Fairplay_Junioren

Sparkasse Witten überreicht den FairPlay-Pokal im Wittener Jugendfußball

Fairplay_Junioren

Ulrich Heinemann (Mitte, links), stellv. Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten und Thomas Harder (Mitte, rechts), Vorsitzender des Kreisjugendausschusses im Fußballkreis Bochum überreichen dem Kreisliga-A-Team des SV Herbede den Sparkassen-FairPlay-Pokal „Junioren 2012/13

Am Sonntag, 20.10.2013, wurde auf der Fußballanlage in Herbede das fairste Wittener Jugendfußballteam der abgelaufenen Saison 2012/13 mit dem FairPlay-Pokal der Sparkasse Witten geehrt.

Ulrich Heinemann, stellv. Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten, beglückwünschte das A-Junioren-Team des SV Herbede zu diesem Erfolg – und überreichte den Sparkassen-FairPlay-Pokal „Junioren 2012/13“ sowie den Trikotsatz, den die Sparkasse Witten jährlich im Zusammenhang mit dem FairPlay-Pokal an das Gewinner-Team ausgibt.

Ulrich Heinemann: „Die Sparkasse Witten fördert mit Überzeugung den FairPlay-Gedanken. Dies wird beispielhaft deutlich durch die FairPlay-Pokale für Senioren und Junioren im Wittener Fußball, durch gezielte Förderung der Jugendarbeit in den Wittener Sportvereinen – sowie durch die breite Palette unseres sozialen Engagements vor Ort. Und: FairPlay ist schließlich auch die oberste Leitlinie für unser eigenes Verhalten gegenüber Kunden und Geschäftspartnern. Wenn wir dazu beitragen können, dass FairPlay als Grundvoraussetzung aller sportlichen Aktivitäten akzeptiert wird, hat dieser Pokal seine Mission erfüllt.“

Der Fußballkreis Bochum war bei dieser Ehrung durch Thomas Harder, Vorsitzender des Kreisjugendausschusses, sowie Kurt Eckloff, Koordinator Spielbetrieb Junioren, vertreten, die ihrerseits ebenfalls herzliche Glückwünsche überbrachten.

Ein Beweis, dass FairPlay und Erfolg sich nicht gegenseitig ausschließen: Mit dem Aufstieg in die Kreisliga-A konnte das A-Junioren-Team des SV Herbede die letzte Saison auch aus sportlicher Sicht äußerst erfolgreich abschließen. Und das mit nur zwei Zeitstrafen in der gesamten Saison.

Die Pokalübergabe fand übrigens vor Anpfiff der Kreisliga-A-Begegnung „SV Herbede : CSV SF Linden“  – statt. In dieser Partie trafen gleich zwei FairPlay-Teams aufeinander. Schließlich handelt es sich beim CSV SF Linden um den aktuellen Jugend-FairPlay-Preisträger aus Bochum.

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Steuerliche Absetzbarkeit von Handwerksarbeiten
Steuerliche Absetzbarkeit von Handwerksarbeiten

Steuerliche Absetzbarkeit von Handwerksarbeiten

Der Staat gewährt seit einigen Jahren bei Handwerkerleistungen eine Steuerermäßigung. In der Vergangenheit war allerdings die Frage nicht ganz geklärt, ob das nur auf Leistungen zutrifft, die innerhalb des eigenen Areals des Steuerzahlers erbracht werden, oder, ob der Radius auch größer zu fassen ist. Hier ging es um den Anschluss eines Grundstücks an die Trinkwasserversorgung. Teile der Arbeiten fanden naturgemäß auf öffentlichem Grund statt. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen 7 K 7310/10) sah das Ganze jedoch als nicht trennbare einheitliche Leistung und ließ den Bürger seine Ausgaben für die Handwerker innerhalb der geltenden Höchstgrenzen steuerlich geltend machen.

Mit einer anderen steuerlichen Variante der Handwerkerleistungen hatte es ein Ehepaar zu tun. Beide Partner bewohnten Einfamilienhäuser an verschiedenen Orten und ließen daran Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen vornehmen. Insgesamt wollten sie eine Steuerermäßigung von rund 1.050 Euro geltend machen. Der Fiskus erkannte jedoch nur den Höchstbetrag von 600 Euro an. Das sei auch korrekt so, entschied in letzter Instanz der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen VI R 60/09). Zusammen veranlagten Ehepartnern werde die Steuerermäßigung nur einmal bis zum Maximalbetrag gewährt – auch dann, wenn sie zwei Objekte vorweisen können.

Quelle Text und Bild: Infodienst Recht und Steuern der LBS

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Handwerksleistungen vor Gericht

Handwerker sind ja meistens unverzichtbar, wenn an einer Immobilie etwas zu reparieren ist, das über die einfachsten Allerwelts-Arbeiten hinaus geht. Leider ist das Verhältnis zwischen ihnen und ihren Auftraggebern nicht immer nur harmonisch. Regelmäßig wird über die Qualität der abgelieferten Arbeit und über die korrekte Abrechnung gestritten.

Handwerksleistungen vor Gericht

Handwerksleistungen vor Gericht

Ausgeführte Arbeit als Werbung

Was ist eigentlich davon zu halten, wenn ein Handwerker so stolz auf seine Arbeit ist, dass er sie fotografiert und die dabei entstandenen Aufnahmen für Werbezwecke verwendet? Ein Sanitärbetrieb hatte das getan und die Bilder online gestellt. Der Auftraggeber wollte ihm das gerichtlich verbieten lassen. Doch das Amtsgericht Donaueschingen (Aktenzeichen 11 C 81/10) sah das nicht ganz so streng: Könne man aus den Fotos weder auf den Namen noch auf die Adresse des Betroffenen schließen, so hieß es im Urteil, dann würden auch dessen Persönlichkeitsrechte nicht verletzt.

Einbaugeräte vor Einbau bezahlen?

Manche Firmen hätten gerne bereits den kompletten Kaufpreis für die Geräte erstattet, bevor sie auch nur mit den Einbau-Arbeiten begonnen haben. Doch in der Hinsicht ist die Rechtsprechung verbraucherfreundlich. So entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VII ZR 162/12), dass die Vertragsklausel eines Küchenbauers („Der Kaufpreis ist spätestens bei Anlieferung der Kaufgegenstände ohne Abzug zu bezahlen.“) unwirksam sei. Hier war es um eine Küche im Wert von knapp 24.000 Euro gegangen. Der BGH bemängelte an der Klausel, dass dem Kunden jedes Druckmittel fehle, wenn er bereits bezahlt habe und der Einbau mangelhaft ausfalle.

Unklare Formulierung

Wenn die Leistung nicht stimmt, dann mahnt der Kunde in der Regel beim Handwerker eine Nachbesserung an. Das ist sein gutes Recht. Allerdings sollte man sich bei einer solchen Reklamation nicht auf rechtliches Glatteis begeben. Das stellte das Oberlandesgericht Stuttgart (Aktenzeichen 10 U 9/09) fest, als ein Bauherr Mängel an einem Flachdach monierte. Er forderte den Handwerker auf, innerhalb einer bestimmten Frist seine Bereitschaft zur Mängelbeseitigung zu erklären. Die Richter des Zivilsenats wiesen darauf hin, das sei zu unklar gewesen. Der Bauherr hätte statt dessen dem Handwerker eine konkrete Frist setzen müssen, innerhalb derer er mit den Arbeiten beginnen soll.

Quelle Text und Bild: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Wohn-Riester zur Entschuldung
Wohn-Riester zur Entschuldung

Wohn-Riester zur Entschuldung

Ab 2014 können die Eigentümer von selbst genutzten Immobilien ihre angesparten Riester-Guthaben jederzeit zur Entschuldung einsetzen. Bislang war eine Kapitalentnahme zur Entschuldung nur zu Beginn der Auszahlungsphase – in der Regel bei Renteneintritt – möglich. Das geht aus einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums an die LBS hervor.

Verbessert haben sich mit der aktuellen Gesetzesänderung beim Wohn-Riester auch die Regelungen für Umschuldungen. Für den Erhalt der Riester-Förderung kommt es nun nicht mehr darauf an, wann die Immobilie angeschafft bzw. hergestellt wurde.

Wie die LBS West erklärt, können damit ab dem nächsten Jahr auch alle Eigentümer, die ihre Immobilie vor 2008 gebaut oder gekauft haben, ihren Riester-Kredit oder ihr Riester-gefördertes Bauspardarlehen für die Umschuldung nutzen.

Quelle Text und Bild: LBS

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Quelle: DSGV, Vermögensbarometer 2013
Quelle: DSGV, Vermögensbarometer 2013

Quelle: DSGV, Vermögensbarometer 2013

Ein neues Smartphone, den jüngsten Bestseller oder topmodische Kleidung – die Bundesbürger sind derzeit relativ ausgabefreudig. Gut drei Viertel der privaten Haushalte haben in den vergangenen Monaten die Konsumausgaben ausgebaut oder zumindest nicht eingeschränkt. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage, die der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) anlässlich des Weltspartags in Auftrag gegeben hat.

„Auch wenn der private Konsum eine wichtige Säule für die Binnennachfrage ist, plädieren wir für ein ausgewogenes Verhältnis von Sparen und Konsum. Ein finanzielles Polster ist für jeden unerlässlich. Hinzu kommt, dass eigene Vorsorge für das Alter angesichts der steigenden Lebenserwartung immer wichtiger wird“, mahnt Georg Fahrenschon, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV).

Über einen längeren Zeitraum sinkt der Anteil derjenigen, die den Gürtel enger schnallen und heute verzichten, um sich morgen etwas gönnen zu können. Aktuell geben 23 Prozent der Bundesbürger an, dass sie ihren Konsum in letzter Zeit eingeschränkt haben. Das sind deutlich weniger als noch vor fünf Jahren (36 Prozent) oder vor acht Jahren (45 Prozent).

Die Sparquote ist 2012 in Deutschland erneut leicht auf 10,3 Prozent gesunken. Das bedeutet, dass die Bundesbürger im Durchschnitt von 100 Euro, die ihnen netto im Monat zur Verfügung stehen, 10,30 Euro auf die hohe Kante legen; 89,70 Euro werden für Konsum wie zum Beispiel Miete, Energie, Lebensmittel, Kleidung oder Mobilität direkt wieder ausgegeben. Auch für 2013 erwartet die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) die Sparquote für Deutschland konstant auf diesem Niveau.

Die vollständige Studie, das Vermögensbarometer 2013, stellt der Deutsche Sparkassen- und Giroverband am 24. Oktober bei einer Pressekonferenz in Berlin vor.

Streit um Handswerksarbeiten

Streit um Handswerksarbeiten

Muss es immer ein Fachbetrieb sein?

So mancher Mieter bringt, obwohl er niemals ein Handwerk erlernt hat, erstaunliche Fähigkeiten in dieser Richtung mit. Sie oder er würden zum Beispiel manche Schönheitsreparatur, zu der sie verpflichtet sind, gerne selbst leisten. Was meint das gericht dazu? Das darf ihnen der Eigentümer eines Objekts auch nicht so ohne weiteres verwehren. Eine Vertragsklausel, wonach grundsätzlich alle Arbeiten an Fachbetriebe zu vergeben seien, hat der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VII ZR 294/09) als unwirksam bezeichnet. Und weil ihnen das Recht beschnitten war, selbst tätig zu werden, mussten sie nun am Ende gar nichts machen (lassen).

Wer darf wann den Auftrag erteilen?

Wenn der Mieter der Meinung ist, der Einsatz eines Handwerkers in dem Objekt sei nötig, dann sollte er tunlichst nicht eigenmächtig den Auftrag erteilen, sondern Rücksprache mit dem Eigentümer halten. Nur bei dringlichen Notfalleinsätzen ist das anders. Das Amtsgericht Berlin-Köpenick (Aktenzeichen 6 C 184/11) war sogar der Meinung, selbst bei einem Heizungsausfall im Winter hätte die Zeit noch reichen müssen, mit dem Eigentümer Kontakt aufzunehmen bzw. diesem eine Frist zur Erledigung der Reparaturen zu setzen.

Quelle Text und Bild: Infodienst Recht und Steuern der LBS

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s-urlaub.de

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Malerische Buchten und hohe Gebirgszüge, lange Sandstrände und Tropfsteinhöhlen, verwinkelte Altstadtgassen und Windmühlen –  das sind keine Gegensätze, das ist Mallorca.

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Hoteltipp:
Viva Tropic

Für Fragen oder eine persönliche Reiseberatung stehen Ihnen übrigens ausgebildete Touristik-Fachleute zur Verfügung: Telefon 01805 – 185005 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.)

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Supermann_woman_Graustufen_3spDer erste Schritt ist bekanntlich der schwerste. Das gilt vor allem auch für den Einstieg ins Berufsleben.

Die Stadt Bochum veranstaltet daher vom 09.-10.10.2013 die Berufsbildungsmesse Mittleres Ruhrgebiet „was geht?“.

Dass wir uns als einer der größten Ausbildungsbetriebe des Ennepe-Ruhr-Kreises auch dort präsentiert, ist daher selbstverständlich! Ob allgemeine Fragen zum Berufsbild oder gezielte zu Ausbildungsplan, Praktika und dualem Studium – also Lehre und Beruf: Aus erster Hand erfahren hier Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrer etwas über die Vielfalt des Berufs des Bankkaufmanns/-frau.
„Welchen Schulabschluss muss ich für eine Ausbildung bei der Sparkasse mitbringen?“
„Wie viel verdiene ich im ersten Lehrjahr?“
„Was fällt in den täglichen Aufgabenbereich eines Azubis?“

Aber mach´ dir doch einfach selbst ein Bild und komm´ vorbei!

Du findest uns im EG des RuhrCongress, Bochum Stadionring 20, Stand 15 in der Zeit von 9 – 16 Uhr.

Das Team der Sparkasse Witten freut sich auf dich!

Kontakt:
Manuela Briele
Ausbildungsleiterin
02302/174-1302
Manuela.Briele@sparkasse-witten.de

Link zur Internetseite der Berufsbildungsmesse: http://www.bbm-was-geht.de

Am 03.10.2013, wurde auf der Fußballanlage Husemannplatz das fairste Wittener Senioren-Fußballteam der abgelaufenen Saison 2012/13 mit dem FairPlay-Pokal der Sparkasse Witten geehrt.

Olaf Michel, Abteilungsleiter Privatkunden, Versicherungen und Bausparen bei der Sparkasse Witten, beglückwünschte die Erste Mannschaft der Spielvereinigung Witten 1892/1930 e.V. zu diesem Erfolg – und überreichte den Sparkassen-FairPlay-Pokal Senioren 2012/13 sowie den Trikotsatz, den die Sparkasse Witten jährlich im Zusammenhang mit dem FairPlay-Pokal an das Gewinnerteam ausgibt.

Der Fußballkreis Bochum war bei dieser Ehrung durch den Kreisvorsitzenden Ulrich Jeromin vertreten, der seinerseits ebenfalls herzliche Glückwünsche überbrachte.

Das Kreisliga-Team der Spielvereinigung Witten 1892/1930 e.V. hatte die vergangene Saison mit nur 4 Negativpunkten innerhalb der FairPlay-Wertung absolviert.

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Olaf Michel, Abteilungsleiter Privatkunden, Versicherungen und Bausparen bei der Sparkasse Witten (2. von rechts, mit Pokal) und Ulrich Jeromin, Vorsitzender des Kreises Bochum im Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (ganz rechts) überreichen der ersten Mannschaft der Spielvereinigung Witten 1892/1930 e.V. den Fairplay-Pokal

 

Die Sparkasse Witten fördert seit Jahren den FairPlay-Gedanken: Beispielhaft deutlich wird dies – wie hier – durch die FairPlay-Pokale für Senioren und Junioren im Wittener Fußball, durch gezielte Förderung der Jugendarbeit in den Wittener Sportvereinen – sowie durch ein breit gefächertes soziales Engagement der Sparkasse vor Ort.

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v.l.n.r.: Zehra Kizilates, Kundenberaterin bei der Sparkasse Witten, Dennis Wagener, Gewinner des Sony-Xperia-Smartphones

Im Rahmen des bundesweiten Gewinnspiels der Sparkassen-Finanzgruppe „Je einfacher das Geld, desto einfacher die Welt – das Sparkassen-Girokonto: das Konto, das einfach alles hat“ wurden unter allen bis zum 31.08.2013 online registrierten Teilnehmern 20 Smartphones der Sony „Xperia-Serie“ verlost.

Eines dieser 20 Smartphones hat der Wittener Dennis Wagener, Kunde der Sparkassengeschäftsstelle Wideystraße, gewonnen.

Am 02.10.2013 wurde Dennis Wagener sein Gewinn von seiner persönlichen Kundenberaterin, Zehra Kizilates, überreicht.

„Ich freue mich riesig – echt klasse!“, so Dennis Wagener, bei seinem Besuch in der Sparkasse.

 

 

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von links nach rechts: Jürgen Fiege, Präsident der Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet, Nils Preus, Thomas Böhnke, Anne Schroth, Laura Schulz und Rolf Maasche, Vorsitzender des Vorstands der Sparkasse Witten
HINWEIS: Lukas Rupieper konnte terminlich bedingt nicht an der Ehrung teilnehmen – und ist daher auf dem Foto nicht abgebildet

Fünfmal „sehr gut“ und ein Max-Greve-Preis für die jungen Bankkaufleute der Sparkasse Witten

Fünf junge Bankkaufleute der Sparkasse Witten wurden jetzt im Rahmen der jährlichen „Bestenehrung“ von der Industrie- und Handelskammer im mittleren Ruhrgebiet für ihre sehr guten Prüfungsergebnisse geehrt – und ausgezeichnet: Für ihre Traumnoten „Sehr gut“ erhielten Anne Schroth, Laura Schulz, Thomas Böhnke, Nils Preus und Lukas Rupieper jeweils eine Urkunde sowie eine Skulptur in Form einer gläsernen Eins. Überreicht wurden diese Auszeichnungen von Jürgen Fiege, dem Präsidenten der Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet, an die prüfungsbesten Auszubildenen im Kammerbezirk der IHK (Bochum, Witten, Herne und Hattingen).

Anne Schroth wurde zusätzlich als Beste in ihrem Ausbildungsjahrgang im mittleren Ruhrgebiet mit dem „Max-Greve-Preis“ ausgezeichnet. Benannt ist der Preis nach Max Greve, dem ersten Geschäftsführer der Bochumer Handelskammer (1857 – 1872), der sich schon damals weitsichtig und engagiert für die berufliche Ausbildung eingesetzt hat.

Seit vielen Jahren investiert die Sparkasse in erheblichem Maße in die Ausbildung ihrer Mitarbeiter. Die hervorragenden Prüfungsergebnisse, die immer wieder von den Auszubildenden erzielt werden, bestätigen das umfassende Ausbildungskonzept der Sparkasse Witten.

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20130930_Planspiel_Boerse_2013Rund 130 Wittener Schüler informierten sich mit ihren Lehrern am Donnerstag, dem 26. September 2013, im VeranstaltungsCenter der Sparkasse Witten über die Spielregeln und den Spielablauf des Planspiels Börse 2013.

Wie einfach die Anmeldung zum europaweiten Börsenspiel ist, erfuhren die Teilnehmer von Anja Klug, Mitarbeiterin und Spielbetreuerin der Sparkasse Witten. Der anschließende Film über die Düsseldorfer Börse veranschaulichte den Schülern die Funktionen, den Nutzen und die Aufgaben moderner Börsen.

Weitere wertvolle Informationen und Tipps erhielten die Schülerinnen und Schüler von Patrick Hepe, Anlageberater der Sparkasse Witten. Er erläuterte das Thema Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit dem Jahresthema „Mobilität“ im Planspiel Börse 2013 und zeigte den Schülern und Lehrern beispielhaft den Aktienhandel.

Unter realen Bedingungen können Schüler von allgemein- und berufsbildenden Schulen in Witten risikolos in das Börsengeschehen eintauchen. Zum Spielstart am 01. Oktober 2013 erhält daher jedes Team ein fiktives Startkapital von 50.000 Euro. Ziel ist es, durch geschickte Anlagestrategien innerhalb der elfwöchigen Spielzeit das Depotguthaben zu maximieren bzw. den höchsten Ertrag mit nachhaltigen Wertpapieren zu erwirtschaften. Gehandelt wird dabei mit den Kursen realer Börsenplätze. Den „Jung-Börsianern“ stehen hierfür rund 175 Wertpapiere zur Auswahl.

Für die Siegerteams und deren Schulen gibt es bundesweite und regionale Preise zu gewinnen. Die erfolgreichsten Wittener Teams und ihre Schulen erhalten außerdem von der Sparkasse Witten Geldpreise im Gesamtwert von 1.200 Euro.

Anmelden können sich Wittener Schüler der Klassen 8 bis 12 im Team von 2 bis max. 4 Personen noch bis zum 6. November 2013 unter: anja.klug@sparkasse-witten.de oder unter der Rufnummer 174-1405.

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