Kunden von Singapore Airlines können ab sofort ihre online gebuchten Flüge mit giropay bezahlen und anschließend abheben. Damit erweitert Singapore Airlines seinen Kundenservice um ein beliebtes Online-Bezahlverfahren. Flugbuchungen auf der Website www.singaporeair.com lassen sich so sicher und schnell per Online-Überweisung durchführen.

Und das Beste: Wer mit giropay bezahlt, zahlt keine Zusatzgebühren für das Bezahlverfahren.

„Wir wollen unseren Kunden ein erweitertes Flugerlebnis bieten. Dazu gehört nicht nur unser preisgekrönter Service an Bord, sondern selbstverständlich auch Bequemlichkeit beim Bezahlen der Tickets. Wir sind froh, ab sofort eine weitere Überweisungsoption für Buchungen über unsere Website anbieten zu können“, sagt Mohamed Rafi Mar, General Manager Germany bei Singapore Airlines.

Kunden werden direkt von der Bezahlseite zum Online-Banking ihrer teilnehmenden Bank oder Sparkasse weitergeleitet. Dort melden sie sich mit ihren gewohnten Zugangsdaten an und führen die Überweisung durch.

Sensible Daten bleiben geschützt und sind für Dritte uneinsehbar.

„Wir freuen uns sehr, dass wir mit Singapore Airlines die meistprämierte Airline der Welt als Kunden gewinnen konnten“, so Joerg Schwitalla, Geschäftsführer giropay GmbH. „Händlern Zahlungssicherheit zu garantieren und gleichzeitig Kunden eine schnelle, sichere und komfortable Onlinebezahlung anzubieten, muss kein Widerspruch sein. Die garantierte Online-Überweisung giropay bietet beides“, erläutert Joerg Schwitalla.

Ob die Umgebung einer Immobilie als „gute“ oder „durchschnittliche“ Wohnlage bewertet wird, das kann durchaus entscheidend sein. Denn die Antwort auf diese Frage hat unter Umständen eine andere Einordnung nach dem jeweils geltenden Mietspiegel zur Folge. In der Stadt Mannheim stritten sich Eigentümer und Mieter darum. Auch eine Stellungnahme der Stadt als der für den Mietspiegel verantwortlichen Behörde wurde einbezogen.

Am Ende musste höchstrichterlich geklärt werden, wer denn nun eigentlich in letzter Konsequenz zwischen „gut“ und „durchschnittlich“ oder anderen möglichen Zuschreibungen unterscheiden kann. Das ist nach Überzeugung des BGH das jeweils erkennende, mit der Sache befasste Gericht (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 82/15).

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Witten, die grüne Stadt: Überall gibt es Parks, Grünanlagen, Alleen, Gärten und Plätze – mit vielen unterschiedlichen Bäumen. Die lohnt es sich näher zu betrachten.

Die Diplom-Geografin und Vorsitzende der Naturschutzgruppe Witten „NaWit“ Birgit Ehses hat unterschiedliche Bäume unserer Heimatstadt mit großer Sachkenntnis beschrieben.

Die Porträts der Bäume und der vielen kleinen Details wie Blätter und Früchte steuerte der Wittener Diplom-Fotodesigner Stefan Ziese bei – und lädt damit auch optisch zum Staunen ein. Herzlichen Dank dafür an Birgit Ehses und Stefan Ziese.

In diesem Beitrag geht es um die Silberweide.

Schon gewusst?

Die Rinde der Weide enthält das schmerzlindernde und fiebersenkende Salicin. Als es noch keine Schmerztabletten gab, tranken die Menschen bei Fieber oder Schmerzen Weidenrindentee. Schon im 12. Jahrhundert empfahl Hildegard von Bingen Tee aus der Weidenrinde gegen Fieber, Gicht und Gelenkrheumatismus. Salicin findet auch heute noch in synthetischer Form im verbreiteten Schmerzmittel Aspirin Anwendung.

Die Silberweide ist ein typischer Baum der Ruhraue. Sie verdankt ihren Namen ihren silbergrauen Zweigen und den unterseits silbrig behaarten Blättern. Zusammen mit Erle und Pappel bildet sie gemeinsam den Gehölzbestand der sogenannten Weichholzaue und wächst bevorzugt in Flussniederungen, an Bachufern und Seen.

Die Bestände der Silberweide sind auf regelmäßige Überflutungen angewiesen. Sie tragen dazu bei, Hochwasserereignisse zu mildern und mit ihrem dichten flachen Wurzelsystem die Ufer zu stabilisieren. Längere Überschwemmungsperioden machen den Bäumen nichts aus. Ihre Äste sind biegsam und stark verzweigt. Anders als bei der verwandten Trauerweide wachsen die Äste nach oben und bilden eine hoch gewölbte Krone.

In den Überschwemmungsbereichen größerer Flüsse wachsen oft mächtige Exemplare der wuchskräftigen Silberweide. Obwohl sie die am häufigsten in Europa vorkommende Weidenart ist, hat sich ihr Bestand durch den Verlust entsprechender Biotope erheblich verringert. Diese Tatsache gab Anlass, die Silberweide zum Baum des Jahres 1999 zu wählen. Auch am Wittener Ruhrufer sind die bis zu 30 Meter hohen Bäume immer seltener zu finden. In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Weiden durch Maßnahmen der Verkehrssicherungspflicht und Gewässerunterhaltung in ihrem Wuchs beeinträchtigt oder entfernt.

Vom Wassergewinnungsgelände der Wasserwerke Westfalen an der Herbeder Straße reicht der Blick über die Ruhr bis zum Schornstein des LWL-Industriemuseums Zeche Nachtigall. Nach der Zechenstilllegung im Jahr 1892 war hier noch bis 1964 die Ziegelei Dünkelberg in Betrieb. Der nahe gelegene Fluss war bis zum Bau der Eisenbahn Mitte des 19. Jahrhunderts ein wichtiger Transportweg für die Kohle. Heute spielt die Ruhr vor allem für die Trinkwassergewinnung eine wichtige Rolle.

Die Silberweide benötigt vollsonnige Standorte. Sie ist hitzeverträglich, frostbeständig, stadtklimaverträglich und windfest. Ihre silbrige Behaarung bietet einen hervorragenden Verdunstungs- und Strahlungsschutz, womit sich der Baum zeitweiliger Trockenheit und der extremen Einstrahlung an Gewässerrändern angepasst hat.

Das „Kernholz“ der Silberweide ist nicht durch Gerbstoffe vor Fäulnis geschützt und verwittert rasch. Daher bilden sich häufig Baumhöhlen, die von Eulen, Fledermäusen und anderen Tieren als Unterschlupf genutzt werden. Die zweihäusigen Blütenkätzchen (ein Baum trägt entweder nur männliche oder nur weibliche Blüten) stellen mit ihrem hohen Pollenangebot im Frühjahr eine der ersten Nahrungsquellen für Bienen und Schmetterlinge dar und werden daher von den Imkern als Bienenweide sehr geschätzt.

Regelmäßig geschnittene Bäume entwickeln sich zu eindrucksvollen Kopfweiden mit dicken Stämmen. Weil das Zurückschneiden im Zuge der modernen Landwirtschaft zu mühsam und unrentabel wurde, brachen viele Kopfweiden zusammen. Wegen ihrer besonderen ökologischen Bedeutung übernehmen heute vielfach engagierte Naturschützer diese Arbeit.

Die biegsamen dünnen Weidenruten wurden früher häufig zur Herstellung von Korbwaren und von Flechtarbeiten genutzt. Das Holz der Silberweide ist weich, glatt, gut spaltbar und elastisch. Es wird für die Herstellung von Booten, Holzschuhen, Prothesen, Kricketschlägern und Zellulose verwendet oder als Brennholz genutzt.

Flechtzaun

Weiden besitzen eine starke Lebenskraft. Stecken wir Weidenruten oder -äste im Frühjahr in die Erde, so wachsen diese Stecklinge zu neuen Weidensträuchern und -bäumen heran. Weidenruten bieten aber auch vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, zum Beispiel als Zaun, Weidenhütte oder Weidentunnel.

Für die Erstellung eines einfachen Flechtzauns werden im Abstand von ca. 30 cm 1,25 m lange und 4 bis 6 cm dicke Pfähle rund 30 cm tief in die Erde eingeschlagen. Mit einjährigen, etwa 2 bis 3 m langen Weidenruten lassen sich dann 2 oder 3 ca. 10 cm breite Streifen einflechten. Der Zaun kann mit einjährigen Kletterpflanzen wie zum Beispiel Kapuziner­kresse oder Wicken belebt werden.

Wer eine Immobilie vermieten oder verpachten will, der kann auch schon im Vorfeld Werbungskosten geltend machen – zumindest für die Ausgaben, die nötig sind, um das Objekt zu finanzieren und in einen vermietungsfähigen Zustand zu bringen. Auch längere Zeiten ohne Baumaßnahmen sind dabei durchaus vorstellbar.

Der Fall
Ein Grundstückskäufer hatte ein unbebautes Grundstück erworben, um darauf eine vermietbare Immobilie zu errichten. Doch es dauerte sehr, sehr lange – insgesamt zehn Jahre –, bis sich das Projekt realisieren ließ. Trotzdem machte der Betroffene in seiner Steuererklärung vorweggenommene Werbungskosten für die Zinsen zur Finanzierung des Grundstücks geltend. Das Finanzamt verweigerte das mit der Begründung, die Bebauungsabsicht sei nicht ausreichend nachgewiesen worden.

Das Urteil
Der Bundesfinanzhof legte fest, dass die lange Wartefrist alleine nicht ausschlaggebend sein könne für die Ablehnung von Werbungskosten. Das spreche nicht automatisch gegen eine Bebauungsabsicht, sondern müsse trotzdem kritisch geprüft werden. Es sei ein Hinweis gewesen, dass einerseits eine Baupflicht bestand, andererseits auch Baupläne entstanden und an der Finanzierung gearbeitet wurde. Und schließlich habe ja am Ende der vielen Jahre tatsächlich ein vermietbares Objekt gestanden (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 9/15).

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

In Nordrhein-Westfalen wurde im vergangenen Jahr 62.362 mal in Wohnungen eingebrochen. Für die Betroffenen ist dies oft eine beunruhigende Erfahrung, die sie lange Zeit nicht vergessen. Die Diebe schlagen im Schutz der Dunkelheit zu, aber auch tagsüber, wenn niemand zu Hause ist. Der bundesweite Tag des Einbruchschutzes am 30. Oktober erinnert daran, wie man sich schützen kann.

Bei Wohnungseinbrüchen kam in Deutschland allein im Jahr 2015 eine Gesamtschadensumme von 530 Millionen Euro zusammen. Damit es gar nicht erst soweit kommt, lassen sich gegen einen Einbruch Vorsichtsmaßnahmen treffen.

Noch vor der Alarmanlage empfehlen sich mechanische Sicherungen, die Einbrecher nicht geräuschlos überwinden können und deren Ausschalten sehr zeitaufwendig ist. Hierzu zählen Querriegel-Schlösser mit Sperrbügel sowie stabile Türschilder und Schließbleche. Auch Licht steigert das Risiko für die Einbrecher. Mit Hilfe von Zeitschaltuhren und Beleuchtungsanlagen innerhalb und außerhalb des Gebäudes kann der Eindruck erweckt werden, dass jemand zu Hause ist. Bäume und Sträucher sollten zurück geschnitten werden, damit das Haus zu sehen ist. Nachbarn sollten gebeten werden, den Briefkasten zu leeren. Die Westfälische Provinzial ist Gründungsmitglied des gemeinnützigen Netzwerks „Zuhause sicher“. Die Homepage des Netzwerks www.zuhause-sicher.de bietet für alle Ratsuchenden eine gute Orientierung.

Hausratversicherung deckt finanzielle Folgen ab

Sollte dennoch eingebrochen werden, muss dies so schnell wie möglich bei der Polizei und der Versicherung gemeldet werden. Die Hausratversicherung deckt finanzielle Folgen ab, die aus einem Einbruch sowie aus Vandalismus infolge eines Einbruchs entstehen. Hierzu zählt neben dem Ersatz des Diebesguts auch die Reparatur von beschädigten Schlössern, dem Mauerwerk und Fenstern. Ist beim Verlassen der Wohnung ein Fenster auf Kipp stehen gelassen worden, wurde es dem Einbrecher sehr leicht gemacht. In solchen Fällen wird die Versicherung den Einzelfall prüfen. Je nach Situation und Vertrag wird sie einen Teil des Schadens übernehmen.

Damit nach einem Einbruch der Wert der gestohlenen Gegenstände exakt ermittelt werden kann, empfiehlt es sich, Kaufbelege aufzubewahren und Fotos vor allem von Schmuck und Wertsachen zu machen. Auch hat es sich bewährt Inventarlisten zu erstellen. Im Vertrag stehen die Entschädigungsgrenzen für Bargeld, Schmuck und andere Wertsachen. Deshalb sollte man sich überlegen, besonders wertvolle Sachen in ein Bankschließfach oder einen Safe zu schließen.

Hinter diesem etwas kryptischen Begriff steckt eine sehr sinnvolle Sache für Eltern. Unser Partner, die HanseMerkur Versicherung, bietet darunter eine Krankenhauszusatzversicherung für Kinder an.

Bis zum 31.12.2016 bietet sich dabei ein besonderer Vorteil beim Abschluss der Versicherung: Es müssen nur drei Gesundheitsfragen beantwortet werden.

Schon vor und natürlich bei der Geburt ist das Wichtigste die Gesundheit des Kindes. Tritt dann später mal der Krankheitsfall ein, wäre es doch wirklich gut, wenn das ganze Drumherum so hilfreich wie möglich ist. Denn die kleinen Patienten wissen oftmals gar nicht, wie ihnen geschieht, wenn sie krank werden. Das gilt erst recht, wenn sie ins Krankenhaus müssen.

Leider decken die gesetzlichen Krankenkassen im Krankenhaus nur die Grundkosten ab. Ist eine bessere Behandlung oder ein ruhigeres Zimmer gewünscht, muss meistens tief in die eigene Tasche gegriffen werden. Mit der besagten Krankenzusatzversicherung StationärPLUS T wird der gesetzliche Krankenversicherungsschutz ergänzt und das Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus.

Das umfasst eine bessere Unterbringung im Krankenhaus in einem Ein- oder Zweibettzimmer. So kann der kleine Patient in ruhiger und privater Atmosphäre gesund werden kann. Alle Mehrkosten für Sonderverpflegung sowie für eine Zimmerausstattung mit Bad, WC und Telefonanschluss werden erstattet. Bei einem Verzicht auf eine bessere Unterbringung wird ein Krankenhaustagegeld von 35 Euro pro Tag gezahlt.

Mit der freien Arztwahl haben die Eltern die Wahl und können sich für eine privatärztliche Behandlung ihres Kindes durch den Chefarzt oder Spezialisten ihres Vertrauens entscheiden. Im Krankheitsfall werden die Kosten für Operationen, Visiten und weitere Zusatzbehandlungen übernommen. Wird auf die privatärztliche Behandlung verzichtet, gibt es  alternativ ein zusätzliches Krankenhaustagegeld von 25 Euro pro Tag.

Die Eltern haben die freie Wahl des Krankenhauses. Die damit eventuell verbundenen Mehrkosten für Verpflegung und Unterbringung werden erstattet.

Und noch ganz wichtig in vielen Fällen: Die Aufenthaltskosten für einen Elternteil werden übernommen. So ist die Krankheit für den jungen Patienten sicher viel besser zu ertragen.

 

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Es gibt ja für fast alles eine App. Wir haben für Sie mal wieder ein paar praktische Helferlein ausprobiert. Zuvor noch eine Frage: Kennen Sie Sparkassen-App?

Die meistgenutzte Banking-App Deutschlands finden Sie hier.

 

Memrise: Gratis Sprachen lernen (In-App-Käufe möglich)

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In Zusammenarbeit mit weltweit führenden Instituten wurde eine App entwickelt, mit der sich Sprachen leicht erlernen lassen. Das wird insbesondere durch kleine Mems erreicht. Das sind kleine Bilder, die dem Gehirn helfen, die Wörter zu behalten. Im Angebot sind über 100 Sprachkurse.

Kostenfreier Download im App Store

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Quizduell – wer weiß was? (In-App-Käufe möglich)

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Wer weiß am meisten? Diese interaktive App findet es heraus. Gegen  (Facebook-) Freunde oder auch zufällig ausgewählte Gegner im deutschsprachigen Raum kann man in Quizrunden sein Wissen auf die Probe stellen. Sehr aktuell: Neue Text- und Bildfragen kommen täglich hinzu.

Kostenfreier Download im App Store

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Houzz – Einrichtungsideen und Wohnträume

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2016 als beste App in den Google Play Awards ausgezeichnet schaffte es Houzz als erste App auf die Liste der New York Times der „besten Apps für Design und Architektur“. Houzz bietet mit über 9 Millionen hochwertigen Bildern einen riesigen Fundus. Kategorien machen aber alles übersichtlich. „Ideenbücher“ speichern die Lebings-Aufnahmen, trendige Produkte listet die App mit einem direkten Zugang zum jeweiligen Online-Shop und das „Magazin“ liefert Tipps und kurzweilige Storys.

Kostenfreier Download im App Store

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Objektbeschreibung

Dieses großzügige Zweifamilienhaus wurde 1969 in Massivbauweise erbaut. Es verfügt über zwei Wohnungen mit 107 m² Wohnfläche im Erdgeschoss und 95 m² Wohnfläche im Obergeschoss.

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Das Objekt befindet sich in bester Innenstadtrandlage am Stadtpark.
Bequem und schnell erreichen Sie sämtliche Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte und Schulen. Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs sind in geringer Entfernung vorzufinden.

Aufteilung Kellergeschoss: Flur, Waschküche, Hobbyraum, Kellerraum, Kellerraum, Heizungsraum, Garage, Garage

Aufteilung Erdgeschoss: Diele/Flur, Garderobe, Küche, Esszimmer, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Badezimmer, Gäste-WC, Terrasse

Aufteilung Obergeschoss: Diele/Flur, Gäste-WC, Küche, Esszimmer, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Badezimmer, Kinderzimmer

Ausstattung

  • 2 separate Gasheizungen Fa. Körtig Bj. 1986
  • Aluminiumfenster mit Isolierverglasung
  • Satteldach mit Betondachsteineindeckung, Dachrinnen und Fallrohre aus Zink
  • 2 Garagen im Haus
  • Tageslichtbad im Erd- und Obergeschoss
  • Gäste-WC im Erd- und Obergeschoss
  • Kellertreppe in den Garten
  • überdachter Freisitz auf dem Grundstück

Energiebedarfskennwert

151,24 kWh/(m²*a) Energieeff.-Kl. E

Lage

  • Einrichtungen zur Deckung des täglichen Bedarfs sind bequem in der Wittener Innenstadt erreichbar
  • Naherholungsgebiete in der Nähe
  • gute Anbindung an das regionale und überregionale Verkehrsnetz
  • PLZ 58452
  • Ort Witten
  • Anzahl Etagen 2

Bezug

  • Erdgeschoss bezugsfrei
  • Obergeschoss frei nach Absprache

Objektnummer

SIP-ID 45250035-173653

Preise

Kaufpreis 339.000 €
Kaufpreis pro m² 1.675,73 €
Käuferprovision 3,57 % (inkl. MwSt.)
Stellplatz Garage 2

Flächen

Wohnfläche 202,3 m²
Gesamtfläche 202,3 m²
Grundstücksfläche 711 m²
Anzahl Zimmer 6

Ausstattung

Wesentlicher Energieträger Gas

Zustand

Baujahr 1969

Energieausweis

Energieausweistyp Bedarfsausweis
Endenergiebedarf 151,24 kWh/(m²*a)
Effizienzklasse E
Baujahr lt. Energieausweis 1969
Gebäudeart Wohngebäude
Wesentlicher Energieträger Gas

Sonstiges

Verfügbar ab nach Absprache

Um eines kommt niemand herum, der ein Gebäude betritt: den Kontakt mit dem Fußboden. Mal besteht der Untergrund aus Holzdielen oder aus Parkett, mal aus Teppich oder sogar nur aus Beton. Doch egal, welcher Belag: Immer wieder kann es einen Rechtsstreit wegen des Bodens geben. Weil er für die darunter Wohnenden zu laut ist, weil jemand ausrutschte und sich verletzte, weil jemand einfach dreist war und weil man Katzen nicht zu lange unbeaufsichtigt in der Wohnung lassen sollte.

 

Hoch- oder eher niederwertig?

In Berlin stritten Eigentümer und Mieter um eine andere Frage. Sie waren sich uneins darüber, ob ein Dielenboden unter die Rubrik „hochwertiger Bodenbelag“ falle. Das hätte dem Mietspiegel zu Folge als Sondermerkmal eine höhere Einstufung des Objekts bedeuten können. Doch auch ein abgezogener, abgeschliffener und gewachster Dielenbelag sei nicht mit den geforderten gehobenen Ansprüchen zu vereinbaren, urteilte das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 63 S 220/11). Laut Mietspiegel wären als hochwertig „Parkett, Natur- oder Kunststein, Fliesen oder gleichwertiger Boden/-belag“ in Frage gekommen.

 

Das Stiletto-Problem

Schmutzfangmatten mögen eine sinnvolle Einrichtung sein, weil sie vermeiden helfen, dass allzu viel Staub, Dreck und Matsch in die Innenräume eines Gebäudes gelangen. Was aber, wenn sich eine Frau mit ihren Stöckelschuhen in den Löchern einer solchen Matte verfängt, stürzt und erhebliche Verletzungen davonträgt? So war es am Eingang eines städtischen Gebäudes geschehen. Das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen 11 U 127/15) lehnte die Forderung nach Schadenersatz ab. Die Matte sei klar erkennbar und bei vorsichtigem Begehen gefahrlos zu überwinden gewesen.

 

Tritt und Schall

Wohnungsinhaber fühlten sich gestört, nachdem der über ihnen wohnende Eigentümer den Bodenbelag gewechselt hatte. Vorher war es der „leisere“ Teppichboden gewesen, nachher war es Parkett. Das sollte rückgängig gemacht werden, befand der Kläger. Schon bei der Errichtung des Gebäudes in den 70er Jahren sei schließlich von der hochwertigen Ausstattung mit Teppichböden die Rede gewesen. Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen V ZR 73/14) gestand jedoch dem Miteigentümer die Wahl des Bodens zu. Die Belästigung sei unterhalb der Trittschallgrenze von 63 Dezibel und somit zumutbar.

 

Anblickssache

Fehlende Fußleisten machen den Gesamteindruck eines Wohnraumes im Regelfall bestimmt nicht schöner. Doch ein Mieter kann deswegen nicht automatisch seine monatlichen Zahlungen an den Eigentümer mindern. Der vertragsgemäße Gebrauch einer Immobilie sei nämlich auch ohne Fußleiste möglich, befand das Amtsgericht Rheine (Aktenzeichen 14 C 230/11). Weder werde die Gesundheit der Mieterin beeinträchtigt noch müsse diese deswegen von ihren alltäglichen Gewohnheiten abweichen, hieß es im Urteil.

 

Folgekosten

Manchmal passt der gewünschte Bodenbelag rein technisch einfach nicht in die vorhandene Umgebung. Das mussten Mieter erleben, als sie statt des vorhandenen Linoleums einen Teppichboden verlegen lassen wollten. Dafür war aber der Abstand zwischen Boden und Türunterkante zu gering. Deswegen beantragten die Mieter beim Eigentümer, die Türe entsprechend kürzen zu dürfen. Das wurde ihnen schließlich vom Amtsgericht Berlin-Lichtenberg (Aktenzeichen 111 C 319/09) verweigert. Die Begründung: Der vorhandene Abstand erfülle die entsprechenden DIN-Normen, mehr könne ein Mieter nicht fordern.

 

Die Teppichfalle

Ein alter, abgenutzter Teppichboden stellt nicht nur eine optische Beeinträchtigung dar, er kann auch zu einer Stolperfalle werden. Das war bei einem zwölf Jahre alten Modell in einer vermieteten Wohnung der Fall. Aus diesem Grund minderte der Mieter seine Zahlungen und erhielt vor dem Landgericht Darmstadt (Aktenzeichen 6 S 17/13) Recht. Die zuständigen Zivilrichter befanden, eine fünfprozentige Minderung sei angemessen, denn das vorhandene Problem gehe weit über ästhetische Fragen hinaus.

 

Nicht zum Aushalten

Auch wenn man vielleicht im ersten Moment nicht daran denkt – Tiere sind in der Lage, einen Parkettboden komplett zu ruinieren. So waren drei Katzen in einer Drei-Zimmer-Wohnung oft mehrere Stunden unbeaufsichtigt gewesen und hatten auf den Holzboden uriniert. Das Parkett wurde so schwer beschädigt, dass es ersetzt und sogar die darunter liegende Betondecke abgefräst werden musste. Die Haftpflichtversicherung der Tierhalterin müsse für den Schaden nicht aufkommen, beschied das Oberlandesgericht Saarbrücken (Aktenzeichen 5 W 72/13). Es handle sich um eine übermäßige Nutzung der Mietsache, die nicht durch den Vertrag mit der Assekuranz abgedeckt sei.

 

Unfähiger „Fachmann“

Eine Fußbodenheizung wird von vielen Bauherren als sehr angenehm empfunden. Gerne nehmen sie dafür einen gewissen planerischen und finanziellen Aufwand in Kauf. Doch wenn die Heizung nicht richtig funktioniert, ist das ärgerlich. Ein Eigentümer hatte mit dem Heizungsbauer abgemacht, dass die neue Fußbodenheizung in der Lage sei, bei Außentemperaturen bis minus 16 Grad den Wohnraum auf 23 Grad Celsius zu erwärmen. Doch diese Leistung konnte auf Grund des Raumvolumens nicht erbracht werden. Das hätte nach Überzeugung des Oberlandesgerichts München (Aktenzeichen 9 U 2902/14) der Heizungsbauer erkennen und dem Bauherrn klar machen müssen. Er müsse die baulichen Gegebenheiten einbeziehen, weswegen hier ein Mangel seiner Arbeit vorliege.

 

Dreister Vermieter

Regelungen im Mietvertrag, wonach ein Teppichboden nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bedarfsunabhängig erneuert werden muss, sind unwirksam. Im konkreten Fall hatte ein Eigentümer einen Teil der Kaution zurückbehalten, weil der Mieter vor seinem Auszug keinen neuen Teppichboden verlegt hatte. Das Amtsgericht Dortmund (Aktenzeichen 425 C 2787/14) betrachtete die Regelung im Einklang mit der BGH-Rechtsprechung als unwirksam, denn sie stelle wegen ihrer starren Formulierung eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar.

Quelle Text und Bild: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Die Geschichte des Sparschweins

Schon unsere Vorfahren hatten einen Sinn fürs Sparen. Bereits die alten Griechen und Römer verwendeten Behälter mit einem Schlitz, um Münzen zu verwahren. Die älteste bekannte Spardose ist ein kleiner, griechischer Schatztempel aus Ton. Ein Thesaurus, von dem das heutige Wort Tresor stammt.

Auch im Mittelalter nutzten die Menschen Tongefäße, um darin Geld aufzuheben. In dieser Zeit tauchten außerdem die ersten Spardosen in Form von Schweinen auf.

Schon damals galt das Tier als Symbol für Glück und Wohlstand. Das Sprichwort „Schwein haben“ beschreibt genau das: Nur jemand, der vermögend war, konnte sich eigenes Vieh leisten und hatte immer zu essen.

So sparen die Deutschen heute

Ob Sparkäfer, Sparteddy oder Sparfußball: Spardosen gibt es mittlerweile in vielen Formen, Farben und Größen. Und sie sind bei Groß und Klein beliebt. Über die Hälfte der Deutschen hat zuhause eine Spardose. Daneben sind vor allem das Girokonto und das Sparbuch verbreitet – und das, obwohl sie momentan wenig Zinsen abwerfen. Die Deutschen gehen gerne auf Nummer sicher. Nur wenige trauen sich an Fonds oder Aktien heran.

Und wofür legen die Deutschen Geld zur Seite?

Zum größten Teil nutzen Deutsche das Ersparte für langfristige Anschaffungen. Ein neuer Fernseher, ein neues Auto oder neue Gartenmöbel: all das sind beliebte Sparziele. War vor einigen Jahren die Altersvorsorge noch der Spargrund Nummer eins, folgt diese nun auf Platz zwei. Dahinter liegen Wohneigentum und Kapitalanlagen.

Das Sparschwein 2.0: So funktioniert Klicksparen

Sparen Sie Ihr Geld im Sparschwein oder auf einem Girokonto? Wir hätten da etwas Neues. Stellen Sie sich vor: ein Sparschwein in der Hosentasche. Klingt komisch? Ist aber ganz einfach. Mit Klicksparen haben Sie Ihr Sparschwein immer dabei – auf Ihrem Smartphone. Sie träumen von einer Fernreise? Richten Sie sich in Ihrer Sparkassen-App ein neues Sparziel ein. Mit nur einem Klick sparen Sie einen festgelegten Betrag und Ihre Traumreise rückt Klick für Klick näher. Für die richtige Motivation laden Sie einfach ein Bild Ihres Ziels hoch. Klappt bestimmt!

Das Klicksparen im Überblick

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Weitere Informationen zum Klicksparen finden Sie hier

Ende September wurde das Team eMovements für die Idee und Entwicklung eines elektrisch angetriebenen Rollators mit dem „Wittener Gründerpreis Medizinwirtschaft“ ausgezeichnet. Der im Rahmen des Businessplan-Wettbewerbes Medizinwirtschaft der Startbahn Ruhr GmbH und des Vereins pro Ruhrgebiet ausgeschriebene Wittener Sonderpreis, gestiftet vom ZBZ und der Sparkasse Witten, beinhaltet neben 2.000 Euro Preisgeld sechs Monate mietfreie Raumnutzung im ZBZ, kostenfreie Beratungsleistungen und weitere Netzwerkzugänge.

Benjamin Rudolph (2.v.l.) nimmt stellvertretend auch für die anderen beiden Gesellschafter der eMovemements GmbH freudig den Wittener Gründerpreis überreicht von Ulrich Heinemann (Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten, l.) und Klaus Völkel (Geschäftsführer ZBZ Witten, r.) freudig entgegen.
Foto: Nicola Henning

Zum Preisträger:

Für den von eMovements entwickelten elektrischen Rollator mit dem Namen „ello“ werden bewährte Rollatoren modular um einen elektrischen Antrieb und die eigenentwickelte intelligente Steuerung erweitert. Dadurch sorgt „ello“ für mehr Sicherheit und Komfort. Hindernisse wie Steigungen, Bordsteinkanten oder schwere Einkäufe, die mit herkömmlichen, rein mechanischen Rollatoren nur schwer oder gar nicht zu bewältigen sind, meistert er mit Leichtigkeit ohne zusätzlichen Kraftaufwand. Dazu unterstützen weitere Funktionen wie ein integrierter Notruf, eine Diebstahlsicherung, eine Ortungsfunktion, eine Beleuchtung und eine automatische Bremse die bequeme und sichere Fortbewegung – und das bedeutet mehr Selbstständigkeit und Lebensqualität im Alltag.

„Wir freuen uns riesig über die Auszeichnung mit dem Sonderpreis“, so Benjamin Rudolph, und weiter: „Stuttgart ist der Hauptsitz der eMovements GmbH. Hier können wir die Werkstätten des Instituts für Maschinenelement der Universität Stuttgart nutzen. Um ello in den Markt zu bringen sind weitere Standorte in ganz Deutschland geplant. Mitten im Ballungsraum Ruhr ist Witten bzw. das ZBZ da auf jeden Fall ein interessanter Standort mit zahlreichen Netzwerkangeboten.“ Zu dem interdisziplinär aufgestellten Team der eMovements GmbH gehören neben Benjamin Rudolph (B. Sc. Wirtschaftsinformatiker), der sich um Strategieentwicklung und Vertrieb kümmert, Max Keßler (Dipl.-Ing. Mechatronik) und Matthias Geertsema (M. Sc. Maschinenbau).

Klaus Völkel, Geschäftsführer des ZBZ: „Das Geschäftskonzept von eMovements ist in jedem Fall sehr vielversprechend und wir freuen uns, wenn Witten ein Standbein der weiteren Geschäftsentwicklung wird, die wir dann gerne tatkräftig im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützen. Der Wittener Sonderpreis Medizinwirtschaft bietet uns die Möglichkeiten, innovative Gründer auf den Standort Witten und das ZBZ aufmerksam zu machen.“

Das ZBZ in Witten ist ein stark vernetzter Spezialstandort für Unternehmen und Projekte aus dem Bereich der biowissenschaftlichen und (zahn)medizinischen Forschung und Entwicklung. Mittlerweile beherbergt das ZBZ in Witten neben der Zahnklinik 19 weitere Unternehmen.

Weitere Infos:

www.zbz-witten.de, insbesondere Webmeldung „ZBZ Steht für Unternehmensvielfalt“:
http://www.zbz-witten.de/service/aktuelles/newsdetail/news/detail/News/zbz-steht-fuer-unternehmensvielfalt.html

Ansprechpersonen für weitere Informationen:

Nicola Henning, henning@zbz-witten.de
Zahnmedizinisch-Biowissenschaftliches Forschungs- und Entwicklungszentrum Witten GmbH
Alfred-Herrhausen-Str. 45, 58455 Witten, Tel.: 0234 435950

Benjamin Rudolph, b.rudolph@emovements.de
eMovements GmbH, Gerberstr. 9, 70178 Stuttgart, Tel.: 0177 4422601

Haben Sie sich mit Freunden oder Bekannten schon einmal über das Sparen unterhalten? Es ist erstaunlich, wie viele unterschiedliche Ansichten es dazu gibt. Der eine ist ein fleißiger Sparer und legt monatlich einen festen Betrag auf sein Sparkonto. Ein anderer gibt sein Geld lieber aus, weil es ihm wichtig ist, im Hier und Jetzt gut zu leben.

Geld sparen oder lieber ausgeben?
In unserer diesjährigen Straßenumfrage geht es ebenfalls um das Sparen. Auch hier zeigt sich, wie unterschiedlich die Befragten ticken. Während die eine vor allem für die Ausbildung ihrer Tochter spart, wünschen sich die anderen Befragten einen Urlaub, ein Auto oder eine eigene Wohnung.

Bargeld oder Geldkarte?
Ähnlich verhält es sich, als wir die Menschen nach ihrem Umgang mit Bargeld befragen. Eine Befragte erklärt, wie wichtig Bargeld vor allem für Kinder ist, um den Umgang mit Geld zu lernen. Und wieviel haben die Menschen auf der Straße in ihrem Portemonnaie? Das ist ebenfalls unterschiedlich. Trägt der eine mindestens 50 Euro Bargeld bei sich, ist eine andere froh darüber, viel mit der girocard (im Volksmund immer noch die EC-Karte) bezahlen zu können.

Altersvorsorge finden alle wichtig
Nur bei einem Thema sind sich schließlich alle einig: Sparen im Hinblick auf die Altersvorsorge ist wichtig. Und: Ein finanzielles Polster fühlt sich richtig gut an. Also: Wie halten Sie es mit dem Sparen?