SEPA

SEPA-Termin 01.02.2014

Ab Februar 2014 wird auf das europäische Zahlungssystem Sepa umgestellt. Dann dürfen Kreditinstitute Überweisungen und Lastschriften von Unternehmen und Vereinen nur noch mit den internationalen Kontonummern IBAN bearbeiten. Wie gewappnet sind Wittener Unternehmen und Vereine? Weiterlesen unter
http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/witten/SEPA-Verfahren-Unternehmen-und-Vereine-bereiten-Umstellung-vor;art939,2098236

Bundesweite Befragung:
Riskante Last-minute-Strategie bei der SEPA-Umstellung

In einer zweiten Befragung von ibi Research im Zeitraum April bis Juli 2013 wurde untersucht, wie der aktuelle Stand der SEPA-Umsetzung bei Unternehmen, Behörden und Vereinen ist und wie sich dieser im Vergleich zur Erstbefragung entwickelt hat.

Die Ergebnisse der zweiten Erhebung zeigen, dass SEPA mittlerweile stärker im Bewusstsein verankert ist. Insgesamt verläuft die Umstellung in Deutschland – gerade angesichts der wenigen verbleibenden Arbeitstage bis zum 1. Februar 2014 – aber noch deutlich zu schleppend. Damit die Umstellung noch rechtzeitig und möglichst reibungslos erfolgen kann, muss das Großprojekt SEPA auch von den Nachzüglern umgehend in Angriff genommen werden. Weiterlesen und Download der Studie unter
http://www.vdb.de/news.aspx

Sparkasse Witten mobile
Sparkasse Witten mobile

Sparkasse Witten mobile

Ob App oder mobile Seite, wir sind mit allen Varianten top unterwegs, wenn wir mal so unbescheiden sein dürfen.

Im Test von Chip.de landet die Banking App Sparkasse+ auf Platz 1. (Zitat) Wer tagsüber von seinen Bankgeschäften abhängig ist und nicht immer einen PC in greifbarer Nähe hat, findet mit „Sparkasse+“ (ehemals S-Banking) die ideale Lösung: Kontenabfrage und Überweisungen gehen problemlos von der Hand. So mancher Kontoauszug bleibt damit praktischerweise erspart.

Mehr dazu lesen Sie hier.

Als einzige Banking-App unter den Top 20 bei Android-Geräten: Sparkasse!

Mehr dazu sehen Sie hier.

Und jetzt haben wir auch unsere Seite www.sparkasse-witten.de mobil auf den neuesten Stand gebracht. Sie finden Sie jetzt im look and feel unserer erfolgreichen Banking-Apps vor.

Damit es kein Traum bleibt
Damit es kein Traum bleibt

Damit es kein Traum bleibt

Wenn Sie etwas rund um Wohneigentum planen, notieren Sie sich bitte diesen Termin:

Am Sonntag, den 22. September 2013, öffnen wir wieder die Türen des zur traditionellen Sparkassen-Immobilienbörse.

Zusammen mit weiteren Maklern und Bauträgern präsentiert unser ImmobilienCenter ein umfangreiches Angebot von Wohnungen und Häusern in und um Witten.

Die jetzt 29. Wittener Sparkassen-Immobilienbörse findet statt im VeranstaltungsCenter der Sparkassenhauptstelle an der Ruhrstraße 45 in Witten.

Und auch wenn die Zinsen derzeit so günstig sind wie nie zuvor – der Bau oder Erwerb der eigenen vier Wände ist immer noch das größte Finanz-Projekt im Leben der meisten Menschen. Das muss aslo ganz sorgfältig geplant werden. Aus diesem grund sind unsere Finanzierungsfachleute natürlich auch mit an Bord.

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Das tägliche Auf und Ab

Wir benutzen ihn fast täglich und machen uns in der Regel keine Gedanken darüber. Der Aufzug gehört in vielen Büro- und Wohngebäuden schlichtweg zum Alltag. Nur wenn er mal stecken bleibt oder wegen Wartungsarbeiten tagelang ausfällt, werden wir uns dessen so richtig bewusst. Es gibt dazu eine umfangreiche Rechtsprechung, die der Infodienst Recht und Steuern der LBS in seiner Extra-Ausgabe hier vorstellt.

Das tägliche Auf und Ab

Das tägliche Auf und Ab

Meistens geht es bei den Lift-Fällen, die vor den Schranken der Gerichte landen, ums Geld. Also um die Frage, wer sich alles an den Wartungskosten beteiligen muss und ob der Einbau eines Aufzuges zur Erhöhung der Miete führen kann. Manchmal sind es auch Probleme mit der Verkehrssicherungspflicht – dann nämlich, wenn ein Lift nicht so funktioniert, wie er soll, und wenn dabei Menschen zu Schaden kommen.

Wartungskosten: Mal „Ja, mal „Nein“
Kann man eigentlich von jemandem verlangen, dass er die Aufzugkosten mitträgt, obwohl er gar keinen Nutzen davon hat? Hier ist die Rechtsprechung im Laufe der Jahre zu der Überzeugung gekommen, dass Erdgeschossbewohner in jedem Falle zahlen müssen. Zwar werden sie in der Regel selten damit fahren (vielleicht nur dann, wenn es einen Keller oder einen Dachboden gibt), aber der Lift ist nun mal ein Bestandteil des gesamten Objekts. Ähnlich wie ein Gemeinschaftsgarten, den ja auch nicht alle in gleichem Umfang nutzen. Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VIII ZR 103/06) wies mit dieser Begründung die Klage von Bewohnern einer Seniorenanlage zurück, die ihr Appartement im Erdgeschoss hatten und deswegen nicht bezahlen wollten. Die Umlage benachteilige den Mieter „nicht unangemessen“, befanden die Richter.

Anders sieht es aus, wenn der Mieter nicht einmal theoretisch die Chance hat, einen Lift zu nutzen, weil er nämlich in einem anderen Gebäudeteil wohnt. So ging es einem Mieter in Berlin, dessen Wohnung im vierten Stock eines Quergebäudes lag, während der Aufzug nur das Vorderhaus bediente. Es schien dem Betroffenen dann doch ungerecht, dass er trotzdem einen finanziellen Anteil leisten sollte. Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VIII ZR 128/08) befreite ihn davon. Es sei in der Rechtsprechung „anerkannt“, dass die komplett „ausgeschlossenen“ Mieter nicht beteiligt werden dürfen.

Nachträglicher Einbau
Manchmal bereitet der nachträgliche Einbau eines Aufzugs Ärger – zum Beispiel deswegen, weil es vor Ort eine Erhaltungsverordnung gibt, die mietpreiserhöhende Modernisierungen verbietet. Genau das war das Problem in Berlin-Pankow. Zwar war grundsätzlich schon ein Lift genehmigt, beim nachträglichen Wunsch eines weiteren Zwischenhalts stellte sich die Behörde jedoch quer. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen OVG 10 B 9.11) wollte jedoch im konkreten Fall nicht so streng sein. Es sei hier ja nur darum gegangen, den zeitgemäßen Ausstattungsstandard einer Wohnung zu sichern. Zudem handle es sich hier nicht um ein Gebiet mit überdurchschnittlich hoher Verdrängungsgefahr für Altmieter.

Im Regelfall müssen Eigentümer, wenn sie größere Modernisierungen an einem Objekt vornehmen wollen, dies den Mietern vorher ankündigen. Ein Hausbesitzer in Berlin hatte das nicht ordnungsgemäß getan und einen Aufzug einfach ungefragt in das Gebäude einbauen lassen. Deswegen wollte eine Mieterin aus dem zweiten Stock die Mieterhöhung für diese Maßnahme nicht mittragen. Doch der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VIII ZR 164/10) widersprach der Mieterin. Sie müsse bezahlen, denn der Gebrauchswert der Mietsache sei durch den Umbau unstreitig nachhaltig erhöht worden.

Unfall nach technischer Störung
Auch Aufzüge werden alt. Es ist eine logische Folge dieser Erkenntnis, dass bei einem mehrere Jahrzehnte alten Objekt nicht alle technischen Neuerungen eingebaut sein können. Im Raum Frankfurt etwa stoppte ein Lift in einem Parkhaus 40 Zentimeter, bevor er das Bodenniveau erreicht hatte. Eine ältere Dame stürzte, verletzte sich schwer und verklagte den Betreiber wegen einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main (Aktenzeichen 3 U 169/12) sah dies nicht so. Der Eigentümer des Objekts könne nachweisen, dass der Lift regelmäßig fachkundig gewartet worden sei, letztmals zwei Tage vor dem Unfall. Mehr dürfe man nicht erwarten. Es handle sich um eine technische Störung, wie sie immer wieder mal vorkommen könne.

Technische Neuerungen und die Kosten
Eine besonders unangenehme Nachricht erhielt eine gehbehinderte Frau, die im vierten Stock eines Mehrparteienhauses wohnte, von ihrem Vermieter. Der Lift sei nach Ansicht der Aufsichtsbehörde bald nicht mehr zu betreiben (unter anderem wegen fehlender Notrufeinrichtungen) und solle deswegen modernisiert werden. Allerdings müsse sich die Mieterin daran beteiligen, selbst wenn das nicht in ihrem Vertrag vorgesehen sei. Das Amtsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 48 C 15468/10) stellte sich jedoch voll auf die Seite der Mieterin: Sie habe erstens ein Recht auf Weiterbetrieb des Aufzuges und müsse sich zweitens an den dafür nötigen Kosten nicht beteiligen.

Vollwartungsvertrag und die Folgen
Mieter müssen grundsätzlich nicht alle laufenden Kosten eines Aufzugs tragen, sondern (unter anderem) nur den Strom, die Prüfung der Betriebsbereitschaft und die Pflege. Bei größeren Reparaturen ist der Eigentümer gefragt. Das Problem: Manchmal sind beide Kategorien gar nicht auseinander zu halten, weil mit einer Lift-Firma ein Vollwartungsvertrag besteht, in dem alles enthalten ist. Aber auch hier fand das Amtsgericht Bonn (Aktenzeichen 8 C 451/06) eine Lösung. Es schlug in einem Rechtsstreit vor, dass von den Gesamtkosten 35 Prozent abgezogen werden sollten und nur der Restbetrag auf die Mieter umgelegt werde.

Wartung vom Treppenlift
Muss eine private Pflegekasse für die Wartungskosten eines Treppenliftes aufkommen? So stellte es sich jedenfalls eine Klägerin vor, die einige Jahre zuvor bereits einen Zuschuss der Kasse für den Einbau dieses Hilfsmittels erhalten hatte. Nun war sie der Überzeugung, auch die Wartung müsse bezahlt werden. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Aktenzeichen L 4 P 2397/10) lehnte dies ab. Es handle sich um kein Hilfsmittel im Sinne der Pflegeversicherung, sondern um eine Maßnahme zur behindertengerechten Ausstattung einer Wohnung. Dafür sei der Höchstbetrag durch die Antragstellerin bereits ausgeschöpft.

Quelle Texte und Bild: LBS

giropay schnell und einfach integriert
giropay schnell und einfach integriert

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Das hier vermelde ich außerst gern:

Ab sofort können Händler für ihren Onlineshop direkt auf www.giropay.de einen Akzeptanzvertrag für giropay abschließen und das beliebte und sichere Online-Überweisungsverfahren unmittelbar in den Shop integrieren.

Faire Konditionen, 100% Schutz vor Zahlungsausfällen und über 24 Mio. potenzielle Nutzer – giropay ist für Online-Händler einfach erste Wahl!

Kostenlose Shopschnittstellen oder API für eigene Integration

Mit wenigen Klicks ist giropay im jeweiligen Online-Shop integriert. Für die einfache Integration in Standard-Shopsysteme stehen Plug-Ins des Vertriebspartners GiroSolution zum Download bereit. Für individuelle Shopsysteme bietet giropay eine Installationsanleitung und eine Dokumentation der API und SDK der GiroSolution an.

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Vertrauen in die Marke "Sparkasse"
Vertrauen in die Marke  "Sparkasse"

Vertrauen in die Marke „Sparkasse“

Die Sparkassen in Deutschland werden durch einen Haftungsverbund gesichert, der durch
die Gemeinschaft der Sparkassen-Finanzgruppe getragen wird. Die Mitglieder der Gruppe stehen füreinander ein und sichern den Bestand der Institute.
Das Wichtigste dabei: Die Einlagen unserer Kunden sind ohne betragsmäßige Begrenzung geschützt.

Diese Art des Haftungsverbundes hat sich bewährt

Die Sparkassen-Finanzgruppe ist, da sind sich nahezu alle Finanzexperten einig, ein wesentlicher Stabilitätsanker am Finanzplatz Deutschland. Als öffentlich-rechtliche Unternehmen sind Sparkassen nicht vorrangig darauf ausgerichtet, höchstmögliche
Renditen zu erwirtschaften. Daher vermeiden wir grundsätzlich übermäßige Risiken.
Dennoch kann natürlich niemals ganz ausgeschlossen werden, dass ein Institut in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten könnte. Deshalb erfüllt der Haftungsverbund
der Sparkassen-Finanzgruppe eine wichtige Aufgabe für die Institute und für den Vertrauensschutz der Kunden.

Seit Gründung des Haftungsverbundes hat noch kein Kunde Einlagen oder Zinsen verloren.

Insolvenzen von Mitgliedsinstituten wurden erfolgreich verhindert und ihre Liquidität wurde gewährleistet. Sobald ein Institut in eine Schieflage geraten sollte, trägt der Haftungsverbund dafür Sorge, die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des betroffenen Instituts wiederherzustellen. Das hohe Sicherungsniveau gilt für alle deutschen
Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen gleichermaßen.

Der Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe hat als Institutssicherungssystem gemäß § 12 EAEG (Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz) die Aufgabe, die Zahlungs- und Geschäftsfähigkeit der Mitgliedsinstitute unter allen Umständen zu sichern. Er besteht aus:

  •  elf regionalen Sparkassenstützungsfonds,
  •  der Sicherungsreserve der Landesbankenund Girozentralen,
  •  dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.

Alle Sparkassen sind Mitglieder des zuständigen regionalen Sparkassenstützungsfonds. Sollte ein Institut in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, wird es vom jeweiligen Fonds gestützt, um Liquidität und Solvenz zu gewährleisten. Wenn bei einem regionalen Sparkassenstützungsfonds die Mittel für eine mögliche Stützung nicht ausreichen sollten, tritt ein überregionaler Ausgleich ein. Die übrigen Sparkassenstützungsfonds würden sich dann an einer Stützung beteiligen.

In einem weiteren Schritt stehen bei Bedarf die gesamten Mittel aller Sparkassenstützungsfonds, der Sicherungsreserve der Girozentralen und des Sicherungsfonds der Landesbausparkassen zur Verfügung.

Ausgefeiltes Früherkennungssystem

Der Haftungsverbund verfügt über ein ausgefeiltes Früherkennungs- und Risikoüberwachungssystem. Er wird aktiv, sobald sich wirtschaftliche Schwierigkeiten
bei einem Mitgliedsinstitut abzeichnen. Falls das Früherkennungssystem Handlungsbedarf
signalisiert, wird gemeinsam mit dem Institut nach Lösungen gesucht, damit es schnell in nachhaltige Wirtschaftlichkeit zurückkehren kann.

Die Sicherungseinrichtungen haben hierbei weitreichende Einwirkungsmöglichkeiten. Es wird
selbstverständlich immer das Ziel verfolgt, dass eine Stützung eines Instituts gar nicht erst notwendig wird. Bei Bedarf können die Fonds des Haftungsverbundes dem betroffenen Institut Mittel zur Verfügung stellen. Die Vergabe von Mitteln kann dabei an Auflagen
geknüpft werden.

Vertrauen in die Marke  „Sparkasse“

Für die Menschen in Deutschland symbolisieren die Sparkassen eine besonders hohe Stabilität. 60 Prozent der Bundesbürger haben sehr viel oder viel vertrauen in sie. Die Sparkassen liegen mit diesem Wert weit vor ihren kreditwirtschaftlichen Wettbewerbern.

Solides Geschäftsmodell – Partner für den Mittelstand

Wir arbeiten nach einem bewährten Geschäftsmodell, das stabile Betriebsergebnisse bei beherrschbaren Risiken ermöglicht. Dabei konzentrieren wir uns auf das Geschäft mit privaten Kunden und mittelständischen Unternehmen in ihrer Region.  Die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe tragen so erheblich zur Stabilität des Finanzsektors und der Volkswirtschaft in Deutschland bei.

Sparkassen und Landesbanken sind mit einem Anteil von nahezu 43 Prozent bei der Kreditvergabe an Unternehmen und Selbständige der wichtigste Finanzpartner der deutschen Wirtschaft.

Schießstand SSV Borbach
Schießstand SSV Borbach

Schießstand SSV Borbach

Unser neuer S-Club Partner, der SSV Borbach, bietet einen echt coolen Schnupper-Workshop an. Du hast ein gutes Auge und eine ruhige Hand? Dann wirst du dein Ziel treffen. Nach einem Sicherheitstraining und einer Einweisung zum Umgang mit Sportwaffen geht es auf den Schießstand. Hier werden den Teilnehmern die grundlegenden Fähigkeiten sowie ein Gefühl für das Sportgewehr vermittelt.

Nach einer kurzen Eingewöhnungsphase können sich die Teilnehmer im sportlichen Wettkampf messen. In dem Workshop lernen die S-Clubber auch die sportlich relevanten Anschlagsarten kennen, die auch selbst ausprobiert werden können.

Na, und für das leibliche Wohl ist auch gesorgt! (Psssttt, wenn das Wetter es zulässt, wird der Grill angeschmissen;))
Also: Meldet euch jetzt in eurem S-Club Büro an (02302-1741406). Ihr wisst ja, die begehrten Teilnehmerplätze sind schnell vergeben!

Ort: SSV Borbach, Große Borbach 21, 58453 Witten
Datum: 13.09.13, 16.30 Uhr – 18.30 Uhr
Kosten: keine
Teilnehmerzahl: 10-12 Teilnehmer

Am St(r)and der Sparkasse“
Am St(r)and der Sparkasse“

„Am St(r)and der Sparkasse“ machte man bei Palmen, Sand und Muscheln Lust auf den Job des Bankkaufmanns/der Bankkauffrau und sorgte für eine völlig relaxte Stimmung.

Das Messen eigentlich nur öde sind, man pausenlos zugetextet wird und sich die Beine in den Bauch steht, mag manchmal zutreffen: ganz bestimmt aber nicht bei der „Wittener Nacht der Ausbildung“. Die war – wie bereits im Vorjahr – ein echter Hammer!

Am 12.07.13 präsentierten sich auf dem Gelände der Deutschen Edelstahlwerke Wittener Unternehmen, die für das Jahr 2014 noch Ausbildungsplätze zu vergeben hatten und zeigten, was in Sachen Karrierestart so alles geht.  Auch in diesem Jahr wollten die Organisatoren mit ihrem Konzept Jugendliche auf den beginnenden Berufsstart optimal vorbereiten. Super-wichtige Infos aus erster Hand gab es an den Unternehmensständen. Hier nahm man sich richtig Zeit und stand den Besuchern Rede und Antwort – inklusive wertvoller Bewerbungstipps.

Auch wir  konnten auf dieser Messe richtig „punkten“. Voll kreativ zeigten sich die Azubis der Sparkasse Witten und präsentierten den Messestand in einem total neuen „Look“. Unter dem Motto „Am St(r)and der Sparkasse“ machte man bei Palmen, Sand und Muscheln Lust auf den Job des Bankkaufmanns/der Bankkauffrau und sorgte für eine völlig relaxte Stimmung.

Im lockeren Gespräch machten die Azubis ganz klar, dass der Job des Bankers bestimmt nicht nur aus Zahlen und Formularen besteht und somit alles andere als spießig ist. Um einen Vorgeschmack auf das „Traumschiff Sparkasse“ zu bekommen, konnte man an diesem Abend bei der Tombola den Top-Preis „an Land ziehen“: ein cooles Action & Fun-Airboat!

Ausbildungsleiterin Manuela Briele

Ausbildungsleiterin Manuela Briele

Kontakt:
Manuela Briele
Ausbildungsleiterin
0 23 02 / 174-13 02
manuela.briele@sparkasse-witten.de

Viele Motive zur Auswahl
Viele Motive zur Auswahl

Viele Motive zur Auswahl, z.B. Lifestyle & Fun

Im eigentlichen Wortsinn ist ja eine „vorausgezahlte“ Kreditkarte widersinnig. Ich nenne sie daher auch lieber einfach „MasterCard Prepaid-Karte“.

Warum bieten wir so etwas überhaupt an?
Auf Reisen, im Urlaub und insbesondere im Internet wird „Bezahlen mit Karte“ immer wichtiger. So können Leihwagen in aller Regel nur mit einer Kreditkarte gemietet werden. Die Prepaid-Karte bietet Ihnen die Funktionen einer Kreditkarte bei voller Ausgabenkontrolle.

Die Kartenausgabe ist einkommensunabhängig
Unsere Prepaid Karte ist daher besonders interessant für Schüler und Studenten, denn sie ist einkommensunabhängig. Sie müssen, um die Karte zu erhalten, keine regelmäßigen Zahlungszugänge vorweisen.

Alle Vorteile einer Kreditkarte – ohne Kreditkarte!
Mit der Prepaid-Karte wird Ihr Konto nicht ins Minus geraten. Nur was Sie draufgeladen haben, kann verfügt werden. Und im Rahmen eben dieses Karten-Guthabens können Sie die Funktionen einer Kreditkarte nutzen: Bequem bargeldlos zahlen, sicher Einkaufen per Telefon und Internet, wo Kreditkarten oft als Zahlungsmittel vorausgesetzt werden. Die Haftungsgrenze liegt wie bei Standard-Kreditkarten bei 50 Euro.

Nachladen – auch online
Die Karte wird einfach durch Überweisung vom Girokonto aufgeladen. So bestimmen Sie Ihren Kreditrahmen selbst. Das geht auch online: Ideal auf Reisen, um unterwegs Geld nachzuladen.

Individuelles Design für eine individuelle Karte
Auch optisch richtet sich die Prepaid-Karte ganz nach Ihnen: Gestalten Sie sie individuell – mit einem Foto vom Partner, Lieblingsort oder Haustier.

Sie sind Kunde bei uns. Dann können Sie die Karte hier online bestellen: https://www.sparkasse-witten.de/prepaidkarte

Mobile ist gefragt

Die beiden mobilen Banking-Applikationen „Sparkasse“ und „Sparkasse+“ wurden bereits rund fünf Millionen Mal heruntergeladen. Beide Applikationen verlängern das Angebot der Sparkassen quasi bis in die Westentasche ihrer Kunden; sie haben damit auch unterwegs immer den aktuellen Überblick über ihre Finanzen, können Überweisungen tätigen, Aktienkurse abfragen und sich zum nächsten Sparkassen-Geldautomaten oder in die nächste Filiale lotsen lassen. Mit wenigen Klicks kann man auch einen Beratungstermin in der Sparkasse vereinbaren.

Die Sparkassen-Apps sind mit Abstand die beliebtesten Banken-Apps für Smartphones.

Das ist das Ergebnis des „Statista App-Monitors“, einer regelmäßig durchgeführten Reichweitenmessung von Anwendungen auf mobilen Endgeräten, die von der Statista GmbH in Kooperation mit FOCUS durchgeführt wird. In der aktuell vom IT-Fachmagazin „Chip“ veröffentlichten umfangreichen Studie zum Online-Banking wurde „Sparkasse+“ im Gesamttest aufgrund ihres Funktionsumfangs und der einfachen Handhabung als beste App herausgestellt.

Im Durchschnitt rufen die Nutzer ihre Sparkassen-App 16 Mal pro Monat auf.

Rund 14 Prozent der Sparkassen-App-Nutzer sind übrigens nicht Kunden einer Sparkasse. Sie nutzen die App, um Konten bei anderen Kreditinstituten anzusteuern. Das findet Sparkassen-Präsident Fahrenschon schon etwas Besonderes: „Die Apps sind ein wirklich cleveres Angebot, mit dem Sparkassen eine tolle Visitenkarte abgeben, sowohl bei eigenen als auch bei fremden Kunden.“

Die Banking-Apps der Sparkassen sind für Fahrenschon ein gutes Beispiel dafür, wie Sparkassen ihre Marktführerschaft in neuen, innovativen Segmenten ausdehnen können. „Die Sparkassen-App rangiert seit dem Start auf Platz eins der Banking-Apps. Wir waren hier frühzeitig mit innovativer Technik und pfiffigem Service am Markt. Das überzeugt sowohl die Kunden als auch die Fachleute. So sieht ein Traumstart aus“, sagte der Sparkassen-Präsident bei einem Besuch der Sparkasse Bad Kissingen.

Fahrenschon mahnte aber auch an, neue technische Trends wie die Digitalisierung und Vernetzung zu nutzen. Maßgabe müsse dabei sein, dass die persönliche Nähe und Kompetenz von Sparkassen gegenüber ihren Kunden weiter gestärkt würden. „Das Netz wird mobil, sozial und regional – und wir als Sparkassen haben die besten Voraussetzungen, die Vorteile dieser neuen Entwicklungen einzusetzen“, so Fahrenschon.

Das S-Club-Konto: Eine Überlegung wert!
Das S-Club-Konto: Eine Überlegung wert!

Das S-Club-Konto: Eine Überlegung wert!

Was ist das Richtige, damit Kinder den Umgang mit Geld erlernen können?

Ein Girokonto, wenn man erst 13 oder 14 ist? So manche Eltern sagen „Für ein eigenes Girokonto ist unser Kind noch zu jung!“

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) legt für den geschäftlichen Umgang mit jungen Menschen unter 18 Jahren strenge Maßstäbe an. Es beurteilt aber die Heranführung von Minderjährigen an die Inanspruchnahme von Bankdienstleistungen grundsätzlich positiv:

„Um junge Erwachsene vor den Folgen einer Kreditaufnahme zu bewahren, die ihre Finanzkraft übersteigt, sollten Minderjährige zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Geld angehalten werden.“ Und das ist in Zeiten von Online-Spielen und Smartphone-Verträgen wohl auch wirklich erforderlich.

Wir sind auch der Meinung, dass das Auskommen mit dem Einkommen gelernt sein will. Wer in der Schule gut sein will, der lernt; wer im Sport an die Spitze will, der trainiert. Und beim Umgang mit Geld? Wäre da ein wenig Übung nicht ebenfalls vorteilhaft für den späteren Lebensweg Ihres Kindes?

Unser Angebot: Das S-Club-Konto

Das S-Club-Konto ist ein kostenloses und gebührenfreies Girokonto, das bis zum 18. Lebensjahr zusätzlich verzinst wird wie ein „normales“ Sparkassenbuch – und natürlich nicht überzogen werden kann!

Die SparkassenCard (EC-Karte) etwa auch?

Sie bestimmen, ob Ihr Kind eine SparkassenCard erhält: Durch die SparkassenCard ermöglichen Sie es Ihrem Kind, rechtzeitig den bargeldlosen Zahlungsverkehr zu trainieren. Ihr Kind kann an Geldautomaten im In- und Ausland im Rahmen des Guthabens Geld abheben, z.B. auf Klassenfahrten und im Urlaub. Die SparkassenCard ist keine Kreditkarte, also keine Überziehungen. In Geschäften kann ebenfalls bargeldlos mit der Karte bezahlt werden. Lastschriften, die zu Kontoüberziehungen führen, werden natürlich nicht eingelöst.

Ihr Kind kann sich seine Kontoauszüge selbständig mit Hilfe der SparkassenCard ausdrucken lassen.

Das S-Club-Konto kann selbstverständlich auch online geführt werden, wenn Sie dazu eine spezielle Genehmigung erteilen.

Unsere Empfehlung, der schon sehr viele Eltern gefolgt sind: Ein Dauerauftrag für das Taschengeld Ihres Kindes auf sein S-Club-Konto. Ihr Kind kann das Geld sparen oder je nach Bedarf abheben. So lernt es, mit seinem Geld auszukommen.

Hört sich das nicht vernünftig an? Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Kundenberater in den Geschäftsstellen gern zur Verfügung.

Kompliziertes Erbe
Kompliziertes Erbe

Kompliziertes Erbe

Da ist Vater Staat ganz fürsorglich: Wenn Kinder die Immobilie ihrer Eltern erben, will er sie dabei nicht über Gebühr belasten. Zumindest dann nicht, wenn die Erben Wohnung oder Haus selbst nutzen. Bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern fällt dann keine Erbschaftssteuer an. Deutlich komplizierter wird es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, wenn der Nachkomme die Immobilie nicht selbst beziehen kann.

Der Fall
Ein Sohn hätte gerne das Haus seines verstorbenen Vaters geerbt, ohne hierfür Steuern zu bezahlen. Doch er konnte eine wichtige Voraussetzung nicht erfüllen, die der Gesetzgeber für diese besonders Ausnahme verlangte – nämlich für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren nach dem Todesfall selbst in dem Objekt zu wohnen. Das sei ihm gar nicht möglich, führte er aus. Denn er sei in einer anderen Stadt als Beamter (Professor auf Lebenszeit) tätig und habe sich verpflichtet, dort zu residieren. Das könne man ja wohl als einen zwingenden Grund betrachten und ihm deswegen im Zuge der Gleichberechtigung mit anderen Erben den Steuervorteil gewähren.

Das Urteil
Das Finanzgericht Münster war ganz auf einer Linie mit dem zuständigen Finanzamt. Wer nicht selbst einziehe, der könne auch die steuerlichen Vorteile für den besonderen Schutz des „familiären Lebensraumes“ nicht in Anspruch nehmen. In der Urteilsbegründung hieß es: „Eine Ausnahme von der unverzüglichen Bestimmung zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken ist in der Begriffsbestimmung nicht vorgesehen und lässt sich auch nicht im Wege der Auslegung hineinlesen.“ (Finanzgericht Münster, Aktenzeichen 3 K 1321/11, Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen)

Quelle Text und Bild: LBS