Besondere Kredit für das Projekt "Altbauneu"

Das Projekt „Altbauneu“ soll erste Anlaufstelle für Hauseigentümer sein, die ihr Gebäude modernisieren lassen wollen. Ein unabhängiges Internetportal zeigt Fördermöglichkeiten und Experten vor Ort.

Besondere Kredite für das Projekt "Altbauneu"

Besondere Kredite für das Projekt „Altbauneu“

Wir fördern Projekt mit Sonderkrediten

Das Projekt „Altbauneu“, das zunächst auf drei Jahre angelegt ist, findet nicht nur im Internet (www.alt-bau-neu.de/witten) statt. Die Beteiligten wollen im Laufe der Zeit in allen Stadtteilen Präsenz zeigen und Interessierte informieren. Begonnen hat es jetzt in Witten-Stockum.

Dazu haben wir jetzt für die drei Jahre ein Sonderkreditprogramm mit einem Volumen von 15 Millionen Euro aufgelegt und fördern Sanierungsmaßnahmen zwischen 10.000 und 100.000 Euro. Bedingung ist aber, dass die Arbeiten von Wittener Firmen ausgeführt werden müssen.

Verwendung:
Für Privathaushalte zur Finanzierung von Aufträgen an Wittener Handwerksbetriebe zur Modernisierung und Sanierung selbst genutzter oder vermieteter Immobilien.

Sicherstellung:
Generell wird natürlich Bonität des Darlehnsnehmers vorausgesetzt. Bis 30.000,00 Euro kann die Darlehensgewährung ohne zusätzliche Sicherheiten, bzw. durch die Absicherung mit einer unbürokratischen Negativerklärung erfolgen.

Konditionen:
Sollzinssatz: 1,30 % p.a. gebunden
Effektiver Jahreszins: 1,31 % p.a.
Nettodarlehensbetrag: von 10.000,00 EUR bis 100.000,00 EUR
Laufzeit: 4 Jahre

Sollzinssatz: 2,00 % p.a. gebunden
Effektiver Jahreszins: 2,02 % p.a.
Nettodarlehensbetrag: von 10.000,00 EUR bis 100.000,00 EUR
Laufzeit: 8 Jahre

Repräsentatives Beispiel nach PAngV: 1,31 % effektiver Jahreszins bei 10.000 EUR Nettodarlehensbetrag für 48 Monate Laufzeit und einem gebundenen Sollzinssatz von 1,30 % p.a.

altbauneu2Unsere Spezialisten für Wohnungsbaufinanzierungen beraten Sie individell über eine Finanzierung Ihrer Modernisierungs- oder Sanierungswünsche mit dem Gut-für-Witten-Kreditprogramm.

Zentraler Kontakt:
Sparkasse Witten, Ruhrstraße 45, 58452 Witten, Tel.: 02302 174-3000, Fax: 02302 174 73099, E-Mail: info@sparkasse-witten.de

Bei der Planung und Projektierung von Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen berät Sie gerne:
Bund Deutscher Baumeister (BDB) Architekten und Ingenieure
Bezirksgruppe Witten, c/o Herr Thomas Sebralla, Friedrich-Ebert-Str. 112, 58454 Witten, Tel.: 02302/801755, E-Mail: thomas.sebralla@t-online.de, www.bdb-nrw.de

Das Wittener Handwerk sorgt für eine fachgerechte Durchführung:
Kreishandwerkerschaft Ennepe-Ruhr, Kurt-Schumacher-Str. 18, 58452 Witten, Tel.: 02302/282730, www.kh-ennepe.de

Weitere Informationen zum Projekt (Quelle derwesten.de, 29.08.2013, Andreas Bartel):

In Zeiten stetig steigender Energiekosten für Heizung, Strom und warmes Wasser werden gut gedämmte Häuser und Wohungen immer wichtiger. Doch wo kann ich mich als Eigentümer kompetent und unabhängig zu energetischer Gebäudesanierung beraten lassen? Das Projekt „Altbauneu“ soll dafür die erste Anlaufstelle für alle Wittener sein, die ihr Haus modernisieren wollen.

Das Beratungsangebot wird zentral von der Energieagentur NRW koordiniert und lokal umgesetzt. Das Internetportal umfasst bisher elf Kommunen und sieben Kreise und erreicht somit etwa 35 Prozent aller NRW-Bürger. In Witten sitzen neben der Stadt auch die Sparkasse, die Kreishandwerkerschaft und der Bund Deutscher Baumeister (BDB) mit im Boot. „Das sind fünf starke Partner“, sagt Stadtbaurat Dr. Markus Bradtke, „die eine lokale, unabhängige und neutrale Beratung aus einer Hand ermöglichen. Wir wollen die Leute ermutigen, in ihre Bestandsimmobilien zu investieren.“Rund 46 000 Haushalte gibt es in Witten. Etwa drei Viertel davon sind vor 1979 erbaut worden, als die erste Wärmeschutzverordnung in Kraft getreten ist. Rechnerisch gebe es ein mögliches Sanierungsvolumen von fast 500 Millionen Euro. „Es ist also ein erheblicher Markt vorhanden“, so Bradtke weiter.

Sanierungshemmnisse abbauen

Auf dem Internetportal finden interessierte Eigentümer privater Wohngebäude Wissenswertes zur Altbaumodernisierung, zu Fördermöglichkeiten sowie Energieberater, Handwerker und Architekten vor Ort. „Hier können sich alle Handwerksbetriebe, die sich mit energetischer Sanierung befassen, eintragen lassen“, sagt Markus Dürscheidt. „Das ist eine qualitative Vorauswahl, die beispiellos ist“, ergänzt Jörg Dehne, Geschäftsführer des gleichnamigen Sanitär- und Heizungsunternehmens angesichts der unüberschaubaren Flut von Anzeigen im Internet.

Hier setzt das Projekt an und will Abhilfe schaffen. „Wir wollen Sanierungshemmnisse abbauen“, sagt Lale Küçük von der Energieagentur NRW. Wichtig sei, immer das ganze Gebäude zu betrachten und nicht nur einzelne Teile wie etwa eine kaputte Heizung. Nicht zuletzt Vermieter sollen ermuntert werden, langfristige Werte zu schaffen, sagt Architekt Thomas Sebralla vom BDB. „Die Leute stimmen mit den Füßen ab“, sagt Markus Bradtke. Wenn die Nebenkosten zu sehr in die Höhe schießen, seien Wohnungen auf einem Markt wie in Witten, auf dem das Angebot die Nachfrage übersteigt, nicht mehr vermietbar.

Weltweit wurden und werden Geldautomaten auf die Chiptechnologie umgestellt. Es wird also nicht mehr der Magnetstreifen auf den Karten ausgelesen, sondern der Chip auf der Vorderseite. Warum diese Umstellung? Das hat mit der sog. Liability Shift zu tun:

Liability Shift | Haftungsumkehr

Als Folge der Einführung der Chiptechnologie muss diejenige Transaktionspartei  die Haftung für betrügerische Transaktionen tragen, die den Betrug durch die Nutzung der neuen Technologie hätte verhindern können. Bei der Haftungsverteilung wird damit eine Art Verursacherprinzip eingeführt. Ist entweder das Terminal oder die Karte bei einer Transaktion für die Chip-Technologie fähig, trägt diejenige Transaktionspartei die Haftung für Schäden aus Kartenfälschungen, die dazu nicht fähig war. Dies gilt auch für Geldautomatentransaktionen der jeweiligen teilnehmenden Länder. Die Chiptechnologie trägt entscheidend mit dazu bei, Schäden durch Kartenfälschungen und -kopien nachhaltig zu verhindern.

Viele Betreiber von Geldautomaten in den USA wollen diese Haftungsumkehr nicht akzeptieren und lassen daher zum Beispiel die deutsche SparkassenCard (im Sprachgebrauch immer noch EC-Karte genannt) nicht zu . Eine Übersicht der betroffenen Automaten liegt nicht vor.

Wo und wo nicht?

Grundsätzlich kann die Aussage getroffen werden, das Geldautomaten in touristisch erschlossenen Gebieten (Großstädten) umgestellt sind, mit der SparkassenCard also Geld zu bekommen ist.
In den anderen Regionen ist es dagegen durchaus problematisch. Ich empfehle daher dringend, eine Kreditkarte zur Bargeldversorgung mit ins Reisegepäck zu nehmen.

Welche Kreditkarte für welchen Zweck?

Mehr Nutzen: das ePostfach im Online-Banking
Mehr Nutzen: das ePostfach im Online-Banking

Mehr Nutzen: das ePostfach im Online-Banking

Das Elektronische Postfach (ePostfach) in unserem Online-Banking  wird ab dem 15. Juli 2014 noch komfortabler. Dokumente, die in das Postfach eingestellt werden, stehen den Nutzern dann in einem eigenen, abgegrenzten Speicherbereich dauerhaft zur Verfügung. Damit sind sie vergleichbar mit Briefen, die in einen Hausbriefkasten eingeworfen werden. Niemand außer dem Postfachinhaber hat Zugriff auf diese Dokumente, natürlich auch die Sparkasse nicht.

Über den Eingang neuer Dokumente im Elektronischen Postfach kann man sich bequem per E-Mail benachrichtigen lassen. So ist sichergestellt, dass man nichts verpasst.

Das Elektronische Postfach wird auch zukünftig weiter ausgebaut und um neue Funktionen ergänzt.

Alle Informationen zum ePostfach

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2014_sclassics1Sparkassen-classics – die Konzertreihe der Sparkasse Witten

Auch im Jubiläumsjahr „2014 – 800 Jahre Stadt Witten“ setzt sich die traditionelle Konzertreihe der Sparkasse – mit hiesigen sinfonischen Laienorchestern – fort:
Am Samstag, 21. Juni 2014, bringen die Rhein-Ruhr Philharmonie, das Jugend Sinfonie Orchester Witten sowie das Wittener Instumental-Ensemble ausgesuchte Werke von Anatoli Ljadow, Erich Wolfgang Korngold und Edvard Grieg zu Gehör.

Auch diesmal findet das Konzert der Reihe „Sparkassen-classics“ im großen Theatersaal des Wittener Saalbaus, Bergerstraße 25, statt.
Das Konzert beginnt um 17.00 Uhr (Einlass ab 16.30 Uhr).

Unter dem Dirigat von Sierd Quarré und Vladimir Kovalev präsentieren die zahlreichen Musiker unter anderem Ljadows „Zaubersee“, Griegs „Holberg-Suite“ und „Peer-Gynt-Suite Nr. 2“ sowie Korngolds „Märchenbilder“.

Die Sparkasse Witten fördert und unterstützt insbesondere auch mit Sparkassen-classics aktiv Kunst und Kultur in Witten: Auch diesmal übernimmt die Sparkasse wieder als Veranstalter die komplette Organisation und den Verkauf der Konzertkarten. Zusätzlich geht die gesamte Einnahme aus dem Verkauf der Tickets als Spende an das konzertierende Orchester. Die Eintrittskarten sind ab sofort zum Preis von 8,- Euro an allen 14 Standorten der Sparkasse in Witten erhältlich.

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Wenn du schon hier beim Einstellungstest angekommen bist, dann hat deine Bewerbung bei der Sparkasse bereits überzeugt! Jetzt heißt es, den nächsten Checkpoint auf dem Weg zu deinem Ausbildungsplatz bei Deutschlands Nr. 1 zu passieren, um dem Traumberuf Bankkaufmann/frau einen Schritt näher zu kommen.

TEST?!

Was auf den ersten Eindruck unangenehm klingt, muss gar nicht mal so schwer sein!

Wer sich vorab schon einen Überblick über die Aufgabengebiete verschafft und diese übt, den sollten im eigentlichen Test keine bösen Überraschungen mehr erwarten. Wie zu so vielen anderen Dingen, gibt es hierzu auch entsprechende Literatur und Übungshefte, welche einem die Materie nahe bringen.

Also keine Bange und viel Erfolg!

Buchempfehlungen:

Testtraining 2000plus, Stark Verlag / ISBN: 3866683944

In unserem Online-Shop findest Du weitere Literatur zum Thema:

Mein Job – Testtraining – Erfolg bei Bewerbungstests
Wissenswertes zu Einstellungstests

Ratgeber für Schule und Ausbildung

Hartes Wasser ist erlaubt

Ein Bürger hat keinen Anspruch darauf, dass ihm seine Gemeinde Trinkwasser in einem bestimmten Härtegrad liefert. Diesen Versuch hatte ein Grundstücksbesitzer unternommen, dem ein Härtegrad von 24,4 nicht zusagte.

Der Fall
Ein Grundstücksbesitzer ärgerte sich schon lange über das Wasser, das bei ihm zu Hause aus der Leitung kam. Es war mit einem Härtegrad von 24,4 so hart, dass er um eine Schädigung seiner Rohrleitungen fürchtete. Er sei außerdem gezwungen, seine Haushaltsgeräte ständig zu entkalken. Das koste Zeit und Geld. Der Gemeinderat lehnte die Beimischung weicheren Wassers ab, ähnlich hatte das auch die Mehrheit bei einem Bürgerentscheid gesehen. Trotzdem beharrte der Bürger auf seinen Vorstellungen und wollte die Stadt nun auf gerichtlichem Wege dazu zwingen.

Das Urteil
Das Verwaltungsgericht gab dem Kläger einen Korb. Die Wasserversorgungssatzung der Gemeinde gewähre einen Anspruch auf Trinkwasser, das den geltenden Rechtsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspreche. Mehr aber nicht. Der vorhandene Härtegrad widerspreche dem nicht. Ein gewisser Mehraufwand wegen des härteren Wassers sei den Bürgern zuzumuten. Der Kläger habe ja immer noch die Möglichkeit, auf politischem Wege für seine Ziele zu kämpfen (Verwaltungsgericht Freiburg, Aktenzeichen 1 K 2092/11).

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

(v.r.) Adrian Broll, Leiter der Sparkassengeschäftsstelle Stockum mit den Gewinnern Thomas Hartmann und Steffen Friedrich vom Speedteam Stockum und Anja Klug, Sparkassenmitarbeiterin, bei der Urkundenübergabe.
(v.r.) Adrian Broll, Leiter der Sparkassengeschäftsstelle Stockum mit den Gewinnern Thomas Hartmann und Steffen Friedrich vom Speedteam Stockum und Anja Klug, Sparkassenmitarbeiterin, bei der Urkundenübergabe.

(v.r.) Adrian Broll, Leiter der Sparkassengeschäftsstelle Stockum mit den Gewinnern Thomas Hartmann und Steffen Friedrich vom Speedteam Stockum und Anja Klug, Sparkassenmitarbeiterin, bei der Urkundenübergabe.

Seit dem 1. April 2014 können sich interessierte Schulen oder Sportvereine mit der Anzahl ihrer abgelegten Sportabzeichen bewerben. Auf die Institutionen mit den höchsten Teilnehmerquoten oder den kreativsten Beiträgen warten Preise im Gesamtwert von 100.000 Euro.

Die Preise des Wettbewerbs sollen den Sport und das Team fördern. Schulen und Sportvereine erhalten daher Geldpreise für die Anschaffung von z. B. Sportgeräten oder Trikotsätzen. Die Besten können aber auch ein sportliches Teamevent wie beispielsweise eine Trainingseinheit mit einem Olympiasieger oder Weltmeister gewinnen.

Gemeinsames Ziel des Deutschen Olympischen Sportbundes und der Sparkassen-Finanzgruppe ist es, mehr Menschen zu sportlicher Fitness zu motivieren. Über das Online-Portal www.sportabzeichen-wettbewerb.de können sich Schulen, Sportvereine und Engagierte Sportler informieren und bis zum 31.12.2014 zur Teilnahme anmelden.

Besonders engagiert zeigte sich im Vorjahreswettbewerb das Speedteam Stockum aus Witten und wurde für seinen Kurzfilm über das Training für das Sportabzeichen mit einem Sonderpreis beim bundesweiten Sportabzeichen-Wettbewerb 2013 ausgezeichnet. Der Preis ist mit 250 Euro dotiert.

Die Urkunde und Glückwünsche zum Sportabzeichen nahmen Thomas Hartmann, Initiator und Teamchef des Speedteams Stockum, und sein Teamkollege Steffen Friedrich am 05.05.2014 von Adrian Broll, Leiter der Sparkassengeschäftsstelle Stockum, und Anja Klug, Marketingabteilung der Sparkasse Witten, entgegen. Das Training hatte sich für das Wittener Team gleich mehrfach gelohnt! Denn neben dem Geldpreis konnten sich alle Teammitglieder über ihr Sportabzeichen freuen.

Mit einem Förderengagement in Höhe von rund 95 Millionen Euro ist die Sparkassen-Finanzgruppe übrigens der größte nichtstaatliche Sportförderer in Deutschland. Der überwiegende Teil der Fördersumme fließt in den Breitensport und kommt damit den Vereinsmitgliedern in ganz Deutschland zugute. Insbesondere der Breitensport vor Ort und die Ausbildung von Nachwuchssportlern in den Eliteschulen des Sports profitieren vom Engagement der Sparkassen und ihrer Verbundpartner.

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Wenn ein Zaun für Ärger sorgt
Wenn ein Zaun für Ärger sorgt

Wenn ein Zaun für Ärger sorgt

Streit mit dem Nachbarn, damit verbindet wohl zunächst niemand das Bundesverfassungsgericht. Doch die Karlsruher Richter setzen sich nicht nur mit den großen Themen der Politik auseinander. So äußerten sich die Verfassungsrechtler unlängst sogar zu einem Jägerzaun, der unter den Grundstücksnachbarn für Ärger gesorgt hatte.

Der Fall
Als ein Grundstück verkauft worden war, legten die neuen Nachbarn offensichtlich großen Wert auf mehr Abgeschiedenheit. Die bisher bestehende Grenzanlage aus einem etwa einen Meter hohen Jägerzaun schien ihnen nicht mehr ausreichend. Sie ließen ihn zwar stehen, errichteten auf ihrem Grund jedoch parallel dazu in 20 Zentimetern Entfernung einen zwei Meter hohen, blickdichten Holzzaun. Der Alteigentümer nebenan forderte, diese Anlage abzureißen. Er unterlag vor dem Landgericht und wandte sich schließlich an das Bundesverfassungsgericht, weil sein rechtliches Gehör verletzt worden sei.

Das Urteil
Tatsächlich kamen die Verfassungsrichter in Karlsruhe zu dem Ergebnis, das Landgericht habe die grundlegende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu dem Thema nicht berücksichtigt. Der lege nämlich Wert darauf, dass Grenzanlagen in ihrer äußeren Beschaffenheit und dem Erscheinungsbild nach nicht ohne weiteres verändert werden dürfen. Das Verfassungsgericht verwies wegen dieses Fehlers den Fall zurück an das zuständige Landgericht (Bundesverfassungsgericht, Aktenzeichen 1 BvR 1018/13).

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

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BFH-Urteil zu haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen

BFH-Urteil zu haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen

Nach Willen des Gesetzgebers können haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen bis zu einer gewissen Grenze steuerlich geltend gemacht werden. Das nützen viele Bürger aus und geben solche Rechnungen in ihrer Einkommensteuer an. Aber gehören auch Erd- und Pflanzenarbeiten dazu?

Der Fall
Ein Ehepaar ließ den Garten eines gemeinsam bewohnten Anwesens von einem Fachbetrieb gärtnerisch gestalten. Es wurde eine Stützmauer errichtet, die Arbeiter bewegten große Mengen Erde und setzten Pflanzen ein. Das zuständige Finanzamt wollte diese Ausgaben nicht in der Einkommensteuererklärung anerkennen. Hier sei ein Garten erstmals angelegt worden, weswegen man die Arbeiten nicht als übliche haushaltsnahe Dienstleistung gelten lassen könne.

Das Urteil
Die Richter des Bundesfinanzhofs wandten sich gegen die Meinung des Fiskus und des Finanzgerichts. Es sei ohne Belang, ob ein Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet werde. In beiden Fällen handle es sich um Maßnahmen, die in einem Haushalt dazu beitragen, einen ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten oder herzustellen (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 61/10).

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

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Kostenfreie Ratgeber
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Die pushTAN-App
... die TAN an

… die TAN an

Online-Banking ist bequem, einfach und … auch sicher? Daran scheiden sich die Geister. So mancher Bankkunde ist bei diesem Thema so verunsichert, dass er lieber gleich ganz die Finger davon lässt.

Die pushTAN-App

Die pushTAN-App zeigt …

Bevor ich hier auf die zur Zeit gängigen Verfahren für das Online-Banking eingehe, noch etwas Allgemeines zum Thema Sicherheit. Vor ein paar Tagen las ich, wie sich Trickbetrüger zwei Porsche Cayenne unter den Nagel gerissen haben. Sie stellten den Fahrern ein Hindernis in den Weg. Der eine Fahrer stieg aus, ließ aber den Schlüssel stecken. Der

Gauner konnte sich also einfach in den Wagen setzen und wegfahren. Der andere Fahrer zog wenigstens den Schlüssel ab, schloss aber nicht ab. Der Kriminelle war dann zur Stelle, riss dem verblüfften Mann den Schlüssel aus der Hand und fuhr von dannen.

Was hat das nun mit Online-Banking zu tun? Ob Auto, Wohnung, Haus oder PC, halten Sie immer alles gut „unter Verschluss“. Für Ihren Rechner gibt es dazu noch besondere Aufpasser und Schutzzäune – übersetzt Antiviren-Software und Firewalls.

Mehr dazu lesen Sie hier

Nun aber zu den Verfahren, wie man die für Überweisungen und andere Transaktionen (Limitänderungen, Kreditkartenbestellungen, Tages- und Festgeldanlage etc.) notwendigen TAN erzeugt (TAN = Transaktionsnumer).

Ganz neu und insbesondere für das Mobile Banking entwickelt: das pushTAN-Verfahren

Das pushTAN-Verfahren bekommen Sie ausschließlich bei deutschen Sparkassen. Damit kann man sicher und bequem auch unterwegs im In- wie im Ausland seine Transaktionen vornehmen – auf dem Smartphone, dem Tablet, dem Laptop oder auch dem stationären Rechner. Und es geht auch mit diversen Banking-Softwareprogrammen.

Wie funktioniert pushTAN? Die wie bei allen modernen TAN-Verfahren nur für die eine Transaktion generierte TAN wird in eine spezielle App gesendet. Die Sparkassen-pushTAN-App gibt es für Apple (iOS ab Version 4.3) und Android (ab Version 2.3). Aus Sicherheitsgründen geht das natürlich nur dann, wenn das Gerät nicht zuvor manipuliert wurde (jailbreak, gerootet etc.). Die TAN wird dabei extra verschlüsselt übertragen. Zwischen der Banking-App „Sparkasse oder „Sparkasse+“ und der „pushTAN-App“ besteht eine eindeutige Kanaltrennung. Zudem ist die „pushTAN-App“ mit einem speziellen 8-stelligen Kennwort geschützt.

Mit dem neuen pushTAN-Verfahren sind Sie als Sparassen-Kunde besser dran als Kunden anderer Banken, wenn es um „Mobile Banking“ geht. Bei uns nutzen übrigens schon mehr als 30 Prozent aller Online-Kunden aktiv die App „Sparkasse“ oder „Sparkasse+“.

Video zum pushTAN-Verfahren

Weitere Informationen zum pushTAN-Verfahren

Das chipTAN-Verfahren, auch smartTAN genannt

Mittels eines kleinen sog. „TAN-Generators“ erstellen Sie Ihre TAN einfach selbst. Das geht an jedem Ort der Welt. Außer dem TAN-Generator benötigen Sie noch Ihre EC-Karte, sprich Ihre SparkassenCard, wenn Sie Kunde einer Sparkasse sind. Das kleine, handliche Ding passt in jede Tasche und ist mit jedem internetfähigen PC nutzbar.

Der direkte Zusammenhang zwischen TAN und dem von Ihnen erteilten Auftrag sorgt für hohe Sicherheit. Die automatische Datenübertragung vom PC-Bildschirm erspart es Ihnen, manuelle Eingaben am TAN-Generator zu tätigen. Sie überprüfen dann die im Display angezeigten Auftragsdaten. Erst danach bestätigen Sie deren Richtigkeit mit der Taste „OK“. So sind Sie vor manipulierten Überweisungen, die Ihnen vielleicht mit einer Schad-Software untergeschoben, gefeit. Denn auf dem TAN-Generator würden Sie die manipulierten Daten sehen!

Video zum chipTAN-Verfahren

Weitere Informationen zum chipTAN-Verfahren

Das smsTAN-Verfahren, auch mTAN oder mobile TAN genannt

Einfaches Handling, weil man dazu sein Handy oder Smartphone nutzen kann, das man eh dabei hat. Für das smsTAN-Verfahren benötigen Sie weder eine Software noch ein Sicherheits-Zertifikat auf Ihrem Handy. Bitte merken: Ihre Sparkasse bzw. Bank wird Sie niemals zu Installationen dieser Art auffordern. Da sind dann mal wieder Gauner am Werk. Bekommen Sie eine solche Aufforderung, sofort löschen!

Wie bei den Verfahren pushTAN und chipTAN haben Sie auch hier eine hohes Sicherheitspotential, da neben der smsTAN zusätzliche auftragsbezogene Daten zur Prüfung auf Ihr Handy übertragen werden – zum Beispiel bei einer Einzelüberweisung die Kontonummer bzw. die letzten 10 Stellen der IBAN des Empfängers. Zusätzlicher Schutz: Jede smsTAN ist zeitlich begrenzt und nur für den jeweiligen Auftrag gültig. Und wie immer: Erst prüfen, dann die TAN für die Transaktion verwenden.

Video zum smsTAN-Verfahren

Weitere Informationen zum smsTAN-Verfahren

TAN-Listen auf Papier

Es gibt sie wohl immer noch, die TAN-Listen. Schon etwas sicherer ist dabei die iTAN. Zum Absenden wird der Kunde gebeten, eine bestimmte TAN aus der ihm zugesandten Liste einzugeben, also z.B. „Bitte geben Sie die 25. TAN von Ihrer TAN-Liste ein“. Wenngleich schon etwas altertümlich, hat das für den „mobilen“ Nutzer den Vorteil, dass er ohne Zusatzgerät seine TAN erzeugt. Auch die Gefahr, dass Kriminelle eine solche Liste physisch „abgreifen“, ist gering.

Aber vor Betrug ist man auch hier natürlich nicht sicher. Über gefälschte Bankseiten, fingierte E-Mails und sogar per Telefon versuchen die Gauner an die Transaktionsnummern und ihre Platzierung auf der Liste zu kommen, um dann mittels zuvor auf dem Rechner installierte Schadsoftware Überweisungen zu manipulieren.

Das hatte ein solches Ausmaß angenommen, dass sich die Sparkassenorganisation schon vor einiger Zeit entschloss, dem andere, sicherere Systeme entgegenzusetzen.

DeathtoStock_Wired2Die Schufa-Auskunft gibt es kostenlos – einmal pro Jahr

Bevor Sie einen Kredit aufnehmen, fragen Sie die Richtigkeit der Daten bei der Schufa ab. Alle positiven und negativen Merkmale stehen in der Selbstauskunft (Datenübersicht nach §34 BDSG), die Sie einmal im Jahr kostenlos einholen können. Fehler in der Datenbank können dazu führen, dass Sie Kredite zu schlechteren Bedingungen bekommen. Achtung, nicht von dem kostenpflichtigen Angebot auf der Seite der Online-Selbstauskunft ablenken lassen!

Zur Selbstauskunft geht es hier

Aufpassen, wenn Sie die Schufa-Auskunft einholen lassen:
Wenn man bei einer Bank oder Sparkasse einen Kredit aufnehmen will, unbedingt darauf achten, den Mitarbeiter zu bitten, bei der üblichen Schufa-Abfrage die „Anfrage Kreditkonditionen“ zu stellen.
Wird nämlich die „Anfrage Kredit“ gestellt, kann es bei einer späteren Abfrage so wirken, als hätte man kein Geld bekommen. Die Bonitätsbewertung sinkt und Folgekredite können dann teurer sein.

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