Urteile zu Türen und Fenstern
Urteile zu Türen und Fenstern

Urteile zu Türen und Fenstern

Man sollte nicht glauben, was alles zum Thema „Türen“ zu Rechtsstreitigkeiten führen kann. Hier dazu zwei Urteile.

Hinter der Tür
Die Klausel in einem Mietvertrag, wonach Fenster und Türen beim Auszug weiß zu streichen seien, kann einen Mieter unangemessen benachteiligen und deswegen komplett ungültig sein. Das entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VIII ZR 198/10). Der Hintergrund dieses Grundsatzurteils: Wenn der Mieter wisse, dass er am Ende die Wohnung in einer bestimmten Farbe zurückgeben müsse, dann raube ihm das schon während der Laufzeit des Vertrages den ihm zustehenden Gestaltungsspielraum. Denn ein kostenbewusster Mieter fühle sich dann gehemmt, die von ihm eigentlich gewünschte andere Farbe zu wählen.

Vor der Tür
Hinter der eigenen Wohnungstüre ist es dem Mieter also weitgehend selbst überlassen, wie er sich einrichtet. Niemand kann ihm Vorschriften machen, selbst wenn er sich für eine ungewöhnliche Ausstattung entscheidet.
Doch wie sieht es vor der Türe aus? Also in dem Bereich, den zwangsläufig auch noch andere Hausbewohner nutzen müssen. Hier gelten deutlich strengere Regeln. Das Amtsgericht Münster (Aktenzeichen 38 C 1858/08) verdonnerte einen Mieter dazu, eine Reihe von persönlichen Gegenständen vor der Türe (ein Symbol der amerikanischen Flagge, Blumentöpfe und Dekorationsgegenstände) zu entfernen. Man könne seinen Mitbewohnern nicht seinen eigenen Geschmack auf diese Weise aufzwingen.

Textquelle: LBSBildquelle: LBS

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Reihenhäuser
Reihenhäuser

Ist ein Keil ein Einbruchswerkzeug?

Häufig leisten Versicherungen nur in einer eindeutig nachgewiesenen Fallkonstellation Schadenersatz. Dann muss wieder einmal vor Gericht darüber gestritten werden, wann genau eigentlich ein Einbruchsdiebstahl vorliegt.

Herrschende Rechtsprechung
Nach herrschender Rechtsprechung erfordert das Einbrechen eine Gewalteinwirkung gegen Gebäudeteile. Das Gericht musste die Frage klären, ob auch ein herumliegender Holzkeil, mit dem die Eindringlinge während der Tat möglicherweise die Türe offen hielten, als ein sogenanntes „Einbruchssignal“ gewertet werden kann.

Das sei nicht der Fall, hieß es im entsprechenden Urteil. Mit den üblichen Werkzeugen wie Dietrichen, Drähten oder ähnlichem sei ein Holzkeil jedenfalls nicht zu vergleichen.
Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen 9 U 76/10)

Eine interessante Nachfrage dazu über unseren Twitter-Kanal von http://twitter.com/GeV_Immobilien:
@sparkassewitten Und was wäre wenn jemand den Schlüssel einer Person klaut und damit in die Wohnung „einbricht“? Ist das dann kein Einbruch?

Wir haben das mal recheriert und sind bei versicherung-check.net fündig geworden. Dort heißt es u.a. dazu (Zitat)

„Einbruchdiebstahl
Bei einem Einbruch wird in der Regel das Eigentum in der Wohnung gestohlen. Damit der Diebstahl über die Hausratversicherung abgesichert ist, muss der Tathergang bestimmte Bedingungen erfüllen.

  • Der Einbrecher muss sich mit einem Werkzeug, wie einer Brechstange oder einem Dietrich, Zugang zu der Wohnung oder das Haus verschafft haben
  • Konnte ein Dieb mit Hilfe eines vorher geklauten Schlüssels einbrechen, besteht hier auch Versicherungsschutz. Die Hausratversicherung muss allerdings keine Leistung erbringen, wenn der Schlüssel durch fahrlässiges Verhalten entwendet wurden konnte
  • Zu Einbruchdiebstahl gehört auch das unbemerkte Eindringen und Verstecken in der Wohnung. Wird in diesem Fall Hausrat gestohlen, besteht hierfür auch Versicherungsschutz

In manchen Fällen verwenden Diebe bei einem Einbruch bestimmte Schlüssel, so dass keine Einbruchschäden zu erkennen sind. Der Einbruchdiebstahl muss dann von dem Versicherungsnehmer nachgewiesen werden, damit eine Leistungspflicht des Versicherers besteht.“ (Zitatende)

Haus mit Garten
Haus mit Garten

Einbruchsichere Türen und Fenster?

Deutsche Zivilgerichte müssen sich immer wieder mit dem Thema Fenster und Türen auseinandersetzen. Zum Beispiel, wenn es um Einbrüche geht.

Garantie gegen Einbruch?
Gibt es so etwas wie absolut einbruchssichere Türen und Fenster? Eine Firma versprach in ihrem Werbeprospekt, dass es bei ihren Produkten „nichts zu knacken“ gebe. Ein Hausbesitzer-Ehepaar erteilte dem Unternehmen den Auftrag – und zeigte sich sehr verärgert, als einige Jahre später dennoch erfolgreich eingebrochen wurde. Der Schaden betrug rund 17.000 Euro.
Vor dem Landgericht Bonn (Aktenzeichen 13 O 365/09) kämpfte das Ehepaar darum, dass Hersteller und Handwerksfirma das Diebesgut zu ersetzen hätten. Sie hätten schließlich ihr Versprechen nicht eingelöst.
DieForderung des Paares wurde nicht erfüllt. Die Richter stellten fest, eine Garantie gegen Einbruch gebe es grundsätzlich nicht und die Vertragspartner hätten eine solche auch nicht geleistet.

Wenn die Feuerwehr „einbricht“
Manchmal wird eine Wohnungstüre auch ganz offiziell aufgebrochen – nämlich von der Polizei oder der Feuerwehr. So war es im Falle einer Mieterin. Sie war eingeschlafen und hörte deswegen das Klingeln ihrer Tochter nicht, die sie besuchen wollte. Die besorgte Tochter rief die Feuerwehr und diese brach die Türe auf. Der Sachschaden betrug knapp 1.200 Euro. Anschließend stritten sich Eigentümer und Mieterin darum, wer dafür aufkommen müsse.
Das Amtsgericht Halle (Aktenzeichen 93 C 2078/09) entschied, dass die Mieterin nichts bezahlen müsse. Sie selbst habe keine Pflichtverletzung begangen und müsse deswegen keinen Schadenersatz leisten.

Textquelle: LBS
Bildquelle: LBS

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Rechnerschutz
Rechnerschutz

Rechnerschutz

Ihr Computer enthält wertvolle Inhalte. Schützen Sie Ihre Daten, indem Sie einige Vorsichtsmaßnahmen ergreifen. So erschweren Sie potenziellen Angreifern den Zugang. Wenn Sie Facebook nutzen, ist dieses Angebot natürlich sehr interessant. Und als Anbieter von Online-Banking  finden wir natürlich alles gut, was der Sicherheit unserer Kunden dient.

Für deutsche Facebook-User (Windows/OSX) stehen Total Defense Anti-Virus, Web of Trust, avast! Free, AVG Antivirus Free, Panda Internet Security 2013, Norton Antivirus, Avira Free, Webroot Security Anywhere, Sophos Antivirus Home, Kaspersky Security oder Web of Trust kostenlos zur Verfügung.

Sie erreichen die Seite unter https://www.facebook.com/security/app_360406100715618.

Bitte beachten Sie, dass die Seite nur über Ihren PC zu erreichen ist. Wie alle Facebook-Apps ist auch diese nicht für das mobile Surfen ausgelegt.

 

 

 

Facebook-Fanpages von Banken und Sparkassen
Facebook-Fanpages von Banken und Sparkassen

(Klicken zum Vergrößern)

Aktuelle Studie: Facebook-Fanpages von Banken und Sparkassen – Kundenerwartungen und Status quo

Soziale Medien sind aus dem Leben vieler Internetnutzer nicht mehr wegzudenken. Den größten Zulauf hat dabei das soziale Netzwerk Facebook, das weltweit über eine Milliarde Nutzer verzeichnet. Alle großen deutschen Unternehmen sind dort ebenfalls präsent, darunter natürlich auch Banken und Sparkassen. Zu unserem Auftritt gelangen Sie hier. Das Institut „ibi research an der Universität Regensburg“ hat dazu jetzt eine Studie vorgelegt, welche insbesondere die Erwartungen von Fans und Kunden beleuchtet.

Regensburg, 10.04.2013 – Neben der privaten Nutzung bietet Facebook auch den Unternehmen die Möglichkeit an, eigene Facebook-Seiten, sogenannte Fanpages, zu konzipieren. Bereits 93 % der Banken und Sparkassen betreiben eine Facebook-Fanpage oder planen deren Einsatz. Jedoch nur 16 % der befragten Facebook-Nutzer sind Fans eines Kreditinstituts. Dies sind die Ergebnisse einer aktuellen Studie von ibi research, welche die Anforderungen der Kunden anhand einer Befragung von Kunden und den Status quo in der Ausgestaltung der Fanpages analysiert.

Bei der Betrachtung der Ergebnisse zeigt sich, dass die Frequenz, mit der Banken und Sparkassen Beiträge bereitstellen, den Kunden zu niedrig ist. Ausnahmslos werden bei jedem der möglichen Themen aus Kundensicht zu selten Beiträge veröffentlicht.

Als gutes Beispiel dienen allgemeine Nachrichten zu Finanzen. 21 % der Facebook-Fans einer Bank möchten, dass ihre Bank täglich neue Angebote zu diesem Themenfeld bereitstellt, jeweils 23 % wollen mehrmals oder zumindest einmal pro Woche über Ereignisse am Finanzmarkt informiert werden. Jedoch platzieren nur 1 % der befragten Banken und Sparkassen täglich neue Beiträge zu diesem Thema. 14 % der befragten Kreditinstitute stellen sogar keinerlei Posts zu diesem Thema zur Verfügung, obwohl nur 8 % der Fans und 11 % der Nicht-Fans der Meinung sind, derlei Themen nicht auf der Fanpage sehen zu wollen.

Sicherheitshinweise zum Online-Banking sind sowohl bei Fans als auch bei Nicht-Fans erwünscht. Je 17 % erwarten Informationen zu Betrugsversuchen oder Hinweise zum sicheren Umgang mit PIN und TAN täglich oder mehrmals pro Woche von ihrer Bank zu bekommen. Zu den Themen Gewinnspiele und Aktionen zum Mitmachen, Informationen und Kampagnen zu Finanzprodukten sowie Hinweise zu Arbeitsmöglichkeiten bei der Bank wünschen sich jeweils über 40 % der Befragten zumindest einmal pro Woche entsprechende Angebote.

Inhalte, die von Banken und Sparkassen deutlich intensiver behandelt werden sollten, sind Themen zum Bereich Börse und Wertpapier. Während 46 % der Banken und Sparkassen auf Meldungen zu diesem Komplex auf der Fanpage gänzlich verzichten, sind nur 18 % der Fans entsprechenden Informationen gegenüber abgeneigt.

Die Befragung zeigt, dass sowohl Fans als auch Nicht-Fans durchaus an Bank und Finanzthemen interessiert sind. Allerdings müssen Kreditinstitute vor allem die aktuelle Bedeutung von sozialen Medien und insbesondere von Facebook-Fanpages im Vergleich zu anderen Aktivitäten an der Kundenschnittstelle sorgfältig auf den Prüfstand stellen. Bevor unkoordinierte, zeit- und kapazitätenraubende Aktivitäten gestartet werden, sind vor dem Engagement in Social Media zunächst die Erwartungen und Befürchtungen des Kunden zu evaluieren. Nur dann können die innewohnenden Chancen und Risiken letztlich abgewogen, die optimale Social-Media- sowie eine notwendige Deeskalation-Strategie im Vorfeld überlegt und die richtigen Themen in der richtigen Frequenz platziert werden.

Kontakt
ibi research an der Universität Regensburg GmbH
Frau Andrea Rosenlehner
Galgenbergstraße 25
93053 Regensburg
+49-941-943-1901

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Kontoauszug online
Kontoauszug online

Kontoauszug online

Wenn Sie Online-Banking bei einer Sparkasse nutzen, steht Ihnen dabei – so wie bei uns – ein sogenanntes „Elektronisches Postfach“ zu Verfügung. In dieses Postfach können Sie kostenfrei Ihre Kontoauszüge senden lassen, monatlich oder vierteljährlich.

So sparen Sie sich den Weg zum Kontoauszugsdrucker und schonen so auch noch die Umwelt.

Ihre Auszüge sind bis zu 12 Monate im elektronischen Postfach einsehbar, wenn Sie sie nicht abspeichern. Das können in Form platzsparenden PDF-Dokumente. Bei Bedarf können Sie si im praktischen DIN-A4-Format ausdrucken.

Das ist noch wichtig zu wissen: Sofern Sie der Buchführungspflicht unterliegen, erkundigen Sie sich zuvor bei Ihrem Finanzamt, ob es den elektronischen Kontoauszug steuerrechtlich anerkennt. Mit der Bereitstellung der Kontoauszüge im Elektronischen Postfach entfällt die Abrufmöglichkeit am Kontoauszugsdrucker.

Hier können Sie uns den Auftrag geben, Ihre Kontoauszüge zukünftig online in Ihr Online-Banking- Postfach gesandt zu bekommen.

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SEPA

SEPA – wichtig für Vereine

Wenn Sie Mitglied in einem Verein sind, haben wir hier interessante Informationen für den Vorstand und und insbesondere den Kassierer.

Nur noch wenige Monate, dann verändert SEPA (Single Euro Payments Area = einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Deutschland: Ab dem 01.02.2014 sind alle Überweisungen und Lastschriften in Euro innerhalb Deutschlands dann nach europaweit einheitlichen Verfahren vorzunehmen.

Das betrifft natürlich auch Vereine. Insbesondere dann, wenn sie ihre Vereinsbeiträge mittels Lastschrift einziehen.

Hier können Sie eine Checkliste dazu herunterladen.

Ein Meter, nicht weniger
Ein Meter, nicht weniger

Ein Meter Treppenbreite muss sein

Ein Meter Breite muss sein: Egal, welche baulichen Umbaumaßnahmen vorgenommen werden, die Haupttreppe in einem Mehrfamilienhaus muss mindestens einen Meter breit sein. Denn nur dann ist im Notfall genügend Platz für die Mieter, um aus dem Haus zu fliehen. So hat nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen entschieden.

Der Fall
Ein älteres Ehepaar (88 und 80 Jahre) wohnte im zweiten Stock eines Mehrfamilienhauses. Weil das Treppensteigen im Laufe der Zeit immer beschwerlicher wurde, beantragte das Ehepaar, einen Treppenlift einbauen zu dürfen. Der Eigentümer stimmte zwar zu, ein anderer Bewohner des Hauses wandte aber ein, dass der verbleibende Platz auf der Treppe zu eng sei. Es wurde das Verwaltungsgericht angerufen und das führte einen Ortstermin durch. Am Ende stellte sich heraus, dass zwischen der Montageschiene des Lifts und dem Treppengeländer nur noch 92 Zentimeter frei waren.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, Aktenzeichen 5 K 2704/12
Nach der geltenden Bauordnung des Landes müsste die Breite der Treppe mindestens einen Meter betragen, stellten die Verwaltungsrichter fest. Die Begründung dafür: „Bei einem Brand und der damit oft verbundenen panikartigen Räumung eines Gebäudes ist zwangsläufig damit zu rechnen, dass Personen, die gut zu Fuß sind, ältere und schwache Personen, die sich auf der Treppe nur langsam bewegen, überholen wollen. Das ist bei einer Breite von 1 m gerade noch möglich, schon bei etwa 90 cm nur schwer.“ Der Treppenlift musste deswegen wieder entfernt werden, auch wenn er für die Mieter im Alltag eine große Hilfe gewesen wäre. Die Sicherheit der Hausgemeinschaft ging vor.

Bildmaterial: LBS

SEPA-Lastschrift
SEPA-Lastschrift

SEPA-Lastschrift

Ab dem 01.02.2014 verändert SEPA (Single Euro Payments Area = einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Deutschland: Alle Überweisungen und Lastschriften in Euro innerhalb Deutschlands sind dann nach europaweit einheitlichen Verfahren vorzunehmen.

Was ändert sich für Sie, wenn Sie Unternehmen oder Vereinen erlaubt haben, von Ihrem Girokonto Lastschriften einzuziehen?

Bereits bestehende Einzugsermächtigungen weiter gültig. Das Unternehmen bzw. der Verein wird Sie im Lauf der nächsten Monate aber dazu auch noch informieren.

SEPA-Lastschriftmandat

SEPA-Lastschriftmandat

Bei Neuverträgen mit Lastschriftzahlung wird Sie der Zahlungsempfänger in aller Regel jetzt schon um ein sogenanntes „SEPA-Lastschriftmandat“ bitten. Das SEPA-Lastschriftmandat ermächtigt den Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag von Ihrem Konto einzuziehen. Zusätzlich wird Ihre Sparkasse zur Einlösung der Lastschrift angewiesen.

Gibt es Verbesserungen für Sie durch die Einführung der SEPA-Lastschrift?

Eindeutig ja durch eine verbesserte Liquiditätsplanung. Mit der Einführung eines Fälligkeitsdatums bei SEPA-Lastschriften verbessern Sie Ihre Liquiditätsplanung. So wissen Sie zukünftig genau, an welchem Tag Ihr Konto belastet wird und können für ausreichend Guthaben sorgen.

Lastschriftrückgaben: Der Erstattungsanspruch „ohne Angabe von Gründen“ beträgt acht Wochen nach dem Zeitpunkt der Kontobelastung. Bei einem nicht erteilten oder gelöschten Mandat (unautorisierte Lastschrift) beträgt die Rückgabezeit bis zu 13 Monate.

Wir haben Ihnen alle Informationen auch noch einmal in einem kleinen Video zusammengestellt.

Entfernungspauschale
Entfernungspauschale

Entfernungspauschale: Was gilt?

Umwege sind nicht eigentlich erlaubt: Wer die steuerliche Entfernungspauschale zwischen Wohnung und Arbeitsplatz in Anspruch nehmen will, muss die kürzeste Straßenverbindung wählen. Doch es kann eine Ausnahme geben. Wenn die kürzeste denkbare Verbindung mit großen Unwägbarkeiten oder Umständen verbunden wäre, dann können nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch mal vermeintliche Umwege gestattet sein.

Der Fall
Ein Berufspendler wollte in seiner Steuererklärung als einfache Strecke täglich 52 statt 45 Kilometer für den Weg zur Arbeit geltend machen. Das Finanzamt verweigerte das mit dem Hinweis, der Steuerzahler habe nicht die kürzeste Strecke gewählt. Der aber entgegnete, dass der kürzeste Weg die Nutzung einer Fähre beinhalte. Das bedeute Wartezeiten, technische Schwierigkeiten und gelegentlich sogar witterungsbedingte Ausfälle. Daher sei hier eindeutig die längere Strecke die empfehlenswertere.

Das Urteil des Bundesfinanzhofs, Aktenzeichen VI R 53/11
Der Bundesfinanzhof erinnerte an die schon länger von Gerichten angewendete Faustregel, dass eine längere Strecke nur dann steuerlich geltend gemacht werden könne, wenn sie mindestens eine Zeitersparnis von 20 Minuten bringe. Nur in begründeten Ausnahmefällen dürften es auch weniger als 20 Minuten sein. Die Benutzung einer Fähre mit allen damit verbundenen Umständen könne ein angemessener Grund sein, entschieden die Richter und verwiesen den Fall zur Neuverhandlung an die untere Instanz zurück.

Bildmaterial: LBS

SEPA
SEPA

Termin für SEPA

Die deutschen Lastschrift- und Überweisungsverfahren werden zum 1. Februar 2014 zu Gunsten der SEPA- Überweisung und SEPA-Lastschrift abgeschaltet.

Was bedeutet das für Sie als privater Bankkunde?

Die EU hat mit der „SEPA-Migrationsverordnung“ schon 2012 festgelegt, dass auch die deutschen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften in Euro zugunsten der neuen SEPA-Zahlverfahren zum 1. Februar 2014 abgeschaltet werden müssen.

Als Privatkunde ist der Wechsel auf die neuen SEPA-Zahlverfahren für inländische Überweisungen und Lastschriften schnell vollzogen. Sie ähneln sehr stark den Verfahren, die Sie bereits heute nutzen, ganz gleich, ob im Online-Banking, an SB-Terminals oder in der Filiale. Lediglich die Kennzeichnung des Kontos ändert sich.

Kontonummer und Bankleitzahl (BLZ) werden eins in der IBAN
Statt der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl nutzen Sie zukünftig die IBAN. Diese ist leicht zu merken, denn sie besteht aus Ihrer Kontonummer und der Bankleitzahl. Dazu kommen der Ländercode DE für Deutschland und eine 2-stellige Prüfziffer.

Beispiel
Bankleitzahl der Sparkasse Witten: 45250035
Kontonummer 123456
Daraus ensteht die IBAN DE23452500350000123456

IBAN

IBAN errechnen

Also eigentlich besser als vorher, weil es nur noch eine Zahl gibt, die man bei Überweisungen angeben muss.
Probieren Sie es doch mit Ihrer Kontonummer mal aus: IBAN-Rechner

Und Sie haben wirklich Zeit, um sich dran zu gewöhnen:
Im Rahmen einer zweijährigen Übergangsfrist bis zum 1. Februar 2016 bieten wir Ihnen als Privatkunde an, sowohl im Online-Banking als auch an den SB-Terminals oder in der Filiale Ihre Zahlungen alternativ mit nationaler Kontonummer und Bankleitzahl zu veranlassen.

An weiteren Informationen, z.B. zur Lastschrift, interessiert? Dann schauen Sie einfach mal hier.

Übersetzungen der Begriffe
SEPA: Single Euro Payments Area = einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum
IBAN: International Bank Account Number

Wuchernde Pflanzen kappen
Wuchernde Pflanzen kappen

Wuchernde Pflanzen kappen

Pflanzen, die hinter einem Sichtschutz an der Grundstücksgrenze wachsen, müssen den Nachbarn ja eigentlich nicht besonders interessieren, bekommt er ja von ihnen nichts mit.

Werden die Pflanzen aber zu groß und lugen hinter dem Sichtschutz hervor, kann der Nachbar einen Anspruch auf Beseitigung dieser Störung geltend machen. Im konkreten Fall handelte es sich nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS um mehrere Eiben und Thujen, die den blickdichten Zaun um mehr als 20 Zentimeter überragten. Auf diese Weise warfen sie Schatten auf das Nachbargrundstück und ließen auch ihre Nadeln auf das andere Grundstück fallen. Nach Einschaltung eines Sachverständigen und als Ergebnis einer weiteren Beweisaufnahme stand für das Gericht fest, dass die Pflanzen beschnitten werden müssen.

Ein Urteil des Amtsgerichts München, Aktenzeichen 173 C 19258/09

Bildmaterial: LBS