Haushaltsnah, haushaltsfern?
Haushaltsnah, haushaltsfern?

Ist Schneeräumen haushaltsnah?

Die Frage war zu klären, ob das Schneeräumen des Bürgersteigs steuerlich begünstigt ist oder nicht?

Mit der sog. „haushaltsnahen Dienstleistung“ hat der Gesetzgeber ein Instrument geschaffen, welches dem Steuerzahler ermöglicht, die Arbeitsleistung von Fremden im eigenen Wohnumfeld steuerlich bis zu einer gewissen Grenze absetzen zu können. Wichtig ist dabei aber immer der Begriff der Haushaltsnähe, also der Bezug zum Grundstück. Die Frage war nun, ob das Schneeräumen auf einem öffentlichen Gehweg an der Grenze des Anwesens dazu zählt oder nicht.

Der Fall
Ein Immobilienbesitzer beauftragte eine Firma mit dem Winterdienst auf dem Stück des (öffentlichen) Gehsteigs, für den er verkehrssicherungspflichtig war. Hierbei entstanden Kosten in Höhe von rund 150 Euro, die er in seiner Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen wollte. Das Finanzamt verweigerte dies mit dem Hinweis darauf, es fehle hier der konkrete Bezug zum Wohnumfeld des Betroffenen.

Das Urteil
Der Bundesfinanzhof betrachtete die Angelegenheit nicht so streng wie der Fiskus. Die erbrachten Leistungen müssten „eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen bzw. damit in Zusammenhang stehen“, hieß es in dem Urteil. Dazu gehörten Arbeiten, „die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden und in regelmäßigen Abständen anfallen“. Beim Winterdienst, zu dem der Betroffene ja gesetzlich verpflichtet sei, könne hierbei kein Zweifel bestehen (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 55/12).

Text- und Bildquelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Katharina Janotta
Katharina Janotta

Katharina Janotta

Berufsschule: Start mit coolen Lehrern

Wir Azubis der Sparkasse Witten haben während unserer Ausbildung drei Schulblöcke mit jeweils rund drei Monaten Dauer.

Unser erster Block begann Mitte März. Klar waren wir alle sehr neugierig auf diesen ersten Tag. Wie sind die Mitschüler, haben wir „vernünftige“ Lehrer, wie schaut der Klassenraum aus. Neben uns sind weitere Azubis in der Klasse: von den Sparkassen Wetter und Herdecke sowie – zum ersten Mal – der Volksbank Bochum/Witten. Insgesamt erwarteten nun 24 Schüler den ersten Berufsschultag.  Nach ein paar Minuten war dann „das Eis gebrochen“ und alle Aufregung verflogen. Das war auch unserem wirklich lockeren Klassenlehrer Klaus Berndt zu verdanken. Wie cool unsere Lehrer sind, hat übrigens ein Ausbildungsjahr in einem Video toll gezeigt. Ich habe das mal am Schluss meines Beitrages eingefügt.

Der erste Tag begann mit einer Vorstellungsrunde, einigen organisatorischen Informationen unserer Lehrer und natürlich dem Stundenplan für die nächsten drei Monate.

Quelle: bkwitten.net

Quelle: bkwitten.net

Die Ausbildung am Berufskolleg Witten – denn so heißt unsere Schule ja offiziell – umfasst sieben verschieden Fächer. Davon sind die Fächer Bankbetriebslehre (BBL), Allgemeine Wirtschaftslehre (AWL) und Rechnungswesen (REWE) die Schwerpunkte. In BBL wurde anfangs die Girokontoeröffnung besprochen, in AWL lernen wir viel über die gesetzlichen Grundlagen, wie z.B. das Arbeitsrecht. In REWE wird uns beigebracht, wie eine richtige Buchführung funktioniert und ablaufen muss.

Neben diesen Schwerpunkten haben wir noch Deutsch, Englisch, Datenverarbeitung und Politik. Natürlich werden auch hier bankspezifische Themen besprochen, wie z.B. die Gesprächsführung mit Kunden  oder auch ein Girokonto auf Englisch zu eröffnen.

Um den ersten Tag entspannt ausklingen zu lassen, machten wir eine Rallye durch das Berufskolleg. Dabei konnten wir dann auch  unsere Mitschüler besser kennenlernen. Natürlich haben wir auch viele Informationen erhalten, wie die Ausbildung in den anderen Sparkassen und bei der Volksbank so abläuft.

Es ist übrigens richtig gut, dass wir alle schon rund ein halbes Jahr im Betrieb waren. So fiel es uns nicht schwer, die theoretischen und praktischen Zusammenhänge im Berufsalltag zu erkennen.

Mir gefällt besonders, dass der Unterricht so eine Art Geben und Nehmen ist – die Lehrer erklären uns die Lerninhalte und wir halten Referate, bearbeiten Aufgaben in Gruppenarbeiten oder informieren uns über verschiedene Themen im Internet. Durch soviel Abwechslung wird der Unterricht nie langweilig. Wer sich das Berufskolleg Witten schon mal im Internet „zu Gemüte führen“ möchte, hier der Link: www.bkwitten.net.

Und hier das Video

Tierfutter auslegen gestattet oder verboten
Tierfutter auslegen gestattet oder verboten

Darf man auf seiner Terrasse Tierfutter auslegen oder nicht?

Streitthema war, ob ein Wohnungseigentümer auf seiner Terrasse Tierfutter für streunende Katzen auslegen darf oder nicht.

Der Fall
Eine tierliebende Wohnungseigentümerin deponierte auf ihrer eigenen Terrasse und dazu auch noch im Gemeinschaftsgarten Leckereien für streunende Katzen. Sie wollte, so ihr Ziel, diese Tiere anschließend einer ärztlichen Untersuchung zuführen. Da hatte sie aber die Tierwelt gründlich falsch eingeschätzt.  Neben vielen Katzen fanden sich auch vermehrt Ratten und Vögel ein, die diese Futterstellen natürlich auch gern aufsuchten.

Die Nachbarn fande das nicht gut. Wer hat auch schon gerne Ratten im Garten. Die in einer Vielzahl auftauchenden Tiere verursachten Verunreinigungen und sorgten zudem für eine Gesundheitsgefährdung. Sie wollten der zunächst uneinsichtigen Miteigentümerin ihre Praktiken untersagen.

Das Urteil
[etweet]Das Amtsgericht verbot eine weitere offene Tierfütterung[/etweet] – sowohl vom Sonder- als auch vom Gemeinschaftseigentum aus. Das vermehrte, nicht kontrollierbare Auftreten von Katzen und anderen, erst recht nicht erwünschten Tieren sei einer Gemeinschaft nicht zuzumuten. Ausgangspunkt für die Bewertung solcher Fragen sei stets, ob sich ein „Durchschnittseigentümer“ von einer bestimmten Nutzungsart über Gebühr gestört fühlen könne. Das könne hier bejaht werden (Amtsgericht Bottrop, Aktenzeichen 20 C 55/12).

Spätestens dann, wenn die Interessen der anderen Eigentümer betroffen sind, muss ein Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) mit seinen privaten Vorlieben zurückstecken.

 

Textquelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

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Ulrich Heinemann (rechts), Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten, und Olaf Michel (links), Abteilungsdirektor Privatkunden, freuen sich über die erneute Auszeichnung „Beste Bank Witten 2014“ beim CityContest 2014 von FOCUS MONEY
Sparkasse Witten gewinnt CityContest 2014

Besser als alle getesteten Direktbanken

Vier Jahre – vier Siege: Wir sind aus dem FOCUS-MONEY CityContest 2014 erneut als „Beste Bank“ in Witten hervorgegangen.

Nicht nur die Deutsche Herrenfußball-Nationalmannschaft konnte in 2014 ihren vierten Stern erringen – auch wir erzielten mit den Leistungen unserer Beraterinnen und Berater die nunmehr vierte Auszeichnung für die Beratung von Privatkunden. In Zusammenarbeit mit dem Finanzmagazin FOCUS-MONEY testeten und bewerteten auch in 2014 wieder unangekündigte Testkunden des Instituts für Vermögensaufbau (IVA) insgesamt neun Wittener Geldinstitute. Die fachkundigen Mystery-Shopper gaben jeweils vor, eine neue Hausbank zu suchen, da sie erst kürzlich in Witten zugezogen seien. Sie wollten sich dabei auch über Altersvorsorge und Vermögensaufbau informieren.

Die beste Beratung – sowohl persönlich als auch telefonisch – erhielten sie bei uns. Aufgrund der überzeugenden Ergebnisse in den Teilbereichen „Vor- und Nachbetreuung“, „Interaktion“ sowie „Kundengerechtigkeit“ erzielten wir als einziges Institut eine Gesamtnote mit einer Eins vor dem Komma.

Bei der Auswertung durch die IVA-Experten kristallisierten sich unsere Stärken klar heraus: In drei von fünf Teilkategorien dieser Testkaufstudie erzielten unsere Berater sogar das beste Ergebnis aller getesteten Banken in Witten. Die Testkäufer lobten: „Zum Start stellten die Berater sich und das Beratungskon­zept der Sparkasse Witten vor. Anschließend ermittelten sie anhand des Finanzchecks, in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht. Ergebnis: Zu allererst mussten die finanziellen Risiken in Sachen Altersvorsorge und Jobverlust angepackt werden. Die passenden Produkte, wie z. B. Riester-Rente und Berufsunfähigkeitsversicherung, waren schnell gefunden. Dabei wurde“, so die IVA-Testkäufer, „der Kunde zu keinem Zeitpunkt unter Druck gesetzt. “

Sparkasse Witten auch 2014 beste Bank in Witten

Ulrich Heinemann (rechts), Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten, und Olaf Michel (links), Abteilungsdirektor Privatkunden, freuen sich über die erneute Auszeichnung „Beste Bank Witten 2014“ beim CityContest 2014 von FOCUS MONEY

Für die Testkäufer des IVA steht auch in 2014 fest: „Klare Sache: Bei der Sparkasse Witten, dem viermaligen Seriensieger im CityContest, sind die Kunden in den besten Händen.“

Ulrich Heinemann, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten, zum Ergebnis der FOCUS-MONEY-Testkaufstudie „CityContest Witten 2014“:

„Ich freue mich über die erneute Bestätigung unserer hohen Beratungsqualität durch das wiederholt positive Ergebnis des CityContests 2014. Offenbar ist den Experten von Focus-Money das Thema ‚Ganzheitliche Kundenberatung mit einem strukturierten Ansatz‘ genau so wichtig wie uns. Schließlich sind Ausgangssituation und Ziele bei jedem unserer Kunden anders gelagert – und daher sind in jedem einzelnen Fall individuelle Lösungen gefordert und keine 08/15-Beratung. Und was – neben der mehrfach ausgezeichneten Beratungskompetenz – die Themen Erreichbarkeit und Nähe angeht, sind wir ebenfalls sehr gut aufgestellt: Mit unseren Standorten in Witten bieten wir unseren Kunden deutlich mehr Geschäftsstellen, als alle anderen Kreditinstitute in Witten zusammen. Und diese – ausdrücklich nicht nur geografische Kundennähe – ist für uns auch in Zukunft Verpflichtung und Ansporn zugleich. Unsere gut einhundert Beraterinnen und Berater ticken eben offenbar etwas anders: Sie interessieren sich in erster Linie für den Menschen – und beraten daher sozusagen auf Maß und orientieren sich dabei stets an den finanziellen Wünschen, Träumen und Bedürfnissen jedes einzelnen unserer rund 55.000 Kunden. Wir nennen das ‚das ‘Sparkassen-Finanzkonzept‘: nämlich gemeinsam mit unseren Kunden eine Strategie zu entwickeln, die konsequent und individuell auf die Ziele des Kunden ausgerichtet ist. Damit und mit unserem erneut ausgezeichneten Know-how haben wir schon viele Wünsche und Ziele unserer Kunden realisiert: Sei es nun die Traumimmobilie, die Existenzgründung, die Alters- und Risikovorsorge für sich selbst bzw. die gesamte Familie – oder was auch immer. Und noch etwas, was mir und dem gesamten Sparkassen-Team ganz besonders am Herzen liegt: Wir freuen uns auf jeden Kunden!“

Der vollständige Test zum Nachlesen (PDF)

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Grafik finanzielle Entwicklung
Grafik finanzielle Entwicklung

Der finanzielle Status quo der Deutschen

Vermögensbarometer 2014: Die Deutschen sind mit ihrer finanzieller Situation überwiegend zufrieden. Der Wermutstropfen: Die junge Generation bildet keine Rücklagen mehr

Einem Großteil der Menschen in Deutschland geht es in finanzieller Hinsicht so gut wie schon lange nicht mehr, sie schauen optimistisch in die Zukunft. Das ist ein wesentliches Ergebnis der Studie „Vermögensbarometer 2014“, die der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) heute in Berlin vorgestellt hat. 58 Prozent der Befragten empfinden ihre Lebensumstände als gut oder sehr gut. „Das ist der höchste Wert der vergangenen zehn Jahre“, sagte Sparkassen-Präsident Georg Fahrenschon anlässlich der Vorstellung der Studie am 23.10.2014 in Berlin.

Fahrenschon weiter: „Diese positive Entwicklung ist sicher in großem Maße der insgesamt guten Beschäftigungssituation und den zuletzt höheren Lohnabschlüssen zu verdanken. Die Bundesbürger schauen trotz aller globalen Krisenherde mit viel Zuversicht in die Zukunft.“

Auffällig sei, dass sich die Generation der 50- bis 60-Jährigen am meisten Sorgen um die zukünftige finanzielle Situation mache. Sorgenfrei bezüglich ihrer Finanzen fühlen sich in dieser Altersgruppe nur 52 Prozent. Bei den 30- bis 40 Jährigen sind es mit 65 Prozent deutlich mehr. „Um wirklich auf der sicheren Seite zu sein, sollte man mit der Vorsorge für das Alter möglichst frühzeitig beginnen.“

Und hier fließt viel Essig in den Wein, denn die junge Generation bildet keine Rücklagen mehr

So warnte denn Fahrenschon auch vor einer schleichenden Erosion des Sparverhaltens in Deutschland. „Noch sparen die Menschen in Deutschland. Ein finanzielles Polster zur Absicherung wird allgemein als wichtig erkannt. Gleichzeitig steigt aber die Zahl der Menschen, die angeben, es finanziell nicht stemmen zu können, Geld zurückzulegen.“

Insgesamt sehen sich nach dieser Befragung 16 Prozent der Deutschen „finanziell nicht in der Lage“, aktive Altersvorsorge zu betreiben. Dieser Wert ist seit 2012 von 12 über 14 Prozent in 2013 stetig angestiegen.

Insbesondere in der Gruppe der unter 30-Jährigen ist eine besorgniserregende Entwicklung festzustellen. Die Hälfte der jungen Generation bildet keine Rücklagen fürs Alter, gleichzeitig planten 18 Prozent dieser Altersgruppe künftig mehr zu konsumieren. Und das, obwohl sich praktisch jeder in dieser Gruppe darüber bewusst sei, dass die gesetzliche Rente im Alter nicht ausreichen werde. „Hier besteht dringend Handlungsbedarf. Wir müssen den gesetzlichen Rahmen optimieren, um wieder mehr Anreize fürs Sparen zu schaffen“, so Fahrenschon.

Junge Leute: Wenig Interesse an Altersvorsorge

Junge Leute: Wenig Interesse an Altersvorsorge

Vermögensbildungsgesetz neu ausrichten

Der DSGV-Präsident rief dazu auf, das Vermögensbildungsgesetz neu zu justieren: „Gerade die sogenannte Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine bewährte Anschubunterstützung für den frühzeitigen Vermögensaufbau. Der Förderumfang ist aber bislang so niedrig, dass kein substanzieller Anreiz zum Sparen entsteht.“ Derzeit werde ein Anlagehöchstbetrag von 400 bis 470 Euro durch die Zulage gefördert. „Nur mit einer deutlichen Anhebung und dauerhaften Dynamisierung der Anlagehöchstbeträge lassen sich die notwendigen Anreize schaffen, die Vermögensbildung wirklich zu fördern“, so der DSGV-Präsident. Daneben müssten auch die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage „deutlich“ nach oben angepasst werden. „Dadurch würde nicht nur die Einkommensentwicklung der vergangenen Jahre aufgegriffen, sondern das Vermögensbildungsgesetz wieder breiteren Schichten der Bevölkerung zugänglich gemacht“, sagte Fahrenschon.

Das Vermögensbarometer 2014 online

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Die Sparkassenakademie NRW
Aileen Wasserroth

Aileen Wasserroth

In meinem Beitrag möchte ich euch etwas über unseren Besuch der Sparkassenakademie in Münster berichten, die wir  mit dem gesamten Ausbildungsjahr und unserer Ausbildungsleitern Frau Briele im Rahmen des Seminars „Stark starten bei der Nr. 1“ besuchten. Mehr dazu, was die Akademie für die Sparkassen bedeutet, am Ende meines Beitrages.

Die Sparkassenakademie NRW

Seminar „Stark starten bei der Nr. 1“ in der Sparkassenakademie NRW

Neben uns Auszubildenden aus der Sparkasse Witten waren noch sämtliche Sparkassen aus der Umgebung vertreten.  Kein Wunder also, dass sich die große Aula,  in dem die Veranstaltung stattfand, schnell füllte. Da es für mich – wie natürlich auch alle anderen Azubis – der erste Besuch war, griff eine gewisse Nervosität um sich.

Doch die anfängliche Anspannung legte sich schnell. Denn schon als die Referenten Lars Abraham und Thorsten Meier sich vorstellten, war klar, dass dies ein sehr interessanter und kurzweiliger Tag werden würde. Wenn es jemand versteht, sein Publikum in den Bann zu ziehen, dann diese beiden. Ich hoffe sehr, dass ich sie mal auf anderen Veranstaltungen erneut erleben darf.

Die Sparkassen-Finanzgruppe hat viele Partner. Wir nennen sie Verbundpartner. Und die stellten sich nun vor. Dazu zählen die DekaBank, die Landesbausparkasse (LBS) und die Westfälische Provinzial Versicherung. Ich habe hier mal darauf verlinkt. So könnt ihr euch auch ein Bild machen von unserer Investmentbank, der Deka, sowie der Bausparkasse und der Versicherung.

Durch die Vorträge  der Referenten habe  ich einen  ersten Einblick in die jeweiligen Tätigkeitsbereiche und Arbeitsabläufe unserer Partner bekommen. Für die tägliche Arbeit ist das sehr wichtig, da es für eine umfassende Kundenberatung von großer Bedeutung ist.

Nach soviel Fachinformationen kamen wir dann noch in den Genuss von etwas ganz Besonderem. Für mich persönlich war es das Highlight an diesem Tag: der Vortrag der Stil- und Etikette Expertin Birgit Brenner. So hatten wir Gelegenheit, anhand von Rollenspielen zu üben, wie man seinem Gesprächspartner gegenüber sicher und souverän auftritt. Bemerkenswert, was man so alles falsch machen kann. Beim anschließenden gemeinsamen Abendessen mit allen Auszubildenden  zeigte sie uns, welche Regeln man unbedingt beachten muss, zum Beispiel bei einem Geschäftsessen.

Ich für mich  kann  sagen, dass mein erster Tag an der Sparkassenakademie sehr interessant und lehrreich war. Nicht nur für die Ausbildung, sondern auch für meinen Alltag und spätere Gelegenheiten. Ich weiß jetzt zum Beispiel genau, woran man einen guten Wein erkennt. Und es schockt mich auch nicht mehr, sollte ich jemals einen Hummer vorgesetzt bekommen.

Wie versprochen, noch etwas zur Sparkassenakademie allgemein:

Die Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen ist die Weiterbildungseinrichtung der 105 Sparkassen in NRW. In denen sind übrigens rund 60.000 Mitarbeiter beschäftigt. Als größte Sparkassenakademie in Deutschland setzt die neue Akademie nach eigener Darstellung Trends und stellt sich natürlich dem Wettbewerb mit anderen Bildungsanbietern. Die Akademie unterstützt Sparkassen bei künftigen Veränderungen mit praxisnahen Angeboten. Insbesondere unterstützt sie Sparkassen bei der Erreichung ihrer geschäftspolitischen Ziele. Dazu gehört es u. a., die Qualität von Service und Beratung zu steigern. Als Bildungs- und Begegnungszentrum wird die Akademie zum „Campus“ für den fachlichen und persönlichen Austausch, Netzwerkbildung eingeschlossen.

 

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Wohneigentum sanieren und reparieren
Wohneigentum sanieren und reparieren

Wohneigentum sanieren und reparieren geht oftmals nicht ohne Ärger ab

Reparaturen, aber auch Sanierungen von Wohneigentum bringen für die Wohnungsbesitzer zunächst  immer Unannehmlichkeiten mit sich. Das beginnt mit der Qual der Auswahl von Handwerkern, der Terminierung und kann im schlimmsten Fall mit Nachbesserungen enden. Davon abgesehen bringt es immer Lärm-, Geruchs- und Schmutzbelästigungen mit sich. Das empfindet man als Betroffener selbst dann als unangenehm, wenn darüber Einigkeit herrscht, dass die Arbeiten notwendig sind.

Bei den nachfolgenden aktuellen Urteilen deutscher Gerichte geht unter anderem um die Frage, welche Art von Kleinreparaturen Mieter auf eigene Kosten durchführen lassen müssen. Immer wieder umstritten sind auch die Duldungspflichten von Mietern gegenüber größeren Eingriffen. Und schließlich ist auch die Frage von fristgemäßen Reparaturankündigungen zu beachten.

Austausch von Fenstern und Balkontüren
Müssen Fenstern und Balkontüren wegen deren maroden Zustands ausgetauscht werden, kann sich der Mieter dagegen nicht wehren. Schon gar nicht deswegen, weil die neuen Fenster eine andere Farbe haben als die alten. Im konkreten Fall sollten die Austauschexemplare einen weißen statt einen braunen Rahmen haben. Das fand der Mieter unzumutbar, er verweigerte die Arbeiten.
Das Amtsgericht München  gab dem Eigentümer Recht. Der Wechsel der Fenster sei zu dulden, es handle sich nur um „eine minimale optische Beeinträchtigung“ (Aktenzeichen 473 C 25342/12).

Ankündigungsfristen
Vermieter müssen geplante Sanierungen rechtzeitig vorher anzukündigen. Genau daran hatte sich ein Betroffener nicht gehalten, als er einen Aufzug in ein fünfgeschossiges Gebäude einbauen ließ. Die Mieter sollten auf Grund dieser Maßnahme künftig rund 100 Euro mehr im Monat bezahlen. Sie verweigerten dies mit der Begründung, dass die Ankündigungsfristen nicht eingehalten worden seien. Damit habe der Eigentümer das Recht verwirkt, mehr Geld zu verlangen.
Der Bundesgerichtshof entschied salomonisch: Die Mieterhöhung trete wegen der zu späten Meldung zwar erst mit Verzögerung in Kraft, aber grundsätzlich sei sie nicht zu verhindern, da ja tatsächlich eine Verbesserung eingetreten sei (Aktenzeichen VIII ZR 6/07) .

Zentralheizung ja oder nein
In Berlin stritten Eigentümer und Mieter darum, ob der Anschluss einer Wohnung an eine Gaszentralheizung rechtens sei oder nicht. Die Mieter hatten damit ein Problem: Sie hatten die Wohnung nämlich erst einige Zeit zuvor gegen Bezahlung einer Ablösesumme für die Gasetagenheizung übernommen. Nun meinten sie, nicht schon wieder mit Mehrkosten belastet werden zu dürfen.
Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass eine Zentralheizung grundsätzlich eine zu duldende Wohnwertverbesserung darstellen könne. Doch es komme stets auf die Besonderheiten des jeweiligen Vertragsverhältnisses an. Und hier bestünden berechtigte Zweifel, ob die Arbeiten zumutbar seien. Der Fall wurde zur Prüfung der möglichen Energieersparnis an das Ausgangsgericht zurück verwiesen (Aktenzeichen VIII ZR 110/11).

Kostenersatz für anwaltliche Beratung
Ein Mieter sollte nach seinem Auszug aus der Wohnung für Schönheitsreparaturen aufkommen. So forderte es der Eigentümer. Doch der Mieter war sich nicht sicher, ob die entsprechenden Vertragsklauseln wirklich gültig seien. Er ließ sich für 659 Euro anwaltlich beraten und erhielt die Auskunft, er müsse nicht bezahlen. Die Kosten für diese Beratung forderte er anschließend vom Eigentümer. Das Kammergericht Berlin bejahte dies. Für einen juristisch nicht vorgebildeten Mieter sei die Frage nicht ohne juristische Hilfe zu beantworten gewesen. Die Bedenken wegen der Schönheitsreparaturen seien immerhin berechtigt gewesen, wie sich herausgestellt habe (Aktenzeichen 8 U 190/08).

Erneuerung oder Reparatur?
Immer wieder müssen Gerichte entscheiden, welche Arten von Reparaturen vom Mieter zu begleichen sind. In Gießen zum Beispiel mussten ein verkalkter Wasserhahn und ein Auslaufventil im Wert von 36,51 Euro ersetzt werden. Im Prinzip wäre das noch im Kostenrahmen gewesen, den der Mieter laut Vertrag zu verantworten hatte. Doch das Amtsgericht Gießen urteilte, es habe sich hier um eine Erneuerung und nicht um eine bloße Reparatur gehandelt. Deswegen sei der Eigentümer zuständig (Aktenzeichen 40 MC 125/08).

Einfluss auf den Abfluss?
Eine ganz wichtige Voraussetzung für den Ersatz von Kleinreparaturen durch den Mieter ist die Frage, ob er denn auch Einfluss auf den betreffenden Gegenstand hatte. Ob er also durch sorgsame und pflegliche Behandlung die Verschleißerscheinungen hätte verringern können. Bei einem Abflussrohr im Badezimmer ist das nach Überzeugung des Amtsgerichts Charlottenburg eindeutig nicht der Fall. Es unterliege nicht der Einwirkung des Mieters, hieß es, außer vielleicht bei groben Verstößen (212 C 65/11).

Eine ähnliche Fallkonstellation ist gegeben, wenn Probleme an der Heiztherme auftreten. Ein Eigentümer forderte gemäß der Kleinreparaturklausel eine Beteiligung des Mieters, was dieser verweigerte. Das Amtsgericht Köln sah keine Notwendigkeit. Die Begründung: Mit der Heiztherme für die Warmwasserversorgung „kommt ein Mieter so gut wie gar nicht in Berührung, da hier in der Regel nichts einzustellen ist, jedenfalls nicht häufig“ (Aktenzeichen 210 C 324/10).

Hausmeisterarbeiten
Schwierig wird es bei der Umlegung der Kosten für einen Hausmeister. Der verrichtet nämlich zahlreiche Arbeiten, an denen die Mieter zum Teil beteiligt werden können, zum Teil aber auch nicht. Das Amtsgericht Münster war in einem Zivilprozess gezwungen, sich mit den Details einer solchen Abrechnung auseinander zu setzen. Unter anderem ging es um das Auswechseln der Glühbirnen, für das der Hausmeister im Jahr drei Mal jeweils eine Viertelstunde benötigte. Das sei eine Instandsetzungsarbeit, an der die Mieter nicht beteiligt werden könnten, hieß es im Urteil (Aktenzeichen 7 C 4687/11).

Vertragsauslegung
Wenn eine Duschstange und eine Duschabtrennung in einer Mietwohnung ersetzt werden müssen, dann zählt das nicht zwingend zu den „Installationsgegenständen für Wasser“, an denen der Mieter im Zuge der Kleinreparaturklausel beteiligt werden kann. Ein Vermieter hatte das gefordert, scheiterte jedoch damit vor dem Amtsgericht Hamburg-Barmbek. Der zuständige Richter betonte, dass entsprechende Zweifel bei der Vertragsauslegung zu Lasten des Eigentümers gingen (Aktenzeichen 822 C 55/10).

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Die Sparlotterie der Sparkassen
Die Sparlotterie der Sparkassen

Die Sparlotterie der Sparkassen

Sparlotterie bedeutet sparen, gewinnen und auch etwas Gutes für die Region tun.

Wer mit einem Los an der Sparlotterie der Sparkassen teilnimmt, hat im Dezember die Chance auf tolle Zusatzgewinne.

Sparlotterie – was ist das?

Die Teilnehmer der Lotterie haben jeden Monat neue Chancen auf interessante Gewinne im Wert von bis zu 100.000 Euro. So hat beispielsweise im August ein Kunde der Sparkasse Witten passend zum Sommer ein Cabriolet gewonnen.

Doch bei der Sparlotterie der Sparkasse geht es, wie der Name schon sagt, nicht nur um das Gewinnen von Preisen, sondern auch um das Sparen zur Erfüllung von persönlichen Wünschen oder beispielsweise für die private Altersvorsorge. 57,60 Euro kann man so dafür einsetzen, wenn man mit 12 Losen pro Monat teilnimmt.

An dieser vielfältigen Sparform teilnehmen können Sie, in dem Sie ein Los für 6,00 Euro in einer unserer Filialen kaufen oder direkt und ganz bequem einen Dauerauftrag dazu einrichten. Einen solchen Auftrag können Sie natürlich auch online erteilen.

sparlotterie_grafikVon den 6,00 Euro können dann 4,80 Euro einem Sparkonto gutgeschrieben werden. Die restlichen 1,20 Euro sind zum Teil Lotterieeinsatz, unterstützen aber mit 25 Prozent des Einsatzes vor allem auch soziale Projekte direkt in unserer Stadt. So kommen jährlich in Westfalen-Lippe bis zu neun Millionen Euro für den guten Zweck zusammen.

Veranstaltet wird die Sparkassenlotterie von dem Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL), verantwortlich für die Ausschüttung der Spendenbeiträge sind jedoch die 71 teilnehmenden Sparkassen vor Ort.

Sie sehen, es ist ganz einfach, etwas Gutes für die eigene Region zu tun. Aber natürlich sind die Gewinne in einer Lotterie schon mit am Wichtigsten.

Es bleibt und wird immer wieder spannend durch attraktive Gewinne und Sonderauslosungen, wie jetzt z.B. im Dezember diesen Jahres.

Reden übers Taschengeld
Reden übers Taschengeld

Reden übers Taschengeld

Neues zum Taschengeld für Kinder und Jugendliche

Das Taschengeld gehört zum Alltag in Familien, sofern das Einkommen dazu ausreicht: Rund 80 Prozent der Eltern zahlen ihren Kindern einen regelmäßigen Geldbetrag. Die Summe, die Kindern und Jugendlichen dabei zur Verfügung steht, ist in den letzten Jahren stetig angestiegen.

Durch Taschengeld und Geldgeschenke besitzen Kinder heute durchschnittlich mehrere hundert Euro im Jahr. Um Familien Hilfestellungen zur angemessenen Höhe und zum Umgang mit Taschengeld an die Hand zu geben, hat der Deutsche Sparkassen- und Giroverband eine Expertise „Taschengeld und Gelderziehung“ beim Deutschen Jugendinstitut (www.dji.de) beauftragt. Die neuen Empfehlungen wurden am 16.10.2014 in Berlin vorgestellt.
Grafik zur Taschengeldempfehlung (zum Vergrößern auf das Bild klicken). Quelle: Geld und Haushalt – Beratungsdienst der Sparkassen-Finanzgruppe

„Das Taschengeld ist ein elementarer Baustein bei der Gelderziehung“, sagte Sparkaseen-Präsident Georg Fahrenschon bei der Präsentation. „Kinder entwickeln durch das eigene Geld finanzielle Selbstständigkeit und lernen früh Verantwortung für ihre Konsumentscheidungen zu übernehmen.“ Die Sparkassen, so Fahrenschon, setzen sich seit vielen Jahrzehnten im Rahmen ihres Bildungsauftrags konsequent für die Geld- und Sparerziehung junger Menschen ein. Die neu erstellten Informationsmaterialien seien Ausdruck dieses Engagements.

Eltern, die ihre Kinder auch durch die Nutzung eines Girokontos an das Thema heranführen wollen, finden hier Informationen und ein Angebot: S-Club-Konto

Grafik zur Taschengeldempfehlung (zum Vergrößern auf das Bild klicken). Quelle: Geld und Haushalt - Beratungsdienst der Sparkassen-Finanzgruppe

Grafik zur Taschengeldempfehlung (zum Vergrößern auf das Bild klicken). Quelle: Geld und Haushalt – Beratungsdienst der Sparkassen-Finanzgruppe

Budgetgeld für Jugendliche

Neben den Empfehlungen zum Taschengeld finden sich erstmals auch Hinweise für ein zusätzliches Budgetgeld, um Jugendliche an eine größere finanzielle Eigenständigkeit heranzuführen. Heranwachsende lernen so schrittweise, ein größeres Budget einzuteilen und die Handhabe mit einem eigenen Konto. „Wichtig ist es, das Gespräch über Geld in der Familie anzustoßen und damit die Themen finanzielle Eigenvorsorge und private Finanzplanung bei den Menschen zu verankern. Das ist die Grundlage für Finanzkompetenz auch im Erwachsenenalter“, sagte Fahrenschon.

Die aktuellen Empfehlungen zur Taschengeldhöhe sowie weitere Anregungen zum Umgang mit Geld in der Familie wurden in einem kompakten Flyer zusammengefasst. Dieser ist kostenfrei bei Geld und Haushalt, dem Beratungsdienst der Sparkassen-Finanzgruppe, auf der Internetseite www.geld-und-haushalt.de zu beziehen.

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Bankdaten speichern oder verschlüsseln?
Bankdaten speichern oder verschlüsseln?

Bankdaten speichern oder verschlüsseln?

Ihre Bankdaten gehören mit zu den sensibelsten Daten, die Sie haben. Klar, dass man damit besonders sorgsam umgehen sollte. Dazu gehört zum Beispiel, sie nur an und über vertrauenswürdige Quellen herauszugeben.

Was aber sind „vertrauenswürdige Quellen“?

Das ist u.a. auch der eigene Browser, egal ob auf dem PC, dem Smartphone oder Tablet. Um Ihre Sicherheit beim Online-Banking zu wahren, sollten Sie Ihre Bankdaten nicht in Ihrem Browser oder in einem Dokument auf Ihrem Computer speichern. Indem Sie Ihre Bankdaten nicht elektronisch ablegen, erschweren Sie es Hackern, mit ihren Angriffen darauf zuzugreifen.

Wenn Sie eine moderne Finanzverwaltungssoftware wie bspw. StarMoney verwenden, dann sind Ihre Daten automatisch verschlüsselt und vor fremdem Zugriff geschützt. Wenn Sie das interessiert, schauen Sie mal in unserem Shop vorbei.

Sollten Sie Ihre Bankdaten unbedingt digital speichern wollen, sollten Sie sie verschlüsseln. Dabei helfen Programme wie AxCrypt, mit dem Sie einzelne Dateien auf Ihrem PC verschlüsseln. Die Software ersetzt aber keinesfalls ein Antivirenprogramm oder eine Firewall.

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Flaggen der EU-Staaten

Flaggen der EU-StaatenEine sehr deutliche Mehrheit der Deutschen lehnt eine europäische Einlagensicherung ab

63 Prozent der Befragten sagen, dass sie sich mit den deutschen Sicherungssystemen der unterschiedlichen Bankengruppen für ihre Einlagen „sicherer“ fühlen. 24 Prozent finden deutsche und europäische Sicherungssysteme „gleich gut“, während nur sechs Prozent ein europäisches Schutzsystem bevorzugen. Zu diesen Ergebnissen kommt das „Vermögensbarometer 2014“, eine repräsentative Umfrage des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV).

86 Prozent: Einlagen in Deutschland sicher

So hat die Finanz- und Wirtschaftskrise der vergangenen Jahren das Vertrauen der Menschen in die deutschen Sicherungssysteme und ihre Institutssicherung noch einmal verstärkt: 86 Prozent der Bundesbürger sind überzeugt, dass ihre Spareinlagen in Deutschland bestens aufgehoben sind und halten die Einlagen für „sicher“. Gegenüber dem Vorjahreswert ist das noch einmal eine Steigerung um 3 Prozentpunkte.

55 Prozent: Sparkassen sehr vertrauenswürdig

In die Sparkassen haben die Menschen in Deutschland nach wie vor das höchste Vertrauen: 55 Prozent der Befragten geben an, uns Sparkassen sehr viel oder viel Vertrauen entgegenzubringen.
Eines unserer Grundprinzipien, nicht nur auf die Gewinnmaximierung, sondern auch auf das Wohlergehen der Menschen und Unternehmen im jeweiligen Geschäftsgebiet zu achten, wird von 81 Prozent der Bundesbürger als wichtiges Kriterium bei der Auswahl eines Geldinstitutes angegeben. 76 Prozent halten es für wichtig, dass das eigene Kreditinstitut die regionale Wirtschaft stärkt und 68 Prozent ist es wichtig, dass sich das Institut in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft befindet und damit den Auftrag hat, regionale Projekte in den Bereichen Soziales, Kultur und Sport zu fördern.

Die repräsentative Studie wurde für die Publikation „Die Deutschen und ihr Geld. Vermögensbarometer 2014“ vom Wirtschafts- und Finanzmarktforschungsinstitut Icon im Auftrag des DSGV durchgeführt. Dafür befragte Icon 2.000 Verbraucher im Alter ab 14 Jahren im gesamten Bundesgebiet.

Spielplatz-Seilbahn ist zulässig
Spielplatz-Seilbahn ist zulässig

Seilbahn ist zulässig

Dass Kinderlärm vom Spielplatz in Deutschland im Regelfall juristisch nicht mehr als unzumutbare Ruhestörung betrachtet wird, dürfte sich inzwischen herumgesprochen haben. Der Gesetzgeber hat dies ausdrücklich so festgelegt. Doch nun musste eine andere Grundsatzfrage geklärt werden: Wie sieht es mit den Geräuschen aus, die von den Spielgeräten der Kinder ausgehen? Auch hier herrscht eine gewisse Großzügigkeit, wie ein höchstrichterliches Urteil beweist.

Der Fall
Grundstücksnachbarn störten sich an einer Seilbahn, die auf einem Kinderspielplatz angebracht war. Sie erstreckte sich über 30 Meter und naturgemäß entstanden bei deren Betrieb auch Geräusche. Die Betroffenen klagten wegen Lärmbeeinträchtigung auf einen Abbau des Geräts oder auf ein Nutzungsverbot. Sie würden durch die Seilbahn in der Nutzung ihres eigenen Anwesens nicht unwesentlich beeinträchtigt, argumentierten sie.

Das Urteil
Das Spielgerät durfte bleiben. Es handle sich hier um die völlig übliche Ausstattung eines Kinderspielplatzes. Von einem atypischen Sonderfall könne man nicht ausgehen, zumal die Seilbahn nachmittags nur vereinzelt und vormittags gelegentlich von einer Kindergartengruppe genutzt werde. Gesetzlich sei es eindeutig geregelt, „dass von Kinderspielplätzen hervorgerufene Geräuscheinwirkungen im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung sind“. Ausnahmen lägen nur vor, wenn sich in unmittelbarer Nachbarschaft sensible Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen befänden (Bundesverwaltungsgericht, Aktenzeichen 7 B 1.13).

Text- und Bildquelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS