Abb. SparkassenCard Plus

Abb. SparkassenCard Plus

Die klassische SparkassenCard (umgangssprachlich immer noch EC-Karte genannt) gibt es seit einiger Zeit in einer weiteren Variante, genannt SparkassenCard Plus.

Was können Sie damit anfangen?
Mit dieser Karte können Sie jederzeit Rabatte und Vorteile nutzen, sich spontan Wünsche erfüllen und anschließend bequem in Raten zahlen. Dazu erhalten Sie mit der SparkassenCard Plus einen besonderen Kreditrahmen. Je nach Bonität kann der bis zu 15.000 Euro betragen. Sie zahlen damit genauso wie mit der SparkassenCard an der Kasse im Geschäft.

Wie geht das von der Abwicklung her?
Wenn Sie mit Ihrer SparkassenCard Plus bezahlen, wird dieser Betrag nicht Ihrem Girokonto belastet. Der Betrag wird auf dem zur Karte gehörenden Konto verbucht.

Sie bestimmen selbst, welchen Betrag Sie in Anspruch nehmen und wie hoch die monatliche Rückzahlung sein soll, sieht man von der Mindestrate von 50,00 Euro pro Monat einmal ab. Außerdem können Sie jederzeit beliebige Sondertilgungen leisten, zum Beispiel auch den ganzen Betrag auf einmal zurückzahlen. Sollzinsen bezahlen Sie natürlich nur für den in Anspruch genommenen Betrag.

Mit der SparkassenCard Plus können Sie bei jedem Einkauf spontan entscheiden: Ratenzahlung in monatlichen Teilbeträgen oder über die klassische Karte den kompletten Kaufbetrag sofort vom Girokonto abbuchen lassen.

Gibt es zusätzliche Kosten außer den Sollzinsen?
Die SparkassenCard Plus und das dazugehörende Konto erhalten Sie kostenlos.

Der aktuelle Sollzinssatz

Kein Wegerecht, keine Schlüssel
Kein Wegerecht, keine Schlüssel

Kein Wegerecht, keine Schlüssel

Es gibt sicher Dinge rund um angemietete Räume, über die man trefflich streiten kann. Doch dass ein gemieteter Raum auch tatsächlich betretbar sein sollte, gehört dann doch zu den Grundvoraussetzungen. Es handelt sich dabei um eine so genannte Hauptleistungspflicht. Ist diese nicht gewährleistet, dann kann auch der Anspruch auf den Mietzins erlöschen.

Der Fall
Einem Mieter war der Zugang zu einem gemieteten Raum nicht möglich. Ihm wurde einerseits die Nutzung eines Wirtschaftsweges verweigert, über den er den Raum hätte betreten können. Und er hatte andererseits auch keinen Schlüssel zu der Räumlichkeit ausgehändigt bekommen. Mit anderen Worten: Die Immobilie war für ihn komplett nutzlos. Deswegen wollte er auch den Mietzins in Höhe von rund 12.000 Euro im Laufe von zweieinhalb Jahren nicht bezahlen.

Das Urteil
Das OLG Düsseldorf merkte an, dass es zwar grundsätzlich in Mietverhältnissen Situationen geben könne, in denen die Mieter nur zeitweise Zugang zu einem bestimmten Raum haben. Das sei zum Beispiel dann der Fall, wenn eine Wäschespinne im Garten nur zu gewissen Zeiten genutzt werden dürfe. Doch hier handle es sich um eine ganz andere Ausgangslage. Dem Mieter habe vertragsgemäß das Recht zugestanden, seine Räumlichkeiten nach Belieben zu betreten. Es sei eine „vollständige und durchgängige Nutzung des Raumes“ vereinbart gewesen – und das sei auf keine Weise eingelöst worden (Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen I-24 U 4/11).

Quelle Text und Bild: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Wann darf man Mietzahlungen zurückhalten?
Wann darf man Mietzahlungen zurückhalten?

Wann darf man Mietzahlungen zurückhalten?

Wenn sich eine Wohnung in einem nicht vertragsgemäßem Zustand befindet, hat ein Mieter prinzipiell das Recht, seine Zahlungen zu kürzen oder im Extremfall sogar komplett einzustellen. Er muss dabei aber eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, so etwa den Eigentümer zur Korrektur der Missstände (hier: Feuchtigkeit und Schimmelbildung) auffordern.

Doch was geschieht eigentlich, wenn der Mieter die Miete mindert, obwohl der Eigentümer gar nicht für den beanstandeten Fehler zuständig war?

Weil mehrere Katzen in der Wohnung gehalten wurden, die das Haus nicht verlassen sollten, wurde nur wenig gelüftet. Zudem begünstigten zwei Aquarien und ein Terrarium die Schimmelbildung. Für die Betroffenen ist so der Schuss in diesem Fall nach hinten losgegangen. Denn diese Mietminderung hatte keinen Grund. Sie führte dann zu einer außerordentlichen Kündigung.

Weil dieser Fehler „bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt“ hätte erkannt werden können, so der BGH, sei die Kündigung gerechtfertigt. Deswegen sollte es sich ein Mieter ganz genau überlegen, ob er zu diesem extremen Mittel greift.

Bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit, kann man die Miete auch unter Vorbehalt überweisen und eine gerichtliche Klärung der Vorwürfe herbeiführen (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 138/11).

Quelle Text und Bild: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Raketen statt Babyware
Raketen statt Babyware

Raketen statt Babyware

Wenn in einem Mietvertrag davon die Rede ist, dass der Zweck eines Unternehmens der „Betrieb eines Spielwaren- und Babyartikel-Fachmarktes sowie Kinderbekleidung“ sei und dort Feuerwerkskörper verkauft werden, stellt sich die Frage, ob dies Spielzeug ist. Wenn nicht, dann dürfen dort ohne Genehmigung keine Feuerwerkskörper der Kategorie zwei verkauft werden.

Die Richter indes sind im Internet angekommen: Sie informierten sich auch bei Wikipedia.

Der Fall
Dem Eigentümer war es gar nicht wohl dabei, als er erfuhr, dass in den von ihm vermieteten Gewerberäumen größere Mengen an Feuerwerkskörpern gelagert und verkauft werden sollten. Er fühlte sich getäuscht, weil etwas ganz anderes vereinbart gewesen war. Der Mieter entgegnete, diese Artikel könnten sehr wohl noch unter dem Begriff „Spielwaren“ firmieren, denn Knaller und Böller würden bundesweit in derartigen Geschäften verkauft.

Das Urteil
Die Berliner Richter machten sich Gedanken darüber, was eigentlich Spielwaren seien. Sie informierten sich unter anderem im Internet-Lexikon Wikipedia und zitierten daraus: „Spielwaren sind handwerklich oder industriell entwickelte und hergestellte Spielzeuge und Spielmittel beziehungsweise Spiele (Gesellschaftsspiele, Geschicklichkeitsspiele, Computerspiele, Brettspiele, Spielanleitungen, Spielpläne etc. wie auch Spiele-Zubehör), die für den Handel bestimmt sind.“ Nach dieser Definition fielen Feuerwerkskörper nicht unter Spielwaren, deswegen müsse das Geschäft auf den Verkauf verzichten (Kammergericht Berlin, Aktenzeichen 8 U 9/11).

Quelle Text und Bild: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Alles Aufschreiben hat nichts genutzt
Alles Aufschreiben hat nichts genutzt

Alles Aufschreiben hat nichts genutzt

Was könnte das sein, ein Toilettenbuch? Da fällt einem schon so das ein oder andere zu ein. Die Wirklichkeit ist da manchmal so … unspannend.

Die Auflösung: Das Arbeitszimmer ist im Steuerrecht ein heiß umkämpftes Terrain. Denn wer es einmal geschafft hat, diesen Raum vom Fiskus anerkannt zu bekommen, der kann damit viel Geld sparen. Eine Abfuhr erhielt indes ein Steuerzahler, der auch noch sein WC auf diese Weise absetzen wollte. Man könnte es auch noch drastischer ausdrücken, aber lesen Sie selbst.

Der Fall
Ein Betriebsprüfer hatte die Absicht, sowohl das Arbeitszimmer als auch die Renovierungskosten für die dazugehörige Toilette steuerlich als Werbungskosten geltend zu machen. Er führte aus diesem Grund ein Toilettenbuch. Dem war zu entnehmen, dass er die Toilette etwa neun bis zehn Mal täglich benutze, davon acht bis neun Mal beruflich. Es ergebe sich daher eine berufliche Toilettennutzung von 73,58 Prozent.

Das Urteil
Die zuständigen Finanzrichter machten dem Steuerzahler einen Strich durch die Rechnung. Das Absetzen des Arbeitszimmers komme nicht in Frage, weil die prägende Tätigkeit eines Betriebsprüfers außer Haus läge. Und die Toilette weise schon gar keinen beruflichen Zusammenhang auf. Es handle sich um eine normale Gästetoilette, die der Betroffene auch selbst nutze. Die exakte Buchführung war also vergebens gewesen (Finanzgericht Baden-Württemberg, Aktenzeichen 9 K 2096/12).

Quelle Text und Bild: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Sparkasse Witten, Ruhrstr. 45, 58452 Witten
Sparkasse Witten, Ruhrstr. 45, 58452 Witten

Sparkasse Witten, Ruhrstr. 45, 58452 Witten

Mitarbeiter/-in für das Kreditsekretariat

Gestalten Sie Ihre Zukunft mit uns! Wir sind mit einem Geschäftsvolumen von über 1,9 Mrd. Euro und ca. 440 Mitarbeitern/innen die größte Sparkasse im Ennepe-Ruhr-Kreis. Unseren Erfolg verdanken wir vor allem unseren Mitarbeitern! Auf der Suche nach neuen Talenten gehen wir verschiedene Wege.
 
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/-in für unser Kreditsekretariat.
 
Ihre Aufgaben:
– EBIL
– KWG Meldewesen
 
Ihr Profil:
Sie unterstützen als Angestellte/r der Sparkasse unser Kreditsekretariat. Wir setzen den erfolgreichen Abschluss als Sparkassenbetriebswirt/in (oder vergleichbare Ausbildung) voraus (+ mehrjährige Erfahrungen im Kreditbereich sind ausdrücklich erwünscht). Eine Neigung zu kreditsachbearbeitungsähnlichen Tätigkeiten ist bei diesen Aufgaben nützlich und notwendig. Bewerber/innen müssen über eine hohe Belastbarkeit und Zuverlässigkeit verfügen. Das Interesse sich in neue Anforderungen einzuarbeiten und diese mit den Fachabteilungen für unsere Sparkasse umzusetzen, ist eine der Grundvoraussetzungen. Sie denken und handeln qualitäts- und leistungsorientiert. Sie wissen die Vorteile einer effektiven Teamarbeit zu schätzen.
 
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe Ihres frühestmöglichen Eintrittstermins und Ihrer Gehaltsvorstellung an folgende Adresse:

Sparkasse Witten
Personalabteilung
Ruhrstr. 45
58452 Witten

Wenn Sie noch weitere Fragen zu unserer Stellenanzeige haben, wenden Sie sich bitte an unseren Ansprechpartner:

Dirk Becker
Abteilungsleiter Personal
Telefon (02302) 1741301
E-Mail: dirk-thomas.becker@sparkasse-witten.de

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Ausblick auf 2014: Was sich im neuen Jahr so ändert
Ausblick auf 2014: Was sich im neuen Jahr so ändert

Ausblick auf 2014: Was sich im neuen Jahr so ändert

2014 gibt es zahlreiche Veränderungen, von denen sich zu wissen lohnt.

  • SEPA-Umstellung
  • Elektronische Gesundheitskarte wird Pflicht
  • Höhere Beitragsbemessungsgrenzen
  • Wohn-Riester wird flexibler
  • Grunderwerbsteuer steigt in vier Bundesländern
  • Neues Widerrufsrecht ab Juni 2014
  • Berufsunfähigkeitsversicherung wird staatlich gefördert
  • Neue Energieeinsparverordnung
  • Reisekostenreform 2014
  • Neues Fahreignungs-Bewertungssystem ab Mai 2014
  • Lettland führt den Euro ein

SEPA-Umstellung 
Lang angekündigt und ab 1. Februar 2014 verbindlich: Die SEPA (Single Euro Payments Area = einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) kommt und verändert den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Deutschland.

Durch die SEPA-Migrationsverordnung vom März 2012 wird festgelegt, dass auch die deutschen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften in Euro zugunsten der neuen SEPA-Zahlverfahren zum 1. Februar 2014 abgeschaltet werden müssen. Alle Überweisungen und Lastschriften in Euro müssen ab dann nach dem neuen europaweit einheitlichen Verfahren vorgenommen werden. Für Privatkunden gibt es allerdings Übergangsfristen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Elektronische Gesundheitskarte löst Krankenversichertenkarte ab
Zum 31. Dezember 2013 verlieren die alten Krankenversichertenkarten ihre Gültigkeit als Nachweis für die Inanspruchnahme ambulanter ärztlicher Leistungen – unabhängig von dem auf der Karte bescheinigten Ablaufdatum. Ab 1. Januar 2014 wären damit nur noch die neuen elektronischen Gesundheitskarten gültig. Es soll aber eine Übergangsfrist bis zum 30. September geben.
 
Höhere Beitragsbemessungsgrenzen
Gut verdienende Arbeitnehmer müssen 2014 mehr Sozialversicherungsbeiträge abführen. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung erhöht sich in Westdeutschland von 5.800 auf 5.950 Euro. In den östlichen Bundesländern steigt die Grenze um 100 auf 5.000 Euro.

In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge erhoben werden, in Ost- und Westdeutschland einheitlich auf 4.050 Euro.

Wohn-Riester wird flexibler
Bausparer können 2014 schon während der Ansparphase Kapital aus ihrem Riester-Bausparvertrag entnehmen, um das Geld für die Entschuldung der selbst genutzten Immobilie einzusetzen. Bisher war dies nur zu Beginn der Auszahlungsphase des Riester-Vertrags zulässig.

Dabei sind unterschiedliche Formen der Kapitalentnahme denkbar: Sparer können sich zwischen einer anteiligen und vollständigen Kapitalentnahme entscheiden. Im letzteren Fall müssen mindestens 3.000 Euro auf dem Vertrag verbleiben.

Hinzu kommen weitere Erleichterungen durch das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz: So können Sparer beispielsweise ihr gefördertes Riester-Guthaben unter bestimmten Voraussetzungen auch für Umbaumaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren einsetzen. Alters- und behindertengerechte Umbauten sind somit ab 2014 in die Eigenheimrenten-Förderung eingeschlossen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Grunderwerbsteuer steigt in vier Bundesländern, aber nicht in NRW
In Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein müssen Immobilienkäufer ab dem 1. Januar 2014 bei der Grundgewerbesteuer tiefer in die Tasche greifen: Sie erhöht sich um bis zu 1,5 Prozent.
 
Berufsunfähigkeitsversicherung wird staatlich gefördert
Mehr Förderung für die private Vorsorge: Im Zuge des Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes sind die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab 2014 von der Steuer absetzbar.

Voraussetzung für die staatliche Förderung ist eine lebenslange Rentenzahlung. Bisher zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel nur bis zum 67. Lebensjahr. Für eine lebenslange Rente ist mit deutlich höheren Beiträgen zu rechnen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

EU-Verbraucherrechterichtlinie mit neuem Widerrufsrecht ab Juni 2014
Am 13. Juni 2014 tritt im Rahmen der Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie ein neues Gesetz in Kraft, das die Laune vieler eingefleischter Online-Shopper trüben wird: Kostenloses Zurücksenden von Ware ohne Widerrufserklärung könnte bald Schnee von gestern sein. Ausnahmen sind allerdings denkbar, wenn der Verkäufer den Kunden nicht ordnungsgemäß über die Pflicht zur Übernahme der Kosten informiert beziehungsweise sich selbst bereit erklärt, diese zu tragen. Im Fall eines Widerrufs wird es nicht mehr ausreichend sein, die bestellte Ware einfach zurückzusenden: Künftig müssen Verbraucher den Widerruf zusätzlich ausdrücklich erklären, beispielsweise mit einem Formblatt.

Neue Energieeinsparverordnung
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) für mehr Energieeffizienz im Gebäudesektor tritt voraussichtlich am 1. Mai 2014 in Kraft. Durch sie werden die Anforderungen an die Energieeffizienz von Neubauten um einmalig 25 Prozent des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs ab dem 1. Januar 2016 angehoben.
 
Alles beim Alten: Für bestehende Gebäude sieht die neue EnEV weder verschärfte Einsparregeln noch neue Nachrüstpflichten vor. Verkäufer und Vermieter sind jedoch verpflichtet, den Energieausweis (Kopie oder Original) an den Käufer beziehungsweise neuen Mieter zu übergeben – bereits zum Zeitpunkt der Besichtigung.

Reisekostenreform 2014
Am 1. Januar 2014 tritt das „Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerrechtlichen Reisekostenrechts“ in Kraft. Ziel ist es, durch praxisgerechtere Regelungen den Verwaltungsaufwand von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Finanzverwaltung reduzieren.

Änderungen ergeben sich nicht nur durch den Wechsel von der „regelmäßigen Arbeitsstätte“ zum neuen Begriff der „ersten Tätigkeitsstätte“. Weitere Neuerungen sind bei der steuerfreien Erstattung von Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten und bei doppelter Haushaltsführung zu beachten.     
 
Neues Fahreignungs-Bewertungssystem ab Mai 2014
Flensburg 2.0: Das neue Fahreignungsregister (FAER) tritt zum 1. Mai 2014 in Kraft und löst damit das Verkehrszentralregister (VZR) ab. Es soll einfacher, transparenter und gerechter sein und einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten.
 
Statt wie bisher 7 definiert das neue Punktesystem nur noch 3 Kategorien, in denen Fahrzeugführer je nach Schwere des Vergehens mit 1, 2 oder 3 Punkten bestraft werden. Allerdings ist der Führerschein dann schon bei 8 Punkten statt wie bisher bei 18 Punkten in Flensburg weg. Punkte verjähren zukünftig getrennt, je nach Schwere nach zweieinhalb bis zehn Jahren. Vorausschauendes Fahren ist daher weiterhin der beste Weg, um sich vor Punkten, Führerscheinentzug und Idiotentest zu schützen.
 
Lettland führt den Euro ein
„Laipni lūdzam!“ heißt „Willkommen!“ auf Lettisch. Das baltische Land verabschiedet sich zum 1. Januar 2014 von seiner nationalen Währung und führt, zehn Jahre nach seinem Beitritt zur Europäischen Union, den Euro ein. Die EU-Finanzminister billigten in Brüssel mehrere Rechtsakte, die die Aufnahme ins gemeinsame Währungsgebiet ermöglichen. Lettland ist damit das 18. Land der Währungsgemeinschaft.

Sparlotterie-Gala am 13.12.2013

„Salut Salon“ begeisterte die Besucher – und neben vielen weiteren Gewinnen wechselte ein knallrotes BMW-Mini Cabriolet den Besitzer.

Ulrich Heinemann (links), stellv. Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten, und sein Auslosungsteam ermitteln die Gewinnzahlen der Dezemberauslosung der Sparlotterie der westfälisch-lippischen Sparkassen im Wittener Saalbau.

Sparlotterie-Gala

v.l.n.r: Ulrich Heinemann, stellv. Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten, „Glücksfee“ Aileen Wasserroth, Auszubildende der Sparkasse Witten, die das Ziehungsgerät bediente, Rechtsanwalt Arnim Haase, der die Ziehung beaufsichtigte, Klaus Paals, Sparkassenverband Westfalen-Lippe, Münster

Vor nahezu ausverkauftem Haus fand die Dezember-Auslosung der Sparlotterie der westfälisch-lippischen Sparkassen am Freitag, dem 13.12.2013, im Wittener Saalbau statt. Auf gut 4.700 Wittener entfielen dabei Geld-Gewinne im Wert von rund 22.000 Euro – aber auch vier kultige Apple iPads werden in den nächsten Tagen an Kunden der Sparkasse Witten überreicht.

Besonderes Glück an diesem Abend hatte Martina Domnick, als im Rahmen einer Überraschungs-Zusatz-Verlosung unter den anwesenden Gästen ein funkelnagelneues BMW-Mini Cabriolet verlost wurde – und das am Freitag, dem Dreizehnten.

Sparlotterie-Gala am 13.12.2013

Martina Domnick, die Gewinnerin des Mini-Cabriolets, nimmt – gemeinsam mit ihrem Ehemann – den neuen roten Flitzer von Sparkassendirektor Ulrich Heinemann (Mitte) entgegen.

Ebenfalls passend zu diesem Datum hatte die Sparkasse im Anschluss an die Ziehung der Gewinnzahlen zum aktuellen Programm „Nacht des Schicksals“ des Hamburger Kammermusik-Ensembles „Salut Salon“ eingeladen: Salut Salon zählt zu den derzeit bekanntesten und gefragtesten Kammermusik-Ensembles in Deutschland – und steht für selbstironische Unterhaltung, technische Virtuosität und überraschende Begegnungen. Mit zwei Geigen, einem Cello, einem Konzertflügel sowie ihren wunderbaren Stimmen und acht Händen entführten Angelika Bachmann, Iris Siegfried, Sonja-Lena Schmid und Anne-Monika von Twardowski das begeisterte Wittener Publikum tatsächlich in eine musikalisch-furiose Nacht des Schicksals, die mit jubelndem Applaus zu Ende ging.

Sparlotterie-Gala

Salut Salon aus Hamburg nahmen das Publikum mit auf eine unterhaltsame Reise in die „Nacht des Schicksals“

 

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20131212_MatheOlympiade2013
20131212_MatheOlympiade2013

In feierlichem Rahmen wurde erfolgreichsten Schülern Urkunden und Sachpreise überreicht.

Feierliche Preisverleihung der 53. Mathematik-Olympiade im Ennepe-Ruhr-Kreis
Auch in diesem Jahr wurde die Mathematik-Olympiade im Ennepe-Ruhr-Kreis wieder von den lokalen Sparkassen gefördert.
Weitere Informationen zur Mathematik-Olympiade gibt es unter www.mathe-wettbewerbe-nrw.de
 
Am Mittwoch, dem 11.12.2013, wurden in der Aula des Ennepetaler Reichenbach-Gymnasiums erneut die besten Nachwuchs-Mathematiker im Ennepe-Ruhr-Kreis geehrt. Erstmals haben in diesem Jahr alle Gymnasien und zwei Gesamtschulen aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis mit insgesamt 300 Schülern der Klassen 5 bis 11 an dem Mathematik-Wettbewerb teilgenommen.
 
In seiner Eröffnungsrede erörterte Herr Andreas Pesch, stellvertretender Schulleiter des Reichenbach-Gymnasiums, anhand eines Beispiels, dass Mathematik mehr ist, als bloßes Zahlenschreiben und Bleistiftstriche ziehen. „‚Damit kannst du rechnen’ bedeutet nicht nur, dass etwas sprichwörtlich in der Zukunft liegt. Mathematik begegnet uns alltäglich.“ Diesen und weitere wertvolle Grundgedanken gab er den Schülern mit auf den Weg.
 
In feierlichem Rahmen wurde den 58 erfolgreichsten Schülern an diesem Abend Urkunden und Sachpreise von Herrn Dr. Jens Krommweh, Regionalkoordinator des Mathematik-Wettbewerbs für den Ennepe-Ruhr-Kreis, überreicht. Während der Preisverleihung stellten einige Schüler ihre Musterlösungen vor: Arne Keller, Jahrgangsstufe 8, vom Wittener Ruhr-Gymnasium präsentierte souverän seine Archäologie-Aufgabe, in der es um die Berechnung von Längendifferenzen ging. Für seine Rechenkünste wurde Arne Keller mit einem 2. Platz belohnt.
 
Über eine Erstplatzierung im regionalen Mathematik-Wettbewerb durfte sich der Wittener Schüler Constantin Owerberg aus der 6. Jahrgangsstufe des Schiller-Gymnasiums freuen. Mit seiner Musterlösung qualifizierte er sich außderdem für die NRW-Landesrunde in Bielefeld, im Februar 2014.
 
Einen zweiten Platz erzielten neben Arne Keller die Schüler Jana Schönwald und Thilo Prünte aus der 5. Klasse des Schiller-Gymnasiums und Jasper Hölscher aus der 5. Klasse der Rudolf-Steiner Schule.
 
Dritte Plätze gingen an die Wittener Schüler Hanno Keller, 8. Klasse des Ruhr-Gymnasiums, Niklas Strahmann, 7. Klasse des Albert-Martmöller-Gymnasiums und Simon Bisping, 7. Klasse des Schiller-Gymnasiums.

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Kerstin Lohmann, Anke Steuer und die Leiter der Selbsthilfegruppen in der Selbsthilfe-Kontaktstelle Witten/Wetter/Herdecke in der Dortmunder Str. 13 bedanken sich bei Ulrich Heinemann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten, für die langjährige Unterstützung der Sparkasse.

Kerstin Lohmann, Anke Steuer und die Leiter der Selbsthilfegruppen in der Selbsthilfe-Kontaktstelle Witten/Wetter/Herdecke in der Dortmunder Str. 13 bedanken sich bei Ulrich Heinemann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten, für die langjährige Unterstützung der Sparkasse.

Anlässlich eines Gesamttreffens der Leiter der Selbsthilfegruppen und der Einweihung einer Küche aus Mitteln der „Glücksspirale“ hat die Selbsthilfe-Kontaktstelle Witten/Wetter/Herdecke des Paritätischen Wohlfahrtverbands auch ihre langjährigen Förderer aus Witten in ihre Räume in der Dortmunder Str. 13 eingeladen, um generell einmal öffentlich „Danke!“ zu sagen. Kerstin Lohmann, Leiterin der Einrichtung: „Neben der Stadt Witten, die die Räumlichkeiten zur Verfügung stellt,  bedanken wir uns besonders bei einem weiteren großen Förderer der Selbsthilfeunterstützung – der Sparkasse Witten. Die jährlichen Zuwendungen sind quasi ein Garant für unsere Arbeit.  Im nächsten Jahr wird es uns als Einrichtung – auch Dank der Sparkasse Witten – 30 Jahre geben.“

Ulrich Heinemann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten: „Junge, Alte, Kleine, Große, Starke, Schwache – unsere Gesellschaft hat viele unterschiedliche menschliche Facetten. In der Selbsthilfe-Kontaktstelle als Forum können sich Menschen in gleichen und ähnlichen Lebenssituationen selbst finden und sogar zusammenfinden, sich austauschen und sich gegenseitig Hilfe geben – bei chronischen Erkrankungen, Behinderungen und in besonderen Krisensituationen zum Beispiel. Es wäre sicher zu viel erwartet, dass eine Institution wie die Sparkasse alle finanziellen Probleme löst, aber wir können wichtige Akzente setzen und Aktionen unterstützen und somit das soziale Mit- und Füreinander fördern – wie auch im Fall der Selbsthilfe-Kontaktstelle.“

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Herbst, Laub, Sturm
Herbst, Laub, Sturm

Herbst, Laub, Sturm

Was die dritte Jahreszeit alles an Rechtsstreitigkeiten mit sich bringt

Mal geht es um große Mengen von herabfallenden Blättern, mal um die Sturmsicherheit von Bäumen und Kaminen, derentwegen sich die Nachbarn streiten. Deutsche Gerichte haben für fast alle diese Problemfelder bereits eine Lösung gefunden und entsprechende Grundsatzurteile gesprochen. Lesen Sie dazu die Extra-Ausgabe des Infodienstes Recht und Steuern der LBS.

Mein Freund, der Baum

Ein großer Baum stellt automatisch auch immer ein großes Risiko dar. Ist er morsch oder von einer Krankheit befallen, was man als Laie auf den ersten Blick nicht immer sieht, dann kann er bei starkem Wind umknicken. Das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen I-11 U 100/12) hatte es mit einem Fall zu tun, in dem der Ast einer Platane abgeknickt war und großen Schaden verursacht hatte. Der Geschädigte monierte, der Baum hätte mehr als zwei Mal im Jahr kontrolliert werden müssen. Das verneinten die Richter und stellten fest, im konkreten Fall sei diese Überwachungsfrequenz ausreichend gewesen.

Wenn allerdings ein Verkehrssicherungspflichtiger bereits weiß, dass ein Baum gefährdet ist, dann muss er auch entsprechend handeln. Eine Gemeinde hatte eine marode Pappel als bruchgefährdet eingestuft und sie zum Fällen vorgesehen. Die Aktion wurde jedoch nicht als dringlich angesehen und aufgeschoben. Prompt kam es an einem Septembertag zu einem Unfall mit erheblichem Schaden. Das Oberlandesgericht Rostock (Aktenzeichen 5 U 334/08) entschied, dass die Gemeinde haften müsse. Man habe dringend nötige, weitergehende Untersuchungen zum Zustand des Baumes unterlassen.

Selbst wenn kein Stamm abbricht und mit großem Getöse nach unten stürzt, sorgt der Herbst für Ärger – nämlich wegen des sanft herabfallenden Laubes. Das kann für Nachbarn zu einer Last werden, wenn sich die Blätter auf einem fremden Grundstück sammeln und von dort entsorgt werden müssen. Gelegentlich wird deswegen eine Art „Laubrente“ vereinbart, die der Leidtragende erhält. Doch nach Überzeugung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Aktenzeichen 6 U 184/07) reichen zwei Eichen nicht dafür aus. Das sei noch ein zumutbares Ausmaß der Belästigung.

Wenn der Kamin Steine wirft

Für Passanten und Augenzeugen muss es ein Schock gewesen sein: Bei einem schweren Sturm lösten sich von einem Kamin eines Innenstadt-Hauses einzelne Steine und rasten zu Boden. Unter anderem wurden die Frontscheibe, das Dach und die Motorhaube eines geparkten Autos getroffen. Offensichtlich sei der Schornstein in einem schlechten baulichen Zustand gewesen, schloss das Amtsgericht Berlin-Schöneberg (Aktenzeichen 17 b C 181/07) aus den Umständen. Ein Eigentümer müsse jedoch dafür sorgen, dass alle Teile seiner Immobilie auch ungewöhnlichen Witterungsverhältnissen Stand halten.

Laubgemisch

Eine Mischung aus Laub, kleinen Ästchen und Schlamm sorgt im Herbst immer wieder dafür, dass die Abflüsse von Balkonen verstopfen. Schnell sammelt sich Wasser und kann in den darunter liegenden Wohnungen Schaden verursachen. Grundsätzlich, so stellte das Amtsgericht Berlin-Neukölln (Aktenzeichen 13 C 197/11) fest, fällt die Überwachung und regelmäßige Reinigung des Abflusses in den Verantwortungsbereich des Mieters. Er sei diesem Ort im Alltag ja auch am nächsten. Von einem Eigentümer könne man nicht erwarten, dass er ständig den Balkonabfluss kontrolliere.

Das Laubfegen gehört nicht gerade zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen. Eine Eigentümergemeinschaft versuchte es so zu regeln: Sie beschloss mehrheitlich, dass von September bis Januar eines Jahres jeder Bewohner abwechselnd in einem festen Turnus damit beauftragt werde. Der Fall kam vor das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen I-3 Wx 77/08). Die Juristen entschieden, solch eine Regelung hätte einvernehmlich vereinbart und nicht nur von einer Mehrheit beschlossen werden müssen.

Mehr Grün als Schild

Manchmal hat man es als Radler, Motorrad- oder Autofahrer im Herbst nicht gerade leicht – dann nämlich, wenn ein Verkehrsschild den ganzen Sommer über von Pflanzen zugewuchert wurde und nun nicht mehr zu entziffern ist. So war es bei einem Tempo-30-Schild in einem Wohngebiet gewesen. Das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen III-3 RBs 336/09) entschied daraufhin, dass solche Zeichen für einen Verkehrsteilnehmer nicht verbindlich seien. Bei Schildern gelte der Sichtbarkeitsgrundsatz. Die Behörden müssten dafür sorgen, dass sie jeder Betroffene auch tatsächlich erkennen könne.

Wann ist ein Haus ein Haus?

Wenn ein Haus noch nicht über eine schützende „Außenhaut“ aus Mauern, Fenstern, Türen und Dach verfügt, dann ist es gegenüber Stürmen besonders anfällig. Wie aber ist dieses halbfertige Gebäude eigentlich versicherungsrechtlich einzuordnen? Das Oberlandesgericht Rostock (Aktenzeichen 6 U 121/07) sprach sich zu Gunsten der Assekuranz und zu Lasten des Hausbesitzers aus. Ein solches Objekt ohne Außenhaut sei als „nicht bezugsfertiges Gebäude“ zu betrachten, das nicht von einer Versicherung gegen Sturmschäden profitieren könne.

Und zum Schluss eine Schweinerei

Besonders aktiv sind im Herbst die Wildschweine. Sie wagen sich inzwischen schon bis in die Außenbezirke von Großstädten vor, suchen dort nach Nahrung und richten dabei in den Gärten erhebliche Schäden an. Das Amtsgericht Berlin-Köpenick (Aktenzeichen 15 C 25/12) legte auf die Klage von Mietern hin fest, dass der Eigentümer eines Grundstücks zum Schutz vor Wildschweinen einen stabilen Zaun errichten muss. Das gehöre dazu, um die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten.

Quelle Text und Bild: LBS

Carsten Schmees (2. v. l.) übergibt 4.000,- Euro an das Team der DLRG-Ortsgruppe Witten-Herbede
Carsten Schmees (2. v. l.) übergibt 4.000,- Euro an das Team der DLRG-Ortsgruppe Witten-Herbede

Carsten Schmees (2. v. l.) übergibt 4.000,- Euro an das Team der DLRG-Ortsgruppe Witten-Herbede

Wir setzen auch 2013 auf schlichte Weihnachtskarten und spenden lieber. In diesem Jahr 4.000 Euro an die Wittener DLRG-Ortsgruppe Herbede.

Bereits seit Jahren verichten wir traditionell auf die Produktion aufwändiger Grußkarten zum Weihnachtsfest: Die von uns eingesetzten Weihnachtskarten werden aus preiswertem – und vor allem auch umweltschonendem – Recyclingkarton hergestellt. Außerdem wird konsequent auf die Verwendung von Drucklacken, Folienbeschichtung oder anderer Druckveredelung verzichtet.

In diesem Jahr können wir daher 4.000 Euro an die Wittener DLRG-Ortsgruppe Herbede spenden. So konnten von den Wittener Wasserrettern dringend benötigte Ausrüstungsteile angeschafft werden: ein motorisiertes Schlauchboot, welches zur Ausbildung von Bootsführern sowie zur Wasserrettung in schwierigen Gewässern eingesetzt werden wird und dazu noch zwei komplette Strömungsretter-Ausrüstungen. Carsten Schmees, ab Januar 2014 Vorstandsmitglied der Sparkasse Witten, überreichte nun die 4.000 Euro an das Herbeder DLRG-Team.

Carsten Schmees: „Die positiven Rückmeldungen unserer Kunden aus den Vorjahren bestätigen uns darin, auch weiterhin schlichte und umweltfreundliche, aber nicht weniger herzliche Weihnachtsgrüße zu versenden und mit dem so eingesparten Betrag beispielhafte Projekte vor Ort zu fördern. Ich freue mich, dass wir in diesem Jahr die DLRG-Ortsgruppe Herbede bei ihrer wichtigen Arbeit zusätzlich unterstützen – und dazu beitragen können, dass Freizeitaktivitäten auf und an der Ruhr zukünftig noch sicherer werden.“

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