Bergerdenkmal am Hohenstein
Das Freizeitangebot ist vielfältig: Minigolfanlage, Tennisplatz, Grillplätze, Einkehr, Treff der Schiffsmodellbauer am Hammerteich, Lehrbienenstand, Streichelzoo, Wildschwein- und Damwildgehege, Liege- und Ballspielwiese. Parkmöglichkeiten auf den Parkplätzen am Hammerteich, am Kohlensiepen und auf dem Hohenstein.

Das Freizeitangebot ist vielfältig: Minigolfanlage, Tennisplatz, Grillplätze, Einkehr, Treff der Schiffsmodellbauer am Hammerteich, Lehrbienenstand, Streichelzoo, Wildschwein- und Damwildgehege, Liege- und Ballspielwiese. Parkmöglichkeiten auf den Parkplätzen am Hammerteich, am Kohlensiepen und auf dem Hohenstein.

Bergerdenkmal am Hohenstein

Welcher Wittener hat nicht schon hier, auf dem „hohen Stein“, gestanden und den grandiosen Fernblick ins Ruhrtal genossen? Das Bergerdenkmal, ein 20 m hoher Aussichtsturm an der Abbruchkante zum Ruhrtal stehend, ist der bekrönende Höhepunkt des Naherholungsgebiets „Hohenstein“. Jeder in Witten kennt es und auch darüber hinaus ist es wegen seiner beherrschenden Lage als Landmarke wohlbekannt.

Den Naturfreund erwartet ein großflächiges Wandergebiet in einer ausgedehnten Wald- und Parklandschaft. Wer das Gebiet des Hohensteins entdecken will, beginnt am besten eine Rundwanderung am Hammerteich. Der Weg führt zunächst durch eine reizvolle Wiesenlandschaft im Borbachtal am gleichnamigen Bach entlang. Wer ausreichend Zeit mitbringt, macht einen Abstecher zum Kloster der Karmelitinnen „Auf der Klippe“. Diese Adresse verrät die exponierte Lage des kleinen Klosters, dessen schlichte Kirche mit ihren farbenfrohen Buntglasfenstern zum Innehalten einlädt.

Blick auf Bommern

Blick auf Bommern

Zurück am Borbach, steigt der Weg langsam, aber stetig an zum Kohlensiepen, der östlichen Begrenzung des Waldgebiets. Die Wanderung führt vorbei am Lehrbienenstand und schließlich als wörtlich gemeintem „Höhe-Punkt“ hinauf zum Bergerdenkmal. Hier wird der Wanderer durch einen der schönsten Fernblicke ins Ruhrtal belohnt. Folgt man der ruhrseitigen Abbruchkante, so führt ein Pfad wieder hinunter ins Tal zum Parkplatz am Hammerteich, dem Start und Ziel der ca. zweistündigen Rundwanderung.
Wenn Sie es entspannter mögen, dann fahren Sie mit dem Auto hinauf zum Parkplatz am Hohenstein. Hier bietet eine große Liege- und Ballspielwiese mit Kinderspielplatz viel Raum für Entspannung und diverse Freizeitaktivitäten.

Das Bergerdenkmal ist im Stil des neobarocken Wilhelminismus errichtet.

Das Bergerdenkmal ist im Stil des neobarocken Wilhelminismus errichtet.

Doch wie kam das Denkmal zu seinem Namen?
Als Mitglied der bereits sehr erfolgreichen Industriellenfamilie Berger gründete Louis Constanz Berger gemeinsam mit seinem Vater eine Gusseisenfabrik und baute sie zu einem erfolgreichen Industrieunternehmen aus. Bekannt und geschätzt durch sein bürgerschaftliches und soziales Engagement, widmete er sich im Laufe der Jahre zunehmend der Politik und war Mitglied des Preußischen Abgeordnetenhauses sowie des Deutschen Reichstags.

Zudem war er Mitbegründer und Förderer der „Turngemeinde Witten von 1848 e. V.“, die ihm zu Ehren das Bergerdenkmal im Jahr 1902 stiftete und von dem Architekten Paul Baumgarten aus Iserlohn errichten ließ.

Bilder und Texte:
Alle Bilder und Texte stammen vom Wittener Fotokünstler Stanislaus Kandula.

Sparkassen steigen bei PAYONE ein
Sparkassen steigen bei PAYONE ein

Sparkassen steigen bei PAYONE ein

Sparkassen-Finanzgruppe stärkt ihre Position im E- und M-Commerce

Der Markt für Bezahldienstleistungen im Internet – Stichworte Online-Shopping, E-Commerce und M-Commerce – erlebt zur Zeit ein sehr dynamisches Wachstum. Der Deutsche Sparkassenverlag (DSV), als Lösungsanbieter in der Sparkassen-Finanzgruppe für das Thema „Payment“ verantwortlich, trägt dieser Entwicklung nun Rechnung: Er beteiligt sich per 1. Januar 2015 mit 80 Prozent der Anteile am Kieler Payment Service Provider PAYONE GmbH, der mit einem Transaktionsvolumen von rund drei Milliarden Euro in 2013 zu den größten konzernunabhängigen deutschen Anbietern von Zahlungsservices gehört. Aus einer Hand bietet PAYONE seinen Geschäftskunden die E- und M-Commerce-Anbindung sowie eine elektronische Plattform für den Abrechnungsverkehr mit den Anbietern von rund 30 verschiedenen nationalen und internationalen Bezahlverfahren wie zum Beispiel Kreditkartenzahlungen.

Ilg: PAYONE passt perfekt zur Sparkassenorganisation

Professor Michael Ilg, Vorsitzender der Geschäftsführung der DSV-Gruppe, freut sich über die erfolgreiche Akquisition: „Die Angebotsstruktur der mehr als 2.500 PAYONE Geschäftskunden unterschiedlicher Größe ist geprägt von den ertragreichen wie zukunftssicheren Bereichen Retail, Digital Services sowie Travel & Ticketing. Der Schwerpunkt liegt – wie auch bei der Sparkassen-Finanzgruppe – auf dem deutschen Markt. Mit unserem Einstieg vervollständigen wir sowohl die Payment-Wertschöpfungskette für die Sparkassen als auch deren Leistungsportfolio für ihre Kunden, indem wir Lösungen über alle Bezahlkanäle hinweg anbieten.“

Mit der Beteiligung wird Ilg zufolge ein wichtiger Baustein für das Kompetenzcenter Payment der Sparkassen-Finanzgruppe im DSV gelegt, um den Markt auch im E- und M-Commerce nachhaltig im Sinne der Sparkassen zu bearbeiten und Erträge für alle am Payment-Prozess beteiligten Institute und Unternehmen erwirtschaften zu können.

Besonders glücklich ist der DSV-Chef darüber, dass es gelungen ist, die beiden Unternehmensgründer Jan Kanieß (33) und Carl Frederic Zitscher (31) für die weitere langfristige Zusammenarbeit in ihren Funktionen als Geschäftsführer von PAYONE zu gewinnen. Kanieß und Zitscher bleiben zudem mit jeweils zehn Prozent auch künftig Gesellschafter von PAYONE.

Zitscher: Die Partnerschaft eröffnet neue Wachstumspotenziale für PAYONE, die Sparkassen und deren Kunden

PAYONE Geschäftsführer Carl Frederic Zitscher sieht in der strategischen Partnerschaft große Chancen für beide Häuser: „Unser 2003 gegründetes Unternehmen steht neben Innovation und Qualität vor allem für Wachstum: Allein in den zurückliegenden fünf Jahren konnten wir ein kumulatives Umsatzwachstum von über 400 Prozent realisieren. Durch die strategische Partnerschaft mit dem deutschen Marktführer im Finanzdienstleistungsbereich, der Sparkassen-Finanzgruppe, eröffnen sich viele Möglichkeiten, um den Wachstumskurs von PAYONE auch in Zukunft erfolgreich fortzusetzen. Die DSV-Gruppe ist für PAYONE mit ihrer zentralen Verantwortung für das Thema Payment und durch die Vernetzung in der Sparkassenorganisation der ideale Partner.“ Jan Kanieß, PAYONE Geschäftsführer, ergänzt: „Ich bin sicher, dass uns die Partnerschaft mit den Sparkassen und ihren Beteiligungsunternehmen starke Impulse für die Neukundengewinnung einbringen wird. Hierzu wer¬den wir aktiv beitragen, indem wir den Vertrieb der Sparkassen in die Lage versetzen, seinen Geschäftskunden in Kooperation mit uns umfangreiche Zahlungslösungen im E- und M-Commerce sowie entsprechende Beratungs-leistungen anzubieten.“

Darüber hinaus bieten sich zu vertiefende Anknüpfungsmöglichkeiten an den bereits zur DSV-Gruppe zählenden Dienstleister für Kartenzahlungen am Point of Sale, die B+S Card Service, da eine zunehmende Zahl von Händlern ihre Angebote im Rahmen von Multi-Channel-Strategien sowohl über den konventionellen stationären Handel als auch über Internetshops und mobile Angebote vertreiben. Bislang werden diese Zahlungen nach Vertriebskanal getrennt und von unterschiedlichen Dienstleistern abgewickelt. Hier bestehe für B+S und PAYONE die Chance, in Zukunft integrierte Angebote zu platzieren.

Der Abschluss der Transaktion (Closing) steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin.

Über PAYONE

PAYONE mit Sitz in Kiel ist einer der führenden bankenunabhängigen Payment Service Provider in Europa und zählt zu den 50 am schnellsten wachsenden Technologieunternehmen in Deutschland. Mit seiner modularen Plattform bietet PAYONE eine Software as a Service-Lösung (SaaS) für Unternehmen zur vollautomatisierten und ganzheitlichen Abwicklung aller Zahlungsprozesse im E-Commerce. Das Leistungsspektrum umfasst die Zahlungsabwicklung von rund 30 nationalen und internationalen Zahlarten mit integriertem Risikomanagement zur Minimierung von Zahlungsausfällen und Betrug. Zusätzliche Produktmodule ermöglichen die Auslagerung von Debitoren- und Forderungsmanagement, Rechnungsstellung sowie der Abwicklung von Abonnements. Standardisierte Schnittstellen und Software Development Kits erlauben eine einfache Integration in bestehende IT- und mobile Systemumgebungen. Über Extensions können auch E-Commerce-Systeme unkompliziert angebunden werden.

Das Unternehmen wurde 2003 gegründet und zählt über 2.500 E-Commerce-Unternehmen aus verschiedenen Branchen und Ländern zu ihren Kunden, darunter eine Vielzahl namhafter Unternehmen wie Immonet, Globetrotter Ausrüstung, HD PLUS, Fujitsu, Zalando, Hawesko, Sony Music und Hallhuber. PAYONE beschäftigt rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Textquelle: Payone GmbH
Bild: Payone GmbH

Jahresausblick: Neues in 2015
Jahresausblick: Neues in 2015

Jahresausblick: Neues in 2015

Auch das nächste Jahr hat wieder viel Neues zu bieten. Informieren Sie sich hier über gesetzliche Umstellungen, neue Vorschriften und mehr in 2015.

Geld und Finanzen

Kirchensteuer auf Kapitalerträge ab 2015
Ab dem 1. Januar 2015 erfolgt der Einbehalt von Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge automatisch. Zur Vorbereitung des automatischen Abzugs der Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer fragen Kreditinstitute, Versicherungen, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften (Abzugsverpflichtete) einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Religionszugehörigkeit aller Kunden, Versicherten oder Anteilseigner ab.

Aufgrund der bereitgestellten Informationen des BZSt wird dann die auf die Abgeltungsteuer entfallende Kirchensteuer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Änderung der Lohnsteuerrichtlinien zum 1. Januar 2015
Die Freigrenzen für Aufmerksamkeiten, Arbeitsessen und Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen werden 2015 angehoben – von 40 auf 60 Euro je Arbeitnehmer. Hierunter fallen Sachgeschenke aus persönlichem Anlass (zum Beispiel Geburtstag, Hochzeit oder Geburt eines Kindes). Geldzuwendungen hingegen bleiben voll steuerpflichtig.

Der Garantiezins auf Lebensversicherungen sinkt
Bei Neuverträgen dürfen Lebensversicherer ab dem 1. Januar 2015 einen niedrigeren Garantiezins veranschlagen: 1,25 statt 1,75 Prozent.

Mit dem Gesetzentwurf werden einerseits die an Verbraucher zugesagten Garantieleistungen gesichert. Andererseits sollen die Versicherer bei der Ausschüttung sogenannter Bewertungsreserven entlastet werden. Was zur Folge hat, dass Kunden mit auslaufenden Verträgen mit gewissen Einbußen rechnen müssen.

Darüber hinaus erhält die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mehr Befugnisse und darf beispielsweise eine Ausschüttungssperre an Aktionäre verhängen, wenn eine Garantieleistung gefährdet ist.

Luxemburg verabschiedet sich vom Bankgeheimnis
Zum 1. Januar 2015 schafft Luxemburg das Bankgeheimnis ab und gibt den Behörden aller EU-Staaten automatisch Auskünfte über Zinsen, die an Anleger in diesen Ländern gezahlt werden. Zinserträge, die an in Luxemburg lebende Anleger oder an Anleger in Staaten außerhalb der EU gezahlt werden, sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Einführung des ElterngeldPlus ab dem 1. Juli 2015
Das ElterngeldPlus soll es den Eltern während der Elternzeit erleichtern, wieder in den Beruf einzusteigen. Mit dem ElterngeldPlus können sie während einer Teilzeittätigkeit doppelt so lange die Förderung durch das Elterngeld nutzen. Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate.

Bislang können Eltern zwar Teilzeitarbeit und Elterngeld kombinieren, allerdings verlieren sie nach der bisherigen Regelung einen Teil ihres Elterngeldanspruchs. Ihr Lohn mindert die ausgezahlten Beträge, ohne dass es dafür zum Ausgleich länger Elterngeld gibt.

Darüber hinaus soll ein Partnerschaftsbonus eingeführt werden. Hier erhalten beide Elternteile, wenn sie pro Woche 25 bis 30 Stunden parallel arbeiten, das ElterngeldPlus für vier zusätzliche Monate.

Neue Krankenkassen-Beiträge
Zum 1. Januar 2015 wird der Beitragssatz für die gesetzlichen Krankenkassen angepasst – von 15,5 auf 14,6 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen davon jeweils die Hälfte. Pauschale Sonderbeiträge gibt es ab 2015 nicht mehr. Ob und in welcher Höhe ein Zusatzbeitrag anfällt, entscheidet jede Krankenkasse selbst.

Deutsche Post passt einzelne Preise an
Die Deutsche Post hebt zum 1. Januar 2015 den Preis für den nationalen Standardbrief bis 20 Gramm um 2 Cent auf 62 Cent an. Gleichzeitig sinkt der Preis für den Kompaktbrief bis 50 Gramm um 5 Cent auf 85 Cent. Als Begründung für diese Maßnahme gibt das Unternehmen die steigenden Kosten und Marktanforderungen an.

Arbeit und Staat

Hartz-IV-Regelsätze steigen ab 2015
Ab dem 1. Januar 2015 gelten höhere Hartz-IV-Sätze. Dies beinhaltet die Sozialhilfe sowie die Grundsicherung für Arbeitsuchende, im Alter und bei Erwerbsminderung. So steigt zum Beispiel der Regelsatz für Alleinstehende von derzeit 391 Euro auf 399 Euro pro Monat an. Auch die Regelsätze für die im Haushalt lebenden Partner und Kinder, die sogenannten Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, erhöhen sich anteilig.

Mindestlohn von 8,50 Euro ab 2015 beschlossen
2015 wird ein weitgehend branchenunabhängiger Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Arbeitsstunde für alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer eingeführt.

Regierung will bezahlte Pflegezeit einführen
Alle, die ihre Angehörigen pflegen, sollen von Januar 2015 an eine bezahlte Auszeit von 10 Tagen nehmen können. In diesem Zeitraum erhalten sie ein Pflegeunterstützungsgeld von 67 Prozent des Einkommens. Zusätzlich können sich die Pflegenden für 6 Monate freistellen oder ihre Arbeitszeit für 24 Monate auf mindestens 15 Stunden reduzieren.

Große Koalition einigt sich auf Mietpreisbremse
Mit der Mietpreisbremse, die in der ersten Jahreshälfte 2015 in Kraft tritt, sollen starke Mieterhöhungen beim Mieterwechsel eingeschränkt werden. Dies gilt für Gebiete mit „angespanntem Wohnungsmarkt“.

Bei Neuvermietungen darf in diesen von den Ländern festgelegten Gebieten der Mietpreis künftig höchstens zehn Prozent über dem Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dadurch soll verhindert werden, dass die Mieten zu rasant steigen und Gering- und Normalverdiener aus beliebten Wohnlagen verdrängt werden.

Steuerbetrug: Selbstanzeige wird ab 2015 teurer
Zukünftig müssen Steuerbetrüger mit höheren Strafzahlungen nach ihrer Selbstanzeige rechnen. Schon ab einer hinterzogenen Summe von 25.000 Euro (derzeit 50.000 Euro) muss ab 2015 ein Zuschlag von 10 Prozent gezahlt werden, damit von einer Strafverfolgung abgesehen wird. Ab 100.000 Euro steigt der Zuschlag auf 15 Prozent und ab einem Hinterziehungsbetrag von 1 Million Euro werden 20 Prozent fällig.

Auch Schwarzfahren wird teurer
60 statt bisher 40 Euro Bußgeld sollen Fahrgäste öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültiges Ticket ab 2015 zahlen.

Nummernschild-Mitnahme ab 2015 möglich
Ab Januar 2015 ist es möglich, sein Kennzeichen bei einem Umzug – auch über Bundesländergrenzen hinweg – zu behalten. In einigen Bundesländern, zum Beispiel Hessen und Schleswig-Holstein, verfahren die Kfz-Zulassungsbehörden schon länger so.

Eigentlich sollte die Neuregelung bereits zum 1. Juli 2014 in Kraft treten. Doch den Bundesländern ging das dann doch ein wenig zu schnell: Die Kfz-Zulassungsstellen benötigten mehr Zeit für die Umstellung und Synchronisierung ihrer Software.

Planspiel Börse
Planspiel Börse

Planspiel Börse

Spannendes Finale bei Europas größtem Börsenplanspiel

Jung-Aktionäre können auf eine turbulente letzte Spielwoche zurückblicken: Am 10.12.2014 endete die 32. Spielrunde beim Planspiel Börse der Sparkassen mit einem spannenden Schlussspurt. Über 142.000 Schüler und Studenten aus Deutschland, Frankreich, Italien, Schweden und Luxemburg nahmen an dem jährlichen Wettbewerb der Sparkassen teil. Die Teams analysierten über zehn Wochen Aktienkurse und Wirtschaftsnachrichten, entwickelten Anlagestrategien und erweiterten so spielerisch ihr Finanzwissen.

Insgesamt wurden in dieser Zeit 880.000 Aufträge ausgeführt. Einige Schülerinnen und Schüler haben gleich zum Spielstart klug investiert und ließen sich im Spielverlauf nicht mehr von den TOP-Plätzen verdrängen. Dabei hatten die Aktienmärkte und damit auch das Planspiel Börse den Teilnehmern in diesem Herbst einiges an praktischem Anschauungsunterricht geboten: In den ersten Spielwochen gaben die Aktienkurse fast durchgängig immer weiter nach. Dies stellte die Schülerteams vor eine echte Herausforderung, da der Schwerpunkt auf dem Aktieninvestment liegt.

Ab Mitte Oktober legten die Kurse der meisten Aktien noch mal deutlich zu.  Vor allem Schüler, die in die Aktien der Großkonzerne wie Amazon, Apple, Google und Volkswagen investierten, profitierten von den Umsatzgewinnen in der Vorweihnachtszeit.
Zu den Tops gehörten außerdem die Werte Fiat Chrysler Automobile, Sixt, Gagfah S.A. und Orange.

Die Siegerehrung der Sparkasse Witten findet am 15.01.2015 statt. Den Siegerteams aus Witten werden Geld- und Sachpreise in Höhe von insgesamt 2.000 Euro überreicht. In einem daran anschließenden Bericht werden wir über die Gewinnerteams aus Witten und deren Anlagestrategien ausführlich berichten.

Die nächste Spielrunde startet übrigens im Herbst 2015.
Mehr Informationen gibt es unter www.planspiel-boerse.de

Für weitere Informationen oder Fragen:
Sparkasse Witten
Anja Dietrich
Tel. 174-1405

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Urteile zu Hinweis- und Warnschildern rund um die Immobilie
Urteile zu Hinweis- und Warnschildern rund um die Immobilie

Urteile zu Hinweis- und Warnschildern rund um die Immobilie

Schilder und ihre Konsequenzen: Urteile zu Hinweis- und Warnschildern rund um die Immobilie

Über eines kann man in Deutschland bestimmt nicht klagen: einen Mangel an Schildern. Wo man geht, steht oder fährt, überall wird gewarnt, verboten, hingewiesen, aufgeklärt.
Und die Wirkung?

Nicht immer ist allerdings klar, welche rechtlichen Konsequenzen solche Tafeln haben. Befreien sie den Aufsteller von seiner Verkehrssicherungspflicht? Sind sie unbedingt und in jedem Fall einzuhalten? Wer kommt für die Kosten der Anbringung auf?
Mit solchen Fragen befasst sich diese Extra-Ausgabe des Infodienstes Recht und Steuern der LBS. Hier haben wir acht Gerichtsurteile, die allesamt eines gemeinsam haben: Es taucht stets irgendwo bestimmt ein Schild auf.

Tiefgarageneinfahrt
Nicht überall, wo Gefahr droht, muss das auch mit einem Warnschild zur Kenntnis gebracht werden. Ist nur ein fest umrissener Kreis von Menschen betroffen, kann man darauf verzichten. So war es bei einem Rolltor, das die Einfahrt zu einer Tiefgarage verschloss. Das Tor schloss sich automatisch nach drei Minuten. Ein Kleinbusfahrer, der nicht zur Hausgemeinschaft gehörte, wusste das nicht. Er ließ sich zu lange Zeit, sein Fahrzeug wurde bei der Durchfahrt beschädigt.
Das Landgericht Köln wies eine Klage wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht zurück. Ein Schild sei hier wegen des „beschränkten Verkehrs“ am Rolltor nicht nötig gewesen (Aktenzeichen 29 S 57/11).

Baustelle
An vielen Baustellen sind zur Information der Passanten Warn- und Hinweisschilder montiert. Bei der Anbringung dieser Schilder sollte nach Meinung der Rechtsprechung größte Sorgfalt walten. Berücksichtigt der Aufsteller die in einer Region üblichen Windstärken nicht, löst sich deswegen ein Schild und richtet beim Herunterfallen einen Sachschaden an, dann muss er unter Umständen dafür haften.
Das Amtsgericht Bergheim sprach einem Pkw-Halter, dessen geparktes Auto getroffen worden war, gut 1.100 Euro Schadenersatz zu (Aktenzeichen 26 C 274/06).

Selbständige Technik
Die fortschreitende Technisierung bringt es mit sich, dass zum Beispiel an Immobilien mit Sensoren betriebene Markisen installiert werden, die bei einem bestimmten Sonnenstand eigenständig ausfahren. Hier ist ein Hinweisschild anzuraten, falls Fremde damit in Kontakt kommen könnten. Solch eine Markise befand sich an einem Haus, in dessen Nähe über Nacht ein Wohnmobil geparkt wurde. Am Morgen setzte sich dann die Markise in Bewegung, wurde aber durch das im Wege stehende Wohnmobil gestoppt und schwer beschädigt. Der Hausbesitzer forderte vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe 5.000 Euro Schadenersatz. Doch den erhielt er nicht. Der Fahrzeughalter habe ja nichts von der selbst ausfahrenden Markise wissen können. Und ein Schild sei nicht vorhanden gewesen (Aktenzeichen 1 U 247/04).

Gefährliche Hunde
Wer auf seinem Anwesen gefährliche Hunde hält – hier waren es zwei Rottweiler und ein Staffordshire-Terrier –, der muss unter Umständen mehr tun, als seine Besucher lediglich mit Hilfe von Schildern zu warnen. Ein Grundstückseigentümer wies sowohl am Eingangstor als auch an der Haustür mit den Worten „Vorsicht, bissiger Hund“ und „Warnung vor dem Hund“ auf die Gefahr hin. Ein Besucher betrat trotzdem das nicht versperrte Haus und wurde schwer verletzt. Der Bundesgerichtshof entschied: „In diesem Fall war es (…) nicht ausreichend, dass die Tiere im Haus gehalten wurden und Warnschilder auf die Hundehaltung hinwiesen.“ Es hätten, so das Gericht, zusätzliche Sicherungsmaßnahmen getroffen werden müssen (Aktenzeichen VI ZR 238/04).

Altglascontainer
Altglascontainer sind den Anwohnern häufig ein Dorn im Auge, denn viele Menschen halten sich nicht an nächtliche Ruhezeiten und verursachen großen Lärm. Was kann man also als Nachbar von einer Gemeinde erwarten, die einen solchen Container aufstellen ließ? Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschied, dass im Regelfall ein Hinweisschild mit den Benutzungszeiten ausreiche. Das Interesse der Öffentlichkeit am Sammeln von Altglas sei sehr groß und die Anwohner müssten gewisse Störungen erdulden. Nur in Sonderfällen sei eine Gemeinde gezwungen, mehr zu unternehmen (Aktenzeichen 8 A 10357/10).

Warnung nicht ausreichend
Ein Warnschild mit dem Hinweis „Privatgrundstück, Parken verboten, Betreten und Befahren auf eigene Gefahr“ klingt zunächst einmal sehr umfassend. So, als ob der Grundstückseigentümer unter keinen Umständen für etwas haften müsse. Doch ganz so einfach ist es nicht immer. Hier war ein Besucher auf dem schnee- und eisglatten Untergrund ausgerutscht, weil nicht geräumt worden war. Das Oberlandesgericht Saarbrücken sprach dem Verletzten zwar ein Mitverschulden in Höhe eines Drittels zu, wies aber auch darauf hin, dass der Eigentümer seinen Winterdienstpflichten nicht gerecht geworden sei (Aktenzeichen 4 U 644/03).

Eigentümerpflichten
Haben Unbekannte die Namensschilder am Eingang eines Mehrfamilienhauses abgeschraubt, dann ist schleunigst Ersatz geboten. Denn schließlich sollen sich Postboten und Besucher zurechtfinden können. Doch wer muss für die Kosten aufkommen? Das Amtsgericht Augsburg entschied, dass sie nicht auf dem Wege der Betriebskosten auf die Mieter umzulegen seien. Das falle in den Verantwortungsbereich des Eigentümers (Aktenzeichen 21 C 4988/11).

Ausreichende Warnung
Wenn innerhalb einer von Fremden frequentierten Immobilie (Arztpraxis, Laden, Restaurant) eine Gefahrenquelle besteht, dann muss der Eigentümer davor warnen. Unmögliches kann jedoch nicht von ihm verlangt werden. Eine Frau, die über eine Stufe mitten im Raum gestolpert war und sich einen Oberschenkelhalsbruch zuzog, forderte anschließend 3.000 Euro Schmerzensgeld. Das Landgericht Osnabrück verweigerte das. Ein wesentliches Argument: Mit einem Schild „Vorsicht Stufe“ sei klar vor der Gefahr gewarnt worden (Aktenzeichen 2 O 737/05).

Wittener Schülerinnen und Schülern bei der Preisverleihung mit Anja Dietrich (rechts) von der Sparkasse Witten
Wittener Schülerinnen und Schülern bei der Preisverleihung mit Anja Dietrich (rechts) von der Sparkasse Witten

Wittener Schülerinnen und Schülern bei der Preisverleihung mit Anja Dietrich (rechts) von der Sparkasse Witten

Preisverleihung nach der 54. Mathematik-Olympiade im Ennepe-Ruhr-Kreis

In der Aula des Ennepetaler Reichenbach-Gymnasiums wurden am 10. Dezember 2014 in feierlichem Rahmen erneut die besten Nachwuchs-Mathematiker im Ennepe-Ruhr-Kreis geehrt. Mit Unterstützung der  lokalen Sparkassen überreichte Dr. Jens Krommweh, Regionalkoordinator des Mathematik-Wettbewerbs im Ennepe-Ruhr Kreis, den 49 Schülerinnen und Schülern an diesem Abend Urkunden und Sachpreise.

Die Mathematik-Olympiade wird von den lokalen Sparkassen gefördert. Mit insgesamt 17 Regionalsiegern aus Wittener Schulen haben auch wir uns natürlich wieder aktiv an der diesjährigen Wettbewerbsrunde beteiligt.

Die Schüler Niklas Strahmann (Klasse 8 des Albert-Martmöller-Gymnasiums), Robin Dussin (Klasse 8b, Simon Bisping, Klasse 8c) und Philip Narz (Klasse 5b vom Schiller-Gymnasium) wurden für ihre mathematische Begabung mit dem ersten Platz belohnt.

Zweite Plätze gingen an Anke Wu (6. Jahrgangsstufe des Albert-Martmöller-Gymnasiums), Arne Keller (9. Jahrgangsstufe des Ruhr-Gymnasiums) und Hagen Kursch (Jahrgangsstufe 5,  Constantin Owerberg, Jahrgangsstufe 7) sowie Mara Redecker (Jahrgangsstufe 8 des Schiller-Gymnasiums)

Über den dritten Platz freuten sich neben Jasper Hölscher (5. Klasse der Rudolf-Steiner Schule), Adrian Kathagen (Klasse 6 der Rudolf-Steiner Schule) und Julian Mische (Klasse 7 vom Albert-Martmöller-Gymnasium), Hanno Keller (Klasse 10 vom Ruhr-Gymnasium) und vom Schiller-Gymnasium Henning Boegel (Klasse 5), Sebastian Wolf (Klasse 5), Larissa Sträter (Klasse 7).

Fünf Schüler haben sich mit ihren Musterlösungen für die Landesrunde NRW in Wuppertal im Februar 2015 qualifiziert. Darunter auch die Wittener Achtklässler Robert Dussin und Simon Bisping vom Schiller-Gymnasium sowie Niklas Strahmann vom Albert-Martmöller-Gymnasium.

Eine besondere Anerkennung erhielt Luca Katolla aus der Jahrgangsstufe 5 des Schiller-Gymnasiums für seine mathematische Leistung.

Weitere Informationen zur regionalen Mathematik-Olympiade gibt es unter www.mathe-wettbewerb-nrw.de

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App Sparkassen-Immobilien-Finder
App Sparkassen-Immobilien-Finder

App Sparkassen-Immobilien-Finder

Besser denn je: unser Sparkassen-Immobilien-Finder

Nach dem Rebrush präsentiert sich der Sparkassen-Immobilien-Finder nun in einem verbessertem Design mit intuitivem Bedienkonzept und neuer Technologie: übersichtlich, einfach, schnell.

Unsere neue Immobilien-App lässt sich spielend leicht bedienen. Die Filter ermöglichen Ihnen eine sehr genaue Suche. In der Ergebnisliste, die mit großen Bildern versehen ist, können Sie direkt durch die Bildergalerie wischen und die wichtigsten Angaben zur Immobilie finden.

Mit der Favoritenfunktion lassen sich besonders interessante Objekte markieren und von der Favoritenliste jederzeit wieder aufrufen oder auch an Freunde und Bekannte weiterleiten. Direkt aus dem Exposé heraus können Sie Kontakt zu unseren Immobilien-Fachleuten aufnehmen.

Und n0ch ein schöne Sache: Die Suche lässt sich einfach durch Schütteln des Handys zurücksetzen.

Unter http://s.de/sif können Sie die App downloaden (iOS und Android)

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Stellten gemeinsam den neuen Wittener Wandkalender der Sparkasse vor: Stanislaus Kandula (links), Bildautor des Kalenders, Klaus-Peter Nehm (rechts), Marketingabteilung der Sparkasse Witten
Stellten gemeinsam den neuen Wittener Wandkalender der Sparkasse vor: Stanislaus Kandula (links), Bildautor des Kalenders, Klaus-Peter Nehm (rechts), Marketingabteilung der Sparkasse Witten

Stellten gemeinsam den neuen Wittener Wandkalender der Sparkasse vor: Stanislaus Kandula (links), Bildautor des Kalenders, Klaus-Peter Nehm (rechts), Marketingabteilung der Sparkasse Witten

Unser Sparkassen-Kalender 2015 lädt zur „Wittener Schnitzeljagd“ ein. Dabei sind 12 Goldbarren zu gewinnen.

„Wittener Schnitzeljagd“ lautet das Thema unseres neuen Sparkassen-Kalenders für das Jahr 2015. Auch in diesem Jahr ist der Kalender wieder traditionell ab dem Nikolaustag an allen unseren 14 Standorten kostenlos erhältlich. Das ist nun schon der 38. Bildkalender von uns für Sie, natürlich wieder mit Wittener Bezug.

Diesmal hat der Wittener Fotokünstler Stanislaus Kandula auf seinen Streifzügen durch Witten interessante Motive und Ziele – die auch Ihren Besuch lohnen – mit seiner Kamera eingefangen.

Schauen Sie genau hin, es lohnt sich

Mit dem Kalender ist ein Gewinnspiel verbunden. In jedem der nun vor uns liegenden zwölf Monate gibt es einen Fünf-Gramm-Goldbarren zu gewinnen (Wert im Dezember 2014 rund 170 Euro). Die Teilnahme ist ganz einfach: Der Kalender enthält für jedes der zwölf Monatsrätsel eine Teilnahmekarte. Gesucht wird jeweils ein Lösungsbegriff, der mit den konkreten Suchhinweisen draußen in der Wittener Natur leicht zu finden sein sollte. Unter allen richtigen Antworten wird jeweils nach Ablauf des entsprechenden Kalendermonats die Gewinnerin oder der Gewinner des Goldbarrens ausgelost.

Also: Jetzt den neuen kostenlosen Kalender in Ihrer Sparkasse abholen, die gesuchten Details in Witten finden, Teilnahmekarten ausfüllen, abschicken oder abgeben – und pures Gold gewinnen.

In den nächsten Tagen werden wir Ihnen auch die Teilnahme per Internet möglich machen.

 

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Altersvorsorge durch Wohneigentum
Altersvorsorge durch Wohneigentum

Altersvorsorge durch Wohneigentum

Durch Erwerb von Wohneigentum: Die eingesparte Miete kann zur Altersvorsorge werden

Die Mieten steigen: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes liegen die Kaltmieten bundesweit bei durchschnittlich 441 Euro pro Monat. Da kommt im Laufe der Zeit schon einiges zusammen. Denn allein wenndie Mietpreise jährlich nur um zwei Prozent zulegen, überweist ein ‚Durchschnittsmieter’ in 30 Jahren insgesamt 215.000 Euro an seinen Vermieter, haben wir mal ausgerechnet.

Da kann man schon ins Grübeln kommen. Für das Geld der Traum von den eigenen vier Wänden durchaus erfüllbar. Dank der derzeit niedrigen Zinsen und der Wohn-Riester-Förderung heute vielleicht sogar leichter als jemals zuvor.

Wer die Miete in die eigene Tasche zahlt, schafft sich ein eigenes Vermögen und sorgt zugleich für das Alter vor. Mit einem LBS-Riester-Bausparvertrag steht das notwendige Eigenkapital durch die staatliche Zulagen schneller zur Verfügung und ist auch weitaus schneller abbezahlt.

Wenn die Immobilie dann schuldenfrei sei, hat man durch die eingesparte Miete mehr Geld zur Verfügung und so im Ruhestand eine zusätzliche Rente.

Wer dagegen sein Leben lang zur Miete wohnt, muss im Alter erhebliche Abstriche machen. So wird ein heute 37jähriger „Durchschnittmieter“ beim Renteneintritt Monat für Monat wahrscheinlich mindestens 800 Euro Kaltmiete aufbringen müssen.

Quelle von Text und Bild: LBS

"Toter" Briefkasten: Porto gespart - Ansprüche verloren
"Toter" Briefkasten: Porto gespart - Ansprüche verloren  (Foto: pixabay.com)

„Toter“ Briefkasten: Porto gespart – Ansprüche verloren (Foto: pixabay.com)

„Toter“ Briefkasten: Vermieter warf Kuvert mit Nebenkostenabrechnung falsch ein

Wer ein wichtiges Schreiben persönlich zustellen will – zum Beispiel, um die Portokosten zu sparen –, der sollte sich gründlich vergewissern, dass er die korrekte Adresse bzw. den richtigen Briefkasten wählt. Ein Vermieter hatte das nicht getan, als er seiner ehemaligen Mieterin die Nebenkostenabrechnung zukommen lassen wollte. Tatsächlich war die Frau längst umgezogen, hatte sich auch bei der Meldebehörde bereits umgemeldet. Das Schreiben landete also in einem „toten“ Briefkasten. Durch diese falsche Zustellung war die gesetzliche Frist überschritten, innerhalb derer der Vermieter seine Ansprüche hätte geltend machen können.

Auch in einem Zivilprozess vor dem Amtsgericht konnte ihm nicht geholfen werden. Der Richter hielt ihm vor, er habe es selbst zu verantworten, dass die Abrechnung nicht fristgemäß ankam. Im Prozess sei nicht einmal verbindlich nachgewiesen worden, ob er beim Einwerfen des Briefes wenigstens sicherheitshalber auf das Namensschild geblickt habe. Das wäre aber bei einer persönlichen Zustellung unbedingt nötig gewesen. (Amtsgericht Bergheim, Aktenzeichen 21 C 162/11)

Textquelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Bid: pixabay.com

v.l.n.r.: Bastian Kaspers, Leiter der Sparkassengeschäftsstelle Witten-Ost, Karl-Heinz Hindahl Renate Hindahl, Ulrich Heinemann, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten
v.l.n.r.: Bastian Kaspers, Leiter der Sparkassengeschäftsstelle Witten-Ost, Karl-Heinz Hindahl Renate Hindahl, Ulrich Heinemann, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten

v.l.n.r.: Bastian Kaspers, Leiter der Sparkassengeschäftsstelle Witten-Ost, Karl-Heinz Hindahl Renate Hindahl, Ulrich Heinemann, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten

Vorgezogene Bescherung in Witten: Ehepaar gewinnt 50.000 Euro

Bei der November-Auslosung der Sparlotterie der westfälisch-lippischen Sparkassen entfiel einer der Hauptpreise in Höhe von 50.000,- Euro auf ein Kunden-Ehepaar: Renate und Karl-Heinz Hindahl – die glücklichen Gewinner – nahmen dazu die Glückwünsche von unserem Vorstandsvorsitzenden Ulrich Heinemann entgegen.

Zu den ersten Gratulanten zählte auch Bastian Kaspers, der Leiter der Sparkassenfiliale Witten-Ost, zu dessen Kunden unsere beiden Gewinner zählen. Auf die Frage nach der Verwendung des Gewinns berichtete das Ehepaar Hindahl, dass man derzeit noch in der Denkphase sei: Da erst kürzlich das bisherige Auto gegen einen jungen Gebrauchten ersetzt wurde – und in dieser Hinsicht daher aktuell kein Bedarf bestehe – gehen die Gedanken in Richtung „Donau-Flusskreuzfahrt“. Das sei ein lang gehegter Wunsch, den man sich nun endlich mal erfüllen werde.

Insgesamt gingen im November 4.592 Gewinne mit einer Gesamtsumme von 66.502,50 Euro an unsere Kunden..

Die gezogenen Endziffern liegen an allen unseren 14 Standorten aus oder können natürlich auch im Internet unter www.sparkasse-witten.de abgerufen werden.

Denjenigen unserer Kunden, die ihr Glück – wie auch Renate und Karl-Heinz Hindahl – sozusagen per Dauerauftrag „abonniert“ haben, wird der Gewinn übrigens ganz bequem dem Giro- oder Sparkonto gutgeschrieben. Die Gewinnkontrolle erfolgt quasi automatisch.

Ein Tipp von uns: Auch als Weihnachtsgeschenk lässt sich ein solcher „Dauerauftrag zum Glück“ hervorragend einsetzen. Ein Los kostet 6,- Euro, von denen 4,80 Euro dem eigenen Sparkonto gutgeschrieben werden. Von den verbliebenden 1,20 Euro Lotterieeinsatz werden pro Los 30 Cent an gemeinnützige Institutionen in Witten ausgeschüttet.

Also: Sparen, Gewinnen – und Gutes tun!
Im Dezember steht bei der Sparlotterie übrigens unsere „Danke-Auslosung“ an: Zusätzlich zu den üblichen Geldgewinnen von bis zu 100.000 Euro werden dann noch 9 VW Golf-Sportsvans und 560 Saturn-Einkaufsgutscheine im Wert von je 200 Euro ausgelost.

Weitere Informationen zur Sparlotterie der Sparkassen finden Sie hier

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Wohn-Riester-Förderung: Mit Zulagen vom Staat in die eigenen vier Wände
Wohn-Riester-Förderung: Mit Zulagen vom Staat in die eigenen vier Wände

Wohn-Riester-Förderung: Mit Zulagen vom Staat
in die eigenen vier Wände

Mit Zulagen vom Staat in die eigenen vier Wände

Die eigenen vier Wände sind gefragt wie lange nicht. Ein Grund dafür sind sicherlich die anhaltend niedrigen Zinsen. Sie verringern den Finanzierungsaufwand jetzt zunächst erheblich. Noch leichter kann sich der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum durch die Wohn-Riester-Förderung darstellen.

Die staatlichen Zulagen dazu fließen sogar schon in der Sparphase. So erhält zum Beispiel eine Familie mit zwei Kindern, die beide nach 2007 auf die Welt gekommen sind, jährlich 908 Euro an Zulagen, wenn beide Ehegatten einen Riester-Bausparvertrag abgeschlossen haben.

Der Bau oder Kauf eines eigenen Zuhauses wird zudem unabhängig von Einkommensgrenzen gefördert. Und zwar vom ersten Tag in der Ansparphase über viele Jahre bis zu dem Tag, an dem der Kredit endgültig getilgt ist.

Zulagen höher als die eigene Sparleistung

Um die Zulagen zu erhalten müssen die Eltern, die beide berufstätig sind, pro Jahr vier Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in Höhe von 45.000 Euro, höchstens aber 2.100 Euro, auf den Riester-Bausparvertrag einzahlen. Im Fall der vierköpfigen Familie sind das 1.800 Euro. Sie selber aber zahlt lediglich 892 Euro, da 908 Euro als Zulagen aus der Staatskasse kommen. Die Zulagen sind also höher als der eigene Sparbeitrag. Zudem sichert der Bausparvertrag die heute niedrigen Zinsen auch für morgen.

Hier finden Sie weitere Informationen dazu

Quelle Text und Bild: LBS