In Nordrhein-Westfalen wurde im vergangenen Jahr 62.362 mal in Wohnungen eingebrochen. Für die Betroffenen ist dies oft eine beunruhigende Erfahrung, die sie lange Zeit nicht vergessen. Die Diebe schlagen im Schutz der Dunkelheit zu, aber auch tagsüber, wenn niemand zu Hause ist. Der bundesweite Tag des Einbruchschutzes am 30. Oktober erinnert daran, wie man sich schützen kann.

Bei Wohnungseinbrüchen kam in Deutschland allein im Jahr 2015 eine Gesamtschadensumme von 530 Millionen Euro zusammen. Damit es gar nicht erst soweit kommt, lassen sich gegen einen Einbruch Vorsichtsmaßnahmen treffen.

Noch vor der Alarmanlage empfehlen sich mechanische Sicherungen, die Einbrecher nicht geräuschlos überwinden können und deren Ausschalten sehr zeitaufwendig ist. Hierzu zählen Querriegel-Schlösser mit Sperrbügel sowie stabile Türschilder und Schließbleche. Auch Licht steigert das Risiko für die Einbrecher. Mit Hilfe von Zeitschaltuhren und Beleuchtungsanlagen innerhalb und außerhalb des Gebäudes kann der Eindruck erweckt werden, dass jemand zu Hause ist. Bäume und Sträucher sollten zurück geschnitten werden, damit das Haus zu sehen ist. Nachbarn sollten gebeten werden, den Briefkasten zu leeren. Die Westfälische Provinzial ist Gründungsmitglied des gemeinnützigen Netzwerks „Zuhause sicher“. Die Homepage des Netzwerks www.zuhause-sicher.de bietet für alle Ratsuchenden eine gute Orientierung.

Hausratversicherung deckt finanzielle Folgen ab

Sollte dennoch eingebrochen werden, muss dies so schnell wie möglich bei der Polizei und der Versicherung gemeldet werden. Die Hausratversicherung deckt finanzielle Folgen ab, die aus einem Einbruch sowie aus Vandalismus infolge eines Einbruchs entstehen. Hierzu zählt neben dem Ersatz des Diebesguts auch die Reparatur von beschädigten Schlössern, dem Mauerwerk und Fenstern. Ist beim Verlassen der Wohnung ein Fenster auf Kipp stehen gelassen worden, wurde es dem Einbrecher sehr leicht gemacht. In solchen Fällen wird die Versicherung den Einzelfall prüfen. Je nach Situation und Vertrag wird sie einen Teil des Schadens übernehmen.

Damit nach einem Einbruch der Wert der gestohlenen Gegenstände exakt ermittelt werden kann, empfiehlt es sich, Kaufbelege aufzubewahren und Fotos vor allem von Schmuck und Wertsachen zu machen. Auch hat es sich bewährt Inventarlisten zu erstellen. Im Vertrag stehen die Entschädigungsgrenzen für Bargeld, Schmuck und andere Wertsachen. Deshalb sollte man sich überlegen, besonders wertvolle Sachen in ein Bankschließfach oder einen Safe zu schließen.

Hinter diesem etwas kryptischen Begriff steckt eine sehr sinnvolle Sache für Eltern. Unser Partner, die HanseMerkur Versicherung, bietet darunter eine Krankenhauszusatzversicherung für Kinder an.

Bis zum 31.12.2016 bietet sich dabei ein besonderer Vorteil beim Abschluss der Versicherung: Es müssen nur drei Gesundheitsfragen beantwortet werden.

Schon vor und natürlich bei der Geburt ist das Wichtigste die Gesundheit des Kindes. Tritt dann später mal der Krankheitsfall ein, wäre es doch wirklich gut, wenn das ganze Drumherum so hilfreich wie möglich ist. Denn die kleinen Patienten wissen oftmals gar nicht, wie ihnen geschieht, wenn sie krank werden. Das gilt erst recht, wenn sie ins Krankenhaus müssen.

Leider decken die gesetzlichen Krankenkassen im Krankenhaus nur die Grundkosten ab. Ist eine bessere Behandlung oder ein ruhigeres Zimmer gewünscht, muss meistens tief in die eigene Tasche gegriffen werden. Mit der besagten Krankenzusatzversicherung StationärPLUS T wird der gesetzliche Krankenversicherungsschutz ergänzt und das Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus.

Das umfasst eine bessere Unterbringung im Krankenhaus in einem Ein- oder Zweibettzimmer. So kann der kleine Patient in ruhiger und privater Atmosphäre gesund werden kann. Alle Mehrkosten für Sonderverpflegung sowie für eine Zimmerausstattung mit Bad, WC und Telefonanschluss werden erstattet. Bei einem Verzicht auf eine bessere Unterbringung wird ein Krankenhaustagegeld von 35 Euro pro Tag gezahlt.

Mit der freien Arztwahl haben die Eltern die Wahl und können sich für eine privatärztliche Behandlung ihres Kindes durch den Chefarzt oder Spezialisten ihres Vertrauens entscheiden. Im Krankheitsfall werden die Kosten für Operationen, Visiten und weitere Zusatzbehandlungen übernommen. Wird auf die privatärztliche Behandlung verzichtet, gibt es  alternativ ein zusätzliches Krankenhaustagegeld von 25 Euro pro Tag.

Die Eltern haben die freie Wahl des Krankenhauses. Die damit eventuell verbundenen Mehrkosten für Verpflegung und Unterbringung werden erstattet.

Und noch ganz wichtig in vielen Fällen: Die Aufenthaltskosten für einen Elternteil werden übernommen. So ist die Krankheit für den jungen Patienten sicher viel besser zu ertragen.

 

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Es gibt ja für fast alles eine App. Wir haben für Sie mal wieder ein paar praktische Helferlein ausprobiert. Zuvor noch eine Frage: Kennen Sie Sparkassen-App?

Die meistgenutzte Banking-App Deutschlands finden Sie hier.

 

Memrise: Gratis Sprachen lernen (In-App-Käufe möglich)

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In Zusammenarbeit mit weltweit führenden Instituten wurde eine App entwickelt, mit der sich Sprachen leicht erlernen lassen. Das wird insbesondere durch kleine Mems erreicht. Das sind kleine Bilder, die dem Gehirn helfen, die Wörter zu behalten. Im Angebot sind über 100 Sprachkurse.

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Quizduell – wer weiß was? (In-App-Käufe möglich)

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Wer weiß am meisten? Diese interaktive App findet es heraus. Gegen  (Facebook-) Freunde oder auch zufällig ausgewählte Gegner im deutschsprachigen Raum kann man in Quizrunden sein Wissen auf die Probe stellen. Sehr aktuell: Neue Text- und Bildfragen kommen täglich hinzu.

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Houzz – Einrichtungsideen und Wohnträume

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2016 als beste App in den Google Play Awards ausgezeichnet schaffte es Houzz als erste App auf die Liste der New York Times der „besten Apps für Design und Architektur“. Houzz bietet mit über 9 Millionen hochwertigen Bildern einen riesigen Fundus. Kategorien machen aber alles übersichtlich. „Ideenbücher“ speichern die Lebings-Aufnahmen, trendige Produkte listet die App mit einem direkten Zugang zum jeweiligen Online-Shop und das „Magazin“ liefert Tipps und kurzweilige Storys.

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Objektbeschreibung

Dieses großzügige Zweifamilienhaus wurde 1969 in Massivbauweise erbaut. Es verfügt über zwei Wohnungen mit 107 m² Wohnfläche im Erdgeschoss und 95 m² Wohnfläche im Obergeschoss.

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Das Objekt befindet sich in bester Innenstadtrandlage am Stadtpark.
Bequem und schnell erreichen Sie sämtliche Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte und Schulen. Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs sind in geringer Entfernung vorzufinden.

Aufteilung Kellergeschoss: Flur, Waschküche, Hobbyraum, Kellerraum, Kellerraum, Heizungsraum, Garage, Garage

Aufteilung Erdgeschoss: Diele/Flur, Garderobe, Küche, Esszimmer, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Badezimmer, Gäste-WC, Terrasse

Aufteilung Obergeschoss: Diele/Flur, Gäste-WC, Küche, Esszimmer, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Badezimmer, Kinderzimmer

Ausstattung

  • 2 separate Gasheizungen Fa. Körtig Bj. 1986
  • Aluminiumfenster mit Isolierverglasung
  • Satteldach mit Betondachsteineindeckung, Dachrinnen und Fallrohre aus Zink
  • 2 Garagen im Haus
  • Tageslichtbad im Erd- und Obergeschoss
  • Gäste-WC im Erd- und Obergeschoss
  • Kellertreppe in den Garten
  • überdachter Freisitz auf dem Grundstück

Energiebedarfskennwert

151,24 kWh/(m²*a) Energieeff.-Kl. E

Lage

  • Einrichtungen zur Deckung des täglichen Bedarfs sind bequem in der Wittener Innenstadt erreichbar
  • Naherholungsgebiete in der Nähe
  • gute Anbindung an das regionale und überregionale Verkehrsnetz
  • PLZ 58452
  • Ort Witten
  • Anzahl Etagen 2

Bezug

  • Erdgeschoss bezugsfrei
  • Obergeschoss frei nach Absprache

Objektnummer

SIP-ID 45250035-173653

Preise

Kaufpreis 339.000 €
Kaufpreis pro m² 1.675,73 €
Käuferprovision 3,57 % (inkl. MwSt.)
Stellplatz Garage 2

Flächen

Wohnfläche 202,3 m²
Gesamtfläche 202,3 m²
Grundstücksfläche 711 m²
Anzahl Zimmer 6

Ausstattung

Wesentlicher Energieträger Gas

Zustand

Baujahr 1969

Energieausweis

Energieausweistyp Bedarfsausweis
Endenergiebedarf 151,24 kWh/(m²*a)
Effizienzklasse E
Baujahr lt. Energieausweis 1969
Gebäudeart Wohngebäude
Wesentlicher Energieträger Gas

Sonstiges

Verfügbar ab nach Absprache

Um eines kommt niemand herum, der ein Gebäude betritt: den Kontakt mit dem Fußboden. Mal besteht der Untergrund aus Holzdielen oder aus Parkett, mal aus Teppich oder sogar nur aus Beton. Doch egal, welcher Belag: Immer wieder kann es einen Rechtsstreit wegen des Bodens geben. Weil er für die darunter Wohnenden zu laut ist, weil jemand ausrutschte und sich verletzte, weil jemand einfach dreist war und weil man Katzen nicht zu lange unbeaufsichtigt in der Wohnung lassen sollte.

 

Hoch- oder eher niederwertig?

In Berlin stritten Eigentümer und Mieter um eine andere Frage. Sie waren sich uneins darüber, ob ein Dielenboden unter die Rubrik „hochwertiger Bodenbelag“ falle. Das hätte dem Mietspiegel zu Folge als Sondermerkmal eine höhere Einstufung des Objekts bedeuten können. Doch auch ein abgezogener, abgeschliffener und gewachster Dielenbelag sei nicht mit den geforderten gehobenen Ansprüchen zu vereinbaren, urteilte das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 63 S 220/11). Laut Mietspiegel wären als hochwertig „Parkett, Natur- oder Kunststein, Fliesen oder gleichwertiger Boden/-belag“ in Frage gekommen.

 

Das Stiletto-Problem

Schmutzfangmatten mögen eine sinnvolle Einrichtung sein, weil sie vermeiden helfen, dass allzu viel Staub, Dreck und Matsch in die Innenräume eines Gebäudes gelangen. Was aber, wenn sich eine Frau mit ihren Stöckelschuhen in den Löchern einer solchen Matte verfängt, stürzt und erhebliche Verletzungen davonträgt? So war es am Eingang eines städtischen Gebäudes geschehen. Das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen 11 U 127/15) lehnte die Forderung nach Schadenersatz ab. Die Matte sei klar erkennbar und bei vorsichtigem Begehen gefahrlos zu überwinden gewesen.

 

Tritt und Schall

Wohnungsinhaber fühlten sich gestört, nachdem der über ihnen wohnende Eigentümer den Bodenbelag gewechselt hatte. Vorher war es der „leisere“ Teppichboden gewesen, nachher war es Parkett. Das sollte rückgängig gemacht werden, befand der Kläger. Schon bei der Errichtung des Gebäudes in den 70er Jahren sei schließlich von der hochwertigen Ausstattung mit Teppichböden die Rede gewesen. Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen V ZR 73/14) gestand jedoch dem Miteigentümer die Wahl des Bodens zu. Die Belästigung sei unterhalb der Trittschallgrenze von 63 Dezibel und somit zumutbar.

 

Anblickssache

Fehlende Fußleisten machen den Gesamteindruck eines Wohnraumes im Regelfall bestimmt nicht schöner. Doch ein Mieter kann deswegen nicht automatisch seine monatlichen Zahlungen an den Eigentümer mindern. Der vertragsgemäße Gebrauch einer Immobilie sei nämlich auch ohne Fußleiste möglich, befand das Amtsgericht Rheine (Aktenzeichen 14 C 230/11). Weder werde die Gesundheit der Mieterin beeinträchtigt noch müsse diese deswegen von ihren alltäglichen Gewohnheiten abweichen, hieß es im Urteil.

 

Folgekosten

Manchmal passt der gewünschte Bodenbelag rein technisch einfach nicht in die vorhandene Umgebung. Das mussten Mieter erleben, als sie statt des vorhandenen Linoleums einen Teppichboden verlegen lassen wollten. Dafür war aber der Abstand zwischen Boden und Türunterkante zu gering. Deswegen beantragten die Mieter beim Eigentümer, die Türe entsprechend kürzen zu dürfen. Das wurde ihnen schließlich vom Amtsgericht Berlin-Lichtenberg (Aktenzeichen 111 C 319/09) verweigert. Die Begründung: Der vorhandene Abstand erfülle die entsprechenden DIN-Normen, mehr könne ein Mieter nicht fordern.

 

Die Teppichfalle

Ein alter, abgenutzter Teppichboden stellt nicht nur eine optische Beeinträchtigung dar, er kann auch zu einer Stolperfalle werden. Das war bei einem zwölf Jahre alten Modell in einer vermieteten Wohnung der Fall. Aus diesem Grund minderte der Mieter seine Zahlungen und erhielt vor dem Landgericht Darmstadt (Aktenzeichen 6 S 17/13) Recht. Die zuständigen Zivilrichter befanden, eine fünfprozentige Minderung sei angemessen, denn das vorhandene Problem gehe weit über ästhetische Fragen hinaus.

 

Nicht zum Aushalten

Auch wenn man vielleicht im ersten Moment nicht daran denkt – Tiere sind in der Lage, einen Parkettboden komplett zu ruinieren. So waren drei Katzen in einer Drei-Zimmer-Wohnung oft mehrere Stunden unbeaufsichtigt gewesen und hatten auf den Holzboden uriniert. Das Parkett wurde so schwer beschädigt, dass es ersetzt und sogar die darunter liegende Betondecke abgefräst werden musste. Die Haftpflichtversicherung der Tierhalterin müsse für den Schaden nicht aufkommen, beschied das Oberlandesgericht Saarbrücken (Aktenzeichen 5 W 72/13). Es handle sich um eine übermäßige Nutzung der Mietsache, die nicht durch den Vertrag mit der Assekuranz abgedeckt sei.

 

Unfähiger „Fachmann“

Eine Fußbodenheizung wird von vielen Bauherren als sehr angenehm empfunden. Gerne nehmen sie dafür einen gewissen planerischen und finanziellen Aufwand in Kauf. Doch wenn die Heizung nicht richtig funktioniert, ist das ärgerlich. Ein Eigentümer hatte mit dem Heizungsbauer abgemacht, dass die neue Fußbodenheizung in der Lage sei, bei Außentemperaturen bis minus 16 Grad den Wohnraum auf 23 Grad Celsius zu erwärmen. Doch diese Leistung konnte auf Grund des Raumvolumens nicht erbracht werden. Das hätte nach Überzeugung des Oberlandesgerichts München (Aktenzeichen 9 U 2902/14) der Heizungsbauer erkennen und dem Bauherrn klar machen müssen. Er müsse die baulichen Gegebenheiten einbeziehen, weswegen hier ein Mangel seiner Arbeit vorliege.

 

Dreister Vermieter

Regelungen im Mietvertrag, wonach ein Teppichboden nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bedarfsunabhängig erneuert werden muss, sind unwirksam. Im konkreten Fall hatte ein Eigentümer einen Teil der Kaution zurückbehalten, weil der Mieter vor seinem Auszug keinen neuen Teppichboden verlegt hatte. Das Amtsgericht Dortmund (Aktenzeichen 425 C 2787/14) betrachtete die Regelung im Einklang mit der BGH-Rechtsprechung als unwirksam, denn sie stelle wegen ihrer starren Formulierung eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar.

Quelle Text und Bild: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Die Geschichte des Sparschweins

Schon unsere Vorfahren hatten einen Sinn fürs Sparen. Bereits die alten Griechen und Römer verwendeten Behälter mit einem Schlitz, um Münzen zu verwahren. Die älteste bekannte Spardose ist ein kleiner, griechischer Schatztempel aus Ton. Ein Thesaurus, von dem das heutige Wort Tresor stammt.

Auch im Mittelalter nutzten die Menschen Tongefäße, um darin Geld aufzuheben. In dieser Zeit tauchten außerdem die ersten Spardosen in Form von Schweinen auf.

Schon damals galt das Tier als Symbol für Glück und Wohlstand. Das Sprichwort „Schwein haben“ beschreibt genau das: Nur jemand, der vermögend war, konnte sich eigenes Vieh leisten und hatte immer zu essen.

So sparen die Deutschen heute

Ob Sparkäfer, Sparteddy oder Sparfußball: Spardosen gibt es mittlerweile in vielen Formen, Farben und Größen. Und sie sind bei Groß und Klein beliebt. Über die Hälfte der Deutschen hat zuhause eine Spardose. Daneben sind vor allem das Girokonto und das Sparbuch verbreitet – und das, obwohl sie momentan wenig Zinsen abwerfen. Die Deutschen gehen gerne auf Nummer sicher. Nur wenige trauen sich an Fonds oder Aktien heran.

Und wofür legen die Deutschen Geld zur Seite?

Zum größten Teil nutzen Deutsche das Ersparte für langfristige Anschaffungen. Ein neuer Fernseher, ein neues Auto oder neue Gartenmöbel: all das sind beliebte Sparziele. War vor einigen Jahren die Altersvorsorge noch der Spargrund Nummer eins, folgt diese nun auf Platz zwei. Dahinter liegen Wohneigentum und Kapitalanlagen.

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Ende September wurde das Team eMovements für die Idee und Entwicklung eines elektrisch angetriebenen Rollators mit dem „Wittener Gründerpreis Medizinwirtschaft“ ausgezeichnet. Der im Rahmen des Businessplan-Wettbewerbes Medizinwirtschaft der Startbahn Ruhr GmbH und des Vereins pro Ruhrgebiet ausgeschriebene Wittener Sonderpreis, gestiftet vom ZBZ und der Sparkasse Witten, beinhaltet neben 2.000 Euro Preisgeld sechs Monate mietfreie Raumnutzung im ZBZ, kostenfreie Beratungsleistungen und weitere Netzwerkzugänge.

Benjamin Rudolph (2.v.l.) nimmt stellvertretend auch für die anderen beiden Gesellschafter der eMovemements GmbH freudig den Wittener Gründerpreis überreicht von Ulrich Heinemann (Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten, l.) und Klaus Völkel (Geschäftsführer ZBZ Witten, r.) freudig entgegen.
Foto: Nicola Henning

Zum Preisträger:

Für den von eMovements entwickelten elektrischen Rollator mit dem Namen „ello“ werden bewährte Rollatoren modular um einen elektrischen Antrieb und die eigenentwickelte intelligente Steuerung erweitert. Dadurch sorgt „ello“ für mehr Sicherheit und Komfort. Hindernisse wie Steigungen, Bordsteinkanten oder schwere Einkäufe, die mit herkömmlichen, rein mechanischen Rollatoren nur schwer oder gar nicht zu bewältigen sind, meistert er mit Leichtigkeit ohne zusätzlichen Kraftaufwand. Dazu unterstützen weitere Funktionen wie ein integrierter Notruf, eine Diebstahlsicherung, eine Ortungsfunktion, eine Beleuchtung und eine automatische Bremse die bequeme und sichere Fortbewegung – und das bedeutet mehr Selbstständigkeit und Lebensqualität im Alltag.

„Wir freuen uns riesig über die Auszeichnung mit dem Sonderpreis“, so Benjamin Rudolph, und weiter: „Stuttgart ist der Hauptsitz der eMovements GmbH. Hier können wir die Werkstätten des Instituts für Maschinenelement der Universität Stuttgart nutzen. Um ello in den Markt zu bringen sind weitere Standorte in ganz Deutschland geplant. Mitten im Ballungsraum Ruhr ist Witten bzw. das ZBZ da auf jeden Fall ein interessanter Standort mit zahlreichen Netzwerkangeboten.“ Zu dem interdisziplinär aufgestellten Team der eMovements GmbH gehören neben Benjamin Rudolph (B. Sc. Wirtschaftsinformatiker), der sich um Strategieentwicklung und Vertrieb kümmert, Max Keßler (Dipl.-Ing. Mechatronik) und Matthias Geertsema (M. Sc. Maschinenbau).

Klaus Völkel, Geschäftsführer des ZBZ: „Das Geschäftskonzept von eMovements ist in jedem Fall sehr vielversprechend und wir freuen uns, wenn Witten ein Standbein der weiteren Geschäftsentwicklung wird, die wir dann gerne tatkräftig im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützen. Der Wittener Sonderpreis Medizinwirtschaft bietet uns die Möglichkeiten, innovative Gründer auf den Standort Witten und das ZBZ aufmerksam zu machen.“

Das ZBZ in Witten ist ein stark vernetzter Spezialstandort für Unternehmen und Projekte aus dem Bereich der biowissenschaftlichen und (zahn)medizinischen Forschung und Entwicklung. Mittlerweile beherbergt das ZBZ in Witten neben der Zahnklinik 19 weitere Unternehmen.

Weitere Infos:

www.zbz-witten.de, insbesondere Webmeldung „ZBZ Steht für Unternehmensvielfalt“:
http://www.zbz-witten.de/service/aktuelles/newsdetail/news/detail/News/zbz-steht-fuer-unternehmensvielfalt.html

Ansprechpersonen für weitere Informationen:

Nicola Henning, henning@zbz-witten.de
Zahnmedizinisch-Biowissenschaftliches Forschungs- und Entwicklungszentrum Witten GmbH
Alfred-Herrhausen-Str. 45, 58455 Witten, Tel.: 0234 435950

Benjamin Rudolph, b.rudolph@emovements.de
eMovements GmbH, Gerberstr. 9, 70178 Stuttgart, Tel.: 0177 4422601

Haben Sie sich mit Freunden oder Bekannten schon einmal über das Sparen unterhalten? Es ist erstaunlich, wie viele unterschiedliche Ansichten es dazu gibt. Der eine ist ein fleißiger Sparer und legt monatlich einen festen Betrag auf sein Sparkonto. Ein anderer gibt sein Geld lieber aus, weil es ihm wichtig ist, im Hier und Jetzt gut zu leben.

Geld sparen oder lieber ausgeben?
In unserer diesjährigen Straßenumfrage geht es ebenfalls um das Sparen. Auch hier zeigt sich, wie unterschiedlich die Befragten ticken. Während die eine vor allem für die Ausbildung ihrer Tochter spart, wünschen sich die anderen Befragten einen Urlaub, ein Auto oder eine eigene Wohnung.

Bargeld oder Geldkarte?
Ähnlich verhält es sich, als wir die Menschen nach ihrem Umgang mit Bargeld befragen. Eine Befragte erklärt, wie wichtig Bargeld vor allem für Kinder ist, um den Umgang mit Geld zu lernen. Und wieviel haben die Menschen auf der Straße in ihrem Portemonnaie? Das ist ebenfalls unterschiedlich. Trägt der eine mindestens 50 Euro Bargeld bei sich, ist eine andere froh darüber, viel mit der girocard (im Volksmund immer noch die EC-Karte) bezahlen zu können.

Altersvorsorge finden alle wichtig
Nur bei einem Thema sind sich schließlich alle einig: Sparen im Hinblick auf die Altersvorsorge ist wichtig. Und: Ein finanzielles Polster fühlt sich richtig gut an. Also: Wie halten Sie es mit dem Sparen?

Nach über vierzig Jahren bei der Sparkasse Witten ist der langjährige Abteilungsdirektor Firmenkunden Udo Osthaus Ende September in den wohlverdienten  – wie er selbst sagt – Un-Ruhestand getreten.

Die Leitung der Abteilung Firmenkundenbetreuung hat Andreas Aschemeier übernommen, der seinerseits bereits seit 2002 als Firmenkundenbetreuer wichtige Erfahrungen gesammelt hat. Das Ressort Unternehmenskundenbetreuung wird von Thomas Rittel übernommen, der – genau wie Andreas Aschemeier und die zehn weiteren Firmenkundenbetreuer – der großen Mehrzahl der Wittener Unternehmer, Firmeninhaber und Freiberufler seit Jahren bestens bekannt ist.

Andreas Aschemeier: „Gemeinsam mit meinem Team freue ich mich auf die neue Aufgabe und die Fortsetzung der erfolgreichen Zusammenarbeit mit unseren Kunden. Aus meiner Sicht ist und bleibt auch weiterhin der enge persönliche Kontakt eine wichtige Voraussetzung dafür, dass wir eine kompetente und maßgeschneiderte Beratung bis in die Betriebe, Werkstätten, Praxen und Büros unserer Kundschaft ausrollen können. Witten braucht eben Unternehmer und keine Unterlasser! Und genau darin, in der Begleitung und Unterstützung der heimischen Wirtschaft, sehen wir unsere Aufgabe.“

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Unser Team der Firmenkundenbetreuung

Auf dem Foto in der hinterer Reihe, v.l.n.r.:
Andreas Aschemeier, neuer Leiter der Abteilung Firmenkundenbetreuung, die Firmenkundenbetreuer Daniel Stephan, Heiko Schmidt, Tobias Kumpolt, Peter Stracke sowie Thomas Rittel, Leiter des Ressorts Unternehmenskundenbetreuung.
In der vorderen Reihe, v.l.n.r.:
die Firmenkundenbetreuer*innen Rafael Garcia, Katja Rosenthal, Juliane Simon, Philipp Wutzdorff, Jens Herkströter, Alina Herstell sowie die Teamassistentin Annika Wilhelm.

Gepflegte Doppelhaushälfte mit Garage in beliebter Wohnlage Witten-Bommern, Doppelhaushälfte

Objektbeschreibung

Diese in 1979 errichtete Doppelhaushälfte befindet sich in einer ruhigen und gemütlichen Wohnsiedlung.

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Das vollunterkellerte Eigenheim bietet Ihnen auf zwei Vollgeschossen und im ausgebauten Dachgeschoss eine Wohnfläche von ca. 169 m². Das Erdgeschoss überzeugt durch den großen Wohnbereich mit Zugang zur Terrasse. Im Ober- bzw. Dachgeschoss liegen weitere großzügige und individuell nutzbare Räume mit Balkon bzw. Loggia.

Einrichtungen zur Deckung des täglichen Bedarfs wie Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten und Ärzte sind im Ortsteil Bommern vorhanden.

Aufteilung Kellergeschoss: Flur, Heizungsraum, Kellerraum, WC, Hobbyraum

Aufteilung Erdgeschoss: Diele, Gäste-WC, Küche, Wohn-/Essbereich, Terrasse

Aufteilung Obergeschoss: Flur, Badezimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer, Balkon

Aufteilung Dachgeschoss: Duschbad, Kinderzimmer, Loggia

Ausstattung

– Gaszentralheizung als Fußbodenheizung
– separater Warmwasserspeicher
– Kunststofffenster mit Isolierverglasung
– Satteldach mit Betondachsteineindeckung
– 1 Garage
– Gäste-WC
– Kaminofen im Wohnzimmer
– WC im Kellergeschoss
– Tageslichtbad mit Wanne im Obergeschoss
– Duschbad mit Fenster im Studio

Energiebedarfskennwert

121,27 kWh/(m²*a) Energieeff.-Kl. D

Lage

– ruhige Einbahnstraße von Witten-Bommern
– alle Einrichtungen zur Deckung des täglichen Bedarfs sind im Ortskern von Witten-Bommern vorzufinden
– Schulen und Kindergärten in Witten-Bommern
– Bushaltestelle fußläufig zu erreichen

Bezug

bezugsfrei

Objektnummer

SIP-ID 45250035-170379

Preise

Kaufpreis 289.000 €
Kaufpreis pro m² 1.706,02 €
Käuferprovision 3,57 % (inkl. MwSt.)

Flächen

Wohnfläche 169,4 m²
Gesamtfläche 169,4 m²
Grundstücksfläche 270 m²
Anzahl Zimmer 4,5

Zustand

Baujahr 1979

Energieausweis

Energieausweistyp Bedarfsausweis
Endenergiebedarf 121,27 kWh/(m²*a)
Effizienzklasse D
Baujahr lt. Energieausweis 1979
Gebäudeart Wohngebäude
Wesentlicher Energieträger Gas

Rauchmelder sind klein und unscheinbar und doch retten sie mit ihrem schrillen Piepton Leben. Ab 1. Januar 2017 sind sie in Nordrhein-Westfalen in allen Wohnungen und Häusern Pflicht.

Galt die Rauchmelderpflicht bereits seit April 2013 für Neubauten, müssen nun bis Ende des Jahres alle Bestandsbauten in Nordrhein-Westfalen nachgerüstet werden. Die Installationspflicht liegt bei den Bauherren bzw. bei den Eigentümern. Sollte der Eigentümer seiner Pflicht nicht nachkommen, empfehle ich jedem Mieter Druck zu machen oder die Rauchmelder selbst anzubringen. Denn wer die Gefahr nicht ernst nimmt, spielt mit dem eigenen Leben.

Jedes Jahr sterben bundesweit fast 400 Menschen bei Bränden. Das Feuer ist aber nicht die größte Gefahr. 95 Prozent der Brandopfer sterben an einer Rauchvergiftung. Drei bis fünf Atemzüge reichen meist aus, um bewusstlos zu werden oder durch giftige Gase zu sterben. Rauchwarnmelder können hier Leben retten, denn es geht oft um Sekunden. 70 Prozent aller Brandopfer kommen übrigens nachts im eigenen Haus im Schlaf um.

Trotz dieser alarmierenden Fakten sind etliche Haushalte immer noch ohne Rauchwarnmelder oder die Besitzer haben die Geräte zwar bereits angeschafft, aber noch nicht installiert. Ich kann nur eindringlich raten, die kleinen Lebensretter umgehend zu installieren. Kinderzimmer und Schlafräume sind vorrangig mit Rauchmeldern auszustatten. Ebenso Wohnräume, die regelmäßig zu Schlafzwecken genutzt werden. Für Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, gilt die Rauchmelderpflicht. Auch offene Treppenräume in Wohnungen enthalten meist Flure und sind mit Rauchmeldern auszustatten. Hausbesitzer sollten jedoch zusätzlich zur Pflicht unbedingt auch daran denken, das Wohnzimmer, den Dachboden und den Keller mit Rauchmeldern auszustatten.

Beim Kauf der Rauchmelder sollte unbedingt auf unabhängige Gütesiegel, zum Beispiel VdS, GS und Q geachtet werden. Die „Q“-Kennzeichnung steht für besonders hochwertige Rauchwarnmelder. Ihre fest eingebaute Batterie hält beispielsweise zehn Jahre.

Sind die Rauchmelder angebracht, ist der unmittelbare Besitzer einer Wohnung, also der Mieter bzw. der selbst nutzende Eigentümer zuständig für die regelmäßige Wartung, die Funktionsprüfung und den Batteriewechsel. Ausnahme: Der Eigentümer hat diese Verpflichtung vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes am 1. April 2013 bereits übernommen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.provinzial-rauchmelder.de

Am 4. Oktober ist unser neues Kunden-Service-Center gestartet. Unter der Rufnummer (02302) 174-5950 steht ein Team von ausgebildeten Bankkauffrauen und -männern zu allen Servicefragen rund um’s Geld zur Verfügung. Wer schnell einen Dauerauftrag geändert haben möchte, Fragen zu seinem Online-Banking hat, eine defekte SparkassenCard austauschen muss oder eine Zinsbescheinigung braucht – ein Anruf genügt, um diese und andere Servicedinge zu erledigen.

Selbstverständlich beantwortet das Team auch Online-Anfragen und erledigt Online-Aufträge, die uns auf den verschiedensten Wegen erreichen – aus der Sparkassen-App, einfach per E-Mail oder dem Online-Banking. Die E-Mail-Adresse des Kunden-Service-Centers lautet: kundenservice@sparkasse-witten.de.

Das Serviceteam hat sich neu zusammengefunden und eingearbeitet, um unseren Kunden nun von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Fachleute aus dem Online-Bereich sowie gestandene Kundenberater*innen bilden das Kunden-Service-Center.

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Die Mitarbeiter*innen unseres Kunden-Service-Centers

Die Art Kontakte der Kunden zu ihrer Bank, zu ihrer Sparkasse hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Morgens vor der Arbeit eben schnell per Telefon, abends vielleicht online, dann auch mal wegen einer wichtigen Beratung in die Filiale zum Kundenberater und öfter zum Geldautomaten – so erleben wir unsere Kunden heute.

Filialen wird es bei uns immer geben. Und das ist sowohl richtig als auch notwendig. Unsere Einschätzung deckt sich mit diversen Umfragen. So ergab eine aktuelle Studie, dass gerade junge Leute den Gang zum persönlichen Berater schätzen:

„Der Vergleich der Altersgruppen zeigt: Besonders großen Wert auf die persönliche Anlaufstelle vor Ort legen ausgerechnet die Digital Natives. So ist 84 Prozent von ihnen ein dichtes Filialnetz wichtig. Bei den Älteren sagen das 73 Prozent. Diese Vorliebe für den persönlichen Kontakt vor Ort mag überraschen. Wer besonders technikaffin ist, informiert sich über Bankprodukte in Blogs, Finanz-Apps und sozialen Medien, könnte man meinen. Die Studie zeigt aber, dass die jüngeren Deutschen die persönliche Beratung in der Filiale mit 86 Prozent den digitalen Angeboten vorziehen. Zum Vergleich: Bei den Älteren sind es 81 Prozent.“

Das persönliche Gespräch mit den Kundenberater*innen in unseren Filialen und BeratungsCentern steht also hoch im Kurs – bei unseren Kunden und bei uns. Kein noch so gut programmierter Online-Rechner wiegt ein Beratungsgespräch auf, in dem das Für und Wider einer anstehenden Entscheidung gemeinsam anhand der Ziele und Erwartungen des Kunden erarbeitet wird.

Diese Servicedinge erledigen unsere Mitarbeiter*innen des Kunden-Service-Centers  u. a. schnell und bequem für Sie:

Adressänderungen vornehmen
Bargeld-Lieferservice anfordern
Beratungstermin vereinbaren
Daueraufträge anlegen, ändern, löschen
Duplikatauszüge anfordern
Fremdwährungen bestellen
Karte/n nach Verlust oder Diebstahl sperren
Ersatzkarte/n bestellen
Kontostand und Umsätze erfragen
Konto- und Steuerbescheinigungen anfordern
Lastschriftrückgaben
Online-Banking sperren
Online-Banking, Problem/e beheben
Online-Banking, Sperre aufheben
Rückruf des Beraters vereinbaren
Sparlotterie, Gewinnnummern
Sparlotterie, Los-Dauerauftrag einrichten, ändern, löschen