Die Fahne des geliebten Vereins
Die Fahne des geliebten Vereins

Die Fahne des geliebten Vereins

So manchem Fußballfan reicht der Autoaufkleber seines Vereins nicht. Sie möchten sich etwas spektakulärer gegenüber der Außenwelt zu ihrem Verein bekennen. Da muss es schon mal ein Mast mit der Fahne des geliebten Vereins auf dem eigenen Grundstück sein. Und wenn es dem Nachbarn nicht gefällt?

Der Fall
Diese Neuanschaffung eines Grundbesitzers war nicht zu übersehen: Ein fünf Meter hoher Mast und eine etwa einmal zwei Meter große Fahne des Fußballvereins Borussia Dortmund. Ein Nachbar, dessen Grundstück 11,5 Meter von der Fahne entfernt lag, klagte deswegen. Er forderte, dass baurechtlich dagegen eingeschritten werde, denn es handle sich hier um eine unzulässige Werbeanlage für ein börsennotiertes Unternehmen – nämlich den BVB. Außerdem verursache die Anlage unnötige Geräusche und sorge gelegentlich für eine Verschattung des Grundstücks.

Das Urteil
Die Richter des Verwaltungsgerichts Arnsberg konnten die Argumente des Klägers nicht nachvollziehen und ließen den Mast nebst Fahne weiterhin zu. Von einer Werbeanlage könne man hier nicht sprechen, denn es handle sich ja nicht um eine Einnahmequelle des Grundstücksbesitzers. Auch die Motive wechselten nicht, es gehe nur um ein Bekenntnis zum Lieblingsverein. Ein gelegentliches Klappern der Fahne bei besonders starkem Wind müsse von den Nachbarn ertragen werden, zumal die Eigentümer versichert hätten, sie holten die BVB-Flagge bei sich abzeichnendem schlechten Wetter ein (Verwaltungsgericht Arnsberg, 8 K 1679/12).

Quelle Textpassagen und Bild: Infodienst Recht und Steuern der LBS

SALUT SALON präsentieren ihre "Nacht des Schicksals"

Gala zur Sparlotterie der Sparkassen am Freitag, den 13. Dezember 2013
Beginn 19.30 Uhr, Einlass 19.00 Uhr
Saalbau Witten, Bergerstraße, 58452 Witten

Wir freuen uns außerordentlich, Ihnen das Ensemble SALUT SALON zur Gala der Sparlotterie der Sparkassen präsentieren zu können. Sie hören und sehen das aktuelle Programm „Nacht des Schicksals“.

SALUT SALON präsentieren ihre "Nacht des Schicksals"

SALUT SALON präsentieren ihre „Nacht des Schicksals“

Schicksal ist mitunter ja auch, dass jemand mit ins Konzert gehen muss, der es gewohnt ist, sich vor dem Fernseher zu entspannen. Die oder der wird in Zukunft ganz anders entspannen: So erfolgreich wie SALUT SALON geigt in Deutschland niemand. Die vier Hamburger Mädels, die Klassik mit Entertainment verbinden, crossover – und über die Maßen verführerisch.

Um Konzertkarten des Ensembles SALUT SALON, das bisweilen ebenso treffend wie unzureichend als Kammermusik-Quartett apostrophiert wird, kümmert man sich am besten früher als später, denn die gehen weg wie warme Semmeln.

Kartenvorverkauf (13,00 Euro pro Karte, freie Platzwahl) in unseren Geschäftsstellen.

An einem regenfeuchten Sommertag in Buenos Aires, in einer furiosen Nacht auf dem kahlen Berge, in einem gespenstisch alten Schloss oder während eines gemütlichen Abends vor dem Fernseher – es gibt viele Orte, an denen wir unserem Schicksal begegnen können. Was wirklich passiert in der „Nacht des Schicksals“ von Salut Salon? Lassen Sie sich im Anschluss an die Ziehung der Gewinnzahlen der Sparlotterie der Sparkassen überraschen!

Angelika Bachmann (Geige), Iris Siegfried (Geige und Gesang), Sonja Lena Schmid (Cello) und Anne-Monika von Twardowski (Klavier) wollen sich dem Schicksal nicht beugen, sondern selbst Schicksal spielen! Sie wagen sich an ein virtuos-akrobatisches Programm, das so von einem Kammermusik-Ensemble noch nicht zu hören war. Teils für Orchester, teils für Solo-Instrumente geschriebene Klassiker haben die vier Musikerinnen für Klavier, Cello und zwei
Geigen ganz neu arrangiert, und werden sie im Lauf des Abends mit grooviger Filmmusik, brasilianischen Rhythmen, Zigeunermusik, Folk, Pop und eigenen Chansons konfrontieren. Maskottchen Oskar entdeckt den nächtlichen Mond und verfällt seiner Poesie …

Wieder einmal sorgen die vier von Publikum und Kritikern gefeierten Musikerinnen aus  Hamburg in einer humorvollen, selbstironischen Show, technisch virtuos für neue Verbindungen und musikalisch für überraschende Begegnungen. Wie das Leben ist die Musik voller Brüche, es geht um Werden und Vergehen, Finden und Verlieren, Verliebtheiten und große Liebe – in der „Nacht des Schicksals“ ist all das zu hören: die Melancholie des Tangos genauso wie die Leichtigkeit eines slawischen Tanzes von Dvorak, die Leidenschaft eines rituellen „Feuertanzes“ von Manuel de Falla genauso wie der fingerbrecherische Mephisto-Walzer von Liszt.

Pressestimmen:

„Salut Salon bezaubern ihr Publikum und beweisen eindrucksvoll, dass man mit innovativen Ideen Konzertsäle füllen und die Menschen begeistern kann.“ Stern

„Salut Salon begeistern sowohl Klassikpuristen als auch Klassikmuffel. Locker, leicht und höchst virtuos kommt alles daher, nichts scheint geplant.“ Süddeutsche Zeitung

„So sexy kann Klassik sein – Frisch, witzig, prickelnd wie Champagner – virtuos, hochmusikalisch und verspielt – zwei Geigen, Cello und Klavier. Freche Sprüche, sentimentale Geschichten, Liebe, Leid und Katastrophen. Die ganze Bandbreite der Gefühle.“ BILD Zeitung

„Wer einmal in ihren Konzerten saß, ist ihnen verfallen.“ Hör Zu

„Sie verleihen der Kammermusik Flügel.“ WELT am Sonntag

„Dieses Ensemble passt in keine Schublade. Die vier Musikerinnen vollbrachten wahre Wunder im Wechselspiel der Genres, spannungsvoll und sprühend vor Ideenreichtum. Ein rundum gelungener Spaß.“ Augsburger Allgemeine

„Es vermittelt einfach Freude und Vergnügen, die vier jungen Damen von Salut Salon zu erleben – sie bieten dem Publikum poppige Variationen und beeindrucken mit einer akrobatischen Bühnenshow.“ Hamburger Abendblatt

 

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smsTAN-Verfahren
smsTAN-Verfahren

smsTAN-Verfahren

In den zur Zeit in diversen Presseorganen genannten Fällen wurden die Online-Banking-Kennwörter mittels eines zuvor auf den Rechnern platzierten Trojaners ausgespäht. Die Betrüger sind dann auch noch in Kenntnis des Telekommunikationsanbieters und der Rufnummer gelangt, da diese Daten wohl auch auf den Rechnern lagen. Dann haben sie sich neue SIM-Karte zuschicken lassen. Die Karte wurde ohne Beachtung der Kundenadresse einfach an die von den Betrügern genannte Adresse gesandt.

Es ist also nicht das Verfahren an sich der Unsicherheitsfaktor, sondern insbesondere der Telekommunikationsanbieter, der die Abwicklung der Zweit-SIM-Bereitstellung auf Grund der Vorfälle ja auch bereits geändert hat. Zudem hatten die betroffenen Kunden aller Wahrscheinlichkeit nach keine aktuelle Anti-Viren-Programme auf ihren Rechnern.

Ausführliche Informationen zur Sicherheit im Internet

Mein Tipp:
Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihr Telekommunikationsanbieter nicht an Unberechtigte eine Zweit-SIM herausgibt, setzen Sie sich direkt mit dem Unternehmen in Verbindung.

Grundsätzlich wichtig für Sie ist, dass Sie Ihren Rechner mit einer aktuellen Antiviren-Software schützen. Des Weiteren können Sie Ihr Überweisungslimit im Online-Banking so einrichten, dass es grundsätzlich nicht möglich ist, größere Summen von Ihrem Konto zu überweisen. Für die Anpassung des Limits gibt es seit kurzem auch die Möglichkeit, eine temporäre Limitänderung zu veranlassen, so dass Sie nicht erneut tätig werden müssen, um eine angehobenes Überweisungslimit wieder herabzusetzen.

Als Alternative zum smsTAN-Verfahren bietet sich das erwähnte chipTAN-Verfahren an. Dazu benötigen Sie Ihre SparkassenCard und einen TAN-Generator, den Sie über den Sparkassen-Shop bestellen können.

Und hier die Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft vom 24.10.2013 zu diesem Thema:

Die Deutsche Kreditwirtschaft zur Sicherheit des mobilen TAN-Verfahrens

Berlin, den 24. Oktober 2013

Die in der Deutschen Kreditwirtschaft zusammengeschlossenen Spitzenverbände bestätigen, dass die mobileTAN ein technisch sicheres Legitimationsverfahren beim Online-Banking ist. Die Nutzung des mTAN-Verfahrens erfordert jedoch auch, dass der Kunde seine Sorgfaltspflichten beachtet. Dies besonders, da Betrüger mit immer ausgefeilteren Angriffsmustern Kunden zu überlisten versuchen.

Zu den Sorgfaltspflichten des Kunden gehört, dass er seinen für das Online Banking verwendeten PC sowie das im mobileTANVerfahren verwendete Handy/Smartphone aktiv vor Schadprogrammen und Missbrauch sowie gegen das Ausspähen der Sicherheitsmerkmale schützt. Betriebssystem, Programme, die den Zugang zum Internet vermitteln (z. B. Browser) sowie die installierten Virenschutzprogramme und Firewalls sind nach den Empfehlungen des jeweiligen Herstellers aktuell zu halten.

Beim mobileTAN-Verfahren darf das Gerät, mit dem die TAN empfangen werden (z. B. Smartphone), nicht für das Online-Banking genutzt werden und sollte genauso wie der PC vor Schadprogrammen geschützt werden. In den konkreten Fällen ist der Kunde Opfer von Angriffen geworden, mit denen er die Kontrolle über sein Handy zum Empfang der mobilen TAN verloren hat. Dieser Vorgang liegt außerhalb der Sphäre der Banken, gleichwohl werden derzeit geeignete Gegenmaßnahmen auch unter Beteiligung der Telekommunikationsunternehmen geprüft.

Wie ist es um die Vermögensbildung und die Vorsorge der Deutschen bestellt? Welche Motive spielen bei der Anlage eine Rolle und welche Sparformen sind besonders beliebt?

Vermögensbarometer 2013

Vermögensbarometer 2013

Mehr als 2000 Bundesbürger befragt der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) jährlich in einer repräsentativen Umfrage, um den finanziellen Status der Verbraucher näher zu beleuchten. Auch die Zukunftserwartungen der Bürger sowie die Auswirkungen der aktuellen wirtschaftlichen Situation auf das Anlageverhalten und die Bedeutung von Sicherheit bei der Geldanlage werden hinterfragt.

Scheinbar unberührt von der europaweiten Krise ist die Stimmung unter den Deutschen derzeit gut. 57 Prozent beschreiben ihre eigenen finanziellen Lebensumstände als „gut“ oder sogar „sehr gut“. Das ist im langfristigen Vergleich ein hoher Wert. Auch beim Blick in die Zukunft herrscht Optimismus. Fast ein Viertel der Verbraucher (24 Prozent) erwartet in den kommenden zwei Jahren sogar noch eine Verbesserung der finanziellen Situation – ebenfalls ein Spitzenwert. Lediglich 15 Prozent der Befragten rechnen mit einer Verschlechterung ihrer Lebensumstände. Damit hat sich dieser Anteil in den vergangenen fünf Jahren halbiert. Das spiegelt in erster Linie die gute Situation am Arbeitsmarkt wider. Mehr Menschen haben selbst erarbeitetes und verdientes Geld in der Tasche. Das verfügbare Einkommen nimmt zu. Es stieg 2012 auf 1.679,9 Mrd. Euro, das sind 2,3 Prozent mehr als im Vorjahr.

Trotz dieser Ausgangslage erleben wir derzeit deutliche Veränderungen im Sparverhalten der undesbürger. Die Ersparnisbildung der Bundesbürger liegt mit + 1,7 Prozent relativ gesehen hinter dem Einkommenszuwachs zurück. Konkret bedeutet das einen weiteren Rückgang der Sparquote. Von 100 Euro Nettoeinkommen werden nur noch 10,30 Euro zurückgelegt. 2008 waren es noch 11,50 Euro. Die Sparquote nähert sich langsam der 10-Prozent-Marke. Diesen Anteil des verfügbaren Einkommens sollte man aber allein schon für die Altersvorsorge zurücklegen.

Gestiegen ist in erster Linie die Vorliebe für die eigenen vier Wände. Inzwischen hält jeder zweite Bundesbürger das Eigenheim als Vorsorgeform für geeignet, in 2012 waren es noch 45 Prozent. Dabei gehen die Bundesbürger zunehmend konservativ an eine Immobilienfinanzierung heran. Nur noch 73 Prozent der Immobilienerwerber, würde sich dafür auch verschulden.

Das vollständige Vermögensbarometer können Sie hier herunterladen: Vermoegensbarometer_2013

Online-Banking sicher durchführen
Online-Banking sicher durchführen

Online-Banking sicher durchführen

Erfahrungen mit gefälschten E-Mails von Banken, in denen Zugangsdaten für das Konto abgefragt wurden, hat nahezu jeder Dritte in Deutschland (31 Prozent). Damit liegen wir im Schnitt, betrachtet man dieses Unwesen weltweit (30 Prozent). Unsere europäischen Nachbarn sind noch mher gebeutelt (38 Prozent). So lautet das Ergebnis einer Umfrage, die das Sicherheitsunternehmen Kaspersky zusammen mit B2B International durchgeführt hat.

 

Das Interesse der Betrüger liegt dabei bei den Zugangsdaten zu Online-Bankkonten. Fast 21 Prozent aller Phishing-Versuche mit gefälschten E-Mails betreffen Banken und Finanzdienstleister.

Fünf Prozent der deutschen Empfänger haben schon einmal Daten preisgegeben

Die Betrüger haben natürlich auch Interesse an den Zugangsdaten zu Konten bei Online-Stores und sozialen Netzwerken. Solche E-Mails haben laut Kaspersky gut 23 Prozent der in Deutschland befragten Nutzer innerhalb eines Jahres bekommen. Damit liegen wir sowohl weltweit als auch in Europa im Durchschnitt.

Nicht jeder Phishing-Versuch ist von Erfolg gekrönt. In Deutschland sind es laut der Umfrage von Kaspersky fünf Prozent, die bereits einmal persönliche Daten oder Zugangsdaten für ihre Konten an die Absender von verdächtigen E-Mails weitergegeben haben.

Wie Kaspersky empfehlen auch wir, auf jeden Fall die „Türen zum Rechner“ abzuschließen, sprich unbedingt eine Sicherheitssoftware zu nutzen. Wer das nicht tut, handelt fahrlässig, sagen heute auch schon manche Gerichte.

Text mit Inhalten der Pressemitteilung von Kaspersky

Fairplay_Junioren

Sparkasse Witten überreicht den FairPlay-Pokal im Wittener Jugendfußball

Fairplay_Junioren

Ulrich Heinemann (Mitte, links), stellv. Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten und Thomas Harder (Mitte, rechts), Vorsitzender des Kreisjugendausschusses im Fußballkreis Bochum überreichen dem Kreisliga-A-Team des SV Herbede den Sparkassen-FairPlay-Pokal „Junioren 2012/13

Am Sonntag, 20.10.2013, wurde auf der Fußballanlage in Herbede das fairste Wittener Jugendfußballteam der abgelaufenen Saison 2012/13 mit dem FairPlay-Pokal der Sparkasse Witten geehrt.

Ulrich Heinemann, stellv. Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten, beglückwünschte das A-Junioren-Team des SV Herbede zu diesem Erfolg – und überreichte den Sparkassen-FairPlay-Pokal „Junioren 2012/13“ sowie den Trikotsatz, den die Sparkasse Witten jährlich im Zusammenhang mit dem FairPlay-Pokal an das Gewinner-Team ausgibt.

Ulrich Heinemann: „Die Sparkasse Witten fördert mit Überzeugung den FairPlay-Gedanken. Dies wird beispielhaft deutlich durch die FairPlay-Pokale für Senioren und Junioren im Wittener Fußball, durch gezielte Förderung der Jugendarbeit in den Wittener Sportvereinen – sowie durch die breite Palette unseres sozialen Engagements vor Ort. Und: FairPlay ist schließlich auch die oberste Leitlinie für unser eigenes Verhalten gegenüber Kunden und Geschäftspartnern. Wenn wir dazu beitragen können, dass FairPlay als Grundvoraussetzung aller sportlichen Aktivitäten akzeptiert wird, hat dieser Pokal seine Mission erfüllt.“

Der Fußballkreis Bochum war bei dieser Ehrung durch Thomas Harder, Vorsitzender des Kreisjugendausschusses, sowie Kurt Eckloff, Koordinator Spielbetrieb Junioren, vertreten, die ihrerseits ebenfalls herzliche Glückwünsche überbrachten.

Ein Beweis, dass FairPlay und Erfolg sich nicht gegenseitig ausschließen: Mit dem Aufstieg in die Kreisliga-A konnte das A-Junioren-Team des SV Herbede die letzte Saison auch aus sportlicher Sicht äußerst erfolgreich abschließen. Und das mit nur zwei Zeitstrafen in der gesamten Saison.

Die Pokalübergabe fand übrigens vor Anpfiff der Kreisliga-A-Begegnung „SV Herbede : CSV SF Linden“  – statt. In dieser Partie trafen gleich zwei FairPlay-Teams aufeinander. Schließlich handelt es sich beim CSV SF Linden um den aktuellen Jugend-FairPlay-Preisträger aus Bochum.

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Steuerliche Absetzbarkeit von Handwerksarbeiten
Steuerliche Absetzbarkeit von Handwerksarbeiten

Steuerliche Absetzbarkeit von Handwerksarbeiten

Der Staat gewährt seit einigen Jahren bei Handwerkerleistungen eine Steuerermäßigung. In der Vergangenheit war allerdings die Frage nicht ganz geklärt, ob das nur auf Leistungen zutrifft, die innerhalb des eigenen Areals des Steuerzahlers erbracht werden, oder, ob der Radius auch größer zu fassen ist. Hier ging es um den Anschluss eines Grundstücks an die Trinkwasserversorgung. Teile der Arbeiten fanden naturgemäß auf öffentlichem Grund statt. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen 7 K 7310/10) sah das Ganze jedoch als nicht trennbare einheitliche Leistung und ließ den Bürger seine Ausgaben für die Handwerker innerhalb der geltenden Höchstgrenzen steuerlich geltend machen.

Mit einer anderen steuerlichen Variante der Handwerkerleistungen hatte es ein Ehepaar zu tun. Beide Partner bewohnten Einfamilienhäuser an verschiedenen Orten und ließen daran Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen vornehmen. Insgesamt wollten sie eine Steuerermäßigung von rund 1.050 Euro geltend machen. Der Fiskus erkannte jedoch nur den Höchstbetrag von 600 Euro an. Das sei auch korrekt so, entschied in letzter Instanz der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen VI R 60/09). Zusammen veranlagten Ehepartnern werde die Steuerermäßigung nur einmal bis zum Maximalbetrag gewährt – auch dann, wenn sie zwei Objekte vorweisen können.

Quelle Text und Bild: Infodienst Recht und Steuern der LBS

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Handwerksleistungen vor Gericht

Handwerker sind ja meistens unverzichtbar, wenn an einer Immobilie etwas zu reparieren ist, das über die einfachsten Allerwelts-Arbeiten hinaus geht. Leider ist das Verhältnis zwischen ihnen und ihren Auftraggebern nicht immer nur harmonisch. Regelmäßig wird über die Qualität der abgelieferten Arbeit und über die korrekte Abrechnung gestritten.

Handwerksleistungen vor Gericht

Handwerksleistungen vor Gericht

Ausgeführte Arbeit als Werbung

Was ist eigentlich davon zu halten, wenn ein Handwerker so stolz auf seine Arbeit ist, dass er sie fotografiert und die dabei entstandenen Aufnahmen für Werbezwecke verwendet? Ein Sanitärbetrieb hatte das getan und die Bilder online gestellt. Der Auftraggeber wollte ihm das gerichtlich verbieten lassen. Doch das Amtsgericht Donaueschingen (Aktenzeichen 11 C 81/10) sah das nicht ganz so streng: Könne man aus den Fotos weder auf den Namen noch auf die Adresse des Betroffenen schließen, so hieß es im Urteil, dann würden auch dessen Persönlichkeitsrechte nicht verletzt.

Einbaugeräte vor Einbau bezahlen?

Manche Firmen hätten gerne bereits den kompletten Kaufpreis für die Geräte erstattet, bevor sie auch nur mit den Einbau-Arbeiten begonnen haben. Doch in der Hinsicht ist die Rechtsprechung verbraucherfreundlich. So entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VII ZR 162/12), dass die Vertragsklausel eines Küchenbauers („Der Kaufpreis ist spätestens bei Anlieferung der Kaufgegenstände ohne Abzug zu bezahlen.“) unwirksam sei. Hier war es um eine Küche im Wert von knapp 24.000 Euro gegangen. Der BGH bemängelte an der Klausel, dass dem Kunden jedes Druckmittel fehle, wenn er bereits bezahlt habe und der Einbau mangelhaft ausfalle.

Unklare Formulierung

Wenn die Leistung nicht stimmt, dann mahnt der Kunde in der Regel beim Handwerker eine Nachbesserung an. Das ist sein gutes Recht. Allerdings sollte man sich bei einer solchen Reklamation nicht auf rechtliches Glatteis begeben. Das stellte das Oberlandesgericht Stuttgart (Aktenzeichen 10 U 9/09) fest, als ein Bauherr Mängel an einem Flachdach monierte. Er forderte den Handwerker auf, innerhalb einer bestimmten Frist seine Bereitschaft zur Mängelbeseitigung zu erklären. Die Richter des Zivilsenats wiesen darauf hin, das sei zu unklar gewesen. Der Bauherr hätte statt dessen dem Handwerker eine konkrete Frist setzen müssen, innerhalb derer er mit den Arbeiten beginnen soll.

Quelle Text und Bild: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Wohn-Riester zur Entschuldung
Wohn-Riester zur Entschuldung

Wohn-Riester zur Entschuldung

Ab 2014 können die Eigentümer von selbst genutzten Immobilien ihre angesparten Riester-Guthaben jederzeit zur Entschuldung einsetzen. Bislang war eine Kapitalentnahme zur Entschuldung nur zu Beginn der Auszahlungsphase – in der Regel bei Renteneintritt – möglich. Das geht aus einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums an die LBS hervor.

Verbessert haben sich mit der aktuellen Gesetzesänderung beim Wohn-Riester auch die Regelungen für Umschuldungen. Für den Erhalt der Riester-Förderung kommt es nun nicht mehr darauf an, wann die Immobilie angeschafft bzw. hergestellt wurde.

Wie die LBS West erklärt, können damit ab dem nächsten Jahr auch alle Eigentümer, die ihre Immobilie vor 2008 gebaut oder gekauft haben, ihren Riester-Kredit oder ihr Riester-gefördertes Bauspardarlehen für die Umschuldung nutzen.

Quelle Text und Bild: LBS

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Quelle: DSGV, Vermögensbarometer 2013
Quelle: DSGV, Vermögensbarometer 2013

Quelle: DSGV, Vermögensbarometer 2013

Ein neues Smartphone, den jüngsten Bestseller oder topmodische Kleidung – die Bundesbürger sind derzeit relativ ausgabefreudig. Gut drei Viertel der privaten Haushalte haben in den vergangenen Monaten die Konsumausgaben ausgebaut oder zumindest nicht eingeschränkt. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage, die der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) anlässlich des Weltspartags in Auftrag gegeben hat.

„Auch wenn der private Konsum eine wichtige Säule für die Binnennachfrage ist, plädieren wir für ein ausgewogenes Verhältnis von Sparen und Konsum. Ein finanzielles Polster ist für jeden unerlässlich. Hinzu kommt, dass eigene Vorsorge für das Alter angesichts der steigenden Lebenserwartung immer wichtiger wird“, mahnt Georg Fahrenschon, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV).

Über einen längeren Zeitraum sinkt der Anteil derjenigen, die den Gürtel enger schnallen und heute verzichten, um sich morgen etwas gönnen zu können. Aktuell geben 23 Prozent der Bundesbürger an, dass sie ihren Konsum in letzter Zeit eingeschränkt haben. Das sind deutlich weniger als noch vor fünf Jahren (36 Prozent) oder vor acht Jahren (45 Prozent).

Die Sparquote ist 2012 in Deutschland erneut leicht auf 10,3 Prozent gesunken. Das bedeutet, dass die Bundesbürger im Durchschnitt von 100 Euro, die ihnen netto im Monat zur Verfügung stehen, 10,30 Euro auf die hohe Kante legen; 89,70 Euro werden für Konsum wie zum Beispiel Miete, Energie, Lebensmittel, Kleidung oder Mobilität direkt wieder ausgegeben. Auch für 2013 erwartet die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) die Sparquote für Deutschland konstant auf diesem Niveau.

Die vollständige Studie, das Vermögensbarometer 2013, stellt der Deutsche Sparkassen- und Giroverband am 24. Oktober bei einer Pressekonferenz in Berlin vor.

Streit um Handswerksarbeiten

Streit um Handswerksarbeiten

Muss es immer ein Fachbetrieb sein?

So mancher Mieter bringt, obwohl er niemals ein Handwerk erlernt hat, erstaunliche Fähigkeiten in dieser Richtung mit. Sie oder er würden zum Beispiel manche Schönheitsreparatur, zu der sie verpflichtet sind, gerne selbst leisten. Was meint das gericht dazu? Das darf ihnen der Eigentümer eines Objekts auch nicht so ohne weiteres verwehren. Eine Vertragsklausel, wonach grundsätzlich alle Arbeiten an Fachbetriebe zu vergeben seien, hat der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VII ZR 294/09) als unwirksam bezeichnet. Und weil ihnen das Recht beschnitten war, selbst tätig zu werden, mussten sie nun am Ende gar nichts machen (lassen).

Wer darf wann den Auftrag erteilen?

Wenn der Mieter der Meinung ist, der Einsatz eines Handwerkers in dem Objekt sei nötig, dann sollte er tunlichst nicht eigenmächtig den Auftrag erteilen, sondern Rücksprache mit dem Eigentümer halten. Nur bei dringlichen Notfalleinsätzen ist das anders. Das Amtsgericht Berlin-Köpenick (Aktenzeichen 6 C 184/11) war sogar der Meinung, selbst bei einem Heizungsausfall im Winter hätte die Zeit noch reichen müssen, mit dem Eigentümer Kontakt aufzunehmen bzw. diesem eine Frist zur Erledigung der Reparaturen zu setzen.

Quelle Text und Bild: Infodienst Recht und Steuern der LBS

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s-urlaub.de

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Malerische Buchten und hohe Gebirgszüge, lange Sandstrände und Tropfsteinhöhlen, verwinkelte Altstadtgassen und Windmühlen –  das sind keine Gegensätze, das ist Mallorca.

Erkunden Sie die Vielfalt Mallorca mit einem Mietwagen, am besten gleich bereits bei der Reisebuchung mit geordert. In aller Regel bezahlen Sie dann weniger als Bei der Miete vor Ort. Achten Sie darauf, dass der Vollkaskoschutz ohne Selbstbehalt eingeschlossen ist.

Hoteltipp:
Viva Tropic

Für Fragen oder eine persönliche Reiseberatung stehen Ihnen übrigens ausgebildete Touristik-Fachleute zur Verfügung: Telefon 01805 – 185005 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.)

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