Vanessa Lischeid
Vanessa Lischeid

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Wohnungsbauprämie: Geld vom Staat für den ersten Bausparvertrag

Heute möchte ich Ihnen etwas dazu sagen, wie man schon in sehr jungen Jahren Vater Staat „zur Kasse bitten“ kann.

Wohnungsbauprämie: Geld vom Staat für den ersten Bausparvertrag

Wohnungsbauprämie: Geld vom Staat für den ersten Bausparvertrag

Auch wenn sie noch nicht berufstätig sind, können junge Leute schon mit 16 ihr eigenes Geld verdienen. Vorausgesetzt, sie haben einen Bausparvertrag, auf dem jährlich mindestens 50 Euro angespart werden. Dann zahlt ihnen der Staat eine Wohnungsbauprämie (WoP) obendrauf. Jahr für Jahr kommen so 8,8 Prozent des Sparbetrags von maximal 512 Euro auf das Bausparkonto hinzu. Neben den Zinsen lässt die staatliche Prämie das Guthaben immer weiter wachsen.

Bausparen lohnt sich also gerade auch in jungen Jahren. Dann steht rechtzeitig zum Berufsstart oder Studienbeginn das Eigenkapital und ein besonders zinsgünstiges Bauspardarlehen zur Verfügung. Zum Beispiel für die erste eigene kleine Wohnung oder auch zur Erfüllung anderer Wünsche. Denn wenn man beim Abschluss des Bausparvertrages noch keine 25 ist, kann man nach sieben Jahren mit dem gesamten Ersparten plus Zinsen und Wohnungsbauprämie machen, was man will.

Die Erfahrung zeigt jedoch, dass das Geld in den meisten Fällen für die erste eigene Wohnung eingesetzt wird. Denn Wohneigentum steht auch bei jungen Leuten hoch im Kurs.

Wenn Sie noch mehr zum Thema Bausparen wissen möchten, geht es hier weiter.

Noch besser wäre es aber, Sie machen dazu mal einen Termin bei Ihrem Kundenberater.

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KfZ-Stellplatz und doppelte Haushaltsführung
KfZ-Stellplatz und doppelte Haushaltsführung

KfZ-Stellplatz und doppelte Haushaltsführung

Kann die Anmietung eines Kfz-Stellplatzes zu den notwendigen Auslagen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung gehören? In diesem Falle müssten die Ausgaben dafür als Werbungskosten anerkannt werden.

Der Fall
Ein Steuerzahler legte sich einen zweiten Wohnsitz zu, weil die Distanz zwischen seinem Familienwohnsitz und dem Ort seines beruflichen Einsatzes nicht mit regelmäßigem Pendeln zu überbrücken war. Das Finanzamt sah es genauso. Es erkannte die Miet- und Mietnebenkosten sowie die Ausgaben für die Fahrten an. Nur in einem Punkt machte der Fiskus nicht mit: Die Mietausgaben für einen Auto-Stellplatz in Höhe von monatlich 60 Euro seien nicht absetzbar. Sie seien – wie alle Unterhaltskosten für den PKW – bereits mit der Entfernungspauschale für Familienheimfahrten abgegolten.

Das Urteil
Der Bundesfinanzhof legte Wert darauf, dass ein Stellplatz oder eine Garage sehr wohl zu den notwendigen Mehraufwendungen im Sinne des Gesetzes gehören können und nicht bereits im Rahmen der PKW-Unterhaltskosten abgegolten sind. Die Absetzbarkeit beziehe sich auch nicht ausschließlich auf die Fälle, in denen das Vorhalten eines Fahrzeugs aus beruflichen Gründen nötig ist (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 50/11).

Textquelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

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Mehrfamilienhaus
Mehrfamilienhaus

Hausordnung: Extra-Arbeit für die Bewohner des Erdgeschosses

Extra-Arbeit für Mieter rechtens? Erdgeschossbewohner wurden zum Zusperren der Türe verpflichtet.

Können in einem Mehr-Parteien-Mietshaus die Bewohner des Erdgeschosses per Hausordnung verpflichtet werden, am Abend die Eingangstüre zuzusperren? Das hatte eine für Mietsachen zuständige Zivilkammer zu entschieden.

Der Fall
Unter der Überschrift „Schutz des Hauses“ wurde den Erdgeschossmietern in der Hausordnung das spätabendliche Versperren der nach außen führenden Türen auferlegt. Konkret bedeutete das, dass sich die Mieter im Sommer spätestens um 22 Uhr und im Winter eine Stunde früher auf den Weg zum Eingang machen und dort den Schlüssel umdrehen sollten. Das war zwar nur eine Aktion von wenigen Sekunden, aber dennoch fanden sie es ungerecht. Sie sahen nicht ein, warum ausgerechnet sie eine Zusatzverpflichtung übernehmen sollten, die andere Bewohner des Hauses nicht treffe. Es handle sich um eine unangemessene Benachteiligung.

Das Urteil
Das sah das Gericht nicht so. Die Richter schätzten zudem den Aufwand des Zusperrens als nicht allzu hoch ein. Das sei mit einer minimalen zeitlichen Belastung verbunden. Auch sei ein solcher Passus nicht derartig ungewöhnlich, dass ein Mieter in einer Hausordnung damit nicht habe rechnen müssen. Die Klausel könne somit aus rechtlichen Gründen nicht beanstandet werden. Und schlussendlich, so die Richter, gebe es viele Erdgeschossmieter in vergleichbarer Situation, die selbst ohne ausdrückliche Regelung abends die Haustüren zusperrten (Landgericht Köln, Aktenzeichen 1 S 201/12).
Textquelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

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KNAX-Freibad-Party 2014

 

KNAX-Freibad-Party 2014

KNAX-Freibad-Party 2014

Coole Wasseraktionen und fetzige Musik luden bei der KNAX-Freibad-Party zum Toben ein

Fetzige Musik und ein aktionsreiches Programm ließen am Freitagnachmittag keine Langeweile unter den Badegästen aufkommen. Beim Wasserbasketball, Affentaxi und Cruiseboard-Rennen zeigten die KNAXianer Teamgeist und Ausdauer. Und wer wollte, der stellte sein Geschick als Gladiator unter Beweis. Dazu kletterten die Kids im Wasser abwechselnd auf ein wackeliges Podest und versuchten mit einem gepolsterten Stick ihren Gegenspieler aus dem Gleichgewicht zu bringen.

Für ordentlich Spaß auf dem Wasser sorgte auch der schwimmende Hai, auf den die Jungen und Mädchen kletterten und ins Wasser zurück rutschten.

Beim KNAX-Klub handelt es sich um ein kostenloses Angebot der Sparkasse Witten für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 12 Jahren. Darauf können sich die „KNAXianer“ im KNAX-Klub freuen: tolle Veranstaltungen, das regelmäßig erscheinende KNAX-Magazin, Geburtstagspost, u.a.. Die Mitgliedschaft im KNAX-Klub kann an allen 14 Standorten der Sparkasse Witten ganz einfach erworben werden: In Begleitung eines Erziehungsberechtigten melden sich die Kids unverbindlich an und bringen am besten gleich ein Passfoto für den KNAX-Klub-Ausweis mit!

Hinweis: Das Foto kann gerne bei der Sparkasse Witten kostenlos über die KNAX-Klub-Hotline 02302/174-1405 bestellt werden.

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Meine erste Geschäftsstelle: die Sparkasse in Witten-Rüdinghausen

Amina SiljkovicHeute möchte ich euch über meine Zeit in meiner ersten Geschäftsstelle berichten, an die ich mich sehr gerne erinnere.

Meine erste Geschäftsstelle: die Sparkasse in Witten-Rüdinghausen

Meine erste Geschäftsstelle: die Sparkasse in Witten-Rüdinghausen

Nach unseren Einführungstagen in der Hauptstelle ging es dann endlich in eine unserer 14 Geschäftsstellen in Witten. Ich durfte meine ersten drei Monate in der Sparkasse in Rüdinghausen verbringen, wo ich mich durch die tolle Arbeitsatmosphäre sehr wohl fühlte.

Zu Beginn habe ich die Geschäftsstelle kennengelernt und erfahren, welche Aufgaben ich übernehmen darf. Meine Kolleginnen und Kollegen haben sich intensiv um mich gekümmert, sodass ich die Abläufe im Service-Bereich, wie z.B. Geld Ein- und Auszahlungen, Daueraufträge anlegen, oder Überweisungen prüfen, schnell verinnerlichen konnte. Ich hatte die Möglichkeit an vielen Beratungsgesprächen teilzunehmen und gegen Ende meiner Zeit sogar einige, insofern ich mich in den Themenbereichen sicher gefühlt habe, selbstständig zu führen. Unsere gemeinsame Weihnachtsfeier, zu der die Geschäftsstelle mich eingeladen hat, war ein toller Abschluss der gemeinsamen Zeit in der Sparkasse Rüdinghausen.

Ich hatte einen guten Start, welchen ich vor allem meinem Team in der Geschäftsstelle zu verdanken habe, die mich in allen Situationen unterstützt haben.

S-Immobilien-Finder
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Suchagent für die ganz individuelle Suche

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Abb. SparkassenCard Plus

Die klassische SparkassenCard (umgangssprachlich immer noch EC-Karte genannt) hat vor einiger Zeit Zuwachs bekommen: Die SparkassenCard Plus.

Was können Sie damit anfangen?
Mit dieser Karte können Sie jederzeit Rabatte und Vorteile nutzen, sich spontan Wünsche erfüllen und anschließend bequem in Raten zahlen. Dazu erhalten Sie mit der SparkassenCard Plus einen besonderen Kreditrahmen. Je nach Bonität kann der bis zu 15.000 Euro betragen. Sie zahlen damit genauso wie mit der SparkassenCard an der Kasse im Geschäft.

Wie geht das von der Abwicklung her?
Wenn Sie mit Ihrer SparkassenCard Plus bezahlen, wird dieser Betrag nicht Ihrem Girokonto belastet. Der Betrag wird auf dem zur Karte gehörenden Konto verbucht.

Sie bestimmen selbst, welchen Betrag Sie in Anspruch nehmen und wie hoch die monatliche Rückzahlung sein soll, sieht man von der Mindestrate von 50,00 Euro pro Monat einmal ab. Außerdem können Sie jederzeit beliebige Sondertilgungen leisten, zum Beispiel auch den ganzen Betrag auf einmal zurückzahlen. Sollzinsen bezahlen Sie natürlich nur für den in Anspruch genommenen Betrag.

Mit der SparkassenCard Plus können Sie bei jedem Einkauf spontan entscheiden: Ratenzahlung in monatlichen Teilbeträgen oder über die klassische Karte den kompletten Kaufbetrag sofort vom Girokonto abbuchen lassen.

Gibt es zusätzliche Kosten außer den Sollzinsen?
Die SparkassenCard Plus und das dazugehörende Konto erhalten Sie kostenlos.
Ersatzkarte: Sofern durch den Karteninhaber zu vertretende Umstände verursacht, werden Kosten von 8,00 Euro in Rechnung gestellt.

Der aktuelle Sollzinssatz

Rechtlicher Ärger um Stellplatz, Parkhaus und Tiefgarage
Rechtlicher Ärger um Stellplatz, Parkhaus und Tiefgarage

Rechtlicher Ärger um Stellplatz, Parkhaus und Tiefgarage

Wo das Auto wohnt:  Immer wieder droht rechtlicher Ärger um Stellplatz, Parkhaus und Tiefgarage

Die meisten Familien verfügen über ein Auto, manche sogar über zwei. So angenehm es ist, mit Hilfe eines PKW mobil zu sein – zum Einkaufen, zur Arbeit oder in den Urlaub zu fahren –, so schwierig ist es aber oft auch, einen geeigneten Unterstellplatz für sein Auto zu finden. Im schlechtesten Falle gibt es sogar juristische Auseinandersetzungen um den Zuschnitt des Stellplatzes oder um Unfälle, die sich in einem Parkhaus ereignen. Hier dazu 9 Urteile deutscher Gerichte, die von diesem Themenkreis handeln.

Duplexgarage
Ähnlich aufmerksam sollten Nutzer von so genannten Duplexgaragen sein. Das sind Vorrichtungen, in denen aus Gründen der Platzersparnis zwei Autos übereinander abgestellt werden. Im konkreten Fall erlitt der in der oberen Abteilung geparkte PKW einen Schaden, weil zu wenig „Luft“ nach oben war. Der Betreiber der Anlage sollte haften, doch laut dem Amtsgericht Frankfurt am Main muss der Parkende selbst Acht geben. Im Urteil hieß es, bei der Nutzung des oberen Platzes bestehe „stets die Gefahr, dass Fahrzeuge, welche für die herrschende Raumhöhe zu hoch sind, beim Hochfahren der Anlage beschädigt werden“ (Aktenzeichen 30 C 799/09).

Garage als Kellerersatzraum
Nicht immer werden Garagen zweckbestimmt genutzt. Übertreibt es allerdings ein Nutzer und stapelt dort alte Küchenmöbel, Kartons und Fahrräder, so kann ihn die örtliche Bauaufsicht dazu zwingen, wieder Platz zu schaffen. Das ist zumindest dann der Fall, wenn es sich im rechtlichen Sinne um eine „notwendige Garage“ handelt – das heißt, eine Garage, die vom Bauherrn auf Grund behördlicher Vorschriften wegen der örtlichen Verkehrsverhältnisse errichtet werden musste. So urteilte das Verwaltungsgericht Darmstadt. Dem Betroffenen blieb daraufhin nichts anderes übrig, als auszuräumen (Aktenzeichen 2 K 48/12.DA).

Garagentor
Bei Garagentoren gilt dasselbe wie bei  Haus- und Wohnungstüren. Der Eigentümer muss seinen Mietern eine ausreichende Zahl von Schlüsseln zur Verfügung stellen, zumindest einen pro Haushaltsmitglied. In einem Streitfall war das nicht so, es gab gerade mal einen Schlüssel für ein Ehepaar. Das hatte zur Folge, dass einer von beiden Eheleuten tagsüber den Kinderwagen nicht auf dem einfacheren Weg über die Garage in die Wohnung fahren konnte. Das Landgericht sprach dem Ehepaar deswegen eine Mietminderung in Höhe von fünf Prozent zu. Es sei Mietern nicht zuzumuten, sich ständig wegen der Übergabe des einzigen vorhandenen Schlüssels abzusprechen Bonn (Aktenzeichen 6 S 90/09).

Getrennte Mietverträge
Wenn Wohnung und Garage mit getrennten Verträgen angemietet werden, dann kann ein Eigentümer auch unabhängig vom weiter fortbestehenden Vertrag über die Mieträume die Garage kündigen. Ein Mieter versuchte, sich gerichtlich dagegen zu wehren. Er argumentierte damit, dass sich schließlich Wohnung und Garage auf einem Grundstück befänden, man also durchaus von einem Zusammenhang ausgehen könne. Der Bundesgerichtshof hatte an der isolierten Kündigung jedoch nichts auszusetzen. Die getrennten Verträge ließen ja geradezu darauf schließen, dass es sich ausdrücklich „um ein separates Mietverhältnis handeln sollte“ (Aktenzeichen VIII ZR 245/12).

Parkhaus
Der Betreiber eines Parkhauses kann sich nicht einfach durch das Aufstellen eines Schildes mit der Aufschrift „Auf eigene Gefahr“ aus jeder Haftung stehlen. Im konkreten Fall war eine Rampe bei Nässe sehr glatt gewesen. Ein Nutzer stürzte und verletzte sich. Daraufhin verklagte er den Betreiber der Anlage wegen einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Doch der verteidigte sich vor dem Oberlandesgericht Bamberg mit dem von ihm angebrachten Schild. Das habe nicht für einen Haftungsausschluss gereicht, entschieden die Richter. Der Verantwortliche hätte zusätzlich etwas gegen das ihm bekannte Problem unternehmen müssen (Aktenzeichen 1 U 107/03).
Tiefgarage I
Wer mit seinem Auto eine Tiefgarage verlässt, der sollte es nicht zu eilig haben. Das gilt vor allem dann, wenn die Garage über ein Tor mit Fernbedienung verfügt. In diesem Falle sollte ein PKW-Lenker Blickkontakt zu der Schließanlage haben, wenn er auf den Auslöser drückt. Eine Frau hatte das nicht getan. Sie wollte per Knopfdruck das Tor heben, bemerkte aber nicht, dass ein anderer Nutzer bereits gedrückt hatte und sich deswegen das Tor wieder schloss statt aufzugehen. Motorhaube und Dach des Autos wurden eingedellt. Trotzdem musste nach Ansicht des Amtsgerichts München der andere Hausbewohner den Schaden nicht begleichen. Die Richterin war der Meinung, die geschädigte Autofahrerin hätte selbst besser aufpassen müssen (Aktenzeichen 231 C 2920/08).

Tiefgarage II
Auch im Falle nicht „notwendiger“, also behördlich nicht vorgeschriebener Stellplätze gibt es durchaus Grenzen des Zumutbaren. Ein Ehepaar lagerte auf dem ihm zustehenden Tiefgaragenstellplatz Kartons und Plastikmaterial. Das hielt der Eigentümer für unpassend und das Zusammenleben der Hausgemeinschaft störend. Das Amtsgericht München schloss sich dieser Meinung an. Eine solche Nutzung sei nicht mehr im Rahmen des Vertragszweckes (Aktenzeichen 433 C 7448/12).

Tiefgarage III
Ein Bauträger muss dafür sorgen, dass die Stellplätze in der von ihm errichteten Tiefgarage auch ohne größere Umstände zu befahren sind. Das ist nicht der Fall, wenn ein Nutzer zum Ausparken vier Fahrbewegungen und das Einklappen des Außenspiegels benötigt. Bei einem Bauprojekt war die Zufahrt durch eine aus statischen Gründen notwendige Betonsäule sehr eng geworden. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, hier liege ein Mangel vor und der Kaufpreis könne deswegen vom Erwerber gemindert werden. Die Bedingungen entsprächen „nicht dem, was die Beklagte nach den Gesamtumständen erwarten durfte“ (Aktenzeichen 7 U 182/11).

Tiefgarage IV
Wer mit dem Auto eine Tiefgarage hinter einem anderen PKW verlässt, der muss damit rechnen, dass beim Warten auf die Toröffnung das vor ihm stehende Fahrzeug auf der Rampe ein wenig zurück rollt. Deswegen ist ein Vorsichtsabstand einzuhalten. Der Halter eines Autos hatte das nicht bedacht. Die vorausfahrende Frau löste die Handbremse, gab aber zu wenig Gas und rollte deswegen etwa einen halben Meter zurück. Es kam zu einem Auffahrunfall. Das Oberlandesgericht München verurteilte den Nachfahrenden dazu, Schadenersatz zu leisten. Er habe den nötigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten (Aktenzeichen 10 U 572/12).

Textquelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

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Kündigung wegen übler Gerüche von Zigaretten?

Üble Gerüche: Starke Ausdünstungen von Zigaretten und Körpergerüche aus Mietwohnungen können zur Kündigung führen

Grundsätzlich ist es einem Mieter überlassen, was er hinter der verschlossenen Türe seiner Wohnung macht. Zumindest, so lange durch sein Handeln keine Gefahr oder keine übermäßige Störung für andere ausgeht. Die Grenze ist nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS aber dann erreicht, wenn Zigarettenqualm und Körpergerüche aus einer Wohnung die Nachbarn in erheblichem Maße beeinträchtigen.

Der Fall
Die Mieter einer Wohnung scherten sich offenkundig nicht darum, dass sich von ihrem Objekt aus über das gemeinsame Treppenhaus erhebliche Ausdünstungen in die gesamte Anlage verbreiteten. Es handelte sich um eine Mischung aus Schweiß und kaltem Tabakrauch. Die Nachbarn beschwerten sich, der Eigentümer mahnte die Betroffenen ab, doch nichts wurde besser. Daraufhin wurde den Verursachern der Geruchsstörungen die fristlose Kündigung ausgesprochen. Nachdem sie sich weigerten, kam es zu einer Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung.

Das Urteil
Ausdünstungen gehörten zur körperlichen Natur des Menschen, beschied das zuständige Amtsgericht. Deswegen seien sie bis zu einer bestimmten Grenze zu dulden. Auch die Gerüche von Essen, Rauch und Parfüm fielen darunter. Doch es gebe einen Punkt, von dem an es den Mitbewohnern schlechterdings nicht mehr zuzumuten sei, dass regelmäßig Schwaden über den Flur in ihre eigenen Wohnungen dringen. Dieser Punkt sei hier erreicht gewesen, zumal ja auch schon eine Abmahnung erfolgt war. Nun mussten die Mieter im Sinne des Hausfriedens die Wohnung räumen (Amtsgericht Wetzlar, Aktenzeichen 38 C 1389/12).

Text- und Bildquelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Streit wegen lärmendem Trockner

Streit wegen lärmendem Trockner

Wie eine Waschmaschine darf auch ein Trockner in einer Mietwohnung betrieben werden

Streit um Trocknerlärm: Die gegenseitige Rücksichtnahme einer Hausgemeinschaft geht nicht so weit, dass die Mieter weder eine Waschmaschine noch einen Trockner betreiben dürften. Geräusche, die von diesen Haushaltsgeräten ausgehen, sind nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS als sozialadäquat hinzunehmen.

Der Fall
Es war ein Streit darüber aufgekommen, ob Mieter innerhalb einer Wohnanlage eigenmächtig Waschmaschine und Trockner betreiben dürfen. Das hatte in erster Linie mit den Motoren- und Schleudergeräuschen zu tun, die manche Nachbarn als störend empfinden und die auch eine gewisse Lautstärke entwickeln können. Eine Regelung zur Nutzung dieser Geräte gab es im Mietvertrag nicht, also auch kein ausdrückliches Verbot.

Das Urteil
Das Aufstellen von Waschmaschinen und Trocknern gehöre, in Neubauten allemal, zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietsache, entschieden die zuständigen Freiburger Richter. Selbstverständlich müsse dabei auf das Einhalten von Ruhezeiten geachtet werden. Aber darum war es hier gar nicht gegangen. Die Geräte durften also bleiben. Der Eigentümer müsse sich allerdings darauf verlassen können, dass der Mieter sowohl Waschmaschine als auch Trockner bei der Benutzung je nach Alter und technischem Zustand immer wieder überwacht, um keine Schäden anzurichten (Landgericht Freiburg, Aktenzeichen 9 S 60/13).

Text- und Bildquelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Wertgutachten war als Nachlassverbindlichkeit strittig
Wertgutachten war als Nachlassverbindlichkeit strittig

Wertgutachten war als Nachlassverbindlichkeit strittig

Teurer Sachverstand: Erbe durfte Wertgutachten für ein Grundstück als Nachlassverbindlichkeit geltend machen

So genannte Nachlassverbindlichkeiten können im Zusammenhang mit einer Erbschaft geltend gemacht werden. Dabei handelt es sich u. a. um Kosten, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Erbes angefallen sind. Auch Sachverständigenkosten zum Nachweis des (niedrigeren) gemeinen Werts des Grundstücks gegenüber dem Fiskus zählen nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dazu.

Der Fall
Ein Steuerzahler stritt mit dem Finanzamt über den Wert eines von ihm geerbten Grundstücks. Der Fiskus hatte höhere Vorstellungen von der zu bezahlenden Erbschaftssteuer als er selbst. Deswegen ließ der Erbe von einem Sachverständigen ein Gutachten erstellen, das ihm dazu dienen sollte, seine Meinung zu untermauern. Dieses Dokument kostete rund 2.500 Euro. Ein Betrag, den der Steuerzahler dann auch gleich wieder in seiner Steuererklärung geltend machte. Der Fiskus lehnte ab. Die Begründung: Es handle sich um nicht abzugsfähige Kosten der Rechtsverfolgung (hier zur Minderung der Erbschaftssteuer).

Das Urteil
Der Bundesfinanzhof zeigte als höchste fachliche Instanz Verständnis für das Anliegen des Steuerzahlers. Im Urteil hieß es: „Der Begriff der Nachlassregelungskosten ist grundsätzlich weit auszulegen.“ Wenn wie hier ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang mit dem Erbfall vorliege, dann sei das erst recht der Fall. Deswegen gebe es keinen Grund, die Sachverständigenkosten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes nicht als Nachlassregelungskosten anzuerkennen. Der Fiskus musste die Steuererklärung entsprechend korrigieren (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen II R 20/12).

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Drachenbootrennen 2014
Drachenbootrennen 2014

Das Drachenbootrennen 2014

Erstmals hat ein Auszubildenden-Team am traditionellen Drachenbootrennen auf der Ruhr in Witten teilgenommen

An einem sonnigen Samstagmorgen tummelte sich eine Menge freudiger Leute unter den roten Sparkassenzelten nahe der Ruhr. Es war wieder einmal Zeit für das alljährig stattfindende Drachenbootrennen.

In diesem Jahr gingen wir als Azubi-Gruppe der Sparkasse zum ersten Mal mit einem eigenen Boot an den Start. Unter den über 80 Teams aus ganz Deutschland  konnten wir nach inensivem Training durch großen Einsatz durchaus auf uns aufmerksam machen und als Gruppe mehrere Erfolge erzielen. Als Sternstunde des Azubi-Bootes kann dabei ganz klar der Sieg über das etablierte Boot des Sparkassen-Teams festgehalten werden. Das wollen wir im nächsten Jahr auf jeden Fall wiederholen.

Die Mischung aus Sport und geselligem Beisammensein machte dieses Wochenende zu einem besonderen Erlebnis. Als Stärkung nach all der sportlichen Betätigung stand an unserem Zeltplatz der eigene Grill bereit.

Wir freuen uns jetzt bereits auf die neuen Auszubildenden, die in den nächsten Jahren zu unserem Team stoßen. In so einem Boot lernt man schnell, wie wichtig es ist, zusammenzurücken und an einem Strang zu ziehen – wie bei unserer täglichen Zusammenarbeit in der Sparkasse.

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