Was tun, wenn die extra bestellten Spezialisten für Wärmemessung komplett falsche Werte liefern?

Grob daneben gelegen

Grob daneben ist hier grob fahrlässig

Fehler macht ja jeder mal. Von einer Spezialfirma sollte man allerdings erwarten dürfen, dass zumindest keine groben Schnitzer passieren. Das hatte auch ein Hauseigentümer gedacht, der ein Ablese-Unternehmen mit der Feststellung des Wärmeverbrauches seiner Mieter beauftragte.

Statt aber des wirkichen Vorjahreswertes registrierte die Firma einen völlig falschen Wert. Der wurde natürlich dann zur Grundlage für die – nun ebenfalls falsche – Abrechnung mit dem Mieter. Nach einiger Zeit fand der Eigentümer den Fehler heraus und forderte von dem Unternehmen den Ersatz des Schadens in Höhe von insgesamt rund 1.400 Euro.

Doch die Firma weigerte sich zu zahlen. Sie  berief sich auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sie von jeder Haftung bei Fehlern frei stellten. Das hatte allerdings nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS vor den Schranken der Justiz keinen Bestand. Das Gericht ging von einer groben Fahrlässigkeit aus und entschied, dass der Schaden zu ersetzen sei.
(AG Krefeld, Aktenzeichen 6 C 52/12)

Die Siegerteams
Die Siegerteams

Die Siegerteams

Am 31.01.2013 fand die lokale Siegerehrung des „Planspiel Börse 2012“ in unserem Veranstaltungscenter statt. 39 Wittener Schülerteams haben beim 30. Planspiel Börse um einen Platz auf dem Siegertreppchen gekämpft. Auch wenn am Ende die drei besten Teams geehrt wurden, haben alle Teilnehmer wertvolle praktische Erfahrungen in  Wirtschaftswissenschaften und Finanzthemen gewonnen. Denn beim Planspiel Börse lernen Jugendliche spielerisch den verantwortungsvollen Umgang mit Geld. Dafür wurde das Börsenspiel als Projekt der UN-Dekade „Bildung für Nachhaltige Entwicklung“ ausgezeichnet.

Platz 1
Als stolze Erstplatzierte, mit einem Depotgesamtwert von 51.890,79 Euro, durften sich  Jana Klinker, Darleen Konowalski, Malte Engelsberg und Patrick Clemens von der Hardenstein-Gesamtschule über ihre Urkunden und die Siegerprämie in Höhe von 300 Euro freuen. Trotz Kursschwankungen und unruhiger Finanzmärkte setzten die vier Schüler ihr Startkapital von 50.000 Euro auf ertragreiche Technologie-, Automobil- und Handelswerte, dazu zählten Cisco Systems, Volkswagen und Amazon.

Platz 2
Den zweiten Platz erzielten Frederik Günzel und Fabian Schulz von der Otto-Schott Realschule. Mit ihrem Depotgesamtwert von 51.701,23 Euro liegen die beiden Schüler nur knapp hinter den Erstplatzierten. Zu den klaren Favoriten gehörten Transport-, Automobil-, Internet- und Medienwerte, darunter Lufthansa, Volkswagen und Google Inc.. Für Ihre Strategie erhielten die Schüler neben ihren Urkunden einen Geldpreis in Höhe von 200 Euro.

Platz 3
Den dritten Platz in der Depotgesamtwertung belegten Pascal Lassner, Ahmet Celik, Justin Keysers und Sebastian Kraushaar von der Otto-Schott-Realschule. Gemeinsam erwirtschafteten die Schüler einen Depotgesamtwert von 51.409,34 Euro und gewannen 100 Euro. Sie setzten auf einen Mix verschiedener Werte. Dazu gehörten die Aktien Geox, Linde, Bayer und Air Berlin.

An die Schulen der Siegerteams wurden erstmals in dieser Spielrunde ebenfalls Geldpreise durch die Sparkasse Witten vergeben. Stellvertretend für die Schulen nahmen die spielbetreuenden Lehrer der Siegerteams die entsprechend gleichwertigen Geldpreise entgegen.

Nach der Übergabe der Urkunden und Geldpräsente beantwortete Christian Homberg, Leiter der Abteilung Vermögensmanagement, in lockerer Runde Fragen der Schüler zu Kapitalmarkt- und Wertpapierthemen.

Beim diesjährigen Planspiel Börse haben rund 41.100 Schülerteams europaweit teilgenommen. Zu den Branchen mit dem höchsten Umsatz zählten Automobile, Internet und Medien, Software, Handel und Chemie. Hervorzuheben sind die umsatzstärksten Werte Apple, Volkswagen, Google, Amazon und Adidas.

Die nächste Spielrunde des Planspiels Börse startet Anfang Oktober 2013. Dann gibt es die nächste Chance auf einen Sieg und attraktive Gewinne für Schüler und Schulen.

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Teures ParkenSein Auto ohne Erlaubnis auf einem fremden Parkplatz abzustellen, das ist eine riskante Angelegenheit. Denn der Eigentümer des Grundstücks darf nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS – bei entsprechender Vorwarnung – das Fahrzeug so lange zurückbehalten, bis der Betroffene die Abschleppkosten bezahlt hat.
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 30/11)

Der Fall:     Eine Frau stellte ihren PKW länger als erlaubt auf dem Kundenparkplatz eines Supermarkts ab. Der Betreiber hatte ausdrücklich mit einem für jedermann gut erkennbaren Schild darauf hingewiesen, dass unberechtigt geparkte Fahrzeuge kostenpflichtig entfernt würden. Dementsprechend wurde das Auto auch tatsächlich abgeschleppt und an einem sicheren Ort verwahrt. Es sollte erst wieder herausgegeben werden, wenn die Halterin 219,50 Euro dafür bezahlt. Doch diese dachte gar nicht daran und verklagte ihrerseits den Grundstücksbesitzer auf 3.758 Euro, weil sie ihr Auto über einen längeren Zeitraum nicht habe nutzen können.

Das Urteil:     Der Bundesgerichtshof entschied in letzter Instanz, dass der Parkplatzeigentümer das Recht gehabt habe, das Auto zurückzubehalten. Dieses Verhalten sei hier verhältnismäßig, obwohl der Wert des Fahrzeuges weit über dem der Abschleppkosten liege. Lasse man das nämlich nicht zu, so die höchste Berufungsinstanz, dann könne auf den Schuldner kein Druck mehr ausgeübt werden. Grundsätzlich müsse man feststellen, dass das Abschleppen „keine überraschende oder fern liegende Reaktion“ eines Grundstücksbesitzers darstelle, sondern nur „die Verwirklichung der deutlich sichtbaren Ankündigung auf dem aufgestellten Schild“.

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Bausparen

Wohneigentum ist auch Altersvorsorge

Die Mieten steigen und das Wohnen wird immer teurer. Auch deshalb rückt der Erwerb von Wohneigentum immer häufiger in die Überlegungen. Denn dann zahlt man die Miete quasi in die eigene Tasche und sorgt zugleich für später vor. Die niedrigen Zinsen erleichtern zusätzlich die Entscheidung, jetzt aktiv zu werden und haben die Nachfrag nach Häusern und Wohnung spürbar belebt.

Doch auch wer sich den Traum vom eigenen Heim erst später erfüllen kann, sollte jetzt handeln und sich das Zinstief von heute für morgen sichern. Denn niemand kann wissen, was ein Kredit in fünf oder gar zehn Jahren kosten wird.
Mit einem Bausparvertrag lassen sich dagegen niedrige Darlehenszinsen auch für die Zukunft festschreiben. Wenn man dann eine eigene Immobilie bauen oder kaufen will, steh für die Finanzierung ein garantiertzinsgünstiges Darlehen zur Verfügung. Bis dahin profitiert man innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen von der staatlichen Wohnungsbauprämie und derArbeitnehmersparzulage. Dadurch wird die eigene Sparleistung noch erhöht.

Am besten ist ein Wohn-Riester-Bausparvertrag, durch den man mit Hilfe der hohen staatlichen Zulagen und Steuervorteile noch weit schneller ans Ziel kommt. Diese Zulagen und Steuervorteile zahlt Vater Staat“ unabhängig von Einkommensgrenzen nicht nur in der Anspar-, sondern auch in der gesamten Tilgungsphase. Das eigene Heim ist damit auch viel eher schuldenfrei, wie auch Stiftung Warentest mehrfach bestätigt hat.

Wenn Sie dazu mehr wissen möchten, setzt sich gern ein Berater von uns mit Ihnen in Verbindung.

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Es muss "behaglich" sein

Urteil zur Raumtemperatur in Mietwohnungen

Wenn jemand eine beheizbare Wohnung mietet, dann müssen darin auch Temperaturen herzustellen sein, die ein durchschnittlicher Mensch als angenehm empfindet. Die Justiz spricht nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS bei 20 bis 22 Grad von einer so genannten „Behaglichkeitstemperatur“. Wird diese über einen längeren Zeitraum oder gar dauerhaft nicht erreicht, dann gibt es vom Vermieter unter Umständen Geld zurück.

(Amtsgericht Köln, Aktenzeichen 201 C 481/10)

Der Fall:     So richtig wohl fühlten sich die Mieter während der kalten Jahreszeit in ihrer Wohnung nicht. Wurden doch kaum jemals die 20 Grad Celsius erreicht, die sie sich als Minimum gewünscht hätten. Die Betroffenen führten ein genaues Wärmeprotokoll, mahnten den Eigentümer, Abhilfe zu schaffen, und kürzten schließlich die Miete. Ein weiterer Kritikpunkt war, dass man die Temperatur in den Räumen nicht unterschiedlich regulieren konnte. Der Vermieter verwies auf das Baujahr des Hauses (1964) und merkte an, man könne angesichts dieser Tatsache nicht den neuesten Stand der Heiztechnik erwarten.

Das Urteil:     Das Kölner Amtsgericht ließ in der Frage der Beheizbarkeit nicht mit sich reden. In den Haupträumen bestehe ein Anspruch auf 20 bis 22 Grad, in den Nebenräumen auf 18 bis 20 Grad. Und selbstverständlich müsse es auch möglich sein, die Räume unterschiedlich stark aufzuheizen, denn im Bad wünsche man es zum Beispiel normalerweise etwas wärmer als im Schlafzimmer. Im Urteil wurde deswegen festgelegt, dass die Miete in den Wintermonaten um 20 Prozent, in der Übergangszeit um 10 Prozent und im Sommer gar nicht gekürzt werden dürfe.

 
Untermieter ohne Erlaubnis

Untermieter ohne Erlaubnis

Der Eigentümer einer Immobilie hat das Recht zu erfahren, wer sich außer den regulären Mietern dauerhaft in seinem Haus oder seiner Wohnung aufhält. Deshalb muss vor einer Untervermietung natürlich seine Erlaubnis eingeholt werden. Das war auch einem Studenten bewusst, der sein Zimmer innerhalb einer Wohngemeinschaft weitervermietete. Er wandte sich an den Eigentümer, erhielt von diesem aber keine abschließende Auskunft. Stattdessen prozessierten beide Parteien wegen dieser Frage gegeneinander. Der Student vermietete im Laufe der Jahre trotzdem mehrfach unter, bis ihm dann selbst gekündigt wurde. Doch diese Kündigung hatte nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS letztlich keinen Bestand. Der Student habe sich, so das Gericht,  in einer Zwangslage befunden. Hätte er bis zum Erlass eines rechtskräftigen Urteils abgewartet, wären ihm in der Zwischenzeit die Einnahmen aus der Untermiete entgangen, mögliche Interessenten hätten sich anderweitig orientiert. Man müsse, meinten die Richter, immer die Umstände des Einzelfalls betrachten. Hier jedenfalls liege zwar eine Vertragsverletzung vor, doch sie rechtfertige keine Kündigung. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 74/10)

Sorgfältig sein!Ein bestandskräftiger Steuerbescheid kann nicht so ohne weiteres korrigiert werden. Bevor man also seine Steuererklärung beim Finanzamt abgibt, sollte man sich noch einmal vergewissern, ob wirklich alle relevanten Quittungen und Unterlagen beigelegt sind. Wie der Infodienst Recht und Steuern der LBS mitteilt, verlor ein Immobilienbesitzer so die Chance, Handwerkerleistungen abzuschreiben.

Der Fall 

Es war ein kleiner Fehler mit großen Folgen. Ein Steuerzahler hatte eine Handwerkerrechnung unter den Quittungen des Folgejahres einsortiert, obwohl er sie im zurückliegenden Jahr bereits bezahlt hatte. Das fiel ihm jedoch erst auf, als der Steuerbescheid bereits rechtskräftig war. Seine Bitte um Korrektur lehnte das Finanzamt ab. Es sei zwar sei grundsätzlich möglich, einen Bescheid beim nachträglichen Bekanntwerden von Beweismitteln oder Tatsachen zu ändern. In diesem Fall treffe den Steuerzahler aber ein grobes Verschulden. Dadurch habe er sich dieser Möglichkeit selbst beraubt.

Das Urteil des Finanzgerichts Münster (Aktenzeichen 11 K 4034/09 E)

Die Finanzrichter zeigten zwar großes Verständnis für den Betroffenen. So könne „sicherlich jedem einmal passieren, dass ein Beleg falsch zugeordnet wird“, hieß es in der schriftlichen Urteilsbegründung. Aus Gründen der Rechtssicherheit dürften aber bestandskräftige Steuerbescheide „nur unter sehr engen Voraussetzungen“ geändert werden. „Fehler, die erkennbar waren und hätten vermieden werden können“, seien aber als grob fahrlässig zu bewerten.

Da konnte sich der Steuerzahler nur noch ärgern – über sich selbst.

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

 

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Unsere Privatgirokonten sind mit einer ganz handfesten Sache jetzt noch besser ausgestattet: Servicegarantien, für die wir zahlen, wird die zugesagte Leistung nicht erbracht.

SG8_218x128Zum Beispiel die „Wir-halten-die-Termine-ein-Garantie“. Unser Versprechen dazu lautet: 
Wenn Sie mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner – oder einem anderen unserer Mitarbeiter – einen Beratungstermin vereinbart haben, halten wir diesen Termin pünktlich ein. Sollten Sie zum vereinbarten Termin länger als zehn Minuten auf Ihren Gesprächspartner warten müssen, erhalten Sie 5 Euro.

SG3_218x128Oder die „Schnelle-Kreditentscheidungen-Garantie“. Unser Versprechen für Privatkunden: 
Wir teilen Ihnen unsere Entscheidung zu einem Dispositions- oder Privatkredit inklusive Ihrer privaten Baufinanzierung – sofern uns dazu alle notwendigen Unterlagen vorliegen – spätestens am folgenden Arbeitstag mit. Wenn wir diese Frist nicht einhalten, erhalten Sie 5 Euro.

Mehr zu unseren Servicegarantien finden Sie unter https://www.sparkasse-wittende/servicegarantien.

s_urlaub_de_600x250 Änderung bei unserer Kreditkarte MasterCard Gold:

s_urlaub_de_218x151Durch einen Wechsel des Reiseportal-Dienstleisters konnten wir das Leistungspaket noch attraktiver gestalten.
Seit dem 01. Januar 2013 steht allen Karteninhabern unter www.s-urlaub.de ein spezielles Online-Reiseportal zur Verfügung.
Darüber kann man Pauschalreisen, aber auch Flüge, Hotels und Ferienhäuser buchen.

Wird die Buchung mit der Kreditkarte bezahlt, gibt es eine Rückvergütung von 5 Prozent des Preises.

Mehr dazu unter www.sparkasse-witten.de/mastercard_gold

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Service-Garantie_rot_600

Mit Jahresbeginn haben wir unsere Privatgirokonten mit einer ganz handfesten Sache noch besser ausgestattet: Servicegarantien, für die wir zahlen, wenn wir die zugesagte Leistung nicht erbracht haben.

SG5_218x128Da ist zum Beispiel die „Wir-sind-für-Sie-erreichbar-Garantie“. Unser Versprechen dazu: 
Senden Sie uns außerhalb der Geschäftszeiten ein Fax, eine E-Mail, eine Mitteilung über unsere Internet-Seite https://www.sparkasse-witten.de oder eine Nachricht über unseren Service „Telefon-Banking“, dann melden wir uns am nächsten Arbeitstag bei Ihnen über die von Ihnen hinterlegten Kontaktdaten. Versäumen wir das, erhalten Sie von uns 5 Euro.

Mehr dazu unter https://www.sparkasse-witten.de/servicegarantien.

SG2_218x128Dort finden Sie auch die „Blitzschnell-gute-Karten-Garantie“. Unser Versprechen dazu:
Ihre neue SparkassenCard oder Kreditkarte ist – bei entsprechender Bonität- innerhalb von acht Arbeitstagen produziert, geliefert und einsatzbereit. Trifft Ihre neue Karte später bei Ihnen ein, erhalten Sie 5 Euro von uns.

 

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app_icon_bankingMit der Version 2.0 werden die Sparkassen-Apps S-Banking und S-Finanzstatus umfangreich erweitert.

Neues Aussehen, neuer Name, mehr Leistung: Die neuen Sparkassen-Apps heißen „Sparkasse“ und „Sparkasse+“. Design, Struktur und der deutlich erweiterte Funktionsumfang haben eine große Anzahl Testanwender überzeugt. Sparkasse und Sparkasse+ beinhalten zukünftig auch den Filial- und Geldautomatenfinder sowie zahlreiche weitere Service-Funktionen. Und die nächsten Erweiterungen sind schon in Arbeit: Kunden, die z.B. das elektronische Postfach ihrer Sparkasse nutzen, werden in Kürze auch Dokumente, Nachrichten und Kontoauszüge über die Apps abrufen können.

Mit mehr 3,5 Millionen Downloads zählen Sparkassen-Apps, die auf S-Banking und S-Finanzstatus basieren, zu den erfolgreichsten mobilen Finanz-Applikationen für iOS, Android und Windows Phone.

Sparkasse und Sparkasse+ stehen ab dem 7. Januar 2013 im ersten Schritt für das iPhone und Android-Smartphones im Apple App Store bzw. Google Play Store zum Download zur Verfügung. Am Preis hat sich nichts geändert: Sparkasse ist kostenlos, die multibankenfähige Premium-Version der Smartphone-Variante von Sparkasse+ ist für kostengünstige 0,89 EUR (iPhone, Android) bzw. 0,99 EUR (Windows Phone) erhältlich. Die iPad-Variante von Sparkasse+ kostet ebenfalls weiterhin 1,79 EUR.

Bild der neuen Sparkassen Banking App

Die neuen Sparkassen-Apps heißen „Sparkasse“ und „Sparkasse+“

Alle aktuellen Neuheiten für iPhone, iPod touch sowie Android-Smartphones auf einen Blick:

  • S-Finanzstatus heißt zukünftig Sparkasse, S-Banking wird zu Sparkasse+
  • Neue Menüführung über eine komfortable Sidebar-Navigation
  • Filialfinder: Kartenansicht mit Anzeige Ihrer Sparkassenfiliale/n
  • Geldautomatenfinder: Kartenansicht mit Anzeige von Sparkassengeldautomaten in der Nähe.
  • Mitteilungen und Informationen der Sparkasse Witten
  • Börseninformationen: Anzeige von Börsennews, Kursen, Devisen
  • Anzeige unserer Kontaktdaten, Öffnungszeiten etc. sowie Vereinbarung von Gesprächsterminen direkt aus der App

Die funktionale Erweiterung der Apps für Windows Phone sowie für die iPad Variante analog zur iPhone- bzw. Android-Version ist in Vorbereitung. Das Update 1.8.0 der Windows Phone Version umfasst zunächst diese Änderungen: S-Finanzstatus heißt zukünftig Sparkasse, S-Banking wird zu Sparkasse+, Windows Phone 8 Kompatibilität, Unterstützung aller Auflösungen und Kacheln, BLZ/BIC-Vervollständigung, Vervollständigungsfunktion bei der Kontoeinrichtung und bei Transaktionen. Bei der iPad Version erfolgt im ersten Schritt nur die Umbenennung auf die neuen Bezeichnungen Sparkasse und Sparkasse+.

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Im Auftrag des Wirtschaftsmagazins Focus-Money besuchten unangekündigte Testkunden des Instituts für Vermögensaufbau (IVA) im Herbst 2012 folgende fünf Wittener Geldinstitute: Deutsche Postbank AG, Commerzbank AG, Volksbank Bochum Witten eG, Deutsche Bank AG – und die Sparkasse Witten. Die bestens geschulten Experten gaben jeweils vor, eine neue Hausbank zu suchen, da sie erst kürzlich in Witten zugezogen seien. Sie wollten sich auch über Altersvorsorge und Vermögensaufbau informieren.

Die Schwerpunkte der Recherchen lagen bei Kriterien wie Erst- und Folgekontakt, Kundenpflege, Gesprächsatmosphäre, Fachwissen Produktangebot und Konditionen. 101 Kriterien waren es im Detail, die überprüft wurden. Bei der Auswertung durch die IVA-Experten kristallisierte sich die Sparkasse Witten klar als Testsieger heraus, unangefochten als einzige Bank mit einer Eins vor dem Komma.

„Viele Sieger fallen nach ihrem Triumph in ein tiefes Leistungsloch. Nicht so die Sparkasse Witten: Nachdem sie bereits beim CityContest 2011 den ersten Platz belegt hatte, kletterte sie auch diesmal wieder ganz oben auf das Siegertreppchen. In den Bereichen ‚Vor- und Nachbetreuung‘, ‚Atmosphäre‘, ‚Kundengerechtigkeit‘ und ‚Sachgerechtigkeit‘ verdiente sie sich sogar eine Eins vor dem Komma. Die Sparkassen-Profis ermittelten zielsicher das passende Kontomodell und deckten außerdem Lücken in der Altersvorsorge und der Risikoabsicherung auf.“ so lautet das Fazit von Focus-Money.

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Ulrich Heinemann (rechts), stv. Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten, und sein Mitarbeiter Olaf Michel, Leiter des Privatkundenbereichs, freuen sich über die erfolgreiche Titelverteidigung der Auszeichnung „Beste Bank Witten“ der Experten von Focus-Money.

Ulrich Heinemann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten, zum Ergebnis der Focus-Money-Testkaufstudie „CityContest Witten 2012“:„Ich freue mich über das positive Ergebnis – und, dass den Experten von Focus-Money das Thema Kundenorientierung genau so wichtig ist, wie uns. Schließlich sind Nähe, Kompetenz und Freundlichkeit bei der Sparkasse Witten kein Zufall. Mit insgesamt 17 Standorten in Witten bieten wir weit mehr Geschäftsstellen, als alle anderen Kreditinstitute in Witten zusammen. Diese Kundennähe ist für uns Verpflichtung und Ansporn, denn die Wittener sollen uns auch in Zukunft als ihre ‚Nummer Eins’ sehen.“

Olaf Michel, Leiter des Privatkundenbereichs der Sparkasse Witten: „Unsere über einhundert Beraterinnen und Berater wissen, was sie tun und orientieren sich dabei an den finanziellen Wünschen, Träumen und Zielen unserer rund 55.000 Kunden. Wir nennen das ‚Sparkassen-Finanzkonzept‘ – eine Strategie, die konsequent und individuell auf die Ziele des Kunden ausgerichtet ist. Mit unserem Know-how und einer gemeinsam mit dem Kunden entwickelten Planung haben wir schon viele Wünsche und Ziele unserer Kunden realisiert. Und was die attestierte Freundlichkeit angeht: Wir freuen uns auf jeden Kunden!“

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