Planspiel Börse
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Spannendes Finale bei Europas größtem Börsenplanspiel

Jung-Aktionäre können auf eine turbulente letzte Spielwoche zurückblicken: Am 10.12.2014 endete die 32. Spielrunde beim Planspiel Börse der Sparkassen mit einem spannenden Schlussspurt. Über 142.000 Schüler und Studenten aus Deutschland, Frankreich, Italien, Schweden und Luxemburg nahmen an dem jährlichen Wettbewerb der Sparkassen teil. Die Teams analysierten über zehn Wochen Aktienkurse und Wirtschaftsnachrichten, entwickelten Anlagestrategien und erweiterten so spielerisch ihr Finanzwissen.

Insgesamt wurden in dieser Zeit 880.000 Aufträge ausgeführt. Einige Schülerinnen und Schüler haben gleich zum Spielstart klug investiert und ließen sich im Spielverlauf nicht mehr von den TOP-Plätzen verdrängen. Dabei hatten die Aktienmärkte und damit auch das Planspiel Börse den Teilnehmern in diesem Herbst einiges an praktischem Anschauungsunterricht geboten: In den ersten Spielwochen gaben die Aktienkurse fast durchgängig immer weiter nach. Dies stellte die Schülerteams vor eine echte Herausforderung, da der Schwerpunkt auf dem Aktieninvestment liegt.

Ab Mitte Oktober legten die Kurse der meisten Aktien noch mal deutlich zu.  Vor allem Schüler, die in die Aktien der Großkonzerne wie Amazon, Apple, Google und Volkswagen investierten, profitierten von den Umsatzgewinnen in der Vorweihnachtszeit.
Zu den Tops gehörten außerdem die Werte Fiat Chrysler Automobile, Sixt, Gagfah S.A. und Orange.

Die Siegerehrung der Sparkasse Witten findet am 15.01.2015 statt. Den Siegerteams aus Witten werden Geld- und Sachpreise in Höhe von insgesamt 2.000 Euro überreicht. In einem daran anschließenden Bericht werden wir über die Gewinnerteams aus Witten und deren Anlagestrategien ausführlich berichten.

Die nächste Spielrunde startet übrigens im Herbst 2015.
Mehr Informationen gibt es unter www.planspiel-boerse.de

Für weitere Informationen oder Fragen:
Sparkasse Witten
Anja Dietrich
Tel. 174-1405

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Urteile zu Hinweis- und Warnschildern rund um die Immobilie
Urteile zu Hinweis- und Warnschildern rund um die Immobilie

Urteile zu Hinweis- und Warnschildern rund um die Immobilie

Schilder und ihre Konsequenzen: Urteile zu Hinweis- und Warnschildern rund um die Immobilie

Über eines kann man in Deutschland bestimmt nicht klagen: einen Mangel an Schildern. Wo man geht, steht oder fährt, überall wird gewarnt, verboten, hingewiesen, aufgeklärt.
Und die Wirkung?

Nicht immer ist allerdings klar, welche rechtlichen Konsequenzen solche Tafeln haben. Befreien sie den Aufsteller von seiner Verkehrssicherungspflicht? Sind sie unbedingt und in jedem Fall einzuhalten? Wer kommt für die Kosten der Anbringung auf?
Mit solchen Fragen befasst sich diese Extra-Ausgabe des Infodienstes Recht und Steuern der LBS. Hier haben wir acht Gerichtsurteile, die allesamt eines gemeinsam haben: Es taucht stets irgendwo bestimmt ein Schild auf.

Tiefgarageneinfahrt
Nicht überall, wo Gefahr droht, muss das auch mit einem Warnschild zur Kenntnis gebracht werden. Ist nur ein fest umrissener Kreis von Menschen betroffen, kann man darauf verzichten. So war es bei einem Rolltor, das die Einfahrt zu einer Tiefgarage verschloss. Das Tor schloss sich automatisch nach drei Minuten. Ein Kleinbusfahrer, der nicht zur Hausgemeinschaft gehörte, wusste das nicht. Er ließ sich zu lange Zeit, sein Fahrzeug wurde bei der Durchfahrt beschädigt.
Das Landgericht Köln wies eine Klage wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht zurück. Ein Schild sei hier wegen des „beschränkten Verkehrs“ am Rolltor nicht nötig gewesen (Aktenzeichen 29 S 57/11).

Baustelle
An vielen Baustellen sind zur Information der Passanten Warn- und Hinweisschilder montiert. Bei der Anbringung dieser Schilder sollte nach Meinung der Rechtsprechung größte Sorgfalt walten. Berücksichtigt der Aufsteller die in einer Region üblichen Windstärken nicht, löst sich deswegen ein Schild und richtet beim Herunterfallen einen Sachschaden an, dann muss er unter Umständen dafür haften.
Das Amtsgericht Bergheim sprach einem Pkw-Halter, dessen geparktes Auto getroffen worden war, gut 1.100 Euro Schadenersatz zu (Aktenzeichen 26 C 274/06).

Selbständige Technik
Die fortschreitende Technisierung bringt es mit sich, dass zum Beispiel an Immobilien mit Sensoren betriebene Markisen installiert werden, die bei einem bestimmten Sonnenstand eigenständig ausfahren. Hier ist ein Hinweisschild anzuraten, falls Fremde damit in Kontakt kommen könnten. Solch eine Markise befand sich an einem Haus, in dessen Nähe über Nacht ein Wohnmobil geparkt wurde. Am Morgen setzte sich dann die Markise in Bewegung, wurde aber durch das im Wege stehende Wohnmobil gestoppt und schwer beschädigt. Der Hausbesitzer forderte vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe 5.000 Euro Schadenersatz. Doch den erhielt er nicht. Der Fahrzeughalter habe ja nichts von der selbst ausfahrenden Markise wissen können. Und ein Schild sei nicht vorhanden gewesen (Aktenzeichen 1 U 247/04).

Gefährliche Hunde
Wer auf seinem Anwesen gefährliche Hunde hält – hier waren es zwei Rottweiler und ein Staffordshire-Terrier –, der muss unter Umständen mehr tun, als seine Besucher lediglich mit Hilfe von Schildern zu warnen. Ein Grundstückseigentümer wies sowohl am Eingangstor als auch an der Haustür mit den Worten „Vorsicht, bissiger Hund“ und „Warnung vor dem Hund“ auf die Gefahr hin. Ein Besucher betrat trotzdem das nicht versperrte Haus und wurde schwer verletzt. Der Bundesgerichtshof entschied: „In diesem Fall war es (…) nicht ausreichend, dass die Tiere im Haus gehalten wurden und Warnschilder auf die Hundehaltung hinwiesen.“ Es hätten, so das Gericht, zusätzliche Sicherungsmaßnahmen getroffen werden müssen (Aktenzeichen VI ZR 238/04).

Altglascontainer
Altglascontainer sind den Anwohnern häufig ein Dorn im Auge, denn viele Menschen halten sich nicht an nächtliche Ruhezeiten und verursachen großen Lärm. Was kann man also als Nachbar von einer Gemeinde erwarten, die einen solchen Container aufstellen ließ? Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschied, dass im Regelfall ein Hinweisschild mit den Benutzungszeiten ausreiche. Das Interesse der Öffentlichkeit am Sammeln von Altglas sei sehr groß und die Anwohner müssten gewisse Störungen erdulden. Nur in Sonderfällen sei eine Gemeinde gezwungen, mehr zu unternehmen (Aktenzeichen 8 A 10357/10).

Warnung nicht ausreichend
Ein Warnschild mit dem Hinweis „Privatgrundstück, Parken verboten, Betreten und Befahren auf eigene Gefahr“ klingt zunächst einmal sehr umfassend. So, als ob der Grundstückseigentümer unter keinen Umständen für etwas haften müsse. Doch ganz so einfach ist es nicht immer. Hier war ein Besucher auf dem schnee- und eisglatten Untergrund ausgerutscht, weil nicht geräumt worden war. Das Oberlandesgericht Saarbrücken sprach dem Verletzten zwar ein Mitverschulden in Höhe eines Drittels zu, wies aber auch darauf hin, dass der Eigentümer seinen Winterdienstpflichten nicht gerecht geworden sei (Aktenzeichen 4 U 644/03).

Eigentümerpflichten
Haben Unbekannte die Namensschilder am Eingang eines Mehrfamilienhauses abgeschraubt, dann ist schleunigst Ersatz geboten. Denn schließlich sollen sich Postboten und Besucher zurechtfinden können. Doch wer muss für die Kosten aufkommen? Das Amtsgericht Augsburg entschied, dass sie nicht auf dem Wege der Betriebskosten auf die Mieter umzulegen seien. Das falle in den Verantwortungsbereich des Eigentümers (Aktenzeichen 21 C 4988/11).

Ausreichende Warnung
Wenn innerhalb einer von Fremden frequentierten Immobilie (Arztpraxis, Laden, Restaurant) eine Gefahrenquelle besteht, dann muss der Eigentümer davor warnen. Unmögliches kann jedoch nicht von ihm verlangt werden. Eine Frau, die über eine Stufe mitten im Raum gestolpert war und sich einen Oberschenkelhalsbruch zuzog, forderte anschließend 3.000 Euro Schmerzensgeld. Das Landgericht Osnabrück verweigerte das. Ein wesentliches Argument: Mit einem Schild „Vorsicht Stufe“ sei klar vor der Gefahr gewarnt worden (Aktenzeichen 2 O 737/05).

Wittener Schülerinnen und Schülern bei der Preisverleihung mit Anja Dietrich (rechts) von der Sparkasse Witten
Wittener Schülerinnen und Schülern bei der Preisverleihung mit Anja Dietrich (rechts) von der Sparkasse Witten

Wittener Schülerinnen und Schülern bei der Preisverleihung mit Anja Dietrich (rechts) von der Sparkasse Witten

Preisverleihung nach der 54. Mathematik-Olympiade im Ennepe-Ruhr-Kreis

In der Aula des Ennepetaler Reichenbach-Gymnasiums wurden am 10. Dezember 2014 in feierlichem Rahmen erneut die besten Nachwuchs-Mathematiker im Ennepe-Ruhr-Kreis geehrt. Mit Unterstützung der  lokalen Sparkassen überreichte Dr. Jens Krommweh, Regionalkoordinator des Mathematik-Wettbewerbs im Ennepe-Ruhr Kreis, den 49 Schülerinnen und Schülern an diesem Abend Urkunden und Sachpreise.

Die Mathematik-Olympiade wird von den lokalen Sparkassen gefördert. Mit insgesamt 17 Regionalsiegern aus Wittener Schulen haben auch wir uns natürlich wieder aktiv an der diesjährigen Wettbewerbsrunde beteiligt.

Die Schüler Niklas Strahmann (Klasse 8 des Albert-Martmöller-Gymnasiums), Robin Dussin (Klasse 8b, Simon Bisping, Klasse 8c) und Philip Narz (Klasse 5b vom Schiller-Gymnasium) wurden für ihre mathematische Begabung mit dem ersten Platz belohnt.

Zweite Plätze gingen an Anke Wu (6. Jahrgangsstufe des Albert-Martmöller-Gymnasiums), Arne Keller (9. Jahrgangsstufe des Ruhr-Gymnasiums) und Hagen Kursch (Jahrgangsstufe 5,  Constantin Owerberg, Jahrgangsstufe 7) sowie Mara Redecker (Jahrgangsstufe 8 des Schiller-Gymnasiums)

Über den dritten Platz freuten sich neben Jasper Hölscher (5. Klasse der Rudolf-Steiner Schule), Adrian Kathagen (Klasse 6 der Rudolf-Steiner Schule) und Julian Mische (Klasse 7 vom Albert-Martmöller-Gymnasium), Hanno Keller (Klasse 10 vom Ruhr-Gymnasium) und vom Schiller-Gymnasium Henning Boegel (Klasse 5), Sebastian Wolf (Klasse 5), Larissa Sträter (Klasse 7).

Fünf Schüler haben sich mit ihren Musterlösungen für die Landesrunde NRW in Wuppertal im Februar 2015 qualifiziert. Darunter auch die Wittener Achtklässler Robert Dussin und Simon Bisping vom Schiller-Gymnasium sowie Niklas Strahmann vom Albert-Martmöller-Gymnasium.

Eine besondere Anerkennung erhielt Luca Katolla aus der Jahrgangsstufe 5 des Schiller-Gymnasiums für seine mathematische Leistung.

Weitere Informationen zur regionalen Mathematik-Olympiade gibt es unter www.mathe-wettbewerb-nrw.de

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App Sparkassen-Immobilien-Finder
App Sparkassen-Immobilien-Finder

App Sparkassen-Immobilien-Finder

Besser denn je: unser Sparkassen-Immobilien-Finder

Nach dem Rebrush präsentiert sich der Sparkassen-Immobilien-Finder nun in einem verbessertem Design mit intuitivem Bedienkonzept und neuer Technologie: übersichtlich, einfach, schnell.

Unsere neue Immobilien-App lässt sich spielend leicht bedienen. Die Filter ermöglichen Ihnen eine sehr genaue Suche. In der Ergebnisliste, die mit großen Bildern versehen ist, können Sie direkt durch die Bildergalerie wischen und die wichtigsten Angaben zur Immobilie finden.

Mit der Favoritenfunktion lassen sich besonders interessante Objekte markieren und von der Favoritenliste jederzeit wieder aufrufen oder auch an Freunde und Bekannte weiterleiten. Direkt aus dem Exposé heraus können Sie Kontakt zu unseren Immobilien-Fachleuten aufnehmen.

Und n0ch ein schöne Sache: Die Suche lässt sich einfach durch Schütteln des Handys zurücksetzen.

Unter http://s.de/sif können Sie die App downloaden (iOS und Android)

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Altersvorsorge durch Wohneigentum
Altersvorsorge durch Wohneigentum

Altersvorsorge durch Wohneigentum

Durch Erwerb von Wohneigentum: Die eingesparte Miete kann zur Altersvorsorge werden

Die Mieten steigen: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes liegen die Kaltmieten bundesweit bei durchschnittlich 441 Euro pro Monat. Da kommt im Laufe der Zeit schon einiges zusammen. Denn allein wenndie Mietpreise jährlich nur um zwei Prozent zulegen, überweist ein ‚Durchschnittsmieter’ in 30 Jahren insgesamt 215.000 Euro an seinen Vermieter, haben wir mal ausgerechnet.

Da kann man schon ins Grübeln kommen. Für das Geld der Traum von den eigenen vier Wänden durchaus erfüllbar. Dank der derzeit niedrigen Zinsen und der Wohn-Riester-Förderung heute vielleicht sogar leichter als jemals zuvor.

Wer die Miete in die eigene Tasche zahlt, schafft sich ein eigenes Vermögen und sorgt zugleich für das Alter vor. Mit einem LBS-Riester-Bausparvertrag steht das notwendige Eigenkapital durch die staatliche Zulagen schneller zur Verfügung und ist auch weitaus schneller abbezahlt.

Wenn die Immobilie dann schuldenfrei sei, hat man durch die eingesparte Miete mehr Geld zur Verfügung und so im Ruhestand eine zusätzliche Rente.

Wer dagegen sein Leben lang zur Miete wohnt, muss im Alter erhebliche Abstriche machen. So wird ein heute 37jähriger „Durchschnittmieter“ beim Renteneintritt Monat für Monat wahrscheinlich mindestens 800 Euro Kaltmiete aufbringen müssen.

Quelle von Text und Bild: LBS

"Toter" Briefkasten: Porto gespart - Ansprüche verloren
"Toter" Briefkasten: Porto gespart - Ansprüche verloren  (Foto: pixabay.com)

„Toter“ Briefkasten: Porto gespart – Ansprüche verloren (Foto: pixabay.com)

„Toter“ Briefkasten: Vermieter warf Kuvert mit Nebenkostenabrechnung falsch ein

Wer ein wichtiges Schreiben persönlich zustellen will – zum Beispiel, um die Portokosten zu sparen –, der sollte sich gründlich vergewissern, dass er die korrekte Adresse bzw. den richtigen Briefkasten wählt. Ein Vermieter hatte das nicht getan, als er seiner ehemaligen Mieterin die Nebenkostenabrechnung zukommen lassen wollte. Tatsächlich war die Frau längst umgezogen, hatte sich auch bei der Meldebehörde bereits umgemeldet. Das Schreiben landete also in einem „toten“ Briefkasten. Durch diese falsche Zustellung war die gesetzliche Frist überschritten, innerhalb derer der Vermieter seine Ansprüche hätte geltend machen können.

Auch in einem Zivilprozess vor dem Amtsgericht konnte ihm nicht geholfen werden. Der Richter hielt ihm vor, er habe es selbst zu verantworten, dass die Abrechnung nicht fristgemäß ankam. Im Prozess sei nicht einmal verbindlich nachgewiesen worden, ob er beim Einwerfen des Briefes wenigstens sicherheitshalber auf das Namensschild geblickt habe. Das wäre aber bei einer persönlichen Zustellung unbedingt nötig gewesen. (Amtsgericht Bergheim, Aktenzeichen 21 C 162/11)

Textquelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Bid: pixabay.com

v.l.n.r.: Bastian Kaspers, Leiter der Sparkassengeschäftsstelle Witten-Ost, Karl-Heinz Hindahl Renate Hindahl, Ulrich Heinemann, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten
v.l.n.r.: Bastian Kaspers, Leiter der Sparkassengeschäftsstelle Witten-Ost, Karl-Heinz Hindahl Renate Hindahl, Ulrich Heinemann, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten

v.l.n.r.: Bastian Kaspers, Leiter der Sparkassengeschäftsstelle Witten-Ost, Karl-Heinz Hindahl Renate Hindahl, Ulrich Heinemann, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten

Vorgezogene Bescherung in Witten: Ehepaar gewinnt 50.000 Euro

Bei der November-Auslosung der Sparlotterie der westfälisch-lippischen Sparkassen entfiel einer der Hauptpreise in Höhe von 50.000,- Euro auf ein Kunden-Ehepaar: Renate und Karl-Heinz Hindahl – die glücklichen Gewinner – nahmen dazu die Glückwünsche von unserem Vorstandsvorsitzenden Ulrich Heinemann entgegen.

Zu den ersten Gratulanten zählte auch Bastian Kaspers, der Leiter der Sparkassenfiliale Witten-Ost, zu dessen Kunden unsere beiden Gewinner zählen. Auf die Frage nach der Verwendung des Gewinns berichtete das Ehepaar Hindahl, dass man derzeit noch in der Denkphase sei: Da erst kürzlich das bisherige Auto gegen einen jungen Gebrauchten ersetzt wurde – und in dieser Hinsicht daher aktuell kein Bedarf bestehe – gehen die Gedanken in Richtung „Donau-Flusskreuzfahrt“. Das sei ein lang gehegter Wunsch, den man sich nun endlich mal erfüllen werde.

Insgesamt gingen im November 4.592 Gewinne mit einer Gesamtsumme von 66.502,50 Euro an unsere Kunden..

Die gezogenen Endziffern liegen an allen unseren 14 Standorten aus oder können natürlich auch im Internet unter www.sparkasse-witten.de abgerufen werden.

Denjenigen unserer Kunden, die ihr Glück – wie auch Renate und Karl-Heinz Hindahl – sozusagen per Dauerauftrag „abonniert“ haben, wird der Gewinn übrigens ganz bequem dem Giro- oder Sparkonto gutgeschrieben. Die Gewinnkontrolle erfolgt quasi automatisch.

Ein Tipp von uns: Auch als Weihnachtsgeschenk lässt sich ein solcher „Dauerauftrag zum Glück“ hervorragend einsetzen. Ein Los kostet 6,- Euro, von denen 4,80 Euro dem eigenen Sparkonto gutgeschrieben werden. Von den verbliebenden 1,20 Euro Lotterieeinsatz werden pro Los 30 Cent an gemeinnützige Institutionen in Witten ausgeschüttet.

Also: Sparen, Gewinnen – und Gutes tun!
Im Dezember steht bei der Sparlotterie übrigens unsere „Danke-Auslosung“ an: Zusätzlich zu den üblichen Geldgewinnen von bis zu 100.000 Euro werden dann noch 9 VW Golf-Sportsvans und 560 Saturn-Einkaufsgutscheine im Wert von je 200 Euro ausgelost.

Weitere Informationen zur Sparlotterie der Sparkassen finden Sie hier

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Wohn-Riester-Förderung: Mit Zulagen vom Staat in die eigenen vier Wände
Wohn-Riester-Förderung: Mit Zulagen vom Staat in die eigenen vier Wände

Wohn-Riester-Förderung: Mit Zulagen vom Staat
in die eigenen vier Wände

Mit Zulagen vom Staat in die eigenen vier Wände

Die eigenen vier Wände sind gefragt wie lange nicht. Ein Grund dafür sind sicherlich die anhaltend niedrigen Zinsen. Sie verringern den Finanzierungsaufwand jetzt zunächst erheblich. Noch leichter kann sich der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum durch die Wohn-Riester-Förderung darstellen.

Die staatlichen Zulagen dazu fließen sogar schon in der Sparphase. So erhält zum Beispiel eine Familie mit zwei Kindern, die beide nach 2007 auf die Welt gekommen sind, jährlich 908 Euro an Zulagen, wenn beide Ehegatten einen Riester-Bausparvertrag abgeschlossen haben.

Der Bau oder Kauf eines eigenen Zuhauses wird zudem unabhängig von Einkommensgrenzen gefördert. Und zwar vom ersten Tag in der Ansparphase über viele Jahre bis zu dem Tag, an dem der Kredit endgültig getilgt ist.

Zulagen höher als die eigene Sparleistung

Um die Zulagen zu erhalten müssen die Eltern, die beide berufstätig sind, pro Jahr vier Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in Höhe von 45.000 Euro, höchstens aber 2.100 Euro, auf den Riester-Bausparvertrag einzahlen. Im Fall der vierköpfigen Familie sind das 1.800 Euro. Sie selber aber zahlt lediglich 892 Euro, da 908 Euro als Zulagen aus der Staatskasse kommen. Die Zulagen sind also höher als der eigene Sparbeitrag. Zudem sichert der Bausparvertrag die heute niedrigen Zinsen auch für morgen.

Hier finden Sie weitere Informationen dazu

Quelle Text und Bild: LBS

Kosten für die Schlichtung waren bei einem Immobilienstreit steuerlich absetzbar

Kosten für die Schlichtung waren bei einem Immobilienstreit steuerlich absetzbar

Bei Streitigkeiten wird immer häufiger zunächst das Schlichtungsverfahren genutzt. Auch der Staat sieht es gerne, wenn die Streitparteien erst einmal diesen vorgerichtlichen Weg wählen, ehe sie einen personalintensiven, die Justiz belastenden Zivilprozess führen. Doch wie sieht es mit den Kosten für die Schlichtung aus? Können diese gegebenenfalls auch steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden?

Der Fall
Der Eigentümer eines Zweifamilienhauses in einem ehemaligen Bergbaugebiet war der Meinung, ihm stehe gegenüber dem Bergbauunternehmen Schadenersatz zu. Doch die Firma lehnte das ab. Deswegen kam es zu einem eigens für solche Fälle vorgesehenen Schlichtungsverfahren. Die dabei entstandenen Kosten für den Anwalt und den Gutachter (etwa 5.500 Euro) machte er in seiner Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend. Das zuständige Finanzamt lehnte das ab. Bei einer Schlichtung könne man nicht von der gesetzlich vorgeschriebenen Zwangsläufigkeit der Ausgaben sprechen, die zum Beispiel einen Zivilprozess kennzeichne. Dem könne sich nämlich niemand entziehen, wenn er Ansprüche geltend machen wolle bzw. von einem anderen verklagt werde.

Das Urteil
Die Richter des Finanzgerichts Düsseldorf konnten diese Unterscheidung des Fiskus nicht nachvollziehen. Zwar handle es sich hier nicht um den klassischen Rechtsweg. Ein Schlichtungsverfahren sei allerdings eine Vorstufe zum Zivilprozess und daher in ähnlicher Weise wie dieser selbst der Ausdruck staatlichen Gewaltmonopols. Deshalb konnte der Immobilieneigentümer seine Ausgaben geltend machen (Finanzgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 11 K 3540/12 E).

Textquelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Das so genannte "Hammerschlagrecht" soll wichtige Arbeiten ermöglichen
Das so genannte "Hammerschlagrecht" soll wichtige Arbeiten ermöglichen

Das so genannte „Hammerschlagrecht“ soll wichtige Arbeiten ermöglichen

Das so genannte „Hammerschlagrecht“ soll wichtige Arbeiten ermöglichen

Gerüst auf fremdem Grund

Es gibt bauliche Situationen, in denen ein Eigentümer seine Immobilie nur reparieren kann, indem er das Grundstück eines Nachbarn betritt. In solchen Fällen kann man sich auf das „Hammerschlagrecht“ berufen, das einem entsprechende Arbeiten von fremdem Territorium aus erlaubt. Es müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein, ehe der Nachbar gezwungen ist, dem zuzustimmen.

Der Fall
Ein Grundstücksbesitzer wollte seine Giebelwand sanieren. Nachdem diese allerdings unmittelbar an das Anwesen des Nachbarn grenzte, musste er dazu ein Gerüst auf dessen Eigentum aufstellen. Die Arbeiten sollten etwa einen Monat dauern. Darüber informierte der Betroffene den Nachbarn schriftlich. Der aber erklärte sich nicht einverstanden. Er zweifelte so ziemlich alles an – seine ordnungsgemäße Benachrichtigung ebenso wie die Notwendigkeit der Reparaturen. Der Bundesgerichtshof sah sich deswegen im folgenden Zivilprozess gezwungen, einige Regeln aufzustellen.

Das Urteil
Die Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme des Hammerschlagrechts ist eine umfassende Darlegung zu Art, Umfang und zeitlicher Befristung der geplanten Arbeiten. Das war im konkreten Fall schon mal der erste Fehler des Betroffenen gewesen. Er hatte nach Überzeugung des Gerichts zu ungenau formuliert. Des Weiteren muss es sich um eine notwendige Behebung von Schäden, um eine Vorsorge zur Vermeidung von Schäden oder um eine Anpassung an heutige Erfordernisse (wie Wärmedämmung) handeln. Eine bloße Verschönerungsmaßnahme reicht als Begründung nicht aus (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 49/12).

Quelle von Text und Bild: Infodienst Recht und Steuern der LBS

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CRO am 22.11.2014 in Dortmund

Zwei S-Clubberinnen beim Panda-Rapper CRO Konzert in Dortmund

Gina mit Freundin beim CRO-Konzert

Gina mit Freundin beim CRO-Konzert

Gina Mosig hatte an einem Gewinnspiel in der letzten Ausgabe unseres S-Club Magazins mitgemacht und zwei Eintrittskarten gewonnen. Da war es natürlich nur selbstverständlich, dass auch ihre Freundin bei diesem krassen Event mit von der Partie war.

Natürlich wurden die beiden Girls ganz exklusiv auf die Gästeliste gesetzt. Somit konnten sie die Massen begeisterter Fans hinter sich lassen und sich direkt vorne an der Bühne ihre Pole-Position sichern.

Ein echtes Hammerkonzert, was CRO mit seiner Performance in Dortmund hinlegte. Ob „Einmal um die Welt“, „Whatever“ oder der ultimative Hit „Easy“ – alle machten mit und ließen diesen Abend zu einem unvergesslichen Ereignis. Das vornehmlich junge, weibliche Publikum wird durch Panda-Rapper Cro angefeuert, als er die Bühne betritt. “Dortmund, wer hat Bock?“ Natürlich nur eine rhetorische Frage, die durch ein Meer von Händen, die sich augenblicklich in die Luft reckten, beantwortet wurde.

Gina: “Diesen Tag werden wir für ewig in Erinnerung behalten. DANKE! DANKE! DANKE, S-Club! Ohne euch wäre das nie möglich geworden“.

Heiß begehrt, das CRO-Konzert in Dortmund

Heiß begehrt, das CRO-Konzert in Dortmund

CRO am 22.11.2014 in Dortmund

CRO am 22.11.2014 in Dortmund

CRO in Dortmund

CRO in Dortmund

CRO in Dortmund

CRO in Dortmund

Mehr zu unserem S-Club gibt es hier

Alle Fotos: Gina und Anhang

 

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Der Führerschein steht immer noch ganz oben auf der Wunschliste

Ist der Führerschein für junge Leute heute noch einer der größten Wünsche?

Der Führerschein steht immer noch ganz oben auf der Wunschliste

Der Führerschein steht immer noch ganz oben auf der Wunschliste

Auch wenn mancherorts zu lesen ist, dass das Auto nicht mehr ganz oben auf der Wunschliste junger Leute steht, so stimmt das meiner Beobachtung nach insbesondere hier im Ballungsraum Ruhrgebiet nicht. Die gute Autobahnanbindung und das nicht immer optimale Angebot im öffentlichen Personen-Nahverkehr machen da schon einen Unterschied zu Großstädten wie Berlin zum Beispiel. Aber selbst wenn man anstelle des eigenen Wagens Carsharing-Angebote nutzen will, braucht man dazu eine Fahrerlaubnis. Wir alle wissen aber: Das gute Stück ist nicht ganz billig.

Ich möchte daher heute eine Möglichkeit aufzeigen, wie man die Finanzierung eines Führerscheins mit wenig Aufwand realisieren kann – vorausgesetzt, es ist noch genügend Zeit vorhanden.

In unserer Gegend kostet ein Führerschein durchschnittlich um die 1.600 Euro. Im Schnitt braucht der Fahrschüler 24 Übungsstunden. Wer vergleichen möchte, kann das auf http://www.fahrschulvergleich.de.

Damit unsere jungen Kunden ihren nicht ganz billigen Wunsch verwirklichen können, haben wir das FührerscheinSparen entwickelt. Als Basis dient das bewährte Sparkonto. Jeder – ob Oma, Opa, Tante, Onkel, Vater oder Mutter kann mitsparen und so mithelfen, den Wunsch real werden zu lassen.  Das ist ganz einfach per Dauerauftrag oder auch direkter Einzahlung auf das Konto jederzeit problemlos möglich. Als Anreiz ist der Zins höher als auf einem „normalen“ Sparkonto.

Das Führerschein-Sparkonto kann man ab 13 und bis 21 Jahre führen. Danach wird es ein normales Sparkonto. Wenn man zwischendurch mal etwas braucht, kann man ab dem 16. Lebensjahr pro Verfügung bis zur Hälfte des Guthabens jederzeit einfach abheben, ohne den guten Sonderzinssatz und die anderen Vorteile zu verlieren. Wird mehr als die Hälfte abgehoben, wird aus dem Führerschein-Sparkonto ein normales Sparkonto und die Vorteile sind leider auch futsch.

Neben dem besonderen Zinssatz spendiert die Sparkasse, nach Anmeldung in der Fahrschule, den Lehrgang „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“, den man bis zur Prüfung besucht haben muss. Dabei setzen wir auf die qualifizierten Dozenten unseres Partners: dem Deutschen Roten Kreuz.

Und wenn die Führerscheinprüfung erfolgreich bestanden wurde, gibt es außerdem noch den Erste-Hilfe-Kasten für das erste Auto von uns geschenkt.

Weitere Informationen und den aktuellen Zinssatz finden Sie hier