giropay ID
giropay ID

Schnell und sicher die Volljährigkeit von Kunden feststellen

Ab sofort können Händler das neue Online-Altersverifikationssystem giropay-ID nutzen und sich damit die Volljährigkeit ihrer Kunden bestätigen lassen. Auf der eigens eingerichteten Website www.giropay-ID.de haben interessierte Händler die Möglichkeit, direkt einen Akzeptanzvertrag abzuschließen und giropay-ID in ihren Online-Shop einzubinden. giropay-ID basiert auf dem bewährten Online-Banking-Verfahren mit PIN und TAN. Anwender können das neue System deshalb kostenfrei und ohne zusätzliche Registrierung nutzen, sie benötigen lediglich ein Konto bei einer teilnehmenden Bank oder Sparkasse. Darüber hinaus ist es für Online-Shops möglich, die Altersverifikation in Verbindung mit der Bezahlung per giropay anzubieten – in nur einem Schritt und mit nur einer TAN.

„giropay-ID bietet eine einfache und sichere Möglichkeit, eine Online-Altersverifikation durchzuführen“, erläutert Joerg Schwitalla, Geschäftsführer der giropay GmbH. „Beispielhaft dürfte sein, dass mit Eingabe nur einer TAN sowohl die Prüfung des Alters als auch eine garantierte Online-Überweisung veranlasst werden kann. Zudem erfüllt unser Online-Altersverifikationssystem alle Anforderungen des aktuellen Jugendschutzes, das hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bestätigt.“

Zum Marktstart können sich Online-Händler besondere Konditionen sichern. Die GiroSolution AG als exklusiver Vertriebspartner auf der Internetseite www.giropay-ID.de bietet giropay-ID zur Einführung für 0,49 EUR pro Verifikation an.

Schnelle und einfache Online-AltersverifikationKunden, die den Service nutzen, werden über die Abfrage ihrer Bankleitzahl vom Online-Shop sicher und direkt zum Online-Banking-Portal ihrer Bank oder Sparkasse weitergeleitet. Dort müssen sie sich mit ihren Online-Banking-Zugangsdaten ihres Kreditinstituts anmelden. Nach erfolgreichem Login wird Nutzern angezeigt, dass sie ihre Volljährigkeit gegenüber dem Online-Shop bestätigen möchten. Um die Altersverifikation durchzuführen, geben Anwender dann eine TAN ein, die sie mittels chipTAN- oder smsTAN-Verfahren generieren. Die erfolgreiche Durchführung des Vorgangs wird im Anschluss bestätigt, während der Online-Shop zeitgleich eine Benachrichtigung von dem Kreditinstitut erhält, dass der Kunde volljährig ist.

Altersverifikation und Bezahlung in nur einem Schritt
Will der Anwender nicht nur sein Alter verifizieren lassen, sondern auch einkaufen, kann parallel zur Altersüberprüfung auch die Überweisung vorgenommen werden, wobei beides in nur einem Schritt erfolgt. Kunden und Online-Shops profitieren dadurch von einem schnellen und sicheren Prozess.

Wann sind behinderungsbedingte Umbaukosten absetzbar?
Wann sind behinderungsbedingte Umbaukosten absetzbar?

Wann sind behinderungsbedingte Umbaukosten absetzbar?

Damit behinderte Menschen besser zurechtkommen, sind Umbauten an Immobilien oft hilfreich. Aber oftmals ist es strittig, ob das Finanzamt die Aufwendungen dafür steuerlich anerkennt.

Der Fall
In einem von ihm erworbenen Haus ließ ein Steuerzahler mehrere Räume für seine von Geburt an schwerstbehinderte Tochter umbauen. Unter anderem wurde die Dusche bodengleich neu installiert, und auch einige andere Barrieren fielen weg. Für diesen 79 Quadratmeter großen Trakt machte der Vater knapp 30.000 Euro als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend. Das Finanzamt weigerte sich, die Kosten anzuerkennen, denn es sei durch die Arbeiten ja schließlich auch ein bleibender Gegenwert entstanden.

Das Urteil
Mit dieser Argumentation gab sich der Bundesfinanzhof nicht zufrieden. Es möge zwar durchaus sein, dass hier ein gewisser Gegenwert entstanden sei, den der Steuerzahler durch die Umbauten erhalten habe. Doch müsse dieser Gegenwert in Anbetracht der Gesamtumstände in den Hintergrund treten.

Ausschlaggebend sei der Charakter einer außergewöhnlichen Belastung, welche die meisten anderen Bürger nicht treffe. Daher müssten die durch die krankheits- oder behindertengerechte Ausgestaltung des Wohnraums entstandenen Mehrkosten anerkannt werden (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 16/10).

Quelle von Text und Bild: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Zukünftige Mobile Payment-Lösungen der Sparkassen-Finnanzgruppe müssen die hohen Sicherheitsanforderungen der Deutschen Kreditwirtschaft erfüllen
Zukünftige Mobile Payment-Lösungen der Sparkassen-Finnanzgruppe müssen die hohen Sicherheitsanforderungen der Deutschen Kreditwirtschaft erfüllen

Zukünftige Mobile Payment-Lösungen der Sparkassen-Finnanzgruppe müssen die hohen Sicherheitsanforderungen der Deutschen Kreditwirtschaft erfüllen

SumUp, Payleven, iZettle, Google Wallet, Yapital – Mobile Payment-Lösungen sprießen wie Pilze aus dem Boden. Fast täglich gibt es Meldungen über Start-ups, die mobiles Bezahlen mit dem Smartphone ermöglichen.

Kontaktlos-Karte ist das Entrée für Mobile Payment
Die Basistechnologie der Sparkassen-Finanzgruppe für künftige Mobile Payment-Lösungen ist schon im Einsatz: kontaktloses Bezahlen mit girogo. Schritt für Schritt wird dieses Bezahlverfahren zu Mobile Payment-Lösungen weiterentwickelt. Ziel ist es, dass Sparkassen-Kunden in Zukunft an jedem Einkaufsort – ob an der Kasse oder im Web-Shop – Einkäufe einfach, schnell und sicher bezahlen können.
 
Klassische Kartenanwendungen wurden bereits in Verbindung mit Smartphone-Apps erweitert. Mit dem „S-Reader“ können Kunden das girogo-Guthaben auslesen. Auch das Laden von Guthaben wird künftig über eine App möglich sein. Das kontaktlose Bezahlen am Smartphone eines Händlers wird mit der Einführung der App „Kasse2go“ ermöglicht.
 
Der letzte Schritt wird sein, den sicheren Bezahlprozess (Chip und PIN) bei Kartenzahlungen der Kreditwirtschaft in das Smartphone zu integrieren. Die Sparkassen werden ihren Kunden nur Mobile Payment-Produkte anbieten, die die hohen Sicherheitsstandards (Datenschutz, Transaktionssicherheit, Missbrauchsschutz) der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) erfüllen.

Mehr Schein als Sein
Unter Mobile Payment ist im Allgemeinen das Bezahlen mit einem mobilen Endgerätes zu verstehen – unabhängig von der Art der Bezahltransaktion und der erforderlichen Technik. Viele Kunden denken bei diesem Begriff daran, ihren Einkauf an der Kasse direkt mit dem Smartphone zu bezahlen. Doch diese Idee ist über erste Pilotansätze diverser Anbieter noch nicht hinausgekommen.

Was die Medien als bahnbrechende Entwicklung im mobilen Zahlungsverkehr ankündigen, entpuppt sich oft als Mogelpackung. Die meisten offensiv beworbenen Mobile Payment-Lösungen sind gar keine – denn ohne Zusatzgeräte, wie Adapter oder NFC-Sticker, wird aus dem Smartphone keine mobile Geldbörse.

Flächendeckende Akzeptanz als Erfolgsfaktor
Die erfolgreiche Einführung eines Mobile Payment-Systems erfordert eine flächendeckende Akzeptanzinfrastruktur. Im stationären Handel können heute Reichweiten von 50% und mehr nur durch die Nutzung etablierter Kartensysteme erzielt werden.

Über die Kontaktlos-Karte kann Verbrauchern und Akzeptanten in Deutschland eine einheitliche funktionierende Mobile Payment-Lösung angeboten werden. Die Akzeptanzinfrastruktur und damit die Reichweite vergrößert sich kontinuierlich. Stand Dezember 2013 kann deutschlandweit bei etwa 5.300 girogo-Akzeptanzstellen an ca. 13.000 Terminals mit der SparkassenCard kontaktlos bezahlt werden. Ende 2014 werden schon rund 85 Prozent aller SparkassenCards mit der girogo-Funktion ausgestattet sein.

Fazit
Auf den ersten Blick gibt es eine große Vielfalt an Mobile Payment-Angeboten auf dem deutschen Markt. Die Anforderungen an Kundenattraktivität, Sicherheit, Infrastruktur und Akzeptanz-Reichweite erfüllen die Wettbewerbslösungen allerdings nicht. An dieser Stelle setzt die Sparkassen-Finanzgruppe an: Die etablierten Kartenzahlsysteme der Sparkassen mit ihrer hohen Reichweite können den Standard für künftige Mobile Payment-Zahlungen bestimmen – allen voran die SparkassenCard mit girogo.

Mit Text aus dem Expertenbrief 6/2013 des S-CARD Service
Quelle von Text und Bild: S-CARD Service, Expertenbrief 6/2013

Ein verpfuschtes Bad
Ein verpfuschtes Bad

Ein verpfuschtes Bad

Da hatten wohl ziemlich unfähige Handwerker ganze Arbeit geleistet: Die Benutzung ihres Badezimmers war für eine Mieterin nach der Renovierung alles andere als bequem. Da wurde wegen der Verlegung eines neuen Abflussrohres die Toilettenschüssel unmittelbar vor das Waschbecken platziert. Und zu allem Überfluss musste der WC-Spülung zeitweise mit Wasser aus dem Eimer nachgeholfen werden.

Da dürfte es noch die harmloseste Sorge der Mieterin gewesen sein, dass die Wandfliesen eine unterschiedliche Farbe hatten und optisch wenig ansprechend wirkten.

Die Betroffene kürzte deswegen ihre monatlichen Zahlungen. Der Eigentümer war damit nicht einverstanden. Er behauptete, das Badezimmer sei schon beim Bezug der Wohnung in diesem Zustand gewesen. Die Mieterin habe also gewusst, worauf sie sich einlasse. Sie selbst bestritt das und wies darauf hin, die entsprechenden Arbeiten hätten erst kurz nach dem Einzug stattgefunden.

Letzteres hielt das Gericht für die zutreffende Schilderung und erklärte die Mietkürzung nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS für rechtens. Die Gebrauchsfähigkeit des Bades sei erheblich eingeschränkt gewesen (Amtsgericht Köln, Aktenzeichen 211 C 19/10).

Quelle von Text und Bild: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Abb. SparkassenCard Plus

Abb. SparkassenCard Plus

Die klassische SparkassenCard (umgangssprachlich immer noch EC-Karte genannt) gibt es seit einiger Zeit in einer weiteren Variante, genannt SparkassenCard Plus.

Was können Sie damit anfangen?
Mit dieser Karte können Sie jederzeit Rabatte und Vorteile nutzen, sich spontan Wünsche erfüllen und anschließend bequem in Raten zahlen. Dazu erhalten Sie mit der SparkassenCard Plus einen besonderen Kreditrahmen. Je nach Bonität kann der bis zu 15.000 Euro betragen. Sie zahlen damit genauso wie mit der SparkassenCard an der Kasse im Geschäft.

Wie geht das von der Abwicklung her?
Wenn Sie mit Ihrer SparkassenCard Plus bezahlen, wird dieser Betrag nicht Ihrem Girokonto belastet. Der Betrag wird auf dem zur Karte gehörenden Konto verbucht.

Sie bestimmen selbst, welchen Betrag Sie in Anspruch nehmen und wie hoch die monatliche Rückzahlung sein soll, sieht man von der Mindestrate von 50,00 Euro pro Monat einmal ab. Außerdem können Sie jederzeit beliebige Sondertilgungen leisten, zum Beispiel auch den ganzen Betrag auf einmal zurückzahlen. Sollzinsen bezahlen Sie natürlich nur für den in Anspruch genommenen Betrag.

Mit der SparkassenCard Plus können Sie bei jedem Einkauf spontan entscheiden: Ratenzahlung in monatlichen Teilbeträgen oder über die klassische Karte den kompletten Kaufbetrag sofort vom Girokonto abbuchen lassen.

Gibt es zusätzliche Kosten außer den Sollzinsen?
Die SparkassenCard Plus und das dazugehörende Konto erhalten Sie kostenlos.

Der aktuelle Sollzinssatz

Kein Wegerecht, keine Schlüssel
Kein Wegerecht, keine Schlüssel

Kein Wegerecht, keine Schlüssel

Es gibt sicher Dinge rund um angemietete Räume, über die man trefflich streiten kann. Doch dass ein gemieteter Raum auch tatsächlich betretbar sein sollte, gehört dann doch zu den Grundvoraussetzungen. Es handelt sich dabei um eine so genannte Hauptleistungspflicht. Ist diese nicht gewährleistet, dann kann auch der Anspruch auf den Mietzins erlöschen.

Der Fall
Einem Mieter war der Zugang zu einem gemieteten Raum nicht möglich. Ihm wurde einerseits die Nutzung eines Wirtschaftsweges verweigert, über den er den Raum hätte betreten können. Und er hatte andererseits auch keinen Schlüssel zu der Räumlichkeit ausgehändigt bekommen. Mit anderen Worten: Die Immobilie war für ihn komplett nutzlos. Deswegen wollte er auch den Mietzins in Höhe von rund 12.000 Euro im Laufe von zweieinhalb Jahren nicht bezahlen.

Das Urteil
Das OLG Düsseldorf merkte an, dass es zwar grundsätzlich in Mietverhältnissen Situationen geben könne, in denen die Mieter nur zeitweise Zugang zu einem bestimmten Raum haben. Das sei zum Beispiel dann der Fall, wenn eine Wäschespinne im Garten nur zu gewissen Zeiten genutzt werden dürfe. Doch hier handle es sich um eine ganz andere Ausgangslage. Dem Mieter habe vertragsgemäß das Recht zugestanden, seine Räumlichkeiten nach Belieben zu betreten. Es sei eine „vollständige und durchgängige Nutzung des Raumes“ vereinbart gewesen – und das sei auf keine Weise eingelöst worden (Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen I-24 U 4/11).

Quelle Text und Bild: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Wann darf man Mietzahlungen zurückhalten?
Wann darf man Mietzahlungen zurückhalten?

Wann darf man Mietzahlungen zurückhalten?

Wenn sich eine Wohnung in einem nicht vertragsgemäßem Zustand befindet, hat ein Mieter prinzipiell das Recht, seine Zahlungen zu kürzen oder im Extremfall sogar komplett einzustellen. Er muss dabei aber eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, so etwa den Eigentümer zur Korrektur der Missstände (hier: Feuchtigkeit und Schimmelbildung) auffordern.

Doch was geschieht eigentlich, wenn der Mieter die Miete mindert, obwohl der Eigentümer gar nicht für den beanstandeten Fehler zuständig war?

Weil mehrere Katzen in der Wohnung gehalten wurden, die das Haus nicht verlassen sollten, wurde nur wenig gelüftet. Zudem begünstigten zwei Aquarien und ein Terrarium die Schimmelbildung. Für die Betroffenen ist so der Schuss in diesem Fall nach hinten losgegangen. Denn diese Mietminderung hatte keinen Grund. Sie führte dann zu einer außerordentlichen Kündigung.

Weil dieser Fehler „bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt“ hätte erkannt werden können, so der BGH, sei die Kündigung gerechtfertigt. Deswegen sollte es sich ein Mieter ganz genau überlegen, ob er zu diesem extremen Mittel greift.

Bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit, kann man die Miete auch unter Vorbehalt überweisen und eine gerichtliche Klärung der Vorwürfe herbeiführen (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 138/11).

Quelle Text und Bild: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Raketen statt Babyware
Raketen statt Babyware

Raketen statt Babyware

Wenn in einem Mietvertrag davon die Rede ist, dass der Zweck eines Unternehmens der „Betrieb eines Spielwaren- und Babyartikel-Fachmarktes sowie Kinderbekleidung“ sei und dort Feuerwerkskörper verkauft werden, stellt sich die Frage, ob dies Spielzeug ist. Wenn nicht, dann dürfen dort ohne Genehmigung keine Feuerwerkskörper der Kategorie zwei verkauft werden.

Die Richter indes sind im Internet angekommen: Sie informierten sich auch bei Wikipedia.

Der Fall
Dem Eigentümer war es gar nicht wohl dabei, als er erfuhr, dass in den von ihm vermieteten Gewerberäumen größere Mengen an Feuerwerkskörpern gelagert und verkauft werden sollten. Er fühlte sich getäuscht, weil etwas ganz anderes vereinbart gewesen war. Der Mieter entgegnete, diese Artikel könnten sehr wohl noch unter dem Begriff „Spielwaren“ firmieren, denn Knaller und Böller würden bundesweit in derartigen Geschäften verkauft.

Das Urteil
Die Berliner Richter machten sich Gedanken darüber, was eigentlich Spielwaren seien. Sie informierten sich unter anderem im Internet-Lexikon Wikipedia und zitierten daraus: „Spielwaren sind handwerklich oder industriell entwickelte und hergestellte Spielzeuge und Spielmittel beziehungsweise Spiele (Gesellschaftsspiele, Geschicklichkeitsspiele, Computerspiele, Brettspiele, Spielanleitungen, Spielpläne etc. wie auch Spiele-Zubehör), die für den Handel bestimmt sind.“ Nach dieser Definition fielen Feuerwerkskörper nicht unter Spielwaren, deswegen müsse das Geschäft auf den Verkauf verzichten (Kammergericht Berlin, Aktenzeichen 8 U 9/11).

Quelle Text und Bild: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Alles Aufschreiben hat nichts genutzt
Alles Aufschreiben hat nichts genutzt

Alles Aufschreiben hat nichts genutzt

Was könnte das sein, ein Toilettenbuch? Da fällt einem schon so das ein oder andere zu ein. Die Wirklichkeit ist da manchmal so … unspannend.

Die Auflösung: Das Arbeitszimmer ist im Steuerrecht ein heiß umkämpftes Terrain. Denn wer es einmal geschafft hat, diesen Raum vom Fiskus anerkannt zu bekommen, der kann damit viel Geld sparen. Eine Abfuhr erhielt indes ein Steuerzahler, der auch noch sein WC auf diese Weise absetzen wollte. Man könnte es auch noch drastischer ausdrücken, aber lesen Sie selbst.

Der Fall
Ein Betriebsprüfer hatte die Absicht, sowohl das Arbeitszimmer als auch die Renovierungskosten für die dazugehörige Toilette steuerlich als Werbungskosten geltend zu machen. Er führte aus diesem Grund ein Toilettenbuch. Dem war zu entnehmen, dass er die Toilette etwa neun bis zehn Mal täglich benutze, davon acht bis neun Mal beruflich. Es ergebe sich daher eine berufliche Toilettennutzung von 73,58 Prozent.

Das Urteil
Die zuständigen Finanzrichter machten dem Steuerzahler einen Strich durch die Rechnung. Das Absetzen des Arbeitszimmers komme nicht in Frage, weil die prägende Tätigkeit eines Betriebsprüfers außer Haus läge. Und die Toilette weise schon gar keinen beruflichen Zusammenhang auf. Es handle sich um eine normale Gästetoilette, die der Betroffene auch selbst nutze. Die exakte Buchführung war also vergebens gewesen (Finanzgericht Baden-Württemberg, Aktenzeichen 9 K 2096/12).

Quelle Text und Bild: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Sparkasse Witten, Ruhrstr. 45, 58452 Witten
Sparkasse Witten, Ruhrstr. 45, 58452 Witten

Sparkasse Witten, Ruhrstr. 45, 58452 Witten

Mitarbeiter/-in für das Kreditsekretariat

Gestalten Sie Ihre Zukunft mit uns! Wir sind mit einem Geschäftsvolumen von über 1,9 Mrd. Euro und ca. 440 Mitarbeitern/innen die größte Sparkasse im Ennepe-Ruhr-Kreis. Unseren Erfolg verdanken wir vor allem unseren Mitarbeitern! Auf der Suche nach neuen Talenten gehen wir verschiedene Wege.
 
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/-in für unser Kreditsekretariat.
 
Ihre Aufgaben:
– EBIL
– KWG Meldewesen
 
Ihr Profil:
Sie unterstützen als Angestellte/r der Sparkasse unser Kreditsekretariat. Wir setzen den erfolgreichen Abschluss als Sparkassenbetriebswirt/in (oder vergleichbare Ausbildung) voraus (+ mehrjährige Erfahrungen im Kreditbereich sind ausdrücklich erwünscht). Eine Neigung zu kreditsachbearbeitungsähnlichen Tätigkeiten ist bei diesen Aufgaben nützlich und notwendig. Bewerber/innen müssen über eine hohe Belastbarkeit und Zuverlässigkeit verfügen. Das Interesse sich in neue Anforderungen einzuarbeiten und diese mit den Fachabteilungen für unsere Sparkasse umzusetzen, ist eine der Grundvoraussetzungen. Sie denken und handeln qualitäts- und leistungsorientiert. Sie wissen die Vorteile einer effektiven Teamarbeit zu schätzen.
 
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe Ihres frühestmöglichen Eintrittstermins und Ihrer Gehaltsvorstellung an folgende Adresse:

Sparkasse Witten
Personalabteilung
Ruhrstr. 45
58452 Witten

Wenn Sie noch weitere Fragen zu unserer Stellenanzeige haben, wenden Sie sich bitte an unseren Ansprechpartner:

Dirk Becker
Abteilungsleiter Personal
Telefon (02302) 1741301
E-Mail: dirk-thomas.becker@sparkasse-witten.de

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Ausblick auf 2014: Was sich im neuen Jahr so ändert
Ausblick auf 2014: Was sich im neuen Jahr so ändert

Ausblick auf 2014: Was sich im neuen Jahr so ändert

2014 gibt es zahlreiche Veränderungen, von denen sich zu wissen lohnt.

  • SEPA-Umstellung
  • Elektronische Gesundheitskarte wird Pflicht
  • Höhere Beitragsbemessungsgrenzen
  • Wohn-Riester wird flexibler
  • Grunderwerbsteuer steigt in vier Bundesländern
  • Neues Widerrufsrecht ab Juni 2014
  • Berufsunfähigkeitsversicherung wird staatlich gefördert
  • Neue Energieeinsparverordnung
  • Reisekostenreform 2014
  • Neues Fahreignungs-Bewertungssystem ab Mai 2014
  • Lettland führt den Euro ein

SEPA-Umstellung 
Lang angekündigt und ab 1. Februar 2014 verbindlich: Die SEPA (Single Euro Payments Area = einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) kommt und verändert den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Deutschland.

Durch die SEPA-Migrationsverordnung vom März 2012 wird festgelegt, dass auch die deutschen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften in Euro zugunsten der neuen SEPA-Zahlverfahren zum 1. Februar 2014 abgeschaltet werden müssen. Alle Überweisungen und Lastschriften in Euro müssen ab dann nach dem neuen europaweit einheitlichen Verfahren vorgenommen werden. Für Privatkunden gibt es allerdings Übergangsfristen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Elektronische Gesundheitskarte löst Krankenversichertenkarte ab
Zum 31. Dezember 2013 verlieren die alten Krankenversichertenkarten ihre Gültigkeit als Nachweis für die Inanspruchnahme ambulanter ärztlicher Leistungen – unabhängig von dem auf der Karte bescheinigten Ablaufdatum. Ab 1. Januar 2014 wären damit nur noch die neuen elektronischen Gesundheitskarten gültig. Es soll aber eine Übergangsfrist bis zum 30. September geben.
 
Höhere Beitragsbemessungsgrenzen
Gut verdienende Arbeitnehmer müssen 2014 mehr Sozialversicherungsbeiträge abführen. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung erhöht sich in Westdeutschland von 5.800 auf 5.950 Euro. In den östlichen Bundesländern steigt die Grenze um 100 auf 5.000 Euro.

In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge erhoben werden, in Ost- und Westdeutschland einheitlich auf 4.050 Euro.

Wohn-Riester wird flexibler
Bausparer können 2014 schon während der Ansparphase Kapital aus ihrem Riester-Bausparvertrag entnehmen, um das Geld für die Entschuldung der selbst genutzten Immobilie einzusetzen. Bisher war dies nur zu Beginn der Auszahlungsphase des Riester-Vertrags zulässig.

Dabei sind unterschiedliche Formen der Kapitalentnahme denkbar: Sparer können sich zwischen einer anteiligen und vollständigen Kapitalentnahme entscheiden. Im letzteren Fall müssen mindestens 3.000 Euro auf dem Vertrag verbleiben.

Hinzu kommen weitere Erleichterungen durch das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz: So können Sparer beispielsweise ihr gefördertes Riester-Guthaben unter bestimmten Voraussetzungen auch für Umbaumaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren einsetzen. Alters- und behindertengerechte Umbauten sind somit ab 2014 in die Eigenheimrenten-Förderung eingeschlossen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Grunderwerbsteuer steigt in vier Bundesländern, aber nicht in NRW
In Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein müssen Immobilienkäufer ab dem 1. Januar 2014 bei der Grundgewerbesteuer tiefer in die Tasche greifen: Sie erhöht sich um bis zu 1,5 Prozent.
 
Berufsunfähigkeitsversicherung wird staatlich gefördert
Mehr Förderung für die private Vorsorge: Im Zuge des Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes sind die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab 2014 von der Steuer absetzbar.

Voraussetzung für die staatliche Förderung ist eine lebenslange Rentenzahlung. Bisher zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel nur bis zum 67. Lebensjahr. Für eine lebenslange Rente ist mit deutlich höheren Beiträgen zu rechnen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

EU-Verbraucherrechterichtlinie mit neuem Widerrufsrecht ab Juni 2014
Am 13. Juni 2014 tritt im Rahmen der Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie ein neues Gesetz in Kraft, das die Laune vieler eingefleischter Online-Shopper trüben wird: Kostenloses Zurücksenden von Ware ohne Widerrufserklärung könnte bald Schnee von gestern sein. Ausnahmen sind allerdings denkbar, wenn der Verkäufer den Kunden nicht ordnungsgemäß über die Pflicht zur Übernahme der Kosten informiert beziehungsweise sich selbst bereit erklärt, diese zu tragen. Im Fall eines Widerrufs wird es nicht mehr ausreichend sein, die bestellte Ware einfach zurückzusenden: Künftig müssen Verbraucher den Widerruf zusätzlich ausdrücklich erklären, beispielsweise mit einem Formblatt.

Neue Energieeinsparverordnung
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) für mehr Energieeffizienz im Gebäudesektor tritt voraussichtlich am 1. Mai 2014 in Kraft. Durch sie werden die Anforderungen an die Energieeffizienz von Neubauten um einmalig 25 Prozent des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs ab dem 1. Januar 2016 angehoben.
 
Alles beim Alten: Für bestehende Gebäude sieht die neue EnEV weder verschärfte Einsparregeln noch neue Nachrüstpflichten vor. Verkäufer und Vermieter sind jedoch verpflichtet, den Energieausweis (Kopie oder Original) an den Käufer beziehungsweise neuen Mieter zu übergeben – bereits zum Zeitpunkt der Besichtigung.

Reisekostenreform 2014
Am 1. Januar 2014 tritt das „Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerrechtlichen Reisekostenrechts“ in Kraft. Ziel ist es, durch praxisgerechtere Regelungen den Verwaltungsaufwand von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Finanzverwaltung reduzieren.

Änderungen ergeben sich nicht nur durch den Wechsel von der „regelmäßigen Arbeitsstätte“ zum neuen Begriff der „ersten Tätigkeitsstätte“. Weitere Neuerungen sind bei der steuerfreien Erstattung von Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten und bei doppelter Haushaltsführung zu beachten.     
 
Neues Fahreignungs-Bewertungssystem ab Mai 2014
Flensburg 2.0: Das neue Fahreignungsregister (FAER) tritt zum 1. Mai 2014 in Kraft und löst damit das Verkehrszentralregister (VZR) ab. Es soll einfacher, transparenter und gerechter sein und einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten.
 
Statt wie bisher 7 definiert das neue Punktesystem nur noch 3 Kategorien, in denen Fahrzeugführer je nach Schwere des Vergehens mit 1, 2 oder 3 Punkten bestraft werden. Allerdings ist der Führerschein dann schon bei 8 Punkten statt wie bisher bei 18 Punkten in Flensburg weg. Punkte verjähren zukünftig getrennt, je nach Schwere nach zweieinhalb bis zehn Jahren. Vorausschauendes Fahren ist daher weiterhin der beste Weg, um sich vor Punkten, Führerscheinentzug und Idiotentest zu schützen.
 
Lettland führt den Euro ein
„Laipni lūdzam!“ heißt „Willkommen!“ auf Lettisch. Das baltische Land verabschiedet sich zum 1. Januar 2014 von seiner nationalen Währung und führt, zehn Jahre nach seinem Beitritt zur Europäischen Union, den Euro ein. Die EU-Finanzminister billigten in Brüssel mehrere Rechtsakte, die die Aufnahme ins gemeinsame Währungsgebiet ermöglichen. Lettland ist damit das 18. Land der Währungsgemeinschaft.

Sparlotterie-Gala am 13.12.2013

„Salut Salon“ begeisterte die Besucher – und neben vielen weiteren Gewinnen wechselte ein knallrotes BMW-Mini Cabriolet den Besitzer.

Ulrich Heinemann (links), stellv. Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten, und sein Auslosungsteam ermitteln die Gewinnzahlen der Dezemberauslosung der Sparlotterie der westfälisch-lippischen Sparkassen im Wittener Saalbau.

Sparlotterie-Gala

v.l.n.r: Ulrich Heinemann, stellv. Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten, „Glücksfee“ Aileen Wasserroth, Auszubildende der Sparkasse Witten, die das Ziehungsgerät bediente, Rechtsanwalt Arnim Haase, der die Ziehung beaufsichtigte, Klaus Paals, Sparkassenverband Westfalen-Lippe, Münster

Vor nahezu ausverkauftem Haus fand die Dezember-Auslosung der Sparlotterie der westfälisch-lippischen Sparkassen am Freitag, dem 13.12.2013, im Wittener Saalbau statt. Auf gut 4.700 Wittener entfielen dabei Geld-Gewinne im Wert von rund 22.000 Euro – aber auch vier kultige Apple iPads werden in den nächsten Tagen an Kunden der Sparkasse Witten überreicht.

Besonderes Glück an diesem Abend hatte Martina Domnick, als im Rahmen einer Überraschungs-Zusatz-Verlosung unter den anwesenden Gästen ein funkelnagelneues BMW-Mini Cabriolet verlost wurde – und das am Freitag, dem Dreizehnten.

Sparlotterie-Gala am 13.12.2013

Martina Domnick, die Gewinnerin des Mini-Cabriolets, nimmt – gemeinsam mit ihrem Ehemann – den neuen roten Flitzer von Sparkassendirektor Ulrich Heinemann (Mitte) entgegen.

Ebenfalls passend zu diesem Datum hatte die Sparkasse im Anschluss an die Ziehung der Gewinnzahlen zum aktuellen Programm „Nacht des Schicksals“ des Hamburger Kammermusik-Ensembles „Salut Salon“ eingeladen: Salut Salon zählt zu den derzeit bekanntesten und gefragtesten Kammermusik-Ensembles in Deutschland – und steht für selbstironische Unterhaltung, technische Virtuosität und überraschende Begegnungen. Mit zwei Geigen, einem Cello, einem Konzertflügel sowie ihren wunderbaren Stimmen und acht Händen entführten Angelika Bachmann, Iris Siegfried, Sonja-Lena Schmid und Anne-Monika von Twardowski das begeisterte Wittener Publikum tatsächlich in eine musikalisch-furiose Nacht des Schicksals, die mit jubelndem Applaus zu Ende ging.

Sparlotterie-Gala

Salut Salon aus Hamburg nahmen das Publikum mit auf eine unterhaltsame Reise in die „Nacht des Schicksals“

 

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