Elektronisches Auge erlaubt?
Elektronisches Auge erlaubt?

Elektronisches Auge erlaubt?

Sehr skeptisch steht die deutsche Rechtsprechung einer konstanten Überwachung von Hauseingängen mit Hilfe von Videokameras gegenüber. Regelmäßig gehen die Gerichte in solchen Fällen davon aus, dass durch die Aufzeichnung die Persönlichkeitsrechte der vorbeigehenden Menschen verletzt werden könnten.

Eine neue Situation für die Richter stellte da eine mit der Türklingel kombinierte Videoüberwachung dar: Wie sieht es mit einem Videoauge aus, das immer nur dann kurzfristig aktiviert wird, wenn jemand an der Haustüre steht und klingelt? Damit der Bewohner sieht, wer eingelassen werden will.

Hier war die höchste Revisionsinstanz der Bundesrepublik nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS der Meinung, das sei zumutbar.

Gestritten hatten sich in dieser Sache die Bewohner eines Mehrfamilienhauses. Die Gegner der Klingel-/Videoanlage führten an, diese könne durch Manipulation zu einer dauerhaften Überwachung umfunktioniert werden. Aber alleine diese theoretische Möglichkeit eines Missbrauchs reichte den Richtern nicht aus. Gegen das hier vorliegende elektronische Auge sei nichts einzuwenden. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 210/10)

Textquelle: LBS, Bildquelle: LBS

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Informationen zum SEPA-Lastschriftverfahren
Informationen zum SEPA-Lastschriftverfahren

Informationen zum SEPA-Lastschriftverfahren

2014 kommt die SEPA-Lastschrift. Das bekannte und beliebte deutsche Lastschriftverfahren hat dann ausgedient. Es wird durch das SEPA-Lastschriftverfahren ersetzt.

Abgesehen von technischen Änderungen am Onlineshop oder an der Zahlungsschnittstelle müssen weitere Punkte beachtet werden:

Rechtliche Beratung zu AGB: Die Möglichkeiten bestimmte Abläufe zu erleichtern, können unter Umständen in den AGB verankert werden. Es ist empfehlenswert, sich hierzu rechtlich beraten zu lassen.

Aktualisierung: Zahlungsformulare, Check-Out-Prozesse und Schnittstellen zu Zahlungsanbietern oder Payment-Service-Providern müssen aktualisiert werden.

Die Abwicklungssoftware muss auf einen kompatiblen Verwendungszweck für Vorkasse- und Lastschriftverfahren überprüft werden.

Wenn der Kontoinhaber vom Kunden abweicht, sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, den Kontoinhaber zu kontaktieren. Ein Pflichtfeld „E-Mail-Adresse Kontoinhaber“ wäre eine Möglichkeit.

Bestandkunden-Daten: Ohne Konvertierung sind hinterlegte Kontodaten nicht mehr brauchbar. Diese Konvertierungen können ggf. Fehler erzeugen. Mögliche Lösung: Ein Software-Modul im Onlineshop, das Bestandskunden vor dem Auslösen der ersten Zahlung nach der SEPA-Umstellung um eine Kontrolle der Bankverbindung bittet. Es ist sicherlich angeraten, die Zahlungsverkehtsfachleute seiner Bank zu fragen.

Hier gibt es weitere interessante Informationen, u.a. ein „Erklär-Video“
http://t3n.de/news/sepa-lastschrift-online-handler-459766/

Unsere Informationsseiten dazu finden Sie hier:
https://www.sparkasse-witten.de/sepa

Abb. SparkassenCard Plus

Eine EC-Karte mit Kreditrahmen – so etwas gibt es, werde ich immer wieder gefragt. Na ja, übersetzt man „EC-Karte“ mit „SparkassenCard“, wird ein Schuh draus. Im alltäglichen Sprachgebrauch nennen ja viele – und vielleicht ja auch Sie – sowohl die „Girocard“ * als auch die „SparkassenCard“ (Markenname für die Karte der Sparkassen) ja immer noch EC-Karte.

Was hat es jetzt mit dem Kreditrahmen zur Karte auf sich?
Mit der üblichen SparkassenCard ist kein solch spezieller Kreditrahmen verbunden. Dazu bedarf es der „SparkassenCard Plus“. Diese besondere Karte können Sie genau so benutzen wie eine „normale“ SparkassenCard. Der Unterschied: Mit der SparkassenCard Plus erhalten Sie ein zusätzliches Konto, mit dem dann ein solcher Kreditrahmen verbunden ist. Dieses Konto ist – ebenso wie die Karte dazu – kostenfrei.

Mit der SparkassenCard Plus steht Ihnen somit ein ganz persönlicher Kreditrahmen zur Verfügung, über den Sie individuell verfügen können. Nach Bezahlung mit Ihrer SparkassenCard Plus wird der Kaufbetrag nicht von Ihrem Girokonto, sondern von Ihrem Kreditkonto abgebucht. Sie zahlen die in Anspruch genommene Kreditsumme dann in monatlichen Raten zurück.

Den aktuellen Sollzinssatz und die Tilgungssätze gibt es hier

* Girocard ist ein gemeinsamer Rahmen für die beiden Debit-Zahlungssysteme electronic cash im Handel (Point of Sale, POS) und das Deutsche Geldautomatensystem. Es soll den sicheren und einfachen Einsatz von Debitkarten unter Verwendung der Persönlichen Identifikationsnummer (PIN) garantieren. Siehe dazu http://de.wikipedia.org/wiki/Girocard

Die Schweden und das Bargeld
Die Schweden und das Bargeld

Die Schweden und das Bargeld

1976 sang Björn mit ABBA noch „Money, Money, Money“, jetzt wirbt er für das bargeldlose Schweden. In drei von vier Großbanken wird in den meisten Filialen kein Bargeld mehr ausgegeben. Rechnungen müssen per Kreditkarte, Smartphone oder Online-Banking beglichen werden.

Kann Schweden ein Vorbild für Deutschland sein?

„Nein, Deutschland hat von Schweden abweichende Rahmenbedingungen für die Bargeldbeschaffung“, erläutert dazu Axel Weiß, Leiter Zahlungsverkehrsstrategie beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV). Es gebe zum Beispiel viel weniger Geldautomaten, zudem werde das Netz immer weiter ausgedünnt. Für die „schwedische Strategie“, so meinen wir vom Magazin dazu, ist das ja auch nachvollziehbar. Außerdem werde, so Axel Weiß, im schwedischen Einzehandel viel weniger Personal eingesetzt. Die könnten sich dann nicht auch noch mit dem durchaus zeitintensiven Handling von Bargeld beschäftigen. In Deutschland kann man das gut am Beispiel von IKEA nachvollziehen. Ganz wichtig aber sei, das Deutschland eine ganz andere Servicekultur als Schweden habe. Das lasse eine Übertragung eines solchen Modells nicht zu.

Deutsches Bargeldhandling kostet 30 Mrd. Euro

Aber auch hierzulande bereiten dem Handel die Kosten dür das Bargeldhandling Sorge. Bezieht man alle Aufwendungen mit ein, kostet die Geldwirtschaft bei uns rund 1,2 Prozent der Wirtschaftskraft. Das sind gut 30 Milliarden Euro, rechnete die Deutsche Bundesbank jüngst vor. Da kann man doch schon mal ins Grübeln kommen, nicht wahr.

Die Schweden führen übrigens noch ein Argument ins Feld: Weiniger Bargeld geht einher mit weiniger Raubüberfällen. Auswertungen des schwedischen Bankenverbandes bestätigen das. Wenngleich insbesondere so mancher „alter Schwede“ mit dem Wegfall des Bargeldes Probleme hat, haben sich die meisten schon darauf eingestellt. Sogar die Kirchen sammeln die Kollekte vielfach schon per Kartenlesegerät ein.

Der Mieter als "Schließer"
Der Mieter als "Schließer"

Der Mieter als „Schließer“

In vielen Wohnanlagen wird streng darauf geachtet, dass nachts die Eingangstüren geschlossen sind. So sollen Diebe und andere unangemeldete Gäste abgehalten werden.

Der Fall
Ein Eigentümer in Köln hatte den „Schließdienst“ per Hausordnung den Erdgeschossbewohnern zugewiesen. Sie müssten im Winter spätestens um 21 Uhr und im Sommer spätestens um 22 Uhr absperren.

Das Urteil
Das Amtsgericht Köln hatte daran nichts zu beanstanden. Es handle sich weder um eine überraschende noch um eine willkürliche Klausel. Eine solche Regelung sei „durchaus üblich“ und benachteilige die Erdgeschossbewohner nicht in unangemessener Weise.
(Aktenzeichen 211 C 55/12)

Textquelle: LBS
Bildquelle: LBS

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Urteile zu Türen und Fenstern
Urteile zu Türen und Fenstern

Urteile zu Türen und Fenstern

Man sollte nicht glauben, was alles zum Thema „Türen“ zu Rechtsstreitigkeiten führen kann. Hier dazu zwei Urteile.

Hinter der Tür
Die Klausel in einem Mietvertrag, wonach Fenster und Türen beim Auszug weiß zu streichen seien, kann einen Mieter unangemessen benachteiligen und deswegen komplett ungültig sein. Das entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VIII ZR 198/10). Der Hintergrund dieses Grundsatzurteils: Wenn der Mieter wisse, dass er am Ende die Wohnung in einer bestimmten Farbe zurückgeben müsse, dann raube ihm das schon während der Laufzeit des Vertrages den ihm zustehenden Gestaltungsspielraum. Denn ein kostenbewusster Mieter fühle sich dann gehemmt, die von ihm eigentlich gewünschte andere Farbe zu wählen.

Vor der Tür
Hinter der eigenen Wohnungstüre ist es dem Mieter also weitgehend selbst überlassen, wie er sich einrichtet. Niemand kann ihm Vorschriften machen, selbst wenn er sich für eine ungewöhnliche Ausstattung entscheidet.
Doch wie sieht es vor der Türe aus? Also in dem Bereich, den zwangsläufig auch noch andere Hausbewohner nutzen müssen. Hier gelten deutlich strengere Regeln. Das Amtsgericht Münster (Aktenzeichen 38 C 1858/08) verdonnerte einen Mieter dazu, eine Reihe von persönlichen Gegenständen vor der Türe (ein Symbol der amerikanischen Flagge, Blumentöpfe und Dekorationsgegenstände) zu entfernen. Man könne seinen Mitbewohnern nicht seinen eigenen Geschmack auf diese Weise aufzwingen.

Textquelle: LBSBildquelle: LBS

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Reihenhäuser
Reihenhäuser

Ist ein Keil ein Einbruchswerkzeug?

Häufig leisten Versicherungen nur in einer eindeutig nachgewiesenen Fallkonstellation Schadenersatz. Dann muss wieder einmal vor Gericht darüber gestritten werden, wann genau eigentlich ein Einbruchsdiebstahl vorliegt.

Herrschende Rechtsprechung
Nach herrschender Rechtsprechung erfordert das Einbrechen eine Gewalteinwirkung gegen Gebäudeteile. Das Gericht musste die Frage klären, ob auch ein herumliegender Holzkeil, mit dem die Eindringlinge während der Tat möglicherweise die Türe offen hielten, als ein sogenanntes „Einbruchssignal“ gewertet werden kann.

Das sei nicht der Fall, hieß es im entsprechenden Urteil. Mit den üblichen Werkzeugen wie Dietrichen, Drähten oder ähnlichem sei ein Holzkeil jedenfalls nicht zu vergleichen.
Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen 9 U 76/10)

Eine interessante Nachfrage dazu über unseren Twitter-Kanal von http://twitter.com/GeV_Immobilien:
@sparkassewitten Und was wäre wenn jemand den Schlüssel einer Person klaut und damit in die Wohnung „einbricht“? Ist das dann kein Einbruch?

Wir haben das mal recheriert und sind bei versicherung-check.net fündig geworden. Dort heißt es u.a. dazu (Zitat)

„Einbruchdiebstahl
Bei einem Einbruch wird in der Regel das Eigentum in der Wohnung gestohlen. Damit der Diebstahl über die Hausratversicherung abgesichert ist, muss der Tathergang bestimmte Bedingungen erfüllen.

  • Der Einbrecher muss sich mit einem Werkzeug, wie einer Brechstange oder einem Dietrich, Zugang zu der Wohnung oder das Haus verschafft haben
  • Konnte ein Dieb mit Hilfe eines vorher geklauten Schlüssels einbrechen, besteht hier auch Versicherungsschutz. Die Hausratversicherung muss allerdings keine Leistung erbringen, wenn der Schlüssel durch fahrlässiges Verhalten entwendet wurden konnte
  • Zu Einbruchdiebstahl gehört auch das unbemerkte Eindringen und Verstecken in der Wohnung. Wird in diesem Fall Hausrat gestohlen, besteht hierfür auch Versicherungsschutz

In manchen Fällen verwenden Diebe bei einem Einbruch bestimmte Schlüssel, so dass keine Einbruchschäden zu erkennen sind. Der Einbruchdiebstahl muss dann von dem Versicherungsnehmer nachgewiesen werden, damit eine Leistungspflicht des Versicherers besteht.“ (Zitatende)

Haus mit Garten
Haus mit Garten

Einbruchsichere Türen und Fenster?

Deutsche Zivilgerichte müssen sich immer wieder mit dem Thema Fenster und Türen auseinandersetzen. Zum Beispiel, wenn es um Einbrüche geht.

Garantie gegen Einbruch?
Gibt es so etwas wie absolut einbruchssichere Türen und Fenster? Eine Firma versprach in ihrem Werbeprospekt, dass es bei ihren Produkten „nichts zu knacken“ gebe. Ein Hausbesitzer-Ehepaar erteilte dem Unternehmen den Auftrag – und zeigte sich sehr verärgert, als einige Jahre später dennoch erfolgreich eingebrochen wurde. Der Schaden betrug rund 17.000 Euro.
Vor dem Landgericht Bonn (Aktenzeichen 13 O 365/09) kämpfte das Ehepaar darum, dass Hersteller und Handwerksfirma das Diebesgut zu ersetzen hätten. Sie hätten schließlich ihr Versprechen nicht eingelöst.
DieForderung des Paares wurde nicht erfüllt. Die Richter stellten fest, eine Garantie gegen Einbruch gebe es grundsätzlich nicht und die Vertragspartner hätten eine solche auch nicht geleistet.

Wenn die Feuerwehr „einbricht“
Manchmal wird eine Wohnungstüre auch ganz offiziell aufgebrochen – nämlich von der Polizei oder der Feuerwehr. So war es im Falle einer Mieterin. Sie war eingeschlafen und hörte deswegen das Klingeln ihrer Tochter nicht, die sie besuchen wollte. Die besorgte Tochter rief die Feuerwehr und diese brach die Türe auf. Der Sachschaden betrug knapp 1.200 Euro. Anschließend stritten sich Eigentümer und Mieterin darum, wer dafür aufkommen müsse.
Das Amtsgericht Halle (Aktenzeichen 93 C 2078/09) entschied, dass die Mieterin nichts bezahlen müsse. Sie selbst habe keine Pflichtverletzung begangen und müsse deswegen keinen Schadenersatz leisten.

Textquelle: LBS
Bildquelle: LBS

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Rechnerschutz
Rechnerschutz

Rechnerschutz

Ihr Computer enthält wertvolle Inhalte. Schützen Sie Ihre Daten, indem Sie einige Vorsichtsmaßnahmen ergreifen. So erschweren Sie potenziellen Angreifern den Zugang. Wenn Sie Facebook nutzen, ist dieses Angebot natürlich sehr interessant. Und als Anbieter von Online-Banking  finden wir natürlich alles gut, was der Sicherheit unserer Kunden dient.

Für deutsche Facebook-User (Windows/OSX) stehen Total Defense Anti-Virus, Web of Trust, avast! Free, AVG Antivirus Free, Panda Internet Security 2013, Norton Antivirus, Avira Free, Webroot Security Anywhere, Sophos Antivirus Home, Kaspersky Security oder Web of Trust kostenlos zur Verfügung.

Sie erreichen die Seite unter https://www.facebook.com/security/app_360406100715618.

Bitte beachten Sie, dass die Seite nur über Ihren PC zu erreichen ist. Wie alle Facebook-Apps ist auch diese nicht für das mobile Surfen ausgelegt.

 

 

 

Facebook-Fanpages von Banken und Sparkassen
Facebook-Fanpages von Banken und Sparkassen

(Klicken zum Vergrößern)

Aktuelle Studie: Facebook-Fanpages von Banken und Sparkassen – Kundenerwartungen und Status quo

Soziale Medien sind aus dem Leben vieler Internetnutzer nicht mehr wegzudenken. Den größten Zulauf hat dabei das soziale Netzwerk Facebook, das weltweit über eine Milliarde Nutzer verzeichnet. Alle großen deutschen Unternehmen sind dort ebenfalls präsent, darunter natürlich auch Banken und Sparkassen. Zu unserem Auftritt gelangen Sie hier. Das Institut „ibi research an der Universität Regensburg“ hat dazu jetzt eine Studie vorgelegt, welche insbesondere die Erwartungen von Fans und Kunden beleuchtet.

Regensburg, 10.04.2013 – Neben der privaten Nutzung bietet Facebook auch den Unternehmen die Möglichkeit an, eigene Facebook-Seiten, sogenannte Fanpages, zu konzipieren. Bereits 93 % der Banken und Sparkassen betreiben eine Facebook-Fanpage oder planen deren Einsatz. Jedoch nur 16 % der befragten Facebook-Nutzer sind Fans eines Kreditinstituts. Dies sind die Ergebnisse einer aktuellen Studie von ibi research, welche die Anforderungen der Kunden anhand einer Befragung von Kunden und den Status quo in der Ausgestaltung der Fanpages analysiert.

Bei der Betrachtung der Ergebnisse zeigt sich, dass die Frequenz, mit der Banken und Sparkassen Beiträge bereitstellen, den Kunden zu niedrig ist. Ausnahmslos werden bei jedem der möglichen Themen aus Kundensicht zu selten Beiträge veröffentlicht.

Als gutes Beispiel dienen allgemeine Nachrichten zu Finanzen. 21 % der Facebook-Fans einer Bank möchten, dass ihre Bank täglich neue Angebote zu diesem Themenfeld bereitstellt, jeweils 23 % wollen mehrmals oder zumindest einmal pro Woche über Ereignisse am Finanzmarkt informiert werden. Jedoch platzieren nur 1 % der befragten Banken und Sparkassen täglich neue Beiträge zu diesem Thema. 14 % der befragten Kreditinstitute stellen sogar keinerlei Posts zu diesem Thema zur Verfügung, obwohl nur 8 % der Fans und 11 % der Nicht-Fans der Meinung sind, derlei Themen nicht auf der Fanpage sehen zu wollen.

Sicherheitshinweise zum Online-Banking sind sowohl bei Fans als auch bei Nicht-Fans erwünscht. Je 17 % erwarten Informationen zu Betrugsversuchen oder Hinweise zum sicheren Umgang mit PIN und TAN täglich oder mehrmals pro Woche von ihrer Bank zu bekommen. Zu den Themen Gewinnspiele und Aktionen zum Mitmachen, Informationen und Kampagnen zu Finanzprodukten sowie Hinweise zu Arbeitsmöglichkeiten bei der Bank wünschen sich jeweils über 40 % der Befragten zumindest einmal pro Woche entsprechende Angebote.

Inhalte, die von Banken und Sparkassen deutlich intensiver behandelt werden sollten, sind Themen zum Bereich Börse und Wertpapier. Während 46 % der Banken und Sparkassen auf Meldungen zu diesem Komplex auf der Fanpage gänzlich verzichten, sind nur 18 % der Fans entsprechenden Informationen gegenüber abgeneigt.

Die Befragung zeigt, dass sowohl Fans als auch Nicht-Fans durchaus an Bank und Finanzthemen interessiert sind. Allerdings müssen Kreditinstitute vor allem die aktuelle Bedeutung von sozialen Medien und insbesondere von Facebook-Fanpages im Vergleich zu anderen Aktivitäten an der Kundenschnittstelle sorgfältig auf den Prüfstand stellen. Bevor unkoordinierte, zeit- und kapazitätenraubende Aktivitäten gestartet werden, sind vor dem Engagement in Social Media zunächst die Erwartungen und Befürchtungen des Kunden zu evaluieren. Nur dann können die innewohnenden Chancen und Risiken letztlich abgewogen, die optimale Social-Media- sowie eine notwendige Deeskalation-Strategie im Vorfeld überlegt und die richtigen Themen in der richtigen Frequenz platziert werden.

Kontakt
ibi research an der Universität Regensburg GmbH
Frau Andrea Rosenlehner
Galgenbergstraße 25
93053 Regensburg
+49-941-943-1901

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Kontoauszug online
Kontoauszug online

Kontoauszug online

Wenn Sie Online-Banking bei einer Sparkasse nutzen, steht Ihnen dabei – so wie bei uns – ein sogenanntes „Elektronisches Postfach“ zu Verfügung. In dieses Postfach können Sie kostenfrei Ihre Kontoauszüge senden lassen, monatlich oder vierteljährlich.

So sparen Sie sich den Weg zum Kontoauszugsdrucker und schonen so auch noch die Umwelt.

Ihre Auszüge sind bis zu 12 Monate im elektronischen Postfach einsehbar, wenn Sie sie nicht abspeichern. Das können in Form platzsparenden PDF-Dokumente. Bei Bedarf können Sie si im praktischen DIN-A4-Format ausdrucken.

Das ist noch wichtig zu wissen: Sofern Sie der Buchführungspflicht unterliegen, erkundigen Sie sich zuvor bei Ihrem Finanzamt, ob es den elektronischen Kontoauszug steuerrechtlich anerkennt. Mit der Bereitstellung der Kontoauszüge im Elektronischen Postfach entfällt die Abrufmöglichkeit am Kontoauszugsdrucker.

Hier können Sie uns den Auftrag geben, Ihre Kontoauszüge zukünftig online in Ihr Online-Banking- Postfach gesandt zu bekommen.

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SEPA

SEPA – wichtig für Vereine

Wenn Sie Mitglied in einem Verein sind, haben wir hier interessante Informationen für den Vorstand und und insbesondere den Kassierer.

Nur noch wenige Monate, dann verändert SEPA (Single Euro Payments Area = einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Deutschland: Ab dem 01.02.2014 sind alle Überweisungen und Lastschriften in Euro innerhalb Deutschlands dann nach europaweit einheitlichen Verfahren vorzunehmen.

Das betrifft natürlich auch Vereine. Insbesondere dann, wenn sie ihre Vereinsbeiträge mittels Lastschrift einziehen.

Hier können Sie eine Checkliste dazu herunterladen.