Hundekratzer im Parkett: Das kann zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung gehören
Hundekratzer im Parkett: Das kann zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung gehören

Hundekratzer im Parkett: Das kann zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung gehören

Hundekratzer im Parkett: Das kann zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung gehören

Hat ein Vermieter die Hundehaltung ausdrücklich erlaubt , dann kann er nach dem Auszug des Mieters unter Umständen keinen Anspruch auf die Beseitigung von „normalen“ Kratzspuren im Parkettboden geltend machen. Denn so etwas kann dann zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung gehören.

Der Fall
Ein Paar bewohnte knapp ein Jahr lang eine Loft-Wohnung. Dritter „Mieter“ im Bunde war ein Labrador, dessen Haltung schriftlich genehmigt worden war. Weil sich ein Hund aber nicht anders durch die Wohnung bewegen kann als auf seinen Pfoten (und damit auch unter gelegentlichem Einsatz der Krallen), waren beim Auszug auf dem Parkett Kratzspuren zu sehen. Der Eigentümer ließ den Boden sanieren und stellte für die Reparaturarbeiten durch einen Fachbetrieb beinahe 5.000 Euro in Rechnung. Die Mieter weigerten sich, das zu bezahlen.

Das Urteil
Hauptsächlich zwei Argumente brachten das Gericht dazu, dem Eigentümer den begehrten Schadenersatz zu versagen. Erstens habe er selbst den Einzug des Labradors erlaubt, zweitens deuteten die fraglichen Spuren auf eine vertragsgemäße Nutzung der Wohnung hin. Anders wäre es nach Meinung des Richters gewesen, wenn der Hund an einer bestimmten Stelle besonders intensiv gescharrt oder gekratzt hätte (Amtsgericht Koblenz, Aktenzeichen 162 C 939/13).
Text- und Bildquelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Was ist prägend für den Beruf?
Was ist prägend für den Beruf?

Was ist prägend für den Beruf?

Wann das Finanzamt ein häusliches Arbeitszimmer anerkennt

Never ending Story: Er wird wohl nie ein Ende nehmen, der Streit zwischen Steuerzahlern und dem Fiskus über die Anerkennung von häuslichen Arbeitszimmern. Meistens geht es darum, ob der Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit wirklich in diesem Raum liegt. Das kann oft nur im konkreten Fall entschieden werden, wie die erfolglose Klage einer Lehrerin zeigt.

Der Fall
Eine Frau war Studienleiterin in der Lehrerausbildung. Sie schulte junge Nachwuchskräfte am Seminar und besuchte deren Unterricht. Allerdings spielte sich nach ihrer eigenen Auskunft der Großteil ihrer Arbeit zu Hause ab. Dort erstelle sie Prüfungen, korrigiere die Hausarbeiten der Junglehrer und habe auch sonst allerhand an Vor- und Nachbereitung zu leisten. Zwei Drittel der gesamten Arbeitszeit würden hier erbracht, bilanzierte sie. Deswegen sei eine steuerliche Anerkennung der Ausgaben für diesen Raum (2.140 Euro im Jahr) angebracht.

Das Urteil
Das häusliche Arbeitszimmer stelle nach Abwägung aller Argumente nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit der Klägerin dar, entschieden die Finanzrichter. Es komme nämlich nicht nur auf den Zeitfaktor an. Wichtig sei, was als prägend für den ausgeübten Beruf beurteilt werde müsse. Und das seien eben nun mal bei einer Studienleiterin der Aufenthalt am Seminar und die Unterrichtsbesuche (Finanzgericht Köln, Aktenzeichen 4 K 1778/10).

Textquelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

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Burg Hardenstein

Burg Hardenstein

Wie wäre es denn einmal mit einer romantischen Burgentour?

Es lohnt sich, denn auf dem Wittener Stadtgebiet präsentiert sich eine Reihe ehemaliger Adels- und Herrensitze. Vielleicht beginnen Sie Ihren Tagesausflug am Rittergut Haus Herbede. Der Stammsitz der Adelsfamilie von Elverfeldt war einst Gerichtsherrensitz und besticht im Innenhof durch eine imposante Renaissancefassade aus dem Jahr 1568. Von hier führt der Weg über die Lakebrücke auf die andere Ruhrseite. Am Fluss entlang gelangt man zum Hardensteiner Wehr und zum historischen Schleusenwärterhaus. Die Schleuse ist zum Überbrücken des Höhenunterschieds für die seinerzeit bedeutende Kohleschifffahrt erbaut worden und wird noch heute vom Fahrgastschiff Schwalbe II genutzt. Am Schleusenwärterhäuschen bietet sich Gelegenheit für eine Rast samt Erfrischung.

Heute wird die Burganlage liebevoll vom Verein der Burgfreunde Hardenstein und der Stadt Witten gepflegt. Zu gebührenden Anlässen  bietet sie den Rahmen für mittelalterliche Ritterspiele. Eine geführte Besichtigung im Zuge der Stadtführungen ist möglich.

Heute wird die Burganlage liebevoll vom Verein der Burgfreunde Hardenstein und der Stadt Witten gepflegt. Zu gebührenden Anlässen bietet sie den Rahmen für mittelalterliche Ritterspiele. Eine geführte Besichtigung im Zuge der Stadtführungen ist möglich.

Dann geht es mit der Fähre „Hardenstein“ wieder auf die linke Ruhrseite, unter der Eisenbahnunterführung hindurch und weiter zur etwa 300 m entfernten Burgruine Hardenstein. Die in einem Seitental der Ruhr gelegene Burganlage ist willkommenes Ziel für Wanderer, Romantiker und Geschichtsinteressierte. Das nächtliche Scheinwerferlicht unterstützt die romantisch sagenumwobene Erscheinung. Bei den Gebäuderesten handelt es sich ursprünglich um eine Wasserburg, die zwischen 1345 und 1354 von Heinrich II von Hardenberg errichtet wurde und im Laufe der Jahrhunderte mehrfache Umbauten erfuhr. Bereits im 16. Jahrhundert wurde die Burg nur noch selten als Wohnsitz genutzt und schließlich verlassen sowie dem Verfall preisgegeben. Die noch heute vorhandene Ringmauer umschließt den Komplex und lässt die Großzügigkeit der Gesamtanlage erahnen. An den noch teilweise erhaltenen Kaminzügen ist die Lage der Räume erkennbar. Eine Kapelle und Wirtschaftsgebäude gehörten ebenfalls zur Burganlage.

Reste des Palas

Reste des Palas

Das Anwesen liegt am Rande des bergbaugeschichtlich bedeutenden Muttentals und ist trotz der abgeschiedenen Lage aus allen Himmelsrichtungen gut zu erreichen: zu Fuß, als 5. Station des Bergbauwanderwegs, mit dem Fahrrad über den Ruhrtalradweg, per historischer Ruhrtalbahn und schließlich mit dem Ausflugsschiff Schwalbe II. Sogar eine eigene Station für den Zugverkehr ist eingerichtet und ermöglicht die Anbindung an Bochum und Hagen. An der Schiffsanlegestelle nimmt das Ausflugsschiff Fahrgäste in Richtung Kemnader See oder Bommern auf.

Wer noch über ausreichend Energie und Interesse verfügt, besucht in der Nähe das auf einem Bergrücken über der Ruhr thronende Schloss Steinhausen mit sehenswerter Kunstausstellung und Einkehrmöglichkeit. Die imposante Lage ermöglicht einen Blick auf das ursprünglich barocke Haus Witten auf der stadtseitigen Ruhrseite.

Weitere Informationen zur Burg Hardenstein finden Sie unter burgfreunde-hardenstein.de

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FAQs

Wie löse ich den digitalen Gutschein von iTunes ein?

Sie können den Gutschein über den iTunes Store, App Store oder Mac App Store einlösen. Alle Möglichkeiten zum Einlösen des Codes finden Sie hier.

Der digitale iTunes Gutschein ist ein Code, der sogenannte iTunes Code. Dieser wird Ihnen unmittelbar nach dem Einkauf auf dem Bildschirm angezeigt.

Ich kann meinen iTunes Code nicht einlösen. Was soll ich tun?

Wenn Sie Ihren iTunes Code nicht einlösen können, wenden Sie sich an den Apple Support. Hier werden Sie nach der Seriennummer gefragt, die Ihnen zusätzlich zum Code nach dem Kauf angezeigt wird.

Ich kann meinen iTunes Code nicht finden. Was kann ich tun?

Im Bereich „iTunes Codes“ in Ihrem Online-Banking finden Sie die letzten 20 gekauften Gutscheincodes. Zur Übersicht gelangen Sie hier.

Kann ich mehrere digitale Gutscheine auf einmal kaufen?

Nein, pro Transaktion kann nur ein digitaler Gutschein von iTunes gekauft werden. Sie können mehrmals hintereinander einkaufen.

Kann ich meinen iTunes Code auch verschenken?

Ja, kopieren Sie den Gutscheincode dazu einfach in eine Mail und versenden diese an den Begünstigten.

op6_sicherheit-im-internetDurch Phishing-Aktionen versuchen Kriminelle, über fingierte E-Mails an Ihre sensiblen Kundendaten zu gelangen, wie z. B. persönliche Daten oder PIN und TAN des Kontoinhabers. Oft erkennen Sie schon am Inhalt dieser E-Mails – insbesondere an der Betreffzeile – dass es sich um eine Phishing-Mail handelt.

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E-Mails unbekannter Herkunft sollten Sie generell ignorieren.

Geben Sie niemals Ihre PIN und TAN heraus! Auch wenn Sie von scheinbar seriöser Stelle dazu aufgefordert werden. Ihre Sparkasse wird Sie weder per E-Mail noch persönlich am Telefon auffordern, Ihre Zugangsdaten zum Online-Banking preiszugeben oder aus einer E-Mail heraus Webseiten zu öffnen, um dort Kontodaten einzugeben.

Aktuelle Warnhinweise

Hinweise für Internetseiten Ihrer Sparkasse

Achten Sie auch auf das Schloss-Symbol im Browser in der Adress-Leiste. Banking-Seiten sind immer verschlüsselt, was Sie im Adressfeld erkennen können, wo in der URL https:// statt http:// angezeigt wird.

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Unsere Sicherheitstipps gegen Phishing:

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Was Sie gegen Phishing tun können

Wenn Sie eine E-Mail mit entsprechendem Inhalt empfangen, ignorieren Sie diese Aufforderung und leiten Sie die E-Mail an Ihre Sparkasse oder an warnung@sparkasse.de weiter, damit die von den Betrügern genutzten Server identifiziert werden können.

Die 10 wichtigsten Sicherheitstipps

Jeden Monat in 2015 gibt es einen Goldbarren zu gewinnen!
Jeden Monat in 2015 gibt es einen Goldbarren zu gewinnen!

Jeden Monat in 2015 gibt es einen Goldbarren zu gewinnen!

Goldbarren zu gewinnen

Wir laden Sie ein zu einer informativen Schnitzeljagd durch unsere Heimatstadt. Diese spannende Entdeckungsreise lohnt sich für Sie gleich mehrfach:
Jeden Monat erwarten Sie funkelnde „Augen-Blicke“ auf interessante Glanz- und Fundstücke unserer reizvollen Ruhrstadt, an denen wir womöglich ansonsten achtlos vorbeieilen. Und mit einer zusätzlichen Portion Glück werden Ihre Entdeckungen mit einem Finderlohn aus purem Gold belohnt.

Wie das funktioniert?

Jeden Monat halten wir ein Rätsel für Sie bereit. Wenn Sie es gelöst haben, senden Sie die Lösung einfach online ab. Unter allen richtigen Einsendungen wird in jedem der nächsten zwölf Monate ein(e) Gewinner(in) eines 5-Gramm-Goldbarrens ausgelost.

Das aktuelle Rätsel wartet hier auf Sie

Entdecken Sie das ABC unserer Heimatstadt neu: Von A wie Adelssitz über B wie Burgentour und C wie Crengeldanzer Gartenstadt treffen Sie auf reizvolle Ausflugsziele, die Sie weiter über die Ruhrtalbahn, den Ruhrviadukt und den Wetterkamin bis hin zur Zeche Geschwind führen.
Nehmen Sie sich Zeit und Muße, lassen Sie sich infizieren vom Jagd- und Suchfieber und gehen Sie mit uns 2015 auf „Schnitzeljagd in Witten“. Sie werden sehen: Es lohnt sich!

Begleitet werden Sie auf Ihrer Abenteuerreise vom Wittener Fotokünstler Stanislaus Kandula. Seine stimmungsvollen Aufnahmen und informativen Erläuterungen durch die bewegte Stadtgeschichte animieren selbst eingefleischte Fans des heimischen Sofas zu einem Ausflug vor die eigene Haustür. Darüber würden wir uns jedenfalls sehr freuen.

Schülerinnen und Schüler vom Ruhr-Gymnasium und von der Otto-Schott Realschule bei der Preisübergabe mit ihren Lehrern und dem Planspiel Börse Team der Sparkasse Witten
Schülerinnen und Schüler vom Ruhr-Gymnasium und von der Otto-Schott Realschule bei der Preisübergabe mit ihren Lehrern und dem Planspiel Börse Team der Sparkasse Witten

Schülerinnen und Schüler vom Ruhr-Gymnasium und von der Otto-Schott Realschule bei der Preisübergabe mit ihren Lehrern und dem Planspiel Börse Team der Sparkasse Witten

Mit 14,5 % Rendite an die Spitze: Schüler vom Ruhr-Gymnasium siegen beim Planspiel Börse

Mit der lokalen Siegerehrung am 15.01.2015 im Veranstaltungscenter der Sparkassenhauptstelle endete das Planspiel Börse 2014 der Sparkasse Witten. 160 Schülerinnen und Schüler aus Witten analysierten rund zehn Wochen lang die Aktienkurse sowie die Wirtschaftsnachrichten und erweiterten dadurch spielerisch ihr Finanzwissen.

Die beste Anlagestrategie entwickelte das Team „höhö manna manna“ vom Ruhr-Gymnasium. Die Schülerinnen Hanna Hissmann und Marie-Jane Hogan setzten sich gegen 61 Wittener Schülerteams aus Witten durch und erzielten mit einem Depotgesamtwert von 57.208,31 Euro den 1. Platz im lokalen Schülerwettbewerb der Sparkasse Witten. Sie vermehrten ihr fiktives Startkapital in Höhe von 50.000 Euro in der rund zehnwöchigen Spielzeit um 14,5 %! Diesen Erfolg erzielten die Schülerinnen mit dem Kauf der Aktien BMW, Volkswagen und Bayer.

Den 2. Platz sicherten sich, mit einem Depotgesamtwert von 56.629,19 Euro, die Schüler Leon Ziegler, Armin Ibranovic und Justin Urban von der Otto-Schott-Realschule. Als Team „Zastercraft“ setzten die Schüler auf ertragreiche Unternehmenswerte wie Apple, Continental und Fielmann.

Ganz knapp hinter den Zweitplatzierten – und damit auf dem 3. Platz – folgt das Team „kk“ vom Ruhr-Gymnasium mit einem Depotwert von 56.628,94 Euro. Hinter dem Kürzel verbergen sich die Schüler Luka Krepstakies und Patrick Kellner. Sie investierten ihr Spielkapital zum Großteil in die Automobil- und Chemiebranche.

Die Siegerteams wurden mit ihren betreuenden Lehrern zur Preisübergabe in das Veranstaltungscenter der Sparkassenhauptstelle eingeladen. Nach der Begrüßung durch Anja Dietrich, Mitarbeiterin und Spielbetreuerin der Sparkasse Witten, und einem kurzen Rückblick zum Börsengeschehen der letzten Monate durch Christian Homberg, Leiter der Abteilung VermögensManagement, wurden den Gewinnern die Urkunden und Preisgelder im Gesamtwert von 1.300,00 Euro überreicht. Die Siegerteams konnten sich gleich doppelt freuen. Denn mit ihren Depotwerten gewannen die Teams jeweils einen von 50 Geldpreisen, die vom Sparkassenverband Westfalen-Lippe für den Regionalwettbewerb ausgelobt waren.

Am 01. Oktober 2015 startet das Planspiel Börse in eine neue Spielrunde. Mehr Informationen zum Börsenspiel gibt es auf der Internetseite www.planspiel-boerse.de oder bei der Sparkasse Witten unter der Rufnummer 174-1405.

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Abakus_1131x591Staat fördert Basisrente ab 2015 noch stärker

Das ist mal eine gute Nachricht: Die Basisrente ist zum 1. Januar 2015 noch attraktiver geworden. Der bisherige Förderrahmen wurde aufgestockt und wird zukünftig dynamisiert. Einer entsprechenden Gesetzesänderung hat der Bundesrat Ende Dezember 2014 zugestimmt.

Was genau ist die Basisrente?
Die Basisrente, umgangssprachlich als Rürup-Rente nach dem Ökonomen Bert Rürup bezeichnet, wurde 2005 in Deutschland als steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge eingeführt. Mehr dazu unter http://de.wikipedia.org/wiki/Rürup-Rente

Was ist ab diesem Jahr nun anders?
Für 2015 können maximal 22.172 Euro als Beitrag für eine Basisrente von der Steuer abgesetzt werden, 44.348 Euro für Verheiratete.

Wie fördert der Staat die Basisrente?
Vater Staat fördert die Basisrente ausschließlich über die steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge. 2015 werden vom Finanzamt 80 Prozent der Beiträge für Basisrenten als Sonderausgaben anerkannt.

Für wen lohnt sich die Basisrente?
Generell ist jeder förderungsberechtigt, der einkommensteuerpflichtig ist und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat.
Besonders für Selbständige bleibt die Basisrente die erste Wahl beim Aufbau einer eigenen Altersversorgung. Denn sie haben nur damit die Möglichkeit, aus unversteuertem Einkommen relativ hohe Summen in die private Altersversorgung zu investieren und einen großen Anteil davon steuerlich abzusetzen. Die Förderung kann aber auch hervorragend von Freiberuflern, Arbeitnehmern und Beamten genutzt werden!

Bislang durften Bürger höchstens 20.000 Euro als Vorsorgeaufwand von der Steuer absetzen. Künftig gilt der – jährlich angepasste – Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West) als Obergrenze.

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Verkehrssicherungspflicht - haftet hier der Bauherr?
Verkehrssicherungspflicht - haftet hier der Bauherr?

Verkehrssicherungspflicht – haftet hier der Bauherr?

Es war die Frage zu klären, ob der Bauherr einen beauftragten Handwerker auf Gefahren hinweisen musste.
Zwar legt der Gesetzgeber großen Wert auf die sog. Verkehrssicherungspflicht – also darauf, dass der Besitzer eines Grundstücks auf alle erdenklichen Gefahren beim Betreten des Anwesens hinweist. Aber diese Regelung hat auch ihre Grenzen.

Der Fall
Ein privater Bauherr hatte einen Elektriker mit Arbeiten auf dem Dach eines Gebäudes beauftragt. Der Handwerker trat dabei von oben auf durchsichtige Plastikleuchtfelder in der Decke, fiel sieben Meter tief und verletzte sich schwer. Anschließend forderte er vom Auftraggeber ein Schmerzensgeld in Höhe von 27.000 Euro, weil dieser ihn nicht gewarnt habe.

Das Urteil
Der verunglückte Elektriker erhielt nichts. Er hätte, so das Gericht,  als Fachmann mit den typischen Gefahren bei der Verrichtung seiner Arbeit vertraut sein müssen. Für die Sicherheitsvorkehrungen seien Handwerker in aller Regel selbst verantwortlich (Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen 11 W 15/14).

Textquelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Bauherr und Finanzamt im Streit um die Höhe der Grunderwerbsteuer
Bauherr und Finanzamt im Streit um die Höhe der Grunderwerbsteuer

Bauherr und Finanzamt im Streit um die Höhe der Grunderwerbsteuer

Bauherr und Finanzamt im Streit um die Höhe der Grunderwerbsteuer

Grundstückskäufer möchten natürlich den Nennwert des erworbenen Objekts gegenüber dem Finanzamt möglichst gering zu halten, denn danach bemisst sich die Grunderwerbsteuer. Auf raffinierte Vertragsgestaltungen reagiert der Fiskus aber überaus empfindlich und wird dabei von der Rechtsprechung unterstützt.

Der Fall
Laut Vertrag erwarben Immobilienkäufer ein Grundstück mit Rohbau. Die Grunderwerbsteuer für diese Transaktion betrug gut 18.000 Euro und wurde zunächst vom Finanzamt auch vorbehaltlich so festgesetzt. Doch dann stellte sich heraus, dass in einer Anlage zum Vertrag auch gleich der Innenausbau bis hin zum Tapezieren geregelt worden war. Rechnete man die Kosten für diese späteren Arbeiten hinzu, dann erhöhte sich der Kaufpreis und demzufolge auch die Grunderwerbsteuer. Der Fiskus forderte nun knapp 25.000 Euro.

Das Urteil
Die Düsseldorfer Finanzrichter sahen es so wie das Finanzamt. Hier sei in Wahrheit nicht ein Rohbau gekauft worden, das wirtschaftlich gewollte Ergebnis sei aber ein bezugsfertiges Haus gewesen. Solche Fragen könnten immer nur im Einzelfall entschieden werden. Konkret sehe man die Verbindung aber schon darin, dass der Bauleiter für den Rohbau auch gleichzeitig der Betreuer für den Innenausbau gewesen sei. Die Käufer mussten die höhere Grunderwerbsteuer bezahlen (Finanzgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 7 K 3536/12).

Text- und Bildquelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

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