Grafik finanzielle Entwicklung
Grafik finanzielle Entwicklung

Der finanzielle Status quo der Deutschen

Vermögensbarometer 2014: Die Deutschen sind mit ihrer finanzieller Situation überwiegend zufrieden. Der Wermutstropfen: Die junge Generation bildet keine Rücklagen mehr

Einem Großteil der Menschen in Deutschland geht es in finanzieller Hinsicht so gut wie schon lange nicht mehr, sie schauen optimistisch in die Zukunft. Das ist ein wesentliches Ergebnis der Studie „Vermögensbarometer 2014“, die der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) heute in Berlin vorgestellt hat. 58 Prozent der Befragten empfinden ihre Lebensumstände als gut oder sehr gut. „Das ist der höchste Wert der vergangenen zehn Jahre“, sagte Sparkassen-Präsident Georg Fahrenschon anlässlich der Vorstellung der Studie am 23.10.2014 in Berlin.

Fahrenschon weiter: „Diese positive Entwicklung ist sicher in großem Maße der insgesamt guten Beschäftigungssituation und den zuletzt höheren Lohnabschlüssen zu verdanken. Die Bundesbürger schauen trotz aller globalen Krisenherde mit viel Zuversicht in die Zukunft.“

Auffällig sei, dass sich die Generation der 50- bis 60-Jährigen am meisten Sorgen um die zukünftige finanzielle Situation mache. Sorgenfrei bezüglich ihrer Finanzen fühlen sich in dieser Altersgruppe nur 52 Prozent. Bei den 30- bis 40 Jährigen sind es mit 65 Prozent deutlich mehr. „Um wirklich auf der sicheren Seite zu sein, sollte man mit der Vorsorge für das Alter möglichst frühzeitig beginnen.“

Und hier fließt viel Essig in den Wein, denn die junge Generation bildet keine Rücklagen mehr

So warnte denn Fahrenschon auch vor einer schleichenden Erosion des Sparverhaltens in Deutschland. „Noch sparen die Menschen in Deutschland. Ein finanzielles Polster zur Absicherung wird allgemein als wichtig erkannt. Gleichzeitig steigt aber die Zahl der Menschen, die angeben, es finanziell nicht stemmen zu können, Geld zurückzulegen.“

Insgesamt sehen sich nach dieser Befragung 16 Prozent der Deutschen „finanziell nicht in der Lage“, aktive Altersvorsorge zu betreiben. Dieser Wert ist seit 2012 von 12 über 14 Prozent in 2013 stetig angestiegen.

Insbesondere in der Gruppe der unter 30-Jährigen ist eine besorgniserregende Entwicklung festzustellen. Die Hälfte der jungen Generation bildet keine Rücklagen fürs Alter, gleichzeitig planten 18 Prozent dieser Altersgruppe künftig mehr zu konsumieren. Und das, obwohl sich praktisch jeder in dieser Gruppe darüber bewusst sei, dass die gesetzliche Rente im Alter nicht ausreichen werde. „Hier besteht dringend Handlungsbedarf. Wir müssen den gesetzlichen Rahmen optimieren, um wieder mehr Anreize fürs Sparen zu schaffen“, so Fahrenschon.

Junge Leute: Wenig Interesse an Altersvorsorge

Junge Leute: Wenig Interesse an Altersvorsorge

Vermögensbildungsgesetz neu ausrichten

Der DSGV-Präsident rief dazu auf, das Vermögensbildungsgesetz neu zu justieren: „Gerade die sogenannte Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine bewährte Anschubunterstützung für den frühzeitigen Vermögensaufbau. Der Förderumfang ist aber bislang so niedrig, dass kein substanzieller Anreiz zum Sparen entsteht.“ Derzeit werde ein Anlagehöchstbetrag von 400 bis 470 Euro durch die Zulage gefördert. „Nur mit einer deutlichen Anhebung und dauerhaften Dynamisierung der Anlagehöchstbeträge lassen sich die notwendigen Anreize schaffen, die Vermögensbildung wirklich zu fördern“, so der DSGV-Präsident. Daneben müssten auch die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage „deutlich“ nach oben angepasst werden. „Dadurch würde nicht nur die Einkommensentwicklung der vergangenen Jahre aufgegriffen, sondern das Vermögensbildungsgesetz wieder breiteren Schichten der Bevölkerung zugänglich gemacht“, sagte Fahrenschon.

Das Vermögensbarometer 2014 online

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Die Sparkassenakademie NRW
Aileen Wasserroth

Aileen Wasserroth

In meinem Beitrag möchte ich euch etwas über unseren Besuch der Sparkassenakademie in Münster berichten, die wir  mit dem gesamten Ausbildungsjahr und unserer Ausbildungsleitern Frau Briele im Rahmen des Seminars „Stark starten bei der Nr. 1“ besuchten. Mehr dazu, was die Akademie für die Sparkassen bedeutet, am Ende meines Beitrages.

Die Sparkassenakademie NRW

Seminar „Stark starten bei der Nr. 1“ in der Sparkassenakademie NRW

Neben uns Auszubildenden aus der Sparkasse Witten waren noch sämtliche Sparkassen aus der Umgebung vertreten.  Kein Wunder also, dass sich die große Aula,  in dem die Veranstaltung stattfand, schnell füllte. Da es für mich – wie natürlich auch alle anderen Azubis – der erste Besuch war, griff eine gewisse Nervosität um sich.

Doch die anfängliche Anspannung legte sich schnell. Denn schon als die Referenten Lars Abraham und Thorsten Meier sich vorstellten, war klar, dass dies ein sehr interessanter und kurzweiliger Tag werden würde. Wenn es jemand versteht, sein Publikum in den Bann zu ziehen, dann diese beiden. Ich hoffe sehr, dass ich sie mal auf anderen Veranstaltungen erneut erleben darf.

Die Sparkassen-Finanzgruppe hat viele Partner. Wir nennen sie Verbundpartner. Und die stellten sich nun vor. Dazu zählen die DekaBank, die Landesbausparkasse (LBS) und die Westfälische Provinzial Versicherung. Ich habe hier mal darauf verlinkt. So könnt ihr euch auch ein Bild machen von unserer Investmentbank, der Deka, sowie der Bausparkasse und der Versicherung.

Durch die Vorträge  der Referenten habe  ich einen  ersten Einblick in die jeweiligen Tätigkeitsbereiche und Arbeitsabläufe unserer Partner bekommen. Für die tägliche Arbeit ist das sehr wichtig, da es für eine umfassende Kundenberatung von großer Bedeutung ist.

Nach soviel Fachinformationen kamen wir dann noch in den Genuss von etwas ganz Besonderem. Für mich persönlich war es das Highlight an diesem Tag: der Vortrag der Stil- und Etikette Expertin Birgit Brenner. So hatten wir Gelegenheit, anhand von Rollenspielen zu üben, wie man seinem Gesprächspartner gegenüber sicher und souverän auftritt. Bemerkenswert, was man so alles falsch machen kann. Beim anschließenden gemeinsamen Abendessen mit allen Auszubildenden  zeigte sie uns, welche Regeln man unbedingt beachten muss, zum Beispiel bei einem Geschäftsessen.

Ich für mich  kann  sagen, dass mein erster Tag an der Sparkassenakademie sehr interessant und lehrreich war. Nicht nur für die Ausbildung, sondern auch für meinen Alltag und spätere Gelegenheiten. Ich weiß jetzt zum Beispiel genau, woran man einen guten Wein erkennt. Und es schockt mich auch nicht mehr, sollte ich jemals einen Hummer vorgesetzt bekommen.

Wie versprochen, noch etwas zur Sparkassenakademie allgemein:

Die Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen ist die Weiterbildungseinrichtung der 105 Sparkassen in NRW. In denen sind übrigens rund 60.000 Mitarbeiter beschäftigt. Als größte Sparkassenakademie in Deutschland setzt die neue Akademie nach eigener Darstellung Trends und stellt sich natürlich dem Wettbewerb mit anderen Bildungsanbietern. Die Akademie unterstützt Sparkassen bei künftigen Veränderungen mit praxisnahen Angeboten. Insbesondere unterstützt sie Sparkassen bei der Erreichung ihrer geschäftspolitischen Ziele. Dazu gehört es u. a., die Qualität von Service und Beratung zu steigern. Als Bildungs- und Begegnungszentrum wird die Akademie zum „Campus“ für den fachlichen und persönlichen Austausch, Netzwerkbildung eingeschlossen.

 

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Wohneigentum sanieren und reparieren
Wohneigentum sanieren und reparieren

Wohneigentum sanieren und reparieren geht oftmals nicht ohne Ärger ab

Reparaturen, aber auch Sanierungen von Wohneigentum bringen für die Wohnungsbesitzer zunächst  immer Unannehmlichkeiten mit sich. Das beginnt mit der Qual der Auswahl von Handwerkern, der Terminierung und kann im schlimmsten Fall mit Nachbesserungen enden. Davon abgesehen bringt es immer Lärm-, Geruchs- und Schmutzbelästigungen mit sich. Das empfindet man als Betroffener selbst dann als unangenehm, wenn darüber Einigkeit herrscht, dass die Arbeiten notwendig sind.

Bei den nachfolgenden aktuellen Urteilen deutscher Gerichte geht unter anderem um die Frage, welche Art von Kleinreparaturen Mieter auf eigene Kosten durchführen lassen müssen. Immer wieder umstritten sind auch die Duldungspflichten von Mietern gegenüber größeren Eingriffen. Und schließlich ist auch die Frage von fristgemäßen Reparaturankündigungen zu beachten.

Austausch von Fenstern und Balkontüren
Müssen Fenstern und Balkontüren wegen deren maroden Zustands ausgetauscht werden, kann sich der Mieter dagegen nicht wehren. Schon gar nicht deswegen, weil die neuen Fenster eine andere Farbe haben als die alten. Im konkreten Fall sollten die Austauschexemplare einen weißen statt einen braunen Rahmen haben. Das fand der Mieter unzumutbar, er verweigerte die Arbeiten.
Das Amtsgericht München  gab dem Eigentümer Recht. Der Wechsel der Fenster sei zu dulden, es handle sich nur um „eine minimale optische Beeinträchtigung“ (Aktenzeichen 473 C 25342/12).

Ankündigungsfristen
Vermieter müssen geplante Sanierungen rechtzeitig vorher anzukündigen. Genau daran hatte sich ein Betroffener nicht gehalten, als er einen Aufzug in ein fünfgeschossiges Gebäude einbauen ließ. Die Mieter sollten auf Grund dieser Maßnahme künftig rund 100 Euro mehr im Monat bezahlen. Sie verweigerten dies mit der Begründung, dass die Ankündigungsfristen nicht eingehalten worden seien. Damit habe der Eigentümer das Recht verwirkt, mehr Geld zu verlangen.
Der Bundesgerichtshof entschied salomonisch: Die Mieterhöhung trete wegen der zu späten Meldung zwar erst mit Verzögerung in Kraft, aber grundsätzlich sei sie nicht zu verhindern, da ja tatsächlich eine Verbesserung eingetreten sei (Aktenzeichen VIII ZR 6/07) .

Zentralheizung ja oder nein
In Berlin stritten Eigentümer und Mieter darum, ob der Anschluss einer Wohnung an eine Gaszentralheizung rechtens sei oder nicht. Die Mieter hatten damit ein Problem: Sie hatten die Wohnung nämlich erst einige Zeit zuvor gegen Bezahlung einer Ablösesumme für die Gasetagenheizung übernommen. Nun meinten sie, nicht schon wieder mit Mehrkosten belastet werden zu dürfen.
Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass eine Zentralheizung grundsätzlich eine zu duldende Wohnwertverbesserung darstellen könne. Doch es komme stets auf die Besonderheiten des jeweiligen Vertragsverhältnisses an. Und hier bestünden berechtigte Zweifel, ob die Arbeiten zumutbar seien. Der Fall wurde zur Prüfung der möglichen Energieersparnis an das Ausgangsgericht zurück verwiesen (Aktenzeichen VIII ZR 110/11).

Kostenersatz für anwaltliche Beratung
Ein Mieter sollte nach seinem Auszug aus der Wohnung für Schönheitsreparaturen aufkommen. So forderte es der Eigentümer. Doch der Mieter war sich nicht sicher, ob die entsprechenden Vertragsklauseln wirklich gültig seien. Er ließ sich für 659 Euro anwaltlich beraten und erhielt die Auskunft, er müsse nicht bezahlen. Die Kosten für diese Beratung forderte er anschließend vom Eigentümer. Das Kammergericht Berlin bejahte dies. Für einen juristisch nicht vorgebildeten Mieter sei die Frage nicht ohne juristische Hilfe zu beantworten gewesen. Die Bedenken wegen der Schönheitsreparaturen seien immerhin berechtigt gewesen, wie sich herausgestellt habe (Aktenzeichen 8 U 190/08).

Erneuerung oder Reparatur?
Immer wieder müssen Gerichte entscheiden, welche Arten von Reparaturen vom Mieter zu begleichen sind. In Gießen zum Beispiel mussten ein verkalkter Wasserhahn und ein Auslaufventil im Wert von 36,51 Euro ersetzt werden. Im Prinzip wäre das noch im Kostenrahmen gewesen, den der Mieter laut Vertrag zu verantworten hatte. Doch das Amtsgericht Gießen urteilte, es habe sich hier um eine Erneuerung und nicht um eine bloße Reparatur gehandelt. Deswegen sei der Eigentümer zuständig (Aktenzeichen 40 MC 125/08).

Einfluss auf den Abfluss?
Eine ganz wichtige Voraussetzung für den Ersatz von Kleinreparaturen durch den Mieter ist die Frage, ob er denn auch Einfluss auf den betreffenden Gegenstand hatte. Ob er also durch sorgsame und pflegliche Behandlung die Verschleißerscheinungen hätte verringern können. Bei einem Abflussrohr im Badezimmer ist das nach Überzeugung des Amtsgerichts Charlottenburg eindeutig nicht der Fall. Es unterliege nicht der Einwirkung des Mieters, hieß es, außer vielleicht bei groben Verstößen (212 C 65/11).

Eine ähnliche Fallkonstellation ist gegeben, wenn Probleme an der Heiztherme auftreten. Ein Eigentümer forderte gemäß der Kleinreparaturklausel eine Beteiligung des Mieters, was dieser verweigerte. Das Amtsgericht Köln sah keine Notwendigkeit. Die Begründung: Mit der Heiztherme für die Warmwasserversorgung „kommt ein Mieter so gut wie gar nicht in Berührung, da hier in der Regel nichts einzustellen ist, jedenfalls nicht häufig“ (Aktenzeichen 210 C 324/10).

Hausmeisterarbeiten
Schwierig wird es bei der Umlegung der Kosten für einen Hausmeister. Der verrichtet nämlich zahlreiche Arbeiten, an denen die Mieter zum Teil beteiligt werden können, zum Teil aber auch nicht. Das Amtsgericht Münster war in einem Zivilprozess gezwungen, sich mit den Details einer solchen Abrechnung auseinander zu setzen. Unter anderem ging es um das Auswechseln der Glühbirnen, für das der Hausmeister im Jahr drei Mal jeweils eine Viertelstunde benötigte. Das sei eine Instandsetzungsarbeit, an der die Mieter nicht beteiligt werden könnten, hieß es im Urteil (Aktenzeichen 7 C 4687/11).

Vertragsauslegung
Wenn eine Duschstange und eine Duschabtrennung in einer Mietwohnung ersetzt werden müssen, dann zählt das nicht zwingend zu den „Installationsgegenständen für Wasser“, an denen der Mieter im Zuge der Kleinreparaturklausel beteiligt werden kann. Ein Vermieter hatte das gefordert, scheiterte jedoch damit vor dem Amtsgericht Hamburg-Barmbek. Der zuständige Richter betonte, dass entsprechende Zweifel bei der Vertragsauslegung zu Lasten des Eigentümers gingen (Aktenzeichen 822 C 55/10).

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Die Sparlotterie der Sparkassen
Die Sparlotterie der Sparkassen

Die Sparlotterie der Sparkassen

Sparlotterie bedeutet sparen, gewinnen und auch etwas Gutes für die Region tun.

Wer mit einem Los an der Sparlotterie der Sparkassen teilnimmt, hat im Dezember die Chance auf tolle Zusatzgewinne.

Sparlotterie – was ist das?

Die Teilnehmer der Lotterie haben jeden Monat neue Chancen auf interessante Gewinne im Wert von bis zu 100.000 Euro. So hat beispielsweise im August ein Kunde der Sparkasse Witten passend zum Sommer ein Cabriolet gewonnen.

Doch bei der Sparlotterie der Sparkasse geht es, wie der Name schon sagt, nicht nur um das Gewinnen von Preisen, sondern auch um das Sparen zur Erfüllung von persönlichen Wünschen oder beispielsweise für die private Altersvorsorge. 57,60 Euro kann man so dafür einsetzen, wenn man mit 12 Losen pro Monat teilnimmt.

An dieser vielfältigen Sparform teilnehmen können Sie, in dem Sie ein Los für 6,00 Euro in einer unserer Filialen kaufen oder direkt und ganz bequem einen Dauerauftrag dazu einrichten. Einen solchen Auftrag können Sie natürlich auch online erteilen.

sparlotterie_grafikVon den 6,00 Euro können dann 4,80 Euro einem Sparkonto gutgeschrieben werden. Die restlichen 1,20 Euro sind zum Teil Lotterieeinsatz, unterstützen aber mit 25 Prozent des Einsatzes vor allem auch soziale Projekte direkt in unserer Stadt. So kommen jährlich in Westfalen-Lippe bis zu neun Millionen Euro für den guten Zweck zusammen.

Veranstaltet wird die Sparkassenlotterie von dem Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL), verantwortlich für die Ausschüttung der Spendenbeiträge sind jedoch die 71 teilnehmenden Sparkassen vor Ort.

Sie sehen, es ist ganz einfach, etwas Gutes für die eigene Region zu tun. Aber natürlich sind die Gewinne in einer Lotterie schon mit am Wichtigsten.

Es bleibt und wird immer wieder spannend durch attraktive Gewinne und Sonderauslosungen, wie jetzt z.B. im Dezember diesen Jahres.

Reden übers Taschengeld
Reden übers Taschengeld

Reden übers Taschengeld

Neues zum Taschengeld für Kinder und Jugendliche

Das Taschengeld gehört zum Alltag in Familien, sofern das Einkommen dazu ausreicht: Rund 80 Prozent der Eltern zahlen ihren Kindern einen regelmäßigen Geldbetrag. Die Summe, die Kindern und Jugendlichen dabei zur Verfügung steht, ist in den letzten Jahren stetig angestiegen.

Durch Taschengeld und Geldgeschenke besitzen Kinder heute durchschnittlich mehrere hundert Euro im Jahr. Um Familien Hilfestellungen zur angemessenen Höhe und zum Umgang mit Taschengeld an die Hand zu geben, hat der Deutsche Sparkassen- und Giroverband eine Expertise „Taschengeld und Gelderziehung“ beim Deutschen Jugendinstitut (www.dji.de) beauftragt. Die neuen Empfehlungen wurden am 16.10.2014 in Berlin vorgestellt.
Grafik zur Taschengeldempfehlung (zum Vergrößern auf das Bild klicken). Quelle: Geld und Haushalt – Beratungsdienst der Sparkassen-Finanzgruppe

„Das Taschengeld ist ein elementarer Baustein bei der Gelderziehung“, sagte Sparkaseen-Präsident Georg Fahrenschon bei der Präsentation. „Kinder entwickeln durch das eigene Geld finanzielle Selbstständigkeit und lernen früh Verantwortung für ihre Konsumentscheidungen zu übernehmen.“ Die Sparkassen, so Fahrenschon, setzen sich seit vielen Jahrzehnten im Rahmen ihres Bildungsauftrags konsequent für die Geld- und Sparerziehung junger Menschen ein. Die neu erstellten Informationsmaterialien seien Ausdruck dieses Engagements.

Eltern, die ihre Kinder auch durch die Nutzung eines Girokontos an das Thema heranführen wollen, finden hier Informationen und ein Angebot: S-Club-Konto

Grafik zur Taschengeldempfehlung (zum Vergrößern auf das Bild klicken). Quelle: Geld und Haushalt - Beratungsdienst der Sparkassen-Finanzgruppe

Grafik zur Taschengeldempfehlung (zum Vergrößern auf das Bild klicken). Quelle: Geld und Haushalt – Beratungsdienst der Sparkassen-Finanzgruppe

Budgetgeld für Jugendliche

Neben den Empfehlungen zum Taschengeld finden sich erstmals auch Hinweise für ein zusätzliches Budgetgeld, um Jugendliche an eine größere finanzielle Eigenständigkeit heranzuführen. Heranwachsende lernen so schrittweise, ein größeres Budget einzuteilen und die Handhabe mit einem eigenen Konto. „Wichtig ist es, das Gespräch über Geld in der Familie anzustoßen und damit die Themen finanzielle Eigenvorsorge und private Finanzplanung bei den Menschen zu verankern. Das ist die Grundlage für Finanzkompetenz auch im Erwachsenenalter“, sagte Fahrenschon.

Die aktuellen Empfehlungen zur Taschengeldhöhe sowie weitere Anregungen zum Umgang mit Geld in der Familie wurden in einem kompakten Flyer zusammengefasst. Dieser ist kostenfrei bei Geld und Haushalt, dem Beratungsdienst der Sparkassen-Finanzgruppe, auf der Internetseite www.geld-und-haushalt.de zu beziehen.

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Bankdaten speichern oder verschlüsseln?
Bankdaten speichern oder verschlüsseln?

Bankdaten speichern oder verschlüsseln?

Ihre Bankdaten gehören mit zu den sensibelsten Daten, die Sie haben. Klar, dass man damit besonders sorgsam umgehen sollte. Dazu gehört zum Beispiel, sie nur an und über vertrauenswürdige Quellen herauszugeben.

Was aber sind „vertrauenswürdige Quellen“?

Das ist u.a. auch der eigene Browser, egal ob auf dem PC, dem Smartphone oder Tablet. Um Ihre Sicherheit beim Online-Banking zu wahren, sollten Sie Ihre Bankdaten nicht in Ihrem Browser oder in einem Dokument auf Ihrem Computer speichern. Indem Sie Ihre Bankdaten nicht elektronisch ablegen, erschweren Sie es Hackern, mit ihren Angriffen darauf zuzugreifen.

Wenn Sie eine moderne Finanzverwaltungssoftware wie bspw. StarMoney verwenden, dann sind Ihre Daten automatisch verschlüsselt und vor fremdem Zugriff geschützt. Wenn Sie das interessiert, schauen Sie mal in unserem Shop vorbei.

Sollten Sie Ihre Bankdaten unbedingt digital speichern wollen, sollten Sie sie verschlüsseln. Dabei helfen Programme wie AxCrypt, mit dem Sie einzelne Dateien auf Ihrem PC verschlüsseln. Die Software ersetzt aber keinesfalls ein Antivirenprogramm oder eine Firewall.

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Flaggen der EU-Staaten

Flaggen der EU-StaatenEine sehr deutliche Mehrheit der Deutschen lehnt eine europäische Einlagensicherung ab

63 Prozent der Befragten sagen, dass sie sich mit den deutschen Sicherungssystemen der unterschiedlichen Bankengruppen für ihre Einlagen „sicherer“ fühlen. 24 Prozent finden deutsche und europäische Sicherungssysteme „gleich gut“, während nur sechs Prozent ein europäisches Schutzsystem bevorzugen. Zu diesen Ergebnissen kommt das „Vermögensbarometer 2014“, eine repräsentative Umfrage des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV).

86 Prozent: Einlagen in Deutschland sicher

So hat die Finanz- und Wirtschaftskrise der vergangenen Jahren das Vertrauen der Menschen in die deutschen Sicherungssysteme und ihre Institutssicherung noch einmal verstärkt: 86 Prozent der Bundesbürger sind überzeugt, dass ihre Spareinlagen in Deutschland bestens aufgehoben sind und halten die Einlagen für „sicher“. Gegenüber dem Vorjahreswert ist das noch einmal eine Steigerung um 3 Prozentpunkte.

55 Prozent: Sparkassen sehr vertrauenswürdig

In die Sparkassen haben die Menschen in Deutschland nach wie vor das höchste Vertrauen: 55 Prozent der Befragten geben an, uns Sparkassen sehr viel oder viel Vertrauen entgegenzubringen.
Eines unserer Grundprinzipien, nicht nur auf die Gewinnmaximierung, sondern auch auf das Wohlergehen der Menschen und Unternehmen im jeweiligen Geschäftsgebiet zu achten, wird von 81 Prozent der Bundesbürger als wichtiges Kriterium bei der Auswahl eines Geldinstitutes angegeben. 76 Prozent halten es für wichtig, dass das eigene Kreditinstitut die regionale Wirtschaft stärkt und 68 Prozent ist es wichtig, dass sich das Institut in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft befindet und damit den Auftrag hat, regionale Projekte in den Bereichen Soziales, Kultur und Sport zu fördern.

Die repräsentative Studie wurde für die Publikation „Die Deutschen und ihr Geld. Vermögensbarometer 2014“ vom Wirtschafts- und Finanzmarktforschungsinstitut Icon im Auftrag des DSGV durchgeführt. Dafür befragte Icon 2.000 Verbraucher im Alter ab 14 Jahren im gesamten Bundesgebiet.

Spielplatz-Seilbahn ist zulässig
Spielplatz-Seilbahn ist zulässig

Seilbahn ist zulässig

Dass Kinderlärm vom Spielplatz in Deutschland im Regelfall juristisch nicht mehr als unzumutbare Ruhestörung betrachtet wird, dürfte sich inzwischen herumgesprochen haben. Der Gesetzgeber hat dies ausdrücklich so festgelegt. Doch nun musste eine andere Grundsatzfrage geklärt werden: Wie sieht es mit den Geräuschen aus, die von den Spielgeräten der Kinder ausgehen? Auch hier herrscht eine gewisse Großzügigkeit, wie ein höchstrichterliches Urteil beweist.

Der Fall
Grundstücksnachbarn störten sich an einer Seilbahn, die auf einem Kinderspielplatz angebracht war. Sie erstreckte sich über 30 Meter und naturgemäß entstanden bei deren Betrieb auch Geräusche. Die Betroffenen klagten wegen Lärmbeeinträchtigung auf einen Abbau des Geräts oder auf ein Nutzungsverbot. Sie würden durch die Seilbahn in der Nutzung ihres eigenen Anwesens nicht unwesentlich beeinträchtigt, argumentierten sie.

Das Urteil
Das Spielgerät durfte bleiben. Es handle sich hier um die völlig übliche Ausstattung eines Kinderspielplatzes. Von einem atypischen Sonderfall könne man nicht ausgehen, zumal die Seilbahn nachmittags nur vereinzelt und vormittags gelegentlich von einer Kindergartengruppe genutzt werde. Gesetzlich sei es eindeutig geregelt, „dass von Kinderspielplätzen hervorgerufene Geräuscheinwirkungen im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung sind“. Ausnahmen lägen nur vor, wenn sich in unmittelbarer Nachbarschaft sensible Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen befänden (Bundesverwaltungsgericht, Aktenzeichen 7 B 1.13).

Text- und Bildquelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Sind Touristen Untermieter?
Sind Touristen Untermieter?

Sind Touristen Untermieter?

Ständig wechselnde Touristen fallen laut BGH nicht unter diese Kategorie
Eine offizielle Erlaubnis vom Wohnungseigentümer zur Untervermietung seiner Wohnung ist kein Freibrief für jedwede Art der Nutzung. In aller Regel sind damit nämlich längerfristige Nutzungen gemeint. Kommt also ein Mieter auf die Idee, seine Wohnung tage- oder wochenweise Touristen zur Verfügung stellen, dann sollte er dafür sicherheitshalber eine Extra-Genehmigung einholen.

Der Fall
Im Prinzip ging der Mieter einer Wohnung in Berlin sehr korrekt vor. Nachdem er immer nur an Wochenenden in der Stadt war, um seine Tochter zu besuchen, suchte er nach einem finanziellen Ausgleich durch einen Untermieter. Der Eigentümer brachte dafür Verständnis auf und gestattete es gegen einen monatlichen Zuschlag von 13 Euro. Weniger erfreut war er dann, als er erfuhr, dass das Objekt via Internet Urlaubern angeboten wurde – mit Hinweis auf die Sehenswürdigkeiten in der Umgebung. Das betrachtete der Eigentümer als eine kommerzielle Nutzung, der er nicht zugestimmt habe.

Das Urteil
Der Bundesgerichtshof entschied in letzter Instanz, dass es tatsächlich ein Unterschied sei, ob stets derselbe (dieselben) Untermieter eine Wohnung nutzten oder die Gäste ständig wechselten. Letztere Nutzungsart müsse der Vermieter nicht dulden, denn sie habe einen ganz anderen Charakter. Wenn er schon eine flexible Lösung haben wollte, gaben die Richter dem betroffenen Hauptmieter in ihrem Urteil mit auf den Weg, dann hätte er sich ja beruflich in Berlin beschäftigte Wochenendheimfahrer suchen können, die seiner eigenen Nutzung auch nicht im Wege gestanden wären (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 210/13).

Text- und Bildquelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Urteil zum Sondernutzungsrecht
Urteil zum Sondernutzungsrecht

Urteil zum Sondernutzungsrecht

Streitfrage beim Sondernutzungsrecht: Terrassendach rechtens oder nicht?

Wenn sich mehrere Eigentümer eine Wohnanlage teilen, dann bleiben Konflikte ab und zu leider nicht aus. Das gilt häufig, wenn dabei die Grenze zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum betroffen ist. Ganz eindeutig zu weit geht es nach Überzeugung der Rechtsprechung, wenn jemand einfach eigenmächtig eine Terrassenüberdachung errichtet.

Das hatte einer der Eigentümer auf der ihm zustehenden Gartenfläche getan. Ein Balken berührte dabei die Außenwand des Gebäudes. Die anderen Wohnungseigentümer sahen das sehr kritisch, doch der Dach-Erbauer wollte nicht von seiner Anschaffung lassen. So wurde der Fall dann schlussendlich auf höchstrichterlicher Ebene geklärt.

Im schriftlichen Urteil hieß dann unmissverständlich: „Die Errichtung einer Terrassenüberdachung überschreitet die übliche Nutzung einer Gartenfläche und ist von dem Sondernutzungsrecht ohne eine ausdrückliche Regelung nicht umfasst.“ Unter anderem, so die Richter, könnten später Probleme bei Instandsetzungsarbeiten an der Hausfassade auftreten (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 25/13).

Text- und Bildquelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Modernisieren_1200x1200
Modernisieren_1200x1200

BFH-Urteil zu Werbungskosten

Investitionen während der Zeit der Selbstnutzung sind später nicht absetzbar: Keine Verrechnungs-Möglichkeit bei Werbunskosten

Es kommt oft vor, dass die Nutzungsart einer privaten Immobilie wechselt. Mal wird sie vom Eigentümer bewohnt, dann wieder von einem Mieter. Steuerlich gefährlich ist es, wenn der Eigentümer während der Phase der Selbstnutzung Investitionen tätigt, die er dann im Vorgriff auf eine Zeit der Vermietung als Werbungskosten steuerlich geltend machen will.

Der Fall
Ein Steuerzahler nutzte seine Wohnung selbst. In diesem Zeitraum ließ er Instandsetzungsarbeiten an diesem Objekt durchführen. In seiner Steuererklärung gab der Eigentümer später an, es habe sich hierbei um vorab entstandene Werbungskosten mit Blick auf eine nach der Eigennutzung geplante Vermietung gehandelt. Das machte allerdings das zuständige Finanzamt nicht mit. Es bestritt, dass solch eine Lösung steuerrechtlich überhaupt möglich sei.

Das Urteil
Der Bundesfinanzhof schloss sich der Meinung der Finanzverwaltung an. In einem sehr knappen Beschluss wiesen die Richter darauf hin, diese Frage sei bereits durch die laufende Rechtsprechung des Senats ausreichend geklärt – und zwar auf eine für den Steuerzahler negative Weise. Vorab entstandene Werbungskosten kämen in dieser Fallkonstellation grundsätzlich nicht in Frage. Auch von einer neu sich stellenden juristischen Frage könne hier keine Rede sein (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX B 19/09).

Text- und Bildquelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Seminar Teamtraining

Teamtraining: An die Murmeln, fertig, los!

Sonja Bielefeld

Sonja Bielefeld

Wir dreizehn Azubis kannten uns seit gut einem halben Jahr, als wir in einem anderthalb-tägigen Seminar für Teamtraining einmal testen konnten, wie gut wir als Gruppe zusammenarbeiten.

Unser  Seminarleiter war ein  wirklich netter Typ, der uns schon zu Beginn beeindruckte,  da er wahnsinnig schnell unsere Namen lernte. Das zu können, wünsche ich mir auch. Er  begann zunächst mit dem kurzen theoretischen Teil des Seminars, in dem wir darüber sprachen, was für jeden von uns Teamfähigkeit bedeutet und ausmacht. Danach ging es dann an die Praxis. Wir meisterten ein Geschicklichkeitsspiel sowie mehrere Projekte mit Legosteinen. In Gruppen eingeteilt erstellten wir Baupläne und mussten Bauteile der anderen Gruppen mit ihren Plänen nachbauen.

Seminar Teamtraining

Seminar Teamtraining

Immer dabei war ein gesunder Zeitdruck. Da war das Engagement jedes einzelnen von uns wirklich gefragt. Eine wichtige Erfahrung: Mit der richtigen Einstellung und dem richtigen Team kann man auch unter Stress noch Spaß haben. Wir machten mit jedem Projekt unsere praktischen Erfahrungen und besprachen danach, was gut und was weniger gut lief. Vom Seminarleiter gab es hilfreiche Tipps, die wir direkt bei der nächsten Aufgabe ausprobieren konnten.

Das Highlight des Seminars war das große Projekt am zweiten Tag. Unsere Aufgabe: Der Bau einer Rube-Goldberg-Maschine mit bestimmten Anforderungen (1 Murmelbahn, 1 Wippe, 1 Katapult, 1 Seilbahn,  etc…) innerhalb von knapp 4 Stunden! Dabei war Organisation gefragt! Aber dazu haben wir ja am vorherigen Tag einiges gelernt und hart daran gearbeitet. Nun konnten wir es beweisen!

Mit guten Absprachen und regelmäßigen „Teamsitzungen“, in denen der aktuelle Stand und Zeitplan besprochen wurden, schafften wir es zu unserer aller Überraschung tatsächlich, wirklich alle Anforderungen mit unserer Rube-Goldberg-Maschine zu erfüllen.

Wer wissen möchte, was genau das für eine Maschine ist, kann es hier gerne nachschauen: http://de.wikipedia.org/wiki/Rube-Goldberg-Maschine.

Wir hatten zwei wirklich spannende Tage, aus denen wir eine Menge mitnehmen konnten und super viel Spaß hatten. Überzeugt Euch selbst von unserer Teamleistung und schaut Euch das Video an!

Es war übrigens der  4. Versuch, bei dem die Maschine ohne Abbruch durchlief, aber bitte nicht verraten ;-)

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