ACHTUNG, NACHTRAG:
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Objektbeschreibung

Dieses stilvolle Eigenheim wurde 1914 in Massivbauweise erbaut und 1954 um einen kleinen Anbau erweitert. Von hier haben Sie einen schönen Blick in den liebevoll angelegten Garten mit Teich, Sonnenterrasse und Bäumen.

Das Haus befindet sich in einer ruhigen Siedlung im unteren Teil von Witten-Bommern. Kurze Wege zu Schulen, Kindergärten, Ärzten, Einkaufs-möglichkeiten und Haltestellen des ÖPNV zeichnen diese tolle Lage aus.

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Aufteilung

Erdgeschoss: Diele/Flur, Schlafzimmer, Küche, Abstellkammer,Wohn-/Esszimmer, Sitzecke, Bad, Balkon
Obergeschoss: Diele/Flur, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Badezimmer, Abstellkammer, Kinderzimmer II

Ausstattung

– Nutzfläche: ca. 56,70 m² Vollkeller, beheiztes Mansardenzimmer mit Ausbaureserve im Dachgeschoss
– Balkon/Terrasse: ca. 6,60 m² im Erdgeschoss
– Heizung: Ölzentralheizung Fa. Viessmann aus 2002
– Energiebedarfskennwert: 301,1 kWh/(m²*a) Energieeff.-Kl. H
– Fenster: Kunststofffenster mit Isolierverglasung aus 1991
– Dach: Walmdach mit Ziegeleindeckung
– Garage: 1 neben dem Haus mit Stellplätzen davor
– Gäste-WC
– Kellerausgang in den Garten
– WC und Dusche im Kellergeschoss
– großer, toller Garten

Lage

– familienfreundliche Seitenstraße in Witten-Bommern
– bevorzugte und zentrale Wohnlage
– alle Einrichtungen zur Deckung des täglichen Bedarfs sind im Ortskern von Witten-Bommern schnell
erreicht
– Schulen und Kindergärten in geringer Entfernung
– Bushaltestelle fußläufig zu erreichen

Objektnummer

SIP-ID 45250035-241415
Externe-ID 0-1363

Lage

PLZ 58452
Ort Witten

Preise

Kaufpreis 329.000 €
Kaufpreis pro m² 2.469,97 €
Käuferprovision 3,57 % (inkl. MwSt.)
Stellplatz Garage 1

Flächen

Wohnfläche 133,2 m²
Gesamtfläche 133,2 m²
Grundstücksfläche 938 m²
Anzahl Zimmer 6,5
Anzahl Badezimmer 1

Ausstattung

Wesentlicher Energieträger Öl
Bauweise Fertigteile

Zustand

Baujahr 1914
Energieausweis
Energieausweistyp Bedarfsausweis
Endenergiebedarf 301,1 kWh/(m²*a)
Effizienzklasse H
Gebäudeart Wohngebäude
Wesentlicher Energieträger Öl

Sonstiges

Verfügbar ab: bezugsfrei

 

… muss auf seinen Wegen besonders aufmerksam sein.

Wer wäre nicht schon einmal in seinem Leben gegen eine Glastüre oder gegen eine Glaswand gelaufen? Das ist schließlich bei diesem Material fast unvermeidlich. Aber die Teilnehmerin an einer Veranstaltung in einem modernen Gebäude wollte ihre unsanfte Begegnung mit einer gläsernen Trennwand zwischen Raumteilen nicht so einfach hinnehmen. Sie hatte sich dabei eine Platzwunde an der Lippe und eine Zahnverletzung zugezogen und forderte nun Schadenersatz sowie Schmerzensgeld.
Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS kam sie damit nicht durch. Das gesamte Gebäude bestehe hauptsächlich aus Glas, beschieden die Richter in ihrem Urteil, und deswegen habe die Klägerin besonders aufmerksam sein müssen. Außerdem sei der Raumteiler farblich abgesetzt gewesen und habe ein beleuchtetes Notausgangsschild aufgewiesen. Das reiche, um der Verkehrssicherungspflicht zu genügen.
(Landgericht Essen, Aktenzeichen 18 O 270/14)

Preview Weihnachtsstudie 2016: Deutsche brechen erneut Shopping Rekorde

Dieses Jahr schickt sich an, ein weiteres Shopping-Rekordjahr zu werden: Mit insgesamt 55,6 Mrd. Euro gaben die Deutschen bis zum 19. Dezember 2016 so viel Geld wie noch nie für Weihnachtsgeschenke aus. Dies zeigen die heute veröffentlichten ersten Ergebnisse der Studie „Payment und Shopping im Weihnachtsgeschäft 2016“ der drei führenden Unternehmen in den Bereichen Payment und Marktforschung, PAYONE, B+S Card Service und Statista, die Anfang Januar in allen Facetten vorgestellt wird. Die Studie basiert nicht auf Umfrageergebnissen, sondern auf echten, anonymisierten Transaktionsdaten, was sie von anderen Studien abhebt. Weiterlesen unter

https://www.payone.de/insights/

 

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Beiträge zu den Themen Payment / Mobile Payment zur Verfügung. Natürlich stellt die Sammlung nicht in jedem Fall unsere Standpunkte dar. Sie soll Ihnen, wenn Sie sich für das Thema als Händler oder Verbraucher interessieren, einen kleinen Überblick verschaffen. Die Seite nimmt nicht für sich in Anspruch, vollständig zu sein oder alle Aspekte widerzuspiegeln.

 

E-Commerce-Anteil am Einzelhandelsumsatz könnte sich in den nächsten fünf Jahren verdoppeln

Alle Einzelhändler müssen sich heutzutage mit dem Thema Internet und Online-Handel auseinandersetzen und ihre aktuelle strategische Positionierung überdenken. Da sind seriöse Prognosen hilfreich.

Bereits zum dritten Mal legen die Forscher von ibi research an der Universität Regensburg eine Prognose zur Entwicklung des Einzelhandels in den nächsten Jahren vor. Demnach könnte der Anteil der Online-Umsätze am Einzelhandel bis zum Jahr 2021 auf 18 Prozent ansteigen. Diese Zahl basiert auf dem sogenannten „progressiven Szenario“ der Untersuchung. Im Jahr 2015 hatte der Anteil noch bei 8,3 Prozent gelegen. Im „Basisszenario“ – also dem wahrscheinlicheren Fall – wird der E-Commerce-Anteil etwas moderater steigen und 2021 bei 14 Prozent liegen. Das entspricht einem jährlichen Anstieg von über 9 Prozent. Weiterlesen auf

https://www.ecommerce-leitfaden.de/

 

Gegen Geoblocking im E-Commerce: EU will Grenzen beim Online-Handel abbauen

Derzeit stehen potenzielle Kunden beim grenzüberschreitenden Online-Handel noch vor verschlossenen virtuellen Schlagbäumen. Laut dem slowakischen Wirtschaftsminister Peter Ziga erlaubt nur jede dritte E-Commerce-Website Kaufwilligen aus anderen EU-Ländern, bei ihr einzukaufen. Dieser Praxis des Geoblockings in Sachen Online-Handel wollen die EU-Mitgliedsstaaten künftig einen Riegel vorschieben. Weiterlesen unter

http://t3n.de/news/

 

Onlinehandel: Kleine Unternehmen müssen ihre Nische finden

Der E-Commerce in Deutschland wird maßgeblich von den drei großen Playern Amazon, OTTO und Zalando dominiert. Für kleine Unternehmen wird es immer schwieriger, gegen sie zu bestehen. Es ist daher wichtig, eine eigene Nische zu finden, in der man durch Alleinstellungsmerkmale punkten kann. Vor allem die Lebensmittelbranche bietet hierzu Gelegenheit. Wer das nicht schafft, wird sich gegen die immense Konkurrenz großer Konzerne nicht durchsetzen können und vom Markt verschwinden. Weiterlesen unter

https://e-commerce-blog.de

 

Online-Bezahldienst Paydirekt startet bei Media Markt und Saturn

Mit Paydirekt wollen die deutschen Banken Paypal Konkurrenz machen. Bislang läuft das bescheiden. Jetzt holt der Dienst zwei große Namen an Bord – gerade zum richtigen Zeitpunkt.

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/

 

Online-Shopping: 4 von 10 Einkäufen online

Online-Shopping ist für die meisten Verbraucher in Deutschland eine Selbstverständlichkeit. Vier von zehn Einkäufen werden lieber online getätigt. Aber: Immer noch kauft die Mehrheit der Befragten bevorzugt im klassischen Einzelhandel ein. Dies zeigen die Ergebnisse der einer Verbraucherbefragung des Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) und der Creditreform Boniversum GmbH. Weiterlesen unter

https://www.bevh.org/

Informationen zum Bezahlsystem paydirekt der deutschen Sparkassen und Banken

 

Bundesgerichtshof: Online nicht mehr Rechte als offline

Verbraucher sollen online nicht mehr Rechte haben als beim Einkauf im Laden. Wer im Internet bestellte Waren ausführlicher testet, als das im Geschäft möglich gewesen wäre, und sie dabei beschädigt, bekommt nicht den vollen Kaufpreis zurück, entschied der Bundesgerichtshof. Weiterlesen unter

http://t3n.de/news/

 

Starkes Wachstum beim Einkauf per Smartphone (M-Commerce) – die Kundenzufriedenheit wächst aber nicht mit

Eine Studie des Portals RetailMeNot zufolge wird der deutsche M-Commerce in diesem Jahr um 45% wachsen. Das bedeutet hohe Umsätze für Onlineshops, doch auch der stationäre Handel profitiert von diesem Trend. Längst sind aber noch nicht alle Unternehmen auf diese Entwicklung eingestellt. So sind viele Kunden noch unzufrieden mit den Shopangeboten für Smartphones. Wird hier nicht nachgebessert, gehen den Shops kostbare Kunden und damit Umsätze verloren. Weiterlesen unter

https://e-commerce-blog.de

 

Neue Online-Marketing-Studie zeigt Trends für Shop-Betreiber

Knapp 200 Online-Shops hat die Agentur Aufgesang Inbound Marketing zusammen mit den SEO-Experten von Searchmetrics untersucht und in einer Studie mit dem Titel „Online-Marketing bei deutschen Online-Shops 2016“ zusammengetragen. Neben dem Traffic aus Direktzugriffen wurde selbstredend auch die Relevanz von Suchmaschinen – inklusive Adwords und SEO –, Social Media, Verweisen sowie E-Mail und mehr untersucht.  Weiterlesen unter

http://t3n.de/news/

 

 

 

Der 9. Januar 2007 gilt als Geburtsstunde des iPhones. Heute, knapp zehn Jahre später, sind Smarthones als die mobilen Alleskönner nicht mehr aus unserem Alltag wegzudenken. Rund zwei Drittel der deutschsprachigen Bevölkerung gehen mittlerweile über ihr Smartphone ins Netz. Und ein wachsender Anteil nutzt die Geräte auch, um damit die Technik im eigenen Haus zu steuern. Mittlerweile lässt sich ein erheblicher Teil der Haustechnik mobil über Smartphones und Tablets regeln – von Elektrogeräten über Rollläden bis hin zur Heizung.

Das Interesse in Deutschland am vernetzten Heim ist groß. Das zeigt die Smart Home Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK). 72 Prozent der Bundesbürger sind demnach von dem Konzept „Smart Home“ überzeugt. Rund ein Viertel besitzt bereits ein Smart-Home-Produkt. Beim Kauf eines Smart-Home-Systems legt mehr als die Hälfte der Deutschen Wert darauf, mit der neuen Technik die Energieeffizienz zu verbessern. Ebenfalls ein wichtiges Kriterium für die Kaufentscheidung ist die Sicherheit. Rund 49 Prozent möchten in Überwachungssysteme investieren. Jeder Dritte setzt auf intelligente Haushaltsgeräte wie per App gesteuerte Waschmaschinen und Trockner. So lässt sich schon vom Arbeitsplatz der Waschgang starten, zuhause wartet dann die saubere Wäsche.

Vor allem in Sachen Energieeffizienz machen sich die Smart-Home-Systeme bezahlt. „Erhebliches Einsparpotenzial bieten zum Beispiel Heizthermostate, die die Temperatur einzelner Räume regeln, oder intelligente Stromzähler“, erklärt Sabine Schmitt von der LBS. „Wer ohnehin energetisch saniert, sollte an entsprechende Smart-Home-Lösungen denken.“ Mit reiferen Technologien werden die Lösungen auch erschwinglicher: „Komplizierte und teure Systeme sind pragmatischen Lösungen gewichen. Die meisten Geräte lassen sich über eine einzelne App steuern“, sagt Schmitt.

So viel kostet das Smart Home

Wie tief man für das vernetzte Haus in die eigene Tasche greifen muss, hängt ganz vom Umfang des Systems ab. Bei einem Neubau oder einer Komplett-Renovierung bietet sich eine vollständige Automatisierung des Haushalts durch eine kabelgebundene Lösung an. Dabei werden alle Smart-Home-Geräte miteinander verkabelt. Für diese Variante sollten Hausbesitzer etwa 10.000 bis 30.000 Euro einkalkulieren.

Einen preisgünstigen Einstieg bieten drahtlose Systeme, die man bereits für wenige hundert Euro nachrüsten kann. Funk-Heizkörperthermostate, die sich etwa über das Smartphone mobil steuern lassen, gibt es bereits für knapp 50 Euro.

Smart Home: Was ist möglich, was nicht?

Ein intelligentes Zuhause wertet nicht nur die eigenen vier Wände auf, sondern steigert dank einfacher, zentraler Steuerung auch den Wohnkomfort – egal ob im Eigenheim oder der Mietimmobilie. Bei der technischen Umrüstung haben Eigentümer und Mieter allerdings unterschiedliche Handlungsfreiheit.

Hauseigentümer

Eigenheimbesitzern sind bei der technischen Ausstattung ihrer Immobilie keine Grenzen gesetzt. Von drahtlosen Nachrüst-Systemen bis hin zur fest verkabelten Komplettlösung ist alles möglich. Gerade bei Neubauten lohnt es sich, das Eigenheim bereits komplett zu vernetzen. Denn die Investition zahlt sich aus: Der Alltag wird bequemer und Eigentümer optimieren so außerdem ihren Energieverbrauch, zum Beispiel mit energiesparender Beleuchtung, programmierbarer Rollladensteuerung oder Temperaturreglern für einzelne Räume.

Wohnungseigentümer

Etwas eingeschränkter sind Smart-Home-Nutzer in Eigentumswohnungen. Das in Mehrfamilienhäusern geltende Wohneigentumsrecht und die darin verankerte Teilungserklärung regeln, was in den eigenen vier Wänden verändert werden darf. So zählen etwa Außenfenster und Eingangstüren, aber unter Umständen auch Heizkörper, Zuleitungen und Heizkörperventile häufig zum Gemeinschaftseigentum. In diesem Fall bedürfen Veränderungen der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft.

Mieter

Auch Mieter können ihre Wohnung schon mit schnellen, einfachen Lösungen zum Smart Home umgestalten, etwa mit Zeitschaltuhren für Rollläden oder einer zentralen Steuerung der Wohnungsbeleuchtung. Wer etwas größere Veränderungen plant, zum Beispiel fest verbaute Schalter oder Motoren einsetzen möchte, sollte den Vermieter vorab informieren. Das gilt auch für Änderungen an der Installation wie den Austausch von Heizungsthermostaten. Da Mieter grundsätzlich verpflichtet sind, Veränderungen an der Wohnung beim Auszug wieder rückgängig zu machen, empfiehlt sich der Einsatz rückbaufähiger Geräte.

Achten Sie auf Datensicherheit

Geschlossene Smart-Home-Systeme, also Komplettlösungen von einem einzigen Hersteller, lassen sich meist über ein zentrales Steuerelement im Haus bedienen. Dadurch sind sie bestmöglich vor Fremdzugriffen geschützt. Wer ein offenes System wählt, ist etwas flexibler. Denn bei dieser Variante können Geräte unterschiedlicher Hersteller miteinander vernetzt und über ein Smartphone gesteuert werden. Je mehr Geräte per App miteinander kommunizieren, desto größer ist allerdings das Potenzial für Hacker-Angriffe. Achten Sie daher auf Firewalls und Virenschutz sowie eine Verschlüsselung sensibler Daten.

Quelle: LBS – Infodienst Bauen und Finanzieren

Deichmann, ADLER Modemärkte, Druckerei flyeralarm und der Erstligist Borussia Mönchengladbach jetzt mit dem Online-Bezahlverfahren paydirekt, Modeunternehmen Walbusch folgt.

Paydirekt, das Online-Bezahlverfahren der deutschen Banken und Sparkassen, ist nun auch im Online-Shop des Schuheinzelhandelsunternehmens Deichmann verfügbar. „Wir freuen uns, unseren Service für unsere Kunden zu erweitern und ihnen jetzt diesen zusätzlichen Zahlungsweg anzubieten“, so Holger Olthoff, Leiter e-Commerce Deichmann SE, anlässlich der Einführung. Zum Weihnachtsgeschäft baut paydirekt das Angebot im Fashion-Bereich mit dem Marktführer im europäischen Schuheinzelhandel damit weiter aus. Jüngst hatten bereits die ADLER Modemärkte das Zahlverfahren freigeschaltet und das Modeunternehmen Walbusch angekündigt, paydirekt als Zahlart anzubieten.

Darüber hinaus wird auch der Europa-Park in Rust als Deutschlands größter Freizeitpark paydirekt integrieren. Nach der Ankündigung im November hatten zuletzt die Online-Druckerei flyeralarm und der Erstligist Borussia Mönchengladbach das Zahlverfahren zum Weihnachtsgeschäft live geschaltet.

Niklas Bartelt, Geschäftsführer paydirekt GmbH, verantwortlich für Produkt und Markt, zur aktuellen Entwicklung: „Wir sind gut auf Kurs. Der Ausbau unseres Händlerportfolios setzt sich auch weiterhin mit einer hohen Dynamik fort. Und das über alle Branchen und Händler-Größen hinweg.“ Aktuell bieten bereits rund 500 Online-Shops paydirekt an. Seit dem Abschluss der Einführungsphase im April 2016 hat sich die Shop-Anzahl damit nahezu verzehnfacht.

Mit mehr als 50 Millionen Online-Banking-fähigen Girokonten bietet das Verfahren dem Online-Handel ein hohes Umsatzpotential. Der direkte Zahlungseingang und eine Zahlungsgarantie bieten für die Shopbetreiber außerdem entsprechende Liquiditätsvorteile. Indirekte Kosten wie zum Beispiel für Mahn- und Inkassowesen entfallen. Sensible Daten bleiben in der sicheren Umgebung des Online-Banking. Im Vergleich zu anderen Zahlverfahren erhalten Drittanbieter keine Einsicht, weder in Warenkorbdaten, noch in Käuferprofile. Seit dem Beitritt der Sparkassen Ende April 2016 hatte sich paydirekt auf den Ausbau des Händlerportfolios konzentriert.

Über paydirekt

Als Dienstleister im Auftrag der deutschen Banken und Sparkassen ist die paydirekt GmbH verantwortlich für den Aufbau, den Betrieb und die Weiterentwicklung von paydirekt, dem neuen Bankenstandard für Zahlungen im Internet. Im Fokus steht dabei der Verbraucherwunsch nach leichter, durchgängiger Bedienung auf Basis der Sicherheitsanforderungen der deutschen Banken und Sparkassen. paydirekt ist bis dato das einzige Online-Bezahlverfahren, das direkt mit dem Girokonto der Kunden verknüpft ist und unterliegt damit den Regularien der deutschen Kreditwirtschaft, die als die strengsten weltweit gelten – beispielsweise im Hinblick auf den Datenschutz. Dem Online-Handel bietet paydirekt eine ausgereifte Systemarchitektur mit entsprechender Programmierschnittstelle (API). Außerdem erhält der Online-Handel durch die enge Verzahnung mit den Systemen der beteiligten Banken und Sparkassen eine attraktive Alternative zu bestehenden Online-Bezahlverfahren.

Weiterführende Informationen: www.paydirekt.de

Gut zu wissen: Spenden an die Richtigen

Traditionell wird in der Vor-Weihnachtszeit zu Spenden für Bedürftige in Deutschland und der ganzen Welt aufgerufen. Ob per Post, per Mail, per TV und Radio oder mit der Sammelbüchse auf der Straße – überall wird gesammelt. Schauen Sie aber genau hin, um seriöse von unseriösen Spendensammlern/Organisationen zu unterscheiden. Wegweiser durch den Spendendschungel ist das Spendensiegel des DZI. Weitere Informationen dazu hier

http://www.dzi.de/spenderberatung/das-spenden-siegel/

 

Gut zu wissen: Jahresend-Check

Alle Förderungen mitgenommen? Noch ist Zeit, um die eigenen Finanzen zu checken und staatliche Förderungen für dieses Jahr mitzunehmen. Denken Sie an vermögenswirksame Leistungen, die fast jedem Arbeitnehmer gewährt werden und jährlich 480 Euro plus bis zu 470 Euro Arbeitnehmer-Sparzulage bringen. Und wer einen Bausparvertrag hat, kann die Wohnungsbauprämie auch zwei Jahre rückwirkend beantragen.

 

Gut zu wissen: Datenschutz auch beim Papiermüll

Fast täglich wird man ermahnt, Passwörter häufig zu wechseln und auch entsprechend schwierig aufzubauen. Aber was ist eigentlich mit alten Rechnungen, Kontoauszügen, Bestellformularen? Diese landen oft im Papiermüll und enthalten nicht selten gut lesbar Namen und Anschrift, manchmal auch noch Geburtsdatum und weitere sensible Daten. Achten Sie auch beim Papiermüll auf Datenschutz und entsorgen diesen so, dass niemand Ihre Daten wiederherstellen und diese unbefugt benutzen kann. Persönliche Unterlagen sollten Sie möglichst geschreddert entsorgen.

 

Gut zu wissen: Bestellprinzip bei Wohnungsvermietung

Auch wenn Ihnen Bekannte, Nachbarn, Makler etwas anderes erzählen wollen, es bleibt bei der neuen gesetzlichen Regelung bei Wohnungsvermietungen: Der, der bestellt, bezahlt auch die Rechnung. Das heißt, Mieter müssen den Makler nur bezahlen, wenn sie ihn bestellt haben.

 

Gut zu wissen: Von wegen „Kontrollierter Anbau“

Formulierungen wie „aus kontrolliertem Anbau“ oder „kontrollierte Qualität“ sollen den Eindruck erwecken, ein besonders gutes Produkt zu kaufen. Lassen Sie sich nicht von solchen Begriffen täuschen: Es gibt weder unkontrollierten Anbau noch unkontrollierte Qualität. Verlassen Sie sich lieber auf Siegel und geschützte Begriffe. Einen Überblick gibt es unter

www.label-online.de


Gut zu wissen: Kindersicherung für Tablet, Smartphone und Computer

Woran Eltern denken sollten, wenn sie Tablet, Smartphone und Computer kindersicher einrichten möchten, hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hier kurz zusammengefasst.

https://www.bsi-fuer-buerger.de


Gut zu wissen: Was sind eigentlich Cookies?

Für eine sichere Internet-Nutzung wird oft empfohlen, Browserverlauf und Cookies zu löschen. Cookies sind kleine Dateien, in denen Informationen über Seitenaufrufe gespeichert werden. Warum man Cookies löschen sollte und wie man das macht, sehen Sie in diesem Video unter

https://www.verbraucher-sicher-online.de/


Gut zu wissen: Rücknahme von elektrischen Altgeräten im Handel

Seit 24. Juli sind Einzel-, Fach- und Online-Händler verpflichtet, elektrische Altgeräte zurückzunehmen. Bei großen Geräten gilt das Tauschprinzip „Alt gegen neu“. Kleine Geräte (bis 25 Zentimeter Länge) sind auch dann zurückzunehmen, wenn nichts Neues gekauft wird. Ausführliche Informationen dazu gibt es unter

http://www.verbraucherzentrale.nrw


Gut zu wissen: Geld abheben im Ausland

Wenn Sie im Ausland Geld abheben ist Vorsicht geboten. Schauen Sie besser zweimal hin: Wenn im Display das Angebot „Sofort-Umrechnung in Euro“ erscheint, fallen meist hohe Gebühren an. Genauso ist es auch beim Bezahlen an ausländischen Ladenkassen. Wählen Sie in jedem Falle die Umrechnung in Landeswährung. Das gilt für die Abhebung am Automaten wie auch das Bezahlen im Ladengeschäft. Den kompletten Artikel finden Sie unter

https://www.test.de


Gut zu wissen: So viel Trinkgeld ist angemessen

Wer kennt es nicht: Das Mittagessen im Restaurant war vorzüglich, der Service freundlich und schnell. Das möchte man auf keinen Fall ungeachtet lassen. Doch welche Honorierung ist angemessen? In Deutschland gibt man im Restaurant meist 10 Prozent Trinkgeld, wenn man mit Speisen und Service zufrieden war. Das gilt aber nicht in jedem Fall für andere Länder. In den meisten asiatischen Ländern zum Beispiel ist es unüblich, Trinkgeld zu geben. In der Türkei oder den USA dagegen wird regelrecht mit dem „Tip“ gerechnet. So werden in den USA ca. 15-20 Prozent Trinkgeld erwartet. Was in anderen Ländern so üblich ist, finden Sie hier

http://www.hinundweg.de

13.12.2016

Mobiles Bezahlen ist nur der Anfang: Alipay – ein digitales Ökosystem wartet auf neue Kunden

Es klingt zunächst mal nicht bedrohlich: Der Schweizer Zahlungsdienstleister SIX Payment Services öffnet seine Terminals für die chinesische Bezahllösung Alipay. Chinas größter Anbieter im mobilen Zahlungsverkehr erhält damit Zugang zu rund 220.000 Händlern in der Schweiz, Luxemburg, Österreich und Deutschland. Damit ziele das Unternehmen auf chinesische Touristen, so die Beteiligten. Doch im Hintergrund spinnt Alipay ein immer dichteres Netz an Kooperationen. Weiterlesen unter

http://www.it-finanzmagazin.de

 

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Beiträge zu den Themen Payment / Mobile Payment zur Verfügung. Natürlich stellt die Sammlung nicht in jedem Fall unsere Standpunkte dar. Sie soll Ihnen, wenn Sie sich für das Thema als Händler oder Verbraucher interessieren, einen kleinen Überblick verschaffen. Die Seite nimmt nicht für sich in Anspruch, vollständig zu sein oder alle Aspekte widerzuspiegeln.

 

03.11.2016

Die Zukunft des Payment in der digitalen Welt

Mühevolles Münzenzählen an der Supermarktkasse, die Suche nach einem dringend benötigten Geldautomaten – diese und andere Szenarien rund um das Bezahlen sollen nach Meinung vieler Experten, Unternehmen und Kunden bald der Vergangenheit angehören. Neue technische Entwicklungen verschiedenster Firmen drängen in letzter Zeit auf den Markt und zeigen Möglichkeiten auf, wie es anders geht. Das Zauberwort lautet „Digital“ – auf unterschiedlichen Wegen, aber immer ohne das altbekannte Bargeld und auch ohne das umständliche Prozedere mit Geheimzahl oder Unterschrift bei der Kartenzahlung. Doch was bietet die Branche in dieser Hinsicht? Welches Unternehmen hat in Sachen digitales Bezahlen die Nase vorn? Weiterlesen unter

https://www.xing.com/news/insiders/

25.10.2016

Frische Hinweise auf Apple-Pay-Start in Deutschland

Apple bereitet sich auf die Einführung des kontaktlosen Bezahldienstes auf dem deutschen Markt vor – zumindest auf seiner Support-Website. Und das war nicht der erste Hinweis. Weiterlesen unter

http://m.heise.de/

 

17.10.2016

Zahlungsdienstleister Worldline will eine bargeldlose Welt

Der Zahlungsdienstleister Worldline ist zweifelsfreier Gewinner einer Entwicklung, die immer mehr Fahrt aufnimmt: Das Bargeld bekommt einen zunehmend schweren Stand. Die Europäische Zentralbank (EZB) wird den 500-Euro-Schein abschaffen. In vielen europäischen Ländern gibt es Höchstgrenzen für Barzahlungen. In Frankreich kann in Geschäften nur noch bis 1000 Euro bar bezahlt werden. Weiterlesen unter

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/

 

07.10.2016

Mobile Payment ist (noch) Nische

Weder in den USA noch in Europa haben Lösungen wie Apple Pay oder Samsung Pay bis dato den Durchbruch geschafft. Nun droht den Payment-Apps noch mehr Konkurrenz. Weiterlesen unter

http://www.internetworld.de/mobile/payment/

 

7.07.2016

Nachlese zur DK-Infoveranstaltung am 28. Juni 2016: Expertenforum zur Geschichte und Zukunft des kartengestützten Zahlungsverkehrs

Die Kreditwirtschaft ist ständigem Wandel unterworfen. Aktuelle Entwicklungen, wie Regulierungen durch den Gesetzgeber oder auch Trends, wie die ständig voranschreitende Digitalisierung, wirken sich auf die Anforderungen des Marktes und der Verbraucher unmittelbar aus. Auch der Wettbewerb durch Start-Ups, Fintechs und nationale wie internationale Konkurrenten nimmt kontinuierlich zu. Weiterlesen unter

https://die-dk.de/zahlungsverkehr

 

 

Kunden der Deutschen Lufthansa AG können ab sofort ihre Flüge mit giropay als neues Online-Bezahlverfahren auf lufthansa.com bezahlen.

Damit erweitert die größte deutsche Fluggesellschaft ihr Angebot um ein weiteres, beliebtes und kostenloses Online-Bezahlverfahren. Kunden werden direkt von der Bezahlseite zum Online-Banking ihrer teilnehmenden Bank oder Sparkasse weitergeleitet. Dort melden sie sich mit ihren gewohnten Zugangsdaten an und führen die Überweisung durch. Sensible Daten bleiben so geschützt und sind für Dritte uneinsehbar.

„giropay als Online-Überweisungsverfahren von deutschen Banken und Sparkassen steht für Seriosität und Zuverlässigkeit“, sagt Giuseppe Pavia, Manager Payment Solutions & Costs bei der Deutschen Lufthansa AG. „Für unsere Entscheidung zugunsten von giropay spielte die Zahlungsgarantie eine wichtige Rolle. Zudem profitieren wir vom schnellen Geldeingang, einer einfachen technischen Integration und über 35 Millionen potenziellen Online-Banking Nutzern.“

„Wir freuen uns sehr, dass wir mit der Deutschen Lufthansa AG eine der größten Fluggesellschaften der Welt als Kunden gewinnen konnten“, so Joerg Schwitalla, Geschäftsführer giropay GmbH. „Sie befördert jährlich über 60 Millionen Passagiere und fliegt rund 200 Ziele weltweit an. Dass sich ein international so erfolgreiches Unternehmen für uns entschieden hat, zeigt unsere Stärke im hart umkämpften Markt für Online-Bezahlverfahren.“

Wenn Sie Ihr Auto auf einem Kundenparkplatz abstellen, beachten Sie die vorgegebene Parkzeit. Sonst kann es teuer werden.

Verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge bieten häufig Anlass zu großem Ärger. Selbst wenn nicht gleich Feuerwehrzufahrten oder sonstige Rettungswege blockiert werden, kann davon doch eine erhebliche Störung ausgehen.

Der Fall
Ein Pkw hatte die zulässige Höchstparkdauer von 90 Minuten auf einem Kundenparkplatz überschritten. Weder Fahrer noch Halter waren auf die Schnelle zu ermitteln. Der Grundstücksbesitzer ließ deswegen das Auto von einer darauf spezialisierten Firma abschleppen. Im Anschluss daran entwickelte sich ein Streit, ob der Fahrzeughalter, der in dieser Situation nicht der Fahrer gewesen war, für die Kosten aufkommen müsse.

Autos auf einem Parkplatz
Das unbefugte Abstellen eines Kraftfahrzeuges auf einem privaten Anwesen stellt eine sogenannte verbotene Eigenmacht dar, für die sowohl der Fahrer als auch der Halter verantwortlich sind. Der Grundstücksbesitzer kann eine sofortige Beseitigung der Störung verlangen. Wenn er den Pkw abschleppen lässt, dann entspricht das dem objektiven Interesse und mutmaßlichen Willen des Fahrzeughalters. So entschied es der Bundesgerichtshof (Bundesgerichtshof, V ZR 102/15).

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS
Bild: Pixabay/fill

In der Danke-Sonderauslosung der Sparlotterie der Sparkassen gibt es wieder viel zu gewinnen.

Am 15. Dezember 2016 werden neben den üblichen Geldgewinnen mit Gewinnchancen von bis zu 100.000 Euro zusätzlich noch drei VW Touran, 30 Smartphones vom Typ iPhone 7 sowie 280 Saturn-Einkaufsgutscheine im Wert von jeweils 150 Euro verlost.

Allein im November entfielen Gewinne im Wert von 24.625 Euro auf Wittener Sparer.

Alle Sparlotterie-Teilnehmer können sich über die ausführlichen Ergebnisse der Ziehung in allen unseren Filialen oder direkt im Internet informieren:

www.sparkasse-witten.de

Bei jedem 6-Euro-Los der Sparlotterie werden 4,80 Euro dem eigenen Sparkonto gutgeschrieben. Ein Viertel des Lotteriebeitrags kommt gemeinnützigen Projekten in der Region zugute. Daueraufträge zur regelmäßigen Teilnahme an der Sparlotterie können an allen Standorten der Sparkasse Witten eingerichtet werden oder per Online-Banking.

Mit der Funktion Fotoüberweisung in unseren Apps Sparkasse und Sparkasse+ können Sie Rechnungen und Überweisungsträger einfach in der App mit dem Smartphone abfotografieren. Die zahlungsrelevanten Daten werden automatisch erkannt und dann direkt in den Überweisungsauftrag übertragen. Das lästige Abtippen gehört der Vergangenheit an, die ellenlange IBAN verliert so ihren Schrecken.

Fotografieren Sie einfach die vorliegende Rechnung mit der Foto-App und ergänzen Sie Ihre IBAN und TAN. Schon ist die Überweisung auf dem Weg zum Empfänger.

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Für die Nutzung der Fotoüberweisung benötigt man ein onlinefähiges Girokonto sowie das neueste Update der Sparkassen-Apps.

Die Sparkassen-Apps Sparkasse und Sparkasse+ haben ein umfangreiches Update erhalten. Damit stehen 4,5 Millionen Nutzern der Apps neben dem frischen Design auch neue Funktionen zur Verfügung.

Im Vordergrund steht dabei die neue Funktion Kwitt. Mit Kwitt kann man schnell und einfach per Handy Geld an Freunde überweisen.

 

Nutzer, welche die Funktion Kwitt in ihrer App freigeschaltet haben, können ganz einfach über die Kontaktliste ihres Smartphones Geld an andere senden oder anfordern. Bis zu 30 Euro sogar TAN-los. 100 Euro können maximal pro Tag so versandt werden. Wenn eines der Limits überschritten wird, kann Kwitt trotzdem mit TANs verwendet werden.

Auch Personen, die nicht Sparkassen-Kunden sind, können Kwitt nutzen, um Geld zu empfangen, indem sie ihre Empfänger-IBAN auf einer Website bereitstellen. Das ist für alle deutschen IBANs möglich.

Kwitt kommt beispielsweise für Freunde infrage, die sich eine Restaurant-Rechnung oder ein Geschenk teilen wollen oder für den privaten Verkauf in online-Portalen.

Kwitt wird den Kunden aller teilnehmenden Sparkassen für die Betriebssysteme Android und iOS zur Verfügung stehen. Für die Nutzung von Kwitt benötigt man ein onlinefähiges Girokonto sowie das neueste Update der Sparkassen-Apps.