Rente steigt, Beitragssatz sinkt
Eine gute Nachricht für die mehr als 20 Millionen Rentner in Deutschland:  Zum 1. Juli 2018 werden sie etwa 3 Prozent mehr Rente bekommen. Die geplante Rentenerhöhung liegt damit spürbar über der Preissteigerung. Nach den Vorausberechnungen des Rentenversicherungsberichts der Bundesregierung steigen die Renten bis zum Jahr 2031 um insgesamt 36 Prozent an – das sind durchschnittlich 2,2 Prozent pro Jahr. Ebenfalls erfreulich: Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt zum 1. Januar 2018 von 18,7 auf 18,6 Prozent.

Mehr Rente seit Juli 2017
Auch 2017 sind die Renten kräftig gestiegen. Nicht so stark wie 2016, aber immerhin: Rentner in Ostdeutschland können sich über ein Plus von 3,6 Prozent freuen, Rentner in den alten Bundesländern bekommen 1,9 Prozent mehr. Damit verringert sich der Abstand zwischen den Altersbezügen in Ost und West weiter. Der aktuelle Rentenwert in den neuen Bundesländern beträgt dann 95,7 Prozent des aktuellen Rentenwerts in Westdeutschland.

Umfrage: Deutsche sorgen zu wenig fürs Alter vor
84 Prozent aller Deutschen ist klar, dass die Rentner von morgen ihren Lebensstandard ohne private Altersvorsorge nicht werden halten können. Das ergab eine aktuelle Umfrage, die Anfang 2015 im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) durchgeführt wurde. Obwohl vielen das Problem bewusst ist, sorgen nur 48 Prozent der Befragten privat fürs Alter vor. Unter den 18- bis 24-Jährigen macht das sogar nur jeder Vierte. Immerhin 56 Prozent der Befragten würden mehr für die private Altersvorsorge tun, wenn der Staat das stärker fördern würde, so ein weiteres Ergebnis der Umfrage.

 

Quelle: Sparkassen-Finanzportal GmbH

An Weihnachten geht es uns vor allem um eines: Zeit mit unseren Liebsten. Bankgeschäfte stehen hinten an. Doch auch über die Feiertage gibt es Rechnungen die bezahlt oder Gehälter die überwiesen  werden müssen. Oder Sie entscheiden sich dazu Geld zu verschenken und dieses direkt auf das Konto des Beschenkten zu überweisen. Aber wann sollte man eine Überweisung beauftragen, damit sie rechtzeitig beim Empfänger ist?

So lange dauern Online- und Papier-Überweisungen

Heute gilt: Ein Geldtransfer in Euro im Inland und innerhalb der Staaten des Europäischen Währungsraums (EWR) muss innerhalb eines Bankarbeitstages erfolgen. Das gilt für Online-Überweisungen. Sie überweisen an einem Montag? Spätestens am Dienstag sollte der Empfänger das Geld auf seinem Konto finden. Wichtig: Wenn ein Auftrag nach Annahmeschluss erfolgt, kann er einen Tag länger dauern.
Einen Tag länger brauchen auch Überweisungen, die Sie bei Ihrer Bank in Papierform abgeben. Geben Sie die Papierüberweisung Montag ab, sollte das Geld am Mittwoch beim Empfänger ankommen. Praktisch: Innerhalb derselben Sparkasse ist Ihr Geld im Normalfall am selben Tag da – bei einer Online-Überweisung sogar schon innerhalb weniger Sekunden.

Überweisungen am Wochenende oder an Feiertagen

Samstage, Sonntage und auch Feiertage sind sogenannte Bankfeiertage. Das bedeutet: An diesen Tagen sind Finanzinstitute geschlossen und Bankgeschäfte werden nicht abgewickelt. Erledigen Sie also an einem Freitag eine Überweisung über Ihr Online Banking, kommt das Geld nicht am Samstag, sondern erst am Montag auf dem anderen Konto an. Es sei denn, der Empfänger ist bei derselben Sparkasse wie Sie.

Weihnachten 2017: So kommt Ihre Überweisung pünktlich an

Die Weihnachtstage 25. und 26. Dezember sind Feiertage. Wie jedes Jahr erfolgen hier also keine Überweisungen. Heiligabend, für gewöhnlich ein Bankarbeitstag, fällt in diesem Jahr auf einen Sonntag. Auch hier ruhen 2017 also die Überweisungen.

Achtung: Damit Ihr Geld zu Weihnachten auf dem Konto des Empfängers ist, muss es spätestens am 22. Dezember dort ankommen. 

Mit einer Online-Überweisung an dieselbe Sparkasse funktioniert das in der Regel noch am selben Tag. Schicken Sie Geld an eine andere Bank, sollten Sie die Überweisung spätestens am 21.12. beauftragen. Ihr Geld ist in beiden Fällen am Tag vor Heiligabend da. Mit einer Papierüberweisung planen Sie am besten einen Tag mehr ein.

Geld, das am 24., 25. oder 26. Dezember überwiesen wird, bearbeitet Ihr Geldinstitut am Tag nach den Feiertagen. Auf dem Konto des Empfängers sollte der Betrag dann am 28. Dezember eingehen.

Überweisungen über den Jahreswechsel

In diesem Jahr fällt Silvester auf einen Sonntag und Neujahr gilt als Feiertag. Da Samstage und Sonntage grundsätzlich keine Bankarbeitstage sind, werden an diesen Tagen auch keine Zahlungen gebucht.

Wie lange dauert eine Überweisung ins Ausland?

Für Überweisungen innerhalb der EU gelten die gleichen Regeln. Zumindest, wenn es darum geht, Zahlungen in Euro innerhalb der Europäischen Union bzw. des SEPA-Raums  zu verschicken. Bei Fremdwährungen kann eine Überweisung länger dauern. Das bedeutet: Soll das Geld zu Weihnachten da sein, überweisen Sie es schon am 18. Dezember.

 

Quelle: Sparkassen-Finanzportal

Bald ist Weihnachten – deshalb jetzt noch mitmachen und jeden Tag tolle Preise im Gesamtwert von 5.000,- € gewinnen. Erhöhen Sie durch Ihren täglichen Klick auf die entsprechende Kalendertür Ihre Gewinnchance auf den Hauptpreis.

Wir möchten Ihnen mit unserem Adventskalender die nur noch knappe Zeit bis zum Weihnachtsfest verkürzen und Sie so richtig in Weihnachtsstimmung bringen.

Hinter den Kalendertürchen warten jeden Tag spannende und interessante Tagespreise auf Sie. Durch einen einfachen Mausklick auf den aktuellen Kalendertag wird sofort der Tagespreis vergeben. – per Zufallsgenerator. Und dann wartet noch der Hauptpreis!

Mit jedem Öffnen eines Kalendertürchens werfen Sie automatisch eine personalisierte Schneeflocke in den Lostopf, aus dem der Hauptpreis – ein iPhone X – gezogen wird. Dieser wird nach den Feiertagen unter allen Teilnehmern verlost. Mit jedem Türchen, das Sie öffnen, erhöhen Sie damit Ihre Gewinnchance auf den Hauptpreis. Denn wenn Sie schon seit dem 1. Dezember dabei sind, haben Sie 24 Schneeflocken im Lostopf. Es lohnt sich also, jeden Tag ein Kalendertürchen zu öffnen.

Wir wünschen Ihnen jetzt schon eine schöne vorweihnachtliche Zeit und viel Glück mit dem S-POOL Adventskalender.

Übrigens: S-Pool ist unser Mehrwertportal für alle Privatgirokunden der Sparkasse Witten im Alter von 18 – 30 Jahren. Hierbei profitieren unsere Kunden von zahlreichen Rabatten, z. B. bei Reisen, Events und Konzerten. Ein dreimal jährlich erscheinendes Magazin bietet neben Lifestyle-Themen auch wertvolle Finanz- und Servicetipps. Darüber hinaus bietet ein monatlich zugesandter E-Mail-Newsletter zusätzliche Vergünstigungen und Gewinnspiele. Informationen hierzu erhalten Sie in jeder Sparkassengeschäftsstelle.

 

Wenn es in einem Mietshaus zu Streitereien kommt, dann wird von Verwaltung oder Eigentümern manchmal ein Schlichtungsgespräch arrangiert. Das sollte man als Betroffener nicht einfach schwänzen, sonst riskiert man die ordentliche Kündigung.

Der Fall: Mehrere Parteien in einem Mietshaus warfen sich gegenseitig vor, ständig Lärm zu verursachen. Daraufhin entschloss sich die Vermieterin, alle Beteiligten an einen Tisch zu bringen, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Doch einer der Nachbarn, gegen den sich die Vorwürfe richteten, verweigerte die Teilnahme. Als Konsequenz wurde ihm die ordentliche Kündigung ausgesprochen und schließlich die Räumung beantragt. Die Begründung: Sein Verhalten stelle eine nicht unerhebliche Verletzung der vertraglichen Pflichten dar.

Das Urteil: Das zuständige Amtsgericht vertrat die Rechtsmeinung der Vermieterin. Wer sich in einer solch verfahrenen Situation ohne nachvollziehbare Gründe der Aussprache und damit dem Austausch der Argumente verweigere, der verdeutliche dadurch, dass er kein Interesse an einer Entspannung habe. „Abgerundet“ werde das unangemessene Verhalten dieses Mieters durch seine Weigerung, sich an der Hausordnung zu beteiligen, und durch eine unpünktliche Mietzahlung.

(Amtsgericht Augsburg, Aktenzeichen 25 C 974/16)

 

 

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Wenn ein Eigentümer einen Räumungstitel gegen seinen Mieter besitzt, dann kann er diesem per einstweiliger Verfügung untersagen, das Objekt an Dritte unterzuvermieten. Das gilt vor allem dann, wenn der Verdacht einer „taktischen“ Weitervermietung zur Verschleppung der Räumung besteht.

Der Fall: Die Vermieterin einer Immobilie – hier: einer Gaststätte – hatte einen Räumungstitel gegen ihren Mieter erwirkt. Als es jedoch tatsächlich zur Räumung des Objekts kommen sollte, traf der Gerichtsvollzieher nur einen Mann an, der sich als Untermieter bezeichnete. Der Gerichtsvollzieher musste zunächst unverrichteter Dinge wieder abziehen. Danach bemühte sich die Eigentümerin vor Gericht darum, eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Es handle sich bei der Weitervermietung offensichtlich um ein Scheingeschäft.

Das Urteil: „Die einstweilige Verfügung war antragsgemäß zu erlassen“, entschied das OLG München. Soweit ein Dritter als Untermieter im Besitz der herauszugebenden Räume sei, bestehe die Gefahr einer Erschwerung der Vollstreckung. Es genüge „ein geringer Grad der richterlichen Überzeugungsbildung“, um in einem solchen Fall dem Antrag des Vermieters auf Untersagung der Untervermietung zu entsprechen.

(Oberlandesgericht München, Aktenzeichen 7 W 1375/17)

 

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Es kann in der Praxis durchaus vorkommen, dass ein geschenktes Grundstück nach der Schenkung spürbar an Wert verliert. Doch an eine nachträgliche Minderung der Schenkungssteuer ist nicht zu denken, wenn der Steuerbescheid bereits rechtskräftig ist.

Der Fall: Ein Steuerzahler wandte sich an Fiskus und Finanzgerichtsbarkeit, weil er der Meinung war, er habe im Zusammenhang mit einer Grundstücksschenkung eine deutlich zu hohe Steuer bezahlt – zumindest dann, wenn man die anschließende Wertentwicklung des Objekts bedenke. Er wandte ein, dass eine sogenannte Billigkeitsentscheidung getroffen werden könne – also eine dem Einzelfall angemessene, von der strengen Rechtslogik abweichende Entscheidung.

Das Urteil: Der Bundesfinanzhof, der sich im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde mit der Angelegenheit befassen musste, wies den Fall als unbegründet zurück. Eine Wertminderung könne dann nicht mehr zu einer Änderung der Schenkungssteuer führen, wenn der Bescheid bereits Bestandskraft erreicht habe. Der Zeitpunkt der Steuererhebung sei der entscheidende Bezugspunkt, es handle sich um eine Momentaufnahme.

(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen II B 16/17)

 

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

 

Der Mieterin einer Wohnung wurden im Zuge der Nebenkostenabrechnung 35,39 Euro für die Gartenpflege in Rechnung gestellt. Das ist normalerweise gar nicht so ungewöhnlich, denn diese Umlage ist unter bestimmten Umständen durchaus erlaubt. Die Besonderheit hier: Der Garten befand sich auf dem Dach des Hauses. Die Mieterin war der Meinung, sie müsse sich daran nicht beteiligen. Der Fall wurde schließlich vor dem Amtsgericht verhandelt. In dem Urteil hieß es, entscheidend für eine Beteiligung der Mieter sei es, ob eine Gartenfläche das Wohnanwesen insgesamt verschönere und deshalb die Lebensqualität der Anwohner verbessere. Das sei aber hier anders, denn diese Art der Dachbegrünung sei von außen gar nicht einsehbar und verschönere deswegen das Anwesen auch nicht auf eine Weise, die eine Umlage rechtfertige.

(Amtsgericht Köln, Aktenzeichen 206 C 232/15)

 

 

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

…für Bahnfahrer, Anleger mit Altbeständen und Besitzer alter Kaminöfen. Dazu noch neues Altbekanntes zur Wintersonnenwende und den Weihnachtsferien

Fahrplanwechsel bei der Deutschen Bahn
Am 10. Dezember steht der größte Fahrplanwechsel in der Geschichte der Deutschen Bahn an. Was sich ändert? Zum einen gibt es neue Verbindungen – darunter auch (endlich) die Schnellfahrtstrecke Berlin–München. Damit brauchen Sie im ICE Sprinter nicht mal mehr vier Stunden von der Spree bis an die Isar. Zum anderen erreichen Sie beliebte Urlaubsorte wie Kempten, Tirol oder Mailand je nach Strecke deutlich schneller. Diese Verbesserungen haben jedoch ihren Preis: Die Tickets werden teurer – wieder einmal. Aber keine Panik, auch das passiert erst zum 10. Dezember. Bedeutet: Wer die Reise in den Weihnachtsurlaub bis zum 9. Dezember bucht, fährt noch zum alten Preis.

 

Winter is coming
Am 21. Dezember ist Winteranfang, wir erleben die sogenannte Wintersonnenwende. Dabei steht die Sonne mittags so niedrig über dem Horizont wie im ganzen Jahr nicht. Entsprechend ist dieser Tag – von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang – der kürzeste des Jahres. Für alle, denen die Dunkelheit im Winter zu schaffen macht, ein Grund zum Feiern: Ab jetzt werden die Tage wieder länger. Stoßen Sie darauf doch gemütlich mit einem Glühwein vor dem Kamin an!

 

Schulferienbeginn
Ho, ho, ho! Zu Weihnachten gibt’s nicht nur Geschenke, sondern auch Schulferien. Dieses Jahr müssen die Schüler aber tapfer durchhalten: Die Ferien beginnen frühestens am 21. Dezember – und zwar in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland, Sachsen-Anhalt und in Schleswig-Holstein. In allen anderen Bundesländern müssen die Schüler sogar noch länger die Zähne zusammenbeißen: Hier startet die unterrichtsfreie Zeit erst am 22. oder 23. Wir wünschen auf jeden Fall Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

 

Abgeltungsteuer jetzt auch für Altbestände
Klotzen statt kleckern? Bevor Sie bei den Weihnachtsgeschenken übertreiben, eine Warnung: Ab 2018 wird für Ihre Altbestände im Depot die sogenannte Abgeltungsteuer fällig. Konkret bedeutet das: Entweder Sie verkaufen Ihre alten Fondsanteile noch schnell bis zum 31. Dezember 2017. Oder Sie zahlen auf alle Gewinne, die Ihre Altanlagen ab dem 1. Januar 2018 abwerfen, die mittlerweile üblichen 25 Prozent Steuern – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. So viel kleiner müssen die Geschenke deshalb aber nicht ausfallen: Besitzer von Altbeständen erhalten einen persönlichen Freibetrag von 100.000 Euro. Bis zu diesem Betrag bleiben die Gewinne aus Altbeständen somit weiterhin steuerfrei. Auch deshalb unser Rat: Prüfen Sie Ihre Anlagen mit Ihrem Sparkassen-Berater.

 

Kindergeld nicht verjähren lassen
Letzte Gelegenheit! Wenn Sie noch rückwirkend Ansprüche auf Kindergeld geltend machen wollen, sollten Sie sich beeilen: Sie können Kindergeld nur für das laufende Jahr und die vier vorherigen Kalenderjahre beantragen – bis Ende dieses Jahres also noch rückwirkend bis einschließlich 2013. Ein rückwirkender Anspruch besteht zum Beispiel dann, wenn Sie Kindergeld rein rechtlich erhalten hätten, es aber bislang einfach versäumt haben, den entsprechenden Antrag zu stellen. In diesem Fall: schnell nachholen! Vielleicht reicht es dann für ein zusätzliches Geschenk unterm Weihnachtsbaum für die lieben Kleinen. Übrigens: 2018 steigen sowohl der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag als auch das Kindergeld.

 

Auf dem Holzweg
Romantisch vor dem Kaminofen sitzen? Für alle, deren Ofen bis einschließlich 1984 gebaut wurde, ist damit jetzt Schluss. Bis zum 31. Dezember 2017 müssen diese Öfen entweder stillgelegt oder mit einem Spezialfilter nachgerüstet werden. Grund ist der zu hohe Schadstoffausstoß. Wer sich nicht dran hält, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Neue Öfen, die 85 Prozent weniger Schadstoffe ausstoßen, sind schon ab 500 Euro zu haben. Da dürfte die Entscheidung nicht schwerfallen.

Quelle: Sparkassen-Finanzportal

Mit unserem Sparkassenkalender 2017 mit dem Titel „Witten im Fokus“ zeigen wir nicht nur Monat für Monat wunderbare Impressionen aus unserer Ruhrstadt, sondern geben auch wertvolle Foto-Tipps und Tricks, die das eigene fotografische Know-How verbessern oder gar das Interesse für Fotografie und unser schönes Witten erst wecken.

Dezember-Foto-Tipp: Licht und Fotografie III – „Blaue Stunde“ und „Available Light“

                                              Kaufhof, Bildautor: Dirk Herppich

„Blaue Stunde“ 
Das ­„Blau“ ­bezieht ­sich­ nicht ­auf­ einen ­bestimmten­ Zustand­ nach­ Arbeitsschluss, ­auch ­wenn ­es ­sich ­häufig einfach ­um ­die­ frühabendliche­ Stunde­ nach­ der ­Arbeitszeit ­handelt.­ Genau­ genommen­ bedeutet­ die ­„Blaue Stunde“­ die ­Zeit­ der­ Abenddämmerung,­ die­ Zeit ­zwischen Sonnenuntergang ­und­ Nacht. Zu ­dieser ­Zeit­ sind,­ wenn ­vorhanden, ­die ­künstlichen Lichter­ wie­ Straßenlaternen ­oder­ Schaufensterbeleuchtung­ schon ­eingeschaltet.­ Dazu ­kommt­ das ­noch ­vorhandene ­blaue ­Restlicht­ des ­Tages.­ In ­dieser ­recht ­kurzen Phase­­ werden ­die ­Konturen ­der ­Umgebung­ noch­ hinreichend­ ausgeleuchtet­ und ­wirken­ daher ­sehr­ plastisch,­ was natürlich ­einen ­besonderen ­fotografischen­ Reiz ­verleiht. In­ der­ Kombination­ mit­ Kunstlicht­ wirken ­die ­Farben­ auf dem­ Foto­ sehr­ intensiv. Allerdings­ ändern ­sich­ die ­Lichtverhältnisse­ innerhalb­ von Minuten;­ die ­Belichtungszeiten ­werden ­entsprechend länger­ und­ ohne ­Stativ ­wird­ kaum ­eine ­lohnende­ Aufnahme­ zustande­ kommen.­ Anmerkung: ­Die­ in ­ein­ Smartphone ­integrierte ­Kamera ­„sammelt“ ­alles­ vorhandene ­Licht und­ so ­ent­stehen ­auch ­ohne ­Blitz ­sehr­ helle­ Bilder,­ die ­der Wirklichkeit ­nicht­ entsprechen,­ auch­ keinerlei­ Bildstimmung ­hervorrufen ­und­ deshalb ­foto­grafischen­ Ansprüchen ­kaum ­genügen­ können.

                                                          Rathaus, Bildautor: Dirk Herppich

                                                         Auf der Eisbahn, Bildautor: Harry Handschuh

„Available Light“
Hierunter ­wird ­meistens­ verstanden: ­mit­ wenig ­Licht fotografieren.­ Aber ­es ­ist­ viel­ allgemeiner ­das ­Fotografieren ­gemeint,­ das ­mit­ dem­ vorhandenen­ Licht­ auskommt, auch ­wenn­ es­ wenig ­ist. ­Es­ wird­ also ­kein­ künstliches weiteres­ Licht ­eingesetzt ­wie ­etwa­ ein­ Blitzlicht. ­Es ­gibt zahlreiche ­Situa­tionen, ­in­ denen­ ein ­Blitz­ die­ Stimmung ver­ändert­ oder­ gar­ zerstört. ­Dann ­muss­ man­ als­
Fotograf/­in­ genau ­überlegen, ­auf­ welche ­Details­ es ­einem wirklich­ ankommt.­ Available ­Light­ bezieht ­sich ­also ­durchaus ­nicht ­nur ­auf ­die ­Abendstunden. ­Folgendes­ Beispiel soll ­das  ­verdeutlichen: Es­ wird ­in ­hellem­ Sonnenlicht­ fotografiert,­ aber ­das ­Objekt oder ­die ­Person,­ auf­ die ­es ­ankommt, ­befindet­ sich ­im Schatten.­ Nach ­Möglichkeit­ sollte­ man­ sich­ dem­ Objekt­ soweit­ nähern, ­dass ­es ­bildfüllend­ dargestellt ­wird ­und ­dann ohne­ Probleme ­heller­ belichtet ­werden ­kann.­ Wenn ­das nicht ­möglich ­ist, ­muss­ man­ mit­ der ­selektiven ­Belichtungsmessung­ der ­Kamera­ arbeiten ­oder ­versuchen, später ­die ­zu ­dunkle ­Partie ­mit­ einem­ Bildbearbeitungsprogramm­ aufzuhellen. (vgl. auch Kalenderblätter Juli und Oktober)

 

Übrigens: Bei Fotos und Bildtipps hat uns der Fotoclub ObjectivArt’96 Witten/Herdecke e.V. unterstützt.

Seit Donnerstag ist er wieder geöffnet, der Wittener Weihnachtsmarkt.
Wir unterstützen dieses Traditions-Event sehr gerne, nicht nur weil der Autor den Duft von gebrannten Mandeln und anderen Weihnachts-Leckereien so mag.

Vom 23.11.2017 bis zum 07.01.2018 heißt es natürlich auch wieder: „Eiskalt abfahren! Auf die Kufen, fertig, los!“ –  und zwar auf der Eisbahn. Unsere jungen Kunden haben da sogar echte Preis-Vorteile. Oder passend formuliert: Ein richtig „cooles“ Angebot für unsere jungen Kunden!

Winterzauber pur! Bei eiskalten Vergünstigungen können alle KNAX- und S-Club Mitglieder gegen Vorlage ihres Club-Ausweises so richtig „abfahren“:

Preise                Tageskarte   10er-Karte   Saisonkarte 2017   Schlittschuhverleih
S-Club/KNAX     2,00 €             20,00€                  40,00€                                   3,00 €

Wenn sich die Eisbahn am Rathausplatz also wieder zu einer märchenhaften Winterwonderworld verwandelt, wünschen wir jetzt schon mal ´nen guten Rutsch!:))

 

Besucher der Sparkassengeschäftsstelle Bommern können bis zum 20.12.2017 faszinierende Exponate der Wittener Künstlerin Ingrid Klein bewundern. Aquarell, Acryl und Pastellkreide: Ihre Arbeiten entführen in die facettenreiche Vielfalt ihrer Bilder. Formen, Strukturen und Farbräume fesseln den Betrachter. Auch der Leiter der Geschäftsstelle, René Bemba, ist begeistert von der künstlerischen Vielfalt dieser Ausstellung. Getreu dem Motto „Kunst gibt nicht das Sichtbare wieder, sondern macht sichtbar“ lädt die Künstlerin zum gemeinsamen Erleben ein.

Die Ausstellung kann zu den angegebenen Öffnungszeiten besucht werden.

 Sparkassengeschäftsstelle Bommern, Bodenborn 45, 58452 Witten, Telefon: 02302/174-6020             

Mo, Do 08.30-18.00 Uhr     Di, Mi, Fr 08.30-16.00 Uhr

Hoch hinaus ging´s mit dem S-Club der Sparkasse Witten und der Streetartist-Show „URBANATIX“ in der Jahrhunderthalle Bochum. Diesmal schickte Fortuna fünf Jugendliche, die an einem S-Club Gewinnspiel teilnahmen, samt Begleitung auf die Dächer des Großstadtdschungels.
Bei der knapp zweistündigen Live-Performance konnte sie Ausnahmeartistik und coolen Sound hautnah erleben.

„Grooftop“ so lautet der Titel der atemberaubenden Show. Noch bis zum 28. November schwingen sich die besten Streetartisten und Ausnahme-Akrobaten über die Dächer der Stadt. Die Dachfläche wird zur Bühne auf der sich ein eigenwilliges Völkchen an Künstlern und Freaks tummelt und durch waghalsige Stunts das Publikum verzaubert. Lebensfreude, Energie und Leidenschaft: Das Dach wird zu einem magischen Ort, hoch oben, ohne Limits. Die Live-Musik spielt eine ganz besondere Rolle. Der Groove über den Dächern ist der Pulsschlag für die außergewöhnliche Performance der Parkourläufer, Tricker, Biker und Tänzer – mal rockig laut, mal sanft und gefühlvoll.

Eins ist auf jeden Fall sicher: Für alle S-Clubber hat dieser Abend gegrooved und war einfach top!

Übrigens: Der S-Club ist der kostenlose Club für unsere jugen Kunden von 13 – 17 Jahren der Sparkasse Witten. Anmeldungen sind in jeder Sparkassengeschäftsstelle möglich.