Diese Taschen haben es in sich ...

Diese Taschen haben es in sich

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Verstecken gilt nicht, meine Damen

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Ob diese Werke erleuchten?

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Werden es die „wilden Dreizehn“?

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Online-Banking

NSA und keine Ende in Sicht? Wenigstens das Verschlüsselungsverfahren zum Online-Banking der Sparkassen ist nicht kompromittiert.

Online-Banking

Online-Banking

Nachdem Heise diesen Artikel veröffentlicht hatte  – http://www.heise.de/newsticker/meldung/Grossangriff-auf-Verschluesselung-im-Internet-1950935.html  – wurde die Deutsche Kreditwirtschaft von Reuters und ARD um Stellungnahme zur Frage gebeten, ob Online-Banking unter diesen Umständen noch sicher ist. Sie finden diese Stellungnahme am Ende des Beitrages.

Wir, die Sparkasse Witten, arbeiten mit der aktuell höchsten TLS-Version 1.2 und AES.

Heise schreibt hierzu:
Die gute Nachricht ist: Die Veröffentlichungen liefern keine Hinweise darauf, dass es NSA oder GCHQ gelungen wäre, aktuell als stark eingestufte Verschlüsselungsverfahren wie AES mit ausreichend langen Schlüsseln zu kompromittieren.
Im Gegenteil: In einem Interview mit dem Guardian bestätigte auch Insider Edward Snowden: „Verschlüsselung funktioniert. Sauber implementierte, starke Verschlüsselung ist eines der wenigen Dinge, auf die man sich noch verlassen kann.“

Deutsche Kreditwirtschaft zur Online Banking-Sicherheit

Berlin, den 9. September 2013 – Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) stellt klar, dass sämtliche durch die deutsche Kreditwirtschaft verwendeten kryptographischen Algorithmen und Verfahren durch die deutsche Bankenaufsicht und die Bundesdatenschutzbehörden als sicher für das Bankgeschäft anerkannt wurden. Diese deutschen Online-Banking-Systeme sind nicht „geknackt“.

Beim Online-Banking wird SSL bzw. dessen Nachfolgestandard TLS nur für die Vertraulichkeit der Informationen verwendet. Die Sicherheit der Online-Transaktionen, wie z.B. Überweisungen, wird durch sichere transaktionsabhängige TAN-Verfahren wie beispielsweise chipTAN, SmartTAN plus, mobileTAN oder PhotoTAN sowie das chipkartenbasierte HBCI-Verfahren gewährleistet. Alle diese Verfahren arbeiten mit eigenen, in Deutschland standar-disierten Verschlüsselungsverfahren.  Das Online-Banking bietet deswegen weiterhin ein Höchstmaß an Sicherheit.

Die Deutschen Kreditwirtschaft wird die Fakten zu dem Thema weiterhin sorgfältig prüfen, sobald konkretere Informationen vorgelegt werden sollten.

Sparkassenvorstand Ulrich Heinemann

Traditionelle Sparkassen-Immobilienbörse: Überblick an einem neutralen Marktplatz!

Sparkassenvorstand Ulrich Heinemann

Sparkassenvorstand Ulrich Heinemann

Die Sparkasse Witten öffnet auch in diesem Spätsommer wieder ihre Türen zur traditionellen Immobilienbörse und präsentiert, zusammen mit weiteren Maklern und Bauträgern, ein umfangreiches Immobilienangebot in und um Witten. Interessenten sollten sich diese Chance, einen aktuellen und umfassenden Überblick bekommen zu können, nicht entgehen lassen: Am Sonntag, den 22. September 2013, trifft von 10.00 bis 17.00 Uhr auf der 29. Wittener Immobilenbörse im VeranstaltungsCenter der Sparkassenhauptstelle an der Ruhrstraße 45 Angebot auf Nachfrage.

Sparkassendirektor Ulrich Heinemann: „Auf der Sparkassen-Immobilienbörse kann man sich umfassend und ausführlich über Qualität und Quantität des Immobilien-Angebots informieren. Dafür gibt’s keinen besseren Ort als den neutralen Marktplatz Sparkasse. Hier treffen sich Verkäufer und Käufer. Fotos, Architektenpläne und Grundriss-Zeichnungen oder Hausmodelle machen die Angebote der Aussteller anschaulich. Die Sparkassen-Immobilienbörse bietet Vielfalt, Preistransparenz und die Möglichkeit, gleich im Gespräch Details klären zu können.“

Die Finanzierungsberater der Sparkasse beraten natürlich auch auf der 29. Sparkassen-Immobilienbörse. Nutzen Sie also auch gleich die Gelegenheit, sich über eine tragfähige Finanzierung der „Traum-Immobilie“ zu informieren.

„Wer entschlossen und in der Lage ist, von der Mietwohnung in die eigenen vier Wände zu ziehen, sollte diesen Plan jetzt auch realisieren“, empfiehlt Sparkassendirektor Heinemann. „Lassen Sie sich auf der Sparkassen-Immobilienbörse eingehend informieren. Es ist schon zu überlegen, ob Miete zahlen noch sinnvoll ist. Und der Aspekt der Alterssicherung durch Immobilienbesitz spielt ja auch eine Rolle. Vor allem aber ist den meisten Immobilien-Erwerbern das Plus an Lebensqualität wichtig. Insbesondere Familien mit Kindern stellen immer wieder fest, dass die Kleinen im eigenen Heim meist doch unbeschwerter aufwachsen! Andere finanzieren gerne Eigentum, um sich ihren Wohnsitz ganz individuell herzurichten. Wie auch immer: der Zeitpunkt, um Wohneigentum zu erwerben, ist gut. Das Angebot passt, die Zinssituation ebenfalls! Wird der Vorteil der niedrigen Zinsen für eine höhere Tilgung genutzt, ist man sogar sehr schnell wieder schuldenfrei.“

Die neue Spielrunde 2013: Am 1. Oktober geht es los.

Planspiel Börse 2013

Planspiel Börse 2013

Das Planspiel Börse ist eine Initiative der Sparkassen-Finanzgruppe, die sich an Schüler von allgemein- und berufsbildenden Schulen wendet.

Anmelden kann sich jede Schülergruppe, die von ihrer Sparkasse eine Depotnummer und ein Passwort bekommen hat. Die Kennung befindet sich auf der Teilnahmebroschüre. Anmeldeschluss ist am 6. November 2013 (Tagesende)

Nach der Anmeldung erfolgt die Freischaltung durch uns. Das Team erhält nun den Zugang zu seinem Depot mit einem virtuellen Startkapital von 50.000 Euro. Beim ersten Zugriff auf das Depot muss das Initialpasswort dann natürlich in ein persönliches Passwort geändert werden.

Hier gibt es alle Infos dazu:  http://www.planspiel-boerse.de/skwitten

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SEPA

SEPA kommt zum 1. Februar 2014

Die SEPA-Umstellung rückt näher, theoretische Informationen und Checklisten zu diesem Thema gibt es viele – das Magazin t3n einen SEPA-Demoshop entdeckt, der eine fertige Lösung zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats demonstriert. Mehr dazu unter http://www.payone.de/sepa-demo/index.php

Die Lösung von Payone wird mit Sicherheit nicht die Einzige auf dem Markt sein, sie ist aber durchaus erwähnenswert, da sie den momentanen Gegebenheiten entspricht.

Gewinnspiel von Esso & Ihrer Sparkasse
Gewinnspiel von Esso & Ihrer Sparkasse

Gewinnspiel von Esso & Ihrer Sparkasse

Mit jedem Los die Chance auf tolle Gewinne!

Zahlen Sie im Zeitraum vom 1. September bis 31. Oktober 2013 bei Esso mit Ihrer SparkassenCard (auch girogo) oder Sparkassen-Kreditkarte. Denn für jeden Kassenbon im Wert von mindestens 10 Euro erhalten Sie ein Gewinnlos und damit die Chance auf einen von 33 Audi A1. Zusätzlich verlosen wir Esso Gutscheine im Gesamtwert von 50.000 Euro*.

Machen Sie mit!

Prüfen Sie Ihren Gewinncode hier online. Sie erfahren direkt, ob und was Sie gewonnen haben.

Ein riesengroßer Mini-Preis bei der Sparkassen-Lotterie: Kundin gewinnt Cabrio!

Sparkassen-Lotterie: Kundin gewinnt Cabrio

Sparkassen-Lotterie: Kundin gewinnt Cabrio

Heidrun Klaffka-Hennig freut sich auf hoffentlich noch viele schöne, warme Spätsommer-Touren mit offenem Verdeck. Viel Spaß dabei wünschen der frischgebackenen Cabrio-Fahrerin Sparkassendirektor Ulrich Heinemann und ihre Beraterin an der Sparkassen-Geschäftsstelle Herbede, Susanne Schürmann.

Sparen und Gewinnen – für sich selbst und einen guten Zweck: Das ist das Motto der Sparlotterie der westfälisch-lippischen Sparkassen. Wer bei der Wittener Sparkasse ein Los für 6 Euro kauft, spart 4,80 Euro auf seinen Sparvertrag und setzt 1,20 Euro für die Lotterie ein. Davon werden 30 Cent pro Los an Wittener Einrichtungen und Institutionen zweckgebunden gespendet. Wer ein Los kauft, tut also auch etwas für einen guten Zweck hier vor Ort in Witten! Dass es sich lohnen kann, mit diesem minimalen Einsatz dabei zu sein, zeigte sich jetzt erneut bei der  August-Auslosung.  Zunächst einmal entfielen rund 20.000 Euro als Geldpreise auf Wittener Sparkassenkunden – und auch der Hauptpreis ging an eine Sparkassen-Kundin: das sparkassenrotes Cabrio „Mini One“ mit bester Ausstattung.

Die Gewinnlisten der August-Auslosung sind in allen 17 Geschäftsstellen der Sparkasse erhältlich. Das Ergebnis der Auslosung ist darüber hinaus auch auf www.sparkasse-witten.de veröffentlicht. Wer Kunde der Sparkasse ist und über einen Dauerauftrag Lose kauft, braucht sich allerdings um nichts zu kümmern, da die Sparkasse die Kontrolle der Auslosungen und die Einlösung der Gewinne übernimmt.

Unsere neuen Auszubildenden 2013

Start zur ersten Szene „Ausbildung und Karriere“ – wir haben 13 neue Auszubildende. Zusammen mit ihnen bilden wir derzeit 36 junge Menschen in den Ausbildungsberufen Bankkaufmann/-frau und Immobilienkaufmann/-frau aus.  

Unsere neuen Auszubildenden 2013

Unsere neuen Auszubildenden 2013

Die neuen Azubis wurden von Sparkassendirektor Ulrich Heinemann sowie Dirk Becker und Manuela Briele aus unserer Personalabteilung begrüßt. Damit gab der Sparkassenvorstand sozusagen das „Go“ für den ersten Schritt auf dem Weg zur Berufsausbildung und beruflichen Karriere.

Auf dem „Drehplan“ für alle neuen Auszubildenden stehen neben der praktischen Ausbildung in den nächsten zweieinhalb Jahren nun begleitender innerbetrieblicher Unterricht, ein Wirtschaftsenglisch-Kurs, Computer-Lernprogramme, Telefon-, Verkaufs- und Teamtrainings, Exkursionen zur Börse und der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, Prüfungsvorbereitungskurse sowie ein Stil- und Etikette-Seminar. Unsere Neuen in alphabeitscher Reihenfolge:  Rika-Louise Beckhöfer, Sonja-Rebecca Bielefeld, Marlon Debald, Lena Gerhardt, Michael Gropp, Janina Hahn, Nick Marvin Hoffmann, Katharina Janotta, Maurice Moser, Amina Siljkovic, Jeanette Tschasche, Dominik Tutaj und Aileen Wasserroth.

Seit vielen Jahren investiert die Sparkasse in erheblichem Maße in die Ausbildung ihrer Mitarbeiter. Die Prüfungsergebnisse, die von den Auszubildenden erzielt werden, sind regelmäßig überdurchschnittlich gut: Bisher konnten fast alle Auszubildenden am Ende ihrer Ausbildungszeit in ein Angestelltenverhältnis übernommen werden. An den 17 Standorten der Sparkasse in Witten sind – inklusive der Auszubildenden – rund 450 Mitarbeiter beschäftigt.

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Umsonst wohnen kann steuerlich Probleme aufwerfen

Umsonst wohnen kann steuerlich Probleme aufwerfen

Umsonst wohnen kann steuerlich Probleme aufwerfenWer würde sich nicht darüber freuen, wenn ihm sein Arbeitgeber eine Immobilie zur privaten Nutzung überlässt und wenn er möglicherweise sogar nur einen Teil der Nebenkosten begleichen muss. Doch hier ist gegenüber dem Fiskus eine gewisse Vorsicht geboten, denn es kann sich um einen zu versteuernden Sachbezug handeln. Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS gewisse Regeln aufgestellt.

Der Fall
Ein Arbeitgeber vermietete Wohnraum an seine Mitarbeiter. Dabei hatte alles seine Ordnung, denn ein öffentlich bestellter Gutachter ermittelte eine ortsübliche Miete, die dann auch bezahlt werden musste. Anders war es jedoch bei den Nebenkosten für Versicherungen, Grundsteuer und Straßenreinigung. Diese wurden nicht abgerechnet. Eine Prüferin des Finanzamtes sah hierin einen nachträglich zu versteuernden geldwerten Vorteil. Der Streitfall ging durch mehrere Instanzen.

Das Urteil
Der Bundesfinanzhof ordnete an, dass die Gesamtumstände dieses Mietverhältnisses überprüft werden müssen. Es sind also die geleisteten Mietzahlungen und die nicht geleisteten Nebenkosten zusammenzuzählen. Ergibt sich dann ein Betrag, der klar unter der ortsüblichen Vergleichsmiete (plus Betriebskosten) liegt, muss man von verdeckten Sachbezügen an den Arbeitnehmer ausgehen (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 65/09).

Text und Grafik: Quelle LBS

Bleiben Sie wachsam!
Bleiben Sie wachsam!

Bleiben Sie wachsam!

Der so genannte Enkeltrick ist eine besonders hinterhältige Form des Betrugs, der für Opfer oft existenzielle Folgen haben kann. Sie können dadurch hohe Geldbeträge verlieren oder sogar um ihre Lebensersparnisse gebracht werden.

Lesen Sie hier Hinweise der Polizei zu diesen Betrugsmaschen:

Mit den Worten „Rate mal, wer hier spricht“ oder ähnlichen Formulierungen rufen Betrüger zumeist ältere und allein lebende Personen an, geben sich als Verwandte, Enkel oder auch gute Bekannte aus und bitten kurzfristig um Bargeld. Als Grund wird ein finanzieller Engpass oder eine Notlage vorgetäuscht, beispielsweise ein Unfall, ein Auto- oder Computerkauf. Die Lage wird immer äußerst dringlich dargestellt. Oft werden die Betroffenen durch wiederholte Anrufe unter Druck gesetzt. Sobald das Opfer zahlen will, wird ein Bote angekündigt, der das Geld abholt.

Hat der Betroffene die geforderte Summe nicht parat, wird er gebeten, unverzüglich zur Bank zu gehen und dort den Betrag abzuheben. Nicht selten ruft der Täter sogar ein Taxi, wenn das Opfer den Weg nicht mehr zu Fuß bewältigen kann. Auf diese Weise haben Enkeltrick-
Betrüger in der Vergangenheit bereits Beträge im fünfstelligen Eurobereich erbeutet.

Schockanrufe
Die Variante der sogenannten Schockanrufe wenden Betrüger vor allem bei älteren Menschen aus den ehemaligen Sowjetstaaten an. Sie melden sich, sehr häufig in russischer Sprache, per Telefon bei ihren Opfern und behaupten, dass ein Enkel oder ein anderer naher Verwandter in einen Verkehrsunfall oder in ein Strafverfahren verwickelt sei und sich deshalb in polizeilichem Gewahrsam befinde. Die Betrüger erklären, dass gegen eine Zahlung von der Strafverfolgung abgesehen und der Verwandte aus der Haft entlassen wird. Das Geld werde eine Person im Auftrag des Gerichts oder einer Behörde in ziviler Kleidung kurzfristig abholen.

Warnen Sie also insbesondere ältere Personen, zu denen Sie in Kontakt stehen.

Bleiben Sie wachsam!
Nicht nur das Protokoll zählt

Bei der Wohnungsrücknahme kommen ggf. auch auch andere Beweismittel als das Abnahmeprotokoll in Frage.

Nicht nur das Protokoll zählt

Nicht nur das Protokoll zählt

Es ist schon lange so und es wird wohl auch so bleiben: Das schriftliche Abnahmeprotokoll spielt bei der Wohnungsrückgabe durch den Mieter an den Eigentümer eine entscheidende Rolle. Eventuelle Schäden müssen hier festgehalten werden, wenn es um spätere Forderungen geht. Aber neben dem Protokoll können nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS von Fall zu Fall auch andere Beweismittel herangezogen werden.

Der Fall
Die beiden Vertragsparteien hatten sich gründlich verkracht. Der Eigentümer machte eine Reihe von Schäden in der Immobilie geltend, die seines Erachtens durch die Mieter ausgeglichen werden sollten. Doch die verwiesen darauf, dass das Abnahmeprotokoll in dieser Hinsicht nicht deutlich genug sei. Deswegen habe der Eigentümer jedwede Rechte auf weitergehende Ansprüche verwirkt. Genau darum halte man ja Mängel schriftlich fest, um dann bei Streitigkeiten eine Grundlage zu haben.

Das Urteil
Der zuständige Zivilsenat bestritt zwar die grundlegende Bedeutung des Abnahmeprotokolls nicht, wies aber darauf hin, dass bei der juristischen Bewertung durchaus noch zusätzliche Faktoren eine Rolle spielen können. Wenn zum Beispiel der Vermieter – wie hier – Fotos von dem zu übergebenden Haus gemacht habe, sei das eventuell ein Indiz dafür, dass er Beweise sichern und später Ansprüche geltend machen wolle (Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen I-28 U 166/11).

Text und Grafik: Quelle LBS

Zu spät für die Rollläden?

Nachbar wollte das nächtliche Schließen von Rollläden verbieten lassen.

Zu spät für die Rollläden?

Zu spät für die Rollläden?

Es gibt im Nachbarrecht wahrscheinlich kein Thema, das nicht irgendwann einmal auch schon vor Gericht verhandelt wurde. Denn immer wieder fühlen sich Anwohner von bestimmten Verhaltensweisen gestört und prozessieren dagegen. So auch die Eigentümer einer Wohnung. Sie wollten nicht zur späten Stunde aus der Ruhe gebracht werden, weil die Nachbarn unter ihnen die elektrischen Rollläden herunterlassen. Das sollte ihnen nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS für den Zeitraum zwischen 22 und 6 Uhr untersagt werden.

Doch der zuständige Richter am Amtsgericht sah keine Veranlassung, diesen Wunsch zu erfüllen. Das Betätigen der Rollläden gehöre zum normalen Gebrauch einer Wohnung – auch noch zu Zeiten zwischen 22.30 und 23.30 Uhr, zu denen das der Beklagte getan hatte. Immerhin dauere das Schließen ja nicht ewig. Von einer Störung, die einen Unterlassungsanspruch begründe, könne hier keine Rede sein (Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 55 C 7723/1).

Text und Bild: Quelle LBS