzer Wetterkamin – unterwegs, um auf der Informationstafel am Rastplatz abzulesen, wann er errichtet wurde.

Hier geht es zum März-Rätsel

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Die Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung unterstützt die Wittener Initiative „Help-Kiosk“ mit einer Spende in Höhe von 2.500,- Euro und einer Akku-Bohrmaschine. (v. l. n. r.) Prof. Dr. Walter Gehlen, Mitglied des Kuratoriums der Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung, Beate Wiedemeyer, Help-Kiosk, Lilo Dannert, Help-Kiosk-Mitinitiatorin, Sabine Schmelzer, Help-Kiosk, Arno Klinger, Sekretär der Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung
Die Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung unterstützt die Wittener Initiative „Help-Kiosk“ mit einer Spende in Höhe von 2.500,- Euro und einer Akku-Bohrmaschine. (v. l. n. r.) Prof. Dr. Walter Gehlen, Mitglied des Kuratoriums der Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung, Beate Wiedemeyer, Help-Kiosk, Lilo Dannert, Help-Kiosk-Mitinitiatorin, Sabine Schmelzer, Help-Kiosk, Arno Klinger, Sekretär der Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung

Die Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung unterstützt die Wittener Initiative „Help-Kiosk“ mit einer Spende in Höhe von 2.500,- Euro und einer Akku-Bohrmaschine.
(v. l. n. r.) Prof. Dr. Walter Gehlen, Mitglied des Kuratoriums der Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung, Beate Wiedemeyer, Help-Kiosk, Lilo Dannert, Help-Kiosk-Mitinitiatorin, Sabine Schmelzer, Help-Kiosk, Arno Klinger, Sekretär der Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung

Die Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung lobt das vorbildliche bürgerschaftliche Engagement der Initiative Help-Kiosk Witten – und überreicht Spende in Höhe von 2.500 Euro.

Das Kuratorium der Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung ist auf die hilfeorientierten Aktivitäten sowie den pragmatischen Ansatz der Wittener Initiative Help-Kiosk aufmerksam geworden – und unterstützt deren bürgerschaftliches Engagement.

Lilo Dannert, Mitinitiatorin des Help-Kiosk, dazu:
„Der Help-Kiosk bringt Flüchtlinge, die in Witten angekommen sind – und Hilfe zum Beispiel bei der Möblierung und Einrichtung ihrer Unterkunft, bei Behördengängen, Arztbesuchen und vielen anderen Dingen benötigen – in Kontakt mit freiwilligen, ehrenamtlichen Helfern.
So konnten wir inzwischen zahlreichen Flüchtlingen hier in Witten ganz praktisch helfen; sei es nun mit dem Transport und dem Aufbau gespendeter Möbel, Kühlschränke oder Waschmaschinen – oder auch bei der Begleitung unserer freiwilligen Helfer zu Sportangeboten der Wittener Vereine. Bei Arztbesuchen, Behördengängen, Übersetzungsproblemen, Schulanmeldungen – oder auch bei der Vermittlung von Kleidung, Wäsche und Geschirr haben wir schon einiges ‚bewegt‘ – und das im wahrsten Sinne des Wortes.

Doch trotz des engagierten Einsatzes zahlreicher Helfer stoßen wir immer mal wieder an Grenzen – und an Situationen, in denen einfach ‚schlicht Geld‘ benötigt wird. Und zwar, wenn beispielsweise ein PKW-Anhänger für den Transport einer kostenlos überlassenen Küche angemietet werden muss, für Kleinmaterial wie Schrauben, Dübel oder Montagewinkel für den Aufbau der demontierten Küche – aber auch ganz lapidar für die Bus- oder Bahnfahrkarte für das Kind einer Flüchtlingsfamilie, welches durch uns- oder Studenten der Uni Witten/Herdecke – zum Sport begleitet wird.
Ein weiteres Problem, welches ebenfalls mit fehlenden Finanzen zu tun hat, ist der Aspekt, dass unsere ehrenamtlichen Helfer bislang bei ihren Einsätzen nicht versichert sind.

Gemeinsam mit allen Akteuren und Helfern der Initiative Help-Kiosk freue ich mich, dass die Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung nun auf unser Tun aufmerksam geworden ist.“

Die Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung, die im Jahr 2003 von der Sparkasse Witten gegründet – und seitdem mit 1,4 Millionen Euro Stiftungskapital ausgestattet wurde, fördert und unterstützt verschiedenste Projekte und Initiativen in Witten, die auf vielfältige weise dazu beitragen, die Lebensqualität in der Ruhrstadt zu steigern.

Arno Klinger, Sekretär der Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung: „Was die Mannschaft des Help-Kiosk in Witten leistet, hat absoluten Vorbildcharakter – und hat Vorstand und Kuratorium der Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung, rundum begeistert. Ich ziehe meinen Hut vor allen, die hier ehrenamtlich mit ‚anpacken‘ – und Menschen helfen, die als Flüchtlinge zu uns nach Witten gekommen sind. Ihnen allen gilt: Willkommen in Witten! Und dem Help-Kiosk attestieren wir: Gut für Witten!“

Prof. Dr. Walter Gehlen, Mitglied des Stiftungskuratoriums: „Für uns war schnell klar, dass der Help-Kiosk – und damit meine ich in erster Linie dessen zahlreiche Helfer – wunderbare Arbeit leistet, wie dies nur ‚uneigennützige Überzeugungstäter‘ aus eigenem Antrieb leisten können. Was Sie hier tun und an Engagement entfalten, ist mit Geld nicht aufzuwiegen – und daher unbezahlbar. Daher freue ich mich umso mehr, dass wir – als Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung – mit dazu beitragen können, die eine oder auch andere finanzielle Barriere aus dem Weg zu räumen: Damit die Helfer des Help-Kiosk auch weiterhin mit vollem Engagement ihrer Mission nachgehen können. Aus meiner Sicht ist die Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung genau für solche Fälle gegründet worden: für Situationen, in denen sich alle einig sind, dass dringend auch finanziell geholfen werden muss, aber keine Behörde, kein Unternehmen und auch kein einzelner helfen kann oder gar zuständig wäre.“

Wenn auch Sie sich persönlich – oder auch finanziell engagieren möchten. Und zwar ganz konkret, im hier vorliegenden Fall „Help-Kiosk“ – oder auch mit finanzieller Nachhaltigkeit, wie dies nur durch eine Stiftung dargestellt kann:

Alle, die das Help-Kiosk als freiwilliger, ehrenamtlicher Helfer unterstützen möchten, sind herzlich willkommen: Bitte unter Telefon (02302) 973 6691 direkt im Help-Kiosk melden.

Wenn Sie das Engagement des Help-Kiosk finanziell unterstützen möchten, spenden Sie bitte unter dem Verwendungszweck/Stichwort „Help-Kiosk“ auf das Konto DE94452500350000660001 der Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung, die Ihnen – bei zusätzlicher Angabe der Absenderadresse im Verwendungszweck – als gemeinnützig anerkannte Stiftung selbstverständlich auch eine steuerlich abzugsfähige Zuwendungsbescheinigung zuschickt.
Wenn Sie der Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung einen größeren Betrag zuwenden – und dies gegebenenfalls in Form einer so genannten Zustiftung tun möchten, hilft das von Ihnen eingebrachte Kapital nicht nur nachhaltig – sondern zeitlich unbegrenzt und auf Dauer: über Jahre und Jahrzehnte. Schließlich erhöhen Sie mit Ihrer Zustiftung das Stiftungskapital, welches tatsächlich unbefristet wirkt.

Und: Sie können einen konkreten Verwendungszweck für Ihre Zustiftung festlegen, welchen das Stiftungskuratorium ebenfalls zeitlich unbefristet beachtet – und in Ihrem Sinne ausfüllt.

Bitte nehmen Sie bei Interesse oder weiterem Informationsbedarf Kontakt auf zur
Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung,
c/o Sparkasse Witten, Ruhrstraße 45, 58552 Witten,
Herrn Arno Klinger, Tel. (02302) 1741101.

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Die Mehrheit einer Eigentümergemeinschaft wollte den bestehenden Vertrag mit einem Mobilfunkunternehmen ausweiten bzw. verlängern.
Die Mehrheit einer Eigentümergemeinschaft wollte den bestehenden Vertrag mit einem Mobilfunkunternehmen ausweiten bzw. verlängern.

Die Mehrheit einer Eigentümergemeinschaft wollte den bestehenden Vertrag über die Mobilfunkantenne auf dem Dach verlängern.

Widerspruch eines Eigentümers gegen Mobilfunkantenne war erfolgreich

Der Fall
Das Streitobjekt befand sich in luftigen Höhen, nämlich auf dem Dach eines 22-stöckigen Hochhauses. Die Mehrheit einer Eigentümergemeinschaft wollte den bestehenden Vertrag mit einem Mobilfunkunternehmen ausweiten bzw. verlängern. So sollten auf einem Aufzughaus drei neue Antennenträger errichtet werden.

Einer der Eigentümer wehrte sich dagegen. Er sah in den Umbauten seine wirtschaftlichen Interessen stark betroffen. Der künftige Miet- und Verkaufswert des Objekts könne wegen der Mobilfunkantennen sinken, denn sie würden von vielen Interessenten als wertmindernd betrachtet.

Das Urteil
Der Eigentümer war mit seiner Argumentation vor Gericht erfolgreich. Es handle sich nicht um eine unwesentliche Beeinträchtigung, stellten die Richter fest, und deswegen sei die Zustimmung aller Mitglieder der Gemeinschaft erforderlich gewesen. Als Konsequenz mussten sich die Mobilfunker einen anderen Standort suchen (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 48/13).

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Betätigt sich ein Steuerzahler, der in einer Großstadt eine einzelne Wohnung jeweils kurzfristig an Feriengäste vermietet, damit schon gewerblich?
Betätigt sich ein Steuerzahler, der in einer Großstadt eine einzelne Wohnung jeweils kurzfristig an Feriengäste vermietet, damit schon gewerblich?

Betätigt sich ein Steuerzahler, der in einer Großstadt eine einzelne Wohnung jeweils kurzfristig an Feriengäste vermietet, damit schon gewerblich?

Gewerbe oder nicht: Betätigt sich ein Steuerzahler, der in einer Großstadt eine einzelne Wohnung jeweils kurzfristig an Feriengäste vermietet, damit schon gewerblich? Das musste das höchste zuständige Gericht klären.

Der Fall
Keine Zweifel gab es am grundlegenden Sachverhalt: Ein Wohnungseigentümer vermietete seine Immobilie gelegentlich auf Zeit an Urlauber. Doch wurde er damit schon gleich zum Gewerbetreibenden und musste die entsprechenden Steuern bezahlen? Diese Frage wurde über mehrere Instanzen der Finanzgerichtsbarkeit hinweg diskutiert.

Das Urteil
Im Regelfall müsse man davon ausgehen, dass die Vermietung einer einzelnen Wohnung über den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nicht hinaus gehe und damit nicht als gewerbliche Betätigung zu betrachten sei, hieß es in dem Beschluss des Bundesfinanzhofs. Anders sei die Situation dann zu bewerten, wenn die Wohnung in hotelmäßiger Weise auf dem Markt angeboten werde. Das könne unter anderem dann der Fall sein, wenn sie in einem klassischen Feriengebiet liege und im Verbund mit anderen Objekten vermarktet werde (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen X B 42/10).

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

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Energieversorger muss bei Geräteaustausch Termin vorschlagen
Energieversorger muss bei Geräteaustausch Termin vorschlagen

Energieversorger muss bei Geräteaustausch Termin vorschlagen

Passende Handwerkertermine zu vereinbaren wird zunehmend schwerer. In unseren mobilen Zeiten sind die Menschen eben beruflich wie privat viel unterwegs. Mal passt es dem Immobilienbesitzer nicht, mal dem Dienstleister nicht. Doch wer muss eigentlich den ersten Terminvorschlag machen? Mit dieser Frage musste sich dann die Justiz befassen.

Der Fall
Es ging um eigentlich eine relativ harmlose Angelegenheit. Der Betreiber des örtlichen Gasnetzes wollte einen Zähler austauschen. Dazu benötigte er natürlich Zugang zu der Wohnung, in der sich der Gaszähler befand. Er schrieb die Besitzer an und bat sie um die Nennung eines Termins. Darauf reagierten die Betroffenen jedoch nicht, weswegen ein vom Unternehmen beauftragter Anwalt einen baldigen Austausch des Geräts schriftlich anmahnte. Schließlich kam es zum Einbau des neuen Zählers. Strittig blieben am Ende nur die Anwaltskosten in Höhe von rund 170 Euro.

Das Urteil
Die Anschlussnutzer mussten nichts bezahlen. Denn niemand, so stellte das Amtsgericht Dieburg klar, sei verpflichtet, einen Termin zu nennen. Es liege zunächst am Unternehmen selbst, Vorschläge zu unterbreiten. Erst dann könnten sich beide Seiten austauschen, ob vielleicht ein anderer Zeitpunkt besser geeignet sei. Dass es möglicherweise vom Netzbetreiber durchaus nett gemeint gewesen war, um einen Terminvorschlag zu bitten, half ihm juristisch nichts (Amtsgericht Dieburg, Aktenzeichen 20 C 1185/13).

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

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