Meine erste Geschäftsstelle: die Sparkasse in Witten-Rüdinghausen

Amina SiljkovicHeute möchte ich euch über meine Zeit in meiner ersten Geschäftsstelle berichten, an die ich mich sehr gerne erinnere.

Meine erste Geschäftsstelle: die Sparkasse in Witten-Rüdinghausen

Meine erste Geschäftsstelle: die Sparkasse in Witten-Rüdinghausen

Nach unseren Einführungstagen in der Hauptstelle ging es dann endlich in eine unserer 14 Geschäftsstellen in Witten. Ich durfte meine ersten drei Monate in der Sparkasse in Rüdinghausen verbringen, wo ich mich durch die tolle Arbeitsatmosphäre sehr wohl fühlte.

Zu Beginn habe ich die Geschäftsstelle kennengelernt und erfahren, welche Aufgaben ich übernehmen darf. Meine Kolleginnen und Kollegen haben sich intensiv um mich gekümmert, sodass ich die Abläufe im Service-Bereich, wie z.B. Geld Ein- und Auszahlungen, Daueraufträge anlegen, oder Überweisungen prüfen, schnell verinnerlichen konnte. Ich hatte die Möglichkeit an vielen Beratungsgesprächen teilzunehmen und gegen Ende meiner Zeit sogar einige, insofern ich mich in den Themenbereichen sicher gefühlt habe, selbstständig zu führen. Unsere gemeinsame Weihnachtsfeier, zu der die Geschäftsstelle mich eingeladen hat, war ein toller Abschluss der gemeinsamen Zeit in der Sparkasse Rüdinghausen.

Ich hatte einen guten Start, welchen ich vor allem meinem Team in der Geschäftsstelle zu verdanken habe, die mich in allen Situationen unterstützt haben.

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Wie geht das von der Abwicklung her?
Wenn Sie mit Ihrer SparkassenCard Plus bezahlen, wird dieser Betrag nicht Ihrem Girokonto belastet. Der Betrag wird auf dem zur Karte gehörenden Konto verbucht.

Sie bestimmen selbst, welchen Betrag Sie in Anspruch nehmen und wie hoch die monatliche Rückzahlung sein soll, sieht man von der Mindestrate von 50,00 Euro pro Monat einmal ab. Außerdem können Sie jederzeit beliebige Sondertilgungen leisten, zum Beispiel auch den ganzen Betrag auf einmal zurückzahlen. Sollzinsen bezahlen Sie natürlich nur für den in Anspruch genommenen Betrag.

Mit der SparkassenCard Plus können Sie bei jedem Einkauf spontan entscheiden: Ratenzahlung in monatlichen Teilbeträgen oder über die klassische Karte den kompletten Kaufbetrag sofort vom Girokonto abbuchen lassen.

Gibt es zusätzliche Kosten außer den Sollzinsen?
Die SparkassenCard Plus und das dazugehörende Konto erhalten Sie kostenlos.
Ersatzkarte: Sofern durch den Karteninhaber zu vertretende Umstände verursacht, werden Kosten von 8,00 Euro in Rechnung gestellt.

Der aktuelle Sollzinssatz

Rechtlicher Ärger um Stellplatz, Parkhaus und Tiefgarage
Rechtlicher Ärger um Stellplatz, Parkhaus und Tiefgarage

Rechtlicher Ärger um Stellplatz, Parkhaus und Tiefgarage

Wo das Auto wohnt:  Immer wieder droht rechtlicher Ärger um Stellplatz, Parkhaus und Tiefgarage

Die meisten Familien verfügen über ein Auto, manche sogar über zwei. So angenehm es ist, mit Hilfe eines PKW mobil zu sein – zum Einkaufen, zur Arbeit oder in den Urlaub zu fahren –, so schwierig ist es aber oft auch, einen geeigneten Unterstellplatz für sein Auto zu finden. Im schlechtesten Falle gibt es sogar juristische Auseinandersetzungen um den Zuschnitt des Stellplatzes oder um Unfälle, die sich in einem Parkhaus ereignen. Hier dazu 9 Urteile deutscher Gerichte, die von diesem Themenkreis handeln.

Duplexgarage
Ähnlich aufmerksam sollten Nutzer von so genannten Duplexgaragen sein. Das sind Vorrichtungen, in denen aus Gründen der Platzersparnis zwei Autos übereinander abgestellt werden. Im konkreten Fall erlitt der in der oberen Abteilung geparkte PKW einen Schaden, weil zu wenig „Luft“ nach oben war. Der Betreiber der Anlage sollte haften, doch laut dem Amtsgericht Frankfurt am Main muss der Parkende selbst Acht geben. Im Urteil hieß es, bei der Nutzung des oberen Platzes bestehe „stets die Gefahr, dass Fahrzeuge, welche für die herrschende Raumhöhe zu hoch sind, beim Hochfahren der Anlage beschädigt werden“ (Aktenzeichen 30 C 799/09).

Garage als Kellerersatzraum
Nicht immer werden Garagen zweckbestimmt genutzt. Übertreibt es allerdings ein Nutzer und stapelt dort alte Küchenmöbel, Kartons und Fahrräder, so kann ihn die örtliche Bauaufsicht dazu zwingen, wieder Platz zu schaffen. Das ist zumindest dann der Fall, wenn es sich im rechtlichen Sinne um eine „notwendige Garage“ handelt – das heißt, eine Garage, die vom Bauherrn auf Grund behördlicher Vorschriften wegen der örtlichen Verkehrsverhältnisse errichtet werden musste. So urteilte das Verwaltungsgericht Darmstadt. Dem Betroffenen blieb daraufhin nichts anderes übrig, als auszuräumen (Aktenzeichen 2 K 48/12.DA).

Garagentor
Bei Garagentoren gilt dasselbe wie bei  Haus- und Wohnungstüren. Der Eigentümer muss seinen Mietern eine ausreichende Zahl von Schlüsseln zur Verfügung stellen, zumindest einen pro Haushaltsmitglied. In einem Streitfall war das nicht so, es gab gerade mal einen Schlüssel für ein Ehepaar. Das hatte zur Folge, dass einer von beiden Eheleuten tagsüber den Kinderwagen nicht auf dem einfacheren Weg über die Garage in die Wohnung fahren konnte. Das Landgericht sprach dem Ehepaar deswegen eine Mietminderung in Höhe von fünf Prozent zu. Es sei Mietern nicht zuzumuten, sich ständig wegen der Übergabe des einzigen vorhandenen Schlüssels abzusprechen Bonn (Aktenzeichen 6 S 90/09).

Getrennte Mietverträge
Wenn Wohnung und Garage mit getrennten Verträgen angemietet werden, dann kann ein Eigentümer auch unabhängig vom weiter fortbestehenden Vertrag über die Mieträume die Garage kündigen. Ein Mieter versuchte, sich gerichtlich dagegen zu wehren. Er argumentierte damit, dass sich schließlich Wohnung und Garage auf einem Grundstück befänden, man also durchaus von einem Zusammenhang ausgehen könne. Der Bundesgerichtshof hatte an der isolierten Kündigung jedoch nichts auszusetzen. Die getrennten Verträge ließen ja geradezu darauf schließen, dass es sich ausdrücklich „um ein separates Mietverhältnis handeln sollte“ (Aktenzeichen VIII ZR 245/12).

Parkhaus
Der Betreiber eines Parkhauses kann sich nicht einfach durch das Aufstellen eines Schildes mit der Aufschrift „Auf eigene Gefahr“ aus jeder Haftung stehlen. Im konkreten Fall war eine Rampe bei Nässe sehr glatt gewesen. Ein Nutzer stürzte und verletzte sich. Daraufhin verklagte er den Betreiber der Anlage wegen einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Doch der verteidigte sich vor dem Oberlandesgericht Bamberg mit dem von ihm angebrachten Schild. Das habe nicht für einen Haftungsausschluss gereicht, entschieden die Richter. Der Verantwortliche hätte zusätzlich etwas gegen das ihm bekannte Problem unternehmen müssen (Aktenzeichen 1 U 107/03).
Tiefgarage I
Wer mit seinem Auto eine Tiefgarage verlässt, der sollte es nicht zu eilig haben. Das gilt vor allem dann, wenn die Garage über ein Tor mit Fernbedienung verfügt. In diesem Falle sollte ein PKW-Lenker Blickkontakt zu der Schließanlage haben, wenn er auf den Auslöser drückt. Eine Frau hatte das nicht getan. Sie wollte per Knopfdruck das Tor heben, bemerkte aber nicht, dass ein anderer Nutzer bereits gedrückt hatte und sich deswegen das Tor wieder schloss statt aufzugehen. Motorhaube und Dach des Autos wurden eingedellt. Trotzdem musste nach Ansicht des Amtsgerichts München der andere Hausbewohner den Schaden nicht begleichen. Die Richterin war der Meinung, die geschädigte Autofahrerin hätte selbst besser aufpassen müssen (Aktenzeichen 231 C 2920/08).

Tiefgarage II
Auch im Falle nicht „notwendiger“, also behördlich nicht vorgeschriebener Stellplätze gibt es durchaus Grenzen des Zumutbaren. Ein Ehepaar lagerte auf dem ihm zustehenden Tiefgaragenstellplatz Kartons und Plastikmaterial. Das hielt der Eigentümer für unpassend und das Zusammenleben der Hausgemeinschaft störend. Das Amtsgericht München schloss sich dieser Meinung an. Eine solche Nutzung sei nicht mehr im Rahmen des Vertragszweckes (Aktenzeichen 433 C 7448/12).

Tiefgarage III
Ein Bauträger muss dafür sorgen, dass die Stellplätze in der von ihm errichteten Tiefgarage auch ohne größere Umstände zu befahren sind. Das ist nicht der Fall, wenn ein Nutzer zum Ausparken vier Fahrbewegungen und das Einklappen des Außenspiegels benötigt. Bei einem Bauprojekt war die Zufahrt durch eine aus statischen Gründen notwendige Betonsäule sehr eng geworden. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, hier liege ein Mangel vor und der Kaufpreis könne deswegen vom Erwerber gemindert werden. Die Bedingungen entsprächen „nicht dem, was die Beklagte nach den Gesamtumständen erwarten durfte“ (Aktenzeichen 7 U 182/11).

Tiefgarage IV
Wer mit dem Auto eine Tiefgarage hinter einem anderen PKW verlässt, der muss damit rechnen, dass beim Warten auf die Toröffnung das vor ihm stehende Fahrzeug auf der Rampe ein wenig zurück rollt. Deswegen ist ein Vorsichtsabstand einzuhalten. Der Halter eines Autos hatte das nicht bedacht. Die vorausfahrende Frau löste die Handbremse, gab aber zu wenig Gas und rollte deswegen etwa einen halben Meter zurück. Es kam zu einem Auffahrunfall. Das Oberlandesgericht München verurteilte den Nachfahrenden dazu, Schadenersatz zu leisten. Er habe den nötigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten (Aktenzeichen 10 U 572/12).

Textquelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

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Kündigung wegen übler Gerüche von Zigaretten?

Üble Gerüche: Starke Ausdünstungen von Zigaretten und Körpergerüche aus Mietwohnungen können zur Kündigung führen

Grundsätzlich ist es einem Mieter überlassen, was er hinter der verschlossenen Türe seiner Wohnung macht. Zumindest, so lange durch sein Handeln keine Gefahr oder keine übermäßige Störung für andere ausgeht. Die Grenze ist nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS aber dann erreicht, wenn Zigarettenqualm und Körpergerüche aus einer Wohnung die Nachbarn in erheblichem Maße beeinträchtigen.

Der Fall
Die Mieter einer Wohnung scherten sich offenkundig nicht darum, dass sich von ihrem Objekt aus über das gemeinsame Treppenhaus erhebliche Ausdünstungen in die gesamte Anlage verbreiteten. Es handelte sich um eine Mischung aus Schweiß und kaltem Tabakrauch. Die Nachbarn beschwerten sich, der Eigentümer mahnte die Betroffenen ab, doch nichts wurde besser. Daraufhin wurde den Verursachern der Geruchsstörungen die fristlose Kündigung ausgesprochen. Nachdem sie sich weigerten, kam es zu einer Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung.

Das Urteil
Ausdünstungen gehörten zur körperlichen Natur des Menschen, beschied das zuständige Amtsgericht. Deswegen seien sie bis zu einer bestimmten Grenze zu dulden. Auch die Gerüche von Essen, Rauch und Parfüm fielen darunter. Doch es gebe einen Punkt, von dem an es den Mitbewohnern schlechterdings nicht mehr zuzumuten sei, dass regelmäßig Schwaden über den Flur in ihre eigenen Wohnungen dringen. Dieser Punkt sei hier erreicht gewesen, zumal ja auch schon eine Abmahnung erfolgt war. Nun mussten die Mieter im Sinne des Hausfriedens die Wohnung räumen (Amtsgericht Wetzlar, Aktenzeichen 38 C 1389/12).

Text- und Bildquelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Streit wegen lärmendem Trockner

Streit wegen lärmendem Trockner

Wie eine Waschmaschine darf auch ein Trockner in einer Mietwohnung betrieben werden

Streit um Trocknerlärm: Die gegenseitige Rücksichtnahme einer Hausgemeinschaft geht nicht so weit, dass die Mieter weder eine Waschmaschine noch einen Trockner betreiben dürften. Geräusche, die von diesen Haushaltsgeräten ausgehen, sind nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS als sozialadäquat hinzunehmen.

Der Fall
Es war ein Streit darüber aufgekommen, ob Mieter innerhalb einer Wohnanlage eigenmächtig Waschmaschine und Trockner betreiben dürfen. Das hatte in erster Linie mit den Motoren- und Schleudergeräuschen zu tun, die manche Nachbarn als störend empfinden und die auch eine gewisse Lautstärke entwickeln können. Eine Regelung zur Nutzung dieser Geräte gab es im Mietvertrag nicht, also auch kein ausdrückliches Verbot.

Das Urteil
Das Aufstellen von Waschmaschinen und Trocknern gehöre, in Neubauten allemal, zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietsache, entschieden die zuständigen Freiburger Richter. Selbstverständlich müsse dabei auf das Einhalten von Ruhezeiten geachtet werden. Aber darum war es hier gar nicht gegangen. Die Geräte durften also bleiben. Der Eigentümer müsse sich allerdings darauf verlassen können, dass der Mieter sowohl Waschmaschine als auch Trockner bei der Benutzung je nach Alter und technischem Zustand immer wieder überwacht, um keine Schäden anzurichten (Landgericht Freiburg, Aktenzeichen 9 S 60/13).

Text- und Bildquelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Wertgutachten war als Nachlassverbindlichkeit strittig
Wertgutachten war als Nachlassverbindlichkeit strittig

Wertgutachten war als Nachlassverbindlichkeit strittig

Teurer Sachverstand: Erbe durfte Wertgutachten für ein Grundstück als Nachlassverbindlichkeit geltend machen

So genannte Nachlassverbindlichkeiten können im Zusammenhang mit einer Erbschaft geltend gemacht werden. Dabei handelt es sich u. a. um Kosten, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Erbes angefallen sind. Auch Sachverständigenkosten zum Nachweis des (niedrigeren) gemeinen Werts des Grundstücks gegenüber dem Fiskus zählen nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dazu.

Der Fall
Ein Steuerzahler stritt mit dem Finanzamt über den Wert eines von ihm geerbten Grundstücks. Der Fiskus hatte höhere Vorstellungen von der zu bezahlenden Erbschaftssteuer als er selbst. Deswegen ließ der Erbe von einem Sachverständigen ein Gutachten erstellen, das ihm dazu dienen sollte, seine Meinung zu untermauern. Dieses Dokument kostete rund 2.500 Euro. Ein Betrag, den der Steuerzahler dann auch gleich wieder in seiner Steuererklärung geltend machte. Der Fiskus lehnte ab. Die Begründung: Es handle sich um nicht abzugsfähige Kosten der Rechtsverfolgung (hier zur Minderung der Erbschaftssteuer).

Das Urteil
Der Bundesfinanzhof zeigte als höchste fachliche Instanz Verständnis für das Anliegen des Steuerzahlers. Im Urteil hieß es: „Der Begriff der Nachlassregelungskosten ist grundsätzlich weit auszulegen.“ Wenn wie hier ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang mit dem Erbfall vorliege, dann sei das erst recht der Fall. Deswegen gebe es keinen Grund, die Sachverständigenkosten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes nicht als Nachlassregelungskosten anzuerkennen. Der Fiskus musste die Steuererklärung entsprechend korrigieren (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen II R 20/12).

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Drachenbootrennen 2014
Drachenbootrennen 2014

Das Drachenbootrennen 2014

Erstmals hat ein Auszubildenden-Team am traditionellen Drachenbootrennen auf der Ruhr in Witten teilgenommen

An einem sonnigen Samstagmorgen tummelte sich eine Menge freudiger Leute unter den roten Sparkassenzelten nahe der Ruhr. Es war wieder einmal Zeit für das alljährig stattfindende Drachenbootrennen.

In diesem Jahr gingen wir als Azubi-Gruppe der Sparkasse zum ersten Mal mit einem eigenen Boot an den Start. Unter den über 80 Teams aus ganz Deutschland  konnten wir nach inensivem Training durch großen Einsatz durchaus auf uns aufmerksam machen und als Gruppe mehrere Erfolge erzielen. Als Sternstunde des Azubi-Bootes kann dabei ganz klar der Sieg über das etablierte Boot des Sparkassen-Teams festgehalten werden. Das wollen wir im nächsten Jahr auf jeden Fall wiederholen.

Die Mischung aus Sport und geselligem Beisammensein machte dieses Wochenende zu einem besonderen Erlebnis. Als Stärkung nach all der sportlichen Betätigung stand an unserem Zeltplatz der eigene Grill bereit.

Wir freuen uns jetzt bereits auf die neuen Auszubildenden, die in den nächsten Jahren zu unserem Team stoßen. In so einem Boot lernt man schnell, wie wichtig es ist, zusammenzurücken und an einem Strang zu ziehen – wie bei unserer täglichen Zusammenarbeit in der Sparkasse.

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Unsere neuen Auszubildenden

Azubis2014_550Unsere neuen Auszubildenden, die im September 2014 anfangen, haben sich Ende Mai zu einem Informationsgespräch getroffen:
hintere Reihe von links nach rechts: Markus Kaiser, Cedric Böhmer, Maximilian Prünte, Max Domogalla, Tim Leiskau, Lars Brehmer,
vordere Reihe von links nach rechts: Milena Dobic, Melanie Bibiko, Fabienne Abé, Angelina Gierlichs, Kathrin Detaille, Linda Borrmann, Daniel Szczypek

Ausbildungsleiterin Manuela Briele und Nils Hagenkötter von unserer Jugend- und Auszubildendenvertretung

Ausbildungsleiterin Manuela Briele und Nils Hagenkötter von unserer Jugend- und Auszubildendenvertretung

Unsere Ausbildungsleiterin Manuela Briele informierte unsere Neuen zu vielen Themen rund um den Einstieg in die Ausbildung bei uns. Girokonto anlegen, wieviel vermögenswirksame Leistungen (VL) man bekommt, wie hoch die Vergütung ist, was demnächst an Kleidung angesagt ist und vieles weitere.

Fast noch wichtiger ist aber das persönliche Kennenlernen, denn bislang ist man sich ja noch nicht so richtig begegnet. Da hat das Treffen jetzt einen guten Grundstein gelegt. Wir haben mit diesem Einstieg bisher beste Erfahrungen gemacht.

Nun aber zu unseren jungen Leuten

Was hat sie bewogen, sich bei uns zu bewerben?

Markus Kaiser

Markus Kaiser meint: Interessante Ausbildung, gute Weiterbildungsmöglichkeiten, viel Abwechslung

Cedric Böhmer

Cedric Böhmer: Anerkannt gute Ausbildung mit viel Perspektive

Melanie Bibiko

Melanie Bibiko haben positive Erfahrungsberichte von Freunden über die Ausbildung bei uns bewogen

Daniel Szczypek

Daniel Szczypek haben die abwechslungsreichen Aufgabengebiete überzeugt

Angelina Gierlichs

Für Angelina Gierlichs waren Zukunftsperspektiven und Teamwork entscheidend

Kathrin Detaille

Teamwork, eine solide Ausbildung und gute Perspektiven waren für Kathrin Detaille entscheidend

Max Domogalla

Für Max Domogalla von größter Bedeutung: die zukunftsorientierte Ausbildung

 Linda Borrmann

Linda Borrmann wird bei uns zu Immobilienkauffrau ausgebildet. Die Vielseitigkeit hat sie überzeugt.

Maximilian Prünte

Teamwork und die guten Perspektiven nach der Ausbildung sind für Maximilian Prünte wichtig.

Milena Dobic

Für Milena Dobic entscheidend: die guten Weiterbildungsmöglichkeiten nach der Ausbildung.

Fabienne Abé

Fabienne Abé haben die positiven Berichte unserer Auszubildenden überzeugt.

Lars Brehmer

Last but not least: Lars Brehmer, der hier mit Tim und Kathrin den Würfel wieder an seine alte Stelle schiebt. Teamwork, die Nähe zu Kunden und die guten Perspektiven waren für ihn entscheidend.

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3. Wittener Nacht der Ausbildung
3. Wittener Nacht der Ausbildung

Sie laden gemeinsam zum Besuch der 3. Wittener Nacht der Ausbildung ein (v. l. n. r.): Manuela Briele, Ausbildungsleiterin der Sparkasse Witten, Wolfgang Kowalczyk, Geschäftsführer der Deutsche Edelstahwerke Karrierewerkstatt GmbH, Melissa Helfrich, Mitarbeiterin beim Wittener Amt für Wirtschaftsförderung, Uwe Träris, Geschäftsführer der Stadtwerke Witten GmbH

In diesem Jahr geht bereits zum dritten Mal die „Wittener Nacht der Ausbildung“ auf dem Gelände der Deutschen Edelstahlwerke Karrierewerkstatt, Herbeder Straße 39, 58455 Witten, an den Start:
Am Freitag, dem 27. Juni, können sich Schüler – gern auch gemeinsam mit ihren Freunden, Geschwistern und Eltern – in der Zeit von 17.00 bis 22.00 Uhr rund um das Thema „Berufsausbildung und Karrierestart“ ausführlich informieren.

Insgesamt stellen sich diesmal 27 Wittener Unternehmen mit über 30 Ausbildungsberufen den Interessenten vor. Natürlich ist auch die Sparkasse Witten aktiv mit einem Informationsstand dabei. Hier und an vielen weiteren Informationsständen erhalten die Besucher per Stempelabdruck einen Buchstaben: Wer viele Infostände besucht – und sich so umfassend informiert – kann aus den so erhaltenen Stempelabdrücken das Lösungswort für eine Tombola mit attraktiven Preisen bilden.

Ein Besuch der dritten Wittener Nacht der Ausbildung lohnt sich also allemal!

Manuela Briele, Ausbildungsleiterin der Sparkasse Witten: „Wenn es die Wittener Nacht der Ausbildung nicht gäbe, müsste sie schleunigst erfunden werden, schafft Sie doch für alle Beteiligten handfeste Mehrwerte: Die Jugendlichen können sich während der Nacht der Ausbildung in Sachen Berufswahl umfassend informieren – und auch gleich mit Ansprechpartnern zahlreicher Wittener Betriebe persönlich Kontakt aufnehmen. Eine gute Gelegenheit, gleich vor Ort ins Gespräch zu kommen und gegebenenfalls ein Praktikum in einem der Wunschbetriebe zu vereinbaren. Und auch für die Wittener Unternehmen bietet sich die Chance, in Kontakt mit begeistert-interessierten – und natürlich entsprechend geeigneten – Bewerbern zu kommen. Gemeinsam mit den Auszubildenden der Sparkasse Witten freue ich mich auf unsere Teilnahme an der dritten Wittener Nacht der Ausbildung – und viele interessante Gespräche“, so die Ausbildungsleiterin der Sparkasse. Ihr Tipp für alle Schülerinnen und Schüler, die in Sachen Berufswahl und Karrierestart noch unsicher sind: „Macht am 27. Juni die Nacht zum Tag – und besucht die 3. Wittener Nacht der Ausbildung. Es lohnt sich!“

Tickets zum Preis von 1,50 Euro – die auch zur Teilnahme am „Nacht-der-Ausbildung-Gewinnspiel“ berechtigen, gibt’s an der Abendkasse vor Ort – oder auch im Vorverkauf, zum Beispiel beim Stadtmarketing Tourist&Tickt-Service, Marktstraße 7 (Rathausplatz), 58452 Witten.

Die gut 2.000 Mitglieder des S-Clubs, dem Club der Sparkasse Witten für junge Leute im Alter von 13 bis 18 Jahre, haben gegen Vorlage ihres S-Club-Ausweises an der Abendkasse übrigens kostenlosen Eintritt zur 3. Wittener Nacht der Ausbildung.

 

Weitere Informationen zur 3. Wittener Nacht der Ausbildung gibt’s unter www.wittener-nacht.de

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Vorstellungsgespräch

Anna Lena GerhardtHeute berichte ich, wie ich mein Vorstellungsgespräch bei der Sparkasse erlebt habe.

Nachdem ich den Eignungstest erfolgreich absolviert hatte, erhielt ich eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bei der Sparkasse Witten. Nach der Freude, das es mit dem Eignungstest geklappt hat, kam dann aber doch ein wenig Panik. Es würde mein erstes Vorstellungsgespräch sein. Und noch keine Ahnung, was da auf mich zukommen würde.

Um sich auf die ungewohnte Situation vorzubereiten, fragte ich bei Freunden und Familie nach gemachten Erfahrungen. Was wird da so gefragt, was muss man unbedingt wissen und so weiter. Ich sammelte etliche Ratschläge ein: Das  Wissen um aktuelle Nachrichten sei erforderlich. Und natürlich auch über das Unternehmen Sparkasse. Ganz wichtig sei es, dass ich mir über meine Stärken und Schwächen Gedanken machen und im Gespräch ganz natürlich sein solle. Ich sei schließlich ein netter Typ und das würden die bei der Sparkasse auch schon merken, meinten meine Freundinnen. Na dann los.

Am vereinbarten Termin erschien ich mit den anderen acht ausgewählten Bewerbern in der Sparkasse. Wir wurden von der Ausbildungsleiterin Frau Briele und dem Personalchef Herrn Becker herzlich begrüßt. Da es sich um eine sog. Vorstellungsrunde handelte, wurden wir acht alle in einen Raum gebeten. Dort erwarteten uns weitere Sparkassenmitarbeiter, die an der Runde teilnehmen würden, u.a. vom Personalrat. Auch wenn alles getan wurde: die Nervosität war jedem der Eingeladenen anzumerken.

VorstellungsgesprächWir starteten mit einer 20-minütigen Diskussionsrunde. Das war eine spannende Sache, weil ich natürlich zusehen musste, mich gut einzubringen. Danach gingen wir über in eine Fragerunde aus verschiedenen Bereichen. Durch die Anwesenheit mehrerer Personen auf beiden Seiten bestand die Möglichkeit, sich auf die Frageweise einzustellen. So wurde die Anspannung etwas abmildert. Wenn ihr jetzt erwartet, hier etwas mehr zu den Fragen zu erfahren, die von den Sparkassenleuten gestellt wurden, muss ich euch enttäuschen: Dienstgeheimnis. Schön war es, dass auch mal herzlich miteinander gelacht wurde, ohne natürlich die Situation zu vergessen, in der man sich befand. Das zeigte mir aber, dass ich mit meiner Wahl des Ausbildungsplatzes richtig gelegen habe. Denn wo nicht miteinander gelacht werden kann, ist kaum gutes Arbeiten, denke ich mir.

Nach rund 2,5 Stunden war die Vorstellungsrunde beendet. Bevor wir verabschiedet wurden, hatten wir aber noch die Möglichkeit, selber Fragen an die Sparkassenangestellten zu richten. Davon wurde dann gut Gebrauch gemacht.

Uns wurde zugesagt, binnen weniger Tage das Ergebnis zu bekommen – telefonisch vorab, wenn es geklappt hat, per Post, wenn nicht.

Tipp: Wenn man eine Absage bekommt, sollte man auf jeden Fall nachhaken, woran es gelegen hat, damit man beim nächsten Mal noch besser vorbereitet ist.

Zum Glück und zur Freude, das könnt ihr euch sicherlich denken, habe ich einen Telefonan-ruf erhalten.

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Wittener Tag des Sportabzeichens am 1. Juni im Wullenstadion
Wittener Tag des Sportabzeichens am 1. Juni im Wullenstadion

Sie laden gemeinsam am 01. Juni 2014, in das Wittener Wullenstadion, ein (v. l. n. r.): Olaf Michel, Abteilungsdirektor Privatkunden, Sparkasse Witten, Dagmar Möllers, KreisSportBund Ennepe Ruhr, Tanja Lücking, Geschäftsführerin StadtSportVerband Witten, Ines Großer, StadtSportVerband Witten, Rainer Vogt, Sportabzeichen-Obmann, StadtSportVerband Witten

Wittener Tag des Sportabzeichens am 1. Juni im Wullenstadion

Die Sparkasse Witten unterstützt die lokalen Aktivitäten rund um das Deutsche Sportabzeichen, und hat für ein Gewinnspiel, welches unter allen Teilnehmern/innen am Wittener Tag des Sportabzeichens, am Sonntag, 06. Juni 2014, in der Zeit von 12.00 bis 18.00 Uhr, im Wittener Wullenstadion durchgeführt wird, folgende Preise zur Verfügung gestellt:
– einen 10-Gramm-Goldbarren im Wert von derzeit rund 325,- Euro – sowie
– zwei Ticket-Gutscheine für Konzerttickets, bzw. Eintrittskarten im Wert von jeweils 150,- Euro, einzulösen im TicketCenter der Wittener Stadtmarketing GmbH.

Zusätzlich hat die Sparkassen-Finanzgruppe – als größter nichtstaatlicher Sportförderer Deutschlands – auch in diesem Jahr wieder einen bundesweiten Sportabzeichen-Wettbewerb ausgelobt: Mit Preisen im Gesamtwert von 100.000,- Euro:

www.sportabzeichen-wettbewerb.de

Olaf Michel, Abteilungsdirektor Privatkunden bei der Sparkasse Witten, überreichte jetzt bei einem gemeinsamen Pressetermin von StadtSportVerband Witten und KreisSportBund Ennepe Ruhr die Gewinnspielpreise der Sparkasse Witten für den Wittener Sportabzeichen-Aktionstag. „Wir tragen gern dazu bei, noch mehr Wittener aktiv für das Sportabzeichen zu begeistern – und den olympischen Gedanken so auch in den Breitensport zu übertragen“, so Olaf Michel.

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