Vertrauen in die Marke "Sparkasse"
Vertrauen in die Marke  "Sparkasse"

Vertrauen in die Marke „Sparkasse“

Die Sparkassen in Deutschland werden durch einen Haftungsverbund gesichert, der durch
die Gemeinschaft der Sparkassen-Finanzgruppe getragen wird. Die Mitglieder der Gruppe stehen füreinander ein und sichern den Bestand der Institute.
Das Wichtigste dabei: Die Einlagen unserer Kunden sind ohne betragsmäßige Begrenzung geschützt.

Diese Art des Haftungsverbundes hat sich bewährt

Die Sparkassen-Finanzgruppe ist, da sind sich nahezu alle Finanzexperten einig, ein wesentlicher Stabilitätsanker am Finanzplatz Deutschland. Als öffentlich-rechtliche Unternehmen sind Sparkassen nicht vorrangig darauf ausgerichtet, höchstmögliche
Renditen zu erwirtschaften. Daher vermeiden wir grundsätzlich übermäßige Risiken.
Dennoch kann natürlich niemals ganz ausgeschlossen werden, dass ein Institut in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten könnte. Deshalb erfüllt der Haftungsverbund
der Sparkassen-Finanzgruppe eine wichtige Aufgabe für die Institute und für den Vertrauensschutz der Kunden.

Seit Gründung des Haftungsverbundes hat noch kein Kunde Einlagen oder Zinsen verloren.

Insolvenzen von Mitgliedsinstituten wurden erfolgreich verhindert und ihre Liquidität wurde gewährleistet. Sobald ein Institut in eine Schieflage geraten sollte, trägt der Haftungsverbund dafür Sorge, die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des betroffenen Instituts wiederherzustellen. Das hohe Sicherungsniveau gilt für alle deutschen
Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen gleichermaßen.

Der Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe hat als Institutssicherungssystem gemäß § 12 EAEG (Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz) die Aufgabe, die Zahlungs- und Geschäftsfähigkeit der Mitgliedsinstitute unter allen Umständen zu sichern. Er besteht aus:

  •  elf regionalen Sparkassenstützungsfonds,
  •  der Sicherungsreserve der Landesbankenund Girozentralen,
  •  dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.

Alle Sparkassen sind Mitglieder des zuständigen regionalen Sparkassenstützungsfonds. Sollte ein Institut in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, wird es vom jeweiligen Fonds gestützt, um Liquidität und Solvenz zu gewährleisten. Wenn bei einem regionalen Sparkassenstützungsfonds die Mittel für eine mögliche Stützung nicht ausreichen sollten, tritt ein überregionaler Ausgleich ein. Die übrigen Sparkassenstützungsfonds würden sich dann an einer Stützung beteiligen.

In einem weiteren Schritt stehen bei Bedarf die gesamten Mittel aller Sparkassenstützungsfonds, der Sicherungsreserve der Girozentralen und des Sicherungsfonds der Landesbausparkassen zur Verfügung.

Ausgefeiltes Früherkennungssystem

Der Haftungsverbund verfügt über ein ausgefeiltes Früherkennungs- und Risikoüberwachungssystem. Er wird aktiv, sobald sich wirtschaftliche Schwierigkeiten
bei einem Mitgliedsinstitut abzeichnen. Falls das Früherkennungssystem Handlungsbedarf
signalisiert, wird gemeinsam mit dem Institut nach Lösungen gesucht, damit es schnell in nachhaltige Wirtschaftlichkeit zurückkehren kann.

Die Sicherungseinrichtungen haben hierbei weitreichende Einwirkungsmöglichkeiten. Es wird
selbstverständlich immer das Ziel verfolgt, dass eine Stützung eines Instituts gar nicht erst notwendig wird. Bei Bedarf können die Fonds des Haftungsverbundes dem betroffenen Institut Mittel zur Verfügung stellen. Die Vergabe von Mitteln kann dabei an Auflagen
geknüpft werden.

Vertrauen in die Marke  „Sparkasse“

Für die Menschen in Deutschland symbolisieren die Sparkassen eine besonders hohe Stabilität. 60 Prozent der Bundesbürger haben sehr viel oder viel vertrauen in sie. Die Sparkassen liegen mit diesem Wert weit vor ihren kreditwirtschaftlichen Wettbewerbern.

Solides Geschäftsmodell – Partner für den Mittelstand

Wir arbeiten nach einem bewährten Geschäftsmodell, das stabile Betriebsergebnisse bei beherrschbaren Risiken ermöglicht. Dabei konzentrieren wir uns auf das Geschäft mit privaten Kunden und mittelständischen Unternehmen in ihrer Region.  Die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe tragen so erheblich zur Stabilität des Finanzsektors und der Volkswirtschaft in Deutschland bei.

Sparkassen und Landesbanken sind mit einem Anteil von nahezu 43 Prozent bei der Kreditvergabe an Unternehmen und Selbständige der wichtigste Finanzpartner der deutschen Wirtschaft.

Schießstand SSV Borbach
Schießstand SSV Borbach

Schießstand SSV Borbach

Unser neuer S-Club Partner, der SSV Borbach, bietet einen echt coolen Schnupper-Workshop an. Du hast ein gutes Auge und eine ruhige Hand? Dann wirst du dein Ziel treffen. Nach einem Sicherheitstraining und einer Einweisung zum Umgang mit Sportwaffen geht es auf den Schießstand. Hier werden den Teilnehmern die grundlegenden Fähigkeiten sowie ein Gefühl für das Sportgewehr vermittelt.

Nach einer kurzen Eingewöhnungsphase können sich die Teilnehmer im sportlichen Wettkampf messen. In dem Workshop lernen die S-Clubber auch die sportlich relevanten Anschlagsarten kennen, die auch selbst ausprobiert werden können.

Na, und für das leibliche Wohl ist auch gesorgt! (Psssttt, wenn das Wetter es zulässt, wird der Grill angeschmissen;))
Also: Meldet euch jetzt in eurem S-Club Büro an (02302-1741406). Ihr wisst ja, die begehrten Teilnehmerplätze sind schnell vergeben!

Ort: SSV Borbach, Große Borbach 21, 58453 Witten
Datum: 13.09.13, 16.30 Uhr – 18.30 Uhr
Kosten: keine
Teilnehmerzahl: 10-12 Teilnehmer

Am St(r)and der Sparkasse“
Am St(r)and der Sparkasse“

„Am St(r)and der Sparkasse“ machte man bei Palmen, Sand und Muscheln Lust auf den Job des Bankkaufmanns/der Bankkauffrau und sorgte für eine völlig relaxte Stimmung.

Das Messen eigentlich nur öde sind, man pausenlos zugetextet wird und sich die Beine in den Bauch steht, mag manchmal zutreffen: ganz bestimmt aber nicht bei der „Wittener Nacht der Ausbildung“. Die war – wie bereits im Vorjahr – ein echter Hammer!

Am 12.07.13 präsentierten sich auf dem Gelände der Deutschen Edelstahlwerke Wittener Unternehmen, die für das Jahr 2014 noch Ausbildungsplätze zu vergeben hatten und zeigten, was in Sachen Karrierestart so alles geht.  Auch in diesem Jahr wollten die Organisatoren mit ihrem Konzept Jugendliche auf den beginnenden Berufsstart optimal vorbereiten. Super-wichtige Infos aus erster Hand gab es an den Unternehmensständen. Hier nahm man sich richtig Zeit und stand den Besuchern Rede und Antwort – inklusive wertvoller Bewerbungstipps.

Auch wir  konnten auf dieser Messe richtig „punkten“. Voll kreativ zeigten sich die Azubis der Sparkasse Witten und präsentierten den Messestand in einem total neuen „Look“. Unter dem Motto „Am St(r)and der Sparkasse“ machte man bei Palmen, Sand und Muscheln Lust auf den Job des Bankkaufmanns/der Bankkauffrau und sorgte für eine völlig relaxte Stimmung.

Im lockeren Gespräch machten die Azubis ganz klar, dass der Job des Bankers bestimmt nicht nur aus Zahlen und Formularen besteht und somit alles andere als spießig ist. Um einen Vorgeschmack auf das „Traumschiff Sparkasse“ zu bekommen, konnte man an diesem Abend bei der Tombola den Top-Preis „an Land ziehen“: ein cooles Action & Fun-Airboat!

Ausbildungsleiterin Manuela Briele

Ausbildungsleiterin Manuela Briele

Kontakt:
Manuela Briele
Ausbildungsleiterin
0 23 02 / 174-13 02
manuela.briele@sparkasse-witten.de

Viele Motive zur Auswahl
Viele Motive zur Auswahl

Viele Motive zur Auswahl, z.B. Lifestyle & Fun

Im eigentlichen Wortsinn ist ja eine „vorausgezahlte“ Kreditkarte widersinnig. Ich nenne sie daher auch lieber einfach „MasterCard Prepaid-Karte“.

Warum bieten wir so etwas überhaupt an?
Auf Reisen, im Urlaub und insbesondere im Internet wird „Bezahlen mit Karte“ immer wichtiger. So können Leihwagen in aller Regel nur mit einer Kreditkarte gemietet werden. Die Prepaid-Karte bietet Ihnen die Funktionen einer Kreditkarte bei voller Ausgabenkontrolle.

Die Kartenausgabe ist einkommensunabhängig
Unsere Prepaid Karte ist daher besonders interessant für Schüler und Studenten, denn sie ist einkommensunabhängig. Sie müssen, um die Karte zu erhalten, keine regelmäßigen Zahlungszugänge vorweisen.

Alle Vorteile einer Kreditkarte – ohne Kreditkarte!
Mit der Prepaid-Karte wird Ihr Konto nicht ins Minus geraten. Nur was Sie draufgeladen haben, kann verfügt werden. Und im Rahmen eben dieses Karten-Guthabens können Sie die Funktionen einer Kreditkarte nutzen: Bequem bargeldlos zahlen, sicher Einkaufen per Telefon und Internet, wo Kreditkarten oft als Zahlungsmittel vorausgesetzt werden. Die Haftungsgrenze liegt wie bei Standard-Kreditkarten bei 50 Euro.

Nachladen – auch online
Die Karte wird einfach durch Überweisung vom Girokonto aufgeladen. So bestimmen Sie Ihren Kreditrahmen selbst. Das geht auch online: Ideal auf Reisen, um unterwegs Geld nachzuladen.

Individuelles Design für eine individuelle Karte
Auch optisch richtet sich die Prepaid-Karte ganz nach Ihnen: Gestalten Sie sie individuell – mit einem Foto vom Partner, Lieblingsort oder Haustier.

Sie sind Kunde bei uns. Dann können Sie die Karte hier online bestellen: https://www.sparkasse-witten.de/prepaidkarte

Mobile ist gefragt

Die beiden mobilen Banking-Applikationen „Sparkasse“ und „Sparkasse+“ wurden bereits rund fünf Millionen Mal heruntergeladen. Beide Applikationen verlängern das Angebot der Sparkassen quasi bis in die Westentasche ihrer Kunden; sie haben damit auch unterwegs immer den aktuellen Überblick über ihre Finanzen, können Überweisungen tätigen, Aktienkurse abfragen und sich zum nächsten Sparkassen-Geldautomaten oder in die nächste Filiale lotsen lassen. Mit wenigen Klicks kann man auch einen Beratungstermin in der Sparkasse vereinbaren.

Die Sparkassen-Apps sind mit Abstand die beliebtesten Banken-Apps für Smartphones.

Das ist das Ergebnis des „Statista App-Monitors“, einer regelmäßig durchgeführten Reichweitenmessung von Anwendungen auf mobilen Endgeräten, die von der Statista GmbH in Kooperation mit FOCUS durchgeführt wird. In der aktuell vom IT-Fachmagazin „Chip“ veröffentlichten umfangreichen Studie zum Online-Banking wurde „Sparkasse+“ im Gesamttest aufgrund ihres Funktionsumfangs und der einfachen Handhabung als beste App herausgestellt.

Im Durchschnitt rufen die Nutzer ihre Sparkassen-App 16 Mal pro Monat auf.

Rund 14 Prozent der Sparkassen-App-Nutzer sind übrigens nicht Kunden einer Sparkasse. Sie nutzen die App, um Konten bei anderen Kreditinstituten anzusteuern. Das findet Sparkassen-Präsident Fahrenschon schon etwas Besonderes: „Die Apps sind ein wirklich cleveres Angebot, mit dem Sparkassen eine tolle Visitenkarte abgeben, sowohl bei eigenen als auch bei fremden Kunden.“

Die Banking-Apps der Sparkassen sind für Fahrenschon ein gutes Beispiel dafür, wie Sparkassen ihre Marktführerschaft in neuen, innovativen Segmenten ausdehnen können. „Die Sparkassen-App rangiert seit dem Start auf Platz eins der Banking-Apps. Wir waren hier frühzeitig mit innovativer Technik und pfiffigem Service am Markt. Das überzeugt sowohl die Kunden als auch die Fachleute. So sieht ein Traumstart aus“, sagte der Sparkassen-Präsident bei einem Besuch der Sparkasse Bad Kissingen.

Fahrenschon mahnte aber auch an, neue technische Trends wie die Digitalisierung und Vernetzung zu nutzen. Maßgabe müsse dabei sein, dass die persönliche Nähe und Kompetenz von Sparkassen gegenüber ihren Kunden weiter gestärkt würden. „Das Netz wird mobil, sozial und regional – und wir als Sparkassen haben die besten Voraussetzungen, die Vorteile dieser neuen Entwicklungen einzusetzen“, so Fahrenschon.

Das S-Club-Konto: Eine Überlegung wert!
Das S-Club-Konto: Eine Überlegung wert!

Das S-Club-Konto: Eine Überlegung wert!

Was ist das Richtige, damit Kinder den Umgang mit Geld erlernen können?

Ein Girokonto, wenn man erst 13 oder 14 ist? So manche Eltern sagen „Für ein eigenes Girokonto ist unser Kind noch zu jung!“

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) legt für den geschäftlichen Umgang mit jungen Menschen unter 18 Jahren strenge Maßstäbe an. Es beurteilt aber die Heranführung von Minderjährigen an die Inanspruchnahme von Bankdienstleistungen grundsätzlich positiv:

„Um junge Erwachsene vor den Folgen einer Kreditaufnahme zu bewahren, die ihre Finanzkraft übersteigt, sollten Minderjährige zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Geld angehalten werden.“ Und das ist in Zeiten von Online-Spielen und Smartphone-Verträgen wohl auch wirklich erforderlich.

Wir sind auch der Meinung, dass das Auskommen mit dem Einkommen gelernt sein will. Wer in der Schule gut sein will, der lernt; wer im Sport an die Spitze will, der trainiert. Und beim Umgang mit Geld? Wäre da ein wenig Übung nicht ebenfalls vorteilhaft für den späteren Lebensweg Ihres Kindes?

Unser Angebot: Das S-Club-Konto

Das S-Club-Konto ist ein kostenloses und gebührenfreies Girokonto, das bis zum 18. Lebensjahr zusätzlich verzinst wird wie ein „normales“ Sparkassenbuch – und natürlich nicht überzogen werden kann!

Die SparkassenCard (EC-Karte) etwa auch?

Sie bestimmen, ob Ihr Kind eine SparkassenCard erhält: Durch die SparkassenCard ermöglichen Sie es Ihrem Kind, rechtzeitig den bargeldlosen Zahlungsverkehr zu trainieren. Ihr Kind kann an Geldautomaten im In- und Ausland im Rahmen des Guthabens Geld abheben, z.B. auf Klassenfahrten und im Urlaub. Die SparkassenCard ist keine Kreditkarte, also keine Überziehungen. In Geschäften kann ebenfalls bargeldlos mit der Karte bezahlt werden. Lastschriften, die zu Kontoüberziehungen führen, werden natürlich nicht eingelöst.

Ihr Kind kann sich seine Kontoauszüge selbständig mit Hilfe der SparkassenCard ausdrucken lassen.

Das S-Club-Konto kann selbstverständlich auch online geführt werden, wenn Sie dazu eine spezielle Genehmigung erteilen.

Unsere Empfehlung, der schon sehr viele Eltern gefolgt sind: Ein Dauerauftrag für das Taschengeld Ihres Kindes auf sein S-Club-Konto. Ihr Kind kann das Geld sparen oder je nach Bedarf abheben. So lernt es, mit seinem Geld auszukommen.

Hört sich das nicht vernünftig an? Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Kundenberater in den Geschäftsstellen gern zur Verfügung.

Kompliziertes Erbe
Kompliziertes Erbe

Kompliziertes Erbe

Da ist Vater Staat ganz fürsorglich: Wenn Kinder die Immobilie ihrer Eltern erben, will er sie dabei nicht über Gebühr belasten. Zumindest dann nicht, wenn die Erben Wohnung oder Haus selbst nutzen. Bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern fällt dann keine Erbschaftssteuer an. Deutlich komplizierter wird es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, wenn der Nachkomme die Immobilie nicht selbst beziehen kann.

Der Fall
Ein Sohn hätte gerne das Haus seines verstorbenen Vaters geerbt, ohne hierfür Steuern zu bezahlen. Doch er konnte eine wichtige Voraussetzung nicht erfüllen, die der Gesetzgeber für diese besonders Ausnahme verlangte – nämlich für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren nach dem Todesfall selbst in dem Objekt zu wohnen. Das sei ihm gar nicht möglich, führte er aus. Denn er sei in einer anderen Stadt als Beamter (Professor auf Lebenszeit) tätig und habe sich verpflichtet, dort zu residieren. Das könne man ja wohl als einen zwingenden Grund betrachten und ihm deswegen im Zuge der Gleichberechtigung mit anderen Erben den Steuervorteil gewähren.

Das Urteil
Das Finanzgericht Münster war ganz auf einer Linie mit dem zuständigen Finanzamt. Wer nicht selbst einziehe, der könne auch die steuerlichen Vorteile für den besonderen Schutz des „familiären Lebensraumes“ nicht in Anspruch nehmen. In der Urteilsbegründung hieß es: „Eine Ausnahme von der unverzüglichen Bestimmung zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken ist in der Begriffsbestimmung nicht vorgesehen und lässt sich auch nicht im Wege der Auslegung hineinlesen.“ (Finanzgericht Münster, Aktenzeichen 3 K 1321/11, Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen)

Quelle Text und Bild: LBS

ibi research an der Universität Regensburg GmbH

KontoauszugImmer mehr Menschen nutzen das Internet für Bankgeschäfte. Da kommt bei vielen Nutzern immer öfter der Gedanke auf, mehr als bloßes Banking zu verlangen. Insbesondere das Online-Banking biete sich ja an, um ein so genanntes persönliches Finanzmanagement-System (PFM) erweitert werden.

In einem solchen Finanzmanagement könnten die klassischen Funktionen eines Haushaltsbuchs ausgebaut werden, zum Beispiel

  • einen Überblick über die finanzielle Situation,
  • eine grafische Aufbereitung der Ausgaben und Einnahmen,
  • eine automatische Kategorisierung der Umsätze,
  • verschiedene Analyse- und Auswertungsfunktionen zu den Umsätzen.
ibi research an der Universität Regensburg GmbH

ibi research

Die „ibi research an der Universität Regensburg GmbH“ führt dazu aktuell eine Befragung durch mit dem Ziel, konkrete Erwartungen und Anforderungen an ein solches zusätzliches Angebot zu erheben. Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, die kundenorientierte Ausgestaltung derartiger Systeme zu optimieren helfen. Über den Link

www.ibi.de/pfm

erreichen Sie die Umfrage. Die Beantwortung des Fragebogens nimmt ca. 10 bis 12 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch. Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Es ist sichergestellt, dass Ihre Angaben nicht mit Ihrer Person in Verbindung gebracht werden können.

Hinweis:
Diese Umfrage steht in keiner Beziehung zur Sparkasse Witten. Wir sind nicht Auftraggeber der Befragung und erhalten auch keine Auswertungen dazu.

Ortsüblicher Fluglärm
Ortsüblicher Fluglärm

Ortsüblicher Fluglärm oder nicht?

Das war wohl nichts. Wer in die Nähe eines bereits existierenden Flughafens zieht, sollte sich keine allzu großen Hoffnungen auf eine Mietminderung wegen Fluglärms machen. Das gilt in den allermeisten Fällen selbst dann, wenn die Belastung im Laufe der Zeit zunimmt. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS verweisen die Gerichte in diesem Zusammenhang sehr häufig auf das im Grundsatz von Anfang an bekannte Lärmproblem.

Der Fall
Knapp zwei Jahre nach seinem Einzug in eine Wohnung nahe dem Frankfurter Flughafen kündigte der Mieter an, dass er eine Minderung der monatlichen Zahlungen erreichen wolle. Durch die Inbetriebnahme einer neuen Landebahn habe sich der Geräuschpegel, den er ertragen müsse, noch einmal erhöht. Der Eigentümer erklärte, solch eine Steigerung des Lärms gehöre in einem Ballungsraum zum Lebensrisiko und rechtfertige keinesfalls einen finanziellen Ausgleich.

Das Urteil
Das Amtsgericht Frankfurt wies den Mieter darauf hin, dass er „bereits bei Vertragsschluss mit einem Ausbau des Flughafens und mit einem damit verbundenen Lärmanstieg rechnen“ musste. Man könne wohl davon ausgehen, dass die kommenden Maßnahmen „zumindest stillschweigend“ bei der Vereinbarung der Mietsumme berücksichtigt worden seien. Fluglärm sei ohnehin schon vorhanden gewesen und die Pläne des Flughafens für eine weitere Landebahn seien ebenfalls bereits öffentlich bekannt gewesen. Von einem arglistigen Verhalten des Eigentümers könne man jedenfalls nicht sprechen (AG Frankfurt/Main, Aktenzeichen 33 C 1839/12).

Quelle Text und Bild: LBS

Allergiekrankes Ehepaar hatte das Fällen der Bäume beantragt

Allergiekrankes Ehepaar hatte das Fällen der Bäume beantragt

Allergiekrankes Ehepaar hatte das Fällen der Bäume beantragt

Allergiekrankes Ehepaar hatte das Fällen der Bäume beantragt

Blütenstaub-Allergiker sind geplagte Menschen. Das halbe Jahr über leiden sie unter den Pollen der Pflanzen, die bei ihnen Heuschnupfen und andere Beschwerden auslösen. Ein allergiekrankes Ehepaar hatte daher das Fällen von Bäumen beantragt

Der Fall
Sie wohnten ausgerechnet im Birkenweg. Und dort waren von der Gemeinde vor langer Zeit auch tatsächlich Birken am Straßenrand gepflanzt worden. Auf deren Pollen reagierte ein Anwohner-Ehepaar allergisch. Das Grundstück sei in der kritischen Zeit kaum noch zu nutzen, hieß es in einer Klage vor Gericht, in der gefordert wurde, die 30 Birken in der Straße zu fällen. Das erspare vielen Menschen die Behandlung mit Medikamenten und Kortisonspritzen. Die Gemeinde lehnte jedoch ab und ersetzte lediglich kranke Bäume durch andere Sorten. Ein kompletter Austausch komme nicht in Frage.

Das Urteil
Das zuständige Verwaltungsgericht hielt die geforderte drastische Maßnahme ebenfalls für übertrieben. Zwar müsse sich ein Anwohner nicht alles bieten lassen, was von außen auf sein Grundstück einwirke. Aber bei diesen Birken sei von einem „vernünftigen Gemeinwohlgedanken“ auszugehen. Die individuelle gesundheitliche Disposition eines einzelnen könne nicht zählen, sondern nur die Bedürfnisse eines durchschnittlich empfindlichen Menschen. Wäre man der Argumentation der Kläger nachgekommen, so das Gericht, dann müssten wohl viele Straßenbäume in Deutschland gefällt werden, denn überall wohne ein Allergiker (Verwaltungsgericht Neustadt, Aktenzeichen 4 K 923/12.NW)

Quelle Text und Bild: LBS

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giropay
giropay

Mit giropay sicher per Online-Überweisung zahlen – ganz bequem in Ihrem Online-Banking.

In den Online-Shops von Media Markt und Saturn kann jetzt mit giropay gezahlt werden. Damit bezahlen Sie Ihre Einkäufe auch bei diesen Elektrofachmärkten schnell und sicher mit der gewohnten Überweisung über Ihr Online-Banking bei der Sparkasse – komplett gebührenfrei.

Information zum Online-Bezahlsystem giropay

Media Markt und Saturn sind Deutschlands Elektrofachhändler Nummer Eins. Im Rahmen ihres Multichannel-Konzepts bieten sie ihren Kunden die Möglichkeit, im Markt vor Ort, im Online-Shop oder mobil per Smartphone einzukaufen – je nach individuellen Gewohnheiten. Die Online-Shops sind mit den einzelnen Märkten vor Ort eng verknüpft, so dass Kunden die online gekauften Produkte versandkostenfrei in ihrem nächstgelegenen Markt sogar abholen können – bei Verfügbarkeit schon am gleichen Tag.

„Nach einer Studie des Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. gab fast jeder zweite Internetnutzer an, Elektronikgeräte über das Internet zu beziehen“, so Joerg Schwitalla, Geschäftsführer giropay GmbH. „Diese Zahlen belegen, dass Online-Shopping in diesem Segment immer wichtiger wird. Wir freuen uns, dass Kunden in den Online-Shops von Media Markt und Saturn nun unser bedienfreundliches und sicheres Bezahlverfahren nutzen können.“

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Wissenschaftlich fundierte Referenzbudgets schaffen Klarheit

Wissenschaftlich fundierte Referenzbudgets erlauben individuellen Vergleich.

Wissenschaftlich fundierte Referenzbudgets schaffen Klarheit

Wissenschaftlich fundierte Referenzbudgets

Erstmals in Deutschland kann jeder private Haushalt seine Ausgaben mit anderen Haushalten vergleichen, die in einer ähnlichen Lebens-, Wohn- und Einkommenssituation sind. Damit sind bewusste Ausgabeentscheidungen auf Basis von wissenschaftlich fundierten Vergleichsbudgets möglich. Die Neuheit stellte der DSGV-Präsident heute in Berlin vor.

Ein sehr interessantes Ergebnis der Arbeit
Die monatliche Belastung einer Immobilienfinanzierung unterscheidet sich in vielen Fällen nur gering von der Kaltmiete, die Familien in unteren Einkommensklassen bezahlen. Die eigenen vier Wände sind damit für mehr Familien erreichbar als viele denken. Das ist ein zentrales Ergebnis der neu erstellten Referenzbudgets, die Georg Fahrenschon, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV), am 18.07.2013 in Berlin vorgestellt hat.

„Viele Familien fragen sich, ob sie die monatliche Belastung beim Erwerb einer eigenen Immobilie stemmen können. Hier liefern die Referenzbudgets eine verlässliche Orientierung“, so Fahrenschon. Die Referenzbudgets zeigten, dass die monatliche Belastung für eine eigene Immobilie bei Familien in unteren Einkommensklassen über alle Lebensphasen hinweg ziemlich konstant sei. Ist sie einkommensangepasst und über einen langen Zeitraum verteilt, ist ein Eigenheim auch in diesem Einkommenssegment machbar. Mehr als 75 Prozent der Mieter wünschten sich eine eigene Immobilie. Fahrenschon: „Wenn die Politik hier die richtigen Weichen stellt, können mehr Menschen in die eigenen vier Wände gebracht werden.“

 

Verantwortungsvoller Umgang mit Geld
„Ziel der Sparkassen ist es, den verantwortungsvollen Umgang mit Geld zu fördern. Das Angebot unseres Beratungsdienstes ‚Geld und Haushalt’ richtet sich an alle Bundesbürger, ganz gleich, ob Sparkassenkunde oder nicht. Es ist Teil des öffentlichen Auftrags, den die Sparkassen deutschlandweit erfüllen“, sagte Fahrenschon.

Die Referenzbudgets geben wichtige Orientierung, zum Beispiel auch wenn eine Familie Nachwuchs erwartet und sich auf die neuen Ausgaben einstellen will. Die Daten zeigen, dass von der Kleinkindphase bis hin zur mittleren Altergruppe zwischen sechs bis 13 Jahren nahezu alle Ausgaben um bis zu 30 Prozent steigen. Unterrichts- und Kursgebühren verdoppeln sich fast. Im Teeniealter erhöhen sich die meisten Ausgaben nochmals, speziell auch die enorm ansteigenden Ausgaben für Mobilität. Die fallenden Ausgaben im Bereich Bildung und Freizeit können diese Steigerung nicht ausgleichen.

Fahrenschon: „Wer seine Ausgaben auf den Prüfstand stellt, hat jetzt erstmals eine detaillierte Vergleichsmöglichkeit und findet Anstöße  für Verbesserungen. So individuell wie die Lebensentwürfe sind auch die Budgetplanungen. Uns ist es wichtig, dass jeder die notwendigen Hilfestellungen hat, mit seinem Einkommen gut auszukommen.“

Referenzbudgets als Selbstinformationstool
Die Referenzbudgets wurden auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2008, des Statistischen Bundesamtes berechnet, für die bundesweit 55.000 Haushalte 3 Monate lang ein Haushaltsbuch geführt haben. Die Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft (DGH) hat daraus wissenschaftlich fundiert und detailliert Referenzbudgets für 84 Haushaltstypen berechnet.

Der Beratungsdienst Geld und Haushalt der Sparkassen-Finanzgruppe hat dieses Vorhaben finanziert und stellt die Referenzbudgets als Selbstinformationstool allen Bundesbürgern auf der Internetseite www.geldundhaushalt.de zur Verfügung.

Verbraucher- und Schuldnerberatungsstellen können bei der DGH eine ausführliche Publikation gegen eine Schutzgebühr erwerben.

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