BFH-Urteil zu haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen

BFH-Urteil zu haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen

Nach Willen des Gesetzgebers können haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen bis zu einer gewissen Grenze steuerlich geltend gemacht werden. Das nützen viele Bürger aus und geben solche Rechnungen in ihrer Einkommensteuer an. Aber gehören auch Erd- und Pflanzenarbeiten dazu?

Der Fall
Ein Ehepaar ließ den Garten eines gemeinsam bewohnten Anwesens von einem Fachbetrieb gärtnerisch gestalten. Es wurde eine Stützmauer errichtet, die Arbeiter bewegten große Mengen Erde und setzten Pflanzen ein. Das zuständige Finanzamt wollte diese Ausgaben nicht in der Einkommensteuererklärung anerkennen. Hier sei ein Garten erstmals angelegt worden, weswegen man die Arbeiten nicht als übliche haushaltsnahe Dienstleistung gelten lassen könne.

Das Urteil
Die Richter des Bundesfinanzhofs wandten sich gegen die Meinung des Fiskus und des Finanzgerichts. Es sei ohne Belang, ob ein Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet werde. In beiden Fällen handle es sich um Maßnahmen, die in einem Haushalt dazu beitragen, einen ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten oder herzustellen (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 61/10).

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

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Die pushTAN-App
... die TAN an

… die TAN an

Online-Banking ist bequem, einfach und … auch sicher? Daran scheiden sich die Geister. So mancher Bankkunde ist bei diesem Thema so verunsichert, dass er lieber gleich ganz die Finger davon lässt.

Die pushTAN-App

Die pushTAN-App zeigt …

Bevor ich hier auf die zur Zeit gängigen Verfahren für das Online-Banking eingehe, noch etwas Allgemeines zum Thema Sicherheit. Vor ein paar Tagen las ich, wie sich Trickbetrüger zwei Porsche Cayenne unter den Nagel gerissen haben. Sie stellten den Fahrern ein Hindernis in den Weg. Der eine Fahrer stieg aus, ließ aber den Schlüssel stecken. Der

Gauner konnte sich also einfach in den Wagen setzen und wegfahren. Der andere Fahrer zog wenigstens den Schlüssel ab, schloss aber nicht ab. Der Kriminelle war dann zur Stelle, riss dem verblüfften Mann den Schlüssel aus der Hand und fuhr von dannen.

Was hat das nun mit Online-Banking zu tun? Ob Auto, Wohnung, Haus oder PC, halten Sie immer alles gut „unter Verschluss“. Für Ihren Rechner gibt es dazu noch besondere Aufpasser und Schutzzäune – übersetzt Antiviren-Software und Firewalls.

Mehr dazu lesen Sie hier

Nun aber zu den Verfahren, wie man die für Überweisungen und andere Transaktionen (Limitänderungen, Kreditkartenbestellungen, Tages- und Festgeldanlage etc.) notwendigen TAN erzeugt (TAN = Transaktionsnumer).

Ganz neu und insbesondere für das Mobile Banking entwickelt: das pushTAN-Verfahren

Das pushTAN-Verfahren bekommen Sie ausschließlich bei deutschen Sparkassen. Damit kann man sicher und bequem auch unterwegs im In- wie im Ausland seine Transaktionen vornehmen – auf dem Smartphone, dem Tablet, dem Laptop oder auch dem stationären Rechner. Und es geht auch mit diversen Banking-Softwareprogrammen.

Wie funktioniert pushTAN? Die wie bei allen modernen TAN-Verfahren nur für die eine Transaktion generierte TAN wird in eine spezielle App gesendet. Die Sparkassen-pushTAN-App gibt es für Apple (iOS ab Version 4.3) und Android (ab Version 2.3). Aus Sicherheitsgründen geht das natürlich nur dann, wenn das Gerät nicht zuvor manipuliert wurde (jailbreak, gerootet etc.). Die TAN wird dabei extra verschlüsselt übertragen. Zwischen der Banking-App „Sparkasse oder „Sparkasse+“ und der „pushTAN-App“ besteht eine eindeutige Kanaltrennung. Zudem ist die „pushTAN-App“ mit einem speziellen 8-stelligen Kennwort geschützt.

Mit dem neuen pushTAN-Verfahren sind Sie als Sparassen-Kunde besser dran als Kunden anderer Banken, wenn es um „Mobile Banking“ geht. Bei uns nutzen übrigens schon mehr als 30 Prozent aller Online-Kunden aktiv die App „Sparkasse“ oder „Sparkasse+“.

Video zum pushTAN-Verfahren

Weitere Informationen zum pushTAN-Verfahren

Das chipTAN-Verfahren, auch smartTAN genannt

Mittels eines kleinen sog. „TAN-Generators“ erstellen Sie Ihre TAN einfach selbst. Das geht an jedem Ort der Welt. Außer dem TAN-Generator benötigen Sie noch Ihre EC-Karte, sprich Ihre SparkassenCard, wenn Sie Kunde einer Sparkasse sind. Das kleine, handliche Ding passt in jede Tasche und ist mit jedem internetfähigen PC nutzbar.

Der direkte Zusammenhang zwischen TAN und dem von Ihnen erteilten Auftrag sorgt für hohe Sicherheit. Die automatische Datenübertragung vom PC-Bildschirm erspart es Ihnen, manuelle Eingaben am TAN-Generator zu tätigen. Sie überprüfen dann die im Display angezeigten Auftragsdaten. Erst danach bestätigen Sie deren Richtigkeit mit der Taste „OK“. So sind Sie vor manipulierten Überweisungen, die Ihnen vielleicht mit einer Schad-Software untergeschoben, gefeit. Denn auf dem TAN-Generator würden Sie die manipulierten Daten sehen!

Video zum chipTAN-Verfahren

Weitere Informationen zum chipTAN-Verfahren

Das smsTAN-Verfahren, auch mTAN oder mobile TAN genannt

Einfaches Handling, weil man dazu sein Handy oder Smartphone nutzen kann, das man eh dabei hat. Für das smsTAN-Verfahren benötigen Sie weder eine Software noch ein Sicherheits-Zertifikat auf Ihrem Handy. Bitte merken: Ihre Sparkasse bzw. Bank wird Sie niemals zu Installationen dieser Art auffordern. Da sind dann mal wieder Gauner am Werk. Bekommen Sie eine solche Aufforderung, sofort löschen!

Wie bei den Verfahren pushTAN und chipTAN haben Sie auch hier eine hohes Sicherheitspotential, da neben der smsTAN zusätzliche auftragsbezogene Daten zur Prüfung auf Ihr Handy übertragen werden – zum Beispiel bei einer Einzelüberweisung die Kontonummer bzw. die letzten 10 Stellen der IBAN des Empfängers. Zusätzlicher Schutz: Jede smsTAN ist zeitlich begrenzt und nur für den jeweiligen Auftrag gültig. Und wie immer: Erst prüfen, dann die TAN für die Transaktion verwenden.

Video zum smsTAN-Verfahren

Weitere Informationen zum smsTAN-Verfahren

TAN-Listen auf Papier

Es gibt sie wohl immer noch, die TAN-Listen. Schon etwas sicherer ist dabei die iTAN. Zum Absenden wird der Kunde gebeten, eine bestimmte TAN aus der ihm zugesandten Liste einzugeben, also z.B. „Bitte geben Sie die 25. TAN von Ihrer TAN-Liste ein“. Wenngleich schon etwas altertümlich, hat das für den „mobilen“ Nutzer den Vorteil, dass er ohne Zusatzgerät seine TAN erzeugt. Auch die Gefahr, dass Kriminelle eine solche Liste physisch „abgreifen“, ist gering.

Aber vor Betrug ist man auch hier natürlich nicht sicher. Über gefälschte Bankseiten, fingierte E-Mails und sogar per Telefon versuchen die Gauner an die Transaktionsnummern und ihre Platzierung auf der Liste zu kommen, um dann mittels zuvor auf dem Rechner installierte Schadsoftware Überweisungen zu manipulieren.

Das hatte ein solches Ausmaß angenommen, dass sich die Sparkassenorganisation schon vor einiger Zeit entschloss, dem andere, sicherere Systeme entgegenzusetzen.

DeathtoStock_Wired2Die Schufa-Auskunft gibt es kostenlos – einmal pro Jahr

Bevor Sie einen Kredit aufnehmen, fragen Sie die Richtigkeit der Daten bei der Schufa ab. Alle positiven und negativen Merkmale stehen in der Selbstauskunft (Datenübersicht nach §34 BDSG), die Sie einmal im Jahr kostenlos einholen können. Fehler in der Datenbank können dazu führen, dass Sie Kredite zu schlechteren Bedingungen bekommen. Achtung, nicht von dem kostenpflichtigen Angebot auf der Seite der Online-Selbstauskunft ablenken lassen!

Zur Selbstauskunft geht es hier

Aufpassen, wenn Sie die Schufa-Auskunft einholen lassen:
Wenn man bei einer Bank oder Sparkasse einen Kredit aufnehmen will, unbedingt darauf achten, den Mitarbeiter zu bitten, bei der üblichen Schufa-Abfrage die „Anfrage Kreditkonditionen“ zu stellen.
Wird nämlich die „Anfrage Kredit“ gestellt, kann es bei einer späteren Abfrage so wirken, als hätte man kein Geld bekommen. Die Bonitätsbewertung sinkt und Folgekredite können dann teurer sein.

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EU-Parlament
Euros in Cafe

Bei der Bankenunion geht es nicht um Kleingeld

In der Finanzmarktkrise wurde sehr deutlich, die Banken ihre Risiken reduzieren müssen, sollen nicht die Steuerzahler in der EU dafür geradestehen. Also die Risiken begrenzen und für das eigene Handeln stärker in die Verantwortung genommen werden. Glechzeitig, so die einhellge Meinung der politisch Verantwortlichen, sollte auch der Schutz von Sparern erhöht werden. So hat das Europaparlament nach zähen Verhandlungen nun die Europäische Bankenunion ins Leben gerufen.

Was ist konkret beschlossen worden?

  • Für alle Kreditinstitute innerhalb der Europäischen Union wird eine gemeinsame Bankenaufsicht geschaffen.
  • Es werden sog. „Abwicklungsmechanismen“ aufgebaut, welche die Steuerzahler besser als bislang davor schützen sollen,  für die Rettung von internationalen Großbanken aufkommen zu müssen. Dazu wird unter anderem  ein Abwicklungsfonds aufgebaut, in den die Banken einzahlen müssen.
  • Schaffung einheitlicher Anforderungen für Einlagensicherungssysteme in allen EU-Mitgliedsstaaten. Sie sollen im Ernstfall das Guthaben der Kunden bei einer Bank bis 100.000 Euro sichern. Bei uns in Deutschland existieren solche Einlagensicherungen bereits seit Jahrzehnten, zum Beispiel der Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe.

Die Regelungen treten nach der Bestätigung durch die EU-Mitgliedstaaten in Kraft.

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Reisen
Reisen

Informationen zu Reisezahlungsmitteln

Welches Zahlungsmittel ist in meinem Urlaubsland das am besten geeignete: Bank- bzw. SparkassenCard – immer noch vorzugsweise EC-Karte genannt -, Kreditkarte oder Reiseschecks?

Wir halten hier für Sie alle dazu wichtigen Informationen bereit

Sie wählen einfach Reiseziel aus – zu über 200 Ländern gibt es entsprechende Erläuterungen:

  • Landeswährung, Umtausch und Rücktausch
  • Bestehende Ein- und Ausfuhrbestimmungen von Fremd- und Landeswährung bei Ein- und Ausreise
  • Außerdem Empfehlungen: Allgemeine Informationen zur Akzeptanz von MasterCard, VIA und natürlich der SparkassenCard, Bargeldabhebung an Geldautomaten und Akzeptanz von Reiseschecks

Zudem besteht die Möglichkeit, sich über die Rubrik NEU alle Länder anzeigen zu lassen, bei denen sich Änderungen ergeben haben.

Praktisch: Direkt über die Startseite sind alle Notrufnummern aufzurufen, die Sie bei einem Kartenverlust nutzen können.
Desweiteren führen Sie Links schnell zu städtebezogenen Geldautomatensuche von MasterCard, Maestro und VISA.

Erkennen Sie auf dem Bild diese vielbereiste Insel? Wenn ja, schreiben Sie uns.

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Alle Action & Fun-Workshops und Top-Gewinne auf einen Blick!

Indoor Skydiving

Indoor Skydiving

Jetzt Action & Fun gewinnen:
Zu Zweit abheben – beim INDOOR SKYDIVING
So was Krasses musst du einfach erleben: Da Action & Fun bei uns Club einfach zusammengehören, macht dieser Gewinn auch nur zu Zweit echt Spaß!!! Also: Mach’ mit und beim Indoor Sky Diving mit deinem BFF / deiner BFF einfach ab! In Deutschlands einzigem vertikalen Windtunnel in Bottrop kann jeder durch die Lüfte fliegen – egal ob Anfänger oder Profi! Im Mai 2008 legte die Indoor Skydiving Bottrop GmbH den Grundstein für den bis zu 286 km/h schnellen High-Tech-Windtunnel und Deutschlands einzige professionelle INDOOR SKYDIVING-Simulation. Ein echter Hammer! Auch Kinder ab 4 Jahren können hier bereits ihre ersten Flugversuche starten. Daher gilt Indoor Skydiving Bottrop als eine der modernsten und sichersten Anlagen ihrer Art weltweit! Check’ das einfach mal selber, wie easy der Traum vom Fliegen ist und lass’ dich im gleichmäßigen Windstrom treiben! Besonders sportlich oder körperlich fit, musst du dafür nicht sein. Bilder dazu findest du auf unserer Facebookseite unter www.facebook.com/sparkassewitten.
Check’ auch einfach mal deine S-Club Vergünstigung: 20% Rabatt auf alle Einsteigerpakete. Einlösbar montags bis freitags.
FEEL FREE! Gewinne jetzt mit INDOOR SKYDIVING einen „AIRlebnis für Zwei“-Gutschein!
Beantworte nur folgende Frage:
Was bietet INDOOR SKYDIVING?
a) den Traum vom Fliegen
b) den Traum vom Tauchen
Die richtige Antwort mail’ uns bitte bis zum 12.05.2014 an s-club@sparkasse-witten.de.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Gewinnspiel zur Fußball-WM

Gewinnspiel zur Fußball-WM

Mitmachen & die Public Viewing VIP-Lounge gewinnen!
Du bist S-Club Mitglied? Dann mach’ mit und sicher’ dir die heißbegehrte WM-Fan-Lounges im BACKHAUS. Eine Chill-Area – exklusiv für dich und fünf deiner Freunde – ist beim Public Viewing zur Fußballweltmeisterschaft 2014, am 21.06.2014, um 20.30 Uhr (Deutschland – Ghana) reserviert (inkl. einem Pizza-Menü & Getränk).
Beantworte nur folgende Frage:
Wo wird in diesem Jahr die Fußball-Weltmeisterschaft ausgetragen?
a) Südamerika
b) Südafrika
c) Südostasien
Die richtige Antwort mail’ uns bitte bis zum 10.06.2014 an s-club@sparkasse-witten.de.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen

All-in-one-Party

All-in-one-Party

Up all night! Wittens krasse ALL-in-one-Party!
Wenn es heißt: Richtig abzufeiern, dann ist die All-in-one-Party in Wittens WERK°STADT die allererste Adresse! Als Party-Instanz Nr. 1 sind ihre Dance-Floors weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt.
& don’t forget: Als S-Clubber hast du vergünstigten Eintritt und ein Getränk frei!
Also: Warum nicht sofort mit deiner ganzen Clique richtig abfeiern???
Diese Termine solltest du auf gar keinen Fall verpassen: 23.05. / 06.06. / 26.09. / 24.10. / 28.11.

Fashion & Acessoires-Nähkurs

Fashion & Acessoires-Nähkurs

Be creative!!! Neue Fashion & Acessoires-Nähkurse!
Melde dich jetzt an!
Hey, Girls! Der neue Muttertags-Fashion-Kurs findet am Sa. 03.05.2014 von 10 bis 13 Uhr statt. Genäht wird eine Schürze für das Muttertagsfrühstück. Kosten je Kurstag 19,50 Euro incl. Material. Also, jetzt anmelden!!!
Abiball? Und noch nicht das richtige Outfit??? Don’t panic! Der Fashion & Accessoires-Nähkurs rund um das Thema „Abiball“ findet am Mi., 11.06. und Fr., 13.06. jeweils von 16.30 bis 19 Uhr statt. Hier stylt ihr ein mega-angesagtes Bolerojäckchen – genau der richtige Hingucker für diesen besonderen Abend. Jetzt schnell anmelden, bevor die Plätze weg sind! Der Kurs (beide Termine) incl. Material kostet 39,00 Euro.
Hast du eigene Näh-Ideen und möchtest die gerne umsetzen?
Schreib’ einfach an andreasnaehkurs@aol.com oder ruf ’an unter 0152/07253146

Breakdance & Hip Hop-Workshop

Breakdance & Hip Hop-Workshop

Move your body:
Breakdance & Hip Hop-Workshop
Lernt diese beiden unterschiedlichen Tanzstile kennen, probiert die ersten Tricks und Moves zu fetziger Musik unter Anleitung unserer Spezialisten / Trainer aus.
Das Ganze natürlich kostenlos und unverbindlich. Meldet euch für einen oder beide Workshops an und reserviert euch einen Platz. Achtung: begrenzte Teilnehmerzahl!
Wir freuen uns auf Euch.
Termine:
Breakdance: Montag, den 28. April, von 16.30 bis 17.30 Uhr
Hip Hop: Samstag, den 3. Mai, von 15 bis 16 Uhr
Kosten: keine
Infos & Anmeldungen in deiner Tanzschule
Feldmann-Hartmann, Bachstraße 11;
Tel.: 0 23 02 / 1 23 98 oder www.ts-hartmann.de

3. Wittener Nacht der Ausbildung

3. Wittener Nacht der Ausbildung

Check´ deine Zukunft!
Bei der 3. Wittener Nacht der Ausbildung
Mach’ am 27. Juni 2014 die Nacht zum Tag und entdecke nebenbei auch noch deine Zukunft. Wie das gehen soll? Ganz einfach: Die 3. Wittener Nacht der Ausbildung zeigt dir, was in Sachen Ausbildung alles so geht. Am besten du bringst deine Freunde, Geschwister und Eltern gleich mit! Kleiner Tipp: Erzähl’ doch auch deinen Lehrern davon!!!
Auf dem Gelände der Deutschen Edelstahlwerke Karrierewerkstatt warten auf dich Wittener Unternehmen, die für das Jahr 2015 Ausbildungsplätze vergeben und dir zeigen wollen, was sie in Sachen Karrierestart alles zu bieten haben. Natürlich ist die Sparkasse Witten mit am Start! Hier kannst du dich umfassend über das Berufsbild „Bankkaufmann/-kauffrau“ informieren. Übrigens: Die Sparkasse Witten bietet natürlich auch die begehrten Plätze der dualen Ausbildung an, also Ausbildung & Studium! Dass die Ausbildung bei der Sparkasse alles andere als spießig ist und nicht nur aus Zahlen und Formularen besteht, davon kannst du dich direkt vor Ort überzeugen.

Shoot it out!

Shoot it out!

Shoot it out!
Mal wieder ein echt cooler Workshop – die S-Club Shooters!
Du hast gute Augen und eine ruhige Hand? Dann wirst du dein Ziel treffen.
Nach einem kurzen Sicherheitstraining und einer Einweisung zum Umgang mit den Sportwaffen geht’s auf den Schießstand. Bekanntlich kommt nach der Action der Fun.
Mmmmh, also für das leibliche Wohl ist rundum gesorgt. Und wenn das Wetter es zulässt, schmeißen wir den Grill an;)) Meldet euch also jetzt in eurem S-Club Büro an (0 23 02 / 1 74 14 06). Ihr wisst ja, die begehrten Teilnehmerplätze sind schnell vergeben!
Infos und Anmeldung
Ort: SSV Borbach, Große Borbach 21, 58453 Witten
Datum: 05.09.2014, 16.30 Uhr – 18.30 Uhr
Kosten: keine
Teilnehmerzahl: 10 – 12 Teilnehmer

Looks like Lana!

Looks like Lana!

Looks like Lana!
Hey, Girls! Das solltet ihr nicht verpassen! Ihr wolltet schon immer mal so aussehen wie Lana del Rey? Mit dem gleichen ultra-krassen Hairdesign & 60’s Make-up? Dann seid ihr bei diesem Workshop genau richtig! Unter der fachkundigen Anleitung von Carina Patrizia Gerards, Inhaberin des Wittener Stylingunternehmens „Princess Room“ und renommierte Visagistin und Make Up Artist, verwandelt ihr euch an diesem Nachmittag in den angesagten Megastar. In Sachen Schönheit, Styling und professionellem Make-up gilt Carina Gerards in der Szene und bei Fotoshootings als echter Profi. Melde dich jetzt an in deinem S-Club Büro unter 0 23 02 / 1 74-14 06 oder per E-Mail an s-club@sparkasse-witten.de.
Teilnehmer: max. 10 Teilnehmerinnen
Termin: 04.06.2014, 17 – 19 Uhr
Kosten für S-Club-Mitglieder: keine
Ort: Eckardtstr. 60, 58453 Witten

Create your own sound!

Create your own sound!

DeeJay: Create your own sound!
Am 07.05.2014 findet der nächste Action & Fun-Workshop mit der ultimativen Sparkassen DJ School statt. Ob „Backspinning“, „Scratching“ oder „Pitching“: DJ Audreo zeigt dir alle Tricks für professionelles „DJing“, die Basics des Auflegens und Mixens.
Du bist der Star!!! Und falls du’s drauf hast, kannst du bei der All-in-one-Party, am 23.05.2014 ab 19 Uhr DJ Sebastian voll supporten! Also: Jetzt fett anmarkern!!! 07.05.2014, von 17 bis 19 Uhr in der WERK°STADT, im „Treff“, Mannesmannstr. 6 in Witten
Achtung! Der Kurs ist auf 5 Teilnehmer begrenzt! Zuschauer absolut erwünscht!
Melde Dich am besten sofort im S-Club Büro an und sicher dir einen Platz (0 23 02 / 1 74 14 06)
ABSOLUTELY FREE! GRATIS!

(v.l.n.r. Marek Kurowski/Sparkasse Witten, Damian Trzcionka)

(v.l.n.r. Marek Kurowski/Sparkasse Witten, Damian Trzcionka)

Oftmals steckt mehr drin, als man denkt!

Dass auch der Sparkassen-Autokredit der Sparkasse Witten eine ganze Menge mehr bietet, davon konnten sich die Besucher im Rahmen einer Einführungsaktion des neuen Mercedes Modells GLA , am 15. März 2014 im Wittener Autohaus LUEG überzeugen.

Am Informationsstand der Sparkasse Witten sorgte ein Gewinnspiel zu Autokredit und KFZ-Versicherung an diesem Tag für reges Interesse und viel Spaß bei allen Teilnehmern. Ziel war es, die Menge an aufgeblasenen „reingestopften Luftballons“ in den roten A-Klasse-Flitzer der Mobilen Finanzberatung zu erraten.

Etwas Glück und ein gutes Auge bescherten Damian Trzcionka einen Tankgutschein über 200 €.

Da hieß es: „Voll abfahren“ auf den Sparkassen-Autokredit!

Kundenberater Marek Kurowski gratulierte dem glücklichen Gewinner.

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Gitarrenunterricht verschwiegen

Gitarrenunterricht verschwiegen

Das kostete einen Mieter nach höchstrichterlicher Rechtsprechung seine Wohnung

Es sah alles nach einem langen, treuen Mietverhältnis über mehrere Generationen hinweg aus. Eine Frau wohnte 57 Jahre lang in einer Wohnung, in den letzten Jahren war ihr Sohn mit eingezogen, hatte ihre Pflege übernommen und wollte nach ihrem Tode selbst in den Vertrag eintreten. Er hatte ja auch schon wieder fünf Jahre lang in dem Objekt gelebt. Doch statt einer Bestätigung erhielt er vom Eigentümer eine außerordentliche Kündigung.

Die Begründung:
Er habe über längere Zeit hinweg in dieser Wohnung Gitarrenunterricht erteilt und davon nichts mitgeteilt. Das sei eine gewerbliche Nutzung und entspreche nicht dem vertraglich vereinbarten Nutzungszweck. Außerdem habe es den Hausfrieden gestört, weil es deswegen zu Streitereien mit den Nachbarn gekommen sei. Wie der Infodienst Recht und Steuern der LBS mitteilt, schlossen sich Deutschlands höchste Richter dieser Argumentation an und bestätigten die Kündigung. Wenn eine Immobilie ausschließlich zu Wohnzwecken angemietet sei, dürfe der Eigentümer nicht nach außen hin mit freiberuflichen oder gewerblichen Aktivitäten in Erscheinung treten (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 213/12).

Text- und Bildquelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Umzugskosten keine Werbungskosten

Umzugskosten keine Werbungskosten

Umzug eines Arbeitnehmers fiel nicht unter die Rubrik Werbungskosten

Grundsätzlich darf ein Arbeitnehmer, der (nahezu) ausschließlich aus beruflichen Gründen umzieht, die Ausgaben dafür als Werbungskosten geltend machen. Doch die Finanzämter blicken sehr kritisch darauf, wenn dies jemand beansprucht. Ein Betroffener scheiterte nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS daran, dass er zwar näher an seinen Einsatzort heranzog, aber doch immer noch relativ weit entfernt davon war.

Der Fall
Ein Angestellter wohnte nach einem Wechsel des Arbeitgebers plötzlich statt bisher 61 nun mehr als 450 Kilometer von seinem Einsatzort entfernt. Das schien ihm auf Dauer ein untragbarer Zustand zu sein. Deswegen entschloss er sich zu einem Umzug in eine andere Stadt, wo er das frühere Elternhaus bewohnte. Nun befand er sich 255 Kilometer von seinem Einsatzort entfernt – eine deutliche Verbesserung, aber auch nicht gerade in der Nachbarschaft. Er machte den Umzug als Werbungskosten geltend und scheiterte damit vor dem Fiskus.

Das Urteil
Die Finanzrichter stellten fest, dass die nun verbleibende Fahrtzeit bei weitem die Zeitspanne übersteige, die ein Arbeitnehmer üblicherweise auf sich nehme. Das lege den Schluss nahe, dem Betroffenen sei es hauptsächlich darum gegangen, in das ihm seit mehreren Jahren gehörende Elternhaus einzuziehen. Die Verkürzung des Arbeitsweges sei in dem Falle nur eine willkommene Nebenerscheinung eines eigentlich privat motivierten Umzuges. In den Genuss der Anerkennung von Werbungskosten kam er deswegen nicht (Finanzgericht Niedersachsen, Aktenzeichen 4 K 44/13, Revision zugelassen).

Text- und Bildquelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

 

Wohngeldschulden "geerbt"

Wohngeldschulden „geerbt“

Erben mussten nach höchstrichterlichem Urteil für den Betrag aufkommen

Wer etwas erbt, der freut sich zunächst einmal über diesen Vermögenszuwachs. Aber nicht immer hält diese Freude einer näheren Betrachtung Stand. Manchmal entwickelt sich daraus richtiger Ärger. So zum Beispiel, wenn man mit einer Wohnung, ohne es zu wissen, gleichzeitig auch die dazu gehörigen Wohngeldschulden übernommen hat. Ist die Erbschaft erst einmal angenommen, so gibt es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS kein nachträgliches Zurück mehr.

Der Fall
So war das nicht gedacht gewesen, als die Erben eine Wohnung (bzw. Anteile davon) übernahmen. Sie hatten sich davon finanzielle Vorteile versprochen. Doch nach der Eintragung ins Grundbuch trat die Eigentümergemeinschaft auf den Plan und forderte die Wohngeldrückstände aus zwei Jahren. Die Erben machten eine Beschränkung ihrer Haftung geltend. Nach Einschaltung zweier Gerichtsinstanzen musste schließlich der Bundesgerichtshof entscheiden.

Das Urteil
Gemäß der Auffassung des BGH zählen nach dem Erbfall fällig werdende oder durch Beschluss neu begründete Wohngeldschulden bei einer Verwaltung des Nachlasses durch den Erben regelmäßig als Eigenverbindlichkeiten des Erben. Davon sei in der Regel spätestens dann auszugehen, wenn die Erbschaft angenommen wurde oder die Ausschlagungsfrist abgelaufen ist und dem Erben faktisch die Möglichkeit zusteht, die Wohnung zu nutzen (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 81/12).

Text- und Bildquelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

 

Radikaler Wechsel des Verteilungsschlüssels

Radikaler Wechsel des Verteilungsschlüssels

Eigentümergemeinschaft plante radikalen Wechsel des Verteilungsschlüssels

Eigentümergemeinschaften genießen durchaus große Freiheiten bei der Frage, wie sie die Kostenverteilung innerhalb einer Wohnanlage regeln. Zumindest dann, wenn die nötigen Mehrheiten vorhanden sind. Doch trotzdem ist nicht alles erlaubt. Ein radikaler Wechsel bei den Hausmeisterkosten von einer Umlage nach Quadratmetern auf eine Umlage nach Wohneinheiten scheiterte nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS im Schiedsverfahren.

Der Fall
Die Eigentümer einer nur 17 Quadratmeter großen Wohnung staunten nicht schlecht, als sie sich den Beschluss ihrer Gemeinschaft zu den Hausmeisterkosten näher ansahen. Sie hätten nun etwa 240 Euro pro Jahr bezahlen müssen, was einer Verdoppelung entsprochen hätte. Die Eigentümer anderer Wohnungen durften im Gegenzug mit Ersparnissen rechnen, weil ja plötzlich ihre höheren Quadratmeterzahlen bei der Berechnung keine Rolle mehr spielten. Das hielten die Beschwerdeführer für ungerecht. Sie riefen das Schiedsgericht für Wohnungseigentum an und forderten, dass der Beschluss für ungültig erklärt werde.

Das Urteil
Das Schiedsgericht kritisierte gleich mehrere Aspekte an dem Vorgehen der Eigentümergemeinschaft. Eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels komme nur in Frage, wenn die zu ändernden Kosten auch wirklich nach Verbrauch oder Verursachung bemessen werden können. Bei den Ausgaben für den Hausmeister treffe das nicht zu. Auch die Änderung des Schlüssels in einem laufenden Jahr – wie hier geschehen – sei nicht korrekt. Schließlich könne die Mehrbelastung eines Eigentümers um 100 Prozent ohne sachlichen Grund nicht akzeptiert werden (Schiedsgericht für Wohnungseigentum, Aktenzeichen SG S/H/XLI).

Erläuterung
Das Deutsche Ständige Schiedsgericht für Wohnungseigentumssachen ist das erste private Gericht für Streitigkeiten der Wohnungseigentümer untereinander und für Streitigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern und den Verwaltern. Das Schiedsgerichtsverfahren ist ein Antragsverfahren. Voraussetzung für die Eröffnung des schiedsgerichtlichen Verfahrens ist eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer in der Gemeinschaftsordnung oder eine ausdrückliche Zustimmung aller Mitglieder einer Gemeinschaft.

Text- und Bildquelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS