Bundesgerichtshof musste über Doppelhaushälften entscheiden
Bundesgerichtshof musste über Doppelhaushälften entscheiden

Bundesgerichtshof musste über Doppelhaushälften entscheiden

Ursprünglich war alles kein Problem mit der Heizung. Da errichtete ein Bauherr zwei Doppelhaushälften. Die Heizungsanlage befand sich in seiner Hälfte. Vertraglich sicherten sich beide Hauseigentümer zu, dass die Versorgung gegen Abrechnung über die eine vorhandene Anlage erfolge. Dann aber wurde die eine (heizungslose) Doppelhaushälfte verkauft. Im Vertrag war nun keine Rede mehr von der Gemeinschaftsversorgung. Deswegen weigerte sich der Heizungsbesitzer, in Zukunft dem Nachbarn als Energielieferant zur Verfügung zu stehen.

Der Rechtsstreit ging bis zum Bundesgerichtshof. Und so urteilten die Richter des BGH:

Der neue Erwerber der einen Doppelhaushälfte hatte rechtlich keinen Anspruch darauf, weiterhin mitversorgt zu werden. Die Richter wiesen ihn darauf hin, dass er sich eine eigene Heizungsanlage anschaffen müsse. Das sei zwar gewiss mit finanziellen Umständen und einer gewissen Belästigung während der Umbauarbeiten verbunden, aber die Rechtslage spreche eine eindeutige Sprache. Um eine unzulässige Beeinträchtigung des Eigentums handle es sich jedenfalls nicht.

Der Eigentümer einer Doppelhaushälfte kann nicht dauerhaft gezwungen werden, seinem Nachbarn die Heizungs-Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Selbst wenn das bei der Errichtung der Immobilie vorgesehen gewesen sein sollte, so kann der Anspruch erlöschen, wenn im Zuge eines späteren Verkaufes die Angelegenheit nicht im Vertrag erwähnt wird (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 56/12).

Unter Verwendung von Text des Infodienstes Recht und Steuern der LBS

Bildquelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS; die Abbildung stellt nicht das Streitobjekt dar

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Damit man auch im Alter die eigenen vier Wände genießen kann, werden barrierearme Umbauten mit staatlichem Wohn-Riester gefördert.
Damit man auch im Alter die eigenen vier Wände genießen kann, werden barrierearme Umbauten mit staatlichem Wohn-Riester gefördert.

Damit man auch im Alter die eigenen vier Wände genießen kann, werden barrierearme Umbauten mit staatlichem Wohn-Riester gefördert.

Seit Beginn des Jahres 2014 kann die staatliche Wohn-Riester-Förderung auch für den barrierearmen Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum genutzt werden. Damit ist ein Riester-Bausparvertrag auch für alle diejenigen geeignet, die bereits im eigenen Heim wohnen und es vielleicht sogar schon abbezahlt haben.

So können Eigenheimbesitzer für die später notwendigen Umbaumaßnahmen finanziell vorsorgen und dabei von staatlichen Zulagen profitieren.

Die demografische Entwicklung macht den barrierefreie Umbau immer notwendiger. Für den Abbau von Schwellen und den Einbau von breiteren Türen, Rampen, eines Treppenlifts und die Installation einer bodengleichen Dusche müssen im Durchschnitt rund 20.000 Euro veranschlagt werden. Es macht also Sinn, dafür entsprechend vorzusorgen. Als Beispiel sei ein Ehepaar Mitte 50 angeführt, das über ein Jahreseinkommen von rd. 45.000 Euro verfügt und in zehn Jahren sein Haus altersgerecht modernisieren will. Wenn beide jetzt einen Riester-Bausparvertrag abschließen, haben sie bis dahin durch die Zulagen und die Wohnungsbauprämien 3.980 Euro mehr zur Verfügung.

Hier erhalten Sie weitere Informationen dazu

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Fiskus hilft bei Küche
Fiskus hilft bei Küche

Fiskus hilft bei Küche

Bei Handwerkerleistungen im Haushalt kann der Lohnanteil – so der Gesetzgeber – mit einem bestimmten prozentualen Anteil steuerlich geltend gemacht werden kann. Gilt das auch für das Aufstellen einer Einbauküche?

Der Fall
Eine Steuerzahlerin erwarb eine Einbauküche für ihre selbst genutzte Wohnung. Gemäß Rechnung betrug der Gesamtpreis einschließlich Lieferung und Montage 7.648 Euro. Vom Küchenlieferant erhielt sie die Bestätigung, dass in der Rechnung ein Lohnkostenanteil von 572,90 Euro enthalten sei. Ihr zuständiges Finanzamt wollte das nicht anerkennen, weil das nach seiner Meinung in der Rechnung selbst nicht klar genug ausgewiesen sei.

Das Urteil
Den zuständigen Finanzrichtern reichte die Bestätigung des Lieferanten als Nachweis aus. Sie erfülle die gesetzlichen Voraussetzungen. Wie vorgesehen, könnten also von der Steuerzahlerin 20 Prozent des Arbeitslohnes von 572,90 Euro abgesetzt werden. Das entspreche einem Betrag von 114 Euro (Finanzgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 10 K 2392/12 E).

Unter Verwendung von Text des Infodienstes Recht und Steuern der LBS

Bildquelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

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Schutz von Rechner und Smartphone

Schutz von Rechner und Smartphone

Was immer Sie online erledigen, achten Sie auf darauf, dass Ihre Daten und Geräte bestens geschützt sind. Übersetzt gesagt:  „Schließen Sie die Türen!“ Wohnungstür und Auto lässt man für gewöhnlich ja auch nicht auf.

WLAN
Niemals ein unverschlüsseltes WLAN nutzen, wenn Sie sicherheitsrelevante Dinge im Internet erledigen – wie z.B. Online-Banking oder Einkaufen in Online-Shops.
Nutzen Sie für Ihr WLAN-Funknetz zu Hause oder im Büro die Verschlüsselungs-Methode, die den größtmöglichen Schutz bietet. Nähere Informationen zu den verschiedenen Methoden entnehmen Sie bitte der Beschreibung Ihres WLAN-Routers.

Verzichten Sie in öffentlich zugänglichen oder nicht abgesicherten Funknetzwerken („Hotspots“) aufs Online-Banking. Ihre Daten können ausspioniert werden.
Hotspots und Bluetooth ausschalten. Deaktivieren Sie grundsätzlich alle nicht benötigten drahtlosen Schnittstellen, auch Bluetooth, wenn es nicht dringend gebraucht wird. In öffentlichen Bereichen wie Bahnhöfen, Flughäfen und bei Großveranstaltungen ist Vorsicht geboten. Ihre Bankgeschäfte sollten Sie niemals über einen öffentlichen Hotspot erledigen.

Ein Muss ohne Alternative: der Virenschutz
Ein stets aktueller Virenscanner ist ein absolutes Muss. Er erkennt Gefahren und kann diese zumeist schnell unschädlich machen.
Die meisten Smartphones werden ohne entsprechenden Schutz genutzt. Dabei sind Smartphones genauso angreifbar wie der klassische PC. Über 90 Prozent aller Schadsoftware in Apps werden für das Betriebssystem Android geschrieben. Hier ist Schutz also besonders geboten.
Leistungsfähige Virenscanner gibt es kostenfrei, noch sicherer sind professionelle Lösungen.

Ebenso alternativlos: Firewall aktivieren
Die Firewall sollte immer eingeschaltet sein. Sie kontrolliert ein- und ausgehende Verbindungen und meldet Auffälligkeiten.

Aktuelles Betriebssystem und Sicherheits-Updates
Verwenden Sie immer die neueste Version. Werden vom Hersteller Aktualisierungen angeboten, sollten Sie diese schnell installieren. Denn dabei handelt es sich oft um sogenannte Sicherheits-Updates.

Der Browser Ihrer Wahl muss immer aktuell sein
Der Browser ist das Tor zum Internet – sowohl auf dem Smartphone als auch auf dem PC. Aktivieren Sie die Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers und achten Sie darauf, dass dieser die aktuellen Schutzfunktionen beinhaltet. Stellen Sie ihn so ein, dass Sie immer über alle sicherheitsrelevanten Vorgänge informiert werden.
Nutzen Sie einen aktuellen Browser – das muss nicht unbedingt der mit dem Betriebssystem mitgelieferte sein. Browser werden ständig verbessert. Über die Internet-Seite des Herstellers können Sie kostenfreie Updates beziehen. Aktualisieren Sie auch regelmäßig Ihre Browser-Plug-ins, wie zum Beispiel den Flash-Player.

Löschen der Browserdaten
Wenn Sie Ihre Online-Banking-Sitzung erledigt haben, löschen Sie die Browserdaten. So verwischen Sie Ihre Spuren – das schafft zusätzliche Sicherheit.
Mit wenigen Klicks löschen Sie dazu einfach den Verlauf und den Cache.

Um die Cookies beim Online-Banking brauchen Sie sich übrigens nicht zu kümmern. Diese werden nur für die aktuelle Sitzung installiert.

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Diagnose Mittelstand 2014

Diagnose Mittelstand 2014

 

„Die Zeichen für den deutschen Mittelstand“, so der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), Georg Fahrenschon, „stehen in diesem Jahr auf Optimismus und Aufschwung. Mit einem möglichen Wirtschaftswachstum von rund zwei Prozent deutet vieles darauf hin, dass die deutsche Wirtschaft auch in diesem Jahr der Konjunkturmotor für die gesamte Euro-Zone sein kann.“

Allgemein positiver Trend

Die Unternehmen seien in der weit überwiegenden Mehrheit gut kapitalisiert. Mit einer Eigenkapitalquote von nunmehr 21 % stoße der Mittelstand in international übliche Relationen vor.  Auch die Zahl der Unternehmen, die gar kein Eigenkapital auswiesen, habe sich um über fünf Prozentpunkte auf nunmehr rund ein Fünftel signifikant verringert. Fahrenschon: „Auch das passt in den allgemein positiven Trend.“

Hier können Sie die am 28.02.2014 präsentierte Studie herunterladen

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Start von "Jugend musiziert 2014"
Start von "Jugend musiziert 2014"

Ulrich Heinemann (links), Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten, startet gemeinsam mit Martin Schreckenschläger (Mitte) und Michael Eckelt (rechts) den 51. Musikwettbewerb Jugend musiziert.

Am kommenden Wochenende (25./26.01.2014) findet in Haus Witten die Wertung für Holz- und Blechbläser innerhalb des 51. Regionalwettbewerbs des bundesweiten Musikwettbewerbs „Jugend musiziert“ statt. Somit ist auch die Musikschule Witten – mit ihrem Leiter Michael Eckelt – sozusagen als Gastgeber für diese zwei Kategorien wieder an Deutschlands größtem Förderprojekt für musikalischen Nachwuchs beteiligt.

Ulrich Heinemann, Vorsitzender des Vorstands der Sparkasse Witten:
„Auch im nunmehr 51. Jahr von Jugend musiziert unterstützt die Sparkasse Witten, im Schulterschluss mit der gesamten Sparkassen-Finanzgruppe, Deutschlands bekanntesten und bedeutendsten Musikwettbewerb für junge Musikerinnen und Musiker – und zwar sehr gerne. Schließlich liegt uns – als Sparkasse – auch die Förderung von Kunst und Kultur in unserer Heimatstadt ganz besonders am Herzen, wie auch duch unser jährliches Konzert ‚Sparkassen-classics‘ deutlich wird.
Ich wünsche allen jugendlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern von Jugend musiziert viel Erfolg bei ihrem Vorspiel. Zusätzlich möchte ich mich auch bei allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern bedanken, die Jugend musiziert durch ihr persönliches Engagement überhaupt erst möglich machen.“

In der Jury wird u.a. Martin Schreckenschläger, stellvertretender Vorsitzende des Regionalausschusses „Jugend musiziert“ Westfalen-West und Vorsitzender des Fördervereins für den Regionalwettbewerb Jugend musiziert Westfalen West e.V. sitzen.
 
Zusätzlich werden an fünf weiteren Standorten in der Region „Westfalen West“ noch viele andere Kategorien, wie zum Beispiel Klavier, Gitarre, Streichinstrumente, Gesang, gewertet. Die Region „Westfalen West“ umfasst den Ennepe-Ruhr-Kreis, den Märkischen Kreis und die Stadt Hagen.
Die Erstplatzierten des Regionalwettbewerbs nehmen am anschließenden Landeswettbewerb (21. bis 25. März in Essen) teil und können sich für den Bundeswettbewerb qualifizieren. Dieser findet vom 6. bis zum 13. Juni 2014 in Braunschweig und Wolfenbüttel statt.
 
Der Wettbewerb richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler, ganz egal ob der Musikunterricht bei einem Privatlehrer, an einer Musikschule oder an der allgemeinbildenden Schule gelehrt wurde. „Jugend musiziert“ befasst sich mit einer qualifizierten und qualifizierenden musischen Bildung, führt Kinder frühzeitig an die Musik heran – und fördert damit intellektuelle, emotionale und auch soziale Kompetenzen der jungen Akteure. Dafür wurde der Wettbewerb mit dem „ECHO KLASSIK Sonderpreis für Nachwuchsförderung“ ausgezeichnet.

Neben vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, beteiligt sich auch die Sparkassen-Finanzgruppe seit vielen Jahren als verlässlicher Sponsor von „Jugend musiziert“ an der musischen Förderung der Schülerinnen und Schüler. Detaillierte Informationen zu Jugend musiziert gibt’s übrigens unter www.jugend-musiziert.org

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Was wünschen sich Besucher von Fußballstadien
Was wünschen sich Besucher von Fußballstadien

Was wünschen sich Besucher von Fußballstadien

Was wünschen sich Besucher von Fußballstadien, wenn es um die Themen „Einlass“, Bezahlen von Essen & Trinken“ und „Fanshop“ geht?
Kurze Schlangen beim Einlass, kurze Wartezeiten an Imbissständen und im Fanshop sind für deutsche Fußballfans eindeutig das wichtigste Kriterium für einen gelungenen Stadionbesuch.

Lange Wartezeiten sind leider jedoch die Regel. Das zeigt eine aktuelle repräsentative Online-Umfrage*. Besonders ein gutes Bezahlsystem wie die GeldKarte und girogo befürworten die Anhänger aller Vereine. Nicht zuletzt, weil das offene System keinen Schlummergroschen birgt.

Umfrageergebnisse:
88 Prozent der deutschlandweiten Fans sowie 92 Prozent der Fans aus Mainz, Wolfsburg und Ingolstadt geben kurze Schlangen beim Einlass, an Verpflegungsständen und im Fanshop als entscheidend für ein tolles Stadionerlebnis an. Damit sind kurze Wartezeiten für sie noch wichtiger als ein preiswertes gastronomischesAngebot, Sauberkeit im Stadion und gute Anbindung an den ÖPNV. Da steht natürlich auch das E-Ticket hoch im Kurs. Es beschleunigt
den Einlass (57 Prozent) und ist praktischer als ein Papierticket (58 Prozent) finden die Befragten.

„Eine Karte für alles“, also eine Kombination aus Bezahlkarte, E-Ticket und Mitgliedsausweis, ist für die Mainzer, Wolfsburger und Ingolstädter Fans besonders praktisch (74 Prozent).

Verbesserungspotenzial bei E-Ticket und Bezahlvorgängen
Nur etwa jeder Dritte der deutschlandweiten Fans nutzt im Heimstadion ein elektronisches Ticket.

Für zwei Drittel der Befragten ist langes Warten im Stadion Normalität:

  • 45 Prozent der Fans von deutschen Erstligisten wartet im Regelfall sechs bis zehn Minuten in der Schlange für Würstchen und Co.
  • Weitere 21 Prozent stehen sogar noch länger in der Schlange.
  • Mehr als die Hälfte (53 Prozent) zahlt dabei auch im Heimstadion mit Bargeld. Das kostet Zeit.

Den Fans selbst sind die Potenziale einer Stadionkarte dabei wohl bekannt:

Unter den deutschlandweiten Fans finden 66 Prozent das Bezahlen mit ihr schneller, 56 Prozent loben, wie bequem der Einsatz ist und 53 Prozent geben an, dass sie die Karte praktischer finden. Die Fans aus Mainz, Wolfsburg und Ingolstadt, die alle im Heimstadion das kontaktlose System der GeldKarte und von girogo nutzen, schlagen sogar noch höhere Töne an. 71 Prozent finden das Bezahlen schneller, sogar 76 Prozent sagen, dass es bequemer ist und 73 Prozent heben hervor, wie praktisch der Chip im Stadion ist. Die Anhänger dieser drei Vereine loben auch die Veränderungen durch die Einführung der GeldKarte – und girogo – Stadionlösung. 69 Prozent geben an, dass sich die Hygiene an den Imbissständen verbessert hat, 53 Prozent führen schnellere Abläufe an den Imbissständen auf die Bezahlkarte zurück und 47 Prozent finden das Bezahlen nun sogar fanfreundlicher als zu Bargeld-Zeiten.

Separate Karten für jedes Stadion werden abgelehnt

Die Fans können ihr Guthaben mit Geldkarte und girogo nicht nur im Stadion nutzen, sondern auch außerhalb – an rund 420.000 GeldKarte-Akzeptanzstellen und bereits mehr als 5.500 girogo-Akzeptanzstellen. An letzteren für Beträge bis 20 Euro sogar kontaktlos, nur durch Vorhalten der Karte vor das Bezahlterminal. Das offene System erspart Fans damitauch den Schlummergroschen: Denn bei einem geschlossenen System ist das Geld bis zum nächsten Besuch in diesem Stadion verloren, wenn das Guthaben nicht entladen wird – und das ist häufig mit langen Warteschlangen verbunden. Gerade bei Auswärtsspielen fehlt dafür oft die Zeit. Wohl auch deshalb hat jeder Dritte der deutschlandweiten Fans im letzten Jahr zwei oder mehr Stadionkarten benutzt und behalten.

Kein Wunder, dass 60 Prozent der deutschlandweiten Fans sagen, dass sie nicht für jedes
Stadion eine separate Karte wollen. 43 Prozent dauert das Kaufen und Zurückgeben bei Auswärtsspielen zudem zu lange.

Bezahlen auch außerhalb des Stadions

Dass die Fans das offene System gut finden, zeigt sich auch daran, dass sich 72 Prozent
der deutschlandweiten Fans schon heute vorstellen können, mit ihrer Stadionkarte auch
außerhalb der Arena kontaktlos zu zahlen. Die beliebtesten Einsatzorte sind das Parken
und der öffentliche Nahverkehr mit je 39 Prozent sowie Tankstellen (24 Prozent). Weitere
14 Prozent wollen die Karte auch in fast allen Lebenslagen nutzen können.

Besonders für Gäste-Fans bieten die GeldKarte und girogo ein faires und praktisches
System. Denn die Fans müssen keine extra Stadionkarte als Pfandkarte kaufen, sondern
können zum Bezahlen einfach den Prepaid-Chip auf ihrer girocard oder Kundenkarte von
Banken und Sparkassen nutzen. Guthaben können sie dann sogar bequem vorab
am Geldautomaten ihrer Hausbank oder Sparkasse laden. 49 Prozent der deutschen Fans,
die schon einmal in einem Stadion waren, in dem man mit GeldKarte oder girogo zahlen
konnte, fanden das sehr gut oder gut.

* Befragt wurden von Dezember 2013 bis Januar 2014 von EARSandEYES im Auftrag der EURO Kartensysteme 500 Fans deutscher Fußball-Erstligisten sowie zusätzlich 557 Fans des 1. FSV Mainz 05, 331 Anhänger des VfL Wolfsburg und 207 Fans des Zweitligisten FC Ingolstadt 04, die alle im Heimstadion mit GeldKarte und girogo zahlen.

Über die GeldKarte und girogo

Die Deutsche Kreditwirtschaft bietet ihren Kunden unter den Markennamen GeldKarte (kontaktbehaftet) oder girogo (kontaktlos) eine Prepaid-Funktion auf der girocard, eine „Geldbörse“ in Chipform. Der Chip kann am Geldautomaten und an speziellen Ladeterminals aufgeladen werden. GeldKarte bzw. girogo dient damit vorrangig als Kleingeldersatz. Bezahlt werden kann kontaktbehaftet per GeldKarte unter anderem beim Parken, im Öffentlichen Personennahverkehr, an Zigarettenautomaten und im Internet. Derzeit sind in Deutschland über 92 Millionen girocards mit der kontaktbehafteten Prepaid-Funktion GeldKarte (fast 99 Prozent aller girocards und Bankkundenkarten) im Umlauf, die an ca. 420.000 Akzeptanzstellen an Automaten und im Internet zum Einsatz kommen.
Knapp ein Viertel der Karten (21 Millionen) verfügen bereits über die kontaktlose Bezahlfunktion girogo. Mit girogo bietet die Deutsche Kreditwirtschaft seit April 2012 noch mehr Komfort beim Bezahlen. Damit können Kunden Beträge bis 20 Euro in Einzelhandelsgeschäften, an Tankstellen sowie bei vielen weiteren Akzeptanzstellen schnell und bequem kontaktlos bezahlen. Etabliert ist girogo zudem in verschiedenen Sportstadien, z.B. bei Bayer 04 Leverkusen und dem 1. FSV Mainz 05.
Für den Akzeptanzpartner ist die Zahlung per GeldKarte/girogo garantiert und damit gleichbedeutend mit einer Barzahlung.
Über die girogo-Funktion wie auch weitere Zusatzfunktionen des Chips, z.B. den Jugendschutz am Zigarettenautomaten und im Internet, den Elektronischen Fahrschein, die Verwaltung von Bonuspunkten oder die Digitale Signatur wird die GeldKarte ihre führende Position als Bezahlsystem für Kleinbeträge in der physischen Welt sowie im Internet in den kommenden Jahren weiter ausbauen.

Über EURO Kartensysteme

Als Gemeinschaftsunternehmen der deutschen Kreditwirtschaft übernimmt die EURO Kartensysteme GmbH Aufgaben im gemeinsamen Interesse der deutschen Banken und Sparkassen im Bereich des kartengestützten Zahlungsverkehrs. Die EURO Kartensysteme GmbH konzentriert sich dabei insbesondere auf zentrale Aufgaben und Serviceleistungen, wie z.B. die MasterCard-Lizenzverwaltung, die Entwicklung von operationalen Sicherheitsstandards, Methoden der Missbrauchsbekämpfung sowie das Marketing für die GeldKarte, den Chip und die kontaktlose Bezahlfunktion girogo.
Weitere Informationen unter www.girogo.de und www.GeldKarte.de/presse

Mit Text- und Bildmaterial von girogo.de

Sicher online bezahlen mit giropay
Sicher online bezahlen mit giropay

Sicher online bezahlen mit giropay

Weltentdecker, die Flüge, Hotelübernachtungen, Sprach- oder Erlebnisreisen online auf www.statravel.de buchen, können ab sofort sicher und komfortabel mit giropay bezahlen.

„Flugtickets müssen in der Regel schnellstmöglich ausgestellt werden. Die Anbieter gehen hierbei je nach Bezahlmethode ein Risiko ein“, erklärt Dr. Kay Fischer, Geschäftsführer STA Travel. „giropay ist für uns besonders geeignet, da uns die damit verbundene Zahlungsgarantie hundertprozentigen Schutz vor Zahlungsausfällen bietet. Im Gegenzug garantieren wir unseren Kunden Sicherheit sowie eine professionelle Abwicklung bei Buchung, Zustellung und Bezahlung.“

Hierfür kooperiert giropay mit der Ypsilon.Net AG, einem der weltweit führenden Anbieter von Online-Buchungsmaschinen. Die von Ypsilon.Net entwickelten und angebotenen e-travel-Anwendungen sind bei zahlreichen Fluggesellschaften und Reiseagenturen im Einsatz. In den Web-basierten Buchungsmaschinen können Reisende ihre Trips rund um die Uhr und bequem von zu Hause aus ordern. Der erste Reiseanbieter, der von der Kooperation zwischen giropay und Ypsilon profitiert und das Online-Bezahlverfahren direkt in sein e-travel-Portal einbindet, ist STA Travel, weltweit erfolgreicher Anbieter von Erlebnisreisen, Freiwilligenprojekten, Sprachreisen, Selbstfahrertours oder Round-the-World-Tickets. Das Unternehmen zeichnet aus, dass es alle Bausteine wie Flug, Hotel, Mietwagen, Bus- und Zugpässe, Reiseversicherung und Ausflüge gemäß Kundenwunsch kombinieren kann.

Die Reise beginnt für die meisten Abenteuerlustigen schon lange vor der Ankunft am Traumziel: Planen, informieren und buchen gehören genauso dazu wie die eigentliche Tour. Laut einer Umfrage des Hightech-Verbands Bitkom setzen dabei immer mehr Urlauber auf das Internet: 32 Millionen Deutsche haben bereits Reisen oder Dienstleistungen rund um den Urlaub online bestellt. Über 5 Millionen Bundesbürger buchen Reisen grundsätzlich im Web.

„Wir freuen uns, dass wir mit Ypsilon.Net einen der größten Anbieter für Buchungsdatenbanken gewinnen konnten und dass durch diese Kooperation Kunden von STA Travel nun unser bedienfreundliches und sicheres Bezahlverfahren nutzen können“, so Joerg Schwitalla, Geschäftsführer giropay GmbH. „Als Online-Bezahlverfahren von Banken und Sparkassen steht giropay für die Einhaltung höchster Sicherheitsstandards, sodass der Traumurlaub auf www.statravel.de nicht nur bequem, sondern vor allem auch sicher über das vertraute Online-Banking bezahlt werden kann.“

 

Die Siegerteams mit ihren Lehrern Dominic Hentrich (3.v.l.), Ruhr-Gymnasium, Franz Andorf (r.), Otto-Schott-Realschule, sowie Anja Klug (2.v.r.) und Christian Homberg (l.) - beide Sparkasse Witten
Die Siegerteams mit ihren Lehrern Dominic Hentrich (3.v.l.), Ruhr-Gymnasium, Franz Andorf (r.), Otto-Schott-Realschule, sowie Anja Klug (2.v.r.) und Christian Homberg (l.) - beide Sparkasse Witten

Die Siegerteams mit ihren Lehrern Dominic Hentrich (3.v.l.), Ruhr-Gymnasium, Franz Andorf (r.), Otto-Schott-Realschule, sowie Anja Klug (2.v.r.) und Christian Homberg (l.) – beide Sparkasse Witten

Sparkasse überreicht Preisgelder und Urkunden
 
Im Veranstaltungscenter der Sparkassenhauptstelle fand am 16. Januar 2014 die abschließende Siegerehrung des „Planspiel Börse 2013“ statt. Den ersten Platz unter 65 Wittener Schülerteams belegte das Schülerteam „Flower“ vom Ruhr-Gymnasium mit einem Depotgesamtwert in Höhe von 55.152,72 Euro.
 
Das Siegerteam – mit Rojda Arjin Celik und Berre Dilara Celik – freute sich über Urkunden und 300 Euro Siegesprämie, die Christian Homberg, Leiter der Abteilung Vermögensmanagement, den glücklichen Gewinnern überreichte. Zusätzlich zum ausgelobten Geldpreis der Sparkasse Witten erhielt das Schülerteam einen weiteren Geldpreis des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe in Höhe von 50 Euro: Die Schülerinnen belegten den 39. Platz unter allen teilnehmenden Teams in Westfalen-Lippe. Mit ihrer Anlagestrategie  investierten die Schülerinnen in ertragreiche Werte wie Google, Amazon und Bayer.
 
Den zweiten Platz in der Depotgesamtwertung erzielte das Team „Noname Ltd“. Die Schüler Boas Kerner und Daniel Marciniak vom Ruhr-Gymnasium sicherten sich mit ihrem Depotgesamtwert von 53.816,62 Euro den zweiten Platz im Börsenspiel.  Für ihr Spielergebnis wurden die Schüler mit Urkunden und einem Preisgeld in Höhe von 200 Euro belohnt.
 
Das Team „GCJ“ von der Otto-Schott-Realschule lag mit einem Depotwert in Höhe von 53.245,27 Euro dicht hinter den Zweitplatzierten und belegte den dritten Rang. Dafür erhielten die Schülerinnen Gianna Elena Buderus, Celine Ilsen und Janine Betzinger neben ihren Urkunden einen Geldpreis in Höhe von 100 Euro.
 
Nach der Siegerehrung konnten die Beteiligten bei einem gemeinsamen Kaffeetrinken noch einmal ausgiebig „fachsimpeln“.
 
An der 31. Spielrunde nahmen europaweit über 40.200 Spielgruppen teil. Die Branchen mit dem höchsten Umsatz waren Internet und Medien, Handel, Automobile und Software. Hervorzuheben sind die umsatzstärksten Werte Apple, Volkswagen, Google und Amazon.
 
Wer beim nächsten Planspiel Börse an den Start gehen möchte, sollte sich den 01. Oktober 2014 im Kalender notieren: Dann fällt der Startschuss für die nächste Spielrunde im bundes- und europaweiten Planspiel Börse der Sparkassen.
 
Das Planspiel Börse vermittelt Wirtschaftswissenschaften und sensibilisiert für Finanzthemen, mit dem Ziel, die Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Geld zu erziehen. Das Börsenspiel der Sparkassen-Finanzgruppe wurde 2011/12 als Projekt der UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ ausgezeichnet.
 
Mehr Informationen gibt es unter www.planspiel-boerse.de

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Wärmedämmung sind "gewichtige Ausführungsarbeiten"
Wärmedämmung sind "gewichtige Ausführungsarbeiten"

Wärmedämmung sind „gewichtige Ausführungsarbeiten“

Übernimmt ein Architekt die Bauaufsicht über ein Projekt, dann schließt das zahlreiche Überwachungspflichten ein. Der Bauherr darf vor allem darauf vertrauen, dass der Architekt gerade den wesentlichen Fragen seine Aufmerksamkeit widmet. Die Wärmedämmung eines Hauses zählt nach Meinung der Rechtsprechung dazu.

Der Fall
Ein Architekt hatte ein Einfamilienhaus nicht nur geplant, sondern war zugleich vertragsgemäß noch mit der Bau- und Objektüberwachung betraut. Bei den Arbeiten kam es allerdings zu erheblichen Mängeln. So war die Dämmung in Teilbereichen der Fassade nicht vollständig. Das konnte ein Sachverständiger mit Hilfe einer Untersuchung durch Thermographie (Wärmeaufzeichnung) feststellen. Der Experte schätzte, dass für eine Behebung der Mängel Investitionen in Höhe von etwa 2.500 Euro fällig seien. Unter anderem um diesen Betrag stritten später der Architekt und der Bauherr vor Gericht. Die ausführende Firma hatte zu dem Zeitpunkt schon Insolvenz angemeldet.

Das Urteil
Ein Architekt müsse alles tun, was „erforderlich und ihm zumutbar“ sei, um eine ordnungsgemäße Bauausführung zu gewährleisten, entschieden die Richter des Oberlandesgerichts Hamm. Insbesondere die Wärmedämmung sei hier nicht zu vernachlässigen. „Isolierarbeiten an Gebäuden gehören zu den gewichtigen Ausführungsarbeiten, die einer besonderen Aufsicht durch den bauleitenden Architekten bedürfen“, hieß es im schriftlichen Urteil (Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen 12 U 122/12).

Quelle von Text und Bild: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Mann am PC

Fallen Sie nicht auf betrügerische E-Mails rein

Die Schonfrist für den Übergang auf den einheitlichen europäischen Zahlungsverkehr wird um sechs Monate bis zum 01.08.2014 verlängert, so der zuständige EU-Kommissar Barnier.

Damit haben auch Betrüger weiterhin die Möglichkeit, an das Geld anderer Leute zu kommen. Seien Sie auf der Hut, wenn Sie eine solche E-Mail erhalten:

Unter dem Vorwand einer vermeintlichen SEPA-Umstellung wird dort auf eine nachgebildete Online-Banking-Seite gelockt, die der Original-Seite der Sparkasse nachempfunden ist. Man kann diese Fälschung daran erkennen, dass hier im Gegensatz zu der originalen Sparkassen-Web-Seite kein Schlosssymbol in der Adressleiste des Browsers angezeigt wird. Auf dieser Web-Seite werden u. a. die Zugangsdaten zum Online-Banking und die Telefonnummer erfragt. Die erfragte Telefonnummer nutzen die Betrüger, um im Namen der Sparkasse beim Kunden anzurufen. In dem Telefonat sollen man unter einem Vorwand dazu verleitet werden, eine TAN zu nennen, die die Betrüger dann für eine betrügerische Überweisung missbrauchen.

Sie helfen uns, wenn Sie solche Mails an warnung@sparkasse.de weiterleiten.

Und dann sind da auch noch die sog. Banking-Trojaner, die eine Sicherheitskontrolle durchführen möchten. Das ist natürlich ebenso ein Betrugsversuch, aber wenn Sie das sehen, ist Ihr PC schon infiziert! Sinnvoll ist es dann, den Online-Banking-Zugang sofort durch die dreimalige Eingabe einer falschen PIN selbst zu sperren.

Solche Trojaner werden auf dem PC direkt nach der Anmeldung zum Online-Banking aktiv. Dort wird vorgetäuscht, dass aufgrund von Änderungen am Computer eine Sicherheitskontrolle durchgeführt wird und man deshalb eine TAN eingeben soll. In Wirklichkeit wurde allerdings vom Trojaner im Hintergrund eine Überweisung vorbereitet, die mit der eingegebenen TAN bestätigt werden soll. Sofern man den Anweisungen des Banking-Trojaners folgt und eine TAN eingibt, wird also eine Überweisung auf ein Konto der Betrüger durchgeführt.

Untaugliches Messgerät
Untaugliches Messgerät

Untaugliches Messgerät

In diesem Streit um die Heizkosten spielte ein untaugliches Messgerät die Hauptrolle. Wenn ein Haus- oder Wohnungseigentümer mit seinem Mieter die Heizkosten verbrauchsabhängig abrechnet, dann hat er dafür Sorge zu tragen, dass die dafür eingesetzten Messgeräte auch funktionstauglich sind. Ansonsten muss er sich auf andere Abrechnungsmethoden einlassen und gegebenenfalls Einbußen hinnehmen.

Der Fall
An einem Heizkörper in der Essecke einer Mietwohnung befand sich ein defektes Messgerät. Es hatte einen Verbrauch aufgezeichnet, der in diesem Umfang rein physikalisch gar nicht möglich gewesen wäre. Nach Feststellung dieser Tatsache war die Not groß, denn nun fehlte eine zuverlässige Berechnungsgrundlage. Beide Parteien stritten darum, welcher Betrag denn nun zu bezahlen sei. Der Fall ging durch mehrere Instanzen und landete schließlich vor dem Bundesgerichtshof.

Das Urteil
Wenn eine Verbrauchsermittlung nicht möglich ist, dann muss auf eine andere Berechnungsmethode zurückgegriffen werden. Es kommen zum Beispiel eine Abrechnung auf der Grundlage des Verbrauchs der betroffenen Räume in früheren Abrechnungszeiträumen oder ein Vergleich mit anderen, ähnlichen Räumen in Frage. Falls dies nicht möglich ist, kann die Abrechnung auch verbrauchsunabhängig nach der anteiligen Wohnfläche erfolgen. Allerdings, so bestätigte der BGH, sei unter diesen Umständen eine Kürzung von 15 Prozent vorzunehmen, was die Heizkostenverordnung auch entsprechend vorsehe (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 310/12).

Quelle von Text und Bild: Infodienst Recht und Steuern der LBS