Gut zu wissen: Spenden an die Richtigen

Traditionell wird in der Vor-Weihnachtszeit zu Spenden für Bedürftige in Deutschland und der ganzen Welt aufgerufen. Ob per Post, per Mail, per TV und Radio oder mit der Sammelbüchse auf der Straße – überall wird gesammelt. Schauen Sie aber genau hin, um seriöse von unseriösen Spendensammlern/Organisationen zu unterscheiden. Wegweiser durch den Spendendschungel ist das Spendensiegel des DZI. Weitere Informationen dazu hier

http://www.dzi.de/spenderberatung/das-spenden-siegel/

 

Gut zu wissen: Jahresend-Check

Alle Förderungen mitgenommen? Noch ist Zeit, um die eigenen Finanzen zu checken und staatliche Förderungen für dieses Jahr mitzunehmen. Denken Sie an vermögenswirksame Leistungen, die fast jedem Arbeitnehmer gewährt werden und jährlich 480 Euro plus bis zu 470 Euro Arbeitnehmer-Sparzulage bringen. Und wer einen Bausparvertrag hat, kann die Wohnungsbauprämie auch zwei Jahre rückwirkend beantragen.

 

Gut zu wissen: Datenschutz auch beim Papiermüll

Fast täglich wird man ermahnt, Passwörter häufig zu wechseln und auch entsprechend schwierig aufzubauen. Aber was ist eigentlich mit alten Rechnungen, Kontoauszügen, Bestellformularen? Diese landen oft im Papiermüll und enthalten nicht selten gut lesbar Namen und Anschrift, manchmal auch noch Geburtsdatum und weitere sensible Daten. Achten Sie auch beim Papiermüll auf Datenschutz und entsorgen diesen so, dass niemand Ihre Daten wiederherstellen und diese unbefugt benutzen kann. Persönliche Unterlagen sollten Sie möglichst geschreddert entsorgen.

 

Gut zu wissen: Bestellprinzip bei Wohnungsvermietung

Auch wenn Ihnen Bekannte, Nachbarn, Makler etwas anderes erzählen wollen, es bleibt bei der neuen gesetzlichen Regelung bei Wohnungsvermietungen: Der, der bestellt, bezahlt auch die Rechnung. Das heißt, Mieter müssen den Makler nur bezahlen, wenn sie ihn bestellt haben.

 

Gut zu wissen: Von wegen „Kontrollierter Anbau“

Formulierungen wie „aus kontrolliertem Anbau“ oder „kontrollierte Qualität“ sollen den Eindruck erwecken, ein besonders gutes Produkt zu kaufen. Lassen Sie sich nicht von solchen Begriffen täuschen: Es gibt weder unkontrollierten Anbau noch unkontrollierte Qualität. Verlassen Sie sich lieber auf Siegel und geschützte Begriffe. Einen Überblick gibt es unter

www.label-online.de


Gut zu wissen: Kindersicherung für Tablet, Smartphone und Computer

Woran Eltern denken sollten, wenn sie Tablet, Smartphone und Computer kindersicher einrichten möchten, hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hier kurz zusammengefasst.

https://www.bsi-fuer-buerger.de


Gut zu wissen: Was sind eigentlich Cookies?

Für eine sichere Internet-Nutzung wird oft empfohlen, Browserverlauf und Cookies zu löschen. Cookies sind kleine Dateien, in denen Informationen über Seitenaufrufe gespeichert werden. Warum man Cookies löschen sollte und wie man das macht, sehen Sie in diesem Video unter

https://www.verbraucher-sicher-online.de/


Gut zu wissen: Rücknahme von elektrischen Altgeräten im Handel

Seit 24. Juli sind Einzel-, Fach- und Online-Händler verpflichtet, elektrische Altgeräte zurückzunehmen. Bei großen Geräten gilt das Tauschprinzip „Alt gegen neu“. Kleine Geräte (bis 25 Zentimeter Länge) sind auch dann zurückzunehmen, wenn nichts Neues gekauft wird. Ausführliche Informationen dazu gibt es unter

http://www.verbraucherzentrale.nrw


Gut zu wissen: Geld abheben im Ausland

Wenn Sie im Ausland Geld abheben ist Vorsicht geboten. Schauen Sie besser zweimal hin: Wenn im Display das Angebot „Sofort-Umrechnung in Euro“ erscheint, fallen meist hohe Gebühren an. Genauso ist es auch beim Bezahlen an ausländischen Ladenkassen. Wählen Sie in jedem Falle die Umrechnung in Landeswährung. Das gilt für die Abhebung am Automaten wie auch das Bezahlen im Ladengeschäft. Den kompletten Artikel finden Sie unter

https://www.test.de


Gut zu wissen: So viel Trinkgeld ist angemessen

Wer kennt es nicht: Das Mittagessen im Restaurant war vorzüglich, der Service freundlich und schnell. Das möchte man auf keinen Fall ungeachtet lassen. Doch welche Honorierung ist angemessen? In Deutschland gibt man im Restaurant meist 10 Prozent Trinkgeld, wenn man mit Speisen und Service zufrieden war. Das gilt aber nicht in jedem Fall für andere Länder. In den meisten asiatischen Ländern zum Beispiel ist es unüblich, Trinkgeld zu geben. In der Türkei oder den USA dagegen wird regelrecht mit dem „Tip“ gerechnet. So werden in den USA ca. 15-20 Prozent Trinkgeld erwartet. Was in anderen Ländern so üblich ist, finden Sie hier

http://www.hinundweg.de

13.12.2016

Mobiles Bezahlen ist nur der Anfang: Alipay – ein digitales Ökosystem wartet auf neue Kunden

Es klingt zunächst mal nicht bedrohlich: Der Schweizer Zahlungsdienstleister SIX Payment Services öffnet seine Terminals für die chinesische Bezahllösung Alipay. Chinas größter Anbieter im mobilen Zahlungsverkehr erhält damit Zugang zu rund 220.000 Händlern in der Schweiz, Luxemburg, Österreich und Deutschland. Damit ziele das Unternehmen auf chinesische Touristen, so die Beteiligten. Doch im Hintergrund spinnt Alipay ein immer dichteres Netz an Kooperationen. Weiterlesen unter

http://www.it-finanzmagazin.de

 

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Beiträge zu den Themen Payment / Mobile Payment zur Verfügung. Natürlich stellt die Sammlung nicht in jedem Fall unsere Standpunkte dar. Sie soll Ihnen, wenn Sie sich für das Thema als Händler oder Verbraucher interessieren, einen kleinen Überblick verschaffen. Die Seite nimmt nicht für sich in Anspruch, vollständig zu sein oder alle Aspekte widerzuspiegeln.

 

03.11.2016

Die Zukunft des Payment in der digitalen Welt

Mühevolles Münzenzählen an der Supermarktkasse, die Suche nach einem dringend benötigten Geldautomaten – diese und andere Szenarien rund um das Bezahlen sollen nach Meinung vieler Experten, Unternehmen und Kunden bald der Vergangenheit angehören. Neue technische Entwicklungen verschiedenster Firmen drängen in letzter Zeit auf den Markt und zeigen Möglichkeiten auf, wie es anders geht. Das Zauberwort lautet „Digital“ – auf unterschiedlichen Wegen, aber immer ohne das altbekannte Bargeld und auch ohne das umständliche Prozedere mit Geheimzahl oder Unterschrift bei der Kartenzahlung. Doch was bietet die Branche in dieser Hinsicht? Welches Unternehmen hat in Sachen digitales Bezahlen die Nase vorn? Weiterlesen unter

https://www.xing.com/news/insiders/

25.10.2016

Frische Hinweise auf Apple-Pay-Start in Deutschland

Apple bereitet sich auf die Einführung des kontaktlosen Bezahldienstes auf dem deutschen Markt vor – zumindest auf seiner Support-Website. Und das war nicht der erste Hinweis. Weiterlesen unter

http://m.heise.de/

 

17.10.2016

Zahlungsdienstleister Worldline will eine bargeldlose Welt

Der Zahlungsdienstleister Worldline ist zweifelsfreier Gewinner einer Entwicklung, die immer mehr Fahrt aufnimmt: Das Bargeld bekommt einen zunehmend schweren Stand. Die Europäische Zentralbank (EZB) wird den 500-Euro-Schein abschaffen. In vielen europäischen Ländern gibt es Höchstgrenzen für Barzahlungen. In Frankreich kann in Geschäften nur noch bis 1000 Euro bar bezahlt werden. Weiterlesen unter

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/

 

07.10.2016

Mobile Payment ist (noch) Nische

Weder in den USA noch in Europa haben Lösungen wie Apple Pay oder Samsung Pay bis dato den Durchbruch geschafft. Nun droht den Payment-Apps noch mehr Konkurrenz. Weiterlesen unter

http://www.internetworld.de/mobile/payment/

 

7.07.2016

Nachlese zur DK-Infoveranstaltung am 28. Juni 2016: Expertenforum zur Geschichte und Zukunft des kartengestützten Zahlungsverkehrs

Die Kreditwirtschaft ist ständigem Wandel unterworfen. Aktuelle Entwicklungen, wie Regulierungen durch den Gesetzgeber oder auch Trends, wie die ständig voranschreitende Digitalisierung, wirken sich auf die Anforderungen des Marktes und der Verbraucher unmittelbar aus. Auch der Wettbewerb durch Start-Ups, Fintechs und nationale wie internationale Konkurrenten nimmt kontinuierlich zu. Weiterlesen unter

https://die-dk.de/zahlungsverkehr

 

 

Kunden der Deutschen Lufthansa AG können ab sofort ihre Flüge mit giropay als neues Online-Bezahlverfahren auf lufthansa.com bezahlen.

Damit erweitert die größte deutsche Fluggesellschaft ihr Angebot um ein weiteres, beliebtes und kostenloses Online-Bezahlverfahren. Kunden werden direkt von der Bezahlseite zum Online-Banking ihrer teilnehmenden Bank oder Sparkasse weitergeleitet. Dort melden sie sich mit ihren gewohnten Zugangsdaten an und führen die Überweisung durch. Sensible Daten bleiben so geschützt und sind für Dritte uneinsehbar.

„giropay als Online-Überweisungsverfahren von deutschen Banken und Sparkassen steht für Seriosität und Zuverlässigkeit“, sagt Giuseppe Pavia, Manager Payment Solutions & Costs bei der Deutschen Lufthansa AG. „Für unsere Entscheidung zugunsten von giropay spielte die Zahlungsgarantie eine wichtige Rolle. Zudem profitieren wir vom schnellen Geldeingang, einer einfachen technischen Integration und über 35 Millionen potenziellen Online-Banking Nutzern.“

„Wir freuen uns sehr, dass wir mit der Deutschen Lufthansa AG eine der größten Fluggesellschaften der Welt als Kunden gewinnen konnten“, so Joerg Schwitalla, Geschäftsführer giropay GmbH. „Sie befördert jährlich über 60 Millionen Passagiere und fliegt rund 200 Ziele weltweit an. Dass sich ein international so erfolgreiches Unternehmen für uns entschieden hat, zeigt unsere Stärke im hart umkämpften Markt für Online-Bezahlverfahren.“

Wenn Sie Ihr Auto auf einem Kundenparkplatz abstellen, beachten Sie die vorgegebene Parkzeit. Sonst kann es teuer werden.

Verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge bieten häufig Anlass zu großem Ärger. Selbst wenn nicht gleich Feuerwehrzufahrten oder sonstige Rettungswege blockiert werden, kann davon doch eine erhebliche Störung ausgehen.

Der Fall
Ein Pkw hatte die zulässige Höchstparkdauer von 90 Minuten auf einem Kundenparkplatz überschritten. Weder Fahrer noch Halter waren auf die Schnelle zu ermitteln. Der Grundstücksbesitzer ließ deswegen das Auto von einer darauf spezialisierten Firma abschleppen. Im Anschluss daran entwickelte sich ein Streit, ob der Fahrzeughalter, der in dieser Situation nicht der Fahrer gewesen war, für die Kosten aufkommen müsse.

Autos auf einem Parkplatz
Das unbefugte Abstellen eines Kraftfahrzeuges auf einem privaten Anwesen stellt eine sogenannte verbotene Eigenmacht dar, für die sowohl der Fahrer als auch der Halter verantwortlich sind. Der Grundstücksbesitzer kann eine sofortige Beseitigung der Störung verlangen. Wenn er den Pkw abschleppen lässt, dann entspricht das dem objektiven Interesse und mutmaßlichen Willen des Fahrzeughalters. So entschied es der Bundesgerichtshof (Bundesgerichtshof, V ZR 102/15).

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS
Bild: Pixabay/fill

In der Danke-Sonderauslosung der Sparlotterie der Sparkassen gibt es wieder viel zu gewinnen.

Am 15. Dezember 2016 werden neben den üblichen Geldgewinnen mit Gewinnchancen von bis zu 100.000 Euro zusätzlich noch drei VW Touran, 30 Smartphones vom Typ iPhone 7 sowie 280 Saturn-Einkaufsgutscheine im Wert von jeweils 150 Euro verlost.

Allein im November entfielen Gewinne im Wert von 24.625 Euro auf Wittener Sparer.

Alle Sparlotterie-Teilnehmer können sich über die ausführlichen Ergebnisse der Ziehung in allen unseren Filialen oder direkt im Internet informieren:

www.sparkasse-witten.de

Bei jedem 6-Euro-Los der Sparlotterie werden 4,80 Euro dem eigenen Sparkonto gutgeschrieben. Ein Viertel des Lotteriebeitrags kommt gemeinnützigen Projekten in der Region zugute. Daueraufträge zur regelmäßigen Teilnahme an der Sparlotterie können an allen Standorten der Sparkasse Witten eingerichtet werden oder per Online-Banking.

Mit der Funktion Fotoüberweisung in unseren Apps Sparkasse und Sparkasse+ können Sie Rechnungen und Überweisungsträger einfach in der App mit dem Smartphone abfotografieren. Die zahlungsrelevanten Daten werden automatisch erkannt und dann direkt in den Überweisungsauftrag übertragen. Das lästige Abtippen gehört der Vergangenheit an, die ellenlange IBAN verliert so ihren Schrecken.

Fotografieren Sie einfach die vorliegende Rechnung mit der Foto-App und ergänzen Sie Ihre IBAN und TAN. Schon ist die Überweisung auf dem Weg zum Empfänger.

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Für die Nutzung der Fotoüberweisung benötigt man ein onlinefähiges Girokonto sowie das neueste Update der Sparkassen-Apps.

Die Sparkassen-Apps Sparkasse und Sparkasse+ haben ein umfangreiches Update erhalten. Damit stehen 4,5 Millionen Nutzern der Apps neben dem frischen Design auch neue Funktionen zur Verfügung.

Im Vordergrund steht dabei die neue Funktion Kwitt. Mit Kwitt kann man schnell und einfach per Handy Geld an Freunde überweisen.

 

Nutzer, welche die Funktion Kwitt in ihrer App freigeschaltet haben, können ganz einfach über die Kontaktliste ihres Smartphones Geld an andere senden oder anfordern. Bis zu 30 Euro sogar TAN-los. 100 Euro können maximal pro Tag so versandt werden. Wenn eines der Limits überschritten wird, kann Kwitt trotzdem mit TANs verwendet werden.

Auch Personen, die nicht Sparkassen-Kunden sind, können Kwitt nutzen, um Geld zu empfangen, indem sie ihre Empfänger-IBAN auf einer Website bereitstellen. Das ist für alle deutschen IBANs möglich.

Kwitt kommt beispielsweise für Freunde infrage, die sich eine Restaurant-Rechnung oder ein Geschenk teilen wollen oder für den privaten Verkauf in online-Portalen.

Kwitt wird den Kunden aller teilnehmenden Sparkassen für die Betriebssysteme Android und iOS zur Verfügung stehen. Für die Nutzung von Kwitt benötigt man ein onlinefähiges Girokonto sowie das neueste Update der Sparkassen-Apps.

Einmal im Jahr liegt sie im Briefkasten: die Renteninformation. Jeder, der älter als 27 Jahre ist und mehr als fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, bekommt sie.

Das bedeuten die Angaben auf der Renteninformation:

1. Regelaltersrente

Hier steht er: der Termin, an dem Sie ohne Abschläge in Rente gehen können. Sind Sie nach 1963 geboren? Dann beginnt Ihre Regelaltersrente einen Monat nach Ihrem 67. Geburtstag. Wer in Rente geht, bevor er den hier genannten Termin der Regelaltersrente erreicht hat, muss Abschläge in Kauf nehmen. Frühestens können Sie mit 63 Jahren in Rente gehen. Das gilt, wenn Sie mindestens 35 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben. Bestimmte Pausen ohne Beitragszahlungen können Sie anrechnen lassen, zum Beispiel wenn Sie arbeitslos waren.

2. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Aktuell zahlen Rentner etwa 8,2 Prozent ihrer Rente für die Krankenversicherung und circa 2,35 Prozent für die Pflegeversicherung – Tendenz steigend.

Der Beitrag für die Krankenversicherung setzt sich aus einem festen Anteil und einem Zusatzanteil zusammen. Der feste Anteil liegt derzeit für alle Krankenkassen bei 14,6 Prozent. Die Hälfte davon (7, 3 Prozent) zahlen die Rentenversicherungsträger. Die andere Hälfte zahlen die Rentner selbst. Der Zusatzanteil ist bei den verschiedenen Krankenkassen unterschiedlich hoch. Als Richtwert können Sie derzeit etwa 0,9 Prozent veranschlagen. Den Zusatzanteil zahlen die Rentner selbst.
Am Beitrag für die Pflegeversicherung beteiligen sich die Rentenversicherungsträger nicht. Pflegeversicherungspflichtige Rentner zahlen seit dem 1. Januar 2015 einen Beitrag von 2,35 Prozent ihrer Rente. Beihilfeberechtigte Rentner zahlen nur die Hälfte, also 1,175 Prozent. Eine weitere Ausnahme gilt für kinderlose Rentner: Unter Umständen zahlen sie 2,6 Prozent.

3. Steuern

Wie viel Steuern Sie auf Ihre gesetzliche Rente zahlen müssen, hängt davon ab, wann Sie in Rente gehen. Ab 2040 müssen Rentner ihre komplette Rente versteuern (100 Prozent). Die Steuer wird bis dahin schrittweise angehoben. 2016 sind 72 Prozent der Rente steuerpflichtig. Auf 28 Prozent zahlen die Rentner keine Steuer. Der sich daraus ergebende Rentenfreibetrag wird nach Eintritt in die Rente berechnet. Der Eurobetrag bleibt dann lebenslang gleich – auch dann, wenn der Staat die Rente erhöht. Auch wenn Sie Ihre Rente zu 100 Prozent versteuern müssen, gilt aber noch der steuerliche Grundfreibetrag. Er wird jährlich angepasst. 2016 liegt er für Alleinstehende bei 8.652 Euro (Verheiratete: 17.304 Euro). Die Steuer wird erst ab dem Grundfreibetrag berechnet. Wer weniger als den Grundfreibetrag bekommt, zahlt keine Steuern.

4. Voraussetzungen für volle Erwerbsminderung

• Sie haben die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht.

• Sie können aufgrund einer Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden am Tag arbeiten. Ein ärztliches Attest bestätigt das. Oder Sie können aus gesundheitlichen Gründen nur zwischen mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten und sind arbeitslos, weil sie keine entsprechende Stelle finden. Oder Sie arbeiten in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder ähnlichen Einrichtung und können wegen Art und Schwere Ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein.

• Sie sind seit mindestens fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung.

• Sie zahlen seit mindestens drei Jahren den Pflichtbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Seit 2015 sind das 18,7 Prozent des sozialversicherungsrechtlich relevanten Bruttoeinkommens.

Tipp: Unter Umständen können Sie sich bei den fünf Jahren unter anderem Erziehungszeiten anrechnen lassen. Informieren Sie sich!

5. Künftige Regelaltersrente

Unter der künftigen Regelaltersrente sind zwei Beträge aufgelistet.

Der obere Betrag gibt an, wie hoch Ihre Regelaltersrente (s. Punkt 1) wäre, wenn Sie ab sofort nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen würden.

Der untere Betrag gibt an, wie hoch Ihre Regelaltersrente wäre, wenn Sie bis zum regulären Renteneintritt weiter so viel einzahlen würden wie im Durchschnitt der letzten fünf Jahre.

6. Rentenanpassung

Die Renteninformation informiert über Ihre voraussichtliche Rente in der Zukunft. Tatsächlich kann aber niemand mit Sicherheit vorhersagen, ob der Staat in der Zwischenzeit die Renten erhöht oder senkt. Dieser Absatz gibt daher an, wie sich Ihre Rente in absoluten Beträgen verändern würde, wenn sie jährlich um ein beziehungsweise zwei Prozent steigen würde.

7. Kaufkraftverlust

Für einen Euro konnte man vor einigen Jahren noch mehr kaufen als heute. Bis Sie in Rente gehen, wird der Euro wahrscheinlich noch weniger wert sein. Dieser Kaufkraftverlust wurde bei der Berechnung in der Renteninformation nicht berücksichtigt. Der Absatz weist deshalb darauf hin.

8. Zusätzlicher Vorsorgebedarf

Ihre gesetzliche Rente wird weit unter Ihrem letzten Einkommen liegen. Diese Differenz bezeichnet man als „Versorgungslücke“. Mit einer privaten Altersvorsorge können Sie diese Lücke verringern. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Kundenberater. Wir beraten Sie gern und sagen Ihnen, welche Altersvorsorge für Sie am besten geeignet ist.

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Alle Informationen, die sich hier im Text wiederfinden, haben wir für Sie gründlich recherchiert und aufbereitet. Neue Regulierungen können jedoch immer dazu führen, dass sich Informationen ändern. Umfassendere Inhalte zum Thema Renteninformation finden Sie unter

www.deutsche-rentenversicherung.de/

Stand Oktober 2016

Objektbeschreibung

In einer kleinen Seitenstraße von Witten-Heven finden Sie diese in 1990 ausgebaute Eigentumswohnung in einem 1958 errichteten 7-Familienhaus. Der Ortskern, mit Einkaufsmöglichkeiten und Bus- sowie Straßenbahnanbindungen, ist fußläufig gut zu erreichen.

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Die Wohnung verfügt über einen Kaminofen im Wohnbereich, eine großzügige Loggia in Südwestausrichtung und einen PKW-Stellplatz. Durch die neue Heizung aus 2016 und die in 2012 bzw. 2013 erfolgte Wärmedämmung von Dach und Fassade wurden bereits energetische Modernisierungen durchgeführt.

Die Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz ist durch die schnelle Erreichbarkeit der Autobahn gegeben.

Aufteilung

Diele, Wohnzimmer, Küche, Schlafzimmer, Abstellraum, Kinderzimmer, Badezimmer, Abstellraum (Loggia), Loggia

Ausstattung

  • Gasetagenheizung mit Warmwasseraufbereitung Brennwert Kombigerät Viessmann aus 2016
  • Energieverbrauchskennwert: 139 kWh/(m²*a) – Effiz.-Kl E
  • Kunststofffenster mit Isolierverglasung aus 1990
  • 1 Stellplatz
  • Kaminofen im Wohnzimmer
  • Tageslichtbad mit Badewanne und Waschmaschinenanschluss
  • Holztüren mit Holzzargen
  • Dach mit Wärmedämmung aus 2012
  • Fassadendämmung aus 2013

Lage

  • der Ortskern von Heven ist fußläufig gut zu erreichen
  • Bus- und Straßenbahnanbindung
  • gute Autobahnanbindung
  • Nahe zur Kemnader Stausee
  • PLZ 58455
  • Ort Witten

Sonstiges

Bezug nach Absprache.

Objektnummer

SIP-ID 45250035-182579

Preise

  • Kaufpreis 129.000 €
  • Kaufpreis pro m² 1.667,74 €
  • Käuferprovision 3,57 % (inkl. MwSt.)

Flächen

  • Wohnfläche 77,35 m²
  • Gesamtfläche 77,35 m²
  • Anzahl Zimmer 3,5
  • Stellplatz Freiplatz 1

Ausstattung

Wesentlicher Energieträger Gas

Zustand

  • Baujahr 1990
  • Energieausweis
  • Energieausweistyp Verbrauchsausweis
  • Energieverbrauchkennwert 139 kWh/(m²*a)
  • Effizienzklasse E
  • Baujahr lt. Energieausweis 1958
  • Gebäudeart Wohngebäude
  • Wesentlicher Energieträger Gas

Vorsorgen fürs Alter ist immer eine gute Idee. In jedem Fall. Denn schon heute ist bekannt: Es wird immer schwieriger, im Alter alleine mit der gesetzlichen Rente über die Runden zu kommen. Doch wann sollten Sie anfangen, sich um die Altersvorsorge zu kümmern? Und welche Art der Vorsorge passt zu Ihnen? Wir stellen Ihnen sieben verschiedene Spar-Typen vor. Sind Sie auch dabei?

Die Einsteiger

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Frisch von der Schule? Gerade die Universität abgeschlossen? Nur die wenigsten haben sich zu diesem Zeitpunkt schon Gedanken über ihre Altersvorsorge gemacht. Bis zum Renteneintritt dauert es schließlich noch lange. Doch wie sagt das Sprichwort? Der frühe Vogel fängt den Wurm. Warum also nicht schon jetzt anfangen?

Unsere Tipps:

So flexibel wie Sie kann auch die Art Ihrer Vorsorge sein. Beginnen Sie mit Fondssparen und wählen Sie selber den Betrag aus. Sie können die Sparrate jederzeit verändern oder aussetzen. Ganz wie Sie möchten. Ein weiteres Plus: Es gibt keine Mindestlaufzeit, so dass Sie immer aussteigen können.

Der Einstieg in den Beruf heißt auch: Sie haben einen Arbeitgeber, der sich mit vermögenswirksamen Leistungen an Ihrem Vermögensaufbau beteiligen kann. Das funktioniert sowohl über das Fondssparen als auch beim Bausparen. Zusätzliches Plus: Auch der Staat beteiligt sich mit einer Arbeitnehmerzulage an Ihren Sparplänen.

Auch beim Riester-Sparen erhalten Sie eine Förderung vom Staat.

Die Familie

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Herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs! Ganz klar, mit einem Baby haben Sie viel um die Ohren. Da bleibt wenig Zeit für Themen wie Altersvorsorge. Eines sollten Sie jedoch nicht vergessen: Ein Kind oder auch mehrere bedeuten zusätzliche, finanzielle Förderungen.

Unser Tipp:

Beim Riester-Sparen gibt es neben der Grundzulage auch eine Kinderzulage. Das heißt, Sie erhalten jedes Jahr pro Kind einen festen Betrag. Das sind bei Kindern, die vor 2008 geboren wurden 185 Euro. Für alle jüngeren sogar 300 Euro.

Die Mutigen

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Wenn es um Rendite geht, scheuen Sie kein Risiko? Dann verraten wir Ihnen etwas: Mit dieser Einstellung gehören Sie zu einer sehr kleinen Gruppe. Nur ein Prozent der Deutschen sind bereit, Geldanlagen mit hohem Risiko zu nutzen. Die Aussicht auf Gewinn ist zwar relativ groß, aber auch genauso unsicher. Doch nicht selten werden die Mutigen belohnt.

Unser Tipp:

Investieren Sie in Aktien. Gerade wenn Sie diese langfristig halten, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sie Gewinne abwerfen. Wer seit 1965 sein Geld über einen Zeitraum von zehn Jahren in den Dax investiert hat, erwirtschaftete damit in 47 von 50 Fällen eine positive Rendite.

Die Vorsichtigen

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Bei 57 Prozent der Deutschen steht Sicherheit an erster Stelle, wenn es um ihre Anlagen geht. Auch die Tatsache, dass sichere Anlageformen wegen der Niedrigzinsphase derzeit wenig abwerfen, hat daran wenig geändert.

Unser Tipp:

Es ist richtig: Das gute, alte Sparbuch ist besser als gar nichts. Noch ertragreicher ist oft jedoch ein Riester-Sparplan. Hier müssen Sie sich außerdem um Ihre Anlagen keine Sorgen machen und bekommen jährlich Zulagen vom Staat obendrauf.

Die Bauherren

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Wie klingt das: ein kleines Häuschen, ein feiner Garten mit Gemüsebeet, ein eigener Parkplatz vor dem Haus … Na, leuchten Ihre Augen? Den Traum von der eigenen Immobilie haben viele. Jetzt ist die Zeit gekommen.

Unser Tipp:

Nicht ohne Grund steht die selbst genutzte Immobilie für die Mehrzahl der Deutschen mittlerweile auf Platz eins beim Thema Altersvorsorge. Denn gerade in Zeiten, in denen andere Anlageformen kaum Zinsen abwerfen, ist die eigene Immobilie eine gute Idee. Wer heute baut, zahlt morgen keine Miete und hat mehr Geld fürs Leben. Also worauf warten Sie noch? Schaffe, schaffe, Häusle baue.

Na, haben Sie sich entdeckt? Wir haben Sie neugierig gemacht? Dann vereinbaren Sie einen Beratungstermin, jetzt gleich hier:

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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – dieses Sprichwort gilt auch im Winter. Denn viele Dinge, die wir in der kalten Jahreszeit täglich tun, sind eigentlich verboten und werden – wird man erwischt – mit einem Bußgeld belegt. Was Sie also besser nicht mehr tun sollten, hat unser Partner, die ÖRAG Rechtsschutz, hier mal zusammengestellt:

1.) Die richtigen Reifen: Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) darf ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Eis- und Reifglätte nur mit den richtigen Reifen gefahren werden. M+S-Reifen reichen hierfür aus (§ 2 Nr. 3a StVO). Wer sich jedoch nicht daran hält, muss künftig 60 Euro, bei einer Behinderung des Straßenverkehrs sogar 80 Euro (plus ein Punkt in Flensburg) bezahlen.

2.) Die Sichtverhältnisse: Richtig gefährlich und deshalb auch sehr teuer wird es für denjenigen, der zu schnell fährt, während die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen eingeschränkt ist. 80 Euro (plus ein Punkt in Flensburg) sind dann als Regelbußgeld fällig. Achtung: Bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit um mehr als 31 km/h bei Sichtweiten unter 50 Metern drohen innerorts bis zu 160 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot. Bei mehr als 70 km/h Überschreitung sind es bis zu 680 Euro und drei Monate Fahrverbot.

3.) Das Guckloch: Eine beliebte, aber sehr gefährliche Unsitte ist das Guckloch in der Windschutzscheibe. Sind die Scheiben (und Außenspiegel) nicht ausreichend von Schnee und Eis befreit, wird ein Verwarngeld von mindestens zehn Euro fällig.

4.) Das Warm-laufen-Lassen: Ebenfalls zehn Euro werden fällig, wenn Sie Ihr Auto morgens warm laufen lassen, etwa um mit der Heizungsluft die vereiste Scheibe aufzutauen. Die Straßenverkehrsordnung schreibt in § 30 vor, dass bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelastungen verboten sind.

5.) Die Fahrzeugbeleuchtung: Sämtliche Beleuchtungseinrichtungen des Fahrzeuges müssen vor Fahrtantritt von Eis und Schnee befreit werden. Zuwiderhandlungen kosten 20 Euro. Das Bußgeld erhöht sich auf 35 Euro, wenn es aufgrund dessen zu einer Sachbeschädigung kommt. Das Gleiche gilt im Übrigen auch, wenn die Beleuchtung im Sommer verschmutzt ist.

Übrigens: Auch wer das Autodach (25 Euro) oder das Nummernschild (5 Euro) nicht vom Schnee befreit muss ein Bußgeld zahlen.

Gut für das Alter vorzusorgen heißt so viel Geld wie möglich zurücklegen. Aber nicht nur. Denn auch Steuervorteile und Förderungen helfen Ihnen dabei, mehr aus Ihrem Geld zu machen.

1. Staatliche Riester-Zulage

Riester-Sparer erhalten bis zu 154 Euro Grundzulage und ggf. eine Kinderzulage. Doch viele wissen nicht, dass sie förderberechtigt sind.

Unser Tipp: Füllen Sie jährlich den Zulagen-Antrag aus. So gehen Sie auf Nummer sicher, dass Sie keine Zulage verpassen.

2. Steuern sparen mit Riester

Ihre Riester-Beiträge können Sie bis maximal 2.100 Euro als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Dabei werden Zulagen und Beiträge verrechnet. Ist der Abzug als Sonderausgabe für Sie vorteilhafter als die Zulage? Dann wird das vom Finanzamt automatisch berücksichtigt.

3. Rürup als Sonderausgaben absetzen

Starten Sie 2016, dann können Sie 82 Prozent Ihrer Rürup-Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Füllen Sie dazu in Ihrer Einkommensteuererklärung die Anlage „Vorsorgeaufwand“ aus. In jedem folgenden Jahr erhöht sich der absetzbare Prozentsatz noch einmal um zwei Prozentpunkte, bis Sie im Jahr 2025 bei 100 Prozent ankommen. Als Alleinstehende/r können Sie jährlich maximal 22.766 Euro für eine Rürup-Rente absetzen. Für Ehepaare gelten 45.532 Euro.

4. Steuerfrei in die bAV einzahlen

Wer eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) abgeschlossen hat, zahlt in der Sparphase auf die eingezahlten Beiträge weder Steuern noch Sozialabgaben. Vorausgesetzt, die Beiträge überschreiten nicht vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung wird vom Staat jedes Jahr neu festgelegt. 2016 liegt sie bei jährlich 74.400 Euro (West) beziehungsweise 64.800 Euro (Ost). Der Arbeitgeber behält die Beiträge direkt vom Bruttogehalt ein. In der Rentenphase müssen die ausgezahlten Leistungen dann mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden. Ebenso fallen ggf. Abgaben an. Da beides im Ruhestand erfahrungsgemäß niedriger ist als im Erwerbsleben, profitieren Sie.

5. Vermögenswirksame Leistungen nutzen

Die bAV lohnt sich vor allem, wenn Ihr Arbeitgeber zusätzlich vermögenswirksame Leistungen zahlt. Maximal 40 Euro im Monat kann der Chef zusteuern. Übrigens nicht nur für die betriebliche Altersvorsorge. Auch zum Bausparen und Fondssparen können Sie vermögenswirksame Leistungen bekommen. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber.

6. Sparen Sie mit einer privaten Rentenversicherung ohne Förderung Steuern

Sie haben eine private Rentenversicherung ohne Förderung? Dann punkten Sie bei der Auszahlung. Denn bei Ihren späteren Rentenzahlungen müssen Sie nur den Ertragsanteil versteuern. Wie hoch der Ertragsanteil ist, hängt von Ihrem Alter bei Beginn der Rente ab. Wer zum Beispiel mit 65 Jahren in den Ruhestand geht, muss nur 18 Prozent der privaten Rente mit dem individuellen Steuersatz versteuern.

Sie haben Fragen dazu? Vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein Beratungsgespräch.

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Alle Informationen, die sich hier im Text wiederfinden, haben wir für Sie gründlich recherchiert und aufbereitet. Neue Regulierungen können jedoch immer dazu führen, dass sich Informationen ändern.
Stand Oktober 2016