Sicheres Online-Banking
Sicheres Online-Banking

Sicheres Online-Banking

Immer mal wieder stellen Nutzer von Online-Banking sich – und uns – die Frage, ob denn eine 5-stellige PIN (Persönliche Identifikationsnummer) eine ausreichende Sicherheit darstellt. Da lautet die Frage dann auch schon mal so: „Warum kann die Pin online nur 5 Stellen haben? Dem Kunden Sicherheit predigen und das Passwort auf 5 Zeichen limitieren!“

Nun, das Online-Banking bei den deutschen Sparkassen ist schon bei der Anmeldung doppelt geschützt! Mit der PIN allein geht es nicht.

Da ist zum ersten der Anmeldename: Der Zugriff zum Online-Banking ist nur mit einem persönlichen, bis zu 15-stelligen und freiwählbaren Anmeldenamen möglich. Ersatzweise übrigens mit der sogenannten „Legitimations-ID“, die mit der Anmeldung zum Online-Banking ausgegeben wird. Ganz praktisch, wenn einem der Anmeldename mal entfallen sein sollte.

Dann erst geht’s um die PIN. Beim jedem Zugriff muss die persönliche 5-stellige PIN-Nummer eingegeben werden, ähnlich der PIN-Eingabe an Geldautomaten oder Kassenterminals, wenn Sie mit Karte zahlen.

Die Transaktionen im Online-Banking werden mittels TAN (Transaktionsnummer) bestätigt. Jede Transaktion (z.B. Überweisung) wird mit einer nur einmalig gültigen 6-stelligen TAN „unterschrieben“ (vergleichbar mit Ihrer Unterschrift auf einem Überweisungs-Formular). Nach der Eingabe der TAN wird diese ungültig.

Last but not least ist dann da noch die 128bit SSL-Verschlüsselung. Dieses anerkannte Verschlüsselungsverfahren sorgt zusätzlich für die Sicherheit bei der Datenübermittlung.

Und hier erfahren Sie mehr zu den verschiedenen Sicherungsverfahren smsTAN, chipTAN und HBCI

Starttermin für SEPA
Starttermin für SEPA

Ab hier gilt SEPA überall in der EU.

Mit dem 1. Februar 2014 könnte für Firmen und Vereine ein böses Erwachen beginnen: Dann gilt SEPA. Die nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften in Euro werden dann zugunsten der neuen SEPA-Zahlverfahren abgeschaltet.

Gehen Sie aufgrund der weitreichenden Auswirkungen die Umstellung auf die SEPA-Überweisung und die SEPA-Lastschrift jetzt strukturiert an. Identifizieren Sie dazu frühzeitig die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen und setzen Sie diese aktiv um.

Alle wichtigen Informationen zur SEPA-Umstellung finden Sie einfach und übersichtlich erklärt in der Info-Tour.

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen oder Verein unser Kunde sind, rufen Sie unsere Fachleute an:
02302 / 174-5900.

Weitere Informationen direkt unter https://www.sparkasse-witten.de/sepa

Beim ersten Trainingstermin für den diesjährigen "School Dragon Battle 2013" wurden die orange-blauen Auftriebswesten erstmals vorgestellt.
Beim ersten Trainingstermin für den diesjährigen "School Dragon Battle 2013" wurden die orange-blauen Auftriebswesten erstmals vorgestellt.

Beim ersten Trainingstermin für den diesjährigen „School Dragon Battle 2013“ wurden die orange-blauen Auftriebswesten erstmals vorgestellt.

Sicherheit geht schließlich vor: Schwimmwesten für das Wittener Drachenboot-Schülerrennen.
Wir haben die Anschaffung von 300 Westen mit gefördert.

Am Samstag, den 29. Juni 2013, findet die diesjährige Ausgabe des Wittener Drachenboot-Schülerrennens „School Dragon Battle 2013“ beim Kanu-Club Witten statt. In diesem Jahr beteiligen sich neun Wittener und eine Hattinger Schule mit insgesamt 63 Teams, bestehend aus jeweils 20 paddelnden Schülerinnen oder Schülern. Somit erwartet der Kanu-Club Witten in diesem Jahr rund 1.300 Teilnehmer. Da die Mehrzahl der beteiligten Schulen die Teilnahme am Drachenboot-Schülerrennen als Schulveranstaltung durchführen, war die Anschaffung von Auftriebswesten notwendig geworden, um die Schüler entsprechend ausrüsten und sichern zu können.

Durch eine gemeinsame Aktion, an der sich die beteiligten Schulen, bzw. deren Fördervereine, die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, der Kanu-Club Witten, die Stadt Witten und die Sparkasse Witten beteiligten, konnte die erforderliche Summe von 6.700 Euro zur Anschafftung der 300 Schwimmwesten aufgebracht werden.

Ulrich Heinemann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten: „Das Wittener Drachenboot-Schülerrennen hat sich in den letzten Jahren zu einem festen Termin im Wittener Schulsport entwickelt. Da jedoch neben dem Spaß auch die Sicherheit im Vordergrund steht, war es für uns selbstverständlich, dass sich auch die Sparkasse Witten an der Anschaffung der notwendigen Schwimmhilfen beteiligt.“

Sie stellten die gemeinsame Aktion zur Anschaffung der Westen vor: (von links nach rechts) Frank Schweppe, Erster Beigeordneter der Stadt Witten, Dirk Riedel, Erster Vorsitzender des Kanu-Clubs Witten, Sonja Leidemann, Bürgermeisterin der Stadt Witten, Tanja Lücking, Geschäftsführerin des StadtSportVerbands Witten, Ulrich Heinemann, stellv. Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten, Daniel Kretzmer, Kassierer des Kanu-Clubs Witten

Sie stellten die gemeinsame Aktion zur Anschaffung der Westen vor: (von links nach rechts) Frank Schweppe, Erster Beigeordneter der Stadt Witten, Dirk Riedel, Erster Vorsitzender des Kanu-Clubs Witten, Sonja Leidemann, Bürgermeisterin der Stadt Witten, Tanja Lücking, Geschäftsführerin des StadtSportVerbands Witten, Ulrich Heinemann, stellv. Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten, Daniel Kretzmer, Kassierer des Kanu-Clubs Witten

#

SparkassenCard

SparkassenCard

UPDATE vom 28.06.2013:

Die Deutsche Kreditwirtschaft (www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de) hat festgelegt, dass ab dem 01.07.2013 bei girocard (EC-Karte)-Transaktionen ausschließlich der Chip auf der Karte von den Zahlungsverkehrsterminals ausgelesen werden darf. Das alternative Auslesen des Magnetstreifens als bisher noch übliche Option entfällt mit dem 30.06.2013 ersatzlos.
 
Nun kann es aufgrund eines defekten Chips auf der Karte zur Abweisung des Bezahlvorganges kommen. Auf dem Bon-Ausdruck wird die Meldung „Terminal nicht zugelassen“ oder ähnlich zu lesen sein. Wenn Ihnen das passieren sollte, wenden Sie sich bitte an Ihre Sparkasse oder Bank. Sie wird Ihnen in aller Regel eine Ersatzkarte bestellen. Die Ausstellung einer solchen Ersatzkarte kann kostenpflichtig sein.

Wenn Sie unser Kunde sind, können Sie Ihre Ersatzkarte hier online bestellen:
https://www.sparkasse-witten.de/sparkassencard

Man steht an der Kasse im Supermarkt und will zügig bezahlen, doch die Kassiererin schaut einen fragend an: Das Kartenterminal meldet „Karte nicht identifizierbar“. Was kan der Grund dafür sein? In den meisten Fällen ist der Magnetstreifen beschädigt. Lesen Sie hier, welches die häufigsten Auslöser für eine defekte Karte sind.

Handy / Smartphone
Das vom Lautsprechermagnet des Handys erzeugte statische Streufeld kann die Magnetstreifen entmagnetisieren (Löschung der Codierung) und damit die Karte unbrauchbar machen.

Lautsprecher, Fernseher
Wenn Sie Ihre Karte auf einen Lautsprecher oder Fernseher legen, können diese (je nach Abschirmung des Gerätes) die vorhandenen Daten Ihrer Karte löschen.

Warendiebstahlsicherungssysteme
Warendiebstahlsicherungssysteme, wie sie im Kassenbereich von Handelsbetrieben zum „Entsichern“ der Ware eingesetzt werden, löschen den Magnetstreifen der Karte, wenn diese auf die Entsicherungseinheit gelegt wird. Die Läden machen jedoch meistens mit Aufklebern oder Infotafeln darauf aufmerksam.

Haltemagnete in den Bahn-Klapptischen
Nach Berichten des Computer-Magazines „c´t“ können Haltemagnete eine Gefahr für den Magnetstreifen (und für Festplatten von Notebooks) sein. Das Magazin beruft sich dabei auf Messungen und auf erfolgreiche Löschversuche bei Debit- oder Kreditkarten.

Röntgenuntersuchungen, Magnet-Resonanz-Tomographie
Röntgenstrahlen und vor allem die Magnet-Resonanz-Tomographie sind in der Lage, Dateninhalte auf Magnetstreifen zu löschen. Für Röntgenstrahlen trifft dies vor allem beim Zahnröntgen zu, bei dem Sie keine Kleidungsstücke ablegen müssen. Deponieren Sie bitte Ihre Karten an einem sicheren Platz.

Magnetschlüssel
Kommt ein Magnetschlüssel in Kontakt mit dem Magnetstreifen der Karte, werden Daten durch das Magnetfeld des Schlüssels gelöscht. Die Karte ist damit unbrauchbar geworden und muss ersetzt werden. Bewahren Sie daher die Karte stets getrennt von den Schlüsseln auf. Damit gehen Sie auf Nummer sicher.

Magnet-Skiträger
Zwar sind Magnet-Skiträger nur in der Wintersaison ein Thema,  aber dafür ein handfestes. Die äußerst kräftigen Magnete löschen alles, was ihnen zu nahe kommt. Auch Skipässe wurden dadurch schon vor ihrem Ersteinsatz gelöscht.

Weitere Hinweise:
Temperaturen über 60 Grad Celsius führen zur Verformung der Karte. Im Sommer übersteigt in geparkten Fahrzeugen die Innentemperatur diese Schwelle leicht. Bewahren Sie Ihre Karten nicht beim Kleingeld auf, denn die Münzen könnten die Karte beschädigen. Tragen Sie Karten möglichst nicht in der Gesäßtasche, denn dort zerknicken diese leicht, verwenden Sie am besten eine Schutzhülle!

Wenn Sie Kunde bei uns sind, können Sie hier eine Ersatzkarte bestellen.

Streit um den Luftraum
Streit um den Luftraum

Streit um den Luftraum

Dass auch der Luftraum über einem Grundstück noch dessen Eigentümer gehört und daher nicht so ohne weiteres von Fremden genutzt werden darf, ist sicherlich nicht jedem bekannt.

Der Eigentümer eines bebauten Großstadtgrundstücks wollte jedenfalls seine Lufthoheit behalten und nicht von Fremden verletzt sehen. Ihn störten mehrere Baukräne, die zwar auf fremdem Grund standen, deren Ausleger aber immer wieder seinen Luftraum verletzten. Unter bestimmten Bedingungen, so die Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, kann der Kranbesitzer gezwungen werden, solche Belästigungen zu vermeiden, sich also einen anderen Zugang zur Baustelle zu suchen.

In diesem Fall jedoch sah ein Zivilsenat davon ab. Die Richter führten aus, dass in einer Großstadt ein Kranschwenk über fremden Grund häufig kaum zu vermeiden sei. Sonst könne man kaum noch irgendwo bauen. Allerdings dürfe der Eigentümer des Anwesens nicht an einer möglichen eigenen Nutzung seines Luftraumes gehindert werden. Das war hier nicht der Fall gewesen. Die Kranausleger bewegten sich 25 und 45 Meter über dem Gebäude des Klägers
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen I-9 W 105/06).

Text- und Bildquelle: LBS

#

Haus ohne Wasser
Haus ohne Wasser

Schwerer Mangel: Haus ohne Wasser

Man kann vom Käufer einer Immobilie nicht erwarten, dass er sich vor Vertragsabschluss nach allen nur irgendwie denkbaren Mängeln oder Fehlern des Objekts erkundigt. Er muss sich nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS darauf verlassen dürfen, auf schwerwiegende, nicht sofort erkennbare Fehler hingewiesen zu werden. Geschieht das nicht, kann der Käufer den Vertrag rückgängig machen.

Der Fall
Eine Familie erwarb ein Grundstück mit Wohnhaus in einer entlegenen Gegend des Hochschwarzwaldes. Wie sich später dann herausstellte, war dieses Objekt nicht an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen. Der Zufluss von Wasser erfolgte ausschließlich über ein Nachbargrundstück und war zudem rechtlich nicht abgesichert. Die Käufer hätten also jederzeit „auf dem Trockenen“ sitzen können. Sie waren daraufhin an dem Haus nicht mehr interessiert und verlangten eine Rückabwicklung des Vertrages und Schadenersatz.

Das Urteil
Zwar könne man bei abgelegenen Grundstücken nicht immer automatisch damit rechnen, dass diese an das Wasser- und Abwassersystem angeschlossen sind, stellten die BGH-Richter fest. Aber solange der Verkäufer diese Besonderheit nicht erwähne, dürfe der Käufer auch annehmen, dass damit alles in Ordnung sei. Im konkreten Fall müsse man von einem Fehler ausgehen, mit dem das Grundstück behaftet sei. Deswegen sei der Rücktritt vom Vertrag möglich (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 185/10).

Text- und Bildquelle: LBS

Die meisten Hauseigentümer sind nach der Modernisierung überzeugt: Die Energetische Sanierung lohnt sich.
Die meisten Hauseigentümer sind nach der Modernisierung überzeugt: Die Energetische Sanierung lohnt sich.

Die meisten Hauseigentümer sind nach der Modernisierung überzeugt: Die Energetische Sanierung lohnt sich.

Die energetische Gebäudesanierung ist in aller Munde. Nicht nur, weil es in letzter Zeit dazu auch kritische Stimmen gegeben hat, sondern insbesondere natürlich wegen des verständlichen Motivs, die  ständig steigenden Energiekosten in den Griff zu bekommen.

Aber so mancher Hausbesitzer wartet noch auf bessere Förderbedingungen, andere sind unsicher, was sie nun konkret tun sollen. Dazu gibt nun ein Umfrageergebnis der GfK (Gesellschaft für Konsumforschung)  für den LBS-Hausbesitzertrend 2013 neue Impulse: Denn nach der Modernisierung bestätigt die Mehrheit (55 Prozent) der Eigentümer, dass diese sich für sie voll und ganz gelohnt habe. 38 Prozent trauten sich dazu (noch) kein rechtes Urteil zu, nur für 7 Prozent hat sich der erwartete Erfolg nicht eingestellt (vgl. Grafik).

Dieses aktuelle Umfrage-Resultat ist aus Sicht der LBS-Experten umso wichtiger, als gleichzeitig das Bewusstsein für den Handlungsbedarf in der Bevölkerung sogar noch zugenommen hat. 37 Prozent der privaten Hausbesitzer (nach 33 Prozent im Vorjahr) geben nämlich aktuell an, dass ihre Immobilie energetisch durchaus sanierungsbedürftig ist. 15 Prozent schätzen ihren Energieverbrauch sogar als sehr hoch ein (ein Drittel allerdings zugleich als sehr niedrig).

Erfreulich ist nach Auskunft von LBS Research auch das bislang bereits sehr hohe Engagement der Eigentümer. Es stehe im Kontrast zu manchmal geäußerten Befürchtungen, die Energiewende sei im Gebäudebestand viel zu wenig „angekommen“. Denn nach der Umfrage haben immerhin 23 Prozent der Gebäudebesitzer angegeben, in den letzten drei Jahren energetische Modernisierungen vorgenommen zu haben. Sogar 28 Prozent planen für die Zukunft – erstmalige oder weitere – Modernisierungsarbeiten. Das betrifft vor allem die älteren Bestandsobjekte.

Die zunehmende Zahl von Sanierungswilligen kann nach Einschätzung der LBS-Experten von den praktischen Erfahrungen der bisherigen privaten Investoren profitieren – und sie dürfen mit Recht darauf setzen, dass auch sie hinterher sagen können: „Operation gelungen, Objekt erfolgreich saniert“.

#

LBS SEPA

Ab dem 1. Februar 2014 müssen alle Kreditinstitute für ihren Zahlungsverkehr das neue SEPA-Verfahren nutzen. Mit SEPA (Single Euro Payments Area) entsteht in 32 Ländern ein einheitlicher Zahlungsverkehrsraum für den Euro.

Die LBS West hat ihre Auszahlungen bereits zum 4. Mai 2013 auf das SEPA-Verfahren umgestellt. Die Lastschrifteinzüge folgen ab dem 5. Oktober 2013. Für ihren Zahlungsverkehr wandelt die LBS West die Bankverbindungen ihrer Kunden automatisch in die neuen internationalen Kontonummern (IBAN) inklusive Bankleitzahlen (BIC) um. Zuvor erteilte Einzugsermächtigungen bleiben bestehen. Als Kunde der LBS West  müssen Sie von sich aus grundsätzlich nicht tätig werden.

LBS SEPA

LBS West stellt auf SEPA um

(K)eine Frage des Geldes
(K)eine Frage des Geldes

Anschaffungsnebenkosten auch bei unentgeltlichem Erwerb?

Klar ist, wer eine Immobilie kauft und daraus Erlöse erzielt oder erzielen will, der kann natürlich die Anschaffungsnebenkosten steuerlich absetzen. Aber wie sieht es aus, wenn man ein Objekt nicht mit Geld oder Kredit bezahlt, sondern geerbt hat? Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS hat auch er eine Chance, die Kosten geltend zu machen.

Der Fall
Ein Steuerzahler hatte als Mitglied einer Erbengemeinschaft ein bebautes und vermietetes Grundstück geerbt. Das zog Folgekosten nach sich, zum Beispiel für Grundbucheintragungen. Diese Ausgaben machte der Betroffene als Werbungskosten geltend, sein Finanzamt lehnte das jedoch ab. Im Zusammenhang mit einem unentgeltlichen Erwerb wie z.B. einer Erbschaft könnten keine Anschaffungsnebenkosten entstehen, denn es fehle ja an der vorausgegangenen Anschaffung.

Das Urteil
Das Finanzgericht Münster sah das nicht ganz so eng wie das zuständige Finanzamt. Zwar könne man die Nebenkosten im Falle eines unentgeltlichen Erwerbs nicht sofort in vollem Umfang geltend machen. Aber verteilt über mehrere Jahre hinweg seien die Kosten durchaus abzuschreiben. Denn schließlich gehe es – trotz der Erbschaft – auch hier darum, langfristig Einkünfte aus einer Vermietung zu erzielen (Finanzgericht Münster, Aktenzeichen 13 K 1907/10 E).

Text- und Bildquelle: LBS

45 Jahre Geldautomat in Deutschland
45 Jahre Geldautomat in Deutschland

Vor 45 Jahren wurde der erste Geldautomat in Deutschland aufgestellt

45 ist er geworden, der Geldautomat in Deutschland. Das erste Gerät stand 1968 bei der Kreissparkasse Tübingen. Mittels zuvor ausgegebener Lochkarten wurden jeweils 100 D-Mark ausgegeben. Es dauerte noch ein paar Jahre, bis das System u.a. mittels spezieller Bankkarten praktischer wurde. Bei uns wurde erste Automat 1982 an der Hauptstelle in der Ruhrstraße in Betrieb genommen.

Mittlerweile gibt es weltweit 1,7 Millionen Geldautomaten und rund 60.000 Geräte in Deutschland. Die meisten davon finden Sie bei den Sparkassen.

Sparkassen-Geldautomaten-Finder

Die Geschichte des Geldautomaten

#

Recht auf warme Wanne
Recht auf warme Wanne

Für’s Baden sollten es schon mindestens 41 Grad sein

Jetzt ein wohliges Wannenbad – so denken viele Menschen, wenn sie sich entspannen oder eine heraufziehende Erkältung verhindern wollen. Wenn der Eigentümer einer Wohnung seinen Mietern schon eine Badewanne zur Verfügung stellt, dann muss für das Badewasser aber auch eine Temperatur von mindestens 41 Grad Celsius zu erreichen sein.

Der Fall
So richtig Freude wollte bei den Mietern einer Wohnung nicht aufkommen, wenn sie sich in die Badewanne setzten. Denn sie mussten sage und schreibe 42 Minuten lang warten, ehe von der Gastherme die gewünschte Temperatur von gut 41 Grad erreicht wurde. Der vorgeblich fürsorgliche Vermieter hielt diese Situation nicht für problematisch. Eine Badewanne mit 37 Grad warmem Wasser sei schließlich auch ausreichend, argumentierte er. Bei höheren Temperaturen würden sowieso nur Herz und Kreislauf belastet und die Haut trockne aus.

Das Urteil
Derartige „fürsorgliche“ Überlegungen des Eigentümers interessierten den Richter nicht besonders. Er entschied: „Es ist dem Kläger nicht zuzumuten 42 Minuten zu warten, bis die Badewanne vollständig eingelaufen ist, zumal das Badewasser während des Einfüllvorgangs weiter abkühlt.“ Der Eigentümer musste zusehen, dass er dem Mieter mit Hilfe technischer Verbesserungen eine höhere Badetemperatur bieten konnte (Amtsgericht München, Aktenzeichen 463 C 4744/11).

Text- und Bildquelle: LBS

Ausbildung bei der Sparkasse Witten
Ausbildung bei der Sparkasse Witten

Ausbildung bei der Sparkasse Witten

In der FOCUS-Studie „Deutschlands beste Arbeitgeber 2013″ belegen die Sparkassen Platz 1 in der Kategorie „Banken“. Das zeigt, dass sie  ihrem Selbstverständnis als faire und sozial verantwortliche Arbeitgeber treu geblieben sind. Befragt wurden 13.000 Mitarbeiter aus 800 Unternehmen mit tausend und mehr Beschäftigten.

Wir bilden aus zur
Bankkauffrau/Bankkaufmann
Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen
Immobilienkaufmann/-frau

Berufe, die Spaß machen – und alle Chancen bieten.
Der klassische Einstieg in Ihre Karriere bei der Sparkasse Witten ist die Ausbildung als Bankkauffrau/Bankkaufmann – ein Beruf, bei dem Sie alles über Geld lernen und viel mit Menschen zu tun haben.

Ob Sie unsere Kunden zu Geldanlagen und Versicherungen beraten, Finanzierungsgespräche führen oder eher als Organisationstalent im Hintergrund arbeiten – dafür erhalten Sie bei uns eine erstklassige Ausbildung.

Wie es mit der Ausbildung bei uns ausschaut, erfahren Sie hier

Online bewerben

Weitere Infos zur Karriere bei Sparkassen unter karriere.sparkasse.de