Supermann_woman_Graustufen_3spDer erste Schritt ist bekanntlich der schwerste. Das gilt vor allem auch für den Einstieg ins Berufsleben.

Die Stadt Bochum veranstaltet daher vom 09.-10.10.2013 die Berufsbildungsmesse Mittleres Ruhrgebiet „was geht?“.

Dass wir uns als einer der größten Ausbildungsbetriebe des Ennepe-Ruhr-Kreises auch dort präsentiert, ist daher selbstverständlich! Ob allgemeine Fragen zum Berufsbild oder gezielte zu Ausbildungsplan, Praktika und dualem Studium – also Lehre und Beruf: Aus erster Hand erfahren hier Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrer etwas über die Vielfalt des Berufs des Bankkaufmanns/-frau.
„Welchen Schulabschluss muss ich für eine Ausbildung bei der Sparkasse mitbringen?“
„Wie viel verdiene ich im ersten Lehrjahr?“
„Was fällt in den täglichen Aufgabenbereich eines Azubis?“

Aber mach´ dir doch einfach selbst ein Bild und komm´ vorbei!

Du findest uns im EG des RuhrCongress, Bochum Stadionring 20, Stand 15 in der Zeit von 9 – 16 Uhr.

Das Team der Sparkasse Witten freut sich auf dich!

Kontakt:
Manuela Briele
Ausbildungsleiterin
02302/174-1302
Manuela.Briele@sparkasse-witten.de

Link zur Internetseite der Berufsbildungsmesse: http://www.bbm-was-geht.de

Am 03.10.2013, wurde auf der Fußballanlage Husemannplatz das fairste Wittener Senioren-Fußballteam der abgelaufenen Saison 2012/13 mit dem FairPlay-Pokal der Sparkasse Witten geehrt.

Olaf Michel, Abteilungsleiter Privatkunden, Versicherungen und Bausparen bei der Sparkasse Witten, beglückwünschte die Erste Mannschaft der Spielvereinigung Witten 1892/1930 e.V. zu diesem Erfolg – und überreichte den Sparkassen-FairPlay-Pokal Senioren 2012/13 sowie den Trikotsatz, den die Sparkasse Witten jährlich im Zusammenhang mit dem FairPlay-Pokal an das Gewinnerteam ausgibt.

Der Fußballkreis Bochum war bei dieser Ehrung durch den Kreisvorsitzenden Ulrich Jeromin vertreten, der seinerseits ebenfalls herzliche Glückwünsche überbrachte.

Das Kreisliga-Team der Spielvereinigung Witten 1892/1930 e.V. hatte die vergangene Saison mit nur 4 Negativpunkten innerhalb der FairPlay-Wertung absolviert.

20131004_FairPlayPok-Senioren2013

Olaf Michel, Abteilungsleiter Privatkunden, Versicherungen und Bausparen bei der Sparkasse Witten (2. von rechts, mit Pokal) und Ulrich Jeromin, Vorsitzender des Kreises Bochum im Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (ganz rechts) überreichen der ersten Mannschaft der Spielvereinigung Witten 1892/1930 e.V. den Fairplay-Pokal

 

Die Sparkasse Witten fördert seit Jahren den FairPlay-Gedanken: Beispielhaft deutlich wird dies – wie hier – durch die FairPlay-Pokale für Senioren und Junioren im Wittener Fußball, durch gezielte Förderung der Jugendarbeit in den Wittener Sportvereinen – sowie durch ein breit gefächertes soziales Engagement der Sparkasse vor Ort.

20131002_Smartphone-Gewinner

v.l.n.r.: Zehra Kizilates, Kundenberaterin bei der Sparkasse Witten, Dennis Wagener, Gewinner des Sony-Xperia-Smartphones

Im Rahmen des bundesweiten Gewinnspiels der Sparkassen-Finanzgruppe „Je einfacher das Geld, desto einfacher die Welt – das Sparkassen-Girokonto: das Konto, das einfach alles hat“ wurden unter allen bis zum 31.08.2013 online registrierten Teilnehmern 20 Smartphones der Sony „Xperia-Serie“ verlost.

Eines dieser 20 Smartphones hat der Wittener Dennis Wagener, Kunde der Sparkassengeschäftsstelle Wideystraße, gewonnen.

Am 02.10.2013 wurde Dennis Wagener sein Gewinn von seiner persönlichen Kundenberaterin, Zehra Kizilates, überreicht.

„Ich freue mich riesig – echt klasse!“, so Dennis Wagener, bei seinem Besuch in der Sparkasse.

 

 

20131002_Max-Greve-Preis 2013_01

von links nach rechts: Jürgen Fiege, Präsident der Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet, Nils Preus, Thomas Böhnke, Anne Schroth, Laura Schulz und Rolf Maasche, Vorsitzender des Vorstands der Sparkasse Witten
HINWEIS: Lukas Rupieper konnte terminlich bedingt nicht an der Ehrung teilnehmen – und ist daher auf dem Foto nicht abgebildet

Fünfmal „sehr gut“ und ein Max-Greve-Preis für die jungen Bankkaufleute der Sparkasse Witten

Fünf junge Bankkaufleute der Sparkasse Witten wurden jetzt im Rahmen der jährlichen „Bestenehrung“ von der Industrie- und Handelskammer im mittleren Ruhrgebiet für ihre sehr guten Prüfungsergebnisse geehrt – und ausgezeichnet: Für ihre Traumnoten „Sehr gut“ erhielten Anne Schroth, Laura Schulz, Thomas Böhnke, Nils Preus und Lukas Rupieper jeweils eine Urkunde sowie eine Skulptur in Form einer gläsernen Eins. Überreicht wurden diese Auszeichnungen von Jürgen Fiege, dem Präsidenten der Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet, an die prüfungsbesten Auszubildenen im Kammerbezirk der IHK (Bochum, Witten, Herne und Hattingen).

Anne Schroth wurde zusätzlich als Beste in ihrem Ausbildungsjahrgang im mittleren Ruhrgebiet mit dem „Max-Greve-Preis“ ausgezeichnet. Benannt ist der Preis nach Max Greve, dem ersten Geschäftsführer der Bochumer Handelskammer (1857 – 1872), der sich schon damals weitsichtig und engagiert für die berufliche Ausbildung eingesetzt hat.

Seit vielen Jahren investiert die Sparkasse in erheblichem Maße in die Ausbildung ihrer Mitarbeiter. Die hervorragenden Prüfungsergebnisse, die immer wieder von den Auszubildenden erzielt werden, bestätigen das umfassende Ausbildungskonzept der Sparkasse Witten.

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20130930_Planspiel_Boerse_2013Rund 130 Wittener Schüler informierten sich mit ihren Lehrern am Donnerstag, dem 26. September 2013, im VeranstaltungsCenter der Sparkasse Witten über die Spielregeln und den Spielablauf des Planspiels Börse 2013.

Wie einfach die Anmeldung zum europaweiten Börsenspiel ist, erfuhren die Teilnehmer von Anja Klug, Mitarbeiterin und Spielbetreuerin der Sparkasse Witten. Der anschließende Film über die Düsseldorfer Börse veranschaulichte den Schülern die Funktionen, den Nutzen und die Aufgaben moderner Börsen.

Weitere wertvolle Informationen und Tipps erhielten die Schülerinnen und Schüler von Patrick Hepe, Anlageberater der Sparkasse Witten. Er erläuterte das Thema Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit dem Jahresthema „Mobilität“ im Planspiel Börse 2013 und zeigte den Schülern und Lehrern beispielhaft den Aktienhandel.

Unter realen Bedingungen können Schüler von allgemein- und berufsbildenden Schulen in Witten risikolos in das Börsengeschehen eintauchen. Zum Spielstart am 01. Oktober 2013 erhält daher jedes Team ein fiktives Startkapital von 50.000 Euro. Ziel ist es, durch geschickte Anlagestrategien innerhalb der elfwöchigen Spielzeit das Depotguthaben zu maximieren bzw. den höchsten Ertrag mit nachhaltigen Wertpapieren zu erwirtschaften. Gehandelt wird dabei mit den Kursen realer Börsenplätze. Den „Jung-Börsianern“ stehen hierfür rund 175 Wertpapiere zur Auswahl.

Für die Siegerteams und deren Schulen gibt es bundesweite und regionale Preise zu gewinnen. Die erfolgreichsten Wittener Teams und ihre Schulen erhalten außerdem von der Sparkasse Witten Geldpreise im Gesamtwert von 1.200 Euro.

Anmelden können sich Wittener Schüler der Klassen 8 bis 12 im Team von 2 bis max. 4 Personen noch bis zum 6. November 2013 unter: anja.klug@sparkasse-witten.de oder unter der Rufnummer 174-1405.

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Eigenbedarf für Nichte

Eigenbedarfskündigung für Nichte oder Neffe ist zulässig

Bundesgerichtshof urteilt, dass Nichten oder Neffen als Familienangehörige anerkannt werden

Die Eigenbedarfskündigung ist – richtig verstanden – ein wertvolles rechtliches Instrument für Wohnungs- und Hauseigentümer, im Bedarfsfalle ihre vermietete Immobilie selbst beziehen oder sie nahen Verwandten überlassen zu können. Bei Eltern, Geschwistern und Kindern ist das allgemein anerkannt. Aber auch Nichten und Neffen können nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dazu gehören.

Der Fall: Eine 85-jährige Dame zog aus ihrer Eigentumswohnung aus und lebte fortan in einer nahe gelegenen Seniorenresidenz. Das Objekt vermietete sie. Später übertrug sie die Wohnung auf dem Wege der vorweggenommenen Erbfolge an eine Nichte – gegen die Verpflichtung, lebenslang die Haushaltsführung der Erblasserin in der Seniorenresidenz und ihre häusliche Grundpflege zu übernehmen. Um das ortsnah tun zu können, sprach die Nichte den Mietern eine Eigenbedarfskündigung aus. Die Mieter weigerten sich, auszuziehen. Eine Räumungsklage vor dem Amts- und dem Landgericht scheiterte.

Das Urteil: In höchster Instanz kippte der Bundesgerichtshof die bisherigen Entscheidungen der vorgelagerten Gerichte. Eine Nichte (oder natürlich auch ein Neffe) seien als Geschwisterkinder noch so nahe mit einem Wohnungseigentümer verwandt, dass sie als Familienangehörige im Sinne der Eigenbedarfskündigung betrachtet werden müssten. Auf besondere persönliche oder soziale Beziehungen zwischen den beiden Beteiligten komme es dabei gar nicht an (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 159/09).

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Asche auf dem GrundstückDieser letzte Wunsch ging nicht in Erfüllung

Die meisten Menschen sind einverstanden damit, dass ihre sterblichen Überreste eines Tages auf einem Friedhof oder in einem dafür vorgesehenen Friedwald bestattet werden. Aber einige Zeitgenossen möchten auch nach dem Tode gerne auf ihrem eigenen Grundstück bleiben. Das ist in Deutschland normalerweise kaum möglich, denn es gibt hier einen Friedhofszwang. Deswegen scheiterte nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch ein Bürger aus Rheinland-Pfalz mit seinem Wunsch, seine Asche möge auf dem ihm gehörenden Waldgrundstück verstreut werden. Das sei nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen nicht möglich, entgegneten die von ihm angerufenen Verwaltungsrichter. Es stelle keinen Verfassungsverstoß dar, wenn der Gesetzgeber auf einem Friedhofszwang beharre, zumal es ja inzwischen durchaus eine Lockerung der Bestattungskultur gebe, zum Beispiel die anonyme Beerdigung in Friedwäldern.
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Aktenzeichen 7 A 10005/12.OVG)

Ärgerlicher LeerstandEs reicht nicht, im Internet und in Zeitungen erfolglos Anzeigen zur Vermietung zu schalten

Wenn eine Immobilie, die von ihrem Eigentümer eigentlich zur Vermietung vorgesehen ist, über längere Zeit leer steht, dann kann unter gewissen Umständen dem Betroffenen die Grundsteuer erlassen werden. Doch dazu bedarf es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS einiger Voraussetzungen, die unbedingt erfüllt sein sollten.

Der Fall: Ein Steuerzahler besaß ein Haus, in das er mit größeren Umbauten vier Mietwohnungen einbauen ließ. Doch es gelang ihm ein ganzes Jahr nicht, die Objekte an den Mann zu bringen. Deswegen beantragte er den Erlass der Grundsteuer, um wenigstens nicht auch noch mit diesen Kosten belastet zu werden. Er stieß allerdings beim zuständigen Finanzamt auf kein Verständnis. An möglichen Mietern fehle es in der Region nicht, der Eigentümer sei eben zu wählerisch gewesen.

Das Urteil: Die Richter des Verwaltungsgerichts wiesen die Klage ab und gaben dem Hausbesitzer klare Vorgaben, was er alles hätte tun müssen, damit an den Erlass der Grundsteuer zu denken gewesen wäre. Es reiche hier nämlich nicht, im Internet und in Zeitungen Werbeanzeigen zu schalten. Man müsse besonders bei gehobener Ausstattung des Objekts aufwändigere Maßnahmen in Betracht ziehen – zum Beispiel die Einschaltung eines Maklers oder ein überregionales Anbieten der Wohnungen. All das müsse zudem auch sorgfältig dokumentiert werden (Verwaltungsgericht Gießen, Aktenzeichen 8 K 2439/10).

Bautagebuch

Architekt muss Bautagebuch führen, wenn dies so vereinbart wurde

Architekt muss sein Versprechen einhalten

Immer wieder kommt es vor, dass der Bauherr und der von ihm beauftragte Architekt vertraglich vereinbaren, dass ein so genanntes Bautagebuch geführt wird, in dem das Voranschreiten der Arbeiten (und möglicherweise auch Störungen) aufgeführt sind. Wenn der Architekt dem zugestimmt hat, dann muss er nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS diese Leistung auch erbringen.

Der Fall: Ein Bauherr wollte Einblick in das Bautagebuch nehmen, weil er sich auf diese Weise erhoffte, wichtige Informationen über die Arbeitserfüllung beteiligter Handwerksfirmen zu erhalten. Doch obwohl eine solche Dokumentation vereinbart worden war, fehlte sie. Der Architekt argumentierte damit, das sei für die ordnungsgemäße Erledigung seines Auftrages nicht zwingend nötig gewesen. Der Bauherr habe auch nicht ausreichend deutlich gemacht, was er denn genau mit solch einem Tagebuch bezwecken wolle.

Das Urteil: Der Bundesgerichtshof bemängelte das Fehlen des Bautagebuches mit klaren Worten. Der Architekt habe es seinem Vertragspartner geschuldet, es sei „ausdrücklich vereinbart“ gewesen. Darum müsse man abschließend feststellen, dass es sich hier um ein mangelhaftes Werk handle. Denn sowohl bei Neubauten als auch bei Modernisierungsmaßnahmen könne man dem Bautagebuch unter Umständen wichtige Informationen entnehmen. Das Honorar des Architekten sei deswegen zu mindern (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VII ZR 65/10).

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Diese Rabatt-Aktion gilt bis zum 31.12.2013

Ihre IBAN auf der Karte

Ab dem 1. Februar 2014 gelten in Deutschland und in Europa einheitliche Regeln für Überweisungen und Lastschriften in Euro. Wir möchten Ihnen hier die wichtigsten Neuerungen aufzeigen.

SEPA kommt

SEPA kommt

Die wesentliche Neuerung für Sie als Privatkunde besteht darin, dass zukünftig für den inländischen Zahlungsverkehr statt Kontonummer und Bankleitzahl die internationale Bankkontonummer (IBAN) und – für den innereuropäischen Zahlungsverkehr – die internationale Bankleitzahl (BIC) verwendet werden.

Die IBAN setzt sich aus einem Ländercode (in Deutschland „DE“), einer zweistelligen Prüfziffer, Ihrer Bankleitzahl und Ihrer Kontonummer zusammen. D. h. nur vier Zeichen sind tatsächlich neu.

Ihre IBAN auf der KarteIhre IBAN und den BIC finden Sie übrigens auf Ihren Kontoauszügen und auf der Rückseite der neuen SparkassenCards. Oder Sie schauen im Online-Banking nach: Mittels „Mouse-Over“-Funktion können Sie sich zum Beispiel im Online-Banking die IBAN anzeigen lassen.

 

 

 

Ihre IBAN auch im Online-Banking

 

 

 

 

Wir erleichtern Ihnen die Umstellung

Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass Kunden von deutschen Kreditinstituten ihre alten Kontokennungen (Kontonummer und Bankleitzahl) für eine Übergangszeit bis zum 1. Februar 2016 noch weiter nutzen können. Danach ist dann nur noch die Verwendung der IBAN möglich.

Was bedeutet das für Sie in der Praxis?

Bei der Beauftragung von beleghaften Überweisungen stehen Ihnen bis 2016 sowohl der bisherige Überweisungsvordruck als auch der neue SEPA-Vordruck zur Verfügung. Der neue SEPA-Vordruck ist durch Feldblockungen so gestaltet, dass Sie die IBAN des Empfängers und auch Ihre IBAN bequem eintragen können. Lediglich bei grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen in andere EU-Staaten muss noch der BIC des Empfängerinstituts eingetragen werden.

Bei Online-Überweisungen können Sie bei uns ebenfalls bis 1. Februar 2016 wählen, ob Sie noch die alten Empfängerkennungen Bankleitzahl und Kontonummer nutzen oder die IBAN des Empfängers eintragen wollen. Egal was Sie hier eintragen: Der Auftrag wird ab 1. Februar 2014 automatisch in eine SEPA-Überweisung umgewandelt. Bereits vorhandene Terminüberweisungen oder Daueraufträge werden übrigens automatisch umgestellt.

IBAN berechnenSollten Sie die IBAN eines Empfängers einmal nicht zur Hand haben, können Sie diese ebenfalls problemlos aus der vorhandenen Bankleitzahl und Kontonummer mit Hilfe des IBAN-Rechners ermitteln.

Ihre Lastschrifteinzüge werden automatisch vom Zahlungsempfänger umgestellt. Hierzu werden Sie z. B. von Ihrem Energieversorger, Ihrer Versicherung oder den Finanzbehörden separat informiert. Gegebenfalls kann es vorkommen, dass diese Unternehmen keine rechtsgültige schriftliche Einzugsermächtigung von Ihnen mehr vorliegen haben. In diesem Fall werden Sie vom Zahlungsempfänger zur Einholung eines SEPA-Lastschriftmandats angeschrieben.

Weitere Informationen zur Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren erhalten Sie hier.

Online zahlt mit giropay
Online zahlt mit giropay

Online zahlt mit giropay

Grund 1
Bei vielen Bezahldiensten müssen Sie sich zunächst registrieren. Das kostet Zeit und im Zweifelsfall Nerven – zum Beispiel wenn Ihnen dann im richtigen Moment die Zugangsdaten fehlen oder Sie Ihre Kreditkarte nicht zur Hand haben.

Bei giropay zahlen Sie dagegen einfach mit dem gewohnten Online-Banking bei Ihrer Sparkasse oder Bank.

Grund 2
Kein Drittanbieter, keine unkontrollierte Weitergabe Deiner Daten: bei giropay führst Du Deine Online-Überweisung in der sicheren Online-Banking-Umgebung Deiner Bank durch.

Datendiebe und Betrüger haben da ganz schlechte Karten – und das ist auch gut so!

Grund 3
Jede erfolgreiche giropay-Zahlung ist mit einer Zahlungsgarantie für den Händler verbunden. Händler können daher sicher sein, dass sie ihr Geld erhalten und somit auch Deine Bestellung ohne Wartezeit an Dich versenden.

Grund 4
Bei giropay ist der Überweisungsträger bereits vorausgefüllt. Das lästige und zeitraubende Übertragen der Daten in das Überweisungsformular entfällt.
Ein weiterer Vorteil für Dich: Das Geld kommt auch beim richtigen Empfänger an, denn Tippfehler gibt es bei giropay nicht!

 

 

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